1895 / 275 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Fortsetzung der Gewinne im Werthe von je 5 Mark.

Loos

Looz

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Locs Loos Loos Loos Loos Loos Loos Loos Loos Loos Loos Loos Lsos Loos Loos Loos Loos Loos Los Loos Loos

, , , , ,,,, , , . 0513 162135 1655533 166 al is S I G70 ris rss i631 Ei i36 179151165163 182931153 1 Es16Js3 1565131575537 15853 19h55 os is4 35331 os 1ã39 66s 1 i383) e , e , , 159939 163251 161715 16750 6927, 7 35 167304575113 177725 1560330151556 153351 11553943185132 156,69 1381691595696 191120370 193543 1955355 95916 186923 160333 163133 1631071 re 63e r iss os sh is sss 155945 182120 1535316 184669 15538. 156381 155164 1897761191153 182335 133505 356g Idee 1351) 161 126 66 666 16 15 6s n fs dr r rss sis isis is 1216 133313 13326 15419 1535168 131331 35231535335 10165 3216 oss ssb rs oss 161255 εs35 412 65032 16066] ν 375 n τοσ 1510 18267163106 152557 136115 15.2531 1568716 159568 11S 23 10272 928 EIo76J-

Die Gewinne werden nur gegen Einhändigung der betreffenden Loose werktäglich von 9—1 Uhr der Reihenfolge der Loos-Eingänge nach durch das Bankhaus Carl Heintze in Berlin W., Unter den Linden 3, ausgeliefert oder auf Rechnung und Gefahr des Gewinners in Aufbewahrung

enommen. Gewinn Pferde müssen innerhalb 10 Cagen nach der Ziehung abgeholt sein, andernfalls dieselben in öffentlicher Auction für Rechnung

Insertionapreia fur den Ranm einer Aruchzeile 30 . s Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Reutschen Reichs Anzeiger nud Königlich Rreußischen ataata-Anzeiger⸗ Berlin 8T., Wilhelmstraße Nr. 32.

Alle Host⸗-Anstalten nehmen Bestellung an; . für Berlin außer den Bost Anstalten anch die Erpedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Sinzel ne Aummern kosten 25 3.

3 ö .

n , // r , ,,, ,.

ü * .

9 d

es Gewinners verkauft werden dürfen.

Gewinner aufbewahrt. Die Versendung der Gegenstände an auswärtige Gewinner geschieht durch Herrn Carl Heintze, Berlin W.

Das Comits

i. D.: Freiherr von Buddenbrock.

Berlin N. W., den 9. November 1895.

Schadow⸗Straße s.

Ich kaufe

Der Erlös der verkauften Pferde sowie alle anderen Gewinne werden bis zum 25. December 1895 für den

Die grossen goldenen Kaiser- Friedrioh- HMlünzmen im Werthe von 100 LI. für go. IJ. Die goldenen Drei- KRaiser-Hünzen

Die silhernsn Raiser Friedrich- Häünzen Die sibhernen hippologischen Münzen

CHa SssG Helassoka-HGtdꝶe

zur Restaurirung der Lamberti-Kirche in Münster.

210000 L00ze und 15 642 in drei Klassen vertheilie devinne und 1 Prämie.

genehmigt durch Allerhöchste Entschliessung vom 19. August 1895.

L. HNlasse. Ziehung in Münster

am 14. December 1395. Freis eines ganzen Looses 3 Mark .

LLL. Klasse

Ziehung in Hünster vom 12. 14. HNärz 1896.

Ereis eines ganzen Looses 4 Harl.

793

Berliner h

Zweite

erle- 1 0lterie.

Ziehung in Berlin am ld. und 5. Fehruar 1898.

Gew. 1

1 1 1 1 2 3 19 19 20

50 190 2800

3000 Gewinne

309900 i190 g96

à

r G m wr w wr wr wm,

.

30090 Mark 10099 5009 ,

Grösster Gewinn ist im glücklichsten Fall

3090900 n

2000 30990 20900 1509 3090 109099 10069 1599 2009 22400

733 Ido er

s

1Gewinn * à2 59000 * 40 090 5 30090 * 2 20 000 * 15080 Gewinne à 10 000

III IIIIIL II III

41 Ziehung in Münster

am 16. Januar 1896. Freis eines ganzen Looses 3 Mark

b 000 = 40600 3000 2000

KAasse.

Cyn R R Co = = r nr r.

dee ne dr m , 200 000 lark.

Welcher von diesen 82 Hauptgewinnen zuletzt

3000 Gewinne

40009 10009 5 009 21000 3000 20090 1009 500 309 1069

r G G w w- w w w wr ,

2

1000 500 300 200 100

66 40 20 15

40 000 Mark 100966 5660660 1606 3080 1666 3606 5666 3000 20660 25660 2666 ̃ 33 665 z A

50 20 12

III III I III

1 Prämie von 200 009 200 09006 . 3 19666060 160090

59 909, 20 0660, 30 000, 20 990, 16669, 30 000), 20 000, 166090, 15 600, 20 000, 20 000, 20 000, 15000), 20 000, 30 000, 3656 006), 40 096 40 0609), 82 509

1171060 Mark

98642 geninñne ind 1 Framie S 859 60607.

Original- Loose I. Klasse à 3 Markt, Porte und Gewinnliste 39 Pfæ.

1 Zuchthengst im Werthe von.

12Zuchthengst im Werthe von.

e ; ca. 30 000 M 1Gold-Säule mit hippologischen Enönblemen

1 compl. besp. Equipage mit vier Pferden. 12weigespann, Traber mit Buggy u. Geschirr 12Zweigespann, Traber mit Buggy u. Geschirr

1 Traber compl. besp. mit Buggy 1 Zuchtstute mit einem Fohlen.

2 Reitpferde, gesattelt und gezaumt Damen- und Herrenpferh.

1 Zuchtstute mit einem Fohlen 1 Zuchtstute mit einem Fohlen

3 Gew. je

**

*

7*

*

**

7*

500 Gold. 1000 2000 Silb. 2000

sind in al

len

je je je je je je

eine Zuchtstute eine Zuchtstute ein Luxuswagen ein Luxuswagen eine Zuchtstute ein Luxuswagen ein Luxuswagen

von je von je von je von je von je von je von je

Kaiser Friedrich Münzen Drei · Kaiser Münzen Kaiser Friedrich- Münzen hippologische Münzen

5530 Gewinne im Gesammtwerthe von

250060, 150900 13099 199090 80090 70090 5 509

5900 45909 4609, 70009, 80989, 6600, 5 009 8000 5 400, 3660, 50 600 20000, 10000, 109009

260 9099 M.

Original- Loose à 1 Mark, 11 Loose für 10 Mark, Forto und Liste 20 Pf. exha

Eläunhelg PIlagate kenmmntliehen Eoos-Hancilanmge

zu haben.

Verlag von Carl Heintze, Berlin W.

ü ,

Fra · dirdct T To. Scrm̃ N., Chausseestr. 39.

Zer Gexmgspreis beträgt virrteljährlich 4 50 3. J .

M 275.

R

Berlin, Sonnabend, den 16. November, Abends.

1895.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Registrator im Finanz ⸗Ministerium, Ge⸗ heimen Kanzlei⸗ Rath Rüger den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, .

dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz Rath Eberhard zu Hanau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Landgerichte ⸗Präsidenten, Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath Schultheis zu Marburg den Königlichen Kronen-⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern,

dem emeritierten Hauptlehrer Schoelzel zu Henners⸗ dorf im Kreise Reichenbach den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem evangelischen Lehrer, Küster und Organisten Hogrefe z Barscamp im Kreise Bleckede und dem emeritierten Lehrer

itter zu Geiersthal im Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudol⸗

stadt, bisher zu Kannawurf im Kreise Eckartsberga, den Adler * Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, owie

dem Gefangen⸗Aufseher a. D. Freytag zu Senftenberg im Kreise Kalau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: aus Anlaß der stattgehabten Einweihungsfeier der evan⸗ gelischen Kirche zu Kurzel folgenden Personen Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem evangelischen Pfarrer und Präsidenten des reformierten Konsistoriums Braun zu Metz;

die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem Bauunternehmer Weis zu Lessy;

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Regierungs⸗ und Baurath Tornow zu Metz, dem Pastor Dr. Gerbert zu Saarburg, und dem Kreis⸗Direktor des Landkreises Metz, Regierungs⸗Rath Gundlach; den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Schreiner- und Zimmermeister Karl Conrad junior zu Kaiserslautern, dem Orgelbauer Haerpfer zu Bolchen,

dem Pastor Ungerer zu Kurzel und

dem Musik⸗Direkior Schmid zu Metz; sowie das Allgemeine Ehrenzeichen:

dem Bautechniker Haase zu Kurzel,

dem Schlossermeister Kritz ner zu Scy,

dem Rentner Pilla zu Kurzel,

dem Maurermeister Simon zu Metz und dem Bürgermeister Maguin zu Kurzel.

Geheimen

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗

legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem General⸗ Direktor der Land⸗Feuer⸗Sozietät für das Hegthum Sachsen, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath a. D. artels zu Merseburg;

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Landrath Spiller von Hauenschild zu Kosel, dem Chef der Kriminal ⸗Abtheilung der n, . 1 Hauptmann der Reserve des Füsilier⸗Regiments eral⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Han⸗ noversches Nr. 73 Roscher zu Hamburg und dem Polizei⸗Hauptmann Haccius zu Berlin;

der Königlich württembergischen Karl-Olga⸗ Medaille für Verdienste um das Rothe Kreuz: dem Oberamts⸗Wundarzt, ifi ln Tut erster Klasse der Reserve des Sanitäts- Korps Dr. Teufel⸗-Cusin zu Tutt⸗ lingen in Württemberg; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich's des Löwen: dem Divisions⸗Auditeur und Justiz-Rath a. D. Ritter zu Hannover; der Ritter-Insignien erster Klasse des n anhaltischen Haus-Ordens Albrecht's des Bären: dem Major a. D. Model zu Halle a. S. und dem here ich anhaltischen Steuer⸗Inspektor, Haupt⸗ mann a. D. Marci zu Dessau;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens:

dem ivat⸗Baumeister, nichtständigen Mitgliede des Reichs⸗-Versicherungsamts und Mitgliede des Hauses der Ab⸗ geordneten Felisch zu Berlin;

des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes

erster Klasse: dem Kur- und Badepolizei⸗Kommissar, Obersten a. D.

von Willich zu Ems;

ferner: der Kaiserlich russischen, am Bande des St. Stanis— laus⸗-Ordens zu tragenden goldenen Medaille: dem Kaufmann Koch in Wiesbaden; der Kaiserlich russischen, am Bande des St. Stanizs⸗ laus-Ordens zu tragenden silbernen Verdienst— Medaille mit der Aufschrift „für Eifer“: dem Kirchendiener und Küster an der russischen Kirche in Wiesbaden Becker; des Ritterkreuzes des Kaiserlich Franz Joseph⸗Ordens: dem Ersten Beigeordneten Schü ll zu Düren; des Großherrlich türkischen Osmanis-Ordens vierter Klasse: dem Polizei⸗Hauptmann Haccius zu Berlin; des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Led pold- Drden?k: dem Polizei⸗Direktor, Hilfsarbeiter im Ministerium des Innern Eckhardt zu Berlin; des Ritterkreuzes dez Königlich dänischen Danebrog⸗Ordens: dem Polizeimeister Davids zu Schleswig; der Königlich dänischen Belohnungs-Medaille in Silber: dem Schutzmann Wahlen zu Wiesbaden; der Königlich dänischen goldenen Medaille:

dem Kutscher Nordmann und

dem Lakaien Reimers, ; beide zu Itzehoe, s. 3. in Diensten Ihrer Hoheit der verstorbenen Prinzessin Louise von Schleswig⸗Holstein— Sonderburg⸗Glücksburg; sowie

der vierten Klasse des Venezolanischen Ordens der Büste Bolivar's: dem Unter⸗Lieutenant zur See der Reserve des See— offizierkorps Kniep zu Hamburg und dem Bautechniker Damitz zu Frankfurt a. O.

öster reich ischen

Deutsches R e i ch.

Landespolizeiliche Anordnung.

Aus Anlaß der Einschleppung der Maul- und Klauen— seuche in den Regierungsbezirk Liegnitz durch aus weiter Ferne usammengebrachte Viehtransporte ordne ich auf Grund des 5 20 Absatz ? des Reichs⸗Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 1. Mai 189 für den Umfang des Regierungsbezirks und mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domaͤnen und Forsten bis auf weiteres an, was folgt:

81. .

Alle von Händlern oder Unternehmern auf der Eisenbahn

in den Regierungsbezirk Liegnitz eingeführten Viehtransporte,

welche nicht zur Ueberführung in ein Schlachthaus bestimmt

sind, dürfen nicht eher vom Bahnhof (der Bahnstation) ent⸗

fernt werden, bevor sie nicht von dem beamteten Thierarzt untersucht und für gesund befunden worden sind.

§ 2 8. . Falls die eingeführten Transporte fmehrere Tage zum Verkauf gestellt werden, ist die Untersuchung durch den be⸗ amteten Thierarzt am 3. und am 6. Tage zu wiederholen.

83.

S Sobald bei der thierärztlichen Untersuchung unter einem Transport auch nur ein mit der Seuche behaftetes oder der⸗ selben verdächtiges Thier gefunden wird, ist der ganze Trans- port in geeigneten Räumen unter polizeiliche Beobachtung zu stellen. 8

Die Kosten der thierärztlichen Untersuchung hat der Unter— nehmer zu tragen. . 3 2. 6. uwiderhandlungen 9 vorstehende Bestimmungen werden gemãß 5 328 des R⸗St⸗G.B. bestraft.

86. Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Liegnitz, den s. November 1895. Der . Regierungs⸗Präsident. r. von Heyer.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Nachweisung der Ein⸗ nahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1895 bis zum Schluß des Monats Oktober 1895 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold von Preußen hat dem gohiglich . Domänenpächter Ru dolph Dobberstein zu Dominium Skietz bei Flatow den Charakter als Königlich Prinzlicher Ober⸗ Amtmann gnädigst verliehen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Bauinspektor Lehmann in Danzig ist die neu errichtete stãndige Bauinspektorstelle bei der Königlichen Polizei⸗ Direktion daselbst verliehen worden. .

Der im Bereich der Königlichen Rheinstrombauverwaltung

u Koblenz angestellte Maschinen⸗Inspektor Grimm ist von Rache nach Bingerbrück versetzt worden.

Mini terium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek zu Berlin Dr. Theodor Gleiniger ist der Titel „Ober⸗ Bibliothekar“ beigelegt worden.

Ministerinm für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Nachdem es unter Anwendung energischer, der Landwirth⸗ schaft zur Last fallender Tilgungsmaßregeln allmählich ge⸗ lungen war, die Maul- und Klauenseuche in Preußen bis auf wenige sporadische Fälle zu unterdrücken, gewinnt diese Seuche in neuester Zeit in den südlichen und westlichen Theilen des Staats wieder an Ausdehnung. Es muß daher mit Energie und Umsicht darnach gestrebt werden, eine weitere Verbreitung der für die Viehbesitzer mit so vielen Schäden verbundenen Seuche zu verhüten und dieselbe in den wenigen Kreisen, in welchen sie neuerdings epizootisch auftritt, mit thunlichster Beschleunigung zum Er⸗ loͤschen zu bringen. Es wird für diesen Zweck ausreichen, die bezüglichen Vorschriften der zur Ausführung des Reichs⸗ Viehseuchengesetzes erlassenen Bundesraths⸗Instruktion vom R. Juni d. J. strenge zur Ausführung zu bringen, und ich behalte mir vor, dieserhalb noch besondere Verfügung zu erlassen. . . .

Je größer aber die Opfer sind, welche bei der Bekämpfung der Seuche den preußischen Viehbesitzern auferlegt werden, umsomehr muß darauf Bedacht genommen werden, die Zu⸗ führung neuen Ansteckungsstoffs aus dem Auslande zu ver⸗ hindern. Die Gefahr solcher Zuführung mit der steigen⸗ den Einfuhr von Milch aus Holland und Belgien ist zur Zeit eine erhebliche, da die Seuche in diesen Nachbar— ländern seit längerer Zeit in mehr oder minder weiter Aus⸗ dehnung herrscht und sie erfahrungsmäßig durch Milch sowie durch die Gefäße, in welchen die Milch zur Versendung ge⸗ langt, häufig verschleppt wird. Euer Hochwohlgeboren ersuche ich daher, unverzüglich auf Grund der Bestimmungen in 87 des Reichs⸗-Viehseuchengesetzes und des 33 des dazu ergangenen preußischen Ausführungsgesetzes vom 12. März 1881 eine An⸗ ordnung zu treffen und zu veröffentlichen, durch welche die Einfuhr von Milch bis auf weiteres verboten wird.

Sollte in einzelnen Grenzbezirken durch das Einfuhrverbot für die nächste Zeit eine so erhebliche Steigerung des Preises der Milch zu befürchten sein, daß die arbeitende Bevölkerung nicht im stande sein würde, die für ihren Haushalt unent⸗ behrliche Milch zu e n dann ermächtige ich Euer Hoch⸗ wohlgeboren, für solche Bezirke ausnahmsweise die Einfuhr von aufgekochter Milch einstweilen e af .

Von der erlassenen Anordnung sind alsbald je drei Exemplare mir und dem Reichsamt des Innern zu über⸗ senden; auch ist den betheiligten Steuerbehörden das Erfor⸗ derliche mitzutheilen.

Berlin, den 11. November 1835.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hammerstein. An die Königlichen Herren Regierungs⸗Präsidenten zu

Aurich, Osnabrück., Münster, Dässeldorf, Aachen, 2