Deutscher Neichs⸗⸗ Anzeiger
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8X. Wilhelmstraße Nr. 32.
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Staats⸗Anzeig
er.
M 278.
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des Aentschen Reichs · Anzeiger nud Königlich Rrenßischen Staats- Anzeiger Berlin 8T., Wilhelmstrase Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kreis⸗-Bauinspektor a. D., Baurath Barth zu 9 früher zu Rüdesheim, den Rothen Adler⸗Orden vierter
e, dem General⸗Major z D. Jacobi zu Berlin, bisher Kommandeur der 16. Feld⸗-Artillerie⸗Brigade, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, dem Geheimen Rechnungs-Rath Schroeder, Bureau— Vorsteher im Reichs⸗Marincamt, dem Ober ⸗Postdirektor Lauenstein zu Kiel und dem Postdirektor a D. ö ller zu Wiesbaden, früher zu Mannheim, den Königlichen Kronen⸗ Drden dritter Klasse, den Postsekretären a. D. Die geler zu zu Köln g. Rh., Jordan zu Stendal, Graͤen z zu Warne⸗ münde, früher zu Hamburg. Grußendorf zu Hildes heim und Frick ebendaselbst, den ,,, . a. D. Teuber zu Görlitz, Forwerg zu logau und Mollen⸗ hauer zu Hamburg, ferner dem Oberfoͤrster in der . verwaltung des Kreises Herzogthum Lauenburg Christian K. zu Grünhof und dem Privat⸗Dberförster Jo hann eichert zu Rothen⸗Klempenow im Kreise Randow den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse, dem evangelischen Lehrer, Küster und Organisten Oetting u Diemarden im Landkreise Göttingen, dem emeritierten ehrer und Kantor Kothe zu Haynau?', bisher zu Straupitz im Kreise Goldberg⸗Haynau, und dem emeritierten Lehrer Weichert zu Tschi i im Kreise Züllichau⸗Schwiebus den U der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohen⸗ zollern, 2 dem Gerichtsdiener Bet Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, dem Postschaffner a. D. Groß zu Salzwedel, dem Land⸗ briefträger a D. Braun zu Engelskirchen im Kreise Wipper⸗ fürth, dem Schutzmann a. D. Gu tschke zu Hannover, dem Butsschäfer Gottlieb Kuske zu Heidevorwerk im Kreise
Hanau, Zim mer
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mann zu Frankfurt a. O. das
Grünberg und dem herrschaftlichen Kutscher Ferdinand a zu Jühnsdorf im Kreise Teltow das Allgemeine hrenzeichen, sowie
dem Second⸗Lieutenant Lothes und dem Pionier Emil Saeger im Pionier⸗Bataillon Nr. 15, und dem Second⸗ Lieutenant Jensch und dem Unteroffizier der Reserve Karl Schmidt im Pionier⸗Bataillon Nr. 17 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Seine Ma gnädigft geruht:
dem Reichskanzler und Präsidenten des Staats⸗Ministeriums Fürsten zu Hohenlohe-Schillingsfürst die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Portugal Najestãt ihm verliehenen Großkreuzes des Thurm und Schwert⸗Ordens mit der Kette zu ertheilen.
jestät der Kaiser und König haben Aller⸗
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗
legung der von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Ordens Berthold's L von Zähringen:
dem General der e,, z. D. von Glümer zu
Freiburg i. B., zuletzt Jeneral⸗Lieutenant und Gouvernenr von Metz;
des Kommandeurkreuzes erster Klasse des militärischen Karl Friedrich Verdienst-Ordens: dem General der Kavallerie z. D. n ne. von Gem⸗
m ingen zu Karlsruhe, zuletzt GeneralTieutenant und Kom⸗ mandeur der 21. Division; sowie
des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen: Obersten a. D. Stüber zu Aeschach bei Lindau,
dem BVodensee, zuletzt Kommandenr des Infanterie⸗Regiments Nr. 97.
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Den tsches Reich.
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Guatemala Sa rg ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdien st ertheilt worden.
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Der Königlich preußische NRegierungs⸗Baumeister Lawacze ck n Diedenhofen ist zum Kafferlichen Eifenbahn- Bau. und 3 rde n elner bei der Verwaltung der Reichs⸗Eisenbahnen n Elsaß⸗Lothringen ernannt worden.
Landespolizeiliche Anordnung,
betreffend Verbot der Milcheinfuhr aus den Niederlanden.
Auf Grund des S7 des Reichsgesetzes, betreffend die Ab⸗ wehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880.1. Mai 1894 und des 8 3 des preußischen Gesetzes, be⸗ treffend die Ausführung dieses Reichsgesetzes vom 12. März 1881/18. Juni 1894 verordne ich mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten für den Umfang des Regierungsbezirks Düsseldorf:
Die Einfuhr von Milch aus dem Königreich der Niederlande wird vom A. d. M. ab bis auf wei⸗ teres verboten.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 M oder entsprechender Haft auf Grund des 66 des Gesetzes vom 23 Juni 1880 bestraft, sofern nicht gemäß 5§ 328 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs eine höhere Strafe verwirkt ist.
Verbotswidrig eingeführte Milch unterliegt der Einziehung.
Düsseldorf, den 17. November 1895.
Der Regierungs⸗Präsident. Freiherr von der Recke.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staats-Anzeigers“ wird eine Uebersicht über die Rüben—⸗ Verarbeitung sowie Einfuhr und Ausfuhr von k im deutschen Zollgebiet im Monat Oktober
2, in der Zweiten Beilage eine Zusammenstellung der Be⸗ triebs ergebnisse der Zuckerfabriken des deu tschen Zollgebliets im Monat Oktober 1895 und in der Zeit vom J. August 1895 bis 31. Oktober 1895 verõffentlicht.
Königreich Preußen.
Auf Ihren Bericht vom 21. Oktober d. J will Ich der Rügenschen Kleinbahnen⸗ Aktiengesellschaft zu Bergen auf Rügen, welche den Bau und Betrieb folgender Kleinbahnen: 1) von Altefähr über Garz, Putbus und Binz nach Sellin, 2) von Bergen über Wittower Fähre nach Alten? kirchen beabsichtigt, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlagen in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. ie eingereichte Uebersichtskarte erfolgt zurück. Neues Palais, den 30. Oktober 1895. Wilhelm R. Thielen.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Königliche Akademie der Künste.
Die zur Ehrung ihrer achtzigjährigen, ordentlichen Mit⸗ glieder Andreas Achenbach, er Menzel und Ju lius Schrader veranstaltete - Ku nst⸗Ausstellung wird im Akademie⸗Gebäude. Unter den Linden Nr. 38, am Sonnabend, den 23. November d. J., Vormittags 10 Uhr, eröffnet. Besuchszeit täglich von 10 bis 31/9 Uhr. Eintrittspreis 50 3, Montags 1 6 Berlin, den 21. November 1895.
Der Senat,
Sektion für die bildenden Künste. Vertretung:
F. Geselsch ap.
Bekanntmachung.
Gemãß . des Kommunalabgabengesetzes vom 14 Juli 1893 (Gesetz Samml. S. 162) wird hiermit zur öffentlichen Lenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebs⸗ jahre 1894395 bei der Stendal-⸗-Tangermünder Eisen⸗
bahn auf S6 350 festgestellt worden ist. Magdeburg, den 18 November 18585. Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar, Präsident der ö senbahn⸗Direktion. aeger.
1895.
Aichtamtliches.
Dent sches Reich.
Preußen. Berlin, 21. November.
Seine Majestät der Kaiser und König sind zur Beglückwünschung Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich heute Morgen in Rumpenheim eingetroffen und gedenken, Sich heute Abend nach der Göhrde zu begeben, woselbst die Ankunft morgen gegen Mittag erfolgt.
Anläßlich des heutigen Geburtstages Ihrer Majestãt der Kaiserin Friedrich 6. die öffentlichen und viele Privatgebaude der Hauptstadt festlichen Flaggenschmuck angelegt.
Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenarsitzung. Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und fuͤr Rechnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen.
Der Vize⸗Admiral Thomsen, Chef der Marine-Station der Ostsee, ist hier eingetroffen.
Der Regierungs⸗Assessor Roscher aus Königsberg i Pr. ist der Königlichen Regierung in Stade und der Regierungs⸗ Assessor Dr. jur. von Gottfchall der Königlichen Regierung zu Magdeburg zur dienstlichen Verwendung Üüberwiesen worden
Laut telegraphischer Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Gneisenau“, Kapitän zur See da Fonseca Wollheim, gestern in Dominica angekommen und beabsichtigt, am 30. Nodember nach St. Thomas West⸗ indien) in See zu gehen.
Bayern. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich empfing am Dienstag in München den Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Therese von Bayern. Am Nachmitt fuhr auch Seine Königliche Hoheit der Prinz-⸗Regent be! Ihrer Majestät vor. Gestern früh setzte die Kafferin die Reise von München nach Rumpenheim fort.
Sachsen.
In der vorgestrigen Sitzung der Zweiten Kammer ergriff bei der allgemeinen Vorberathung über den Staats⸗ haushalts-Etat und das Finanzgesetz für die Jahre
18366 und 18967 der Staalg⸗-Minister von Waßdorf das Wort und gab in längerer Rede eine Ueber ficht über die allgemeine Finanzlage des Landes. Er
rechtfertigte die für das Jahr 189 e hebung eines 20 proz. Zuschlags zur Einkommensteuer, wies darauf hin, daß die Finanzlage durch das unsichere finanzielle Verhältniß des Landes zum Reich ungünstig beeinflußt worden sei, und bezeichnete als das A und O gef mn gba ren des Staats das Zustandekommen einer Rei s⸗Finanzre form. Württemberg.
Der Bericht der Steuerkommission schienen. Die Kammer der Abgeordneten hatte in der Sitzung vom 10. Juni 1895 über die geschäftliche Behandlung der Steuervorlagen berathen und beschlossen, eine Kommission von fünfzehn Mitgliedern zu wählen mit dem Auftrag, an der Hand der Denkschrift Bericht zu erstatten zur Vorberath ung der Frage, ob in die Einzelberathung der Gesetzentwürfe von der Kammer eingetreten werden solle. Die Kommission hat sich, wie der „St⸗A. f. W.“ berichtet, diesem Auftrag rn und ist zu folgenden Anträgen gelangt: 1 in die Einzelberathung der Gesetzentwürfe, betreffend die Einkommen⸗ und Kapitalsteuer, die Grund⸗ , Gebäude⸗ und Gewerbhesteuer und die Wandergewerbesteuer, einzu⸗ treten, 2) hierbei die Voraussetzung auszusprechen, daß A2. den Ständen ein Gesetzentwurf uͤber die Reform der Amts⸗ körperschafts und Gemeindesteuern so zeitig vor elegt wird. daß die ,,, . der Gesetze über die Staats- und Gemeindesteuerreform gleichzeitig erfolgen kann, h. die Gültig⸗ keit der zu dn, dee. HGesetze, betreffend die Kapital, Grund- Gebäude und Gewerbesteuer, auf eine in denselben zu be⸗ stimmende kurze Reihe von Jahren beschränkt werde.
Baden. Die Zweite Kammer hat sich am Dienstag konstituiert.
angeordnet gewesene Er⸗
ist jetzt er⸗
Es wurden gewählt: Ober Bürgermeister Goenner⸗Baden⸗ Baden zum Präsidenten; Landgerichts⸗Rath Lauck⸗Freiburg