1895 / 279 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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St. Petersburg, 21. November. Auf der Newa ging 3 Sch lammeis. Aus Schlüsselburg wird Eis im Ladoga⸗ e

e gemeldet. Theater und Musit.

Konzerte.

Am Montag gab der Kotzolt sche Gesangverein (a cappella) unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Leo Zellner in der Sing-Akademie einen Liederabend, der mit zwei Madrigalen von Valestring eröffnet wurde. erauf trug der Verein noch drei Rom - Lieder von G. Vierling (fünf⸗ und sechsstimmig), zwei neue Chorlieder von Humperdinck und Kuczynski., und bekanntere mehrftimmige Lieder von M. ü M. Heinrich und M. Blumner vor. Die schon früher hervorgehobene Schönheit des Stimmklangs, wie die feinsinnige Schattierung des Vertrags be= währte der Verein auch an diesem Abend wieder. Der Solo sängerin Frau chmidt⸗Steenebrügge (Mezjosopran) ge⸗ langen am besten „Suleika“ von Schubert und Neue Liebe! von Rubinstein. Eine willkommene Abwechselung zwischen den Ge sängen boten die künstlerisch vollendeten Violinvortraäͤge des Prof. Fritz Struß, dessen selbstkomponierte Waldesflimmen⸗ und Schnee⸗ flocken⸗ tauschenden Beifall fanden, der auch sämmtlichen Chorliedern zu theil wurde. Die energische und umsichtige Leitung des Herrn Leo Zellner verdient noch besonders lobend bervorgehoben zu werden.

Gestern veranstaltete die hier nicht mehr unbekannte englische , Mary Mildred Marsh im Saal Bechstein einen

lavier⸗Abend. Sowohl in den Variationen von Brahms op. 21 Nr. 1, wie in Beethoven's Es-dur-Sonate op. 31, Nr. 3 und in be⸗ kannteren Stücken von Chopin und Liszt bewährte fi ihre sorgfältig geschulte Technik und guten Anschlag; nur blieb noch eine freiere und lebendigere Vortragsweise zu wünschen. Das Publikum spendete an⸗ erkennenden Beifall.

Zu gleicher Zeit ließ sich im Saal der Sing-Akademie der treffliche Violinvirtuose Charles Gregorowitsch, welcher soeben von einer längeren Kunstreise heimgekehrt ist, im Verein mit dem Philharmonischen Orchester hören. Er glänzte wiederum durch die Leichtigkeit in der Ueberwindung aller erdenklichen tech nischen Schwierigkeiten und durch die Klarheit des Vor—⸗ trags, die in qitzcndelssohn's Ermoll-Konzert, in Wieniawski's Violin⸗Konzert M der brillanten Carmen ⸗Phantasie von Sara⸗ sate vortrefflich Geltung kamen. Nach rauschendem Beifall und Hervorruf entschloß sich der Konzertgeber noch zu einer Zugabe. Das Orchester unter Leitung des Professors Mannstädt war korrekt und diskret in der Begleitung und e . sich außerdem an dem Konzert mit der ‚„Figaro⸗Ouvertũüre von Mozart und dem Vorspiel zu Loreley von M. Bruch in vortrefflicher Ausführung.

Im Königlichen Opernhause wird morgen Adam's komische Oper „Der Postillon von Lonjumeau“ unter Kapellmeister Sucher's Leitung gegeben. Den Chapelou singt Sommer, die Magdalene Fräulein Dietrich. Hierauf folgt das Ballet Phantasien im Bremer Rathskeller', in welchem die Damen Dell Era und Urbanska auftreten.

Im Königlichen Schauspiel bause findet morgen die erste Aufführung des Lustspiels Besonderer Umstände halber! von Olga Wohlbrück statt. Die Rollenbesetzung lautet; Kurt von Recken: Herr Pinschian, Klotilde: Frau Conrad, Steindorf: Herr Arndt, Kitti Feldern:

räulein von Mayburg; das Stück ift von Herrn Ober⸗Regisseur

rube in Scene gesetzt. Dann folgt das dreiaktige Lustspiel Frauenlob! von Rudolf Lothar, in welchem die Damen ae Dausner, von Hochenburger und die Herren Klein, Vollmer, Keßler, Molenar, Hertzer in den Hauptrollen beschäftigt sind. -.

Die Direktion des Berliner Theaters hat bei Feststellung des Spielplans für die Weihnachtszeit auch, in Wiederaufnahme einer älteren Berliner Tradition, die Aufführung eines Kinderstücks in Aussicht genommen und dazu das Zaubermärchen „Prinzessin Goldhaar“ von Ludwig Raupp gewählt.

Für die Gastvorstellungen von Felix Schweighofer im Lessing⸗ Theater ist der folgende Spielplan festgesetzt worden: Am Sonnabend,

den 30. d. M., wird der Künstler, der seit so langer in Berlin nicht mehr aufgetreten ist, in dem Vo 6 Nullerl ! sein Gast⸗ spiel eröffnen und die gleich Rolle am Sonntag, den 1. Dezember, owie am Dienstag, den 3. Dejember, wiederholen. In allen drei

ufführungen dieses beliebten Volksstücks wird Jenny Groß die Rolle der Gabi darstellen, die sie seinerzeit in Wien kreiert hat. Am Mittwoch, den 4. Dezember, setzt Felix Schwei . sein Gast⸗ spiel in dem Schwank „Fifi! von Meilhac und vy fort und wiederholt diese Novität an seinem fünften und letzten Gastspielabend, am eng, den 6. Dezember. Zur Bequemlichkeit des Publikums ist die Einrichtung getroffen, daß die Billets für sämmtliche fünf Gastspielabende vom Montag ab an der Tageskasse des Lessing⸗ Theaters abgehoben werden können.

Im Schiller⸗Theater findet die ursprünglich für Sonnabend w des , en Schriftsteller⸗Fubiläums von Rudolph Kneisel angesetzte Aufführung seines Preis- Lustspiels Die Techter Belial's erst am Montag statt.

In dem Wohlthätigkeits⸗Konzert . Besten der Armen und Kranken der Marien⸗Gemeinde, welches Fräulein Henriette Liebert am Sonnabend, Abend 76 Uhr, dem Vorabend des Todtenfeft⸗Sonntags, in der Marien⸗Kirche giebt, sollen Quartette und Solokompositionen für Violine, Violoncello, Harfe und Orgel durch die Herren Felix Meyer, Fritz Maneke, Franz Pönitz und Otto Dienel zur Aufführung kommen, auch werden die von der Konzertgeberin und dem Regierungs⸗Rath

errn Chrzescinski vorgetragenen Gesänge von den genannten Künstlern egleitet werden. Einlaßkarten zu 3, 2, 1 K und 50 sind bei Bote u. Bock, Leipzigerftraße 37, beim Küster Herrn Lehmann, Bischofstraße 5, und in der Sakriftei der Kirche zu haben.

Mannigfaltiges.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat die Aller⸗ höchftderselben überreichte Geburtstags ⸗Glückwunsch ˖ . der Aeltesten der Kauf mannschaft von Berlin mit folgendem Dankschreiben beantwortet:

„Den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin spreche Ich Meinen herzlichen Dank aus füt die freundlichen Glückwünsche, welche dieselben Mir zu Meinem Geburtstage in einer sinnreich und kunstvoll aus⸗ gestatteten Adresse überreicht haben. Daß die großen Erinnerungen dieses Jahres in unserer Reichshauptftadt in so erhebender und patriotischer Weise, vor allem durch die Einweihung der drei schönen Gedächtnißkirchen, besonders der Kaiser Wilhelm Gedächtnißkirche gefeiert werden konnten, daran haben auch die Mitglieder der Kaufmannschaft, welche zu dem Ge⸗ lingen der herrlichen Bauten opferbereit beigetragen und mitgewirkt haben, ein hervorragendes Verdienft. Zur besonderen Freude gereicht es Mir auch, daß Ich überall da, wo es sich um die Fürsorge für

das religiöse und sittliche Gedeihen unseres Volks handelt, von den

Mitgliedern der Kaufmannschaft unterstützt werde. Ich danke Ihnen dafür in des Kaisers und Meinem Namen und werde das Gedeihen . Handels und der Gewerbe stets mit aufrichtigem Interesse be⸗ gleiten. ; Neues Palais, den 11. November 1895. Auguste Victoria. I. R.“

Auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung der Stadt- perordnet en stand ein Antrag des Stadtv. Dinse: „Die Ver⸗ sammlung beschließt, den Magistrat um Auskunft darüber zu er⸗ suchen, welche Schritte er gethan bat oder zu thun gedenkt, um die Geschäftsleitung der Berliner Gewerbeausstellung von 1896 zu einer der Stadt Berlin würdigen Durchführung dieses Unternehmens, für welches die Stadtgemeinde so e. Aufwendungen gemacht hat, zu ver anlassen. Der Antragsteller zog den selben jedoch vor Beginn der Berathung zurück, da der Antrag inzwischen durch den Beschluß des geschäftsführenden Ausschusses der Gewerbeausstellung, diese Abends zu beleuchten, gegenstandslos geworden war. Hierauf genehmigte die Versammlung die vom Magistrat geforderte Erweiterung der zur Müllverschiffung errichteten Cinladestelle an der Oberspree, nachdem von mehreren Stadtverordneten Klagen über die gegenwärtige Müllabfuhr erhoben

1 gl saae wegen e . über eine e Mitg gliche Genossen: Den 6kunft za ersuchen sachen die jun der n

werden war, da vorzubeugen.

St. Petersburg, 21. November. Gestern wurde, wie W. T. B. meldet, in Gegenwart des deutschen Botschafters Fürsten von Radolin sowie zahlreicher Geistlichen und Aerzte die Entbhbin« dungsanstalt der evangelischen Gemeinden von St. Peters. burg eing eweiht. Die Anstalt verdankt ihre Gründung der An⸗ regung des Vize Präsidenten des General⸗Konsistoriums Pastorz Freifeldt und des Oberarztes Dr. Wiedemann. Zu der Feier waren zahlreiche Glückwunsch⸗Telegramme, darunter auch solche von dem Finanz Minister Witte und dem Verweser des Ministeriums des Innern Goremyfkin sowie dem Präsidenten des General ⸗Konsistoriums Baron Uexküll ein. gegangen. Die Anstalt ist zunächst für 400 Plätze eingerichtet; mit der Zeit hofft man dieselbe wesentlich vergrößern, eine gynäkologische Abtheilung, eine Hebeammenschule und eine Ammenanstalt 2 zu können. Das Stadthaupt Geheim⸗Rath Ratkow⸗Roshnow über⸗ brachte die Glückwünsche der Stadtverwaltung. Senator von Gehricke brachte die unter dem 14 November ertheilte Erlaubniß Ihrer Majestät der Kaiserin Alexandra zur Kenntniß, daß der neuen Anstalt der Name „Alexandrastift für Frauen“ belgelegt werde.

Chicago, 21. November. Heute Nachmittag brach, wie W. T. B.“ meldet, im Geschäftsviertel ein großes Feuer aus. Der Schaden beträgt über eine Million Dollars.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

London, 22. November. 6 T. B.) Nach brieflich hier eingegangenen, vom 18. Oktober datierten Meldungen aus Old⸗-Calabar find die deutschen Kommissare für die Absteckung der Grenzen des Kamer un-Gebiets; da⸗ selbst eingetroffen. Sie wurden dort von dem englischen Administrator und den englischen Kommissaren empfangen . ö mit denselben in einem Dampfer den Cross⸗River romauf.

Konstantinopel, 2. November. (W. T. B.) In der Vorstadt Psamatia wurden aufrührerische Plakate vorgefunden; auf die Ergreifung der Schuldigen wurde ein Preis ausgesetzt.

Nach einem Telegramm des Vali von Adana haben sich die im Dorfe Tschekmesermen vereinigten Auf⸗ ständischen infolge der Bemühungen Schakir Pascha's unterworfen, und es hat dort eine feierliche Versöhnung stattgefunden.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten und Vierten Beilage.)

Wetterbericht vom 22. November i 8 Uhr Morg ens. esetzt

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9) Reif. Uebersicht der Witterung. Sonntag

Das barometrische Maximum im Nordosten ist Signorelli. langsam südostwärts fortgeschritten, während ein neues Maximum im Westen Irlands in der Ent. Niobe. wicklung begriffen ist; ein Minimum liegt westlich von Norwegen und scheint nordostwärts fortzu⸗ schreiten, wobei eine Thelldepreffion auf der Jad. Re see sich ausbildet. Bei meist schwachen Winden aus vorwiegend östlicher Richtung ist das Wetter in Deutschland kalt, heiter und trocken; die Morgen⸗ temperaturen liegen fast überall unter dem Gefrier⸗ . um 4 Grad zu Chemnitz, um 59 Grad zu

ünchen. Deutsche Seewarte.

ontag:

Theater.

Königliche Schanspiele. Sonnabend: Opern baus. 168. Vorstellung. Der Postillon von Lonjumean. Komische Over in 3 Akten von A. Adam. Text nach dem Französischen des Leuven

und Brunswick, von M. G. Friedrich. In Scene vom Ober ⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: apellmeister Sucher. Phantasien im Bremer 4

Wilhelm Hauff, Adolf Steinmann. Dirigent: Musikdirektor Stein mann. Anfang 741 Uhr.

Schauspielhaus. 258. Vorstellung. Zum

n, , 169. Vorstellung Mignon. Julius en von Text mit . des Goethe'schen Romans Wilhelm Meisters Leh und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. Anfang 73 Uhr. Schauspielhaus. X). Vorstellung. Die Räuber. ̃ in 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller. Anfang 7 Uhr.

Dentsches Theater. Sonnabend: Neu ein

studiert: Die Jüdin von Toledo. Anfang 7 Uhr. Aufführung. Parade bummler. 771 ĩ ö Sonntag: Die Jüdin von 772 . Montag: Der Meister von Palmyra.

716 Berliner Theater. Sonnabend: Sasemann / 8 ¶Direttion:; Richard 76 Töchter. Anfang !. Uhr.

774 - Sonntag, Abends 71 776 Montag: Hasemann' s Töchter.

Lessing · Theater. Nachts Reif. 2 Uhr: Schüler⸗Vorstellung. Nathan der Weise. Abends 71 Uhr: Madame Abends 75 Uhr:

ontag: Die Venus von Milo. Hierauf:

Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Gerne en, nn , ,, . onnabend: 4 e er . Abend 76 Uhr: Die Reise nach bem ars 3.

don Emil Graeb. Musik von

anenlob.

Ambroise Thomas. n nn,

Regisseur Epftein.

Toledo. Sonntag: Der kleine Lord.

Sonnabend: Eine to stattun von W von Julius Einödshofer. In Direktor Richard Schul

Uhr: König Lear.

ersten OB. = Mir, Hesonde zer ln stznd ha ber, assple , bes , e sun, Säften wn n, 'aghetzesp ung,

1 Aufzug von Olga Wohlbrück. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. des Neuen Theaters. Lustspiel in 3 Aufzügen von Rudolph Lothar. In

Scene gießt, vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Theater Anter den Linden

itzsche. Sonnabend: Wohlthätigkeits⸗Vor⸗ August Mr. Lavater Lee in ihren komischen Entrées

um Besten des Kindergartens der Ham⸗ und Intermezzi. urger Vorftadt: Der arme Jonathan. rjahre von Michel Carrs in 3 Akten von Julius Bauer und H. Wittmann. Musik von Carl Millöcker. Regie: Herr Ober⸗ 4 Uhr: Tijo Ni En. Abends 77 Ubr: 1870/71. Dirigent: Herr Kapellmeister 3. Federmann. Hierauf: Großes Ballet ⸗Diver⸗ tissement, arrangiert und entworfen vom Ballet⸗ meifter Herrn Jean Reisinger. Anfang 75 Uhr.

Adolph Ernst Theater. Sonnabend: Letzte Anfang 74 Uhr.

Bentral Theater. Alte Jatobstraße Nr. 36. Emil Thomas a. G. Geboren: Nacht. Große Aus⸗ ofse mit Gesang und T Mannstädt und Julius Freund. Musik Scene gesetzt vom Die Tanz · Arrangements Sonnabend, Nachmittags vom Balletmeister Gundlach. Anfang 74 Uhr.

Neunes Theater. Schiffbauerdamm 4. / 5. mit 6 Freiheitzpferden, 1) Bagdad, arab. Vollblut.

Schimmelhengst. 2) Monstre⸗ Tableau von 70 der

Sonnabend: Der Militzrstaat. Schmank in Shelsten Freihèltzpseide 3) Bie Sra sierfahrt eines

Plantaftssrr andi. fe, nech eh Peeentahren Moser und Thilo vn cob, aueh hrt von s Räarz enen, nm.

Sonntag: Letzte Sonntags Aufführung. Die 1. Zeit. Trauerspiel in 5 Akten von Richard aun sennem Schulpferd? Stebeleff. Zum Schluß

liche Pferde dressiert und vorgeführt vom Direktor Fr. Renz. Auftreten des Herrn Ritter von Renroff der Schule: Driginal! Der phänomenale Prinz, ostpreußischer Rapp⸗ hengst, in der hohen Schule geritten von Mr.

el. Die vier Jahreszeiten, Schule, ge⸗ ritten von 4 Damen. Auftreten der außerordent⸗ ; lichen Schulreiterin Mlle. Dudley. Auftreten Direktion: sammtlicker Clowns und des beliebten Sriginal⸗

Alles Nähere aus Plakaten und Dperette Austragezetteln ersichtlich. Sonntag: Zwei Vorstellungen. Nachmittags

Familien Nachrichten.

Verlobt: Frl. Anna Gädeke mit Hrn. Regierungs⸗ Assessor 8 Grashoff (Königsberg i. n Frl. Elisabeth Haußknecht mit Hrn. Sec.⸗Lieut. d. R. Hans Stolzmann n ,.

Verehelicht: Hr. Konsul Dr. J. Jentzsch mit verw. Baronin Auna von Seherr⸗Thoß, geb. van der Borght (Berlin).

Ein Sohn: Hrn. Sec. ⸗Lieut. Paul

von Loeper (Gumbinnen). Hrn. Rittmeister

von Winterfeld (Königsberg i. Pr.). Hrn. Ober

,,, Kunckel (Schwerin i M.). Eine ochter: Hrn. Major z. D. Karl von acht

Hannover). Hrn. Major von Hake (Chemnitz!̊.

Hrn. Lieut. Kurt von Rothkirch und Pant

(Frankfurt a. M.).

in 5 Bildern

Sans · Gene.

Tas Bild ves Konzerte.

Lammers. (gesungen von Herrn Jacoby).

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aus der Ohe. Vorher:

Sarold Bauer.

Konzert · qaus. Sonnabend: Karl Mender · Tonzert. unter freundlicher Mitwirkung des Kon⸗ zertsängers Herrn Siegfried Jacobn.

Arie aus Stradella“ von Flotow. enz · Theater. Direktion: Sigmund Treost. von Lautenburg. Sonnabend: Der dtabenvater. Schwank in 3 Akten von H. Fr. Vorher: Aber die Ehe l Komöd

P. Linsemann. Anfang 74 Uhr. ;

Sonntag: Einmalige Aufführung: Fernande. Schauspiel in 4 Akten von Sardou. Der Nabenvater. Aber die Ghe!

Des Sãngers Haiderõslein von 5

Sing · Akademie. Sonnabend, Anfang 8 Uhr: Orchester Konzert der Klaviervirtuosin Adele ö

Saal Zechstein. Linkstraße 422. Sonnabend, Anfang 75 Uhr: II. Konzert (Klavier ⸗Abend von

esterben; Hr. Major a. D. Oscar von 3 übtow A). Hr. Geheimer Kommerzien⸗Rat . GE. Schniewind (Elberfeld) Verw. Fr. neral ⸗Lieut. Lucy Freifr. von Fritsch, verw. gem. Leicester, geb. Barton (Ostrau i. S.). Hr. Ricchen Marine⸗Ober⸗Baurath und Hauptmann a. D. e ee. Fin ch Schulze Berlin). Ir. Prem - Lieu argarethe Freifr. von Erffa, geb. Freiin von Rotenhan (Rentweinsdorf). Hr. Ober-⸗Landes erichts Rath, Geheimer Justiz⸗Rath Alexander Gin, (Gassel) = Hr. Brem. Lieut. Friedrich Zillen (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Siemen roth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗

BDirhus Renz. Karlstraße. Sonnabend, Abends

7 Ubr: Gala⸗Vorstellung. 1876/71. Großes militãr. Ausstattungsstück. Jon jon hippigue

Anfstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Zehn Beilagen leinschließlich Bar en Beilage.

zum Deutschen Reichs⸗Anz

M 279.

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 22. November

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1895.

Entwurf eines Gesetzes, d Aenderungen und Ergänzungen des Gerichts⸗ verfassungsgesetzes und der .

Wir Wi lh elm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

, a Zusti des verordnen im Namen nach erfolgter Zustimmun Bundesraths und des Reichstags, was folgt: ö

Artikel I.

In dem Gerichtsverfassungsgesetz werden die nachstehenden Be⸗

stimmungen in folgender Weise 3 § 27.

Die Schöffengericht sind zuständig:

1) für alle Uebertretungen;

2) für diejenigen Vergehen, welche nur mit Gefängniß von böchstens drei Monaten oder Geldstrafe von höchstens sechshundert Mark, allein oder neben Haft oder in Verbindung mit einander oder in Verbindung mit Einziehung bedroht sind, mit Ausnahme der im . Strafgesetzbuchs und der im 74 dleses Gesetzes bezeichneten

gehen;

3) für das Vergeben des Hausfriedensbruches im Falle des 5 123 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs;

4) für das Vergehen der Körperverletzung in den Fällen der nur auf Antrag eintretenden Verfolgung; .

5) für das Vergehen der Bedrohung mit der Begehung eines Verbrechens im Falle des 5 241 des Strafgesetzbuchs;

6) für das Vergehen des Diebstahls im Falle des § 242 des Strafgesetzbuchs, wenn der Werth des Gestohlenen einhundert Mark nicht übersteigt;

7) für das Vergehen der Unterschlagung im Falle des 5 246 des nr fe nr, wenn der Werth des Unterschlagenen einhundert Mark nicht übersteigt;

8) für das Vergeben des Betrugs im Falle des § 263 des Straf— gesetzbuchs, wenn der Schaden einhundert Mark nicht übersteigt;

9) für die Vergehen des strafbaren Eigennutzes in den Fallen

* 286 Absatz 2 und der 55§5 280, 291 und 288 des Strafgesetz. uchs; 10) für das Vergehen der Sachbeschädigung in dem Falle des 8 1. . Strafgesetzbuchs, wenn der Schaden einhundert Mark nicht übersteigt;

; für das Vergehen der n nge und für das Vergehen der Hehlerei in den Fällen des 5 258 Nr. 1 und des § 259 des Strafgesetzbuchs, wenn die Handlung, auf welche sich die Begünstigung oder die Hehlerei bezieht, zur Zuständigkeit der Schöffengerichte

ört. Die Schöffengerichte sind ferner in allen Fällen zuständig, in denen die Verfolgung im Wege der Privatklage geschieht.

§ 28.

Ist die Zuständigkeit des Schöffengerichts durch den Werth einer Sache oder den Betrag eines Schadens bedingt, und stellt sich in der Hauptverhandlung heraus, daß der Werth oder Schaden mehr als einhundert Mark beträgt, so hat das Gericht seine Unzuständigkeit nur dann ,. wenn aus anderen Gründen die Aussetzung der Verhandlung geboten erscheint.

861. ; Den Vorsitz im Plenum führt der Präsident, den Vorsitz in den

Kammern führen der Präsident und die Direktoren. Vor Beginn des Geschäftsjahres bestimmt der Präsident die Kammer, welcher er sich anschließt. Ueber die Vertheilung des Vorsitzes in den übrigen Kammern sowie über die Bestellung der regelmäßigen Vertreter für die Vorsitzenden der Kammern entscheiden der Präsident und die Direktoren nach Stimmenmehrheit; im Falle der Stimmengleichheit giebt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. § 63a.

Die in Gemäßheit der 8, 61 bis 63 gefaßten Beschlüsse sind sofort dem Präsidenten des Ober · Landesgerichts abschriftlich vorzu⸗ legen. Diesem steht das Recht des Einspruchs gegen dieselben zu. Ueber den Einspruch entscheidet das Präsidium des Ober⸗Landesgerichts. Ein weiteres Rechtsmittel findet nicht statt.

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit dem Tage, an welchem der Präsident des Ober⸗Landesgerichts Abschrift des Beschlusses erhalten hat.

Die Einlegung des Einspruchs erfolgt durch Uebersendung der schriftlichen Einspruchserklärung an das Präsidium des Landgerichts.

Nach Einlegung des Einspruchs ist das Präsidium des Land . zu einer Abänderung des angefochtenen Beschlusses nicht mehr

ugt. 5 65 Absatz I.

Im Falle der Verhinderung des ordentlichen Vorsitzenden und des regelmäßigen Vertreters führt den Vorsitz in der Kammer das jenige Mitglied der Kammer, welches dem Dienstalter nach und bei gleichem Dlenstalter der Geburt nach das älteste ist.

§5 73.

Die Strafkammern sind als erkennende Gerichte anne,

I) für die Vergehen, welche nicht zur Zuständigkeit der Schöffen⸗ gerichte gehören;

M für diejenigen Verbrechen, welche mit Zuchthaus von höchstens fünf Jahren, allein oder in Verbindung mit anderen Strafen bedroht sind. Diese Bestimmung findet nicht Anwendung in den Fällen der 86, 100 und 106 des Strafgesetzbuchs;

3) für die Verbrechen der Personen, welche zur Zeit der That das achtzehnte Lebengfahr noch nicht vollendet hatten;

4 für das Verbrechen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt in den Fällen der 85 118 und 119 des Strafgesetzbuchs;

o) für das Verbrechen des Meineids in den Fällen der §5§ 163, 164 und 155 des Strafgesetzbuchs; . .

6) für das Verbrechen der Unzucht in den Fällen des § 176 des Stra gesetzbbuchs . .

Y für das Verbrechen des Diebstahls in den Fällen der S5 243 und z44 des Strafgesetzhuchs; . ö

s) für das Verbrechen der Hehlerei in den Fällen der 585 260 und 261 des Strafgesetzhuchs; . tr ö. 2 Verbrechen des Betrugs im Falle des § 264 des

esetzbu z . ‚. .

5 ö das Verbrechen der Urkundenfälschung in den Fällen des § 258 Nr. 2 und der 85 272 und 273 des Strazgesetzbuch?;

z Ul) für die Verbrechen im Amte in den Fällen der S5 349 und ol des Strafgefehbuchs;

12) für die nach 55 209 und 212 der Kenkursordnung strafbaren Verbrechen.

. § 75.

2. ö. Strafkammer kann bei Gröffnung des Hauptverfahrens wegen

cee. . 1) des Widerstandes ig die Staatsgewalt in den Fällen der * 1135, 114, 11 gar 1 und des 5 120 des Strafgesetz⸗

u 7 9 . 3 öffentliche Ordnung im Falle des 8 137 des Straf uchs; 9) wider die Sittlichkeit im Falle des 183 des Strafgesetzbuchs;

9 . 4. in den Fällen der nur auf Antrag eintretenden ng; 5) der Körperverletzung in den Fällen des 8 223 a und des 5 230 Absatz 2 des Stra . - ; J 9 der Nöthigung im Falle des 5 240 des Strafgesetzbuchs; Y des Diebftahls im Falle des 3 242 des Strafgeseßbuchs; 8) der Unterschlagung im Falle des 5 246 des Stra gefetzbuchs ( 9) der . 10 der 4 lerei in den Fällen des 5 258 Nr. 1 und des 5 259 des Strafgesetzbuchs; Hh des Betruges im Falle des 5 263 des Strafgesetzbuchs; 12) des strafbaren Eigennutzes in den Fällen des 5 286 Absatz 1 und der Fs 238 und 239 des Strafgesetzbuchs; 13) der Sachbeschädigung in den Fällen der S5 303 und 304 des —ĩ Strafgesetz buchs ; un

14) wegen der gemeingefährlichen Vergehen in den Fällen des 6 § 527 Absatz 1 und des § z28 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs; 15) wegen derjenigen Vergehen, welche nur mit Gefängniß von höchftens sechs Monaten oder Geldstrafe von kin ein⸗ tausendfünfhundert Mark, allein oder neben Haft oder in Ver— bindung mit einander oder in Verbindung mit Einziehung be—⸗ droht sind, mit Ausnahme der in den S5 128, 271, 256 a., 301, 329, 331 und 347 des Strafgesetzbuchs und der im § 74 . dieses Gesetzes bezeichneten Vergehen; owie 16) wegen solcher Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die ö. öffentlicher Abgaben und Gefälle, deren Strafe in dem mehrfachem Betrage einer hinterzogenen Abgabe oder einer anderen Leistung besteht, auf Antrag der Staat anwaltschaft die Verhandlung und Entscheidung dem Schöffengericht, soweit dieses nicht schon zuständig ist, überwesfen wenn nach den Umständen des Falles anzunehmen ist, daß wegen des Vergehens auf keine andere und höhere Strafe, als auf die im 5 27 Nr. 2 bezeichnete und auf keine höhere Buße als sechshundert Mark zu erkennen sein werde.

Beschwerde findet nicht statt.

Hat im Fall der Nr. 16 die Verwaltungsbehörde die öffentliche Klage erhoben, so steht ihr der Antrag auf Ueberweisung an das Schöffengericht in gleicher Weise wie der Staatsanwaltschaft zu.

, : § 77.

Die Zivilkammern und die Strafkammern entscheiden in der Be⸗

setzung von drei Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden. § 121.

Die Bestimmungen der 61 bis 63 und 64 bis 68 finden mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß zu dem Präsidium stets die beiden ältesten Mitglieder des Gerichts zuzuziehen find.

§ 123. Die Ober⸗Landesgerichte sind zuständig für die Verhandlung und

. ö über die Rechtsmittel:

der Berufung gegen die Endurtheile der Landgerichte i bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; k 3 n der Berufung gegen Urtheile der Strafkammern in erster

nstanz; 3) der Revision gegen Urtheile der Strafkammern in der Be— rufe e ge , geren Gutschen e

er Beschwerde gegen Entscheidungen der Landgerichte in bürger⸗

lichen Rechtsstreitigkeiten; ; 6 ;

5) der Beschwerde gegen strafrichterliche Entscheidungen erster Instanz, soweit nicht die . der Straffammer begründet ist, und gegen Entscheidungen der Strafkammern in der Beschwerdeinstan und Berufungsinstanz. 866

Die Senate der Ober⸗Landesgzerichte entscheiden in der Besetzung von fünf Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden.

Durch Anordnung der Landes⸗Justizverwaltung kann für die vom Sitze des Ober ⸗Landesgerichts entfernteren Landgerichte bei einem oder mehreren derselben ein Strafsenat gebildet und demselben für den ihm zuzuweisenden Bezirk die gesammte Thätigkeit des Ober—⸗ Landesgerichts in der Berufungsinstanz übertragen werden. Die Besetzung eines solchen Strafsenats erfolgt aus Mitgliedern des Ober Landesgerichts oder Mitgliedern eines oder meh⸗ rerer Landgerichte des Bezirks, für . der Senat gebildet wird. Der Vorsitzende und sein regelmäßiger Vertreter werden ständig von der Landes Justizverwaltung bestellt; im Falle ihrer Verhinderung führt den Vorsitz dasjenige dem Ober⸗Landesgericht angehörende Mit⸗ glied des Strafsenats, welches dem Dienstalter nach und bei gleichem Dienstalter der Geburt nach das älteste ist.

Die Landes ⸗Justizverwaltung beftimmt für die Dauer des Geschäfts⸗ jahres die Anzahl der aus dem Ober⸗Landesgericht und der aus dem Land⸗ gericht zu berufenden Mitglieder des Strafsenats, sowie für den Fall, daß der Bezirk des Strafsenats die Bezirke mehrerer Landgerichte umfaßt; die Anzahl der aus jedem einzelnen dieser Landgerichte zu berufenden Mit—⸗ glieder desselben. Auf Grund dieser Bestimmungen der Landes- Justizverwaltung werden nach Maßgabe des § 62 die Mitglieder des Strafsenats, soweit sie aus dem Ober⸗Landesgericht zu berufen sind, durch das Präsidium des Ober⸗Landesgerichts, soweit sie aus den Landgerichten zu berufen sind, durch das Präsidium desjenigen Land⸗

erichts, aus dessen Mitgliedern sie zu ernennen sind, bestellt. Im 66 der Verhinderung des regelmäßigen Vertreters eines Mitglieds wird ein zeitweiliger Vertreter durch den Präsidenten des Landgerichts, an dessen Sitz der Strafsenat gebildet ist, aus den Mitgliedern dieses Landgerichts bestellt. .

Durch die Gesetzgebung eines Bundesstaats kann bestimmt werden, daß die Bezeichnung der Sitze der bei Landgerichten zu bildenden Strafsenate und die Abgrenzung ihrer Bezirke im Wege des Gesetzes

u erfolgen hat. . § 133.

Die Bestimmungen der 5S§ 61 bis 63 und 64 bis 68 finden mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß zu dem Präsidium die vier älteften Mitglieder des Gerichts zuzuziehen sind.

§ 136 AbsatzJ.

In Strafsachen ist das Reichsgericht zuständig;

I) für die Untersuchung und Entscheidung in erster und letzter Instanz in den Fällen des Hochverraths und des Landesverraths, in⸗ . ig Verbrechen gegen den Kaiser oder das Reich ge⸗ richtet sind; ;

2 für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision gegen Urtheile der Ober⸗Landesgerichte in der Berufunge⸗ inftanz und gegen Urtheile der Schwurgerichte, sowie über das Rechts mittel der Beschwerde gegen Enischeidungen der Ober⸗Landesgerichte in der Berufungsinstanz.

Artikel I.

Die Strafprozeßordnung erhält die Fassung, 24 fi aus der nachbezeichneten Einschaltung und Aufhebung von Bestimmungen, e, aus dem veränderten Wortlaut der nachftehend unter der is herigen Paragraphenziffer e, n . Beftimmungen ergiebt:

A. Der Gerichtsftand ist auch bei demjenigen Gericht begründet, in dessen Benrk der Beschuldigte ergriffen worden ist.

§ 9. .

Ist der Ort, an welchem die ftrafbare Handlung begangen ist, im Ausland gelegen oder nicht ermittelt 86 Grein ; f Ge⸗ mãß heit 2. 8 und Sa,. nicht begründet, so wird das zuftändige Gericht vom Reichsgericht bestimmt.

§ 23 Absatz 3

wird aufgehoben. § 26 Absatz 3

wird aufgehoben.

26 a.

Ist das Ablehnungs . verspätet oder nicht unter Angabe und en, , . , , , ee. eingebracht worden, so hat das Gericht mit Einschluß des abgelehnten Richters das Ablebnun gs gesuch als unzulässig zu verwerfen. In gleicher Weise ist das Gesuch zu verwerfen, wenn das Gericht einftimmig der Ansicht ist, daß das de,. . nur in der Absicht, das Verfahren zu verschleppen, eingebracht ist.

Die Vorschrift findet, wenn das Ablehnungsgesuch gegen einen Untersuchungsrichter oder einen Amtsrichter gerichtet ist, auf diesen entsprechende Anwendung.

§ 27. Wird das Gesuch nicht als unzulässig verworfen, so hat der abgelehnte Richter sich über den Ablebnungsgrund dienstlich zu äußern. Ueber das Ablehnungsgesuch entscheidet daz Gericht, welchem der Abgelehnte angehört; wenn dasselbe durch Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds beschlußunfähig wird, das zunächst obere Gericht. Wird ein Untersuchungsrichter oder ein Amtsrichter abgelehnt, so entscheidet das Landgericht. Einer Entscheidung bedarf es nicht, venn der Abgelehnte das nn,, für begruͤndet hält. 5

Gegen den Beschluß, durch welchen das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt wird, fr kein Rechtsmittel, gegen 4 . durch welchen das Gesuch für unbegründet erklärt wird, findet sofortige . Irchel, burch nel

er Beschluß, durch welchen ein gegen einen erkennenden Richter

i bf t Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, 3

nicht für sich allein, sondern nur mit dem Urtheil angefochten werden.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die im 5 26 2. be⸗ zeichneten Verfügungen ö 6 =

Bei denjenigen Zustellungen, welche von Amtswegen erfolgen, können durch Anordnung der Landes Justizverwaltung einfachere For⸗ men für den Nachweis der Zuftz gung zugelassen werden.

ö ;

Die Beeidigung eines Zeugen darf unterbleiben, wenn das Ge⸗ richt einsätimmig die Aussage für offenbar unglaubwürdig oder un— erheblich hält und letzterenfalls 3 nicht beantragt ist.

Die Beeidigung des Zeugen erfolgt nach dem Abschluß seiner Vernehmung. Der Richter darf eine . von Zeugen gleichzeitig beeidigen. Der von den Zeugen zu leistende Eid lautet: ö daß Zeuge nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt, nichts verschwiegen und 4 hinzugesetzt habe. 9

Der Eid wird mittels Nachsprechens oder Ablesens der die Eides norm enthaltenden Eidesformel geleistet.

Bei gleichzeitiger Beeidigung mehrerer Zeugen hat der Richter den zu Beeidigenden die Eidesnorm mit der Eingangsformel:

„Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden“ vorzusprechen. Die Zeugen leisten den Eid, indem jeder einzeln die Worte spricht:

Ich schwöre es bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden,

so wahr mir Gott helfe. heb Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand er—⸗

eben.

Stumme, welche schreiben können, leisten den Eid mittels Ab— 66 und Unterschreibens der die Eidesnorm enthaltenden Eides⸗ ormel.

Stumme, welche nicht schreiben können, leisten den Eid mit Hilfe eines Dolmetschers durch Zeichen.

§ 65. ö Die Beeidigung erfolgt bei der ersten gerichtlichen Vernehmung es Zeugen. Im Vorverfahren kann die Beeidigung unterbleiben, wenn Be denken gegen deren Zulässigkeit obwalten, sowie wenn der Richter die Beeidigung für den Zweck des Vorverfahrens nicht als erforderlich

erachtet. § 66.

Wird ein eidlich vernommener Zeuge in derselben Strafsache noch⸗ mals vernommen, so kann der Richter, statt der nochmaligen Be—⸗ eidigung, den Zeugen die Richtigkeit seiner Aussage unter Berufung auf den geleisteten Eid versichern K.

w Der Sachverständige ist vor oder nach der Erstattung des Gut⸗ achtens zu beeidigen. Der vor der Begutachtung zu leistende Eid lautet: daß er das von ihm erforderte Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werde. Der nach der Begutachtung zu leistende Eid lautet: ö. er das von ihm erstattete Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und , , , habe. Ist der Sachverständige für die Erstattung von Gutachten der betreffenden Art im allgemeinen beeidigt, so genügt die Berufung auf den geleisteten Eid. 6.

. 5 Der gemäß § 125 erlassene Haftbefehl ist aufzuheben, wenn die Staatsanwaltschaft es beantragt, oder wenn nicht binnen sechs Wochen nach Vollstreckung desselben die erfolgte Erhebung der öffentli Klage zur Kenntniß des Amtsrichters gelangt. Bei Uebertretungen, mit Ausnahme der im § 361 Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuchs vorgesehenen, . die Frist zwei Wochen.

Die Vertheidigung ist nothwendig in den Sachen, welche vor dem ö in erster Instanz oder vor dem Schwurgericht zu ver⸗ andeln sind. In Sachen, welche vor dem Landgericht in erster Instanz zu ver⸗ handeln sind, ist die Vertheidigung nothwendig: 1) wenn der Angeschuldigte taub oder stumm ist oder das acht- zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

) wenn ein Verbrechen den Gegenfland der Untersuchung bildet und der Beschuldigte oder sein gesetzlicher Vertreter die ellung Ghee ger r e g, K icht Anwend die strafbare

iese immung findet n nwendung, wenn die n. nur deshalb als ein Verbrechen sich darstellt, weil sie im

ückfalle begangen ist. ö In den Fällen des . 1 und es Absages 2 Nr. 1J ist dem Angeklagten, welcher einen Vertheidiger noch nicht gewählt hat, ein solcher von Amtswegen zu bestellen, sobald die Eröffnung des Haupt- verfahrens beschlossen 3 In dem Falle des Absatzes 2 Nr. 2 ist Antrag binnen einer von drei Tagen nach der Bekannt- machung des Eröffnungsbeschlusses zu stellen.