1895 / 284 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

als Kosten für die Festfeier anläßlich der Schlacht von Loigny, sowie 40 000 * ½ zum Besten nothleidender Veteranen dieses Negiments.

Oesterreich⸗Ungarn.

Das österreichische Abgeordnetenhaus beschloß Mer mit 120 gegen 51 Stimmen die Auslieferung des Dr. Lueger wegen Ehrenbeleidigung. Der Abg. Schleicher überreichte einen dringlichen Antrag, worin er die Einsetzung eines 18 gliedrigen Ausschusses verlangte, welcher über die militärischen Maßnahmen am Tage des Be⸗ kanntwerdens der Nichtbestätigung des Dr. Lueger um Bürgermeister von Wien sowie über die Inhi⸗ ierung von Telegram men Erhebungen anstellen und dem Hause berichten solle. Der Minister⸗Präsident Graf Badeni er—⸗ erklärte: Die Regierung habe von der Militärbehörde keine Assistenz verlangt und zwar nicht nur am fraglichen Tage, sondern überhaupt nicht, seitdem sie am Ruder sei. Die Re⸗ gierung sei mit den Militärbehörden in der Angelegenheit der AÄffistenz überhaupt in keinen Kontakt getreten; auch seitens der Militärbehörden sei weder eine komplette, noch eine partielle Konsignierung, noch auch überhaupt eine über den täglichen Rahmen der Bereitschaft hinausgehende, sogenannte strenge Bereitschaft veranlaßt worden. Der Minister⸗Präsident ging sodann auch auf die Irag nach den Gründen der Nichtbestätigung des Abg. Dr. Lueger ein und erklärte, die Regierung habe dabei absolut kein persönliches Moment vor Augen gehabt, sondern nur die Art und Weise der Be— thätigung des Abgeordneten Dr. Lueger im öffentlichen Leben. Die Regierung halte an dem Grundsatze fest, daß man nicht nur die öffentliche Stellung eines Mannes in der Politik für wichtig zu finden habe, im Gegensatz zu der traurigen Gewohn⸗ heit, die sich auch in Oesterreich einzubürgern scheine. Wenn die Regierung nicht an der scharfen Unterscheidung zwischen dem oͤffentlichen und dem privaten Leben festzuhalten wisse, würde sie das ganze öffentliche Leben, besonders den Parlamentarismus schädigen. Bezüglich der In hibie rung der Depeschen gab der Minister-Praͤsident zu, daß an einem Telegraphenamt die Annahme von vier Depeschen über die Nichibestätigung des Abg. Dr. Lueger verweigert worden sei. Die Untersuchung habe ergeben, daß diese bedauerliche Thatsache auf die sträfliche Neugierde einer Telegraphistin sowie auf die Verstümmelung eines Textes zurückzuführen sei. Die Schuldtragenden seien bestraft worden. Der Abg. Dr. Lueger führte aus, daß er dem Minister⸗ Präsidenten für die Erklärung dankbar sei, daß gegen seinen, des Redners, Charakter nichts vorliege. In Betreff des Antrags des Abg. Schleicher müsse jedoch hervor— gehoben werden, daß das Volk in Wien sich zu nichts hin⸗ reißen lassen und sich nicht zum Ziel der scharfen Patronen des Grafen Badeni hergeben werde. Nach der Rede des Abg. Dr. Lueger entspann sich ein Wortwechsel zwischen den Abgg. Kraus und Schneider. Der Präsident Freiherr von Chlumecky rief den Abg. Schneider zur Ordnung und sagte infolge eines Zwischenrufs dieses Abgeordneten: „Ich muß die Herren verantwortlich machen, wenn in der Bevölkerung eine derartige Zunahme der Verrohung statt⸗ findet.“ (Siürmischer Beifall auf der Rechten und Linken, Unruhe auf der aͤußersten Linken) Der dringliche Antrag des Abg. Schleicher wurde sodann mit 153 gegen 52 Stimmen abgelehnt. Der Abg. Fort interpellierte den Finanz-Minister Dr. von Bilinski, ob er die entsprechenden Vorkehrungen treffen wolle, wenn die Zuckersteuervorlage in Deutschland zum Gesetz geworden sei. Der Abg. Dr. Lueger stellte an den Präsidenten die Anfrage, ob er die Verfügungen des Hauses, betreffend die Abänderung der Hausordnung, zurückziehen wolle. Dies beziehe sich insbesondere auf die Einschränkungen des Besuchs der Galerien, welche den Ausschluß der Oeffentlichkeit, somit eine Verletzung des Gesetzes, bedeuteten. Der Präsident Freiherr von Chlumecky erwiderte, die Feststellung der Hausordnung sei ein anerkanntes Recht des Bureaus, und wies auf die Vorkommnisse hin, welche diese Abänderung nothwendig gemacht hätten. Es sei Pflicht des Präsidiums, den Mißbrauch der Oeffentlich⸗ keit hintanzuhalten und das Recht des Parlaments zu wahren, damit es nicht unter den Terrorismus der Straße gerathe. (Stürmischer Beifall, Widerspruch auf der äußersten Linken) Solange er in seiner Stellung sei, werde er auf die strengste Handhabung der Hausordnung sehen und die Freiheit der Berathung schützen. (Lebhafter, anhaltender Beifall und Händeklatschen. Die Sitzung wurde damit geschlossen. Das ungarische Unterhaus hat gestern mit einer bedeutenden Majorität das Budget als Basis für die Spezial⸗ debatte angenommen.

Frankreich.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer gab zunächst der Minister des Aeußern Berthelot seiner An— erkennung der Verdienste des nach Madagaskar entsandten , , ,, Ausdruck und führte sodann aus: Nadagaskar sei jetzt im französischen Besitz. Die Expe⸗ dition habe zu schmerzlichen, alle vorherigen Annahmen übersteigenden Opfern geführt, die Frankreich das Recht gäben, ausgedehnte Entschädigungen und endgültige Bürg⸗ schaften zu verlangen. Es könne h e, keinerlei aus⸗ wärtige Schwierigkeit ergeben. Die Regierung achte die in Bezug auf gewisse Mächte von ihren Vorgängern einge⸗ angenen Verpflichtungen. Was die von den Hovas abge— fer gen Verträge betreffe, so würden die für eroberte Gebiete üblichen internationalen Regeln beobachtet werden. Unter diesem Vorbehalt sei die Regierung ent⸗ . namentlich unter dem wirthschaftlichen Ge⸗ ichtspunkt, alle aus der endgültigen Occupation Mada⸗ askars sich ergebenden Rechte auszuüben. Die innere Organi⸗ . des Landes werde unter der Autorität Frankreichs auf⸗ recht erhalten werden. Die Regierung beabsichtige keineswegs, den Vertrag von Tananarivo abzulehnen; nichtsdestoweniger erachte sie es für nothwendig, an dem Wortlaut des Vertrages ewisse Abänderungen vorzunehmen, zu dem Zwecke, jeden Hen zu vermeiden und jeder Möglichkeit neuer Konflikte Das endgültige Vertragsinstrument werde der Kammer demnächst vorgelegt werden. Der Deputirte Ribot ersuchte die Regierung, die zu ändernden Punkte des Vertrags genau anzugeben und die Aktenstücke in Betreff Madagaskars mitzutheilen, worauf der Minister des Aus— wärtigen Berthelot erwiderte, ein Gelbbuch werde in nächster Zeit veröffentlicht werden. Die Kammer beschloß, die Inter⸗ pellationen, betreffend die Organisation der Madagaskar⸗Expe⸗ dition, sofort zu berathen. Die Deputirten Pie rre⸗Alaype und

vorzubeugen.

Vigns tadelten die Organisation der Expedition, legten die Verantwortlichkeit hierfür dem Marine⸗Ministerium zur Last und verlangten eine Untersuchung. Der Kriegs ⸗Minister Cavaignac erklärte, die Regierung sei bereit, Aufklä⸗ rungen zu geben. Der Minister lobte den Heldenmuth der Soldaten und Offiziere; die ö dition sei ungenügend gewesen; der en. habe bewiesen, daß die Kolonialarmee aus fertigen Leuten zusammengesetzt sein müsse. Die Verwendung der Lefévre⸗Wagen sei ein Irrthum gewesen. Die Wahrheit sei, daß Frankreich einer Organisation für die Kolonien ermangele, ein Sühnopfer brauche aber deshalb nicht herausgesucht zu werden. Der Deputirte Jaur es verlangte, die verant⸗ wortlichen Minister sollten sich rechtfertigen. Der Deputirte Du pu y erklärte, er habe den aufrichtigen und loyalen Erklä⸗ rungen Cavaignac's nichts hinzuzufügen. Die Debatte wurde sodann geschlossen. Der Sozialist Jourdes verlangte die Er⸗ nennung einer Untersuchungskommission. Der Minister⸗ Präsident Bourgeois verwarf jede Untersuchung und erklärte, die Regierung werde die Verantwortlichkeit im Verwaltungsweg prüfen. Der Antrag Jourdes wurde mit 409 gegen 112 Stimmen abgelehnt. Die Kammer nahm sodann mit 126 gegen 54 Stim⸗ men eine Tagesordnung an, mit der sich der Minister⸗ Präsident einverstanden erklärt hatte; dieselbe besagt: die Erklärungen der Regierung seien zu billigen und den Truppen Glückwünsche auszusprechen. Der Sozialist Grousset brachte schließlich einen Antrag ein: die früheren verantwortlichen Minister in Anklagezustand zu versetzen, und verlangte für diesen Antrag die Dringlichkeit. Der Antrag wurde mit 417 gegen 48 Stimmen abgelehnt.

Die radikalen und sozialistischen Blätter sprechen ihre lebhafte Unzufriedenheit darüber aus, daß das Kabinet eine Untersuchung über die Verantwortlichkeit betreffs Mada⸗ gaskars abgelehnt habe; sie sind der Ansicht, daß das Land eine große Enttäuschung erfahren werde, und geben zu ver⸗ stehen, daß die Frage wieder vor die Kammer kommen werde. Die gemäßigten Blätter äußern hingegen ihre Genug— thuung daruͤber, daß das Kabinet sich von den Sozialisten ge⸗ trennt habe.

Das russische Geschwader, bestehend aus den Kreuzern „Rurik“. „Dimitry Donskoy“ und dem Kanonenboot „Grosiastschy“, ist gestern Vormittag auf der Rhede von Brest eingetroffen.

ist zur Vorbereitung der .

Italien.

Nachdem der Abg. Barzilai in der gestrigen Sitzung der Deputirten kammer über Umtriebe gesprochen hatte, welche gelegentlich der letzten allgemeinen Wahlen bei der Wahl des Abg. Guy, des Gegenkandidaten des Kabinetschefs im Ministerium des Innern, der vor den Wahlen seine Kandi⸗ datur zurückgezogen hatte, vorgekommen seien, erklärte der Abg. . es seien ihm Geld⸗ und andere Anerbietungen gemacht seine Kandidatur zurück⸗ ziehe; aber diese Anträge seien von Personen ausge— gangen, welche der Regierung fernständen. Er habe die⸗ selben zurückgewiesen; weder der Minister⸗Präsident Crispi, noch die Regierung seien dabei betheiligt gewesen. Er, Guy, habe seine Kandidatur auf Grund des ministeriellen Programms aufgestellt und sei der gegenwärtigen Regierung treu ge⸗ blieben. Der Abg. Barzilai, der Unter⸗Staatssekretär Galli und andere Redner betheiligten sich an der weiteren Debatte, welche sehr lebhaft wurde und zu heftigen Zwischenrufen von Deputirten der äußersten Linken führte. Da der Präsident die Ruhe nicht herzustellen vermochte, suspendierte er die Sitzung. Nach deren Wieder⸗ aufnahme schlug der Minister-Präͤfsident Crispi vor, dem Präsidenten der Kammer die Ernennung einer Kommission von J Mitgliedern zu übertragen, welche eine Untersuchung über die behaupteten Thatsachen anstellen solle. Dieser Vorschlag wurde gemäß der Geschäftsordnung den Bureaux überwiesen. Sodann wurde die Berathung der Interpellati onen über die innere und äußere Politik der Regierung wieder aufgenommen. Der Abg. Imbriani entwickelte seine Inter⸗ pellation über die auswärtige Politik der Regierung: Italien dürfe nicht den Interessen derer dienen, welche sich um die türkische Erbfolge stritten. Der Minister des Auswärtigen Baron Blanc unterbrach den Redner mit der Bemerkung: Italien sei nicht und könne nicht im Dienste von irgend jemand sein.

worden, damit er

Schweiz.

An der heutigen Beerdigung des deutschen Gesandte n Dr. Busch nahmen der Bundesrath, die Mitglieder des diplomatischen Korps und die Angehörigen der deutschen Kolonie theil.

Türkei.

Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Konstantinopel ge⸗ meldet, der Minister des Auswärtigen Tewfik Pascha habe am Dienstag dem großbritannischen Botschafter Sir Ph. Currie einen Besuch abgestattet und ihm mitgetheilt, die Vermehrung der Stationsschiffe werde bewilligt werden.

Sine Meldung der „Politischen Correspondenz“ bezeichnet

die Angaben über die Verluste an Menschenleben in Klein-Asien, welche das englisch-armenische Comité kürzlich veröffentlicht habe, als übertrieben. Auf Grund verläßlicher Berichte werde jedoch die Anzahl der in den anatolischen Städten den Unruhen 1 Opfer gefallenen Armenier auf rund 15 900 beziffert. Der Menschenverlust auf dem platten Lande sei gegenwärtig überhaupt nicht zu schätzen. Der Ver⸗ lust an Gütern sei mit der in der englischen Quelle an⸗ egebenen Summe von 10 Millionen türkische Pfund eben⸗ alls überschätzt, betrage jedoch sicher etwa ein Drittel oder die Hälfte der genannten Summe. Aus den Vilajets Trapezunt, Erzerum, Tiflis, Wan, Diarbekr, Mamureth⸗ul⸗ Aziz, Siwäs und Aleppo werde ein jeder Beschreibung spottender Nothstand gemeldet.

Aus amtlicher türkischer Quelle erfährt ‚W. T. B.“, daß nach authentischen, in Konstantinopel eingetroffenen Meldungen im Vilajet Adang vollständige Ruhe herrsche; das Gerücht, wonach in Pias (7) Ruhestörungen vorgekommen sein sollten, entbehre jeder Begründung; nur die Armenier der Ortschaft Tschok Merzemen hätten um ihre Ortschaft herum eine Stein⸗ mauer errichtet, von welcher herab sie auf die mohamedanische Bevölkerung geschossen hätten, wobei mehrere Personen ge⸗ tödtet und 13 verwundet worden seien.

Serbien. Die gestern mitgetheilte Thronrede hat, wie W. T. B.“ aus Belgrad berichtet, in dortigen pPolitischen Kreisen einen vorzüglichen Eindruck gemacht; insbesondere werde die Hervor⸗

hebung der befriedigenden Lage der r sowie der vom ö Wille, die friedliche Politik fortzusetzen, sehr erkt.

Amerika.

Dem Madrider „Heraldo“ ist aus Havan na telegraphisch gemeldet worden, die dortige Lage werde infolge von Bränden auf Zuckerpflanzungen fn ff betrachtet. Fünfhundert⸗ tausend Zentner Zucker seien an 2 Tagen durch Feuer zerstört worden. Die Eigenthümer hätten, mit dem Tode bedroht, die Ernte preisgegeben. Derselben Depesche zufolge hätten die Aufständischen einen Zug zur Entgleisung gebracht, der Eskorte des Zugs die Waffen weggenommen und die

Reisenden geplündert. Ferner hätten die Aufständischen die

Barke „Merceditas“ verbrannt, welche an der Küste von Trinidad als Lebensmittel depot gedient habe.

Parlamentarische Nachrichten.

Bei der am 22. November im 2. Mindener Wahl⸗ kreise (Herford⸗Halle) vorgenommenen Ers y. ahl zum Reichstag wurden nach amtlicher Feststellung 13 310 Stimmen abgegeben; davon entfielen auf den Amtsgerichts⸗Rath Dr. Weihe (konservativ) 6553 Stimmen, auf den Bürgermeister von Herford Quentin (liberal) 3907 Stimmen, auf den Redakteur Carl Hoffmann zu Bielefeld (Sozialdemokrat 2384 Stimmen; zersplittert waren 466 Stimmen. Demna ist eine Stichwahl zwischen Dr. Weihe und Quentin erforderlich.

Bei der heute im 3. Potsdamer Wahlbezirk (Prenzlau⸗Angermünde) vorgenommenen Ersatzwahl zum Landtag wurde der Schloßhauptmann von Buch-⸗Stolpe mit 290 Stimmen zum Mitglied des Hauses der Ab⸗ geordneten gewählt. Ein Drittel der Wahlmänner fehlte.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach §5 40 des Strafgesetzbuchs können Gegenstände, welche zur Begehung eines vorsätzlichen Verbrechens oder Vergehens be⸗ stimmt sind, sofern sie dem Thäter oder einem Theilnehmer ge—⸗ bören, eingezogen werden In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, J. Strafsenat, durch Urtheil vom 20. Mai 1895 ausgesprochen, daß eine Einziehung nur dann statifinden darf, wenn die strafbare That wenigstens bis zum Versuche gediehen war. „Daß das Gesetz einen strafbaren Versuch des Jagdvergehens nicht anerkennt, kann nicht zu der Annahme führen, das Bestimmt⸗ sein des betreffenden Gegenstands zur Begehung desselben sei schon dann gegeben, wenn nur überhaupt erwiesen erscheine, er habe, im Falle sich eine Gelegenheit hierzu finde, in Gebrauch genommen werden sollen; es muß vielmehr die hierauf gerichtete Absicht in einer äußeren Handlung dergestalt erkennbar hervorgetreten sein, daß sie als Versuch des Vergehens hätte bestraft werden können, wenn er mit Strafe be⸗ droht wäre; denn die Einziehung ist eine Strafe. (1783 / 95.)

Das Prozeßgericht ist, nach einem Urtheil des Reichs gerichts, III. Zivilsenats, vom 14. Juni 1895, befugt, die Hand lungs⸗ und Prozeßunfähigkeit einer Person, insoweit eine solche für den ihm vorliegenden Prozeß in Betracht kommt und einen Theil des Streit⸗ stoffes bildet, nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung selbst festzustellen, ohne daß bierfür das amtsgerichtliche Entmündigungs verfahren, welches nur die formelle Feststellung der Geisteskrankbeit und der allgemeinen Handlungsunfähigkeit bezweckt, abzuwarten ist. Eine partielle Geistesstörung zieht nicht obne weiteres die Prozeßunfähigkeit des Geistesgestörten nach sich; vielmehr ist in diesem Falle vom Prozeßrichter zu unterfuchen, inwieweit zwischen der Geistesstörung und der in Frage ftehenden Handlung des Geistesgestörten ein Zusammenbang besteht, und insoweit kann er zu dem Ergebniß gelangen, daß der Kranke auf dem von seinen Wah nideen beherrschten Gebiete prozeßun fähig sei. „Der Begriff Geistesstörung oder Geisteskrankbeit ist nicht voll⸗ kommen gleichbedeutend mit Handlungsunfäbigkeit; nicht jede im technisch⸗medizinischen Sinne geistes kranke Person entbehrt deshalb durchaus der Handlungsfähigkeit; insbesondere schließen einzelne, nach bestimmten Richtungen hin auftretende Wahnideen, welche von der Medizin als Geisteskrankheit bezeichnet werden, die Dandlungs⸗ fähigkeit nur auf denjenigen Gebieten und in denjenigen Fällen aus, welche durch sie beeinflußt werden. (78 / 95.)

Die Bestimmung des § 194 der Zivilprozeßordnung, wonach die Frist, welche in einer anhängigen Sache zwischen der Zu stellung der Ladung und dem Terminst age liegen soll (Eadungs⸗ frist;, in Anwaltsvrozessen mindestens eine Woche und in anderen Prozessen mindestens drei Tage beträgt, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 26. Juni 1895, nur für Ladungen zum Termins ta ge, nicht für Benachrichtigungen über eine Ab—⸗ änderung der Termins stun de erlassen die lediglich im Ermessen des Gerichfevorsitzenden liegt. Die Verfügung einer Abänderung der Terminsstunde kann demnach später wirksam zugestellt werden. (3/95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Die passive Wahlfähigkeit zum Stadtverordneten muß, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungègerichts, II. Senats, vom 8. Mai 1895, schon im Mom ent der Wahl bei dem Ge⸗ wäblten vollständig vorbanden sein. Der Stadtrath M, dessen Funktionen als Magistratsmitglied am 31. Dejember 1893 endeten, wurde bereits am 15. Nobember 1893 auf die Zeit vom 1. Januar 1894 bis zum 31. Dezember 1899 als Stadtverordneter gewählt, welche Wahl M. am 23. November 1893 annahm. Die Wabl des M. wurde seitens der Stadtverordneten ⸗Versammlung für ungültig erklärt, und er erhob Klage auf Gültigkeitsertlärung seiner Wahl. Diesem Antrage entsprach der Bezirksausschuß, da⸗ gegen schloß sich das Ober Verwaltungsgericht der Ansicht der beklagten Stadtverordneten⸗Versammlung an, in zem es begründend ausführte: „Der entscheidende Gesichtspunkt ist die jederzeitige, insbesondere nicht etwa erst mit der Funktionsperiode eintretende Un⸗ vereinbarkeit des Stadtverordnetenamis mit den in § 17 der Städte—⸗ ordnung vom 30. Mai 1853 unter Nr. 1—6 aufgeführten Aemtern. Für die Wabl kann nur der Zeiwwunkt dieses Aktes selbst entscheiden, nicht noch mit den eist in einer späteren Zeit sich vollziehenden Aende⸗ rungen gerechnet werden, ohne daß damit in den öffentlich rechtlichen Akt eine demselben begrifflich widersttebende Unsicherheit hinein⸗ getragen werden würde. Wenn wie bekannt die Befristung und Bedingung schon für eine Reihe von zivilrechtlichen Akten als wesenswidrig ausgeschlossen ist, so muß dies in noch höherem Maße für das oͤffentliche Recht gelten. Das Wablgeschäft beschränkt sich auf die Benennung desjenigen, welchem der . seine Stimme geben will; die Stimmen werden sofort gezählt, das Ergebniß sofort ermittelt und bekannt gemacht; für eine Untersuchun mehr oder minder schwieriger und unsicherer Fragen, wie eine solche, wenn die spätere Erlangung der Qualifikalien noch als wirksam zugelassen werden soll, unvermeidlich wäre, ict kein Raum gelassen. So spricht

der 5 17 das vositive Verbot der Wabl der dort aufgezählten Personen dabin aus, daß dieselben überbaupt nicht Stadtoerordnete sein können, und . einen leicht zu erkennenden Kreis Nichtwähl⸗ barer. . 2 .

Nach 5 124 der Kreisordnung ist zu einem Beschlusse des Kreis tags, durch welchen eine Veränderung des festgestellten Vertbeilungs maßftabs für die Kreisabgaben eingeführt werden soll, eine Stimmen⸗ mebrbeit von mindestens zwei Dritteln der Abstimmenden erforderlich. In Bezug auf diese Bestimmung bat das Ober⸗ Verwaltungsgericht, 15. Senat, durch Urtheil vom 2. O- tober 1595 aus gesprochen, daß ein Kreistagebeschluß, betreffend die Vertheilung der Kreisabgaben nach Maßgabe des neuen Kom⸗ munalabgabengesetzes, mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt werden kann, falls die bisberige Vertheilung den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes wider spricht. Dies gilt auch für den Fall, daß der Beschluß vor dem 1. April 1895, dem Tage des Inkrafttretens des Kommunalabgabengesetzes, innerhalb des vorher⸗ Jegangenen Jahres gefaßt worden ist. „Nachdem der alte Zustand durch das Gesetz und nicht durch einen k beseitigt worden war, mußte, um die Anwendung des 5 12 Abs. 2 der Kreisordnung abzuwenden, eine neue Vertheilung vorgenommen werden. Diese bildet aber keine Veränderung des festgestellten Vertheilungsmaßstabs, weil eben durch das neuere Gesetz der Ver⸗ tbeilung fortan jeder Boden entzogen, gewissermaßen um einen vulgären Ausdruck zu gebrauchen tabula rasa gemacht worden war und daher für die Zeit nach dem 1. April 1895 ein vollständig neuer Aufbau zu erfolgen hatte. Eine Veränderung wärde vielmehr voraussetzen, daß eine Abweichung von dem rechtmäßig Bestehenden ohne eine in dem Kommunalabgabengesetze begründete Nöthigung beabsich- tigt werde... (II. 1468.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Der auswärtige Handel des deutschen Zollgebiets im Monat Oktober 1895.

Das vom Kaiserlichen Statistischen Amt berausgegebene Oktober⸗ heft der Monatlichen Nachweise über den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets“ schließt in der Einfuhr jür Oktober 1895 mit 32016 4085 (150) Kg gegen 30 898 438 (100) kg des gleichen Vorjahr⸗ Monats ab, sodaß die Einfuhr im letzten Monat um 1117970 (100) kg mehr betragen hat als im Oftober des Vorjahrs.

Die Gesammt-⸗Einfuhr der veiflossenen 10 Monate des Jahres 1895 bat sich von 266 620 592 (100) Kg des Vorjahrzeitraums auf 266 652 0553 (100) Kg gehoben, sodaß eine Mehr⸗Einfuhr von nur 31 461 (100) kg vorhanden ist.

Die gegen die Vormonate unverhältnißmäßig stark gestiegene Ein⸗ fuhr des Monats Oftober 1895 vertheilt sich auf Nr. 9 (Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaus)4, Nr. 13 (Hol; und Holzwgaren), Nr. 34 (Stein., und Braunkohlen ꝛc., Nr. 1 (Abfälle ꝛc.), Nr. 41 (Wolle und Wollenwaaren).

Die Ausfuhr ergab im Monat Okotober 1895: 22 423 402 (100) kg gegen 22770 424 (100) kg des gleichen Vorjabr Monats, also um 547 022 (190) Kg weniger. Gleichwohl weist die Ge—⸗ sammt⸗Ausfuhr für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 1895 noch eine Steigerung von 7 1357065 (100) kg aus, indem die Gesammtmenge von 186 388 650 (100) kg auf 193 524 355 (100) kg gestiegen ist. . (

Nach Abzug der Edelmetalle gestaltet sich demnach für die Monate Oktober 1894 und 1895 und die Jabresabschnitte Januar Oktober . und 1895 die Ein- und Ausfuhr des deutschen Zollgebiets, wie folgt

Im Monat Oktober betrug die Einfuhr 1894: 30 897 548 (100) kg, 1895: 32 015 828 (100) Eg, Ausfuhr . 1894: 22769 943 (100) . 1895: 22 423 120 (i100)

In den Monaten Januar / Oktober betrug die Einfuhr . 1894: 266 613 589 (100) Kg, 1895: 266 645 547 (100 Kg), Ausfuhr . 1894: 186 384 739 (109 , 1895: 193 521 980 (100

Die Ein⸗ und Ausfuhr der Edelmetalle hat sich nur um ein Geringes verändert, indem dieselbe im Vorjahre bis Ende Oktober 7oo3 (100) kg und im Jahre 1895 bis dahin 65066 (100) kg in der ö und 3911 beziehungsweise 2375 (100) kg in der Ausfuhr etrug.

Zur Arbeiterbewegung. In Erfurt fand am 24. und 25. November eine allgemeine

Konferenz der deutschen Konfektionsschneider statt. Ver⸗

treten waren, wie die Berliner Volks. Ztg. berichtet. 27 Orte, vor— nehmlich West. und Mitteldeutschlands, durch 21 Delegirte. Zwei Vertreter der Berliner Lokalorganisation wurden von der Theilnahme ausgeschlossen. Einer Kommission von fünf Mitgliedern, die bereits einen Tarif ausgearbeitet hat, wurde das Recht jugesprochen. sich zu kooptieren und die Lohnbewezung an einzelnen Orten nach Kräften zu unterstützen. Ein Beschluß, im Frühjahr in allen Konfektionsorten gleichzeitig die Arbeit nieder zulegen, wurde nicht gefaßt. Die Kommission soll Flugblätter über die Lage der Konfektionsarbeiter verbreiten; auch sollen Ausstande. marken zu 10 und 20 3 verausgabt werden. Für die Maßarbeit sollen Betriebswerkstätten gefordert werden.

Aus Schle sien wird der „Köln. Ztg. geschrieben: Der lang- wierige Ausstand in der Porzellanfabrik Altwasser (gl. Nr. 79 u. flgde. d. Bl.) ist beendet. Die Arbeiter sind fast alle wieder eingestellt worden. Die noch Arbeitslosen werden vom Ver⸗ bande weiter unterstüũtzt. ö . 23 .

Hier in Berlin haben, wie die Post“ berichtet, sämmtliche Arkeiter und Arbeiterinnen der Hutfabrik von Silber und Brand die Arbeit eingeftellt, weil die Arbeitsdauer von 9 auf 10 Stunden verlängert werden sollte. 424

Aus Pest wird der Mgdb. Ztg.“ vom 27. d. M. telegraphiert: Der ö nimmt größeren Umfang an, nachdem heute auch die Setzer der großen Aktiendruckereien dem Ausstand beigetreten sind. Die Jabl der Ausständigen beträgt 2800. Nur mit Hilfe der beute eingetroffenen Setzer aus der Provinz und dem Auslande konnten die heutigen Zeitungen, wenn auch u verkleinert, erscheinen. .

Aus Glasgow meldet W. T. B.: Auf der dortigen Börse liefen günstige Gerüchte über eine wahrscheinliche Beilegung des ef fer nere nde um.

Kunft und Wissenschaft.

u dem Huldigungsfest für Adolf Menzel, welches, wie schon . . Dezember im Kroll'schen Etablissement stattfindet, wird den Tbeilnehmern ein künstlerisch ausgeführtes Erinnerungs⸗ blatt dargeboten werden. Im Auftrage des Vereins Berliner Künstler' kat der Maler Hans Looschen die Zeichnung dafür ge— schaffen. Das Blalt soll in vornehmer Ausstaättung durch Helio⸗ gravüre vewielfltigt werden. ; ö

Alexandre Dumas der Jüngere, der bekannte französische Roman⸗ und Bühnendichter, ist gestern Abend nach längerem Kranken⸗ lager in Marly im Alter von 71 Jahren gestorben. Er wurde am 29. Juli 1824 als Sohn Alexandre Dumas des Aelteren gestorben am J. Dejember 1850) geboren und begann bereits als Sieb ebn⸗ jähriger seine literarische Laufbahn mit einem Band Gedichte: Les péchès de la jeunesse. veröffentlichte dann einen größeren abenteuerlichen Rrman im Stil der bekannten Werke feines Vaters, der aber wenig Beachtung fand, und widmete sich hierauf ganz der Schilderung der Sitten des modernen Frankreich Seinen Ruf begründete der Roman La dame aux camélias (1848), den er sväter dramatisierte. Seitdem folgten fast alljährlich in ununterbrochener Reihe Romane und Dramen, die fast saämmtlich in deutscher Übertragung auch bei uns bekannt geworden sind, so z. B. in neuerer Zeit Der Fall Clémenceau“, eine geschickte Bühnen⸗

bearbeitung seines bereits im Jahre 1866 erschienenen Romans Laffaire Clömenceaun-. Dumas wurde im Jahre 1875 in die französische Akademie aufgenommen. Die Leiche wird am Sonnabend nach Paris gebracht werden. In seinem Teftament bestimmte Dumas, daß er in seinem Arbeitskleide, ohne militärische Ehren und ohne Grabreden beerdigt sein wolle. Der Minister⸗Präsident Bourgeois sandte Jestern Abend der Familie des Verstorbenen ein Beileids⸗ Telegramm, in welchem er den Schmerz des gesammten Frankreich über den Verlust des Meisters des zeitgenössischen Theaters ausspricht. Nach einer Mittheilung der Voss. Ztg. aus Staꝑanger in Norwegen ist in den 1 Tagen auf dem Bauernbofe Oma in Thime ein bemerkenswerter Goldfund aus der Vikinger— zeit gemacht worden. Der Fund bestebe aus acht massiven Gold⸗ ringen und 51 Bruchstücken von Goldstangen, wie sie seiner Zeit als Zahlmittel benutzt wurden, im Gewicht von zusammen 650 g.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Nach einer im Staats⸗Courant“ Nr. 267 vom 13. d. M. ver⸗ öffentlichten Bekanntmachung des niederländi schen Ministeriums des Aeußern ist die Einfubr holländischen Viehs nach der Schweiz über die französisch⸗schweizerische Grenze bis auf weiteres gestattet.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Spanien.

Durch Königliche Verordnung vom 22. d. M. ist für Herkünfte von St. Petersburg Quarantäne angeordnet worden.

Gleichzeitig gelten alle Häfen, welche von St. Petersburg nicht weiter als 165 Km entfernt sind, als choleraverdächtig.

Portugal. . .

Durch Verfügung des Königlich vortugiesischen Ministeriums des Innern sind die Häfen der Sandwich⸗Inseln seit dem 10. d. M. für rein von Cholera erklärt worden. (Vergl. . R. Anz.“ Nr. 228 vom 23. September d. J.)

Der Gesundheitsstand in Berlin war auch in der Woche vom 10. bis 16. November ein günstiger, die Sterblichkeit nahezu die gleich niedrige, wie in der Vorwoche (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 167). Unter den Todesursachen kamen akute Entzündungen der Athmungsorgane erheblich seltener als in der Vorwoche zum Vorschein und nahmen auch häufiger einen milderen Verlauf. Auch Erkrankungen an Grippe wurden ebenfalls seltener beobachtet, doch wurden nech 3 Todesfälle infolge von Grippe gemeldet. Akute Darmkrankheiten zeigten sich selten, die Zahl der durch sie bedingten Sterbe—⸗ fälle blieb die gleiche wie in der Vorwoche. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war geringer als in der Vor- woche von je 10000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 40 Säuglinge. Unter den Infektionskrankheiten blieben Erkran⸗ kungen an Typhus selten, und Erkrankungen an Masern nnd Scharlach wurden etwas mehr, an Diphtherie etwas seltener zur Anzeige ge⸗ bracht, und zwar kamen Erkrankungen an Masern aus der jenseitigen und diesseitigen Louisenstadt, Erkrankungen an Scharlach aus der dies⸗ seitigen Louisenstadt, dem Stralauer Viertel, der Rosenthaler Verstadt und dem Wedding, an Diphtherie aus der Tempel hofer Vorstadt, der diesseitigen und jenseitigen Louisenstadt, dem Stralauer Viertel und namentlich aus der Rosentbaler Vorstadt in größerer Zahl zur Meldung. An Pocken kamen Wweitere Erkrankungen (je 1 aus dem Spandauer Viertel und der Oranienburger Vorstadt) sowie 1 Todesfall zur Anzeige; auch 1 Erkrankung an Fleckiyphus wurde gemeldet. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden W bekannt. Selten blieben rosenartige Entzün⸗ dungen des Zellgewebes der Haut. Erkrankungen an Keuchhusten, die in 13 Fällen tödtlich endeten, blieben bäufig; auch rheumatische Beschwerden aller Art zeigten gegen die Vorwoche keine wesentliche Veränderung in ihrem Vorkommen.

Sandel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 2. d. M. gestellt 12979, nicht recht zeitig geftellt 12 Wagen. ö In Oberschlefien sind am 26. . M. gestellt 5526, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Versteigerungen. .

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 25. und 27. November die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteige⸗ rung: Stargarderstraße 11, dem Maurermeister Karl Schulz gebörig; Fläche 7,29 ha; Nutzungswerth 9660 „; Ersteher wurden der Architekt Hugo Wrede Uund der Kaufmann Fritz 3 nke, Dennewitz t raße 24, für das Meistgebot von 151 9000 M Oder⸗ bergerstraße 6, zum Nachlaß des Bäckermeisters Th. Eichler gehörig; Fläche 8, 11 a; . 11 500 , für das Meistgebot von 150 600 M wurde der Maurermeister Jul. Schossow, Wilm⸗ straße 3, Ersteher. ;

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin ist das Ver⸗ fahren der Wiederversteigerung des im Grundbuche von Weißensee Band 46 Blatt Nr. 1358 auf den Namen des Kaufmanns Adolf Kuppe eingetragenen, zu Neu⸗Weißensee Lehderstraße 33, be⸗ legenen Grundstücks aufgehoben worden. Die auf den 17. und 23. Januar 1896 anberaumten Termine fallen fort.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Sch lachtviehmarkt vom 27. November 1895. Auftrieb und Markt⸗ preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 576 Stück. (Durchschnittepreis für 100 kg.) J. Qualität M4, II. Qualität —— 16, III. Qualitãt 98 - 104 606, IV. Qualität 88-84 66. Schweine. Auftrieb 9252 Stück. (Durchschnittspreis für 1009 Eg.) Mecklenburger 0 - 92 46, Landschweine: a. gute 84 -= 88 , b. geringere I8 = 82 ½, Galizier «, leichte Ungarn 4 bei 20 5 Tara. Bakonyer 6 bei kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 1623 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Eg.) I. Qualität Jab = L238 Æ, II. Qualität 1.17 =- 1, is Æ, III. Sualität i, 0s-— 1,10 M Schafe. Auftrieb 1104 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Eg) I. Qualitãt 104-1, 13 1M, II. Qualität O92 - 100 M, III. Qualitãt

Liquidationskurse der Berliner Börse für Ende November 1895. 3 00 Deutsche Reichs⸗Anleihe 99, 10, 30ᷣ0 Preuß. Konsols 99,25, Oesterreichische Kredit Aktien 232,00, Lombarden 42,56, 6 1549090, Berliner Handelsgesellschaft 148. 00, Darmstädter

ank⸗Aktien Mark⸗St. 152,50, Deutsche Bank⸗Aktien 197,090, Dis⸗ konto⸗Kommandit⸗Antheile 209 25. Dresdner Bank 161,50, National bank für Deutschland 137,00, Russische Bank für auswärtigen Handel 131.50, Wiener Bank Verein 149. 00, Aachen Mastricht 76 560, Dortmund⸗ Gronau 149,50, Lübeck⸗Büchener 149 00, Mainz ⸗Ludwigs hafener ib. Marienburg -Mlawtd 6 C5, Sftvreußifche Südbahn Z0 3s, Böhmische Nordbahn 175,00, Buschterahder 25350, Canada Pacific 53, 80, Gotthardbahn 164,00, talienische Meridional 11850, do. Mittelmeer 89, 00 Jura⸗Simplon (konv. Schwz. W.) dr . 2 ng 16 g. do. an i. tha 35,75, ince ri 72,50, Schweizer Zentralbahn 130, 0, do. Nordostbahn 125,990, do. Union 88,50, Warschau⸗ Wiener 259, 00, Egyptische Anleihe 4000 unifiz. 103, 00, Italienische 3 0 Rente 86,20. Mexikaner 6 99 Anleihe M200, do. D, 1890 92 75, do. von 1893 88, Oesterr. 1860er Loose 150, 90, Russische 4060 Konsols 101,50, do. 400 S0er Anl. 101,25, do. 4 960 Rente 66,50, do. 38 o/o Gold 985.00, Türken konv. 19, Zs, Türken⸗Loose 109,00, Tire e, Taback 200 00, Ungarische 4010 Gold⸗Rente 102,90, do. Kronen Rente 98,25, Bochumer Gußstahl 159,00, Konsoli⸗ dation 205, 00, Dannenbaum 163 00, Dortmunder Union 60 / o Stamm⸗

ioritäten 55, 00, Gelsenkirchen 176 09, Suano 104,50, Hamburg.

cketfahrt⸗Akt. 107 50, Harpener 172.75, Hibernia 166 50, Königs= und Laurahütte 151,00, Norddeutscher Lloyd 10250, Trust Komp. 149 50, ar g. Banknoten 220, 00, Buenos Aires 26 50 Heutiger 2 a für deutsche Fonds und Eisenbahn⸗Aktien. Amtli Durchschnittskurs vom 29. d. M. für Desterr. Noten, Wechsel pr. Wien und St. Petersburg.

In der gestrigen, in Kattowiß abgehaltenen General- versammlung der Vereinigten Oberschlesischen Walzwerke wurde die Verlängerung dieser Vereinigung auf die Dauer von zwei Jahren, also bis Ende 1897, einstimmig beschlossen. Es wurde fest⸗ gestellt. daß der Beschäftigungsgrad sämmtlicher Werke ein außer⸗ gewöhnlich günstiger ist, sodaß für weitere Verkäufe äußerste Zurück⸗ haltung geboten erscheint. ;

Die Generalversammlung des Vereins für den Ver kauf des Siegerländer Roheisens ermäßigte, wie die Köln. Volksztg. berichtet, die Produktionseinschränkung von 25 auf 15 0s. Diese Ermäßigung sei vorläufig nur nominell, da bis zum 1. April 1896 mehr als die volle Produktion verkauft sei.

Breslau, 27. November (W. T. B.) Getreide und , , , . Spiritus vr. 100 1 100 exkl. 50 Æ Ver⸗ rauchsabgaben pr. November 50 900, do do. 70 4 Verbrauchsabgaben pr. November 30,50, do. do. Rüböl vr. November 45,50, pr. Mai Zink

Magdeburg, 27. November. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. von 92 ½ nene 109, 85 - 11,00. Kornzucker exkl 882 Rendem. 10 30— 10,45, neue 10,30 —– 10,560. Nachprodukte exkl., 750 / Rendem. 7.50 8,20. Stetig. Brotraffinade J 23 00. Brot- raffinade I 22,75. Gem. Raffinade mit Faß 23 00 23,25. Gem. Melis 1 mit Faß 2200. Ruhig, stetig. Robzucker J. Produkt Trans. f. a. B mburg pr. November 10,327 Gd., 129377 Br., pr. Dezember 1040 bez. und Br. pr. Januar März 10625 Gd. , 10,577 Br., pr. April Mai 10 85 Gd., 10,873 Br.

Leipzig, 27. November. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ ban del. La Plata. Grundmuster B. pr. Dezember 3, l0 A. pr. Januar 3.12 . pr. Februar 3,15 , pr März 3,17 A, pr. Wril 3.20 M, pr. Maj 322 . vr. Juni 3,25 4M, pr. Juli 3 274 4, pr. August 327 AÆ. vr. September 3,27 66, vr. Oktober , pr. Nodember Æ Umsatz 85 000 kg. Behauptet.

Mannheim, 27. November. (W. T. B.) Produkten markt. Weizen vr. November 1490, pr. März 14 85, pr. Mai 14,80. Roggen pr. November 12.60, vr. März 12,70, vr. Mai 1270. Hafer pr. November 12.50, vr. März 12.60, pr. Mai 12,60. Mais pr. November 10.25, vr. März 10,00, vr. Mai 10,09.

Bremen, 27. November. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußhericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum Börse . Ruhig. Loko 7,50 Br. Russisches Petroleum. Loko 7,10 Br. Schmalz. Behauptet. Wilcor 306 , Armour shield 30 A, Cudabv 311 4, Choice Grocerv 311 3, White label 3141 3, Fairbanks 256 5. Sp eck Ruhig. Sbort elear middling loko 26 . Extra longs 7 4. Reis sehr rubig. Kaff ee unverändert. Baumwolle. Ruhiger. Upland middl. loeko 44 3. Taback. Umsatz: 196 Seronen Carmen, 79 Faß Kentucky.

Ham burg, 27. November. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittage bericht Good average Santos pr. Dezember 735, vr. März 70k, pr. Mai 69, pr. Juli 664. Ruhig. ZZucermarkt!, (Schlußbericht) Rüben ⸗Robzucker 1. Produkt Basis S8 0/9 Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg vr. November 19,373, pr. Dezember 10 40, pr. März 10,75, ver Mai 10,90. Stetig.

Pest, 27. November. (W. T. B.) Produ ktenm ar kt. Weizen loko matt, pr. Frühjabr 6.92 Gd., 6, 933 Br. Roggen pr. Frühjahr 6-30 Gd., 631 Br. Hafer pr. Frübjahr 6, 17 Gd., 6, 19 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 447 Gd. 449 Br. Kohlraps pr. August⸗ September 10,85 Gd., 10,90 Br.

London, 27. November. (W. T. B.) verãndert.

3860.0 Javazucker 123 ruhig, Rüben ⸗Rohzucker lofo 10 fest. Chile ⸗Kupf er 437/16, pr. 3 Monat 433.

St. Petersburg, 27. November. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen loko 8, o)h. Roggen loko 4,90 Hafer loko 3, 30. Leinsaot loko 10.50. Hanf loko Talg loko 47.09.

Am sterdam, 27. Nevember. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 54. Bancazinn 39.

New⸗Jork, 27. November. (W. T. B.) Die Börse eröffnete mit höberen Kursen, wurde im weiteren Verlaufe lebhaft und im allgemeinen fest, der Schluß blieb recht fest. Der Umsatz in Aktien betrug 231 000 Stäck.

Weizen anfangs tetig ging während des ganzen Börsenverlaufs auf lokale Verkäufe und Liquidation der langsichtigen Termine im Preise zurück mit unbedeutenden Reaktionen. Der Schluß war schwach. Mais entsprechend der Mattigkeit in den Weizen märkten im Preise nachgebend während des ganzen Börsenverlaufs, mit wenigen Reaktionen. Schluß kaum bebauptet.

Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗Jork 83. do. da. in New Orleans S5 / is, Petroleum Stand. white in New⸗VPork 800, do. do. in Philadelphia 7, 95, do. rohes (in Cases) —, de. Pive line Certifie. vr. November 147, Schmal Western steam 5,70, do. Robe u. Brothers 6,09. Mais per November 354. do. per Dejember 348, do. ver Mai 354. Rotber Winterweizen 685, Weijen ver Dezember 645, do. per Januar 654, do. v9. März 67t, do, ver Mai 663. Getreidefracht nach Liverpool 3, Kaffee fair Rio Nr. 7 185, do. Rio Nr. 7 per Dezember 1405, do. do. ver Februar 13,70, Mehl, Sxring⸗Wheat clears 240, Zucker 3, Kupfer 11.09.

New⸗JYJork, 27. November. (W. T. B.) Die Receiver der St. Louis und San Franeisco⸗Eisenbabn⸗Gesellschaft erklärten, daß der Juli⸗Kubon der 5 und 6 Y½ν General Mortgage⸗ Bonds durch die Gesellschaft am 1. Dezember d. J. zur Einlösung gelangen werde.

Chieggo, 27. November. (W. T. B.) Weizen infolge von lebhaften Verkäufen fallend während des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaktionen bei schwachem Schluß. Mais fiel während des ganzen Börsenverlaufs mit unwesentlichen Reaktionen. Schluß kaum behauptet.

Weizen pr. November 55, pr. Dejember 555. Mais per No- vember 266. Schmalz ver November 5.30. do. ver Januar 5,45. Speck sbort elear nom. Pork ver November 7.826. Des Feiertags wegen bleiben morgen die amerikanischen Börsen geschlossen.

Wollauktion: un⸗

Verkehrs⸗Anstalten.

Am 1. Dezember tritt im Post⸗Päckereidienst mit dem Auslande eine Reihe von Aenderungen in Kraft, deren wichtigere die folgenden sind: ; -

Nach Finland werden auf dem Wege über Schweden Post⸗ . zum Gewicht von 3 kg, auch mit Werthangabe bis 400 4, zugelassen. . .

Die Taxen für Postpackete nach Canada, sowie für Postfracht- stũcke nach Spanien (über Hamburg) und nach Brasilien (über Hamburg oder Bremen) ermäßigen sich.

Das Gewichtporto und die Versicherungsgebübr für Postpackete nach Montenegro sind anderweit seftpesezn. ;

Den Postpacketen nach Salvador, ebenso den Postvacketen und Postfrachtstücken, welche im Durchgang durch Oesterreich⸗ üngarn Beförderung erhalten, ist in Zukunft für die Zwede der Zollverwaltungen der genannten Länder eine Zoll⸗In haltserklärung mehr als bisher beizufügen. . .

Im Verkehr mit Frankreich ist bei den Pestfrachtstücken mit Werthangabe das Porto in Ansehung der französischen Beförderunge⸗ strecke herabgesetzt. ;

Bei den Postfrachtstücken aus und nach Rußland ist die Werthgrenze von 15 000 auf 20 009 Rubel erhöht; zugleich wird für die Packete mit einer Werthangabe von mehr als 5009 Rubel an Stelle des bisberigen besonderen Gewichtportotarifs derselbe Tarif wie fũr e mit einer Werthangabe bis 5000 Rubel eingeführt.