1895 / 287 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

des Kaiserlich-Königlich österreichischen silbernen ; Verdienstkreuzes mit der Krone: den Feldwebeln Giese, Neff, Schmoll, Rozners ki, , Krüger, Müller, Scholz, Jan as, Belitz, chramm, Henze, Schröder und dem ange ehh Schulz, sämmtlich im Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiment

den Wachtmeistern Storm, Konsalik und Gerbsch,

dem Vize⸗Wachtmeister Schaudinn,

dem überzähligen Vize⸗Wachtmeister Schafberg und

deß Ser 463 Sal an . ämmtlich im Husaren⸗Regiment Kaiser Franz Josep von Oesterreich, König von Ungarn (Schleswig-⸗Holstein⸗ sches) Nr. 16

desselben Verdienstkreuzes ohne Krone:

den Sergeanten Pomplun, Schulz, Stratmann

. 3. ohlfarth im Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiment .

dem Vize⸗Wachtmeister Hasse und

dem Husaren Reinhard, beide im Husaren⸗Regiment Kaiser Franz Joseph von Desterreich, König von Ungarn (Schleswig⸗-Hol— steinsches) Nr. 16;

des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:

dem Premier⸗Lieutenant von Willich im 3. Garde⸗ Ulanen⸗Regiment; sowie

des Großkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone: dem Second⸗Lieutenant Erbprinzen zu Wied in demselben Regiment.

Deutsches Reich.

Der dem Kaiserlichen Konsulat in Jerusalem zugeordnete und zugleich mit der Verwaltung des Kaiserlichen Vize⸗Konsulats in Jaffa betraute Dragoman Schmidt ist auf Grund des 51 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit . des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für die Dauer seiner

erwendung in Jaffa und für den Amtsbezirk des dortigen Vize⸗Kkonsulats ermächtigt worden, bürgerlich gültige Ehe⸗ schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutz lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

Die gleiche Ermächtigung ist dem Dragoman Schmidt für Fälle der Abwesenheit oder der Behinderung des Kaiser⸗ lichen Konsuls in Jerusalem für den ganzen Amtsbezirk des dortigen Konsulats ertheilt worden.

Bekanntmachung.

Am 1. Dezember d. J. werden im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Breslau die 12,13 km lange Theil⸗ strecke Löwenberg i. Schl. Neudorf a. Gr. der Neben⸗ eisenbahn Löwenberg i. Schl. Goldberg mit den Stationen Plagwitz, Hartliebsdorf und Neudorf a. Gr., sowie die an der Nebenbahn Strehlen Grottkau gelegene Haltestelle Voigts—⸗ dorf dem öffentlichen Verkehr übergeben werden.

Berlin, den 30. November 1895. Der Präsident des Reichs-Eisenbahnamts. Schulz.

Bekanntmachung.

Nachdem unter Wiederkäuern auf dem hiesigen Viehhofe die Maul⸗ und Klauenseuche in erheblichem Umfange fest— . worden ist, kann bis auf weiteres die Ausfuhr von Rindvieh und Schafen vom Viehhofe nur nach solchen Orten gestattet werden, die öffentliche Schlachthäuser unn und deren Polizeibehörden sich mit der Zuführung der Thiere vorher ausdrücklich einverstanden erklärt haben.

Die Ausfuhr von Schweinen ist einstweilen Be— schränkungen nicht unterworfen.

Berlin, den 30. November 1895.

Der Polizei⸗Präsident. von Windheim.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität Breslau Dr. Albert Neisser den Charakter als Geheimer Medizinal-⸗Rath zu verleihen; sowie infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Tilsit getroffenen Wiederwahl den Ersten Bürgermeister, Ober Bürgermeister Thesing daselbst, in gleicher Eigenschaft für eine fernere Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Finanz⸗Ministerium.

Der als Mitglied der Provinzial-Steuer-Direktion zu Köln angestellte Regierungs⸗Rath Ro datz ist als Mitglied an die Provinzial⸗Steuer⸗-Direktion zu Berlin versetzt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent Dr. August Bier zu Kiel ist zum außerordentlichen e r in der medizinischen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Königlichen Friebrih⸗ Wilhelms. Uni wer fta zu Berlin Dr. Alfred Dührßen, sowie dem Oberlehrer Karl Bahls an der Gewerbeschule zu Hagen und den Oberlehrern an der Elisabethenschule zu Frankfurt a. Main Dr. Dr. Friedrich Rehorn und Otto Kamp ist das Prädikat „Professor“ bei⸗

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Kreis- und kommissarische Grenz-⸗Thierarzt Dr. Söhngen zu Mittelwalde ist, unter Entbindung von 6 e nr nnn Amt, in die Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises

ohlau, un

der Kreis⸗Thierarzt Grüner zu Neustadt O.-S., unter Entbindung von seinem . Amt, in die Kreis⸗ Thierarztftelle des Kreises Rosenberg O⸗S., mit dem Amtssitz in Rosenberg O.⸗S., versetzt worden.

Den Domänenpächtern Köhler zu Neuenberg, Rein⸗ hard zu Neuenstein und Suntheim zu Ziehers, Regierungs⸗ bezirk Cassel, ist der Charakter als Königlicher Ober⸗Amtmann beigelegt worden.

8 Bekanntmachung.

Die Prüfung der Lehrer an Taubstummen⸗ Anstalten beginnt hier am 15. September 1896.

Die Anmeldungen sind an uns bis zum 14. Juni 1896 einzureichen.

Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O.

Berlin, den 26. November 1895.

Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. Tappen.

Bekanntmachung.

Die Prüfung für den Unterricht in weiblichen Handarbeiten wird in Berlin in der Königlichen Augusta⸗ schule, Kleinbeerenstraße 1619, vom 11. Mai 1896 ab stattfinden.

Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O.

Berlin, den 26. November 1895.

Königliches Provinzial⸗Schulkollegium. Tappen.

Bekanntmachung.

Die Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung für den franzöfifchen und englischen Sprachunter— richt an mittleren und höheren Mädchenschulen wird in Berlin in der Königlichen Augustaschule, Kleinbeeren⸗ straße 16,19, vom 27. Mai 1896 ab stattfinden.

Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O.

Berlin, den 28. November 1895.

Königliches Provinzial-Schulkollegium. Tappen.

Bekanntmachung.

Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14 Juli 1893 (Gesetz Sammlung S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebs⸗ jahre 1894.95 bei der Krefelder Eisenbahn auf 45 000 0 festgestellt worden ist.

Elberfeld, den 28. November 1895.

Der Königliche . ieck.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Neuen Palais heute Morgen von 7 Uhr ab den Vor— trag des Chefs des Zivilkabinets. Kurz vor 9 Uhr erfolgte die Abreise Seiner Majestät nach Breslau.

hre Majestät die Kaiserin und Königin wohnten vorgestern Abend dem Gottesdienst aus Anlaß der Jahres⸗ feier im Augusta⸗Hospital bei.

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer klesce stzung. Vorher berieth der Ausschuß für Handel und erkehr. .

Der Ober⸗Reichsanwalt Dr. Tessendorf ist, wie dem „W. 9. B.“ aus Leipzig gemeldet wird, gestern früh 9 Uhr gestorben.

Der General der Kavallerie von Krosigk, à la suite des Leib-Garde⸗Husaren⸗Regiments und Inspekteur der 1. Kavallerie⸗Inspektion, hat mit Urlaub Berlin verlassen.

Der General-Lieutenant von Scheel, Präses der Ober⸗ Militär⸗Examinationskommission, ist hierher zurückgekehrt.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgischer Staats-Minister Jansen und Herzoöglich anhaltischer Staats-Minister Dr. von Koseritz sind hier angekommen

Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando ber Marine ist S. M. S. „Cormoran“, Kommandant Korvetten⸗Kapttän Brinkmann, am 30. November in Shanghai angekommen.

Potsdam, 1. Dezember. Dem gestrigen Diner des

gelegt worden.

Affizierkorps des Lehr- In fanterie⸗Batalllons . Seine Majestät der Kaiser bei. Auch die direkten

or⸗

1 * fel blen des Bataillons waren anwesend. Der Kommandeur des etzteren, Oberft⸗Lieutenant von Uslar, brachte das Hoch auf Seine Majestät aus. Der Kaiser erwiderte, dem, W. T. B.“ zufolge, in längerer Rede und gedachte hierbei der vor 25 r vollbrachten glanzvollen Leistungen der württem⸗ bergischen Armee in der Si . bei Villiers. Seine Majestãt C6loß 2 einem Hoch auf die tapferen württembergischen ameraden.

Königsberg i. Pr., 30. November. Seine Maje stät der Kaiser hat, wie die „Ostpreußische Zeitung“ meldet, aus Neu⸗Gattersleben an den Kanzler von Holleben ein ö chreiben gerichtet, worin Allerhöchstderselbe dem

592 seine Glückwünsche zu seinem sechzigjährigen Dienst⸗ jubiläum ausdrückt und sagt, der Kanzler dürfe mit Genugthuung auf ein segensreiches Schaffen während der durchlebten Jahre zurückblicken, in denen er alle Zeit in un⸗ wandelbarer Pflichttreue und voller Hingebung an Thron und Vaterland das ihm anvertraute Amt verwaltet habe, nicht minder aber auch bestrebt gewesen sei, dem allgemeinen Wohl seine Kräfte zu widmen und das Werk opferfreudiger Menschen— liebe zu fördern.

Görlitz, 30. November. In der heutigen Plenarsitzung des Kommunal-Landtags der Preußischen Ober⸗ lausitz wurden zunächst einige Urlaubsgesuche bewilligt. Der Landtag sprach hierauf die Fortbewilligung einer Reihe von Bei⸗ hilfen zur Unterhaltung von wohlthätigen Anstalten und Ein⸗ richtungen aus dem für derartige Zwecke bestimmten Zinsen⸗ Antheile des Reservefonds der Oberlausitzer Provinzial⸗ Sparkasse aus. Sodann fand die Verleihung einer Anzahl von Stipendien an Genußberechtigte auf Schulen und Universitäten sowie an andere Genußberechtigte nach den Vorschlägen des Ausschusses statt. Damit waren die Geschäfte des diesjährigen Kommunal-Landtags erledigt. Der Vorsitzende, Landeshauptmann, Kammerherr Dr. von Seydewitz schloß, nachdem er noch dem Landesbestallten sowie den Ausschuß⸗ Direktoren und Sekretären im Namen des Landtags für ihre, die Geschäfte fördernde Thätigkeit gedankt hatte, den Landtag in üblicher Weise mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König, in welches die Versammlung begeistert ein stimmte.

Altona, 30. November. Heute wurde hter der B. Jahres tag des Treffens bei Epinal, an dem das hier garnisonierende Infanterie⸗Regiment Graf Bose Nr. 31 ruhmreichen Antheil hatte, festlich begangen. Die Kaserne, die Staatsgebäude und viele Pribathäuser zeigten Flaggenschmuck. Mittags fand Regiments-Appell mit Parademarsch statt, den der General-Oberst Graf Waldersee abnahm, welcher ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser ausbrachte. Abends war ein Diner im Offizier-Kasino. Für die Mannschaften fand eine Feier mit Vorträgen und Aufführungen im Etablisse— ment Flora statt.

Bayern.

In München fand gestern Abend in dem dortigen Löwenbräukeller ein glänzendes Fest der Artillerie statt zum Andenken an die Schlachten der Jahre 1870 und 1871, an denen die bayerischen Truppen theilgenommen haben. Dem Fer wohnten Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen

eopold, Rupprecht, Arnulf und Alfons, der Kriegs-Minister Freiherr von Asch, der Stadt⸗ kommandant, die Generalität und der Bürgermeister Borscht bei. Der Prinz Leopold begrüßte in begeisterter Rede die Festversammlung, gedachte der bayerischen Heerführer in dem letzten Kriege und schloß mit einem begeistert auf— genommenen Hoch auf Seine Königliche Hoheit den Prinz⸗ Regenten. Der Bürgermeister Borscht hieß die Veteranen im Namen der Stadt willkommen. General von Mussinan ermahnte zur Aufrechterhaltung der Disziplin im bayerischen Heere. Ein großartiges Festspiel schloß das von Tausenden be—⸗ suchte Gedenkfest.

Württemberg.

Der „Staats-Anzeiger für Württemberg“ veröffentlicht nachfolgendes Telegramm Seiner Majestät des Kaisers⸗

An des Königs von Württemberg Majestät, Stuttgart. Neues Palais, den 30. November 1895. Eure Majestät wollen Sich ver⸗ sichert halten, daß Ich Mich bei der fünfundzwanzigsten Wiederkebr der Gedenktage von Villiers und Mont Mesly auf das dankbarste der im Kampf für die deutsche Sache so glänzend bewiesenen württem—⸗ bergischen Tapferkeit erinnere. Wilhelm. I. R.

Von Seiner Majestät dem König ist sofort folgendes Antwort⸗Telegramm abgegangen:

Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen, Neues Palais. Eure Majestät wollen den tiefempfundenen Dank für die huldvollen Worte der Anerkennung und Erinnerung entgegen⸗ nehmen, welche Eure Majestät Mir und Meinem Armee⸗Korps am heutigen Tage auszusprechen geruhten, an welchem es vor 25 Jahren Meinen Truppen vergönnt war, ihr Blut für des Vater⸗ landes Einheit und Größe zu vergießen. Wilhelm, König von Württemberg.

Seine Majestät der König hat anläßlich des Jubeltages der Schlacht von Villiers eine marmorne Gedächtnißtafel für die Stuttgarter Garnisonkirche gestiftet, auf der die Namen der in den Feldzügen von 1866 und 1870 gefallenen oder in⸗ folge der Theilnahme an den Feldzügen gestorbenen Krieger „zu dauerndem Vorbild für die lebenden und kommenden Geschlechter“ verewigt werden sollen. Zahlreichen Offizieren und Unieroffizieren aus dem Feldzuge von 1870 verlieh der König Orden bezw. Medaillen; ferner verfügte der König die Auszahlung eines Geldgeschenks an zweiundsechzig vor dem Feind verwundete oder verstümmelte Kriegsinvaliden.

Am Sonnabend früh 8 Uhr fand im Hofe der großen Infanteriekaserne zur Feier des Tages eine Morgenmusik statt. Um 9 Uhr legte eine Abordnung des Grenadier⸗Regi⸗ ments Königin Olga (1. Württembergisches) Nr. 119 einen Kranz an dem , auf dem Friedhofe nieder. Um 11 Uhr fand in Anwesenheit des Königs ein Veteranen⸗ und Regimentsappell statt. Der Oberst von Hiller hob in einer Ansprache die Ruhmesthaten des Grenadier⸗Regiments Königin Olga und des damaligen 2. Jäger⸗Bagtaillons (des nunmehrigen 3. Bataillons des Regiments Königin Olga) hervor. Der Redner sprach die Hoffnung aus, daß die Tugenden der Tapferkeit, Treue, Hingebung und des Gehorsams in Krieg und Frieden allzeit fortleben mögen, und schloß mit einem Hoch auf den König. Sodann brachte der Oberst von Hiller ein Telegramm Seiner Majestät des Kaisers zur Verlefung, worin Aller⸗ e, ,, . der dankbaren Erinnerung an die erkämpften reichen Siegeslorbeeren Ausdruck giebt.

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Der „Staats⸗Anzeiger für Württemberg“ meldet ferner,

daß Seine Masjestät der König im Einverständniß mit Seiner

Majestäͤt dem Kaiser den Fahnen und Standarten, welche in dem Feldzuge von 18790371 geführt worden seien, das Band der fuͤr den Feldzug gestifteten Kriegsdenkmünze mit dem Namen der in Betracht kommenden kriegerischen Vor⸗ fälle verliehen habe: nämlich den Fahnen der ersten und zweiten Bataillone der Infanterie⸗Regimenter 119, 120, 121, 123, 125 und 126, sowie den Standarten des 25. Dragoner⸗ Regiments und denjenigen der Ulanen⸗Regimenter Nr. 19 und XW. r

Baden.

In der vorgestrigen Sitzung der Zweiten Kammer beantragten die freisinnigen Abgeordneten, die . zu ersuchen, der Kammer . im Laufe der jetzigen Session einen Gesetz entwurf vorzulegen, durch welchen die Regierung ver⸗ pflichtet werde, den Kammern bei Beginn der Session mitzutheilen, welche Instruktionen sie den badischen Bundesraths⸗ bevollmächtigten ertheilt habe und in welcher Weise diese bei den Bundesrathsbeschlüssen ihr Stimmrecht ausgeübt hätten. Ferner wurde eine Interpellation eingebracht über die Etellung der Regierung zu der reichsgesetz lichen Gesammt— organisation der Arbeiterversicherungsgesetze.

Mecklenburg⸗Schwerin.

Das Großherzoglich Mecklenburgische Gena dier⸗Regiment Nr. 89 und das Holsteinsche Feld⸗Artillerie⸗Megiment Nr. 24 begingen gestern in Schwerin die 25jährige Srinnerungsfeier der Schlacht bei Loigny und Poupry in besonders festlicher Weise. Zahlreiche Veteranen der Regimenter waren zu der Feier eingetroffen. Unter den Festgästen befanden sich auch der Kommandeur des Grenadier— Regiments Nr. 89 während des Feldzugs, General der Infanterie von Kleist, und viele ehemalige Offiziere. Dil Feierlichkeiten wurden am Sonnabend durch eine Fest⸗ vorstellung im Großherzoglichen Hoftheater eingeleitet. Abends 9 Uhr fand für die Veteranen der Grenadiere in der Ton⸗ halle eine festliche Vereinigung statt, bei welcher der jetzige Regiments-Kommandeur, Oberst von der Marwitz das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzoge von Mecklen⸗ burg-Schwerin und Mecklenburg Strelitz aus⸗ brachte, worauf General von Kleist mit einem Toast auf die freue Kameradschaft erwiderte. Die Artillerie beging ihre Feier in Schrel's Saͤlen. Dort war Seine Hoheit der Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg, der A la suite des Regiments steht, zugegen. Der frühere erste Kommandeur des 1872 neugebildeten Regiments, General der Artillerie von Lewinski brachte das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und Seine Königliche Hoheit den Großherzog von Mecklen— burg⸗Schwerin aus; der jetzige Kommandennr des Regiments, Oberst von Werthern toastete auf den General von Lewinski. Der gestrige Tag begann mit einer Reveille; um 11 Uhr fand Festgottesdienst im Dom statt. Dann folgte im Schloßgarten an dem Denkmal des Großherzogs Friedrich Franz II. im Beisein Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Maxie, sowie Ihrer Hoheiten der Herzogin Elisabeth, der Her— zoge Friedrich Adolf und Heinrich, Jowie zahlreicher Offiziere ein Regimentsappell, an welchem die Veteranen der ge⸗ nannten Regimenter und des Mecklenburgischen Jäger⸗Bataillons theilnahmen. Der Oberst von der Marwitz hielt eine Ansprache, worin er der Helden von Loigny, des verstorbenen Groß— herzogs, des Generals von Treskow, des Generals von Kleist und anderer gedachte. Der Redner schloß mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und die Mecklen— burger Großherzoge. Der Divisians Kommandeur, General-Lieutenant von Petersdorff ließ Durch seinen Adjutanten die vom Großherzog verliehenen Aus⸗ zeichnungen verlesen, worauf General von Kleist und die Veteranen Kränze am Denkmal niederlegten. Nach einem Vorbeimarsch der Veteranen und Truppen vor der Groß— herzogin begaben sich die Veteranen mit Den Offizierkorps an der Spitze zu dem von der Stadt gespendeten Festessen nach der Tonhalle. Abends fanden Mannscha ftsbelustigungen unter Theilnahme der Veteranen statt.

Bremen.

Bei der am Sonnabend vorgenommenen Wahl eines Senators wurde Dr. jur. Clement Carl Buff zum Mitglied des Senats gewählt.

Sauburg. .

Anläßlich der Loigny⸗-Feier fanden vorgestern in Ham⸗ burg Festakte am Grabe des Bürgermeisters Petersen auf dem Kirchhofe in Ohlsdorf, am Denkmal des Bürge rmeisters Kirchen⸗ pauer beim Steinthor und in der Nikolaikirche, wo die dortigen Gedenktafeln bekränzt wurden, statt. Ueberall wurde durch Reden auf die Bedeutung der glorreichen Siegestage des 76. Regiments hingewiesen. An den Feiern nahmen Delegirte des Regiments und Mitglieder des Senats theil. Am Abend fand in Sage— biel's Etablissement ein großer Kommers statt, an welchem die Veteranen und die früheren Mitglieder des Regiments theilnahmen.

Elsaß⸗Lothringen.

Vorgestern fand in Straßburg die Srinnerungsfeier des 8. Württembergischen Infanterie⸗ Regiments Großherzog Friedrich von Baden Nr. 135 an die Schlacht von Villiers— hampigny mit Festgottesdienst, Regiments appell und Fest⸗ essen der Offiziere statt. Bei letzterem brachte Seine König⸗ liche Hoheit der Großherzog von Baden das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus. Seine Majestät der Kaiser übersandte an den General von Woelkern folgendes Telegramm:

Potsdam. Neues Palais. Am heutigen Gedenktage des Gefechts von Mont⸗Mesly erinnere Ich Mich gern und dankbar Ihrer als tapferer Kommandeur des 2. Bataillons des 8. Württembergischen Infanterie⸗Regiments. Sie waren auch dort ein Leuchtendes Vorbild für Ihre Untergebenen. Wilhelm R.

Seine Majestät der König von Württemberg sandte an den General von Woelkern ein herzliches Schreiben, worin Allerhöchstderselbe der Verdienste des Generals als . in der Schlacht von Villiers⸗Champigny gedachte.

Deutsche Kolonien.

Das „Deutsche Kolonialblatt“ veröffentlicht eine Kaiser⸗ lich e e n über die Schaffung, Besitz⸗ . und Veräußerung von Kronland und über den Erwerb und die Veräußerung von Grund— stücken in Deutsch-Ostafrika im allgemeinen vom

26. November d. J, aus welcher folgende Bestimmungen hervorgehoben werden mögen: Vorbehaltlich der Eigenthums⸗ ansprüche oder sonstigen dinglichen Ansprüche, welche Private oder juristische Personen, Häuptlinge oder unter den Eingeborenen bestehende Gemeinschaften nachweisen können, sowie vorbehaltlich der durch Verträge mit der Kaiser⸗ lichen Regierung begründeten Occupationsrechte Dritter, ist alles Land innerhalb Deutsch-Ostafrikas als herrenlos Kron⸗ land. Das Eigenthum daran steht dem Reich zu. Die Besitznahme von Kronland erfolgt durch die Regierung. Bei der Besitznahme von Kronland in der Um⸗ gebung bestehender Niederlassungen von Eingeborenen sind Flächen vorzubehalten, deren Bebauung oder Nutzung den Unterhalt der Eingeborenen auch mit Rücksicht auf künftige Bevölkerungszunahme sichert. Die Ermittelung und Feststellung des herrenlosen Landes (Kronlandes) erfolgt durch Landkommissionen, welche von dem Gouverneur unter ien g des erforberlichen Vermessungspersonals zu bilden ind. Diese Kommissionen treffen auch die Entscheidung über etwaige von Privaten erhobene Ansprüche. . diese Entschei⸗ dung sst der Rechtsweg zulässig. In solchen Bezirken, für welche ein Grundbuch besteht, erfolgt die Eintragung der als Kronland in Besitz genommenen Grundstücke auf Grund einer von dem Gouverneur oder einem von ihm hierzu ermächtigten Beamten ertheilten Bescheinigung, daß die Besitznahme unter Beobach⸗ tung der für den Erwerb maßgebenden Bestimmungen gehörig erfolgt ist, und daß danach die Eintragung des Eigenthums zu geschehen habe. Die Ueberlassung von Kronland erfolgt durch den Gouverneur, und zwar entweder durch Uebertragung zu Eigenthum oder durch Verpachtung. Durch die Ueberlassung von Kronland bleiben die bestehenden oder noch zu erlassenden bergrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verfügung über die unterirdischen Bodenschätze unberührt. Die Festsetzung der Bedingungen für die Ueberlassung von Kronland erfolgt durch den Gouverneur nach näherer Anordnung des Reichskanzlers. Bei der Ueberlassung von Kronland sind genügende Flächen für öffentliche Zwecke zurückzubehalten, insbesondere auch Waldbestände, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, von der Veräußerung auszuschließen. Auch ist das Recht vorzubehalten, das zu Wegen, Eisenbahnen, Kanälen, Telegraphenanlagen und anderen öffentlichen Einrichtungen erforderliche Land gegen Ersatz des den Berechtigten wirklich entstandenen unmittelbaren Schadens zurückzunehmen. Nach näherer Anordnung des Reichskanzlers kann dem Gouverneur die Befugniß beigelegt werden, ein—⸗ zelnen Personen und Gesellschaften die Ermaͤchtigung zu er⸗ theilen, in Gebieten, in welchen die Landkommissionen noch nicht in Thätigkeit getreten sind, ihrerseits Land aufzusuchen, mit etwaigen Eigenthümern oder sonstigen Betheiligten wegen Ueberlassung von Land Abkommen zu treffen und solches Land, sowie herrenloses Land vorläufig in Besitz zu nehmen.

Eine Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die Aus— führung dieser Allerhöchsten Verordnung, ist unter dem 27. November erlassen worden und wird im „D. Kolonialbl.“ gleichfalls veröffentlicht. .

Am Dienstag, den 22. Oktober 1895, Morgens 8 Uhr, fand die Eröffnung der Gouvernementsschule in Bagamoyo statt. Es erschienen die dort statio⸗ nierten Beamten, etwa 50 Bewohner der Stadt, Araber, Inder, Suaheli und Andere, und einige Kinder. Von den anwesenden Deutschen wurde bei Beginn der Feier „Deutschland über alles“ gesungen. Dann hielt Lehrer Rutz in Suaheli eine Ansprache, in der er über den Zweck dieser Schule sprach und die Väter aufforderte, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Er schloß mit einem Hoch auf Ihre Majestät die Kaiserin, in das alle Anwesenden laut einstimmten. Nach dem Gesang von „Heil Dir im Siegerkranz“ wiederholte der Wali von Bagamoyo das Wichtigste aus der Rede in arabischer Sprache. Am folgenden Tage meldeten sich 13 Kinder und 14 Erwachsene zur Schule. Acht Tage später zählte die Schule schon 28 Kinder und 35 Erwachsene. Zu den Schulbesuchern gehören Inder, Araber, Suaheli, Beludschen und Andere.

Oesterreich⸗ Ungarn.

In dem Preß⸗Ausschusse des österreichischen Abge⸗ ordnetenhauses erklärte vorgestern der Justiz-Minister Graf Gleisbach: er unterschätze nicht die Bedeutung der Presse für das öffentliche Leben und erkenne die Nothwendig⸗ keit eines Preßgesetzes an. Er habe beabsichtigt, eine selbständige Preßnovelle einzubringen; da jedoch schon positive Anträge vorlägen, sei er bereit, auch einer theilweisen Reform des Preßgesetzes näher zu treten, und werde auf der Basis dieser Anträge im Frühjahr eine Vorlage unterbreiten. Der Minister verlas hierauf einen am 20. Oktober d. J. an die Staatsanwaltschaften ergangenen Erlaß, wonach nicht jede schärfere Kritik der Maßnahmen der Regierung zu beschlagnahmen sei. Der Abg. Eim erklärte sich mit den Ausführungen des Ministers einverstanden.

In Budapest hat am Sonnabend, infolge der Vorgänge in der Sitzung des Unterhauses vom Freitag, ein Duell zwischen dem Minister des Innern Perczel und dem Abg. Baron Andreansky stattgefunden, bei welchem letzterer schwer am Kopfe verletzt wurde.

Frankreich.

In dem am Sonnabend abgehaltenen Ministerrath unterzeichnete der Präsident Faure die Ernennung des Präfekten des Departements der Haute⸗Garonne Laroche zum General⸗ Residenten von Madagaskar sowie die Ernennung des Direktors der Kontrole in Tunis Bourde zum General— Sekretär der Residentschaft von Madagaskar.

Der Seepräfekt von Brest, Admiral Barrera gab vor— gestern den russischen Offizieren ein Diner, bei welchem er in seinem Trinkspruch äußerte, daß die den russischen Offizieren dargebrachten Ovationen die Sympathien der beiden Völker bewiesen. Er trank auf das Wohl des russischen Kaiserpaares und der Großfürstin Olga und wünschte dem Admiral Kalageras glückliche Fahrt. Dieser erwiderte, daß er und seine Offiziere niemals den gastlichen Empfang vergessen würden, und schloß mit einem Hoch auf Frankreich. Nach dem Diner wurde den russischen Offizieren ein Ehrenpunsch seitens des Handels⸗ Syndikats gegeben. Der Präsident Faure übersandte dem Admiral Kalageras auf dessen Ersuchen sein Bildniß, welches im Salon des „Rurik“ Aufstellung finden wird. Gestern Nachmittag haben die russischen Kreuzer Rurik“ und „Dimitry Donskoy“ Brest wieder verlassen und ihre Reise nach dem Mittelmeer fortgesetzt.

Nu szland.

Der Großherzog und die Großherzogin von Hessen trafen vorgestern Nachmittag in Zarskoje⸗Sselo ein. Höchstdieselben waren auf der Station Alexandrowskaja von dem Kaiser, den in St. Petersburg anwesenden Groß fürsten und Großfürstinnen, dem Deutschen Botschafter Fürsten k und sämmtlichen Botschaftsmitgliedern empfangen worden.

Nach den vorläufigen Kassenausweisen für die ersten acht Monate des laufenden Jahres betrugen im Ordinarium die Reichseinnahmen 714 836 000 Rubel gegen 661 862 000 Rubel im Vorjahre, die Ausgaben 661 5 000 Rubel gegn 599 623 000 Rubel im Vorjahr; im Extraordinarium , . die Einnahmen 151 691 000 Rubel gegen 17 331 000 Rubel im Vorjahr, die Ausgaben 298 852 009 Rubel gegen 18187 000 Rubel.

Italien.

Der Prinz und die Prinzessin Heinrich von Preußen sind gestern Mittag in Neapel eingetroffen und haben in der Villa Gallotti am Posilipp Wohnung genommen.

In der vorgestrigen Sitzung der Deputirtenkammer wurden die Erwiderungen auf die Reden des Minister⸗ Präsidenten Crispi und des Ministers des Auswärtigen Baron Blanc fortgesetzt. Die Abgg. Muratori und Genossen brachten eine Tagesordnung ein, welche die Politik der Regierung billigt. Die Berathung über diese Tagesordnung erfolgt heute.

Die Bureagux der Kamm er ernannten am Sonnabend eine Kommission zur Prüfung des Katastergesetz⸗ entwurfs des Schatz-Ministers. Der Kommission gehören sechs Mitglieder der Majorität und drei der Opposition an. Drei von den sechs ministeriellen Mitgliedern beantragen Abänderungen zu dem Gesetzentwurf.

In dem am 8. November begonnenen Prozeß wegen eines anarchistischen Komplotts gegen den Minister⸗ Präsidenten Erispi wurden alle Angeklagten, darunter der Hauptangeschuldigte Lega, freigesprochen.

In der am Sonnabend Abend veröffentlichten Allokution, welche der Papst am Freitag in dem Konsistorium gehalten hatte, äußerte sich derselbe, dem „W. T. B.“ zufolge, über die Lage im Drient, wie folgt: Das gesammte Europa blicke mit Ungeduld und Erwartung nach dem benachbarten Orient, dessen Lage durch schmerzliche Ereignisse und innere Konflikte

etrübt sei. Es sei ein grausames, beklagenswerthes Schau⸗ spiel, Städte und Dörfer mit Blut befleckt und weit ausgedehnte Gefilde durch Feuer und Schwert verheert zu sehen. Während sich die Staats⸗-Oberhäupter in überaus lobenswerther Weise berathschlagend vereinigt und auf die Beendigung der Metzeleien und die Wiederherstellung der Ruhe Bedacht ge⸗ nommen hätten, habe er (der Papst), soweit es an ihm sei, nicht unterlassen, diese ebenso hochherzige als gerechte Sache stets zu vertheidigen. Seit dem Beginn der jüngsten Ereignisse habe er gern zu Gunsten der Nation der Armenier interveniert und denselben, indem er an die Autorität ihres Souveräns erinnert habe, zur Eintracht, Sanftmuth und Willigkeit gerathen. Diese Rathschläge schienen nicht mißfallen zu haben. Er werde nicht ablassen, das begonnene Werk fortzusetzen, denn er habe keinen sehn⸗ licheren Wunsch, als die Sicherheit der Personen und alle Rechte in dem weitausgedehnten Reiche des Sultans geschützt zu sehen. Einstweilen habe er beschlossen, den Armeniern, welche am meisten gelitten hätten und am bedürftigsten seien, Hilfe zu senden.

Vorgestern Abend ist eine apostolische Konstitution zur Veroffentlichung gelangt, durch welche die Errichtung eines Patriarchats in Alexandrien für die egyptischen Kopten verfügt wird. Dem Patriarchen sollen zwei Suffragan⸗ Bischoͤfe unterstellt werden. Ferner enthält die Konstitution die Bestimmungen über die Konstituierung und territoriale Abgrenzung des Patriarchats sowie die Verfügung, daß das⸗ selbe bis zur Ernennung des Patriarchen durch den gegen⸗ wärtigen apostolischen Vikar der Kopten verwaltet werden solle.

Spanien.

Der Marquis Cabrinana hat den Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten Bosch, welcher früher Maire gewesen ist, der Veruntreuung im Amt beschuldigt. Der Minister erklärte, mit allen Mitteln gegen den Marquis vorgehen zu wollen. Wie man glaubt, werde Bosch sein Enilassungsgesuch einreichen, um Cabrinana zu fordern. Der Ministerrath beschloß, die Angelegenheit der Entscheidung der Gerichte zu überlassen.

Türkei.

Aus Konstantinopel berichtet W. T. B.“, daß einige in den letzten Tagen daselbst vorgekommene Verhaftungen von Armeniern zum Zwecke der Heimsendung derselben große Beunruhigung in den Kreisen der Armenier hervor⸗ gerufen hätten, sodaß neuerdings 35 Personen in die Galata⸗ Kirche geflüchtet seien. Ein Delegirter des Patriarchats habe deren Entfernung veranlaßt.

Von den einberufenen 128 Redif-Bataillonen sind gegenwärtig 110 mobil; die übrigen können wegen ungenügen⸗ der Ausrüstung nicht in Aktion treten.

Das Staatsschiff „Scheref⸗Ressan“, das mit Munition nach Trapezunt abgesandt worden war, wird vermißt.

Das bulgarische Exarchat beabsichtigt, eine Beschwerde bei der Pforte einzubringen wegen des Vorgehens der Pro⸗ vinzialbehörde gegen Kirchenfunktionäre, namentlich im Vilajet Kossowo.

In Wien ist die Meldung aus Konstantinopel eingegangen, daß am 25. November in dem südlich an den Distrikt Zeitun angrenzenden Distrikt Anderin zwischen Armeniern und türkischen Truppen andauernde Zusammenstöße erfolgt seien, wobei die Ortschaft Kheban niedergebrannt worden sei. Die Armenier seien nach Fernoz und Zeitun geflüchtet. Das Aufstandsgebiet scheine sich nunmehr auf den östlichen und nördlichen Theil von Marasch zu er⸗ strecken; die dortigen Gebirgszüge seien von den Armeniern stark besetzt. Mustapha Pascha habe über 15 9900 Mann zur Verfügung. Die Aufständischen seien etwa gleich stark. Die Verhandlungen wegen ihrer Unterwerfung seien resultatlos verlaufen. )

Unter den nach Wan Geflüchteten, deren Zahl mit 14000 angegeben wird, soll große Noth herrschen; gleiche Meldungen sind von anderen Orten in Anatolien eingetroffen. Die Gerüchte von Gewaltthätigkeiten in drei hauptsächlich von Griechen bewohnten Orten des Vilajets Konja sind bisher ohne Bestätigung geblieben.