1895 / 289 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Gengspreis beträgt vierteljährlich 4 M 59 5.

Alle Nost⸗-Anstalten nehmen Uestellung au; 8W., Wilhelmstraßze Nr. 32.

für gerlin außer den Nost-⸗Austalten auch die Expedition n

Sinzelne Uummern osten 25 8.

Juserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs Anzeigers

und Königlich Rrenßischen Staats- Anzeiger ;

M 28S.

Berlin, Mittwoch, den 4. Dezember, Ahends.

Berlin 8 T., Wilhelmstraße Nr. 22.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: aus Anlaß der Enthüllung des Denkmals für des Hoch⸗ seligen Kaisers . Majestäͤt bei Wörth den nachbenannten erfonen, welche während des Krieges 187071 dem Ober⸗ mmando der III. Armee zugetheilt waren, Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:

den Schwarzen Adler-Orden in Brillanten:

dem General⸗Feldmarschall Grafen von Blumenthal, General⸗Inspekteur der III. Armee⸗Inspektion;

das Großkreuz des Rothen Adler-Ordens mit Eichen⸗ laub und Schwertern am Ringe in Brillanten: Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, General der In⸗ fanterie von Mischke;

die Kette zum Großkreuz des Rothen Adler-Ordens:

dem General-Lieutenant Fürsten zu Putbus, à la suite der Armee;

den Rothen Adler⸗-Orden erster Klasse: dem Königlich bayerischen General der Kavallerie z. D. Freiherrn von Freyberg-⸗-Eisenberg in München; die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern und Eichenlaub: dem Obersten Grafen von Secken dorff vom 1. Aufgebot des 1. Garde Landwehr⸗-Regiments,. Ober⸗-Hofmeister Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich;

den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit ge m e h und Schwertern am Ringe: dem Major a. D. Grafen von Frankenberg und Ludwigsdorf, Herrschaftshesitzer auf Schloß Tillowitz bei Falkenberg i. Schl.; die Königliche Krone zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub: dem General-Major von Viebahn, Kommandeur der 5. Infanterie⸗Brigade, dem General⸗Major Freiherrn von Bissing, mandeur der 4. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade;

den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub: dem General ⸗Major von Kleist, 3. Pionier⸗Inspektion, dem Ober⸗Postdirektor a. D. Lambrecht in Hannover;

die Königliche Krone zum Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe: dem DObersten von Blumenthal, à la suite des 1. Brandenburgischen Dragoner⸗Regiments Nr. Z und Komman⸗ deur der 7. Kavallerie⸗Brigade;

die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife:

dem Obersten z. D. von Bosse, Kommandeur des Land⸗

wehrbezirks Hamburg; den Rothen Adler-Orden dritter Klasse:

dem Major a. D. Freiherrn von der Lancken— Wakenitz, zuletzt Rittmeister à la suite des damaligen Garde⸗Husaren⸗Regiments, Rittergutsbesitzer zu Boldewitz bei Gingst auf der Insel Rügen;

die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem Regierungs⸗ und Forstrath Krüger in Stettin;

den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:

dem Rittmeister a. D. von Gustedt, zuletzt Eskadron⸗ Chef im 1. Hannoverschen Dragoner-Regiment Nr. 9, auf Schloß Ortenberg bei Offenburg in Baden, dem u ne fer a. D. von Stülpnagel, zuletzt Premier⸗ Lieutenant à la suite des Kürassier-⸗Regiments Königin (Pommersches) Nr. 2, Rittergutsbesitzer in Grünberg, Kreis renzlau, dem dem in Berlin;

den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse:

dem General⸗Lieutenant Lenke, Kommandeur 19. Division, .

dem General⸗Lieutenant z. D. n n n Schleinitz in Cassel, zuletzt Kommandeur der 29. Division,

dem Königlich bayerischen General-Lieutenant z. D. Ritter von Tylander in München;

den Stern zum Königlichen Kronen⸗-Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe:

dem General⸗Major z. D. Freiherrn von der Goltz in

Potsdam, zuletzt Kommandeur der 1. Feld⸗-Artillerie⸗Brigade;

Kom⸗

Inspekteur der

roviantmeister a. D. Sim ons in Wiesbaden, ber⸗Stabsarzt a. D. und Sanitäts⸗Rath Dr. Döring

der

den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem General-Stabsarzt a. D. Dr. von Wegner, Leib— r Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich, in erlin;

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:

dem Obersten z. D. von Wolff in Weimar, zuletzt von der Armee,

dem Second⸗Lieutenant a. D. Grafen von Harrach, J in Tiefhartmannsdorf in Schlesien und in

erlin, dem Königlich sächsischen Geheimen Regierungs-Rath Dr. Hassel, Direktor des Königlich sächsischen Haupt-Staats⸗ archivs in Dresden; den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

dem Ober⸗Stabsarzt erster Klasse Dr. John, Regiments⸗ Arzt des 3. Posenschen a , , ne Nr. 58, beauftragt mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen Funktionen bei der 9. Division,

dem General⸗-Arzt zweiter Klasse à la suite des Sanitäts⸗ Korps Dr. Küster, Geheimem Medizinal⸗Rath und ordent⸗ kae Professor an der Universität Marburg, z. Z. Rektor erselben,

dem Regierungs- und Forstrath Hauschild zu Magde⸗ burg und .

dem Major a. D. Freiherrn von Dobeneck, Ritterguts⸗ besitzer in Rehdorf bei Königsberg N-M.

Seine Majestät der Kaiser Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten der Reichskanzlei die Er⸗ laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Königlich portugiesischen Christus⸗Ordens: dem vortragenden Rath, Wirklichen Geheimen Ober— Regierungs⸗Rath Freiherrn von Wilmowski; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Hofrath H. Schulz; sowie des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs-Ordens: dem Geheimen Sekretär Pinkow.

und König haben

Deutsches Reich.

Auf Grund des § 75a des t er iche e , , in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist nachstehenden Krankenkassen:

I) der Zentral⸗Kranken⸗ und Sterbekasse der Bäcker und verwandten Berufsgenossen Deutschlands (E. H.) zu Dresden,

2) der Kranken- und Sterbekasse für Steindrucker und Lithographen in Hamburg, genannt „Das Vertrauen“ (E. H.)

von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. Berlin, den 2. Dezember 1895. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Rothe.

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom 6. November d. J. will Ich der Stadtgemeinde Aachen auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (GesetzSamml. S. 221) hiermit das Recht verleihen, für die Zwecke ihres Wasserwerks das der Gemeinde Raeren, Kreises Eupen, an dem Grenzwege „Kinkebahn“ zu⸗ stehende Eigenthumsrecht mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Die eingereichten Pläne folgen zurück.

Neues Palais, den 12. November 1895.

Wilhelm R. Zugleich für den Minister der öffentlichen Arbeiten: von Köller.

An die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der bei dem Neubau des Reichsgerichtsgebäudes in Leipzig beschäftigte Regierungs⸗Baumeister Friedrich Wendorff ist zum Königlich preußischen Land-Bauinspektor ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Königliche Akademie der Künste. Bekanntmachung.

Die von der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin auszuschreibenden Wettbewerbe um die Reise⸗Stipendien der Michael Beer'schen Stiftungen sind für das Jahr 1896:

a. bei der ersten Stiftung für jüdische Maler aller Fächer, b. bei der zweiten Stiftung fuͤr Bildhauer ohne Unter⸗ schied des religiösen Bekenntnisses eröffnet worden.

Ausführliche Programme, welche die Bedingungen der Zulassung zu den Bewerbungen enthalten, können vom Senat der Akademie, sowie von den Kunst-⸗Akademien zu Dresden, Düsseldorf, Karlsruhe, Cassel, Königsberg i. Pr., München, Wien, den Kunstschulen zu Stuttgart und Weimar, sowie dem Staedel'schen Kunstinstitut zu Frankfurt a. M. bezogen werden.

Berlin, den 30. November 1895.

Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste. H. Ende.

Bekanntmachung.

Die Königliche Akademie der Künste zu Berlin macht hierdurch bekannt, daß diejenigen Deputationen und Personen, die Adolph Menzel zu . S0 jährigen Geburtstage Glückwünsche darbieten wollen, am

Sonntag, den 8. . 43 von 11 bis 1 Uhr Vormittags, im Uhrsaale des Akademiegebäudes, Unter den Linden 38, durch den Jubilar empfangen werden.

Berlin, den 3. Dezember 1895.

Der Präsident. H. Ende.

Ministerinm für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Die Versetzung des Kreis⸗-Thierarztes Uhse von Kolmar i. P. nach Schroda ist zurückgezogen.

Dem Ober⸗Roßarzt a. D. Bermbach zu Jurgaitschen ist die kommissarische Verwaltung der Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Schroda übertragen worden.

Aichtamtliches.

Deut sches Reich.

Preußen. Berlin, 4. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König sind, aus Breslau zurückkehrend, heute Morgen bald nach 73/, Uhr im Neuen Palais wieder eingetroffen. Von 10 Uhr ab hörten Seine Majestät den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets und empfingen gegen 119 Uhr nachstehende Offiziere zur Meldung: den neu ernannten bayerischen Militär⸗-Be⸗ vollmächtigten, Obersten Freiherrn Reichlin von Meldegg; den bisherigen italienischen Militär-Attachs, Obersten . sowie dessen Nachfolger, den Obersten Giuseppe

rudente; den bisherigen chilenischen Militär-Attaché, Oberst⸗ Lieutenant Aristides Pinto Concha und dessen Nachfolger, den General Aristides Martinez Um 2 Uhr wohnten Seine Majestät einer Sitzung des Landes⸗Oekonomie⸗-Kollegiums im hiesigen Provinzial-Ständehause bei.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin trafen gestern früh in Berlin ein, besichtigten hierselbst unter anderem die Kunstausstellung bei Schulte und ertheilten im Königlichen Schlosse Audienzen. Mittags kehrten Ihre Majestät nach dem Neuen Palais zurück.

In seiner Nr. 282 veröffentlicht der „Vorwärts“ ein an den Königlich preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten gerichtetes Schreiben des Reichs⸗-Eisenbahnamts vom 4. Juli 1894, worin der Erlaß neuer Vorschriften über die Meldung der Eisenbahn-Unfälle für die Statistik in Aussicht gestellt wurde. Aehnliche Schreiben sind seiner Zeit auch an verschiedene Bundesregierungen ergangen; sie bezogen sich auf die Unfallstatistik sämmtlicher deutschen Eisenbahnen, aus⸗ schließlich der bayerischen. Die neuen Vorschriften sind am 1. April d. J. in Kraft getreten und lauten:

Betriebsunfälle im Sinne der Statistik sind:

J. Entgleisungen. A. Auf freier Bahn.

Entgleisungen von Lokomotiven oder von Wagen fabrvlanmäßiger

Züge (einschließlich der Sonderzüge), auch wenn dabei weder Personen