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rechnungen von Diätariat nicht eintreten.
Das Gesammtergebniß der Ansätze des ordentlichen Etats der Verwaltung des Reichsheeres läßt sich hiernach dabin zusammenfassen, daß bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben
gegen das Vorjahr mehrt. 7983 792 4 bei den Einnahmen .
gegen das Vorjahr mehr 5 515 628 zum Nachweis gelangen, woraus sich
gegen das Vorjahr eine Mehrforderung ergiebt von 2 468 164 6
Die nach dem Etats. Entwurfe durch Aufnahme einer Anleibe zu deckenden Beträge von zusammen N 850 921 , zu deren Beschaffung im Wege des Kredits eine gesetzliche Ermächtigung noch nicht ertheilt ist, bilden in herkömmlicher Weise den Gegenstand eines besonders zur Vorlage kommenden Anleibegesetzes. Es sind dies Forderungen für die außerordentlichen Bedürfnisse des Reichebeeres, der Marine und der Reichs ⸗Eisenbahnen, worüber die Erläuterungen zu Titel 1 des Einnahme Kapitels 2 und die Begründung des Anleibegesetzes das Nähere ergeben.
Der tat der Schutzgebiete auf das Etats jahr 1896/97 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgesetzt: 1) für das ostafri⸗ kanische Schutzgebiet auf 6 O54 250 M6, 2) für das Schutzgebiet von Kamerun auf 1318 890 , 3) für das Schutzgebiet von Togo auf 380 09090 , 4) für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 2473 000 6. J
Bei den Dienstaltersstufen der Beam ten sind mehrfache Aenderungen vorgesehen.
Zahlreiche Kategorien rücken nach dem neuen System nicht mehr so schnell auf, wie es unter dem alten System zeitweise oder dauernd sich für sie ermöglicht hatte. Ebenso sind aber zahlreiche bisher zurück⸗= gebliebene Beamte durch die neue Regelung erheblich günstiger gestellt worden. Die allgemeine Einfübrung des neuen Systems war, wenn nicht der gesammte Besoldungkaufwand sich wesentlich vermebren sollte, nur dadurch möglich, daß der Mehraufwand für die bisber weniger begünstigten einen Ausgleich durch Minderausgaben bei den bisber schneller vorgerückten Beamten findet, welche übrigens durch die schon ˖ erreichten und selbstverftändlich ibnen belassenen höheren Sätze noch lange Zeit bindurch, zum theil auf viele Jahre. vor den ersteren be⸗ vorzugt bleiben. Verlangsamungen in der Aufrückung durchweg zu vermeiden, war unmöglich, wie auch im Reichstag anerkannt worden ist. . ; .
Es ist indeß nachgeprüft worden, wo etwa besondere Härten bei einzelnen Klassen für die Folgezeit entstehen würden. Dabei sind auch die im Reichstage für die , n. laut gewordenen Wünsche, namentlich nach der in der Resolution vom 22. März 1895 bezeich neten Richtung, sowie zugleich die in verschiedener anderer Hinsicht zur Sprache gebrachten Bedürfnisse ausführlich unter Zuziehung aller be⸗ theiligten Ressorts crörtert. Neben Aenderungen der Stufenfolge kamen hierbei als Mittel der Abbilfe vornehmlich Aufbesserungen der Gehaltssätze, worauf der Reichstag bingewiesen hatte, in Frage. Die Bereitwilligkeit, den verschie denen Wünschen nachzugehen, fand da ihre Grenzen, wo die etwaigen Aufbesseiungen Berufungen großer anderer Kategorien hervorgerufen und damit eine vor Weiterfübrung der all- gemeinen Besoldungsaufbesserung unthunliche Gesammterhöhung des Besolbungsaufwandes herbeigeführt hätten, und wo es sich ferner als besondere Härte nicht anerkennen ließ, wenn den Betreffenden die thatsächlich genossenen Vorzüge nicht auch für die Zukunft verbrieft wurden.
Auch innerhalb der so gezogenen Grenzen ist immerhin eine Reihe von Wünschen zur Berücksichtigung gelangt. .
Soweit dabei Mißständen im Wege besonderer Festsetzung des Dienftalters, wie solche der Verwaltung durch die gesetzgebenden Faktoren überlassen worden ist, — Denkschrift zum Haupt. Etat für I894ñ 95, S. 57, unter g, und zum Haupt Etat für 189596, S. 53, letzter Absatz, — abgebolfen wurde, bedarf es einer besonderen Nach weisung hier nicht. Dagegen sind die Aenderungen allgemeiner Natur einzeln hier aufzufübren; H
Beim Ressort des Innern ist für die technischen Hilfsarbeiter der Mittelbebörden die seinerzeit auch im Reichstage gewünschte Abkürzung der Aufrückungszeit vorgeseben, - ; . 1
bei der Heeresverwaltung ebenso eine solche Abkürzung für die Korys · Stabsavotheker, . ö
sowie bei der Marineverwaltung eine Abkürzung für die Affiftenten der Seewarte, den Zivil ⸗Assistenten des Observatoriums in Wilbelmshaven und den Vorstand des Cbronometer⸗Observatoriums in Kiel und ferner für die Stations ⸗Axotheker. ö
Bei der Post⸗ und Telegrapbenverwaltung aber hat sich eine Erböbung des Mindeftgebalts der Poftinspektoren von 2700 — 300 * niedriger als das der Vorsteher von Aemtern 1. Klasse, welche von ihnen revidiert werden — auf 3000 M als erforderlich ergeben. Det bisherige Satz batte nut unter dem alten System noch ausgereicht, welches schon nach einem halben Jabre ein Aufrücken ermöglichte. Es lag bier mithin ein Fall besonderer Härte und ein schädigender Eingriff des neuen Sxystems in die Gebälterabftufung vor. Die nunmehrige Erböbung bezweckt nur eine Konservierung des früheren thatsãchlichen Zuftandes, die dauernd im Bedürfniß liegt.
Ferner ist die Abkürzung der Aufrũckungsfrist für die aus Eleven hervorgegangenen Sekretãre auf die bei den anderen Scekretären bereits maßgebende Zeit von 21 Jahren erfolgt, was einen Mehraufwand von 130 000 4 bedingt. ; . .
Bei den Poftunterbeamten sodann, für welche bereits laut Denk⸗ schrift zum Haupt ⸗Ctat 1895 96 — S. 52, Abs. 4 — ein voller Ausgleich aller durch das neue System entftebenden Schädigungen er— strebt war, ist verschiedenen noch berveorgetretenen Wünschen durch weitere Ausdehnung der Anrechnung gtund l ätze nachgekommen worden: und zwar soll den Unterbeamten bei den Ober- Pofttitektionen 2c. — Gehalteklasse 1000 bis 1500 , Ausgabe⸗Titel 5 End 19 —, welche vor dem 1. April 1895 in dieser Kategorie angeftellt worden sind, die in der Schaffnerklasse bei den Betriebsftellen verbrachte Dierstzeit wie eine bereits in der höheren Kategorie verbrachte in jo weit angerechnet werden, als es erforderlich ist, um sie nicht schlechtem zu stellen., als wenn sie in der niederen verblieben wären; ferner soll in der Schaffner⸗ klasse — Ausgabe⸗Titel 26 — den vor dem 1. April 1895 zu Schaff⸗ nern ꝛc. Beförderten auch die in der früberen Packettrãger⸗ und Stadt postbotenklasse verbrachte etatsmäßige Dienstzeit, ebenso wie es für die Dienstzeit als etats mäßiger Landbriefträger bereits nachgegeben ist, wie Diätariat angerechnet werden. Dies letztere Zugeständniß bringt einen Mehraufwand für 1396,97 von 252 3890 mit sich. Für die Landbriefträger aber ift eine Erhöhung des Mindestgehalts von 660 auf 700 Æ ermöglicht, wodurch sie den Babnwärtern und den entsprechenden Unterbeamten der Militärverwaltung gleichgestellt werden. Auch ist die Abkürzung der Aufrückungefrift von 21 auf 12 Jabre, welche bisher nur den früber Angeftellten bewilligt war, nunmehr auch für die vom 1. April 1895 ab Angeftellten vorgeseben, da die Landbrief trägerstellung dauernd in der Hauptsache eiae Durchgangestellung lein wird, in welcher nur wenige über 12 Jabre verbleiben. Eine Besser⸗ stellung noch über den früheren Stand hinaus, nach welchem die Land⸗ briefträger das Höchstgehalt in rurd 10 Jahren zu erreicken rflegen, soll — vergleiche Denkschrift zum Haupt⸗EGtat für 1885/86, S. 53, Abs. 2 — auch für die vom 1. April 1895 ab Angeftellten durch An⸗ Die Anregung des Reichs. tags, daß das Höchstgehalt auf 1000 erhöht werde, berubte wesent lich auf der bisher vorgesehenen längeren Aufrückungefrist von 21 Jahren. Sie ist in Rücksicht auf andere Beamtenkategorien auch auf Hindernisse gestoßen, wäbrend die statt dessen nunmehr vorgeschlagene Erhöhun des Anfangesatzes von 650 auf 700 keinerlei Anstand fand. ö die hinzukommende Abkürzung der 21 auf 12 Jahre gewinnt die Ge⸗ baltserhöhung in der Folgeieit eine verstärkte Wirkung. Für jetzt verursacht die Erhöbung des Mindestsatzes mit dieser Abkürzung einen Mehraufwand von 170 6580 , wozu die Mehrausgabe bei den hinzu— kommenden neuen Stellen mit 40 000 S tritt. Im Ganzen ergiebt sich aus den neuen Zugeständnissen für die Beamten und Unter beamten der Post schon für das nächste Jahr eine Mehrausgabe von etwa 600 000
Bei der Reichsdruckerei ist für die Bureau ⸗AUssistenten eine günstigere Stufenfolge nachgegeben.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Von der Verrflichtung zur kaufmännischen Buchführung sind nach Art. 10 des Handelsgesetzbuchs befreit Höker, Trödler, Hausierer und dergleichen Handelsleute von geringem Gewerbebetriebe. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht III. Strafsenat, durch Urtheil vom 27. Mai 1895 (in einer Strafsache gegen einen in Konkurs gerathenen Inhaber eines Ladengeschãfts, der Handelsbücher nicht geführt hatte, wegen Bankerotts) ausgesprochen, daß nur solche Handelsleute von geringem Gewerbe- betriebe zur kaufmännischen Buchführung nicht verpflichtet sein sollen, deren Gewerbebetrieb zwar nicht alle Merkmale eines Höker⸗ Trödler⸗ oder Hausiergewerbes an sich trägt, aber doch nach Form und Art seiner Ausübung mit dem einen oder dem anderen der letztgenannten Gewerbe Aehnlichkeit bietet, wogegen alle anderen Daändelsbetriebe, von den in Art. 19 S. G- B. namentlich aufge⸗ führten abgeseben, auch dann, wenn ihr Umfang ganz gering ist, zur kaufmännischen Buchführung verpflichten. Ein Handels gewerbebetrieb, welcher in einem stãn digen offenen Laden stattfindet, wird der Regel nach keine Aehnlichkeit haben mit dem Gewerbebetriebe eines Hökers, Trödlers oder Hausierers, daher den Inhaber zur kaufmännischen Buchführung rerpflichten. Daß und inwiefern im vorliegenden Falle besondere Verhältnisse und Umstände vorgelegen hätten, welche es rechtfertigten, trotz des in einem offenen Laden stattfindenden Handelsgewerbebetriebs, dessen Inhaber aus der Klasse der Vollkaufleute auszuscheiden, ist in dem Urtheil nicht fest⸗ gestellt. Dasselbe stützt sich vielmebr lediglich auf den geringen Um—= fang des Ladengeschäfts. (1370 / 95.)
— Arbeiter -Lobnzahlungen dürfen nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Straffenats, vom 13. Juni 1895 nicht erfolgen an einen Dritten, welcher noch vor eingetretener Fälligkeit der Lohnforderung von dem berechtigten Arbeiter zur Empfangnahme des Lohns bevollmächtigt ist, thatsächlich aber nicht als Beauftragter des Arbeiters, sondern für eigene Rechnung zur Deckung der dem Arbeiter kreditierten Waaren den Lohnbetrag erhebt. — Ein Gewerbe⸗ treibender wurde wegen Gewerbevergebens aus 5 115a der Gewerbe⸗ ordnung (Lobnzahlungen dürfen an Dritte nicht erfolgen auf Grund von Rechtsgeschäften oder Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche nach WT des Gesetzes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits. oder Dienstlohnes, vom 21. Juni 1869 rechtlich unwirksam sind) an— geklagt, weil er an einen Kossumverein, welcher für die den Arbeitern des Angeklagten kreditierten Waaren von diesen noch vor eingetretener Fälligkeit der Lohnforderungen zur Empfangnahme derselben beyoll⸗ mächtigt worden war, die Löhne gegen jene Vollmachten ausgejablt hatte, obgleich ibm bekannt sein mußte, daß der Konsumverein die empfangenen Lobnbeträge behufs Deckung seiner Forderungen ein⸗ bebalten würde. Der Angeklagte wurde von der Strafkammer ver⸗ urtheilt und die von ibm eingelegte Revision wurde vom Reichs« gericht verworfen, indem es begründend ausführte: Die bier fragliche Vollmacht! stellt unzweifelbaft ein. Rechtsgeschäft dar, durch welches im Sinne des 5 1, 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1869 die forderungs⸗ berechtigten Arbeiter über ihre Lobnanspruüche noch vor geleisteten Arbeiten und vor eingetretener Fälligkeit der Lohnforderung zu Gunsten des Konsumpereins als Gläubiger verfügten. Die willkarlich ge— wählte Bezeichnung Vollmacht ist hier gänzlich bedeutungslos...“ (2148 / 95.)
— Sine Vereinbarung des Konkurrenzverbots zwischen dem Prinzipal und seinem Handlungsgebilfen, wonach dieser im Falle des srväteren Eintritts in ein Konkurrenzgeschäft eine bestimmte Kon- ventionalstrafe zu zahlen haben soll, gilt, nach einem Urtbheil des Reichsgerichts. IIf. Zivilsenats, vom 4. Oktober 1895, im Zweifel nur als für den Fall eingegangen, daß der Handlungsgebilfe seinerseits die Stellung willkürlich verläßt oder kändigt oder durch sein Verhalten dem Prinzipal Anlaß zur Kündigung Liebt, nicht aber für den Fall, wo der Prinzipal willkürlich und ohne einen ihm vom Gehilfen gegebenen gerechten Anlaß — wenn auch in gesetzmäßiger Weise und ohne Vertrags verletzung — das Vertragsverbältniß durch Kündigung löst. Denn es kann nicht ohne weiteres beim Vertragsschluß als in der Absicht des Handlunasgebilfen liegend angenommen werden, seine EGrwerbsthätigkeit dergestalt zu beschränken und sich dergestalt in die Hände des Prinzipals ju geben, daß derselbe rein nach Belieben ihm kündigen und ibn dadurch jederzeit in die Zwangslage versetzen könne, entweder seine Erwerbsthaätigkeit in gewissem Umfange aufzugeben oder die Konventicnalstrafe zu zahlen. (227 /95.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Hinsichtlich der Kompetenzkonflikte in Verwaltungs—⸗ streitsachen bestimmt der 5 113 Abs. 5 des Landes derwaltungs. gesetzes vom 30. Juli 1883. daß. wenn sich in derselben Sache die zur Entscheidung in Verwaltungsstreitverfahren berufene Behörde und eine andere Verwaltungsbebörde für jzuftändig oder für unzuständig erklärt baben, auf Grund der schriftlichen Erklärungen der über ihre Komretenz streitenden Bebörden und nach Anhörung der Parteien in mündlicher Verhandlung das Ober ⸗Verwaltungsgericht ent⸗ scheidet. In Bein auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaliungs. gericht, III. Senat, durch Urtheil vom 19. September 1895 ausgesprochen: ieselbe findet auch dann Anwendung, wenn die zur Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren berufene ehöõrde (Stadt Kreis oder Bezirke ausschuß) nicht durch Urtbeil oder Bescheid, sondern durch Beschluß zur Ent⸗ scheidung für unjuständig sich erklärt hat, und wenn die andere Ver⸗ waltung behörde. welche sich gleichfalls für unjuftãndig erklärt hat, nicht die letzte Lufsichtsinstanz ist; ebensowenig wird die Ent⸗ sckeidung des Dber⸗Verwaltungsgerichts dadurch gehindert, daß die Parteien sie nicht in Antrag gebracht baben. .... Deswegen, weil der Bezirksausschuß seine Unzuständigkeit nicht durch ein Urtbeil, sondern durch einen Beschluß ausgesprochen bat, kann nicht abgelehnt werden, die im §5 113 Abs. 5 Satz 2 des Landes ⸗Ver⸗ Raltungegesetzes dem Ober⸗Verwaltunge gericht übertragene Ent- scheidung zu treffen. — Auch die sonstigen Voraussetzungen für diese Entscheidung liegen vor. Es stebt ihr insbesondere nicht entgegen, daß die Verwaltungsbehörde, die sich für unzuständig er⸗ klärt hat, nur die zweite, nicht die letzte Aufsichts instan; ist und die letzte Aufsichtsinstanz, der Minister fur Landwirtbichaft, sich bisber über die Zuständigkeitsfrage nicht geäußert bat. Ebensowenig wird die Entscheidung dadurch gehindert, daß die Parteien sie nicht in Antrag gebracht baben. Die Entscheidung eines negativen Komwpetenzkonflikts nach dem §S 113 Abs. 5 S. 2 ist im Geseßz nicht von einem Antrag der Parteien abhängig gemacht, kann daber auch von Amtswegen her⸗ beigefũührt werden. III. 1165.)
Saundel und Gewerbe.
Zwan gt ⸗Versteigernun gen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 3. Dejember die nachbezeichneten Grundftücke zur Versteigerung: Schönhaufer Allee 151, dem Schlossermeifter M. Teschner gebörig. Fläche 111142; Nutzungswerth 14909 ; Meistbietender blieb der Br. med. Osc Gutermann, Alte Schonhauserstraße 5a, mit dem Gebot von 250 000 S. — Raumerstraße 20 und Schliemannstraße 11, den Kaufleuten K. und O. Roeseler gehörig; Fläche 7 a; Nutzungswerth 13 5090 6; Meistbietende blieb die Aktiengesellschaft für Grundbesitz und Hppotheken Verkehr zu Berlin mit dem Gebot von 1600 6. ;
Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin stan den die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Grundstück zu Schöneberg, dem Glasermeister Emil Hensel zu Charlotten- burg gehörig, welches mit 6,18 „6 Reinertrag und einer Fläche von
1050 a zur Grundsteuer veranlagt ist; Meistbietender blieb der Königlich Baurath L. Heim zu Berlin, Voßstraße 6 und Rauch⸗ straße 18, mit dem Gebot von 16000 6 — Grundstuck zu Schöneberg, dem Maurermeister Heinrich Kaefe zu Berlin gebörig:; Flächenraum 6,09 a; mit 10 96) 6 Nutzungswerth zur Gebäudestener veranlagt; mit dem Gebot von 167 050 M blieb der Rentier Moritz Gebert zu Berlin, Neu-Kölln am Wasser 12. Meistbietender.
— Wie aus dem Haag gemeldet wird, bat für die im Werke befindliche Konvertierung der 3 ½ο Nationalschuld im Betrage von 375 Millionen holl. Gulden in eine 309 das Konsortium der Banken (Hope und Compagnie, die Niederländische Handelsgesellschaft und die Bank von Amsterdam) die Garantie eines Viertels der zu kon— vertierenden Summe übernommen und sich B 2M von der gesammten Konversionssumme, einschließlich der Maklergebübren, ausbedungen.
Königsberg, 3. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen bebauptet, Roggen weichend, do. pr. 2000 Pfd. Zoll- ewicht 1974. Gerste träge, Hafer rubig, do. loko pr. 2000 Pfd. gi ihn 1068,09. Weiße Erbsen vr. 2000 Pfd. Zollgewicht 105, Spiritus pr. 100 Liter 109 00 loko 31, 0 bez, do. pr. De- zember 33,5 Gd. do. vr. Frübjahr 33 50 Gd.
Dan zig, 3. Dezember. (W. T. B) Getreidemar kt. Weizen loko unverãndert, Umsaz 130 t, do. inland. bochbunt und weiß 144, do. inländ. hellbunt 159, 00 do. Transit hochbunt und weiß 109, do. bellbunt 105, 00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. April Mai 14450, do. Transit vr. April⸗Mai 110,90, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 142. Roggen loko fest, do. inländ. 111 — 112 do. russischer und volnischer zum Transit 76 - 77, do. Termin pr. April ⸗Mai 11750, do. Termin Tiansit pr. Wril . Mai S350, do. Regulierungspreis zum freien Verkebr 112. Gerste, große 660 - 709 Gramm) 116. Gerste, kleine (625 - 560 Gramm) 101.
fer, inländischer 103. Erbsen, inländische 11000. Spiritus loko ontingentiert 51,00, nicht kontingentiert 31,00.
Breslau, 3. Dezembet. (W. T. B.) Getreide und Produ ktenmar kt. Spiritus pr. 100 1 100 09 erkl. 50 M Ver⸗ brauchs abgaben pr. Dezember 49 90, do do. 70 M0 Verbrauchsabgaben pr. Dezember 30 40, do. do. Rüböl pr. Dezember 45. 00, pr. Mai — —. Zink —
Magde burg, 3. Dezember. (B. T. B. Zucerberich: Tornzucker exkl. von 92 0 —, nene 11 05— 11,20. Kornzucker ertl 883. Rendem. 10, 50— 1975, neue 1055 — 10,75. Nachprodukte erkl. Io o/ Rendem. 7 50– 8,30. Fest. Brotraffinade 1 23 00. Brotraffinade II 2275. Gem. Raffinade mit Faß 23 00-23 25. Gem. Melis ] mit Faß 2200-2225. Stetig. Robzucker J. Produkt Trans. f. 4. B. Hamburg pr. DVejember 10 47 bez. u. Br., vr. Januar März 10,75 Gd, 10,80 Br., vr. April 10927 Gd. I0, 973 Br. pr. Juni⸗Juli 11,123 Gd. 1120 Br. Fest.
Flensburg. 3. Dezember. (BV. T. B.) Der frübere Kassierer der Flensburger Volksbank, Chr. Petersen, der wegen Verübung einer bedeutenden Wechselfälschung und wegen Unterschlagungen seit zwei Jahren steckbrieflich verfolgt ar, wurde in Kopen hagen, wo er unter einem falschen Namen ein Bankgeschäft betrieb, verhaftet.
Leipzig, 3. Dezember. (W. T. B. Kam mzu g- Termin han del. La Plata. Grundmußster B. pr. Dezember 3,173 4. vr Januar 3.20 Æ. pr. Februar 3.20 , vr Mär; 3,22 *, pr April 3.25 M, vr. Maj 3.25 , pr. Juni 3,2 A, vr. Juli 3 30 4, pr. August 3.30 Æ. pr September 332 *, vr. Oktober 3.325 , pr. November — M Umsatz 30 000 kg. Fest.
Bremen 3. Dezember. (W. T. B. Börsen Schlunbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum Börse.) Niedriger. Loko 6 80 Br. Russisches Petroleum. Loko 6,40 Br. — Sch mal;j. Matt. Wilcor 3061 . Armour sbield 380t , Cudabv 311 2, Choice Grocerr 311 3, White label 31t A, Fairbanks 2 3 — Sp eck Ruhig. Sbort clear middling loko 25 ., Extralongs 268 83. — Reis unverändert. — Kaffee unver⸗ ändert. — Baumwolle Rubig. Upland middl loko 44 3. — Taback. Umsatz: 490 Packen Brasil. 93 Seronen Carmen.
Ham burg, 3. Dezember. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittag⸗« bericht.) Sood average Santos pr. Dezember 734, vr. März 683, pr. Mai 686. pr. September 644. Behauptet. — Zuckermar n ( SSchlußbericht. Rüben · Robzucker J. Produkt Basis 88 0, Rende—⸗ ment neue Ufance, frei an Bord Hamburg vr. Dezember 10,45, pr. März 10,876, ver Mai 1100, v. August 11,25. Stetig.
Lo nden, 3 Dejember. (W. T. B.). Wollauktion: Preise für Wolle bei lebhafter Betheiligung fest, behauptet.
An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.
2690 Japazucker 123 ruhig, Rüden -Rohzucker loko 103 fest. — Chile⸗Kupfer 423, pr. 3 Monat 433.
Manch e ster, 3. Dezember. (WB. T. B. 121 Water Taylor 54 30r Water Tavlor 74. 20 Water Leigb 67, 30r Water Clapton 7 322 Mock Brooke 73 40r Mavoll 73 40r Medio Wilfinson 8́, 32 Warpcops Lees 7, 36r Warpcops Rowland 75, 361 Warpe op? Wellington 8, 40r Double Weston Sz, 60r Double courant, Qua- 36 113, 32 116 vards 16 16 grey Printers aus 32r M 6r 161.
Am sterdam, 3. Dejember. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 54 — Bancazinn 38.
Antwerpen, 4. Dezember. (W. T. B.) In dem Bureau von Dewost u. Banguiet sind aus einem Geldschrank 50 000 Fres. in Werthpapieren und Banknoten gest oh! en worden
New⸗York, 3. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eröffnete träge, wurde dann durchweg unregelmäßig und schloß wieder in vor= berrschend träger Haltung. Der Umsatz in Aktien betrug 289 0090 Stck. ö
Für Weizen war die Stimmung vom Anfang bis zum Schluß des Marktes recht matt. In erster Linie drückten die Berichte über bessere Ernteaussichten auf die Preise, aber auch die um fangreichen Verkäufe des Auslandes Jowie bedeutende Ankünfte wirkten in dem gleichen Sinne. Als ein weiterer Grund des Preisrückganges muß noch die Liguidation der langsichtigen Termine angesehen werden. — Mais eröffnete stetig, fiel aber dann, abgesehen von einigen wenigen Reaktionen, durchweg infolge reichlicher Verkäufe und im Einklang mit der Mattigkeit in den Weizenmärkten. Der Schluß blieb schwach.
Waarenbericht. Baumwolle⸗ Preis in New-⸗Hort 85, Co. 6. in New Orleans S3. Petroleum Stand. white in New⸗HYJork 750, do. do. in Philadelvbia 7,45, do. rohes (in Cases) — do Pmim— line Certific. pr. Januar 1353, Schmalz Western steam 5,60, do Robe u. Brothers 5,99. Mais ver Dezember 3435. do. ver Januar 346, do. ver Mai 353. Rother Winterweizen 703, Weizen per Dejember 65, do. per Januar 66, do. vp März 68, do. ver Mai 673. Getreidefracht nach Liverpool 34, Kaffee fair Rio Nr. 7 1435. do. Rio Nr. J per Januar 1365, do. do. per März 13,45, Mehl, Spring Wbeat clears 240, Zucker 3, Kupfer 10,75.
Weijen-Verschiffungen der letzten Woche von den atlanti⸗ schen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 85 O00, do. nach Frankreich — do. nach anderer Häfen des Kontinents 51 000, do. ven Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 62 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents — Orts.
Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 6 954 127 Doll. .
Chicago, 35. Dezember. (B. T. B.). Weizen setzte mit nachgebenden Preisen ein. Das Sinken hielt während des ganzen Börsenverlaufs an, da Nachrichten über die politischen Verwickelungen vollständig feblten und große Zuführen im Nordwesten gemeldet wurden. Auch das Steigen der englischen Konsols trug wesentlich zum Nachgeben der Preise bei. — Mais anfangs steigend, erlitt später eine erhebliche Einbuße und schloß träge.
Weizen pr. Dezember 56. pr. Januar 57. Maig per De— zember 253. Schmalz per Januar d.37, do. per Mai 5,62. Speck short clear nom. Pork per Januar 7,657.
1. Untersuchungs⸗ Sachen.
2. Aufgebote, ö u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 26. Versicherung. 4. Verkãufe, . Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von hypapieren.
Deffentlicher Anzeiger.
— S & Qνσ,ͤ
Kommandit · Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch. Erwerbs, und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.
Bank⸗Ausweise.
Verschiedene Bekanntmachungen.
—
) Untersuchungs⸗Sachen. 51701] Steckbrief. ;
Gegen 1) den Maschinensticker Richard Wolf, geboren 31. Juli 1859 zu Plauen im Voigtlande,
Y) dessen Ebefrau Emma, geb. Grimm, geboren am 3. März 1862 zu Zeulenroda, Kreis Greiz, beide zuletzt in Berlin wohnbaft, ist die Untersuchungshaft wegen Betruges in den Akten J. V. F. 282/95 verbängt. Es wird ersucht, dieselben zu ver⸗ haften und in das nächste Gerichtsgefängniß ab⸗ zuliefern.
Berlin, den 27. Noxember 1895.
Königliche Staatsanwaltschaft J.
Beschreibung des Ehemannes: Größe 1353 m, Statur schlank, Haare blond, Stirn frei. Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase ge⸗ wöhnlich, Mund gewöbnlich, Kinn gewöhnlich, Gesicht länglich schmal, Gesichtẽfarbe blaß, Sprache deutsch, sãchs. Dialekt. . .
Beschreibung der Ehefrau; Statur schlank, Größe 1L55 m, Stirn gewöhnlich, Haare dunkelblond, Augenbrauen dunkel, Augen dunkel, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Kinn oval, Gesicht schmal, Ge—⸗ sichtsfarbe blaß, Sprache deutsch.
lõl 702 Beschluß.
In der Strafsache gegen den Landwirtb Hermann Bauch aus Großlohma, jetzt unbekannten Aufent- balts, wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft, da
egen den ꝛc. Bauch das Hauptverfahren wegen
eineids eröffnet und am 30. Oktober 1895 wegen dessen Ausbleibens in der Hauptverhandlung Haft— besebl gegen ihn erlassen worden ist, die Beschlag⸗ nahme dessen im Deutschen Reiche befindlichen Ver⸗ mögens ausgesprochen. K. 11/95 w.
Rudolftadt, den 23. November 1895.
Die J. Strafkammer des Landgerichts. Dr. Trinks. Dr. Buttm ann. Kroschel.
2) Aufgebote. Zustellungen und dergl.
(G5lS09 Zwangsversteigerung.
Im Wege der. Zwangevollftrekung soll das im Grundbuche von Ter Königstadt Band 4 Nr. 345 auf den Namen des Schneidermeifters Jöns Bengtsson Biörklund eingetragene, in der Auguststraße Nr. 63, nach dem Kataster Auguststraße 63, Kl. Hamburger Ecke, belegene Grundstück am 289. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß,
lügel C. Zimmer 40, verfteigert werden Das
rundstück ist mit 198079 M Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Ausbang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 29. Ja⸗ nuar 1896, Nachmittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 86 K. 105,95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus.
Berlin, den 27. Nobember 1895.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.
51808)
In Sachen des Kaufmanns Emanuel v. Vaerne— wyk zu Hameln, vertreten durch den Rechtsanwalt Gerbracht daselbst, Klägers, gegen den Gemeinde—⸗ käcker Friedrich Jago in Döͤlme,. Beklagten, wegen Ford rung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten gehörigen, nachfolgend bezeichneten Grundstücke:
L des Adgerstücks auf dem Kolberge, Brachfeld, 4. Wanne, Nr. 23 zu 1 ha 17a 78 am,
2) des Ackerstücks daselbst Nr. 43 zu 41 a 69 4m, . des Ackerstücks daselbst Nr. 52 a. zu 1U ha 66 a 77 4m, 4 des Ackerstücks daselbst Nr. 51 zu 1 ha 42
ꝗm,
5) des Ackerstücks daselbst Nr. 52 b. zu 50 a 34m zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 5 November er. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 8. November er. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den LI. April 1896, Nachmittags A Uhr, in der Albrecht 'schen Gastwirthschaft zu Dölme angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken briefe zu überreichen haben.
Holzminden, den 21. November 1895.
Herzogliches Amtsgericht. chönemann,
138930 Bekanntmachung. Auf Antrag 1) des hiesigen Rechtsanwalts Dr. jur. Otto Meier in Vollmacht: I. der Carola Jacoba Alberta Appelt hierselbst, 2) der hiesigen Rechtsanwalte Dris. jur. J. Wolffson, A. Wolffson, O. Dehn und Max Schramm in Vollmacht: II. des Kaufmanns P. ⸗ Bergen (Norwegen) ist das gesetzliche Mortifikationsverfahren über: ad L die Obligationen der 30/9 Hamburger Staats⸗ Prämien ⸗Anleihe von 1866, und zwar: 1) Serie 2594 Nr. 18, 9 450 14 und . . 2 — nebst Talons und Kupons von 1884 bis 1896 einschließlich; ad. II. die Obligationen der Hamburger Staats⸗ Prämien⸗Anleihe von 1846: ; Serie 625 Nr. 31 205, eingeleitet und die vorläufige Zahlungssuspension mit Ausnahme der Talons und Kupons bei der Finanz Deputation verfügt worden, was hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Hamburg, den 10. März 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tes dorpf Dr. Beglaubigt: Üde, Gerichtsschreibergehilfe.
[151818 Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Albert Neukirchner zu Tarno— witz OS. als Vertteter der verwittweten Frau Wein Großkaufmann Ottilie Sedlaczek daselbst, hat
Stamer Steineger in
das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen 3rrrozentigen Oberschlesischen Eisenbabn-Prioritäts. Aktie über 00 Thlr. — 300 e itt. B. Nr. 2266, 4. d. Breslau, den 1. Juli 1845, beantragt. Der Inbaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Januar 1897, Vormittags 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Schweid⸗ nitzer . Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 im II. Stock anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Breslau, den 29. November 1895. Königliches Amtsgericht.
51810
Von Herrn Rentner Oskar Reinbard Merzdorf in Niederlößnitz u. Gen. ist das Aufgebotsverfabren zur Kraftloserklärung der 35 o Kreditbriefe des land⸗ wirthschaftlichen Kreditvereins im Königreiche Sachsen Serie IE. A. Litt. B. Nr. 84 und 85 über je 1000 ½ bier anhängig gemacht worden.
Dresden, am 29. November 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung Le. Heßler.
sölsl3] Aufgebot.
Der zum außergerichtlichen Auktionator bestellte Bautechniker Jobann Bac zu Dinslaken bat die Rückgabe der bei der Königlichen Regierungs haupt. kasse bier hinterlegten Kaution von 906 6 beantragt. Diejenigen Personen, welche aus der Geschäfts übrung des ꝛc. Bac gegen denselben Ansprüche herleiten, welche aus dieser Kautien zu decken wären, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 22. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle bier, KaiserWilbelmstraße 12, Zim mer 18, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Ansprüche durch Urtheil ausgeschlossen werden.
Düßseldorf, den 30. November 1895.
Königliches Amtsgericht.
sõls11) Bekanntmachung. ö Nachstehende Sparkassenquittungsbücher der städti⸗ schen Sparkasse zu Bernstadt i. Schl.:
I) Nr. 6348 über 192 ½ 71 . ausgestellt auf den Namen Juliane Sebisch in Woilsdorf“,
2) Nr. J24 über 83, 43 M, ausgestellt auf den Namen Wilhelm Richter zu Oels“
sind angeblich durch Zufall abhanden gekommen und sollen auf Antrag der betreffenden Gläubiger für kraftlos erklärt werden. Es werden deshalb die etwaigen Inhaber der genannten Sparkassenbücher aufgefordert, pätestens im Aufgebotstermine am 23. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ibre Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Bernftadt, den 28. November 1895.
Königliches Amtsgericht.
sol817] Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Auszüglers Carl Wloch zu Strehlitz I wird der Inhaber des angeblich ver— loren gegangenen Sparkassenbuchs der Kreissparkasse zu Namslau Nr. 617 über 639 6 33 *, ausgesteklt für den Auszügler Carl Wloch zu Strehlitz III, aufgefordert, spätestens im Aufgebots termine am 27. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 14 des hiesigen Gerichtsgebäudes seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu— legen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Namslau, den 28. November 1895.
Königliches Amtsgericht.
51816 Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Thorn Nr. 18145 über 51,94 S, lautend auf die Namen Thekla und Martha Noetzel, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Vor⸗ mundes der Eigenthümer, nämlich des Eigenthümers Leopold Wehrmeister aus Mocker, amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 27. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter zeichneten Gerichte, 3 Nr. 4, seine Rechte an⸗ zumelden und dort das Buch vorzulegen, widrigen« falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Thorn, den 25. November 1895.
Königliches Amtsgericht.
(47211 Aufgebot.
Auf Antrag des Häuzlers Johann Wilczek zu Dakowy suche wird der Inhaber des angeblich ge⸗ stohlenen beziehungsweise abhanden gekommenen eigenen Wechsels, de dato Dakowy suche, den 13. Mai 1894, über 120 6, zahlbar am 13. Mai 1895, ausgestellt von dem Wirth Ignatz Pawicki zu Dakowy suche an die Ordre des Häuslers Johann Wilczek (Antragstellers) hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Auf— gebotstermin, den 17. Juni 1896, Vormittags EI Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 10) anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben er— folgen wird.
Grätz, den 29. Oktober 1895.
Königliches Amtsgericht.
õl8090] Oeffentliche Ladung.
Die Wittwe Tillmann Engelbert, Katharina, geb. Reintgen, zu Oelinghoven, beansprucht in Gemein⸗ schaft mit dem Fabrikarbeiter Wilbelm Reintgen zu Essen as Eigenthum an der Parzelle Flur 12 Nr. 360 der Gemarkung Oelinghoven.
Die Eheleute Peter Hovenbitzer II., Tagelöhner, und Gertrud, geb. Schild, zu Oelinghoven bean spruchen das Eigenthum an der Parzelle Flur 13 Nr. 117 derselben Gemarkung.
Beide Parzellen sind katastriert unter Artikel 70 auf den Namen des am 15. Mätz 1871 verstorbenen Ackerers Michgel Becker zu Oelinghoven, dessen unbekannten Erben werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an den genannten Parzellen spätestens in dem auf Mittwoch, den 15. Januar 1896, Vormittags 10 Uyr, im hiesigen Amtsgerichts— gebäude, Zimmer Nr. 4, anberaumten Termine
eltend zu machen, widrigenfalls die obengenannten Ferne als Eigentbümer der von ibnen in An⸗ spruch genemmenen Parzellen ins Grundbuch ein⸗ getragen werden. Sennef, den 31. Oktober 1895. Königliches Amtsgericht IIe. gej.) Dr. Becker. Be alaubigt: (L. S. Ju st, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
51864 Bekanntmachung.
Das Eigenthum des Grundstücks Grundbuchblatt Nr. 20 Kaldaun, dessen Besitztitel gegenwärtig für den Häusler Leopold Jurtzik zu Kaldaun berichtigt ist, sol für die Gärtner Johann und Josefa Jurtzik chen Eheleute aus Kaldaun und für die Häusler Alois und Marianna Jurtzik schen Eheleute aus Kaldaun eingetragen werden, und jwar sollen die ersteren beiden als Eigentbümer der Parzelle Karten- blatt 1, Flächenabschnitt Nr. 266/48 links an der Chaussee nach Branitz gelegen, die letzteren beiden dagegen als Eigentbümer der Parzellen Kartenblatt Nr. 193/45 und 1941458, an Der Branitzer Straße gelegen, eingetragen werden.
Auf Antrag der Fobann und Alois Jurtzik'schen Ebeleute werden deshalb
I) alle ihrer Exisienz nach unbekannten Eigen— thumsprätendenten aufgeferdert, ibre Anspruche und Rechte auf das Grundstück Nr. 20 Kaldaun spätestens im Aufgebotstermine am 5. Februar 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. i6, anzumelden, widrigen alls sie mit ibren etwaigen Realanspruüchen auf das Grundstück ausgeschlossen werden und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
2) Die ihrem Aufenthalt nach unbekannten Eigen⸗ thumsprãtendenten, nämlich die Töchter des jetzt eingetragenen Eigentbümers Leopold Jurtzik, Vor⸗ namens Victoria, Caroline und Theresia, aufgefordert, spätestens in demselben Termine und bei demselben Gericht ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund. stück anzumelden und ihr etwaiges Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Besitztitelberichtigung ju be—⸗ scheinigen, widrigenfalls die Eintragung des Eigen— thums für die Johann und Alois Jurtzik schen Ebe— leute erfolgen wird und ihnen nur Überlassen bleibt, ibre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu ver— folgen.
Leobschütz, den 22. November 1895.
Königliches Amtsgericht.
s5ls63] Oeffentliche Ladung. Bei den Verhandlungen, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für die zum Amtsgerichtsbezirk Waldbröl gehörige Katastergemeinde Rosbach, haben 1) der Schmied Karl Steinhauer jun. von Rosbach, 2) die Wittwe Wilhelm Lindenpütz, Katharina, geb. Rödder, zu Loch, der Anstreicher Heinrich Müller zu Rosbach, die geschäftslose Lina Müller zu Rosbach, der Ackerer Wilhelm Kindchen zu Wardenbach, die Wittwe Adam Krämer, Katharina, geb. Kindchen, daselbst, 7) der Gerber Friedrich Nosbach zu Seifen das Eigenthum an den unter Artikel 603 auf den Namen des Maurers Wilhelm Weyer in Rosbach eingetragenen Grundstücke Flur 3 Nr. 171, In den Wardenbachswiesen, Wiese, 1 a 63 m groß,
Flur 4 Nr. 376.127, Hinterm Häuserthal, Holz, S a 90 m groß,
Flur Nr. 168, Auf'm großen Hohn, Holz, 13 a m groß,
Flur 4 Nr. 212, Im Herchersiefen, Holz, 9 a 97 m groß,
Flur 5 Nr. 65, Auf dem Beiersfelde, Acker, 7 a 12 m groß,
Flur 6 Nr. 5306/47, Am Eichholz, Holz, 5 a 77 m groß,
in Anspruch genommen.
Der Artikelinhaber hat nicht ermittelt werden können.
Gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. April 1888 werden daher der Artikelinhaber bezw. die ibrem Namen und Aufenthaltsort nach unbekannten Erben desselben hiermit öffentlich zu dem auf den 15. Jannar 1896, Vormittags 10 uhr, dor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Termin geladen mit der Aufforderung, ihre etwaigen Ansprüche an obigen Parzellen spätestens in obigem Termine geltend zu machen, widrigenfalls ohne Ein— willigung der Geladenen die obenbezeichneten Per sonen als Eigenthümer eingetragen werden.
Waldbröl, den 26. Nobember 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
51815 Ediktalladung.
Der unbekannt wo abwesende Adam Müller von Oberursel, geboren den 23. Oktober 1820, Schuhmacher, wird hiermit aufgefordert, sich inner⸗ halb dreier Monate nach dem Erscheinen dieser Ediktalladung in den öffentlichen Blättern hei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird und sein gegenwärtiges Ver— mögen, sowie alle ihm künftig noch anfallenden Erb— schaften gemäß Edikt vom 71. Mai 1881 § 3 und F 9 seinen nächsten Erben ohne Kautionsleistung verabfolgt werden.
Homburg v. d. H., 26. November 1895.
Königliches Amtsgericht. III. b6l812 e,, mn.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Konzipienten Jäckel in Lauban werden die unbekannten Erben des am 1. August 1894 zu Kerzdorf verstorbenen Bürstenmachers Ernst August Enders aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 17. Oktober 1896, Vormittags IO Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den ungefähr 30 000 (6 betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte — Zimmer Nr. 4 — anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausge— schlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschafttz⸗
besitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu
fordern berechtigt ist, sich vielmebr anit der Heraus- gabe des noch Vorbandenen begnügen muß. Lauban, den 22. November 1895. Königliches Amtsgericht.
51740) Oeffentliche Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß der am 12. November 1895 bier ver⸗ storbene Eisenbabnarbeiter August Friedrich Ferdinand Krüger in seinem am 26. November 1895 er öff neten Testament vom 8. Oktober 1895 die unver⸗ ebelichte Rosalie Krüger, zuletzt hier, Grenzstraße Nr. 19 wohnbaft, bedacht hat.
Berlin, den 26. November 1895.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 95.
855) Verschollenheitsverfahren.
Nr. 13 974. Nachdem die diesseigige Aufforderung dom 15. November 1894, Nr. 13 G7, ohne Erfolg geblieben ist, wird die vermizte Ebefrau Michael Brand, geborene Faißt, von Leiselheim für ver⸗ schollen erklärt. Breisach, 27. November 1895. Sr. Bad. Amtsgericht. Der Gr. Gerichtsschreiber:
Weiser.
51696 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 765. d. M. ist die don der Lebensversicherungs. Aktiengesellschaft Ger⸗ mania bier unterm 39. April 1886 für den Land—⸗ wirth Carl Georg Roese zu Murzinowo⸗Borowo aasgeftellte Police Nr. 360 8665 über 3000 M für kraftlos erklart.
Stettin, den 28. November 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.
Bekanntmachung. Ausschlußurtbeil vom 35. d. M. ist der ebenes versicherungs⸗ Aktiengesellschaft Ger⸗
mania hier unterm 22. Oktober 1859 für die Frau Triederite Fabisch, geb. Kobylinski, ausgeftellte Depositalschein zur Police Nr. 334 416 über 1500 fũr kraftlos erklärt.
Stettin, den 28. November 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI. 51689 Im Namen des Königs! Verkündet am 22. November 1895.
Referendar Ploeger, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Auktionskommissars Schlich⸗ ting von hier als Testamentsvollstrecker des Pfarrer Mönnig zu Westönnen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Werl für Recht:
Das Sparkassenbuch der Sparkasse zu Werl Nr. 13788 de 6571 4A 93 3 Einlagen für den Pfarrfonds zu Westönnen wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller zur Last gelegt.
Königliches Amtsgericht.
51694
Auf Antrag der Frau Johanna Golz zu Zerniki ist durch Ausschlußurtheil vom 14. November 1895 — Aktenzeichen F. 7.95 — der am 3. Oktober 1852 gebildete Hypothekenbrief zu der Post 24 Abthei⸗ lung III Grundbuchblatt i3 Zerniki von 4500 0 Restkaufgeld der Adam Urbanowski'schen Eheleute zu Czetzewo, umgeschrieben auf de la Pouffardiere, für kraftlos erklärt.
Königliches Amtsgericht zu Wongrowitz.
51698 Durch Ausschlußurtheil vom 27. November 1895 ist der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Mottgers Art. 241 in Abth. III Nr. 3 eingetragene Grundschuld von 500 S mit 5 ο Zinfen 'seit 20. Juli 1887, für die Ehefrau des Bauers Nico⸗ laus Sperzel, Anna Margarethe, geb. Herold, von Mottgers, für kraftlos erklärt worden. Schwarzenfels, am 27. November 1895. Königliches Amtsgericht.
561690 Bekanntmachung.
Durch das am 27. November 1895 verkündete Ausschlußurtheil ist die Hypothekenurkunde, welche gebildet ist über die im Grundbuche von Rees Band III Blatt 148 Abtheilung III Nr. 6 ein- getragene Post von 300 16 Darlehnsforderung der Katharina Passen zu Rees, nebst Zinsen zu 50 vom 29. Dezember 1874 gegen sechsmongtliche Kündigung auf Grund der Eintragungsbewilligung vom ge— nannten Tage eingetragen am 25. Februar 1875, für kraftlos erklärt.
Rees, den 27. November 1895.
Königliches Amtsgericht.
51697 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts— gerichts zu Grottkau vom 28. November 1895 ist das Hypothekeninstrument über das auf den Grund buchblättern Nr. 20 Droitzdorf Abtheilung IF Nr. 5 und Nr. 340, Grottkauer Aecker, Abtheilung III Rr. 3 für den Lehrer Martin Hoheisel in Grottkau ein getragene, mit 5 0; verzinsliche Darlehn von 2090 Thaler, und zwar bestehend in der Schuld⸗ urkunde vom 3. Juni 1861 und den beiden Hypo- thekenbuchsauszügen vom 10. Juni 1861 für kraftlos erklärt worden.
Grottkau, den 28. November 1895.
Königliches Amtsgericht.
51867 Im Namen des Königs! Verkündet am 27. November 1895. Br. Wendorf, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Privatiers, früheren Grob⸗ bäckers L. Lorenzen in Flensburg, erkennt das König liche Amtegericht, Abtheilung 11, Flensburg, durch den Amtsgerichts⸗Rath Brinkmann für Recht:
Die von dem Schuhmachermeister Christian Schilling in Flensburg am 21. September 1872 an ihn über 200 Thlr. preuß. Kur. gleich 00 „ aus-= gestellte Obligation, aus welcher eine Hypothek in dieser Höhe auf dem Schilling'schen Grundstück im Grundbuche von Flensburg Band 55 Blatt 1643 unter Nr. 5 der 1II. Abtheilung für L. Lorenzen eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt.
gez. Brinkmann.
Veröffentlicht: Br. Wendorf, als Gerichtsschreiber.