1895 / 289 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Das Gesammtergebniß der Ansätze des ordentlichen Etats der Verwaltung des Reichsheeres läßt sich hiernach dabin zusammenfassen, daß bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben

gegen das Vorjahr mehr. w 78963 703 bei den Einnahmen ö

gegen das Vorjahr mehr 5 515 628 . zum Nachweis gelangen, woraus sich

gegen das Vorjahr eine Mehrforderung ergiebt von 2468 164 .

Die nach dem Etats. Entwurfe durch Aufnahme einer Anleihe zu deckenden Beträge von zusammen 27 S5õ0 g21 6, zu deren Beschaffung im Wege des Kredits eine gesetzliche Ermächtigung noch nicht ertheilt ist, bilden in herkömmlicher Weise den Gegenstand eines besonders zur Vorlage kommenden Anleihegesetzes. Es sind dies Forderungen für die außerordentlichen Bedürfnisse des Reichs heeres, der Marine und der Reichs ⸗Eisenbahnen, worüber die Erläuterungen zu Titel 1 des Einnahme Kapitels 25 und die Begründung des Anleihegesetzes das Nähere ergeben.

Der Etat der Schutzgebiete auf das Etats jahr 18965, 97 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgesetzt: [) für das ostafri⸗ kanische Schutzgebiet auf 6 054 250 α, 2) für das Schutzgebiet von Kamerun auf 1318 890 M, 3) für das Schutzgebiet von Togo auf 380 000 Æ, 4 für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 2473 000 16. .

Bei den Dienstaltersstufen der Beamten sind mehrfache Aenderungen vorgesehen.

Zahlreiche Kategorien rücken nach den neuen System nicht mehr so schnell auf, wie es unter dem alten System zeitweise oder dauernd sich für sie ermöglicht hatte. Ebenso sind aber zahlreiche bisher zurück- gebliebene Beamte durch die neue Regelung erheblich günstiger gestellt worden. Die allgemeine Einfübrung des neuen Spyftems war, wenn nicht der gesammte Besoldungẽ aufwand sich wesentlich vermehren sollte, nur dadurch möglich, daß der Mehraufwand für die bisber weniger begünstigten einen Ausgleich durch Minderausgaben bei den bisber schneller vorgerückten Beamten findet, welche übrigens durch die schon erreichten und selbstverstãndlich ihnen belassenen böheren Sätze noch lange Zeit bindurch, zum theil auf viele Jahre, vor den ersteren be⸗ vorzugt bleiben. Verlangsamungen in der Aufrückung durchweg zu vermeiden, war unmöglich, wie auch im Reichstag anerkannt worden ist. . ?

Fs ist indeß nachgeprüft worden, wo etwa besondere Härten bei einzelnen Klassen für die Folgezeit entstehen würden. Dabei sind auch die im Reichstage für die ,, . laut gewordenen Wünsche, namentlich nach der in der Resolution vom 22. März 1895 bezeich- neten Richtung, sowie zugleich die in verschiedener anderer Hinsicht zur Sprache gebrachten Bedürfnisse ausführlich unter Zuziehung aller be⸗ theiligten Ressorts erörtert. Neben Aenderungen der Stufenfolge kamen hierbei als Mittel der Abbilfe vornehmlich Aufbesserungen der Gehaltssätze, worauf der Reichstag bingewiesen hatte, in Frage. Die Bereitwilligkeit, den verschiedenen Wünschen nachzugehen, fand da ihre Grenzen, wo die etwaigen Aufbessei ungen Berufungen großer anderer Kategorien hervorgerufen und damit eine vor Weiter fübrung der all— gemeinen Besoldungsaufbesserung unthunliche Gesammterhöhung des Besolbungsaufwandes herbeigeführt hätten, und wo es sich ferner als besondere Härte nicht anerkennen ließ, wenn den Betreffenden die thatsächlich genossenen Vorzüge nicht auch für die Zukunft verbrieft wurden.

Auch innerhalb der so gezogenen Grenzen ist immerhin eine Reihe von Wünschen zur Berücksichtigung gelangt. .

Soweit dabei Mißständen im Wege besonderer Festsetzung des Dienstalters, wie solche der Verwaltung durch die gesetzgebenden Faktoren überlassen worden ist, Denkschrift zum Haurt. Etat für 1894/95, S. 57, unter g, und zum Haupt- Etat für 1895/95, S. 535, letzter Absatz, abgeholfen wurde, bedarf es einer besonderen Nach- weisung bier nicht. Dagegen sind die Aenderungen allgemeiner Natur einzeln hier aufzuführen; ; 3 ö

Beim Ressort des Innern ist für die technischen Hilfsarbeiter der Mittelbehörden die seinerzeit auch im Reichstage gewünschte Abkürzung der Aufrückungszeit vorgeseben, . . 4

bei der Heeresverwaltung ebenso eine solche Abkürzung für die Korps · Stabsapotheker, ö .

sowie bei der Marineverwaltung eine Abkürzung für die Assistenten der Seewarte, den Zivil- Assiftenten des Observatoriums in Wilbelmshaven und den Vorstand des Chronometer⸗Observatoriums in Kiel und ferner für die Stations⸗Apotheker. ö

Bei der Post⸗ und Telegraphenverwaltung aber hat sich eine Erhöbung des Mindeftgehalts der Postinspektoren von 2700 300 4 niedriger als das der Vorfteher von Aemtern 1. Klasse, welche von ihnen revidiert werden auf 3000 4 als erforderlich ergeben. Der bisherige Saß hatte nur unter dem alten System noch ausgereicht, welches schon nach einem halben Jabre ein Aufrücken ermöglichte. Es lag bier mithin ein Fall besonderer Härte und ein schädigender Eingriff des neuen Systems in die Gebälterabstufung vor. Die nunmehrige Erböhung bezweckt nur eine Konservierung des früheren thatsãchlichen Zustandes, die dauernd im Bedürfniß liegt.

Ferner ist die Abkürzung der Aufrückungsfrist für die aus Eleven hervorgegangenen Sekretãre auf die bei den anderen Sekretären bereits maßgebende Zeit von 21 Jahren erfolgt, was einen Mehraufwand von 130 000 Æ bedingt. . .

Bei den Postunterbeamten sodann, für welche bereits laut Denk— schrift zum Haupt⸗Etat 1895/9868 S. 52, Abs. 4 ein voller Ausgleich aller durch das neue System entstebenden Schädigungen er⸗ strebt war, ist verschiedenen noch bervorgetretenen Wünschen durch weitere Ausdehnung der Anrechnungsgrundiätze nachgekommen worden: und zwar soll den Unterbeamten bei den Ober-⸗-Postdirektionen 2c. Gehalteklasse 1000 bis 1500 6, Aus gabe⸗Titel 5 und 19 —, welche vor dem 1. April 1895 in dieser Kategorie angestellt worden sind, die in der Schaffnerklasse bei den Betriebsftellen verbrachte Dierstzeit wie eine bereits in der böheren Kategerie verbrachte in so weit angerechnet werden, als es erforderlich ist., um sie nicht schlechter zu stellen. als wenn sie in der niederen verblieben wären; ferner soll in der Schaffner⸗ klasse Ausgabe-Titel 25 den vor dem 1. April 1895 zu Schaff⸗ nern ꝛc. Beförderten auch die in der früberen Packetträger⸗ und Stadt postbotenklasse verbrachte etatsmäßige Dienstzeit, ebenso wie es für die Dienstzeit als etatmäßiger Landbriefträger bereits nachgegeben ist, wie Diätariat angerechnet werden. Dies letztere Zugeständniß bringt einen Mehraufwand für 1896 87 von 252 390 46 mit sich. Für die Landbriefträger aber ist eine Erhöhung des Mindestgebalts von 650 auf 700 M ermöglicht, wodurch sie den Babnwärtern und den entsprechenden Unterbeamten der Militärverwaltung gleichgestellt werden. Auch ist die Abkürzung der Aufrückungsfrist von 21 auf 12 Jabre, welche bisher nur den früber Angestellten bewilligt war, nunmehr auch für die vom 1. April 1895 ab Angestellten vorgeseben, da die Landbrief⸗ trägerstellung dauernd in der Hauptsache eine Durchgangsstellung sein wird, in welcher nur wenige über 12 Jahre verbleiben. Eine Besser⸗ stellung noch über den früberen Stand binaus, nach welchem die Land⸗ briefträger das Höchstgebalt in rurd 10 Jahren zu erreichen pflegen, soll vergleiche Denkschrift zum Haupt-Etat für 1895ñ96, S. 53, Abs. ? auch für die vom 1. April 1895 ab Angestellten durch An⸗ rechnungen von Diätariat nicht eintreten. Die Anregung des Reichs. tags, daß das Höchstgebalt auf 1000 erböbt werde, berubte wesent⸗ lich auf der bisher vorgesehenen längeren Aufrückungefrist von 21 Jabren. Sie ift in Rücksicht auf andere Beamtenkategorien auch auf Hindernisse gestoßen, wäbrend die statt dessen nun mebr vorgeschlagene , , des Anfangssatzes von 50 auf 700 6 keinerlei Anstand fand. Dun die hinzukommende Abtürzung der 21 auf 12 Jabre gewinnt die Ge⸗ baltserhöbung in der Folge eit eine verstärkte Wirkung. Für jetzt verurjacht die Erhöbung des Mindestsatzes mit dieser Abfürzung einen Mebraufwand von 170 650 M, wozu die Mehrausgabe bei den himnu⸗ kommenden neuen Stellen mit 40 600 S tritt. Im Ganzen ergiebt sich aus den neuen Zugeständnifsen für die Beamten und Unter beamten der Post schon für das nächfte Jahr eine Mehrausgabe von etwa 600 000 .

Bei der Reichsdruckerei ist für die Bureau⸗Assistenten eine günstigere Stufenfolge nachgegeben.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Von der Verpflichtung zur kaufmännischen Buchführung sind nach Art. 10 des Handelsgesetzbuchs befreit Höker, Trödler, Hausierer und ,. . Dandelsleute von geringem Gewerbebetriebe. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, III. Strafsenat, durch Urtheil vom 27. Mai 1895 (in einer Strafsache gegen einen in Konkurs gerathenen Inhaber eines Ladengeschäfts, der Handelsbücher nicht geführt hatte, wegen Bankerotts) ausgesprochen, daß nur solche Handelsleute von geringem Gewerbe⸗ betriebe zur kaufmännischen Buchführung nicht verpflichtet sein sollen, deren Gewerbebetrieb zwar nicht alle Merkmale eines Höker⸗, Trödler⸗ oder Hausiergewerbes an sich trägt, aber doch nach Form und Art seiner Ausübung mit dem einen oder dem anderen der letztgenannten Gewerbe Aehnlichkeit bietet, wogegen alle anderen Handelsbetriebe, von den in Art. 10 H.-G. B. namentlich aufge⸗ führten abgeseben, auch dann, wenn ihr Umfang ganz gering ist, zur kauf männischen Buchführung verpflichten. Ein Handels gewerbebetrieb, welcher in einem stãn digen offenen Laden stattfindet, wird der Regel nach keine Aehnlichkeit haben mit dem Gewerbebetriebe eines Hökers, Trödlers oder Hausierers, daher den Inhaber zur kaufmännischen Buchführung rerpflichten. Daß und inwiefern im vorliegenden Falle besondere Verhältnisse und Umstände vorgelegen hätten, welche es rechtfertigten, trotz des in einem offenen Laden stattfindenden Handelsgewerbebetriebs, dessen Inhaber aus der Klasse der Vollkaufleute auszuscheiden, ist in dem Urtheil nicht fest⸗ gestellt. Dasselbe stützt sich vielmehr lediglich auf den geringen Um⸗ fang des Ladengeschäfts.“ (1370 / 95.)

Arbeiter -Lohn zahlungen dürfen nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 13. Juni 1895 nicht erfolgen an einen Dritten, welcher noch vor eingetretener Fälligkeit der Lohnforderung von dem berechtigten Arbeiter zur Empfangnahme des Lohns bevollmächtigt ist, thatsächlich aber nicht als Beauftragter des Arbeiters, sondern für eigene Rechnung zur Deckung der dem Arbeiter kreditierten Waaren den Lohnbetrag erhebt. Ein Gewerbe⸗ treibender wurde wegen Gewerbevergebens aus 5115a der Gewerbe- ordnung (Lohnzablungen dürfen an Dritte nicht erfolgen auf Grund von Rechtegeschäften oder Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche nach 82 des Gesetzes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits. oder Dienstlohnes, vom 21. Juni 1869 rechtlich unwirksam sind) an— geklagt, weil er an einen Konsumverein, welcher für die den Arbeitern des Angeklagten kreditierten Waaren von diesen noch vor eingetretener Fälligkeit der Lohnforderungen zur Empfangnahme derselben bevoll⸗ mächtigt worden war, die Lohne gegen jene Vollmachten ausgezahlt hatte, obgleich ibm bekannt sein mußte, daß der Konsumverein die empfangenen Lohnbeträge behufs Deckung seiner Forderungen ein bebalten würde. Der Angeklagte wurde von der Strafkammer ver⸗ urtheilt und die von ihm eingelegte Revision wurde vom Reichs« gericht verworfen, indem es begründend ausführte: Die bier fragliche Vollmacht stellt unzweifelhaft ein. Rechtsgeschäft ! dar, durch welches im Sinne des 5 1, 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1869 die forderungs— berechtigten Arbeiter über ihre Lohnansprüche noch vor geleisteten Arbeiten und vor eingetretener Fälligkeit der Lohnforderung zu Gunsten des Konsumvereins als Gläubiger verfügten. Die willkürlich ge—= wählte Bezeichnung Vollmacht ist hier gänzlich bedeutungslos . ..“ (2148 / 95.)

Eine Vereinbarung des Konkurrenzverbots zwischen dem Prinzival und seinem Handlungsgebilfen, wonach dieser im Falle des späteren Eintritts in ein Konkurrenzgeschäft eine bestimmte Kon ventionalstrafe zu zahlen haben soll, gilt, nach einem Urtbeil des Reichsgerichts, II. Zivilsenats, vom 4. Oktober 1895, im Zweifel nur als für den Fall eingegangen, daß der Handlungsgehilfe seinerseits die Stellung willkürlich verläßt oder kündigt oder durch sein Verhalten dem Prinzipal Anlaß zur Kündigung Liebt, nicht aber für den Fall, wo der Prinzipal will turkech und ohne einen ihm vom Gehilfen gegebenen gerechten Anlaß wenn auch in gesetzmäßiger Weise und ohne Vertragsrerletzung das Vertragsverbältniß durch Kündigung löst. Denn es kann nicht ohne weiteres beim Vertragsschluß als in der Absicht des Handlunasgehilfen liegend angenommen werden, seine Erwerbsthätigkeit dergestalt zu beschränken und sich dergestalt in die Hände des Prinzipals zu geben, daß derselbe rein nach Belieben ihm kündigen und ihn dadurch jederzeit in die Zwangslage versetzen könne, entweder seine Erwerbsthätigkeit in gewissem Umfange aufzugeben oder die Konventionalstrafe zu zahlen. (227 / 95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Hinsichtlich der Komvetenzkonflikte in Verwaltungs⸗ streitsachen bestimmt der § 113 Abs. 5 des Landesverwaltungs« gesetzes vom 30. Juli 1883, daß. wenn sich in derselben Sache die zur Entscheidung in Verwaltungsstreitverfahren berufene Behörde und eine andere Verwaltungsbebörde für zuständig oder für unzuständig erklärt baben, auf Grund der schriftlichen Erklärungen der über ihre Komvetenz streitenden Bebörden und nach Anhörung der Parteien in mündlicher Verhandlung das Ober ⸗Verwaltungsgericht ent⸗ scheidet. In Beiun auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaliungs-⸗ gericht, III. Senat, durch Urtheil vom 19. September 1895 ausgesprochen: Dieselbe findet auch dann Anwendung, wenn die zur Entscheidung im Verwaltungsstreitverfabren berufene Behörde (Stadt, Kreis-, oder Bezirkfausschuß) nicht durch Urtbeil oder Bescheid, sondern durch Beschluß zur Ent⸗ scheidung für unzuständig sich erklärt hat, und wenn die andere Ver- waltungs behörde, welche sich gleichfalls für unzuftändig erklärt hat, nicht die letzte Lufsichtsinstanz ist; ebensowenig wird die Ent⸗ scheidung des Dber⸗Verwaltungsgerichts dadurch gehindert, daß die Parteien sie nicht in Antrag gebracht haben. ..... Deswegen, weil der Bezirksausschuß seine Unzuständigkeit nicht durch ein Urtbeil, sondern durch einen Beschluß ausgesprochen hat, kann nicht abgelehnt werden, die im 113 Abs. 5 Satz 2 des Landes ⸗Ver⸗ waltungsgesetzes dem Ober⸗Verwaltungsgericht übertragene Ent⸗ scheidung zu treffen. Auch die sonstigen Voraussetzungen für diese Entscheidung liegen vor. Es stebt ihr insbesondere nicht entgegen, daß die Verwaltungsbehörde, die sich für unzjuständig er⸗ klärt hat, nur die zweite, nicht die letzte Aufsichtsinstanz ist und die letzte Aufsichtsinstanz, der Minister für Landwirtbschaft, sich bisher über die Zuständigkeitsfrage nicht geäußert bat. Ebensewenig wird die Entscheidung dadurch gebindert, daß die Parteien sie nicht in Antrag gebracht baben. Die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nach dem 5 113 Abs. 5 S. 2 ist im Gesetz nicht von einem Antrag der Parteien abhängig gemacht, kann daher auch von Amtswegen her⸗ beigefũührt werden. III. 1165.)

Handel und Gewerbe.

Zwangs⸗Versteigerun gen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 3. Dejember die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Schönhauser Allee 151, dem Schlossermeister M. Teschner ebörig. Fläche 1114 2a; Nutzungswerth 14 909 6; Meistbietender ich der Br. med. Osc. Gutermann, Alte Schon hauserftraße 5a, mit dem Gebot von 250 000 S6. Raum erstraße 26 und Schliemannstraße 11, den Kaufleuten K. und O. Roeseler gehörig; Fläche 8. 57 a; Nutzungswerth 13 500 M; Meistbietende blieb die Aktiengesellschaft für Grundbesitz und Hypotheken Verkehr zu Berlin mit dem Gebot von 15600 ;

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin standen die nachbezeichneten Grundstũcke zur Versteigerung: Grundstück zu Schöneberg, dem Glasermeister Emil Hensel zu Charlotten⸗

burg gehörig, welches mit 6,18 6 Reinertrag und einer Fläche von

* *

1050 a zur Grundsteuer veranlagt ist; Meistbietender blieb der Königliche Baurath L. Heim zu Berlin. Voßstraße 6 und Rauch⸗ straße 16, mit dem Gebot von 16000 M Grundstuck zu Schöneberg, dem Maurermeister Heinrich Kaefe zu Berlin gebörig; Flächenraum 6,09 a; mit 10 960 9 Nutzungswerth zur Ge bãudestenuer veranlagt; mit dem Gebot von 167 060 4 klieb der Rentier Moritz Gebert zu Berlin, Neu⸗-Kölln am Wasser 12. Meistbietender.

Wie aus dem Haag gemeldet wird, hat für die im Werke befindliche Konvertierung der 3 c Nationalschuld im Betrage von 375 Millionen holl. Gulden in eine 300 das Konsortium der Banken Hope und Compagnie, die Niederländische Handelsgesellschaft und die Bank von Amsterdam) die Garantie eines Viertels der zu kon. vertierenden Summe übernommen und sich K 2M von der gesammten Konversionssumme, einschließlich der Maklergebühren, ausbedungen.

Königsberg, 3. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen bebauptet, Roggen weichend, do. pr. 2000 Pfd. Zoll—⸗ gewicht 197. Gerste träge, Hafer ruhig, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 108, 00. Weiße Erbsen vr. 2000 Pfd. Zollgewicht 105, Spiritus pr. 100 Liter 109 960 loko 31,90 bez., do. pr. De— zember 33,75 Gd. do. pr. Frübjahr 33,50 Gd.

Dan zig, 3. Dezember. (W. T. B) Getreidem arkt. Weizen loko unverändert, Umsatz 150 t, do. inländ. hochbunt und weiß 144, do. inländ. hellbunt 139,00 do. Transit hochbunt und weiß 109, do. hbellbunt 105, 00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. April- Mai 144,590, do. Transit vr. April Mai 110,00, Regulierungsphreis zu freiem Verkehr 142. Roggen loko fest, do. inländ. 111 —– 112, do. russischer und polnischer zum Transit 76-77, do. Termin pr. April ⸗Mai 11750, do. Termin Tiansit pr. April. Mai S3 50, do. Regulierungspreis zum freien Verkebr 112. Gerfte, große 60 = 709 Gramm) 116. Gerste, kleine (625 —- 660 Gramm) 101.

fer, inländischer 103. Erbsen, inländische 11000. Spiritus loko ontingentiert 51,00, nicht kontingentiert 31,00.

Breslau, 3. Dezember. (W. T. B.) Getreide und

Produktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 ο exkl. 50 4 Ver⸗ brauchs abgaben pr. Dezember 4990, do do. 70 Verbrauchs abgaben pr. Dezember 30, 40, do. do. Rübẽõl pr. Dezember 45. 00, pr. Mai . Zink Magde burg, 3. Dezember. (B. T. B.) Zugerberich Kornzucker exkl., von g2 9 neue 11,05 11,20. Kornzucker ertl 885 Rendem. 1050 19,75, neue 1055 —– 10,55. Nachprodukte erkl. JD ose Rendem. 7 50- 8,30. Zest. Brotraffinade 1 230. Brotraffinade II 22.75. Gem. Raffinade mit Faß 23 00— 23 25. Gem. Melis] mit Faß 22, 00-2225. Stetig. Robzucker J. Produkt Trans. f. . B. Hamburg pr. Vejember io 471 bez u. Br., vr. Januar, März 10575 Gd., 10,30 Br., vr. Abril 10927 Gd. 10,973 Br. pr. Juni⸗Juli 11,125 Gd. 1120 Br. Fest.

Flensburg, 3. Dezember. (W. T. B.) Der frühere Kassierer der Flensburger Volksbank. Chr. Petersen, der wegen Verübung einer bedeutenden Wechselfälschung und wegen Unterschlogungen seit zwei Jahren steckbrieflich verfolgt ar, wurde in Kopenhagen, wo er unter einem falschen Namen ein Bankgeschäft betrieb, verhaftet.

Leipzig, 3. Dezember. (W. T. B.) Kamm zu g- Termin han del. La Plata. Grundmuster B. vr. Dezember 3,17 A*. pr Januar 3, 20 . pr. Februar 3,22 , vr Mär; 3,223 *, vr April 3.25 Æ, vr. Maj 3, 25 . pr. Juni 3,27 AÆ, vr. Juli 3 30 4, pr. August 3,30 1. pr. September 3,32 *, vr. Oktober 3,32 , pr. Nobember 0 Umsatz 30 9000 Kg. Fest.

Bremen, 3. Dezember. (W. T. B. Börsen⸗Schlunbericht. Raffinierte s Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petrelenn Börse / Niedriger. Loko 6 89 Br. Russisches Petroleum. Loko b. 40 Br. Sch mal. Matt. Wilcor 300 . Armour sbield 391 , Cudahr 3161 2, Choice Grocerv 311 3, White label 316 A, Fairbanks 25 3 Sp ed. Ruhig. Sbort clear middling loko 2565 , Extralongs 26 3. Reis unverändert. Kaffee unver⸗ ändert. Bau mw osle. Rubig. Upland middl loko 44 8. Taback. Umsatz: 490 Packen Brasil, 93 Seronen Carmen.

Ham burg, 3. Dejember. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittage. bericht Good average Santos pr. Dezember 7341, vr. März 66k, pr. Mai 6846. pr. September 644. Behauptet. Zuckermar n (Schlußbericht. Rüben Rohzucker J. Produkt Basis 88 o/ Rende⸗ ment neue Ufance, frei an Bord Hamburg vrt. Dezember 10,45, pr. März 10, 8Sĩ t, ver Mai 11990, vr August 11,25. Stetig. London, 3. Dezember. (W. T. B.) Wollauk tion: Preise für Wolle bei lebhafter Betheiligung fest, behauptet.

An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.

2609 Japazucker 125 ruhig, Rüden -Rohzucker loko 103 fest. Chile⸗Kupfer 423, pr. 3 Monat 433.

Manch ester, 3. Dezember. (W. T. B. 121 Water Taylor 5] 30r Water Tavlor 74. 20 Water Leigb 65, 30 r Water Clapton 7 322 Mock Brooke 73. 40 Mavoll 73 40r Medio Wilkinson 8t, 32r Warpcops Lees 7, 36 r Warpcops Rowland 76, 366 Warpeope Wellington 8, 40r Double Weston S3, 60r Double courant. Qua. 3. 115, 32 116 vards 16 16 grey Printers aus 32rM6r 161.

eft.

Am sterdam 3. Deiember. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 54. Bancazinn 38.

Antwerpen, 4. Dezember. (W. T. B.) In dem Bureau von Dewost u. Banguiet sind aus einem Geldschrank 50 000 Fres. in Werthpapieren und Banknoten gest oh len worden.

New⸗JYJork, 3. Dejember. W T. B.) Die Börse eröffnete träge, wurde dann durchweg unregelmäßig und schloß wieder in vor⸗ berrschend träger Haltung. Der Umsatz in Aktien betrug 289 0060 Stck. ; ; -

Für Weizen war die Stimmung vom Anfang bis zum Schluß des Marktes recht matt. In erster Linie drückten die Berichte uber bessere Ernteaussichten auf die Preise, aber auch die umfangreichen Verkäufe des Auslandes sowie bedeutende Ankünfte wirkten in dem gleichen Sinne. Als ein weiterer Grund des Preisrückganges muß noch die Liguidation der langsichtigen Termine angeseben werden. Mais eröffnete stetig, fiel aber dann, abgesehen ron einigen wenigen Reaktionen, durchweg infolge reichlicher Verkäufe und im Einklang mit der Mattigkeit in den Weizenmärkten. Der Schluß blieb schwach.

Wagrenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗Hort 8ü, Co. e.. in New Orleans S3, Petroleum Stand. white in New-HdFork 750, do. do. in Philadelvbia 7,45, do. rohes (in Cases) do Pi line Certific. pr. Januar 1353, Schmal; Western steam 5, 60, de Robe u. Brothers 5,90). Mais rer Dezember 343. do. ver Januar 346, do. ver Mai 354. Rother Winterweizen 708, Weizen per Dezember 65, do. per Januar 66, do. vr März 68, do. ver Mai 673. Getreidefracht nach Liverpool 34. Kaffee fair Rio Nr. 7 143. do. Rio Nr. J per Januar 13 65, do. do. ver März 13,46, Mehbl. Sxring⸗Wbeat elears 2.40, Zucker 3, Kupfer 10,75.

Weizen-Berschiffungen der letzten Woche von den atlanti= schen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 85 C00, do. nach Frankreich do. nach anderer Häfen des Kontinents 51 000, do. ven Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 62 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents Qrts.

Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 6 954 127 Doll. .

Chieag e, 5. Dejember. (B. T. B). Weizen setzte mit nachgebenden Preisen ein. Das Sinken hielt wäbrend des ganzen Bör enverlaufs an, da Nachrichten über die politischen Verwicklungen vollstãndig feblten und große Zuführen im Nordwesten gemeldet wurden. Auch das Steigen der englischen Konsols trug wesentlich zum Nachgeben der Preise bei. Mais anfangs fteigend, erlitt später eine erhebliche Einbuße und schloß träge.

Weizen pr. Dejember 56, pr. Januar 57. Mais per De— zember 253. Schmalz ver Januar 8.37, do. per Mai 5.62. Speck sbort clear nom. Pork per Januar 7.67.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. 64

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. 4. Verkãufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von hpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

58. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

) Untersuchungs⸗Sachen.

sõl70l] Steckbrief. .

Gegen 1) den Maschinensticker Richard Wolf, geboren 31. Juli 1859 zu Plauen im Voigtlande,

Y) dessen Ebefrau Emma, geb. Grimm, geboren am 3. März 1862 zu Zeulenroda, Kreis Greis, beide zuletzt in Berlin wohnbaft, ist die Untersuchungshaft wegen Betruges in den Akten J. V. F. 282 / 85 verbängt. Es wird ersucht, dieselben zu ver⸗ haften und in das nächste Gerichtsgefängniß ab⸗ zuliefern.

Berlin, den 27. November 1895.

Königliche Staats anwaltschaft J.

Beschreibung des Ehemannes: Größe 1453 m, Statur schlank, Haare blond, Stirn frei. Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase ge⸗ wöhnlich, Mund gewöbnlich, Kinn gewöhnlich, Gesicht länglich schmal, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch, sãchs. Dialekt. . .

Beschreibung der Ehefrau: Statur schlank, Größe 155 m, Stirn gewöhnlich, Haare dunkelblond, Augenbrauen dunkel, Augen dunkel, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich. Kinn oval, Gesicht schmal, Ge— sichtsfarbe blaß, Sprache deutsch.

51702 Beschluß.

In der Strafsache gegen den Landwirth Hermann Bauch aus Großlohma, jetzt unbekannten Aufent- balts, wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft, da

egen den 2c. Bauch das Hauptverfahren wegen

eineids eröffnet und am 30. Oktober 1895 wegen dessen Ausbleibens in der Hauptverhandlung Haft— befehl gegen ihn erlassen worden ist, die Beschlag⸗ nahme dessen im Deutschen Reiche befindlichen Ver—⸗ mögens ausgesprochen. K. 11/95 w.

Rudolftadt, den 23. November 1895.

Die J. Strafkammer des Landgerichts. Dr. Trinks. Dr. Buttm ann. Kroschel.

Y) Aufgebote. Zustellungen und dergl.

(5809 Zwangsversteigerung.

Im Wege der. IJwangevollstrehung soll das im Grundbuche von Ter Königstadt Band 4 Nr. 343 auf den Namen des Schneidermeifters Jöns Bengtsson Björklund eingetragene, in der Auguststraße Nr. 63, nach dem Kataster Auguststraße 63, Kl. Hamburger⸗ Ecke, belegene Grundstück am 29. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C.,, Zimmer 40, versteigert werden, Das Grundstück ist mit 198070 M Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Ausbang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 29. Ja⸗ nuar 1896, Nachmittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 86 K. 105,95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41. zur Einsicht aus.

Berlin, den 27. Nobember 1895.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.

51808)

In Sachen des Kaufmanns Emanuel v. Vaerne— wyk zu Hameln, vertreten durch den Rechtsanwalt Gerbracht daselbst, Klägers, gegen den Gemeinde⸗ käcker Friedrich Jago in Dölme, Beklagten, wegen Ford rung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten gehörigen, nachfolgend bejeichneten Grundstücke:

L des Aceerstücks auf dem Kolberge, Brachfeld, 4. Wanne, Nr. 23 zu 1 ha 17a 78 4m,

2) des Ackerstücks daselbst Nr. 43 zu 41a 69 4m,

3) des Ackerstücks daselbst Nr. 52 a. zu 1 ha 656 a

4m, 4) des Ackerstücks daselbst Nr. 51 zu 1 ha 4a

am,

5) des Ackerstücks daselbst Nr. S2 b. zu 50a 34m, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 3 November er. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 8. November cr. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 11. April 1896, Nachmittags A Uhr, in der Albrecht schen Gastwirthschaft zu Dölme angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken- briefe zu überreichen haben.

Holzminden, den 21. November 1895.

Herzogliches Amtsgericht. Schönemann.

138930) Bekanntmachung. Auf Antrag I) des hiesigen Rechtsanwalts Dr. jur. Otto Meier in Vollmacht: J. der Carola Jacoba Alberta Appelt hierselbst, 2) der hiesigen Rechtsanwalte Dris. jur. J. Wolffson, A. Wolff fon, D. Dehn und Max Schramm in Vollmacht: II. des Kaufmanns P. Stamer Steineger in ; Bergen (Norwegen / ist das gesetzliche Mortifikationsverfahren über: ad L die Obligationen der 3 / Ham burger Staats⸗ Prämien Anleihe von 1866, und zwar: I) Serie 2594 Nr. 18, . 450 14 und . . nebst Talons und Kupons von 1884 bis 1896 einschließlich; ad. II. die Obligationen der Hamburger Staats. Prämien⸗Anleihe von 1846: . Serie 625 Nr. 31 203, eingeleitet und die vorläufige Zahlungssuspension mit Ausnahme der Talons und Kupons bei der Finanz Deputation verfügt worden, was hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Samburg, den 10. März 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für . (geg) Tesdorvf Dr. Beglaubigt: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

(51818) Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Albert Neukirchner zu Tarno- witz O. S. als Vertreter der verwittweten Frau Wein. Großkaufmann Ottilie Sedlaczek daselbst, hat

das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen 3ärrozentigen Oberschlesischen Eisenbabn⸗Prioritäts. Aktie über 100 Thlr. 300 4 itt. B. Nr. 2266, 4. d. Breslau, den 1. Juli 18465, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Januar 1897, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Schweid⸗ nitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 im II. Steck anberaumten Aufgebotetermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Breslau, den 29. November 1895. Königliches Amtsgericht.

51810

Von Herrn Rentner Oskar Reinhard Merzdorf in Niederlößnitz u. Gen. ist das Aufgebotsverfabren zur Kraftloserklärung der 35 o Kreditbriefe des land⸗ wirthschaftlichen Kreditvereins im Königreiche Sachsen Serie ICE. A. Litt. B. Nr. 84 und 85 über je 10090 M hier anhängig gemacht worden.

Dresden, am 29. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Le. Heßler.

IölSs 13] Aufgebot.

Der zum außergerichtlichen Auktionator bestellte Bautechniker Jobann Bac zu Dinslaken bat die Rückgabe der bei der Königlichen Regierungshaupt⸗ kasse bier hinterlegten Kaution von 906 beantragt. Diejenigen Personen, welche aus der Geschäfts ührung des ꝛc. Bac gegen denselben Ansprüche herleiten, welche aus dieser Kaution zu decken wären, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 22. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle bier, KaiserWilbelmstraße 12, Zim- mer 18, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Ansprüche durch Urtheil ausgeschlossen werden.

Düffeldorf, den 30 November 1895.

Königliches Amtsgericht.

sõl811] Bekanntmachung. ; Nachstehende Sparkassenquittungsbücher der stãdti⸗ schen Sparkasse zu Bernstadt i. Schl.:

1) Nr. 6349 über 192 6 71 , ausgestellt auf den Namen Juliane Sebisch in Woilsdorf“,

2) Nr. I724 über S3, 453 M, ausgestellt auf den Namen „Wilhelm Richter zu Oels⸗

sind angeblich durch Zufall abhanden gekommen und sollen auf Antrag der betreffenden Gläubiger für kraftlos erklärt werden. Es werden deshalb die etwaigen Inhaber der genannten Sparkassenbücher aufgefordert, pätestens im Aufgebotstermine am 23. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Bernstadt, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

ol 517] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Auszüglers Carl Wloch zu Strehlitz III wird der Inhaber des angeblich ver— loren gegangenen Sparkassenbuchs der Kreissparkasse ju Namslau Nr. 617 über 639 M 33 4, ausgeste llt für den Auszügler Carl Wloch zu Strehlitz III, aufgefordert, spätestens im Aufgebotetermine am 27. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 14 des hiesigen Gerichts gebäudes seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Namslau, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

51516 9. Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Thorn Nr. 18145 über 51, 94 SM, lautend auf die Namen Thekla und Martha Noetzel, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Vor⸗ mundes der Eigenthümer, nämlich des Eigenthümers Leopold Wehrmeister aus Mocker, amortisiert werden. Es wird daber der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 27. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter— zeichneten Gerichte, Jimmer Nr. 4, seine Rechte an— zumelden und dort das Buch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Thorn, den 25. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

47211 Aufgebot.

Auf Antrag des Häuslers Johann Wilczek zu Dakowy suche wird der Inhaber des angeblich ge⸗ stohlenen bezijehungsweise abhanden gekommenen eigenen Wechsels, de dato Dakowy suche, den 13. Mai 1894, über 120 6, zahlbar am 13. Mai 1895, ausgestellt von dem Wirth Ignatz Pawicki zu Dakowmy suche an die Ordre des Häuslers Johann Wilczek (Antragstellers), bierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel srätestens im Auf⸗ gebotstermin, den 17. Juni 1896, Vormittags EI Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 10 anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben er⸗ folgen wird.

Grätz, den 29. Oktober 1895.

Königliches Amisgericht.

51800 Oeffentliche Ladung.

Die Wittwe Tillmann Engelbert, Katharina, geb. Reintgen, zu Oelinghoven, beansprucht in Gemein⸗ schaft mit dem Fabrikarbeiter Wilbelm Reintgen zu Essen kas Eigenthum an der Parzelle Flur 12 Nr. 360 der Gemarkung Oelinghoven.

Die Eheleute Peter Hovenbitzer II., Tagelöhner, und Gertrud, geb. Schild, zu Oelinghoven bean spruchen das Eigenthum an der Parzelle Flur 13 Nr. 117 derselben Gemarkung.

Beide Parzellen sind katastriert unter Artikel 70 auf den Namen des am 15. März 1871 verstorbenen Ackerers Michgel Becker zu Oelinghoven, dessen unbekannten Erben weiden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an den genannten Parzellen spätestens in dem auf Mittwoch, den 15. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäude, Zimmer Nr. 4, anberaumten Termine

eltend zu machen, widrigenfalls die obengenannten Personen als Eigenthümer der von ibnen in An⸗ srruch genemmenen Parzellen ins Grundbuch ein⸗ getragen werden. Sennef, den 31. Oktober 1895. Königliches Amtsgericht IIe. gez.) Dr. Becker. Be nlaubigt: (L. S.) Ju st, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

51864 . Bekanntmachung.

Das Eigenthum des Grundstücks Grundbuchblatt Nr. 20 Kaldaun, dessen Besitztitel gegenwärtig für den Häusler Leopold Jurtzik zu Kaldaun berichtigt ist, sol. für die Gärtner Johann und Josefa Jurtzik'chen Eheleute aus Kaldaun und für die Häusler Alois und Marianna Jurtzik schen Eheleute aus Kaldaun eingetragen werden, und zwar sollen die ersteren beiden als Eigentbümer der Parzelle Karten- blatt 1, Flächenabschnitt Nr. 266/48 links an der Chaussee nach Branitz gelegen, die letzteren beiden dagegen als Eigenthümer der Parjellen Kartenblatt Nr. 193/453 und 1945/48, an der Branitzer Straße gelegen, eingetragen werden.

Auf Antrag der Johann und Alois Jurtzik'schen Eheleute werden des halb

I) alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigen— thumeprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundsnück Nr. 20 Kaldaun sväteftens im Aufgebotstermine am 5. Februar 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. iß, anzumelden, widrigen? alls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grundstück ausgeschlossen werden und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

2) Die ibrem Aufenthalt nach unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten, nämlich die Töchter des jetzt eingetragenen Eigenthümers Leopold Jurtzik, Vor⸗ namens Victoria, Caroline und Theresia, aufgefordert, Pätestens in demselben Termine und bei demselben Gericht ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund⸗ stück anzumelden und ihr etwaiges Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Besitztitelberichtigung zu be—= scheinigen, widrigenfalls die Eintragung des Eigen- thums für die Johann und Alois Jurßtzik schen Ebe— leute erfolgen wird und ihnen nur Überlassen bleibt, ö. Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu ver⸗ folgen.

Leobschütz, den 22. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

ol Sb] Oeffentliche Ladung. Bei den Verhandlungen, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für die zum Amtsgerichtsbezirk Waldbröl gebörige Katastergemeinde Rosbach, haben ) der Schmied Karl Steinhauer jun. von Rosbach, 2) die Wittwe Wilhelm Lindenpütz, Katharina, geb. Rödder, zu Loch,

der Anstreicher Heinrich Müller zu Rosbach, die geschäftslose Lina Müller zu Rosbach, der Acerer Wilhelm Kindchen zu Wardenbach, die Wittwe Adam Krämer, Katharina, geb Kindchen, daselkst,

7) der Gerber Friedrich Nosbach zu Seifen das Eigenthum an den unter Artikel 603 auf den Namen des Maurers Wilhelm Weyer in Rosbach eingetragenen Grundstücke

Flur 3 Nr. 171, In den Wardenbachswiesen,

Wiese, 1 a 63 m groß, Flur 4 Nr. 376/127, Hinterm Häuserthal, Holz, 8 a 90m groß, 3 Nr. 168, Auf'm großen Hohn, Holz, 13 a m groß, Flur 4 Nr. 22, Im Herchersiefen, Holz, 9 a 87 m groß, Flur 5 Nr. 66, Auf dem Beiersfelde, Acker, 7 a 12 m groß, Flur 6 Nr. 0b /47, Am Eichholz, Hol, 5 a 77 m groß, in Anspruch genommen.

Der Artikelinhaber hat nicht ermittelt werden können.

Gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. April 1888 werden daher der Artikelinhaber bezw. die ibrem Namen und Aufenthaltsort nach unbekannten Erben desselben hiermit öffentlich zu dem auf den 15. Januar 1896, Vormittags 10 uhr, dor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Termin geladen mit der Aufforderung, ihre etwaigen Ansprüche an obigen Parzellen spätestens in obigem Termine geltend zu machen, widrigenfalls obne Ein= willigung der Geladenen die obenbezeichneten Per⸗ sonen als Eigenthümer eingetragen werden.

Waldbröl, den 26. Nobember 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

51515 Ediktalladung.

Der unbekannt wo abwesende Adam Müller von Oberursel, geboren den 23. Oktober 1825, Schuhmacher, wird hiermit aufgefordert, sich inner⸗ halb dreier Monate nach dem Erscheinen dieser Ediktalladung in den öffentlichen Blättern hei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird und sein gegenwärtiges Ver—⸗ mögen, sowie alle ihm künftig noch anfallenden Erb schaften gemäß Edikt vom 21. Mai 1881 3 und § 9 seinen nächsten Erben ohne Kautionsleistung verabfolgt werden.

Homburg v. d. S., 26. November 1895. Königliches Amtsgericht. III.

sblsl2 Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Konzipienten Jäckel in Lauban werden die unbekannten Erben des am 1. August 1834 zu Kerzdorf verstorbenen Bürstenmachers Ernst August Enders aufgesordert, spätestens im Aufgebotstermin den 17. Oktober 1896, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den ungefähr 360 000 betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte Zimmer Nr. 4 anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausge⸗ schlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschafts⸗

. anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu

fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Heraus- gabe des noch Vorbandenen begnügen muß. Lauban, den 22. November 1895. Königliches Amtsgericht.

5l 740) Oeffentliche Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß der am 12. November 1895 hier ver⸗ storbene Gisenbahnarbeiter August Friedrich Ferdinand Krüger in seinem am 26. November 1895 er⸗ öff neten Testament vom 8. Oktober 1895 die unver- ehelichte Rosalie Krüger, zuletzt hier, Grenzstraße Nr. 19 wohnbaft, bedacht hat.

Berlin, den 26. November 1895.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 95.

51365) Verschollenheitsverfahren.

Nr. 13074. Nachdem die diesseitige Aufforderung vom 15. November 1894, Nr. 13 047, ohne Erfolg geblieben ist, wird die vermizte Ebefrau Michael Brand, geborene Faißt, von Leiselheim für ver⸗ schollen erklärt. Breisach, 27. November 1895. 29 Bad. Amtsgericht. Der Gr. Gerichtsschreiber: Teiser.

51696 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 76. d. M. ist die von der Lebensversicherungs . Aktiengesellschaft Ger⸗ mania hier unterm 39. April 1886 für den Land— wirth Carl Georg Roese zu Murzinowo⸗Borowo ausgestellte Police Nr. 360 565 über 3000 6 für kraftlos erklart.

Stettin, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

1695 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 35. d. M. ist der von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft Ger— mania hier unterm 22. Oktober 1889 für die Frau Friederike Fabisch, geb. Kobylinski, ausgestellte Depositalschein zur Police Nr. 334 416 über 1600 M für kraftlos erklärt.

Stettin, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

lo5lsss]! Im Namen des Königs!

Verkündet am 22. November 1895. Referendar Ploeger, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Auktionskommissars Schlich« ting von hier als Testamentsvollstrecker des Pfarrers Mönnig zu Westönnen erkennt das Königliche

Amtsgericht zu Werl für Recht:

Das Sparkassenbuch der Sparkasse zu Werl Nr. 13798 de 6571 A 93 3 Einlagen für den Pfarrfonds zu Westönnen wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag= steller zur Last gelegt.

Königliches Amtsgericht.

ol 694]

Auf Antrag der Frau Johanna Golz zu Zerniki ist durch Ausschlußurtheil vom 14. Nobember 1895 Aktenzeichen F. 7.85 der am 3. Oktober 1882 gebildete Hypothekenbrief zu der Post 24 Abthei⸗ lung II Grundbuchblatt i3 Zernifi von 4500 0 Restkaufgeld der Adam Urbanowski'schen Eheleute zu Czeszewo, umgeschrieben auf de la Poufssardiere, für kraftlos erklärt.

Königliches Amtsgericht zu Wongrowitz.

solss9s Durch Ausschlußurtheil vom 27. Nobember 1895 ist der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Mottgers Art. 241 in Abth. III Nr. 3 eingetragene Grundschuld von 500 4 mit 5 Zinfen 'seit 20. Juli 1887, für die Ehefrau des Bauers Nico—- laus Sperzel, Anna Margarethe, geb. Herold, von Mottgers, für kraftlos erklart worden. Schwarzenfels, am 27. November 1895. Königliches Amtsgericht.

51690 Bekanntmachung.

Durch das am 27. November 1895 verkündete Ausschlußurtheil ist die Hvpothekenurkunde, welche gebildet ist über die im Grundbuche von Rees Band III Blatt 148 Abtheilung III Nr. 6 ein- getragene Post von 300 6 Darlebnsforderung der Katharina Passen zu Rees, nebst Zinsen zu 50/0 vom 29. Dezember 1874 gegen sechsmonatliche Kündigung auf Grund der Eintragungsbewilligung vom ge nannten Tage eingetragen am 25. Februar 1855, für kraftlos erklärt.

Rees, den 27. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

51697 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts— gerichts zu Grottkau vom 28. November 1895 sst das Hppothekeninstrument über das auf den Grund- buchblättern Nr. 20 Droitzdorf Abtheilung II Nr. 5 und Nr. 340, Grottkauer Aecker, Abtheilung III Rr. 3 für den Lehrer Martin Hoheisel in Grottkau ein getragene, mit 5 verzinsliche Darlehn von 209 Thaler, und zwar bestehend in der Schuld- urkunde vom 3. Juni 1861 und den beiden Hypo- thekenbuchsauszügen vom 10. Juni 1861 für kraftlos erklärt worden.

Grottkan, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

51867] Im Namen des Königs! Verkündet am 27. November 1895. Br. Wendorf, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Privatiers, früheren Grob- bäckers L. Lorenzen in Flensburg, erkennt das König= liche Amtegericht, Abtheilung I, Flensburg, durch den Amtsgerichts⸗Rath Brinkmann für Recht:

Die, von dem Schuhmachermeister Christian Schilling in Flensburg am 21. September 1872 an ihn über 209 Thlr. preuß. Kur. gleich 00 M auß⸗ gestellte Obligation, aus welcher eine Hypothek in dieser Höhe auf dem Schilling'schen Grundstück im Grundbuche von Flensburg Band 55 Blatt 1643 unter Nr. 5 der JII. Abtheilung für T. Lorenzen eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt.

. gez) Brinkmann.

Veröffentlicht: Br. Wendorf, als Gerichtsschreiber.