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Verkehrs⸗Anftalten.
Laut Telegramm aus Herbesthal ist die zweite englische Post über Ostende vom 4. Dezember aus— 2 Grund: Verspätete Ankunft des Dampfers in
ende.
Bremen 5. Dezember. (W. T. B. Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer Wittekind“ ist am J. Dezember Abends, der Postdampfer Roland! am 4. Dezember Vormittags auf der Weser angekommen. Der Schnelldampfer Aller hat am 4. Dejember Morgens Dov er passiert. Der Schnelldampfer Saale“ ist am 3. Dezember Mittags von New-⸗JYork nach der Weser abgegangen.
Der Postdampfer Krefeld“ ist am 4. Dezember Morgens in Ant⸗
werpen angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer Darmstadt“ ist am 4. Dezember Vormittags in Aden angekommen.
Theater und Musik.
Schil ler⸗Theater.
Harmlos heiter gestaltete sich der gestrige Abend im Schiller— Theater, wo G. von Moser's humorvoller Schwank „Reif⸗ Reiflingen' zur Aufführung gelangte. Das volle Haus lieferte den Beweis dafür, daß das Stück von seiner alten Zugkraft nichts eingebüßt hat; herzliches Lachen und anerkennender Beifall wechselten miteinander ab, bis der Schlußvorhang die ferneren Lebenz⸗ schicksale des glücklich verlobten Lieutenants Reif von Reif⸗ lingen den Blicken entzog. Die Aufgabe, diefe liebenswürdige int zu verkörpern, war Herrn Albert Patry zugefallen, und er wurde ihr in vollstem Maße gerecht, ohne — wie mancher seiner Vor⸗ gänger in dieser Rolle — durch näselnde Sprechweise, karikierte Be⸗ wegungen und geckenhaften Anzug nach billigen Effekten zu haschen. Er sprach, kleidete und geberdete sich wie ein Mitglied der gebildeten Gesellschaft und brachte die Naivetät und den gemüthvollen Charakter des Offiziers vorzüglich zur Geltung. Auch sonst hatte die gestrige Aufführung, manche anerkennenswerthe Leistung aufzuweisen: so war Fräulein Grete Meyer als verliebtes Töchterlein des Försters vortrefflich am Platze, im Spiel sowohl wie in dem für diese Rolle erforderlichen Gefang; ebenso verdient ihr Partner Herr Reimann als schwärmerischer Provisor lobend erwähnt zu werden;
err Funk verlieh dem urwüchsigen alten Förster ebenfalls lebensvolle
üge. Das Ehepaar von Folgen fand in Herrn Felix und Fräulein
lling angemessene Vertreter; namentlich verstand es die letztere, das Wesen der liebenswürdigen Hausfrau gebührend hervorzukehren. . Froböse machte aus der Gestalt des nichtswärdigen Abenteurers
elow eine kleine, fein ausgearbeitete Charakterstudie. Diskret und vornehm spielte Herr Dahlen den alten Herrn von err und Frau Werner wirkte als ungarische Tante überaus beluftigend. Auch des Apothekerpaars (Alfred Schmasow und Paula Levermann) muß noch anerkennend gedacht werden. Die übrigen Mitwirkenden fanden sich mit ihren Aufgaben gut ab.
Neues Theater.
Madame Judi zeigte gestern Abend in dem bekannten Schwank Le parfum von Ernest Blum und Raoul Toché, daß sie auch als Schauspielerin Bedeutendes, aber doch nicht Hervor— ragendes zu leisten vermag. Sie spielte die weibliche Hauptrolle, die der tugendstolzen Apothekersgattin Sylvanie, geschickt und ausdrucks— voll; aber die Leistung verlor in ihrer Gesammtwirkung viel von ibrem sonstigen Reiz durch einige zu derb hervorgestoßenen Rede— wendungen. Wer die eigenartig große Künstlerin in Frau Judic sehen und bewundern will, muß sich auf die Operette und den Liedervortrag be— schränken. Für den gestrigen Abend waren einige „‚Chansonnettes? be. sonders angekündigt; Madame Judie sang deren drei. Ihre originelle und musterhafte 3 übte wieder den alle Bedenken überwindenden Reiz aus. Nur bei dem letzten Liede wurden die Grenzen der Dis—⸗
sonst wohl versteht, nicht völlig gewahrt, und mit der Feinheit hörte auch der Bann auf, den die Künstlerin auf ihre Zuhörer aus-
zuüben pflegt. onzerte.
K Die junge Violinvirtuosin Mina Bruk aus Rußland und die Pianistin Valerie Hanquet, eine Amerikanerin, traten gestern emeinschaftlich im Konzertsaal, Potsdamerstraße 9, auf. Die iolinistin, welche ihre Studien auf der hiesigen . Soch⸗ schule gemacht hat, bekundete in der en tr ie onate' von Tartini eine anerkennenswerthe technische Fertigkeit; die Grazie und Zartheit des Ausdrucks in Spohr's Adagis aus dem neunten Konzert regte die Hörer zu lauten Beifallsbezeugungen an. Die Pianiftin stand ihrer Gefährtin ebenbürtig zur Seite. Der Vortrag der selten gehörten Variationen über ein bekanntes Thema Donizetti's von Henselt, sowie einiger Piècen von Chopin, Brahms und Moszkowski
fanden die günstigste Aufnahme.
Der bekannte Klaviervirtuose Georg Liebling, welcher aus der Schule Theodor Kullak's hervorgegangen ist, gab gestern im Saal der Singakademie einen Klavier Abend, der zahlreich besucht war. Unter den vielen klassischen und modernen Werken, die der Künstler zu Gehör brachte, gefielen besonders Schumann's moll -Sonate, Chopin's Andante und Polonaife, eine Oktaven⸗Etüde eigener Komposition welche auf Wunsch wieder- holt wurde), sowie das selten gehörte, schwierige ‚Hexameron“ von Liszt, Thalberg, Pixis, Herz, Cierny und Chopin. Der Vortragende fand vielen Beifall.
Im Schiller-⸗Thegter wird demnächst Frau Clara Meyer, Ehrenmitglied des Königlichen Schauspiels, in 36 Abonnements Vorstellungen gastieren und zwar in drei hervorragenden Rollen ihres Repertoires, sodaß jeder Abonnent des Schiller ⸗ Theaters die Künstlerin in den gleichen drei Stücken sehen kann. Darüber hinaus wird Frau Clara Meyer noch in mehreren Vorstellungen außerhalb des Abonnements auftreten. — Am Sonnabend Nachmittag findet eine Schüler -⸗Vorstellung statt, bei welcher Das Käthchen von Heilbronn“ zur Aufführung kommt. Als Abendvorstellung geht morgen und übermorgen der Moser'sche Schwank Reif⸗-Reiflingen' in Scene.
Mannigfaltiges.
Der Zentralverein für das Wohl der arbeitenden Klas(sen hielt gestern Abend im Herrenhause unter Vorsitz des Herrn Dr. Georg von Bunsen seine Jahresversammlung ab. Die Verhand—⸗ lung leitete der Vorsitzende mit einem kurzen Nachruf für Rudolf von Gneist ein, welchet über 25 Jahre hindurch an der Spitze des Vereins gestanden hat. Dem Jahresbericht war zu entnehmen, daß die Mitgliederzahl des Vereins, die Anfang 1894 noch 1138 betrug, seitdem nicht nur keine Steigerung erfahren hat, sondern auf 1086 zurückgegangen ist und daß mit dem Jahresschluß 17 weitere Mit- glieder . werden. Unter den 10986 Mitgliedern befinden sich 201 Behörden, Korporationen und Vereine, 155 Aktien, und andere Gesellschaften, 5 permanente Mitglieder, 242 persönliche Mitglieder in Berlin, 222 in den übrigen Theilen Preußens, 193 außerhalb Preußens. Die Thätigkeit des Zentralvereins konnte unter den ohwaltenden Umständen nur eine sehr beschränkte sein. Es wurden überhaupt nur 500 „ bewilligt und war für die Haushaltungsschule des hiesigen Lettevereins; im übrigen wurden nur die laufenden Ausgaben gemacht: 2000 4 wurden als Beitrag zur Zentralstelle für Arbeiter⸗Wohlfahrts-Ein⸗ richtungen abgeführt; 7506 M kostete die in 1154 Exemplaren er⸗ schienene Vereinszeitschrift Der Arbeiterfreund“, 2000 6 wurden zur 5 der von der gleichen Redaktion herausgegebenen „Sozial⸗ korrespondenz“ gezahlt. Ba der Vorstand sich klar darüber geworden ist, daß entschieden etwas Nachhaltiges zur Neubelebung der gesunkenen Vereinsthätigkeit geschehen müsse, wurde eine Kommission, bestehend aus den Herren Professor Böhmert, Staatssekretär a. D. Herzog, Professor Lr. Schmoller, Eisenbahn-Direktor a. D. Schrader und Banguier Weißbach niedergesetzt mit der Aufgabe, sich über die künftige Srga—
gisation des Zentzalve: eins and die von demselben zur Crfüllung seiner
eine bisherige, fast ausschließllich literarische , . 6 und eine energische praktische Wirksamkeit eintreten. Angeregt sst die Be⸗ ründung von Volksheimen in Verbindung mit Lefehallen, wesche Mitgliedern aus allen Volksklassen als Mittelvunkte einer edlen Ge⸗ selligkeit dienen sollen. Mit diesen Volksheimen will man Vortrags abende und Unterrichtskurse verbunden fehen; ebenfo sollen dort Gesangbereine und. dramatische Klubs fich zusammenfinden, Frauenabende veranstaltet und Kinderspiele und Turnübungen gepflegt werden. Vorgeschlagen ist ferner, bei Gelegenheit der Berliner Gewerbe Ausstellung einen Kongreß der Mitglieder des Zentralvereinsz zu veranstalten, vielleicht in Verbindung mit der geplanten Versammlung des Bundes der Industriellen' Angeregt ist endlich noch, die Begründung von Haushaltungsschulen auf dem Lande, etwa durch Ausbildung und Entsendung von Schwestern zu fördern. — Neu in den Vorstand wurden gewählt: Staats. Minister Herrfurth, Professor Dr. Schmoller und Präsident Rösing.
Das Standbild der Beroling“ gelangt ö dem
Alexanderplatz zur Aufstellung. Die von Professor ndrieser modellierte Riesenfigur, ist ein Meisterwerk der Treibkunst. ngefertigt wurde sie von der Firma Fr. Peters, die dazu eigens am Hafenpla einen Schuppen bauen mu te. Die „Berolina“ mißt vom Sockel, guf dem ihre Füße stehen, bis zur Mauerkrone, die ihr Haupt schmückt, Lö0 m. Ebenso hoch ungefähr ist das Postament, sodaß das ganze Werk nach der Aufstellung die Höhe von 15 m erreichen wird. Die feierliche Enthüllung soll um die Mitte dieses Monats an einem noch näher zu bestimmenden Tage stattfinden. Die Berolina wird sich den wenigen mit dem Hammer in Kupfer getriebenen Bild werken, welche die Reichshauptstadt besitzt, würdig an die Seite stellen. Werke dieser Art sind die Quadriga auf dem randenburger Thor, die am Ende des vorigen Jahrhunderts von einem Potsdamer Kupfer⸗ schmied ausgeführt wurde, der Pegasus auf dem Schauspielhaufe, die Figuren auf der Friedrichsbrücke und auf dem Erweiterungsbau des Reichs⸗Postamtes an der Ecke der Leipziger und Mauerstraße und der Reichsherold des Reichstagsgebäudes, der ebenfalls aus der Werkftatt von Fr. Peters hervorgegangen ist.
Die Kurfürsten-(Lange) Brücke ist gestern Abend für den Personenverkehr freigegeben worden; für den Wagenverkehr soll die⸗= selbe vom Montag ab passierbar sein.
Der Vorstand des Vereins Dienst an Arbeits losen“ ver⸗ sendet auch in diesem Jahre eine, Weihnachtsbitten, um, wie im vorigen, an, den beiden Festtagen Morgens eine Weihnachtsfeier für die in der Winterkälte obdachlos umherirrenden Arbeitslosen peranstalten zu können. Besonders erwünscht . warme getragene Männerkleider, welche eventuell auf Anzeige seitens des Vereinsbureaus abgeholt werden. Im Jahresbericht des Vereins wird über die Gaben quittiert. Das Bureau, wohin auch Arbeitslose zu weisen und offene Stellen anzumelden sind, befindet sich Boyen str. 30, Berlin N. (Sekretär M. Gilweit). Dort werden Beiträge entgegengenommen und jede Auskunft ertheilt.
Leipzig, 4. Dezember. Das „Leipziger Tageblatt“ berichtet: Zu der heute stattgehabten Beerdigung des Ober⸗Reichsanwalts Dr. Tessendorf hatte Seine Majestät der Kaifer einen
Trächtigen Kranz gesandt, welchen der Präsident des Reichsgerichts Dr. von
Oehlschläger am Sarge niederlegte. An die Hinterbliebenen batte Seine Majestät der Kaiser ein Beileids Telegramm folgenden Wortlauts gerichtet: „Ich beklage aufrichtig und tief mit Ihnen in dem Heim⸗ e e, einen der 6 , und verdientesten Beamten, dessen
ndenken Ich und das Vaterland in Ehren halten werden. Wilhelm. L. . Aus Berlin war zu der Leichenfeier der Staats- sekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding erschienen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
kretion, welche die Künstlerin mit Geist und Grazie inne zu halten
Beilage.) rm ᷣ· i —V—ä—äKu2ͥ᷑snnnuuuuuuw⏑uauuáuβaZyáFuzÿDuaGûuraZTaRhonr reer · ···············ᷣ⏑—ꝛꝛrn¶rirrr d Q ᷣQRůC ——rr —ä20 0⏑⏑—ä—uůͥ6i ä, ere, ch
Wetterberi vom 5. Dezember
tragische Oper in 5 Akten von Richard Wagner.
Aufgaben zu beschreitenden Wege schlůssig zu machen. Der Verein will
OO 0 8
Morgens.
— ü c —
sp. m us
50 C. 2
Stationen. Wind. Wetter.
Bar. auf 0 Gr.
u. d. Meeres
red. in Milli Temperatur in 0 Cel
S bedeckt
5 halb bed. 2 bedeckt
4 Regen
6 Regen
4 bedeckt
1 Schnee
*
Belmullet .. Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda. Moskau ... Cork. Queens⸗ / on,, 6 halb bed. Cherbourg. 761 7 halb bed. H 8 bedeckt 737 7 Regen DVamburg .. 742 bedeckt Swinemünde 742 6 Regen Neufahrwasser 745 7 Regen Memel... 741 o bedeckt kw . tünster. .. 749 Karlsruhe.. 760 Wiesbaden. 756 München .. 761 Themnitz .. 754 Merlin 757 d Breslau... 754 le d Aix. . 761 1 .
h Gestern Regen. ) Nachts Regen. Y) Nachts
Regen. Uebersichtlder Witterung.
Ein tiefes barometrisches Minimum unter 720 mm liegt an der mittleren norwegischen Küste, an seiner Slldseite bis zum Alpengebiet starke, theilweise stürmische Luftbewegung aus südwestlicher und west⸗ licher Richtung hervorrufend; am Eingang des Skagerrak, stellenweise im westlichen Deutschland weht voller Sturm aus Südwest, an der holländischen Küste aus West. Am höchsten, über 773 mm, ist der Luftdruck über Südwest- Europa. In Deutsch⸗ land ist das Wetter warm, trübe und regnerisch; überall ist Regen gefallen; an der Küste llegt die Temperatur 3 bis 6, im Binnenlande 5 bis 8 Grad über dem Mittelwerthe. Fortdauer der warmen, 2 Witterung mit Regenfällen demnächst wahrscheinlich. den ff Seewarte.
/ / / Theater. Königliche Schauspiele. Freitag: Opern-
baus. 179. Vorstellung. Wagner ⸗ Cyelus. . Rienzi, der Letzte der Tribunen. Große
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— 2 —— — — — C O — O O = O —
*
Ballet von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Tetzlaff. Bekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapell⸗ meister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 271. Vorstellung. Der Stören⸗ fried. Lustspiel in 4 Aufzügen von Roderich Benedix. Regie: Ober⸗Regisseur Max Grube. ,, Müller: Herr Friedrich Haase, als Gast.) nfang 74 Uhr. j Sonnabend: Opernhaus. 180. Vorstellung. Zum 100. Male: Mignon. Oper in 3 Akten von Ambroise Thomas. Text mit Benutzung des Goethe'schen Romans „Wilhelm Meisters Lehr⸗ jahre! von Michel Carr und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. 6 Uhr.
Schauspielhaus. 272. Vorstellung. Die Quitz ows. Vaterländisches Drama in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 79 Uhr.
Deutsches Thenter. Freitag: Die Mütter. Anfang 79 Uhr.
Sonnabend: Neu einstudiert: Der Misanthrop von Molière. — Hierauf: Zum ersten Male: Das 9 Lied. Versspiel in 1 Aufzug von Felice
avallotti, deutsch von Ludwig Fulda.
Sonntag, Nachmittags 25 Uhr: Die Weber. — Abends 77 Uhr: Der Misanthrop. — Hierauf: Zum ersten Male wiederholt: Das Hohe Lied.
Berliner Theater. Freitag (4. Abonnements fl ung: Der Herrgottschnitzer. Anfang 8
Sonnabend: Pan Cezar.
Sonntag, Nachmittags 25 Uhr: Des Meeres und der Liebe Wellen. — Abends 7 Uhr: Sasemann's Töchter.
Lessing · Theater. Anfang 743 Uhr.
Sonnabend: Zweites Gastspiel von Felix Schweighofer. is Nullerl.
onntag, Nachmittags 25 Uhr: Nathan der
Weije. (Gustas Kober als Gast.) — Abends z Uhr: Drittes Gastspiel von Felix Schweig⸗ hofer. s Nullerl.
Freitag: Wettrennen.
Residenz Theater. Direttion: Sigmund Lautenburg. Freitag: Zum letzten Male: Der Nabenvater. Schwank in 5 Akten von z Fr. Fischer und Josef Jarno. — Vorher:
ber die Ghe! Komödie in 1 Akt von Paul Linsemann. Anfang 74 Uhr.
Sonnabend: Zum ersten Male: Hals über Kopf. (Coup de tete.) Schwank in 3 Akten von A. Bisson. — Vorher: Frosch. Studie in 1 Akt von Benno Jacobson.
Friedrich · Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25 — 26.
Freitag: Bei bedeutend ermäßigten Preisen. Volksthümliche Vorstellung unter Leitung des Kaiser⸗ lich russischen Hofschauspielers Herrn Julius Fiala: Lorbeerbaum und Bettelstab. Charaktergemälde in 3 Akten und einem Vorspiel von Carl von Holtei. Regie: Herr Lemaitre. Anfang 74 Uhr.
Sonnabend: Kean, oder: Leidenschaft und Genie. Schauspiel in 5 Akten von Alex. Dumas, deutsch von Ludwig Schneider.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 442. / 6. Tournée Judic. Direktion: Theodor von Glaser.
Freitag: Divorgons! Comédie en 3 actes de Mrs. Victorien Sardou et Emile de Najac. Anfang 74 Uhr.
Sonnabend: Tourn 6e Judie. La Roussotte. Comèdie- Vaudeville en 3 actes de Mrs. IH. Meilhac, L. Halévy et A. Millaud. Musique de Mrs. Lecocq, Hervé et Boullard.
Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Freitag: Der Zigeunerbaron. Operette in 3 Akten nach einer Erzählung M. Jokai's von J. Schnitzer. Musik von Johann Strauß. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 75 Uhr.
Sonnabend: Der arme Jonathan.
Adolph Ernst Theater. Freitag: Der kleine Lord. Lebensbild in 3 Akten, nach dem gleichnamigen Roman von Mrs. Hodgsen Burnett, übersetzt von Bolten⸗Bäckers. — Hierauf: Die ewige Braut. Operette in 1 Akt von W. Mann⸗ städt und Jean Kren. Anfang 75 Uhr.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Bentral Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G.
Freitag: Eine tolle Nacht. Große Aus- stattungsposse mit Gesang und Tanz in 5. Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz⸗Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 74 Uhr.
Sonnabend: Eine tolle Nacht.
*
Konzerte.
Sing ⸗Akademie. Freitag, Anfang 8 Uhr: Konzert von Teresa Carreño.
Saal Berhstein. Linkstraße 42. Freitag,
Anfang 7 Uhr: Klavier⸗Abend von Ernesto
Conusolo.
Zirkus Renz. Karlstraße. Freitag, Abends 73 Uhr: Große brillante Vorstellung mit humo⸗ ristischen Einlagen sämmtlicher Clowns und des be⸗
Familien ⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elisabeth Güssowv mit Hrn. Do⸗ mänenpächter und Lieut. d. R. Philipp Wahn schaffe (Blankenburg a. H- — Hakenstedt). .
Verehe licht; Hr. Hans Lothar von Seebach mit Mathilde Freiin von Knobelsdorff ⸗- Schöneiche (Berlin). — Hr. Otto von Rohr ⸗Wahlen⸗Jürgaß mit Frl. Käthe Witt (Frehne). — Hr. Haupt⸗ mann Graf 6 Pfeil und Kl. Ellguth mit Frl. Amelie von Loßberg (Cassel). — Hr. Hauptmann Hans Groß mit Frl. Susanna Werner (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Amtsrichter Samter (Brandenburg a. H.). — Hrn. Superintendent Steinbach Be in — Hrn. Regierungs⸗Rath Robolski (Charlottenburg).
Gestorben: Hr. Heinrich von Michael auf Bassow Berlin). — Hrn. Oberförster Adlich Tochter Johanna (Turoscheln). — . Kreis. Schul in spektor Bertha Müller, geb. Pollack . Hr.
Aber⸗Postsekretär Adolf Krug (Breslauz — Hr. Victor von Andrejanoff (Berlin). — Fr. von Normann (Tempelhof).
osephine
Verantwortlicher Redakteur: Siem enroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagz= Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen
leinschließlich Börsen⸗ Beilage), und die Bekanntmachung der Hauptverwal⸗- tung der Staatsschulden in Berlin, betreffend die Niederlegung der im Etats jahre 1894/95 durch die Tilgungsfonds eingelösten Stants-⸗ chuldendokumente.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 5. Dezember
1895.
M 260.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag sind die Entwürfe I) eines Börsen— gesetz es, 2) eines Gesetzes, betreffend die Pflichten ker ee affanft! bei Aufbewahrung fremder Werth⸗ papiere, zugegangen.
Der Entwurf eines Börsengesetz es lautet:
L. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe.
SGrrichtung und Aufhebung von . Aufsicht über dieselben.
Die Erxichtung einer Börse bedarf der Genehmigung der Landes regierung. Diese ist befugt, die Aufhebung bestehender Börsen an— zuordnen. . . .
Die Landesregierungen üben die Aufsicht über die Börsen aus. Sie können die unmittelbare Aufsicht den Sandelsorganen (Handels⸗ kammern, kaufmännischen Korporationen) übertragen.
Der Aufsicht der . und der mit der unmittel⸗ baren Aufsicht betrauten Handelgorgane unterliegen auch die auf den Börsenverkehr bezüglichen Einrichtungen des. Kündigungzsbureaus, Liauidationskassen, Liquidationsvereine und ähnlicher Anftalten.
J
8 *
Bei jeder Börse ist als Organ der Landesregierung ein Staats kommissar zu bestellen. Ihm liegt die Beachtung der Vorgänge an der Börse ob, sowie die Berichterstattung über hervorgetretene Mängel und über die Mittel zu ihrer Abstellung. .
Mit Zustimmung des Bundesraths kann für einzelne Börsen die Thätigkeit des Staatékommissars auf die Mitwirkung beim ehren gerichtlichen Verfahren beschränkt oder, sofern es sich um kleine Börsen handelt, von der Bestellung eines Staatskommissars abgesehen werden.
mir e wut.
Zur Begutachtung über die durch dieses Gesetz der Beschluß— fafsung des Bundesraths überwiesenen Angelegenheiten ist als Sach— verständigenorgan ein Börsenausschuß zu bilden. Er besteht aus mindestens dreißig Mitgliedern, welche vom Bundesrath in der Regel auf je drei Jahre gewählt werden. Eine erneute Wahl ist zulässig. Die Wahl von zwei Dritteln der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Organe der deutschen Börsen. Darüber, in welcher Anzahl diese Mitglieder von den einzelnen Börsen vorzuschlagen sind, bestimmt der Bundesrath. ,
Die Geschäftsordnung für den Ausschuß wird nach Anhörung desselben von dem Bundesrath erlassen; der letztere setzt auch die den Ausschußmitgliedern zu gewährenden Tagegelder und Reisekosten fest.
.
Für jede Börse ist eine Börfenordnung zu erlassen. .
Die Genehmigung derselben erfolgt durch die Landesregierung. Diese kann die Aufnahme bestimmter Vorschriften in die Börsen— ordnung anordnen.
Obligatorischer . der Börsenordnung.
Die Börsenordnung muß Bestimmungen treffen:
1L) über die Börsenleitung und ihre Srgane;
2) über die Geschäftszweige, für welche die Börseneinrichtungen bestimmt sind; .
3) über die Voraussetzungen der Zulassung zum Besuch der Börse; . .
4) darüber, in welcher Weise die Preise und Kurse zu notieren sind.
§6.
. Die Börsenordnung tann für andere als die nach 5 5 Ziffer 2 zi bezeichnenden Geschäftszweige, sofern dies nicht mit besonderen Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes (65 31, 39, 47, 48) im Widerspruch steht, die Benutzung von Börseneinrichtungen zulassen. Ein Anspruch auf die Benutzung erwächst in diesem Fall für die Betheiligten nicht.
Fälle des ᷣᷣ vom Börsenbesuch.
Vom Börsenbesuch sind ausgeschlossen:
I) Personen weiblichen Geschlechts;
3 e . welche sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehren⸗
e befinden;
3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Ver— fügung über ihr Vermögen beschränkt sind; ö
4) Personen, welche wegen betrüglichen Bankerutts rechtskräftig derurtheilt sind; .
3) Personen, welche wegen einfachen Bankerutts rechtskräftig ver⸗ urtheilt sind; . eñ 9! Personen, welche sich im Zustande der Zahlungsunfähigkeit befinden;
) Persenen, gegen welche durch rechtskräftige oder für sofort virksam erklärte ehrengerichtliche Entscheidung auf Ausschließung von dem Besuch einer *. erkannt ist. .
Die Zulassung oder Wiederzulassung zum Börsenbesuch kann in den Fällen unter 2 und 3 nicht vor der Beseitigung des Aus— schließungsgrundes, in dem Fall unter 5 nicht vor Ablauf von sechs Monaten, nachdem die Strafe verbüßt, verjährt oder erlassen ist, er. folgen; sie darf in dem letzteren Fall und ebenso in dem Fall unter 6 nur stattfinden, wenn der Börsenvorstand den Nachweis für geführt erachtet, daß die Schuldverhältnisse sämmtlichen Gläubigern gegenüber durch Zahlung, Erlaß oder Stundung geregelt sind. Einer Person, welche im Wiederholungsfall in Zahlungsunfähigkeit oder in Konkurs gerathen ist, muß die Zulassung oder Wiederzulassung mindestens für die Dauer eines Jahres verwelgert werden. In dem Fall unter 4 ist der Ausschluß ein dauernder. ;
Die Börsenordnungen können weitere Ausschließungsgründe , —
uf Antrag der Börsenorgane kann die Landesregierung in be— sonderen Fällen Ausnahmen von den Vorschriften über die Aus⸗ schließung vom Börsenbesuche zulassen.
Handhabung der 6 an der Börse.
33.
Die Börsenaufsichtshehörde ist befugt, zur Aufrechthaltung der 2 und für den Geschäftsverkehr an der Börse Anordnungen zu erlassen.
Die Handhabung der Ordnung in den Börsenräumen liegt dem Börsenvorstand ob. Er ist befugt, Personen, welche die Ordnung gder den Geschäftsverkehr an der Börse stören, sofort aus den Börsenräumen zu entfernen und mit zeitweiliger Ausschließung von der Börse oder mit Geldstrafe zu bestrafen. Das Höchstmaß beider Strafen wird durch die Börsenordnung festgesetzt. Die Äusschließung don der Börse kann mit Genehmigung der Börsenaufsichtsbehörde durch Anschlag in der Börse bekannt gemacht werden. ;
Gegen die Verhängung der i , findet innerhalb einer durch die ye ,. festzusetzenden Frist die Beschwerde an die Börsen⸗ aufsichtsbehörde statt. —ᷣ
Finden sich an der Börse Personen zu Zwecken ein, welche mit der Srdnung oder dem Geschäftsverkehr an derselben unvereinbar sind, so ist ihnen der Zutritt zu untersagen.
Ehrengerichtliches Verfahren. 1 ö
An jeder Börse wird ein Ebrengericht gebildet. Es besteht, wenn die unmittelbare Aufsicht über die Börse einem Handelsorgan § 1 Abs. 2) übertragen ist, aus der Gesammtheit oder einem Aus—= schuß dieses Aufsichtsorgans, andernfalls aus Mitgliedern, welche von den Börsenbesuchern oder den Börsenorganen gewählt werden. Die näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung des Ehrengerichts werden von der Landesregierung erlassen.
Y) Zuständigkeit . Ehrengerichts.
Das Ehrengericht zieht zur Verantwortung Börsenbesucher, welche im Zusammenhang mit ihrer Thätigkeit an der Börfe sich eine unehrenhafte Handlung haben zu Schulden kommen lassen.
3) Mitwirkung nen.,
Von der Einleitung oder Ablehnung eines ehrengerichtlichen Ver⸗ fahrens ist der Staatskommissar (5 2) zu unterrichten. Er kann die Einleitung eines ehrengerichtlichen Verfahrens verlangen. Diesem Verlangen sowie allen Jon dem Kommissar gestellten Beweisanträgen muß stattgegeben werden. Der Kommissar hat das Recht, allen Ver— handlungen beizuwohnen und die ihm geeignet erscheinenden Anträge ö an den Beschuldigten, die Zeugen und Sachverständigen zu stellen.
4 .
Zur Vorbereitung der Hauptverhandlung kann Las Ehrengericht einem Mitglied die Führung einer Vorunterfuchung übertragen. In der Voruntersuchung wird der Beschuldigte unter Mittheilung der Beschuldigungspunkte vorgeladen und, wenn er erscheint, mit seinen Erklärungen und Anträgen gehört.
Zeugen und Sachverständige dürfen nur unbeeidigt vernommen
werden. . 5) Einstellung 3 Verfahrens.
Mit Zustimmung des Staatskommissars kann das Ehrengericht das Verfahren einstellen, andernfalls ist die Hauptverhandlung anzu⸗ beraumen.
6) , .
Die Hauptverhandlung vor dem Ehrengerichte findet statt, auch wenn der Beschuldigte nicht erschienen ist. Sie ist nicht öffentlich. Das Ehrengericht kann die Oeffentlichkeit der Verhandlung anordnen. Die Anordnung muß erfolgen, falls der Staatskommissar oder der Beschuldigte es beantragt, sofern nicht die Voraussetzungen des 5 173 des Wr n f oe ffn , esetzes vorliegen. ö
ö Beschuldigte .. befugt, sich des Beistandes eines Vertheidigers zu bedienen.
Das Ehrengericht ist berechtigt, Zeugen und Sachverständige vor⸗
zuladen und eidlich zu vernehmen. .
Die Strafen bestehen in Verweis, sowie in zeitweiliger oder dauernder Ausschließung von der Börse.
Ergiebt sich, daß keine unehrenhafte Handlung, sondern nur eine Störung der Ordnung oder des Geschäftsverkehrs an der Börse vor« liegt, so kann die Bestrafung gemäß F 8 Abf. 2 durch das Ehren—⸗ gericht stattfinden. .
5
Die Entscheidung wird in der Sitzung, in welcher die mündliche Verhandlung geschlossen wird, unter Angabe der Gründe verkündet oder spätestens mit Ablauf einer Woche nach dem Schlusse der Ver⸗ handlung dem Staatskommissar und dem Beschuldigten in einer mit Gründen versehenen Ausfertigung zugestellt. 44
Dem nicht erschienenen Beschuldigten ist auch die verkündete Entscheidung zuzustellen.
Das Ehrengericht kann in der Entscheidung anordnen, daß und auf welche Weise sie öffentlich bekannt zu machen ist.
Das Ehrengericht kann, wenn auf zeitweilige oder dauernde Aus- schließung vos der Börse erkannt ist, anordnen, daß die Wirkung der Entscheidung sofort eintrete.
7) Berufung. 17
Gegen die Entscheidung des Ehrengerichts steht sowohl dem Staatskommissar als dem Beschuldigten die Berufung an die periodisch zu bildende Berufunge kammer offen.
Die Berufungs kammer besteht aus einem Vorsitzenden und sechs Beisitzern. Der Vorsitzende wird von dem Bundesrath bestimmt. Die Beisitze: werden von dem Börsengusschuß aus seinen auf Vor— schlag der Börsenorgane berufenen Mitgliedern gewählt; von den Beisitzern dürfen nicht mehr als zwei ber if Börse angehören.
Für den Vorsitzenden und die Beisitzer werden in gleicher Weise Stellvertreter bestellt. w . .
In einer Spruchsitzung dürfen nicht mehr als zwei Beisitzer mit wirlen, welche derselben Börse n .
Die Einlezung der Berufung geschieht zu Protokoll oder schriftlich bei dem Ehrengericht, welches die anzugreifende Entscheidung erlassen hat. .
Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt eine Woche.
Sie beginnt, falls die Entscheidung verkündet worden ist, für den Staatskommissar und den erschienenen Beschuldigten mit der Ver— kündigung, im übrigen mit der ö der Enischeidung.
Nach Einlegung der Berufung ist dem Staatskommissar sowie dem Beschuldigten, sofern es nicht bereits geschehen, die angefochtene Entscheidung, mit Gründen a zuzustellen.
ur schriftlichen Rechtfertigung der Berufung steht demjenigen, der sᷣ rechtzeitig eingelegt hat, eine Frist von einer Woche offen. Sie beginnt mit dem ir der Einlegungsfrist oder, wenn zu dieser Zeit die Entscheidung noch nicht nue en war, mit deren Zustellung.
Die Berufungsfrist des Beschuldigten und die etwa eingehende Rechtfertigung wird dem Cache nn f, die Berufungsschrift und die Rechtfertigung des Staatskommissars dem Beschuldigten mitgetheilt. Innerhalb einer Woche nach der Mittheilung kann eine Beantwortungs⸗
rift eingereicht werden. schrift eingereich 5 2.
Die Fristen zur Rechtfertigung und zur Beantwortung der Be—⸗ rufung können auf Antrag von —̃ verlängert werden.
Nach Ablauf der in den 85 18, 20, 21 und 22 bestimmten Fristen werden die Akten an die Berufungskammer eingesandt. Zu der Ver⸗ n f ist der Beschuldigte vorzuladen und der Staatskommissar uzuziehen.
ö 283 Berufungskammer kann zur Aufklärung des Sachverhalts vorherige Beweiserhebungen veranlassen.
Auf das Verfahren vor der Berufungs kammer finden die Vor⸗ schriften der 85 11, 14, 15 und 16 Anwendung.
8) ö
Ueber jede Vernehmung in der Voruntersuchung und über die
Hauptverhandlung ist durch einen vereideten Protokollführer ein Pro⸗ tokoll aufzunehmen. *
§ 25. ; ; Neben der Strafe kann auf vollständigen oder theilweisen Ersatz der durch das Verfahren 2 baaren Auslagen erkannt werden.
S 26. . Die Gerichte sind verpflichtet, dem Ersuchen des Ehrengerichts sowie der Berufungskammer um Vernehmung von Zeugen und Sach⸗ verständigen zu entsprechen.
§5 27. Die mit der Aufsicht über die Börsen betrauten Organe sind verpflichtet, Handlungen der Börsenbesucher, welche zu einem ehren⸗
gerichtlichen Verfahren Anlaß geben, zur Kenntniß des Staats kommissars oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, zur Kenntniß des
Ehrengerichts zu bringen. ; K
Eine Vereinbarung, durch welche die Betheiligten sich der Ent⸗ scheidung eines Börsenschiedsgerichts unterwerfen, ist nur verbindlich, wenn jeder der Betheiligten Kaufmann oder für den betreffenden Ge⸗ schäftszweig in das Börsenregister (S 5h) eingetragen ist oder wenn die Unterwerfung unter das Schiedsgericht nach Entstehung des Streit- falls erfolgt. .
II. Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesen.
Feststellung k
Soweit bei Waaren oder Werthpapieren der Börsenpreis amtlich festgestellt wird, erfolgt die Feststellung sowohl für Kassa. wie für Zeitgeschäfte durch den Börsenvorstand. ; Als Börsenpreis ist derjenige Preis festzusetzen, welcher nach der wirklichen Geschäftslage des Verkehrs am Börsenort den gemeinen Handelswerth darstellt. Kursmakler. 836. . ,
Zur Mitwirkung bei der amtlichen Feststellung des Börsenpreises von Waaren und Werthpapieren sind aus dem Kreise der Vermittler besondere Hilfspersonen (Kursmakler) auszuwählen, welche der Auf⸗ sicht des Börsenvorstandes unterstehen. ö
Sie werden von der Landesregierung nach Anhörung der Börsen⸗ organe bestellt und entlassen. Vor Antritt ihrer Stellung leisten sie den Eid, daß sie die ihnen obliegenden Pflichten getreu erfüllen wollen. .
§ 31.
Wird ein ohne die Vermittelung eines Kursmaklers abgeschlossenes Geschäft in Waaren oder Werthpapieren, hei denen eine amtliche in n des Börsenpreises erfolgt, nicht sofort von einer der
arteien oder dem Vermittler auf schriftlichem Wege zur Kenntni
des Börsenvorstandes oder eines Kursmaklers gebracht, so erwächst
für das Geschäft ein Anspruch auf Berücksichtigung bei der Preis⸗
feststellung nicht und bleibt es von der Benutzung der Börsen⸗ einrichtungen ausgeschlossen. . § 32.
Die Kursmakler dürfen in den Geschäftszweigen, für welche sie bei der amtlichen Feststellung des Börsenpreises mitwirken, nur inso⸗ weit für eigene Rechnung oder in eigenem Namen Handelsgeschäfte schließen oder eine Bürgschaft für die von ihnen vermittelten Ge— schäfte übernehmen, als dies zur Ausführung der ihnen ertheilten Auf⸗ träge nöthig ist. Die Gültigkeit der abgeschlossenen Geschäfte wird hierdurch nicht berührt.
Die Kursmakler dürfen, soweit nicht die Landesregierung Aus⸗ nahmen zuläßt, kein sonstiges Handelsgewerbe betreiben; sie dürfen auch nicht zu einem Kaufmann in dem Verhältniß eines Prokuristen, Handlungsbevollmächtigten oder Handlungsgehilfen stehen. Zu keinem Geschäfte dürfen sie die Einwilligung der Parteien oder deren Bevoll⸗ mächtigten anders annehmen, als durch ausdrückliche und persönliche Erklärung; es ist ihnen weder erlaubt, von Abwesenden Aufträge zu ö, noch sich zur Vermittelung eines Unterhändlers zu be—
ienen.
§ 33.
Die im Art. 67 Abs. 2, im Art. 71 Abs. 1 und in den Art. 72 bis 74, 76, 79 bis 83 des Handelsgesetzbuchs enthaltenen Vorschriften finden auf die Kursmakler Anwendung.
Das von dem Kursmakler zu führende Tagebuch muß vor dem Gebrauch Blatt für Blatt mit fortlaufenden Zahlen bezeichnet und dem Börsenvorstand zur Beglaubigung der Zahl der Blätter vor⸗ gelegt werden. ⸗
Wenn ein Kursmakler stirbt oder aus dem Amt scheidet, ist sein Tagebuch bei dem Börsenvorstand k
Für die Vermittelung von Börsengeschäften findet eine amtliche
Bestellung von Handelsmatlern im Sinne des Art. 66 des Handels⸗
g . nicht statt; die bisher erfolgten Bestellungen verlieren ihre irksamkeit.
Zur Vornahme der nach den Art. 311, 343, 348, 354, 357, 365, 366 und 387 des Handelsgesetzbuchs durch einen Handelsmakler zu bewirkenden Verkäufe sind auch die Kursmakler sowie die sonst zur Vornahme von Verläufen der bezeichneten Art oder von Ver— steigerungen öffentlich ermächtigten Handelsmakler befugt.
; Befugnisse — 5.
8
Der Bundesrath ist befugt: ⸗
leine von den Vorschriften im 529 Abs. 1 und in den §5§ 30 und 31 abweichende amtliche n . des Börsenpreises von Waaren oder Werthpapieren für einzelne Börsen zuzulassen;
2 eine amtliche Feststellung des Börsenpreises bestimmter Waaren allgemein oder für einzelne Börsen vorzuschreiben;
3) Bestimmungen zu erlassen, um eine Einheitlichkeit der Grund⸗ sätze über die den Feststellungen von Wagrenpreisen zu Grunde zu legenden Mengen und über die für die Feststellung der Preise von Werthpapieren maßgebenden Gebräuche herbeizuführen.
Die Befugniß der Landesregierung zu Anordnungen der im Abs. 1 Ziffer 2 und 3 bezeichneten Art wird hierdurch nicht berührt, soweit der Bundesrath von seiner Befugniß keinen Gebrauch gemacht hat. III. Zulassung von Werthpapieren zum Börsenhandel.
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Die Zulassung von Werthpapieren zum Börsenhandel erfolgt an jeder Börse durch eine Kommission (3Zulassungsstelle), von deren Mit⸗ gliedern mindestens der dritte Theiß, aus Personen bestehen muß, welche sich nicht gewerbsmäßig am Börsenhandel mit Werthpapieren betheiligen. Im übrigen werden die Bestimmungen über die Zu⸗ sammensetzung der Zulassungsstelle, sowie über die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen deren Entscheidungen durch die Börsenordnungen ge⸗ troffen. Die Zulassungesstelle ist ef. zum Börsenhandel zugelassene Werthpapiere von demselben auszuschließen. .
ie Zulassung deutscher Reichs- und Staats. Anleihen darf nicht versagt werden. ; Verhältniß verschiedener J zu einander.
Wird von der Zulassungsstelle einer Börse der Antrag auf Zu⸗ lassung von Werthpapieren zum Börsenhandel ab elehnt, so hat die Zulassungestelle unter Angabe der Gründe den Vorständen der übrigen
deutschen Börsen für Werthpapiere Mittheilung zu machen. Dabei ist anzugeben, ob die Ablehnung mit Rücksicht auf örtliche Verhält-