1895 / 290 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

1 .

im Augenblick der Aneignung die Absicht des Ers hatte und deren Ausfübrbarkeit durch bereite Mittel gewährleistet war, wird, insoweit es sich um bei einem Kaufmann hinterlegte oder verpfändete Werthyaxiere handelt, durch die Bestimmung des 5 2 des Entwurfs für die Zukunft beseitigt werden. Die dieser Praxis entsprechenden Entscheidungen beruben, wie oben näher ausgeführt, auf der Erwägung, daß in dem Thäter durch das Vorbandensein von Absicht und Möglichkeit jederzeitiger Ersatzleistung die Annahme begründet werde, der Eigenthümer werde mit der unter solchen Umstãnden geschehenen Aneignung der Sache einverstanden sein, und daß dadurch das Bewußtsein des Verwahrers von der Rechtswidrigkeit der Aneignung ausgeschlossen werde. Gegenüber der Vorschrift des 5 2, wonach die Befugniß des Verwahrers, statt der in Verwahrung genommenen Werthpapiere nur gleichartige zurück- jugewähren, und zu Verfügungen zum eigenen Nutzen von einer aus. drücklich und schriftlich erklärten Ermächtigung des Eigentbümers ab⸗ hängig ist, wird künftig nur sehr ausnahmsweise die Zustimmung des Letzteren zu einer Zueignung der Wertbpapiere durch den Verwahrer aus dessen durch bereite Mittel sichergestellter Ersatzabsicht gefolgert werden können. , fũr Deyotunterschlagungen?

In der Tagespresse ist mehrfach angeregt worden, Depotunter⸗ schlagungen unter Zuchthausftrafe zu stellen. Die gleiche Forderung erbebt der eingängs erwähnte, in dem Reichstag eingebrachte Antrag des Abg. Dr. von Cuny. Für eine derartige Strafschärfung sprechen in der That verschiedene Momente. Von einem Kaufmann, welcher berufsmäßig Depotgeschäfte macht, pflegt eine besondere Vertrauens würdigkeit erwartet zu werden. Der Hie run dieser Vertrauens- stellung durch Veruntreuung der ihm in Hinblick auf dieselbe an- vertrauten Werthpapiere bekundet einen verbrecherischen Willen schlimmster Art. Dazu tragen Depotunterschlagungen, namentlich wenn sie in größerem Umfang stattfinden, den Charakter greßer Ge⸗ meingefährlichkeit an sich, nicht allein durch die Schädigung der von der Unterschlagung Betroffenen, sondern insbesondere auch, indem sie Mißtrauen bei dem Publikum erwecken, auf Handel und Wandel lähmend einwirken und das wirthschaftliche Leben ungünstig beeinflussen.

Andererseits fällt ins Gewicht, daß die Bedrohung der Depot- unterschlagungen mit Zuchthaus mit dem Strafensystem des Straf⸗ gesetzbuchs nicht im Einklange stehen und zu einem Mißverhältniß nicht nur gegenüber anderen Vergeben führen würde, sondern . gegenüber sonstigen Arten der Unterschlagung, welche, wie die Ver untreuung ven Mündelgeldern, Sparkasseneinlagen und ähnliche, einen nicht minder groben Vertrauensbruch darstellen und nicht minder strafwürdig erscheinen wie Depotunterschlagungen.

War aus diesen Erwägungen davon abzusehen, Devpot⸗ unterschlagungen an sich unter Zuchthausstrafe zu stellen, so erscheint doch Zuchthausstrafe dann angezeigt, wenn durch Hinzutreten des Konkurses des Thäters die Veruntreuungen einen besonders gemein⸗ gefährlichen Charakter annehmen. Der Entwurf (6 12) bedrobt dem⸗ zufolge einen Kaufmann, welcher seine Zablungen eingestellt hat, oder über dessen Vermögen das Kenkursverfahren eröffnet worden ist, mit

uchthaus, wenn er Depots unterschlagen hat und ein innerer usammenhang zwischen diesen Unterschlagungen und dem Konkurse oder der Zahlungseinstellung dadurch gegeben ist, daß der Kaufmann die Depotberuntreuungen im Bewußtsein seiner Zahlungsunfähigkeit oder Ueberschuldung begangen hat. Gewerbepolizeiliche Strafe?

Nach eingehender Erörterung der Frage, ob die Erfüllung der durch den Entwurf dem Verwahrer und Pfandgläubiger in Betreff der gesonderten Verwahrung und der Buchung der Depots, dem Kom— missionär in Betreff der Uebersendung des Stückeverzeichnisses an den Kommittenten auferlegten Pflichten dadurch zu sichern sein möchte, daß deren Nichtbeobachtung als gewerbepolizeiliches Vergehen unter Strafe zu stellen wäre, ist ven einer solchen Vorschrijt abgeseben worden. Entscheidend hierfür war die Erwägung, daß eine gewerbe⸗ polizeiliche Strafbestimmung nur dann wirkungsvoll sein könnte, wenn die geschäftliche Thätigkeit der Banken einer regelmäßigen polizeilichen Revision unterworfen würde, wie solche in der Presse mehrfach gefordert worden ist. Die Einführung einer solchen polizei⸗ lichen Kentrole erscheint indessen völlig unangebracht. Zunächst liegt auf der Hand, daß die Durchführung einer solchen Kontrole eine kaum zu bewältigende Aufgabe sein und daß es schwer halten würde, das für eine solche Aufgabe geeignete Personal zu finden.

Auch an und für sich betrachtet aber kann aus beklagenswerthen Vergehungen Einzelner kein Grund entnommen werden, einen Gewerbe⸗ betrieb, welcher vorzugsweise in den Händen bochangesehener Mit- glieder des Handelsstandes ruht, einer mit den Grundsätzen unserer ewerbegesetzgebung nicht vereinharlichen und von derselben bisher nur ganz aus nahim s weise (z 38 der Fewerbeordnung) aus bier nicht zu⸗ treffenden Gesichtspunkten zugelassenen Maßregel zu unterwerfen.

Gegen eine gewerbepoltzeiliche Strafbestimmung der gedachten Art spricht überdies auch der Umstand, daß eine solche von unzufrie⸗ denen Angestellten der Banten sowie von dem durch Vermögensver— luste im Bank und Börsengeschäft betroffenen Publikum nicht selten in chikanöser Weise ausgebeutet werden würde.

Der Entwuif enthält sich aus diesen Gründen einer gewerbe⸗ polizeilichen Strafvorschrift. Dagegen war erforderlich, die Erfüllung der durch 1, 3 und 6 daselbst konstituierten Pflichten der Banquiers, abgesehen von den oben erörterten zivilrechtlichen Präjudizien, auch durch eine Ergänzung der strafrechtlichen Bestimmungen zu sichern.

Strafbare Zuwiderhandlung gegen S5 1 und 2

Dem Verwahrer und dem Pfandgläubiger liegt gemäß § 1 des Entwurfs einerseits die gesonderte Verwahrung der in Dexot er— haltenen Effekten ob, andererseits die Führung eines Handels buchs, in as die binterlegten oder verpfändeten Werthpapiere entweder speziali⸗ siert einzutragen sind, oder eine Bezugnahme auf daneben gefübrte Stückeverzeichnisse zu vermerken ist. Die Führung von Handelsbüchern, zu der ein Kaufmann gesetzlich verpflichtet ist, kann strafrechtlich von Bedeutung werden, wenn er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wird. Nach 209 der Konkurs⸗ ordnung wird der Gemeinschuldner wegen betrügerischen Bankerutts bestraft, wenn er in der Absicht, seine Gläubiger zu benachtbeiligen, Handelsbücher zu fübren unterlassen hat, deren Führung ihm gesetzlich oblag, oder seine Handelsbücher vernichtet oder verheimlicht oder so geführt oder verändert hat, daß dieselben keine Uebersicht des Ver mögenszustandes gewähren. Bestand diese Absicht nicht, so wird der Gemeinschuldner nach 210 a. a. O. wegen einfachen Bankerutts be- straft, wenn er Handelebücher zu führen unterlassen bat, deren Führung ihm geseßlich oblag, oder dieselben verheimlicht, vernichtet oder so unordentlich geführt hat, daß sie keine Uebersicht seines Vermögens zustandes gewähren. Obschon durch den vorliegenden Entwurf, wenn er Gesetzes kraft erlangt, das im § 1 Abs. 1 Ziff. 2 vorgeschriebene Depotbuch ein Handelsbuch im Sinne der vorerwähnten Bestimmungen der Konkursordnung wird, so werden die letzteren hinsichtlich dieses Depotbuchs doch nur in beschränktem Umfang anwendbar sein.

Zunächst ist im Hinblick darauf, daß die Unterlassung der Führung des Bepotbuchs sowie dessen Vernichtung, Verheimlichung oder un richtige Fübrung regelmäßig die Benachtheiligung der Gläubiger, d. i. der Konkursgläubiger, nicht bezwecken und herbeifübren kann, sondern wesentlich eine Sckädigung der Aut sonderungsberechtigten, die, wenn sie die Ausübung des Aussonderungsrechts hindert, den Konkursgläubigern sogar von Nutzen sein kann, der Thatbestand des betrügerischen Bankerutts ausgeschlossen. Aber auch die Mönlichkeit der Bestrafung wegen einfachen Banterutts ist nur in dem Falle ge—⸗ geben, wenn der Gemeinschuldner die ihm gesetzlich obliegende Führung des Depotbuchs völlig unterlassen hat. Denn die Verheim⸗ lichung, Vernichtung und unordentliche Führung eines Handels buchs ist nur dann geeignet den Thatbestand des Bankerurts zu kilden, wenn sie zur Folge hat, daß die Handelsbücher keine Ueber⸗ sicht des Vermögenstandes des Kridars gewähren. Für diese Ueber= sicht aber ist das Devoibuch, welches nicht die Vermögenslage des Gemeinschuldners, sondern das Eigentbum der Diponenten klarzustellen bestimmi ist, nicht unbedingt wesentlich.

Sell eine den Vorschriften der Konkursordnung über die unor— dentliche Führung der Handlungsbücher analoge Vorschrift in Betreff

des Depotbuchs getroffen werden, so muß der Kridar unter Strafe gestellt werden, wenn durch seine Schuld der mit der Verpflichtung zur Führung eines Depotbuchs beabsichtiate Zweck nicht erreicht wird. Da nun die Führung des Devotbuchs und gleicher Weise die Pflicht der gesonderten Aufbewahrung der in Depot genommenen Effekten die Sicherung des Aussonderungsanspruchs des Eigenthümers beim Konkurse des Verwahrers bezweckt, so wird dem Letzteren Strafe als. dann anzudrohen sein, wenn durch die Nichterfüllung oder durch die mangelhafte Erfüllung der ihm gemäß § 1 Ziffer 1 und 2 des Gntwurfs obliegenden Pflichten im Konkursfalle das Aussonderungsrecht des Eigenthümers sich als gefäbrdet er⸗ weist. In diesem Sinne kestimmt der 5 11 des Entwurfs, ö. ein Kaufmann, welcher seine Zahlungen eingestellt hat oder über deffen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, mit Ge⸗ fängniß bis zu zwei Jahren zu bestrafen sei, wenn er den Vorschriften des F 1 Ziffer 1 oder 2 zuwider gebandelt hat und dadurch der Be rechtigte bejüglich des Anspruchs auf Aussonderung der von jenem zu verwahrenden Wertbpapiere benachtheiligt wird. Die gleichen Gesichtspunkte, welche der gegen den Verwahrer und gegen den Pfand⸗ glãubiger gerichteten Strafbestimmung ju Grunde liegen, kommen der Hauptsache nach auch bezüglich des Kommissionärs in Betracht, der seiner Verpflichtung zur UÜebersendung des Stückeverzeichnisses vorsätz⸗ lich nicht nachgekommen ist und bierdurch das Aussonderungsrecht des Kommittenten im Konkurs vereitelt hat. Im Entwurf ist deshalb die Strafbestimmung auch auf diesen Fall ausgedehnt.

Im 5 13 des Entwurfs werden schließlich den Strafbestimmungen der Ss 15 bis 12 analoge Vorschriften in Beziehung auf die Mit- glieder des Vodtande⸗ einer Aktiengesellschast oder eingetragenen Genossenschaft, die Geschäftefübrer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sowie auf die Liquidatoren einer Handels gesellschaft oder ein ˖ getragenen Genossenschaft getroffen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßzregeln.

Nachweisung

über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 30. November 1895.

(Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstebend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul und Klauenseuche oder Lungen⸗ seuche am 30. November berrschten. Die Zahlen der betreffenden Ge⸗ meinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem

Kreise vermerkt. A. Rotz (Wurm).

Prensßsen. Reg⸗Bez. Königsberg: Osterode 1 (I). Reg ⸗Bez. Danzig: Danziger Niederung 1 I). Reg. Bez. Marienwerder: Thorn 2 (2). Stadtkreis Berlin 1 (3). Reg.-Bez. Pots dam: Oberbarnim 1 (1), Niederbarnim 1 (1) Reg.-Bez. Po sen: Gostyn 1C(IP. Reg. Bej. Brom berg: Inowrazlaw 2 (2), Mogilno 1 (h. Reg.-Bez. Breslau: Namslau 1 (1), Oels 1 (15, Militich 1 (1), Oblau 1 (1), Reichenbach 1 (I). Reg.-Bez. Liegnitz: Goldberg⸗ . (IJ. Schönau 1 (1), Landeshut 1 (I). Hirschberg 1 (9.

eg. Bez. OSppeln: Rybnik 1 (1). Grottkau 1 (1). Reg . Bez. Arnsberg: Arnsberg 1 (0. Reg.-Bez. Aachen: Landkreis Aachen 1 (I. Bayern. Reg. Bez. Oberp fal;: Stadtbezirk Amberg 1 ((. Württemberg. Jagstkreis: Gmünd 1 (0), Donaukreis: Biberach 1 (1), Görpingen 1 (1), Waldsee 1 (J). Heffen. Previn; Ober bessen: Gießen 1 1). Braunschweig. Helmstedt 1 (I). Samburg. Geestlande 2 (3), Marschlande 1 (9. Elsaß⸗Lothringen. Bezirk Ober -Elsaß: Colmar 1 (I). Zu⸗ sammen 35 Gemeinden 2c. und 38 Geböfte.

KER. Maul und Klauensenche.

Preußen. Reg -⸗Bez. Königsberg: Neidenburg 3 (23), Oste⸗ rode i. Ostpr. 1 (1). Reg. Bez. Gumbinnen: Lyck 1 (1). Ren. Bez. Marienwerder: Stuhm 1 (1), Briesen 2 (2), Thorn 16 (185. Stadtkreis Berlin 1 1). Reg. Bej. Potsdam: Prenzlau 18 (30, Templin 1 (1), Angermünde 1 (1), Niederbarnim 2 (27), Osthavelland 1 ), Ruppln 2 (2). Reg. Bez. Stettin; Pyritz 2 (2). Reg.⸗Bez. Posen: Schroda 2 (2), s Oft 1 (1, Bomst 7 (8. Schildberg 2 (2. Reg. Bez. Bromberg: Kolmar 1 (), Wirsigz 1 (1). Schubin 3 (4, Inowraz law 1 (1), Strelno 8 (19), Znin 3 (3), Wongrowig 4 (1), Gnesen 161, Witkewo 1 (1). Reg ⸗Bez. Breslau: Gr. Wartenberg 1 (0), Trebnitz 3 (), Landkreis Breslau 2 (), Nimptsch 1 (I). Reg⸗ Bez. Liegniß: Lüben 2 (2), Landkreis Liegnitz 5 (II), Jauer 1 (9. Reg.-Bez. Sppeln: Landkreis Beuthen 3 (5). Kosel 2 (2). Reg. Bez. Mag deburg: Salzwedel 1 (1), Gardelegen 1 (1), Jerichow J L (I, Jerichow I1 1 (2), Kalbe 9 (25). Wanzleben 8 (15), Wolmir⸗ stedt 5 32), Neuhaldensleben 3 (4), Dschersieben 7 (G37), Aschers. leben 9 (685. Stadtkreis Halberstadt 1 (4, Landkreis Halberstadt 2 (3). Reg⸗Bez. Merseburg: Bitterfeld 23 (69), Stadtkreis Halle a. S. L (I, Saalkreis 11 (24), Delitzsch 3 (5), Mansfelder See⸗ kreis 11 (39. Sangerbausen 8 (95), Eckarteberga 2 (6), Querfurt s (58), Merseburg 7 (8), Weißenfels 3 (4), Naumburg 3 (8). Reg. Bez. Erfurt: Grafsschaft Hobenstein 1 (1). Ziegenrüd 1 2), Schleu⸗ singen 9 (87). Reg.-Bez. Hann over: Syke 8 (11), Hoya 2 (2), Sulingen J (I). Reg.-Bez. Hildes heim: Peine 11 (25), Marienburg i. Hann. 3 (I). Gronau 1 (I), Alfeld 1 (). Stadtkreis Göttingen 1 (1), Landkreis Göttingen 2 (3), Ein keck 12 (55), Ilfeld 1 (). Reg. Bez. Lüneburg: Gifhom 3 (68), Burg⸗ dorf 2 (4J. Reg. Bez. Sta de: Geestemünde 1“ (I). Reg - Bez. Münster: Beckum 1 (). Reg. Bez. Minden: Lane kreis Biele⸗ feld 1 (1), Wiedenbrück 5 (16). Reg.-Bez. Arnsberg: Meschede 3 (7, Brilon 13 (263), Olxe 1 (2), Siegen 5 (6). Wütgenstein 1010). Reg.⸗Bez. Cassel: Eschwege 3 (3), Frankenberg ? (44), Fritzlar 8 (38). Landkreis Hanau 2 (5), Hersfeld 5 (0), Homberg 2 (108) Kirchbain 1 (3, Marburg 5 (8), Ziegenhain 3 (15). Reg.“ Bez. Wies baden Biedenkopf 2 (27), Dillkreis 4 (6), Oberwester⸗ waldkreis 1 (1), Westerkurg 4 (11), Unterwesterwaldkreis 1 (5), Oberlahnkreis 3 (11), Limburg 2 (55. Unterlahnkreis 4 (10), St. Goarshausen 2 (3). Usingen 7 (18), Obertaunuekreis 2 (4), Höchst 2 (2), Landkreis Frankfurt a. M. 1 (1. Reg.-Bez. Koblenz: Landkreis Koblenz 1 (U), Wetzlar 5 (9). Reg.-Bez. Köln: Waldbröl 1L (I., Siegkreis 8 (12), Landkreis Bonn 3 (22). Reg - Bez. Trier: Merzig 1 (23), Saarlouis 6 (22). Saarbrücken 5 (117, Dttweiler 1 (. Reg. Bez. Aachen: Jülich 1 (I). Bayern. Rg. Bej. Ober« bayern: Landbezirk Landsberg 1 (2), Landbezirk München 1 1 (h, Landbezirk Traunstein 1 (1). Reg.-Bez. Pfalz: Bergzabern 1 (1), Germersbeim 2 (2), Landau 2? (17), Neustadt a. H. 2 (7), Speyer 1 (2). Reg.-Bez. Oberpfalz: Tirschenreutb 1 (I). Reg. Ber. Oberfranken: Stadtbezirk Forchheim 1 (I), Landbezirk Bamberg J 6 (12), Landbezirk Bamberg 1 5 65), Berneck 1 (2), Landbezirk Forchbeim 2 (4, Höchstadt a. A. 4 (9 Fronach 13 (753, Lichtenfels à (13), Naila 1 (I). Rebau 1 (1), Stadtsteinach 3 (3), Staffelstein 4 (7). Teuschnitz 3 (5), Wunsiedel 3 (6). Reg. Bez. Mittelfranken: Stadibezirk Nürnberg 1 (1), Stad ibezirk Rothen⸗ hurg a. T. 1 (5). Landbezirk Ane bach 9 (13), Landbeznk Fürth 4 (6), Hersbruck 3 (6), Neustadt a. A. 8S (16), Landbezirt Nürnberg 3 (3), Landbezirk Rotzenburg a. T. 4 (6), Scheinfeld 3 (6), Landbe;irt Schwabach 1 (1, Uffenheim 14 (35). Reg - Bez Unterfranken: Stadtbezirk Kitzingen 1 (2), Brückenau 2 (38), Ebern 1 (1), Gerol— hofen 7 (10), Dam: nelburg 3 (3), Haßfurib 5 (10), Karlitadt 5 (8, Kissingen 5 (5), Landbezirk Kitzingen 4 (5), Königshofen 2 (2), Lohr L(1), Marktheidenfeld 1 (1), Mellrichnadt 1 (4, Neustadt a S. 3 (69, Ochsenfurt 4 (6). Landkezirk Schweinfurt 11 (21), Landbezik Würzburg 3 (8). Reg. Bez. Schwaben: Stadibeziik Kempten 1 (I), Land beʒzirf Tempten 1 (1), Lanz bezir᷑ Neu Uim 1 () Landbezirt Mtõrdlingen 1(9). Sachsen. Kreishauytm. Bautzen: Zittau (2). Kreis hauptm Dres den: Dippoldiswalde 2 (2), Großenhain 3 (13. Kreishauptm. Leipzig: Stadtbezirk Leipüig 1 (1). Kreisbauptm. Zwickau: Marienberg? (2, Annaberg 2 13), Zwickau 1 (1), Delsnitz? (2), Glaucheu 2 (3.

K

16 , me Fi 8) 3

2 (6), öppingen 3 (4, Lauxbeim 1 (22), Saulgau 1 (I), Um 4 (12). Baden. Landes kommiss. Freiburg: Stauffen 1 (1). Müllheim 1 (I). Landeskommiss. Mann heim: Mannheim 1 13), Schwetzingen 1 (1), Weinheim 1 (I). Eppingen 264, lberg 3 (9), Sinsheim 4 (17), Ebersbach 1 (1), Tauber⸗ bischofsheim 6 (15). Hessen. Provinz . Dieburg 3 (1, Groß⸗Gerau 2 2), Heppenheim 1 (I). Offenbach 4 (5. Provinz Ober hessen: Gießen 4 (8), Alsfeld 3 (3), Büdingen (2),

riedberg 8 ( 7), Schotten 5 (2). Provinz Rbeinhessen: Mainz 22),

liey? (7), Op venheim 4(11), Worms 465). Mecklenburg⸗Schwerin. Güstrow ü (1). Rostock 1 (1), Gnoien 1 (1). Sachsen Weimar. Weimar 4 (10), Apolda 3 (, Eisenach 1 (6), Dermbach 4 (38), Veustadt a. O. 5 (C6). Braunschweig. Braunschweig 8 (19, Wolfenbũttel 35 (187), Helmstedt 4 (18), Holjminden 1 (I). Sachsen ⸗Meiningen. Meiningen 5 G), Hildburghausen 1 (4, Sonneberg 4 (13), Saalfeld 1 (19. Sachsen ˖⸗ Altenburg. Roda (C. Sachsen Coburg Gotha. Herzogthum Co burg; Stadt⸗ bezirk Neustadt 1 (1), Stadtbezirk Rodach 1 (1). Landbezirk Coburg 15 (77). Herzogthuin Gotha: Stadtbezirk Walters bausen 1 (. Landbezirk Gotha 6 (26), Landbezirk Ohrdruf 1 (3), Landbezirk Waltershausen 2 (2). Anhalt. Dessau 1 (1), Cöthen 36 (75), Zerbst 1 (2), Bernburg 16 (32), Ballenstedt 4 (6). Schwarzburg⸗ Sondershansen. Arnstadt 3 (6). Gehren 1 (1. Schwarzburg⸗ Rudolstadt. Frankenbhausen 2 (7). Rudolstadt 5 (6), Königsee 3 (53). Waldeck. Kreis der Eder 14 (157), Kreis des Eisenbergs 9 (103). Reuß ä. L. 4 (15). Reuß j. S. Gera 1 (1), Schleiz 10 (21). Hamburg. Geestlande 1 (1). Elsaß⸗Lothringen. Bezirk Unter⸗ Elsaß: Landbezirk Straßburg 6 (6), Erstein 2 (2). Molsheim 2 (7), Schlettstadt 6 120), Zabern 2 (2). Bezick Ober⸗Elsaß: Colmar 5 15), Gebweiler 3 (10), Rappoltsweiler 5 (7), Thann 4 (9). Bezirk Lothringen; Landkreis Metz 2 (5), Chateau Salins 1 (3). Zusammen 1047 Gemeinden ꝛc. und 3558 Gehöfte.

C. Lungenseuche.

Prenßen. Reg.⸗Bej. Pots dam. Niederbarnim 1 (1). Reg. Bez. Magdeburg: Kalbe 1 1), Wanzleben 2 (9), Wolmirftedt 5 (6), Neunhaldensleben 3 (4, Aschersleben 1 (27). Reg. Bez. Arns⸗ berg: Landkreis Dortmund 1 (3, Schwelm 1 (1), Altena 1 (I. Reg. Bez. Düsseldorf: Kempen 1 (1). Neuß 1 (1). Reg.⸗⸗Bez. Köln: Gummersbach 1 (29. Landkreis Köln 2 (3), Bergheim 2 (13, Euskirchen 2 (10). Reg⸗Bez. Aachen⸗ Düren? (3). Sach fen. Kreishauptm. Leipzig: Borna 2 (4. Sachsen⸗Altenburg: Roda 102). Anhalt. Zerbst 1 (1), Bernburg 1 (I). Zusammen 32 Ge⸗ meinden ꝛc. und 66 Gehöfte.

Chole ra.

Oesterreich⸗ Ungarn. In Galizien wurden dem Dest. San. W. zufolge vom 19. bis 25. November 23 Erkrankungen lund 11 Todes fälle) gemeldet, davon in je 3 Gemeinden der Bezirke Trem bow la5 (2) und Czortkow 4 (3), in je 2 Drtschaften der Bezirke Husiatyn 6 (1) und Ka mionka strumilowa 8 (h, in je 1 Ortschaft der Bezirke Borszezow 1. Buczacz 1 und Jar os⸗ lau 1 (1). Seit dem 23. Auguft sind in Galizien in 51 zu 14 Bezirken gebörenden Gemeinden insgesammt 379 Erkrankungen mit 245 Todesfällen festgestellt worden.

Rußland. In den städtischen Krankenhäusern von St. Peters⸗ burg gingen vom 16. bis 20. November 24 choleraähnliche! Er⸗ krankungen zu, von denen 10 tödtlich endeten.

Egypten. Laut Mittheilungen bis zum 22. November wurden folgende Erkrankungen (und Todesfälle) feftgestellt: in Damiette vom 7. bis 19. November 25 (20, in Ezbet el Borg während des gleichen Zeitraums N (19), in Ahmadieh vom 6. bis 16. Ro⸗ vember 25 (22), in Bigalat vem 4. bis 13. November 7 (7, in Kolonghil vom 6. kis 3. November 1 (1), in el Daraksa vom 7. bis 14. November 2 (1), in Ezbet Khalafala Pacha vom 7. bis 13. November 5 (2), in Salamonn vom 8. bis 14. November 8 (7), in Faraskonz vom 14. bis 18. November 3 (2), vom 4. bis 16. November in Menzaleb 35 (41), in Matarieh bei Menzaleh 19 (18), vom 4. bis 1I. Rovember in el Kurdi (7), vom 4. bis

14 November in Bonsrate 33 (32), ferner in Czarka vom 15.

bis 18. November 2 (3) und in Kafr el Jouar vom 16. bis 18. November 3 (7). Verschiedene Erkrankungen.

Pocken: St. Petersburg 4 Todesfälle; Berlin 2, London 20 (Krankenbäuser), Paris 17, St. Peierehurg 5 Erkrankungen; R ück⸗ fallfie ber: St Petereburg 2 Todesfälle und 120 Erkrankungen; Genickstarre: New⸗Jork 3 Todesfälle; Milzbrand: St. Pesers burg 1 Todesfall; Influenza: London 15 Todesfälle; Frank⸗ furt a. D. 12, Kopenhagen 47, Stockbolm 10 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Maͤsern (Durch⸗ schnitt aller deutschen Berichts orte 1851,80: 1,30 0): in Metz, Erkrankungen kamen vor in Berlin 51, in den Regierunge⸗ bezirken Arnsberg 199, Düsseldors 207, Königsberg S5, Stettin 9sę, in München 269, Hamburg 27, Budapest 236, St. Peterẽburg 113, Wien 414, an Diphtherie und Croup (1881190: 4.48 o 6: in Brandenburg, Bromberg, Frankfurt a. O. M.-Gladbach, Liegnitz Mannheim, Zwickau und Triest, Erkran⸗ kungen sind gemeldet in Berlin 147, Breslau 21, in den Reg⸗ Bejirken Arnsberg 98, Düsseldorf 133, in München 43, Nürnberg 23, BSamburg 37. Wien 95, Budavest 24, Kopenhagen 35, London 103 Krankenbäufer), Paris 116, St Petersburg 70, desgl. an Schar⸗ lach in Berlin 1957, Breslau 50, Hamburg 25, Budarest 45, Edin⸗ burg 92, Kopenbagen 33, London 236 (Frankenhäuser), Paris 52, St. Petersburg 58. Stockholm 39, Wien 110, desgl. an Unter- leibs typ hus in St. Petersburg 154.

Flensburg, 4. Dezember. (W. T. B) Nach amtlicher Be⸗ kanntmachung ist wegen Ausbruchs der Maul; und Klauen seuche über den Kreis Husum bis zum 17. Dezember die Sperre verhängt.

Ham burg, 4. Dezember. (W. T. B) Einer Mittheilung des „Hamb. Cort. zufolge ist heute Vormittag während des Nach⸗ marltes im Kontumazhofe unter den dort vorhandenen Ochsen die Maul und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die sofortige Schlachtung des vorbandenen Bestandes und die gründliche Des—⸗ infektion der gesammten Viehanlagen wurde angeordnet. Man ver⸗ mutbet, daß die Seuche durch Ochsen aus Hasum eingeschleppt werden ist.

Verkehrs⸗Anstalten.

Budape st, 4. Dejember. (W. T. B.) Die Regierung ver⸗ langte einen Kredit von 44 Millionen Gulden für dringendste An⸗ schaffung von Lokomotiven bei den ungarischen Staate kahnen. Ueber die Höbe der großen In vestitionsanleihe ist die Regierung noch nicht einig.

Paris, 4. Dejember. (W. T. B) Von der Börse wird be⸗ ricktet: Es bertschte allgemein sebr feste Tendenz bei stärkerer Nach⸗ frage fär Staatsfenda, welche vielfach steigende Bewegung zeigten. Die Liquidation scheint glatt zu verlaufen, nur eine unbedeutende In⸗ solven; ist vorgekommen.

Konstantinopel, 4. De sember. (W. T. B) Die Ottom an⸗ bank und andere Banken machen bekannt, daß der Mangel an türkischen Psfunden nunmehr beseitigt sei, und daß sie daher auf⸗ bören würden. sich bei Zahlungen ausländischen Goltes zu bedienen. Der Börsenverkehr stockt noch immer.

Mn 290.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuß

Berlin, Donnerstag, den 5. Dezember

ischen Staats- Anzeiger.

1895.

Unter suchun gs Sachen. . 2 e, , , , ., u. dergl. 3. Unfall⸗ und Inxaliditãts . c. Versicherung. 4. Verkãufe, VBervachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

Fommandit - Sesellschaften auf A tien u. Aktien Gesellsch. Erwerbs und Wirt / , Niederlaffung 2c. von Rechtsanwälten. Sant · Auswelse

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

) Untersuchungs⸗Sachen.

s5l 940] Steckbriefs⸗Ernenerung.

Der diesseits unter dem 27. Nevember 1880 hinter den Eigentbümer Hugo Paul Emil Rothe, am 31. Mai 1850 zu Berlin geboren, in den Akten J. ID. 397. 79 wegen Vollstreckung einer einjãb⸗ rigen Gefängnißstrafe erlassene und unterm 11. De⸗ jember 1384, 17. Januar 1888 und 1. November 1892 erneuerte Steckbrief wird hiermit nochmals erneuert.

Berlin, den 309. November 18985.

Staat? anwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht J.

51837

In dem Strafveriabren gegen den Kaufmann C S. Friedrich von Walterẽhausen, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen betrügerischen und ein- fachen Bankerotts, ist auf Antrag der Herzogl. Staatsanwaltschaft in Gotha das Verfahren wegen Verfalls der von ihm bezw. seinem Vater zur Ab—⸗ wendung der Untersuchungs haft gestellten Kaution von 606 * eingeleitet worden. In Gemäßheit des § 122 Abs. 2 der Strawrozeß ⸗Orenung ergeht hier⸗ mit an den ꝛc. Friedrich die Aufforderung, sich binnen einer Frist von 14 Tagen hierüber zu erklãren.

Tenneberg, den 27. November 1885.

Herzogl. Sãchs. Amtsgericht. II. Beck

Veröffentlicht zum Zwecke der öffentlichen Zu— stellung. Tenneberg, den 3. Dezember 1395. (L. S.) Bauersachs, k. A., Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts. II.

(51939 Bekanntmachung. -

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird die Wiederaufnahme des gegen den am 10. Mãrz 18714 zu Königstein geborenen Albert Otto Prescher wegen Verletzung der Wehrpflicht ab⸗ gefetzten und durch rechtektãftiges Urtheil geschlossenen Verfahrens beschlossen und genannter Prescher unter Aufhebung des ibn treffenden Theiles des Urtheils der Strafkammer Y des Königlichen Landgerichts Dresden vom 22. April 1895, wonach derselbe wegen Verletzung der Wehrpflicht auf Grund von 5 140 Abf. 1 Nt. 1 des Strafgesenbuchs zu 300 0 Geld⸗ strafe, im Uneinbringlichkeitefalle zu dreißig Tagen Gefängniß kostenpflichtig verurtheilt worden ist, frei⸗ gesprochen.

Die durch das frühere und das Wiederaufnahme⸗ verfahren erwachsenen Kosten werden auf die Staats kasse übernommen.

* 2C.

2 ꝛc. Dresden, am 30. September 1895. Königliches Landgericht. Strafkammer V. Köderitz. Neidhardt. Lang bein. Solches wird zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung hiermit bekannt gemacht. Dresden, am 29. Nobember 1895. Der Königliwe Staatsanwalt: Anterschrift.)

51938 , Durch Beschluß der Strafkammer des Kgiserlichen Landgerichts zu Saargemünd vom 2. November 1895 ist wegen Verletzung der Wehrpflicht das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Joseph Flirden, geb. am 22. Juni 1875 zu Saaralben, S. v. Nikolaus Flirden und Maria Riff, Tagner, zul. in Saaralben, zur Deckung der denselben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt

worden. Saargemünd, den 20. November 1895. F. d. Ksl. Ersten Staatsanwalt:

Pagqus, Staatsanwalt.

2) Aufgebote. Zustellungen und dergl.

52125] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangevollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 49 Nr. 2350 auf den Namen des Rentiers Julius Emil Schroeder hier eingetra⸗

ene, in der Reinickendorferstraße 14 a. belegene Genndllid am 289. Januar 11896, Vormit⸗ tags 107 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, . 8. immer 36, versteigert werden. Grundstück sst bei einer Fläche von 8 a 80 am mit 16160 Rutzungswerkh zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weltere enthalt der Aushang an der Gerichtstafel. Das Ürtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 29. Jannar 1896, Nachmittags 12 uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten S5 K. II0 / 85 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus.

Berlin, den 22. November 1895.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 85.

52126 Zwangsversteigerung.

ĩ Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Niederschönhausener Parzellen Band 19 Nr. 735 auf den Namen der Fhefrau des Milchhändlers Sachs, Emilie, geb. Fincke, hier ein⸗ getragene, ju Berlin in der k Nr... nach dem Kataster Nr. 18 belegene Grundstũck in einem neuen Termin am S. Jannar 1896. Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13,

Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 4), versteigert werden. Das Grundstück ift bei einer Fläche von 6 a 47 4m jetzt mit 7550 Æ Nutzungswerth zur Gebäudestener veranlagt. Das Weitere enthält der Ausbang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Erteilung des Zuschlags wird am 8. Jannar 18986, NRach⸗ mittags 112 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 86 K. 110/94 liegen in der Gerichts schreiberei, Zimmer 41. zur Einsicht aus. Berlin, den 27. November 1895. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.

Is52127] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangebollstreckung soll das im Grundbuche von ken Niederschönbhausener Parjellen Band 20 Nr. 756 auf den Namen des Maurer⸗ poliers Gettlieb Zeidler eingetragene, hier an der Ecke der Raumer⸗ und Lychenerstraße belegene Grundstũck am 28. Januar 1896, Vormit- tags 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Eregeschoß, Ein⸗ gang C., Saal 40, versteigerk werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 004 86 ha noch nicht zur Gebãudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel Das Urteil über die Ertbeilung des Zuschlags wird am 31. Jannar 1896, Vormittags IL Uhr, im engegebenen Saal 40 rerkündet werden. Die Akten 85 K. 146 / 95

Einsicht aus.

Königliches Amtsgericht J.

manns Robert Berger in Helmstedt, Klägers, wide ag der dem Beklagten er Lan der Karte am Weinberge“ 1 a 77 m,

2) von der Landabfindung Nr. 68a. der Karte am Weinbergen 70 4m,

ad 1 und J auf der Vermessungsbescheinigung in! den Grundakten Nr. 1341 genau bezeichnet und im Grundbuche von Helmstedt Band V Blatt 19 ein⸗ getragen, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom I5. November 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsver⸗ steigerung auf den 10. März 1896, Morgens 9 Ühr, vor Herzoglichem Amtägerichte Helmstedt angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo⸗ thekenbriefe zu überreichen haben. ö.

Die Versteigerungs⸗Bedingungen, laut welcher jeder Bieter auf Verlangen eines Betheiligten Sicherheit bis zu 10 0,½ seines Gebots durch Baarzablung, Niederlegung kursfähiger Werthpapiere oder geeignete Bürgen zu leisten hat, sowie der Grundbuchauszug können innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin auf der Gerichtsschreiberei ein⸗ gesehen, auch die Grundstäcke selbst besichtigt werden.

Helmftedt, den 28. November 1895.

Herzogliches Amtsgericht. Kruse.

8881] Aufgebot.

Die nachbenannten, auf den Inhaber lautenden Pfandbriefe der Schlesischen Boden⸗Credit⸗Actien⸗ Bank zu Breslau:

a. Serie J. Iitt. D. Nr. 9500, ausgestellt am 30. Juni 1882, b. Serie II. Litt. D. Nr. 3075 und Nr. 3077, ausgestellt am 1. Februar 1885, c. Serie II. Litt. D. Nr. 6537 und 6538, aus⸗ gestellt am 1. Mai 1889, sämmtlich über je 300 S lautend und zu vier Pro⸗ cent verzinslich, sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag der verehelichten Josepha Schol;, geborenen Grunwald, zu Mittelwalde, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Kirschner und Frieden⸗ thal zu Breslau, behufs neuer Ausfertigung für kraftlos erklärt werden.

Es werden daher die unbekannten Inhaber der vorbezeichneten Schuldurkunden hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. März 1896, Vor⸗ mittags 11 Uhr, in dem hiesigen Amtsgerichts—⸗

ebäude am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, ö Nr. 89, im zweiten Stock anberaumten

ufgebots termine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der letzteren er⸗ folgen wird.

Breslau, den 20. Dezember 1872.

Königliches Amtsgericht. 5206) Aufgebot.

Auf den Namen des verstorbenen Rittergutsbesitzers Jacob Löb zu Kaldenboff bei Hamm stehen Blatt 38 des Gewerkenbuchs über das Bergwerk ver. Franzisca Tiefbau in Witten 10 Kuxe eingetragen. Ueber die selben sind Kuxscheine ausgefertigt, und zwar: a. am S8. Dezember 1881 einer über 8 Kuxe, b. am 17. Fe- bruar 1882, zwei über je 1 Kur. Die Rechtsnach⸗ folger des Gewerken:

1) Landgerichts Rath Otto Löb in Düsseldorf, 2) Landgerichts ⸗Direktor Ernst Lob in Berlin, 3) Major Robert Löb in Diedenbofen, 4 Henriette Löb, Ebefrau Dr. med. S. Mekus zu Halle a. d. Saale, o) Agnes Löb, Ehefrau Gymnasial⸗Direktors Dr. Graßhof zu Linden ; haben das Aufgebot der Kuxscheine 1. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Inni 1896, Mittags

12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an

liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 17, zur

en des fräberen Geastwirths, jetzigen Kauf⸗-

raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen wird. Witten, den 23. November 1895. Königliches Amtsgericht. 15600 Aufgebot. Die Firma Adler & Oppe heimer, Lederfabrik zu

Straßburg i. E., vertreten durch Rechtsanwalt Lange bier, bat das Aufgebot: eines Niederlagescheins der Kaiserlichen Zollabfertigungẽstelle am Zentralbahnbef iu Straßburg i. E. vom 6 April 1835, ausgestellt über elf mit A & O 1424 bezeichnete Kolli un⸗

gefrbtes, lohgares Leder (kein Sohlleder) im

Gewichte von 99050 kg die Angabe der Tarif⸗

nummer und die Nummer des statistischen Waaren⸗ verzeichnisses lautete O7 Bl. 162 Nr. 13, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spãtestens in dem auf Montag, den 9. März 1896, Vor⸗ mittags 9 Uhr, dor dem unterzeichneten Gericht, Zivilsißzungssaal anberaumten Aufgebot termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Straßburg, den 31. Mai 1895. Kaiserliches Amtsgericht.

9 Aufgebot. sst das Aufgebot folgender angeblich abhanden ommener Sparkassenbücher beantragt: Nr. 503 133, ausgestellt für Kirschstein, Emma, ĩ Linkftraße 25, lautend über 60 4, Vorgenannten, jetzt Schönebergerstr. 5, part.,

259 379, ausgestellt für Carl Jacoby, zs Fabrikanten. Fischerstraße 38, lautend dem Lederfabrikanten Carl

3) Nr. 352 913, ausgestellt für Wilhelm Semmer⸗

Dachdecker, Naunynstr. 4 lautend über 152. 0

3, von dem Vorgenannten, jetzt Chaussee⸗ straße 47 IV. wohnhaft.

4 Nr. 151 418, ausgestellt für Koch, Louise, geb.

Mierke, Frau des Schmieds, Elsasserstr. 10 e., lautend über 70 , ven der Vorgenannten. 5) Nr. 96 541, ausgestellt für Bangson, Georg, Klempner, Anklamerstr. 15, lautend über 212 S0 18 4, von dem Vorgenannten, jetzt Kottbuserstr. 2 wohnhaft.

6) Nr. 237 494, ausgeftellt für das Dienstmãdchen Eima Jung, Dresdenerstr. 30a., lautend über 15 K 47 3, von der Vorgenannten, jetzigen Schneiderin Emma Jung hierselbst, Usedomstr. 23 a. wohnbaft,

7) Nr. 229 292, ausgestellt für Hochheisel, Therese, geb. Lutze, Wittwe, Klosterstr. 2, lautend über 38 6 40 4, von der Vorgenannten, jetzt Kürassierstr. Nr 10 wohnhaft.

8) Nr. 266 642, ausgestellt für die Frau des Arbeiters Jedamezik, Auguste, geb. Köhler, Reinickendorserstr. 60, lautend über 29 Æ 11 3, von der Vorgenannten, jetzt Pankftraße 45 C., Hof parterre, Quergebäude, wohnbaft. Die Inhaber der vorbezeichneten Sparkassenbücher werden aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gerichte, und zwar svätestens in dem auf den 16. April 1896, Vormittags LI Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichftraße 13, Hof, Flügel B. part., Saal 32, anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Sxpar⸗ kassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die letzteren für kraftlos werden erklärt werden.

Berlin, den 21. September 1895.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 81.

43149 Aufgebot.

Das Quittungsbuch Nr. 5102 der Kreissparkasse zu Brakel, ausgestellt auf die „Gemeinde Iftrup“ über: 286 Thlr. 18 Sgr. 1 Pig. eingelegt am 28. Sep⸗ tember 1866; zurückgezahlt sind am 2. November 1870 148 Thlr, 3. April 18573 100 Thlr. ist angeblich seit dem Jahre 1894 verloren gegangen. Auf Antrag des Vorstands der Gemeinde Istrur, vertreten durch den Rechtsanwalt Temming zu Brakel, soll das vorgedachte Sparkassenbuch aufge⸗ boten werden. Es wird daber der unbekannte In⸗ haber dieses Sparkassenbuches aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Mai 1896, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Auf. gebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung des letzteren erfolgen wird.

Brakel, den 11. Oktober 1895.

Königliches Amtegericht.

38896] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der Kreis Sparkasse zu Raften⸗ burg Nr. 1634, welches für die Gräfin Leonore zu Eulenburg Praßen ausgefertigt und am Schluß des Jahres 1394 auf 252,28 gültig war, ist an⸗ geblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters der Eigenthümerin, des Grafen Gulenburg Praßen, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebetstermin den 16. April 1896, Vor⸗ e, . 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos wird erklärt werden.

Rastenburg, den 27. September 1895.

Königliches Amtsgericht.

45880 j Aufgebot.

Das Abwidelungsbureau der Kaiserlichen Marine⸗ station der Ostsee, als Vertreterin der aufgelösten Kantine S. M. S. „Prinz Adalbert“ hat das ö

gebot des angeblich verloren gegangenen Sparkassen⸗˖

buches der Oldenburgischen Spar⸗ und Leihbank, Filiale Wilbelmshaven, Nr. 5564 über 19887 4, ausgestellt für die Kantine S. M. S. „Prinz dalbert“ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spatestens in dem auf den 11. Juni 1896, Vormittags 8 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkugde erfolgen wird.

Wilhelmshaven, den 23. Oktober 1895.

Königliches Amtsgericht.

52017 Aufgebot.

Auf Antrag der Handlung Schütt & Abrens zu tettin wird der Inhaber des angeblich verloren egangenen Wechsels d. d. Ppritz, den 15. Januar SsS95 über 350 M, zablbar am 15. April 1895 Otto Sack in Pyrit, ausgestellt, vom Acker⸗ rger Guftav Kraft an eigene Ordre, accevtiert n G. Buchholz, mit dem Blanko⸗Indossament des 5. Kraft verseben, hierdurch aufgefordert, seine Rechte diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermine m 4. Juli 1896, Vormittags 11 Uhr, bei em unterzeichneten Gericht anzumelden und den ech el vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Pyritz, den 28. November 1895. Königliches Amtsgericht.

&

1.

er em r r. 8 S* X.

56

n HE

lõõ 99] Aufgebot.

Die Firma Gebrüder Dppenbeim, Bankhaus in Mainz, vertreten durch die Rechts anwalte Dr. Rein⸗ hard und Burg hier, hat das Aufgebot bezüglich eines zu Weinbeim am 31. Oktober 1894 über S 2100 ausgestellten von H. Hildebrand und Söhne auf Michel Klein zu Straßburg i. E. gezogenen, von diesem mit Accept versebenen, 2 Monate dato fälligen, vom Aussteller an die Ordte des Moses Stern, don diesem an die Ordre Gebrüder Oppenheim am 15. November 1894 indossierten Wechsels beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spãteftens in dem auf Montag, den 9. März 1896, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zivilsitzungssaal, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anjumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Straßburg, den 31. Mai 1895.

Kaiserliches Amtsgericht.

52055 Aufgebot.

Im Grundbuche von Liemke standen auf den im Wege der Zwangeversteigerung am 8. September 1894 veräußerten Grundstücken Band 1 B1att 77 in Abtheilung III unter Nr. 5, 10 und 15 folgende Posten eingetragen:

a. unter Nr. 5: Die den Kindern aus der Ehe des versftorbenen Otto Nüsken, Kolon Jobann in den Ströhen zu Liemke, mit der Anna Maria Katharina, geb. Kri⸗etenbrink, gebührende Abfindung, welche für sedes dieser Kinder, namentlich:

1) Anna Marja Elisabeth, geb. den 5. Juli 1838, 27 Margaretha, geb. 18. Oftober 1840,

3) Jobannes, geb. 30. Mär; 1843 un

4 Gelöscht.

Neunundsechzig Thaler siebenundzwanzig Silber⸗ oschen acht Pfennige betrãgt (695 Thlr. 7 Sgr.

5) aus dem Tbellungsrejesse vom 28. Mai un 0. November 1847, auf den Parzellen Nr. 1—22 es Titelblatts. eingetragen zufolge Verfügung vom

ebruar 1848,

n p πο

n Thaler einundzwanzig

nebft Zinsen zu fünf Prozent

seit 3. r 1849 von 6 Thlr. Kapital und den

Koften der Eintragung als Judikat aus dem Man⸗

date vom 19. Januar 1849 für den Handelsmann Cbriftopb Däbler zu Verl.

Nach dem Antrage des Prozeßrichters vom 12. Ja⸗ nuar 1850 auf die Parzellen Nr. 1— 2 des Titel⸗ blatts, eingetragen zufolge Verfügung vom 24. Ja⸗ nuar 1850,

c. unter Nr. 15: jwanzig Thaler Kapital nebst einem Thaler neunzebn Sildergroschen Prozeßkosten und den Koften dieser Eintragung als Judikat aus dem Mandat vom 14. Mai 1852 für den Rechts⸗ anwalt Claes ju Herford. Nach dem Antrage des vom 9. Juli 1852 auf den Parzellen Nr. 1L— 22 des Titelblatts eingetragen zufolge Ver⸗ fügung vom 25. September 1852.

Im Kaufgelderbelegungs verfahren am 8. Seytem⸗ ber 1894 sind diese drei Poften gelöscht, jedoch nicht ausgezablt worden, weil sich kein Berechtigter mel⸗ dete, sondern die fragliche Summe 710,78 * ist bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkafse zu Minden hinterlegt worden.

Der Vormund der Minorennen Maskord, Kötter Otto Maskord, Nr. 121 zu Liemke, hat nun zum Zweck des Erwerbes von t der binterlegten Summe von 710778 S für seine Mündel auf Grund der Ermächtigung des Subhastationsgerichts vom 23. Ok- tober 1895 gemäß § 133 des Gesetzes vom 13. Juli 1883 das Aufgebot der drei Posten beantragt, und es ergebt hierdurch an die eingetragenen Gläubiger derselben oder an deren Rechtsnachfolger die Auf⸗ forderung, ibre Ansprüche und Rechte auf die Posten bei dem unterzeichneten Gericht, spätestens aber in dem auf den 16. März 1896, Vormittags 10 Uhr, an bhiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit allen ihren Ansprüchen auf 5 dieser Posten ausgeschlossen und die hinterlegte Summe von 710,78 „S6 bis ju R an die Minorennen Maskor ausgezahlt wird.

ütersloh, den 27. November 1895.

Königliches Amtsgericht.