1895 / 293 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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erhält zehn Stationen und führt vom Haupteingang an der Treptower Chaussee zuerst nach der Spreeseite der Ausstellung, an dem Chemie⸗ und Fischereigebäude sowie dem Alpenpanorama vorüber, überschreitet wieder die Chaussee und wendet sich nun zum Hauytrestaurant, kommt durch Alt⸗Berlin' und windet sich an der Kolonial ⸗Ausstellung ent⸗ lang bis zu dem gegenüber „Kairge belegenen zweiten Haupteingang. Sie geht dann weiter zwischen dem Gebäude für die Wohlfahrts, Einrich⸗ tungen und dem Unterrichtsgebäude hindurch wieder zum Hauptgebäude zurück, berührt das Kesselhaus und die Maschinenstation und schließt beim Paupteingang den Ring. Die Bahn wird eine normalspurige elek⸗ trische Niveaubahn mit oberirdischer Leitung und gebraucht zu ihrem Betriebe 450 Pferdekräfte, die von der Maschinenstation des Syndikats geliefert werden. Ihre Fahrgeschwindigkeit beträgt 135 Km in der Stunde. Die Züge, von denen 18 mit je ? Wagen ständig unterwegs sein werden, folgen sich in Zwischenräumen ven 1 Minuten. Als Preis ist der Einheitepreis von zehn Pfennigen festgesetzt. Die Wagen, theils offene, theils gedeckte, ähneln unseren Pferdebahnwagen; sie haben nur einen erheblich größeren Perron, werden komfortabel aus estattet und erhalten elektriscke Beleuchtung. Je ein Zug von zwei Hen kann 90 Personen befördern. Die Bahn wird an den Fuß⸗ wegen entlang geführt und durch Drahtzäune vor dem Betreten ge⸗ schützt. Wo sie die Fußwege kreuzt, senkt sie sich etwas, sodaß der Fußweg über sie binweggeführt werden kann. Bau, Betrieb und , . liegen in den Händen der elefktrotechnischen Firma Gebrüder Naglo.

Ueber Beschädigungen, Ueberschwem mungen, Schiffs⸗ unfälle ꝛc, aus Anlaß des Sturmes und Unwetters der letzten Tage liegen folgende weiteren Mittheilungen des. W. T. B. vor:

Weißenfels, 8. Dezember. Die Saale steigt rasch und hat stellenweise die Ufer überfluthet. Die Bewohner der am Ufer liegen den Gebäude haben die Keller und Erdgeschosse geräumt.

Flensburg, T Dezember. Aus Wyk auf Föhr wird gemeldet: Durch anhaltenden Orkan ist die Föhrer Marsch sehr gefährdet. Im Westen und Norden drohen Deichbrüche. Nach den gefährdetsten Stellen wurde . abgesandt. Die Buhnenarbeiten bei Olhörn erleiden große Beschädigungen. .

. J. Dezember. Die Eiderdeiche zwischen hier und Friedrichstadt sind an mehreren Stellen gebrochen. Die Niederungen der Sorge sind meilenweit überschwemmt.

Wangeroog, 7. Dezember. Meldung der Rettungsstation: Heute wurden von der hier gestrandeten deutschen Tjalk . Maria“ zwei Personen durch das Rettungsboot Fürstin Bismarck“ gerettet.

Kampen duf Sylt, 7. Dezember. Meldung der Rettungs— station Kampen: Heute wurden von dem hier gestrandeten dãnischen Schoner ‚Thyra“ 6 Personen durch den Raketenapparat der Station gerettet. ö —⸗ Gifhorn, 7. Dezember. In der Lüneburger Haide herrschen schwere Schneestürme; der Verkehr stockt. .

Cassel, 7. Dezember. Die Fulda ist aus den Ufern getreten, das Wasser steigt noch. . . .

Köln, 8. Dezember. Mehrfache Wintergewitter sind in West— falen, am Niederrhein und auch hier niedergegangen. Der Oberrhein

und der Neckar sind stark gestiegen, ebenso die anderen Nebenflüsse; S ist daher Hochwassergefahr vorhanden. Es wird ein Stillstand der Rheinschiffahrt befürchtet. Nur die Mosel ist jetzt im langsamen Fallen begriffen, doch ist das Wetter noch stürmisch⸗ .

München, 8. Dezember. Die Isar sowie die weisten anderen Flüsse Bayerns sind infolge der Regengüsse und. Schneestũrme aus den Ufern getreten. Bei Neuendettelsau und Deining haben Bahn dammrutschungen Betriebsstörungen verursacht. Bei dem Schneesturm fuhr gestern Abend in Hof ein Schnellzug auf eine Rangier⸗ Lokomotive; verletzt wurde niemand. Die Wälder bei München sind verwüstet; auf den Münchener Friedhöfen sind sehr viele Grabkreuze umgestũrzt. .

Schwerin i. Meckl., 7. Dezember. Gestern Abend und in der vergangenen Nacht fanden hier heftige Gewitter, begleitet von starkem 4 und Sturm, ftatt. Die Telegraphenleitungen sind mehr⸗ ach gestört. .

Hildburghausen, 7. Dezember. Durch anhaltenden Regen wurden zwischen Lindenau und Unterneubrunn (auf der Linie Eisfeld Unterneubrunn) Felsmassen losgelöst und auf das Gleis gerollt. Hierdurch kam, als der Zug 6 die Stelle passierte, die Lokomot; ve zur Entgleisung. Die Wagen blieben im Gleise; auch wurde niemand verletzt. Die Verkehrsstörung ist wieder beseitigt. Seit heute frũh herrsckt hier ein außerordentlich starker Schneesturm. Das Wasser der Werra steigt bedenklich.

Hamburg, 7. Dezember. Der Sturm hat seit gestern wenig nachgelassen. Die Fluthen der Elbe überspülen am Hafen entlang die Schienen der Straßenbahn, sodaß der Betrieb unterkrochen ist. Sehr viele Keller find unter Wasser, auch in der Mitte der Stadt. Da das Wasser bei der Ebbe wenig abläuft, ist das Auspumpen durch die Feuerwehr eingestellt. Abends wird wieder be⸗ deutendes Steigen des wre erwartet. Auch die Alster ist ehr hoch, sodaß riele Anlegestege überschwemmt sind und die Dampfbogte den Betrich nur theilweise aufrecht halten können. Die Telephonleitungen in Stadt und Umgebung sind wenig beschädigt, da⸗ gegen noch auswärts nur mit Harburg, Stade, Pinneberg, Schwerin und Lübeck intakt. Bei Döse wurden einige Löcher in den Damm gerissen; dieselben wurden eifrigst verstopft. Man glaubt die Gefahr abzuwenden. Militär ist bisher nicht requiriert worden. Besondere Schiffsunfälle sind noch nicht bekannt geworden.

Straßburg i. Els, 8. Dezember. Aus dem Industriebezirk Mülhausen, wird großer Hochwasserschaden gemeldet; die Fabriken mußten theilweise geraumt werden. In der bekannten Spinnerei von Dollfuß, Mieg u. Cie. haben durch das Hochwasser 300 Arbeiter die Beschäfstigung verloren; in einer anderen Fabrik beträgt der Schaden an Waaten 19900 6 Der Sturm, welcher gleichzeitig wüthet, richtet großen Schaden an Gebäuden an. Die Doller riß eine große Steinbrücke weg, andere Brücken sind gefahrdet. Der Bahnverkehr ist theilweise gestört. Auch in Straßburg führt die Ill Hochwaffer mit, bis jetzt zwar, ohne größeren Schaden anzurichten, jedoch steigt das Wasser bedrohlich. . Telephenleitungen nach auswärts sind zerstört.

Nieuwediep b. Helder, 7. Dezember. Die deutsche Bark Libertas‘, von Kotka nach Rochester unterwege, ist in der letzten

Nacht bei Callantsoog gescheitert. Das Schiff ist zerschmettert. Von der Bemannung wurden nur zwei Personen gerettet; vier Leichen find bereits angeschwemmt.

Helsingborg, 7. Dezember. In der vorigen Nacht strandete hier bei starkem Sturm der deutsche Bugsierdampfer Johann Carl auf der Reise von Stralsund nach Flensburg. Ein Dampfer geht zur Hilfeleistung ab. =

Kopenhagen, 7. Dezember. Aus fast allen Städten des nördlichen und westlichen Jütland wird ganz außerordentliches Hoch= wasser infolge des Sturms gemeldet. Zwei Drittel der Stadt Nykjöbing auf der Insel Mors stehen unter Wasser. auch Struer und Lemvig sind überschwemmt. Der Verkehr geschieht mittels Booten. Der Schaden an Häusern, Waaren und Mobilien ist be⸗ deutend. Bei Ferring ist die Düne durchbrochen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depesch en.

Konstanti⸗nopel, 9. Dezember. (W. T. B.) Vor⸗ gestern Nacht wurden in den mohamedanischen Quartieren zahlreiche Plakate vorgefunden, welche gegen das gegenwärtige Regierungssystem schwere Anklagen erheben und zur Ver⸗ einigung der Uemas, Militärs und Beamten ohne Unterschied der Nationalität und der Religion, sowie zur Entsendung von Deputatio⸗ nen an die Gouverneure der Provinzen und an die Pforte auf⸗ fordern, um die Stimmung und die Wünsche der Osmanlis kundzumachen. In den Plakaten wird ferner gesagt, daß keine Absicht bestehe, eine Metzelei oder einen Aufstand ins Werk zu setzen und zwischen Mohamedanern und Christen einen Unterschied zu machen. Grausamkeiten des Despotitz⸗ mus seien unvermeidlich, wenn die Vereinigung des Volks mangele. Die Soldaten seien keine Henker und würden nicht auf ihre Brüder schießen. Die Freiheit werde nicht freiwillig verliehen, sie müsse verlangt werden. „Fordern wir,“ heißt es weiter, eine Versammlung unterrichteter, menschen⸗ freundlich gesinnter Männer und die Berufung volksthüm⸗ licher, ehrbarer und fähiger Persönlichkeiten an die Spitze der Regierung.“ Die Proklamation schließt mit einer etwas dunkel gehaltenen Drohung für den Fall, daß die For⸗ derung der Mitarbeit des Landes an den Regierungsgeschäͤften ungehört bliebe. Die Plakate tragen die Unterschrift: „Das ottomanische Comité für Fortschritt und Einigkeit. Zahl⸗ reiche Verhaftungen wurden vorgenommen; die in letzter Zeit üblichen militärischen und sonstigen Vorsichtsmaßregeln wurden erheblich verstärkt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

vom 7. Dezember,

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Wetterberi

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Wetterberich 8 Uh

hom 9. Deiember Berliner Theater. (

Morgens.

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Stationen.

Stationen.

in 0 Celszus

Temperafur 5o C. S 46 R.

Bar. auf 0 Gr.

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Wind. Wetter.

Goldhaar.

u. d. Meeressp red. in Millim

Belmullet. . Aberdeen... Christiansund Kopenhagen. Stockholm.

Hapgranda . St. Petersburg Moskau ...

Aberdeen Kopenhagen. St. Petersb. Cort, Queens towdn.. 4 halb bed. Cherbourg. 8 wolkig , 9 bedeckt . 2 7 bedeckt)

XE lu. d. Meeressp . red. in Millim

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2 bedeckt

748

711 stisl Schnee 747 I bedeckt

67 WSW z bedegt 749 SW 4wolkig

, . Schnee i564 WMW 1Nebel 750 W 2 bedeckt 745 NW 2 heiter

Davis. Anfang 74 Uhr.

mont a. G.)

Cort᷑ Queens

Hamburg 9 Schnee?) ,

Swinemünde 532 S wolkig?) Neufahrwasser 228 9 beiter

62 3 wollig Nesidenz · Theater.

Lessing Theater. Dienstag: Gaftspiel von Felix Schweighofer. Zum ersten Male: Fifi. Konzert. Ouv., Marco Spada“, Auber. 1812“, Schwank in 4 Akten von H. Meilhae und Ludgbic Tschelkowsty. Phantafie us Aida. von Verhi. Halsby. Bearbeitet von Heinrich Osten und Gustav „Verlobungswalzer' (neu) von Vollstedt. Potdourri

Mittwoch: Fifi. (Felix Schweighofer a. G.) Donnerstag: Heimath. (Magda: Louise Du—⸗ Carnier) The lost chorde (mit Orgel von

Direktion: Sigmund Lautenburg. Dienstag: Hals über Kopf. (Coup

Dienstag, Nachmittags von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom

Direktor Richard Schultz. Die Tanz ⸗Arrangements

23 Uhr: Oeffentliche Generalprobe von Prinzessin ʒ ven ,..

Goldhaar. Jeder Inhaber eines numerierten voz, Ballet merstet Gandlaä. Anfang 73 Uhr. Sitzes hat das Recht, ein Kind frei einzuführen. Abends 73 Uhr: Zum ersten Male: Prinzessin

Mittwoch: Eine tolle Nacht.

Konzerte. Konzert Haus. Dienstag: Karl Mender—

Ein Strauß von i,, von Mohr. Scones de la Czarda Nr. 4 für Violine von Hubay (Herr

Sullivan (Piston: Herr Werner).

Zirkus Renz. Karlstraße. Dienstag, Abends

Memel. 7 Schnee)

Můunster. Sbalb bed.) Karlsruhe 9 Schnee s) Wiesbaden

München Chemnitz Berlin Mien Breslau .. 5 wolkig

2 still halb bed.

1) Furchtbare Windstöße. 2) Abends und Nachts Gewitter. 3) Schneeböen. ) Sehr hohe See. ) Schnee. 5) Abends Gewitter. ) Nachts Sturm. 58) Nachts Gewitter.

Uebersicht der Witterung.

Die Wetterlage hat sich seit gestern wenig ver— ändert, die Stürme aus Nordwest und West im Nordseegebiet und die stürmischen Winde aus Süd⸗ west und West in der südlichen Ostsee dauern fort während im Binnenlande die Luftbewegung schwächer

eworden ist. Ueber den Britischen Inseln ist das , wieder stark gestiegen, dagegen im west⸗ lichen Ostseegebiete stark gefallen, sodaß stürmische Böen aus Nordwest für die ganze Küste zu er— warten sind. In Deutschland ist das Wetter kälter und zu Niederschlägen geneigt. Allenthalben ist Regen oder Schnee gefallen, vielfach fanden Ge— wittererscheinungen statt; Wiesbaden meldet 12, Kaiserslautern 24 mm Niederschlag, an der Unterelbe herrschte Nachts Sturmfluth.

Deutsche Seewarte.

N K C.

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Theater.

Königliche Schanspiele. Dienstag: Opern. baus. 183. Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humper⸗ dinck. Tert von Adelheid Wette. In Scene gesetzt vom Qber ⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober ⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Musik⸗ direktor Steinmann. Tie Puppenfee. Pan⸗ tomimisches Ballet Divertifsement von Haßreiter und Gaul. Musik von Joleyh Bayer. In Scene (etzt vom Balletmeister Emil Graeb. Dirigent:

usikdirektor Steinmann. Anfang 77 Uhr.

Schauspielbaus. 2775. Vorftelsung. Zum ersten Male; Eine Bekehrung. Lustsriel in] Aufzug von Charles de Courcy, deutsch von Emil Neumann In Scene 81 t vom QberRegisseur Max Grube. Maoul de Briche: Hr. Friedrich Haase., als Geast) D Zum eisten Male: Monfienr Balancenz.

Helder .. . 4 halb bed. 1 3 heiter Samburg.. 758 5 bedeckt ) Swinemünde 754 3 balh bed, Neufahrwasser 751 2 wolkenl.*) Memel. 747 NW 5 halb bed. . k bedeckt Münster. .. 762 3 wolkig Karlsruhe. 768 S bedeckt Wiesbaden,. 766 2 halb bed. München.. 768 o heiter Chemnitz.. 7632 6 wolkig . .. 5 bedeckt) 5 . 6 wolkenlos Breslau... 755 5 Schnee 755 1 bedeckk 766 1 wolkenlos 763 O I wolkenlos 2

I) Gestern und Nachts Schnee und Regen. Y) Gestern und Nachts Schnee. 3) Nachts Regen.

Uebersicht der Witterung. 9 Während das gestern erwähnte barometrische Minimum mit abnehmender Tiefe noch der Gegend von St. Petersburg fortgeschritten ist, haben die südwestlichen bis nordwestlichen Winde über Zentral- Europa an Stärke nachgelassen. Ein neues tiefes Minimum ist nördlich von Schottland erschienen; am höchsten ist der Luftdruck über Südwestfrank⸗ reich. Bei durchschnittlich nahezu normalen Wärme⸗ verhältnissen ist das Wetter in Deutschland vor— wiegend trübe, vielfach ist Regen oder Schnee ge—⸗ fall'n; an der ostpreußischen Küste sowie in Süd— deutschland fanden Nachtfröste statt.

Deutsche Seewarte.

Cherbourg . 764 2 wolkig

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(Agenor Balanceux;: Hr. Friedrich Haase. als Gast.) Neu einstudiert: Rezept gegen Schwieger mütter. Lustspiel in 1 Aufzug nach dem Spanischen des Den Manuel Juan Diana. Neu bearbeitet von Heinrich Heinemann. In Scene gesetzt vom Ober— Regisseur Max Grube. (Don Cleto: Hr. Friedrich Hagse, als Gast.) Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 184. Vorstellung. Wagner⸗ Cyclus. III. Tann hãuser und der Säugerkrieg auf Wartburg. Romantische Oper in 3 Aften bon Richard Wagner. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 276. Vorstellung. Doktor Klaus. Lustspiel in 5 Aufzügen von Adolph LArronge. Anfang 7 Uhr.

Dentsches Theater. Dienstag: Ter Talis— man. Anfang 74 Uhr. Mittwoch: Der Misanthrop. Hierauf: Das

de téte.) Schwant in 3 Akten von A. Bisson. Vorher: In doppelter Bekehrung. Plauderei von Paul Linsemann. Anfang 785 Uhr.

Mittwoch und folgende Tage Hals über Kopf. In doppelter Bekehrung.

Friedrich Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25 26.

Dienstag; Bei bedeutend ermäßigten Preisen. Voltsthümliche Vorstellung unter Leitung des Kaiser⸗ lich russischen Hofschauspielers Herrn Julius Fiala: Das bemooste Haupt, oder: Der lange Israel. Schauspiel in 4 Akten von Roderich Benedix. Regie: Gustav Thies. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Die Memoiren des Teufels. Lust⸗ spiel in 3 Abtheilungen von L. Schneider.

Aenes Theater. Schiffbauerdamm 4. /6. Tournée Judic. Direktion: Theodor de Glaser.

Dienstag: Vorletzter Judie⸗Abend. Niniche. Vaudeville-Opérette en 3 Actes de Mrs. *. Hennequin et A. Millaud. Musique de M. A. Boullard. Anfang 76 Uhr.

Mittwoch: Abschieds⸗Vorstellung von Anne Indice. Spectacle coupé. Biroręcons! Aft 2. Ea gemme a papa. (Akt 2) Lili. (Akt 3.)

Sämmtliche freien Entrées sind aufgehoben.

Theater Unter den Linden. Direktzon: Julius Fritzsche. Dienstag: Der Obersteiger. Dperette in 3 Akten. Hierauf: Großes Ballet⸗ Divertissement. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Der Mikado.

Sonnabend, den 21. Dezember: Zum ersten Male (neu): König Chilperich. Burleske Aus—⸗ stattungs⸗ Operette in 3 Akten (5 Bildern) von Heros.

Adolph Ernst Theater. Dienstag: Der kleine Lord. Lebensbild in 3 Akten, nach dem eleichnamigen Roman von Mrs. Hodgfen Burnett, übersetzt von Bolten⸗Bäckers. Hierauf: Die ewige Braut. Opereite in 1 Akt von W. Mann— städt und Jean Kren. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Fentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G. Dienstag! Eine tolle Nacht. Große Auz=

KGenrebild in 1 Aufzug von Benno Jacobson. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Gride.

Hohe Lied. Donnerstag: Der Meister von Palmyra.

stattungsvofse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musit

Uhr; Jubiläums⸗Vorstellung. Zum 50. und letzten Male: Aufführung des großen militärischen Ausstattungsstückes 1879/71. Außerdem: Donner und Darius, Rapphengste, dressiert und in Freiheit vorgeführt von Direktor Fr. Renz. Chieggo, Rapp hengst, in der hohen Schule geritten von Mr. Gaberel. Auftreten der Schulreiterin Frau Robert Renz mit dem Schulpferde Cyd. Hierauf: Neu! Der Baguettesprung. Auftreten der weltberühmten Hochturnkünstler The Silbons. Jeu de barre, ge- ritten von den Herren William Krembser und Franz Ackermann, mit drei eigens dazu dressierten Pferden. Auftreten von nur Künstler⸗Spezialitäten allerersten Ranges. Komische Entrées von sämmtlichen Clowns und dem beliebten Driginal⸗August Mr. Lavater Lee. Alles Nähere aus Plakaten und Austrage⸗ zetteln ersichtlich.

Mittwoch, Abends 79 Uhr: Parade ⸗Gala⸗ Vorstelluug. Auf, auf zur fröhlichen Jagd! (St. Hubertus). Original⸗Sports, Schaustück mit 5 neuen Arrangements von Direktor Fr.

enz.

. Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Dora Kroeck mit Hrn. Prem. Lieut. A. Weiz (Berlin). Frl. Gertrud Kauß⸗ mann mit Hrn, Polizei⸗Lieut. und Hauptmann d. C. Ernst Leu (Frankfurt a. O. Berlin). Frl. Margarete Westphal mit Hrn. Ingenieur Dr. Fritz Salzmann (Wahlershausen Senftenberg zr J. Frl. Hedwig Zimmermann mit Hrn. Amterichter Br. Max Frohwann , ,,

Geboren; Ein Sohn: Hrn. Fabrikbesizer Otto Bär (schopau), Hrn. Frhrn. von Reißzenstein J. (Hannover). Eine Tochter: Hrn. Regierungs⸗ Baumeister Fritz Adolff (Oppeln).

Gestorben; Hr. General⸗Arzt 4. D. Dr. med. Friedrich Wilhelm Julius Pfeffer (Berlin). Fr. Anna von Lettow. Vorbeck, geb. von Below (Stolp). Hr. Oberlehrer Dr. Heinrich Dallwitz Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Siem enroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen seinschließ lich Börsen⸗Beilage), (19711)

und ein Prospekt der holländischen Zigarren⸗ fabrik Gebrüder Blum in Goch.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Montag, den 9. Dezember

M 293.

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1895.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Abgg. Dr. Rintelen, Spahn, Dr. Bachem, Dr. Hitze und Lerno haben im Reichstag folgenden An⸗ trag eingebracht:

Der Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Ge— . über Abänderung der Konkurs ordnung vom 10, Februar 1877 die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

Artikel 1.

Die S8§ 67, 70. 77, 79, 80, 83, 96, 99, 104, 114, 116 a, 119, 122, 162, 166, 169, 172, i73, 190, 1958, 199 der Konkursordnung werden folgendermaßen abgeändert bezw. ergänzt:

§ 67.

Das Konkursgericht kann zur Aufklärung aller das Verfahren betreffenden Verhältnisse die erforderlichen Ermittelungen, insbesondere die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen anordnen.

Wenn sich im Laufe des Konkurs verfahrens gegen den Gemein schuldner der Verdacht eines Verbrechens oder Vergehens gegen die Strafbestimmungen der Konkurtordnung ergiebt, fo bat das Gericht ö der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mittheilung zu machen.

§ 70.

Der Konkursberwalter wird von dem Gericht ernannt.

Wer mit dem Gemeinschuldner bis zum dritten Grade einschließ⸗ lich verwandt oder bis zum zweiten Grade einschließlich verschwägert ist, soll nicht zum Verwalter ernannt werden. Soyollte entgegen dieser Bestimmung ein Verwandter oder Ver— schwãgerter zum Konkursverwalter ernannt worden sein, so ist auf Antrag eines Gläubigers ein anderer Konkursverwalter zu ernennen.

Das Gericht kann dem Verwalter die Teistung einer Sicherheit auferlegen. 87

66.

Der Verwalter hat Anspruch auf Erstattung angemessener baarer Auslagen und auf Vergütung für seine Geschäftsführung. Die Fest⸗ seßung der Aut lagen und der Vergütung erfolgt durch das Konkurs gericht nach näherer Bestimmung eines für den Umfang des Reiches ju erlassenden Gebührengesetzes.

§ 79.

Bei der Eröffnung des Konkursverfahrens hat das Gericht aus der Zahl der Gläubiger oder der Vertreter von Gläubigern einen aus zwei ader mehr Mitgliedern bestehenden Gläubigerausschuß vorläufig zu bestellen.

Die Gläubigerversammlung hat über die Beibehaltung des be⸗ stellten oder die Bestellung eines andern Glaubigeraus schuffes zu beschliehßen. Geschiebt letzteres, so sind die Mitglieder des Gläubiger⸗ gusschusses von der Gläubigerversammlung zu wahlen. Zu Mitgliedern können Gläubiger oder andere Perfonen gewählt werden.

8.

. . § 80.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben den Verwalter

bei seiner Geschäftsführung zu 1nterstützen und zu überwachen. Die⸗ selben können sich von dem Gange der Geschaäͤfte unterrichten, die Bücher und Schriften des Verwalters einfehen und den Bestand seiner Kasse untersu hen. , Gläubigergusschuß ist verpflichtet, sich von dem Verwalter über die Lage der Sache, die Abschätzung der beweglichen Aktivmasse, die beabsichtigte Art der Verwerthung derselben und die Geschãfts⸗ führung Bericht erstatten und die Untersuchung der Kaffe des Ver— walters wenigstens ein Mal in jedem Monat durch ein Mitglied vor⸗ nehmen zu lassen.

F 83. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Er⸗ stattung angemessener baarer Auslagen und auf Vergüfung' für ihre Geschäftsfüührung. In Ermangelung einer Einigung mit der Glaäu— bigerversammlung erfolgt die Festsetzung der Auslagen und der Ver⸗ gütung durch das Konkursgericht nach näherer Bestimmung eines für den Umfang des Reichs zu erlassenden Gebührengefetzes.

. 3

Der Gemeinschuldner ist zu dem Antrage auf Eröffnung des Verfahrens berechtigt, falls er im Zustande der Zahlungsunfãaͤhigkeit oder Ueberschuldung sich befindet.

¶Derselbe ist zu dem Antrage auf Eröffnung des Verfahrens ver= Ffichtet, falls er ein zur Führung von Handelsbüchern verpflichteter kaufmann ist, sobald aus der Jahresbilanz oder einer im Laufe des Geschãfts jahres aufgestellten Bilanz; fich ergiebt, daß die Schulden mindestens das Doppelte des Aktiv. Vermögens betragen.

Beantragt der Gemeinschuldner die Eröffnung des Verfahrens, o hat er ein Verzeichniß der Gläubiger und Schuldner, fowie ein? Uebersicht der Vermögensmasse bei Stellung des Antrages einzureichen oder, wenn dies nicht thunlich ist, ohne Verzug nachzuliefern. Hat der Gemeinschuldner Geschäftsbücher geführt, fo sind solche mit dem Verzeichniß dem Gerichte ö

Die Abweisung des Eröffnung santrages kann erfolgen, wenn nach zem Ermessen des Gerichts eine den Kosten des Verfahrens ent— sprechende Konkursmaffe nicht vorhanden ist.

. Die Abweisung unterbleibt, wenn die Kosten des Verfahrens durch einen Vorschuß gedeckt werden.

Der abweisende Beschluß ist von dem Gerichtsschreiber öffentlich bekannt zu machen und mit dem Bericht des Konkursrichters über den Befund der Sachlage und der Masse abschriftlich der Staatsanwalt schaft bei dem Landgericht mitzutheilen.

S 103. Der Gerichtsschreiber hat Unter Bezeichnung des Konkursverwal— ters beglaubigte Abschriften der Formel des Eröffnungsbeschlusses den ebörden für die Führung des Handels. und Genossenschaftsregisters oder ähnlicher Register, der Dienstbehörde des Gemeinschuldners sowie ö . derselben der Staatzanwaltschaft bei dem Landgericht itzutheilen.

6. Dem Verwalter liegt die Anfertigung eines Inventars und einer Bilanz ob. Derfelbe hat eine von ihm gezeichnete Abschrift des In— bentars und der Bilanz und, wenn eine Siegelung und Entsiegelung stattgefunden hat, die Protokolle über dieselben auf der Gerichte chreiberei zur Einsicht der Betheiligten niederzulegen. sa, Jedem Fläubiger hat der Konkursverwalter auf Verlangen Ein— sicht in die Geschäftsbücher des Gemeinschuldners zu gestatten. Im Inventar sind die Schulden unter Angabe der Verfallzeit einzeln guffuführen. Bei Korrealobligationen, insbesondere bei Wechfel— Rrdindlichkeiten, sind auch die Namen der Mitverpflichteten und der Grund der Mithaftung ersichtlich zu machen. Auf Antrag erhält jeder Gläubiger gegen Erstattung der Kosten eine Abschrift des Inventars und der Bilanz. Die Verstei d 8 Meß, h beweglich

ö ersteigerung der zur Masse gehörigen beweglichen Gegen— . soll unter Leitung des Konkursverwalters 2 Mit 3 solchen Versteigerung darf die Versteigerung von Gegenständen, welche nicht ur Masse gehören, nicht verbunden werden. d Die nämlichen Bestimmungen gelten, wenn die Verwerthung der eweglichen Gegenstände im Wege des Ausverkaufs erfolgt.

§ 119. 2

In der ersten Gläubigerversammlung hat der Verwalter die Ent⸗ stehung und die Gründe der Zablungsunfähigkeit oder Ueberschuldung des Gemeinschuldners, die Lage der Sache und die bisher ergriffenen Maßregeln auf Grund eines bon ihm vorzulegenden schriftlichen Be⸗ richts darzulegen. Ist der Gemeinschuldner ein zur Führung von Handelebüchern verpflichteter Kaufmann, fo muß der Verwalter über die Buchführung und Bilanzziehung desselben, namentlich darüber, ob diese den Verschriften des Handelsgesetzbuchs entfprechen, entweder in seinem Bericht gutachtlich sich äußern oder das Gutachten eines Sachwverständigen dem Bericht beifügen.

Der schriftliche Bericht ist auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Hetheiligten niederzulegen; eine Abschrift des Berichts ist durch die Gerichtsschreiberei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht mitzutheilen. Auf Antrag erhält jeder Gläubiger gegen Erstattung der Kosten eine Abschrift des Berichts.

§ 122.

Der Veiwalter hat die Genehmigung des Gläubigerausschusses oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, die Genehmigung einer Gläubigerversammlung einzuholen:

„. wenn ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand oder das Geschãft des Gemeinschuldners im Ganzen oder das Waarenlager des Gemeinschuldners im Ganzen oder das Recht auf den Bezug wieder— kehrender Einkünfte veräußert werden foll;

2) wenn Erbschaften oder Vermäͤchtnisse für die Masse aufgegeben, oder wenn Darlehen aufgenommen, fremde Verbindlichkeiten über⸗ nommen, zur Masse gehörige Gegenstände verpfändet, oder Grund— stücke erstanden werden sollen.

S 16.

Ein Zwangsvergleich ist unzuläͤssig:

L so lange der Gemeinschuldner flüchtig ist oder die Ableistung des Offenbarungseides verweigert;

2) so lange eine wegen Verfehlung gegen die Strafbestimmungen der Kon ursordnung gegen den Gemeinschuldner eröffnete gerichtliche Untersuchung oder ein wiederaufgenommenes Verfahren anhängig ist;

3) wenn der Gemeinschuldner wegen betrüglichen Bankerutts rechtskräftig verurtheilt worden ist.

§ 166.

Der Vergleichstermin soll nicht über einen Monat hinaus anbe— raumt werden. Der Termin ist öffentlich bekannt zu machen. Zu demselben sind die nicht bevorrechtigten Konkursglaͤubiger, welche Forderungen angemeldet haben, der Gemeinschuldner und der Ver⸗ walter besonders zu laden.

In der öffentlichen Bekanntmachung, sowie in den den Gläubigern besond ers zuzustellenden Ladungen ist der Vergleichs vorschlag und das Ergebniß der Erklärung des Gläubigerausschuffes mitzutbeiken und zu bemerken. daß Inventar. Bilanz und Bericht des Konkursberwalters und die Eiklärung des Gläubigerausschusses auf der Gerichtsschreiberei und die Geschäfts bücher des Gemeinschuldners bei dem Konkursverwalter zur Einsicht der Betheiligten offen liegen.

169.

Zur Annahme des Vergleichs ist erforderlich, daß

I) die Mehrzabl der in dem Termin anwesenden stimmberechtigten Gläubiger dem Vergleich ausdrücklich zustimmt, und

2) die Gesammtlumme der Forderungen der zustimmenden Gläu— biger wenigstens drei Viertheile der Gesammtfumme aller zum Stimmen berechtigenden Forderungen beträgt.

Bei diesen Mehrheitsbecechnungen bleibt der Ehegatte des Ge— meinschuldners und die Summe der dem Ehegatten des Gemein⸗ schuldners zustehenden Konkursforderungen außer Betracht. Im Fall einer Rechtsnachfolge findet diese Bestimmung auf den Rechts⸗ nachfslger des Ehegatten Anwendung, wenn die Rechtsnachfolge in den letzten zwei Jahren vor der Eröffnung des Verfahrens statt⸗ gefunden hat.

Wird nur eine der Mehrheiten erreicht, so kann der Gemein— schuldner bis zum Schluß des Termins die einmalige Wiederholung der Abstimmung in einem neuen Termin verlangen. Das Gericht hat denselben zu bestimmen und im Termin zu verkünden.

; § 172.

Der Vergleich ist zu verwerfen:

1) wenn die für das Verfahren und den Abschluß des Vergleichs gegebenen Vorschriften nicht beobachtet sind und das Fehlende nicht ergänzt werden kann;

2 wenn ein Fall der Unzulässigkeit eines Zwangsvergleichs nach träglich eingetreten ist;

83) wenn in den letzten zehn Jahren vor der Konkurseröffnung der Gemeinschuldner sich schon einmal im Konkurs befunden hat oder die Konkurseröffnung gegen ihn wegen mangelnder Konkursmasse abge⸗ lehnt worden ist, sofern nicht der Gemeinschuldner lediglich ohne sein Verschulden in den gegenwärtigen Konkurs gerathen ift.

§ 173. , Vergleich ist auf Antrag eines nicht bevorrechtigten Konkurs gläubigers, welcher stimmberechtigt war oder seine Forderung glaubhaft macht, zu verwerfen: ; 1) wenn der Vergleich durch Begünstigung eines Gläubigers oder sonst in unlauterer Weise zu stande gebracht ist; wenn der Vergleich dem gemeinsamen Interesse der nicht bevor⸗ rechtigten Konkursgläubiger widerspricht; wenn der Vergleich den Gläubigern nicht mindestens fünfund—⸗ zwanzig Prozent ihrer Forderungen, zablbar längstens binnen zwei Jahren nach der Rechtskraft der Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs, gewährt; wenn der Gemeinschuldner ein zur Führung von Handelsbüchern verpflichteter Kaufmann und sein Geschäft nicht wenigstens durch zwei Jahre, von der Konkurseröffnung zurückgerechnet, im Sandels⸗ register eingetragen ist; in den zwei letzten Fällen, sofern nicht der Gemeinschuldner lediglich ohne sein Verschulden in den gegenwartigen Konkurs gerathen ist. Der Antrag ist in den Fällen unter Nr. 1, 2 und J nur zuzu⸗ lassen, wenn die Thatsachen, auf welche derselbe gegründet wird, glaub⸗ haft gemacht werden. § 190.

Das Gericht kann auf Antrag des Verwalters oder eines Konkurs— gläubigers das Konkursverfahren einstellen, sobald sich ergiebt, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse oder eine genügende Vorschußleistung nicht vorhanden ist.

indet das Gericht den Antrag begründet, so sind die ihrem Wohnort nach bekannten Gläubiger von dem Antrag zu benachrich⸗ tigen mit dem Anfügen, daß, wenn nicht binnen einer Woche das Vorhandensein einer entsprechenden Konkursmasfe nachgewiefen oder ein genügender Vorschuß geleistet werde, die Einstellung des Konkurs- verfahrens erfolge.

§ 198.

Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit einer offenen Handelsgesell⸗ schaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommanditgefellschaft auf Aktien findet über das Gesellschaftsvermögen ein selbständiges Konkursverfahren statt. ö

Dasselbe gilt, wenn im Falle des § 199 Abs. 2 eine der zum Antrag auf Konkurseröffnung verpflichteten Personen wegen Ueber⸗ schuldung die Konkurseröffnung beantragt.

Die Vorschrift des 195 Abf. 2 findet entsprechende Anwendung.

§ 199.

Zu dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens im Falle der Zahlungsunfähigkeit ist außer den Konkursgläubigern jeder persõnlich haftende Gesellschafter und jeder Liquidator berechtigt.

Zu dem Antrag verpflichtet ist jeder der persönlich haftenden

Gesellschafter und der Liquidatoren im Falle der Ueberschul dung, sobald aus der Jahresbilanz oder einer im Laufe des Geschäftsjahrs auf⸗ gestellten Bilanz sich ergiebt, daß die Schulden mindestens das Doppelte des Aktiv Vermögens betragen. Wird der Antrag nicht von allen persönlich haftenden Gesell⸗ schaftern oder allen Liguidatoren gestellt, so ist derfelbe zuzulaffen, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder im Falle des Abf. 2 die Ueber⸗ schuldung der Gesellschaft glaubhaft gemacht wird. Das Gericht hat die übrigen persönlich haftenden Gesellschafter oder Liguidatoren nach Maßgabe des § 97 Abs. 2, 3 zu hören.

Artikel 2.

Hinter dem achten Theil des zweiten Buchs der Konkursordnung werden folgende Bestimmungen eingeschaltet:

Neunter Titel. Wiederbefähigung des Gemeinschuldners.

§ 208 a.

Schuldner, gegen welche die Eröffnung des Konkurs verfahrens verfügt ist, sind bis zur Erlangung der Wiederbefähigung von folgenden Rechten ausgeschlossen:

1) von der Wählbarkeit zu Ehrenämtern in wirthschaftlichen Körper schaften, wie Gewerbekammern, Handelskammern, Innungen;

2 von dem Recht, auf der Börse als selbständige Kaufleute zu erscheinen und von der Berechtigung, das Amt eines Handels mãklers zu k id Recht, selb ;

3) von dem Recht, selbständig Handelsgeschäfte unter einer nicht lediglich die Zeichnung ihres vollen Namens (Ruf und r ät namens) enthaltenden Firma zu betreiben.

Die Beschränkungen, welche das Konkursverfahren für den Gemein- schuldner nach reichs⸗ oder landes rechtlichen Bestimmungen in der Aus- übung der bürgerlichen und polizeilichen Befugnisse sowie der Ehren⸗ rechte zur Folge hat, bestehen bis zur Erlangung der Wiederbefãhigung.

208 b.

Wenn ein zur Führung von Handelsbüchern verpflichteter Kauf— mann, welcher schon früher einmal, und zwar nicht lediglich durch unverschuldetes Unglück, in Konkurs gerathen war und inzwischen die Wiederbefähigung noch nicht erlangt hatte, abermals und zwar wieder nicht lediglich durch unverschuldetes Unglück in Konkurs kommt, so hat das Konkursgericht demselben die Befugniß, ein kaufmãnnisches Geschäft selbständig zu betreiben oder durch andere für seine Rechnung betreiben zu lassen, für die Zeit bis zur Erlangung der Wieder“ befähigung abzuerkennen.

Das Konkursgericht hat die zur Aufklärung des Sachverhaltes erforderlichen Erhebungen von Amtswegen vorzunehmen und in den Gläubigerversammlungen, insbesondere in dem Prüfungs. und Ver— gleichstermine, dem Gemeinschuldner, dem Konkursverwaster und den Glaͤubigern Gelegenheit zur Aeußerung hierüber zu geben. Die Ent⸗ scheidung des Gerichts in erster wie in zweiter Instanz erfolgt auf ö D ,

Die Aberkennung der Befugniß zum Betrieb eines kãufmãnnischen Geschäfts ist öffentlich bekannt zu machen und der Behörde . Führung des Handelsregisters mitzutheilen.

Gegen den Gemeinschul .

Degen den Gemeinschuldner, welcher den in den 208 a um 208 b angeführten Beschrãnkungen zuwiderhandelt, hat 83 er,. gericht von Amtswegen mit Ordnungsstrafen bis zu zweihundert Mark einzuschreiten.

208 d.

Dem Fall der Eröffnung des Konkursverfahrens ste insicht˖ lich der Anwendung der in S5 208 a bis ö , Ent mungen die Ablehnung der Konkurseröffnung wegen mangelnder Konkurs masse gleich.

. . S 208 e.

Bei Beendigung des Konkursverfahrens ist dem Gemeinschuldner auf seinen Antrag die Wiederbefähigun zu ertheilen, wenn die Zahlungsunfähigkeit desselben durch von . nicht verschuldete Ereig⸗ nisse berbeigeführt ist.

Die Entscheidung erfolgt nach Anhörung des Verwalters, des Gläubigerausschusses und der in der Glãubigerversammlung erschienenen Konkursgläubiger. Zur Anhörung der Glaͤubiger bedarf es nicht der Anberaumung einer besonderen Versammlung.

Gegen die Entscheidung steht dem Gemeinschuldner die sofortige Beschwerde zu, unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen von § 174.

S 208 f.

Nach Beendigung des Konkursverfahrens ist die Wiederbefähigung zu ertheilen, wenn der Gemeinschuldner nachweist, daß sämmtliche in dem Konkursverfahren angemeldete Forderungen der Konkursgläubiger an Hauptsumme, Zinsen und Kosten durch Zahlung, Erlaß oder in anderer Weise vollständig getilgt sind. Die durch den Zwangs vergleich eingetretene Tilgung genugt zur örtheilung der Wiederbesähigung nicht. )

Für das Verfahren gelten die Bestimmungen in den 55 208 g

bis i. . 5 208g.

Zur Ertheilung der Wiederbefähigung ist das Konkurs ericht zu⸗ ständig, welches die Eröffnung des Konkursverfahrens bezie ungsweise wegen mangelnder Konkursmasse die Ablehnung der Konkurseröffnung . hat. .

Der Gemeinschuldner hat mit dem Gesuch um Ertheilung der Wiederbefãhigung die Quittungen der Gläubiger und die . Beweisstücke dem Gericht einzureichen und, soweit er die Befriedigung einzelner seiner Gläubiger nicht nachzuweifen vermag, den Besitz der zur Befriedigung dieser Gläubiger hinreichenden Mitte darzuthun.

Das Gesuch ist den Gläubigern, deren Aufenthalt bekannt ist mitzutheilen, und es ist außerdem öffentlich bekannt zu machen, daß jeder Gläubiger das Gefuch auf der Gerichtsschreiberei einsehen und, falls er für sein Guthaben noch nicht vollständig befriedigt ist, binnen zwei Monaten Einspruch gegen die Ertheilung der Wiederbefähigung erheben kann.

08 h

S 208h.

Nach Ablauf der Frist hat das Gericht die erforderlichen Er⸗ hebungen durch Vernehmung des Gemeinschuldners und der Einspruch erhebenden Gläubiger vorzunehmen und über das Gesuch durch Be⸗ schluß zu entscheiden. Gegen den Beschluß ist die sofortige Beschwerde unter entsprechender Anwendung des § 174 zulässig.

Wird dem Gesuche stattgegeben, so ist der Beschluß öffentlich bekannt zu machen und, sofern der Gemeinschuldner ein zur Führung bon Handelsbüchern verpflichteter Kaufmann ist, beziehungsweise war, der Behörde für die Führung des Handelsregisters mitzutheilen.

X. Statt dieses zweiten Satzes enthalten die Kommissions⸗ beschlüßse folgenden Satz Ist in dem Konkursverfahren ein Zwangs⸗ vergleich zu stande gekemmen, so muß der Nachweis geführt werden, daß die nach dem Vergleich zu befriedigenden ,, der n, riet durch Zahlung oder in anderer Weife vollstandig getilgt sin

, . ,

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