J 2 — Aer Bezugspreis betragt vierteljährlich 4 50 ö 2 2 Insertionspreis far den Raum einer Aruchzeile 30 3. Alle Rost⸗Austalten nehmen Kestellung an; n ,, . Juserate nimmt an: die Königliche Expedition für Gerlin außer den Rost · Anstalten auch die Expedition : * des Aeutschen Reichs Anzeigers SW. , Wilhe lmstratße Nr. 32. 316 und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers Sinzelne ummern kosten 25 5. ¶⸗ 1 y Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. . F — 6 r X * — 4 M 295. Berlin, Mittwoch, den 11. Dezember, Abends. 1895. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Eroęvinz, wird vom 1. Dezember d. J. ab bis auf weiteres für die dem Forstmeister a. D. Schoepffer zu Sachsa, bisher Königlich schwedischen Wasa⸗Ordens: Schweineseuche, die Schweineyest und den Rothlauf der Schweine die zu Sitzenroda im Kreise Torgau, den Rothen Abler-Orden dem Faiserlichen Konsul mit dem Charakter als General- Anzeigers cht im Singe des s 8 des erwähnten Gesches mg fäbrn'
dem Geheimen Kommerzien⸗-Rath John Gibsone zu Eckardt; Dansig und, dem Kreis-Wundarzt des Kreises Ratibor,
Orden dritter Klasse, ; dem emeritierten Lehrer Schitthof zu Stromberg im
den Adler der Inhaber des Königlichen Haus- Ordens von Müller; Hohenzollern, dem Landgerichts⸗Kanzlisten a. D. Warnecke zu Bordes⸗
m Alex Sechehaye, dem Strafanstalts⸗Aufseher a. D. i
ug Häus ler ebendaselbst und dem Guttzarbeiter Gottlieb
zeichen, sowie dem Unter⸗Lieutenant zur See Habenicht, dem Torpedo⸗ Obermatrosen Hoffsommer von der J. Torpedo⸗Abtheilung
vierter Klasse, Konsul in Stock
Sanitäts Rath Dr, Klein zu Ratibor den Königlichen Kronen— des Persischen Sennen nd Löwen-Ordens
dem Gesandtschafts-Arzt bei der
des Kaiserlich⸗Köni . V Verdienstkreuzes mit der Krone: holm, bisher zu Altona, dem Ober⸗Feuermann der Berliner dem Seheimen Kanzleid
ilhe lm Ja coby zu Berlin, dem Strafanstalis⸗Maschinen⸗ ani , n ö. ; ; meister Otto Wilcke daselbst, dem Strafanstallg-Ober-Aufseher der Königlich rumänischen Verdienst-Medaille
arentin zu Worin im Kreise Lebus das Allgemeine Ehren⸗ den Geheimen Kan Auswärtigen Amt.
Denutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
dritter Klasse:
erster Klasse: zleidienern Kryn und Witte beim
und, dem Feuermeistersmaaten Gustary Peter s voön der h Werft⸗Division die Rettungs-Medaille am Bande zu ver⸗ leihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: (. S.) in Ess
Auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 16. April 1892 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist dem Kaufmännischen Hilfsverein
dem Königlich württembergischen Hauptmann Bailer, daß er, vortzehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den An⸗ kommandiert nach Preußen zur Dienstlelstung bei der 3 Ine forderungen des 8 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügt.
Deutsches Reich.
en von neuem die Bescheinigung ertheilt worden,
dem Legations⸗Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in d Konstantinopel, früher bei der Gesandtschaft in Tokio, Grafen es von Quadt⸗Wykradt⸗Isny;
; . 2) von auglãndischem Zucker aus Niederlagen: . des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklen— k 1667 41052 burgischen Haus-Ordens der Wendischen Krone: Rohzucker
dem Kaiserlichen Vize⸗-Konsul, zuletzt beim Konsulat in Sansibar, von Buri;
der vierten Klasse des Königlich bayerischen Verdienst-Ordens vom heiligen Mich ael:
dem kommissarischen Kanzleivorstand bei der Kaiserlichen Botschaft in St. Petersburg, Hofrath Ham merdörfer, bis— her Erster Botschafts⸗Kranzlift bei der Botschaft in Paris;
ferner:
des Großkreuzes des Königlich nie derländischen Ordens von Oranien-Nassau:
Grafen von Tattenbach; ̃ ! lhelm⸗ l des Großoffizierkreuzes des Ordens der Königlich 35 . italienischen Krone: erhoben wird. tragendem Rath im Äuswärtigen Amt;
des Komm andeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich spanischen Ordens Karl's III.
t in Peking Freiherrn von der Goltz;
chaf
Berlin, den 11. Dezember 1895.
In Elsfleth wird am 16. Dezember d. J. mit einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen werden.
is il helm⸗ . dem Unter⸗Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Wirk—⸗ n. . ,, lichen Geheimen Rath Freiherrn von Rotenhan, und Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 30. Septem— dem Kaiserlichen Gesandten in Tanger, Legationg⸗Rath ber d. J. (A-Bi. S. 399 s f. 3E wird bekannt gemacht, e daß für die veterinärpolizeili
erlegen ist, welche mit den Kanalabgaben
dem Geheimen Legations-Rath von Ladenberg, vor— Schleswig, den 22. November 1895. Der Regierungs⸗Präsident.
enieur⸗-Inspektiön, den Rothen Adler-Srden vierter Klasse Berlin, den 9. Dezember 1895. * der Königlichen Krone, Der Reichskanzler. dem Bauunternehmer, Regierungs⸗Baumeister Friedrich Im Auftrage: Schuster zu Deutsch-Wilmersdorf bei Berlin den Rothen Rothe. Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Ingenieur Karl Zeimer zu Mutzig im Kreise Molsheim den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie Einfuhr und Ausfuhr von Zucker dem 2 Heinrich Klein zu Straßburg ü. E. im Monat November das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. — ö 1895 1894 ; . ö ; 1 tt Seine Majestät der Kaiser und König haben SEäin fu hr... , Allergnadigst geruht: . gen ausländischem Zucker: den nachhenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen M) in den freien w, . ö 3 Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen i , Sncbhr . 15 53 Insignien zu ertheilen, und zwar, 3 . J j 2) a te derla ? des Ehrenkreuzes des Großherzoglich . e m ö 195555 31 937 mecklenburg⸗schwerinschen Greifen⸗-Ordenz: k 5 416 726 dem Legations-Sekretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft z . in Stockholm von Pilgrim-Baltazzi, mr: 3 dem Kaiserlichen Konsul in Christiania Coates und I) von inländischem Zucker der Klasse:
J 439 s89 992331 Zuckersteuergesetzes . 357 750 409 213 . 11230 12 252
1 6 9 1
Kaiserliches Statistisches Amt. von Scheel.
Durchfuhr von Vieh
r e Beaufsichtigung der den Kaiser passierenden Viehtransporke eine Gebühr von
holm, Geheimen Regierungs⸗Rath Pr. von ,,
Der Reichskanzler. . In Vertretung: von Boetticher.
blatt Seite 53) wird darauf hingewiefen, daß mit Geldstra
; l dtsch h Kaiserlichen Gesandtschaft von 19 bis 156 6 oder mit Haft nicht unter einer Woche Kreise Kreuznach, früher zu Schöneberg in demselben Kreise, in Peking, Königlich preußischen Stabsarzt Dr. Oskar bestraft wird, wer die
oder vom Seuchen verdach
. . 1 nach erhaltener Kenntniß verzögert oder es unterläßt, die ver—⸗ glich östexreichischen silbernen dächtigen Thiere von Orten, an welchen die Gefahr der An⸗ . . . steckung fremder Thiere besteht, fern zu halten.
iener Schnürpel beim Aus— Die Anzeige kann auf dem platten Lande bei dem Ge— meinde⸗ bezw. Gutsvorsteher erstattet werden und ist von dem selben unverzüglich der Ortspolizeibehörde zu übermitteln.
(8 65 2 des Reichs⸗Seuchengefetzes)
der Schweinepest (A.⸗Bl. S. 37) wird aufgehoben. Schleswig, den 23. November 1895. Der Regierungs-Präsident.
Mit Bezug auf vorstehende Bekanntmachung e e rr
Anzeige vom Ausbruche einer Seuche t unterläßt oder länger als 24 Stunden
Die Anordnung vom 24. Januar 1888, betreffend Anzeige
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kreisphysikus, Sanitäts-Rath Dr. med. Älbers in Essen den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath, sowie dem Kreisphysikus Dr. ined. Roeper in Arnsberg, dem Kreisphysitus Br. med. Thomas in Rheinbach, dem KreisWundarzt Dr. Le Blanc in Opladen, den prakti⸗ schen Aerzten Dr. med. Boluminski' in Lessen, Dr. Brekenfeld in Wriezen, Dr. Reuter in Wittstock, Dr. Hausmann in Potsdam, Dr.- Reich in Logslau, Dr. Fuchs in Oppeln, Dr. med. Ritscher in Lauterberg a. H., Dr. med. Nürnberg in Sangerhausen, Dr. med. Ko eniger in Lippspringe, Dr. med. Brüning in Buer, Hr. Hirsch⸗ land und Br. Gützloe in Essen, Dr. Küpper in Elberfeld, Dr. Cramer in Wiesbaden, Hr, de Bary in Frankfurt a. M. und Dr. med. Rügenberg in Bonn den n, als Sanitäts⸗Rath zu verlelhen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent, Professor Dr. Karl Hürthle zu Breslau ist zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.
Bekanntmachung.
In Ausführung des Reichsgesetzes vom 31. Juli 1895 R.⸗G.⸗Bl. S. T6), betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Einführung einer einheitlichen Zeit⸗ bestimmung vom 12. März 1893, wird bestimmt, daß unter der Bezeichnung „höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne der Vorschrift im Artikel 1 jenes 9. der Regierungs⸗Präsident, bei den der Aufsicht der Berg⸗ behörden unterstellten Betrieben das Ober-Bergamt zu verstehen ist.
Berlin, den 26. November 1895.
Der Minister Der Minister des Innern. für Handel und Gewerbe. Im Auftrage: Frhr. von Berlepsch. Haase.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntma ung vom 20. September d. J. in Nr. 256 des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats ⸗ Anzeigers“ wird hierdurch wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß der Bedarf des Königlich preußischen Statistischen Bureaus an Hilfskräften für die ber ufs statistischen und Volkszählungsarbeiten bereits vollständig ge⸗ deckt ist, fernere Beschäftigunge gesuche baher unbedingt unbe⸗ rücksichtiit und zur Vermeidung weiterer Belastung des Buregus auch unbeantwortet bleiben müssen.
Berlin, den 19. Dezember 1895. ö.
Der Direktor des Königlich e, mn, Statistischen Bureaus.
en ck.
dem Legations⸗Sekretär bei der Königlichen Gesandtschaft Betanntm ach un g . n Stuttgart, früher bei der Botschaft in adrid, Freiherrn betreffend die Anzeigepflicht für die Schweine— hon Wangenheim; seuche, die Schweineypest und den Rothlauf der Abgereist: es Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗ , . Seine Excellenz der General⸗Oberst der Kavallerie Freiherr Ordens und, der Yffiziertreuzes Ses Königlich Inh e en n . . 5 von Los. ö Seiner Masestar des Kaisers und niederländischen Ordens von Dran ien⸗Nassau: , . ich: Königs, Oberbefehlshaber in den Marken und Gouverneur dem secrétaire interprète bei der Kaiserlichen Gesandt⸗
Für die Königlich preußischen Provinzen Schleswig-Holstein, von Berlin. Hannover, Westfalen, Hessen⸗Nassau und die Rhein
J J