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sind gerecht genug, anzuerkennen, daß nicht die Partei ver⸗ antwortlich gemacht werden kann für die Missethat eines Ein- zelnen; aber man kann doch von der Juftiz eine gleiche Behandlung verlangen, während sie in der That gegen den Herrn on Sammer stein so träge vorging, daß dieser Mann, der ein Verbrecher war, sich ruhig ins Ausland begeben konnte. Da hat die Justiz keine Binde mehr vor den Augen, da schaut sie nach den Persanen. Das ist ein großes Unglück für unser Vaterland. Nur durch Gerechtigkeit können gefährliche Komplikationen vermieden werden. Der Reichskanzler hat bebauptet, daß weite Kreise das Vorgehen der Behörden billigten. Wie hat er sich bei dem Umsturzgesetz auf die weiten Kreise gestũtzt, und wo waren diese weiten Kreise bei der Berathung desselben? Nur die oberen Zehntausend sind es, die die Hilfe der Regierung anrufen, wenn eine falsche Politik die Unzufriedenheit erre hat. Der Reichskanzler hat gesagt, daß die Zersplitterung der Parteien die Regierung von der Initiatlve abhalte. Die Zersplitterung ist aber eine Folge des falschen Regierung systemis. Wenn kein Programm vorhanden ist, so können sich die Parteien nicht zu—⸗ sammenschließen. Wenn man heute ein
dir kein einheitliches
das andere hetzt, so ist das an zjl streitet, daß ein Ministerium gegen da es ist aber schon weit gekommen, wenn ein so erfa wie Herr vor Kardorff das öffentlich im Reichstag aussprechen kann. Im vorigen Jahrhundert haben der Hof, die schenden Klassen, der Adel die Verwicklungen hervorgerufen. Man jetzt von oben herab ein besseres Beispiel geben. .
wenn ein Königlicher Baurath eine besch
läßt gegen die Behörden der t, wenn
sorgt worden ist? Wenigstens i worden. Muß man da nicht sae Der bekannte Stöcker⸗Brief hat Bismarck hoch und heilig in ihrem schlimmere Wirkung angerichtet als die Maje Allmählich schwindet der Einfluß unserer Klassen 18d wird sich fortsetzen, wenn das allgemeine i stãrker eingeschränkt wird. Die Abschaffut⸗ ieinen Wahlrechts ist ein fester Plan, 3 che Politiker bekennen,
Han,, n. tommt von
bei allen Denjenigen, die den Fürsten ̃ eine viel
liberalen Partei wie mit einem großen Leitartikel vom 7. August vorigen Rezeyt dazu gegeben: Presse u Versammlunger sammenwirken, um die öffentliche ̃ ĩ
hält, rauben würde. Wenn man Zustände vermeiden will 1789, eine gewaltsame Spannung der Nation, is gefährlichste, die Ventile zu schließen, durch welch
daß die Bevölkerung nicht auf schlimme Abwege fehlt der Regierung an Einheitlichkeit; Graf Caprivi ganzes Ministerium hinter sich und die Vertreter der Bun und er schied aus dem Amte, ohne daß man bisher eiger weiß, warum. Solche Zustände sind ein Hauptgrund, weshal Bevölkerung kein Vertrauen in die Einheitlichkeit und Stärke Regierung besitzt; die Besserung muß kommen von einer einheitlichen und starken Regierung: einheitlich durch ein liberales Programm, und stark dadurch, daß sie sich stützt auf die Kreise der Bevölkerung, welche die erwerbenden und die bürgerlichen sind. Um ein solches , würde noch heute die Mebrbeit sich schagren, auf dem teht: Nicht der Einzelwille, sondern der allgemeine Wille soll ent⸗ scheidend sein. ;
Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗Minister Freiherr Marschall von Bieberstein:
Meine Herren! Es ist nicht meine Absicht, dem Herrn Vor— redner auf alle die Fragen zu antworten, die er im Laufe seiner Rede an die verbündeten Regierungen gestellt hat; ich habe dazu um so weniger Anlaß, als ich aus seinen Ausführungen entnommen habe, daß er bezüglich aller dieser Fragen bereits sein Urt definitiv festgelegt hat und demnach für ihn das audiatur et altera par ein unumgängliches Bedürfniß nicht bildet. (Sehr gut!
Ich erwidere nur bezüglich eines Punktes, den der in den Kreis seiner Betrachtungen gezogen hat, eines ? einen Beamten meines Ressorts betrifft. Der Herr c über den früher in unseren Kolonien beschäftigten Assessor Wehlan ein ganz schonungsloses Urtheil gefällt, obgleich er weiß — Strafverfahren gegen diesen Mann noch im Gange ist und e richt bis jetzt eine Entscheidung getroffen hat. Da muß ich sagen: ich kann es nur lebhaft bedauern, daß ein Mitglied dieses Hauses, und dazu ein Jurist, einen Angeklagten verurtheilt, bevor das Verfahren abgeschlossen ist. (Lebhafte Zustimmung.) Er hat sich mit in Widerspruch gesetzt mit einem fundamentalen Grundsatz ron Recht und Gerechtigkeit. (Sehr richtig) Wer das thut, der, glaube ich, sollte sich hüten, mit der sittlichen Entrüstung, wie er es gethan, Anklagen gegen die Justizpflege und gegen die Handhabung der Gerechtigkeit im deutschen Lande zu erheben. (Lebhafte Zurufe links.) Ich selbst habe die Anklage gegen Assessor Wehlan erboben bejw. veranlaßt; niemand wird mir also vorwerfen, daß ich eine Vorein— genommenheit zu Gunsten dieses Herrn habe; ich erkläre aber, daß rundum jede Auskunft und jede Diskussion über diesen Fall hier al lehne, daß ich insbesondere mich hüten werde, diesen Mann als Schuldigen hier zu behandeln, so lange nicht ein richterliches U das ihn für schuldig erklärt, vorliegt. (Bravo) Das ist meine Auffassung von Gerechtigkeit; wenn sie der Herr Vorredner nicht theilt, so kann ich das bedauern, aber leider nicht ändern. (Lebhafter Beifall. — Unruhe links.)
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Der Herr Vorredner hat, wie bereits mehr der Herren in den letzten Tagen, auch das Thema von der angeblich ungleich— mäßigen Handhabung der Justiz variiert. Ich habe bisher keine Ver— anlassung gehabt, diesen Behauptungen entgegenzutreten, und zwar des- halb, weil diese Anschuldigungen nicht in irgend einer Weise auf Thatsachen gestützt waren. (Oho! links) — Ich habe keine Thatsache gehört, die zur Begründung dieser Anklage hätte dienen können. Heute findet der Herr Abg. Haußmann ein Zugestãndniß, daß die Rechtspflege in dem Deutschen Reich eine tendenziöse sei, in der Bemerkung des Herrn Reichskanzlers, daß die bestehenden Gesetze straff gehandhabt werden müßten. Nun, wie eine straffe Handhabung der Gesetze gleichbedeutend sein soll mit einer tendenziösen Rechtspflege, das vermag ich im Augenblick nicht zu ersehen. (Oh! links.)
Es ist dann zur Begründung der Beschuldigungen gegen die deutschen Justizbehörden auf die zunehmende Zahl der Majestäts— beleidigungsprozesse hingewiesen worden, die in den letzten Monaten die deutschen Juftizbebörden beschäftigt haben. Meine Herren,
die bedauerliche Thatsache der Zunahme dieser Prozesse kann von niemandem lebbafter empfunden werden, als von den Staatsanwalt— schaften und den Gerichten; niemand würde gläcklicher sein, wenn
die Zahl dieser Prozesse eine Verminderung erführe. Aber, meine Herren, wie liegt denn die Sache? woher kommen denn die Majestäts⸗ beleidigungsprozesse? Sie kommen doch nur von der so bedauerlich großen Zahl der Majestätsbeleidigungen, wie sie in den letzten Mo⸗ naten insbesondere in der sozialdemokratischen Presse zu Tage getreten sind. (Sehr richtig! rechts. Zurufe links.) Erinnern Sie sich doch der groben Ausschreitungen der sozialdemokratischen Blätter, des Berliner Vorwärts an der Spitze, die einen Mißklang in die Septemberfeste hineingebracht haben! Wenn Sie sich erinnern wollen, wie damals die ganze deutsche nationalgesinnte Presse in Entrüstung sich aufbäumte gegen diese Schmähungen und Beleidigungen (Sehr richtig! rechts); wenn Sie daran denken, daß ein Blatt wie die Germania“ in Anknüpfung an einen Vorwärts“ Artikel sagte: in Frankreich würde ein solcher Artikel nicht geschrieben werden können, ohne daß sich der Verfasser der Gefahr aussetzen würde, der Lynchjustiz zu verfallen (Widerspruch bei den Sozial demokraten): dann werden Sie begreifen, daß wir, die wir eine Lynchjustiz nicht haben und auch nicht haben wollen, der Ansicht gewesen sind, es sei die Aufgabe der ordentlichen Justiz, gegen diese Dinge einzuschreiten und da, wo Beleidigungen vorgekommen sind, sie auch zur gerichtlichen Verantwortung zu ziehen. Und wenn Sie das Tendenzprozesse nennen wollen, dann ist es, glaube ich, eine Tendenz, die von der weitaus überwiegenden Mehrheit des ganzen deut⸗ schen Volks als richtige anerkannt wird — so werden Sie begreifen, daß die Behörden sich nicht schweigend verhalten wollten gegen solche Ausschreitungen, wie sie hier vorgekommen sind (Zurufe bei den Sozialdemokraten: „Dolus eventualis!“)). — Der dolus eventualis wird mir entgegengehalten. Mit dem dolus eventualis wird recht viel Unfug getrieben (Sehr richtig! linke), außerordentlich viel Unfug, namentlich in der Presse. Es ist noch nicht lange her, da hätte man ja, wenn man die Zeitungen täglich las, glauben können, der dolus eventualis wäre ein neu erfundener Begriff, ausdrücklich entdeckt, um der Sozialdemokratie damit zu Leibe gehen zu können. Nein, meine Herren, die ältesten Juristen dieses Hauses, wenn sie sich in ihre Jugend zurückversetzen auf die Hörbänke ihrer Strafrechts—⸗ lehrer, dann werden Sie wissen, daß der dolus eventualis zu dem alten Inventar der Strafrechtswissenschaft gehört. Und, meine Herren, weil er sich mit logischer Nothwendigkeit ergiebt aus der Natur der Dinge, eswegen giebt es auch kein Gesetz, was jemals den dolus eventualis er Welt schaffen könnte; es geht ohne ihn nicht. Was ist denn der eventualis? Ich glaube, daß darüber unendlich viel unklare rbreitet sind. Er gehört zur Lehre vom strafbaren ᷣ weiter nichts, als daß eine Handlung als vor— ãtzlich bega und zu verantworten auch dann angesehen werden soll, wenn sie nicht direkt vom Thäter gewollt ist, er sie aber als möglich mit in den Kreis der Erwägungen hineingezogen hat und auf diese Möglichkeit hin trotz alledem thätig geworden ist. Das ist der dolus eventualis. Sie werden damit auch ferner rechnen müssen. Nun mag zugegeben werden, daß unter Umständen im Wege juristischer Auslegung vielleicht dem dolus eventualis eine Tragweite gegeben werden kann, die anfechtbar ist, und ich will nicht damit zurückhalten, daß ich meinerseits das auch für bedauerlich halten würde. Vielfach ist, soweit meine Kenntniß reicht, dieser dolus eventualis zur An- wendung gebracht oder sind Ausführungen auf ihn gestützt worden in Sachen, wo man seiner gar nicht bedurfte, wo die Sache außer⸗ ordentlich einfach und klar war und die ganze Deduktion dadurch nur verwirrt wurde. So liegt die Sache mit dem mir eben vor⸗ gehaltenen dolus eventualis! .
Um nun auf die Majestätsbeleidigungen zurückzukommen, so kann man vielleicht zwei Kategorien unterscheiden: die einen sind un— überlegt hingeworfene Aeußerungen vielfach ungebildeter Leute, die sich vielleicht der ganzen Tragweite ihrer Worte nicht voll bewußt ge— wesen sind, denen jedenfalls der eigentliche böse Wille gefehlt hat.
ine & ich würde für dringend wünschenswerth halten, wenn derartig hingeworfene Aeußerungen nicht zur Kenntniß der Behörden
einzelnen Falle gebracht werden, und es passiert in diesen
en, glaube ich, mancher Unfug: daß Unberufene oft aus bösem
solche Dinge zur Anzeige bringen, und daß der Staatsanwalt
in die Nothwendigkeit gebracht wird, diese Dinge zu verfolgen, denen er sonst sehr gern aus dem Wege gehen möchte.
Ich kann aber weiter hinzufügen, daß in zahlreichen Fällen, wo solche Dinge zur Kenntniß der Behörde und infolgedessen zur Ab— urtheilung der Gerichte kommen, von dem Allerhöchsten Gnadenrecht in einem Umfang und in einer Weise Gebrauch gemacht wird, von denen Sie keine Ahnung haben.
Dann komme ich zur jzweiten Kategorie der Majestäts— beleidigungen, die auf einem anderen Gebiete liegt; das sind die—⸗ jenigen, die besonders zu vielen Anklagen gegen die Organe der sozialdemokratischen Partei in den letzten zwei Monaten Anlaß ge— geben haben. Da handelt es sich nicht um unüberlegte, übereilte Aeußerungen; im Gegentheil, mit der größten Vorsicht wird hier jedes Wort abgewogen, nicht in der Absicht, eine Majestäts⸗
im Gegentheil, in der bestimmten
das Ansehen der Monarchie und des Monarchen zu untergraben und die beiligsten Gefühle zu beleidigen, — aber mit em Bestreben, sich so vorsichtig auszudrücken, daß der Staatsanwalt
t dahinter kommen kann. (Sehr richtig! rechts) Nun, meine
wenn man das aber weiß, daß es so geschiebt, dann ergiebt daraus für die Vertreter der Behörden die besondere Pflicht, leußerungen mit größter Sorgfalt nachzuprüfen und zu ersehen, es den Herren bei der äußersten Vorsicht wirklich gelungen ist, die Strafrechtsgrenze inne zu halten oder ob sie darüber hinausgegangen sind. Darüber sind nun die Meinungen zwischen den Verfassern dieser Zeitungen und den Vertretern der Behörden vielfach ausein—⸗ andergehende, und selbstverständlich, wenn ein Urtheil nun nachher gegen den Angeklagten gefällt wird, dann ist das Klassenjustiz, tendenziöse Justiz. Ich, meine Herren, behaupte: es ist keine tendenziöse Justiz;: wir haben keine tendenziöse Justiz in Deutsch— land, und ich gebe Ihnen die Versicherung ab, daß sich die Be⸗ hörden durch die Angriffe auf die angebliche Parteilichkeit ihrer Ent- scheidungen nicht werden abhalten lassen, auch fernerhin den Gesetzen gzemäß ibre Pflicht zu thun. (Bravo! rechts und bei den National- liberalen.)
Abg. Leuschner (Ry) ist wegen der großen, nach dieser Rede herrschenden Unruhe schwer verständlich. Er protestiert gegen die Ausführungen der Abgg. Barth und Haußmann in Bezug auf die Währungsfrage: die Goldwährung, die wir noch garnscht vollstãndig baben, sei das schlechteste Gesetz, welches wir aberbaupt haben. Gi erinnere nur an die großen Schäden der Valutadifferenzen.
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Abg. Bebel (So): Daß ich zum zweiten Male in der
Debatte zum Worte komme, könnte mich veranlaffen, mich mit dem
Kriegs Minister auseinanderzusetzen über die verletzenden, ja be. e 1 e
schimpfen den Aeußzerungen des Kriegs ⸗Ministers gegen meine Partei Herr Haußmann hat das jedech bereits gethan und das genügt mir. Auf die anderen Redner will ich nicht eingehen aber auf die Majestate. beleidigungeprozesse muß ich doch zurückkommen. Der preußische Justiz⸗-Minister hat sich gegen den Vorwurf der tendenziösen Juff verwahrt. Ich glaube, er hat den Reichskanzler sehr mißverstanden. Der Reichekanzler bat direkt erklärt, daß man nunmehr die Gesetze straffer anwenden werde gegen die Sozial. demokratie. Wenn das keine tendenziõse Justiz ist, dann giebt es eine solche überhaupt nickt. Weil es Sozialdemokraten sind, werden die Angeklagten verurtheilt: darauf legen Richter und Staatsanwalte den Dauptnachdruck. Der Justiz⸗Minister bedauert die Zunahme der Majestätsbeleidigungsprozesse. Man hat uns in der rücksichts losesten Weise provoziert zur Selbsthilfe. (3wischenruf rechts: Unverschamt h Sie, der Sie das Unverschämt dazwischen rufen, sind selbst unverschämt Präsident Freiherr von Bu ol: Herr Abg. Bebel, der Ausdruck unverschämt ist unparlamentarisch! (Zuruf links: Er ist ja drüben gefallen) Ich rüge den Ausdruck lich des Zwischenrufes. Abg Bebel ffortfahrend): eien Sie dech nicht so thöricht: meinen Sie, daß jemand zum Spe ö tajestãts beleidigung einsperren läßt? Nicht bloß bei den ilen, sondern schon be der Anklage ist die Tendenz ; das beweist die lange Untersuchungshaft, die man über die Soꝛi t zängt, während man Herrn von Hammerstein ruhig it läßt, ins Ausland zu gehen. Solche Stütz lichkeit, die läßt man ruhig ins Ausland entkommen. Der Herr Justiz- Minifter hat den dolus e is schen in seiner Jugend gekannt; er ist größer geworden ̃ ss der Fall. Bei dem A g wir uns damit weite abe die Mittheilung erhalten, daß es gewisse . er Männer giebt, die fulminante Majestäts beleidigungen enthalten. Ich habe die Briefe nicht eingesehen; ich habe dap ir Mittheilung erhalten. Die Leipziger Neuesten Nachrichten“ öffe die Aeußerungen eines Geistlichen, der der Meinung i ͤ Männer wegen ihrer Aeußerungen der Majestät— digung befunden werden würden. Man sol ig se denn überall gesündigt. Wi serer öffentlichen Leben, sellschaft und des in die Erörterung z lichen Lebens hat Verwaltung. Es voller Sachkunde überall eingt des konstitutionellen Lebens, daß Sorgen Sie dafür, daß Provokatior nicht mehr zu beklagen haben und lichen Gefallen. Der Redner ko s Reichsgerichts⸗ Raths Stenglei 5 er denselben erst gelesen dieselben Schlußfolgerungen gezogen hätte ᷣ . verliest längere Stellen aus dem Artikel, aus welchen hervorgehen soll, aß Stenglein die Tendenz in den Vordergrund stellt. Jede Aeußerung eines 1smannes würde danach strafbar erscheinen, während sie bei einer staatserbaltenden Manne als harmlose Aeußerung betrachtet würde. Redner beruft sich auf ein kammergericht.⸗ liches Urtheil, wonach die icht strafbar sei; heute fei das aber der Fall. Justiz⸗Minister Schönstedt: Meine Herren! Die s Worte aus einem alten kammergerich
vollstãndig.
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gründen wollen, daß ich gegeng t ; das der Fall sei, das muß ich mit alle ntschiedenheit in Abrede stellen.
Meine H di n de rrn Abg. Bebel unternommene
ich einfach i zu können, und bin überzeugt, daß er mit dieser Interpretation bei Ihnen kein Glück machen wird. Der Herr Abg. Beb it schon gestern den Versuch gemacht und den Versuch heute wiederholt, demoktatischen Presse seit dem Seyptember, seit dem Tage unserer Erinnerungsfeste damit gewissermaßen zu entschuldigen, d i sozialdemokratische Presse sich lediglich in — befunden habe gegenüber den ihr ins Gesicht geworfenen
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Ausschreitungen der sozial⸗
leidigenden Aeußerungen von hoher Stelle. Meine Herren, Versuch ist ja vielleicht nicht ganz ungeschickt; es ist nur schade, er den Thatsachen vollständig widerspricht. Denn wenn Sie sich innern wollen, an welchem Tage die hier wiederholt erwähnten Aeu tungen gefallen sind und wenn Sie sich des Inhalts dieser Worte erinnern wollen, wird Ihnen zum vollen Bewußtsein kommen, daß diese Worte sich richteten gegen vorhergehende Ausschreitungen der sozialdemokratischen Presse und nicht gegen das, was später ge—⸗ kommen ist. (Sehr richtig! rechts) Und die späteren Aeußerungen in Ihren Blättern könnten höchstens als eine Replik bezeichnet werden; aber für diese Replik und die Natur dieser Reylik, glaube ich, das wenigstens als ein werthvolles Zugeständniß nicht ansprechen zu können, daß der Herr Abg. Bebel nach Entschuldigungen für diese replika⸗ rischen Aeußerungen gesucht hat. Darin kann, glaube ich, das An⸗ erkenntniß gefunden werden, daß diese Aeußerungen weit über das Maß des gesetzlich Erlaubten und gesetzlich in Preußen zu Duldenden hinausgegangen sind. Ich glaube mich auch nicht zu täuschen, wenn ich annehme, daß in der sozialdemokratischen Partei selbst die Auffassung eine weite Verbreitung gefunden hat, daß weit über das Maß des Zulässigen und auch des für die Partei Förder⸗ lichen hinausgegangen war in diesen Preßausschreitungen. Wenn ich nicht irre, war einem der hervorragenden Mitglieder der Partei, einem Herrn, der sich gewöhnlich etwas gemäßigterer Ausdrücke mit größerem Geschicke wie Andere zu bedienen versteht, die Aufgabe zugefallen, gewissermaßen abzuwiegeln in öffentlichen Volksversamm⸗ lungen; ich glaube, daß diese Thatsache nicht bestritten werden kann. (Heiterkeit. Nun, meine Herren, diese Empfindung der Noth⸗ wendigkeit eines solchen Einlenkens war ja vielleicht auch durch die Erkenntniß veranlaßt, daß die Führer der Partei und die Preßorgane nicht die ganze Partei in diesen Angriffen hinter sich hatten.
Ich will nun noch mit ein paar Worten auf die Behauptung hinweisen, daß in der Beurtheilung der Gerichte den Sozialdemokraten gegenüber ein anderer Standpunkt eingenommen werde, als gegen andere Personen, und darin liege gerade die Tendenz. Meine Herren, nun ist es ein alter Grundsatz in der? echtsprechung und in der Recht · wissenschaft: si duo faciunt idem, non est idem, wenn Zwei dasselbe tun, so ist es nicht dasselbe. Es kann deshalb etwas in dem Munde des Einen eine ganz andere Bedeutung haben als in dem Munde eines Anderen, und es ist gewiß nicht ausgeschlossen, daß man bei der Interpretation der Worte eines Mannes fragt⸗ was ist denn die Tendenz dieses Mannes, wohin strebt er, worauf
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will er hinaus? (Unruhe links; Sehr richtig! rechts) Und da müssen die Herren von der sozialdemokratischen Partei es sich ge⸗ fallen laffen, daß auch dann, wenn sie vor dem Richter stehen, für die Auslegung der Tragweite ihrer Worte zurückgegangen wird auf andere Gelegenheiten, auf das, was sie in Versammlungen oder in der Presse vorgetragen haben, auf dasjenige, was als das Ziel ihrer Bestrebungen klar hingestellt ist und wodurch sie sich von allen anderen Parteien im Staate klar unterscheiden.
Es soll dann die Justiz mit zweierlei Maß messen und ins⸗ befondere die Staats anwaltschaft ihre Pflicht verletzen, wenn es sich handelt vm Uebelthäter aus bochgestellten Kreisen. Herr Bebel l den Namen Hammerstein öffentlich genannt, und ich anlassung, den Namen nicht zu wiederholen. Es ist Staats anwaltschaft der Vorwurf gemacht worden, daß versäumt und dem Herrn hierdurch Gelegenheit deutschen Boden zu rerlassen, sich in Sicherheit 3 ihm drohenden Strafe. (Sehr richtig! links) — richtig Ich nehme Ihnen das so wenig übel wie wenn er seine Behauptung aufstellte. Er würde es nicht thun, wenn er selbst die Thatsachen kennte, denn die Behauptung ist unwahr. Die Staatsanwaltschaft ist eingeschritten gegen den Herrn ven Hammerftein, sobald ihr in irgend glaubhafter Wei Verbrechen zur Kenntniß kam. Ich kõnnte das aktenmãßig nachweisen es darauf ankãme; vorlãufi nehme ich für mich in Anspruch, daß Sie meine ken. (Sehr richtig! rechts). Meine wenn wir mit ein paar Worten die wesentliche Anschuldigung ging dahin, stein seinen Auftraggeber, das Comitè Vermögen geschädigt habe durch betri Unterschlagung, Wechselfälschung u. s. w. aufgestellt in einem Frankfurter Blatt,
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an. Aber nicht nur das. Auch die angeblich Geschädigten traten gegen diese Beschuldigung auf in öffentlichen Erklärungen. omits der „Kreuz Zeitung“ erklärte ausdrücklich, daß es nicht ges
Nun möchte ich den Staatsanwalt sehen,
Umständen es unternommen hätte,
stein einzuschreiten. Wann ist die
gekommen? An dem Tage, glaube
bekannt wurde, daß Herr von Hammerstein,
beurlaubt, — wie es in der Erklãrung
von seinem Amte suspendiert sei: an diesem
Staatsanwaltschaft eingeschritten, ohne einen Antrag
also auf Grund dessen, was Herr Bebel eine Privatkenntni
würde, die angeblich nur den Sozialdem
schreiten genügen soll. Das ist der Sachpe
ein, daß die Staatsanwaltschaft in dieser S ⸗
gethan hat, mit aller Energie eingeschritten
nicht gelungen ist, den Beschuldigten zu fassen,
einem Mangel von Aufmerksamkeit ihrerseits.
Meine Herren, der Fall Stenglein geht mich ja weiter ni an, und ich glaube, der Herr Abg. Enneccerus wird wohl in der Lage sein, dasjenige noch zu beleuchten, was der Herr Abg. Bebel darüber gesagt hat. Ich will nur aus diesen Ausführungen das Eine entnehmen, daß es mir zur Befriedigung gereicht hat, . Herr Abg. Bebel für die von ihm gestern ausgesprochene Beschuldigun gegen die Rechtsprechung des Reichsgerichts keinen anderen Be beizubringen gewußt hat, als eine literarische Leistung eines Rei gerichts⸗ Raths. (Bravo! rechts.)
Abg. Dr. Enn eccerus (nl): Herr Be anzuerkennen, daß er sich zu einem falsche lassen, und daß er das bedauere. Daß er bei sei bleibt, hätte ich nicht erwartet. Was er sich nicht auf die Rechtsprechung, sondern die Gestaltung der strafgesetz lichen Vorschrift den Artikel theilweise und äußert, daß er Bebel der öffentlichen Meinung überlasse. Schlie Redner auch noch über den dolus eventualis. d meist in sehr ungeschickter Weise angewendet werde. Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Wenn Herr Bebel be— streitet, daß die Tendenz einer Handlung als erschwerend in das Ge— wicht falle, so muß er uberhaupt die mildernden oder erschweren den Umstände aus der Rechtsprechung entfernen. Die Sozialdemokratie als solche ist ja eine geborene Majestätsbeleidigung. Herr Bebel hat die Sozialdemokratie als ein Laãmmlein weiß wie Schnee d stellt. Hat Herr Bebel vergessen, daß er der internationalen Sor demokratie angehört, daß offen erklärt worden ist: der Sozialdemok kennt kein Vaterland? Herr Engels war der Führer und hat Pariser Kommune verherrlicht, die doch kein Lãmmlein weiß wie Schnee war; er hat also die blutige, rothe Revolution verberrlicht. Es sind massenhaft Zitate vorgebracht über die Aeußerungen der Sozialdemokratie in Bejug auf den gewaltsamen Umsturz; und nun soll das alles verleugnet werden. Jetzt ruft man die Verfassung und die Gesetze zum Schutze an, während Sie sich auf das Unverfrorenste über Recht und Gesetz hinwegsetzen. Ich behaupte, daß Sie garnicht berechtigt sind, in diesem Saale zu sitzen. Nicht weil Ihnen das vasside Wahlrecht nach meinem Vorschlage entzogen werden sollte, fondern weil nach 32 der Verfassung die Reichstags Abgeordneten keine Diäten be⸗ ziehen sollen. Sie beziehen aber Diäten, das ist allgemein bekannt. Ich weiß nicht, wie an anderen Stellen diese Bestimmung auf— gefaßt wird, sonst würde ich einen Antrag stellen. Jedenfalls zeigen sich der Reichstag und die Regierung sehr konnivent Ihnen gegen⸗ über in Bezug auf die Anwendung der Gesetze. Der Reichskanzler hat vollkommen Recht, wenn er meinte, daß gegenüber der Zufammen⸗ setzung des Hauses keine Initiative möglich sei. Die Regierung muß darauf verzichten, eine Umfturzvorlage oder ein Ausnahmegesetz ein- zubringen; deshalb muß sie um so schärfer vorgehen auf dem Ver— waltungtwege und auf dem Wege der Justiz. Herr bon Köller hat diese schärfere Tonart zuerst einzuführen versfucht, und alle Gut⸗ gesinnten sind ihm dafür lebhaft dankbar. Ich wünsche, daß sein Nachfolger ebenso scharf sein wird. Wenn scharf vorgegangen wird und wenn auch die Affiliierten nicht geschont werden, so wird das einen guten Eindruck im Lande machen. Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst: Der Herr Abg. Bebel hat bestritten, daß die Worte, welche ich neulich zitiert und welche ich Herrn Abg. Liebknecht zugeschrieben habe, von diesem herstammen. Er sagt, daß sie von Bakunin herrühren. Es liegt mir hier eine Schrift vor, die heißt: Zum Schutz und Trutz. Es ist eine Festrede, gehalten bei dem Stiftungesfest des Kölnischen Volksvereins am 22. Oktober 1871, und zwar von dem Derrn Abg. Liebknecht. Da finde ich auf Seite 6 folgende Worte: Das Wort Vaterland, das ihr im Munde führt, hat keinen Zauber für uns. Vaterland in eutem Sinne ist uns ein über—⸗ wundener Standrunkt, ein reaktionärer, kulturfeindlicher Begriff. (Hört! hört! rechts.)
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Es heißt dann: Die Menschheit läßt sperren u. s. w. Den Namen Bakunin h Der Herr Abg. Bebel Aeußerungen über Tie Sozia
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abe ich in dieser Festrede nicht gefunden. hat bemerkt, daß ich zu meinen Idemokratie erst veranlaßt worden sei
durch die Rede des Herrn Abg. von Kardorff, und zwar, daß ich daraufhin erst von der Nothwendigkeit von Maßregeln gegen die Sozialdemokratie gesprochen habe. Das ist ein Irrthum; in meiner
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nicht aus sozialdemokratischen Kreisen, chen für die Unterhaltung der Partei-
Abg. Singer (Soß): Ich möchte Herrn v. Stumm bitten, mitzutheilen, wer ihm das Märchen aufgebunden bat, daß die sozial⸗ demokratische Parteikasse eine Aufforderung der Berliner Armenpflege abgelehnt habe. Es ist ganz unmöglich, daß die Berliner Armen⸗ pflege an eine politiche Partei herantritt. Ich weiß wirklich nicht, ob derjenige, der es erzäblt hat, oder derjenige, der es geglaubt hat, mehr Naivetät besitzt. Ich kann Ihn es keine Partei giebt, die mehr zur Unterstätzung Bedürftig inse Es kommen oft Leute zu mir, welche trotz ihre sinnung von Konserpativen nicht unterstütz eriählt Herr von Pobbielski Herrn von Stumm e
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guten Erfolg damit erzielt. De im Jahre 1886 auf 1215 525 Stück mi Gegen Einreichung der Sparkarten 656? neue Bucher ausgestellt. ᷣ — so fährt der Verfasser fort — zu der Annabme, daß in der ersten Hälfte der Reiz der Neuheit den Markenverkauf wesentlich gefö . seit dem Jahre 1886 hat sich sowobl die Zabl der Verkaufsstellen, als auch Zahl und Werth der verkauften Marken ungemein verringert. Während 1886 im Königreich 1748 Macrkenverkaufsstellen gejäblt wurden, waren Ende 1893 nur noch 756 vorhanden; 32 Sparfassen batten bis 1892 das vorher eingeführte Markensystem wieder auf⸗ gehoben, der Sparmarkenverkauf ging von 1215525 Stück im Werthe von 114469 M im Jahre 18386 auf 366 192 im Werthe von
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