1895 / 298 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

die 1 nimmt denn auch andauernd ab. Die große Merrkeit des Volls kommt heutzutage nicht mehr zu einer wirklichen und richtigen Bethätigung ihrer Arbeitekräfte, und der Arbeiter findet, raß der Staat ihm n mebr das bietet, was er ibm bieten follte; infolgedessen schwindet natürlich 3 Jnterefse am Vaterland und seine Liebe zum Vaterland. Eine schrankenlose Freiheit darf auf diesem Gebiete nicht bestehen, muß wieder Ordnung im Erwerbsleben geschaffen werden. Es ift nicht 1. und billig, wenn derjenige, der einen wirthschaftlichen Mord ehbt, . nach wie vor als chrlicher Geschäfte⸗ mann gilt. Wenn in einem Modemagazin . B. ein Angestellter findet, daß sein Prinziwal einen Stoff theurer einkauf als ein früherer Pringpal ven ihm, und er in dem natürlichen Bestreben, feinem Prinzipal zu nützen, diesem die billigere . gquesse angiebt, fo wird er wegen Verletzung eines Geschäftẽ gebeimnisses Wenn aber eine * Brauerei oder ein großer Unter⸗ nebmer seine Waare unter den Produktionskosten losschlägt, nur um Andere wirthschaftlich zu ruinieren, so geht dieser Ünternebmer straflos aus. Die Vorlage ißt wohl die Gewerbetreibenden EgLen den unlauteren Wettbewerb, aber nicht das Publikum. a begnũgt man sich mit dem allgemeinen Satz, daß man den Dummen nicht helfen kann. Das Publikum ist aber der Haupt⸗ eschädigte. Desbalb müßte die Verfolgung des unlauteren Wett 896 nicht nur den Gewerbetreibenden überlassen bleiben, sondern jeder aus dem Volke müßte die Verfolgung veranlassen können, und da man dies schließlich nicht allen Einzelnen überlassen kann, müßte die Verwaltungẽbeborde von Amtswegen die Verfolgung eintreten lassen. Ich bin zwar nicht geneigt, dem Staat und der Polizei alles Mögliche aufjubürden, und halte es für einen Fehler, allzu sebr nach Staat und Polizei zu schreien, aber hier bleibt nichts Anderes übrig, als das Eingreifen der Verwaltungsbehörde, weil diese allein durch ihre Drgane schnelUl eingreifen und für Abhilfe sorgen kann. Bedenklich ist mir auch, daß das Gesetz zu viele Sxenialbestimmungen und nicht eine allgemeine Bestimmung giebt. rr 3 sagte vom Börsengesetz, es sei ganz unschãdlich, und ich balte dieses Urtheil wenigstens für nahezu richtig. Dasselbe ilt auch von diesem Gesetz. Die Gewerbetreibenden werden ken andere unlautere Mittel finden, um dasselbe zu er- reichen, was bier verbindert werden soll. Ist dann wieder ein un⸗ haltbarer Zustand eingetreten, dann wird ja das Gesetz wieder geän⸗ dert werden, aber in der Zwischenzeit werden die neuen unlauteren Mittel straflos angewendet werden können. Nur wenn der Verwal tungsbehörde ein gewisser Spielraum gelassen wird- wird man für längere Zeit etwas Brauchbares haben, Der 5. 9 bestraft ganz kleine Vergehen bei Mittheilung von Geschäftsgebeimnissen, der große Unternebmer, der durch Unterbieten eine ganze Reihe wirth= schaftlicher Existenzen ruiniert, bleibt straflos. Mit dem Prinziv des Z bin ich einverstanden, aber die Art der Ausführung ist bedenklich. nie Zahl der Handlungskommis ist so groß, daß sie, um nur Stellung zu bekommen, alle Verträge unterschreiben müssen, die ibnen vorgelegt werden. Von einer Vertragsfreiheit ist hierbei keine Rede. Wenn dieser Paragraph nicht eine ganz andere Fassung erhält, muß ihn meine Partei überhaupt ablehnen. Die Kommission bitte ich Sie ars 21 Miigliedern jnsammenzusetzen, da sonst meine Partei nicht darin dertreten sein könnte. (Schluß des Blattes.)

volkethümlichen Bũhne aufgenommen worden. Das einfache, rũbrende vll der Anfangs⸗ und Schlußscene und die dazwischen de rasche 2. der Geschebniffe in dem wilden Träumen Ruftan's, ibn im arbenglänzenden Gaukelbilde nach dem Heldenruhm und der würde mit schuldigen. blutbefleckten hielten die amkeit zur en 8 24 in Das õn verschiedenartigsten nen . Zu den Einen spricht es durch seinen ti igen Gedanken ekalt und seine abgeklärte Lebensweisheit, zu den Andern durch die . der Handlungen, durch die r denden e Poesie im Ausdruck und in den Empfindungen und durch den 1 Glanz und die Pracht des Oriente, die in pbantasievollen Landschaftsbildern und schillernden Koflümen dem Auge gefällige Reize darbietet. Mit klugem Bedacht hat die Regie allen Einzel des Dramas zu ibrem Recht zu verhelfen gesucht. Bei der Einstudierung des Werks ist über Erwarten Gutes geleistet worden, sowohl was die Darstellung, als was die Inscenierung anbetrifft Den ländlichen Helden Rufstan, der durch seine. wilden Träume wieder zur schlichten Lebensführung bekehrt wird, spielte Herr Bach mit einem zu der Rolle gut pessenden jugendlichen Ungeftũm; besondere Anerkennung verdient die . der oft beschleunigten Sprechweise stets klare und andniß volle Wiedergabe der Verse. Paul Pauly brachte in der Darstellung des ö suchers, des Negers ga, die grimmige und schadenfrohe Stimmung und Laune gut zum druck. Den König von Samarkand gab Herr tegg in würdevoller Haltung; die liebliche Mirja wurde durch räulein Grüning und die flolze Gülnare durch Fräulein Lanius mit erfreulicher Glätte im Vortrag und auch geschickt im Wesen dargestellt.

Im Königlichen Opernhause geben morgen als 5. Abend des Richard ner⸗Cyclus Die Meiftersinger von 3 in Scene. Die Besetzung lautet: Hans Sachs: etz

ogner; Herr Mödlinger, Era: Fräulein Hiedler, Magdalena: rau Götze, David: Herr Lieban, Beckmesset: Herr idt. l3 Stolzing gastiert Heir Ernst Kraus von Mannheim. Kapellmeister Weingartner dirigiert. Am Dienstag wird zum 125. Geburtstage Beethoven's des Meisters Oper Fidelio“ gegeben.

Im Königlichen Schauspielhause gelangen morgen die Luftspiele Eine Bekehrung“, Monsieur Balanceur und Rezept gegen Schwiegermũtter zur Aufführung. Herr Friedrich Haase gaftiert in allen drei Stücken Am Montag wird das neuein⸗ studierte Trauerspiel Marino Falieri wiederholt.

Am Montag findet der vierte Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle unter Kapellmeifter Weingartner's Leitung statt. Das Programm enthält nur Werke Ludwig dan Beethoven s (geboren 16 Dejember), und zwar: Crste Symphonie, Tripel⸗Konzert Herren Barth, Halir. Dechert), Ouverture Leonore Nr. III. Achte Symphonie. Die öffentliche Hauptprobe findet Mittags um 12 Uhr statt.

In der morgigen Nachmittags ⸗Vorstellung in Kroll's Theater (2 Uhr) wird Hänsel und Gretel und das Ballet Die Puppen- fee gegeben. In der Abend⸗Vorfstellung von Vasantasena treten die en Lindner, von Hochenburger, die Herren Ludwig und Vollmer auf.

Imhm Deutschen Theater ist der Spielplan für die neue Woche folgendermaßen festgeftellt: Morgen Abend, sowie am Donnerstag und nãchstfolgenden Sonntag Abend: Die Jüdin von Toledo; Montag: Romeo und Julia“; Dienstag: Die Weber ; Mittwoch:

Das Berlin 21.

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8 Journalisten und 95 e⸗

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SNullerl l. Am Montag findet ein Wi derho Sans Gene statt. Am Frei und Fräulein Luise i e

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Seimath fort. Für nãch Sonntag ist eine Wiederholung von Madame Sans. Géene angesetzt Als Nachmittags Vorstellung ge⸗ langt morgen Hermann Sudermann 's Schauspiel Die Ehren, am nãchsten Sonntag Gräfin Fritzi zur Aufführung. e

Im Schiller ⸗Theater wird morgen e hwnittag Der Raub der Sabinerinnen ! gegeben, Abends kommt Götz von Berlichingen zur Aufführung. Im Bürgersaale des Rathhauses findet morgen Abend jum ersten Mal in Ldieser Saisen ein Fabel⸗ und Mäãrchenabend statt. Am Montag, Donnerstag und Sonn⸗ abend kommt Der Traum ein Leben', Dienstag Reif Reif lingen. Mittwoch Der Raub der Sabinerinnen, Freitag Das Glas Wasser zur Wiederholung. Donnerstag, den 19. d. M., am ersten Schulferientage, findet die erste vorstellung statt, bei welcher Die sieben Geislein . Märchenspiel mit e. von Humperdinck, und Der verwunschene Prinz zur Auffuüh⸗ rung kommen.

Ihm Neu en Theater verabschiedet Mme. Anne Judic sich n, .

. Stück, das ö.. , . . 1 6

. Emme à papa“. Na ie einheimi

ö 2 eine , . ven Fernande zu halben reisen

Im Konzerthause findet am Montag eine Beethoven⸗Feier statt. Das Programm enthält u. a. die Duvertüren Egmont‘, Leonore II. und „Fidelis n, den ersten Satz aus dem Viol in Konzert (gespielt vom Konzertmeifter Herrn e), die Konzert ⸗Arie Ah Ferfido!* Cen gen von der D ängerin Fräulein Küblich) und die Symphonie Nr. 8, Edur.

Jagd. Bekanntmachung, betreffend den Schluß der kleinen Jagd. Für den Regierungsbezirk Potsdam wird die Jagd auf

Hasen,. Auer⸗, Birk⸗, Fasanenhennen, Haselwild und W mit Ablauf der . 9

18. Januar 1896 geschlossen.

BPoottedam, den 9. Dejember 1895. ; Der Bezirksausschuß. von Meusel.

Kinder ⸗Nachmittags

Theater und Mufik.

Sch il ler ⸗Theater. Franz Grillvarzer' s dramatisches Märchen

ein Leben ist gestern mit schönem Gelingen in den Spielplan der

Sonnabend: Die Mütter).

Der Traum

angesetzt.

Hamlet ; Freitag: Der Misanthrop⸗ hierauf: Das Hohe Lied; Als Nachmittagsvorstellungen sind sowohl morgen als am nãächstfolgenden Sonntag Die

Weber

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

vom 14. Dezember Morgens.

Bind. Wetter 4 bedeckt 3 wolkig bedeck Schnee 2 bedeckt

3 bedeckt wolkenlos

bedeckt bedeckt wollig bedeckt bedeckt wolkig; Dunst ?) bedeckt bedeckt bedeckt

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3 ) Nachts Schnee. 3) Nachts Regen. 9 Nachts Regen. 5) Reif, gestern Schnee.

Ueb ersicht der Witterung.

Das barometrische Minimum, welches gestern über der Nordsee lag, ist mit abnehmender Tiefe südoftwärts nach dem nordwestlichen Deutschland fortgeschritten, während eine neue Depression westlich von Schottland berannaht; eine dritte Depression liegt über dem südlichen Desterreich. Hochdruckgebiete lagern über dem fũdwestlichen und nordöftlichen Guropa. Bei im Norden schwachen nördlichen, im Süden frischen westlichen und südwefstlichen Winden ist das Wetter in Deutschland ziemlich mild und außer an der Käüste vorwiegend trübe; fast überall ist Regen oder Schnee 6 die Frost⸗

ze ist bis zur deutsch⸗russischen Grenze vorge. en; auch an der mecklenburgischen Küste herrscht

leichter Frost. . Deutsche Seewarte.

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonntag: = , / . .

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Kapellmei 4 Grnst Kraus, vom Mannheim, als Gaft.)

Schauspielbaus. 280. Vorstellung. Eine Be⸗ kehrung. Lustspiel in 1 Autjzug von Charles de Courchy, deutsch von 8. vom Ober Regisseur Max Grube. (Raoul de

riche: Hr. Friedrich Haase, als

Gast. Monsienr ,,,, Genrebild in 1 Aufjug von Benno Jacobson. Irn Scene gesetzt vom Ober⸗

Regisseur Max Grube. . alanceux: Hr. riedrich Haase, als Gast) Rezept gegen wiegermütter. Luftspiel in 1 Aufjug nach

dem Spanischen des Don Manuel Juan Diana.

Neu bearbeitet von Heinrich Heinemann. In Scene

gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Marx Grube. (Don

. Hr. Friedrich Haase, als Gast.) Anfang

*

Montag: Opernhaus. . Symphonie⸗Abend

der Föniglichen Kanelle. Dirigent: Herr Felix

Weingartner, Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 281. Vaorftellung. Marino Falieri. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Heinrich Kruse. Anfang 71 Uhr.

Dpernhaus. Dienstag: Fidelio. Mittwoch: Wagner ˖ Cyclus. II. Tristan und Isolde.

FTrisian; Herr Heinrich Vogl, n .

Kammersänger aus München, 7 Anfang 66 Ubr. Donnerstag: Der Evangelimann. Phantasien im Bremer Rathskeller. Freitag: Wagner Cyclus. III. Das Rheingold. (Loge: Herr Heinrich Vogl, als Gast.) Sonnabend: k VIII. Die Walküre. An ang t.

Schauspielhaus. Dienstag: Der Königsliente⸗ nant. (Graf Thorane: Herr Friedrich Haase, als Gast. Mittwech: E892. Donnerstag: Das Leben ein Traum. Freitag: Eine Bekehrung. Monsienr Balancenꝝ Nezeyt gegen , , . mütter. (Raoul, Agsnor, Cleo: Herr Friedrich Ce als Gast) Sonnabend: Wie die Alten ungen.

Dentsches Theater. Sonntag. Nachmittage 2 Uhr: Die Weber. Abends 74 Uhr: Die Jüdin von Toledo.

Montag: Nomeg und Julia.

Dienstag: Die Weber.

Berliner Theater. Senntag, Nachmittags 3 Uhr: Goldhaar. Abends 7 Uhr: Sasemann' s Töchter.

Montag: Des Meeres und der Liebe Wellen.

Dienstag: Die Jonrnalisten.

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1 ,, , Jelir Schweighofer. 6 Nnullerl.

Residenz · Theater. Direltion Sigmund als über Kopf. (C0

* 3 Aten von 1

ekehrung. Plauderei

Emil Neumann. In Scene

Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater. Chausseeftraße 2. - 26. - Sonntag: Bei bedeutend ermäßigten Preisen. Volkẽthümliche Vorstellung unter Leitung des Kaiser lich russischen Hofschauspielers Herrn Julius Fiala: Der BVeilchenfreffer. Lustspiel in 4 Akten von 39 ö Moser. ie: Guftav Lemaitre. Anfang t. Montag: Der Veilchenfresser.

Neunes Theater. Schiffbauerdamm 42. / 5. Tonruse Judic. Direktion: Theodor de Glaser.

Sonntag: Abschieds⸗Vorftellung von Anne Judic. Auf allgemeines Verlangen: La femme à papa. Comè die Vaudeville en 3 Actes de Mrs. A. Hennequin et A. Millaud. Musique de M. A. Boullard. Anfang 74 Uhr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: ö halben Preisen: 1 Schauspiel in 4 Akten von Victorien Sardou.

Montag: Gaftspiel der Madame Segond⸗Weber. I. Abend. Ehedre. Tragédie en ein actes de Racinè.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche Sonntag: Der Zigennerbaron. in in 3 Akten von Johann B Anfang

ö.

Montag: Der Obersteiger. Hierauf: Großes Ballet Divertiffement.

Sonnabend, den 21. Dezember: Mit durchaus neuer Ausstattung an Dekorationen, Kostũmen und Regquisiten. Zum ersten Male: Chilyerich. . Aus . ften 9 Bil⸗

von Heros errier, von Ed. Jacobson und W. Mannstãdt. Mustk von

Adolph Ernst Theater. Sonntag: Der

Se gs,

Ed. Jacobson und W. Mannstãdt. Kuplets von Gust. Görß. Musik von Gust. Steffeng. ¶Novitãt.

Bentral Theater. Alte Jalobstraße Nr. 30 Direktion: Richard Schultz. .

Konzerte. Aonzert / qJaus. garl Mender gouzert.

der Dpernsãngerin ãulein Anna lich. Symphonie * 8 533 von Beethoven. 366 3

Saal Bechstein. Linfstraße 2. Sonntag, Mittags 12 Uhr: Matinse von Selma Nicklaß⸗ Kempner, unter Mitwirkung von Anna Haver⸗ land. (Kinderlieder und Märchen.)

Anfang 71 Uhr: Amalie Joachim. Weihnachts- und Dolorosa Lieder. ĩ

Birkus Renz. Karlstraße. Sonntag: Zwei Vorstellun gen. Nachmittags 4 Uhr: Große brillante Vorstellung mit besonders zur Be⸗ luftigung der Jugend gewähltem Programm. IiJ Ni En mit dem beliebten Schellenspiel.

reise der Pläge zur Nachmittags ⸗Vorstellung:

4 6, Sperrsitz2 6 50 3, Tribũnen⸗ sis 2 46, Kinder unter 10 Jahren in Begleitung Erwachsener auf den drei vorgenannten Plätzen 1 Erster Rang ⸗Balkon 2 4 Zweiter Plaß 1 4 Dritter Plaß (Galerie Stehplaz) 50 3. aber von erffen Balken⸗, zweiten und dritten (Galerie) Platz ⸗Billets haben das Recht, ein Kind unter 19 Jahren unentgeltlich einzuführen. Jedes weitere Kind zahlt auf dem ersten 6, und zweiten Platz die Hälfte. Abends 746 Uhr: Aufter⸗ ordentliche Vorftellnng. Auf. auf, zur fröh⸗ lichen 23 Driginal · Sport ⸗Schauftück vom Direktor Fr. Renz. In beiden Vorstellungen: Anf⸗= treten sämmtlicher Künstler⸗Sxezialitãten. Komische . . nere e. orstellung on ag, T * 14 Auf, auf zur frõhlichen Jagd!

Familien⸗Nachrichten. Berlobt: Frl. EGstella tions Setr c lãr em

(Hamburg). = 85 Ei icht h Dr. von

Gestorben: und Wilkau

Wangen ich e, .

Sen ). Sn, n.,

j. S

Verantwortlicher Redakteur: Siem enroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagtz⸗ ö

Sieben Beilagen

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(einschließlich Bõrsen· Beilage.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 2298.

Per sonal⸗Berãnderungen.

Königlich Brensische Armee.

Offiziere, Portegee⸗Fäbnriche . Ernennungen, Beförderungen und Versegungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 12. Prinz von b berg, Lt, z la suits des Schleswig - Holstein. Ulan. Regts. Nr. 15, unter Verleibung eines Patents seiner Charge vom 13. De⸗ jember d. J. in das genannte Regt. einrangiert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Han⸗ nover, 7. mber. v. Negelein, Major a. D. zuletzt Kom- mandeur des Train Batz. Nr. 15, der Charakter als Dberst Lt. ver⸗

liehen. Königlich Bayerische Armee.

Offitiere, Portegee-Fäbnriche ꝛc. Ernennungen, Betörderungen und Versetzung en. Im aktiven Heere. 1. Dezember. Hörmann v. Hörbach, Hauptm. à la Suite des 4. Feld. Art. Regts. König, und kommandiert zur Dienstleistung dort elbst, unter Belaffung im Verhältniß 3 la suite des genannten Regts., auf die Dauer eines Jahres beurlaubt.

4 Dezember. v. Nagel zu Aichberg, Pr. Lt, unter Be= lassung im Verhältniß à 12 suite des 2. Schweren Reiter Regts.

ant Kronprinz Erzherzog Rudelph von Oesterreich, auf ein weiteres Jahr beurlaubt. Bau st, Sec. Lt. à la suite des 2. Chev. Regts. Taxis, in den etatsmäß. Stand dieses Regts. wiedereingereibt. T Dejem ber. Frhr. v. Taut pbosus, Major und etatsmäß. Stabsoffizier vom 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilbelm II. König von reußen, zum Kommandeur des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, Desch, Major und Eskadr. Chef vom 2. Chev. Regts. Taxis, in diesem Regt. Frbr. v. Rotenban, Major und Eskadr. Ebef vom 8. Chery. Negt. Erzkerzog Albrecht von Desterreich, im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilbelm II., König von Preußen, zu etatsmäßigen Stabsoffizieren, Wölfel, Rittmeister, bisher à 1a suite des 2. Cbey. Regts. Taxis und kommandiert jur Dienftleistung dort⸗ selbst, Föll, Rittmeister des 5. Gkev. Regts. Friberzog Albrecht von Desterreich, Beide in ihren Truppentheilen ju Eskadr. ef, ernannt, Hautt mann, Hauptm. und Komp. Chef vom 15. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, unter Versetzung zu den mit ston zur Disr. stebenden Oifizieren, zum Bezirks⸗Dsftsier keim zirkskemmando Zweibrücken, Hen igst, Pr. Lt. vem 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent, jum Komp. Chef im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig ö. ernannt. Slevogt, Pr. Lt, unter Belassung im Ver hältniß à 12 suite des 18. Inf. Regis. Prinz Ludwig Ferdinand und in der Funktion als Adjutant bei der 3. Inf. Brig, zum Hauptm. ohne Patent befördert.

195. Dezember. Amberger, Major, bisher à la suite des Ingen. Korps und kommandiert zur Foꝛtifikation Ulm, zur Fortifikation Ingolstadt, Dübhm ig, Hauptm. und Komp. Chef vom 1. Pion. Bat. in das Verhältniß la suite des Ingen. Korps, unter Komman⸗ dierung zur Fortifikatien Um, verseßt. Berthold, Major und Kemp. Chef vom 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Josephb von Dester⸗ reich, zum Bats. Kommandeur im 109. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Michahelles, Hauptm. des 14. Inf. Regts. Yartmann, Frhr. Lochner v Hütten bach, Pr. Lt. desselben Regts, Winter stein, Pr. Lt. des 8. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oeflerreich,— Beide unter Beförderung zu Hauptleuten ohne Patent, sämmilich in ihren Truppentheilen zu Komp. Chefs, ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 28. No⸗ vember. Passavant, Sec. Lt. des 4 Inf. Regis, Känig Wil- belm von Württemberg, das erbetene Ausscheiden aus dem Heere mit 10. Deiember d. J. bebufs Uebertritts in die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch · Ostafrika gestattet.

6. Dezember. KRester, Oberst z. D., mit der gesetzlichen

Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisberigen Uniform

mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. .

7. Dee m ber. n ,, , Maojer und Kom⸗ mandeur des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, Frhr. v. Falken⸗ hau sen, Major und eiatsmäß. Stabzoffizier vom 2. Cbev. Regt. Taxis, Beiden unter Verleihung des Charakters als Odberst Lt. mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abieichen, Ru st, Major j. D. und Bezirkz-⸗Offizier beim Bezirks. kommando Zweibrucken, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Hornung. Major J. D, mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, letzten Beiden init den für Verabschiedete vorgeschrie benen Abzeichen mit der gesetzlichen Pension, der Abschied bewilligt.

10. Dezember. Frhr. v. Pechmann, Major und Bats. Kom⸗ mandeur vom 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt, Haag,. Major von der Fortifikation Ingolstadt, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß jum Tragen der bisherigen Uniform mit den bestimmungsmäßigen Ab—= zeichen zur Diep, gestellt. Goll, Schredinger, Hauptleute und Fomp. Chefs, Eisterer unter Verleihung des Charakters als Major, Beide vom 14. Inf. Regt. Hartmann, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Korp s. 27. November. Dr. Röhring, Ober⸗Stabsarzt 1. El. und Regté. Arzt vom 2. Ulan. Regt. König, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. Dr. Böger, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Bats. Arit vom 9 Inf. Regt. Wrede, als Regts. Arzt zum 2. Ulan. Regt. König, Dr. Ott, Ajssist. Arzt 2. Kl. vom 15. Inf. Regt. Prinz Arnulf, zum 2. Inf. Regt. Kronprinz, versetzt. Dr. Moos- m air, Ober Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, zum üÜberzähl. Ober ⸗Stabsarzt 1. Kl., Dr. Munjert, Stabe und Bats. Arzt im 7. Inf. Regt. Prin Leopold, zum überzähl Ober ⸗Stabsarzt 2. Kli, Dr. Fischer, Assist. Arzt 1. Kl. Lom 2. Inf. Regt. Kronprinz, zum Stabs- und Bats. an 6. 1 8 . . 3 . üller, It, Arzt 3 Kl im 5. Inf. Reg cßberzog Ernst Ludwig von en, zum ist. Arzt 1. Kl, befẽrdert. ö

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

23. November. Buchbauer, Dauptm. vom 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, bieher kommandiert zur Intend. J. Armee-Korps, unier Bewilligung des Abschiers und unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschrie⸗ benen Abzeichen, zum Assessor bei der vorgenannten Intend. ernannt. Göbel, Sckretär von der Intend. der 3 Div, zu jener J. Armee= Forps, Röckelein, Sekretär von der Intend. II. Armee-Korps, zu jener der 3. Div, Leichsen ring, Sekretär von der Intend. der 1. Div., zu jener II. Armee Korps, versetzt. He rr mann, Scekretar von der Intend. J. Armee Korps, zu jener der J. Div. versetzt.

27. November. Kothmüller, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Würzburg, zu jener in Neu⸗Ulm, Rothenberger, Rasernen⸗Insp. don der Garn. Verwalt. Amberg, zu e, in Wurz burg, ver etzt. Die Kasernen Inspektoren auf Probe: Emonts,

Lt. a. D, bei der Garn. Verwalt. Amberg, Vatter, Militär- anwärter bei der Garn. Verwait. Germersheim, Kuntze bei der Garn. Verwalt. Lechfeld, zu Kasernen⸗Inspektoren ernannt.

Berlin, Sonnabend, den 14. Dezember

saiserliche Marine.

Dffirtere c. Grnennungen, Gefsrderangen, Ver-

setzungen 2. Neues Palais. 236. November. v. Kebler, ö . 1. Ser⸗Bat, zum Vorstand des Bekleidungẽamts in ernannt.

Neues Palais, . Dezember. Koch, Kapitän zur Ser, mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Juspekteurs der 2. Marine. Infv. beauftragt. Crũ ger, Pr. Lt. vom 1. See. Bat, von der Stellung als * 8 dem . . ö, , . der Osftsee entbunden.

on Fiedler, Pr. vom 1. = ö Adjutanten bei dem Kommando der Marinestation der Ostfee 2 . Kaiferliche Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrik Neues Palais 9. ö 3 D., biẽber vom Rönigl. Bayer. 4 Inf. Negt. König Wilbelm II. von Württemberg, mit dem 11. Dezember d. J. der Schatztrurpe zu⸗ getheilt. Frbr. v. Dobeneck, Sec. Lt. a. D., mit dem X83. Dejem er d. J. Dr. Preuß. Assist. Art J. KI. a. D., mit dem I. De ember d. 6. aus der Schutztruppe ausgeschieden. aiserliche Schutztruppe für Deut sch⸗Südw frike Neues ed e . 6 v. gi, s an, 4 mit dem 25. Nobember d. J. aus der Schutztruppe aus. e en.

Deutscher Reichstag. 7. Sitzung vom 13. Dezember 1895, 1 Uhr.

Tagesordnung: ste Berathung des Gesetzentwurfs; weren, 123 . , r. ö

Zur Einleitung der Debatte ergriff das Wort der

Staats sekretär des Innern, Staats ⸗Minister Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Nach den mehr oder weniger akademischen Er örterungen, die uns in den letzten Tagen beschäftigt haben, wird es, meine ich, Ihnen jur besonderen Befriedigung gereichen, nun an eine praktische Aufgabe der Gesetzgebung herantreten ju kõnnen; ich bege diese Hoffnung um so mehr, als der Entwurf eines Gesetzes zur Be= kämpfung des unlauteren Wettbewerbs ron den Anregungen und An⸗ schauungen getragen ist, die aus diesem hohen Hause rücksichtlich der Materie hervorgegangen sind.

Als wir im Januar d. J. mit dem ersten Entwurf eines gegen die unlauteren Bestrebungen im Handel und im Gewerbe gerichteten Gesetzes hervortraten, sagten wir uns, daß es nützlich sein werde, durch die Publikation dieses Entwurfs die betheiligten Kreise auf den Gegenstand hinzuweisen und ihnen Gelegenheit zu geben, die Wünsche und die Anschauungen, die sie bejũglich der Ausgeftaltung des Gesetzes haben, bei Zeiten zum Ausdruck zu bringen. Ich erkenne es mit Dank an, daß zahlreiche Korporationen die großen wirthschaftlichen Körperschaften des Reichs sowobl, wie auch viele Fachrereine sich mit dem Gegenstand beschäftigt haben, und daß uns außer ihren Aeußerungen auch eine Reihe von Meinungsäußerungen einzelner im gewerblichen Leben stehender, sachv erständiger Personen zugegangen sind. Diese Aeußerungen und Anregungen haben dazu Veranlassung gegeben, den ersten Gatwurf zu korrigieren, und es ist bei der Betrachtung der Vorlage unschwer zu erkennen, in welchem Umfang und in welchem Maße wir Nutzen aus dem uns zugefloffenen Material gejogen haben.

Die Veröffentlichung des ersten Entwurfs hat aber außerdem noch einen andern Vortheil gezeitigt: er liegt darin, daß der Kreis derjenigen, die Bedenken gegen das Berge hen auf diesem Gebiet haben, doch immer mehr fich verengt kat Heute ist kaum noch eine Meinungeverschiedenheit darüber, daß es Pflicht der Gesetzgebung sei, gegen den unlauteren Wettbewerb Schutzwaffen her⸗ zuftellen, und wenn diese Anschauung auch Sie, meine Herren, beseelt und ich zweifle garnicht daran, daß dies der Fall ist so werden wir uns, wie ich glaube, unschwer über den Entwurf ver- stãndigen können, der ja das erkenne ich wiederum bereitwillig an in seiner Einjelausgestaltung noch mannigfacher Kritik unterjogen werden kann. Ich glaube aber, daß die verbündeten Regierungen bei der Schlußredaktion dieses Entwurfs einen Weg gewählt haben, der von Ihnen im Endergebniß Ibrer Berathung approbiert werden wird.

Meine Herren, die wesentlichsten Punkte, auf die sich der Ent⸗ wurf bezieht, sind folgende: Einmal sollen die Auswüchse des Reklame⸗ wesens, die dem ehrbaren und schwer um seine Existenz ringenden minder starken Gewerbtreibenden so überaus schädlich sind, eingeengt und, wenn thunlich, abgestellt werden, und zweitens soll ein Schutz gewährt werden gegenüber der unberechtigten Ausnutzung von Fabriks⸗ und Geschäftsgeheimnissen. Daneben enthält der Entwurf noch eine Reihe von gleichartigen Bestimmungen, die aber von minderer Be⸗ deutung sind, und über die ich in der Generaldiskussion füglich glaube hinweggehen zu können.

Was das Reklamewesen anlangt, einen in seinen Auswächsen immer mehr sich breit machenden Unfug im gewerblichen Leben die Reklame an sich verurtheile ich nicht —, so, glaube ich, hat der Gesetzentwurf das Rechte getroffen, wenn er neben der zivilrecht⸗ lichen Klage, die dem durch unlautere Reklame Verletzten zur Seite steht, auch strafrechtliche Vorschriften vorsieht, die wirksamer als die zivilrechtliche Verfolgung dem Uebelstand begegnen können; und es scheint mir richtig, wenn der Gesetzentwurf an die Spitze den Satz stellt, daß nur gewisse Formen der unlauteren Reklame den Rechtsfolgen des Entwurfs unterworfen sein sollen. Sie wissen, meine Herren, daß das französische Recht in Art. 1382 des Code civil, in dem eine all⸗ gemeine Vorschrift dahin gegeben ist, daß, wer einen Anderen be⸗

schädigt, zum Schadenersatz verpflichtet ist, diese Materie in sich

begreift. Die Frage, ob wir mit einer solchen allgemeinen Vorschrift in Deutschland auskommen würden, hat aber von uns nach eingehender Erörterung verneint werden müssen, namentlich angesichts der Er⸗ fahrungen, die man in denjenigen Ländern gemacht hat, in denen an der Hand gleichartiger Vorschriften über den Schadensersatz es schon zur Zeit möglich wäre, den Schaden, der durch widerrechtliches Thun hervorgerufen wird, durch einen Ersatzanspruch zu reparieren. Der

Erfolg, den diese allgemeine Vorschrift auf dem Gebiete des un⸗

1895.

lauteren Wettbewerbs geãußert hat, konnte nicht dazu auffordern, jetzt wo es sich um die reichs geseßliche Ausgestaltung der Materie handelt, denselben Weg einzuschlagen; wir sind also dazu übergegangen, den Thatbeftand des unlauteren Wettbewerbs abzugrenzen, das Erlaubte von dem unerlaubten zu Unterscheiden und so dem Richter einen posi⸗ tiven Anhalt dahin zu geben, was als erlaubt und was als un⸗ erlaubt anzusehen sei. Wir sind uns dabei vollstãndig be⸗ wußt gewesen, daß eine Aufjsãllung nicht erschöpfend sein kann, daß es den Praktiken des unlauteren Wettbewerbs möglich sein wird oder wenigstens möglich sein kann, in Zukunft an diesem Thatbestand vorbeizuschlürfen und auf einem Wege, der von der Aufzãhlung nicht berührt wird, einen ebenso verderblichen Wett⸗ bewerb zu ũben. Allein, meine Herren, wir werden uns in dieser Be⸗ ziehung dabei beruhigen können, daß, wenn in Zukunft sich das Ber urfniß berausstellen sollte, weiter zu geben, als es in dem Gesetzentwurf geschehen ist, dann kein Hinderniß besteben wird, diesen Weg zu beschreiten. Die Bestimmung in § 1 des Ent- wurfs, daß unwahre Angaben, welche der Konkurrenz schädlich sein kõnnen, zunãchst den Anspruch auf Unterlaffung begrũnden; die weitere Anordnung, daß ein Ersatzanspruch eintritt, wenn der Urheber dieser Angaben ihre Unrichtigkeit kannte oder kennen mußte; daß endlich Strafe verwirkt ift, wenn die Angaben mit dem Bewnßtsein ibrer Unrichtigkeit gemacht sind, wird von Ihnen, wie ich glaube, kaum bemãngelt werden. .

Den ersten Paragraphen des Gesetzentwurfs, welche sich auf solche unwahren Angaben beziehen, die deren Urheber rücksichtlich seines eigenen Geschäfts, seines eigenen Waarenlagers, seiner eigenen zum Verkauf gestellten Waaren macht, stehen zur Seite die S5 6 und fol⸗ gende, in denen es sich darum handelt, denjenigen zu treffen, welche über das Geschãft eines Andern unrichtige Angaben macht. Sie finden hier dieselbe Gliederung wie bei dem ersten Ab. schnitt; und auch mit dieser Gliederung, glaube ich, werden Sie einverstanden sein. Daß dajwischen eine Vorschrift eingeschaltet ist, welche gegen die in gewissen Handelszweigen leider in umfassenderer Weise beworgetretenen Quantitãt?verschleierungen sich richtet, wird kaum auf die Mißbilligung des Reichstags stoßen. Und wenn ferner in S 8 die fraudulöse Benutzung fremder Namen und Firmen zum Ausgangspunkt einer Vorschrift gemacht ist, welche dem damit geübten Unfug steuern will, so werden Sie auch das an der Hand Ihrer eigenen Kenntniß der Verhältnisse billigen.

Das bestrittenste Kapitel, meine Herren, im Gesetzentwurf sind die S5 9 ff., welche von dem Verrath der Fabrik- und Geschäfts⸗ gebeimnisse handeln. Meine Herren, ich muß mir über dieses Kapitel ein paar Worte gestatten. Es ist uns in der Presse der Vorwurf gemacht, und nicht bloß uns, sondern Allen, die auf die Abwehr des Verraths der Fabrik und Betriebsgeheimnisse hinzuarbeiten wünschen, daß man das Fortkommen der Angestellten, der Arbeiter, der Funktionäre in einem Geschäft, in einer Fabrik erheblich schädige. Man hat gemeint, eine Vorschrift, welche die Mittheilung und die Ausnutzung eines fremden Fabrik oder Geschäftsgeheimnisses unter Strafe stelle, könne leicht dahin führen, daß den Angestellten, den Arbeitern in einem Geschäft oder in einer Fabrik auch rücksicht.⸗ lich deffen, was sie dort gelernt haben und was sie zu ihrem späteren Fertkommen ausnutzen mũssen, Beschtãnkungen auferlegt werden.

Meine Herren, diese Besorgniß ist unbegründet! Durch den

esetzentwurf gebt das Beftreben und diese Tendenz kommt in den einjelnen Vorschriften klar zum Ausdruck daß der Schutz des Schwachen, des Minderstarken bejweckt wird, und es würde eine Abweichung von dieser Tendenz sein, wenn wir den Lehrling verhindern wollten, das. as er im Geschãft seines Meisters oder Prinzipals gelernt bat, auch zu seinem ferneren Fortkommen für sich nutzbar ju machen. Das ist nicht die Meinung gewesen. Auf der anderen Seite aber haben wir uns sagen můssen und das ist der wesentlichste Grund für diese Vorschrift daß in einer Zeit, wo ungeachtet der allgemeinen Soliditãt und Ehrbackeit unserer erwerbenden Stãnde doch die Ausnutzung fremden Guts einen immer größeren Umfang annimmt, es doch geboten sei, auch den Lehr⸗ herrn, den Prinzipal jzu schützen gegen das Bestreben seiner Kon⸗ kurrenten, sich die Geheim nisse anzueignen, die ein Lehrling in dem Geschãft kennen gelernt hat.

Meine Herren, man hat gefragt: was ist ein Geheimniß? und man bat gemeint, daß bei der Dehnbarkeit des Begriffs in causa bei der richterlichen Beurtheilung doch auch Dinge, die bei der strengen Wortinterpretation nicht unter den Begriff fallen, als Geheimniß an⸗ geseben und im Falle der Ausnutzung durch Andere unter Strafe ge⸗ stellt werden könnten. Meine Herren, ein Geheimniß ist, glaube ich, einfach das, was sonst nicht bekannt ist, und ein Geheimniß im Sinne eines Geschäftsinhabers, ein Fabrik. oder ein Geschäftsgebeimniß, ist das, was seiner Geschäftsgebahrung, seinem Fabrikbetriebe, seiner Handwerksthätigkeit so eigenthümlich ist, daß es eben in anderen Kreisen nicht bekannt ist und nicht zur Anwendung kommt. Bei dieser Interpretation ist es völlig aasgeschlossen, die Verwerthung der erlernten Kunstfertigkeit von Handgriffen, die auch sonst üblich sind, von Kerntnissen, die sich auf den gewöhnlichen Geschäfts⸗ oder Fabrik⸗ betrieb beziehen, zum Ausgangspunkt der Anwendung der 55 9 und folgenden zu machen; und ich sehe keinen Grund, gegen die deutsche Rechtsprechung ein Mißtrauen in der Richtung zu äußern, daß man die Vorschriften nur deshalb ablehnt, weil man sie einer irrthümlichen Anwendung für fähig hält.

Nun kommt noch ein Beruhigungsmoment hinzu. Nach den Erfahrungen, welche, wenn auch nicht bei uns, so doch in anderen Ländern vorliegen, in denen ähnliche Vorschriften bestehen, wird von solchen Vorschriften ein außerordentlich seltener Gebrauch gemacht. Nach der französischen Statistik erfolgt in Frankreich durchschnittlich im Jahr kaum in einem einzigen Fall eine Verurtheilung wegen Verletzung von Fabrik und Geschäftsgeheimnissen. Das bringt mich zu dem Schlusse, der, glaube ich, innerlich durchaus berechtigt ist, daß H iese Vorschriften durch ihr bloßes Bestehen auf die Moralität der