Betheiligten günstig wirken, daß ihre Existenz schon den Vortheil — Ausschreitungen auf dem Gebiet des Verraths von Fabrik und Geschäftsgeheimnissen immer seltener werden. Wenn vielleicht der Wunsch besteben sollte, diese Paragraphen noch weiter auszubauen, wenn namentlich der außerhalb des Hauses an mich herangetretene Wunsch auch bier geãußert werden sollte, auf die Fassung des früheren Paragraphen zurückzukommen, so wird sich dar⸗ über reden lassen, sofern man sich nicht überieugt wischen · ruf) — Wie? — Nun ja, es wird sich darũber reden lassen, wenn man sich nicht überzeugt, daß dieser Wunsch doch besser hinter die gegenwärtige Fassung des Entwurfs zurũckzustellen ist. Die letzten Vorschriften des Entwurfe, die sich auf die Art der Strafverfolgung beziehen und eine kurze Verjährung festsetzen, um Chikanen zu verhindern, bedürfen kaum noch einer Erlãute rung. Daß man die öffentliche Bekanntmachung des Urtheils dem durch den un⸗ lauteren Wettbewerb Verletzten zugesteht, daß man die Verfolgung im wesentlichen auf den Weg der Privatklage verweist, und daß man nur da, wo ein õffentliches Interesse konkurriert, die öffentliche Klage erheben läßt, wird man berechtigt finden. Wenn der 5 14 dem Strafrichter die Festsetzung einer Buße überläßt, so wird auch das gegenüber der großen Schwierigkeit, einen entst andenen Schaden ziffermßig zu be⸗ gründen, wohl den Beifall des Reichstags finden. Auch die Vor⸗ schriften über das Forum werden schwerlich ernstlich bemãngelt
werden kõnnen.
Und so bitte ich denn die Herren, den Entwurf einer eingehenden und sachlichen Prüfung zu unterziehen. Ich zweifle nicht daran, daß wir uns verständigen werden und daß wir, wenn der Entwurf ver⸗ abschiedet sein wird, damit einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Förderung des berechtigten Interesses unserer Erwerbẽstãnde werden
geliefert haben. (Bravo) Abg. Bassermann (n); Ich hoffe, daß aus der Berathung des Haufes ein brauchbares Gesetz herworgehen wird, welches gegen unsolide Konkurrenz Schutz bietet. In gewerblichen Kreisen besteht eine große Bewegung für den Erlaß eines solchen Gesetzes, Wir sind weit davon entfernt, zu bebaupten, daß Treue und Glauben im geschãftlichen Leben abhanden gekommen sind; aber das Zusammen⸗ drängen in die Großstädte, die scharf gewordene Konkurrenz und das Mißverhältniß zwischen Eianahmen und Ausgaben bringen viele Elemente zur unlauteren Konkurrenz. Man hat Bedenken geäußert, ob nicht ein folches Gesetz dem Verkehr zu große Fesseln anlege, wenn eine eingehende Kaäsuistik aufgestellt würde. Eine allge⸗ meine Norm hätte ja vieles für sich; aber die deutsche Recht- sprechung ist nicht so beweglich wie die französische, welche den Begriff der concurrenge deéloyale sehr entwickelt hat. Das Gesetz, wie es vorliegt, stellt an den Gerichtshof schon große An⸗ forderungen, es stellt vieles ins freie Ermessen des Richters, zu dessen fachlicher Entscheidung wir wohl volles Vertrauen haben können. Redner wendet sich dann den einzelnen Gegenständen zu und meint, daß, wie bei allen Gesetzen, welche eine Materie zum ersten Mal regeln, auch hier eine baldige Rebision eintreten müsse. Von der Ein⸗ schränkung der Reklame, fährt er dann fort, erhoffen wir eine Einschränkung der permanenten Ausverkäufe, der Wanderlager und der sogenannten Konkursausderkäufe. Es wird ö. nur fragen, ob man nicht auch den Vereinen und Verbänden, welche keine juristische Person sind, das Klagerecht geben kann, ob man einstweilige Ver⸗ sfüzungen zulassen und ob man nicht von der vorgesehenen Kautionsstellung seitens der Kläger absehen kann. Die zweite Materie ist der Schuz gegen die Herabwürdigung durch die Konkurrenz; ihre Regelung ist sehr wünschenswerth, weil die Bestimmungen des Strafgesetzhuchs nicht ausreichen. Wenn dadurch das Auskunftswesen etwas beschränkt wird, damit jeder Gewerbetreibende, der über einen andern Auskunft giebt, vorsichtig in seinen Mittheilungen wird, so ist das nur zu billigen. Einverstanden können wir sein mit dem besseren Schutz der Namen und Firmen. Die letzte Materie des K der Schutz der Fabrik., und Geschäftsgeheimnisse. Daß die Diensttreue während der Dauer des Vertrags unbedingt ge⸗ alten werden muß, ist selbstverständlich. Es taucht aber doch die Frage auf, was Geschäfts⸗ und Betriebsgeheimniß ist. Die Lehrlinge, die in das Geschäft eintreten, und die Arbeiter besitzen vielleicht nicht Kenntniß von dem, was Geschäfts. und . ist. Bedenken liegen aber vor bezüglich des Schutzes des Betriebsgebeim⸗ nisses nach Beendigung der Vertragszeit. Vorgeschrieben ist allerdings, daß ein bestimmter Zeitraum vorgesehen werden muß für den Schutz und daß das Geheimniß bezeichnet wird. Es müßte eine kurze Dauer gesetzlich festgelegt oder eine Abkürzung zu langer Fristen durch erichtliches Ermessen zugelassen werden. Durch zu strenge Be⸗ ,,. werden die jüngeren Leute in ihrem Fortkommen ge⸗ schädigt; es würden viele junge Leute, um schneller vorwärts zu kommen, ins Ausland gehen. Die Bestimmungen werden praktisch zum theil unausführbar sein. Die Handelskammern in Mannheim und Frankfurt haben sich für diese strengen Vorschriften ausgesprochen; die anderen Interessenten erklären aber, daß der Verrath von Geschäfts⸗ eheimnissen nicht zu bestrafen sei, so z. B. die Handelskammern in künchen, Halle und Leipzig, die Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin, der Verein deutscher Ingenieure. Das zeigt auch die französische Statistik, nach welcher in 11 Jahren von 20 überhaupt keine Klagen auf diesem Gebiete vorgekommen sind. Die Geschäfts— inhaber können auch eine sehr große Menge von unverfänglichen Dingen als Geschäftsgeheimnisse bezeichnen, und die jungen Leute würden schließlich garnicht mehr wissen, worüber sie sprechen dürfen, oder nicht. Die Vorschrift ist auch insofern bedenklich, als durch die ausdrückliche Bezeichnung der Geschäftsgeheimnisse die jungen Leute auf die wichtigen Punkte geradezu mit der Nase gestoßen würden, während sie es sonst vielleicht garnicht merkten. Be— rechtigter ist die Hestrafung dritter Personen, welche zum Verrath der Geheimnisse verleiten. Das Gesetz ist im Sroßen und Ganzen acceptabel mit Ausnahme der Bestimmungen über den Verrath der Geheimnisse nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Es ist zu hoffen, 2 durch Annahme des Gesetzes dem ehrlichen Geschäftsmann das Bestehen des Wettbewerbes gegenüber den unlauteren Elementen erleichtert wird.
Abg. Roeren (entr.): Die Erörterung der Einzelheiten können wir wobl besser der Kommission überlassen. Ich freue mich, daß die Nationalliberalen sich im Ganzen und Großen auf den Boden der Vorlage gestellt haben, und hoffe, daß die übrigen Parteien diesel ze Stellung ein⸗ nehmen werden; dann wird die Vorlage, nach welcher die Be⸗ theiligten so dringend verlangt haben, bald Gesetz werden können. Der Reklameschwindel, die schwindelbaften Anzeigen von Kenkursen u. s. w. machen sich in höchst lästiger Weise breit. Der Entwurf ist
mündlich vorbereitet, er ist mehrmals bearbeitet worden, und man ann wohl sagen, daß er den Ansprüchen vollständig genügt, die an eine solche Vorlage gemacht werden können. Es ist richtig. 26 der Entwurf die Schadloshaltung an die Spitze stellt, weil dadur
allein der überhandnehmenden Gewinnsucht die Spitze geboten werden kann. Der Betrugeparagrayh reicht nicht aus, weil nicht immer eine Vermögens schãdigung fest ustellen ist. Redner verweist beispielsweise darauf, daß der berühmte Boone⸗ kamp vielfach verfälscht worden sei, sodaß die Firma um mehrere Hunderttausend Mark geschädigt wurde. Als ein Rei ender der Firma eine solche Fälschung einmal feststellte, als ihm ein gefälschter Boone n als echt verkauft wurde, da habe das Gericht die Klage abgelehnt, weil ja der Reisende wußte, daß er unechten Bgonekamp erhalten würde, also eine Täuschung nicht vorgelegen habe. Von der Zivilklage, fährt Redner fort, wird natürlich nicht Gebrauch gemacht, weil die schlech ten Auesichten eines solchen Prozesses angesichts der hohen Kosten nicht zur 3 der Zwilklage verlocken. Die Bestimmung über die sälschliche Angabe der Menge der angebotenen Waaren ist weggefallen.
Die gücke muß doch wobl wöcher . K mmung. e,,
schen Gewer
ausstellen. g h t
neben der Zivilllage auch die öffentliche Klage zugelassen habe. Redner empfiehlt ebenfalls die Einsetzung einer Kommission.
Abg. Singer (Som): Wir stehen allen Bestrebungen, die Täuschungen auß dem Handel und Wandel aus uschließen, selbstrer= ständlich ympathisch gegenüber, aber ich bin doch zweifelhaft, ob die erwarteten Wirkungen auch wirilich eintreten; denn die unlautere Kon= kurrenz ist n eine Folge unserer kapitalistischen Entwicklung der wirthschaftlichen Verhältnifse, welche die Anwendung aller Mittel im Konkurrenzkampfe fordert. Erst wenn man die kaxitalistische rr, . beseitigt, wird man wirksame Gesetzesz vorlagen machen önnen. Dieses Gesetz erweckt, wie jedes andere Gesetz, welches in der jetzigen Zeit vorgelegt worden ift, off nungen, die nicht erfüllt werden können. Die Frage, wo der unlautere Wettbewerb anfängt oder aufhört, wird durch das Gesetz nicht entschieden. Die Konser⸗ vativen haben jedenfalls auch große Sympathie für die Vorlage; ich möchte sie aber fragen, ob sie es für erlaubten Wettbewerb halten, wenn die Deutsche J für eine bestimmte Spiritusglühlicht⸗ lampe eintritt, weil die betreffende Firma versprochen hat, gewisse . zur Agitation des Bundes zer Landwirthe abzugeben.
edner geht hierauf auf die Einzelheiten ein und findet es bedenk⸗ lich, daß die Bestimmung darüber, 3. gewisse Waaren im Einzel. verkehr nur in bestimmten Mengeneinheiten gewerbsmäßig verkauft werden dürfen, der Verordnung des Bundesratbs äberlassen bleiben solle; es müßten gesetzliche Bestimmungen erlassen werden. Be⸗ sonders bedenklich sei aber die Klausel wegen des Verraths von Geschäftsgeheimnissen, die durchaus unbegründet sei; denn die Behauptung einer Handelskammer, daß dieser Verrath förmlich organisiert sei, sei unbewiesen und eine schmãhliche Be⸗ schimpfung eines ganzen Standes. Der Redner verliest sodann einige Vertragsbestimmungen verschiedener Firmen, durch welche die jungen Leute, welche gewisse Firmen anstellten, sich verpflichten mußten, bei den namhaft gemachten Konkurrenzfitmen nicht einzu⸗ treten und kein eigenes Geschäft der betreffenden Branche in gründen. Solche bedenklichen Bestimmungen, die überall die größte Ent⸗ rüstung bervorgerufen hätten, sollten Gesetz werden, obgleich sie voll⸗ ständig unausführbar seien. Auf Grund dieser Bestimmung werde sich der unlauterste Wettbewerb zeigen im Aufftellen von Ver⸗ trägen, um die jungen Leute ihrer Vertragsfreiheit zu berauben. Man wolle Treue und Glauben schützen und fördere durch diese Bestimmung die Niederträchtigkeit und kapitaliftische Ausbeutung in der schamlosesten Weise. Einem Gesetze, welches solche Bestim⸗ mungen enthalte, würde seine Partei niemals zuftimmen.
Staatssekretãär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:
Meine Herren! Ich muß nach dem Vortrage des Herrn Abg. Singer dech Ihre Geduld noch auf einige Minuten in Anspruch nehmen. Ich muß sagen, nach den sachlichen Erörterungen der beiden ersten Herren Redner aus dem Hause gab ich mich der Hoffnung hin, daß die Diskussion auch von seiten der Vertreter der übrigen Parteien in einer ruhigen und sachlichen Weise verlaufen würde, und ich habe nicht geglaubt, daß dieser Entwurf zu so scharfer Kritik Anlaß geben werde, wie sie der Herr Vorredner geübt hat. Ich meine, aus der Gefechtsart des Herrn Varredners den Schluß ziehen zu sollen, daß es ibm weniger darauf ankomme, ein Gesetz zu stande zu bringen, welches den praktischen Bedurfnissen der Erwerbsstände genügt, als wie auch diese Gelegenheit hier zu benutzen, um nach außen hin Un⸗ zufriedenheit mit dem Vorgehen der Regierung zu erwecken. (Sehr richtig! Widerspruch bei den Sozialdemokraten Meine Herren, anders ist es garnicht erklãrlich, wenn der Herr Vorredner dazu übergeht, zu behaupten, daß dieses Gesetz die Niedertracht und die Auswucherung in scheußlichster Art fördern. (Sehr richtig! rechts) Ich glaube kaum, daß bisher auf seiten derjenigen, die bei der Aufstellung des Gesetzes mitgewirkt baben, und auf seiten derjenigen, die sich draußen im Lande der Kritik des Gesetzes unterzogen haben, der Gedanke irgend eine Rolle gespielt hat, daß es sich um eine Auswucherung und Niedertracht scheußlichster Art handelt. (Sehr richtig! und Heiterkeit.) Das Erfinderrecht an dieser Kritik überlasse ich gern dem Herrn Vorredner. ¶ Heiterkeit.)
Nun, meine Herren, habe ich außerdem gedacht, daß die Herren Sozialdemokraten, welche sich ja immer auf den Standpunkt der strengsten Moralitãt stellen, welche alle Unmoralitãt, allerdings vor allem diejenige, welche in den höheren Schichten der Gesellschaft vorkommt, durchaus ver⸗ horres cieren und verurtheilen — daß die Sozialdemekraten auf ihrer Seite geneigt sein würden, an allen Stellen, wo ein unmoralisches, unberechtigtes Gebahren sich zeigt, die bessernde Hand anzulegen. Der Herr Vorredner ist weit davon entfernt. Er erkennt an: jawobl, der unlautere Wettbewerb ist vorhanden; aber er will nicht die Hand rühren, um diesen unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen, um ihn in seinen schädlichen Folgen für die Klassen, deren Vertreter er ja mit sein will, zu beseitigen. Denn nicht bloß um den Arbeiter handelt es sich bei der Verfolgung sonaldemokratischer Pro⸗ paganda, sondern sie erstreckt sich auch auf den kleinen Gewerbe⸗ treibenden, den Sie ja sehr gern zu Ihrer Unterstũtzung heranziehen möchten. Nun, schützen Sie doch — hier wird Ihnen ja Gelegen⸗ heit dazu geboten — schützen Sie doch diesen kleinen Gewerbe⸗ freibenden gegen den unlauteren Wettbewerb! Sehr gut! rechts) Dafür haben aber die Herren, wie gesagt, keine offene Hand und kein warmes Herz. Es scheint nach dem Vor⸗ trage des Herrn Abg. Singer ibm vielmehr darauf anzukommen, daß die ungeordneten und unlauteren Zustãnde, die auf dem Gebiete des Handels und Wandels bestehen, in ihrem Interesse auf⸗ recht erhalten werden (sehr richtig! rechts), dazu werden die übrigen Parteien des Hauses die Hand nicht bieten. (Lebhafter Beifall.
Nun, meine Herren, will ich noch in aller Kürze auf einzelne Dinge eingehen, die der Herr Vorredner berührt bat, indem ich mir natürlich vorbehalte, im einzelnen die Vertheidigung der Vorschläge des Entwurfs demnächst in der Kommission, die Sie ja wohl bilden werden, zu führen.
Der Herr Vorredner hat gemeint: die ganze Vorlage sei eine
Folge der kapitalistischen Einjelwirthschaft; der Geschãftamann müsse
Seine eigentliche Aufgabe sei es, dem Kollegen, der mit denselben
Artikeln bandelt, durch alle möglichen Mittel entgegentreten. Nun, meine Herren, ich — und ich glaube, auch die überwiegende Majoritãt des Reichstags — habe eine gegentheilige Ueberzeugung. Daß es in dem harten Konkurrenzkampf niemandem verwehrt werden darf, ehrliche und berechtigte Mittel zu ergreifen, das versteht sich von selbst; aber da, wo das Mittel anfängt, unberechtigt, unlauter zu werden, da muß durch das Gesetz eingegriffen, da muß dem redlichen Kaufmann ein Schutz gewährt werden gegenüber unredlichen Machinationen. Unter Berufung auf den Kampf ums Dasein kann die Wahl unlauterer Kampfmittel niemals gerechtfertigt werden, wenn anders man die Grundsätze der Moral aufrecht erhalten will. (Sehr gut! rechts.)
Nun, meine Herren, sagt der Herr Vorredner: wo ist denn die Grenze des lauteren Wettbewerbs, und wo ist die Grenze des un⸗= lauteren Wettbewerbs? Daruber sage der Gesetzentwurf nichts. Wenn der Gesetzentwurf nach französischem Muster sich auf die Vor⸗ schrift beschrãnkt hätte, daß jemand, der einen Anderen Schaden zufügt, auch verpflichtet ist, diesen Schaden zu ersetzen, dann wäre das Monitum des Herrn Vorredners vielleicht berechtigt, denn dann wãre es ausschließlich in das richterliche Ermessen gestellt, ob ein unlauteres oder ob ein berechtigtes Mittel ergriffen worden ist. Diesen Weg hat aber der Entwurf nicht eingeschlagen; der Entwurf zählt eine Reihe von Fällen auf, in denen der Wettbewerb als ein unlauterer bezeichnet werden muß. Der Richter hat in dieser Beziehung nicht mehr freie Hand, und es ist ganz unzweifelhaft, daß, wenn der Entwurf Gesetz wird, in allen denjenigen Fällen, die er in seinen einzelnen Para⸗ graphen vorsieht, der Richter gehalten ist, den Wettbewerb als einen unlauteren zu erklären. Damit zieht der Entwurf allerdings eine Grenze, und wenn der Herr Vorredner gegenüber dieser Aufzählung meint, sie sei nicht erschõpft, und die Praxis werde Mittel und Wege finden, um an den Vorschriften dieses Gesetzes vorbeizukommen und doch moralisch verwerfliche Mittel im Wettbewerb anzuwenden, so fage ich ihm: der Gesetzgeber ist zu keiner Zeit behindert, die einzelnen Vorschriften des Gesetzes, wenn sie sich als nicht erschöpfend heraug⸗ stellen, zu ergãnzen.
Der Herr Vorredner hat sich dann zu der Vorschrift des §5 5 gewendet, der von den sogenannten Quantitãtsverschleierungen handelt; er hat berichtet, daß er einer Magdeburger Petition den Wunsch entnommen habe, man möge, wenn man überhaupt Vor⸗ schriften auf dem Gebiet der Quantitäteverschleierung erlassen wolle, dann nur nach Anhörung oder unter Zustimmung der Interessenten vorgehen. Der Bundesrath soll also nach der Meinung der Petenten, der sich der Herr Abg. Singer, wenigftens eventuell, ange⸗ schlossen hat, nicht die Befugniß haben, Bestimmungen darüber zu erlassen, in welchen Mengen und in welchen Gewichtsformen einzelne Waaren verkauft werden dürfen, sondern es sollen diese Be⸗ stimmungen gebunden sein an die Zuftimmung der Interessenten. Herr Singer würde prinzipaliter allerdings noch weiter gehen und würde wünschen, daß nicht der Bundesrath die Bestimmungen erließe, sondern daß sie, wenn anders überhaupt ein Bedürfniß dafür bestehe, durch das Gesetz selbst getroffen werden. Darauf habe ich Folgendes zu bemerken: Es ist meiner Ueberzeugung nach ganz unmög⸗ lich, für jeden Artikel, bei dem sich im Laufe der Gnt⸗ wickelung unseres Handels und Verkehrs das Bedürfniß der Verhinderung von Quantitãtsverschleierungen herausfstellen kann, von vornherein im Gesetz Vorsorge zu treffen. Bisher haben wir die Beobachtung gemacht, daß auf dem Gebiet des Garnhandels solche Quantitãts verschleierungen nicht zar selten vorkommen, daß die Waare in Mengen abgegeben wird, welche dem sonst handelsüblichen und vom Publikum beim Kauf vorausgesetzten Quantum nicht entspricht, und daß auf diesem Wege ein Preisunterbieten stattfindet. Natürlich kann derjenige, der statt eines Pfundes Garn weniger liefert; dieses Quantum, welches kein Pfund ist, billiger liefern, als der ehrliche Geschäftsmann, der an dem vollen Gewicht festhält. Dem soll entgegengetreten werden. Das ist ein Wunsch, der aus der Handelspraxis selbst vielfach geäußert ist.
Nun wird man an diesem einen Beispiel unschwer erkennen, daß es unmöglich ist, den Bedürfnissen von Handel und Wandel durch eine gesetzliche Vorschrift gerecht zu werden. Man muß in dieser Beziehung eine In stanz haben, die den Erfordernissen des
Verkehrs schnell folgt, die bereit ist, sofert da mit regelnder Vorschrift einzutreten, wo sich das Bedẽrfniß herausstellt; daß der Bundesrath nicht dazu übergehen wird, Vorschriften, deren praktische Tragweite er nicht vollstãndig überschaut, zu erlassen, ohne die Interessenten zu hören, das ist etwas ganz Selbstverständ⸗ liches. Wir würden ja auch, wenn es sich darum handelte, diese Vorschriften in das Gesetz aufjunehmen, nothwendig vorher die Interessenten hören müssen. Es erscheint mir deshalb die Aufforderung, die Interessenten zu hören, überflussig. Sie muß nothwendigerweise erfüllt werden, wenn man rationell verfahren will. Tie Zustimmung der Interessenten zu solchen Vorschriften einzuholen, das würde ich jedoch für recht be⸗ denklich halten. (Sehr richtig Man würde hiermit die Ent⸗ scheidung in dem Konkurrenzkampf zwischen dem ehrlichen Kaufmann und dem, der zu unlauteren Praktiken neigt, einer Instanz übertragen, der sie nicht zusteht.
Das Hauptgravamen des Herrn Singer, welches ihm so be⸗ deutend scheint, daß er um des willen alleinden ganzen Gesetzentwurf ver⸗ werfen will, das ist der 5 9, die Vorschrift, welche das Fabrik⸗ und Betriebsgeheimniß schũtzen will. Ja, haben wir denn, indem wit die Ihnen vorliegenden Vorschlãge gemacht haben damit etwas so außerordent lich Abwegiges begangen? Ist denn dem Herrn Abg. Singer, wenn er es nicht schon vorher gewußt hat, nicht aus den Motiven klar geworden, daß das Verlangen eines Schutzes der Fabriks⸗ und Betriebs geheimnisse garnicht von heute oder gestern datiert, daß es vielmehr sehr alten Datums ist, und daß uns eine ganjze Reihe von anderen Ländern auf diesem Gebiete bereits vorangegangen sind? Es ist richtig, England hat keinen solchen Schutz, Frankreich hat ibn aber, Italien und Belgien bat iba ebenfalls. Diese Staaten besitzen doch einen ausgebildeten Handel und Verkehr und wissen zu beurtheilen, was ihren Interessen entspricht. Und nun gebt der Herr Vorredner in der hyperbolischen Sprache, die ihn so ziert (Heiterkeit), damn über, zu behaupten, die Vorschtift enthalte eine Degradation des ganzen Handlungsgehilfenstandes. In Gegentheil! Der ehrliche Handlungsgehilfe, der sich der Pflichten
sonderer Vertreter des Handlung gebilfenstandes
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tangiert, wobl aber wird ipal getroffen, welcher
rden Handlungsgehilfen eines Anderen engagiert, ihn seinem bisherigen
Brotherrn abspenstig macht und nun von ĩhm die Geschãftsgeheimnisse des frũberen Dienstherrn herauslockt, um sie für sich nutzbar ju machen. (Schr richtig) Ich bin fest äberteugt, daß der ganze Handlung. gehilfenstand von einer Degradation seiner Ebre und seiner Würde infolge dieser Vorschrift bisher auch noch nicht das mindeste empfunden bat, und wenn er künftig vielleicht auf diesen Gedanken kommen sollte, dann werden wir das den Ausfũhrungen des Herrn Abg. Singer zu danken haben. Der Herr Abg. Singer hat sich darüber beklagt, daß kein be⸗ zu den Vor⸗ Das ist richtig, demselben Recht wie die
besprechungen über den Entwurf zugezogen wurde. das ist nicht geschehen; mit Handlungsgehilfen hätten wir aber zahlreiche andere Inter⸗ essengruppen ebenfalls zuziehen können. (Zuruf links) Ja, meine Herren, dann hätten wir ein kleines Parlament bekommen; und der Schwierigkeit der Verhandlung mit einem solchen Parla—⸗ ment, das freilich nicht eine so blühende Sprache geführt haben würde wie der Herr Vorredner (Seiterkeit), glaubten wir durch die Veröffent lichung des Entwurfs überhoben zu sein. Da uns nun von Seite der Be⸗ theiligten der Gedanke, als ob eine Verletzung der Würde der Geschäfts⸗ angestellten in dem Entwurfe liege, nicht entgegengehalten ist, so wird der Herr Abg. Singer schwerlich glauben, daß wir diesem Moment jetzt bei der weiteren Verhandlung über den Entwurf eine ausschlag⸗ gebende Bedeutung beilegen.
Der Herr Vorredner meint, die Lage der Handlungsgehilfen würde durch die Vorschrift des 8 9 verschlimmert, sie würden rettungs˖ los der Willkũr der Prinzipale überliefert; er hat uns, um die miß⸗ liche Lage der Handlungsgehilfen darzulegen, eine Reihe von Beispielen angeführt, in denen die Prinzipale versucht haben sollen, ihre Handlungs⸗ gebilfen feftzumachen, auch rücksichtlich der Bewahrung der Geschäfts⸗ und Betrieb ggeheimnisse. Ja, meine Herren, was er uns da über die sogenannte Konkurrenfklausel gesagt bat, trifft doch dieses Gesetz nicht. (Sehr richtig) Die Materie wird behandelt werden bei Gelegenheit der Redision des Handelsgesetzbuchs. Uebrigens sind die Handlungs⸗ gehilfen schon jetzt nicht so ganz schutzlos gegen die Konkurrenzklarsel. Der Herr Vorredner hat selbst zugegeben, daß das Reichsgericht in in einzelnen Fällen eine solche Konkurrenzklausel als contra bonos mores verstoßend erklärt hat. Nun aber behaupte ich, daß die Lage der Handlungsgehilfen in Bezug auf die Wah⸗ rung des Betriebs. und Geschäftsgeheimnisses verbessert wird durch den Entwurf. Wenn der 8 9 Gesetz wird, so hat der Prinzipal gar kein Int eresse mehr daran, den Handlungegehilfen in der für ihn nachher so fatalen Weise zu binden, wie das bisher in den Fällen, die der Herr Vorredner angeführt hat, geschehen ist. Also, meine Herren, nur nicht ängstlich! (Heiterkeit) Meine Herren, ich glaube, die Handlungegehilfen werden gegen diese Regelung nicht viel ein⸗ wenden können.
Eine Frage des Herrn Vorredners möchte ich doch noch beant. worten, das ist die des Geschäftsreisenden. Wenn der Reisende, der bisher beim Kaufmann A war, im Dienst des Kaufmanns B die Kunden des Kaufmanns A aufsucht, so wird kein vernünftiger Mensch das für einen Bruch des Geschäftsgebeimnisses halten, und ich glaube nicht, daß es irgend einen Richter geben wird, der den 5 9 auf diesen Fall anwenden würde.
Also, meine Herren, ich bin der Meinung, daß wir uns durch die Bemerkung des Herrn Abg. Singer nicht abhalten zu lassen nöthig haben, in eine sachliche Prüfung der einzelnen Paragraphen des Gesetz entwurfs einzutreten, und ich werde mich freuen, wenn mir in der Kommission noch Gelegenheit geboten werden wird, dem Herrn Abg. Singer nachzuweisen, daß er nicht das Richtige und Zweckmäßige getroffen hat, wenn er gegen diesen Gesetzentwurf in so scharfer Weise vorgegangen ist. (Bravo)
Abg. Schmidt -⸗Elberfeld (Fr. Volkep): Ich halte auch dafnff, daß die Vorschriften nicht die Wirkung haben werden, welche man er⸗ wartet. Bezüglich der Quantitätsverschleierung sind allerdings gesetz· liche Bestimmungen nicht möglich; aber bedenklich ist es doch, die Sache dem Bundesrath zu überlassen. In den Motiven ift nur vom Garn und Bier die Rede; für diese Artikel mag eine bundes⸗ räthliche Verordnung angehen; aber für andere Waaren wäre eine solche doch bedenklich. Den Reklameunfug wird man auch nicht beseitigen kõnnen; man sollte jedenfalls dabel die Zivilklage allein zu⸗ lassen. Die BVestim mungen über die Geschäfts⸗ und Betriebsgeheim⸗ nisse sind nur so weit zu billigen, als dadurch das Fortkommen der Ge⸗ hilfen nicht gefährdet wird. Auf die Ausführungen des Abg. Singer, daß sich bier die Folgen der kapitalistiichen Prodult onsweise zeigten, will ich nicht eingehen. Es handelt sich hier nicht um ein Klassengesetz, es handelt sich auch nicht um die Konkugrenzklausel, von welcher r Singer immer gesprochen hat; diese Konkurrenzklausel würde doch nur Betriebsleitern und ähnlichen Personen auferlegt werden, die dafür entsprechend durch hohes Geball belohnt würden. Die Vorschrift des 8 J will nicht so sehr den Verräther des Geschäfts. e, . treffen, als vielmehr denjenigen, welcher den Verrath
zutzt und ausbeutet. Allerdings wird die Entscheiduag, was Ge— schäftsgeheimniß ist, außerordentlich schwer sein, und der Jiichter wird ar nicht umbin können, Sachverständige zu Gutachten heranzuziehen.
9 ist in der vorgelegten Form nicht anzunehmen. Wunderlich ist es allerdings, daß man ein solches Spezialgesetz vorlegt, während man das Bürgerliche Gesetzbuch und eine Novelle zum Handelegesetzbuch vor—⸗ bereitet. Jedenfalls sollte man die öffentliche Anklage aus der Vorlage herauslassen und sich höchstens auf die einstweilige Verfügung beschränken. Die falsche Bezeichnung der Bezugẽ⸗ F ist eigentlich schon durch das Waarenzeichengesetz getroffen.
an sollte lieber die ganze Kafuistik ausschließen und die Be⸗ stimmungen vereinfachen. Ebensogut wie die französischen Richter wissen, was unlauterer Wettbewerb ist, werden auch unsere Richter das feststellen können. Ich verweise dabei auf die gerichtlichen Erkenntnisse zur Sache der Fälschung von Marken einer Weinfirma, wo die Gerichte nur nicht im Sinne des Gesetzes entschieden haben. SGSGeheimer Ober⸗Regierungs Rath Hauß bemerkt, daß das Gericht die Klage abgewiesen habe, weil dem betreffenden Nachahmer di⸗ bös. willige Absicht nicht nachgewiesen werden konnte. Die Marke habe allerdings den y als franzõsischen Wein angegeben; die Verurtheilung hätte erfolgen müssen. Poff entlich werde auch die Sache noch zur Kognition eines anderen Gerichts kommen und anders ent⸗ schieden werden.
Abg. von Langen (dekons.): Das Gesetz ist dringend nothwendig und von allen Seiten gewünscht worden, aber es erfüllt noch nicht alle Wünsche, welche die Gewerbetreibenden haben. In meiner Heimath bat z. B. ein Kaufmann billiger, als sein Einkaufspreis war, ver⸗ kauft; das ist auch ein unlauterer Wettbewerb, welcher aber nicht von dem Gesetz getroffen wird. Ich will nicht behaupten, daß unser Faufmannsstand hinter irgend einem anderen zurücksteht; aber Treu und Glauben im Handel und Wandel ist sehr erheblich zurück. gegangen und gelockert worden. Klar ist m * ob unter e
dieses Gesetz auch die Landwirthschaft fällt. Es haben sich die Mißstãnde
Noth seit Jabeen schwer geschãdigt gerũchet, nach
.
Landwirthschaft in das ich ist ã
bewerb treibt, Spiritus lampe empfieblt, kann ich nicht zugeben. Der Bund der Landwirthe würde sich ein Verdienst erwerben, wenn er Spiritus an Stelle des Petroleums ein⸗ führte. Der Bund der Landwirthe hat vorlãufige Vereinbarungen daruber getroffen, daß. wenn die Lampe sich als die beste beraus- stellen sollte, der Bund dafür eintreten wärde; 1a dies Kosten ver⸗ ursacht, hat die Fabrik ihren Antheil daran übernommen. Serr Singer will ja auch die Arbeiter unterstützen, und wir können ihm zurufen: Hier zeigt eure Liebe zu den Arbeitern! Hic Rhodus, nie Re Meyer. Halle Ce. Ba). M 8. Meyer⸗ e fr. Vg.) eine Fraktion, welche in dem Rufe stebt, die am meisten manchesterliche zu sein, hofft sich mit den anderen Parteien über die Vorlage zu verständigen. Wir sind damit ein verstanden, daß diejenigen Handlungen, welche einem reellen Geschãfts betrieb nicht entsprechen, auf dem Wege des zivilrechtlichen wangs und nöthigenfalls auch der Strafverfolgung geahndet werden. aßt man diese an sich verschiedenartigen Handlungen zusammen unter den Begriff des unlauteren Wettbewerbs, fo haben wir dagegen nichts einzuwenden, verwahren uns aber dagegen, daß daraus gefolgert wird, daß auch alle übrigen Handlungen, die Dieser oder Jener als unlauteren Wettbewerb bezeichnet, gleich- falls verfolgt werden müßten; denn da stoßen wir auf nnüberwind⸗ liche Schwierigkeiten. Lauter nennt jemand einen Wettbewerb, den er gegen einen Anderen unternimmt, und unlauter denjenigen, der ihm entgegentritt. Wir treten also in der Hoffnung auf einige Verbesserungen für das Gesetz ein, und ich kann mich dem Herrn Kollegen von Langen als bessere Hälfte präsen⸗ tieren, lehne aber jede Konsequenz ab. Die Konkurrenzklausel gehört zwar nicht bierher; ich will aber keinen Zweifel darüber lassen, daß ich im wesentlichen mit Herrn Singer darin einverstanden bin, daß derartige Vertrage, wie er sie charakterisiert hat, gegen die guten Sitten verstoßen. Hier könnte ich mit einem entsprechenden sozial⸗ demgkratischen Antrage leichter sympathisieren als mit einer großen Zahl anderer, die wie ein Platztegen auf uns gefallen sind. Ein allgemeines Glück auf Erden, eine allgemeine Moralitãt wird durch die ganze bürgerliche Gesetzgebung niemals herbeigefũbrt werden. Darin ftimme ich mit Herrn Singer überein. Dieses allgemeine Glück und diese allgemeine Moralität wird aber auch im sozial⸗ demekratischen Zukunftsstaat nicht verwirklicht werden. Ich glaube, daß innerhalb der sozialdemokratischen Partei doch auch gewiffe Dinge vorgeben, deren Offenlegung durch ein höchst unzweckmäßiges Ein. schreiten der Regierung juweilen verhindert wird, und welche deutlich beweisen, daß derjenige Stoff, mit dem die Herten Sozialdemokraten zu kochen pflegen, in dem ziemlich Allgemein bekannten Wasser besteht. Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Hier, in Berlin verhandelte eine Buchdrucker ⸗Versamm⸗ LIung am Donnerstag über den Ausstand in der Druckerei von Maurer und Dimm ick. Gegenüber den Ausführungen der Aus⸗ stãndigen erklärte der Arkeitgeber Dimmick, wie wir einem Bericht der Poft. entnehmen, er werde die Ausstãndigen nicht wieder einftellen, weil er bereits durch Organisierte Ersatz gefunden habe, die er nicht wieder binarewerfen werde; denn diese arbeiteten unter den von ihm gestellten Be⸗ dingungen. Es wurde beschlossen, die Regelung des Ausstandes und die weiteren Verhandlungen anf Grund der ven beiden Parteien in der Versammlung abgege benen Erklärungen dem Vorstande des Buch⸗ druckervereins zu überlassen. (Vgl. Nr. 296 d. Bl)
Aus Belfast wird dem WB. T. B. zum Aus stan de der Schiffs bauarbeiter gemeldet: Gine stark besuchte Versammlung der Schiffs bauarbeiter, welche ö abgehalten wurde, verwarf nach Erstattung des Berichts der Delegirten zur Glas⸗ gower Konferenz die dort festgestellten Bedingungen mit 879 gegen 25 Stimmen. Darauf nahm die Versammlung eine Ent⸗ schließung an, die das Vorgehen der Belsaster Delegirten, welche die Vorschläge der Arbeitgeber abgelehnt hatten, billigt, und erklärte, daß angesichts der den Arbeitern in den Werkstätten am Clyde ge⸗ machten Angebote die Arbeiter in Belfast noch fester als zuvor ent⸗ schlossen seien, auf der Forderung sofortiger Lohnerhöhung um einen a n. und einer weiteren Erhöhung um einen Schilling im April zu beste hen.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in DOberschlesien. An der Ruhr sind am 13. d. M. gestellt 13 116, nicht recht ⸗˖ zeitig gestellt keine Wagen. In Qberschlesien sind am 12. 8. M. gestellt 5924, nicht recht⸗ zeitig geftellt keine Wagen.
. Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht J1 Berlin stand am
12. Dezember das Grundstück Dragonerstraße 46a, dem Tapezier
ritz Neupert und Genossen gehörig, Theilung halber zur Ver⸗ teigerung; Nutzungswerth 6230 4. gifs , wurden die minorenne A. M. P. C. Horn und Genossen zu Berlin, vertreten durch den 3 G. Man kiewitz, mit dem Meistgebot von 105 000 41 — Das Verfahren der Zwangsversteigerung in den nachverzeichneten Grundstücken wurde aufgehoben: Pappel⸗Allee 108, dem i, , n Wii helm Bifcho ff gebörig. — Huffiten traße 29 dem Maurermeister Rudolf Schmiegel gehörig. — Zwinglistraße 8, dem Maurermeister G. Kraeutlein gehörig. — Küstriner Platz 7. dem M. J. G. R ü hl gehörig.
— In Beuthen 3 ist, wie W. T. B. meldet, auf Anregung und unter Theilnabme geschäftlicher und industrieller Kreise unter der Firma Oberschlesische Bank. ein Bankinstitut ge= gründet worden. Die Bank, welche ihre Thätigkeit am 1. Januar 1896 beginnt, ist eine Attiengesellschaft mit 1 500 0090 6 Kapital. 2 kö Wechtlerbank partizipiert an dem Unternehmen wese ;
Breslau, 13. Dezember. (W. T. B.) Getreide und 6 Spiritus pr. 100 1 1090 0½ exkl. 50 MÆ Ver⸗ rauchsabgaben pr. Dezember 49,70, do do. 70 S Verbrauchgabgaben pr. Dezember 30,20, do. do. Rüböõl pr. Dezember
45,00. Magdeburg, 13. Dezember. (W. T. B.) Zucke rbericht.
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von 7 76 — nene 1125 - 11.40. Rornzuder 882 070 - 19 35, neue 1975 - 1090. — . 3
D ose Rendem. 770-870. Matt. B Brotraffinade II 2309. Gem. Sem. vr. Januar Mãrz 109 . Br., vr. Avril 11,121 Gd, 11,15 Br., Er. Juni-Juli 1130 Gd., 11,35 Br. Still. — Wochen⸗ umsat im Roß Fergeschãft 360 000 3tr.
fen a. d. Ruhr, 13 Deiember. (B. T. B) Die . Rhein. Bestf. Ztg.“ meldet vom Ruhrkehlenmarkt: Die tbatsächliche Ginschrankung der Syndikatezechen beträgt für November 3 70 gegen beschlofsene 100/49. — Auch jetzt hält die starke Nachfrage an in ein⸗ zelnen Sorten, namentlich in Nußkohle 1 und 2 und in Koks kohle können Abnehmer bei weitem nicht befriedigt werden. Das EGrgebniß für Dezember ist voraussichtlich ebenso günstig wie für November.
Leipzig, 13. Dezember. (B. T. B.) Kam mzug⸗Term in han del. La Plata. Srundmuster B. pr. Dezember 3 17 Æ, pr. Januar 3,174 *. pr. Februar 3 20 M, p. Mär; 3.228 M, pr. April 3.230 66, vr. Mal 3,27 c. pr. Juni 3 30 Æ, pr. Juli 3.30 , pr. August 3321 . pr. Seytember 332 , vr. Oktober 3, 323 A, pr. November 332 0 Umfatz 25 000 Eg. Ruhig.
Bremen 13. Dejember. B. T. B) Bör en Schlußbericht. Rafftniertes Petroleum. (Offtzielle Notierung der Bremer
leum Börse) Rubig. Loko 7 40 Br. Nussisches Petrolenm.
o 700 Br. — Schmal. Ruhig. Wilcer 23 *. Armour shielsd 2 , Cudahy 30 3, Choice Grocer 30 3, Wöite label 36 3, Fairbanks 26 3. — Sp eck. Rubig. Sbort clear mit dling loko 24 3. Extralongs 2. 3. — Reis unverändert. Kaffee ruhig. — Baum wolle. Ruhig. Upland middl. loko 44 3. — Wolle. 1 245 Ballen. L Tabac. Umsatz: 2109 Ballen St. Felix.
Ham burg, 13. Dezember. (B. T. B.) Kaffee. (Nachmit:aca- bericht) Sood average Santos vr. Dezember 73, vr. März 693, pr. Mai 674. pr. September 64. Behauptet — Zucker marki. Schlußbericht ) Rüben ⸗Robzucker J. Produtt Basis S8 0/0. Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg vr. Dezember 10723, pr. Mär; 1100 ver Mai 11,15, vr. Auguft 11,377. Ruhig.
. Wien 14. Dezember. (W. T. BJ Blättermeldungen zufolge sollen die Schwierigkeiten bei der Verftaatlichung der Nordwest⸗ bahn gehoben sein. Beide Linien gehen am 1. Januar n. J. in den Staatsbetrieb über; die Aktionäre beider Netze erhalten zunächst 114 Fl. auf die Aktie und nach der Kondersion der 8 00 Prioritãten beider 6 welche spätestens bis zum Jahre 1801 durchgeführt sein soll, für jede Aktie 40,0 Staataschuld⸗ verschreibungen im Nominalbetrage von 309 Fl., wodurch sich die Rente beider Netze auf 12 Gulden erhöht. Zur gleichen Zeit, in der die Aktien mit dem Nominalbetrage von 366 Fl. eingelsst werden, sollen auch die Genußscheine der Elbethal⸗Bahn gegen den Nominal betrag von 100 Fl. in 4 0 Titres eingezogen werden.
SELo ndon, 13. Dejember. (W. 2. B) 96 , Javazucker 121 leg Rüben⸗Roh zucker lolo 1035 ffetig. Centrifugal 127. — Chile Kupfer Et, pr. 3 Monat 433/15.
London, 13. Dezember. (B. T. B.) Nach einer Meldung des R. B. aus Konstantinopel verlautet dort, daß der tärkische Ministerrath vorgestern den Vorschlag der Tabac sregie über die Verlängerung ihrer Konzession, worauf der Plan einer Anleihe für die Türkei in der Höhe von einer Million begründet war, ver⸗ worfen habe.
— . 14. Dejember. (B. T. B.) Der Weihnachtsferien wegen bleibt die Metall⸗Börse, mit Ausnahme vom 31. Dezember, von Dienstag Mittag, den 24. Dezember, bis 3. Januar 1896 geschlossen.
Liverpool, 13. Dejember. (W. T. B. Baumwollen⸗ Wochenbericht. Wochenumsatz gegenwärtige Woche 75 9900 vorige Woche 73 C00), do. von amerikanischen 639009 (62 00, do. für Speku⸗ lation 3000 (000), do. für Export 2000 (209090 „do. für wirklichen Konsum 58 900 (58 000, do. unmittelb. ex. Schiff 73 000 (83 90M, wirklicher Export 9oJg9 (9000), Import der Woche 108 005 123 G60), davon amerlkanische S5 oo (o oho), Vorrath g74 666 (354 000), davon amerikanische 834 000 (811 000), schwim mend 33 k 257 000 (222 000), davon amerikanische 280 000
Liverpool, 14 Dezember. (W. T. B.) Der Baumwollen⸗ Markt wird von Dienstag, den 24. Dezember, Nachmittags 4 Uhr, y, den 30. Dejember, und Mittwoch, den J. Januar 1856, geschlossen.
Nanchester, 13. Dezember. (W. T. B.) 12 Water Taylor 5, 30r Water Taylor 74, 20r Water Leigh 63, 30r Water Clapton 73, 32r Mock Broske 71. 40r Mavoll 73 40r Medio Wilkinson 8́, 322 Warrcorps Lees 6z, 36r Warpeops Rowland 75, 36 Warpcopg Wellington 8. 40r Double Weston Sz, 60r Double courante Qua- litãt 113, 32 116 vards 162 16 grey Printers aus 32, 46 161.
Slasgow, 13. Dejember. B. T. S.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stares belaufen sich auf 337 148 Tons gegen 285 044 Tons im vorigen Jahre. — Die Zahl der im Betrieb befind- lichen Hochöfen beträgt 8 gegen 71 im vorigen Jahre.
St. Petersburg, 13. Delember. (B. T. B.) Dr odnkten⸗ markt. Weijen loko 8 900. Roggen loko 490. Dafer loko 3 30. , lolo 10.40. Hanf loto — —. Talg loko 4,00, pr.
ugust —.
Der Verwaltungtrath der Russischen Bank für aus⸗ wärtigen Handel beschloß die Auszahlung einer Abschlagsdividende von 15 Rubel am 2. Januar a. St.
St. Petersburg, 13. Dezember. Der Finanz⸗Minister bat für die Zuckerkampagne 1895/96 die von der Zuschlagssteuer befreite Pproduktions menge für den inneren Konsum auf J54 Millionen Pud normiert. Der unantasthare Fonds der Fabriken wurde auf 2. Millionen Pud festgesetzt. Als Höchstpreis für das Inland wur⸗ den 4,75 Rol. bis zum 1. Januar 1896 a. St. und 5 Rubel vom J. Januar ab bis zum 1. September 1896 bestimmt.
Am sterdam, 13. Dezember. (W. T. B.) Java ⸗Kaffee good ordinary 54. — Bancazinn 37.
New ⸗Nork, 13. Dezember. B. T. B.) Die Börse eröffnete 26 und schloß nach theilweiser Steigerung recht fest. Der Umsatz in Aktien betrug 135 000 Stäck.
Weizen eröffnete stetig, fiel aber dann, abgesehen von einigen unbedeutenden Reaktionen, durchweg infolge dringenden Angebots für New-York; dieses letztere wurde zurückgeführt auf Gerüchte, daß sich die Restbeftãnde der argentinischen Ernte auf 50 Millionen Bushels bezifferten. — Mais ging infolge großer Ankünfte und entsprechend der Mattigkeit in den Weizenmärkten während des ganzen Börsen⸗ verlaufs stetig zurück.
Waarenbericht. Baumwolle ⸗Preis in New⸗Jork S8: 18, do. do. in New ⸗- Orleans St, Petroleum Stand. white in New-HdJork 80, do. dx. in Philadelphia 75, do. rohes in Casegs — de. Pipe line Gertifie. pr. Januar 152, Schmalz Western steam 5,50, do. Rohe u. Brothers 5,75. Maig. Tendenz stetig, per De ember . do. per Januar 34, do. per Mai 345. Rother Winterweizen 694, Weizen 7 Dezember 655, do. per Januar 663, do. p März 68, do. ver Mai 674. Getreidefracht nach Liverpool 3. Kaffee fair Rio Nr. 7 145, do. Rio Nr. 7 per Januar 1375, do. do., per März 13,60 Vᷣeehl, Spring ⸗Wheat clears 2.60, Zucker 33, Kupfer 10.50.
Baumwollen⸗Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionz⸗ äfen 228 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 87 000 Ballen. usfuhr nach dem Kontinent 98 000 Ballen. Vorrath 966 9 0 Ballen.
Chicago, 13. Dezember. (W. T. . Der Rückgang der Weizenpreise wurde hier mit den gleichen Ursachen begründet, welche für den New-⸗Jorker Markt maßgebend gewesen sind. Außerdem drückten aber auch noch reichliche Realisierungen und die Abgaben der Baissiers. — Mais erlitt infolge großer Zufuhren und zunehmender Farmerlieferungen eine Einbuße, die auch durch eine spätere Reaktion nicht wieder ausgeglichen wurde. Weizen pr. Dezember 56z, pr. Januar 573. Mais per Dezember 253. Schmal per Januar b, 25, do. per Mai 5, 47. Spec
short clear nom. Pork per Januar 8,42.