, Anzeiger
ei hs ;
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger
— Insertionapreis fir den Raum einer Aruchzeile 30 9. Inserate nimmt an: die stönigliche Expedition des Reutschen Reichs · Anzeigers nnd Königlich Rreußischen taats-Anzeigera Berlin 8T., Wilhelmstraße Nr. 32.
Alle Kost-Anstalten nehmen an;
Aer Sexmgapreis betragt vierteljahrlih 4 M 50 3. j far Gerlin außer den Post Austalten auch die Cephedition
Sinzelne Nummern kosten 25 9.
err r , * err rr nam
Sy. Wiihelmstraße Nr. 32. X
M 301.
Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember, Abends.
—
1895.
Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr nehmen sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs⸗Spediteure entgegen.
Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlich des Postblattes und des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4 M 50 3.
Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, wie der geringe Vorrath reicht.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnäͤdigst geruht:
den nachbenannten Marine⸗Offizieren 2c. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Komthurkreuzes des Königlich bayerischen affen e , , ch s. ö h
dem Kapitän zur See Rötger, Kommandanten S. M. S.
Stein“; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens:
dem Kapitän zur See Geißler, Chef des Stabs des Manõver⸗Geschwaders;
des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Kapitän ⸗Lieutenant von Möller, zur Verff gun der J. Marine⸗Inspektion, vormals Kommandant S. M. S. Meteor“, und dem Marine ⸗Stabsarzt von Köppen, stellvertretendem Oberarzt der J. Torpedo⸗Abtheilung;
des Ehrenkreuzes des Großherzoglich mecklenburg— schwerinschen Greifen⸗-Ordens: dem Korvetten⸗Kapitän Stein, Mitglied der Schiffs— prüfungs⸗Kommission; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Lieutenant Freiherrn von Doben eck, Kompagnie⸗ Offizier in der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika;
ferner:
des Kommandeurkreuzes des Königlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“: dem Kapitän zur See Koch, zur Verfügung des Chefs der Marine⸗Station der Ostsee;
des Kom man deurkreuzes zweiter Klasse des Königlich dänischen Danebrog-Ordens: 8 2 Kapitän zur See Lavaud, Kommandanten S. M. S. Baden;
des Offizierkreuzes des Königlich niederländischen Ordens von Oranien-Nassau mit Schwertern: dem Kapitän⸗ Lieutenant van Semmern von der ä, . vormals Erster Offizier S. M. S. „Beowulf“; sowie des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich ö Sch wert⸗Ordens: dem Kapitän⸗Lieutenant Grapow, Admiralstabsoffizier Kommando der Marine⸗Station der Ostsee.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem Direktor der Universitãts und Landes⸗Bwibliothek zu
Straßburg i E, . Dr. Barack den Charakter als Kaiserlicher Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.
Den nachbenannten Kranken kassen:
I) Ziegeler'sche Kranken⸗ und Sterbekasse zu Branden⸗ burg a. H. (C. H.), . .
Y Maurer⸗Kranken⸗Unterstützungskaße für Gaarden, Kiel, Ellerbek und Neumühlen (E. H.) in Gaarden,
3) Kranken⸗ und Sterbekasse der Schreinergesellen (6. 5) in Frankfurt a. M.
4 , , n . e zur Bruderliebe in Bischofs⸗
heim (E. H), 5 e be uin st ungs⸗Verein für Niendorf, genannt ‚. Eintracht/ 8 ö ist auf Grund des 8 754 des Krankenversicheru esetzes Ire e, nee, 10. y 1 . . ; ö i ung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des rn engelbes, den Anforderungen des 75 2 a. a. S. en.
lin, den 14 Dezember 1895.
Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.
Landespolizeiliche Anordnung.
Infolge der wiederholten Einschleppung der Maul⸗ und Klauenseuche in verschiedene Kreise des diesseitigen Bezirks durch das aus den südlichen Reichstheilen ftammende Vieh be⸗ stimme ich hiermit für den Umfang des Regierungsbezirks Bromberg auf Grund der 88 19 und 20 des Reichs⸗Vieh⸗ seuchengesetzes vom 23. Juni 18801. Mai 1894 bis auf weiteres Folgendes: ;
Aus Süddeutschland . Rindvieh ist vor dem Entladen auf der Eisenbahn oder gegebenen Falls vor ander⸗ weitigem Eintritt in den diesseitigen Regierungsbezirk durch den . beamteten Thierarzt der Entladestatlon bezw. des Eintrittsortes zu untersuchen. Der beamtete Thierarzt hat über das Ergebniß der Untersuchung eine Bescheinigung aus⸗ 6 welche die Stückzahl, die Gattung der Thiere und
ie Zeit der Untersuchung 2c. enthält. Diese Bescheinigung ist der Ortspolizeibehörde des Bestimmungsortes sofort zu über⸗ senden, event. deren Inhalt telegraphisch zu übermitteln.
8 2.
Wird das Vieh frei von Seuchen befunden, so ist es auf dem kürzesten Wege an dem Bestimmungsort — bezw. dem erstmaligen Aufstellungsort — in einem abgesonderten Raume einer achttãgigen polizeilichen n zu unterwerfen.
Während der polizeilichen Beobachtung hat der Besitzer der Thiere solche Einrichtungen zu treffen, daß das Vieh die für dasselbe bestimmten Räumlichkeiten nicht verlassen kann und außer aller unmittelbaren und mittelbaren Berührung und Gemeinschaft mit anderen 1 bleibt.
5 Vor Aufhebung der polizeilichen Beobachtung hat eine Untersuchung der Thiere durch den zuständigen beamteten . stattzufinden, welcher der Ortspolizeibehörde einen kurzen Befundbericht mit dem Antrage auf Aufhebung, event. auf Verlängerung der ö Beobachtung mittheilt.
Die durch die thierärztliche Untersuchung der Thiere ent⸗ standenen Kosten fallen gemäß 8 2 Preuß. Ausführungs⸗ geit. vom 12. März 181418. Juni 1894 dem Eigenthümer
er Thiere zur Last. 8 § 6.
Uebertretungen vorstehender landespolizeilicher Anordnung werden gemäß 8 66 des Reichs⸗Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 bezw. nach 5 328 des Strafgesetzbuchs geahndet. .
7. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Bromberg, den 6. Dezember 1895.
Der Regierungs-Präsident.
Bekanntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betreffend.
Da nach den amtlichen Ausweisen die Maul⸗ und Klauenseuche, deren Einschleppung aus dem ders nm Salz⸗ burg nach Bayern den Anlaß zu dem unterm 6. März l. J. ergangenen Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus dem Herzogthum Salzburg gegeben hat, seit längerer Zeit in diesem Kronlande ganz erheblich zurückgegangen und nach dem letzten Ausweise vom 7. d. M. vollständig erloschen ist, wird die Bekanntmachung vom 6. März l. J. Nr. 4290 — Ges⸗ u. B⸗O⸗Bl. S. 124 — hiemit außer Kraft gesetzt und die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus dem Herzogthum Salzburg unter denselben Be⸗ dingungen, unter denen dieselbe vor Erlaß des Einfuhrverbots zulaͤssig war, wieder gestattet.
ünchen, den 15. Dezember 1895. Das Königliche Staats⸗Ministerium des Innern. Freiherr von Feilitzsch.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Regierungs⸗ und Schulrath Dr. Dittmar zu Potsdam
und dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät
der Universitãät Halle Dr. Theodor Lindner den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.
Auf Ihren Bericht vom N. November d. J. will Ich der Firma Friedrich Bösner in Augustenthal bei Neuwied das Enteignungsrecht zur ö und dauernden Beschränkung des Grundeigenthums für den Bau einer Klein⸗ bahn von Rasselstein nach Augustenthal im Kreise Neuwied in Gnaden verleihen. Die eingereichte Uebersichtskarte folgt anbei zurũck.
Neues Palais, den 2. Dezember 1895.
Wilhelm R. Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Oberlehrer am Real⸗Progymnasium in Spremberg Dr. Emil Winkler ist der Charakter als Professor bei⸗ gelegt worden.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Zusammenstellung der für den Juli⸗ und Oktober⸗Termin 1895 durch die Renten⸗ banken erzielten Resultate, sowie eine Uebersicht der seit Errichtung der Rentenbanken bis zum 1. Oktober d. J. aus⸗ gegebenen und ausgeloosten Rentenbriefe veröffentlicht.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 18. Dezember.
Seine Majestät der Kaiser und König arbeiteten im Neuen Palais heute Morgen von 9 Uhr ab mit dem Chef des Zivilkabinets und empfingen um 12 Uhr den Finanz⸗ Minister Dr. Miquel zum Vortrag.
Die vereinigten Ausschüsse des nente für Zoll⸗ 5 und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzung.
und eine
Der Kaiserliche Gesandte im Haag, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von den Brincken hat einen ihm Allerhächst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit des⸗ selben . der etatsmäßige Legations⸗Sekretär der Kaiser⸗ lichen Gesandtschaft, Legations-Rath von Schloezer als Geschãftstrãger.
Württemberg.
Die Kammer der Standesherren genehmigte in ihrer gestrigen Sitzung den Staatsvertrag zwischen Wuͤrttem⸗ berg und Bayern über die Herstellung einer weiteren Verbin⸗ dung zwischen den beiderseitigen Staatsbahnen.
Baden.
Ein Extrablatt der „Karlsruher Zeitung“ meldet, daß Seine Majestät der Kaiser heute an das J. Badische Leib⸗ Grenadier⸗Regiment Nr. 109 folgendes Telegramm ge⸗ sandt hat: .
Den tapferen Leib⸗Grenadieren sende Ich heute, am 25 jãhrigen Gedenktage von Nuits, in dankbarer Erinnerung der von ihnen dort unter großen Opfern vollbrachten Siegesthaten Meinen Gruß. Wilhelm R.“
Durch Allerhöchste Kabinetsordre vom heutigen Tage ist Seine Hoheit der Prinz Wilhelm von Baden à la snite des 1. Badischen Leib⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 199 gestellt und Höchstdemselben gleichzeitig der Orden Pour le mèérite verliehen worden.
In der Sitzung der Zweiten Kammer vom 16. d. M. 6ab bei der Besprechung der von dem Abg. Muser einge⸗
rachten Interpellation über die Stellungnahme der Groß⸗
herzoglichen Negierung zu der Abänderung des Alters⸗ und Invaliditätsversicherungsgesetzes, der Praäsident des Ministeriums des Innern, Wirkliche Geheime Rath Eisen⸗ lohr im Namen der Regierung folgende Erklärung ab:
J. Die Großherzogliche Regierung erachtet es für angezeigt, daß im Zusammenbang mit den zut Zeit schwebenden Fragen einer Ab. änderung der als verbesserungsbedurftig erkannten Bestimmungen des