Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Rer Gexigapreis beträgt nierteljahrtich 4 * 59 3.
Ale RHost-Anstalten nehmen Gestellnug an; ;
für gerlin außer den Hot Austalten auch die Ezpedition ; S8Xn., Wilhelmftraße Nr. 32. . Sinzelne Nummern kosten 25 3. ;
. *
Königlich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.
M 307.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Postsekretãr a. D. Benne zu Halle a. S. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Telegraphen⸗Direktor a. D. Seidel zu Stettin den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Telegraphen⸗Sekretãr a. D. Ra ethel zu Meiningen, dem Ober⸗Telegraphen⸗Assistenten a. D. Liese zu Duisburg, Waltsgott zu Wesel, Hecht zu Lübeck, Franke zu Ha a. S. und Haempfler zu Bernsdorf O-L. im Kreise Hoyers⸗ werda, dem emeritierten Rektor Senckpiehl zu Eberswalde, dem emeritierten Konrektor Dühmert zu Liebenwalde im Kreise Nieder⸗Barnim und dem Kanzlei⸗Sekretär Steinicke bei dem Ober⸗Landeskulturgericht zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Böttcher zu Neuensund im Kreise Prenzlau, Schwarz zu Himmelofort im Kreise Templin, 6 zu Zootzen in demselben Kreise, Rothenburg zu Neu⸗ im im Kreise Ober Barnim, Fromm hagen zu Läsikow im Kreise Ruppin Tru loff zu Perleberg, fruͤher zu Blesen⸗ dorf im Kreise Ostprignitz, Seiffert zu Beeskow, Gott— lob Lehmann zu Potsdam, Lüdeke zu Straus⸗ berg im Kreise Dber⸗Barnim, Gauger zu Menkin im Kreise Prenzlau, Zerbst zu Deutsch Wilmersdorf bei Berlin, früher zu Tremmen im Kreise Westhavelland, Mäker zu Quitzow im Kreise Westprignitz, Lin do w zu Badingen im Kreise Templin, Frühauf zu Alt⸗-Landsberg, Deiß ler zu Wilsnack im Kreise Westprignitz und Wille zu Alt⸗Ruppin im Kreise Ruppin den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie dem Postpackmeister a. D Lüpke zu Neudamm im Kreise Königsberg RM., früher zu Frankfurt a. O, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Hof⸗Marschall Freiherrn von und zu Egloffstein die Erlaubniß zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Infignien zu ertheilen, und zwar: der zweiten Klasse mit dem Stern des Königlich bayerischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael und des Komthurkreuzes erster Klasse des Großherzoglich 2 Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom welßen alken.
Dentsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den vortragenden Rath bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs, bisherigen Geheimen Regierungs⸗Rath Theodor Emil Wilhelm Eduard von Ditfurth zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath zu ernennen sowie den Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei dem Rechnungs—⸗ hofe des Deutschen Reichs, Rechnungs⸗Räthen Sch alkhäuser und Burkart den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗-Rath, dem Geheimen Registrator bei derselben Behörde, Kanzlei⸗ Rath Lensch den Charakter als 6 Kanzlei⸗Rath, und ⸗ dem Geheimen Rechnungs⸗Revisor hei derselben Behörde Görlitz den Charakter als Rechnungs⸗-Rath zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Königlich preußischen Wasserbau⸗Inspektor Nicolaus Scholer zum Kaiserlichen Regierungs⸗Rath und Mitglied des Kaiserlichen Kanalamts, sowie die Mitglieder der Phyfikalisch⸗Technischen Reichsanstalt Dr. Wiebe und Dr. ö zu Professoren bei dieser Anstalt zu ernennen. : . dem Geheimen istrator im Auswärtigen Amt Schmidt und dem Chiffreur im Auswärtigen Amt, bisherigen Geheimen Sekretãr Perdelwitz den Charakter als Hofrath, und dem im Auswärtigen Amt angestellten e, . Ge⸗ ; , Sekretãr Kleist den Charakter als Kanzlei⸗
Se ine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Staatsanwalt bei dem Ober⸗Landesgericht in Colmar, Geheimen Justiz⸗Rath Huber zum Ober-Staatsanwalt bei dem Ober⸗Landesgericht daselbst, z den 82 Staatsanwalt Dr. Bernays in Colmar unter Verleihung des Charakters als Geheimer Justiz⸗-Rath zum Staatsanwalt bei dem Ober⸗Landesgericht deselbst, ;
Bestellungen auf den Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats— nehmen sammtliche Post⸗Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußis und des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4 1 50 3. Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, wie der geringe Vorrath reicht.
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Insertionapreia ssr den Raum einer Bruck;eile 30 4. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
1 ; des Jentschen Reich Anzeiger⸗ ö
und Königlich Rrenßischen Staatz. Anzeiger ⸗ erlin Sy. Silhelmstraße Rr. 32. *
Berlin, Freitag, den 27. Dezember, Abends.
1895.
J Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr „SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs⸗Spediteure entgegen. chen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlich des Postblattes
den Landgerichts⸗Rath Gombart in Straßburg zum Ersten Staatsanwalt in der Verwaltung von Elsaß— Lothringen, und
den Gerichts⸗Assessor Schulz zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Albesdorf zu ernennen; sowie
dem Landgerichts⸗Präsidenten Wachter in Saargemünd den Charakter als Geheimer Ober⸗Justiz Rath mit dem Range der Räthe I. Klasse,
den LandgerichtsDirektoren Boecking in Straßburg und Aretz in Metz den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath,
den Notaren Albert und Weber in Saargemünd, Ditsch in Finstingen und North in Dettweiler, den Rechts⸗ anwalten Ganser in Colmar und Riff in Straßburg, sowie dem Hypothekenbewahrer Hafen in Metz den Charakter als Justiʒ Rath,
dem Amtsgerichts⸗Sekretär Lang in Altkirch den Charakter als Kanzlei⸗Rath, und
dem Rechnungs⸗Revisor Rittmann in Straßburg den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Bekanntmachung.
Nach Allerhöchster Bestimmung Seiner Majestät des Kaisers wird am 18. Januar k. J. zur Erinnerung an die vor S Jahren erfolgte Neubegründung des Deutschen Reichs eine Feierlichkeit im Königlichen 2 fe hierselbst stattfinden, zu welcher unter Anderen auch die damaligen Reichstags⸗ mitglieder eingeladen werden sollen.
Demzufolge werden diejenigen Herren, welche dem Reichstag des Norddeutschen Bundes Ende 1870 oder dem ersten Deutschen Reichstag 1871 angehört haben und gegen⸗ * nicht Mitglieder des 2 sind, hierdurch ersucht, ihre Adressen bis zum 3. Januar k. J. dem Reichsamt des Innern einzusenden.
Berlin, den 26. Dezember 1895.
Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
Königreich Pren ßen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs⸗Rath, Direktor bei den König⸗ lichen Museen und Professor an der Friedrich⸗Wilhelms⸗ Universität Berlin Dr. phil. Heinrich Friedrich Reinhard Kekule den ausländischen Adel unter 36 von seinen Vor⸗ fahren geführten Namen „Kekule von Stradonitz“ nebst dem überkommenen Wappen anzuerkennen und zu erneuern.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Geheimen Medizinal⸗Rath, Professor Dr. Franz König in Berlin zum ordentlichen Mitgliede der Königlichen Wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen zu ernennen, sowie
dem Professor an der Technischen Hochschule zu Hannover Wilhelm Keck den Charakter als Geheimer Regierungs— Rath, und
dem Sekretär Max Gotthard bei dem Provinzial⸗ Schulkollegium in Koblenz den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachgenannten Beamten des Finanz⸗Ministeriums: den Rechnungs⸗Räthen Mangelsdorff und Ruppert den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath, und
den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren EKunad, Hen drich und Happatz den Charakter als Rech⸗ nungs⸗Rath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Rechnungs⸗Revisor bei der Ober⸗Rechnungs⸗ kammer, Rechnungs⸗Rath Li den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath, und den Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei derselben Behörde This, Richtmann, Prehm, Grubbert, Pieper und
Fin an z-Ministerium.
Zu Steuer⸗Inspektoren sind ernannt: der Kata ster⸗ Sekretär Diefenhardt in Wiesbaden, sowie die Kataster⸗ Kontroleure Friedrich in Biedenkopf, Georgs in Inster⸗ burg, Herbst in Wiehl, Klüppel in Neurode, Kol venb ach in Lechenich, Leinweber in Höchst a. M, Maurer in Hachenburg, Sauer in Militsch, Selbach in Herborn, Steinkrüger in Wesel, Wiedemann in Hennef und Wolff in Striegau.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Kreis⸗Wundarzt des Kreises Rügen Dr. Eschricht in Binz a. R. ist zum Kreisphysikus des Kreises Bleckede, und
der bisherige Präparanden⸗Anstalts⸗Vorsteher Franz Schmidt zum Kreis-Schulinspektor ernannt worden.
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betreffend die Errichtung einer evangelischen Kaiser⸗ Friedrich⸗Gedächtniß⸗Kirchengemeinde in Berlin.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten und des Evangelischen Ober ⸗Kirchen⸗ raths, sowie nach Anhörung der Betheiligten, wird von den unter- jeichneten Behörden hierdurch Folgendes festgesetzt:
J.
Die Evangelischen in demjenigen Stadtgebiete von Berlin, welches umschrieben wird:
im Norden durch die Spree von der Lutherbrücke bis zur Weich⸗ bildgrenze gegen Charlottenburg,
im Westen durch die Weichbildgrenze gegen Charlottenburg von der Spree bis zur Mittellinie der Charlottenburger Chaussee,
im Süden durch die Mittellinie der Charlottenburger CGhaussee von der Weichbildgrenze gegen Charlottenburg bis zur Mittel- linie des Spreewegs,
im Osten durch die Mittellinie des Spreewegs von der Mittel linie der Charlottenburger Chaussee bis zur Lutherbrücke, werden aus der Dorotbeenstädtischen Kirchengemeinde ausgepfarrt und zu einer selbständigen Kaiser⸗Friedrich⸗Gedächtniß⸗Kirchengemeinde
vereinigt. 1
Die bisherige dritte Einig Stelle der Dorotheenstädtischen Kirchengemeinde geht als Erste Pfarrftelle auf die Kaiser⸗Friedrich⸗ Gedãchtnihß⸗Kirchengemeinde über. III. Für die Kaiser⸗Friedrich⸗Gedächtniß⸗Kirchengemeinde gelten bis auf weiteres die gegenwärtigen Gebührenordnungen der Dorotheen⸗ stãdtischen Kirchengemeinde. .
Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1896 in Kraft. Berlin, den 19. Dezember 1395. Berlin, den 21. Dezember 1895. Königliches Konsistorium Der der Provinz Brandenburg, Königliche Abtheilung Berlin. Polizei⸗Präsident. (L. S.) Fa ber. (L. S.) von Windheim.
Vorstehende Urkunde bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Zugleich werden folgende Festsetzungen bezw. Anordnungen bekannt gemacht:
A. Der Zweiggemeinde wird das Recht der Benutzung des neuen Kirchhofs der Stam mgemeinde in der Scharnweberstraße eingeräumt.
Die Zweiggemeinde vereinnahmt für die aus ihrer Mitte statt⸗ findenden Beerdigungen:
I) für die Dauer der Benutzung des Kirchhofs
a. die Stolgebũhren. .
b. die Ertraͤge der Armenbüchse zur Hälfte, sowie die Erträge aus den sogenannten Ablösungen der Armenbüchse seitens ihrer Mitglieder,
2) für die Dauer von 10 Jahren vom Tage der Errichtung ab a. die Stellgebühren,
b. die aus der Reservation von Grabstellen und aus dem Erwerb von Erbbegräbnissen seitens ihrer Mitglieder fließenden Gebühren zur Hälfte. ;
56 Mitglieder der Zweiggemeinde auf dem alten Kirchhof in der Chausseestraße, welcher der Stammgemeinde und der Friedri Werder⸗Kirchengemeinde gemeinschaftlich gehört, oder auf dem Kirchhof der Stammgemeinde in der Liesenstraße beerdigen lassen, haben sie die für die Angehörigen der Stammgemeinde festgesetzten Gebühren, auf wesche die Zweiggemeinde keinen Anspruch hat zu entrichten.
Die Kirchhofsgemeinschaft hört auf, sobald die Kirchhöfe voll ständig belegt bezw. geschlossen sind, oder die Zweiggemeinde einen eigenen Kirchhof erworben hat, oder in eine Kirchhofsgemeinschaft mit einer anderen Gemeinde getreten ist, spätestens aber nach Ablauf von 1 . Jahren vom Tage der Errichtung der Zweiggemeinde an gerechnet.
—
Roestel den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
3. An dem af an welchem die Errichtungsurkunde in Kraft tritt, geht die Kapelle in der Bachstraße mit sämmtlichem Inventar
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