,
ö Q
—
3
. * K . H . . . . k 14 4 . ö . 4 .
] .
3 / ö . . ?
und mit allen Rechten und Pflichten, welche die — 4 be⸗ zäglich derselben bat, in das Figentbum der e n, über.
G. Mit dem Tage der Errichtung g Stammgemeinde der Zweiggemeinde eine Aussteuer von 100 0090 „ (einhunderttausend Markt) und zwar, soweit es nach dem Ermessen der Stammgemeinde angängig ist, in baarem Gelde, sonst in einer mit 30/0 zu ver⸗ 2 Hypothek. Das Kapital kann seiteng der Stammgemeinde jederzeit, auch ratenweise ausgezahlt werden. Für die Zweiggemeinde ö die . unkũndbar. 2
D. Von den Erträgen der der Dorotheenstädtischen Kirchenkasse zugeflossenen Legate und sonstigen Zuwendungen, welche im Eigenthum der Stammgemeinde verbleiben, erhält die Zweiggemeinde in den ersten Tagen des Dezember eines jeden Jahres
a. zwei Fünftel der Ueberschüsse des Jacobi⸗Legats, ö
b. 180 (Einhundertundachtzig Mark zur Verwendung für Arme und Kranke von den Zinsen der Legate von Michaelis, Minet, Lafontaine, Sala, Rosenlechet und Vorbrodt.
E. Der Inhaber der bisherigen dritten geistlichen Stelle an der Dorotheenstãdtischen Kirchengemeinde, Prediger Hagenau tritt mit dem J. Januar 1896 als Erster Pfarrer zur Kaiser⸗Friedrich. Gedächtniß⸗ Kirchengemeinde über. Derselbe wird die Anmeldung der in dem neuen Parochialbezirk wohnbaften wahlfähigen Gemeindeglieder zur Wählerliste während der noch durch Kanzelabkündigung zu bestim⸗ menden Tagesstunden in der Sakristei der Kaiser⸗Friedrich⸗Gedächtniß⸗ Kirche und außerdem nach Möglichkeit zu jeder anderen Tageszeit in seiner Wohnung entgegennehmen. .
Die ersten Erneuerungswahlen nach § 43 Abs. 2 der FKirchen⸗ emeinde⸗ und Synodalordnung haben in der Kaiser⸗Friedrich⸗ edächtniß⸗Kirchengemeinde im Herbst 1897 zu erfolgen.
Berlin, den 24. Dezember 1895.
Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abtheilung Berlin. (L. S.) Faber.
der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird ein rn nr n wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Göttingen im Betrage von 600 000 S ver⸗ öffentlicht.
Abger eist:
Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für e,. und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, nach ecklenburg.
Aichtamtliches.
Den tsches Reich.
Preußen. Berlin, N. Dezember.
Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten wohnten, wie, W. T. B.“ meldet, am ersten Weihnachts⸗ ,, Vormittags mit den vier älteren Prinzen⸗Söhnen em Gottesdienst in der Friedenskirche zu Potsdam bei und begaben Sich nach Beendigung desselben zu Fuß nach dem Neuen Palais zurück. .
Am zweiten Weihnachtsfeiertage fuhren Ihre Majestäten mit den vier älteren Prinzen um 121, Uhr nach Berlin und nahmen bei Ihrer Majestäͤt der Kaiserin Friedrich in Aller⸗ höchstderen Palais das Frühstück ein.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin waren am Montag, den 23. d. M, bei den Weihnachtsbescherungen in der Auguste Victoria⸗- Krippe und im Pfingsthause zu Potsdam anwesend.
Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin ihre Glückwünsche zum Neujahrstage darzubringen beabsichtigen, werden gebeten, ihre Karten im Laufe des 31. Dezember bei Ihrer Excellenz der Frau Ober— Hofmeisterin Gräfin von Brockdorff im Einschreibezimmer unter Portal V des Königlichen Schlosses hierselbst, vom Lustgarten aus links, abzugeben.
Die Ober⸗Hofmeisterin Gräfin Brockdorff wird vom 1. Januar ab, wie in früheren Jahren, am Montag, Donners⸗ tag und Sonnabend von 3 bis 5 Uhr im . Schlosse empfangen.
Das Königliche Ober⸗Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1895 (6. d. D⸗V.-⸗G. in Staatssteuersachen, S. 42435 Anm.) und in einigen neueren Erkenntnissen den Grundsatz aufgestellt, daß die Zer⸗ legung des Gewerbesteuersatzes in Gemäßheit des 5 38 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 stets nach dem Ertrage zu erfolgen hat, wenn der — nach §S 17 a. a. O. einheitlich zu besteuernde — Gesammt⸗ gewerbebetrieb eines Steuerpflichtigen einen Ertrag aufweist, gleichviel ob und an wievielen der einzelnen Betriebsorte mit Verlust gearbeitet worden ist. Nur wenn das Gesammt⸗ geschäft keinen Ertrag oder Verlust ergeben hat, soll die ,, nach Maßgabe des Anlage⸗ und Betriebskapitals erfolgen.
Im Weiterungen und Berufungen zu vermeiden, hat der Finanz-Minister in einem, vom 17. d. M. datierten, Erlaß an die Königlichen ,. angeordnet, daß bei der für 1896/97 stattfindenden Gewerbesteuerzerlegung der obige Grund⸗ satz, unter entsprechender Einschränkung des Zirkularerlasses vom 28. Dezember 1893 (Mittheilungen Heft 29 S. 36), zur
Anwendung zu bringen ist.
Mit Rückicht auf die mehrfachen, hinsichtlich der Form und des Inhalts der Benachrichtigungsschreiben über die Ge⸗ werbesteuerzerlegung ergangenen Ober ⸗Verwaltungsgerichts⸗ erkenntnisse wird sodann darauf aufmerksam gemacht, daß in den Mustern, welche der Ausführungsanweisung zum Gewerbe⸗ steuergesetz in ihrer jetzt erscheinen den neuen Fassung beigegeben sind, ein entsprechender Raum offen gelassen ist, um Mitthei⸗ lungen über die Grundlagen der Zerlegung aufzunehmen.
In denjenigen Fällen, wo eine Ausfüllung ae Raumes von dem Steuerausschuß-Vorsitzenden für entbehrlich erachtet worden ist, sei mit Rücksicht auf ein Erkenntniß vom 2. März d. J. GI. 89 1064) den Gemeinden und Steuerpflichtigen jedenfalls auf Verlangen eine
und thatsãchlichen
Mittheilung über die 266 2 —
Grundlagen der Zerlegung ni war 33 i end so zeitig erfolgen, ; aterial noch für die Berufungsinstanz verwerthen können.
Zur Sicherung eines gleichmäßigen Verfahrens bei der Besteuerung von ganzen Gebäuden oder Gebäude⸗ theilen der Staats-Eisenbahn verwaltung hat der Finanz⸗Minister mittels Zirkularerlasses vom 14. Dezember d. J. bestimmt, daß als steuerpflichtig außer den Dienst⸗ wohnungen der Beamten nur diejenigen Gebäude oder Gebãudetheile anzusehen ö. die dem Transportgeschäft der Gisenbahn dienen [Entscheibungen des Sber⸗ Ver wal lungs⸗
erichts Band 2, Seite 129), wie Restaurationsräume, ge r hallch, Geschäftsräume für den r ,,, Pförtner 2c, Räume fur den Fahrkarten verkauf und für den Eisen⸗ bahn⸗Telegraphendienst, ferner Uebernachtungsgebäude, Güter⸗ und Maschinenschuppen, Gebäude mit Waserhebewerken, die Retiraden und dergl. mehr. Dagegen sind die nicht unmittelbar dem Transportgewerbe dienenden Diensträume der leitenden und beaufsichtigenden Eisenbahnbehörden und Beamten des Staats, wie Sitzungssäle und Bureauzimmer der Eisenbahn⸗ Direktionen 2c, als zu einem öffentlichen Dienst oder Gebrauch bestimmt anzusehen und daher steuerfrei zu belassen.
Der General der Infanterie Freiherr von Meerscheidt⸗ 1 sem, Aà la suits des Königin Elisabeth Garde⸗ renadier⸗Regiments Nr. 3 und Chef des Infanterie⸗Regiments von Boyen C5. e r, ,. Nr. 41, früher kommandierender General des Garde⸗Korps, ist gestern Nachmittag hierselbst verstorben.
Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirkliche Geheime Rath Graf von Alvensleben hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während der Abwesen⸗ heit desselben fungiert der Legations⸗Rath Graf von Arco⸗ Valley als Geschäftsträger.
Köln, A. Dezember. In der Krypta der St. Gereons⸗ Kirche, wo die Leiche des Kardinals Melchers ausgestellt war, wurden gestern Nachmittag am Sarge eine & e, und ein Todtenofficium abgehalten. An der heutigen Bei⸗ setzung betheiligen sich, dem „W. T. B.“ zufolge, die Bischöfe von . Trier, Münster, Mainz und Fulda, die ebte von Marienstatt, Maria⸗Laach und Oelenberg sowie die Vertreter der Bischöfe von Limburg und Paderborn und des Erzbischofs von Utrecht. Die Zeremonie begann heute früh 8 Uhr mit dem feierlichen Zuge des gesammten anwesenden Klerus nach der St. Gereons⸗Kirche, wo ein Todenamt mit Absolution abgehalten wurde. Sodann be⸗ wegte sich der Leichenzug durch die mit Trauerfahnen geschmückten, von Menschen dicht besetzten Straßen nach dem Dom, wo der Kardinal⸗Erzbischof Krementz die Todtenmesse las. Die Ge⸗ dächtnißrede hielt der Bischof von Trier Korum. 236 Er⸗ theilung der Absolution wurde die Leiche neben der Gruft des Kardinals Geißel beigesetzt.
Bayern.
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich ist gestern Abend 9 Uhr 12 Minuten von München wieder abgereist. Auf dem Bahnhof hatten sich Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz⸗Regent, der Prinz und die Prinzessin Leo— pold, die Mitglieder der österreichisch⸗- ungarischen Gesandt⸗ schaft und der Polizei-Direktor Welser zum Abschied ein⸗ gefunden.
Hessen.
Der Erste Ausschuß der Zweiten Kammer hat ein— stimmig für den nächsten Haupt⸗Staatsvoranschlag die Ein⸗ führung des Systems der Dienstaltersklassen für alle Beamten beantragt.
Sachsen⸗Meiningen.
Seine Hoheit der Herzog hat am 22. d. M. den am Herzoglichen Hofe beglaubigten österreichisch- ungarischen Ge⸗ sandten in Dresden Grafen Chotek in feierlicher Abschieds⸗ audienz empfangen.
Defsterreich⸗ Ungarn.
Der ungarische Minister⸗Präsident Baron Banffy und der Finanz-⸗Minister Lukacs werden fich, wie W. T. B.“ erfährt, am 2. Januar von Budapest nach Wien begeben, um die Ausgleichsverhandlungen zu beginnen. Diese Be— sprechungen werden indessen nur prinzipieller Natur sein, und zwar sollen in erster Reihe Finanzfragen zur Erörterung gelangen. Die ungarischen Minister für Ackerbau und Handel werden erst später an den Besprechungen theilnehmen.
Großbritannien und Irland. Sir Edward Harland, Parlamentsmitglied für Belfast und Chef der Schiffsbaufirna Harland u. Wolff, ist am Dienstag in Enniskillen (Irland) gestorben.
Frankreich.
Bei der Berathung des Armee⸗Etats in der Sitzung des Senats vom 24 d. M tadelte der Senator Lam ar⸗ zelle die Art und Weise der Vorbereitung der Expedition nach Madagaskar, durch welche die außerordentlich hohe Sterblichkeit verursacht worden sei. Der Redner forderte die Regierung auf, festzustellen, wer hierfür verantwortlich sei. Der Friegs⸗ Minister Cavaignac erwiderte, das gegenwartige Kabinet treffe keinerlei Verantwortung. Die Zahl der Todten übersteige nicht 3500. Am Schluß seiner Nede betonte der Minister die Nothwendigkeit der Schaffung einer Kolonial⸗ armee. Hierauf nahm der Senat den Armee⸗Etat an und ging zur Berathung des Marine-Stats über. Auf eine
nfrage erwiderte der Marine⸗Minister Lockroy: die Schiffsbauten seien nie so lebhaft im Gange gewesen wie jetzt, und diese eifrige Thätigkeit werde im nächsten Jahre noch andauern. Die Flotte befinde sich in der gleichen Lage wie die Flotten der dem Dreibunde an⸗ gehörigen Ham Schließlich wurde auch das Marine⸗
daß jene dieses
budget angenommen. In der gestrigen Sitzung protestierte Fin Rinisuter Doumer ich gegen die von einem edner der Rechten vorgebrachte Behauptung, daß das that⸗ . 8 des Budgets 250 Millionen betrage. inister verficherte, daß das Budget vollkommen balanciere, und daß die Finanzlage Frankreichs viel günstiger sei als diejenige zahlreicher fremder Länder.
Nachdem die Deputirten kammer in drei Sitzungen die Interpellationen, betreffend die Phosphat⸗Kon⸗ zessionen in Algerien, berathen hatte und mehrere Un⸗ regelmäßigkeiten festgestellt worden waren, nahm dieselbe am Dienstag beinahe einstimmig eine von dem Minister⸗Prä⸗ h. Bourgeois gebilligte Tagesordnung an, welche gegen
ie begangenen ,, Einspruch erhebt und die Regierung auffordert, eine Vorlage, betreffend die Phosphat⸗ Ausbeutung, einzubringen.
Die Kommission der Deputirten kammer für die Ausstellung von 1909 hat sich mit allen gegen eine Stimme im Prinzip fuͤr die Ausstellung ausgesprochen.
Tũrt ei.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Konstantinopel vom 24. d. M, der Sultan habe dem Platzkommandanten von Konstantinopel Kigzim Pascha und dem Kommandeur der zweiten Garde⸗Division Chewket Pascha den Groß⸗ kordon des Medjidieh⸗Ordens mit dem Stern in Brillanten verliehen. .
Für die Vilajets Siwäs, Bitlis und Erzerum sind, dem „W. T. B.“ zufolge, christliche Beigeordnete ernannt worden; ferner sind h. Justiz⸗Inspektoren, und zwar je ein Mohamedaner und ein Christ, fur je zwei europäische Vilajets ernannt worden. .
Wie türkische Blätter melden, ist durch ein Irade die Mobilisierung von vier weiteren Bataillonen Redifs im Vilajet Smyrna angeordnet worden. Diese Bataillone sind für Kreta bestimmt, wo indessen die Bewegung infolge der militärischen Maßnahmen eingeschränkt zu sein scheint und eine baldige Beruhigung zu erwarten ist. — Die Re serven sind in Thyra, Aidin, Karad⸗Jasu und Jeni⸗Bazar (Kleinasien) einberufen worden.
Einem Telegramm des kommandierenden Generals des V. Armee⸗Korps zufolge wurden 5000 Dru sen aus ihrer Stellung in den Ortschaften Mezraa, Sedjek und Medjel gedrängt; es ist Befehl zu deren weiterer Verfolgung ertheilt worden.
Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Kon⸗ stantinopel vom 25. d. M. hätten, Nachrichten aus Aleppo zufolge, die türkischen Truppen Zeitun genommen und die Aufständischen sich in die Berge geflüchtet. Diese Nachricht wird durch ein Telegramm des „Reuter schen Bureaus“ aus Konstantinopel von gestern bestätigt.
Das in Rom erscheinende Journal „Fanfulla“ meldet, daß infolge der Lage in Anatolien der italienische Kreuzer „Piemonte“ gestern von Smyrna nach Alexandrette abgegangen sei.
Griechenland. Die Kammer ist auf den 20. Januar einberufen worden.
Serbien.
Wie „W. T. B.“ vernimmt, hat der Finanzausschuß der Skupschtina in dem Budget mit Zustimmung des Finanz ⸗Ministers namhafte Streichungen vorgenommen, sodaß sich der Ueberschuß bedeutend erhöht.
Bulgarien.
In der gestrigen Sitzung der Sobranje kam es, wie W. T. B.“ berichtet, bei der Berathung des Etats der 5ffentlichen Arbeiten zu einer lebhaften Debatte über die Kredite zur Vollendung des Baues des Prinzlichen Palais. Karawelow beschuldigte die Umgebung des Prinzen, sich beim Palaisbau zu bereichern. Die Sozialisten und die Anhänger Radoslavow's warfen der Regierung Verschwen⸗ dung vor. Der Minister⸗Präsident Stoilow und der Praäͤsident der Kammer wiesen jedoch die Anschuldigungen der Opposition zurück. Schließlich wurden die Kredite und der gesammte Eiat angenommen. Am 31. Dezember wird die Sobranje sich vertagen.
Amerika.
Der Ausschuß für Mittel und Wege hat, nach einer Meldung des W. T. B.“ aus Washington, gestern dem Repräsentantenhause seinen Bericht über die Finanz⸗ botschaft des Präsidenten Cleveland vorgelegt. Der Bericht bezeichnet die unzulänglichen Staatseinkünfte als die Haupt⸗ 53 der gegenwärtigen Schwierigkeiten. Während der ersten Hälfte des laufenden . werde das Defizit ungefähr 20 Millionen Dollars betragen. Die Mehrheit der Kommission spricht die Hoffnung aus, daß der Zolltarif für das Etatsjahr 1897 98 einer Revision im Sinne von Schutzzöllen werde unterzogen werden. Dies sei aber augenblicklich unmöglich. Infolgedessen schlage sie eine Zoll⸗ erhöhung und einige andere Aenderungen in der Wilson Bill vor. Es sollen danach die Zollerhöhung 8 Millionen Dollars und die Wollzölle 25 Millionen Dollars ergeben. Der Bericht empfiehlt einen Zoll von 6,5 Cents pro Pfund ungewaschener Wolle, von 32 Proz auf Teppichwolle sowie von 15 Proz. auf Bauholz umber). Der Ausschuß beantragt dringlich, den Schatzsekretär zur Ausgabe kurzfristiger drei⸗ prozentiger Bonds zu ermächtigen, und empfiehlt die Ausgabe von Staatsschuld⸗Zertifikaten, zahlbar in drei Jahren mit drei⸗ prozentiger Verzinsung im Höchstbetrage von 50 Millionen Dollars, um die gegenwärtigen Fehlbeträge zu decken. Das Haus nahm mit 26065 gegen 51 Stimmen die Tarifreform⸗Bill an und wird heute die Bonds⸗Bill berathen.
In New-⸗YHork fand am Montag Abend in dem Gebäude des Cooper⸗Instituts eine Protestyersammlung gegen die Botschaft des Präsidenten Cleveland stait. Der Sekretär verlas eine Resolution, betreffend die Einsetzung eines Ausschusses zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung gegen den Präsidenten Cleveland. Nachdem der vergebliche Versuch gemacht worden war, eine Gegenresolution einzubringen, er⸗ klärte der Vorsitzende die erste Resolution für angenommen und vertagte die Versammlung.
Ein in New⸗York eingetroffenes Telegramm aus Havanna meldet, daß die Aufständischen unter Gomez in einer Stärke von 12909 Mann mit sechs Kanonen Jovellanos, westlich von Colon, erreicht hätten. Auf ihrem Marsch hätten sie zahlreiche Pflanzungen verbrannt und die Eisenbahnen zerstört. Der Marschall Martinez Campos habe den Generalen Valdez, Aldecoa und Navarro befohlen, unter allen Umständen die Aufständischen anzugreifen.
r
Gomez 21 Meilen von Matanzas . an Todten und Verwundeten 700 Man
Nach einem weiter eingegangener Telegramm habe der Marschall Martinez Campos den Führer der Aufständischen : entfernt nach einem ver⸗ felten Kampfe vollständig geschlagen. Die Aufständischen . n verloren. Die spanischen Truppen, deren Verluste unbedeutend selen, verfolgten die Flüchtigen. Aus Madrid von gestern berichtet, W. T. B.“: Eine amtliche Depesche melde, daß der Marschall Martinez Campos in Havanna angekommen und von den Behörden, den Comités der drei cubanischen Parteien und einer sehr oßen Menschenmenge mit Ovationen empfangen worden sei. er Marschall habe es für angebracht gehalten, nach Havanna
e, . um von dort aus die Operationen weiter zu en.
Asien.
Das „Reuter sche Bureau“ meldet aus Yokohama von gestern, daß der Kreuzer Kwanping“, welchen die Japaner den Chinefen genommen hatten, am 21. Dezember bei den Pescadores⸗Inseln gescheitert sei; mehrere Offiziere und etwa 60 Mann würden vermißt.
Afrika. Der „Agenzia Stefani“ wird aus Massow ah gemeldet, daß fich in der Umgebung des Forts von Makalle einige feindliche Abtheilungen, die auf der Suche nach Lebensmitteln gewesen seien, gezeigt hätten. Der Major Galliano habe am Sonnabend einige Kanonenschüsse auf dieselben ab⸗ eben lassen und Vorstellungen bei Ras Makonen er⸗ oben. Letzterer habe die Uebertreter seiner Befehle mit Strafen belegt, da er erklärt habe, er betrachte die — 1 bis zum 23. d. M. Abends für eingestellt. s Lager Ras Makonen's befinde fich in einer Entfernung von l/ Stunden von dem Fort von Makalle. Es scheine, daß in dem Lager eine Viehseuche ausgebrochen sei; die Schoaner litten Mangel an Lebensmitteln und suchten sich solche durch Streifzüge zu verschaffen. Einige Abtheilungen von Anhängern Ras Man an, sollten sich in der Gegend von Adua und Hausen gezeigt haben. Bis zum 25. d. M. hätten die Schoaner nichts unter⸗ nommen. Eine Bewegung derselben nach Agula 6 bevorstehen. Die Einwohner von Hausen seien mit ihrem ieh aus Furcht vor den Streifzügen der Schoaner in die Berge geflohen. Ein bestimmt auftretendes Gerücht besage, daß der Häuptling von Goggiam sich gegen den König Ye l erklärt habe. Die Verluste der Schoaner am 7. d. M. hatten einen großen Eindruck in Jeggiun gemacht. Bei Makalle sei alles ruhig. Am Mittwoch sei eine Patrouille der Derwische bei dem Berge von Kassala erschienen, jedoch ohne Kampf vor wenigen Soldaten eines italienischen Eingeborenen⸗Regiments geflohen. Der Gesundheitszustand der italienischen Truppen im Lager von Adigrat sei ein sehr guter. In der Landschaft rings— umher herrsche überall Ruhe. Einfälle von Banden würden aus Enderta, Temben nnd Gheralta gemeldet. Der Dampfer „Singapore“ ist am 25. d. M. mit der ersten Truppen⸗ Expedition und den Batterien in Massowah eingetroffen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Landgerichts-Rath Alisch, Mitglied des Hauses der Abgeordneten für den 13. Potsdamer Wahlbezirk Prenzlau⸗Angermünde), ist am Mittwoch gestorben.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Der § 4 des preußischen Gesetzes, betreffend die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden, bom 20. April 1892, bestimmt „Die Stadtgemeinden sind ver⸗ pflichtet, die ihnen gehörigen Grundstücke, Gebäude, Gebäudetheile, Inventarienstücke und Einrichtungen, welche gegenwärtig den Zwecken der Königlichen Orts⸗Polizeiverwaltung un entgeltlich dienen, auch ferner auf die Dauer des Bedürfnisses für diese Zwecke unentgelt⸗ lich herzugeben.“ Diese Bestimmung findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 17. Oktober 1895, keine An⸗ wendung auf städtische Grundstücke, Gebäude ꝛc., welche zur Zeit des Erlasses dieses Gesetzes der Orts-Polizeiverwaltung gegen eine be— stimmte, jedoch nicht baar bezahlte, sondern gegen die von der Stadt⸗ gemeinde zu leistenden ursächlichen Polizeikosten verrechnete Vergütung überlassen worden waren; diese Räumlichkeiten braucht die Stadt⸗ gemeinde nach dem Inkrafttreten des neuen Polizeikostengesetzes für die bisherigen polizeilichen Zwecke nicht unentgeltlich her⸗ zugeben. — Die Stadtgemeinde Berlin beansprucht klagend vom preußischen Fiskus Miethszahlung in Betreff zweier Lokale, die zur Unterbringung zweier Polizeireviere in städtischen Gebäuden, wie chon früher, so auch nach dem Inkrafttreten des neuen
olizeikostengesetzes vom 1. April 1893 bis 31. März 1894 gedient aben, für diesen Zeitraum mit zusammen 1650 S6. Diese beiden Lokale hatte das Polizei Präsidium im Jahre 1885 auf Vorschlag der Stadtgemeinde ohne besondere vorherige Abrede in Benutzung ge⸗ nommen. Durch eine städtische Abschätzungsdeputation wurde der Miethswerth der Räume auf 1020 S bezw. 530 S jährlich fest⸗ . und hiervon dem Polizei⸗Präsidium mit dem Ersuchen um ahlung der festgestellten Beträge Mittheilung gemacht. Diese Be⸗ träge wurden sodann bis zum 31. März 1593 theils direkt gus der Polizei · Sauptkasse an die städtische Kämmereikasse gezahlt, theils mit den Zuschüsen verrechnet, die von der Stadt ju den Polizeikosten nach dem Gesetz vom 11. März 1860 zu leifien waren. — Der Beklagte beantragte Abweisung der Klage, da dem Beklagten unstreitig die von ihm für die beiden kot l der beiden Polizeireviere an die Klägerin geleisteten Miethszahlungen auf Grund des Gesetzes vom 11. März 1850, wonach in Berlin die sächlichen Kasten von der Stadtgemeinde zu bestreiten waren, in vollem Umfange erstattet worden sind, die Benutzung der beiden Lokale also thatsächlich eine unentgeltliche gewesen sei. Der Beklagte wurte jedoch in der Berufungsinstanz nach dem Klageantrage verurtheilt, und die von ihm eingelegte Revision vom Reichsgericht zurück gewiesen, indem es begründend ausführte: .. Waren swischen den Parteien bestimmte. Preise für den Gebrauch der beiden städtischen Lokale zu ortspolizeilichen Zwecken bedungen und die bedungenen Preise auch von seiten des Beklagten an die Klägerin nach dem Inhalt des Etaig berichtigt worden, so erscheint die Annahme gusgeschlossen, daß jene Gebaudetheile den Zwecken der örtlichen Iolizeiverwaltung im Sinne des Gesetzeh unentgeltlich gedient ätten, wenn auch das gewährte Entgelt dem Beklagten unter der Gesammtsumme des Kommunaljuschusses zu den Kosten der Orts—⸗ volizeiverwaltung wiedererstattet werden mußte.“ (177, 95.)
— Ein unmündiges Kind, welches ein kleines Kapital- vermögen besitzt, aus dessen Zinsen kaum der eigene Unterhalt be—
wandten in auffteigender Linie zu alimentieren verpflichtet und bat zur Grfällung dieser Pflicht sein Kapital⸗ vermögen insoweit zu verwenden, als es seibst nicht dadurch gegenwärtig in eine Nothlage versetzt wird, weiche feine eigene Existenz gefährdet. - Der Kaufmann Sch. ist im Mai 1893 ver- storben und bat außer seiner Wittwe ein einiges Find, die am 10. Oktober 1893 geborene Marie Sch, hinterlassen. Das Kind hat 23090 6 in Werthpapieren ern deren Zinsen im Betrage von 377 C pa. der Mutter in Anrechnung auf die Koften der Erfiehung und Verdflegung des Kindes überlassen sind. Die Mutter des ver- storbenen Kaufmanns Sch., welche vermögens los und unterstũ ungs⸗ bedürftig ist, beanspruchte anfangs 1894 von der kleinen Enkelin die Gewährung von Alimenten, da ihre übrigen Kinder völlig außer stande waren, sie iu unterstũtzen. Die Mutter und Vor. münderin der kleinen Marie Sch. lehnte mit Räüsficht auf den geringen Zinsgenuß ihres Kapitalvermögens die Gewährung einer Unterstüzung ab, und die Klage der Großmutter gegen die Enkelin, vertreten durch ibre Mutter, auf Alimentation wurde in erster Instanz abgewiesen. Auf die Berufung der Großmutter wurven dieser in der zweiten Instanz Alimente in zureichendem Maße zugebistligt, indem das Berufungsgericht ausfũührte: Die in, fer, m g. des Enkels gegenüber der Großmutter sei bezüglich der vorhandenen Mittel eine unbedingte und unbeschränkte dergeftalt, daß kein Vermögens stũck von der Verwendung zur Alimentation bloß des halb ausgeschlossen sei, weil der Verpflichtete durch diefe Verwendung in Zukunft der Gefahr ausgesetzt werde, in Noth zu gerathen. Die gegenwärtige Gefahr des Alimentationsberechtigten dürfe gegen⸗ über einer in. Zukunft drohenden, also nicht gegenwärtigen Ge— fahr des Alimentationspflichti en nicht hintangesetzt werden. Die Beklagte gerathe aber , n gegenwärtig nicht in Gefahr, wenn ihr Kapitalvermögen von 9500 „6 verringert werde. Die von der Beklagten eingelegte , wurde vom Reichsgericht zurück= gewiesen, indem es sich der Ausführung des Berufungsrichters an= schloß. 15 / 95.)
= Die Hingabe einer bestimmten Summe an einen Waaren⸗ händler mit der Vereinbarung, daß der Geldgeber dafür zu ver⸗ schiedenen Zeiten aus dem Waarenlager des Geldnehmers Waaren nach seiner Wahl nehmen solle, und daß bis dahin die hingegebene Summe vom Geldnehmer zu berzinsen sei, ist, nach einem Urtheil des Reichs- gerichts, II. Zivilfenats, vom 12. November 1895, im Gebiet des Preußischen Allgemeinen Landrechts als ein wirksamer Kauf vertrag zu erachten. „Richtig ist, daß bei dem dem Kãufer gestatteten Wahlrecht unter verschiedenen Gegenständen vergl. 5 33 Th. 1 Tit. 11 X.. 8. R.) die in den Kreis der Wahl gehörigen Sachen in dividualisiert sein müffen. Aber diese Individualisierung braucht nicht bei e g. des Kauf⸗ bertrags vorhanden zu sein. Es genügt, wenn sie bei Ausübung des Wahlrechts vorhanden ist. In dem Zeitpunkte aber, wo der Kläger die Wahl auszuüben haben wird, was nach dem Inhalte der Ver⸗ einbarung zu verschiedenen Zeiten geschehen kann, wird das Lager seinen festbegrenzten Inbalt haben, und das muß für genügend er⸗ achtet werden, um die Annahme der Bestimmtheit des Kaufgegen⸗ standes zu rechtfertigen. (299/95.
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Eine ausländische Hypothekenbank kann, nach einem Urtheil des Ober. Verwaltungsgerichts, X. Senats, 1. Kammer, vom 27. September 1895, nicht deshalb in Preußen zur Einkommen steuer herangezogen werden, weil in einem preußischen Ort ein Hypothekenvermittler neben anderen Hppothekengeschäften vor⸗ zugsweise für jene Bank hypothekarische Darlehnsgeschaäfte mit Dar⸗ lehnssuchern vermittelt und die für den Abschluß der Darlehn antrãge erforderlichen Vorbereitungen 85 Annahme des Antrags und die Klarstellung und Prüfung der Sicherheiten) ausführt, ohne der Bank gegenüber zur Besorgung von Geschäften der Bank und zur Wahrnehmung ihrer Interessen vertragsmäßig gebunden zu sein. Es unterliegt keinem Zweifel, daß keinerlei Ge⸗ bundenheit des T. der Bank gegenüber zur Besorgung der Geschäfte der Bank und zur Wahrnehmung ihrer Interessen besteht. Ebensowenig ist E. behindert, mit anderen Banken oder Privat- personen wegen Gewährung von Darlehen in Verbindung zu treten. Auch aus der Art und Weise, wie X. thatsächlich, soweit es sich um die Darlehnsgewährung seitens der Bank handelt, mit den Darlehns. suchern und der Bank verkehrt, läßt sich nicht entnehmen, daß er sich in der Stellung eines Geschäftsführers der Bank befindet und als Reprãsentant derselben dem Publikum gegenüber hervortritt. Mag daher immerhin die Thätigkeit, welche . im Einzelfalle ausübt — die Annahme des Antrags und die Klarstellung und Prüfung der Sicherheiten — auch den Interessen der Bank dienen uͤnd, objektiv betrachtet, Gegenstände betreffen, die in den Geschäftskreis der Bank fallen, so fehlt es doch an einer schlüssigen Unterlage dafür, daß die betr. Handlungen zu einem anderen Zweck, wie dem der bloßen Ver- mittlung von Darlehnsgeschäften, stattfinden.“
= Als außerordentliche, über das Maß der regelmäßigen jährlichen Absetzungen hinausgehende und deshalb der Einkommen steuer unterliegende Abschreibungen auf Betriebs gegenstände einer Aktiengeselschaft sind nach einer Entscheidung des Ober Verwaltungsgerichts, V. Senats, 1. Kammer, vom 1. November 1895, stetẽ zu erachten diejenigen Abschreibungen, welche die Vermögensstücke niedriger als zu ihrem zur Zeit der Bilanzziehung vorhandenen wirklichen Werthe bewerthen. Bleibt aber die Bewerthung in der Bilanz eine dem zeitigen wirklichen Werth gleiche oder höhere, so ist die. Abschreibung eine ordentliche, die Absetzung eine regelmäßige auch dann, wenn sie über die alljährliche Abnutzung hinaus noch sonstige Werth⸗ verminderung berücksichtigt. Der wirkliche zeitige Werth der dem, Betrieb dauernd gewidmeten Gegenstände, beispielsweise eines , , einer Maschinenanlage, ist nicht ohne weiteres und ediglich nach ihrem Werth zu bestimmen, den sie nach ihrer Los⸗— lösung aus dem Betrieb haben werden, sondern nach ihrem höheren Gebrauchswerth infolge ihrer Verbindung mit dem Betrieb. «. . Eine Abschreibung vom Buchwerth wird nicht schon allein deshalb, weil sie das Maß der Jahresabnutzung übersteigt, zu einer steuerpflichtigen Reservebildung; dies tritt erst dann und nur in so weit ein, als das Vermögensobjekt durch die Abschreibung unter seinem zeitigen Werth zu Buch zu stehen kommt. Sobald andererseits dies letztere zutrifft, ist dagegen auch diejenige Abschreibung, die . innerhalb des Maßes der jährlichen Abnutzung hält, dennoch eine steuerpflichtige Rücklage in die Reserve. — — Können auch über die Art, wie der zeitige wirkliche Werth zu ermitteln 1 allgemein anwendbare Normen schwerlich aufgestellt werden, so ist doch so viel klar. daß den einem nutzbringenden Betriebe dauernd gewidmeten Gegenständen eben durch die Verbindung mit diesem Betrieb eine erhöhte Nutzbarkeit beiwohnen und deshalb ein höherer ehre bf, Werth zukommen kann, als derjenige (Markt«, Tauschᷣ) Werth . den diese Gegenstände nach ihrer Loslösung aus dem Betriebe haben würden.“ (V. A. 2311.)
— Die Vertheilung der Schullasten unterliegt, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, 1. Senats, vom 7. Juni 1895, der Feststellung der örtlichen Behörde (Vorstand des Schul verbandes) und bei Streitigkeiten zwischen den Betheiligten der Ent— scheidung des Verwaltungegerichts. „Der Feststellung der Beschluß⸗ behörden unterliegen nur nach den. Ermessen der Behörde zu bestimmende neue oder erhöhte Leistungen, und es sind der Zuständigkeit der Schulaufsichtsbehörde vorbehalten geblieben alle Leistungen, welche jedem behördlichen Ermessen zufolge ihrer Regelung durch Spezialgesetz (6. B. Lehrerpensionen, Reliktenbeiträge), bezw. durch rechtsbeständige Normen der ortlichen Schulverfassung oder dadurch entzogen sind, daß
ihrem Betrage nach festgestellt waren. Im vorliegenden Falle dre sich der Streit lediglich um die Frage, ob die Au — des * 2 ausvätern der Schulgemeinde oder statt derselben dem Stfft obllegt. Nicht die Existenz des Bedürfnisses und das Maß der Leiflang, sondern einzig und allein die Vertheilung der Last im Kreise der nach öffentlichem Recht, gleichviel aus welchem Grunde, wirklich oder bermeintlich Schul pflichtigen war sonach festzuftellen. Fest⸗ stellungen solcher Art hat aber der 5 46 des Zustãndigkeitsgesetzes der örtlichen Behörde, vorbehaltlich des Cinspruchs und der Klage des in Anspruch Genommenen, bezw. bei Streitigkeiten zwifchen den Betbeiligten den Verwaltungsgerichten übertragen.“ II. 7847
— Zum landwirthschaftlichen Gesinde, welches von der gesetzlichen und statutarischen Krankenversicherung der Arbeiter aus= geschlossen ist, gehören, noch einem Urtheil des Ober Veiwaltungs⸗ gerichts. III. Senats, vom 10. Juni 1895, auch Personen, welche gegen Jahres lohn und Deyutat zu einer bestimm ken Beschäfti— gung im landwirthschaftlichen Betriebe, unter Empfangnahmè eines 3 der Anstellung, angestellt sind — en fern. ein Maschinenführer, welcher zur Führung und Wartung einer Dampfdreschmaschine engagiert ist —, daneben aber auch berpflichtet sind, sobald sie nicht von ihren Spenaf⸗ beschãftigungen in An spruch genommen sind, jede Wirthschaftsarbeit mitzumachen und alles unweigerlich und willig zu thun, was ihnen von der Gutsverwaltung geheißen wird. Der Umstand, daß der An⸗ gestellte nach dem Vertrage auch freie Wohnung für sich und seine Ehefrau erhielt und in dieser Wohnung feinen eigenen Hausstand 2 , 9 2 teen, sahel 2 Lohn und Deputat be— reiten mußte, ießt noch ni ie Annahme eine ãlt⸗ nisses aus. (III. 734) 1
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Der Gesundheitsstand in Berlin war in der W 8. bis 14. Dezember ein etwas weniger günstiger und die . eine etwas größere (von je 1900 Einwohnern starben, aufs Jahr be— rechnet, 19.1) als in der Vorwoche. Ünd zwar kamen von den Todesursachen akute Entzündungen der Athmungsorgane in größerer Zahl zum Vorschein und führten auch in ansehnlich gesteigerter 5M zum Tode. Auch Erkrankungen an Grippe die in 6 Fällen tödtlich endeten, wurden haufiger beobachtet Dagegen traten akute Darmkrankheiten seltener als Tobes- ursachen zu Tage, auch blieb die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit eine niedrige; von je 10 000 Lebenden starben. aufs Jahr berechnet, 54 Säuglinge. — Unter den Infektionskrankheiten blieben Erkrankungen an Typhus vereinzelt, Erkrankungen an Pocken wurden nicht gemeldet, wohl aber ein Todesfall an Milzbrand. Er⸗ krankungen an Masern am häufigsten in der jenseitigen Luisenstadt und im Stralauer Viertel) wurden mehr, an Scharlach und Diphtherie etwas weniger als in der Vorwoche zur Anzeige gebracht, und jwar waren Erkrankungen an Scharlach in der Oranienburger Vor⸗ stadt, an Diphtherie in der Tempelhofer Vorstadt, in der jenseitigen Luisenstadt, dem Stralauer Viertel, in der Rosenthaler und Sranien⸗ burger Vorstadt am jzahlreichsten. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 5 bekannt; rosenartige Entzündungen des Zellengewebes der Haut kamen etwas mehr zur ärztlichen Behandlung. Erkrankungen an Keuchhusten, die in 165 Fällen zum Tode führten, wurden in grö⸗
ir dl beobachtet; auch rheumatische Beschwerden aller Art wären
Sandel und Gewerbe.
.Der Zentralausschuß der Reichsbank versammelte sich heute, Vormittags 10 Uhr, im Reichsbankgebãude. Aus der Darstellung des Vorsitzenden, Präsidenten des Reichsbank⸗ Direktoriums, Wirklichen Geheimen Raths Dr. Koch ergab sich eine bedeutende Zunahme ber Anlage und die Herabminderung der steuerfreien Notenreserve auf den für die ge Zeit . Betrag von 74 Millionen Mark. Da indessen der etallvorrath und die fremden Gelder nur unerheblich abgenommen haben und noch immer wesent— lich höher sin als in den Jahren 1889, 1890, 18963, 1893, 2 die auswärtigen Wechselkurse für uns günstig stehen, sodaß Gol fortwährend eingeht, sowie mit Rücksicht auf die Lage der fremden Geldmärkte beabsichtigt die Reichs bankverwaltung gegenwärtig keine Erhöhung des Bankdiskonts, um nicht die Spannung am Jahresschlusse noch zu verschärfen, und in der Hoffnung, daß die unvermeidliche Ueberschreitung der Steuer renze bald normaleren Verhaͤltnissen weichen werde. Nach kurzer Berathung stimmte der Zentralausschuß dieser Auffa ung ohne Widerspruch bei. Nachdem noch einige Stadtschuldverschrei⸗ bungen zur Beleihung im Lombardverkehr zugelassen worden, wurde geschlossen.
Die Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. Dejember weist einen gesammten Kassenbestand nach von 916 266 900 4, das ist der Vorwoche gegenüber weniger 12349 000 ; der Metallbestand allein hat um 10275 0900 1M abgenommen. Der Bestand an Wechseln zeigt mit 6h0 851 000 M eine Zunahme um 16402 0000 und der Bestand an Lombardforderungen mit 104 428 000 eine solche um 22 398 O00 1M; diese beiden Anlagekonten zusammen haben also einen Zufluß um 39 300 000 M erfahren. Auf passiver Seite erscheint der Betrag der umlaufenden Noten mit 1135 181 900 M um 47 304 000 M höher als in der Vorwoche, und die sonstigen täglich fälligen Verbindlich- keiten (Giroguthaben) zeigen bei einem Betrage von 458 362 000 4 eine Abnahme um 1 624 000 4
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 24 d. M. gestellt 11 441, nicht recht⸗ zeitig gestellt 29 Wagen.
Verkehr s⸗Anstalten.
In Gibeon und Keetmanshoop im , . von Deutsch⸗Südwest ˖ Afrika sind Kaiserliche Post⸗ Agenturen eingerichtet worden, welche nach den für das Schutzgebiet geltenden 1 an der Besorgung des Postverkehrs thellnehmen.
Laut Telegramm aus Goch sind die erste und die zweite englische Post über Vlissingen vom 24. Dezember
wegen Schneesturms im Kanal ausgeblieben.
Ebenso sind laut Telegramm aus Herbesthal die weite und dritte englische Post über Ostende vom 24. Dezember wegen Zugverspätung in England und Sturm auf See ausgeblieben.
Königsberg i. Pr., 27. Dezember. (W. T. B.) Die See schiffahrt ist wegen starken Frostes eingestellt worden.
St. ,, 24. Dezember. (W. T. B.) Nach den Auskünften, welche das Ministerium für die Verkehrswege erhielt, sind die Folgen der neuen Ueberschwemmungen auf der Trans⸗— kaukasischen Eisenbahn nicht so ernst, wie Privatdepeschen es
kitten werden kann, ist. nach einem Üürtheil , res Yieichsgerschtk, 2 Zivilsenats, vom 14. Oktober 1895, im Gebiet des . Allg. andrechts trotzdem seinen unterstützungsbedärftigen Ver—
sie bereits vor Erlaß des Gesetzes von 1887 von zuständiger Seite
dargestellt haben. Auf der Strecke Molity — Kwirilly, welche