1895 / 309 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

46— 47 Æ. Maisftärke 32— 33 6, Schabe stärke 32— 33 , Viktoria Erbsen 14-19 6, Kocherbsen 14 —– 19 6 grüne Erbsen 14-18 A4, Futtererbsen 12 —–- 13 Æ, inlãndische . Bobnen 24 25 , weiße Flachbohnen 24–=25 Æ6, ungarischt Bohnen 21— 2 4, galizische und rufsische Bohnen 18 20 *. große Linsen, neue 26 -= 36 *, mittel do. neue 158-24 4. kleine do. neue 15-17 A, Mohn, blauer 24— 32 46, do weißer 40-50 , irse, weiße 1520 M, gelber Senf 1 20 16. Hanfförner 17 bis 3 , Winterrübsen 185-189 16, Winterraps 13-194 , Buchweizen 131 = 15 6, Wicken 124 139 6. Pferdebohnen L= 127 A, Leinsaat 198-29 4, Mais loko og 11 , Kümmel 50 = 58 , Leinkuchen 12— 14 16, Rapskuchen .= 196 A, pa. marfeill. Erdnußtuchen 124-135 , pa. doppelt gesiebtes Baum. wollen samenmehl 8 = 62 133 15 M, pa. helle getr. Biertreber 28 bis 30 5 SJ -= 81 M, va. getr. Getreideschlempe 3134569 114 123 4, a. getr. Mais- Weizenschlempe 35— 490 124 =13 6, Pa. getr. Hail leni 10 - 425, 124 —- 13 4A, Malzkeime 8-9 A, Roggen ffeie J = 87 10, Weizenkleie 77-85 A (Alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 19900 kg)

In der am Sonnabend in Essen abgehaltenen Beiraths- sitzung des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikats wurde nach eingehender Prüfung der gegen die festgesetzten Verrechnungẽ preise für 1896 vorliegenden Berufungen beschlossen, dieselben ander⸗ weit in Höhe der für das nächste Jahr aufgestellten Richtpreise durch den Vorstand feststellen zu lassen, jedoch unter n, , der verschiedenen Qualitäten der Syndikatszechen. Die nãchste Versamm⸗ lung der Zechenbesitzer wird, wie die „Rhein. Westf. Ztg. berichtet, am 16. Fanuar stattfinden. Die Verhandlungen mit den Zechen Westende, Roland und Langenbrahm wegen ihres Beitritts zum Syn

dikat blieben resultatlos.

Verkehrs⸗Anstalten. Bremen, 29. Dezember. (W. T. B.) Norddeutscher Llovd. Der Schnelldampfer Saale“ ist am 27. Dezember Vormittags in

New-⸗YPork angekommen. . k 73. Dejember. (W. T. B.) Der Union Dampfer

Moor“ ist Freitag auf der Ausreise in Kapstadt angekommen. Amsterdam, 258. Dezember. (W. T. B.) Nach amtlicher Mittheilung ist die Dampferlinie Enkhuizen Stavoren

durch Eis gestört. Theater und Mnsik.

Konzerte.

Zwei jugendliche Sängerinnen, Mag da Lossen und Susanne Triepel, beide aus der Schule der Frau Joachim hervorgegangen, sießen sich am Sonnabend im Saal Bechstein hören. Erstere verfügt über ein in der Tiefe besonders ausgiebiges Organ, welches jedoch noch nicht vollständig ausgebildet ist; namentlich efährdet ein etwas unsicherer Tonansatz mitunter die

einheit der Intonation. Ihre schwungvoll belebte Vortragsweise und die Deutlichkeit der Aussprache lassen jedoch nichts zu wünschen, wie dies in einigen Liedern von J. Brahms und in Duetten von Dvorak befonders vortheilhaft hervortrat. Die Sopranistin Fräulein Triepel, welche von ibrem Auftreten in der Oper, Mataswintha? von Scharwenka an der Kroll'schen Bühne noch in gutem Andenken geblieben ist, besitzt einen klangvollen hohen Sopran, der in allen Lagen gleich— mäßig leicht anspricht. Der Sängerin sind außerdem Reinheit der Intonation, Deutlichkeit der Aussprache und Innigkeit des Ausdrucks nachzurühmen: Vorzüge, die in Liedern von J. Brahms, Berger, Schumann und deiAlbert zur Geltung kamen. Beiden Künst⸗ lerinnen wurde . . des zahlreich erschienenen Publikums reicher Beifall zu theil. . 3 .

4 gab die bekannte und beliebte Konzertsängerin Frau Selma Ricklaß-Kempner in demselben Saal eine Matinée, die von einer zahlreichen Kinderschaar, mehr als von Erwachsenen. besucht war. Hierzu hatten wohl die ausschließlich dem Kindergemüth an⸗ epaßten Lieder, und Deklamationsvorträge den Anlaß gegeben. i. den ansprechenden Liedern „An das schlummernde Kind von

Cornelius, ‚Marienwürmchen“ꝰ von Schumann, Strampelpeter“ von

*

ildach, Schneewittchen und „Serenädchenꝰ ven Reinecke folgten 5 . bekanntesten Kinderlieder von W. Taubert und vier Lieder abnlichen Inhalts von C. E. Taubert, Weber und H. Her⸗ mann, die den lebhaften Beifall der Kleinen erweckten. Die trefflich Klavierbegleitung des Herrn O. Ba ke trug viel zum Ge⸗ lingen der Wirkung bei. Die r, der Schau⸗ wielerin Fräulein Anna Haverland, welche das Fonzert unter- stũtzte und ebenfalls für Kinder geeignete Dichtungen gewählt hatte, wurden mit gleichem freudigem Beifall aufgenommen.

Die Direktion des Schiller-Theaters versendet soeben den Bericht über das Spieljahr dieser Bühne vom 30. August 1894 bis I7. Fuli 1855. Danach wurden insgesammt 389 Vorstellungen gegehen. Der Spielplan umfaßte 28 verschiedene Aufführungen mit 37 Stũcken. Von den 380 Vorstellungen waren 319 Abendvorstell ungen, 49 Sonntag ˖ Nachmittags Vorstellungen und 12 Schüler Vorstellungen, meist an Sonnabend. Nachmittagen. Zu diesen Schüler ⸗Vorstellungen sind stets etwa 250 Eintrittskarten durch die Vermittlung der Schul—⸗ behörden und Vorstände den Schülern der städtischen Gemeindeschulen und den Zöglingen der Waisenhäuser Berlins unentgeltlich zu⸗ gewiesen worden. Die meisten Stücke wurden, entsprechend dem zwei⸗ wöchentlichen Abennements⸗Turnus des Theaters, zwölfmal gegeben. Weniger erfolgreiche brachten es nicht auf die Höhe der vollen Zwölfzahl. Eines mußte nach der ersten Aufführung ahgesetzt werden. Außerdem fand noch eine Mittags⸗-Vorstellung zu Gunsten des Kaiser und Kaiserin Friedrich ⸗Krankenhaufes statt. Die Form des Verkaufs der Plätze in Vierteljahrsheften von je sechs Eintrittekarten bat sich vortrefflich be⸗ wäbrt. Der regelmäßige Theaterbesuch in vierzehntägigen Pausen an einem bestimmten Tage hat sich, ganz gegen die Befürchtungen, de auf Grund alter Erfahrungen ausgesrrochen wurden, vollständig ein—⸗ gebürgert. Am Freitag fand die ordentliche Generalversamm lung der Aktiengesellschaft Schiller⸗ Theater unter dem Vorsitz des Herrn Ge. heimen Regierungs⸗Raths, Professors Dr. Foerster statt. Der oben erwähnte Bericht des Vorstands über das erste Seieljahr und zweite Geschäftsjahr wurde einstimmig angenommen und dem Aufsichtsrath und dem Vorstand die Entlastung ertbeilt. Der bis⸗ herige Aufsichtsrath wurde wiedergewählt. An Stelle der Herren Geheimer Ober Regierungs Rath Dr. Jordan und Julius Meyer, die eine Wiederwahl ablehnten, wurden Herr Staats- Minister Herr⸗ furth und Herr Schimmelpfeng in den Voistand gewählt. Die Bilanz weist für Abonnements und Kassenverkauf der Billets die er⸗ freuliche Einnahme von 309 722 66 auf, und die Gesammteinnahmen betrugen 356 411 6 Das erste Spieljahr konnte infolgedessen mit einem kleinen Gewinn von 2352 * abschließen, durch den der Ver— lust des Vorjahrs auf 11 678 Æ ermäßigt wurde.

Mannigfaltiges.

Für den versterbenen früheren kommandierenden General des Garde⸗ Korps, General der Infanterie z. D. Freiherrn von Meerscheidt · Hüllessem fand gestern Nachmittag um 4 Uhr in der Wohnung, Magdeburgerstraße Nr. 36, eine Trauerfeier statt, welcher nur die nächsten Familienangehörigen beiwohnten. Die Rede hielt Invaliden⸗ haus⸗Pfarrer Gerhard. Nach dem schlichten Trauerakt erfolgte die Ueberführung der Leiche nach der Invaliden haus · Kirche, wo heute Vormittag um 11 Uhr der allgemeine Trauergotteedienst begann. Die Aufbahrung war vor dem Altar erfolgt; auf dem Sarge lagen die Ordenskissen, vor demselben, den ganzen Raum bis zu den Ba⸗k⸗ reihen füllend, die reichen Kranz⸗ und Blumenspenden. Als Vertreter Seiner Majestät des Kaisers erichien der Kommandant des Kaiser— lichen Hauptquartiers General⸗Lieutenant von Plessen mit einem Lorbeerkranz, über den sich sechs Palmen legten. Ihre Majestät die Kaiserin hatte den Ober⸗-Hofmeister Freiherrn von Mirbach mit Ihrer Vertretung betraut. In der zahlreichen Trauergemeinde sah man den General⸗Obersten Freiherrn von Les, den Kriegs Minister, General Bronsart von Schellendorff, die komman— dierenden Generale von Winterfeld, Prinz Friedrich von Hohenzollern und von Seeckt, den Chef des Militärtabinets, General von Hahnke mit dem General à la suite von Lippe und mehrere Flügel Adjutanten, die Generale Fürst Anton Radziwill, von Werder, Golz, von Keßler, von Klitzing und viele andere hohe Offiziere, sowie Ab—

ordnungen aller Garde ⸗Regimenter, die ausnahmslos mit Kränzen erschienen; auch das 41. Infanterie⸗ Regiment, dessen Chef der Ver. storbene gewesen, das 21. Regiment, in dem er seine railitärische Lauf. bahn begonnen, und das 64. Regiment hatten Deputationen mit Kränzen entfandt, ebenfo der Verein ehemaliger Kameraden des 21. Regimentz, der in dem Entschlafenen sein Ehrenmitglied verloren hat. Die Botschafter von Oesterreich und Italien wurden durch die Militãrbevollmãchtigten vertreten. Ferner wohnten der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministertums, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und der Polizei⸗Präsident von Windheim mit dem Polizei · Obersten Kraufe der Trauerfeier bei. In der Scharnborststraße hatten die zur Trguerwarade kommandierten Truppen Aufstellung ge⸗ nommen. Dieselbe kommandierte der General Major Freiherr von Rössing. Kommandeur der Eisenbahn⸗Brigade. Sie bestand aus je einem Bataillon des Regiments Elisabetb und des 4. Garde, Regiments z. F. mit Fahne und Regimentsmusik unter dem Befehl des Obersten von Bülow, Kommandeurs des 4. Garde⸗Regiments z. F. je einer Eeékadron des 1. und 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiments mit Trompeter Korps und des 2. Garde⸗Ulanen⸗ Regiments unter dem Befehl des Majors von Falkenhayn, Kommandeurs des 1. Garde⸗ Dragoner⸗Regiments Königin von Großbritannien und Irland. Auf dem Grützmacher waren 2 Batterien zu 4 Geschützen des 1. Garde⸗ Feld ⸗Artillerie⸗ Regiments unter Befehl des Majors von Aster, Ab— tbeilungs⸗Kommandeurs im vorgenannten Regiment, aufgefahren. Die Orden des Verstorbenen wurden durch die Lieutenants Freiherren von Meerscheidt⸗Hüllessem vom 1. Garde Regiment 3. F. bezw. vom Re⸗ giment Elisabeth getragen. Die Gedenkrede hielt auch hier Pastor Gerhard. Dann wurde der Sarg nach dem Invaliden ⸗Kirchhof übergeführt.

Nordseebäder auf Sylt, im Dezember. Entgegen der viel⸗ fach verbreiteten Nachricht, daß Sylt durch den Sturm am 9. und 19. d. M. so ungemein viel gelitten haben soll, wird zur Beruhigung aller Freunde der schönen Insel von dort geschrieben, daß an der Dünenkante an den niedrig gelegenen Strandtheilen, nament⸗ lich in der Nähe der Strandhallen, nur einige Abrutschungen stattgefunden haben. Die Badeeinrichtungen haben nicht ge—⸗ litten, dagegen waren durch den Anprall der brandenden Wogen die alljährlich stehen bleibenden Pfäble der Wandelbahn zum theil fortgeschwemmt; dieselben sind jedoch an den weiter südlich ge— legenen Stellen der Insel sämmtlich wieder geborgen worden. Der Sturm, wenngleich anhaltender als im Dezember vorigen Jahres, hat somit keinen nennenswerthen Schaden angerichtet.

Brindisi, 30. Dezember. Der ehemalige Abgeordnete und Chef Redakteur der ‚Kreuz⸗Zeitung! Freiberr von Hammerstein wurde, einer Meldung des W. T. B.‘ zufolge, beute früh an Bord des von Athen kommenden Dampfers Peloro“ verhaftet.

Odessa, 29. Dezember. W. T. B. meldet; Einem hiesigen Speditionsgeschäft wurden von einem gewissen Nadretschny S4 Colli Haare übergeben, welche er mit 23 9000 Rb. versicherte und mit einer Nachnahme ven 16000 Rbl. belegte. Da die Waaren—⸗ sendung verdächtig erschien, wurden die Ballen geöffnet. Bei der Untersuchung fand man nur werthlose Wollabfälle und ein mit Brennstoff gefülltes Gepäckstück, welches durch eine daran be⸗ findliche Zündschnur nach 24 Stunden in Brand gesteckt werden sollte.

FJeisk (am Asowschen Meere), 29. Dezember. Etwa S800 Fischer nebst ihren mit 1090 Pferden bespannten Schlitten wurden auf einer Eisscholle ins Meer getrieben. Von den Personen sind, dem W. T. B. zufol e, bereits mehr als die Hälfte gerettet, die Rettungsarbeiten dauern fort.

San Sebastian, 28. Dezember. Ein heftiges Feuer zerstõrte gestern Abend die Plaza de los Toros vollständig. Der Schaden wird auf eine halbe Million Pesetas geschätzt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

icht vom 30. Dezember Uhr Morgens.

Wind. Wetter.

Stationen.

Temperatur in O Celsius

ho C. 40 R.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp. red. in Millim.

3 bedect ? bedeckt 4 bedeckt 3 wolkig 2 bedeckt 2 bedeckt 2 Schnee I heiter

SG 1 c OM, DD M O

Belmullet. . Aberdeen... Christiansund 756 Kopenhagen. 762 Stockholm. 1.63 Haparanda . 747 St . Petersburg 764 Moskau... 773

Cork Queens⸗ town. 7649 Cherbourg. 758 1. 758 Hamburg. 759 Swinemünde 1763 Neufahrwasser 768 Memel ... 1768

. .

unster... 758

Karlsruhe.. 761 Wiesbaden. 761 still bedeckt München. 1761 Regen Themnitz . . 763 S 3 wolkig Berlin.... 763 3 heiter w 1 bedeckt Breslau... 765 2 wolkenlos Ile dir. 6 W 1 bedeckt k 1 bedeckt 1 1Lheiter

) Nebel.

Uebersicht der Witterung.

Das Hochdruckgebiet über 770 mm hat sich nach dem südlichen Rußland verlegt, während die De⸗ pression im Nordwesten ihren Wirkungkekreis ostwärts über das Nordseegebiet hinaus ausgebreitet hat, sodaß daselbst die Temperaturen gestiegen sind. Bei schwachen südlichen und südöstlichen Winden ist in Deutschland das Wetter im Westen trübe, neblig und wärmer, im Osten vorwiegend heiter und er— heblich kälter, im nordwestdeutschen Binnenlande und in Süddeutschland, wo überall Niederschlag gefallen ist, ist vielfach Thauwetter eingetreten; dagegen in den zentralen und östlichen Gebietstheilen herrscht strenge Kälte; Berlin meldet 12, Breslau 14, Grün⸗ berg 166 Grad unter Null. Ausbreitung des Thau⸗ wetters nach Osten hin über ganz Deutschland zu erwarten.

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Deutsche Seewarte.

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- haus. 372. Vorstellung. Die luftigen Weiber von Windsor. Komisch-phantastische Oper in 3 Akten von Otto Nicolai. Tert von Mosenthal, nach William Sbakespeare's gleichnamigem Lustspiel. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Anfang 7 Ubr . Schau spielhaus. 295. Vorstellung. Monsieur Balanceux. Genrebild in 1 Aufzug von Benno Jacobson. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. (Agsnor Balanceux: Herr Friedrich Haase, als Gast) Neu einstudiert: Die beiden Klingsberg. Lustspiel in 4 Aufzügen von Auzust von Kotzebue. Regie: Herr A. Plaschke. (Graf Klingsberg, Vater: Herr Friedrich Haase, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 1. Vorstellung. Der Freischütz. Romantische Oper in 3 Akten von Carl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleichnamigen Erzählung August Apel's). Anfang 77 Uhr.

Schausvielhaus. 1. Vorstellung. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller. Anfang 75 Uhr.

Denutsches Theater. Dienstag: Weh dem—⸗ der lügt! Anfang 75 Uhr.

Mittwoch, Nachmittags 21 Uhr: Die Mütter. Abends 74 Ubr: Weh dem, der lügt!

Donnerstag: Die Mütter.

Serliner Theater. Dienstag: Zum ersten

Male: Der Verschwender. Anfang 7 Uhr. Mittwoch, Nachnäittags 3 Uhr: Prinzessin

Goldhaar. Abends 77 Ubr: Der Verschwender. Donnerstag: Hasemann's Töchter.

Lessing ˖ Theater. Dienstag: Comtesse Guckerl. Anfang 73 Uhr.

Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthüm⸗ lichen Preisen.: Heimath. Abends 75 Uhr: Comtesse Guckerl.

Donnerstag: Comtesse Guckerl.

Residenz · Theater. Direttien· Sigmund zautenburg. Dienstag: Hals über Kopf. Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson, deutsch von Paul Block. Vorher In doppelter Be e . Plauderei von Paul Linsemann. Anfang 3 T.

Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Kassen⸗ preisen: Der Rabenvater. Abends 74 Uhr

Friedrich Wilhelmstädtisches Thenter.

Chausseestraße 25 - 26.

Dienstag: Bei bedeutend ermäßigten Preisen. Volksthümliche Vorstellung unter Leitung des Kaiser⸗ lich russischen Hofschauspielers Herrn Julius Fiala: Die Waise von Lowood. Schauspiel in? Ab⸗ tbeilungen und 4 Atten mit freier Benutzung des Romans von Currer Bell von Charlotte Birch⸗ Pfeiffer. Regie: Gustav Thies. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Zum ersten Male: Gefallene Engel. Ein Stück aus dem Volksleben in 3 Akten von Richard Nordmann.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 42. / 5.

Dienstag: Bruder Martin. Volksstück mit Gesang in 4 Akten von Carl Costa. Musik von Max von Weinzierl. Regie: Siegfried Jelenko. Anfang 73 Uhr. =

Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthüm⸗ lichen Preisen: Francillon. Schauspiel in 41Fften von Alexandre Dumas Abends 71 Uhr: Bruder Martin.

Donnerstag: Bruder Martin.

Freitag: Bruder Martin.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Dienstag: In durchaus neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen und Requisiten: König Chilperich. Burleske Ausstattungs⸗Operette in 3 Akten (5 Bildern) von Heros und Paul Ferrier, deutsch bearbeitet von Eduard Jacobson und Wilhelm Mannstädt. Musik von Hervs. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. ,. Herr Kapellmeifler Federmann. Anfang 75 Uhr.

Mittwoch Chilperich.

Adolph Ernst Theater. Dienstag: Frau Lohengrin. Gesangsposse in 3 Akten, nach dem Französischen bearbeitet von Ed. Jacobsen und W. Mannstädt. Kuplets von Gust. Görs. Musik von Gust. Steffens. Anfang 75 Ühr.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Bentral - Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30.

Dienstag. Eine tolle Nacht. Große Aus⸗ stattungspofse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musit von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz ⸗Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang ausnahmsweise

7 Uhr. Mittwoch: Eine tolle Nacht. Anfang 76 Uhr.

Konzerte. Konzert gaus. garl Meyder Konzert.

und die folgenden Tage: König

Großes Promenaden⸗Konzert. Entrée 1 4

Alle Abonnements gültig.

Zirkus Renz. Karlstraße. Dienstag, Abends

77 Ubr: Große brillante Vorstellnng. Weih—⸗ nachten im Zirkus Renz. Großes egquestriich= choreographisches Festspiel, verbunden mit Ueber— raschungen, arrangiert von Direktor Fr. Renz. Auf— fübrung des großen militärischen Ausstattungsstückes 1876/71. Außerdem: Bagdad, arab. Vollblut⸗ Schimmelbengst. Hierauf ö Donner. Beide Pferde dressiert und vorgeführt von Direktor Fr. Renz. Auftreten des Hrn. Ritter von Renroff mit seinem Schulpferde Skobeleff. Zum Schluß der Sckule: Driginal! Der vhänomenale Baguettesyrung. Großes humoristisches Komiker⸗Potpourri mit dem Riesen⸗Dchsen „Conrad“. Die weltberühmten Hochturnkünstler The Silbons. Serr W. Immans mit seinen zehn Kolossal- Pracht Sunden. Mr. Gaberel mit seinem Schulpferde Chicago. Die renommierte Künstlerfamilie James Jee. ;

Mittwoch: (Neujahr): Zwei Gala⸗Fest⸗Vor⸗ stellungen. Nachmittags 4 Uhr: Weihnachten im Zirkus Nenz. Hijo Ri En. Abends 77 Uhr: Weihnachten im Zirkus Renz. 1870/71.

.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Alwine Barth mit Hrn. Ingenieur Wilbelm Hersmann (Beeck Ruhrort). Miß Jekyll mit Hrn. Prem. - Lieut. Erich Frhrn. von Maltzahn (Higham Bury). Frl. Maria Ziegler mit Hrn. Pr. jur. Ferdinand Horchler (Berlim). Frl. Frieda Hübner mit Hrn. Hauptmann Albert Jablonsky JI. (Tiegnitz Straßburg i. E)

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Ober⸗Amtmann von Unwerth (Schmiegrode). Hrn. Ober⸗ Steuer⸗ontroleur Sorge (Reichenbach O.. E..

Gestorben: Hr. Rechnungs⸗Rath a. D. Johann

lese (Breslau). Hr. Kreis Schulin pektor Adolph Büttner (Posen). Hr. Registrator Carl Dpitz (Laurahütte) Hr. Eberhard von Iglinitzfs (Berlin). Hr. Geheimer Rechnungt⸗ Rath 3. D. Wilhelm Stenzler (Charlottenburg). Hr. Oberlehrer Fritz Starkowski Potsdam Hr. Rittergutebesizer und Rittmeister 4. X; Hugo von Knobelsdorff Bren kenhoff (Pehlitz bei Friedeberg N. M). Hr. Pastor em. Emil Julius Schenk (Dodendor).

Verantwortlicher Redakteur: Si em enroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagk—⸗ Anstalt Berlin sw., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen

m

Hals über Kopf. In doppelter Bekehrung.

Dienstag, den 31. Dezember, Abends 9 Uhr:

seinschließlich Börsen⸗Beilage).

Erste Beilage

zum Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

* 309.

Berlin, Montag, den 30. Dezember

1895.

Königreich Preußen.

Kon zessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb Staa tsgediet entfallenden Streck Oscherskeben nach Schöningen durch die Oschersteben? Schöninger Eisenbahn-Gesellfchaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma Dschers leben⸗Schöninger Eifen- bahn; Gesellschaft:; gebildet hat, darauf angetragen worden ist, diefer Hesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten. den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deatschlands unterworfenen Bahn von Oschersleben nach Schöningen für die auf das preußische Staatsgebiet entfallende Strecke zu ertheilen, wollen Wir diese Kon— zession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grund—⸗ eigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.

J. Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma „Oschersle ben Schõn inger Eisenbahn⸗Gesellschaft: und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Oschersleben oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem andern, an der Bahn gelegenen Orte.

Die Gesellschaft ist den Bestimmungen des zwischen Preußen und Braunschweig wegen des Baues und Betriebes der Bahn ab⸗ eschlosfenen Staats vertrags vom 22. Februar d. J. unterworfen.

ene Bestimmungen sollen für die Gesellschaft dieselbe Verbindlich- keit haben, als wenn sie ausdrücklich in diefe Konzession auf⸗ genommen wãren.

Die Gelellichaft ist außerdem den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und . ohne weiteres unterworfen.

J.

Das zur plan. und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstun der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf . . u 2 620 000 66 festgesetzt.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien Darf den Betrag deg festgesetzten Anlagekapitals nicht ũbersteigen. Das Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen und darf nur zur plan und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn verwendet werden.

Es bleibt der Gesellichast überlassen, einem Theil der auszu⸗ e,, . Vorzugs⸗Aftien) ein Vorzugsrecht vor den übrigen

ktien (Stamm Aktien) hin sichtlich der Vertheilung des Reinertrags des Unternehmens bis zu 45 o des Nennbetrages dieser beporzugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellichaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesellschaftẽyermõgens einzuräumen. Im übrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn aus— gegeben .

Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrages der Aktien bis zum Ablauf desjenigen zeln en ar, in , die unter II Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zulassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 4090 des Nennwerths ihrer Aktien zugesichert werden.

III. Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ist einem Vorstand zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetz⸗ lichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktien. ö dertritt und für die Geschäftsführung, in soweit dieselbe der taatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant- wortlich ist.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Per= onen besteben soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen ,, . bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen

rbeiten.

Die Geschästsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi⸗ gung des Ministers der offentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, sinden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl i . Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebsleiter An⸗

endung.

1 Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Berstandes, sowie smmtliche Beamten der Gesellschafst müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen 1 Ausnahmen zugelassen werden, im Inland ihren Wohnsitz

en.

i, Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei ben Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Genersammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lasses. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagegordnung Anzeige zu machen.

Der. Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den

Fallen. in welchen er es für nötbig erachtet, die Berufung außer ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftspertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats- , . den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Kon. zession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats⸗ zegierung Gültigkeit. Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschafsvertrag betreffenden Generalversammlungẽbeschlüsse, hevor sie diese beim Handels⸗ gericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrag auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestäͤtigung vorzulegen und die Entscheidung der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht beizufügen. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Ge⸗ sellschaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisen⸗ babnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, die Auflösung der eren ß oder die Ver⸗ schmelzung mit einer anderen G, aussprechen, oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben oder an Andere übertragen werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der König⸗ lichen Staatsregierung.

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung aller derjenigen Be⸗ chlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom taate genehmigt waren.

VII. Für den Bau insbesandere gelten folgende Bestimmungen: II Der Staatsregierung bleibt wollebesnen die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch— führung durch alle Zwischenpunkte,

die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen,

die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn Festimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Test stellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl.

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwärfe be— dingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessonar vorbehalten.

2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens innerhalb eines Jahres von dem Tage an gerechnet, an welchem die Eisenbahn ⸗Gesellschaft in den Besitz auch der Konzession der Herzoglich braunschweigischen Regierung gelangt sein wird, erfolgen.

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe, sowie für die

Inangriffaahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festzesetzt werden. 4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan! und anschlagsmäßigen Ausfübrung und Aus— rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Verzugs strafe von 5o/ des auf 2620 000 M festgesetzten Bau⸗ kapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheldung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzu— sehen ift, mit Ausschluß des Rechtsweges, Lem Minister der öffent— lichen Arbeiten zusteht.

Zur Siche stellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General. Staatskase den Betrag von 131 000 , in Worten: Einhunderteinunddreißig Tausend Mark in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate garantierten Papieren oder in inländischen Eisenbahn , Prioritäts-Obligationen unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nach dem Kurswerthe nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gericht— licher oder nolarieller Urkunde mit, der Maßgabe zum . zu, bestellen, daß dem Minister der öffentlichen

rbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung der. selben beziehungsweise durch Veräußerung der verpfaäͤndeten Werth— papiere zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge ein⸗ zuzieben. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheile der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der be— zeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der bon dem Minster der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann nicht . die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertbeilte Konzession durch landes herrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalie der Versteigexung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ab— lauf der in dem angezogenen § Al festgesetzten Schlußfrist erfolgen.

VIII.

Für den Betrieb ,, folgende Bestimmungen;

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt

unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzu= stellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur rt licher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der . Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars Über⸗ assen. 2) Für die ersten 5 Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗ als jür den Güterverkehr überkassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jener fünfjährigen Periode, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrend von 5 zu 3. Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister Ter öffentlichen Arbeiten festgestellt, und ist dem Unter⸗ nehmer überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ und landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzefsionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats babnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

3) Der Konzessionar bat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem im Artikel 185 p des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vom 15. Juli iss4 (Reichs ⸗Gesetzblatt Seite 123, vorgeschriebenen Reservefonds einen Spezial -⸗Reservefonds nach den beftehenden Vormativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidierenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs⸗ und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl von . als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be⸗ triebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen:

a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück= lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird;

die Zinsen des Fonde.

Der Spezial ⸗Reserbefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Spezial⸗Reservefonds fließen:

aA. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

Pb. eine im Regulativ festzusetzende, alljährlich den Betriebs einnahmen zu entnehmende Röcklage;

S die Zinsen des Reserpefonds.

Erreicht der Spezial⸗Reservefonds die Summe von 50 009 4, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jabre⸗rücklage wieder vermindert ist. .

. Die Wertpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver⸗ einnahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen ju beschaffen sind, werden durch das Regalativ bestimmt. ;

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs der Spezial ⸗Reservefonds nicht oder nicht vollstãndig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre a entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit . migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial⸗Reservefonds vor.

IX.

Der Konzessionar ist verpflichtet:

*. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs. Rech⸗ nungsabschluß einzureichen und seinè Kassenbuͤcher vorzulegen;

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres his Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech⸗ nungsjahr zu Grunde zu legen;

. E. die von den Aufsichts behörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.

.

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern. und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, inso weit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung und insbesondere bezug— lich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßzabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung Fer unmittelbaren Staatsbeamten z, vom 27. März 1877 für die Staats⸗ eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jekt, und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Geundsätze Pensions⸗-, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu den⸗ selben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

XI

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht oder Bahngeldsätze vor⸗ behalten.

XVI Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisen= bahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebs für erforderlich erachtet. XIII.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs⸗Aufsichts behörde die Veraussetzungen weg⸗ fallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die An⸗ wendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ift, so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Er= fordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupt ⸗Eisenbahnen be⸗ stehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat derselbe auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Ne. 4 unter a, b und e des 8z 42 des Eisenbahn-Gesetzes vom 3. November 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten.

XIV.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an das Eingangs bezeichnete Gründungscomits erfolgt erst, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, und nachdem die Hinterlegung der unter VII 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde statt⸗ gefunden hat.

Binnen einer von heute ab zu berechnenden sechs monatlichen Aus= schlußfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister bewirkt werden, zu welchem Zweck dem Han— delsgericht die Ausfextigung der Konzessionsurkunde und die Ecklärung der Regierung bezüglich jener Uebereinstimmung vom Gründungecomits vorzulegen sind.

Vachdem jene Eintragung rechtzeitig erfolgt und unter Beifügung von Druckexemplaren des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen ist, soll die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 veröffentlicht werden.

Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution ae, . 33 . Hoh

rtundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ö ö

Gegeben Neues Palais, den 18. Juni 1895. . (L. S.) Wilhelm R.

Fürst zu Hohenlohe. von Boetticher. Freiherr von Berlepsch. iguel. Thielen. Bronsart von Schellendorff. von Köller. Marschall. von Hammerstein.

Schönstedt.

Literatur.

Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Ein Beitrag zur modernen Verfassungsgeschichte von Br. Georg Jellinek, Professor der Rechte in Heidelberg. Verlag von Duncker u. Humblot, Leipzig. Preis 140 0 Während die Hiker ih und politische Bedeutung der nach langen Debatten in den Sitzungen vom 29. bis 26 August 1789 beschlossenen Erklärung der Rechte des Menschen und 9563 durch die französische Constituante mit ihren staatszerstörenden Konsequenzen schon des öfteren Gegenstand ein⸗ gehender Untersuchungen gewesen ist, blieb bisher die rechtsgeschichtliche Bedeutung dieses Dokuments noch wenig beachtet. Die staatsrechtlichen Werke beschranken sich darauf, verschiedene Vorläufer der Erklärung der Constituante von der Magna Charta bis zur amerikanischen Unab⸗