1895 / 310 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Eisenbahn⸗Sekretãren Behrendt in Schneidemühl, Marg in ne, , Müller in Kolberg bei ihrem Uebertritt in den Ruhestand, ehenso den Eisenbahn⸗DBetriebs⸗ kassen⸗Rendanten Arts in Cassel, Berckenbusch in Essen g. Ruhr, Lange in Kattowitz, Scherler in Stettin und Wenzel in Posen, den Ssenbahn⸗Sekretären Bartsch in Kattowitz, Bayard in Berlin, Bock in Königsberg i. Pr., Charton in Posen, Goertz in Danzig, Greuling in ankfurt a. M, Kleinschmidt in Bromberg, Köhler in en a. Ruhr, Korte in Münster i. W. Koschenz in Elberfeld, Kramer in Königsberg i. Pr. Ser in Breslau, Mordhorst in Magdeburg, Rawengel in St. Johann⸗ Saarbrücken, Richter in Erfurt, Riesen in Hannover, Rudat in St. Johann⸗Saarhrũcken, Schneider in Essen a. Ruhr, Schüller in Münster i. W. Werski in Köln, Wiegand in Cassel und Wildt in Hannover, sowie den technischen Eisenbahn⸗Sekretãren Grope in Halle a. S., Mieck in St. Johann⸗Saarbrücken und Schmidthals in Stettin den Cha⸗ rakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Berg⸗Inspektor Illner bisher in Grund, ist unter Beilegung des Charakters als Bergmeister zum Bergrevier⸗ beamten ernannt und nach Cassel versetzt worden. F

Der Berg⸗-Assessor Eichmeyer in Klausthal ist zum Berg⸗Inspektor ernannt.

Fin an z⸗Ministerium. Bekanntmachung.

Die Ziehung der 1. Klasse 194 Königlich reuß ischer Klassen-Lotterie wird nach planmäßiger Be⸗ immung am 7. Januar, früh 8 Uhr, ihren Anfang nehmen. Das Einzählen der sämmtlichen T5 620 Loose⸗Nummern nebst den 233 Gewinnen gedachter 1. Klasse wird schon am 6. Ja⸗ nuar, Nachmittags 2 Uhr, durch die Königlichen Ziehungs⸗ Kom⸗ missarien im Beisein der dazu besonders aufgeforderten König⸗ lichen Lotterie⸗Cinnehmer Herren von Baranoweki, Haupt⸗ mann a. D. Foerster, Freiherr von Koenitz und Gerold von hier öffentlich im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes stattfinden.

Berlin, den 31. Dezember 1895. Königliche General⸗-Lotterie⸗Direktion. Thiele. Strauß.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Den Oberlehrern

Dr. 9. Knuth an der Ober⸗Realschule zu Kiel,

Dr. Robert Sprenger am Real-Progymnasium zu Northeim, . . Otto Essert an der städtischen Realschule zu Königs⸗

berg i. Pr. ö ö Paul Sanio am Realgymnasium auf der Burg zu Königsberg i. Pr., . Dr. Wilhelm Henze am Dorotheenstädtischen Real⸗ gymnasium zu Berlin, . Adelf Strümpfler am Gymnasium zu Guben, Richard Lieder am Gymnasium zu Schwedt a. O., Dr. Berthold Suhle am Gymnasium zu Nordhausen, Dr. 6 Suchs land an der Lateinischen Hauptschule zu Halle a. S. Richard Bindel am Realgymnasium zu Quakenbrück, Dr. Wilhelm Wilke am Gymnasium zu Lauban, Ernst Ringeltaube am Pädagogium zu Putbus, Dr. Henry Doerks am Gymnasium zu Treptow a. R., Emil Wille am Gymnasium zu Neustettin, Dr. Josua Horowitz am Gymnasium zu Thorn, Dr. 61 Bordells am evangelischen Gymnasium zu ogau, Dr. Emanuel Glatzel an der Ober⸗-Realschule zu Breslau, ö. Dr. Christian Godt am Gymnasium zu Altona, Albert Voigt am Gymnasium zu Thorn, Lr. Ernst Beermann am Gymnasium zu Nordhausen, Wilhelm Kamlah am Realgymnasium zu Osnabrück, Georg Reimann am Gymnasium zu Graudenz, Dr. Konrad Roßberg am Gymnasium Andreanum zu Hildesheim, Dr. Fritz Borchardt am städtischen Gymnasium zu Danzig, Eduard Knoch an dem von Conradi'schen Erziehungs— Institut (Real⸗Progymnasium) zu Jenkau, 2 Scheeffer am Realgymnasium St. Johann zu anzig, Gustar Schloßmann am Viktoria-⸗Gymnasium zu Potsdam, Dr. 1 Evers am Königstädtischen Realgymnasium zu erlin, Wilhelm Schaub am Wilhelms-Gymnasium zu Berlin, Wilhelm Eickhoff am Gymnasium zu Schwedt a. O., Paul Voelkel am Französischen Gymnasium zu Berlin, Dr. Waldemar Waege am Königstädtischen Gymnasium zu Berlin, Adolf Rademann am Gymnasium zu Kottbus, Dr. Hans Herchner am Humboldt⸗Gymnasium zu Berlin, Dr. Ferdinand Bäker am Gymnasium zu Stralsund, Hermann Schlüter am Progymnasium zu Striegau, Br. Arwed Walter am Realgymnasium zu Tarnswitz, Dr. Ludwig Otto Steiner am Real-Progymnasium zu Schönebeck, Karl Braasch am Gymnasium zu 2 Dr. Gustas Scheibler am Realgymnasium zu Magdeburg, en,. z Wörmann am Gymnasium zu Recklinghausen, tto Manns am Wilhelms⸗GSymnasium zu Cassel, Julius Zülch am Wilhelms⸗Gymnasium zu Cassel, Pr. Karl Ruppel am Realgymnasium zu Wiesbaden, Dr. Friedrich Lohr am Gymnasium zu Wiesbaden, . Ricken am Realgymnafium zu Ruhrort, ohann Adeneuer am Realgymnasium zu Köln

ist der Charakter als Professor beigelegt worden.

Fritz Koch i dach m n , 2 ritz Ko 8 2 w . * 22 Fernickel ift zum Kreis⸗ Schulinspektor ernannt worden. ; .

Am Schullehrer⸗Seminar zu Tuchel ist der bisherige kommissarische Lehrer Koschorreck definitiv als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Regierungs⸗ und Forstrath von Harling ist die Forstinspektion Lüũne , übertragen worden.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des 4 dem 10. Wril 1872 (GSesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt g t: ;

IN der Allerhöchste Erlaß vom 31. Juli 18935, betreffend die Ver ˖ leibung des Enteignungsrechts an die Elmshorn⸗Barmfstedter Gisenbahn ; Aktiengesellschaft zu Elmshorn zur Entziehung und zur dauernden Be⸗ schränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Elmshorn nach Barmstedt in Anspruch ju nebmenden Grundeigenthumg, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 42 S. 373, aus am 31. August 18895;

3) der Allerböchfte Gria Vom 23. Otteber 1895, durch welchen der Gemeinde Canftein das Recht verliehen worden ist, das zur An= lage der gexlanten neuen Wasserleitung erforderliche Srundeigenthum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreichend ist, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, durch das Amts blatt der Königlichen Regierung zu Arneberg Nr. 48 S. 677, ausg-= gegeben am 30. November 1895

3) der Allerhöchste Erlaß vom 18. November 1895, betreffend die Verleibung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Vamslau für die von ihm zu bauende Chaufsee von der Namslau⸗ Dvvelner Chaussee bis an die Brieger Kreisgrenze bei Neusorge, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 51 S. 653, ausgegeben am 20. Dezem ber 1895;

) das Allerhõchste Privilegium vom 15. November 1895 wegen Aus. fertigung auf den Inhaber lautender Obligationen der Provin; Han⸗ nover im Betrage von 15 060000 6 durch das Amtäblatt für den Regierungsbezirk Hannover Nr. 52 S. 329, ausgegeben am 27. De⸗ zember 1895.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird ein Privilegium wegen Aus ferti ung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der k im Betrage von 2500 000 44 ver⸗ õffentlicht

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 31. Dezember.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten nahmen, wie W. T. B.“ meldet, heute Morgen im Neuen Palais das heilige Abendmahl, welches der Militär⸗Ober⸗ pfarrer, Hofprediger D. Frommel darreichte. Im Laufe des Vormittags arbeiteten Seine Majestät mit dem Chef des Militärkabinets, General von Hahnke und empfingen dann den Gouverneur von Berlin, General⸗Obersten Freiherrn von Los.

Seine Königliche ö der Prinz Alexander von . ist an einer linksseitigen Lungenentzündung erkrankt. ach dem heute Vormittag ausgegebenen Bulletin ist in dem Befinden Höchstdesselben seit gestern eine wesentliche Verän⸗ derung nicht eingetreten. Die Nachtruhe war befriedigend, der Kräftezustand ist gut.

In der heute ausgegebenen Nummer des „Armee⸗Ver— ordnungs⸗Blatts! wird folgende, die Kavallerie⸗Inspek⸗ , nr. Allerhöchste Kabinets-Ordre ver⸗ hffentlicht:

In Abänderung Meiner Ordre vom 10. April 1890 bestimme Ich:

LD Die beiden Kavallerie⸗Inspekteure sind Mir unmittelbar unterstellt. .

2) Sie haben den Rang und die Gebührnisse der Divisions Kommandeure, erbalten jedoch, sobald ein dem Patent nach jüngerer General als kommandierender General oder beauftragt mit der i. eines Armee-Korps in den Genuß der Dienstzulage eines kom⸗ mandierenden Generals tritt, die für diesen Fall im Etat festgesetzten höheren Gebũhrnisse. n

3) Ibrem Stabe gegenüber haben sie die Urlaubsbefugniß und Strafgewalt der Divisions Kommandeure.

4 Sie sind berufen: a. zur Besichtigung Meinerseits befohlener besonderer Kavallerie · Llebungen bejw. zur Leitung der Uebung mehrerer Kavallerie · Divisienen, b. jur Leitung taktischer Uebungsreisen von Generalen und Stabsoffizieren der Kavallerie. c. zu Besichtigungen einzelner Truppentheile der Kavallerie in verschiedenen Dienstzweigen sowie des Pferdematerials, d. zur Besichtigung kavalleristischer Lehr⸗ anstalten, der Remontedepots, besonderer technischer Uebungen ꝛc. sowie zur Berichterstattung über kavalleristische Fragen.

Die Befugnisse der Truppenbefehlshaber sowie des Remonte⸗In⸗ spekteurs werden durch diese Besichtigungen nicht berührt.

5) In Bezug auf ihre spenielle Verwendung innerhalb der unter 4b bis d genannten dienftlichen Thätigkeit sehe Ich den jedesmaligen Vorschlägen des Kriegs. Ministers entgegen.

6) Ihre Berichte über die betreffenden Uebungen und Besichti⸗ gungen kaben die Kavallerie⸗Inspekteure Mir unmittelbar vorzulegen.

7) Die Kavallerie⸗Inspefteure sind nach Maßgabe Meiner Ordre vom 10. April 1880 Mitglieder der Kavallerie⸗Kommission.

Neues Palais, den 21. Dezember 1895.

59 t von Schellendorff ronsart von endorff. An das Kriegs⸗Ministerium.

Der Regierungs⸗Assessor Lucke ist der Königlichen Re⸗ ierung zu Posen, der dem Landrath des Kreises Schönau zur ar ng zugetheilte K von Bernuth von Mitte Januar k. J. der 6 Regierung in Schleswig, der neuernannte Regierunge⸗Assessor Dr. Lauter⸗ bach, zur Zeit in Breslau der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern zu Berlin zur dienstlichen Verwendung überwiesen und der neuernannte Regierungs⸗Assessor

* *

, * Wiesbaden * weiteres ndra Landtreises Hannover zur leistung zugetheilt

; BVBVanern.

Aus Anlaß des Neujahrsfestes hat Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent folgende Auszeichnungen ver⸗ liehen: den St. Hubertus⸗Orden dem General der Infanterie Grafen Verri della Bosia; das Großkreuz des Zivil⸗ Verdienst⸗Ordens der Krone dem General⸗Adjutanten, General der Kavallerie Grafen zu Pappenheim und dem General der Infanterie Ritter von Muck; den St. Michael⸗Verdienst⸗ Orden zweiter Klasse dem Staatsrath von Wisbeck und dem Bischof von Eichstãdt Leonard. .

Mecklenburg⸗Schwerin.

Das Allgemeinbefinden Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird zwar, wie den „Meckl. Nachr“ aus Cannes vom 29. d. M. gemeldet wird, durch die lokale Be⸗ handlung der Athmungsorgane etwas beeinträchtigt, doch waren in den letzten Tagen die asthmatischen Beschwerden an Zahl und Stärke geringer als bisher.

Reuß j. L.

Seine Durchlaucht der Erbprinz empfing vorgestern in feierlicher Audienz den österreichisch ungarischen außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Fürstlichen r Grafen Chotek behufs Ueberreichung seines Abberufungs⸗ chreibens. Nach der Audienz fand Galatafel statt.

DOesterreich⸗ Ungarn.

Der Kaiser wird sich morgen zur Hochwildjagd nach Steiermark begeben; an der Jagd werden auch der Groß⸗ herzog von Toscana und der Erzherzog Franz Salvator theilnehmen.

Der Erzherzog Carl 333 empfing gestern den deutschen Botschafter Grafen zu Eulenburg und den bis⸗ a bayerischen Gesandten Grafen Bray⸗Steinburg in

lenz.

Der deutsche Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe empfing, wie W. T. B.“ berichtet, vorgestern den Besuch des Nuntius Agliardi und des italienischen Botschafters Grafen Nigra. Gestern Nachmittag machten der Fürst und die Fürstin zu Hohenlohe Abschiedsbesuche und nahmen dann an dem Diner bei dem deutschen Botschafter theil, zu welchem auch die Minister Graf Goluchowski, Graf Ledebur und Baron Josica nebst Gemahlinnen, der italienische Botschafter Graf Vigra, der . bayerische Gesandte Graf Bray⸗ Steinburg und der sächsische Gesandte Graf von Wallwitz geladen waren. Die Abreise des Reichskanzlers und der Fürstin zu Hohenlohe nach Berlin erfolgte heute früh 8 Uhr. Zur Verabschiedung hatten sich der Minister des Aeußern Graf Goluchowski und der deutsche Bot⸗ schafter Graf zu Eulenburg mit dem Botschafts⸗Rath Prinzen Lichnowsky und dem Botschafts⸗Sekretär Prinzen Schönburg⸗Waldenburg auf dem Nordwest⸗Bahnhof ein⸗ gefunden. Graf Goluchowski geleitete die Fürstin bis zum Waggon und verweilte dort in angeregter Unterhaltung mit dem Fürsten und der Fürstin bis zur Abfahrt des Zuges.

Im niederösterreichischen Landtag erwiderte gestern der Statthalter Graf von Kielmansegg auf die Angriffe der Antisemiten, „daß er als Hannoveraner an der Spitze einer oͤsterreichischen Provinz stehe“: Er protestiere dagegen, daß ihm seine Geburt vorgeworfen werde; er sei stolz auf diese Geburt und erkläre, daß wenige Familien hier vorhanden seien, von denen so viele itglieder auf den Schlachtfeldern Desterreichs geblutet hätten, wie aus seiner Familie. Der Statthalter wies dann auf seine österreichische Sigatsbürgerschaft und auf seine Bestrebungen hin, als Staatsbeamter im Interesse Oesterreichs zu wirken. Nach einer heftigen Debatte, bei welcher die Antisemiten den Statthalter und die liberale Partei wiederum angriffen, wurde das Budgetprovisorium angenommen.

Bei der Debatte über das Budgetprovisorium in der gestrigen Sitzung des böhmischen Landtags erklärte der Abg. Herolö: Die Czechen wollten in den wirthschaftlichen und kulturellen Fragen mit den übrigen Abgeordneten zu⸗ sammenwirken, forderten jedoch einen anderen Vertrauensmann als Vertreter der Regierung; der Statthalter Graf Thun sei zu einem treuen Vermittler zwischen Volk und Regierung nicht befähigt. Wenn der Statthalter das Vaterland liebe, werde er urücktreten; eine Annäherung zwischen ihm und dem czechi⸗ . Volke sei unmöglich. Graf Schönborn erklärte, das Urtheil des Vorredners über den Grafen Thun sei lediglich der Standpunkt einer Partei, der von den übrigen Parteien des Landtags nicht getheilt werde. Der Landtag nahm sodann das Budgetprovisorium an.

Im schlesischen Landtag befürwortete der Abg. Stra til namens der Czechen und Polen die Errichtung eines Landeskulturraths mit drei Sektionen und sprach den Wunsch aus, daß der nationale Friede im Interesse des Gesammtstaats hergestellt und erhalten werden möge.

Italien.

Der König und die Königin empfingen gestern Abend im Quirinal das diplomatische Korps zur Entgegennahme der Glückwünsche zum neuen Jahre.

Der Pa pst empfing gestern den preußischen Gesandten beim Vatikan von low, welcher die Glückwünsche zum Jahresbeginn überbrachte.

Der Pa pst hat, wie W. T. B.“ berichtet, der Kardinal⸗ Kommission für die orientalischen Kirchen einen . . autonomen Charakter . Zu Mitgliedern der Kommission sind ernannt worden: die Kardinäle Ledochowski, Langsnieux, Rampolla, Vannutelli, GSalimberti, Vaughan, Granniello und Mazzella. Dieselben erhalten Beiräthe, welche der Papst namentlich aus den die katholischen orientalischen Patriarchate in Rom ver⸗ tretenden Prokuratoren erwählt hat.

Turkei.

Ueber die gestern bereits aus Konstantinopel gemeldeten , . find, nach einer Mittheilung des W. T. 3. in Wien noch folgende Nachrichten eingetroffen. Der frühere Ober⸗Stallmeister und Divisions⸗ General Iz zet Pascha wurde

durch kriegsgerichtliches Urtheil degradiert und Mossul ver⸗ Der frũh . . or Aziz Bey wurde gerichtliche Untersuchung ge⸗ h l 2 Türken, darunter hõhere Beamte, sind unter . uldigung, einem geheimen Comité anzugehören, ver⸗ haftet und ins Exil geschickt worden. Die Dragomane der Interventions mächte er⸗ neuerten gestern ihre bei der Pforte in der vorigen Woche gestellten . bezũglich des 5 im Präsidium der Kontrol⸗

kommission und des Beginns der Thätigkeit dieser Kommission sowie bezüglich der Durchführung der Reformen. ;

Die Lage bei Zeitun ist unverändert. Nachdem die auf einem Berge stehende Kaserne von dominierenden Höhen aus bombardiert worden war und die Aufstãndischen sich zurück⸗ gezogen haiten, erfolgte seitens der Türken die Besetzung der Kaserne. Die unterhalb des Kasernenberges terrassenförmig an⸗ gelegte Stadt bietet zahlreiche günstige Vertheidigungsabschnitte, deren Einnahme schwierig ist und schwere Kämpfe erfordern dürfte. Gerüchtweise verlautet, daß die Aufstellung der Ge⸗ schütze bei der Kaserne durchgeführt sei, wodurch die abschnitts⸗ weise Einnahme der Stadt erleichtert werde. Den Auf⸗ ständischen stehen die nördlichen Rückzugs wege nach Goekßuen und Albistan offen.

Die „Kölnische Zeitung“ meldet aus Er zerum, daß die Lage in diesem Vilajet augenblicklich befriedigend sei. Die durch die herbeigerufenen Truppen erzielte vollständige Be⸗ ruhigung der Gemüther verspreche eine dauernde zu sein. In 8 Orten des Vilajets hätten die armenischen Gemeinden eine Ei klärung unterzeichnet, welche die umstürzlerische Bewe⸗ gung verurtheile.

Das italienische Panzerschiffm, Morosini“ ist in Kreta eingetroffen und wird demnächst nach Smyrna weitergehen.

Serbien.

An Stelle des Radikalen Risto Popowie, welcher bisher immer, auch im vorigen Jahre, im Golubatzer Wahlkreise gewählt worden war und sein Mandat niedergelegt hatte, wurde, dem W. T. B. zufolge, bei der nachträglich statt⸗

ehabten Wahl in diesem Kreise der Kandidat der Fort⸗ 5 mit 146 von 150 Stimmen gewählt. Obgleich die radikale Partei Wahlenthaltung proklamiert hatte, waren von den gesammten Wahlmännern nur zwei nicht erschienen.

Amerika.

Der Richter beim Ober⸗Tribunal der Vereinigten Staaten Brewer ist zum Mitglied der Untersuchungs-Kom⸗ mission in der Venezuela-Frage ernannt worden.

Der Senat nahm gestern mit 30 gegen 28 Stimmen eine Resolution an, welche eine Reorganisation der Kom⸗ missio nen des Senats befürwortet. Dieses Votum ge—⸗ stattet den Republikanern eine Kontrole über die Entscheidungen des Senats Ebenso nahm der Senat eine Resolution an, worin der Marine⸗Minister aufgefordert wird, dem Senat einen Bericht über die Frage vorzulegen, ob es nöthig sein werde, sechs Panzerschiffe erster Klasse zu erbauen an Stelle der beiden Panzerschiffe, deren Erbauung bereits be⸗ schlossen sei.

In Madrid eingetroffenen Depeschen aus Havanna zufolge werden die Aufständischen auf ihrer Rückzugs bewegung von den spanischen Heeresabtheilungen verfolgt. Es haben dabei mehrere Gefechte stattgefunden, die auf beiden Seiten zahlreiche Verluste herbeiführten.

Mann Verstärkungstruppen für Cuba sind gestern in Cadix eingeschifft worden.

Asien.

Der Hauptschuldige an der Plünderung der deutschen Missionsstation Moilim ist, nach einer Meldung aus Swa tau, am Sonntag in Gegenwart des dortigen deutschen Vize⸗Konsuls enthauptet worden.

Afrika.

Aus Johannesburg Transvaal) berichtet das Reuter sche Bureau“ unter dem 29. d. M, daß die politische Spannung fortdauere. Frauen und Kinder reisten in ver⸗ stärkter Anzahl ab; die 6. seien überfüllt. Für Getreide und Mehl würden hohe Preise gefordert. Es fänden ahlreiche Versammlungen der verschiedenen Bevölkerunge⸗ lassen statt, in denen die Lage erörtert werde. n den nächsten Tagen werde die Schließung meh⸗ rerer hervorragender Minen erwartet. Eine entscheidende 2 seitens der National Union“ trete noch nicht zu Tage, doch seien kriegerische Gerüchte aller Art im Umlauf. Auf der anderen Seite habe die Regierung die Burghers aufgefordert, sich für den Bedarfsfall bereit zu halten. In einer am Sonntag abgehaltenen Versammlung der „Handels-Vereinigung“ habe sich diese als ein Korps unter dem Namen Town body guard“ konstituiert, um im Fall des Bedürfnisses die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, Leben und Güter in der Stadt zu schützen und Satzungen auszuarbeiten, die die Grund⸗ lage für das Vorgehen der Vereinigung bezeichnen sollten. Das Korps werde sich an Unruhen oder irgend welcher Rebellion nicht betheiligen; auch habe die Vereinigung be⸗ schlossen, die Regierung aufzufordern, ihr Waffen zu liefern. Dem Vernehmen nach hat eine in Johannesburg abge⸗ haltene Versammlung von 300 Deutschen einen Ausschuß ge⸗ wählt, der einen Plan für das Verhalten während der poli⸗ tischen Kampagne entwerfen soll.

Parlamentarische Nachrichten.

Die von dem Bureau⸗Direktor des Hauses der Ab⸗ ö Geheimen Regierungs⸗Rath Kleinschmidt erausgegebenen Uebersichten über die Geschäfts⸗ thätigtéèit des Hauses der Abgeordneten in der letzten Session find soeben erschienen. Dieselben find in der bisher ublichen Ferm und Anordnung verfaßt und zerfallen in die Redner⸗ liste, die Uebersicht über den Staatshaushalts⸗Etat und die Hauptübersicht. Die Rednerliste ergiebt den Tag, an welchem, sowie den Gegenstand, über welchen jeder einzelne Redner gesprochen hat, unter Hinweis auf die betreffenden Seiten der stenographischen Berichte. Die Et ats⸗ äbersicht macht die bezüglichen Anträge, Pelitionen und andlungen ersichtlich und weist bei den verschiedenen Ver⸗ wallungen sämmtliche Etatstitel mit ihren Beträgen nach. Die Alphabetisch geordnete Sauptübersicht umfaßt, . don dem Staatshaushalts⸗-Etat, alle zur Erörterung gelangten

Gegenstãnde, unter Dar ; Heger n nge ihrem Wortlau

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Nr. 52 des Zentralblatts der Bauverwaltung“, berausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 28. De= zember, kat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienft. Nachrichten. Nichtamtliches: Die Kanalisierungsstrede der oberen Oder. Dieder ; berstellungsentwurf für die Stadtkirche in Spremberg. Die Be⸗ wäãsserung von Bãumen. Nordamerikanische Eis brech⸗Dampffãhren. Hochbauten im Großherzogthum Baden nach dem Staats baushalt für 1896 97. Ein neues Verfahren zur Trockenlegung von Baugruben. Vermischtes: Louis Boissonnet⸗Stiftung. Schinkel Preis bewer ; bung des Architekten Vereins in Berlin. Wettbewerb für den Rathbausbau in Steglitz. Wettbewerb für eine künftlerisch aus- gefübrte farbige Geschäfts arte. Neue Straßenbrücke über die Oder in Frankfurt a. O. Besuchsziffer der Technischen Hochschule in Braunschweig im Winterhalbjahr 1895 96. Bẽcherschau.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Beftimmung des § 185 des Gerichtsverfassungẽgesetzes: Bei der Berathung und Abstimmung dürfen außer den zur Entscheidung berufenen Richtern nur die bei demselben Gerichte zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigten Personen zugegen sein, soweit der Vorsitzende deren An—⸗ wesenheit gestattet· =

findet, nach einem Urtheil des III. Strafsenats, vom 21. Sextember 1895, keine Anwendung auf Assessoren, soweit nicht durch besondere partitularrechtliche Bestimm ungen eine Be— schäftigang von jüngeren Assessoren bei demselben Gericht zum Zwecke der weiteren juristischen Ausbildung vorgeschrieben ist. In einer Strafsache vor einer Königlich sächssischen Strafkammer hatte der als Gerichts schreiber zur Fübrung des Protokolls verwendete Assessor X. mit Genehmigung des Vorsitzenden der Berathung und Abstimmung über das zu fallende Urtheil im Beratkunggzimmer während der ganzen Berathung bis zum Wiedererscheinen des Gerichtshofes im öffentlichen Sitzungs- saale beigewohnt, sich aber an der Berathung nicht betbeiligt und nur Lernens halber jugebört. Auf die Revision des verurtheilten An gellagten hob das Reichsgericht das erste Urtheil auf, indem es aus fübrte: Das Gerichts verfasfungegesetz enthält keine Bestimmung, die irgend einen Anbalt dafür böte, daß nach der Meinung des Gesetz⸗ gebers jzwischen den im juriftischen Vorbereitungsdienste stehenden Personen und den Personen, die durch Ablegung der zweiten juristischen¶ Staateprũfung die. Fähigkeit zur Erlangung eines Richteramts erworben baben, noch eine Kategorie von Personen stebe, die jwar den juristischen Vorbereitungedienst gemãß den hierüber beftehenden gesetzlichen Vorschriften beendet haben, aber vor Uebertragung eines selbftändigen Richteramts zunächst noch zum Zweck ibrer weiteren juristischen Ausbildung bei einem Gerichte zu beschäftigen seien. Hiervon könnte vielmehr nur da die Rede sein, wo durch besondere Partikularrechtliche Bestimmung eine derartige, zunächst stattfindende Beschäftigung zum Zwecke der weiteren juristischen Ausbildung vorgeschrieben worden ist. Im Königreich Sachsen sind nach dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes solche Be⸗ stimmungen nicht getroffen worden. (22295.

Auch ein ein zelner Miterbe ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, LTV. Zivilsenats, vom 3. Oktober 1895, im Gebiet des Preußischen Allgemeinen Landrechts berechtigt, Nachlaßforde⸗ rungen zur Erbschaftsmasse einzufordern und sie zu diesem Zweck zu kündigen, insofern dadurch das Interesse der anderen Miterben nicht beeinträchtigt und die Lage des Schuldners nicht erschwert wird. Diese Auffassung erweift sich, da sie dem nach 55 4, 115 1 17 A. 2. R. dem einzelnen Miterben an der Erbschaftsmasse zuftehenden Sonderrecht und dem in S 151 a. a. O. gesetzlich anerkannten Interesse der Gesammtheit der Forderungsberechtigten und des Schuldners gleichmãßigen Schutz ge⸗ währt, als gerechtfertigt und ist auch vom Reichsgericht wiederholt gebilligt worden.“ (6 / 95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach 5 10 Abf. 1 des Ginkommensteuergesetzes vom 24 Juni 1391 sind ihrem Betrage nach unbestimmte oder schwankende Einnahmen nach dem Durchschnitt der drei der Veranlagung un⸗ mittelbar vorangegangenen Jahre zu berechnen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, VI. Senat, durch die Entscheidungen vom 30. Mai und 19. September 1895 aus- gesprochen: . ;

1) Diese Vorschrift findet auch auf diejenigen Fälle Anwendung, in denen wegen des Mangels rechnungs mäßiger Unterlagen oder wegen unzureichenden Materials die Festftellung des steuerpflichtigen Cin⸗ kommens im Wege der Schätzung eriolgen muß. Die Schätzung hat sich dann grundsätzlich auf die Vergangenheit, auf die drei für den Durchschnitt maßgebenden Vorjahre, zu er⸗ strecken, und es darf nicht etwa das zukünftige Einkommen des Stenerjahres geschätzt werden. Dies ergiebt auch der Wortlaut des 5 19 Abs. 2, indem die Ansetzung des Ginkommens nach dem muthmaßlichen Ertrag, also nach dem jukünftigen Ertrag des Stener jabres auf den einzigen Fall beschränkt ist, daß die Einkommens quelle, deren Ertrag festgestelll werden soll, erst so kurze Zeit besteht, daß eine Ermittelung nach dem Durchschnitt ausgeschlossen erscheint.“

2) Kann der wirkliche Ertrag eines oder zweier für die Durchschnittsberechnung maßgebenden Jahre auf Grund rechnungs-⸗ mäßiger Unterlagen berechnet werden, und wird er in solcher Art nachgewiesen, so sind die Veranlagungsbehörden nicht befugt, für jedes der drei Jahre eine Schätzung vorzunehmen, sondern sie sind nur berechtigt, das Ergebniß desjenigen Jahres oder Zeitraums zu schätzen, wol der rechnungsmäßige Nachweis fehlt. Die Möglich- keit der Berechnung des wirklichen Einkommens für ein oder zwei Jabre der Durchschnittsperiode schließt die Schätzung für das eine bezw. die beiden Jahre unbedingt aus, und die Schägung muß sich in solchen Fällen immer auf den Rest der Durchschnittsperiode beschrãnken. Denn rie Schätzung bildet stets und überall das letzte Hilfemittel zur Feststellung des Einkommens und darf ausnahmslos nur angewandt werden, wenn und soweit das Mittel der Berechnung rersagt. Ist die Berechnung, sei es hinsichtlich der Zeit oder bez. des Gegenstandes, nur theilweise möglich, so darf die Schätzung nur er⸗ gãn zung sweise, zur n des an der . eblenden, erfolgen, und selbsft wenn die 1 nur Anbhaltepunkte giebt, müssen diese bei der Schätzung soweit möglich benutzt werden. Ebenso dienen die mit Hilfe der Berechnung gewonnenen Ergebnisse eines oder zweier Jahre wesentliche Anhaltẽpunkte bei der Schãtzun für den Re st der Durchschnittsperiode und müssen bierbei berück= en werden, soweit nicht sachliche Gründe eine Abweichung recht-

ertigen.

* Bei schwankendem Einkommen können die bei der vorher⸗ gebenden Veranlagung getroffenen Feststellungen für die beiden ersten Jahre der Durchschnittsperiode, falls nicht besondere Gründe eine Abweichung rechtfertigen, beibehalten werden, sodaß für die neue Veranlagung nur noch das Ergebniß des letzten Jahres zu ermitteln

bleibt. Ob die Festfstellungen für die beiden früheren Vorjabre du wirkliche De . 8

der ã berbei d, ist dabei 7 e

Etatistik und Volkswirthschaft.

Der Hopfenbau in Preußen 1894.

(Stat. Korr.) Der Anbau des Hopfens ist in Preußen räumlich sehr beschränkt; er wird überwiegend in Sachsen und Posen betrieben, von denen ersteres 1894 von dem Gesammtertrage von 1875 500 Kg 42, 1, 1 36,9 v. H. erntete. Die Antbeile der Provinzen Hessen⸗ Nassau. Hohenzollern, Ostpreußen, Hannover und Brandenburg schwankten jwischen 5,9 bis 1.4 v. H., die der Provinzen Rheinland, Westy O,7 und O5 v. H., während Provinzen 26 kaum nennens⸗

giebt eine Uebersicht, wie sich kr auf die einzelnen Provinzen Es betrug die mit Hopfen der Ernteertrag bebaute vom üb h uvpt Flãche e, . undert· Sundert⸗ theile des theile des Ge⸗ sammt⸗ ertrages

in den Provinzen ha 100 Eg

Ostyreußen. Westpreußen Brandenburg ommern e Schlesien k Schleswig · Holstein. , Hessen⸗Nassau. Rheinland. Hohenzollern im Staat.

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Konsumtionsverhältnisse in Berlin.

Nach dem soeben im Verlag von P. Stankiewicz in Berlin er- schienenen, im Auftrage des Magistrats von Professor Dr. R. Böckh beraus gegebenen Statistischen Jahrbuch der Stadt Berlin“ für das Jahr 1893 hat während des Berichts jahres in Berlin nicht nur die Konsummenge im Ganzen zugenommen, sondern auch der Konsum auf den Kopf der Bevölkerung. Der Fleischverbrauch stellte sich im Jahre 1893 nach den Berechnungen an der Hand der Statistik der Güter⸗ bewegung auf deutschen Eisenbahnen und des Verwaltungs berichts des hiesigen Schlacht⸗ und Viehbofs in Berlin sammt 8 km-Umkfreis auf 141 157 452 Eg; das bedeutet bei einem vom Verfasser angenommenen mittleren Bevölkerungsstande des Jahres 1893 von 1671268 Personen in Berlin und etwa 375 240 im 8 Em- Umkreis einen durchschnittlichen Fleischkonsfum in dem

anzen Gebiete von ca. 69 Kg pro Kopf gegen 68. 66 kg im

Jahre 1890. In Wirklichkeit entfällt für das Jahr 1893 auf den Kopf der Bevölkerung eine noch wesentlich größere Menge kon—⸗ sumierten Fleisches, da der (aus der fortgeschriebenen Bevölkerung be⸗ rechnete) mittlere Bevölkerungsstand des Berichtsjabres in obiger Zahl zu hoch angegeben worden ist, denn es betrug die ortsanwesende Be⸗ völkerung Berlins am 2. Dejember 18935, also zwei Jahre späãter, nach dem vorläufigen Ergebniß der letzten Volkszãblung nur ca. 1 676005 Personen. Für die Berechnung des Konsums an anderen Nab⸗ rungsmitteln sind die Grundlagen leider sehr unsicher; es liegen fast nur Angaben über Aus und Einfuhr auf den Eisenbahnen und auf den Wasserstraßen vor, während jedenfalls eine gewisse Menge von Nahrungs⸗ und Genußmitteln alljäbrlich per Achse oder fonftwie im Kleinverkehr nach Berlin kommt, die sich der statistischen Erfassung entfüieht. Trotz dieses Mangels, der jeder Konsumtionsstatistik mehr oder minder anhaftet, sei die bezügliche Vergleichung mit früberen Jahren ihter Bedeutsamkeit wegen nicht unterlassen. Soweit der Verkehr erfaßbar war, konsumierte die mittlere fortgeschriebene Be⸗ völkerung Berlins (wieder zu 1671 268 Personen angenommen) im Jahre 1893 pro Kopf an Fischen 17,23 Kg (gegen 1652 Eg in 1897 und 1442 kg in 1888), an Kartoffeln 783375 kg (gegen 75.08 23 im Vorjahre und 61,94 kg in 1890), an Obst und Gemüse 41,382 Eg (gegen 32577 g im Vorjahre und 3261 kg in 1890), an Wein AlI2 kg (gegen 8,43 Kg in 1890), an Kaffee, Surrogaten, Thee, Kakao 3,85 kg (gegen 3,57 kg in 1880), an Bier 186,57 i (gegen 190,52 1 im Vorjahre, 189.961 in 1891, 183.01 1 in 1886 und 11478 1 in 1885), an Spxiritus, Branntwein, Essig 1785 kg (gegen 14352 kg im Vorjahre, 10,88 kg in 1890 und 800 kg in 1889), an Petroleum 35,51 Kg (gegen 3493 kg im Vorjahre), an Torf, Holzkoble 6.598 kg (gegen 6,85 Kg im Vorjahre), an Steinkohle, Koks, Braunkeble 1415,70 Kg (gegen 1411,23 kg im Vorjahre, 1372,99 Eg in 1890 und 1203,23 Kg in 1884). Wie sehr der Konsum der großen Massen und dieser ist bei den genannten Verbrauchsartikeln natũrlich der ausschlaggebende von der wirth⸗ schaftlichen Lage einerseits und von der Preisgestaltung andererseits abhängig ist, geht aus einer Vergleichung dieser Konsumtiong—= bewegung mit der Bewegung der Preise und derjenigen der wirth⸗ schaftlichen Konjunkturen hervor. So läuft, um nur eins anzuführen, dem Anschwellen der Konsumtion von 1892 auf 1893 ein starker Preisfall parallel. Erwähnt sei noch, daß die Berliner Bevölkerung 1893 pro Kopf ferner konsumierte 13,40 Kg Salz, 20,84 Eg Zucker, Syrup, 078 Eg Rohtaback und 2.06 Kg Reis.

Invaliditäts⸗ und Alters ⸗Versicherung.

Am 28. November 1895, Vermittags 11 Uhr, trat der Aus- schuß der Invaliditäts und Alters⸗Versicherungsan stalt Posen im Saale des Provinzial⸗Ständebauses zu Posen zu einer Sitzung zusammen, welche von dem Vorsitzenden des Vorstandes der Versicherungsanstalt, Landeshauptmann Dr. von Dziembowèki, eröffnet wurde. Nachdem der bisherige Vorsitzende des Ausschusses, Landrath a. D. und Rittergutsbesi von Diiembowskti . Schloß Meseritz, von der Versammlung per Acclamation wiedergewählt worden war, übernahm dieser die Leitung der Verhandlungen. Es wurden ferner durch Acclamation wieder. bejw. neugewählt: zum Stellvertreter des Vor- sitzenden Rittergutsbesitzer Graf von Schlieffen Wiosfa, zu nicht beamteten Mitgliedern. des Vorstands Rittergutebesitzer und dandes . Oekonomie · Rath Müller. Gurjno und Buchhalter von Dandel li ˖ PNTen, ju deren Ersatzmãnnern Rittergutsbesitzer den Treskow - Radejewo, Zuckerfabrik Direktor Riepenhausen⸗ Wierichoslawiß. Buchhalter Müble⸗Samter und Buchbalter Groß⸗ mann · Bromberg; zu Mitgliedern der , , , Guts besitze Bidault · Kuftedya, Buchbalter Mühle ˖ Samter, Zucker fabrik · Direktor Rievenhausen. Wierzchoslawitz; zu deren Ersatzmannern Rittergutsbesitzer von Treskow Radojewo,. Gutsbesitzer von Miczkowski. Bobrownik, Buchbalter Greßmann. Bromberg, Förster Handke⸗

Daleschin, Rittergutsbesizer Hinsch Lachmierowitz, Ritter gutsbesitzer Tiedemann · Slaboszewo. Hierauf wurde der Etat des