ücksicht auf ende Feier des 18. Januar J n Saale des Königlichen Schlosses ist in . Fällen der Wunsch um Zulassung a P auer ert worden. Es wird nun , daß diesen ünschen nicht wird entsprochen werden
im Weißen Saale vorgenommenen Umbauten ein Raum zur Unterbringung von Zuschauern nicht vorhanden ist.
Der Empfang bei der Ober⸗Hofmeisterin Ihrer Majestät der? Kaiserin und Königin, Gräfin von Brockdorff fällt am morgigen Donnerstag aus.
Die Trauerparade für Seine Königliche Hoheit den Prinzen Alexander von Preußen wird der General⸗ Major Herwarth von Bittenfeld, Kommandeur der 3. Garde⸗ Infanterie⸗Brigade, kommandieren. Dieselbe besteht aus je einem Bataillon des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗ ments, des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments und des 3. Garde⸗Regiments mit Fahnen und unter Befehl des Oberst⸗Lieutenants von Elpons vom Regiment Kaiser Franz, ferner je einer Eskadron des Garde⸗Kürassier⸗Regiments mit Standarte, des 1 und 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiments und des 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments unter Befehl des Majors von Kramsta vom Garde⸗Kürassier⸗Regiment, endlich drei Batterien zu je vier Geschützen des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments unter Befehl eines Stabsoffiziers. Die Aufstellung der Truppen der Trauerparade wird auf nachstehenden Plätzen er⸗ en, ö. denen auch die seitens der Infanterie und
rtillerie abzugebenden Salven geschossen werden. Artillerie: mit engen kö zwischen den Geschützen an der Westseite des Lustgartens, Front gegen das Wasser, linker Flügel an der Schloßbrücke; Infanterle: im Lustgarten vor dem Königlichen Schlosse; Kavallerie: in der Oranienburger⸗ straße und auf der nördlichen Seite des Monbijou⸗Platzes, Front gegen die Kirche. Sämmtliche Truppen haben bis 111 uh! Vormittags ihre Stellungen einzunehmen.
In dem jährlich vom Auswärtigen Amt herausgegebenen und im Verlage der Mittler'schen Hofbuchhandlung hierselbst erscheinenden amtlichen. Verzeichniß der Kaiserlich deutschen Konsulate wird auf Seite 3, Anm. 5, darauf hingewiesen, daß es sich empfiehlt, Schreiben, in welchen die amtliche Thätigkeit einer Konsularbehörde in Anspruch genommen wird, an das betreffende Konsularamt (die Adresse in lateinischer Schrift: Dentsches (General-, Vice) Konsulat), also nicht an die Person des Stelleninhabers zu richten. Die Nichtbeachtung dieses Hinweises kann zur Folge haben, daß Schreiben mit persönlicher Adresse, welche einem aus dem Amt ausgeschiedenen oder für längere
eit beurlaubten. Konsul nachgesandt werden, erst eine ver— pätete oder überhaupt keine Erledigung finden. Auch in ällen, wo das Verzeichniß Konsularämter als zur Zeit vakant ezeichnet, sind die Schreiben an die betreffende Konsularbehörde uu richten, damit sie von dem zuständigen, wenngleich in dem ,. nicht namhaft gemachten Verweser erledigt werden nnen.
Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirkliche Geheime Rath Graf von Alvensleben ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Jes f der Gesandtschaft wieder übernommen.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Kaiser“, Flaggschiff der Kreuzer⸗ Division, Chef Kontre⸗Admiral Hoffmann, gestern in fen tenß und S. M. Kanonenboot „Iltis“, Kommandant
apilän- Lieutenant Ingenohl, an demselben Tage in Amoy angekommen.
Bayern.
Das Kultus⸗Ministerium hat, der „Allg. Ztg.“ zu⸗ folge, angeordnet, daß am 18. Januar in allen Schulen die Erinnerung an die Neubegründung des Deutschen Reichs entsprechend zu feiern i
Sach sen.
Die Erste Kamm er ist gestern wieder zusammengetreten. Es wurden in der Sitzung Petitionen erledigt und die in den Jahren 1893 und 1894 vorgenommenen Veränderungen im Staatsdomänenfonds genehmigt.
Baden.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfing gestern, wie die „Karlsr. tg‘ berichtet, den bisherigen kommandieren⸗ den General des XIV. Armee-Korps, General der Infanterie . und überreichte demselben den Haus⸗Orden er Treue.
Oldenburg.
Das heute über das Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzog in ausgegebene Bulletin lautet Die Leiden Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin, welche . sehr . ert waren, erfuhren durch vielstündigen, wenn auch uftlich herbeigeführten Schlaf Linderung. Jedoch bleibt die Er— nährung unzureichend. Die Kräfte nehmen ab.
Braunschweig.
Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von reußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, und re Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht sind gestern achmittag von Hannover wieder in Braunschweig eingetroffen. Bei den Beisetzungsfeierlichkeiten für Seine König— liche Hoheit den Prinzen Alexander von Preußen wir Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht, dem W,. T. V. zufolge, durch den persönlichen Adjutanten, Major Freiherrn von und zu Egloffstein vertreten werden. Seine [ , der Prinz Friedrich Wil helm hat sich am 6. 8. M. in Begleitung seinetz Militär⸗Gouverneurs,
nen, da nach den
des Hauptmanns von der Lancken, von over nach Berlin begeben. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen e, . Heinrich und Joachim Albrecht sind gestern in Begleitung des Majors von Arnstedt nach Bonn zurückgekehrt.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Seine n, Hoheit der y og empfing vorgestern
in Gotha den bisherigen österreichisch⸗ungarischen Gesandten
am Herzoglichen Hofe Grafen Chotek in feierlicher Abschieds⸗
. . nahm der Gesandte an der Herzoglichen afel theil.
Reuß j. L.
Das Ministerium hat angeordnet, daß am 18. Januar in sämmtlichen Schulen der Unterricht ausfallen und ein Festakt stattfinden soll.
Oefterreich⸗ Ungarn.
In der . Sitzung des böhmischen Landtags beantwortete der Statthalter Graf Thun die Interpellation in Betreff der Kanalisgtion der Elbe und der Moldau zwischen Aussig und Prag dahin, daß die Ministerien des Innern und der Finanzen ihre Geneigtheit aus⸗ gesprochen hätten, die er gf run des Kanalisations⸗ nternehmens mit einem Gesammtkosten⸗Aufwande von 12950 090 Fl. zu genehmigen, wenn das Königreich Böhmen und die übrigen Interessenten die Hälfte der Kosten übernähmen; in diesem Falle würde zu Anfang des Jahres 1897 mit dem Bau begonnen werden. Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ein Kaiserliches atent, durch welches der ursprünglich fur den 11. Januar einberufene dalmatinische Landtag auf den 23. Januar zusammenberufen wird.
Großbritannien und Irland.
Der Premier⸗Minister Lord Salisbury kam gestern nach London und hatte im Auswärtigen Amt eine Unterredung mit dem Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain.
Wie die heutige „Times“ berichtet, ist der Befehl er⸗ lassen worden, unverzüglich sechs Schiffe zur Formilerun eines fliegenden Geschwaders in Dienst zu stellen, un zwar zwei erstklassige Schlachtschiffe, zwei erstklassige und zwei zweitklassige Kreuzer. Das neue Geschwader soll bereitstehen, überall hinzugehen, wo es verlangt wird, entweder um die bereits im Dienst befindliche Flotte zu ver— stärken oder eine besondere Streitmacht zu bilden. Ferner schreibt die Times“, daß beschlossen worden sei, ein HFeschwader nach der Delagoa-Bai zu senden. — Der „Daily Telegraph“ meldet, daß sich die Regierung ent⸗ schlossen habe, eiligst Verstärkungen an Kavallerie und Infanterie nach Kapstadt zu senden; ein 1000 Mann starkes Regiment, welches auf der Fahrt von Indien nach England begriffen sei, werde in Kapstadt bleiben. Ein Kreuzer erster Klasse sei nach der Delagoa⸗Bai beordert worden.
Der britische Kommissar, welcher gemeinsam mit dem deutschen Kommissar die Grenze Kameruns am Old Calabar festgestellt hat, ist, dem „W. T. B.“ zufolge, von Acerg in Liverpool angekommen. Das von den Kommissaren bereiste Land soll außerordentlich fruchtbar und sehr reich an Gummi sein.
Frankreich.
Das Erträgniß der indirekten Steuern ist für den Monat Dezember um Fi / Millionen Fres hinter dem Voranschlag zurückgeblieben; ebenso trugen die Zölle 7 Millionen weniger ein, als veranschlagt war.
Türkei.
Nach den dem „W. T. B.“ aus Konstantinopel zu⸗ gegangenen Berichten sollen die Aufständischen in Zeitun ihren Proviant für einige Monate ergänzt haben und auch mit Munition versehen sein; Schwierigkeiten solle nur die Verpflegung der dort versammelten Flüchtlinge bereiten. Wie weiter gemeldet wird, wären die un n fen entschlossen, sich nur bei Gewährung gewisser Privilegien zu unter— werfen. Die Intervention der anderen Mächte scheine sich schwierig zu gestalten; in den letzten Tagen hätten wiederholt Zusammenstöße stattgefunden. Der starke Schneefall erschwere die Fortsetzung der türkischen Offensive und die Verpflegung der türkischen Truppen.
Amerika.
Im Senat brachte, wie „W. T. B.“ aus Washington berichtet, der Senator Jones gestern den bereits mitgetheilten , . entwurf zu der Bonds⸗Bill ein.
Eine Depesche des Madrider „Imparcial“ aus Havanna meldet, daß die Insurgenten immer weiter vordringen. Eine zahlreiche , sei in die Provinz Pinar del Rio eingebrochen und bis Cabairas und Seiba del Agug vorgedrungen, welche Städte geplündert und in Brand gen wurden. Eine weitere Depesche theilt mit, daß die Insurgenten sich der Stadt Alquizar bemächtigt und die dortige Kirche mittels Dynamit in die Luft gesprengt hätten. — Die Madrider „Correspondencig“ berichtet, die Insurgenten hätten Hoyo Colorado, drei Meilen von Havanna, an⸗
egriffen; die Spanier, durch die Ueberzahl der Feinde gezwungen, harr sich ergeben. — In Madrid eingetroffene Privatdepeschen melden von Zusammenstößen bei Tontina, wo Joss Maceo und 50 Insurgenten verwundet, Tenar und 4 Insurgenten sowie auf Seiten der Spanier 6 Mann ge⸗ tödtet worden seien. Die Bande Rabi's sei nach Verlust von 14 Mann zersprengt worden; die Spanier hätten dabei 6 Todte uvd 27 Verwundete verloren. Der Marschall Martinez Campos habe die Insurgenten in der Nähe von Havanna geschlagen. Das Kanonenboot „Ardilla“ habe 4 Fahrzeuge der Insurgenten genommen, welche jedoch entkommen seien.
Afrika.
Die „Agenzia Stefani“ meldet aus Mass owah vom 6. d. M.: Den letzten Nachrichten zufolge träten die im Lager der Schoaner umlaufenden Gerüchte über die Ankunft Meneljik's weniger bestimmt auf; infolge der im Vormarsch, des Negus eingetretenen Verzögerung seien ö wischen Ras Mangascha und Ras akonen entstanden. Der Kommandant von Ma⸗ kalle habe am 4. d. M. an den General Baratieri einen
Vergleich zu erörtern.“
an fe
Bericht gesandt, worin er die dortige Lage als gut darstelle
Am 6. d. M. habe eine italienische
aus eine , üdöstlich as
btheilung von Adigrat l von Sin catu vorgenommen; dieselbe habe and ruhig und vom Feinde keine Spur gefunden. Major Hidalgo 6. am 6. d. M. aus Kassala telegraphiert, daß die Lage dort unverändert fei.
Nach einer Meldung des „Reuter schen Bureaus“ ging gestern dem britischen Kolonialamt eine Depesche des Gouver= neurs des Kaplands Sir Herkules Robin son aus Prä⸗— toria zu, der zufolge im Auftrage des Gouverneurs an die Behörden der ib, Tr me fer df df, in Buluw ayo im Namen der Königin telegraphisch die Aufforderung ge⸗ richtet worden ist, den Munitionsvorrath der Gesellschaft an einen zu diesem Zweck von der englischen Regierung nach Buluwayo entsandten Offizier zu Übergeben. Auch den . von Buluwayo seien bestimmte
eisungen ertheilt worden, nach welchen sie die Bürger auf⸗ zufordern haben, die Ordnung aufrecht zu erhalten ünd sich jeder Theilnahme an feindseligen Bewegungen zu enthalten. Den Befehlen sei streng Folge geleistet worden. Gestern habe Sir Herkules Robin son in Prätoria eine Berathun mit der Regierung der Südafrikanischen zer n , gehabt, über den Gegenstand derselben könne indessen, wie das Kolonialamt bekannt giebt, eine Mittheilung noch nicht ge⸗ macht werden. .
Aus London von heute berichtet ‚W. T. B.“ weiter: Das Kolonialamt habe in der letzten Nacht zu später Stunde von Sir Herkules Robinson aus Praͤtoria folgendes, vom gestrigen Tage, 3 Uhr Nachmittags, datiertes Telegramm erhalten? Der britische Agent De Wet in Johannesburg benachrichtigt mich, daß er dem Präsi⸗ denten Krüger mitgetheilt habe! „Das Reform-Comitè hat durch seinen Aufruf an die Bürger, die Waffen nieder— zulegen, dem Ultimatum der Transvaal⸗-Regierung, welche er⸗ klärt hatte, Johannesburg müßte die Waffen ausliefern, ehe in eine Erörterung der Beschwerden eingetreten werden könne, Folge geleiste. Das Comité hat erklärt, daß es diesen Intschluß im Vertrauen darauf gefaßt habe, daß die Transvaal⸗Regierung die Ordnung in Johannesburg aufrecht erhalte, Das Comité läßt sich hierbei von dem innigsten Wunsche leiten, die Rettung Jameson's und seiner Begleiter zu sichern und mit der Regierung einen freundschafklichen erglei De Wet fügte den Vorschlag bei: die Transvaal-Regierung solle gemeinschaftlich mit dem Reform⸗Comité die Wiederherstellung normaler Ver⸗ hältnisse in Johannesburg, die, wie er glaube, leicht in wenigen Tagen erreicht werden könne, anstreben. Sir Her⸗ kules Robinson spricht am Schlusse seiner Depesche die Hoff⸗ nung aus, daß es jetzt möglich sein werde, mit dem Präsi⸗
denten Krüger wegen der Gefangenen und wegen Abstellung
der Beschwerden in Johannesburg zu verhandeln.
Dem Reuter'schen Bureau“ wird aus Johannesburg vom 2. d. M. gemeldet: Mit Erlaubniß des Kommandeurs der Boers habe der Korrespondent des J Bureaus/ eine Unterredung mit Dr. Jam eson, dem Major Willoughby und
Kapitän White gehabt, welche zwar große Zurückhaltung in ihren
Aussagen beobachtet, jedoch mitgetheilt hatten, daß ihr Anschlag mißlungen sei, weil die Hilfe, welche sie von Johannesburg glaubten erwarten zu dürfen, ausgeblieben sei. Von Krügers⸗ dorp würden sie indessen auch ohne die erhoffte Hilfe, ent⸗ kommen sein, wenn die Eisenbahnschienen aufgerissen gewesen
wären; die Boers hätten nämlich ihren Schießbedarf aufge⸗
braucht gehabt, aber neue Vorräthe mit der Bahn erhalten. Gegen Ende des Kampfes seien die Leute des Dr. Jameson von der Uebermacht der Boers völlig eingeschlossen gewesen, und die einzige Wahl für sie sei gewesen, sich zu ergeben oder vernichtet zu werden.
Der Regierung des Unabhängigen Congostaats
ist, wie „W. T. B.“ aus Brüssel erfährt, ein Telegramm zugegangen, worin der Sieg des Hauptmanns Lothaire über die Aufständischen in Luluaburg bestätigt und gemeldet wird, daß die Offiziere Franken und Augu stin, sowie der Sergeant Langerock am 18. August in Gandu
und der Lieutenant Sandrat, sowie der Sergeant Decorte
am 13. September am Lomami getödtet worden seien.
Parlamentarische Nachrichten.
Auf der Tagesordnung für die morgige Plenarsitzung des Reichstags stehen die Wahl eines Mitgliedes zur Reichs⸗ schulden⸗Kommission sowie die erste Berathung des Entwurfs
eines Börsengesetzes und des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder
Werthpapiere.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Hat ein Gläubiger dem Schuldner gegenüber einen vertrags
mäßigen Anspruch auf ein Pfand behufs Sicherung seiner Forderung und klagt er, ohne diesen Pfandrechtsanspruch geltend zu machen, seine Forderung ein, und läßt er sodann auf Grund des er⸗
langten vollstreckbaren Schuldtitels jenen Pfandgegenstand im Wege einem
des Zwangsvollstreckungsverfahrens pfänden, so ist, nach Urtheil des Reichsgerichts, III. Zivilsenats, vom 18. Oktober 1896, diese Pfändung, wenn . lung. Schuldners erfolgt ist, als eine Sicherung, welche der Gläubiger
nicht zu beanspruchen hatte, aus § 23 Z. 2 der Konkursordnung Forderungen, darunter eine Wechselforderung über 7113 M, gegen die Firma S.;, icherheit die Bestellung einer vertragsmäßigen Diesen Anspruch auf
chtbar. — Die hatte mehrere
Firma H. wofür diese als Hypothek auf ihrem Grundstück zugesagt hatte. ; Hypothekenbestellung verfolgte auch die Firma H. gegen die Firma S. ,,, Klage und erwirkte eine entsprechende Verurtheilung der Beklagten. Das Urtheil konnte aber wegen der inzwischen ein⸗ getretenen Konkurseröffnung über das Vermögen der Beklagten nicht mehr zum Vollzug gebracht werden. Daneben hatte 6 gegen S. auf Re u der Wechselschuld geklagt und noch vor der Kon , die erurtheilung der Firma S. zur Zahlung sowie auf Grund dieses Urt eine richterliche Plfandrechtsvormerkung auf demselben Grundstück
erwirkt. Diese Vormerkung wurde sodann vom Konkursverwalter aus . Z. 2 der K. O. angefochten, weil zur Zeit der Eintragung der
ormerkung die Schuldnerin bereits ihre Zahlungen eingestellt hatte. Die Anfechtung wurde in beiden Instanzen für begründet erachtet, und die Revision der Beklagten H. wurde vom Reichsgericht zurück= gewiesen, indem es begründend ausführte: „Auf eine . rechtsvormerkung hatte die Beklagte aus dem Versprechen der uld⸗ nerin, welches auf eine vertrags mäßige, also wesentlich anders geartete Pfandbestellung gerichtet war, keinen Anspruch ... (166 /98.)
sie nach der Zahlungseinstellung, des
eils
— Das Recht des Kommissionärs, als Selbst ö einzutreten (Art. 376 H. G.-⸗B.), ist nach einem in
einstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung ergangenen des Reichsgerichts, 1. Zivilsenats, vom 9. November 1895, nicht an eine bestimmte Frist gebunden, die Ausübung desselben setzt keine ausdrückliche Erklärung voraus, sondern kann auch konkludent geschehen; der Selbsteintritt ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Selbsteintritt vertrag smäbßig ausgeschlossen ist oder der Kom⸗ missionär die Ausführung der Kommission durch Abschluß mit einem 666 den er benennt, dem Kommittenten angezeigt hat. glb /gö.
— Ist eine Waa re von einem anderen Orte in k Verpackung dem Käufer übersendet worden, wodurch die an sich vertragsmäßige Waare selbst Schaden erlitten hat, so besteht, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Zivilsenats, vom 16. Oktober 1896, für den Käufer nicht die im Art. 34 des Handelsgesetzbuchs für die Uebersendung einer vertragswidrigen Waare vorgeschriebene so= fortige Anzeigepflicht. Eine Verspätung der Anzeige des Schadens . mangelhafter Verpackung unterwirft den Käufer nicht dem Präjudiz der Genehmigung aus Art. 347, sondern verpflichtet ihn nur zum rn des dem Verkäufer durch die Verspätung erwachsenen Nachtheils. Ein Mangel der vertragsmäßigen oder gesetzmäßigen Beschaffenheit der Waare könne zwar auch in der Art der Ver⸗ packung liegen, z. B, bei mangelnder Haltbarkeit der Verpackung, in der die Waare weiterveräußert werden solle, oder bel Nicht⸗ beachtung der Vorschriften des Käufers über Verpackung einer be—⸗ stimm ten Stückzahl in jedem Behältniß, aber im vor⸗ liegenden Fall treffe dies nicht zu, da dem Landgericht nicht darin besgestimmt werden könne, daß eine Abweichung von der bedungenen seemäßigen Verpackung sich als ein der Waare selbst anhaftender Mangel derselben darstelle, sondern diese Stipulierung, daß die Beklagte die Gefahr, von der die Waare auf dem Seetransport betroffen wurde, ihrerseits zu tragen hatte, an sich nur die Bedeutung habe, diese Gefahr für die Beklagte zu vermindern, wogegen die seemäßige Ver⸗ packung auf die Brauchbarkeit der Wagre und auf deren Verkãuflich⸗ keit keinen Einfluß gehabt habe, die Art der Verpackung mithin als 9 y der Waare selbst nicht erscheinen könne . . .“ 99. .
— Die Verjährung eines Strafverfahrens gegen ein Reichs tagsmitglied, welches vor dem Beginn der Sitzungs⸗ periode begonnen hatte, ruht, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 17. Oktober 1895, nicht während der Sitzungs⸗ periode, wenn der Reichstag nicht die Aufhebung des Strafverfahrens für die Dauer der Sitzungsperiode verlangt hat. — Vergl. die Be⸗ gründung dieser Entscheidung in der besonderen Beilage zum ‚„Reichs⸗ Anzeiger vom 17. Dezember 1895 Seite 324 ff. (33594/95.)
— Hindert ein Zahnarzt oder Zahntechniker wegen eines von ihm reparierten und zur Probe eingesetzten Zahngebisses den Eigenthümer desselben, der sofortige Zahlung für die Reparatur nicht leistet, an der Entfernung aus seinem Lokal bis zur Heraus gabe des Gebisses, so macht er sich, nach einem Urtheil des Reichs⸗ erichts, IV. Strafsenats, vom 22. Oktober 1895, im Gebiete des Fer chen Allgemeinen Landrechts nicht einer Freiheits⸗ beraubung (86 239 Str.“ G.⸗B.) schuldig. Wenn dem Zahn⸗ techniker A. noch eine Forderung an die B. wegen der Reparatur des Gebisses zustand, so durfte er das letztere nach den §§ 536 ff. 1 20 A. L. R. bis zu seiner Befriedigung zurückbehalten. Dadurch, daß von seiner Gehilfin der B. das Gebi nur zur Probe eingesetzt worden war, hatte er seinen Besitz no nicht aufgegeben. Da ihm Zahlung oder Rückgabe des Gebisses trotz seiner Aufforderung verweigert wurde, so war er nach den FS§ 143 ff. J. 7 A. L.⸗R. befugt, zu, dessen Wiedererlangung Selbst⸗ hilfe anzuwenden, zumal der herbeigerufene Schutzmann err Ein⸗ schreiten abgelehnt hatte. Wenn der Angeklagte aus diesem Grunde mit Hilfe feiner Gehilfin die B. verhinderte, sich mit dem Gebiß aus seinem Geschäftslokal zu entfernen, so konnte ebensowohl der Vorsatz der Freiheitsberaubung wie der Widerrechtlichkeit ausgeschlossen erscheinen. (2909 / 95.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Das Ober⸗Verwaltungsgericht, IV. Senat, hat sich neuerdings wiederum auf die Klage eines Interessenten gegen den Ober⸗-Prä⸗ sidenten der Provinz Brandenburg mit der Prüfung der Rechts⸗ gültigkeit des 85 der Baupolizeiordnung für die Vororte Berlins vom 5. Dezember 1892, welcher die Iandhausmäßige Be⸗— ba uung gewisser Grundstücke vorschreibt, befaßt und durch Urtheil vom 28. September 1895 die Rechtsgültigkeit jener Baupolizei⸗ ordnung und insbesondere ihres § 5 ausgesprochen. In der ausführ⸗ lichen B'gründung dieses Urtheils hat das Ober⸗Verwaltungsgericht folgende bemerkenswerthen Rechtssätze ausgesprochen:
I) Unter den für die landhausmäßige Bebauung in der erwähnten Baupolizeiordnung gegebenen Vorschriften sind keine Bestimmungen enthalten, aus denen sich mit Sicherheit als Zweck der Verordnung nicht Sanitätsrücksichten, sondern die Herstellung eleganter Villenviertel — welcher Zweck über die dem polizeilichen Ver⸗ ordnungsrecht gesetzlich gezogenen Schranken hinausgehen würde — entnehmen ließe. ‚Die Klägerin weist in dieser Beziehung namentlich darauf hin, daß man nur die Errichtung von Gebäuden, welche ausschließ⸗ lich oder zum überwiegenden Theile Wohnzwecken dienen sollen, zuge⸗ lassen habe, und daß die Einrichtung von Geschäftsläden an den Straßenfronten und von Werkstätten kleineren Umfangs an den Seiten⸗ und Hinterfronten von dem Ermessen der Polizeibehörden abhängig gemacht worden sei (5 5 Z. 1). Die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorschrift braucht hier nicht bis in ihre Einzelheiten geprüft zu werden; denn nicht darum handelt es sich, ob sie in vollem Umfange aufrecht erhalten werden kann, sondern darum, worauf sie ihrer Tendenz nach abzielt. Daß nun aber, wenn in einem bestimmten Bezirke nur die Errichtung von Gebäuden gestattet wird, welche ausschließlich oder zum überwiegenden Theil Wohnzwecken dienen sollen, damit nur Villen und Rubesitze für die wohlhabenden Klassen der Bevölkerung zugelassen worden seien, ist nicht richtiß. Die Bestimmung bietet keine Handhabe dafür, Miethshäuser — auch solche, welche mit kleineren Woh⸗ nungen besetzt werden sollen — auszufschlie ßen. Und was den auf die Einrichtung von Geschäftsläden und Werkstätten kleineren Umfangs gerichteten zweiten Theil der Vorschrift anlangt, so ist auch bei ihm als Zweck erkennbar, den wohnhaus— mäßigen Charakter des Bezüks festzuhalten und zu sichern. .. Nun ist es zwar zichtz daß die hier in Frage stehende Vorschrift des z 8 auch solche Betrfebe mithetrifft, die durch sich selbst und unmittelbar eine Gefahr für die Gesundheit des Publikums nicht in sich schließen. Inwieweit etwa hieraus Bedenken gegen die Rechte I der Vorschrift herzuleiten sein möchten, kann dahingestellt
leiben; sollte die Polizeibehörde hier in der That zu weit gegangen sein, so läßt sich doch hieraus — und darauf allein kommt es an — nicht entnehmen, daß sie mit der Vorschrift nur das Wohlleben und die Ruhe der besser gestellten e, ,, im Auge gehabt, ö ö von sanitäts. und feuerpolizeilichen Gesichtspunkten geleitet orden sei.“ ;
2) Die Bestimmung deg § 5 Z. 4 der erwähnten Baupolizei⸗ ordnung wonach nicht mehr als zwei zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte i I. e über einander angelegt werden dürfen, jedoch zu dem gleichen Zwecke das Dach gesfchoß bis zur
lfte und das Kellergeschoß bis zu drei Vierteln eingerichtet werden können) gestattet, daß das Dach- und e . soweit es überhauyt zum dauernden Aufenthalt von Menschen e ngerichtet werden darf, nicht nur für Hausangehsörige der Bewohner des ersten und iweiten Geschosses, fondern zu Ni,. Miethswohnungen
verwendet werden darf. „Wenn in der Kommission, die seiner Zeit von den Ministern des Innern und der öffentlichen Arbeiten mit der Aufgabe betraut worden war, zu einer Baupoltzeiordnung für die Vororte Berlins angemessene Vorschläge auszuarbeiten, die Meinun vertreten gewesen sein sollte, . das Dach und Kellergeschoß, sowei es zur Benutzung als dauernder Ie d,. für Menschen freizugeben war, für die Dienerschaft bestimmt sei, so würde hierauf ein entscheidendes Gewicht nicht zu legen sein. Es liegt zwar nahe, hier an Fremdenzimmer und an Schlafräume für jüngere Familienmitglieder zu erinnern, für die man sicherlich, ff bei denjenigen Wohnhäusern, die nur von einer n. bewohnt werden, das Dachgeschoß mit in Betracht gezogen haben wird. Aber es kommt hierauf nicht an, weil die Verordnung selbst keinerlei An= halt dafür bietet, daß das Dach. und Kellergeschoß, soweit es über⸗ haupt zum dauernden Aufenthalt von Menschen eingerichtet werden . nicht auch zu selbständigen Wohnungen verwendet werden ürfe.
3) Es ist polizeirechtlich zulässig, verschiedene Theile des selben für die polizeiliche Regelung in Betracht kommenden Bezirks in ungleicher Weise zu belasten. ... Der Gerichtshof kann hier nur wiederholen, wie es keine positive Rechtsnorm giebt, welche dazu nöthigte, alle baupolizeilichen Gebote oder Verbote nur derartig zu erlassen, daß durch sie alle Bewohner oder Grundstücke ein und des⸗ selben Polizeibezirks in ganz gleicher Weise und in gleichem Maße betroffen würden, und wie daher auch kaum eine Baupolizeiordnung für ein größeres Gemeinwesen gefunden werden dürfte, die nicht, sei es in allgemeinen Bestimmungen, sei es in dem Institut der Dispense, den unerläßlichen Ausgleich berechtigter disparater Interessen in einer verschiedenen Behandlung von Grundstücken und Personen suchen müßte. (IV. 1322.)
— Bei einem gewerblichen Unternehmen, welches sich aus zwei verschiedenen Geschäftszweigen — aus Fabrikation und Handel — zusammensetzt, von denen der eine in Preußen, der andere im Ausland betrieben wird, ist, nach einer Entscheidung des Oher⸗Verwaltungsgerichts, VI. Senats, 1. Kammer, vom 7. März 1895, der auf Preußen entfallende, der Gewerbesteuerpflicht daselbft unterworfene Theilertrag nicht lediglich nach dem Verhältniß des in beiden Staaten örtlich angelegten Kapitals festzustellen, sondern es müssen dabei der Natur der Sache nach die ge⸗ sammten geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens berück⸗ sichtigt werden. Es wird dabei insbesondere darauf an⸗ kommen, oh es sich um ein Unternehmen von bedeutendem Umfang handelt, bei welchem die kaufmännische Leitung naturgemäß schwerer in das Gewicht fällt, oder ob das Gewerbe wegen seiner geringeren Ausdehnung einer Handelsthätigkeit weniger Raum läßt, und ob die Art des Fabrikats, je nachdem es einen Absatz nur in engbegrenztem Kreise oder auf die weitesten Entfernungen gestattet, einen eigentlichen Handelsbetrieb kaum nöthig macht oder umgekehrt in hervor ragendem Maß erfordert. In Ermangelung besonderer, für die Gewinnerzielung wesentlicher Umstände wird füglich der ein⸗ zige Ausweg in der gleichmäßigen Vertheilung des Gesammtbetrags, je zur Hälfte, auf die Fabrikation und den Handel bestehen. „Die Entscheidung der Frage lediglich unter Berücksichtigung des örtlich angelegten Kapitals würde unter Außerachtlassung gerade des unter Umständen überwiegenden Ein⸗ flusses der kaufmännischen Thätigkeit auf die Erzielung des Gesammt⸗ ertrags in vielen Fällen zu Unrecht eine Bevorzugung der Fabrikationz—⸗ thätigkeit zur Folge haben, weil für die Anlage und den Betrieb der Fabrikation regelmäßig ein größeres Kapital erforderlich ist, wie für den Vertrieb der Fabrikate und überhaupt für die kaufmännische Leitung des Geschäfts. — Bei freier Beurtheilung fehlt nicht allein jeder Anhalt dafür, daß die lediglich in Preußen stattfindende Fabrikation in dem vorliegenden Fall auf die Erzielung des Gesammtertrages des von der Beschwerdeführerin betriebenen Unternehmens von erheblicherem Einfluß sei, als die sich im Ausland vollziehende kaufmännische Thätigkeit; es spricht vielmehr dagegen schon wesentlich der Umstand, daß der gesammte Vertrieb der Fabrikate vom Ausland, dem statuten⸗ mäßigen Sitz der Gesellschaft, aus zum größten Theil im Wege des Exports nach überseeischen Ländern erfolgt. Es ist demnach gegen eine Vertheilung des Gesammtertrages zur einen Hälfte auf das Ausland, zur anderen Hälfte auf Preußen nichts einzuwenden.“ (Reg. VI G. 532/94.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Aachen wird der „Frkf. Ztg. unter dem 3. Januar ge— schrieben: Der Ausstand der Weber bei der Firma Gebrüder Wallach in Aachen ist beigelegt; die Weber haben, nachdem ihnen eine Aufbesserung der Löhne zugesagt ist und das Mitglied des Fabrikausschusses, welches von der Firma entlassen war, er— klärt hat, nicht wieder bei der Firma arbelten zu wollen, heute die Arbeit wieder aufgenommen. Bie 194 entlassenen Arbeiter der Firma Arnold und Schüäll haben nirgends Beschäftigung 6 doch hat auch die Firma keinen Ersatz für die e, . eute aufzutreiben vermocht. In Eupen sind noch heute die schon seit zwei Wochen ausständigen Weber der Firma Johann Jansen im Ausstand. Sie haben eine geringe Lohnerhöhung, die ihnen die Firma angeboten hat, abgelehnt. (Vgl. Nr. 3 d. Bl.) .
In Berlin hat, wie die Berliner ‚Volks⸗Ztg.“ berichtet, der Verband der Möbelpolierer sein bisheriges . mit der General⸗Gewerkschaftskommission gelöst, weil die Lokalorganisation, nalche von den Gewerkschaftskongressen als Organisation nicht an⸗ erkannt werde, zwar alle Pflichten, aber keine Rechte haben solle.
Aus Carmaux meldet W. T. B.“: Die sozialistischen De⸗ putirten, die zu Schiedsrichtern zwischen dem Fabrikbesitzer Resseguier und seinen Arbeitern gewählt waren, haben entschieden, daß die „Verrerie aus vérriers“ in Albi gebaut werden soll. Diese Entscheidung gab Veranlassung zu heftigen Protesterklärungen gegen diese sozialistischen Deputirten; die Mitglieder der Munizipalität von Carmaux haben ihre Mandate niedergelegt.
Bauten.
Zur Erlangung von Entwürfen für ein Konzert- und Restaurationslokal in Hagen schreibt die Aktiengesellschaft „Hagener Stadtgarten“ einen allgemeinen Wettbewerb aus. Für die besten Arbeiten sind ein erster Preis von 2500 , ein zweiter von 1500 A und zwei dritte Preise von je 750 S½ς ausgesetzt. Das ö,, haben übernommen die Herren Professor H. Stier in
nngver, Baurgth Stübben in Köln, Stadt- Baumelster Nath, Fabrikant und Stadtverordneter Altenloh und Ober⸗Bürgermeister Prentzel in Hagen. Von dem letztgenannten Herrn sind die Wett ⸗˖ bewerbs, Unterlagen kostenfrei zu beziehen und an ihn auch die Ent— würfe bis zum J. April d. J. einzureichen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maszregeln.
Portugal.
Durch Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern ist der Hafen von Alexandrien für choleraverseucht erklärt worden. (Vergl. auch R.⸗Anz.“ Nr. 256 vom 25. Oktober 1895.)
Niederlande.
Zufolge Bekanntmachung des Königlich niederländischen Ministers des Innern vom 30. v. M. ist die gegen Herkünfte von Marokko angeordnete Quarantäne, soweit die 3 von Tanger und Tetuan
in kommen, . worden. (Berg. R- m · Nr. R .
vom 23. ber 18
Der Gesundheitsstand in Berlin blieb in der Woche vom 22. bis 28. Dezember v. J. ein günstiger und die Sterblichkeit eine niedrige von je 1009 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 1. Unter den Todesursachen waren akute Entzündungen der Athm ungs⸗ organe und Katarrhe der Luftwege noch immer vorherrschend, a wurde der Verlauf im allgemeinen ein milderer. Erkrankungen an Grippe wurden weniger beobachtet, die hl der durch Grippe bedingten Sterbefälle ö auf zwei. agegen kamen akute Darm krankheiten etwas mehr zum Vorschein und endeten auch etwas 16 tödtlich. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb die gleich geringe wie in der Vorwoche; von 9 10 000 Lebenden starhen, aufs Jahr berechnet, 47 Säuglinge. — Von den Infektion krankheiten blieben typhöse Fieber felten. Erkrankungen an Masern kamen etwas weniger, an Scharlach und Diphtherie etwas . zur Anzeige; und zwar a, Er⸗
krankungen an Masern auf dem Wedding, an Scharlach in der Friedrich= stadt und Schöneberger Vorstadt sowie im Stralauer Viertel, an Diphtherie in der jenseitigen Luisenstadt, dem Stralauer Viertel, der Rosenthaler Vorstadt und in Moabit am zahlreichsten zur Anzeige. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 2 bekannt. Rosenartige
Entzündungen des Zellgewebes der Haut waren nicht selten; Er⸗ krankungen an Keuchhusten, obwohl noch häufig vorkommend, ,. eine Abnahme der Zahl der Sterbefälle. Zahlreich kamen rheumatssche Beschwerden aller Art in ärztliche Behandlung. ;
Sandel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 7. d. M. gestellt 11 639, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 6. d. M. gestellt 69, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
— Die . Monatsschrift für Handel, Industrie und Schiffahrt für den Regierungsbezirk Magdeburg“, die als amtliches Organ der Handelskammer zu Halberstadt von dem Syndikus Pr. Franz Siewert herausgegeben wird, hat in dem Januar⸗ heft folgenden Inhalt: Bekanntmachungen. — Die Zuckersteuer vorlage. — Der gegenwärtige Stand des kaufmännischen Fortbildungsschul= wesens in der Probinz Sachsen. — Die Verpflichtung zur Lieferung von Rechnungsauszügen an Schuldner. — Firmenatteste. — Probe⸗ nehmerwesen. — Schiedsgerichte. — Ausschußsitzung des Deutschen n, ., am 2. Dezember. — Exportnachrichten. — Export nach
hing. — Eisenbahnverkehr. — Binnenschiffahrt. — Fragen des Kleinhandels. — Die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. — Perso= nalien. — Firmenregister. — Konkurse. — Genossenschaftsregister. — Musterxegister. — Patentliste der Erfinder aus der Provinz Sachsen und Thüringen. — Kleine Mittheilungen. — Literatur.
Königsberg, 7. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen behauptet, Roggen ruhig, pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 108 = 109. Gerste unverändert, Hafer unberändert, do. Toko pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 108,00. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 105, Spiritus pr. 1099 Liter 1000,30 loko 30,75, do. pr. Ja—⸗ nuar 31,00, do. pr. Frühjahr 31,40.
Danzig, 7. Januar. (W. T. B) Getreidemarkt. Weizen loko ruhiger, Umsatz 100 t, do. inländ. hochbunt und weiß 145, do. inländ. hellbunt 141,00. do. Transit hochbunt und weiß 108, do. hellbunt 105,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. April⸗Mai 145,„o, do. Transit pr. April⸗Mai 112350, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 143. Roggen loko unverändert, do. inland. 110 = 111, do. Tussischer und polnischer zum Transit 76, 00, do. Termin pr. April ⸗Mai 116,00, do. Termin Transit pr. ÄUpril. Mai Slo, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 111. Gerste, große bbo = 700, Gramm) 115. Gerste, kleine (6235 - 660 Gramm) 98 = 165. Pafer, inländischer 98 — 102. Erbsen, inländische 110, 006. Spiritus loko kontingentiert 50 90, nicht kontingentiert 30,50.
Breslau, 7. Januar. (W. T. B.) Getreide und , Spiritus pr. 100 1 160 o½ο exkl. 50 M Ver⸗
rauchsabgaben pr. Januar 49 30, do. do. 70 Verbrauchsabgaben pr. Januar 29, So, do. do. Rüböl pr. Januar 45,660.
Magdeburg, 7. Januar. (W. T. B. Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 2 0 1130 –= 11,45, neue — — Kornzucker exkl. S80// Rendement 10, 80-11, 00, neue — —. Nachprodukte exkl. T7500. Rendement 776 - 5370. Stetig. Brotraffinade 1 23,25. Brotraffinade 11 23, gc. Gem. Raffinade mit aß 23 265 — 25.59. Gem. Melis 1“ mit Faß 22.50. Fest. Roh⸗= zucker J. Produkt Trans. f. a. B. Hamburg pr. Januar 19373 bez, 1090 Br., pr. Februar 11,06 bej. u. Br, pr. Mär; 1,073 Gd., 11,10 Br. pr. April 11,15 Gd., 11,174 Br., pr. Oktober⸗ Dezember 10,89 Gd, 16,90 Br. Ruhig.
Leipzig, J. Januar. (W. T. B.) Kam mzug-⸗Termin«⸗ han del. La Plata. Grundmuster B. pr. Januar 3,15 C, pr. Februar 3,15 A, pr. März 3,17 4, pr. April 3,20 „6, pr. * 3, 239 „, pr. Juni 3,223 , pr. Juli 3 25 M, pr. August 27 M, pr. September 3,27 M, vr. Oktober 3,277 , vr. Nobember 3,27 4, pr. Dezember 3,277 6 Umsatz 10 000 Kg. Ruhig.
Bremen, J. Januar. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der remer , Niedriger. Loko 6,75 Br. . Petroleum. oko 640 Br. — Schmalz. Sehr fest. Wilcor 365 , Armour shield 30 3, Cudahr zo 3, Choice Grocery 315 3, White label 316 8, Fairbanks 26 . — Sp eck. Höher. Short elear middling loko 25 J, Extralongs 26 J. — Reis fest. — Kaffee unver⸗ verändert. — Baumwolle. Matt. Upland middl. loko 428 . Wolle. Umsatz: 173 Ballen. Tgback. Umsatz: 31 Faß Kentucky.
Hamburg, 7. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko ruhig, holsteinischer loko neuer 142 — 148, Roggen loko ruhig, hiesiger — — mecklenburger loko neuer 138 — 140, russischer loko ruhig, 82-83. Hafer ruhig. Gerste ruhig. Rüböl (unverzollt) ruhig, loko 48. Spiritus ruhig. Pr. Januar⸗Februar . 3 1h 5. . ö 864 pr.
ai⸗Juni r. Kaffee ruhig. msa ack. Petroleum fest, Standard white loko 6, 85. ‚ v
Kaffee. (Nachmittag bericht) Good average Santos pr. Januar 705, pvr. März 6943, pr. Mal 683, pr. September 66. Ruhig. — Zuckermarkt. (Schlußbericht, Rüben. Rohzucker J. Produkt Basts S8 so Rende ment neue Usance, frei an Bord Vamburg pr. Januar 10,57, pr. März 11,10, per Mai 11,22, pr. August 11,50. Ruhig.
Wien, J. Januar. (W. T. B.) Der hiesige Vije⸗General⸗ konsul, der Vereinigten Staaten und Chef der Firmen Stto Maaß und Sohn und Haafenstein und Vogler, Stto Maaß, ist heute früh gestorben.
London, 7. Januar. (W. T. B.) An der Küste ,
eigene Ordre,
J . J 13 ken / 35/9 Javazucker F stetig,. Rüben⸗Ro) . loi /t. Fest. Chile. Kuß fh, Pa e erg, , London, T Januar. (W. T. B. Der We 1 . 166 . n ö 6. eine ig dnn ogg * ö er Ausfuhr eine Zunahme von beinahe Jahr 1894 auf. 2. Jun Liverpool, 7. Januar. (W. T. B.) Baum? 19000 B., davon für Spekulation und Export doch . Middl. amerikanische Lieferungen: Ruhig, ite n Jan Kãuferpreis, ö 4* / ga an r en ö,. Verkäuferpreis, April⸗Mal 48 Käuferpreis 65 Verfäuferpreis, Junt-Jult 48 Käuferpreig, Juli. u cht Verkäͤuferpreig, August. September 4a / g. Werth, S icht.
4n / ee = 49,2 Käuferpreis, Oktober⸗Nobember 4ißss d