1896 / 10 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Jan 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Anlegung der Sparkassengelder in PfMeußen im Rechnungsjahre 1894 bezw. 1894/95.

Die Inhaberpapiere sind dabei zum Tageskurs bei Abschluß des Nechnungs jahres, wenn ihr Ankaufswerth aber niedriger war, zu diesem letzteren eingestellt. Gegen das Vorjahr haben sich die Antheile der einzelnen Arten von Anlagen nur unbedeutend verschoben; der schon bisher nicht bedeutende Antheil des Personalkredits nahm noch etwas weiter ab, nämlich

bei Schuldsch

e. bei Wechseln in absoluten

(Stat. Korr) Die Bedeutung der Sparkassen als Kredit- anstalten ist noch ßen, als die een der Ein⸗

en (Ende 1894 beziehungsweise 1894/85: 4000,45 Millionen

ark) andeutet; denn nicht nur die Einlagen, sondern auch die Nebenfonds der Sparkassen kommen für die Anlegung der Spar⸗ kassengelder in Betracht. In erster Linie stehen dabei die Reserve⸗ . welche sich bei allen Kassen zusammen auf 29208 Millionen

ark beliefen. ußerdem wurden an Separat⸗ oder Spar⸗ fonds (für Rechnung der Einleger angekauft . Amortisa⸗ tionsfonds von Hypothekenschuldnern der Sparkassen u. s. w.) 6,50,

an eigenem Vermögen der Sparkassen 549 Millionen nachgewiesen. Im Ganzen waren bei einem baaren Kassenbestand sämmtlicher Spar⸗ kassen von 71,42 Millionen 4179,31 Millionen zinsbar angelegt, und . in st

dtischen Hypotheken... . . 1 234.28 Mill. 29, 3 v. H. indlichen J, w 26 35. 2 . , auf Schuldscheine ohne Bürgschaft 9, 71 . ö mit . 195,91 11 89297 Faustpfand (Combar) . 58,75 bei öffentlichen Instituten und Korpo⸗ rationen * * * 4 * * * 2. 24, 965

bestehen, da bei der eventuellen Herabsetzun nicht eingetretenen Chancen berücksichtigt we wenn kein Vertrag vorliege, nur die wirklich eingetretenen Thatfache Die Rechtsprechung des Reichsgerichts enigen, die sich nicht zufrieden geben wollen mit dem, was nach geschehener Rettung die Gerichte in gerechter Berück= sichtigung aller in Betracht kommenden Umstände als angemessen er= achten, die also eine unangemessene Belohnung deshalb verlangen, weil sie es in ihrer Hand haben, durch Hilfe die auf dieselbe angewiesenen Nothleidenden ihrem Willen zu Bevorzugung erscheine ungerechtfertigt. Der t lediglich die Auffassung des Reichsgerichts sondern befürwortet überhaupt stimmung mit dem seiner Zeit von der preußischen Staats⸗ ausgearbeiteten Entwurf eine Gesetzesbestimmung, nach welcher ein unter dem Zwange der An= Hilfsverwelgerung geschlossener Vertrag nichtig, bei Feft⸗ setzung der Höhe der Vergütung auf einen solchen während der Ge— der Hilfsverweigerung geschlossenen Vertrag en ist. Auch den dem preußischen Entwurf ht, entsprechenden, burger Kommission beschlossenen Unterschied Behandlung von Bergung und Hilfeleistung glaubt der ch spricht das deutsche Handelsgesetz⸗

wenn in einer Seenoth ein weise, nachdem sie der Ver⸗

g auch die ungünstigen, rden müßten, i ee,

berücksichtigt werden könnten. bevorzuge demnach diej

Androhun einen ohne Bürgschaft von 9.29 auf 9.23 v. H. r , n , . mit ' 3 Hire ef . J d erfasser will indessen n Ziffern die Anlagen zu a, b und c im Vorjahre zurückweisen, 9 bezw. 147,28 und 58,06 Millionen Mark betragen hatten, ist im Berichtsjahre der absolute Betrag der Anlage in Wechseln noch en, derjenige auf Schuldscheine indessen ge⸗ Schuldscheine ohne

und zwar mit 3,3

in Ueberein⸗

um ein Geringes gestie k Die Anlage au nennenswerthen Beträgen, L04 Millionen, nur in Hannover bezw. in Sachsen und in diejenige auf Schuldschelne mit Bürgschaft mit 60,52 bezw. 25, 46 und 56, 0s Millionen in Schleswig -Holstein bezw. in Westfalen und der Rheinprovinz. Bei den Sparkassen östlich der Elbe tritt der Bürgschaftskredit in den absoluten wie in den Verhältnißzahlen ganz in den Hintergrund; hier ist dafür wenigstens in den Verhältniß— zahlen der Wechselkredit umfangreicher. Die Hauptmasse der Anlagen kommt überall auf städtische oder ländliche Hypotheke

chaft findet sich in drohung der fahr unter Androhun keine Rücksicht zu nehm

verwerfen zu müssen. buch in Buch V Tit. IX von Schiff oder dessen Ladung ganz oder theil

in sonstigen Anlagen.. 26.27 Es entfielen nämlich

bei einer ff städtische Gesammtanlage u stadt sc

. k Mill. Mark , Dtvreußen art Näigz gart s,, n 8. è— 1 / 1 Westpreußen 171,43 14,25 19,995 . a . . . 1 5 * I . . . Brandenbur 10 28,98 ö 33 . g W057 32,55 96 ol 233 127,00 27,31 , 138.99 31,29 . 132,74 23,93 estfalen 2D hs 3291 Hessen⸗Nassau 75, 85 38. 75 im Rheinlande. 189,54 31,56

Fůr Hohenzollern konnten aus technischen Rücksichten getrennte Ab⸗

icht gemacht werden. . dꝛben e n gn jener drei Anlageformen unter einander ist wiederun.

8. .

nach den obigen Ziffern ein sehr verschiedener. Der ien e . = schen w schwankte zwischen 38,75 v. H. in Ren en. Maffau

und 1h n Westpreußen. Noch ungleichmäßiger . der Alntheil ber ländlichen Hypotheken; Berlin hätte diese AnLageform überhaupt nicht; im übrigen bewegte sich ihr Antheil z*chen 35, 09 v. H. in Schletzwig⸗ ö. und 15,29 in Ostpreußen. Die vier Provinzen Sachsen,

leswig, Holstein, Hannober und Westfalen mit ihren lange be⸗ währten, im Verhältniß zur Bevölkerung besonders hohen Einlage⸗ beständen hatten auch verhältnißmäßig die höchsten Beträge in länd⸗ lichen . angelegt. Es entspricht dies der That ach daß ältere Sparkassen mit großen Beständen und gefestigtem Ansehen eher einen bedeutenden Theil ihrer Gelder auf langfristige Kredite ausleihen können, als jüngere mit geringeren Mitteln und in noch wenig gesicherten Verhältnissen. Auch die Anlage in Inhaber“ papteren ist eine sehr ungleichmäßige, am geringsten in Hannover mit 7,68, am höchsten in Berlin mit 65,27 v. H. Die einzelnen 3 weisen unter einander natürlich noch weit größere Ver⸗ schledenheiten auf als die einzelnen Provinzen.

Die Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel betrugen für das Königreich Preußen im Dezember für 1000 kg Weizen 143 S (im November 141), Roggen 120 (120), Gerste 125 i, Hafer 118 (118), Kocherbsen 196 (197), Speisebohnen 277 (275), Linsen 383 (378), Eßkartoffeln 41,8 (40,5), Richtstroh 39 (39, 5), Heu 46,6 (46), Rindfleisch im Großhandel 1066 (1067), kg Eßbutter 24 (226, i Schock Eier 4, 53 (4,57).

a n a ü 772727277212

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Berlin berichtet die ‚Post“, daß die Zimmerleute bereits im nächsten Monat in eine allgemeine Lohnbewegung zur Er—⸗ ringung der neunstündigen Arbeitszeit bei gleichem Wochenverdienst einzutreten beschlossen haben.

Zur Lohnbewegungder Angestellten der schweizerischen Eisenbahnen wird dem ‚W. T. B.‘ aus Bern gemeldet: Die jüngst abgehaltenen Konferenzen der Direktoren von fünf großen Bahnen unter sich und mit dem Chef des Eisenbahn⸗Departements über die Lohnbewegung unter den Angestellten hatte folgendes Ergebniß: Die Schweizer Zentralbahn erklärte, daß sie dem Begehren im vollen Umfange entsprechen könne, ebenso die Gotthardbahn mit einigen unerheblichen Vorbehalten. Die Schweizer Nordostbahn und die Vereinigten Schweijerbahnen er⸗ klärten, die Forderungen zurückweisen zu müssen, weil sie nicht von der Gesammtheit des Personals, sondern nur von einigen Agitatoren ausgingen: das Departement sollte daher zu Gunsten der Bahnen intervenieren. Wie es scheint, hegt die Nordostbahn die Hoffnung, gewisse Kategorien ihres Personals durch Sonder⸗ verhandlungen befriedigen und zum Rücktritt von der Bewegung be⸗ timmen zu können. Die Jura⸗Simplonbahn betonte ihre befonderen

ejziehungen zur Eidgenossenschaft als ihrem größten Aktionär und sprach die Erwartung aus, daß der Bundesrath zu ihren Gunsten einschreiten werde.

Literatur.

Jahrbuch der Internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirkhschafts⸗ lehre zu Berlin, im Auftrage der Vereinigung herausgegeben von ö Bernhöft in Rostock und ln ee r r ren Dr.

eyer in Berlin. J. Jahrgang (1896), 2. Abtheilung. 316 S. Berlin, Hermann Bahr's Buchhandlung (KE. Hoffmanm).

Schon in der Nr. 150 des R. u. St.⸗A.“‘ vom 26. Juni v. J. ist auf die im Februar 1894 von deutschen und fremdländischen Juristen und Nationglökongmen ing Leben gerufene Internationale Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirthschaftslehre zu Berlin aufmerksam gemacht worden. Die Erkenntniß von der Nothwendigkeit, dem internationalen Recht und der vergleichenden Re, ef

rößere Aufmerksamkeit zu schenken, von der stets wachsenden Be⸗ Eutung der komparativen Methode, von dem Einfluß der wirthschaftlichen Verhältnisse auf die Entwickelung und das Verständniß des Rechts, endlich der Wunsch, die Fachgenossen des In, und Auslandes in gemeinfamer Arbeit einander näher zu bringen, daz waren die maßgebenden Gefichts⸗ unkte, welche die Gründer der Vereinigung leiteten. Diese Ziele ucht sie joͤwohl durch monatliche . als auch durch Publikationen zu erreichen, deren 6. ln Jun H, erschien. Die große Mannigfaltigkeit der Interessen, welche die Vereinigung in den Kreis ihrer Studien ziebt, spiegelt sich auch in dem reichen Inhalt der vorliegenden Publikation, der zweiten Ab— theilung des J. Jahrgangs ihres „Jahrbuchs, wider. In dem einleitenden Aufsatz des ersten Bandes ist hervorgehoben worden, . jetzt neue Aufgaben an die Jurisprudenz herangetrelen und eine den Bedürfnissen der Zeit entsprechende Weiterentwickelung des ts nothwendig sei. Damit dieses Ziel erreicht werde, ver⸗ weist der bekannte. Heidelberger ,, Geheimer Rath . Dr. Ernst Immanuel Beller in einer Abhandlung ber die römische und die moderne asquitas den Richter

sowie Inhaberpapiere. fügung der Schiffsbesatzung entzo waren, von dritten Personen an gebracht wird, während, wenn außer dem bezeichneten Fall

oder dessen Ladung durch H

Unterschied, ebungen der meisten Kulturstaaten setz weitere Unterschiede bezüg eit, von denen hier intere stets unter dem etrage festzusetzen ist, wel sonst gleichen Umständen erreicht haben würde, und der geretteten Gegenstände bei Bestimmung des H untergeordnete Rücksicht zu nehmen ist. Nach Ansich? gegen stellt sich die Bergung lediglich als eine et-“ form der Rettung gefährdeter

im Ein ; M- Ou Hwet

en oder von derselben verlassen ich genommen und in . d ein Schi ilfe dritter Personen aus einer 29 Hilfeleistung

r gemacht wird, ch der Belohnung ssiert, daß der Hilfslohn Bergelohn unter daß auf den Werth ilfslohnes nur eine es Verfassers hin: ü e Erscheinungẽ = wisse und lhter Ladung dar; sie könne weniger gefahrvoll und von wesentlich. diegenige Form dezselben, welche Handelsgesetzbuch mit dem Es rechtfertige Behandlung

auf ländliche auf In haberpapiere

Hypotheken M

1937 . 13,29 8 150 —– 2100 ö.

Mill. Mark 35 53 = z32 508 p. b üpft dann das Ge

118,17 65,27 der Rettungsthätigk

121,38 41,21 76, 90 39.23 17, 27,06 147,37 4166 137,00 29,46

136.55 2 2535 S5 ß = 147

3, 63 = 18, 14 45,74 23,34 15.77 2493 73, 61 162,39 34,92 174,311 3709 202,38 36,49 231,92 34,18 37.81 1939 8e 69 = 457 der K . . ö nie schöpfen müßten, wo Interpretgtion und Analogie esetzte Recht den Anforderungen des reilich habe die aequitas, als welche eriti juris gelten

u viel Mühe fest

9 8 9 2 2 28 3

Hilfelelstun g. Wenn man aber, vor der Wahl stehend, oh man einer Berücksichti= gung des Werths des Geretteten vor den übrigen Umstanden oder der Berücksichtigung der wirklichen Arbeitsleistung unter besonderer Berücksichtigung der den Hilfeleistönden erwachfenden Gefahren den Vorzug geben soll, sich für das ietztere entscheide, so müsse man aller= dings noch ein Moment betonen, das nicht in allen Gesetzgebungen und Rechtsprechungen gleichmäßige Beachtung gefunden habe: Gerechtigkeit

der Hilfeleistenden

Geretteten

gleichartige

= oazu ausreichten, das emäß fortzubilden. ; zmern alle Welt die Tagesmeinung der ließ und die daher in Rom greifbar und ohne g und sicher zu konstatieren war, bei uns keine feste Gestalt angenommen. Dennoch bestehe ein „modernes Volksgefühl“, eine Volksstimme, die sondern auch vom Richter verwendet Damit stellt der Verfasser allerdings zwei Probleme, deren Lösung eine lohnende wissenschaftliche Arbeit wäre, nämlich wissenschaftlich, nach bewährter Methode festzustellen, was die asquitas oder das Rechtsgefühl oder die öffentliche Meinung unserer Tage fordert, und wissenschaftlich das Gebiet zu begrenzen, auf dem der Richter der erkannten asquitas folgen soll sei ein äußerst bildsamer Stoff, zu dessen Gestaltung die Juristen eine solche Bildung der aequitas

ein Gebot Entschädigung Hilfeleistung

Ueber die Vertheilung des Hilfelohnes läßt das H.⸗G.⸗B. zunächst einen zwischen Rheder, Schiffer und der schlossenen Vertrag

nicht nur vom Gesetzgeber, werden könne. vollständige

zum Zwecke

übrigen Besatzung ge⸗ In Ermangelung eines erhält der Rheder die Hälfte, der Schiffer ein Viertel und die übrige Besatzung das nach Verhältniß der Heuer unter sie zu vertheilende Eine Vorwegbefriedigung des Rheders wegen that⸗ sächlicher Vermögengeinbußen ist also ausgeschlossen; dies habe, bemerkt ß in manchen Fällen trotz glücklich

Bie moderne asquitas entscheiden. berufen wären; perabsäumt worden. ö Aufgabe des Juristenstandes, mit populären Schriften das Volk Rechtsanschauungen zu . 3 as Vo

letzte Viertel.

dazu der Verfasser, zur Fol ausgeführter Rettung der Rheder durch dieselbe wirthschaftliche des Rheders leicht dahin führen, daß Schiffer und Mannschaft durch Vertrag auf jede Gewinnbetheiligung verzichten, was nicht im Interesse von Handel und Schiffahrt liege, weil alsdann sich auch niemand veranlaßt sehe, nothleidenden Schiffen Hilfe zu leisten. Verfasser empfiehlt daher, einmal daran festzuhalten, daß, weil dem rettenden Schiff kein Schaden entstehen solle, zunächst diesem voll⸗ ständiger Ersatz zukommen müsse, sodann aber auch die Vertrags⸗ freihest bezüglich der Vertheilung der dem rettenden Schiff zukommenden Vergütung zwischen Rheder, Schiffer und Mannschaft auf die Fälle zu beschränken, in welchem es sich um besonders für Rettungsarbeit ausgerüstete Schiffe handle, oder in welchen das Abkommen sich nur auf Ausführung einer bestimmten Bergungsarbeit erstrecke.

Ven dem Standpunkte der Theorie der vergleichenden Rechts⸗ wissenschaft erscheint es auch von großer Wichtigkeit, zu verfolgen, in⸗ wieweit die verschiedenen Völker in den verschiedenen Stadien ihrer Rechtsentwickelung fremdes Recht entlehnt haben. liefert der Wirkliche Staatsrath, ordentliche Professor der Rechte und General⸗Staatsanwalt Dr. Iwan Foinitzky in St. Petersburg in einem Aufsatz über den Entwurf eines russischen Strafgesetz⸗ ches vom Standpunkte der Rechtsvergleichung ei Das russische Recht bietet in den ältesten Zeiten nach dem Verfasser noch das Bild eines selbständigen, auf Grund der Sitten und Gebräuche den individuellen Bedingungen gemäß geschaffenen Rechts, wenn auch hier und da fremdländischer Einfluß namentlich skandinavischer

belehren und, dessen noch, als für die anderen. Wissenschaften, seine Theilnahme zuwende, wie z. B. die Naturwissenschaft, müsse es für die Entwickelung des Rechts interessiert werden. Mit wenigen Worten streift dann der Verfasser den Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich und bemerkt, man könne vom Gesetzgeber im neunzehnten Jahrhundert nicht verlangen, daß er das Recht den Bedürfnissen des zwanzigsten Jahrhunderts gemäß gestalte, allein es sei wünschenswerth, daß den späteren Einwirkungen der aequitas auf sein Werk, der zeitgemäßen Entwickelung des Rechts inderniß in den Weg gelegt werde.

das Rechtsgefühl der Gegenwart speziell auf dem Gebiete des Seerechts in Gesetzzebung wie Rechtsprechung mehr, als es bisher zu berücksichtigen sei, darauf weisen die Ausführungen Johannes Burchard's, Privatdozenten an der Königlichen Friedrich Wil helms⸗Universität zu Berlin, ü über Bergung und Hilfeleistung in cht der modernen Kulturstaaten hin. Zeitalter des Verkehrs. Mit der Entwicklung des Handels zwischen den verschiedensten, über den ganzen Erdball zerstreuten Völkern hat sich auch die Seehandels⸗Schiffahrt zu einer von früheren Generationen Hand in Hand mit diesem Aufschwung geht aber auch die Zunahme der Unfälle, von denen die Handelsschiffs auf hoher See wie bei der Annäherung an die Küsten und bei der Einfahrt in die zu den Häfen führenden Flüsse betroffen werden; und man hat sich der Erkenntniß nicht verschlossen, daß nicht Triebe der Menschenfreundlichkeit und Nächstenliehe allein im stande sind, Andere zu veranlassen, dem in Noth befindlichen Schiffe und seiner Mannschaft zur Rettung von Leben, Schiff und Ladung nicht immer ohne eigene G Während daher die Gesetzge

Andererseits Ueberlegenheit

längeren Abhandlung Seenoth nach dem Wir leben jetzt im

nicht geahnten Höhe aufgeschwungen.

interessanten Beitrag.

und byzantinischer moskowitischen Rechtsquellen

Gesetzbuch von 1648 welches alle Gebiete des Rechts umfaßt und zum theil bis zum Jahre 1832 in Geltung gewesen ist, entlehnte man vieles von dem byzantinischen Nomokanon und von dem lithauischen Statut, welches eigentlich das Magdeburger Recht und andere Stadt⸗ Dann kamen die Reformen der Kaiserlichen oder eriode der Rechtsentwickelung, welche seit dem eter's des Großen vornehmlich schwedische und sächsische Gesetze auf russischen Boden verpflanzten, die nur abge⸗ schrieben nnd in schlechtes Russisch übersetzt, ohne jede Rücksicht auf die nationalen Bedürfnisse und manchmal sogar gegen dieselben äußer⸗ lich aufgedrängt wurden, bis schließlich das Bedürfniß nach einer die Reform vom Jahre 1845 esetzbuchs über kriminelle und Diese Arbeit charakterisiert sich aber leichfalls lediglich als eine Zusammenstellung verschiedener Rechts⸗ lche die Verfasser entweder in nationalen oder in etzen vorfanden; man ver⸗

ilfe zu leisten, zumal dies ilfeleistenden geschehen kann. ungen sich genöthigt sahen, im Interesse der Schiffahrt den Strandbewohnern unter Androhung von Strafen Hilfeleistung zur Pflicht zu machen, nahmen sie andererseits Ver— anlassung, ihnen statt des ungerechtfertigten Gewinns früherer Zeiten erhebliche Belohnungen, allerdings auf Kosten der Eigenthümer der eretteten Gegenstände, in Aussicht und zur Erlan ame Hilfe zur Verfügun menschlicher Thätigkeit, ist auch hier eine Arbeitstheilung eingetreten: In großem Umfange werden nunmehr Schiffe eigens zu dem Zwecke ausgerüstet und aufs Meer hinausgesandt, Hilfe zu leisten. Seite den Erfolg auf, Vorkehrungen manches

efahr für die ausländischen

rechte enthält. St. Petersburger Regierungsantritt

ung derselben wirk⸗ anderen Gebieten

um anderen Schiffen Arbeitstheilung weist stetig verb Schiff und manche Ladung von sicherem Verlust ohne solche Vorkehrungen verloren gewesen sein würden. anderen Seite liegt die Gefahr sehr nahe, daß das ethische Moment, othleidenden Hilfe zu leisten, mehr in den Hinter⸗ grund tritt und lediglich geschäftliche Rücksichten dabei bestimmend wirken, ob auf offenem Meere Hilfe geleistet werden soll. Diese Rück sichten führen dahin, daß in vielen 8 von vorgängiger Eingehung eines Vertrags abhängig gemacht wird. Die Frage, wieweit solche Verträge als gültig anzuerkennen sind, hat pielfach die Aufmerksamkeit der Gesetzgebungen auf sich Antwort ist indeß nicht überall gleichmäßig ausgefallen. deutschen Handelsgesetzbuchs bestimmt, da öhe des Berge oder Hilfslohns nicht nichtig ist, sondern nur wegen erheblichen einbarten Vergütung angefochten und deren Herabsetzung auf das den prechende Maß verlangt werden kann. cht der Anwendung dieser Gesetzesbestimmung den indem es nicht auf den o ettung sich darstellt, sondern auf perfön⸗ j Hilfe Suchenden und des Hilfe unter B dingungen Anbietenden im Augenblick des Vertragschlusses, deren innere Wahrheit und Berechtigung das Fällen zu prüfen im stande ist, das entscheidende Gewicht le erichten anerkannte Folge di hrt der Verfasser aus bietenden stets empfehle, hträglichen Anfechtung hi

einheitlichen Strafgesetzgebun in Gestalt des bis jetzt geltenden

korrektionelle Strafen

estimmungen, we den fremden, b vollständigte wo teren nicht verarbeitet

welche höch

das darin liegt, esonders den dentschen Ges die russischen Gesetze durch die fremden, hat inde daher der schwerfällige Apparat von über kasuistische Vorschriften enthielten, da man den Gerichten wenig vertraute und das freie Ermessen der Richter möglichst einzuschränken bemüht war. Reichsrath zur Prüfung vorliegenden Entwurf eines russischen Straf— setzbuches haben die Verfasser aus dem fremden, gengu durchforschten echte entlehnt, was zu entlehnen war; allein statt sie mechanisch zu sie die fremden Begriffe und Formen wissenschaftlich zergliedert und von den Bestandtheilen derselben nur datjenige den russischen Bedürfnissen angepaßt, was ihnen zu genügen schien. Dieser Entwurf trägt daher, obgleich Resultat der rechts vergleichenden Methode, dennoch einen ngtionalen individuellen Charakter. Ganzen nur b89 Artikel und zerfällt in einen allgemeinen und einen Das System der Strafen ist folgendes: Todes⸗ strafe; Zwangsarbeit auf unbestimmte Zeit (es giebt keine lebensläng⸗ ) oder auf die Dauer von 4 bis zu 15 Jahren und beim Rückfall bis zu 20 Jahren; Deportation; Korrektionshaus von 13 bis zu 6 Jahren, bei Rückfälligen bis zu 10 Jahren; Gefängni

bei Rückfälligen bis zu 2 is zu 6 Jahren;

ällen die Gewährung der Hilfe

zogen; die Auch für den gegenwärtig dem g rt. 7453 des ein während der Dauer der eschlossener Vertrag

Gefahr über die ebermaßes der ver⸗

übertragen, haben

Umständen ent das Reichsger oden entzoge bestand, wie er nach der iche Anschauungen des

jektiven That⸗ Er zählt im

besonderen Theil. Gericht nur in den seltensten

naturgemäße, auch fassung des Reichsgerichts so 2 Wochen bis 1 Jah den Hi haft von 2 Wochen

6 Monaten, bei

ahren; Festungè⸗ Arrest von 1 Tag bis zu ückfälligen bis zu 1 Jahr, und Geld

Gefahr einer nas

und alle Juristen, die für die Praxis arbeiten, auf die aoquitas als

Abschluß eines wenn auch noch so unbilligen Vertrags zu Todesstrafe ist nur für die wichtigsten politischen Verbrechen vor⸗

eschrieben und bei Minderjährigen sowie bei Personen weib * Geschlechts und solchen, welche 70 Jahre . eworden sind, überhaupt agusgeschlossen. Bemerkenswerth ift noch, baß der zur Zwangsarbeit Verurtheilte nach Ablauf der Strafzeit an von der, Regierung bestimmten Orten angesiedelt wird. Die Deportation und die Festungshaft sind spezielle Strafen, die vom Intwurf nur für besondere Fälle vorgesehen sind. Der zweite Theih beginnt mit den Verbrechen gegen den Staat, geht zu den Verbrechen wider die Bedingungen, des Gemeinwesens uke be⸗

ndelt sodann die Verbrechen wider die Person und das Vermögen der Privatpersonen und schließt mit den Amtsverbrechen. In dem sich mit den gesetzwidrigen Versammlungen und Vereinigungen, der Aufreizung durch Reden und Schriften zum Aufstande, zum Verrath oder zum Wider⸗

siande gegen die Staatsgewalt, Usurpation, Vergehen wider befreundete.

Mächte und wider die Neutralität befassenden Kapitel bestimmt Ärtikel 2, daß mit Arrest bestraft wird, wer sich der Anpreisung eines Verbrechens oder Vergehens in einer Rede oder Schrift schuldig macht, welche öffentlich gesprochen oder gelesen wurde, oder auch der Verbreitung und öffentlichen Ausstellung einer Schrift oder Abbildung, die eine solche dem Schuldigen bewußte Anpreisung enthält.“ In diesen Artikel, wie auch in den Bestimmungen des Entwurfs iber die Spionage in Friedenszeiten macht sich der Einfluß der deutschen Gesetzgebungsnovelle über dieselbe Materie ganz deutlich bemerkbar. Was den Inhalt der Bestimmungen des neuen Ent wurfs im allgemeinen betrifft, so mag hier genügen zu sagen, daß den Richtern in Bezug auf die Festsetzung des Strafmaßes ein bedeutend weiterer Spielraum gelassen wird, als in dem gegenwärtig geltenden Hesetzbuch. Nach dieser Richtung macht sich unzweifelhaft der Einfluß der westeuropäischen Gesetzgebung geltend, gleichzeitig aber auch eine Vermehrung des Vertrauens zu den Gerichten. In dem System der Strafbestimmungen zeigt sich die Anerkennung des Korrektionszwecks; allen daneben werden auch die Zwecke der öffentlichen Sicherheit nicht auß den Augen gelassen.

In das Gebiet der Volkswirthschaft gehören die von Ober— Regierungs ⸗Rath Alfred Gescher verfaßten volks, und fünanz= virthschaftlichen Skizzen aus der Türkei, die jedem will— kommen 6 werden, der sich über die gegenwärtigen Zustände und wirthschaftlichen e, des Türkenreichs genauer unt richten vll. . . hien zehn big zwölf Zayren Ja dieselben hon stets wachsender Bedeutung für Furopa geworden. Zahlteiche Millionen sind seitdem in türkischen Werthen angelegt, große Unter nehmungen auf türkischem Boden mit europäischem Kapital geschaffen worden; vielfach haben sich die Handelsbeziehungen zum Orient ver⸗ mehrt, neue Verkehrswege zwischen Morgen⸗ und Abendland sind ge⸗ geschaffen worden; kurz, die europäische Finanz und Arbeitskraft be⸗ befindet sich im Orient nach langer Pause wieder verhältnißmäßig rege in schaffender Thätigkeit. Freilich, nicht alle Unternehmer haben die gewünschten Erfolge gehabt. Dies gilt nach den Ausfüh— rungen des Verfassers der vorerwähnten Skizzen, der 8 Jahre lang im türkischen Auswärtigen Amt, in der internationalen Verwaltung der türkischen Stgatsschuld und in den Verwaltungsräthen mehrerer größeren europäischen Unternehmungen im Türkenreich thätig war, namentlich von den mannigfachen, von Europäern ausgegangene Ver— sathen auf landwirthschaftlschem Gebiete und von dem aug herhälfniß— mäßtg neuerer Zeit datierenden, in ziemlich ausgedehntem Umfange von Europäern betriebenen Weinbau. Die musterhaft, gehaltenen Wein⸗ pflanzungen der württembergischen Templer ⸗Kolonien in Syrien und . ernährten zwar ihren Mann; zu Reichthum werde aber niemals einer dieser Leute gelangen. Die Gründe dieser Erscheinung lägen darin, daß nicht bloß der Fremde hinsichtlich seines, Grundbesitzes der ihm sonst in der Tärkei zustehenden schützenden Privilegien entbehre, vielmehr in allen Immobiliar⸗Angelegenheiten den ottomanischen Unterthanen ganz gleich gestellt sei, sondern sein an die Scholle gebundener Be—⸗ trieb auch sonst in den mannigfachsten Beziehungen von den nächsten örtlichen Verhältnissen, namentlich von der Willkür der unteren Ver⸗ waltungsbehörden abhängig sei. Aber auch ein großer Theil der frenden Handeltreibenden gewinne bei sehr mühevoller und wenig angenehmer Thätigkeit nur gerade so viel, um sich und ihren Familien eine anständige Existenz sichern zu können. Gleichwohl ist der Ver⸗ fasser der festen Ueberzeugung, daß sich in Zukunft noch mannigfache Gelegenheit zu einer erfolgreichen und fruchtbringenden Thätigkeit des europäischen Kapitals in Unternehmungen auf türkischem Boden bieten dürfte. Nur werde hier doppelt größere Vorsicht und Ueberlegung, als in anderen Ländern, geboten sein. Das eben sei die große Kunst im Orient, die gelernt sein wolle und die gar mancher niemals er⸗ lerne: es richtig zu beurtheilen, welche Unternehmungen in diesem Lande mit seinen äußerst schwierigen Verhältnissen mit Erfolg aus— geführt werden können.

Leider gestattet der uns zur Verfügung stehende Raum nicht, auch noch auf die übrigen Abhandlungen dieses Jahrbuchs ausführlicher ein⸗ zugehen, so erwünscht auch ihre Besprechung erscheint. Ein hervorragendes Interesse darf z. B. noch die werthvolle, zur Einführung in das Studium der Arbeiter⸗Berufsorganisation vortrefflich geeignete Arbeit von Dr. Max Hirsch, dem Anwalt der deutschen (Hirsch . Duncker'schen) Gewerkvereine, über die Entwickelung der Arbeiter⸗Berufs⸗ vereine in Großbritannien und Deutschland beanspruchen, die über Entstehung, Verbreitung, Organisations⸗Formen und Prinzipien, Aufgaben und Leistungen der parteilosen Arbeiter⸗Berufsvereine in Großbritannien und Deutschland genauen Aufschluß giebt. Es stellt sich lar heraus, daß die Entwicklung nicht nur Zahl, Größe, Macht und Ansehen dieser Vereine in ungeahntem Maße gesteigert, sondern As echte organische Evolution auch ihr Wesen in Bau und Funktionen zwar nicht gänzlich verändert, aber bedeutend um—⸗ cent erweitert, verfeinert und erhöht hat. Wie aus den chwachen lokalen Vereinen allmählich die gewaltigen, Länder um⸗ spannenden und mit Millionen wirthschaftenden Verbände ge— worden sind, so, hat sich aus der bloß abwehrenden oder angreifenden Einwirkung auf die materiellen Arbeits bedingungen nach und nach eine bewundernswerth um fassende, vielgegliederte Thätig⸗ keit entfaltet, deren Ziel und zum guten Theil schon erreichter Erfolg in dem Empoersteigen der AÄrbeiterklasse zu einer gesicherten, aus— kömmlichen, gleichberechtigten und mitbeslimmenden Stellung im Gewerbe, in Gesellschaft und Staat und zur vollen Antheilnahme an e. ö und moralischen Fortschritten unserer Gesittung esteht.

Erwähnt seien ferner noch die lediglich wissenschaftliche Ziele verfolgende (auch als Sonderausgabe in demselben Verlag erschienene unp als solche die dritte Abtheilung eines größeren Werks der zGeschichte des Sozialismus und Kommunismus im 19. Jahr hundert! bildende) kritische Studie über Louis Blane und den Sozialismus in Frankreich, die Pro—⸗ sesor Dr. Ofto Warschauer schon im ersten Band dieses Jahrgangs zu veröffentlichen begann und in der vorliegenden zweiten Abtheilung zu Ende führt, und in welcher an der Hand von Louis Blanc's Schrift „Organisation du travail die von diesem kon⸗ struierte Theorie des Sozialismus ausführlich dargelegt wird, sodann die Möglichkeit einer Durchführung der empfohlenen Yrganisgtion der Arbeit, die Bedeutung Blanc'z als Kulturhistoriker und Sozialpolitiker, das Verhältniß, in. dem er, zu den xrelativ hervorragendsten wissenschaftlichen Sozialisten seiner Zeit gestanden, fowie der entscheidende Einfluß, den er auf die internationale Entwickelung des Sozialismus ausgeübt hat, zum ef lan einer eingehenden Untersuchung gemacht werden; ein Aufsatz bon Pr. M. St. Schischmanow, Rath am bulgarischen obersten Kaffationshof in Sofia, über das fogenannte deutfche“ Gesetz in Bulgarien, aus dem wir die interessante Thatfache erfahren, daß in Bulgarien eine ureigene, originelle legislatorische Schöpfung, nämlich das „Gesetz über die Verfolgung der in strafbarer Weise sich bereichernden Beamten“, das wesentlich dazu beitragen soll, die Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit bei den richterlichen und den Verwaltungs begmten Bulgariens wieder herzustellen, als Deutsches Gesetz? populär geworden ist, well man im Oilent nur zu gut weiß, daß in Betreff der Beamten und Staats

diener in Deutschland Tie strengste Disziplin besteht und daß dort auch das leiseste Vergehen nicht ungestraft bleibt“;

eine Abhandlung von Milan Paul Jovanovis in Vukobar a. d. D. über die Kgdifikationen in Kroatien und Siavonien, in welcher der Verfasser neben anderen Gese en namentlich das Straf⸗ Cfd des slavonisch⸗kroatischen Königreichs vom 30. November 1879 vom Gesichtspunkte des internationalen Rechts aus betrachtet; und eine eingehende Studie von dem Privasdozenten Pr. Wit; belm Kaufmann über den Beringsseefischereistreit und das Pariser Schiedsgericht von 1855, in der die Veranlassung und die Hauptpunkte aus dem Verlaufe des Beringsseefischereistreits zwischen Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Nord- Amerila stigert, vor allem aber eine Anjahl international. rechtlicher Ausführungen der beiden streitenden Theile vor dem Schiede gericht hervorgehoben werden, welche im Namen großer Staaten gemacht um ihres Inhalts willen auch unabhängig von dem spejiellen Streitfalle verdienen, nicht unbeachtet za bleiben. An die Abhandlungen schließt sich ein warmer Nachruf von Professor Dr. Bernhöft an, in welchem diefer der großen Verdienste des am 25. August v. J. verstorbenen Mitgliedes, des Landrichters Dr, Albert Hermann Post in Bremen um die ethnologische Jurisprudenz und die Internationale Vereinigung gedenkt. Endlich ist dem vorliegenden Bande noch ein Verzeichniß der seit dem Er⸗ scheinen der ersten Abtheilung dieses Jahrgangs neu eingetretenen Mitglieder beigefügt. Aus der Thatsache, daß der Vereinigung inner⸗ halb weniger Monate weitere 129 Mitglieder aus den Kreisen deutscher und gußerdeutscher Universitätslehrer, praktischer Juristen, sowie hoher Verwaltungbeamten beigetreten sind und diefelbe sich nunmehr schon über die meisten Kulturstaaten der Erde erstreckt, er⸗ giebt sich das Interesse, welches der Internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirthschaftslehre im In⸗ und Auslande entgegengebracht wird.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 11. d. M. gestellt 13 375, ni iti oe, . . geste nicht rechtzeitig n Opberschlesien sind am 10. d. M. gestellt 5113, ni = zeitig gestellt keine r ul nn,,

. Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 109. und 11. Januar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Wrxangelstraße 31, dem Tischlermeister J. C. Schulz gehörig; Fläche 4,98 a; Nutzungswerth 5480 ƽ ; für das Meistgebot von 64 000 6 wurde der Kaufmann Fr. Glienicke zu Berlin Ersteher. Schliemannstraße 14, dem Lithographen P. Politz gehörig; Fläche F,sg a;, Nutzungzwerth 11 746 M mit dem. Geboz von 230 100 AM blieb die Berliner Baugesellschaft zu Berlin Meistbietende. Aufgehoben wurden die Termine wegen der Ver⸗ steigernng des Grundstücks Markgrafenstraße 64a u. 65 und Krausenstraße 20, dem Rentier F. W. Pollin gehörig.

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin stand das zu Groß ˖ Lichterfelde, , ö a, belegen, dem Assekuranz Inspektor Dr. Paul Engelhardt zu Groß⸗Lichterfelde gehörige Grundstück zur Versteigerung, welches mit 6,84 M Reinertrag und einer Fläche von 57,18 a zur Grundsteuer, mit 2224 M6 Nutzung werth zur Gebäudesteuer veranlagt ist; mit dem Gebot von os (000 4 blieb der Kaufmann C. F. Wallroth zu Berlia, Michaelkirch⸗ straße 7, Meistbietender.

Berlin, 11. Januar. (Wochenbericht fär Stärte, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin W. 41). la. Kartoffelmehl 144 15 S, Ia. Kartoffelstärke 144 15 , Ula. Kartoffelmehl 116 125 , feuchte Kartoffelstärke Fracht parität Berlin 7,65 S, gelber Syrup 164 —17 S6, Kap.“ Syrup 175 18 66, Kap. Export 185 19 JS, Kartoffelzucker gelber 16—165 S, do. Kap. 1734 18 6, Rum⸗Kuleur 31—32 , Bier⸗Kuleur 50 —– 32 4, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 20-2 4, do. sekunda 17-19 , Weizenstärke. (kleinst. 3032 , Weizenftarke (großst ) 35 36 66, Hallesche und Schlesische 37— 38 AM, Reisstärke (Strahlen) 47— 48 SM, do. (Stücken) 16— 47 S666, Maisstärke 27— 29 S½6 , Schabestärke 32— 33 „g, Viktoria⸗Erbsen 14— 19 S, Kocherbsen 14 —19 S, grüne Erbsen 14 19 S, Futtererbsen 12 —13 , inländische i Bohnen 24— 25 4, weiße Flachbohnen 24— 26 4, ungarische Bohnen 21—22 S, galizische und russische Bohnen 18—20 , große Linsen, neue 26 —– 36 6, mittel do. neue 18 24 „, kleine do. neue 13— 17 6, Mohn, blauer 24-32 6. do. weißer 40-50 eg, Hirse, weiße 18— 20 S, gelber Senf 12—20 S6, Hanfkörner 179 bis 19 , Winterrübsen 185 19 6, Winterraps 19—195 M, Buchweizen 135 —15 ÆS , Wicken 12 135 606, Pferdebohnen 12 12 S, Leinsaat 19— 20 6, Mais loko 105 11 4, Kümmel 50 —56 M, Leinkuchen 12 —14 M, Rapskuchen 97 —103 , pa. marseill. Erdnußkachen 121 —135 60, pa. doppelt gesiebtes Baum⸗ wollensamenmehl 58 620o 124 —– 15 46, pa. helle getr. Biertreber 28 bis 30 0/9 8 9 S, pa. getr. Getreideschlempe 31—340/)9 11 123 4, pa. getr. Mais⸗Weizenschlempe 35—40 6/9 1214 —13 S0, pa. getr. Maisschlempe 40 - 42 5/9 124 —13 M, Malzkeime 8—9 S, Roggen⸗ kleie 8- 85 6, Weizenkleie 885 M (Alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.)

Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Zinkmar kt berichtet die Schl. Ztg.“: Auf dem Eisenmarkte herrschte während der Be= richtswoche wie . in der Zeit der . und vor dem Jahresschluß Ruhe im Geschäft, die einem regen Verkehr erst Platz machen wird, sobald die Inventuren bei den Werken und Händlern beendigt sein werden. Die Tendenz blieb im allgemeinen sest und Preisveränderungen sind im Vergleich zu den Vorwochen nicht zu verzeichnen. In Roheisen vollziehen sich die li. in ruhiger und normaler Weise, da die Produktion der oberschlesischen Hoch⸗ ofenwerke auf das J. Semester für feste Lieferung verschlossen ist und in Anbetracht des lebhaften Verkehrs bei den Walzwerken auch schlank zur Abnahme gelangt. Die Zufuhren von oberschlesischen Brauneisen⸗ erzen sowohl, wie von ausländischem Schmelzmaterial sind bis zum Frühjahr größtentheils eingestellt. Auf dem Walzeisen markt sind zu unveränderten Preisen größere Abschlüsse für die Frühjahrs- lieferungen zu verzeichnen. In einer am 4. Januar d. J. in . abgehaltenen Sitznng des Walzwerkverbandes wurde festgestellt, da sämmtliche Werke bis in das JI. Quartal hinein mit Arbeit reichlich ver⸗ sehen sind. Als weiteres günstiges Moment tritt hinzu, daß das Eisen⸗ geschäft auch im Westen sich gut entwickelt hat und die Marktlage in Desterreich andauernd befriedigend bleibt. Der Export hat in der letzten Zeit etwas nachgelassen, doch hängt dies mit den Feiertagen und der Jahreswende zusammen, in welcher Zeit das Eisengeschäft, namentlich in Polen und Rußland, ein beschränktes zu sein pflegt. Die Schienen- und Trägerwalzwerke können ihren Betrieb ohne wesentliche Einschränkungen aufrecht erhalten, und , Konstruktionswerkstätten . mit Aufträgen für die nächste Bausaison gut bersehen. Bei den Röhrengießereien ist das . natur⸗ gemäß ein beschränkteg, und auch die Röhrenwalzwerke haben den Ein; gang regelmäßiger Bestellungen nicht zu verzeichnen. In Blechen ist das Geschäft immer noch befriedigend. Kleineisenzeug steht in lebhafter Nachfrage. Drahtwerke sind gut beschäftigt und können auf ein Jahr mit lohnendem Gewinn zurückblicken. Die Maschinenwerkstätten, Kesselfabriken und Gießereien waren bislang zwar nicht in der Lage, ihre Preise nennenswerth zu erhöhen, ö liegen die Absatzverhältnisse e, ,. so, daß infolge zahlre 5 Bestellungen Ueberstunden eingelegt werden müssen. Auf dem Alteisenmarkt ist es still, da die Werke nicht gesonnen

nd, die von den Händlern geforderten unverhältnißmäßig hohen reise zu zahlen, und es vorziehen, sich im Verbrauch von Altmaterial möglichst einzuschränken. Auf dem Zinkmarkt ist das geh gt 1 wie vor ein beschränktes; größere Ümsätze sind weder in Roh— noch in Walzink zu verzeichnen, da Nachfragen gegenwärtig nicht vor⸗

handen sind. Etwas festere Stimmung jeigte sich am New. NJorker Markte, während die Londoner Börse noch keine reise blieben hier unverändert. Zinkweiß ist b nur wenig gefragt. schwacher Preistendenz. Bremen, 11. Januar. Naffiniertes etroleum Börse. Ruhig. oko 6,40 Br.

estigkeit zeigt. Die Für Blei ist der (W. T. B

etrol eum. ( Offizielle Loko 6,75 Br.

Börsen⸗Schlu bericht.

Russisches Petroleum. ch Wilcox 31 3, shield 309 3, Cudahrp 316 4, Choice Grocerv 319 , White label airbanks 26 8. Speck. Fest. loko 27 3. Reis ruhig. Kaffee fester. Baumwolle. Stetig. Upland middl. loko 43 3. Taback. Umsatz: 40 Faß Maryland, 374 Seronen Carmen. 11. Januar.

Short clear middling

. g Getreidemarkt. Weizen loko ruhig, holsteinischer loko neuer 145 148. Roggen mecklenburger loko neuer 138 - 142, Hafer ruhig. Gerste ruhig.

166 Br., pr. Februar⸗März 165 Br., pr. April Mai 161 Umsatz 2500 Sack. Petroleum

Santos pr.

(W. T. B.)

9 , russischer loko fest, S2 - 84. Rüböl (unver⸗

Januar⸗Februar

Mai⸗Juni 1646 Br. behauptet, Standard white loko 6, 80. ittagsbericht.) tärß 70, pr. Mai 684, pr. September 65, pr. Oktober 63, pr. Dezember 614. Ruhig. Zuckerm arkt. Schlußbericht. Rüben ⸗Rohzucker J. Produkt Basis 88 os Rendement neue Usancg, frei an Bord Hamburg pr. Januar 19, 890, pr. März 100, per Mai 11415, pr. August 11,37, per Oktober 10,724, per

. 1. (W. T. B.) Das Urtheil des Land⸗ gerichts gegen den früheren Direktor der Export und Lager⸗ au esellschaft Maximilian Tanzer wurde heute ver⸗ ündigt. Tanzer wird wegen Vergehens gegen § 249 B des Handels⸗ esetzbuchs zu einer Geldstrafe von 2000 S event. 200 Tagen Ge—⸗ ugniß verurtheilt, dagegen von der Anklage des Betruges frei⸗ gesprochen. Bei der Bemessung der Strafe wurde berücksichtigt, daß sondern im Interesse der Gesellschaft

st, 11. Januar. (W. T. B.) Produ ktenm ar kt. Weizen e, pr. Frühjahr 6,869 Gd., 6,50 Br., pr. Herbst 7,12 Gd. , . Roggen pr. Frühjahr 621 Gd. , Frühjahr 6,

Kaffee fester.

Januar 704, pr.

Dezember 10,75. Still. Hamburg, 11. Januar.

Tanzer nicht eigennützig, gehandelt habe.

Br.. Hafer vr. Mais pr. Mai⸗Juni 4,43 Gd., Kohlraps pr. August⸗ September 10,65 Gd., 10,70 Br. edin, 13. Januar. ampfmühle, Aktien mühle ist abgebrannt. London 11. Januar. EGreignisse ist die Veröffentlichung des Ergebnisses der Trans vaal⸗ Goldminen für Dezember bis zum 15. Januar verschoben. London, 11. Januar. stetig, Rübe

W. T. B.) Die der Budapester e hiesige große Da mpf⸗ betraͤchtlich.

(W. T. B. nfolge der jüngsten

(W. T. B.) 96 0½ο— Javazucker 13 n⸗RRohzucker loko 101 / stetig.

. X. Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 4. Januar bis 10. Januar: Weizen 320, fremder 2 307, engl. Gerste 2540, fremde 19 884, engl. Malzgerste 22 343, fremde 200, engl. Hafer 2388, fremder 222 Srktz,, engl. Mehl 18 244 Sack, fremdes 72 827 Sack und

11. Januar. (W. T. B.) Baumwolle. Ums 3 ; wg ö V und

iddl. amerikanische Lieferungen: . r Fäuferpreis, Februar März 416 / za 4*n/e Werth, Marz. April in sa Verkäuferpreis, April⸗Mai 4/60 115 za do., Mai⸗Juni 425/80 4u / za do., Juni⸗Jult ad 6e 416/33 do., Juli. August rs / ga 416 / 2 Do., August⸗September 45 do., September⸗Oktober 4

ort 500 B. anuar⸗Februar * sa

dz do., Oktober⸗No⸗

(W. T. B.) (Schluß.) Ro hzucker Weißer Zucker ruhig, Nr. 3, pr.

vember 415/84 do.

Paris, 11. Januar. ruhig, 88 9υί loks 28,00 à 28,59. h ; 100 kg, pr. Januar 30,50, pr. Febr. 30,75, pr. März⸗Juni 31,50,

(W. T. B. Das Initiativ⸗ Comits für die Verstagtlichung der Eisenbahnen hielt heute hier eine zahlreich besuchte Versammlung ab, in welcher der Wortlaut, des festgestellt und ein Initiativ⸗Comits für In den früher

pr. Mai⸗August 31,75. ürich, 12. Januar.

Initiativbegehrens endgülti die Sammlung der Unterschriften ernannt wurde. bereits veröffentlichten Wortlaut wurde eine Stelle aufgenommen, wonach die Verpflichtungen des Bundes über die ost⸗ und west⸗ schweizerischen Alpenpässe sowie den Simplon und Splügen gewahrt

(W. T. B.) Java ⸗Kaffee good Die Börse eröffnete

Am sterdam, 11. Januar. ordinary ?. Bancagzinn 37

New York, 11. Januar. in fester Haltung; im weiteren Verlauf trat eine Reaktion ein; am Schluß war träge Stimmung vorherrschend. Der Umsatz in Aktien betrug 73 000 Stück.

Weizen eröffnete in günstiger Stimmung mit etwas höheren Preisen, nahm dann infolge großer Exporte und Käufe für aus—= ländische Rechnung eine steigende Haltung an, mußte aber im weiteren Verlauf infolge großer Ankünfte, ferner weil die Haussiers zu Reali⸗ sierungen schritten, im Preise nach ch nicht wieder erholen. Für Angebots eine Steigerung der

(W. T. B.)

eben und konnte bis zum Schluß ais trat anfangs infolge geringen . . Preise ein, die aber im späteren , infolge der Mattigkeit in den Weizenmärkten wieder ver⸗ oren ging.

Wagrenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗Jork 87/13, do. do. in New. Orleans 73, Petroleum Stand. white in New⸗Hork 8,00, do. do. in Philadelphia 7,95. do. rohes (in Cases) 8,75, do. Pipe Schmal Western steam h.72, do. Rohe u. Brothers 600. Maig per Januar 364, do. per März 358, do. per Mai 3653, Rother Winterweizen 706. Weizen nuar 67, pr. März 694, do. per Mai 67, per Juli 669. fracht nach Liverpool 35. Kaffee fair Rio Nr. 7 143, do. Rio Nr. 7 per Februar 13, 30, do. do. per April 13,00. Mehl, Spring⸗Wheat 1 4 Zucker 33, Kupfer 9,90. Nachbörse: Weizen 4 C., Mais

niedriger.

. 12. Januar. (W. T. B.) Der Jahresbericht der Phila⸗ delphia⸗ und Reading-⸗Eisenbghn und der Goal and Lĩron Company weist für die beiden Gesellschaften gemeinschaftlich ein reines Defizit von 1538 805 Dollars auf.

Chicago, 11. I

line Certifie. pr. Februar 173,

. . (W. T. B.) Weizen stieg nach Eröffnung infolge höherer Kabelberichte, gab aber später infol großen Ankünfte im Nordwe Ma is anfangs fest, spaäͤter Der Markt wurde beherrscht dur

Weizen pr. Januar 56g, pr.

en im Preise

und schloß will eaktion und

wächung, schloß träge. die Fluktuationen in Weizen. ebruar 68. Mais per Januar 263, Schmalz per Januar hb. 42, do. per Mai 5,72. Speck short clear nom. Pork per Januar 9,45.

Verdingungen im Auslande.

Niederlande. 16. Januar, 11 Uhr, bei dem Schout-by-nacht zu Amsterdam: 10090 Stück weite Kämme, 1 rageband und Lederscheide, 29000 Paar wollene Socken, ßte und gewölbte Ankerknöpfe, e Kokarden mit vergoldetem Kno

Lieferung folgender Waaren: Messer mit 42 Gros kleine kupferne 10 000 Stück kupferne und gefirnißt Die Bedingungen liegen Wochentags von 109 bis 2Uhr zur Ein Marine Departement im Haag und bei Amsterdam und der Griffie der Provinzial⸗Verwal ejahlung von 20 Gulden pro Kleider und Lebenemi Angebote müssen einzeln, verschlo

3 = . on in ngen un

ranko⸗Anfrage gegen ö B ältlich bei Marine in Amsterdam. ens 11 Uhr am Tage der Submi tion in Amsterdam eingereicht sein.

em Magazinmeister für K