H 4 . . J . .
erwiderte er. Da muß eins meiner Kinder, mein Aeltester, das Gut ganz billig annehmen; denn sonst kann er die Rente und die anderen Lasten nicht tragen. Ich erwiderte: Nach dem bestehenden Erbrecht können die übrigen Kinder kommen und sagen: unser Vater hat 20 000 M mitgebracht, er hat ein Zehntel der Rente abgetragen, er hat das Gut verbessert; es ist jetzt sehr viel mehr werth; wir ver . langen unseren vollen Antheil, wir gehen nach dem Allgemeinen Land- recht. Da erhielt ich die Antwort: „Herr Minister, wenn Sie das hätten haben wollen, so hätten Sie mich hier lieber garnicht herbringen sollen (Heiterkeit); denn dann kann meine Familie das Gut nicht behaupten. Wenn die Sache so ist, wenn wir uns klar machen, daß in dieser Richtung der Disponent, der Besitzer des Gutes, der Erblasser das Gefühl haben muß: Ich muß dafür sorgen, daß dies Gut in meiner Familie erhalten bleiben kann, oder mit anderen Worten, wie man in Westfalen sagt, daß der Gutsnehmer darauf bestehen kann und darnach die Befriedigung der übrigen Kinder beschränkt, — wenn wir voraussehen können, daß, wenn dies nicht eintritt, und hinter den Renten stets neue Schulden auf das kleine Rentengut fallen, an eine dauernde Leistungsfähigkeit eines soliden, wohlbegrün⸗ deten und festen Bauernstandes nicht zu denken ist, so waren wir be⸗ rechtigt, in diesem Falle auch die Staatsfinanzen in einer hier aller⸗ dings nicht ungefährlichen Weise in Mitleidenschaft zu ziehen.
Ich betrachte das als eine der sozialen Aufgaben des Staats. Der Ernst einer Uebernahme solcher Rentenbriefe wird daraus hervor⸗ gehen, daß diese Last der Rentenbriefe, diese Garantie des Staats eine ewige ist, weil sie bei jeder Generation aufs neue entsteht. Die alten Rentenbriefe, die wir jetzt tilgen, sind in etwa 30 Jahren amortisiert und kehren niemals wieder; diese Rentenbriefe kommen aber bei jeder Generation aufs neue in der alten Höhe wieder zum Vorschein. Dies ist also eine dauernde Last, und ich wollte nur betonen, meine Herren, und ausdrücklich erklären, daß, wenn ich hier eingewilligt habe, diese Staatslast zu übernehmen, daraus keine Konsequenzen gezogen werden können und dürfen, wenn wir einmal das Anerbenrecht im Ganzen auf der Grundlage dieses Spezial⸗ gesetzes weiter ausdehnen; denn dann würden auf den Staat Lasten fallen, die zu übernehmen nach meiner Meinung kein Finanz⸗Minister verantworten kann. Ich betone das ausdrücklich, weil ja eine verbreitete wissenschaftliche Anschauung und auch viele Wünsche der Praktiker namentlich auch von den Herren vom Land—⸗ wirthschafts. Ministerium in dieser Beziehung weiter gehen und wünschen, daß man die Durchführung des Anerbenrechts in allen Landestheilen, wo das überhaupt noch möglich ist, erleichtert, indem man dort ebenso verfährt bezüglich der Kapitalisierung der Rente wie bei den Rentengutsnehmern. Diese Konsequenz muß ich von vorn— herein ablehnen. Ich bin auch der Meinung, daß in anderen Fällen dies nicht erforderlich ist, weil doch diese Rentengutsnehmer meist mit erbärmlich wenig Kapital beginnen, welches sie meist schon für den Bau von Gebäuden gänzlich aufbrauchen, also von vornherein stark verschuldet sind, die Verhäͤltnisse also hier ganz anders liegen, wie bei den freien Gütern, bei denen nur bestehendes, erhaltenes Erbrecht noch weiter be⸗ festigt werden soll.
Meine Herren, wenn Herr Struckmann nun bemängelt, man gehe hier zu weit in Beziehung auf die Anwendbarkeit des Gesetzes, indem man auch die schon bestehenden Rentengüter mit umfasse, so möchte ich doch darauf hinweisen, daß Sie hier doch eigentlich weiter nichts thun, als für eine thatsächlich bestehende Form der Vererbung feste gesetzliche Grundlagen zu geben, und daß ja die Disposition des Cigen⸗ thümers im allgemeinen gar nicht beschränkt wird, weder unter Lebenden noch in Todesfällen. Wir erklären hier nur: dies Recht, welches in diesem Gesetz enthalten ist, ist das gemeine Erbrecht, ohne daß wir der testamentarischen Disposition irgendwelche Schranken setzen, wenigstens nur indirekt Schranken setzen, indem wir, in Abweichung von dem Regelrecht dieses Gesetzes, nicht die Vorzüge geben, die wir beispielsweise in Beziehung auf die Verwandlung der Abfindung in Rentenbriefen gewähren. Ich glaube, die fragliche Bestimmung hat daher kein Bedenken, und ich bin auch überzeugt, das wird niemanden abschrecken. Wir haben überhaupt die Erfahrung, daß die sogenannten Beschränkungen niemanden abschrecken, sondern abgeschreckt werden die Leute in der Regel nur durch die Befürchtung, daß die Rente zu hoch sei, daß sie dieselbe nicht bezahlen könnten.
Dann hat Herr Struckmann es für bedenklich gehalten, daß auch diejenigen Rentengüter, welche ohne Mitwirkung der Rentenbank bereits nach den früheren Gesetzen entstanden wären, hier mit um— faßt werden sollten. Ich kann ihn darüber trösten, indem ich mittheile, daß es solche gar nicht giebt (Heiterkeit); sie sind auch gar nicht entstanden. Es hat sich eben deutlich gezeigt, daß das erste Gesetz ohne die Ergänzung durch das zweite wegen Mitwirkung der Rentenbank ein ganz todtes Gesetz geblieben sein würde.
Meine Herren, Herr Struckmann hat es namentlich hart ge⸗ funden, daß in vielen Fällen die Abfindenden gar kein Kapital bekommen, sondern daß nur Renten gegeben werden, und diese Renten allmählich in kleinen Beträgen abgezahlt werden können, sodaß bie⸗ selben für den Abfindenden ziemlich werthlos seien. So liegt die Sache denn doch nicht. Ist überhaupt noch etwas zu verpfänden da, so wird in den meisten Fällen die Mitwirkung der Rentenbank eintreten. Wenn ein Gut bis zu drei Vierteln verschuldet ist, so ist in der Regel nicht mehr viel zu verschulden, und wenn die Kinder einen Anspruch auf Kapital machen, — ja wo nichts ist, da hat der Herrgott sein Recht ver⸗ loren, da wird ihnen auch das formale Recht nicht nützen. (Sehr richtig) Dagegen in allen anderen, doch wohl zahlreicheren Fällen, wenn sich die Verhältnisse verbessern, wo die Rentenbanken eintreten, da bekommen sie Kapital. Das ist gerade ein außerordentlicher Vorzug des Gesetzes. Wollen Sie aber das begünstigen, daß, wo die Rentenbank nicht eintreten kann, der Gutsübernehmer statt einer Rente eine Kapitalabfindung geben muß, dann drängen Sie ihn sofort wieder in die Richtung, gegen die wir gerade kämpfen ssehr richtig!); denn wir wollen ja an die Stelle der Hypethek die Rente, wir wollen an die Stelle des Kaufewerths den Ertragwerth setzen, und wir erleichten das nur in hohem Grade dadurch, daß wir die Nachtheile, die aus der Abfindung mittels einer Rente hervorgehen, beseitigen durch das Eingreifen des Staats. Aber ich könnte mir wohl denken, daß eine sonst sichere Rente auch verkauft werden kann, daß Genossenschaften ober andere Institute sich damit beschäftigen, und man auch für eine solche Rente Kapital bekommen kann, selbst wenn die Rentenbank nicht eintritt. Ich glaube, auch nach dieser Seite thun wir dem Abfindenden keinen Abbruch; aber
selbst wenn es der Fall wäre, so muß ich sagen: es geht nicht andert. Ich wiederhole: wenn man den Zweck will, muß man die Mittel wollen.
Meine Herren, gerade bei diesen kleinen Gütern wird jeder Praktiker den Satz beslätigen: je kleiner das Gut ist, desto geringer ist die eigentliche Besitzrente. Ich würde sogar sagen: bei manchem ganz kleinen Gut, wenn man da den Werth der jähr—⸗ lichen Arbeitsleistung des Gutsbesitzers abzieht von dem Reinertrag, so bleibt nichts übrig (sebr richtig); hier haben wir bloß eine Arbeitsgelegenheit; die Besitzrente steigt allmählich aufwärts Je größer die Besitzung wird, je mehr tritt dann eigentlich das Besitzeinkommen zum Vorschein. Um die Sache auf die Spitze zu treiben, müßte man die Abfindung nach dieser Richtung hin degressiv behandeln. Das ist aber in der Praxis unausführbar. Hier haben wir nun solche kleinen Güter, Rentengüter — wir machen ja hier kein allgemeines Gesetz — von durchschnittlich 10 bis 50 Morgen vor uns, wo die Arbeitsleistung des Gutsabnehmers den eigentlichen Werth erst schafft und immer neu schafft; er arbeitet so für seine Geschwister, und da ist es vollkommen berechtigt, daß er so gestellt wird, daß er nicht bloß seine eigene Familie ernähren kann, sondern daß er auch die Last, die er für seine Geschwister auf sich nimmt, zu tragen vermag.
Meine Herren, inwieweit dieses Gesetz vorbildlich sein kann für die weitere Gesetzgebung auf dem agrarischen Gebiet, wird sich noch finden. Ich hoffe allerdings, daß es nur ein erster Schritt ist, daß wir Schritt auf Schritt auf diesem Gebiet weiterkommen. Das wird aber nur mit großer Vorsicht geschehen können, darin stimme ich mit Herrn Struckmann überein; man darf nicht die eingewurzelten Rechtsanschauungen der Menschen verletzen, man muß die Sache durchaus nicht überstürzen, man muß schrittweise und planmäßig vorwärts gehen. Da muß der Landtag nun der Staatsregierung einmal das Ver— trauen schenken, daß sie den guten Willen dazu hat. Sie darf nicht einseitig zu einzelnen Maßregeln gedrängt werden. Aber, meine Herren, daß diese Maßregel auf die Dauer zur Heilung vieler Schä—⸗ den in unserm Grundbesitz und unsern landwirthschaftlichen Ver— hältnissen führen wird und führen muß, darüber bin ich nicht zweifel haft. Diese Dinge wirken nicht von heute auf morgen; solche sozialen Umwandlungeprozesse gehen nicht wie die Kugel aus dem Gewehr, sie wirken nur allmählich, aber um so sicherer. Stellen Sie sich einmal vor, daß wir einmal wieder glänzende Zeiten für die Landwirthschaft bekämen — (Heiterkeit) setzen wir den Fall, was würde der Erfolg sein? Der Erfolg würde sofort eine bedeutende Werthsteigerung des Grund und Bodens, der Erfolg würde eine höhere Lebenshaltung sein, eine Steigerung der Erb— abfindungen und somit eine Verstärkung der Verschul⸗ dung sein (sehr richtigh, das lehrt die Vergangenheit; studieren Sie nur die Geschichte. Hier richten Sie Bollwerke auf, die wirken in schlechten und in guten Zeiten; denn der nicht verschuldete Grund⸗ besitzer wird sich in schweren Zeiten ganz anders durchschlagen können als der hochverschuldete, und in guten Zeiten haben Sie auch hier ein Bollwerk, daß man auch dann an die künftigen Generationen denkt und nicht die erste Generation allein privilegiert. (Bravoh
Graf von Klin ckowström: Er stimme der Vorlage durch aus zu. Allerdings müßten er und seine Freunde zur Hebung der Lage der Landwirthschaft immer wieder darauf zurückkommen, daß die Getreidepreise gehoben werden müssen. Hoffentlich lasse die Ausdehnung dieser Vorlage auf, die ganze Monarchie nicht zu lange auf sich warten' Den Vortheilen dieses Gefetzes stehen allerdings Beschränkungen in der Verfügungsfreiheit gegenüber, namentlich werde die Festsetzung einer Beleihungsgrenze durch die Vorlage wenigstens indirekt erreicht? Das sei aber gerade der bedeutendste Fortschritt. Die Regierung dürfe mit ihren Maßregeln nur nicht zu srpät kommen, denn die Verschuldung der Landwirthschaft sei thatsächlich schon eine Üüber⸗ mäßige. Ver vorliegende Entwurf stehe auf dem Boden deutscher Rechtsanschauung und sei daher mit Freude zu begrüßen.
Freiherr Lucius von Ballhausen: Er sei gleichfalls damit einverstanden, daß der Ueberschuldung durch die Vortage ein Riegel vorgeschoben wird. Dafür müsse aber die Regelung des Personalkredlts in die Hand genommen werden, der für den Rentengutsbesitzer von größter Bedeutung sein werde. Die Kommission werde hoffentlich die Vorlage so berathen, daß wir alle freudig zustimmen können.
Damit schließt die Debatte. Die Vorlage wird einer Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen und auf Antrag des Ober⸗Bürgermeisters Becker diese Kommission sofort gewählt.
Schluß 144 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt, voraus⸗ ,,,
Statistik und Volkswirthschaft.
Nach der beiden Häusern des Landtags zugegangenen Uebersicht über die Ergebnisse der preußischen Staatsbergwerke, Hütten und -Salinen im Etatéjahre 1894,95 standen während dieses Jahres im Betriebe 48 Bergwerke Cilen 47 im Vorjahre), 12 12) Hütten, 6 (6) Salinen und 5 (6) Steingewinnungen. Die Förderung der Bergwerke ist gegen das Vorjahr fowohl der Menge wie dem Werthe nach erheblich gestiegen: es wurden im Ganzen geför⸗ dert 11,94 (ll, 43) Millionen Tonnen im Werthe von Ss, 77 (94,33) Millionen Mark bei 71 755 (60 066) Arbeitern. Die Steingewinnung hatte einen Werth von 168 (1,72) Millionen Mark; die 6 Salinen stellten 18 900 (io7 9477 Tonnen Siedesalz im Werthe von 3,09 (2,817. Millionen Mark dar; die Hüttenproduktton betrug 14 83 (16,70) Millionen Mark. Auf den verschiedenen Werken der staat. lichen Berge, Hütten⸗ und Sallnen verwaltung wurden im Durchschnitt 37 909 G 327) Arbeiter beschäͤftigt, von denen 111 (90 durch Be⸗ triebsunfälle zu Tode kamen.
Zur Arbeiterbewegung.
Mit der Lohnbewegung, welche für dieses Frühjahr in mehreren Gewerktschaften Berlins in Aussicht genommen Rift, beschãf⸗ tigten sich am Sonntag die Monteure der Elektrotechnik, die Maurer und die Zimmerer. Die Zimmerkeute haben, wie die . berichtet, bereils einen Theilausstand bei der Firma Blum begonnen und beabsichtigen, ihn in der nächsten Versammlung über sihben weltere Firmen zu verhängen. Gegen den im Maj in Berlin stattfindenden Gewerischaftskongreß haben sich gestern sowohl die Zimmerer als auch die Maurer ausgesprochen.
Aus Prag meldet M. T. B.‘ vom gestrigen Tage;: Eine von etwa 3000 Arbeits losen besuchte Versammlung auf der S ätzeninsel nahm einen stürmischen Verlauf. Nach dem Schluß der Verfammlung kam es zu lärmenden Demonstrationen der Theilnehmer in den Straßen, besonders vor dem Gebäude der Polizei. Dircklion und dem Rathhause. Mit Hilfe der berittenen Sicherheitswache wurde gegen . u die Ruhe überall wieder hergestellt. Drei Personen wurden
erhaftet.
Sandel und Gewerbe.
,,
Beim Königlichen Amtsgericht J. Berlin standen an 21. Januar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerum Schliemannstraße 8, dem Fabrikanten Julius Sch auder gehoͤrig; nr . 13 900 ; Fläche 11,40 a; Ersteherm wurde die Aktien Gesellschaft in Firma: Reue Berliner Ban gesellschaft zu Berlin, mit dem Gebot von 267 505 — Putbuser, und Lortzingstraße, dem Zimmermeisn C. Schubert und B. Rolke. Malermeister, gehörig; Flich Läl a; Ersteher wurde der Rentier Gustav Mark, gn ß id Allee 5, für das Meistgebot von 143 300 MS — Aufgehoben wurden die Termine, betreffend die Zwangsversteigerung der nach⸗ bezeichneten Grundstücke: Lieben walderstraße 57, der Frau Pauline Reetz gehsrig. — Zionskirchstraße 2, dem Faufmann Thgodgr Meißner gehörig. — Höchstestraß e 25, dem Maurer. meister F. A. Marquard gehörig.
Magdeburg, 20. Januar. (W. T. B.) Zucker bericht. Kornzucker exkl., von 92 ,ο0 1180 – 12,00, nene — —, Kornzucker eri S8“ Rendement 1120-150, neue —. Nachprodun, erk. Jö , Rendement. 8004300. Fest. Brotraffinabe ] 23,59. Brotraffinade 11 23, 25 — 23,373. Gem. Raffinade mit aj 23,50 — 23,75. Gem. Melig 1 mit Faß 23, 60. Fest. Rohzucker J. Produkt Trans. f. a. B Hamburg pr. Januar 11,30 bez., 1135 Bre, pr. Februar 11,273 bez., 11,325 Br., pr. Naͤrj 11,325 bez., 11,373 Br., pr. April 11,427 bez. und Br, pr. Oktober Dezember 10,95 Gd. 11,00 Br. Stetig.
Leipzig, 20. Januar. (W. T. B.) Kammzug⸗Ter min
han del. La Plata. Grundmuster B. pr. Januar z.72 A, m. Februar 3, 20 M, pr. März 3, 223 S, pr. April 3,25 At, pr. Maj 3,27 4, *r. Juni 3,30 4, pr. Jull 3 30 *, pr. Au gust 3,323 A, pr September 3.325 S6, vr. Oktober 3, 30 M, vr. Nopember 3,35 4, pr. Dezember 3 35 ½ Umsatz 125 0090 Kg. Ruhig. Brem en, 29. Januar. W. T. 3 Borsen · Schlußberlcht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle otierung der ¶ Bremer k Niedriger. Loko 6.45 Br. Russisches Petroleum. oko 605 Br. — Schmalz. Fest. Wilerx 314 A. Armour bbield 394 , Cudahy 316 3, Choice Grocery 32 3, White label 32 *, Fairbanks 265 3. — Speck. Fest. Short clear middling loko 275 8. — Reis unverändert. — Kaffee ruhig. — Baum! wolle. Ruhig. Upland middl. loke 42 3. — Wolle, Umsatz: 65 Ballen. — Ta back. Umsatz: 70 Seronen Carmen, 111 Seronen Havanna, 31 Faß Kentuckv, 31 Faß Maiyland.
Hamburg, 20. Januar. (W. T. B. Getreidemarkt. Weizen loko sest, holsteinischer Ioko neuer 145 —148. Roggen loko fest, hiesiger — —, mecklenburger loko neuer 138 - 142, russischer loko fest, Sp —=85. Hafer fest. Gerste fest. Rüböl (unver- zollt; fest, loko 48. Spiritus fester, pr. Januar Februar 1686. Br., pr. Februar⸗März 168 Br., pr. April, Mai 166 Br., pr. Mai⸗Juni 163 Br. Kaffee fester. Umsatz 2000 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loko 6,50.
Hamburg, 20. Januar. (W. T. B.) Kaffee. Nachmittagt⸗ bericht) Good aberage Santos vr. Januar 764, vr. März 694, pr. Mai 686 pr. September 644, pr. Oktober 627, pr. Dezember 614. Ruhig. Zu ckermartt. (Schlußbericht) Rüben ⸗Robhzucker J. Produkt Bastz S8 Ce Mende ment neue Uäsance, frel an Bord Hamburg pr. Januar 11,3, vr. März 11373, per Mai il,50, pr. August 15,723, per Okfober 10,774, per Dezember 10,978. Stetig.
London, 29. Januar. (W. T. B. Wollauktion. Preise fest, Tendenz zu Gunsten der Verkäufer.
ß o Japazucker 13 fest, Rüben Rohzucker lob 111 thätig. — Chile⸗Kupfer 4015/us, pr. 3 Monat 415/is.
Liverpool, 20. Januar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 8900 Ballen, davon für Spekulatson und Export h00 Ballen. Ruhig. Middl. amerikanische Lieferungen: Ruhig, stetig. Januar⸗Februar 42/8. - 43 Verkäuferhreis, Februar⸗März 4* / en do, März April 4u/ z — 42/6 do., April⸗Mai gi /e. — 411i Käuferpreiz, Mai⸗Juni 420 –= 411632 Verkäuferpreis, Juni⸗Juli 4* 1e. = 411i do., Juli. August 42/6 — 41/9 do., August⸗September 45 / 1s do., Septem ber⸗ Okteber 416 / aa = 41 aa do. Oktober⸗RNovember 4890 = 45d. Käuferpreis.
Bradford. 20. Januar. (W. T. B.) Wolle fester, Presse unverändert. Mohairwolle ruhig, stetig, Garne unverändert, in Stoffen mehr Geschäft.
Paris, 29. Januar. (W. T. B.) (Schluß) Ro hzu der fest, 88 o loko 28,75 3 29,25. Weißer Zucker ruhig. Nr. 3. pr. 100 Rg, pr. Januar 31, 874, pr. Febr. 335, 12, pr März. Funi 323635, pr. Mai⸗August 33,00.
St. Petersburg, 20. Januar. (W. T. B.) Rußland Getreide ⸗Export. In der Woche vom 13. Januar big 18. Januar 1396 sind über die Haupt- Zollämter 4 66 606 Pud Getreide ausgeführt worden. Davon entfielen auf Weizen 2166 56d Vorwoche 1 570 900), Roggen 684 000 (Vorwoche 743 900, Gerste 60 00 (Vorwoche 509g 006), Hafer 592 000 (Vorwoche 700 00, Mais 224 000 (Vorwoche 15 009 Pud. .
Zürich, 20. Januar. (W. T. B.) Die Betriebs⸗Einnahmen der Schweizerischen Nordostbahn betrugen im Bezember 1895 für den , 568 000 (1894 540 922) Fr., für den Güterverkehr 979 000 (1894 9532 764) Fr., verschledene Ein= nahmen im Dezember 1895 160 063 (1894 163 787) Fr. Gesammt⸗ einnahme im Dezember 1895 1707 963 (1894 1 657 473) Fr. Die Betriebs⸗Ausgaben betrugen im Dezember 1895 989 532 (189 990 015) Fr. Demnach Ueberschuß im Dezember 1895 717551 (1894 667 4898) Fr.
Am sterdam 20. Januar. W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 52. — Baneazinn 3664.
Haag, 29 Januar. (W. T. B.) Bei Konversion der Nationalen Schuld von einer 34prozentigen in eine Iprozentige wurde von insgesammt 375 Millionen Gulden nur die Rückzahlung von 3 600 0900 Gulden verlangt.
Nem: York, 20. Januar. (B. T. B.) Die Börse eröff nete unregelmäßig und schloß nach theilweiser Erholung lustlos bei festen Kursen. Der Umsatz in Aktien betrug 123 0600 Stück.
Weizen anfangs fest und während des ganzen Börsenverlauft steigend mit wenigen Reaktionen, auf gute Kauflust, bessere Kabel. berichte sowie auf Abnahme der Visible Supply und auf Verringerung der englischen sichtbaren Vorräthe. — Mais entsprechend der Festig⸗ keit des Weizens und der Lebensmittel allgemein fest während deh ganzen Börsenverlaufs.
Wagrenbericht. Baumwolle⸗Preis in New. York 8s / ig, do. do. n New. Orlzang lis, Petroleum Stand. white in Rew,Hork ob, do. do., in Philadelphia 7,60. do. rohes (in Cafes) 8, 715, do. Pipe line Certiste. pr. Februar 164, Schmal Western steam 66o, do. Rohe u. Brothers 6,30. Maig per Januar 3h35, do. per Mär 363, do, per Mai 354. Rother Winterweizen 743, Weizen per Ja—⸗ nuar 696. Er. März 716, do. per Mai 683, per Juli 685. Getrelde, fracht nach Lipervool 3. Kaffee fair Rio Jir. 7 14, do. Rio Nr. ] per Februar 13,30, do. do. per April 1305. Mehl, Spring⸗Wahent clears 2.50, Zucker 33. Kupfer 9. 85.
Visible Supply an Weizen 67 998 000 Bushels, do. an Mais 7674 000 Bushels.
Chiçago, 20. Januar. (W. T. B.) Weizen anfangs fest und im Preise, anziehend auf Abnahme der sichtbaren Vorräthe und der Ankünfte im Noördwesten. Realisierungen führten eine vorüber. ehende Abschwächung herbei, welcher abermaliges Steigen auf eine
bnahme der Porräthe an der Küste, sowie auf , der n e. welche auf, der Ozeanüberfahrt begriffen, und infolge der
estigkeit der Lebensmittel folgte. — Maig schwaͤchte sich na Er⸗ öffnung etwas ab auf besondere Ernteaussichten, war aber später er ⸗ holt auf rege Kauflust.
Weizen pr. Januar 593, pr. Februar hbo3. Mai per Januar Ah, Schmalz per Januar 5,75, do. Her Hai 6625. Spec fhort clear 5.25. Pork per Januar 16,50.
M 1D.
Parlamentarische Nachrichten. 2278 g55 2 I57 7123 Zensiten, welche 34 257 573) M veranlagt worden sind, 184 282 (171133) ( 9 313) und auf dem platten Land 99 64
auf eine niedrigere Stufe nicht gerechnet. ung für 1895/96.
euerpflichtigen Einko (2 463 246) Zensiten 7484 (6399
n das Vorjahr eranlagung für 1166366 0
Das oben genannte Mehr des rsonen, welche bei 2603 292
bei den Aktien und Aktien⸗Kommanditgesellschaften,. 241 438 296 . (242 301 337) 10 326483 (21 692 885)
(2 175 082)
(2 583 450) . 6 . Gabs 752 75 Das eingezahlte Aktienkapital, bezw. bei den Berggewerkschaften das genen Genossenschaften die Summe der eingezahlten Geschäftzantheile der Mitglieder hat
3 625 810 264 (3 274 970 244) (681 873 826), (22 903 359) , (6 187 3725. 3 964 54 591 69 885 Jad Soi] M, 8 als steuerfrei in Abzug zu bringenden
(73 H28 819) 10292723 (E2l 581 961)
(2 049 748)
85683 16M
175 350 582 It (199 743 978) , Grundkapital und bei
Berggewerkschaften eingetragenen Genossenschaften Konsumvereinen des 51 Nr. 5 des Gesetzes
zusammen.
den eingetra
bei den Aktien und Aktienkommanditgesellschaft Berggewerkschaften auf.. . eingetragenen Genossenschaften auf . Konsumvereinen des §5 1 Nr. 5 des G
zusammen auf. wovon die vor der Feststellung des steuerpflichtigen Einkommen zr oo 138 503 779 (135 557 074) AM betragen.
Die Zahl der Bevölkerung hat sich bei der zum Personenstandsaufnahme 1895/96 auf 30 812 583 (30 387 331) hiervon verblieben als Exterrttoriale und dergl. 7459 (6881), als solche, überstieg, 21 165 032 (21 233 024).
Die veranlagten Zensiten ergeben 8,45 (8,29) 0 der Gesammtbevölkerung,
auf die Städte
296 780 666 w 27 233 703 esetzes auf.
hysische Personen.
Zwecke der Veranlagung vorgenommenen Köpfe gestellt. Einkommensteuerfrei sind deren Einkommen 900 A nicht
von denselben entfallen
2 6053 293 (2 5I9 008);
49490429 (4702 585) Köpfe 4 699 663 (4444 841)
. Sn de DT T Föse auf dem platten Lande 443 (426) und überhaupt
Das veranlagte Einkommen der Zensiten beträgt 5 936 867 635 (5784797 517) S, hiervon
4060179 427 3 934 3665 620) A 1876 688 208 (1 850 431 897 ,
2664, 10) M.
zusammen .. die veranlagte Bevölkerung beträgt
zusammen ... oder auf einen Zensiten in den Städten 3,21 (3,1 3,70 (3,63) Köpfe.
tade mit 1799,49 (1799,36) 6 Für
ö 86 449 154 (84 451 575) Staͤdten 5a0 192 — in den Stadtkressen insb
und auf das platte Land mit
Dasselbe ist mithin gestiegen von
102,39 (105, 80) und auf dem platten Lande a Der Steuerbetrag des einzelnen Zensiten
30 067 130 ( 29 840 7445 , je 10990 überhaupt auf 101,96 (101,42), in den Städten auf uf 1090,73 (99, 35) 40 ellt sich im Durchschnitt
auf 2, 13 (2, 15), 2,25 (2, 28), 1,60 (1,61), 1,96 (1, 98) 0 o
des y I eran 4 — in den Stadtkreisen
uf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 6,94 (6,94) dan (M . Fuß den Ylaten Teuners (l. l nd Tberhkgupf r (,, . Mit einem Einkommen von mehr als 3000 4 sind veranlagt 324 294 (321 296) Zensiten Personen), und zwar in den Städten 246 317 (242 703) „in den Stadtkreisen insbesondere 4 (167 527) — und auf dem platten Lande 77 977 (78 599), mithin
1,98 (200) / der Bevölkerung und 15,48 Yso aller Zenfiten,
n den Städten 2563 (2.56) .
in den Stadtkreisen insbefondere f dem platten Lande. 0, 45) . ö ö. 5 ö e Einkommen dieser enten beträgt 2 802 624 92 nkommensquellen wie folgt I. aus Kapitalvermögen 904 49 Grundvermögen 739 470 900 (741 S826 284 III. aus Handel, Gewerbe und Bergbau 965 063 3
S5 67) M und fondert
sich nach ö. ; 1936 (887 975 191) 4A,
. . Gz gan 8e
Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staa
. Berlin, Dienstag, den 21. Januar
der Betrag von h0 s von dem an sich , , Einkommen in Abzug zu bringen ist, sind unter
ĩ zu einer Gesammtsteuer von 35 408 9165 Zensiten, und zwar in den Städten 84 635 7 (91 820) Zensiten freigestellt, die große Zahl der Ermäßigungen
In Gemäßheit des § 19 des Gesetzes, welcher die Berücksicht: ähigkeit, der Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigender, wirthschaftl men bis zu 9500 „ gestattet, sind von den in n freigestellt und 66772 (62 362) ermäßigt dieser Zensiten beträgt 665 076 Cha (64 634 3357 M, der Äusfall an Steuer *6
ei obigem Einkommen
to⸗Anzeiger 1
S986.
ung besonderer, die Leistungs⸗ cher Verhältnisse bei einem Betracht kommenden 2 547 145 worden. Die Gesammtsteuer 62 169 (625 480) ½s
Gräppenweise geordnet beträgt im Veranlagungsjahr 1895ñ96 die Anzahl der Zensiten:
in den Einkommensstusen von über 200 bis 3007) 16... . 2278 998 (2197712) oder 87 54 e (209 538 w 56 387 8 996 J 55 762
An Steuer bringen die einzelnen Zensitengruppen auf:
S500 M. 56146
Zensiten mit einem Einkommen von:
6 6 ,
46 Yso der Gesammtzahl
über 900 bis 3000 é 35 408 916 (34 257 573) oder 30 39 (2b, 98) oo des Gesammtsolls
3000 . 6000 . 19 298 535 (ig egg 8385 S900 . 9600 „ 11368 601 (il 277 9245 g9500 4 0 440 232 (49 637 982)
Im Folgenden sind noch die wichtigsten Ziffern der Fink Jahre seit dem n.
Es b 1892193 . 2437 886 S124 842 848
. 2228 S 10 056 743
1409916 1025942 2 435 858
11,92 auf dem platten Lande 5,68 überhaupt . 8, 15
zu e: in den Städten S 84 315 007 auf dem platten Lande 30 471 098 überhaupt .
g. das veranlagte Einkommen zu f:
in den Städten S 3 8733 315 496 1 851 008 271 5724 323 767
. 237 756 auf dem platten Lande 79133 überhaupt 316 889 in Prozenten der Beoölkerung: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt i. das veranlagte Einkommen zu h: in den Städten S 2473 917 456 auf dem platten Lande J749 911 087 überhaupt. 3 223 828 543 und zwar aus Kapitalvermögen: in den Städten . 76 876 782 auf dem platten Lande 174 844 419 überhaupt S9ꝰl 721 201 aus Grundvermögen: in den Städten 388 950 645 auf dem platten Lande 366 410 639 überhaupt Plbbh 361 284 aus Handel, Gewerbe und Bergbau: in den Städten 67 035 456 auf dem platten Lande 115 768 635 überhaupt . 982 804 091 aus Gewinn bringender Beschäfti⸗
gung: in den Städten hol 054 573 auf dem platten Lande 92 887 394 überhaupt 593 941 967 k. der Abzug an Schuldenzinsen, Lasten u ⸗
m in den Städten 276 205 878 auf dem platten Lande 155 277 323 überhaupt A431 483 201
darunter nur Schuldenzinsen und Renten (6 9 1.2 des Gesetzes):
in den Städten 234 286 953 auf dem platten Lande. 133 540 148 überhaupt 367 827 101
123 190 131
S5 763 440 30 0934 505 113 797 945
3 878 910 364 1846 428 090 h 725 38 364
2 466 063 072 741 599 0929 3 207 662 101
715 463 987 172 009 387 S87 72 474
388 528 815 367 0937386 745 hᷣ66 201
S4 477 789 115 175 891 dõꝰ 6h 680
17h93 381 7 376 365 614 969 746
291 0638 633 160 047 454 461 086 087
246 220 761 136 586 559 382 807 320 B. Die Ergänzungssteuer. Nach dem Gesetze vom 14. Juli 1895 (Ges. Sam ml. Seite 134) unter den näheren Bestimmungen desselben eine Ergänzungssteuer nach dem Gesammtwerthe det — von den physischen Personen erhoben, und hat daher f e Ver⸗ anlagung stattgefunden.
16,56 (16,71) 0o
2,76 ́ 9,97 do * 43,29 (43, 44 o. ommensteuer⸗ n des Gesetzes vom 24. Juni 1891 neben einander gesteblt.
1894595 2520 930
122 029 765
1922 7757 448
1476809 1942199 2 519 008
12, 14 5,72 8, 29
S4 4601 573 29 840 744 114 272317
3 934 365 620 1850 431 897 h 784 797 517
242703 78 593 321 296
200 0, 45 1,06
2 483 456 889
733 063 965
3 216 520 854
716 440 473 171 534718 87 7h 191
393 0816073 248 745 211 741 826 284
Sd 427 818 111 3965010 dh 822 828
h3 1 507 525 191 389 026 632 896 hhl
301 755 244 157 077143 468 832 387
26h 005 594 133 185 011 388 188 605
ür das Steuerjahr 1895.96 die erstmalig
Statistil für die vier
1895196 2 605183 123 433 466
1891 6 917 182
1541453 1961839 2 603 292
12,38 5, 78 8, 5
S6 449 1654 30 967 130 116 516 284
246 317 17 7 324 294
1,98 0,42 1,03
2536 636 814
32 435 250
3 269 072 064
726 551 128 177 940 808 od 491 936
dos 624 656 336 S46 244 739 N76 g55
daß 90 775 118 161 532 dbb O63 307
hM hb 9 265 105 486 666 bbo 045 921
310 021 312 156 425 767 466 447 079
263 600 388 133 520 663 397 121 051
wird vom 1. April 1895 ab
Veranlagt sind 1152 332 Zensiten, e 3, 40/9 der Gesammthevölkerung, und zwar in den e
Die veranlagte Bevölkerung beträgt in den Städten
. Jensiten ste R
auf dem platten Lande. überhaupt.
Das Sollaufkommen der Sieuer iin Betrage bon zi lh gb 26 4 vert
z Stadtkreise insbesondere. das platte Land.
mit 9 218 498, 60 6
von mehr als zoo6 * 265 883 Zenstten mit 21 S7 zor S5 M Stenuer!
ewinn bringender Beschäftigung 660 045 921 (632 896 5 Abzug sind an Schuldenztnsen, dauernden Lasten 2c. 466 447 079 (458 8 Steuer von dem veranlagten Einkommen beträ § 18 und 19 des Gesetzes haben eine erhöhte ei den bis zu 3000 M Ginkommen veranlagten Zensiten f
6 J 387) M gebracht. S1 107 368 (860 014 744) M nwendung gefunden. Auf Grund des 169 ür jedes Kind unter 14 Jahren
nach . ö
der Steuersůtz
llt sich daher
Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 1,54 — in den Sta auf dem platten Lande 9, 61 und überhaupt 1,01 Veranlagt sind zur y euer mit einem Einkommen
von nicht mehr als 3000 S S835 499 Zensiten
) Einschließlich der durch die Verordnung vom 25. Jun 1895 ,,,, n r e her, n me gesehenen Steue ; u e folgen nga eziehen au
. Maßgabe der 2 Steuersãtze.
77 Köy
ondere 251 694 — und auf dein platten Lande 652 140.
1717808 Kspfe, 2 6*s 67
4347 870 Köpfe 917 805 9
M0 entfällt
mit 38 350 204 175 . 26 567 600 877.
w
heilt
mit * 13
urs
auf 73 723, 17 A 40 44
81 5 468,22
574,49 M. 432, 80
11 37 361. 365 dikrelsen 15 =.
feftgesetzten Erhöhung rüngl . in r , e