1896 / 21 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Jan 1896 18:00:01 GMT) scan diff

weniger bedeutend, als der sich selbst überwindende begeisterte König Heinrich. Der Gefühlswechsel i emuth zum aufbäumenden Trotz vor dem vãpf Stuh! war nur schwach begründet und wirkte etwas ge. waltsam, wie auch der Tod der frommen Königsmutter und spãter der . 3 cenen der letzten beiden Akte, welche die Gestalt des Papftes stärker hervortreten laffen, leiden d e Im Ganzen zeigt der Dichter wieder seine mächtige dramatische 3 in dem zumeist stürmischen Fluß erisierung der beiden großen Gegner König Heinrich und Papst Gregor und in der Schaffung herzergreffender 6 geschichtlichen

ich's von der D

des Königs in Rom. Die S einige Längen des Dialogs. der Handlung in der plastischen Chara

und pon geidenschaft durchbebter Scenen; er faßt den gro Steff straff zusammen und weiß die Aufmerksamkeit der

und in der geschickten Bewegung der Volksmassen treffliche Leitungen. Konzerte.

Der erhlindete Pianist und Komponist Franz Walter ließ sich

estern im Saal des ‚Römifchen Hofes hören und zeigte im

ortrag klafsischer und moderner Kompositionen eine in Anbetracht

des ihm mangelnden Augenlichts bewundernswerthe technische Sicher⸗ beit, die in Beethoven's Songte op. 31 (Es-dur), in Chopin's FEr-moll-Phantasie, in zwei Novelletten von Schumann und in drei kleineren Klavierstücken eigener Komposition trefflich zur Geltung kam. Die Sopranistin Else Deutloff, welche den Konzertgeber unterstützte, sang eine Arie aus Donizetti's „Linda di Chamounixz, in welcher sie eine erstaunliche Kokoraturgewandt— heit erkennen ließ, Ihre Stimme zeigte sich jedoch im Vortrag von Liedern, die ein längeres Aushalten der Thöne erfordern, nicht kräftig genug. Unter den Kompositionen des Konzertgebers gefielen am meisten die Lieder Herbstlied! und „Heimliche Liebe'. Der König⸗ liche Kammermusikus Bruno Wendel (Violoncello) trug eine Romanze von Walter und Stahlknecht's ‚Espagnole“ mit gutein Ge⸗ lingen vor. Das Publikum spendete allen Leistungen anerkennenden Beifall.

Im Saal Bechstein gaben zu derselben Zeit zwei junge Damen, Käthe Selchow (Gesang) und Hermine Schwar; (Klavier) ein Konzert, das sich eines zahlreichen Besucks zu erfreuen batte und mit Mendelssohn's Variations sérieuses eröffnet wurde. Dieses Werk ebenso wie Schumann's ‚Papillens“ und einige beliebte Stücke von Sgambati, Rubinstein und Lit sührte die Pianistin vor— treff lich aus, während in Beeibopen's Sonate Les Adieu“ mehr Reife

der Auffassung zu wünschen blieb. Die Sängerin, welche eine um= ,,. wenn auch nicht sehr klangvolle Alistimme besitzt, trug „Bruch 's Arie Aus der Tiefe des Grams' aus ‚Achilleus“, sowie einige Gesänge von C. Löwe, Franz und Brahms temperamentvoll vor und erntete, gleich der Pianisfin, reichen und wohlverdienten Beifall. Im Königlichen Oypernhause werden morgen Mererbeer's BDugenotten unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung gegeben. Fräulein Emmy Teleky vom Königlichen Hoftheater in Dresden ö als Margarethe von Valois, Herr Otto Holldack singt den aoul de Nangis. Im übrigen lautet die Besetzung: Valentine: . Reinl; Marcel: Herr Mödlinger; St. Bris: Hr Betz; Nevers: Herr Bulß; Page; Fräulein Dietrich; Bois Rosé: Herr Philipp. Im Zigennertanz tritt Fräulein Dell' Era auf.

Im Königlichen Schauspielhause gelangt morgen Nicolay Gogol's Lustspiel ‚Der Revifor zum 15. Mal in der Be⸗ arbeitung von Elsa von Schabelsky zur Aufführung. Die Be— setzung ist: Stadtkommandant: Herr Klein; feine Frau: Fräulein Abich; seine Tochter: Frau Plan; Kreisrichter: Herr Keßler; Schul. rektor: Herr Heine; Inspektor: Herr Oberländer; Postdireltor: Herr

rtmann; Klestakow: Herr Vollmer; Ossip: Herr Krüger; Stadt—⸗ wohner: Herren Link, Eichholz; eine Klempnersfrau: Frau Schramm. Das Stück spielt in einer kleinen Bezirksstatt im Innern Rußlands um das Jahr 1830. Die Aufführung des neu einstudierten Dramas

uhörer auf die hervorragenden Personen zu konzentrieren und zu f Um die Darstellung machten sich die Herren Sommerstorff als König Deinrich und Krauaneck als Papst Gregor befonders verdient. Die Inscenierung und die Regie boten in den stimmungsvollen Dekorationen

König Richard II.“ von , . ist für Donnerstag, den 39. Januar, festgesetzt. Dieselbe bildet den haf der in historischer Reihen folge in völlig neuer Ausstattung in Scene gehenden Könige dramen in der Uebersetzung von Schlegel Tieck. Im Laufe des Februar gebt Friedrich Hebbel's Drama Judith mit Fräulein a . n der Titel ˖ rolle und Herrn Matkowsky als Holofernes neu einftudiert in Scene.

Im Adolph Ernst⸗Theater geht der Nepertoirepoffe „Frau Lohengrin‘ jetzt die anziehende Offenbach'sche Opereite Die Danni weint der Hansi lacht: voraus. Diefelbe wird von Frau Dora und den Herren Worlitzsch, Jürgas und Löber dargestellt.

In der im nächsten vil Philharmonischen Konzert (3. Februar) unter Arthur Rikischs 6 und solistischer Mit- wirkung von Frau Teresa Carreno zur Aufführung gelangenden Harold Symphonie von Berlioz übernimmt Herr hre Her⸗ mann Ritter aus Würzburg das Bratschen⸗Solo.

Morgen Abel Y findet im Saal Bechstein die J. Abonnements Soir e des Böhmischen Streich-⸗Quartetts statt, in welcher die Streich Quartette in D-dur, op. 64, von Haydn, in Acdur von Borodin und in F-dur, op. 18, von Beethoven zur Ausführung gelangen.

Das für gestern im Konzertsaal, gewesene Konzert der Konzertsängerin Fräulein Hekene Schröder und des Vieolinisten Herrn Ludwig Lau boeck aus Leipsig mußte wegen plötzlicher Erkrankung des Letzteren auf einen späteren, dein nächst noch bekannt zu gebenden Termin verlegt werden.

Petsdamerstraße & angesetzt

Mannigsaltiges.

Im Interesse bes Dampsschiffsverkehrs überhaupt und ink— besondere nach der Gewerbe⸗Ausstellung in Treptow hatte der Ma⸗ gistrat die Errichtung einer Dampfer -⸗Anlegestelle am Gröben⸗ Ufer in der Nähe der Oberbaumbrücke, und zwar im Zuge der Pfuel⸗ straße, ins Auge gefaßt. Die erforderlichen Mittel hierfür in Höhe von 49 690 M sind bereits im diesjährigen Etat vorgesehen. Nach Fertigstellung dieser Dampfer⸗Anlegestelle sollte dieselbe der Spree Havel ⸗Dampfschiffahrts- Gesellschaft Stern“ gegen Er— stattung der aufgewendeten Kosten zur Benutzung überlassen werden. Jetzt keabsichtigt nun der Magistrat, eine öffentliche Dampfer⸗ Anlegestelle am linken Ufer der Spree, oberhalb der Waifen-Brücke zu errichten und die am Gröben⸗Ufer im Zuge der Bevernstraße be— lcgene städtische Boots. Anlegestelle für die Dauer der Ausffellung 1896 zum Anlegen der Dampfer und Motorboote freizugeben. Der Magistrat hat der Stadtverordneten Versammlung eine hierauf be— zügliche Vorlage zur Beschlußfassung zugehen lassen.

Eine Ausstellung für häutliche Krankenpflege wird in den Räumen des Medizinischen Waarenhaufes im Monat Februar eröffnet werden. Diese Autstellung wird alle Geräthschaften und Utensilien, welche in der häuslichen Krankenpflege Verwendung finden, umfassen. Das Material wird fo geordnet sein, daß sich ein wissenschaftlicher Ueberblick ergiebt; die einzelnen Geräthe der Kranken. pflege werden, entsprechend den Zwecken, welchen sie dienen, zu Gruppen zusammengefaßt zur Anschauung gebracht werden, während alle für eine ähnliche oder gleiche Einwirkung bestimmten Utensilien immer ein zusammenhängendes Ganzes bilden. Der Eintritt in diefe Sonder— ausstellung wird unentgeltlich sein.

Im Zirkus Renz fand am Dienstag eine Wohlthätigkeits— Vorstellung zum Besten der unter dem Protektorat? Seiner Majestät des Kaisers stehenden Stiftung ‚Nationaldank für Veteranen“ statt, welche einen Reinertrag von 2000 ½ einbrachte. Die von Herrn Kommissions⸗Rath Renz persönlich geleitete Vor— stellung narm einen glänzenden Verlauf. Sämmtliche Leistungen ver⸗ dienen höchstes Lob, so z. B. der von der Amerikanerin Miß Rita del Erido mit Verve ausgeführte Schulritt im Herrenfattel, dann das effektvolle Joujou hippiquen mit den 9 Vollbluthengften, und die ebenfalls vem Direlior Renz dirigierte große Armee, Steeple⸗ chase mit den „Riesensprüngen' der Herren Franz Ackermann, Léon

Pferde; ein Bravourftück, welches viel Bewunderung erregte. diente Anerkennung erntete ferner die anmuthige Schulreiterin Robert Renz mit ihrem zum Schluß ke und elegant exekutierten Baguettesprung. Die den zweiten Theil des abwechslungsreichen Programms bildende Pantomime „Ein Künstlerfest“ fand, wie immer, lebhaften Beifall.

. Bol en, 22. Januar. Die Königliche Eisenbahn⸗Betriebz⸗ inspektion macht bekannt: Am 21. d. M., Nachmittags gegen 7 Uhr 41 Minuten, entgleisten von dem gemischten Zuge ns bei der Einfahrt in die Haltestelle Schwarzen au der Strecke Oels. Gnefen sechs mit Kohlen beladene Güterwagen. Drei derselben wurden fast ganz zertrümmert, die drei andern nur theilweise, und die vom Zuge k Weiche beschädigt. Reisende, Eifenbahnpersonal oder sonstige Personen sind weder getödtet noch verletzt. Der Personenverkehr wurde bis heute 19 Uhr Vormittags durch Ümsteigen am Orte der Störung aufrecht erbalten. Seit diesem Zeitpunkt verkehren die k dienenden Züge wieder fahrplanmäßig. Der Unfall ist darauf zurückzuführen, daß während der Fahrt des genannten Zuges ein Güterwagen unterwegs, wahr⸗ scheinlich wegen einer abgebrochenen, auf das Geleise gefallenen Acht gabel, aus dem Geleise sprang und infolge dessen auch die anderen fünf Wagen, wie bereits angeführt, während der Einfahrt in Schwarzenau beim Durchfahren der Weichen zur Entgleisung brachte.

Wiesbaden. Pie private Wohlthätigkeit hat sich im Regierungsbezirk Wiesbaden in den letzten Monaten durch verschiedene Schenkungen und letztwillige Zuwendungen an mildthätige und gemein⸗ nützige Anstalten herborgethan. So wurde von der in Kairo verstorbenen Rentnerin Wittwe Peutzel der Stadt Frankfurt a. M. für die Kleinkinder⸗ schule in Becken heim ein Legat von 5050 S vermacht. Der Rechts anwalt Dr. Matti rermach'e letztwillig der katholischen Gemeinde zu Frank⸗ furt a. M. 60 000 46 behufs. Verwendung zur Erbauung einer Kirche in Westend. Durch Testament der am 5. November verstor— benen Rentnerin Fräulein Ludwig wurde der Frankfurter Diakonissen. verein zum Erben des auf 498 053 inventarisierten Nachlasses, nach Abzug von Legaten, eingesetzt. Zu wohlthätigen Zwecken wurben ferner legiert; dem rheinisch - westfälischen Diakon sssen⸗Verein zu Kaiserswerth 20 000 S6, dem Hauptverein der Gustav . Adolf⸗Stiftung zu Frankfurt a. M. 20 009 6½, dem Frauenverein ebendort 2000. A, dem Magdalenen⸗Verein 4000 , dem Pestalozn⸗ Verein 1000 M6, der Kolonie für epileptische Kranke in Bethel bei. Bielefeld 5000 M6, dem GEvangelischen Verein für innere Mission in Frankfurt a. M. 50 000 S., dem Lutherischen Prediger⸗ Ministerium ebendort 2000 ƽ, dem Presbyterium der franzöfisch= reformierten Gemeinde 10 000 „, dem Evangelischen Vereinshaufe . zu Frankfurt 15 000 S und dem dortigen Gefängnißverein

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Dassie, Fassio und Preuße über vier, fünf und sogar sechs . Fran

Paris, 22. Januar. In der Gießerei von Hotch kiß ˖ Kanonen in Saint-Denis brach heute Vormittag eine heftige Feuersbrunst aus. Das gesammte Werkzeug, 760 Maschinen und 159 Kanonen, darunter 40 an Frankreich zu liefernde, wurden ver— feht Der entstandene Schaden wird auf eine Million Francs geschãtzt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene De peschen. .

Lon don, 235. Januar. Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Cowes: infolge der Gemüthsbewegungen während des gestrigen Tages habe die Königin eine unruhige Nacht ver— bracht und befinde sich heute nicht wohl.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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t vom 23. Januar,

Wetter be r 8 r Morgens. von

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Stationen.

ment B.

nach dem Französischen des Eugene Scribe, übersetzt Ignaz Castelli. . „Scene gesetzt vom Ober-Regisseur Tetzlaff. Diri⸗ gent: Kapellmeister Er. Muck. (Margarethe von Valois: Frl. Emmy Telely, vom Königlichen Hof⸗ Theater in Dresden, als . Anfang 7 Uhr. Schauspiel haus. 24. Vorstellun 4. Vorstellung. Der Reyisor.

Tanz von Emil Graeb. In Idee des Mark Twain.

Herr Kapellmeister Winns.

g. Sonderabonne⸗ Lustspiel

Louis Herrmann, mit theilweiser Benutzung einer . Musik von Louis Roth. In Scene gesetzt von Julius Fritz sche. Dirigent: Anfang 74 Uhr. Sonnabend: Der Hungerleider.

Neunes Theater. Schiffbauerdamm 4 4a. / 5.

Linkstraße 42. Freitag, Anfang 71 Uhr: Böhmisches Streich-Quartett. JL. Abend: Haydn D-dur op. 64, Borodin A-dur, Beethoven F-dur op. 18.

Saal GBethstein.

Dirhus Renz. Karlstraße. Freitag, Abende

Bar. auf O Gr u. d. Meeressp red. in Millim

56 C.

Belmullet .. Aberdeen. . kopenhagen. Stockholm .

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Cort, Queens- town... wolkig Cherbourg. wolkig . wolkig ylt bedeckt Hamburg .. z bedeckt i) Swinemünde bedeckt?) Neufahrwasser Dunst Memel ... Regen

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) Abends Schnee. Schnee.

Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Minimum, welches gestern an der mittleren norwegischen Küste lag, ist ostsüdost⸗ wärts nach Finland fortgeschritten, in den deutschen Küstengebieten vielfach starke westliche Winde hervor— rufend. Eine breite Zone 765 mm übersteigenden Luftdrucks erstreckt sich von den Britischen Fnseln ostsüdostwärts nach dem Schwarzen Meere. In Deutschland ist bei borwiegend in bf Luft strömung das Wetter mild und trübe; viel gefallen, jedoch allenthalben nur in geringer Menge; in Norddeutschland herrscht Thauwetter; im Übrigen Deutschland leichter Frost. In Westirland ist das Barometer wieder stark gefallen.

Deutsche Seewarte.

Theater.

r, Freitag: Opern⸗ haus. Vor stellung. Die Hugenotten. Dper in 5 Akten von , 1.

ach ist Niederschlag.

in 5 Aufzügen don Nicolai Gogol, deutsch von Elsa von Schabelsko. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 79 Uhr. Sonnabend: Opernbgus. 24. Vorstellung. Häusel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Tert von Adelheid Wette. Phantafien im Bremer Rathskeller. Phan—⸗ tastisches Tanzbild, frei nach Wilhelm Hauff, von Emil Gigeb. Musik von Adolf Steinmann. An—

fang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 25. Vorstellung. Zum ersten Male; Die kranke Zeit. Lustspiel in 4 Aufzügen ron Richard Skowronnek. In Scene gesetzt vom

Ober ⸗Regisseur Max Grube. Anfang 75 Uhr.

Dentsches Theater. Freitag: Der Meister von Palmyra. Anfang 73 Uhr.

Sonnabend: Florian Geyer.

Sonntag, Nachmittags 25 Uhr: Die Weber. Abends 77 Uhr: Lebens wende.

Berliner Theater. Freitag: Bei aufgehobenem Abonnement: Faust. Anfang? Uhr.

Sonnabend: stönig Heinrich.

Sonntag, Nachmittags: 25 Uhr: Fedora. Abends 7 Uhr: König Heinrich.

Lessing · Theater. Freitag: Zum ersten Male: Untreu. Komödie in drei Aufzügen von Roberto Bracco, deutsch von Otto Eisenschitz. Hierauf: Zum ersten Male: Fräulein Wittwe. Lustspiel in einem Aufzug von Ludwig Fulda. Anfang 7 Ühr.

Sonnabend: Comtesse Guckerl.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthüm— ichen Preisen: Der Compagnon,. Abends 7 Uhr: Untreue. Fräulein Wittwe.

Residenz - Theater. Direktion: Sigmund kautenburg. Freitag: Hals über Kopf. Schwank n 3 Atten von Alexandre Biffon, deutsch von Paul Block. Vorher: In doppelter Be. n Plauderei von Paul Linsemann. Anfang

r

Sonnabend und folgende Tage: Hals über Ko In doppelter Bekehrnng. ö 3.

Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Chauffeestraße 25 26. reitag: Mit großartiger Ausstattung an Kostümen, Dekorationen und Requistten: Der Hnungerleider. Augftattungs. Komödie mit Gesang und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und

Freitag: Gastspiel des Herrn Franz Tewele vom K. u. K. priv. Carl Theater in Wien. Der Herr Direktor (Monsieur 10 Directeur). Lustspiel in 3 Akten von Alexandre Bisson und 6 Carré. Deutsch von Ferdinand Groß. In Scene gesetzt von Siegmünd Lautenburg. Anfang 75 Uhr.

Sonnabend: Der Herr Direktor.

Sonntag: Der Herr Direktor.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Der Rabenvater.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Freitag: In durchaus neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen und Requisiten: König Chilperich. Burleske Ausstattungs⸗Operette in 3 Akten (5 Bildern) von Dervs und Paul Ferrier, deutsch bearbeitet von Eduard Jacobson und Wilhelm Mannstädt. Musik von Herv6. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. i feu: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7 T.

Sonnabend: Maskenball.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Zigeunerbaron. Abends 73 Uhr: König Chilperich.

Adolph Ernst. Theater. Freitag: Fran Lohengrin. Gesangsposse in 3 Akten, nach dem , bearbeitet von Ed. Jacobson und

Mannstädt. Kuplets von Gust. Görs. Musit von Gust. Steffens. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Zweiter und letzter großer

Fentral Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30.

Freitag: Eine tolle Nacht. Große Aus. stattungspoßse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Juliuß Freund. Musil von Juliuß Einödshofer. In Seene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz⸗Arrangemente vom Balletmeister Gundlach. Anfang 75 Uhr.

Sonnabend: Eine tolle Nacht.

Konzerte.

Nonzert · gaus. Karl Meyder⸗ Konzert.

Freitag; QOup. Die Falschmünzer“, Auber. „Die Großfürstin', Flotow. „Rübezahl“, Flotow. Peer Gynt · Suite Nr. 1 von Grieg. Kol Nidrein für Cello von Bruch (Herr Smit). „O sag nicht nein“ sür Piston von Eichberg (Herr Werner. Walzer „Kaufmann's Kasino⸗Tänzen von Gugl.

7 Uhr: Große humoristische Extra⸗Vorstellnug. Ein Künstlerfest. Luxus. Ausstattungs⸗Pantomime in 2 Abtheilungen vom Großherzoglichen Hof⸗Ballet⸗ meister A. Siems, auf das Gläͤnzendste insceniert vom Direktor Fr. Renz. Erste Abtheilung: Das Festeomits in Thätigkeit. Zweite Abtheilung: Vollständig neu! Im Wasser. Vollständig neu! Zum erften Male in Berlin: Die gigantische Feuersäule. Zum Schluß: Plafond⸗Pracht⸗ Feuerwerk. Außerdem: Auftreten von nur Künstler Spezialitäten allerersten Ranges, Vorführen der berühmten Original⸗Dressuren des Direktors Fr. Renz.

Sonnabend: Ein Künstlerfest. Die gigantische Feuersäule.

Sonntag: 2 Vorstellungen: Nachmittags 4 Ubr (ermäßigte Preise und 1 Kind unter 10 Jahren e 1876071. Abends 71 Uhr: Gin Künstler⸗ est.

. Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Thekla von Schmidt⸗Pauli mit Hrn. Ser. Lieut. Otto Frhrn. von Dungern (Pots. dam). Frl. Hildegard von Wedel Parlow mit 93 Dr. med. Friedrich Schaumburg (Dessau— Alt⸗Scherbitz). Frl. Margarete Klingemann mit Hrn. Lieut. der Nes., i che nn, Dr. Karl Spannagel (Berlin). Frl. Margarethe Goßler mit Hrn. See. ⸗Lieut. Willy ö (Naum⸗ burg a. S. Magdeburg).

Geboren: Ein Sohn:? Hrn. Hauptmann der Landwehr, Postmeister Herrmann (Dt. -Lissa).

Gestorben: Fr. Mathilde Strahl, geb. von Hertz⸗ berg (Breslau). Hr. Fedor von Falkenhayn (Tarnowitz). Hr. Stadt⸗Baurath a. D. Adolf Gerstenbeig (Berlin). Verw. Fr. Rosalie Zahn, geb. von der Osten (Sondershausen). Hr. General ⸗Arzt a. D., Großherzoglich oldenburgischer Leibarzt Dr. Dodo Emken Müller (Oldenburg).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

sowie das Sachregister des Deutschen Reichs⸗ Anzeigers und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers für 1895.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 21.

Berlin, Donnerstag, den 23. Januar

1896.

Dentscher Reichstag.

21. Sitzung vom 22. Januar, 1 Uhr.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer des Blattes berichtet.

Tagesordnung: Antrag der Abgg. Basserm ann (nl) und Gen. ꝛc. (s. d. gestr. Nr. d. Bl.).

Abg. Bassermann: Der gegen unseren Antrag erhobene Vor⸗ wurf, daß er nicht zeitgemäß sei, da die Beschlußfassung über ein einheitliches Bürgerliches Gesetzbuch unmittelbar bevorstehe, ist nicht begründet. Bis zur Feststellung dieses Gesetzgebungswerkes wird viel Zeit vergehen. Auch die verbündeten Regierungen haben neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch uns die Vorlage wegen der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes gemacht. Es ist die höchste Zeit, daß etwas geschieht, um die schweren Schädigungen, welche durch den schamlosen Bauschwindel den Bauhandwerkern zugefügt werden, unmöglich zu machen. Schon liegen 25 verschiedene Vorschläge in dieser Hinsicht vor, die in den letzten Tagen um einen weiteren des preußischen Abg. Wallbrecht vermehrt worden sind. Die Frage des Schutzes der. Bauhandwerker hat immer weitere Kreise der Be— völkerung ernstlich beschäftigt. Der Bund für Bodenbesitz⸗ reform hat Jahre lang in diesem Sinne gearbeitet; ebenfo der Verband der deutschen Gewerbevereine, weiter auch die preußische Justizverwaltung, die durch den Mund des Justiz« Ministers wohlwollende Erklärungen abgegeben hat. Auch die beiden Häuser des preußischen Landtags haben durch ihre Beschlüsse zu den bezüglichen Petitionen die Nothwendigkeit einer baldigen gesetz‚˖ lichen Regelung anerkannt. Die Frage nach der Höhe der Verluste der Bauhandwerker bei Subhastationen ist mit zuverlässigen statistischen Angaben nicht zu beantworten. Der Selbstmord des Berliner Malers Seeger gab den Anstoß zu Erhebungen in dieser Richtung, doch ist das Material lückenhaft. Welchen Umfang die Verluste ange— nommen haben müssen, kann man aber daraus erkennen, daß in Berlin die Zahl der „Bauherren“, welche die Krankenkassengelder unterschlagen haben, 29, ja 32 060 in einem Jahre betrug. Jedenfalls beziffern sich diese Verluste auf viele Dutzende von Millionen. Der Reichstag selbst hat schon bei Gelegenheit der Anträge des Zentrums zur Abänderung der Konkursordnung sich mit der Frage beschäftigt; man hat schon damals die Einräumung einer dinglichen Berechtigung am Hause für die Bauhandwerker als eine sehr erwägenswerthe Lösung derselben bezeichnet. Einen Grund dafür, die Sache der Landesgesetzgebung zu überlassen, können wir nicht einsehen. Die Schäden sind in allen großen Städten des Reichs hervorgetreten, und es handelt sich um eine zivilrechtliche Materie. Im Wege der Selbsthilfe können die Bauhandwerler der Schäden nicht Herr werden. Man giebt ihnen den Rath, nur mit kreditfähigen Bauherren ab— zuschließen. Das ist ein sehr billiger Trost, mit dem der Hand⸗ werker gar nichts anfangen kann, da er sich weder über die Vermögensverhältnisse der Bauherren unterrichten, noch ihnen Bedingungen stellen kann. Die typischen Fälle des Bauschwindels sind ja bekannt. Ein mittelloser Bauherr kauft den Bauplatz, nimmt sofort eine Kautionshypothek auf, bezahlt von den Baugeldern zum theil daz Material, zum größeren Theil vielfach alte Schulden und eigene Bedürfnisse; dann kommt der Krach; die Arbeiter haben mittlerweile ihre Arbeit und ihre Materialien in den Bau gesteckt und dadurch werthvoller gemacht, diese fallen aber bei der Sub⸗ hastation aus. Der durch die Bauhandwerker geschaffene Mehrwerth wird von den Spekulanten und Baubanken verschluckt, während der

andwerker das Nachsehen hat. Diesen Uebelständen hilft der Vorschlag des Bürgerlichen Gesetzbuches, den Handwerkern eine Sicherungshypothek einzuräumen, nicht ab. Ber Reichsgerichts Rath Baehr hat in diesem Uebelstande mit Recht eine abscheuliche Ungerechtigkeit gesehen. Mein Vorschlag geht dahin: beim Baubeginn die Liegenschaft gerichtlich abzuschätzen, wogegen ein Beschwerderecht eingeräumt werden kann, nach Fertigstellung des Baues eine zweite Abschätzung stattfinden zu lassen, welche den Mehrwerth ergiebt, den die Bauhandwerker geschaffen haben, und auf diefen zuerst die Bau— handwerker anzuweisen. Das hätte den praktischen Erfolg, daß die Bauhandwerker zum vollen Betrage ihr Geld erhalten. BDiese Bau⸗ handwerkerhypothek müßte aber schon einen Monat nach Fertigstellung des Baues oder auch etwas später eingetragen werden. Dernburg, Baehr und Gierke haben sich für den von mir vorgelegten Vorschlag ausgesprochen. Der Vorschlag der deutsch⸗sozialen Resormpartei will ein unbedingtes hypothekarisches Vorrecht. Das geht nach meiner Meinung zu weit, weil der Bauhandwerker auf den Bodenwerth gar keinen Anspruch hat. Den Ü gitimen Verkehr in Grundstücken und Bauten wird der Vorschlag nicht beschränken oder beeinträchtigen. Für den reinen Spekulanten hat die Gesetzgebung nicht zu sorgen. Es ist unmoralisch, wenn der Kapitalist für seine Gelder Erlöse einzieht, welche nicht den Verpflichteten, sondern den Arbeitern und Handwerkern gebühren; wird er durch diese Vorschrift zu noch größerer Vorsicht bei Begebung seiner Gelder veranlaßt, um so besser. Heute wird vielfach dem un⸗ soliden, vermögenslosen Manifestanten das Baugeld gegeben, weil der Mann skrupellos genug ist, aus den paraten Mitteln die Zinsen zu zahlen und der Spekulant nachher beim Krach gesichert bleibt. Die Schwierigkeit der Schätzung, die uns auch ent⸗ gegengehalten wird, ist nach der Ausführung des Verbandes der Innungen deutscher Baugewerksmeister garnicht so groß. Der Vor—= schlag einer Bausperre bis zur Hinterlegung einer Kaution für die ar en r, und derjenige der Einräumung der ersten Hypothek an die Handwerker durch Einverständniß der Hypothekenglaͤubiger sind beide praktisch kaum durchführbar; die Hypothekengläubiger werden ch kaum zu dieser Einigung bereit finden lassen, und die polizeiliche Bausperre hat die mannigfachsten Bedenken gegen sich. Die Einzel⸗ heiten der Ausführung meines Vorschlages können getrost der weiteren Entwickelung überlassen bleiben. Es handelt sich hier zunächst um die Forderung, der Sache endlich näher zu treten und dem Bau⸗ schwindel das Handwerk zu legen. Redner befürwortet zum Schluß, den Antrag einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen.

Abg. Lotze (d. soz. Rey.) freut sich der Thatsache, daß seine irg. in dieser Frage Schulter an Schulter mit der national⸗ liberalen kämpfe, die doch an den herrschenden Zuständen, an den Auswüchsen der zügellosen Gewerbefreiheit wesentlich mit schuld sei. Es sei aber nicht zuzugeben, daß der Antrag der deutsch⸗sozialen Reformpartei zu weit gehe; er gehe noch nicht weit genug, denn eigent⸗ lich sollte der Schutz der Bauhandwerker dahin ausgedehnt werden, daß der gesammte, an dem Eigenthum der Bauhandwerker und Arbeiter verübte Raub wieder herausgegeben werden müßte. Man stelle die Vor rechtshypothek der Bauhandwerker als unausführbar hin; aber wo ein Wille sei, müsse auch ein Weg sich finden. Geradezu himmelschreiend sei die Zusässigkeit der unendlichen Belastung der Bauten mit Hypotheken. Mit den Spekulanten Hand in Hand arbeiteten die meisten Baubanken, die noch dazu viel- fach besonderer Strohmänner“ bedienten, die auch ihrerseits an dem Raub theilnähmen. Der Bauunternehmer, der auf einem

Bau verkracht . fange vielfach sofort einen anderen Bau an, zu dem

er neue zu betrügende und 6 das . zu bringende Handwerker suche und finde. Dlesen Individuen mußsse vor allem das Handwerk gelegt werden. Stehe der Bauunternehmer unter dem Handels. Eier so werde er wenigstens vom Gericht bestraft werden können.

n Berlin seien in einem der letzten Jahre den Bauhandwerkern

46 Millionen geraubt worden. Dem Antrag auf Kommissions⸗ berathung stimmt Redner zu, bittet aber um eine solche von 21 Mit⸗ gliedern. Der Bauunternehmer müsse als Kaufmann aufgefaßt und unter das Handelsgesetzbuch gestellt werden; das Grundbuch müsse außerdem bis zur Fertigstellung des Baues für alle weiteren un— redlichen Manipulationen gesperrt werden.

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts, Wirklicher Geheimer Rath Nieberding:

Meine Herren! Die Reichsverwaltung kann für die Erörterung der hier gestellten Anträge nur dankbar sein; denn diese Erörterung giebt auch ihr die Gelegenheit, ihre Stellung zu der wichtigen, in sozialpolitischer und wirthschaftlicher Hinsicht ernsten Frage des Schutzes der Bauhandwerker klarzulegen und dem Hause mitzutheilen, wohin ihre Bemühungen in dieser Frage bis dahin gegangen sind. Denn wenn man die beiden Herren Redner, die ihre Anträge soeben begründet haben, allein gehört hat, dann kann man allerdings zu der Meinung gelangen, als sei von der Reichsverwaltung und von den Bundeßregierungen in dieser Sache überhaupt noch garnichts geschehen, und als ständen die Regierungen den schweren Mißständen, die hier unleugbar vorliegen, theilnahmlos gegenüber. Das, meine Herren, ist ein Irrthum!

Wenn der erste Herr Vorredner als einen theilweisen Zweck seines Antrags auch das hervorgehoben hat, daß damit ein Anstoß gegeben werden solle den verbündeten Regierungen, einer gesetzlichen Regelung der Frage näher zu treten so drückte er sich aus —, so muß ich demgegenüber erklären, daß es eines solchen Anstoßes nicht bedarf, daß die Regierungen seit längerer Zeit mit Erwägungen einer gesetzlichen Regelung dieser Sache befaßt sind; wir wollen nicht von diesem Tische aus der Oeffentlichkeit gegenüber die Meinung auf— kommen lassen, als wenn die Initiative für eine gesetzliche Regelung auf den Anträgen, die heute und in der letzten Session gestellt worden seien, beruhe. Nein, die Initiative beruht bei den verbündeten Re— gierungen, die viel länger schon sich mit dieser Frage beschäftigen.

Die Anregung, der Sache näher zu treten, ergab sich, als der erste Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs von jeder Sicherung der Bauhandwerker gegenüber Neu⸗ und Umbauten abgesehen hatte, auch von denjenigen Sicherungsmitteln, die einzelne Landesgesetze bieten. Gegen diese Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die ein Be—⸗ dürfniß zu einem besonderen Schutze der Bauhandwerker verneinte, erhob sich eine sehr lebhafte und, wie ich hinzufüge, auch nach Ansicht der verbündeten Regierungen berechtigte Kritik, und die Wirkung dieser Kritik und der Auffassung der Regierungen war, daß bei der zweiten Berathung des Entwurfs des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Standpunkt der Kommission, wie er früher gewesen war, auf⸗ gegeben und eine Bestimmung aufgenommen wurde, die so weit den Bauhandwerkern Sicherheit geben sollte, als diese in die Lage gesetzt werden, für ihre Ansprüche aus Arbeiten und Lieferungen eine Sicherungshypothek auf das betreffende Grundstück eintragen zu lassen. Für die Regierung war aber damit die Sache keineswegs erledigt; denn wenn sie auch anerkannte, daß auf dem Gebiet des Hypothekenrechts mit jener Bestimmung der einzig mögliche

Schutz gewährt sei, so konnte sie doch nicht anerkennen, daß an⸗

gesichts der schweren Schädigungen, denen die Bauhandwerker zweifellos ausgesetzt sind, mit diesem Schutze es auch gethan sein müsse; im Gegentheil, ihre Meinung war die, man müsse nach weiteren Mitteln zum Schutze der Bauhandwerker suchen.

Nun, meine Herren, können diese Mittel auf zivilrechtlichem Gebiet liegen. Sie können auf dem Gebiet der Baupolizei liegen; sie können auch strafrechtlicher Natur sein, und die Fragen, die nach allen diesen Richtungen hin in Betracht kommen, haben die Reichs— verwaltung, das Reichsamt des Innern sowohl als auch das Reichs ⸗Justizamt und mit ihnen die preußischen Ressort⸗Ministerien, vor allem das Justiz⸗Ministerium, während der letzten Jahre be— schäftigt. Sie werden daraus ersehen, daß der Herr Antragsteller des ersten Antrags sich in einem Irrthum befand, wenn er meinte, er müßte einen Anstoß den Regierungen geben, der gesetzlichen Regelung dieser Frage näher zu treten.

Meine Herren, der Standpunkt, den die Regierung bei der Be— urtheilung des Bedürfnisses in dieser Frage einnimmt, stimmt darin mit den beiden Herren Antragstellern überein, daß es hier nicht entscheidend sein kann, ob man irgend ein juristisches Prinzip verletzt oder nicht, sondern daß das Schwergewicht der materiellen Interessen, die hier in Betracht kommen, entscheidend sein muß.

Auch darin stimme ich mit dem Herrn Vorredner überein, daß das Bedürfniß, gesetzlich einzuschreiten, wenn es auch seinem vollen Umfange nach bezüglich der Schäden, die bis jetzt die Bauhandwerker erfahren haben, nicht statistisch nachgewiesen ist, doch so weit evident vorliegt, daß es weiterer vorläufiger statistischer Ermittelungen auf diesem Gebiet nicht bedarf. Aber darin, meine Herren, stimmen wir nicht überein, daß die Herren Antragsteller ohne weiteres die Frage, ob für ganz Deutschland ein Bedürfniß der gesetzlichen Regelung, also im Wege der Reichsgesetzgebung, gegeben sei, bejahen, während für uns diese Frage eine offene ist. Und das ist doch eine wichtige Frage, die Reichsgesetzgebung in Bewegung zu setzen für Interessen, die möglicherweise nur von örtlicher Bedeutung sind, in dem verhältnißmäßig kleinen Bereiche großer, schnell wachsender Städte zur Erscheinung kommen. Es würde ein unzweckmäßiger Weg sein, den wir nicht empfehlen könnten.

Nun, meine Herren, um darüber Klarheit zu gewinnen, ist die Reichsverwaltung vor längerer Zeit mit den Bundegregierungen in Verbindung getreten. Die Aeußerungen der Regierungen liegen noch nicht vollständig vor; ich bin also auch noch nicht in der Lage, ein abschließendes Urtheil dem Hause gegenüber zu vertreten; so viel aber kann ich sagen, daß die einzelnen Landesregierungen über die Frage des Bedürfnisses, das von den Herren Vorrednern vorbin so unbedenklich und allgemein bejaht wurde, keineswegs einer Meinung sind, daß wir eine ganze Reihe von Staaten haben, deren Regierungen erklären, in ihrem Gebiete seien Erscheinungen nicht hervorgetreten, die zu einem Einschreiten der Reichsgesetzgebung nöthigen.

Das ist ein Moment, das bei der legislatorischen Würdigung der Frage mit in Betracht gezogen werden muß.

Wir haben aber mit unseren Erwägungen über die möglichen Wege, die eingeschlagen werden können, um hier Hilfe zu bringen, nicht etwa gewartet, bis die Aeußerungen der verbündeten Regierungen eingehen würden. Daß das nicht der Fall ist, meine Herren, wissen Sie ja aus den Ihnen auch bekannten Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses, in denen der Herr Justiz⸗Minister fünf Gesetz⸗ entwürfe nebeneinander vorlegte, die auf seine Veranlassung im Justiz⸗Ministerium ausgearbeitet waren, mit dem Zwecke, den ob⸗ waltenden Mißständen entgegenzutreten. Die Justizkommission des preußischen Abgeordnetenhauses hat diese Gesetzentwürfe geprüft, und sie ist zu dem Resultat gekommen, daß keiner davon geeignet sei, den vorliegenden Schäden wirksam abzuhelfen, daß wahrscheinlich, wenn man einen dieser Gesetzentwürfe zum Gesetz erheben wollte, nach anderen Richtungen hin Schädigungen wichtiger, tiefliegender Interessen hervortreten würden, die noch empfindlicher werden würden als die Schäden, über die wir uns jetzt beklagen. Die Justizkommission des Abgeordnetenhauses kam also zu dem Resultat, daß von diesen Entwürfen abzusehen sei, daß sie eine Rege⸗ lung im Gebiete des Hypothekenwesens nicht empfehlen könne, daß sie dagegen empfehle: einmal die in dem Bürgerlichen Gesetzbuch vor⸗ gesehene Sicherung der Handwerker durch den Titel auf eine Sicherungs⸗ hypothek, zweitens eine gesetzliche Vorschrift, welche die Bauunternehmer verpflichtet, ihre Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen, um sie dann unter die eventuell daran sich knüpfenden strafrechtlichen Folgen zu stellen, und drittens, in der Grundbuchordnung eine Be⸗ stimmung vorzusehen, welche den bei einem Bau interessierten Hand⸗ werkern die Befugniß giebt, das Grundbuch einzusehen, um sich dar⸗ über zu unterrichten, ob die Verschuldungsverhältnisse des Grundstücks so sind, daß sie dem Bauunternehmer ohne Gefahr mit ihren Arbeitern Kredit gewähren können.

Diese von der Justizkommission des Abgeordnetenhauses empfohlene Vorschrift ist auch bei uns schon in Erwägung gekommen und wird voraussichtlich ihten Platz finden in der Grundbuchordnung, die im Reichs⸗Justizamt in der Ausarbeitung begriffen ist, und die auf dem Boden des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs demnächst ins Leben treten soll.

Die andere Frage bezüglich der schärferen strafrechtlichen Ver⸗ antwortung der Bauunternehmer durch ihre Eintragung ins Firmen register hat ebenfalls im Reichs⸗Justizamt ihre zustimmende Würdigung gefunden, und eine entsprechende Vorschrift wird Aufnahme finden in dem neuen Entwurf des Handelsgesetzbuchs.

Nach den Richtungen hin ist also vorläufig alles geschehen. Sie werden, wie ich meine, daraus ersehen, daß die Reichsverwaltung der großen Frage gegenüber nicht theilnahmlos und müßig da⸗ gestanden hat.

Was nun die Anträge ihrem sachlichen Inhalt nach angeht, so glaube ich, brauche ich zu dem zweiten Antrag, dem des Herrn Abg. Liebermann von Sonnenberg, mich nicht näher auszusprechen. Ich glaube, die Verhandlungen in Ihrer Kommission werden Gelegenheit geben, überzeugend nachzuweisen, daß dieser Antrag den Grundkredit vollständig zerstören würde. (Sehr richtig! links) Damit, meine Herren, ist ihm das Urtheil gesprochen. .

Was den Antrag der Herren Bassermann und Genossen betrifft, so besteht dieser, wie der Herr Vertreter dieses Antrags selbst gesagt hat, aus jwei Theilen. Der zweite Theil dieses Antrags empfiehlt Ihnen, nicht bloß den Weg der Gesetzgebung zu erwägen, sondern alsbald einen bestimmten Weg ins Auge zu fassen. Der Herr Antrag⸗ steller will den Bauhandwerkern ein Vorrecht geben auf den Mehr⸗ werth des Grundstücks, der dadurch entstanden ist, daß das Grund⸗ stück neu bebaut ist mit Hilfe der Arbeit und der Lieferungen der Bauhandwerker. Meine Herren, ich kann Ihnen nicht empfehlen, sich von vornherein zu Gunsten dieses Antrags zu engagieren. Ich bin der Meinung, daß, wenn das Haus die Absicht hat, gründlich und verurtheilsfrei nach allen Seiten die möglichen Wege der Abhilfe zu erwägen, es dann nicht richtig ist, von vornherein einen Vorschlag der Abhilfe in den Vordergrund zu schieben.

Ich muß aber auch sagen, daß ich diesen Vorschlag nach den Erwägungen, die im Schoße der Regierungen stattgefunden haben, nicht für einen glücklichen halten kann. Dieser Vorschlag ist nicht neu, er ist bereits praktisches Recht im französischen Rechtsgebiet, und ich frage alle die Herren, die dem Gebiet des französischen Rechts angehören, ob sie mir darin nicht zuftimmen müssen, daß die Vor⸗ schrift vollständig wirkungslos geblieben ist, daß sie gegen die Schäden, die auch in einzelnen stark wachsenden Orten des französischen Rechtsgebiets in Bauunternehmungen hervorgetreten sind, keine Abhilfe geschaffen hat, daß wir, wenn wir auf diesem Wege den Bauhand⸗ werkern helfen wollen, ihnen statt Brot einen Stein bieten würden.

Ich glaube, ich habe es auch nicht nöthig, diesem Antrag gegen⸗ über hier in die Einzelbeiten einzutreten, die, wie ich hoffe, die Kommission überzeugen werden, daß der darin vorgeschlagene Weg nicht gangbar ist. Ich will nur eins erwähnen.

Nach diesem Antrag bedarf es bei jedem Neu und Umbau zweier gerichtlicher Taxen. Bevor der Bau begonnen werden kann, muß eine gerichtliche Taxe aufgenommen werden über den Werth, den das Grundstück mit den alten Baulichkeiten, die etwa darauf stehen, besitzt; nachdem der Bau beendigt ist, muß abermalg eine Taxe vor⸗ genommen werden, um festzustellen, wie hoch der Werth des Grund- stücks nun ist, und bei jeder dieser Taxen müssen natürlich die Bauhandwerker, der Eigenthümer und die Hypothekengläubiger gehört werden, es muß ihnen der Weg Rechtens darüber gewährt werden; denn dag, meine Herren, was der Herr Antragsteller vorschlägt, bier den Weg der einfachen Beschwerde zu gewähren, balte ich für unmöglich. Wenn es sich darum handelt, die Existem eingetragener Hvpothekenrechte durch eine Taxe zu beseltigen, was möglich sein wüꝛde, dann kann nicht im Wege der Beschwerde die Gntschadigun gegeben werden, da muß das Interesse der betbeiligken Hupe