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Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Aer Gezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 5. Alle Rost⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Rost-Anstalten auch die Ezpedition
8 W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sinzelne Uüummern osten 25 8.
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Königlich Preußischer Staats-⸗Anzeiger.
Insertionz preis für den Raum riner Aruchzeile 30 3. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Jeutschen Reichs · Anzeigers
und Königlich Rreußischen Staatz-Anzeigera
Berlin 8 I., Wilhelmftraße Nr. 32.
M 26G.
Berlin, Mittwoch, den 29. Januar, Abends.
1896.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Postdirektor a. D. Groß zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Ober ⸗Postdirektions⸗Sekretär a. D., Rechnungs⸗Rath Küppers zu Groß-⸗Lichterfelde bei Berlin, dem Postkassierer
a4. D. Tittel zu Altenburg (Sachsen⸗Altenburg), bisher zu
Weißenfels, dem Ober⸗-Postsekretür a. D. Tschauner zu rnitz dem Ober⸗Postsekretär a. D. Heinrich Schmidt zu Kiel und dem Ober⸗Telegraphen⸗Sekretär a. D. Hacketh al zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Postdirektor und Oberst⸗Lieutenant a. D. von Schme— ling zu Köslin, bisher zu Schlawe (Bommern), und dem Postdirektor a. D. Cramer zu Leipzig, bisher zu Eilenburg 6 4 Delitzsch, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter asse, den Postsekretären a. D. Kempe zu Wandsbek im Kreise Stormarn, . zu Erfurt, Kiwitt zu Berlin, Franz Herm ann zu Coburg, Zacharias zu Jauer und Schaefer zu Sangerhausen, den Ober⸗Telegraphen⸗Assistenten a. D. Sander zu Straßburg i. E., Funck zu Landsberg a. W. und Gustav Neumann zu Berlin, früher zu Belgard (Per⸗ sante), und dem Postverwalter a. D. Brandt zu Bromberg, ft zu Labischin, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Geheimen Kanzleidiener a. D. Kauffmann zu Schmiedeberg (Bez. Halle), bisher beim Reichs⸗Postamt, und dem Landbriefträger a. D. Haase zu Greiffenberg (Schlesien) das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie den Postschaffnern a. D. Ham ann zu Berlin, Brandt zu Bremen, Galle zu Glogau, Osbahr zu Kiel und Schroeder zu Osnabrück, den Briefträgern a. D. 6 u Straßburg i. E., Ambrosch zu Frankfurt a. M. und äfner zu Freiburg (Breisgau) das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung
ee, ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Kommenthurkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs-Ordens:
dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Krupp zu Essen;
der Verdienst⸗Medaille desselben Ordens:
dem im Dienste des Geheimen Kommerzien⸗Raths Krupp stehenden Hausmeister Theodor Herms zu Haus⸗Hügel bei Essen;
der Königlich württembergischen silbernen
Verdien st⸗Medaille:
den in demselben Dienste stehenden Personen zu Haus⸗ Hügel bei Essen, nämlich:
dem Portier und Telegraphisten Louis Rotermund,
dem Diener Friedrich Hirsch feld und
dem Kutscher Wil helm Nebel;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Premier⸗Lieutenant der Reserve des Schleswigschen Feld⸗AUrtillerie⸗Regiments Nr. 9 Stha mer zu Hamburg;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipp's des Groß— . müthigen:
. 2 Landesrath, Regierungs⸗Rath a. D. Wenne ker zu iel:
der Großherzoglich , ,, silbernen Verdien st⸗
edaille:
dem Kammerdiener Sebastian Brencke zu Beichlingen im Kreise Eckartsberga;
des Ehren⸗Ritterkreuzes erster Klasse des Groß⸗ herzoglich . Haus⸗ und Verdienst⸗ 6 — des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Intendantur⸗ und Baurath a. D., Geheimen Bau⸗ rath Schuster zu Hannover;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: ö dem Kaufmann Richard David Koehler zu St. Peters⸗ urg;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich braunschweigischen Ordens . des Löwen: dem Major a. D. Mackensen von Astfeld zu Wies⸗
vaden;
des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse:
dem Major a. D. von der Lochau zu Naumburg a. S.;
des Fürstlich waldeckschen Verdienst⸗Ordens dritter Klasse: dem Fürstlich waldeckschen Kammerjunker, Premier⸗ Lieutenant der Reserve Freiherrn von Hadeln zu Wiesbaden; des Fürstlich reußischen — jüngerer Linie — Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem General⸗Arzt zweiter Klasse a. D. Dr. Busse ni us zu Torgau; des Fürstlich reußischen — jüngerer Linie — silbernen Verdienstkreuzes für Kunst und Wissenschaft: dem Stadt⸗Theater⸗Direktor Hans Julius Rahn zu Halle a. S.; ferner: des Kaiserlich russischen St. Annen⸗ und des St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse: . dem Kaufmann Richard David Koehler zu St. Peters⸗ urg; des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Rittergutsbesitzer, Hauptmann a. D. von Putt⸗ kamer zu Treblin i. pomm. ; des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens: dem Regierungs⸗Assessor von Puttkamer, kommissa⸗ rischem Verwalter des Land rathsamts in Swinemünde; des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens vierter Klasse: dem Direktor des Export⸗Verbandes deutscher Maschinen⸗
fabriken und Hüttenwerke Aktien⸗Gesellschaft in Berlin Felix Moral zu Schöneberg b. Berlin;
des Kommandeurkreuzes des Königlich nieder⸗ ländischen Ordens von Oranien-Nassau:
dem Fürstlich waldeckschen Hof⸗Jägermeister und Ober⸗ Forstmeister von Estorff zu Arolsen; des Ritterkreuzes mit Schwertern desselben Ordens:
dem Fürstlich waldeckschen Kammerjunker, Premier⸗ Lieutenant der Reserve Freiherrn von Had eln zu Wiesbaden;
des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem niederländischen Konsul Hollesen zu Rendsburg;
des Offizierkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗ Ordens:
dem Direktor der Niederwaldbahn, Oberst⸗Lieutenant a. D. Kubale zu Rüdesheim;
der Königlich belgischen Medaille II. Klasse
(Rettung s⸗Medailleh:
dem Weinhändler Ferdinand Abrahm Wolf zu Frankfurt a. M.; sowie des Ritterkreuzes des Königlich dänischen Danebrog⸗
Ordens: dem Bürgermeister Steinbrück zu Itzehoe.
Königreich Preußen.
Auf Ihren Bericht vom 9. Januar d. J. will Ich, nachdem gemäß dem Antrag eines Comités, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter dem Namen „Löwen⸗ berg-Lindower Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft“ ge⸗ bildet hat, die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn vom . Löwenberg der Nordbahn nach Lindow (Mark) ertheilt ist, das Enteignungsrecht zur Ent⸗ ziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in n zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die Veröffentlichung dieser Meiner Urkunde ist erst nach Eintra⸗
ung der Aktiengesellschaft in das , ,, . zu bewirken. 1 eingereichte Uebersichtskarte erfolgt zurück.
Berlin, den 13. Januar 1896.
Wilhelm R.
Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Kreis⸗Bauinspektor Harms ist gestattet worden, seinen Wohnsitz von Belgard nach Kolberg zu verlegen.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Dem Domänenpächter Lindheimer zu Klein⸗Schwalbach, Regierungsbezirk Wiesbaden, ist der Charakter als König⸗ licher Ober⸗Amtmann beigelegt worden.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 29. Januar.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag von 10 ½ Uhr ab den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus.
Gestern Abend 7 Uhr gaben Seine Majestät Ihren Königlichen Hoheiten den Großherzoglich hessischen Herrschaften nch sheren Abreise das Geleit nach dem Potsdamer
ahnhof.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin besuchten gestern mit Ihrer Majestät der Königin von Württemberg die Runstausstellung von Schulte und die Deutsche Geweih⸗ ausstellung. .
Hierauf stalteten Ihre Majestät Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden einen Besuch ab und geleiteten um 12 Uhr mit Seiner Majestät dem Kaiser die württem⸗ bergischen Majestäten nach dem Bahnhof.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung.
Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Reichstagsgebäude unter dem Vorsitz des Minister⸗ 4 Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sitzung zu⸗ ammen.
Die Trauerfeierlichkeit für den verewigten Batschafter der Vereinigten Staaten von Amerika, General Theodor Runyon findet am Donnerstag, den 30 d. M, um 12 Uhr Mittags, in der St. George's Church in Monbijou statt. Anzug für die Herren vom Zivil: Gala mit dunkelen Unter⸗ kleidern und schwarzen Handschuhen, für die Herren vom Militär: Paradeanzug mit angezogenem Paletot.
Es sind in der letzten . in verschiedenen Zeitungen Artikel erschienen, welche sich mit der Lage der Kriegs⸗ invaliden und insbesondere der sogenannten Krieg svete⸗ ranen, d. h. der nicht als invalide anerkannten Kri theilnehmer, und deren Hinterbliebenen zum theil in sachlicher, meist aber in einseitig tendenziöser und agitatorischer ĩ beschäftigen. Diese Artikel, von rechtlich und thatsächlich un⸗ richtigen Voraussetzungen ausgehend, kommen fast immer zu der Schlußforderung, daß für die Veteranen und deren Wittwen und Waisen die Reichsregierung viel mehr als bisher thun müsse und auch thun könne.
Solche Artikel erregen unter den Betheiligten selbst und auch in weiteren Kreisen, welche die Richtigkeit der aufgestellten Behauptungen und Forderungen nicht prüfen können, Unzu⸗ friedenheit und Mißtrauen, namentlich wenn dabei immer wieder von der Unerschöpflichkeit des Reichs⸗Invalidenf gesprochen wird. Aus den noch neuerdings abgegebenen ziffer⸗ mäßigen Erklärungen der Regierung sollte doch endlich die Ueber⸗ eugung gewonnen werden, daß die Mittel des Reichs⸗Invali ea. nahezu vollständig festgelegt sind und zwar lediglich und ausschließlich zum Nutzen der Kriegstheilnehmer und ihrer Angehörigen! Die unausgesetzten Bemühungen der Ne⸗ gierung haben erreicht, daß innerhalb der zulässigen Gre seder Zeit und sehr gern da geholfen wird, wo ein ö Bedürfniß vorhanden ist.
Wie steht es nun mit der Verpflichtung der Regierung zur if und was ist bisher geschehen, ihr zu genügen
Bei der ersteren Frage scheint die Agitation immer gang zu vergessen, daß bei der allgemeinen Wehrpflicht kein Ant auf Entschädigung aus dem Umstande allein erwä daß der Einzelne nach Maßgabe der ihm obliegen den Verpflichtung persönlich an der Vertheidigung des Vaterlandes theilnimmt. Wird aber durch den Krieg eine Dienstbeschädigung veranlaßt, die den Mann erwerbs= unfähig macht und seine Familie der Noth preisgiebt, dann erkennt auch das Reich seine Entschädigungspflicht an, dann helfen unsere Pensions⸗ und Reliktengesetze.
Wenn demgegenüber unter vollständiger e des Prinzips der allgemeinen 2 und seiner nothwendigen Konsequenzen von agitatorischen Zeitungsstimmen und in Massenversammlungen gefordert wird daß allen Kriegs theilnehmern, ohne Ruͤcksicht auf 2
und Bedürftigkeit, lediglich um desw sie im Kriege ihre Schuldigkeit gethan und ihre Pflicht gegen das Vaterland erfüllt haben, eine
schädigung oder ein Ehrensold (wie man es nun nennen mag) aus der Reichskasse gewährt werden müsse, so
ist eine solche Forderung nicht bloß aus politischen Gründem