1896 / 29 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

ut=, eröffnete den Abend. Das Werk gehört zu ichs Theisen, Mein Vaterland. betitelt, den der öhmischen . gewidmet hat, und bewegt gen, gefaͤlligen Rhythmen, die Smetana mit ö seinen übrigen Werken anwandte—

4 Erfolg . die charakteristische Schwermuth slavischer Melodik

mit jenem leichten, sprudelnden Humor ab, der

P ten Braut?“ für deutsche Shren so ungemein xeizholl Verkauf is . gn mne ein Richard Strauß geistvolles 16 . ,

Königlichen Schau fpielhau e geht morgen Richard Daran tors n; u affe; Lustfpiel Die kranke Zeit in n 4 wird Shakespeare's „König Richard der Zweite“, üben etz

macht.

Werk ‚Tyll Eulenspiegel', das an dem Symphonie⸗Abend am Buß⸗ bereitz aufgeführt und an diefer Stelle besprochen wurde.

relhte sich C. M. von Weber's „Aufforderung zu

e n. er mg Felir Weingartner. Von der älteren Drchestrie⸗

rung des genialen französischen Tonsetzers Berlioz,

beschränkte, das r ing, wenn auch in veränderter Tonart wieder⸗

zugeben, unterscheidet si tonart beibehalten ist.

Pinzufügung von Trillern und Fierituxen aus dem Werke ein Vir⸗ fuosenstück für das Orchester gemacht, das bei der Bravour, mit der es gespielt wurde, auf stürmisches Verlangen wiederholt werden mußte. Den Schluß des fesselnden Programms bildeten Wagner's und „‚Faust⸗Ouvertüre“ und die zweite Symphonie von Beethoven, deren

wungvolle Ausführung das überaus zahlreiche Publikum zu erneuten

gab am Donnerstag Herr

aal der Sing⸗Akademie

K hinriß. Im e Professor Ernst Jedliczka einen Klavier ⸗Abend,

an ihm öfter gerühmten, vielseitigen künstlerischen Vorzüge w ederum ervortraten. Es war schwer zu enischeiden, ob man mehr die perlende Klarheit und den energischen Anschlag in den ‚Davids⸗

glänzend

bündlern! von Schumann oder die graziöse

Vortragsweise in Fhopin's Noeturnes, Mazurkas und Ctuden zu be, ö il. da eben alle guten Eigenschaften in dem Spiel des Konze rtgebers vereinigt waren. Nach fünf kleineren Stücken von A. Rubinstein, die mit lebhaftem Beifall und Hervorruf aufgenommen wurden, gab der Künstler noch ein Präludium von Chopin und eine

Rhapsodie von Liszt zu.

; u derselben Zeit fand im Saal Bechstein ein Klavierabend der 6 me ri fshs Kreisen bereits vortheilhaft bekannten Pianistin Die ö . ö

org Franz Kullak ausgebildet ift, wirkte zuerst bei der Aus, . . ; selten gehorten Sextetts von Hummel

Martha Hornig statt.

führung des jetzt leider nur (op. ü zr Klavier, Flöte. Oboe, Horn, Viola, Kontrabaß mit. Die technischen Schwierigkeiten ihres

sie mit Leichtigkeit, auch war die verständnißvolle. Art ihres Vortrags Gleiche Anerkennung verdiente die Ausführung der Phantasi stücks Die kleineren Stücke

ju loben. Solo⸗Klavpierpiocen: heiligen drei Brunnen! von von A. aus der Ohe und munteren und anmuthigen Komposition dem „Mephisto Walzer“ von Liszt folgte als Schlu

des stimmungsvollen Kullak, der Papendieck und

Klavier, Violine und Violoncello von Mendelssohn, op. 44. sämmtlichen Vorträgen folgte, gebührte auch

lebhaften Beifall, welcher

den mitwirkenden Herren Kurth (Flöte), Bundfuß

diese wefentlich, obwohl hier die Ur— In

Irrlichter“.

Die Klavierbegleitung des Herrn

einem Cyclus in ö ; etwas zu laut.

Verfasser seiner ch in den eigen orliebe und mit Auch in diesem

die Musik zur aval. Am

m Tanz“ in der Monta

die sich darauf von S legel· Tieck, bearbeitet von

setzung lautet: Philipp; Bombardon;

in welchem die

und feinfühlige einrich“.

g. Februar, wiederholt;

pieraktige Lustspiel „Der Thron Zobeltitz. maßen festgesetzt; Das morgen, am ontag, abend wiederholt, während die

Violoncello und Parts überwand

der eigenen

ß das Trio für An dem

(Oboe), Litt⸗ Morgen gehen . Hals über Kopf“

mann (Horn), Krelle (Viola und Pioline), Lüdemann (Violon.· zum letzten Mal an einem Sonnta

cello und Clam (Kontrabaf) angemessener Antheil.

Am Mittwoch Abend daben im Konzertsaal, Potsdamer⸗

straße g, die Sopranistin Cäcilie Oncken und

Gebrg Liebeh ert ein gemeinschaftliches Konzert. Die Sängerin trat zum ersten Mal in Berlin auf, während der Sänger sich schon früher im „Römsschen Hof“ hat hören lassen. Mit umfangreicher und jugendlich

frischer Stimme sowie mit temperamentvollem Aus Sopraniftin mehrere Lieder von Schumann, Schubert, und Berger vor und erntete lebhaften Beifall, währen

klangreiche und zu wenig ausgebildete Stimme des Baritonisten nicht

so vortheilhaft wirkte. Er hatte Lieder von Brah

Der Spielplan des Neuen T

der Baritonist

druck trug die führung.

tieg, Tappert Im Konzerthause wird am Montag die Konzertsängerin rf. 3. Fräulein Hamann⸗Martinsen Lieder von Leßmann, Rubinstein. Schu— mann und eine Konzert⸗Arie von Mendelssohn singen. Das Orchester spielt Schumann's Symphonie Nr. 1,

d die nicht sehr

ms, Cornelius,

sohn, Cherubini u. A.

Franz, Schubert, Schumann und Anderen zum Vortrag gewählt.

Wetterbericht vom 1. Februar, 8 Uhr Morgens.

v

Wind. Wetter.

Stationen.

Bar. auf 0 Gr. d. Meeress

Temperatur

u.

D

2 wolkenlos I bedeckt Regen 3 wolkig b woltenlos

Belmullet .. SSO Aberdeen. 3 W Christiansund NW Kopenhagen. 7I7I0 NW Stockholm. 767 NW 6

still bedeckt

aparanda . 1264 t Petersburg 7183 NMMO 3 bedeckt Moskau... 6 WNW 4 bedeckt

Cork, Queens⸗ town... S Cherbourg. SSD RR 1 wolkig NW 3 bedeckt amburg .. NW 4 bedeckt winemünde NW 5 bedeckt Reufahrwasser 765 MMW 5 heiter halb bed. Nebel halb bed. Karlsruhe.. 3 bedeckt Wiesbaden . 1 bedeckt München. S Nebel Chemnitz.. WMW a bedeckt Berlin.... WNW hsbedeckt ,, Wim * wolkenlos Breslau - —Www Regen Ile d' Aix .. 776 O 3 Dunst 11 still halb bed. 170 till wolkenlos

Uebersicht der Witterung.

Ein umfangreiches Hochdruckgebiet über 775 mm liegt über West⸗Europa gegenüber einer tiefen Depression unter 736 mm Über dem Innern Ruß⸗ lands, sodaß über Zentral⸗Europa lebhafte nördliche und nordwestl che Winde wehen. Dagegen über den Britischen Inseln und Frankreich ist die Luftbewegung leicht und aus variabler Richtung. In Deutschland dauert die milde, trübe Witterung fort. Nur in den südlichen Gebietstheilen liegt die Morgen— temperatur unter dem Gefrierpunkt. Meßbare Niederschläge werden nicht gemeldet. In Frankreich

heirscht leichter Frost. Deutsche Seewarte.

Theater. ö

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern haus. 30. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhage und Ludovie Halévy, nach einer Novelle des Prosper Mérimée. Tanz von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 33. Vorstellung. Die kranke

eit. Lustspiel in 4 Aufzügen von Richard

kowronnek. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur

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& S8 d D 0 =

Sonntag, Nachmittags 35 Uhr: In Kroll's Theater: Des goldene Kreuz. Oper in 2 Akten von Ignaz BrÜll, Text nach dem Französischen von S. H. Mofenthal. Tanz von Paul Taglioni. Abe. 3 77 Ühr: Uriel Aeosta. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Karl Gutzkow.

Montag: Opernhaus. 31. Vorstellung. Tann häuser und der Sängerkrieg auf Wartburg. RFomantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr. Schaufpielhaus. 34. Vorstellung. König Richard der Zweite. Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare, übersetzt von August Wilhelm von Schlegel. Für die deuische Bühne bearbeitet von Wilheim Oechelhäuser. Anfang 7 Uhr. Dpernhaus. Dienstag: Der Waffenschmied. Phantasten im Bremer Rathskeller. Mittwoch: Die Walküre. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Ivanhoe. Freitag: Hänsel und Gretel. Phau⸗ tasien im Bremer Rathe keller. Sonnabend: Der Evangelimann. Phantasien im Bremer Rathskeller. Sonntag: Margarethe. (Faust;: Herr Emil Götze, als Gast.) (Krollis Theater.) Nachmittags 33 Uhr: Der Postillon von Lonjumean. Die Puppenfee.

Schauspielhauß. Dienstag: Die Quitzow's. Mittwoch: Die kranke Zeit. Donnerstag: Ein Sommernachtstraum. Freitag: König Richard II. Sonnabend: Die kranke Zeit. Sonntag: Doctor Klaus. (Kroll's Theater). Abends 78 Uhr: Vasantasena.

Dentsches Theater. Sonntag, Nachmittags 21 Ubr: Die Mütter. Abends 75 Uhr: Romeo und Inlia.

Montag: Hamlet.

Dienstag: Neu einstudiert: Der zerbrochene Krug. Hierauf: Liebelei von Arthur Schnitzler.

Berliner Theater. Sonntag, Nachmittags König Heinrich.

Montag: Der Verschwender.

Dienstag: König Heinrich.

Lessing ˖ Theater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthümlichen Preisen: Die Hanbenlerche. Abends 77 Uhr: Comtesse Guckerl.

Montag: Comtesse Guckerl.

Dienstag: Untreu. Hierauf: Wittwe.

Residenz ˖ Theater. Direltlon: Sigmund Lautenburg. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr; Zu halben Preisen: Der Rabenvater. Abends 75 Uhr Hals über Kopf. Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson, deutsch von Paul Block. Vorher: In doppelter Bekehrung. Plauderei . ,. 2

ontag un enstag: Hals über Kopf. In doppelter , .

Frãnlein

i e gelangt morgen Bizet's K en,, Leitung zur Aufführung. ls Untrittgrolle. den Don Foss Herr Montag wird Richard Wagner Tannhäuser . (Pariser

Finrichtung unter Kapellmeister Sucher

Carmen! unter Kapellmeister We . Cortese singt die Carmen a

f ĩ Matkowsky. 4 Tn be , u den, Nachmittags ä gh.

Thristine: Fräulein Herr Stammer, . . Gutzkow's „Uriel . Matkowsky in der Titelrolle ! indner als Judith ; . Theater kommt morgen Abend Romeo und Julia“ zur Aufführung; Nachmittags werden . Die Mütter. gegeben, am Montag „Hamlet“; am Dienstag gebt in, Verbindung mit Kleist 's „Zerbrochenem Krug? Arthur Schnitzler's Liebelei. zum ersten Mal in ö . wird am Donnerstag und Abend wiederholt; am Mittwoch n gen . Weber‘, Sonnabend „Die Mütter“, am Sonntag Nach⸗

mittag Der Kaufmann von Venedig“ gegeben.

Im Berliner Theater geht morgen Nachmittags der Herr⸗ von Ammergau“ in Scene, Abends Wildenbruch's Rönig

och am Dienstag. Donnersta

außerdem noch 2 ea . ö

sttags) finden Wiederholungen von Raimund' Ver chwen er?

r n g , und Sonnabend geht Goethe's „‚Faust‘ in Seene.

Am Freitag wird Herr Richard Hahn vom Stadttheater in Posen als Ferdinand in Schiller's „Kabale und Liebe gastieren.

Vas Lefs ing Theater bringt gm Sonntag, den 9. Februar,

wiederum eine Lusfspiel. Novität zur ersten Aufführung, und zwar das

Der weitere Spielplan der Woche ist Lustspiel Mittwoch, beiden Novitäten „Untreu“ von Roberto Bracco und „Fräulein Wittwer; von Ludwig Fulda am Dienstag und Freitag gegeben werden. Als Nachmittags⸗Vorstellung gelangt am morgigen Sonntag Ernst von Wildenbruch's Schauspiel Rach „Die Haubenlerche“ zur Aufführung.

Im Refidenz⸗»Theagter findet am Mittwoch, den 5. Februar, die Erstaufführung von Georges Feydeau's „Hotel zum Freihafen! in der Uebertragung und Bearbeitung von Benno Jacobson statt.

Woche von Bisson's Lustspiel Der Herr Direktor“ beherrscht.

Im Theater Unter den Linden geht morgen Nachmittag bei halben Kassenpreisen das pantomimische Ballet Rund um Wien“, in neuer Einstudierung und mit den ersten Kräften besetzt, in Scene. Abends gelangt Millöcker's Operette „Der Bettelstudent“ zur Auf⸗

23 Uhr: Der Hergottschnitzer. Abends 71 Uhr:

Woldemar Sackt war mitunter

Lawn

am: 12

Wilhelm Oechelhaͤuser, wiederholt.

Kreuz“ gegeben. Die Be⸗

Abends 75 Uhr gelangt

ur Aufführung.

hat, mit ihm in festzustellen.

ch wird „Der Talisman‘, am

durch Tirol und

und Sonntag, den oentgen ).

onntag, den 9. Februar

seiner Väter! von Fedor von folgender⸗ ‚Comtesse Gucker! wird Donnerstag und Sonn⸗

Sonnabend und gesucht.

Tennis⸗

Mannigfaltiges.

Mit Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Könlgs

sollen, wie das Milttär Wochenblatt“ mittheilt, 9 . .

in die .

am 14. Juli beginnen. Allerhöchsterfeits ist dazu wiederum ein hren

preis bewilligt worden. Die Propositionen werden später im. Militär-

Leitung in folgender Be Wochenblatt“ und in den Sportzeitungen bekannt ede en werden. 1 fr err Bulß; Weitere Auskunft ertheilt auf Wunsch F. von Schoe

v. .

Turniere zu Homburg v. d.

er zu Homburg

Der Magistrat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, wegen der elektrischen Beleuchtung der Sbersiree von der Jannowitz brücke bis zum Ausstellungspark, mit den Staatsbehörden in Ver⸗ handlung darüber einzutreten: ob es möglich sei, diese Einrichtung . en e n , * ö. , , ö

63 agistrat glaubt, daß die Kosten der Beleuchtung etwa durch einen Beitrag

Kebellmester Weingartner bat, duch Jana. Prülles Dher . Dat o gene Rotbauser, Gontran: Herr des sir oder doch durch Heranziehung der Inkeressenten (Schiffahrt) in l Form von Gebührenzahlung aufgebracht werden könnten. Gegen

die Verunreinigung der Flußläufe durch die Stromschiffer will das Königliche Polizei⸗Präsidlum Maßregeln ergreifen und ist daher mit dem Magiskrat in Verbindung getreten, indem es denselben ersucht

kommissarischez Berathung die geeigneten Maßnahmen

Die Freie photographische Vereinigung veranstaltet am Dienstag, 4. Februar, im Königlichen Mufeum für Völkerkunde ihren 41. Prosektionz⸗Abend. Auf der Tagesordnung stehen folgende Vor⸗ träge bezw. Demonstrationen: Herr W. Rothermundt: Wanderungen

Salzkammergut“; Herr Dr. Neuhauß: Aufnahmen

ttsh nutzer in natürlichen Farben nach Selle'schem Verfahren, hergestellt von 9 niz Pa, Wildenbruch'sche Drama wird in nächster Woche . Pr. Selle⸗; „Aufnahmen nach dem Verfahren von Professor

Mouseron, 1. Februar. Gestern Abend fand auf dem hiesigen Bahnhof ein Zusammen stoß zwischen dem um 4 Uhr 51 Mi— nuten von Tournai abgegangenen Zuge und einem Zuge der franzö— sischen Nordbahn ˖ Gesellschaft statt. Zehn Reisende wurden mehr oder weniger schwer verletzt, doch keiner tödtlich.

Brisbane, schen Bureaus! wurde Townsville (Queensland, Auftralien) am

31. Januar. Nach einer Meldung des Reuter

Sonntag durch einen furchtbaren Sturm heim—

Verschiedene Küstenfahrzeuge werden vermißt, und der Schaben, welcher im Hafen angerichtet wurde, wird auf 30 000 Pfund geschätzt. Man nimmt an, daß das Hochwasser beträchtliche Verluste an Menschenleben verursacht habe.

und „In doppelter Bekehrung“ in Scene. eaters wird auch in der nächsten

London,

B-dur, sowie Werke von Mendels⸗

Friedrich Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25 - 26.

Sonntag: Mit großartiger Ausstattung an Kostümen, Dekorationen und Requisiten: Der HSungerleider. Ausstattungs⸗ Komödie mit Gesang und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und Louis Herrmann, mit theilweiser Benutzung einer Idee des Mark Twain. Musik von Louis Roth. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapellmeister Winns. Anfang 77 Uhr. Montag: Der Hungerleider.

Nenes Theater. Schiffbauerdamm 4 a. / 5. Sonntag: Gastspiel des Herrn Franz Temele vom K. u. K. priv. Carl Theater in Wien. Der Derr Direktor (Monsieur le Birecteur). Lustspiel in 3 Akten von Alexandre Bisson und an Carr. Deutsch von Ferdinand Groß. n Scene gesetzt von Siegmund Lautenburg. Anfang 75 Uhr. ; , Nachmittag: Bruder Martin. Anfang 3 Uhr. Montag (19. Abonnements ⸗Vorstellung): Der Herr Direktor. Dienstag: Der Herr Direktor. Mittwoch: Der Herr Direktor.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Prelsen: Rund um Wien. Pantomimisches Ballet in 9 Bildern von Fr. Gaul und A. M. Willner. Musik von J. Beyer. Der choreographische Theil von Josef Haßsreiter. Neu einstudiert vom Balletmeister Herrn J. Reisinger. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Abends 75 Uhr: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von F. Zell und R. Gene. Musik von Karl Millöcker. Dirigent: Herr Kapell meister Federmann.

Montag: Der Bettelstudent.

Sonnabend, den 8. Februar: Dritter großer Maskenball.

Adolph Ernst. Theater. Sonntag: Ma—⸗ dame Suzette. Vaudeville⸗Posse in 3 Akten von Sylvane und Ordonneau, bearbeitet von Ed. Jacob⸗ son und Jean Kren. Musik von Edmond Andran. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 79 Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Bentral Theater. Ate Jakobstraße Rr. 30.

Sonntag: Emil Thomas a. G. Eine tolle Nacht. Große Ausstattungspofse mit Gelang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musit von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz⸗Arrangementg vom Balletmeister Gund⸗ lach. Anfang 77 Uhr

Montag: Gine tolle Nacht.

Konzerte.

Konert Haus. Karl Meyder Konzert. Sonntag Anfang 6 Uhr. Montag Anfang 7 Uhr.

Korrespondenten in Prätoria hat der Prä Dienstag gelegentlich einer Zusammenkunft dahin geäußert: er habe vor der Affaire, Jameson“ die Frage erörtert, den Forderungen der Uitlander zu genügen, und hoffe, bald in Johannesburg Schul— einrichtungen und eine lokale Regierung bewilligen zu können. In Betreff des Wahlrechts könne er nichts versprechen; denn, wolle man jedem Neuangekommenen dieses Recht zugestehen, so würden die Burghers bald in den Uitlanders aufgehen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

De peschen.

31. Januar. (W. T. B.). Zu dem „Times“ ident Krüger sich am

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Beilage.)

wirkung der Konzertsängerin Fräulein Hamaun⸗ Martinsen.

Dienstag, den 18. Februar: Fastnachts⸗Sub⸗ skriptions⸗Ball. Billets à 3 A im Bureau des Hauses.

Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Sauptprobe zum VRH. Philharmon. Konzert.

, w. Anfang 75 Uhr: VII. Philharmo⸗ nisches Konzert. Dir.: Arthur Nitisch. Sol.: Teresa Carreno.

Zirkus Renz. Karlstraße. Sonntag: Zwei Vorstellungen: Nachmittags 4 Uhr: Grose Vor⸗ stellung mit humoristischen Entrées und Inter- mezzi. Auf vielseitiges Verlangen: 1879/71. Ermäßigte Preise und 1 Kind unter 19 Jahren frei Abends 77 Uhr: Anseerordentliche Vorstellnng. Ein Künstlerfest. Auf das Glän—⸗ zendste insceniert vom Direktor Fr. Renz. Neue Einlage: Die Katastrophe des Riesendampfers „Circentia“. Außerdem in beiden Vorstellungen: Äuftreten von nur Künstler⸗ Spezialitäten allerersten Ranges. Vorführen und Reiten der bestdressierten Freiheits-, Spring⸗ und Schulpferde.

Montag: Ein Künstlerfest. Neue Einlage: Die Katastrophe des Riesendampfers „Circentia“. Erstes Auftreten des Mr. Tarof Skay mit seinen Musik⸗Flammen⸗Instrumenten.

* ·

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth von Starck mit Hrn. Prem. Lieut. Ernst Back (Rudolstadt). Frl. Martha Kobusch mit Hrn. Bürgermeister Dr. Stapenborst (Bielefeld).

Vermählt: Hr. Sec. -Lieut Heinrich Graf zu Rantzau mit Frl. Editha von Arnstedt (Berlin)

Geboren: Ein Sohn: Hrn. See. Lieut. Friedrich Frhrn. von Rotenhan (Berlin). Hrn. Saupt⸗ mann Rudolf von Asmuth J. (Magdeburg). Hrn. Grafen Baudissin⸗Zinzendorf (Rantzau Plön). Hrn. Major von Nosenberg ⸗Gruejezyngki Metz). Hrn. Major a. D. Vie tor von Crousaz (Sorau N..). Eine Tochter: Hrn. Ober⸗ lehrer Dr. Theodor Schmidt (Breslau). .

Gestorben: Hr. Major a. D. Georg Fleisch⸗ hammer (Wiesbaden). Fr. Pastor Schmidt, eb. Seyler (Klosterfelde) Fr. Oberst ⸗Lueut. gira von Wichert, geb. Brodthag (Baden⸗Baden). Hr. Gerichts ⸗Assessor S. Wollstein (Nakeh. Hin. Postsekretar Waldemar Altmann Sohn Erich (Breslau).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen

Max Grube. Anfang 71 Uhr.

Symphonie Konzert, unter freundlicher Mit⸗

leinschließlich Börsen⸗Beilage).

. Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 1. Februar

E86.

Königreich Preußen.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Garnisonbauten.

I Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die im Vertrage be⸗ zeichnete Leistung. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Vertrage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungsanschlägen angenommenen Vordersätze unterliegen jedoch denjenigen Aenderungen, welche ohne wesentliche Abweichung von den dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfen bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.

Abänderungen der Bauentwürfe selbst anzuordnen, bleibt der Bau⸗ leitung vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

2) Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen unter Zugrundelegung der vertragsmäßigen Ein⸗ heitspreise berechnet.

Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsätzen.

3) Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben⸗ leistungen, Vorhalten von Werkzeugen, Geräthen, Rüstungen.

Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen so⸗ wie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen u. s. w. nicht besondere Preisansätze vorgesehen sind, umfassen die verein⸗ barten Preise und Tagelohnsätze zugleich die Vergütung für die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks gehörenden Neben leistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen u. s. w.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen, und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeite kräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent⸗ schädigung hierfür gewährt wird.

4 Mehrleistung gegen den Vertrag.

Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des Garnison⸗Baubeamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage abweichende oder im Verbindungẽanschlage nicht vorgesehene Leistungen ausführen.

Diesem Verbot zuwider von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist die Bauleilsung befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder be⸗ seitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Ver= gütung für derartige Leistungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrage entstanden ist.

5) Minderleistung gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Leistungen zufolge der von dem GarnisonBaubeamten getroffenen Anordnungen unter einer im Ver⸗ trage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wircklichen Schadens.

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (25).

6) Beginn, Fort führung und Vollendung der Leistungen, Versäumnißstrafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und

Lieferungen hat nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten

Fristen zu erfolgen.

Ist über den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so bat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bauleitenden Beamten zu beginnen.

Die Leistung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungs⸗ fristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorrathe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen.

Eine im Vertrage bedungene Versäumnißstrafe gilt nicht für er— lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.

Eine tageweise zu berechnende Versäumnißstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver— zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.

7) Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigep Fortführung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des GarnisonBau⸗ beamten oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Leistungen anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten hiervon sofort schriftliche Anzeige zu erstatten.

Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich bindernden Umstände begründete An⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen.

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Leistungen ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der Aufsichtsbehörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Be⸗ schwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine aa— gemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungẽfristen langstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver— tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung.

Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ist, unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werths der auszeführten Leistungen gegen— über den noch rückständigen, ein von dem verabredeten Durchschnitts— preis entsprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu ermitteln und danach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Falle einer Unterhrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersätz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die eine Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der Aufsichtsbehoͤrde und deren Organen verschuldet sind, oder, inso⸗ weit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen, sich auf Seiten derselben zugetragen haben.

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadenersatz ver— pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind, oder auf seiner Seite sich zu⸗ getras haben.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schaxen—

ersatzforderungen kommen die etwa eingezegenen oder verwirkten Ver⸗

säumnißstrafen in Anrechnung.

Ist die Schadenersatzforderung niedriger als die Versäumnißstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung.

. Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg— lichen Ansprüche das Schiedsgericht (25).

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als sechs Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage fcei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener sechs Monate dem anderen Theil zu⸗ gestellt werden; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa erwachsenen Ansprüche auf Schadenersatz oder Versäumnißstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben aus— bedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung ver⸗ längert wird.

8) Güte der Leistung.

Die Leistungen müssen den besten Regeln der Baukunst und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlages und des Ver— trages entsprechen,

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be—⸗ schäftigt werden.

Leistungen, welche der Garnison⸗Baubeamte den gedachten Be⸗ dingungen nicht entsprechend findet, sind sofort zu beseitigen und durch untadelhafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Baukasse schadlos zu halten.

Arbeiter, welche nach dem Urtheile der Bauleitung untüchtig oder zur Beschäftigung auf der Baustelle ungeeignet sind, müssen auf Ver⸗ langen entlassen und durch andere ersetzt werden.

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be— dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des Garnison⸗BVaubeamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Dem von dem Unternehmer als Bezugsquelle bezeichneten Fabri⸗ kanten wird von dem bauleitenden Beamten Mittheilung gemacht, wenn sich , bezüglich der Ausführung der betreffenden Lieferungen ergeben.

Behufs Ueberwachung steht den Garnison⸗Baubeamten oder den von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeitsplätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

9) Erfüllung der Verbindlichkeiten, welche dem Unter⸗ nehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegen.

Der Unternehmer hat dem bauleitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit ge⸗ schlossenen Vertväge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Arbeitern gegen⸗ über die Verpflichtungen aus dem Arbeitevertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so ist die Aufsichtsbehörde berechtigt, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforder⸗ lichen Unterlagen, Lohnlisten un s. w. dem bauleitenden Beamten zur Verfügung zu stellen.

Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, für die Errichtung einer Baukrankenkasse für die auf dem Bau beschäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, bezw. letztere nach Maßgabe des Gesetzes vom 15. Juni 1883 Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 9 für 1883 betreffend die Kranken⸗ versicherung der Arbeiter, bei einer Krankenkasse, sowie in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. Juli 1884 Reichs-Gesetzblatt Nr. 19 für 1884 gegen Unfall zu versichern.

AUnternehmer haftet der Militärverwaltung für Ausführung dieser Bestimmungen, sowie auch für alle Nachtheile, welche der genannten Verwaltung etwa durch Unterlassung in Beziehung auf die vorgedachten Gesetze entstehen, mit dem von ihm hinterlegten Haftgelde sowie mit seinem ganzen übrigen Vermögen. In gleicher Weise haftet der Unter nebmer der Militärverwaltung für Erfüllung sämmtlicher demselben als Arbeitgeber durch das Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Alters versicherung, vom 22. Juni 1889 auferlegten Verpflichtungen. (cfr. 193 und 109.)

Eine besondere Entschädigung wird für die durch Vorstehendes übernommene Verpflichtung seitens der Militärverwaltung nicht ge— währt.

10 Entziehung der Leistung.

Die Stelle, welche den Zuschlag ertheilt hat, ist berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn sich nach Abschluß desselben herausstellt, daß der Unternehmer vorber mit Anderen Verabredungen behufs Ent haltung von der Verdingung oder sonst zum Schaden der Baukasse getroffen hatte; dieselbe Stelle ist befugt, dem Unternehmer die Ar— beiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen, sowie den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend gefördert sind, oder

c. der Unternehmer den gemäß 9 getroffenen Anordnungen nicht nachkommt.

Vor der Entziehung der Leistung ist der Unternehmer durch ein⸗ geschriebenen Brief unter Androhung der Entziehung zur Beseitigung der vorliegenden Mängel, bezw. zur Befolgung der getroffenen An ordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Von der verfügten Entziehung wird dem Unternehmer durch ein⸗ geschriebenen Brief Eröffaung gemacht.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflichtung desselben zum Schadenersatz finden die Bestimmungen in]? gleich⸗ mäßige Anwendung.

Nach beendeter Leistung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Entziehung dem Unter⸗ nehmer nur innerhalb desjenigen Betrages gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.

Ueber die infolge der Entziehung etwa zu erhebenden vermögens rechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht (25).

11) Ordnungsvorschriften. !

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des letzteren die zu treffenden baulichen An⸗ ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle erforderlich machen? Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bejüglich der Bau— ausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bau⸗ platze den Anocknungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stell · bertreters unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre so—⸗ fortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden. .

Der Unternehmer hat, wenn nicht ein anderes ausdrücklich ver. einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an ben ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinsektion und demnächstige Be⸗ seitigung Sorge tragen.

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe, sowie seiner auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tragen, ist lediglich Sache des Unternehmers.

1 Mitbenutzung von Rüstungen. . Die von dem Unternehmer hergestellten Rüstungen sind während ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgeltlich zur Be⸗ nutzung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im Interesse der bequemeren Benutzung seitens der übrigen Bauhandwerker vorzu⸗ nehmen, ist der Unternehmer nicht verpflichtet.

13) Beobachtung polizeilicher Vorschriften, Haftung des Anternehmers für sgine Angestellten.

Für die Befolgung der bei ,,, zu beachtenden polizeilichen Vorschriten und der etwa besonders ergehenden polizei lichen Anordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner vertragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Auch hat derselbe die zur Verhütung von Unfällen sonst noch erforderlichen Schutz. vorkehrungen an seinen Arbeiten, so lange sich diese in unvollendetem Zustande befinden, auf eigene Kosten und eigene Verantwortung zu treffen. Kosten, welche ihm dadurch erwachsen, sowie Kosten der Arbeiterversicherung können der Baukasse nicht in Rechnung gestellt werden.

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Ver⸗ antwortungen unbeschadet ist er aber auch verpflichtet, eine von dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken.

Für alle Ansprüche, die wegen einer ihm selbst oder seinen Be—⸗ vollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernach- lässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen.

Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Hand⸗ lungen und Unterlassungen seiner Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter persönlich. Er hat insbesondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Baukasse zugefügt wird.

19 Aufmessung während des Baues und Abnahme.

Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen, daß über alle später nicht mehr nachzumessenden Leistungen von beiderseits Beauftragten während der Ausführung gegenseitig anzuerkennende Aufzeichnungen gemacht werden, welche demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen sind.

Von der Vollendung der Leistungen hat der Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thunlichster Beschleunigung anberaumt und dem Uaternehmer schriftlich gegen Behändigungsschein oder mittels eingeschriebenen Briefs bekannt gegeben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verhandlung auf⸗ genommen; auf Verlangen des e, r, ,. muß dies geschehen. Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa erschienenen Stellvertreter mit zu vollziehen.

Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.

Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine, ge⸗ höriger Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternehmer selbst, noch ein Bevollmächtigter desselben, so gelten die durch die Organe der bauleitenden Behörde bewirkten Aufzeichnungen als anerkannt.

Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten finden im Falle der Entziehung (10) diese Bestimmungen gleichmäßige An⸗ wendung.

Müssen Theilleistungen sofort abgenommen werden, so bedarf es einer besonderen Benachrichtigung des Unternehmers hiervon nicht, vielmehr ist es Sache desselben, für seine Anwesenheit oder Ver⸗ tretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.

15) Rechnungsaufstellung.

Bezüglich der formellen Aufstellung der Rechnung, welche in Form, Ausdrucksweise, Bezeichnung der Räume und Reihenfolge der Ansätze genau nach dem Verdingungsanschlage einzurichten ist, hat der Unternehmer den von dem bauleitenden Beamten gestellten Anfor⸗ derungen zu entsprechen.

Etwaige Mebrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen, unter deutlichem Hinweis auf die schriftlichen Vereinbarungen, welche bezüglich derselben getroffen sind.

16 Tagelohnrechnungen.

Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten seitens des Unter⸗ nehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter behufs Prüfung ihrer Richtigkeit vorzulegen.

Etwaige Ausstellungen dagegen werden dem Unternehmer binnen längstens 8 Tagen mitgetheilt.

Die Tagelohnrechnungen sind längstens von 2 zu? Wochen dem bauleitenden Beamten einzureichen.

. 17) Zahlung.

Die Schlußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer einzureichende ostenrechnung alsbald nach vollendeter Prüfung und Feststellung der⸗ selben.

Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Fristen auf Antrag, nach Maßgabe des jeweilig Geleisteten, bis zu der ö dem Garnison⸗Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewährt.

Bleiben bei der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenheiten bestehen, so soll das dem Unternehmer unbestritten zustehende Gut⸗ haben demselben gleichwohl nicht vorenthalten werden.

18) Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht ausdrücklich vorbehaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Auszahlung an⸗ gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem Vertragsverhältniß über die behördlicherseits anerkannten hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und si vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche späͤter

ausgeschlossen ist. 19 Zahlende Kasse.

Alle Zahlungen erfolgen an der in den besonderen Bedingungen

bezeichneten Kasse der Behörde. 69 20 Haftpflicht. Die in den besonderen Bedingungen des Vertrages vorgesehene, in Ermangelung solcher nach den allgemeinen gesetzlichen Vor⸗ schriften sich bestimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende . für die Güte der Leistung beginnt mit dem Zeitpunkt der nahme.

Der Einwand nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter Waaren (Art. 347 des Handels gesetzbuchs) ist nicht statthaft.

. 21) Sicherheitsstellung, Bürge.

Bürgen haben nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde alt Selbstschuldner in den Vertrag mit einzutreten.

22) Sicherheitsstellung Eaution). .

Kautionen können in baarem Gelde, guten Werthpapieren, Sparkassenbüchern oder nach dem Ermessen der Aufsichts behörde auch in sicheren gezogenen Wechseln bestellt werden. Zur ,,, von Unternehmer⸗-Kautionen für Lieferungen und Leistungen sind geeignet anzusehen: