eine dringende neue Eingabe an den Herrn Reichskanzler und den Bundesrath mit der chrerbietigen Äitte zu richten, den in der 22. Plenarversammlung des Deutfchen Landm irthschaftg raths gefaßten, dem ersteren mittels Eingabe vom 14. Mai 1894, dem letzteren mittels Eingabe vom 31. Mai 1894 unterbreiteten Beschlüssen bezüg⸗ . reichsgesetzlichen Regelung des Gesindewefentz baldigst Rechnung
agen.“
(Schluß des Blattes.)
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Portugal.
Durch Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des
Innern sind die Häfen der Probinz Kanton und der Hafen von ongkong für von Beulenpest verseucht erklärt worden. Dänische Antillen.
Zufolge Verfügung der Regierung der dänischen Antillen unter⸗ liegen Herkünfte aus Cuba bei ihrer Ankunft in St. Thomas einer fünfzehntägigen Quarantäne.
Verdingungen im Auslande.
Rumänien.
20. Februar n. St. Kriegs Ministerium in Bukgrest: Für die Militärgerberei: 42 000 Kg Eicheln von der asiatischen Eiche; 15009 Kg dégras moellon; 13 000 kg Tanninextrakt; 13 O0 kg Rindstalg; 10 000 kg Walfischthran.
22. . n. St. Kriegs Ministerium in Bukarest: 10000 Eg verschiedener Thrane und Fette, größere Quantitäten Talg und 214 kg gelbes Wachs.
2. März n. St. Epitropia Generala a Casec Spitalelor in Jassy (Spitalverwaltung): Lieferung des Materials für das Hotel Gehan Racevita in Slanie (Kostenanschlag 54 83 Fres ), sowie für das Königliche Kasino ebendaselbst (Kostenanschlag 57 0060 Fres.).
Bulgarien.
17. Februar n. St., 2 Uhr. Ministerium für öffentliche Bauten und Kommunikationen in Sofig: Lieferung von Brückenkonstruktionen für 6 Straßenbrücken. Voranschlag 300060 Fr., Kaution 15056 Fr.
Verkehr s⸗Anstalten.
Bremen, 4. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Llovd. Der Postdampfer Hohenstaufen“ ist am J. Februar in Per nam bu co angekommen. Der Postdampfer Graf Bismarck ist am 28. Januar in Rio de Janeiro angekommen. Der Post⸗ dampfer „Willehad“ ist am 1. Februar Nachmittags in New⸗— Vork angekommen. Der Reichs Postdampfer ‚Darmstadt“ hat am 3. Februar Vormittags die Reise von Suez nach Aden fort—⸗ gesetzt. Der Reichs Postdampfer Pr inz- Regent Luitpolde hat am 3. Februgr Mittags die Reise von Port Said nach Neapel fortgesetzt. Der Reichs⸗Postdampfer Preußen“ hat am 3. Februar Nachmittags die Reise von Southampton nach Genua fortgesetzt.
London, 3. Februar. (W. T. B.) Der Union ⸗ Dampfer Tartar“' ist auf der Ausreise Sonnabend von Southampton abgegangen.
St. Petersburg, 4. Februar. (W. T. B.) In der Kom mission für die Organisation der Fahrten zur allrussischen Aus⸗ stellung in Nishny⸗Nowgorod wurde die Frage aufgeworfen, welcher Tarif für Separat Eisenbahnzüge festzusetzen sei, die ausländische Gesellschaften und Vereine für die Reise zur Aussteilung bestellen würden. Die Kommission beschloß, daß man sich wegen der⸗ artiger Bestellungen direkt an den Generaf⸗Kommissar der Rishnyer Ausstellung wenden müsse, von dem es abhängen wird, je nach den Umständen den Besuch der Ausstellung durch Gruppen zu gestatten.
Rotterdam, 3 Februar. (W. T. B.) Niederländisch⸗ Amerikanische Dampfschiffahrts - Gesellschaft. Der
Werlterbericht vom 4. Februar,
8 Ubr Morgens. Zeit.
Max Grube. Donnerstag:
Stationen. Wetter. Ivanhoe.
in O Celsius 50 C. — 480 R.
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp. red. in Millim
Temperatur
Belmullet .. bedeckt Aberdeen. wolkig Christiansund W Regen Kopenhagen. Dunst Stockholm. bedeckt , ; heiter t. Petersburg wolkenlos
Moskau ... Schnee
Cork, Queens⸗ k bedeckt Cherbourg. bedeckt n . Nebel . t Nebel mburg . Nebel) winemünde z bedeckt ⸗) Neufahrwasser 3 * rolkig?) Memel ... halb bed. h)
ö . ö ünster ... Karlsruhe ..
. O de dòà = do
l 23
man. Anfang Donnerstag:
— — — — — O do d
7 Uhr.
wolkenlos und Liebe.
wolkenl. ) heiter) bedeckt heiter
3 heite ?) wolkig
Guckerl.
1.
Schauspiel haus. Lustspiel Skowronnek. In Seene gesetzt vom Ober. Regisseur r r Anfang 74 Uhr. r Der Herr Direktor. oranzeige: Sonntag, den 9. Februar, Nachmittags
Romantische Oper in 4 Akten von 3 Uhr: Zu halben Preisen: Bruder Martin.
Arthur Sullivan. ; namigem Roman bearbeitet von Julian Sturgis, deutich von H. Wittmann. ; Schauspielhaus. 37. Vorstellung. Ein Sommer. nachtstraum von William Shakespeare, übersetzt von August Wilhelm von Schlegel. Felix Mendelssohn⸗Bartholdy. Graeb. Anfang 73 Uhr.
Dentsches Theater. Mittwoch: Der Talis
Hierauf: Zum ersten Male wiederholt: Liebelei. der Freitag: Die Weber.
Berliner Theater. Mittwoch: Faust. Anfang
Donnerstag: Freitag (21.
Lessing Theater.
Anfang 74 Uhr. Donnerstag: Freitag: Untreu. — Hierauf: Fräulein Wittwe.
Dampfer Sp aarndam“ ist am Sonnabend Nachmittag von New-⸗JYJork abgegangen Der Dampfer Zaandam“ hat heute Vormittag, der Dampfer Schiedam“ heute Nachmittag Lizard
passiert.
New⸗gork, 3. Februar. (W. T. B.). Die New Nork World“ meldet aus Caracas, daß der Minister der öffentlichen Arbeiten Maurique dem englischen Ober, Aufsichtẽbeamten der Juanta⸗-Barcelona⸗Eisenbahn eine Geldstrafe von 100 Doll. für den Tag auferlegte, weil dieser sich weigerte, den von ihm wegen Geschäftsstille eingestellten Passagierdienst wieder aufzunehmen. Bie
Eisenbahnverwaltung wird von der Presse heftig angegriffen.
Theater nud Musik.
Konzerte. . 1? Das siebente Philharmonische Konzert, welch s gestern unter ö des Kapellmeisters Arthur Nikisch stattfand, wurde mit Wagner's Ouvertüre zur Oper „Der fliegende Holländer eröffnet. Die Solistin des Abends, Frau Teresa Carreñ o, die bei ihrem Erscheinen durch Applaus bewillkommnet wurde, tru das Beethoven'sche Klavierkonzert Nr. 5, Es- dur, so fünstlerif vollendet vor, wie man es selten hört. Die Kraft des Anschlags, der dennoch nie eine Härte spüren ließ, die Zartheit ihres ianosund die edle Vortragsweise bei äußerer Ruhe und mäßigem i e e ließen in der Vortragenden die Künstlerin ersten Ranges Lauter Beifall und mehrmaliger . folgten ihrem Eine gleichfalls günstige Aufnahme fand die am Schluß des Abends ausgeführte „‚Ungarische Phantasie! Orchester von Liszt. Dieser Phantasie gingen Smetana's beliebte Ouzertüre zur. Oper. „Die verkaufte Braut und die Symphonie „Harald in Italien? von Berlioz voraus, die hier bereits vor zwei Jahren in einem Konzert der Königlichen Kapelle unter Weingartner's Leitung zur Aufführung gelangte. Bei aller Anerkennung der glänzenden Behandlung des Orchesters und der tonmalerischen Schönheiten der Instrumentation werden doch in diesem mehr als eine Stunde in Anspruch nehmenden Werke erhebliche Längen fühlbar, die mitunter eine in. Fortführung der musikalischen Ge⸗ danken vermissen lassen. Außerdem bleibt es schwer erklärlich, weshalb der edle Held Harald durch seine Theilnahme an den wüsten Gelagen einer Räuberbande in den Höhlen der Abruzzen in einem so krassen Gegen⸗ satz zu seiner ursprünglichen Natur geschildert wird. Dennoch ist grade dieser letzte Satz, der mit dem Hinsterben des Helden schließt, voll von phantastischen, kühnen und originellen musikalischen Gedanken. Dem schwungvoll vorgetragenen Werke folgte sehr leb— hafter Beifall und Hervorruf seines umsichtigen Dirigenten. Das in diese Symphonie auf persönliche Veranlassung Paganini's eingefügte Solo 'für die Viola alta wurde von Herrn Professor Herrmann Ritter sebr lobenswerth ausgeführt. Am Sonnabend gab der Pianist Joseph Lhévinne aus Moskau im Saal Bechstein einen Klavier⸗Abend, den er mit Beethoven's gedankenreicher, selten gehörter Sonate in B-dur, op. 166, er- öffnete. Abgesehen von einigen willkürlichen dee lhnen in den Tempobewegungen, war die Wiedergabe dieses schwierigen Werks meist eine gelungene. Das Spiel des Konzertgebers, der sich bereits durch seine Mitwirkung in dem „Russischen Konzert“ hierselbst gut eingeführt hat, ist klar und ausdrucksvoll; ein mäßiger Pedalgebrauch kommt der Deutlichkeit seiner Passagen sehr zu statten. Auch in dem Vortrag der Toccata von Schumann, dem Schubert'schen G-dur- Impromptu, sowie in einigen Stücken von Mendelssohn, Chopin und Anderen kamen diese Vorzüge zur Geltung. Der Konzertgeber erntete für seine Leistungen verdiente Anerkennung.
erkennen.
Spiel. ! für Klavier und
Im Königlichen Opernhause wird morgen Richard Wagner's Walküre“ unter Kapellmeister Weingartneris Leitung in folgender Besetzung gegeben: Siegmund: Herr Sylva; Hunding: Herr Krasa; Wotan: Herr Stammer; Sieglinde: Frau Pierson; Brünnhilde: Frau Sucher; Fricka: Frau Goetze; Walküren: die Damen Pohl, Hiedler, Deppe, Weitz, Krainz, Varena, Reinl, Kopka.
Die kranke In Scene gesetzt
36. Vorstellung. von Richard Anfang 74 Uhr.
in 4 Aufzügen
Opernhaus. 34. Vorstellung.
Nach Walter Scott's gleich-
Anfang 3 Uhr. Julius Fritzsche.
Bettelstudent.
und R. Gene. Musik von
Musik von
Tanz von Emil tien
Donnerstag: Norrie. Sonnabend: Dritter Sonntag, Abends 71
Die schöne Helena.
73 Uhr. Der zerbrochene Krug. —
Helena.
. Adolph Ernst. Theater.
dame Snzette.
König Heinrich. son und Jean Kren.
Abonnements. Vorstellung): Kabale
Mittwoch: Comtesse Guckerl.
Comtesse Nacht. Julius Freund.
Im Königlichen Schauspielhause gelangt mor sechsten Mal Richard Skowronnek'z vieraktiges Lustspiel D . mit den Damen Poppe, Schramm, von Mayburg,
. . den Herren Vollmer, Molenar, Hartmann u
ur Aufführung. ; 8 ,, wird ‚Comtesse Gucker am nächsten Sonntag zum ersten Mal als Nachmitta 8.Vorstellung zu den üblichen ermäßigten ee, zur Aufführung gelangen. Der Vorverkauf fir diese Vorstellung findet ohne Berechnung von Vormerkgebühren tãglich Vormittags an der Kasse des Theaters statt. .
Mannigfaltiges.
Die Deutsche Gesellschaft für volksthümliche Natur— kunde hielt am vergangenen Donnerstag in der Aula des Dorotheen. städtischen Realgymnasiums ihre erste Jahres versamm lung ab. Der erstattete Jahresbericht lieferte einen erfreulichen Beweis für das stete Wachsthum der Gesellschaft und das thätige Interesse, welches der— selben und ihrer gemeinnützigen Arbeit aus allen Beruf kreisen ent-
egengebracht wird. Auch Damen hefinden sich bereits in stattlicher ee unter den Mitgliedern. Der seitherige geschäftsführende Ausschuß wurde wiedergewählt. Meldungen zum Beitritt nimmt der chriftführer, Herr Oberlehrer Dr.,. Greif, Engel⸗ Ufer 1, entgegen. Der Mindestbeitrag beträgt jährlich 2 * Da die Gesellschaft außer der Veranstaltung allgemein verständlicher Vorträge auch regelmäßige Besuche naturwissenschaft⸗ licher ,,,, und Institute, sowie Exkursionen in die Um— egend in ihren Arbeitsplan aufgenommen hat, so hat die Zentral. telle für Arbeiter⸗Wohlfahrtseinrichtun gen ihr die Führung von Arbeiterabtheilungen durch die naturwissenschaftlichen Museen übertragen. In nächster Zeit hofft die Gesellschaft mit der Veranstaltung von Vorträgen in Arbeitervierteln weiter vorgehen zu können. Erwähnt sei noch, daß im Anschluß an die Generalpen, sammlung eine Ausstellung verschiedener Anschauungsmittel stattfand, die besonders aus dem Gebiet der Biologie, der immelsphotographie und der Volkshygiene des Interessanten eine reiche Fülle bot.
Während der Dauer der Berliner Gewerbe. Ausstellung gedenkt die Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspfktege im Vortrags saale des Chemiegebäudes daselbst öffentliche Vorträge zu veranstalten. In Aussicht genommen sind sechs derartige Vorträge und für vier derselben auch die Redner bereits gewonnen In einer außerordentlichen Sitzung des Vereins, die am 14. d. M. stattfinden soll, wird der Geheime Medizinal. Rath, Professor Leyden über die Aufgaben der Brandenburgischen Heilstätten für Lungenkranke sprechen.
Das neu eingerichtete Berliner Fahrrad-Dienstmanns— Institut versendet ein Plakat, auf dem feine Hauptstandplätze nebst Telephonfirmen bezeichnet sind. Durch das Entgegenkommen der darauf angeführten Firmen ist jedermann in der Lage, sich in Kürze von jeder Fernsprechstelle aus einen Fahrrad⸗Dienstmann herbeizurufen. Für den bis zum Auftraggeber zurückzulegenden Weg sind dem Dienst⸗ mann innerhalb der Stadt 10 A auf die. gleichfalls auf dem Plakat angegebenen — vom Königlichen Polizei⸗Präsidium genehmigten tarifmäßigen Sätze zu vergüten.
Venedig 4. Februar. In der vergangenen Nacht wurde der größere Theil der Maschinen der Flanellfabrit von Herion durch eine Feuersbrun st zerstört. Bei dem Brande wurden etwa 10 Personen verletzt, darunter zwei Feuerwehrleute schwer.
Phäladelphia, 3. Februar. In der Chestnutstreet wunde ein sie benstöckiges Haus nebst anstoßenden Gebäuden durch ein großes Feuer zerstört; der Schaden beträgt zwei Millionen Dollars.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
von Sigmund Lautenburg.
Donnerstag: Der Herr Direktor.
Theater Unter den Linden. Mittwoch: Neu einstudiert: Der Operette in 3 Akten von F. Zell Karl Millöcker. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang
Der Bettelstudent. Freitag: Erstes Gastspiel der Frau Petterson
roßer Maskenball. hr: Zweites Gastspiel Frau Petterson Norrie.
Mittwoch: Ma⸗
Vaudeville⸗Posse in 3 Akten von
Sylvane und Ordonneau, bearbeitet von Ed. Jacob—
Musik von Edmond Audran.
In Scene gesetzt von Adolph Einst. Anfang 73 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Fentral Theater. Alt. Jakobstraße Rr. z Mittwoch: Emil Thomas a. G. Eine tolle Große Ausstattungspofse mit Gesang unt Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Mustk von Julius Einödshofer
Rreszlau 264. wolti Me dir.. Nebel . O wolkenlos m
d — O X R R C
5) Reif.
„ Uebersicht der Witterung.
Der Kern des Hochdruckgebiets, welches die ganze DVälfte Sürwest Europas überdeckt, liegt heute über Süddeutschland, wo die Barometerstände stellenweife 781 mm überschritten haben. Das barometrische Minimum, welches gestern über Lappland lag, ist ostwärtz über das Weiße Meer binaus fort-
eschritten. In Deutschland ist das Wetter still, theils 6 theils neblig, sonst trocken und allentbalben kälter; im Binnenlande liegt die Morgentemperatur fast überall unter dem Gefrierpunkt. In Rordwest⸗ Eur epa ist das Baromet r wieder stark gefall n. indessen ist eine erhebliche Aenderung der bestehenden Witterungs⸗ verhältnisse demnächst noch nicht wahrscheinlich.
Deutsche Seewarte.
Theater. Königliche Schaͤnuspiele. Mittwoch: Opern—
haus. 33 Vorstellung. Die Walküre in 3 Akten von Richard Wagner. Dirigent: Kapellmeister
Residenz Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Zum ersten Male: Hotel zum Freihafen. (L Hötel du Lipre Echnn e.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, übersetzt und bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 75 Uhr.
— ö und folgende Tage: Hotel zum Frei⸗ afen.
Friedrich · Wilhelmslädtisches Theater. Chausseestraße 25 - 26.
Mittwoch: Mit großartiger Ausstattung an Kostümen, Dekorationen und Requisiten: Der Hungerleider. Ausstattungs Komödie mit Gesang und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und Louitz Herrmann, mit theilweiser Benutzung einer Idee des Mark Twain. Musik von Louis Roth. In Scene gesetzt von Julius ee fe Dirigent: Herr Kapellmeister Winné. Anfang 7 Uhr.
Donnertztag: Der Hungerleider.
Nenes Theater. Schiffbauerdamm 4a. / 6. Mittwoch: Gastspiel des Herrn gran Tewele vom K. u. K. priv. Carl Theater in Wien. Der 6e Direktor (Monsieur 10 COPirectenr). ustspiel in 3 Akten von Alexandre Bisson und
Weingartner. Anfang 7 Uhr.
Fabrice Carr. Deutsch von Ferdinand Groß.
In Seene gesetzt vom Direksor Richard Schultz. Die Tanz-Arrangementz vom Balletmeister Gund. lach. Anfang 77 Ubr.
Donnerstag Eine tolle Nacht.
Donnerstag: Ein Künstlerfest. Neue Einlage: Die Katastrophe des Riesendampfers „Eir⸗ centia!. :
Sonntag: 2 Vorstellungen: Nachmittags 4 Uhr (ermäßigte Preise und 1 Kind unter 10 Jahren frei)h: E8 TG / 71. Abends 75 Uhr: Ein Künstler⸗ fest. Seit 5 Monaten befindet sich in Ein. studierung und scenischer Vorbereitung: Lustige Blätter!
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Jeannette Schön mit Hrn. Ritter gutsbesitzer Joachim von Jagow (Schloß Brestau—
Schniebienchen b. Niewerle N.⸗L.). Verehelicht: Hr. Amterichter Wilhelm Richter mit
Frl. Else Lomnitz (Kreuzburg O. S.). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister a. D.
und Gestüts⸗ Direktor Kieckebusch (Landgestüt
Gnesen) — Hrn. Hauptmann von Grote ( Potsdam).
— Eine Tochter: Hrn. Amtmann A. Nehring
(Domäne Watenstedt). — * Fabrik. Direktor
Schulze (Berlin). — Hrn. Prem. Lieut. Constant
Frhrn. Quadt⸗Wykradt⸗Hüchtenbruck (Berlin). Gestor ben; Fr. Major Marie Wermelekirch, geb.
Jeserich (Halle a. S.). — Hrn. Grafen Baudissin⸗
Zinzendorf Sohn Wolf (Rantzau b. Plön). — Hr.
Vauptmann a. D. und Rittergut besitzer Berger
(Zembewo). — Hr. Superintendent Paul Neu⸗
mann (Bütow) — Hr. Frhr. Eugen Laur von
Münchofen (Dre den — Hrn. Kurt von Robr
Sohn Oswald (Hürersloh).— Dr. Hauptmann
a. D. Wilbelm Kuhlwein (Berlin). — Verw. Fr.
General-⸗Lieut. Karoline Freifr von Falkenstein,
geb. Schröder (Potsdam). — Hrn. Sito Frhn.
von Stosch Lan au Tochter Helene (Breslau). —
Hr. Major a. D. Otto von Studn tz (Rreblau).
— Hr. Landgerichts ⸗Rath a. D. Carl Schaeffer
Direktion:
Die schöne
Konzerte.
Aonzert · ans. Dienstag, den 18. Februar: , . Subskriptions ⸗ Ball. Bureau des Hauses.
Sing ⸗Ahademie. Mittwoch, Anfang 8 Uhr: Lieder⸗Abend von Edith Bagg.
Saal Pechstein. Linkstraße 42.
Anfang 795 Uhr: (Ges.) und Didrie
Konzert von Helene Opi Ostermann ( Viol.) 36.
(Berlin) — Hr. Professor Robert Trossin (Berlin. — Hr. Gymnasial⸗Direktor a. D. Dr. Friedrich Strehlke (Charlottenburg). — Hr. Amtz⸗ gerichts Rath Ansinn (Greifswald! — Hr. Land⸗ gerichts · Pꝛäsident Wilhelm Schmidthals (Schweid⸗ nitzj. — Verw. Fr. Kasernen⸗Inspektor Rosa e geb. Galke (Schweidnitz = Hr. , ath Wilhelm Scheuermann (Liegnitz). — Hr. Kommissions⸗Rath Rudolph Moll (Breslau).
Billets im
Mittwoch, ; ; * Verantwortlicher Redakteur: Siem enroth
in Berlin.
Zirkus Renz. Karlstraße. Mittwoch, Abende Extra ⸗Vorstellung. Ein Künstlerfest. Auf zendste insceniert vom Direktor Einlage: Die Katastrophe des „Circentig“. Künstler ⸗S
75 Uhr: Erfolg!
führen der
Direktors und des b
7 Renz. iesendampfers ; Auftreten von nur , . allerersten Ranges. erühmten Original. Dreffuren des 1 Renz. eliebten Augu
Außerdem:
Auftreten sämmtlicher Clowns st Mr. Lavater g
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagte⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Neun Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
owie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent.
l. An 3 ers r nr r jeh ahnten ar .
Attien und Attiengesellschaften) für die Woch vom 27. Januar bis 1. Februar 1896.
Großartiger das Glaͤn⸗ Neue
Vor⸗
Deutscher Reichstag. 30. Sitzung vom 3. Februar, 1 Uhr.
Tagesordnung: Erste Berathung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Zur Einleitung der Berathung nimmt das Wort der Staalssekretär des Reichs-Justizamts Nieberding:
Meine Herren! Das Gesetzbuch, welches Ihnen im Entwurf heute vorliegt, und das bestimmt ist, auf dem Gebiete des Vermögen? ⸗ und des Familienrechts für unser Vaterland die so oft ersehnte und doch nie errungene Rechtseinheit herbeizuführen, ist die Frucht einer Arbeit von mehr als zwanzig Jahren. Drei Kommissionen haben ihm ihre Thätigkeit gewidmet: eine Vorkommission, berufen, die Grundlagen und den Umfang des Gesetzentwurfs so festzustellen, wie dies im wesentlichen auch für den gegenwärtigen Entwurf maßgebend gewesen ist; eine erste Hauptkommission, bestehend aus hervorragenden Kennern des Rechts in den verschiedenen Rechtsgebieten Deutschlands, mit dem Auftrage, aus dem gewaltigen Rechtsstoffe, der sich im Laufe der Jahrhunderte in Deutschland aufgethürmt hatte, den Ent— wurf eines Gesetzbuchs herauszubauen, und als dieser Auftrag nicht im Sinne der öffentlichen Meinung und auch nicht zur vollen Be— friedigung der verbündeten Regierungen ausgefallen war, eine zweite Hauptkommission, welche berufen war, die Arbeit der ersten Kom⸗ mission zu revidieren, und der wir im wesentlichen das Gesetz⸗ gebungswerk verdanken, das heute vor Ihnen liegt.
Während die erste Kommission nur aus rechtsgelehrten Mitglie⸗ dern bestand, gehörten der zweiten auch Vertrauensmänner an aus großen Parteien des Reichstags und sachkundige Vertreter der sogenannten produktiven Stände: der Land und Forstwirth⸗ schaft, des Bergbaues, des Gewerbefleißes und des Handels. Wäh⸗ rend die erste Kommission in der Stille der Studierstube und unter dem Geheimnisse der amtlichen Bureaux, fern von dem Pulsschlag des Lebens, lange Jahre hindurch ihrer Aufgabe sich ge⸗ widmet hat, hat die zweite Kommission gearbeitet, wenn ich so sagen darf, auf dem Markt des öffentlichen Lebens, in Fühlung mit den Parteien des Hauses, in Beziehung zu den großen Interessen⸗ gruppen, die unser wirthschaftliches Leben beherrschen. Ihre Aufgabe war es, den gewaltigen Stoff an Kritik, an Wünschen und Be— denken, welche die Veröffentlichung des ersten Entwurfs hervorgerufen hatte, zu sichten und darauf zu prüfen, inwieweit die darin zum Aus—⸗ druck gebrachten Erinnerungen mit den Interessen des Landes im Ein⸗ klang waren. Sie veröffentlichte gleich, nachdem ihre Entschlüsse gefaßt waren, den Inhalt derselben, um der öffentlichen Meinung unverweilt Gelegenheit zur Beurtheilung zu geben. Diese Kritik wieder wurde von der Kommission dankbar aufgenommen und in weiteren Lesungen des Entwurfs verwerthet. Ueber alle ihre Sitzungen wurde durch die öffent lichen Blätter der Bevölkerung Rechenschaft abgelegt. Diese Mit⸗ theilungen regten in weiten Kreisen, nicht bloß unter den Juristen, nicht bloß in den gelehrten Ständen, nein, auch darüber hinaus, neue Wünsche und Anträge an, die gleichfalls von der Kommission mit Auf— merksamkeit hingenommen und verwerthet worden sind. Weit über die Grenze unseres Vaterlandes hinaus, von drüben, jenseits des Ozeans, her sind in dieser Weise Erinnerungen und Verbesserungs—« vorschläge an die Kommission gekommen: Zeugnisse des warmen Interesses, welches unsere Volksgenossen auch außerhalb unserer Grenzen an dem nationalen Werke nahmen. Und so, meine Herren, glaube ich, darf man sagen, daß der vorliegende Entwurf, wenn er naturgemäß auch nicht alle Kreise des Volkes befriedigt, nicht mehr der Ausdruck der Meinungen einer auf eine kleine Mitgliederzahl be— schränkten Kommission ist, sondern der Ausdruck der Auffassung in weiten, ja in den weit überwiegenden Kreisen des deutschen Volkes. Aber, meine Herren, damit habe ich den geistigen Inhalt des Entwurfs noch nicht erschöpft. Der Entwurf reicht in seinen Anfängen und Quellen über unsere Generation in die Vergangenheit hinein. Indem er jetzt an der Neige dieses Jahrhunderts an die Oeffentlichkeit tritt, an der Neige eines Jahrhunderts, welches den modernen Staat geboren hat, darf man sagen, daß er gewissermaßen den Niederschlag bildet derjenigen rechtlichen, sittlichen und politischen Anschauungen, die unter den Strömungen und Gegenströmungen der vergangenen Jahrzehnte, seit den Freiheitskriegen allmählich in den festen Besitz des Gewissens des deutschen Volks übergegangen sind. Denn, wie gesagt, an diesem Entwurf hat nicht bloß unsere Generation ge⸗ arbeitet; an ihn hat das deutsche Volk vor uns gedacht und die geistige Kraft der Nation lange vor unserer Zeit hat an ihm gearbeitet.
Seitdem bald nach den Freibeitskriegen zuerst das Machtwort von Goerres die politische Welt für die Schaffung eines einheit— lichen Rechts im Vaterland zu gewinnen suchte, seitdem dann der Heidelberger Rechtslehrer Thibaut auftrat, um in jenem denk⸗ würdigen Streite mit dem Berliner Savigny die Juristenwelt für ein einheitliches deutsches bürgerliches Recht zu begeistern, als weiterhin die preußische Regierung in der Erkennt niß, daß das Allgemeine Landrecht des vorigen Jahrhunderts für die anderen Zeiten und für die erweiterten Ver⸗ hältnisse des preußischen Staats nicht mehr genüge, die Initiative ergriff, um eine neue Modifikation des bürgerlichen Rechts in Preußen herbeizufũhren, als diesem Vorgehen die baverische und die hessische Regierung folgten, vorlaufig hoffnungslos, was die Aussichten auf ein gemeinsames deutsches Recht betraf, zunäͤchst darauf bedacht, für ihr eigenes Land die Rechtseinheit zu schaffen, als dem gleichen Vor⸗ gehen die sächsische Regierung folgte und glücklicher als die anderen Regierungen dahin gelangte, in den oer Jahren ein einheitliches bürgerliches Recht für Sachfen festzustellen, als selbst der deutsche Bundestag seine partikularistischen Neigungen soweit überwinden mußte, daß eine Kommission eingesetzt wurde zur Berathung eines gemein samen deutschen Obligationenrechts: in allen diesen Phasen war der Gedanke maßgebend und durchschlagend, daß der gegenwärtige Rechtszustand Deutschlands ungenügend, unhaltbar sei, daß es nothwendig sei, zu einer Kodifikation des deutschen Rechts zu gelangen, sei es un
*
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 31.
Berlin, Dienstag, den 4. Februar
mittelbar durch ein deutsches Gesetzbuch, sei es mittelbar auf dem Wege zunächst einer vartikulareinheitlichen Gestaltung des Rechts.
Dieser Gedanke hat die deutsche Welt auch weiter bewegt. Er schrieb in die Reichsverfassung von 1849 die Forderung eines einheitlichen bürgerlichen Rechts hinein; er ließ den deutschen Juristentag, nicht nur die Vertretung der deutschen gelehrten Juristen, sondern vor allem derjenigen, die mitten im Leben des Volks stehen, nach seiner Bildung als erste Forderung in sein Programm ein einheitliches bürgerliches Recht aufnehmen. Er brachte uns das deutsche Handelsgesetzbuch. Nachdem der Reichstag des Norddeutschen Bundes zusammengetreten war, war er kaum konstituiert, als er schon die Forderung stellte nach einem einheitlichen deutschen Recht, und der Reichstag des Deutschen Reichs folgte ihm, indem er, eben zusammengetreten, diese Forderung wiederholte. Diesem Drängen, meine Herren, verdanken wir dat Gesetz vom 20. Dezember 1873, das heute unsere Legitimation bildet, wenn wir die Frage eines ge— meinsamen Gesetzbuchs praktisch diskutieren.
Damals freilich, meine Herren, unter dem Drang der nationalen Begeisterung, war man sich der großen Schwierigkeiten, die gerade in Deutschland der Schaffung eines einheitlichen Rechts entgegenstehen, doch nicht ganz bewußt, und schwerlich hat man gedacht, daß fast ein Menschenalter vorübergehen würde, bevor die verbündeten Regierungen in die Lage kommen würden, dem Reichstag eine Vorlage zu machen, die dem Gedanken des Gesetzes von 1873 entspreche. Aber, meine Herren, ich glaube, ein Blick auf den Rechtszustand, wie er war und leider gegenwärtig noch ist, wird diese lange Zögerung nicht als eine Säumniß der verbündeten Regierungen erscheinen lassen. Vergegenwärtigen wir uns den derzeitigen Rechtszustand, wie ihn wohl niemals in der Welt ein großes Kulturland so lange in solcher Zerrissenheit, Verworrenhelt und Unklarheit ertragen hat. Die, wenn ich so sagen darf, geographische Rechtslage in Deutschland ist etwa folgende: Mitten durch unser Vaterland hindurch, von den Alpen bis an die Nord-⸗Ostsee, im Süden zwischen dem Schwarzwald und dem Böhmerwald, im Norden zwischen der Weser und dem Elbstrom, zieht sich ein breites Landgebiet, und den Osten Deutschlands auseinanderreihst und vom gemeinen Recht beherrscht ist, d. h. von dem gemeinen römischen Recht, das vor fast 15 Tausend Jahren in Byzanz geschaffen wurde und in lateinischer Sprache geschrieben ist. Also dieses Recht herrscht in dem Herzen Deutschlands, aber nicht allein. In buntem Durcheinander sind neben ihm Trümmer alter Volksrechte, alter Landrechte, alterthümliche Kodifikationen veralteter Stadtrechte, Privilegien und Statuten oft von wunderlicher Gestalt in Geltung, sodaß das mitteldeutsche Gebiet in weit über 100 Gebiete mit ver⸗ schiedenen Rechtsnormen zerfällt. Im Osten unseres Vaterlandes herrscht sodann neben einem Stück gemeinen Rechts an der Ostsee⸗ küste und neben dem kleinen Gebiete, welches vom sächsischen Gesetz⸗ buch beherrscht wird, das preußische Allgemeine Landrecht, aber bei Leibe nicht einheitlich, gleichmäßig und allein; theilweise ist es prinzipales Recht und hat alles andere Recht verdrängt, theilweise gelten vor ihm neu kodifizierte Provinzialrechte, theilweise gelten mit ihm Rechte alterthümlicher Art aus vergangenen Jahrhunderten. Im Westen unseres Vaterlandes endlich herrscht nördlich ebenfalls noch in gewissen Gebietsinseln, wenn ich so sagen darf, das gemeine Recht oder das preußische Recht, Allgemeines Landrecht. Den übrigen ganzen Westen beherrscht das französische Recht. Von dem Punkt an, wo der Rhein in unser Land eintritt, bis dahin, wo er wieder über unsere Grenzen geht, herrscht in unseren westlichen Ge⸗ bieten das Recht Frankreichs, unseres Nachbars jenseits der westlichen Grenzen.
In Zahlen ausgedrückt, meine Herren, kann man sagen, stehen bon den 50 Millionen Einwohnern, die, rund gerechnet, das Deutsche Reich enthält, etwa 7 unter dem Recht des Königreichs Sachsent etwa 170/09 unter französischem Recht; das gemeine römische Recht mit alten deutschen Partikularrechtsresten gilt für etwa 33 G der Be⸗ völkerung; das Landrecht herrscht in den übrigen Theilen des Landes, rund 43 00 der Bevölkerung. Nach diesen Zahlen würde man an nehmen dürfen, daß das Landrecht und nächst ihm das gemeine Recht die überwältigende Geltung in Deutschland behaupte; aber hier tritt die Thatsache hinzu, daß neben und vor diesen Nechten noch andere partikulare Rechte in Geltung sind. Wenn wir diesen Umstand mit in Rechnung ziehen, dann müssen wir, ich muß wohl sagen, leider gestehen, daß dassenige Gebiet, in welchem ein einheitliches Recht am mächtigsten, am geschlossensten für einen verhältnißmäßig großen Theil des deutschen Volks herrscht, das Gebiet des französischen Rechts ist. Nach der inneren Kraft gerechnet, hat im Deutschen Reich das französische Recht die Oberhand. Das, meine Herren, giebt zu denken. Auch nach einer anderen Richtung hin läßt sich der gegen= wärtige Rechtszustand Deutschland in elner für uns nicht gerade schmeichelhaften Weise charakterisieren; ich darf das nicht unterdrücken, wenn der Wahrheit die Ehre gegeben und die Unhaltbarkeit unserer jetzigen Rechtgzustände vollständig dargelegt werden soll. Wenn ich frage, in welcher Spracke die Rechtsquellen geschrieben sind, nach denen das deutsche Volk sein Recht nimmt, so ist die Antwort die: Im Osten unseres Vaterlandes gilt deutschsprachiges Recht, das sächsische Gesetzbuch, das preußische Landrecht. In den mittleren Theilen unseres Vaterlandes gilt das Recht Justinian's, in lateinischer Sprache, zum theil sogar griechisch geschrieben. — 33 o unserer Be⸗ völkerung sind in der Lage, ihr Recht zu nehmen aus diesen Rechts quellen abgestorbener Sprachen. — Im Westen unseres Vaterlandes, im Großherzogthum Baden, gilt französisches Recht in deutscher Uebersetzung, aptiert für die besonderen Verbältnisse des Staats; in allen übrigen westlichen Theilen des Reichs gilt dagegen der Code in seiner ursprünglichen Gestalt, in französischer Sprache. Das sind etwa 149 des deutschen Volks! 140, des deutschen Volks sind in der Lage, ihr Recht zu nehmen aus einem Gesetz buche französischer Sprache, das nur die Gebildeten verstehen. 460ͤ0 des deutschen Volks, d. b. fast die Hälfte Deutschlands hat sein Recht zu suchen in Quellen, denen seine eigene Sprache verschlossen ist.
das den Westen
Da ist es begreiflich, meine Herren, daß, als die Freiheitskriege vorüber waren, das deutsche Volk in seinem aufflammenden National gefühl diesen Zustand schwer empfand, und es ist auch verstãndlich, wean unsere Zeit die Verantwortlichkeit empfindet, diesem Zustande endlich ein Ende zu machen. (Bravoh
Nun, meine Herren, auf jenem Trümmerfelde deutscher Rechts- einrichtungen, wie ich es eben geschildert habe, mußten die Männer, die berufen waren, das Gesetzbuch herzustellen, die Bausteine suchen, aus denen der neue Rechtsbau hergestellt werden sollte. Das war eine schwierige, eine verantwortungs volle Aufgabe: schwierig, weil ihnen sofort die Frage entgegentrat: aus welchem dieser verschiedenen Rechts⸗ gebiete soll vorwiegend das Material für den Neubau genommen werden? — verantwortungsvoll, weil natürlich die Bevölkerung jedes Rechtsgebiets, das sich mit seinen Anschauungen und Einrichtungen bei diesem Neubau vernachlässigt glaubte, Rechenschaft von jenen Männern verlangte, die den Bau zu schaffen hatten. Indessen konnte es für die Kommission schließlich kein Zweifel sein, daß weder die bestehende Rechtskodifikation, noch auch das alte gemeine römisch⸗ deutsche Recht zur maßgebenden Grundlage für unser neues bũrger⸗ liches Recht genommen werden durften. Die Kommission hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß sie das Recht aufbauen wolle nach Gründen der Zweckmäßigkeit, im Anschluß an die Traditionen, die im deutschen Volk vorwiegend walteten, ohne Bruch mit der Vergangenheit, aber auch ohne Liebhaberei für abgestorbene Dinge. So gelangte sie zu der Ueberzeugung, daß trotz allen Rufens, das in neuerer Zeit ein überspanntes nationales Gefühl dahin laut werden ließ: das deutsche Recht müsse wahrhaft deutsch und nur aus deutschen Quellen geschöpft sein, — bei der Errichtung des neuen Rechtsbaues das römische Recht, wie es einmal in Deutschland besteht, nicht übergangen werden durfte. Denn das römische Recht, wie es bei uns besteht, ist nicht römisches Recht mehr in dem strengen nationalen Sinne; es ist gemodelt und theilweise deutsch geworden in der geistigen Arbeit Deutsch= lands von vier Jahrhunderten. Es muß als deutsches Recht gelten, weil auf vielen Gebieten, die der entwickelte Verkehr in der Neuzeit geschaffen hat, die alten Rechtssätze und Rechts- anschauungen des deutschen Lebens nicht mehr genügten, ja vielfach geradezu fehlten. Es muß als modernes Recht gelten, gerade so, wie römisches Recht in fast allen Kulturländern Europas seine wich⸗ tigsten Grundsätze zu dem bestehenden geltenden Recht hergeliehen hat. Diese von der deutschen Kultur aufgenommenen, von der euro⸗ päischen Kultur mitgetragenen Rechtssätze aus dem neuen Rechtsbuche auszuscheiden, wäre unmöglich, wäre eine Thorheit gewesen; denn wenn es sich auch nur um Deutschland allein gehandelt hätte, so hätte darin ein Bruch mit der Vergangenheit gelegen, den das deutsche Volt und seine Interessen nicht ertragen könnten, es wäre auch unbegreiflich gewesen in einer Zeit, wie die unsrige, wenn wir, da der Verkehr die Nationen täglich nähert, uns mit unserem Recht wieder zurũckversetzen wollten auf vergangene Zeiten, um unser Rechtsleben von den anderen Nationen zu trennen.
Aber, meine Herren, mit der Erkenntni daß wir gezwungen und berechtigt waren, den römischrechtlichen Anschauungen einen Platz in dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu geben, war es verträglich, ja es war die Pflicht der Kommission, dafür zu sorgen, daß das, was an deutschrechtlichen Anschauungen in den Gemüthern unseres Volks noch lebt, in dem Recht unseres Volks noch nicht vollständig abgestorben ist, erhalten, neu befruchtet und weiter entwickelt werde. Soweit, wie das deutsche alte Recht im stande gewesen ist, der Macht des modernen Lebens Widerstand zu leisten und sich den Verhältnissen dieses Lebens anzuschließen, so weit hat es auch Anspruch darauf, in unserem Gesetzbuch weiter zu leben. Insoweit wird es vielleicht sogar der fruchtbarste Keim für die künftige Entwickelung unseres Rechts werden. Nach diesen Gesichtspunkten hat die Kommission die Augs⸗ wahl der auf deutschem Boden ursprünglich gewachsenen Recht. sätze getroffen, die in das neue Gesetzbuch zu übernehmen waren; es hat erhalten, was noch am Leben war, aufgefrischt, was im Verwelken begriffen, neu herangezogen, was das römische Recht zurückgedrängt, doch nicht erstickt hat, aber die Todten hat es nicht in das Leben zurückrufen wollen. Germanische Liebhabereien hat die Kommission nicht treiben dürfen. Die praktischen Interessen der deutschen Nation standen dafür zu hoch.
Meine Herzen, wo die Grenze hier zu ziehen war, das ist ja eine schwierige Frage, und so wird man auch verschiedener Meinung darüber sein können, ob so, wie die Auswahl von der Kommission getroffen worden ist, die richtige Linie eingehalten wurde. Für die Kommission waren aber zwei sichere Leitpunkte bei dieser Aut wahl vorhanden: einmal die großen Kodifikationen der neuen Zeit; soweit das Allgemeine Landrecht, der französische Code, das sãchsische Gesetzbuch Rechtssätze und Rechtganschauungen gemeinsam vertreten, soweit durfte die Kommission mit einiger Sicherheit annehmen, daß diese Dinge auch dem Rechtssinn und den Anschauungen des deutschen Volk entsprachen. Wenn man zweifelhaft war, wie die Wahl getroffen werden sollte, so konnte die Uebereinsftimmung dieser drei großen Kodifikationen eine verhältnißmäßig sichere Leitung beten. Soweit aber in diesen Kodifikationen verschiedene Sätze herrschen, soweit mußte im Interesse der Gin⸗ beit des Ganzen das Kleinere und Schwächere zurũck⸗ treten. Die Kommissien hat demgemäß in solchen Fällen sich denjenigen Anschauungen und Rechtgsäͤtzen zugewendet, die verhält nißmäßig die größte Herrschaft behaupteten. So bat sie gehandelt beispielsweise auf dem Gebiet des Hypothekenrechts, des ehelichen Güterrechts, auf dem Gebiet des Vormund schaftsrechtg, wie auch in anderen Fragen. Und ich glaube, eine nähere Prüfung wird auch dem hoben Hause die Uebersengung verschaffen, daß, wenn natärlich hierbei unvermeidlich die Anschauungen einzelner Bevölkerungskreise Deutsch · lands empfindlich berührt worden sind, anders doch nicht vorgegangen werden konnte, wollten wir überhaupt zu einer Rechtseinheit gelangen. Meine Herren, es giebt ja Männer, die das Recht der Zukunft schon sertig zu haben glauben und die auch bier verlangt haben, unsere Kodifikation solle mehr sein alt nur eine Vereinheitlichung des gel ·