Deutscher Reichs⸗Anzeiger
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Alle Nost-Anstalten nehmen Bestellung an; 8W., Wilhelnistraße Nr. 32.
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M 32.
Ver Ggezugspreis beträgt nierteljährlich 4 ½ 50 5.
Einzelne Nummern kosten 25 3.
und
3 . ; *.
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Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
für Berlin außer den Rost-Anstalten auch die Expedition
Berlin, Mittwoch, den 5. Februar, Abends.
des Aeutschen Rrichs⸗ Anzeigers und Königlich Rreußischen Ktaats-Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. ö. — . — 1
122.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem ordentlichen Universitäts⸗-Professor Dr. phil. Hüffer zu Breslau und dem Land⸗Bauinspektor Lohse zu Wiesbaden den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Handelsschul-Direktor a. D. Schaffner zu Han— nover, dem Steuer⸗Einnehmer a. D. Hötzel zu Eckartsberga und dem Bauschreiber a. D. Harnisch zu Mülhausen i. E. den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie
dem berittenen Gendarmen Franz Hoffmann in der 1. Gendarmerie⸗Brigade, dem Ober-Wachtmeister Herold, dem Ober⸗Wachtmeister Sauther, dem Fußgendarmen Kramer und dem Fußgendarmen Glowsky, sämmtlich in der 7. Jendarmerie Br gade, dem pensionierten Binnen⸗Ober⸗ Lootsen Siewert zu Neufahrwasser bei Danzig, dem stanzlei⸗GGehilfen a. D. Ernst Schulze zu Dahme im Kreise Jüterbog-Luckenwalde, dem Kanzlei ⸗-Gehilfen a. D. Ragsch zu Pawlowitzke bei Gnadenfeld im Kreise Kosel, bisher zu Schweidnitz, dem Gerichts— vollzieher a. D. vom Ende zu Krefeld, dem Gerichts⸗ vollzieher a. D. Hahn zu Wusterhausen a. D., dem Eisen⸗ bahn⸗Zugführer a. D. Kihm zu St. Johann im Kreise Saar— brücken, dem Gemeindeförster a. D. Theil zu Berschweiler im Kreise St. Wendel, dem kommunalständischen Wegewärter Schreiber zu , . im Kreise Eschwege, dem Holzhauer— meister MichaelPutz ka zu Klein⸗Jerutten im Kreise Ortelsburg, dem Fabrikarbeiter Samuel Haak zu Kröllwitz im Saal⸗ kreise, dem herrschaftlichen Kutscher Andreas Schulze zu
erchel im zweiten Jerichowschen Kreise, dem landwirthschaft⸗
lichen Arbeiter Joachim Peters zu Neu⸗Kamern, desselben Kreises, und dem herrschaftlichen Tagelöhner Christian Schulze zu Markendorf im Kreise Lebus das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren 2c. der Marine die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens: dem Kontre⸗Admiral Oldekop;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Kapitän-Lieutenant Meyeringh und dem Hauptmann von Schmid vom 1. See-Bataillon; des Ehrenkreuzes des Großherzoglich mecklenburg— schwerinschen Greifen-Ordens: dem Korvetten⸗Kapitän Follenius; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich sächsischen Hau s-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem Kapitän⸗Lieutenant von Rebeur-Paschwitz; des Ritterkreuzes ö Klasse des Herzoglich braunschweigischen Srdens Heinrich's des Löwen und des Ehrenkreuzes vierter Klasse des Fürstlich schaumburg-lippischen Haus⸗Ordens: dem Kapitän⸗-Lieutenant der Reserve des Seeoffizierkorps Weyer, Erstem Offizier des Schnelldampfers des Norddeutschen Lloyds „Kaiser Wilhelm II.“; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus-Or dens: dem Korvetten⸗Kapitän Breusing; ferner: des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens zweiter Klasse: dem Kapitän zur See Büchsel; derselben Dekoration in Brillanten: dem Kapitän zur See von Schuckmann; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: dem Kapitän⸗Lieutenant Wilde; des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens dritter Klasse: den Kapitän Lieutenants Grapow und Dunbar; des Oesterreichisch-Kaiserl ichen Ordens der Eisernen Krone zweiter Klasse: dem Kapitän zur See Boeters; des Großherrlich türkischen Medschidje-Ordens vierter Klasse: dem Kapitän⸗-Lieutenant Trummler;
des Kommandeurkreuzes des Königlich portugiesi⸗ schen Ordens Unserer Lieben Frau von Villa— Vi gosa: dem Kapitän zur See Freiherrn von Bodenhausen; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich schwedischen Schwert-Ordens: dem Korvetten⸗Kapitän von Usedom; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Kapitän⸗Lieutenant Dunbar; des Kom man deurkreuzes des Königlich rumänisch en Ordens „Stern von Rumänien“: dem Korvetten⸗-Kapitän Grolp; des Offizierkreuzes des Königlich niederländischen Ordens von Oranien-Nassau mit Schwertern: dem Kapitän⸗Lieutenant Lietzmann; sowie der ersten Klasse des Königlich spanischen Ordens für Verdienste zur See: dem Ober⸗Stabsarzt erster Klasse Sander, Garnison⸗ Arzt in Wilhelmshaven.
Deut sches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Landrichter Voltz in Saargemünd zum Amtsanwalt in der Verwaltung von Elsaß⸗Lothringen zu ernennen.
Den nachbenannten Krankenkassen: 1) Kaufmännische Krankenkasse zu Dirschau (E. H.), 2) Unterstützungskasse für Maurer und Zimmerleute Oldesloes und Umgegend (E. H.), 3) Kranken⸗, Unterstützungs⸗ und Sterbekasse des Vereins der Rechtsanwalts- und Gerichtsvollziehergehilfen des Ober⸗-Landesgerichtsbezirks Köln (E. H.),
4) Allgemeine Unterstützungs⸗ und Krankenkasse Riedelbach (C. H.), Arbeiter-Kranken⸗-Unterstützungs-Kasse (E. H.) Vehlefanz,
6) Gegenseitige Tischler-Kranken⸗ und
Hannover und Linden (E. H.)
ist auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung vom 10. April 1892 (R.-⸗G.⸗Bl. S. 379) die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 a. a. O. genügen.
Berlin, den 1. Februar 1896.
Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.
zu 5 zu
Sterbekasse für
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Provinzial-Landtag der Provinz Sachsen zum 1. März d. J. nach der Stadt Mer seburg berufen werde.
Auf den Bericht vom 7. Januar d. J. will Ich hier⸗ durch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 700 000 6, zu deren Aufnahme die Stadt St. Johann a. d. Saar im Regierungsbezirk Trier durch das Privilegium vom 24. Januar 1887 (G.⸗S. S. 20) er⸗ mächtigt worden ist, von vier auf drei und einhalb Prozent herabgesetzt werde, mit der Maßgabe, daß die in dem Privi⸗ legium festgesetzte Tilgungsfrist unter entsprechender Erhohung des Tilgungssatzes der Anleihe innegehalten werde, sowie daß die noch nicht getilgten Anleihescheine den Inhabern derselben rechtzeitig für den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihe⸗ scheine dem Bürgermeisteramt zu St. Johann a. d. Saar nicht bis zu einem von demselben festzusetzenden Termine zur Ab⸗ stempelung auf 3M½ Prozent eingereicht werden.
Berlin, den 15. Januar 1896.
Wilhelm k. Miquel. Freiherr von der Recke. An den Minister der Finanzen und des Innern.
Ministeripum der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten. Der praktische Arzt Dr. Thilow in Gefell ist unter Belassung in seinem Wohnsitz zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Ziegenrück ernannt worden.
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Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Der bisherige Landmesser Wilhelm August Baldus zu Limburg a. L. ist zum Königlichen Ober⸗Landmesser ernann worden.
Bekanntmachung.
Die Herren Forst⸗Referendare, welche in diesem Frühjahr die forstliche Staatsprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung vis spätestens zum 1. März d. J. einzureichen. Derselben ist der Nachweis über die Dauer der aktiven Militärdienstzeit der Prüflinge bei⸗ zufügen.
Berlin, den 1. Februar 1896.
Die Königliche Forst⸗Ober⸗Examinations⸗Kommission.
Donner.
Bekanntmachung.
Bei dem am 12. Februar d. J. im Königlichen Opern⸗ hause stattfindenden Subskriptionsballe ist, wie bisher,
I) die Anfahrt der Wagen nur von den Linden aus gestattet, und zwar:
ö. Haupteingange (Thür Nr. I), der Universität gegenüber, un an der Thür Nr. 3 (am Opernplatz).
2) Die Abfahrt findet statt:
a. vom Haupteingang Nr. nach der Schloßbrücke und nach den Linden zu (die Wagen haben sich vor dem Opernhause, Front nach demselben, aufzustellen),
b. von der Thür Nr. 3 nach den Linden zu (die Wagen haben sich auf dem gepflasterten Theil des Opernplatzes bis zur Behrenstraße hin aufzustellen).
Die Eröffnung des Hauses erfolgt um 75 Uhr; ein früheres An⸗ fahren der Wagen würde zwecklos sein.
Die Wageninhaber werden ersucht, die Anweisung wegen des Wiederabholens zc. ihren Kutschern schon vor der Anfahrt zu geben, damit die Vorfahrt der folgenden Wagen dadurch nicht behindert und aufgehalten wird.
Der Verkehr der Pferdebahn über den Platz am Opernhause wird während der An und Abfahrt zum Balle — soweit als nöthig ausgesetzt werden.
Berlin, den 4. Februar 1896. Der Polizei⸗Präsident. von Windheim.
Bekanntmachung.
Aus Anlaß der Ingebrauchnahme der im Gebiete der evangelischen Luisen⸗Parochie in Charlottenburg, deren Anschluß an den Berliner Stadtsynodalverband zum 1. April 1896 bevorsteht, erbauten Kaiser⸗Wilhelm-Gedächtniß-Kirche wird von den zuständigen Staats und Kirchenbehörden
l) die Errichtung eines selbständigen evangelischen Kirchspiels für die gedachte Kirche, 2) die Vergrößerung der ge meinde in Berlin beabsichtigt. Demgemäß sollen folgende Maßnahmen getroffen werden: X
Zwölf ⸗Apostel ⸗ Kirchen⸗
Festsetzungen betreffend die Errichtung einer evangelischen Kaiser⸗ Wil helm⸗Gedächtniß⸗Kirchengemeinde in Berlin: J
Die Evangelischen in denjenigen Gebieten von Berlin, Char⸗ lottenburg und Deutsch⸗Wilmersdorf, welche umschrieben werden:
im Osten durch die Mittellinien der Schill⸗ und Nettelbeckstraße
von der Herkulesbrücke bis zur Mittellinie der Kleiststraße, und durch die östliche Grenzlinie der Grundstücke auf der öst⸗ lichen Seite der Lutherstraße von der Mittellinie der Kleist⸗ straße südwärts bis zur Mittellinie der Motzstraße einschließlich sämmtlicher Eckgrundstücke, auch wenn sie nicht in der Luther⸗ straße gezählt werden, Süden durch die Mittellinien der Motz., Geisberg⸗ und Schaperstraße von der östlichen Grenzlinie der Grundstücke auf der östlichen Seite der Lutherstraße westwärts bis zur Mittel- linie der Gravelottestraße,
im Westen durch die Mittellinien der Gravelotte⸗ und Fasanen⸗ straße von der Mittellinie der Schaperstraße nordwärts bis zur Mittellinie der Kurfürsten⸗Allee, und durch die Weichbildgrenze zwischen Berlin und Charlottenburg von der Mittellinie der ö nordwärts bis zur Mittellinie des Landwehr⸗ Kanals,
im Norden durch die Mittellinie des Landwehr = Ranalt von der Weichbildgrenze zwischen Berlin und Charlottenburg ostwärts bis zur Herkulesbräcke,
werden aus ihren bisherigen Parochien ausgepfarrt und zu einer selbst⸗ ständigen Kaiser Wil belm ⸗Gedächtniß⸗Kirchenge meinde vereinigt.
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In der Kaiser⸗Wilhelm⸗Gedächtniß Kirchengemeinde werden drei Pfarrstellen errichtet.
Die Berufung der Pfarrer bleibt hinsichtlich der 1. Pfarrstelle dauernd, hinsichtlich der 2. und 3. Pfarrstelle für die erstmalige Be⸗ setzung derselben Allerhöchster Stelle vorbehalten.
III. Für die Kaiser⸗Wilhelm Gedächtniß⸗Kirchengemeinde gelten die
Gebührenordnungen, welche für den Berliner Stadtspnodalverband
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