* .
Sanskritgrammatik für Anfänger, Dr. Zimmer. — Bretonische Brammattk, Verf. - Altirische Jiebungen, Verf. — CErffärung der Lain b Gualnge (Fortsetzung), Ders. — „Erklärung altwelscher Ge= dichte aus dem IIfyr du, Derf.
Erklärung der Poetik des Aristoteles, Dr. Susemihl. — Ein leitung in das Studlum des Aristoteles, Ders. — Lateinische Gram⸗ matik, Hr. Norden. — Umbrisch und Oskisch, Ders. — Aeschylos' Prometheus, im Seminar, Ders. — . Ders. — Geschichte der griechischen Beredsamkeit, Dr. Gercke. — Juvenal, Ders. — Cicero's Paradoxa, im Seminar, Ders.
Deutsche Grammatik, Dr. i, , . — Weutsche. Sprach⸗ prohen aus dem 4 — 16. Jahrhundert, Ders. — Minnesänger des 13. Jahrhunderts, Ders. — Grundzüge der deutschen nn Dr. Siebs. — Goethe's Leben und Werke 9 Theil), Ders. — Phonetik und Orthoepie, Ders. — Altisländische Grammatik, Dr. Bruinier. — 6 w Ders. — Das deutsche Volkslied 1806 bis
„Ders.
Historische Grammatik der französischen Sprache, Hr. Stengel. Im romanischen Seminar: , ö mit dem noch zu ernennenden Lektor der französischen Spra e, Ders.! Paläographische Uebungen für Romanisten, Ders. — Geschichte der englischen Literatur von Chaucer bis Spenser, Dr. Konrath. — „Im englischen Seminar: Chaucer's Canterbury Tales, Ders. — WMeuenglische Uebungen: QAliver Goldsmith, aus Thackeray'ß Lectures on the Engsish Humourists, Ders.
ussisch: a. für Anfänger, b. für Fortgeschrittene, Dr. Rost. — Russische Literaturgeschichte im 19. Jahrhundert, Ders. .
Erklärung der Mofaddalijjaät, Dr. Ahlwardt. — Das Pend name, Ders. — Elfachri, Geschichte der islamischen Reiche, Ders. — Erklärung ausgewählter Abschnitte der Mischnah, Dr. Keßler. — Jüdisch. Aramäisch (Chaldäisch, Ders. — Arabisch II. Kursus, Der. — Persisch I: Firdausi's Schahnameh, mit Abriß der Grammatik, Ders. — Arabisch für Anfänger, Dr. Facob. — Arabische Dichter, Ders.! — VTürkisch II. Kursuß, Ders. — *Assyrisch, Br. Rost. — Aethiopisch, Ders. — K und Altes Testament, Ders.
Kün st e.
Theoretisch Praktischer Unterricht im liturgischen Kirchengesang, Drönewolf. — Intervallen⸗ Harmonie und Aecordlehre, Ders. — Kursus im anatomischen Zeichnen, von Dewitz. — Anleitung zum perspektivischen Zeichnen und Malen, Ders. — Reitunterricht, Hecht. — Turn- und Fecht-Unterricht, Dr. Wehlitz.
Greifswald, 1. Februar 1896. .
Der Rektor Victor Schultze.
Deutscher Reichstag.
35. Sitzung vom 6. Februar, 1 Uhr.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer berichtet.
Tagesordnung: Fortsetzung der ersten Berathung des Entwurfs eines H Gesetz buchs.
Abg. Dr. Enneccerus (n.): Es wird nöthig sein, die Haupt⸗ fragen in einer vom Reichstage niedergesetzten und deshalb einer höheren Autorität theilhäftigen Kommission vorzuberathen, wenn wir im
lenum eine rasche Behandlung überhaupt erhoffen follen. Wir timmen deshalb dem Antrage von Buchka und Schröder zu. Wir sind damit einverstanden, daß die Kommisston gewisse Abschnitte, welche zu schwierigen Erörterungen keinen Anlaß geben, durch Majorität ohne Diskussion annimmt. Die Kommisstonen haben ohnehin von jeher ihre Geschäftsordnung selbst geordnet, über die Zahl der Lesungen, die
orm der Berichterstattung u. J. w. Beschlüsse gefaßt; es ist nicht unwichtig, daß, der Reichstag das feststellt, und es wird vielleicht wünschenswerth sein, noch weitere geschäftsordnungs— mäßige Maßnahmen im Interesse einer erleichterten verbesserten Be⸗ schlußfassung zu treffen. Wenn ich auf einige Hauptfragen des Entwurfs eingehe, so darf ich daran erinnern, wesche gewichtigen, schwerwiegenden Fortschritte das Vereinsrecht des Entwurfs . dem ft geltenden Recht bedeutet. Während ö fast überall in Deutschland Vereine nur dann die juristische Persönlichkeit erhalten, wenn sie ihnen staatlicherseits besonders verliehen wird und damit nur zögernd und sparsam vorgegangen wird, ist nun den Vereinen ein ge— sicherter Weg eröffnet, auf welchem, in der Regel ohne behördliche
—
e n, das Recht der juristischen Persönlichkeit und Ver—
mögensfähigkeit erlangt wird. Dabei ist die Rechtssicherheit voll kommen genügend gewahrt durch die Anlegung der Vereinsregister. So haben Vereine für Kunst und Wissenschaft, für Geselligkeit, wohl⸗ thätige und gemeinnützige Zwecke, für die Vertretung bestimmter . werblicher oder Berufsinteressen, kurz die ungeheuere Mehrheit aller überhaupt bestehenden Vereine die Möglichkeit, die juristische Persön⸗ lichkeit zu erlangen. Bezüglich der politischen, sozialpolitischen und religiösen Vereine ist allerdings ein Ein pruchsrecht des Staats statuirt; ich meine, daß dieses auf die politischen und religiösen Ver⸗ eine beschränkt werden könnte, denn die sozialpolitischen Ver⸗ eine, soweit sie nicht nach politischer Macht streben, bringen keine Gefährdung des Gemeinwohls oder des öffentlichen Friedens mit sich. Die Vereinigungen für Erziehung und Unterricht sind durch andere Gebiete der Gesetzgebung genügend geregelt, sie bedürfen keinetä besonderen Schutzes. Aber auch den politischen und religiösen Vereinen wäre eine stärkere Garantie sehr wehl zu geben gegen eine willkürliche oder tendenziöse Benutzung des Einspruchsrechts, ohne das nothwendige Recht des Staats zu beschränken, gemeingefaͤhrlichen oder den öffentlichen Frieden gefährdenden Vereinen wirksam entgegen⸗ zutreten. Der sozlaldemokratische Redner hat gemeint, daß ein Fabrik⸗ herr diejenigen Arbeiter, welche ihren Pflichten nicht nachkommen, ohne weiteres in der Fabrik einschließen, sie der Freiheit berauben könne. Das ist vollkommen unrichtig. Die Selbsthllfe wird nur ewäͤhrt, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht zu 5 ist. Ein Fabrikherr, der so handelte, würde einfach nach dem Strafgesetzbuch wegen wider— rechtlicher Freiheitsberaubung bestraft werden. Gerade der kleine und arme Mann hraucht den Schutz der Selbsthilfe — der reiche Mann kann sich besser schützen. Auch die Bestimmungen über die Miethe sind scharf angegriffen. Ich will auch die Besserstellung des Miethers, der meistens den minder wohlhabenden Bevölkerungsklassen angehört. Der Abg. Stadthagen forderte die Beseitigung des fand⸗ und Retentionsrechts des Vermiethers; geschähe dies, so Jönnten die Arbeiter nur sagen: Gott behüte uns vor ben Sozial⸗ demokraten; denn die Beseitigung würde lediglich den Miether und besonders den kleinen Mann unter den Miethern treffen. Das würde den Vermiethern die einzig brauchbare Sicherung nehmen. Sie würden nothwendig den Arbeitern bie Miethe ver⸗ theuern und würden den Vermiether zwingen, in allen Fällen Vorausbezahlung zu verlangen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Das wird in Berlin jetzt schon verlangt!! Ja, Berlin ist doch nicht die Welt, und die hier geltenden schlechten Bestimmungen kann man doch nicht auf das ganze Land ausdehnen. Ein bi ig denkender Mann wird die Bestimmungen des Entwurfs nur gutheißen. Auch nd die Sachen der Ehefrau und der Kinder des Miethers dem fandrecht des Vermiethers entzogen. Auch das Pfandrecht des Ver= pächters an dem Wirthschaftgeraͤth, an dem Vieh⸗ und Feldinventar und an den landwirthschaftlichen Erzeugnissen tadelt Kerr Stabt— hagen. Eine Einschränkung diefes Rechts wäre dem Interesse des , zuwider, aus denselben Gründen, die ich schon bei. der iethe autzeinandergesetzt habe. In. den Berliner Miethsverträgen ie sich folgende geradezu haltzabschneiderische Bestimmung a6 elten. Der Vermiether bedingt sich aus bei einmaliger , des praenumerando zu entrichtenden , ,. den . ermiftieren zu können, während diefer doch für die ganze Mieths— dauer den Zins zu entrichten hat. Wird jedoch ein Mie her exmittiert, so K. ch der 354 für die Mieihsdauer zu entrichtende Zins nicht mehr als Miethe, fondern als Konventionalstrafe, und diese kann nach dem Entwurf der Richter mindern, ja sogar vollstãndig lassieren. Ist nun zwar auf diese Weife . für den Schutz des Mietherg gesorgt, so möchte sich doch vieltelcht noch die Einfügung einer besonderen Bestimmung empfehlen. Heute kann der Miether
nur ausziehen, wenn er den Mangel der Wohnung nicht gekannt hat, jedenfalls aber dann nicht, wenn er auf die Geltendmachung desselben verzichtet hat. Das ger , will auch in diesem Fall die Lösung des Miethsverhältnisses gestatten; das ist kein Nehmen, sondern ein Geben von neuen Rechten. Was Herr Stadthagen über den Dienst ⸗ vertrag gesagt hat, steht im Mi verhältniß zu dem Inhalt des be⸗ treffenden Me sch te! Was soll es heißen, daß der Dienstvertrag auf dem Sklavereivertrag des alten Rom beruhe? Das kann Herr Stadthagen selbft nicht . Das römische Recht unter⸗ scheidet zwischen den Sklavendiensten und den Diensten der reien. Aber nur die ersteren stellt es unter den Dienstvertrag. ber der Entwurf acceptiert diese Verschiedenheit nicht, er beseitigt sie. Die Gesindeverhältnisse sind in Deutschland sehr ver⸗ schieden, im Osten anders als im Westen. Da kann man die Gesinde⸗ ordnung nicht einheitlich regeln. Es müßten die Verschieden⸗ heiten berücksichtigt werden, und wenn wir ein solches einheitliches Gesinderecht hineinarbeiten wollten, so würde das die Arbeiten ver⸗ zögern. Es war daher n, . diesen Punkt jetzt nicht in das Gesetz aufzunehmen. Ich habe diese Angriffe auf das Miethsrecht und den Dienstvertrag widerlegen ju müssen geglaubt, damit sie nicht unwiderlegt in weiten Kreisen des Volkes Glauben finden. Wenn die Sozialdemokraten nicht mehr vorbringen konnten, als was Herr Stadthagen vorgebracht hat, so ist das ein schönes Zeugniß für den Entwurf. Trotz mancher sympathischen Wendung der Rede des Herrn Spahn ist nicht zu bezweifeln, daß der Kampf gegen die obligatorische Zivilehe wieder eröffnet werden soll. Eine Beseitigung der obligatorischen Zivilehe haben wir allerdings nach den Erklärungen aller Parteien außer dem Zentrum nicht zu befürchten. In einem konfesssonell gemischten Staat, in dem eine Konfession vor der kirchlichen Trauung ge— wisse Zugeständnisse und bindende Erklärungen verlangt über die Religion der Kinder, ist die obligatorische Zivilehe im Interesse des religiösen Friedens ein unabweisbares Grforderniß, da genügt auch die fakultative Zivilehe nicht, weil eine unduldfame Gesinnung die Zivilehe nicht als eigentliche Ehe anerkennt. Die Erfahrungen mit dem bestehenden Zivilehegesetz sollten doch auch das Zentrum belehren, daß seine Forderung eine unberechtigte ist. Die katholische wie die protestantische Kirche hat es sehr wohl verstanden, ihre Mit⸗ glieder zur kirchlichen Eheschließung, neben der standesamtlichen, zu bewegen. Aus diesen Erfahrungen kann das Zentrum alfo keinen Grund entnehmen, sich schließlich dem ganzen Entwurf feindlich gegenüberzu⸗ stellen. Der warme Ton, in welchem der Abg. Spahn Rüber den Gesetzentwurf gesprochen hat, hat mich in dem Glauben bestärkt, daß das Zentrum mitwirkt. Wir wünschen nicht, daß das Gesetz⸗ buch zu stande kommt gegen die Stimmen des Zentrums; nur als einen Nothfall würden wir es betrachten, wenn das Zentrum sich von der Zustimmung ausschließen würde; aber das Zentrum hat noch viel weniger Grund zu wünschen, daß dieses Gesetzeswerk gegen seine Stimmen angenommen würde. Ich kann die schweren Bedenken und Befürchtungen der Zentrumsredner nicht theilen. Fast noch 6 als die Lehre von der Eheschließung wird die von der Ehe— scheidung für die Kommission werden. Der Entwurf enthält eine be— deutende Einschränkung der Ehescheidung; das Landrecht geht weiter, ebenso der 9ode, das Badische Landrecht und das fächfische Gesetzbuch. Die zwangsweise Au frechterhaltung unheilbar zerrütteter Ehen stäͤrkt die Achtung vor der Ehe nicht; sie ist förderlich den Bestrebungen, welche die Ehe überhaupt untergraben wollen. Wenn die Geistes⸗ störung jede geistige Gemeinschaft der Ehegatten aufhebt, ist es da gerecht, einem kleinen Mann, der seinen Kindern keine Pflegerin für Geld geben kann, die zweite Che zu verbieten? Mit dem Siechthum und der körperlichen Gebrechlichkeit ist ein solcher unheil barer Wahn⸗ sinn nicht zu vergleichen. Die Ehescheidung wegen böswilliger Ver= lassung will Herr von Buchka noch mehr beschränken, aber dadurch würde eher Schaden als Nutzen gestiftet. Herr von Stumm hat die Gütertrennung als Grundlage fur das Eherecht vorgeschlagen. Wo die Gütertrennung besteht, übergiebt die Frau ihrem Mann freiwillig ihr Vermögen zur Verwaltung und Nutznießung, sodaß die Rechtslehrer schon erklärt haben, daß die Gütertrennung gar nicht . existiert. Diese praktisch gewordenen Verhältnisse sollte man auch der Rechtsgestaltun zu Grunde legen. Wenn die Frau ihr Vermögen wieder selbst an sich nimmt, nachdem sie dem Mann die Verwaltung übertragen hatte, so entstehen damit die ersten Zerwürfnisse in der Che. Die Frau soll dagegen Eeschitzt werden, daß der Mann ihr Gut verpraßt. Aber . giebt es Kautelen, und wenn sie nicht genügen, können sie verstärkt werden. Aber man darf nicht das Köind mit dem Bade ausschütten. Die Erweiterung des Erbrechts der Ehe⸗ gatten untereinander kann ich nur als eine bedeutende Verbesserung anerkennen im Gegensatze zu Herrn von Stumm. Es mag in den wohlhabenden Klassen, bei den größeren Grundbesitzern, die ihren Familienbesitz in der Familie erhalten wollen, ein unsch bestehen nach Beschränkung des Erbrechts der Ehegatten; das kann in der Form des Testaments geschehen. Die Erbrechte sind durch die staat— liche Zersplitterung, durch die Zerwürfelung der Rechtsgebiete so ver⸗ wirrt worden, daß jeder Jurist nur in seinem Rechtsgebiet Bescheid it. Der gelehrte Jurist beschäftigt sich jetzt viel mehr mit althistorischen Rechtsalterthümern als mit dem praktischen Recht. Die dunkelsten Partien des Rechts sind oft mehr behandelt, als die hochwichtigen Fragen des modernen Rechts. Dieseg Gesetzbuch schafft die Grundlage für den Richter und den Rechtsgelehrten. Wichtiger aber ist noch, daß das Volt Kenntniß von seinem Recht erhält. Jetzt ist für ein Drittel Deutschlands das Recht selbst für die Gelehrten, mit Ausnahme der Juristen, unzugänglich, weil es lateinisch geschrieben ist. Für ein zweites Drittel gilt das französische Recht. Für den Rest gilt das Preußische Landrecht mit feinen 15566 Paragraphen. Man verlangt bon dem Entwurf eine volkethümliche Sprache. Ist denn das moglich, wenn das Volk sein Recht felbft nicht kennt? Gebt dem Volke erst ein Recht, daß es sich eingewöhnt; erst dann kann sich eine volksthümliche Sprache herauöbilden. Viefes Gesetz greift jetzt in vier Rechtsgebiete ein; es ist schwierig, abzuwä en, wie die einzelnen Rechtsgebiete erührt werden. Deswegen ist die eichsgesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts so unfruchtbar, so fruchsbar sie auch sonst ist. Wer dieses Gesetz annimmt, der fördert die Reform des Rechts; wer der Entwicklung vertraut, der fördert seine Sache, auch wenn sie nicht verwirklicht wird, durch die Annahme des Entwurftz. Auf Grund dieser Gesetzgebung werden die Sozialdemokraten z. B. eine einheitliche Gesindeordnung viel eher erringen können, als ohne sie. Das einheitliche Recht stärkt das Fenn h fen der Zugehörigkeit; es vermehrt die Ehre des deutschen Nameng. Nicht in setzter Linie beruht Frankreichs Kraft auf seinem einheitlichen Recht. An uns ist es, mitzuwirken, daß das Band einheitlichen Rechts bald auch die deutschen Stämme umschlingt. Abg. Freiherr von Mante uf fel (d. kons.): Als , der Kom⸗ mission für das Bürgerliche Gesetzbuch hatte ich die Ä sicht, auch zu ehen Aber eine hochgradige Heiserkeit hindert mich, eine lange ede zu halten. Einige Ausführungen des Abg. Spahn zwingen mich dazu. Herr Spahn hat den Hern , gemacht, ki in Gegensatz zu sezen gegen meine Freunde. Herr Spahn fragte Herrn von Bu ka, ob das eine konservative Mitglied, welches in der Kommission gegen die Einführung der Zivilehe gestimmt hat, anderer Meinung geworden ist. Ich übernehme an Stelle des Herrn bon Buchka die Antwort und erkläre, daß ich nicht anderer Mesnung geworden bin. Ich bin ein Gegner der Zivilehe r. nachdem die Zivilehe einmal gesetzlich eingeführt war, habe ich mich fügen müssen, und es ist meine Freude und, mein Stolz, daß ich persönlich früher geheirathet habe, als die Zivilehe eingeführt war. Wo sich aber eine Gelegenheit darbot, gegen die Zivilehe zu kämpfen, habe ich es mit voller Üeberzeu ung ethan, und ich bin überzeugt, die gost Mehrzahl meiner e r n, 66 haben mir in diesem Kampfe feder Zeit zur Seite gestanden. ine solche Gelegenheit bot sich in der betreffenden Sitzung , , li. des Bürgerlichen Gesetzbuchs, und da habe ich nicht einen Äugenblick geigudert und gegen die betreffende Bestimmung gest mmt. Sollte uns piese Angelegenheit noch einmal im Plenum beschäftigen, so werde ich genau j wie damals mit den Herren von der katholischen Kirche zusammenstimmen, und ich glaube, daß ein oe Theil meiner politischen Freunde meinem Beispiele folgen wir. Aber wir werden,
ö
auch wenn wir unsere Wünsche nicht durchgesetzt sehen, doch fin .
das Bürgerliche Gesetzbuch stimmen, und ich glaube, daß daz
das Zentrum thun wird; wenigstens klangen die ngen en * Abg. Spahn wesentlich sanfter als die Ausführungen des Äbg. intelen die mich einigermaßen besorgt machten hinsichtlich des ustandekommen des Gesetzbuches. Herr von Buchka hat zwar in ebereinstimmun mit uns den Antrag gestellt: die Materie einer Kommisston bon 21 Mitgliedern zu überweisen. Nachdem aber die Ausführungen det Herrn von Stumm mich überzeugt haben, daß das i fn des Entwurfs am besten durch die Prüfung einer frelen Kommissson gewährleistet wird, so nehme ich keinen Anstand zu erklären, daß meine Freunde und ich in erster Linie dem Vorschlage des Abg. von Stumm zustimmen werden.
Abg. ö (Soz) erklärt, daß er ebenso wie der Abg. Stadt. hagen im Auftrage seiner Partei spreche: Man will ein nationales Recht ung konstruiert die Phrase: Cin Reich, Ein Heer, Ein, Recht! P. mischt sich doch eine starke Dosis nationaler Eitelkeit hinein. Man glaubt dem Reichsjubiläum durch eine solche Vorlage eine rechte Weihe geben zu sollen. Die Masse der Nation verhält sich sehr kühl gegen Über der Vorlage, weil sie davon nichts weiß. Die Grundlage fehlt, die einheitliche Rechtsidee. Wir sehen nur dle Interesfen des mobilen und des immobilen Kapitals, die Interessen der Liberalen und Kon. servativen. Ueber die Thatsache der Uneinigkeit der Interesfen hilft kein nationaler Tamtam hinweg. Die Interessen der herrschenden Klassen stehen im Vordergrund, das nationale Interesse der Maffen ist davon weit entfernt. Bie Berufung auf den Germanismuz ist Phraseologie. Wenn man ernstlich zur. germanischen Rechts. auffassung zurückkehren wollte, dann würde man manches nicht haben, was die Herren (rechts) besonders wünschen, z. B. die erbliche Königsherrschaft. Gegenüber den sachlichen Ausführungen det Professors Planck machten die Ausführungen des Professors Sohm einen eigenthümlichen Eindruck, nicht bloß hier im Haufe. Gestern rühmte er, daß das Recht des Volkes sich selbst entwickele. Aber in seiner Schrift spricht er von dem Entwurf als von einer Arbeit der Studierstube, er bezeichnet ihn als fabrikmäßig auf Vorrath gearbeitet; er, meinte; die Pflicht giebt das Amt und das Amt giebt den Verstand' Aber Professor Sohm hat für diesen Satz gestern nicht den Beweiß erbracht. Man hat ja schon vielfach erlebt, daß das Professorthum von der Arbeiterfrage nichts versteht. Die Arbeiterfrage ist nicht von Agitatoren oder von Revolutionären aufgeworfen worden, sie st eine Folge der wirthschaftlichen Verhältnisse. Herr Professor Sohm hielt die agrarische Frage für wichtiger als die fozlale. Wäre ich boshafter als ich bin, dann würde ich nur wünschen können, daß diese Auffassung allgemeiner würde, dann würde die Ünzufriebenhet— immer stärker werden. Daß wir die Rechtsordnung nicht anerkennen, hätte Herr Sohm nicht behauptet, wenn er den Stand der Arbeiterbewegung kennen würde. Es ist eine Thorheit zu sagen, daß wir geschworene Gegner der bestehenden Rechtsordnung sind; wir finden uns mit ihr ab, weil sie historisch geworden ist. Wir erklären nur; diese Rechtsordnung bedeutet nicht die Höhe der kulturellen und sittlichen Entwickelung. Möchte man sich doch endlich an fogenannter maßgebender Stelle abgewöhnen, immer zu behaupten, es komme der Sozialdemokratie auf den gewaltsamen Umsturz an. Wir wollen die Entwickelung im Recht und dabei befinden wir uns in guter Gesell⸗ schaft. Ihering bezeichnet als Quelle des positlven Rechts die Macht, die dem Besiegten das Recht aufzwingt. Bedeutet der Entwurf einen Fortschritt im Recht oder zur Gerechtigkeit? Er enthält nicht einmal die Anhahnung zur Rechtsgleichheit. Das Vereinsrecht z. B. ist ein ganz erheblicher Rückschritt gegen die in einzelnen Bundesstaaten gültigen Bestimmungen. Professor Glerke bezeichnet das Vereinsrecht als ein Ausnahmegesetz schlimmster Art, denn die politischen Verelne würden für vogelfrei erklärt. Der Entwurf soll einen Tropfen sozialistischen Oels enthalten; aber das Oel war ranzig, und sch glaube nicht, daß dadurch das Werk ein soziales geworden ist. Der Entwurf hat in der verschiedenartigen Behandlung der ehelichen und unehelichen Kinder eine Ungerechtigkeit begangen; er hat das Christenthum ver— leugnet; er bestreitet sogar die Verwandtschaft zwischen einem unehelichen Kinde und seinem Vater. Wenn die uneheliche Mutter sich ver⸗ heirathet, hat sie keine mütterliche Gewalt über das Kind, sie darf es nicht vertreten; aber sie muß für das Kind sorgen. Der Vater kann sich mit Geld abfinden und im übrigen seine väterlichen Pflichten mit Füßen treten. Und das nennt man Sittlichkeit und Hebung der Sittlichkeit. Man hat fonst die Sozialdemokraten als Anhänger der freien Liebe bezeichnet; die freie Liebe im schlimmen Sinne ist Sache der bürgerlichen Gesellschaft, welche die bürger lichen Parteien zu vertreten die Ehre haben. In diesen bürger— lichen Kreisen ist die Ehe oft weiter nichts, als die rechtlich bemäntelte Prostitution. Als der Code civil eingeführt wurde, befand sich die bürgerliche Gesellschaft im Aufstreben, in der Entwicklung. Dieses Gesetzbuch trifft eine Gesellschaft, welche in der Abwirth⸗ schaftung begriffen ist, und schon deshalb kann es nicht die historische Bedeutung gewinnen wie s. 3. das Preußische Landrecht. Dieseß Gesetzbuch bildet nicht die Grundlage einer gesunden Rechtt⸗ entwicklung, denn es verschließt sich den berechtigten sozialen Forderungen der Gegenwart. Dieses Gesetzbuch soll auch di Basis abgeben für die Entwicklung eines Völkerrechts, einen internationalen Rechts. Nun wohl, wir werden Sie später auf de Probe stellen und wollen dann sehen, ob Sie sich wieder hint Ausflüchten verstecken, wie es der Abg. Enneccerus bezüglich Gesindeordnung gethan hat. Das Volk, das Volksbewußtfein ist de Quelle des Rechts und, verlassen Sie sich darauf, mit dem Augen= blicke, wo die Ueberzeugung von der Unhaltbarkeit der bestehenden Rechtsordnung in die breiten Massen des Volkes eingedrungen itt, wo die höhere Rechtsidee die Massen beherrscht, da wird es us sein mit diesem Recht und dieser Rechtsordnung. Also schaffen Sie eh nur; desto leichter und einfacher wird der Uebergang n! die höhere Rechtsidee werden.
Abg. Dr. Enneceerus (ul) weist darauf hin, daß auf dem Juristentage Professor Gierke sich gegen den Entwurf des Vereink⸗ rechts erklärt hätte, während Justiz⸗Rath Levy aus Berlin sich fur denselben erklärte. Er selbst habe damals gleich den Vermittelungk⸗ vorschlag gemacht, den er heute vertreten habe: die Aufstellung von Normativbestimmungen. Das Streben der Sostaldemokraten gehe ebenfalls dahin, aber sie wollten keine Ausnahme julassen. Aus seiner 96 Redners) Stellungnahme könne ihm doch kein Vorwurf gemacht werden.
Abg. Stadthagen (Soz.) wendet sich gegen die Ausführungen des Professors Sohm, der es für gut befunden habe, ihn persönlich an⸗ zugreifen. Er habe ihn in Vergleich gestellt mit dem Geheimen Rath Planck und gefragt, wer der ant Mann sei. Bedauerlich sei es, daß ein Vertreter der Regierung, ein Vertreter der gebildeten Stände Herrn Geheimen Rath Planck für diesen Ausfall habe be⸗ nutzen können. Aus welchen Thatsachen, fährt der Redner fort, will er fen! Zweifel über meine Wahrhaftigkeit und Treue begründen? er dazu nicht im stande, so überlasse ich das Urtheil darüber der Oeffentlichkeit. Herr Professor Sohm hat gemeint: der Volke vertreter werde geboren; ich dachte bisher: alle Menschen würden eboren. Sollte damit etwas Anderes gesagt sein, so mag er es offen agen, damit ich ihm die Antwort nicht schuldig zu blelben brauche. Er hat mir das Recht abgesprochen, das Volk zu vertreten; nach der Verfassung vertritt jeder Abgeordnete das deutsche Volk, und trotz des Widerspruchs eines Professors. Die Be— amten und Gelehrten sollen die 98 o) ÄÜrbeiter vertreten haben. Eine Betheiligung an den Kommifstonzarbeiten hůtte ic wohl dankend ablehnen müssen, weil ich außerhalb de Reichstag meistens in Räumen weile, in denen Kemmisfsonen nicht tagen. Kein einziger Vertreter der organisierten Arbeiterschaft ist zu en Berathungen herangezogen worden. Es t ja auch Beamte, Ge werberichter u. s. w. welche mehr Verst . ür die Rechtsver⸗ hältnisse der Arbeiter haben als Professor Sohm. Di unsere Angriffe gegen die Vorlage berechtigt waren, würde au rofe sor Sohm zugeben müssen, wenn nicht eine tiefe Kluft die Krbetter bon den Besitzenden scheiden würde. enn man pioß ein einbeitliches Recht machen wollte, wozu die Een rige Arbeit; dann könnte man ja das säͤchsische Gesetzbuch ändern und ein fuhren.
Aber man pricht ja von einer Verbesserung des Rechts, von einer Kuggestaltung desselben in sozialem Sinne, und da sind die Arbeiter, welche hauptsächlich betroffen werden, unbertreten in der vorbereitenden Kommission. Das bestehende Recht beruht lediglich auf Machtverhältnissen, es ist der Niederschlag der wirthschaftlichen Kämpfe. Man hat ganz vergessen, daß der Arbeiter frei ist, nicht mehr hörig oder Sklave; er kann verlangen, daß auch sein Arbeitsvertrag einheitlich geregelt wird. Der Abg. Fnneccerus hält etwas für unmöglich, was im Code civis und in anderen Rechten geordnet ist seit Anfang des Jahrhunderts, nämlich eine Ordnung des Gesinderechts. Und Professor Sohm hat in seiner Schrift auch erklärt, daß für die eigentlichen Arbeiter mehr hätte ge— schehen können. Der Dienstvertrag soll ganz allgemein gelten; sollte er gemeint haben, daß auch die Beamken darunter fallen? Dann würde daraus folgen, daß die Arbeiter ebenso wie die Beamten Pen— sionen erhalten müßten. Meine Auslegungen der Vorschrift über den lebenslänglichen Vertrag hat Professor Sohm als unsinnig bezeichnet, während Professor Dernburg dieselbe Auslegung hat wie ich, ja fogar glaubt, daß die Vorschrift nicht bloß fuͤr, ländliche Verhaͤlt⸗ nise, sondern auch für gewerbliche Betriebe benutzt werden könnte. Eine solche Vorschrift hätte bei Anwesenheit auch nur eines Arbeiters nicht in den Entwurf hineinkommen können. Wir können uns als Fraktion, die ein Gefühl für ihre Verantwortlichkeit hat, nicht gefallen lassen, daß der Arbeits vertrag nach dem Entwurf geregelt wird, ohne daß wir den Versuch machen, eine Aenderung herbeizuführen, namentlich da die anderen Parteien auch Aenderungen zu machen beabsichtigen. Es müssen die verschiedenen Arten der Arbeitsvmerträge berücksichtigt werden. Es muß gezeigt werden, daß die herrschenden Klassen geben sollen, was nothwendig ist, um die wirthschaftlich Schwächeren zu stärken. In. die Kom— mission sollten die Regierungen Herren schicken, welche die Klugheit und den Scharfsinn des Herrn Planck haben. Ich bitte die Regierung ferner, den Gedanken aufzugeben, daß man durch juristische Zwirn? säden einen Wall gegen die Sozialdemokratie aufführen kann. Wir wurzeln in der gesellschaftlichen Entwicklung; sollten unfere Anschauungen unrichtig sein, so werden wir nicht zum Siege gelangen. Wir ver— langen bis jetzt noch nicht ein Atom speziell Soztaldemokratisches. Aber mögen die Regierungen nicht glauben, daß dies im Volk die Anschauung erwecken kann, daß der Reichstag nicht im stande sei, das seit 22 Jahren bearbeitete Werk umzugestalten. Der Reichstag muß es verhüten, daß neue Ausnahmemaßnahmen geschaffen werden.
Damit schließt die Diskussion.
Gegen die Stimmen der Reichspartei und der Kon— servativen, mit Ausnahme der Abgg. Dr. von Buch ka und Jacobskötter, wird der Antrag auf Ueberweisung der ganzen Vorlage an eine , von 21 Mitgliedern an⸗ genommen, ebenso der Vorschlag, der Kommission die Er⸗ maͤchtigung zu ertheilen, durch Mehrheitsbeschluß ohne Debatte einzelne Abschnitte des Entwurfs zu erledigen. Gegen letzteren stimmen das Zentrum, die Polen und einige Mitglieder der deutschsozialen Reformpartei.
Darauf wird die Vertagung beschlossen. Der Präsident Freiherr von Buol will auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung außer der Interpellation auch die erste Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung setzen.
Abg. Singer bittet, die Weiterberathung des Antrages betreffend das Vereinsrecht vorzunehmen. .
Präsident Freiherr von Buol erklärt, daß er für Sonn— abend einen „Schwerinstag“ in Aussicht genommen habe.
Das Haus schließt sich dem Vorschlage des Präsi— denten an.
Schluß 485, Uhr. Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr. Interpellation, betreffend die Transitläger und Novelle zur Gewerbeordnung.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In Breslau fanden am Mittwoch zwischen einem von den Konfektionären gewählten Comité und der Lohnkommission der aus— ständigen Schneider und Schneiderinnen Ausgleichs verhandlungen statt, die indeß, wie die „Schl. Ztg. berichtet, noch zu keinem bestimmten Ergebniß führten. Von den Vertretern der Unternehmer wurde erklärt, daß man höchstens einen Lohnzuschlag von 100, zu den bis⸗ herigen Preisen werde zugestehen können. Ein Haupt⸗ hbinderniß der Aufbesserung sei eine Anzahl von Kon— fektionsfirmen, die sich den in der Konferenz vertretenen Unternehmern nicht anschließen wollten und bei denen gerade die niedrigsten Löhne gezahlt würden. Die Schneider müßten dafür sorgen, daß diese Firmen nicht durch ihre Verweigerung jeder Auf⸗ 6 eine erhöhte Leistungsfähigkeit erlangten. Darauf wurde vom Vorsitzenden der Lohnkommission erwidert, daß eine Lohnerhöhung von nur 10 90e bei den jetzigen Preisen unannehmbar sei. Die Forde— rung der Betriebswerkstätten solle einstweilen zurückgestellt werden. Die Parteien vereinbarten, daß nach neuen Versammlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen den beiderseitigen Eomités weiterverhandelt werden solle.
Aus Berlin berichtet die Post‘: Eine allgemeine Arbeits— einstellung haben die Malermeister, laut Bericht der Ausstands— kommission der Malergehilfen, in einer Versammlung am Mitt⸗ woch, die von etwa 2000 Arbeitnehmern besucht war, in Aussicht ge⸗ stellt für den Fall, daß die Gehilfen auch nur über eine Werkstãtte wegen Lohnstreit den Ausstand verhängen würden. Die Forderungen der Gehilfen sind; I) Mindest. Stundenlohn von 55 3 für Maler und Anstreicher (die Anstreicher erhielten bisher 35 3. 2) Arbeitsdauer von neun Stunden; 5) Auslieferung des Arbeitsnachweises in die Hände der Arbeiter. Falls bis zum 165. d. keine befriedigende Antwort der Meister eingelaufen sei, soll, nach einer gegen vier Stimmen angenommenen Entschließung, in den all⸗ gemeinen Strike eingetreten werden. — Einen allgemeinen Ausstand haben auch die Sat tler der Militäreffekten B ranche in einer Versamm⸗ lung am Mittwoch in Aussicht genommen, falls die Firmen Loh Söhne und Gudde, in welch letzterer bereits 50 Mann die Arbeit niedergelegt haben, die ortsüblichen Löhne nicht bewilligen sollten. —
n eine Lohnbewegung sind ferner die Korbmacher eingetreten.
Ans Bern meldet W. T. B.“: Das Initiativcomité der Be— amten der schweizerischen Zentralbahn sagt in einem Rund schreiben vom 6. Februar, der neue Gehalts⸗-Etat der Verwaltung sei im Ganzen annehmbar. Die Verklauselung desselben biete sedoch keine Gewähr, daß das bisherige System nicht wieder Platz greife. Das Comité abe daher einstimmig beschlossen, die Gehaltserdnung nur . den vom Comits festgesetzten Zusätzen und Aenderungen an— junehmen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Im weiteren Verlauf der gestrigen, letzten Sitzung der XXIV. Plenarversammlung des Deutfchen Lan dwirthschafts« iaths zog Dr. Wien seinen Antrag, nach welchem die Einzelstaaten oder das gleich die Getreidesilos erbauen sollten und in denselben dauernd gzuf Kesten und Rechnung des Reichs einheimisches Getreide unter Verbot des zen * er Terminhandels gelagert werden sollte, e. nachdem verschsedene Redner diese Frage als heute noch nicht n . ezeichnet hatten. Dagegen gelangte die bereits mit⸗ 'thellte, von dem Landeg. Defonomie Natkh von Mendel. Stein felz
lle) und dem General⸗Sefretär Dr. Müller eim beantragte sesolutzon, betreffend die Stellung der Landwirth feet zu dem Erlaß mes Warrantgesetzes mit befonderer Rücksicht auf die genossenschaft? liche Verwerthung' des Getreibeg, einftimùmlg zur An. ahmme.
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Den letzten Gegenstand der Tagetzordnung bildeten die Maß⸗ nahmen zur Schuldentlastung bezw. S ulderleichterung des ländlichen Grundbesitzeß. Der Re erent, Professor Dr. Sering (Berl n), führte etwa Folgendes aus: Die deutsche Land- wirthschaft habe eine Gesammtschuldenlast von 10 Milliarden Mark Die sich von Jahr zu Jahr steigernde, in Preußen um 200 Millionen Mark alljährlich zunehmende S uldenlast sei die Hauptursache des land⸗ wirthschaftlichen Nothstandes. Die Löfung diefer Frage sei nicht nur der wichtigste Theil der Agrarfrage, sondern der Sozialpolitik über⸗ haupt. Dreiviertel aller bäuerlichen Schulden entständen durch Ankauf und Erbabfindung. Dadurch vollziehe ö. in dem bäuerlichen Besitz eine vollständige Umwälzung. Der äuerliche Mittelstand ver⸗ schwinde immer mehr, und der bäuerliche Besitz konzentriere sich in den Händen des Kapitals. Der Umstand jedoch, daß noch zahlreicher ländlicher Grundbesitz in Deutschland unverschuldet oder nur mäßig
verschuldet sei, liefer den Beweigz, daß es noch möglich sei, dem Zer⸗
setzungsprozeß entgegenzutreten, ehe es zu spät sei. Die Haupturfache der Verschuldung liege in dem hohen ins satz Es würden von bäuerlichen Grundbesttzern für erste Hypotheken bis 45 bis 5, ja bis 6 0½ gezahlt. Spätere Hhpotheken würden von Hypothekenbanken und Privaten be⸗ liehen. Es sei ihm bekannt, daß eine sehr große Hypothekenbank in Berlin einen Gewinn von 9g oso erzielt habe. In erster Reihe könne der großen Verschuldung durch Herabsetzung des Zinsfußes entgegengewirkt werden. Eine Herabsetzung des Zinsfußes von nur 1660 würde auf die, erwähnte Gesammtschuldenlast von 10 Milliarden Mark 100 Millionen Mark betragen. So lange allerdings der Staat als Schuldner einen so hohen Flor ct zahle, könne der Zinsfuß für Beleihung des häuerlichen Grundbesitzes nicht herabgehen. Es sei daher nothwendig, eine Konversion der Staatspapiere vorzunehmen und zwar dergestalt, daß nach geschehener Konversion nur der niedrigste landesübliche Zinsfuß, etwa 300. gezahlt würden. Allerdings wurden dadurch kleine Rentner betroffen werden; diese könnte man aber, wie dies auch in andern Ländern geschehe, schadlos halten. Durch das Sinken des Zinsfußes wäre schon viel geschehen. Allein vielfach befänden sich die Bauern in einer solchen Lage, daß die bloße Herabsetzung des Zins⸗ fußes ihnen nicht mehr zu helfen bermöge. Es müsse akso zu der Zinsherabsetzung eine gründliche Organisgtion der Beleihungsart hinzukommen. Der Redner schlug vor, die Rentenbanken von Staats⸗ wegen mehr dem bäuerlichen Besitz zugänglich zu machen und zwar derartig, daß diese nur dann Darlehen gewähren, wenn es sich um dauernde Erhaltung des Grundbesitzes handelt. Im weiteren Verlauf bezeichnete der Redner den ,. bezw. die Erweiterung der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse zur Deut- schen Zentral · Genossenschaftskaffe als das Mittel, das am ehesten geeignet sein werde, dem Untergange des Mittelstandes zu steuern. Um die Zentral⸗Genossenschaftskasse dem gesammten gewerblichen und bäuerlichen Mittelstande zugänglich zu machen, befürwortete er eine staatliche Beihilfe in Form von Garantiefonds. Endlich empfahl der Redner innere Kolonisation, d. h. die Ueberlassung des Grund und Bodens zur Bebauung gegen einen gewissen Zinssatz und den Ausbau der landwirthschafklichen Genoffenschaften. Nur dadurch werde es möglich sein, der immer fortschreitenden landwirthschaftlichen Krisis Einhalt zu thun. Mit Rücksicht auf die schwierige Materie habe er, in Uebereinstimmung mit dem Vorstande, von der Einbringung von Thesen Abstand genommen und sich auf folgenden Antrag be⸗ schränkt: ‚Der Deutsche Landwirthschaftsrath wolle eine Kommission zur Prüfung der Vorschläge, betreffend Schulderleichterung und Ent⸗— lastung des landwirthfchaftlichen Grundbesitzes, einsetzen. — Ocko—⸗ nomie⸗Rath Kraaz (Osmarsleben, Anhalt) stimmte dem Referenten bei. Wenn nicht sehr bald gegen die überhandnehmende Verschuldung des bäuerlichen Grundbesitzes etwas Durchgreifendes geschehe, dann würden die deutschen Landwirthe sehr bald fämmtlich bankerutt sein. Der Redner empfahl in längerer Rede die Bildung staatlicher Hypothekenbanken, die auch zweite Hypotheken zum niedrigflen Zinsfuß zu beleihen hätten. — Landesältester von Donat (Chmiello— witz bei Oppeln) führte aus, daß die Landschaftskassen beim besten Willen nicht im stande seien, den Bauern mehr als bisher entgegen— jukommen. Er begrüße daher die Vorschläge der Vorredner mit 6 er ersuche aber, daß die zu wählende Kommission auch die ohen Kemmunal⸗ und Schullasten, die auf den Landbewohnern ruhen, in Betracht ziehen und für eine Verminderung derselben wirken wolle. — Dekonomie⸗Rath Winkelmann (Westfalen) erklärte sich mit dem Antrag des Referenten gleichfalls einverstanden, bezeichnete aber als die Hauptsache eine gesetzliche Begrenzung der Verschuldung. Ein Anerbenrecht in dieser Form sei in erster Reihe im stande, dem landwirthschaftlichen Nothstand zu steuern. — Nach einem kurzen Schlußwort des Referenten gelangte der Antrag desselben mit dem Zusatz zur An— nahme, daß die zu bildende Kommission von dem Ausschuß ge⸗ wählt werde.
Damit war die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende, Landes⸗Hauptmann von Röder schloß die T XIV. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths mit einem dreifachen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, die deutschen Bundesfürsten und die freien deutschen Städte.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Masregeln.
Sterblichkeits⸗ und Gesundheitsverhältnisse während des Monats Dezember 1895.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts sind im Monat Dezember a. Pr. von je 1006 Einwohnern, aufs Jahr berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 18,0, in Breslau 24, in Altong 16,8, in Frankfurt a. M. 15,5, in Hannover 147, in Cassel 16,2, in Köln 19,9, in Königsberg 2430, in Magdeburg 16,5, in Stettin 24,5, in Wiesbaden 165,9, in München 22, l, in Nürnberg 16,9, in Augsburg 22,6, in Dresden 19,6, in Leipzig 17,4, in Stuttgart 143, in Karlsruhe 142. in Braunschweig 17,2, in Hamburg 164, in Straß burg 162, in Metz 17,5, in, Amsterdam 170, in Brüssel 21,5, in Budapest 24,4, in Christianig 13,5, in Dublin 22,5, in Edinburg 16,4, in Glasgow 19,', in Kopenhagen 140, in Krakau 28,4, in Liverpool 26,5, in London 17,6, in Lyon 18,5, in Moskau 30,1, in Odessa 2l,8, in Paris 19B5, in St. Petersburg 32,2, in Prag 226, in Rom (November) 19,3, in Stockholm 164, in Triest 2*,5, in Turin (November) 17.2, in Venedig 25, , in Warschau 239, in Wien 21,5, in New Jork 20,vs. (Für die nichtdeutschen Orte ist der Zeitraum von 4 Wochen, vom J. bis einschl. 28. Dezember, zusammengefaßt worden.) In der überwiegenden Mehrzahl der deutschen wie der nicht · deutschen Orte blieb der Gesundheitszustand auch in diesem Monat ein günstiger und die Sterblichkeit eine niedrige, wenn auch vielfach etwas höhere Sterblichkeitsziffern als aus dem November mitgetheilt werden. Die Zahl der deutschen Orte mit sehr geringer Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer unter 165,0 pro Mille) war wohl eine gef 41, doch im Vergleich zum Vor⸗ monat, wo sie 67 betrug, eine erheblich kleinere und nennen wir gus der Zahl derselben hier nur Beuthen O. S., Flensburg, Hannover, Hirschberg, Kottbus, Minden, Neumünster, Osnabrü Votsdam Spandau Trier, Wi ö helms haben, Wandsbeck, Kaiserslautern, Döbeln, Meißen, Zittau, Cann⸗ statt, Ludwigsburg, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt, Wismar Eisenach, Wolfenbüttel, Hagenau und von nichtdeutschen Städten Ghrist ian und Kopenhagen. Eine hohe Sterblichkeit (über 35,0 pro Mille) wurde aus deutschen Orten nur aus Rixdorf (Vorort Berlins) und aus Werdau gemeldet. Das Sterblichkeitsmaximum für die deutschen Orte, das im Vormonat 3430 ben g erreichte im Dezember Werdau mit 37,9 pro Mille. . Die Zahl der deutschen Orte mit günstiger Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer unter 20,0 pro Mille) war eine noch größere als im November und stieg auf 10 (gegen 164 im Vormonat) und wollen wir aut der roßen Zahl derselben hier nur Altona, Barmen, Biele⸗ * 4 Celle, Charlottenburg, . Duisburg, Elberfeld, Erfurt, Essen, Frankfurt a. M., Frankfurt 4. O., Glogau, Graudenz, Halle, Harburg, Cassel, Kiel, Koblenz,. Köln, Krefeld, Magdeburg, r, Rorbhausen, eder dg . Quedlinburg, .
Thorn, Wiesbaden, Bamberg, Ingolstadt, Nürnberg, Speyer, Wurz
hurg, Annaberg, Dresden, Glauchau, Leipzig, Plauen, Reichen Gmünd, Heilbronn, Ulm, Freiburg i. B., Konstanz, he ,
forzheim, Mainz, Offenbach, Worms, Güstrow werin i. M.,
eimar, Braunschweig, Gotha, ö Deffau, reiz, Lübeck, Bremen, Hamburg, Metz, Mülhausen i. G., Straßburg, und von nichtdeutschen Städten: Amsterdam, Antwerpen, Edinburg, Glasgow, London, Lyon, Paris, Rom (Nobember), Stockholm, Turin (November) er⸗ wähnen, Die Zahl der deu tfchen Srte mit mäßig hoher Sterhlichkeit (Sterblichkeitsziffer unter 23,0 pro Mille) war gleich⸗ falls eine größere als im Vormonat h3 (gegen 44) und seien aus der Zahl derselben hier nur Aachen, Elbing, leiwitz, Görlitz, Halber⸗ tadt, Hildesheim, r Merseburg, Schleswig, Tilsit, Augsburg, Bayreuth, Fürth, Hof, Landshut, Ludwigshafen, München, Bautzen, Freiberg, Meerane, Zwickau, Eßlingen, Göppingen, Heidelberg, Apolda, Adenburg, Altenburg, Coburg, Colmar und' don nt tdeutschen ö Brüssel, Dublin, Odessa, Prag, Wien, Rew-Heri Erwähnung gethan.
Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Gesammt⸗ sterblichkeit war eine kleine, nur wen größere als im November. Von je 10 090 Lebenden starben, aufs Fahr berechnet, in Stuttgart 35, in Hamburg 46, in Berlin 49, in Dresden 55, in München 31 Säuglinge. Auch in diesem Monat beruhte die geringe Säuglings sterblichkeit auf das im allgemeinen seltene Vorkommen von akuten Darmkrankheiten mit tödtlichen Ausgängen, welche meist weniger, nur in wenigen Orten (Breslau. Dresden, Hamburg, St. Petersburg, Prag, Stockholm) etwas mehr Opfer als im vorangegangenen Monat forderten. Dagegen kamen akute Entzündungen der thmungs⸗ org ane vielfach in gesteigerter Zahl als Todesursachen zur Meldung, und zwar insbesondere aus Aachen, Altona, Barmen, Berlin, Sn, , Breslau, Danzig, Dortmund, Büsseldorf, Elberfeld, Essen, Frank⸗ furt a. M. Köln, Königsberg, Magdeburg, Stettin, Munchen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Hamburg, Amsterdam, Brüssel, Budapest, Kopenhagen, Lyon, Moskau, Paris, St. Petersburg, Prag, Stockholm, Triest, Venedig, Warschau, Wien, New⸗Jork. 6. Erkrankungen an Grippe wurden zahlreicher gemelde?, doch war der Verlauf überwiegend ein günstiger, nur in wenigen Orten stieg die Zahl der an Grippe erfolgten Todesfälle auf 3, wie in Bremen und Frimmitschau; in Paris erlagen der Grippe 4, in Hamburg, Moskau, New⸗Nork je 5, in Berlin 3, in London 45 Per⸗ sonen. Von diesen akuten Erkrankungen der Athmungsorgane wurden im allgemeinen mehr die höheren Altersklassen betroffen, weshalb diese auch eine größere Betheiligung an der Gesammtsterblichkeit aufwiesen. Auch Sterbefälle an Lungenschwindsucht waren etwas gesteigert. — Das Vorkommen von Cholera in Europa blieb ein beschränktes. Aus Oesterreich⸗ Galizien kamen in der Zeit vom 3. bis 5356. Dezember a. Pr; 49 Erkrankungen mit 27 Todesfällen zur Anzeige, die sich auf. die Bezirke Czortkow, Husiatyn, Trembowla und Przemysl ver⸗ theilten. Zu Ende des Monats war die Zahl der wöchentlichen Er⸗ krankungen nur noch 5. In Rußland zeigte sich die Cholera im Dezember in den Gouvernements Wolhynien und Kiew in größerer Ausdehnung. Im Gouvernement St. Petersburg war sie eine be⸗ schränkte; in der Stadt St. Peters burg erlagen derselben in der Zeit vom 30. November bis 28. Dezember 182 Perfonen bei 316 fest⸗ gestellten Erkrankungen. Auch im Gouvernement Srlow kamen Än⸗ fang Dezember einige Erkrankungen und Todesfälle zur Anzeige. Aus der Türkei sind keine weiteren Mittheilungen über Cholera ein⸗ gegangen. In Egypten hat die Epidemie, befonders zu Ende des Monats erheblich abgenommen. Mehrfache Eholerafälle wurden aus Damiette, Faraskour, Borgchia, Sanan eh, Materieh, Zagazig, par Mansurah, Kafr el-Battikh, Kafr Galailah, Abu el⸗Chakuk, ge⸗ meldet, vereinzelte Fälle kamen in Alexandrien, Kairo und Hehya jur Feststellung. In Marokko war die Seuche in Rabat und Fez, be⸗ onders um die Mitte des Monats, in der Abnahme; ebenso in
ekineß und Safon, Asimur und Salle. Dagegen wurden einige Fälle in Casa Blanca und Masagan beobachtet. — In Kalkutta starben im Nevember (3. bis 39) 210 Personen an Cholera. — Das Gelbfieber hat im November in Cienfuegos, Santiago (Cuba), Havanna und Rio de Janeiro mehr, in Vera Cruz und San Juan (Portorico) weniger Opfer als im Vormonat gefordert.
Von den anderen Infektionskrankheiten kamen Todesfälle an Masern, Diphtherie und Keuchhusten mehr, an Scharlach, Typhus und Pocken weniger als im Nobember zur Mittheilung. So war die Zahl der Sterbefälle an Masern in Allenstein, Barmen, Berlin, Rirdorf, Brandenburg, Gnesen, Görlitz, St. Johann, München, Metz. Mülhausen i. C., Glasgow, London, St. Petersburg, Venedig, Wien, New⸗Vork gesteigert, in Leipzig, Liverpool Odessa, Paris, Warschau vermindert, in Budapest die gleich große wie im November; Erkrankungen zeigten sich in Berlin, München, Budapest, Wien, St. Petersburg und in den Re⸗ gierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf, Hildesheim, Königsberg, Marienwerder, Posen, Stettin und Schleswig in zahlreichen Fällen. — Das Scharlachfieber raffte in Frankfurt a. M., Leipzig, London, St. Petersburg, New Jork mehr, in Berlin, Buda⸗ pest. Glasgow, Liverpool, Moskau, Odessa, Paris, Warschau weniger, in Breslau, Dresden, J Wien die gleiche Zahl von Kindern wie im November hinweg. Erkrankungen kamen aus Berlin, Breslau, Edinburg, London, Paris, St. Petersburg, Wien und dem Regierungs⸗ bezirk Minden in großer Zahl zur Anzeige. — Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup hat in Aachen, Barmen, Düren, Düssel⸗ dorf, Halle, Köln, Merseburg, München, Hof, Chemnitz, Zwickau, Heilbronn,. Amsterdam, Budapest, Edinburg, Glasgow, Moskau, Paris, St. Petersburg, Wien, New⸗Nork zugenommen, dagegen nahm sie in Breslau, Hörde, Königsberg Nürnberg, Dresden, Leipzig. Mannheim, Straßburg i. G., London, Sdessa, Prag, Triest, Warschau ab und blieb in Berlin, Hamburg, Magdeburg fast die gleiche wie im November. Erkrankungen kamen aus fast allen Be— richtsorten, die Erkrankungen mittheilen, in zahlreichen Fällen zur An⸗ zeige, — Die Zahl der Todesfälle an Unterleibstyph us war meist eine kleinere wie in Budapest, Liverpool, London, Odeffa, St. Petersburg, Prag, Warschau, New⸗Jork; nur in Motkau und 16 war dieselbe gesteigert. An Flecktyphus kamen aus
arschau und St. e ee, je 1 Todesfall, aus Kopenhagen, St. Petersburg, den Regierungsbezirken Posen und Wiesbaden ver⸗ einzelte Erkrankungen zur Anzeige. Sterbefälle an Genick⸗ starre wurden aus St. Petersburg 3, aus Moskau 3, Erkrankungen aus den Regierungsbezirken Posen und Düsseldorf in vereinzelten Fällen mitgetheilt. — An Milzbrand kamen aus Berlin, Moskau, St. Petersburg, Rom (November) vereinzelt Todesfälle zur Kenntniß. An Pocken wurden vereinzelte Todesfälle aus Danzig, Moskau, Alexandrien, 2 aus Bromberg, je 3 aus Dublin, London, Odeffa, s aus Warschau, 17 aus St. Petersburg 2 Erkrankungen gelangten aus Budapest und dem Regierungsbezirk Hildesheim je 2, aus St. Petersburg 30, aus London 43, aus Paris 66 zur Anzeige.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlefien.
An der Ruhr sind am 6. d. M. gestellt 12046, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
In Qberschlesien sind am 5. d. M. gestellt 4344 nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
— Der Aussichtsrath der Maklerbank in Berlin bat be⸗ schlossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende 6 9 gotuschlagen, 16 0⸗/0 ——= 3 — als für das Vorjahr vertheilt worden ;
—=— Nach dem Geschäftsbericht der Sudenburger Maschinen⸗ fabrik und Eisengießerei Aktiengefellschaft zu Magde⸗ burg für das Jahr 1895 betrug der Bruttogewinn im Ganzen nur 26048 6 Es ergiebt fich ein Reingewinn für das vergangene Jahr von 2921 66 Zur Vertheilung an die Aktionäre verbleiben 2687 M Um eine Dividende von 1009/0 an die Aktionäre vertheilen zu können, soll nach Vorschlag des Aufsichtsraths ein Betrag von Si 315 dem Dividenden Ergänzungsfonds entnommen werden.