1896 / 35 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

vermehrten Zucht kaltblütiger Pferde in der Provinz Brandenbur d beklagt die 6 Einfuhrziffer von e ; 66

Der Rest des Etats wird bewilligt.

Es folgt der Etat der Do mänenver w altung.

Bei den Einnahmen aus dem Ertrage von Domänen— vorwerken weist

Berichterstatter Abg. von Bockelberg (kons. auf die Minder⸗ einnahme von 1096 442 hin; nur die Provinzen leswig⸗Holstein, Hannover und Hessen⸗Nassau hätten geringe Mehrerträge an Pacht ergeben, in den übrigen Provinzen seien überall achtrückgänge zu verzeichnen. Die Budgetkommission habe diefes rgebniß als ein maßgebendes Barometer für die Lage der Landwirthschaft angesehen.

fei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗ ein: Meine Herren! Der Herr Berichterstatter hat durchaus zutreffend darauf hingewiesen, daß beginnend im Jahre 1868 bis zum Jahre 1887 eine prozentuale Steigerung der Einnahmen aus den Domänen stattgefunden hat. Ich nehme an, daß diese Nachweisung, weil sie der Budgetkommisston übergeben ist, sämmtlichen Herren im Hause hier vorliegt. Wir sehen daraus, daß bis zu 73 oo in einzelnen Jahren eine Steigerung der Pachteinnahmen stattgefunden hat. Der geringste Betrag ist 450 0 in der ganzen Zeit gewesen, der größte Betrag 73 und der mittlere 42 bis 46 0/9. Dann ist eine um 7 und 1400 geringere Einnahme erzielt für 1887 und 88; dann ist 1889 und 90 erst wieder eine geringe Steigerung um 450½ eingetreten. Von 18951 an bewegt sich der Ertrag der erzielten Domänenvorwerkz— Pachtpreise von 7o o bis zum Jahre 1896 auf 165 0, abwärts. Der Herr Berichterstatter hat darauf hingewiesen, daß in der Budgetkommission aus dieser Nachweisung ein Beweis für die allge⸗ meine Nothlage der Landwirthschaft gefunden sei. Ich habe schon in der Budgetkommission erwidert, daß das in gewisser Beziehung als richtig anerkannt, in gewisser Beziehung aber als zutreffend nicht an⸗ erkannt werden könne. Ich darf das näher erläutern. Meine Herren, es ist Ihnen bekannt, daß große Theile im Westen unserer Monarchie überall keine Domänenvorwerke besitzen, Westfalen hat im Regierungsbezirk Minden nur jwei, sonst keine; Rhein⸗ land hat überall keine Domäzenvorwerke, in Hessen« Nassau sind ebenfalls nur wenige Domänenvorwerke. Für diese Landes⸗ theile fehlt also in der Nachweisung jeder Anhaltspunkt für Beurtheilung der bez. Frage. Aber abfolut zutreffend sind diese Zahlen auch nicht für diejenigen Landestheile, wo Domänen⸗ vorwerke in größerem Umfang bestehen. An sich ist der Rückgang allerdings ein allgemeiner, aber es giebt auch noch eine große Zahl von Domänen, selbst in den schlechter situierten Gegenden, die sich im wesentlichen auf derselben Höhe noch wie früher erhalten haben. Da— neben ist darauf hinzuweisen, daß aus der Lage der Domänen die Lage der Landwirthschaft im allgemeinen nicht beurtheilt werden kann. Denn die Domänenvorwerke befinden sich in einer viel günstigeren Lage hinsichtlich ihrer Ertragsverhältnisse als wie der Privatbesitz. Das ist ja eine bekannte Thatsache. Durch die Bereitwilligkeit des Landtags sind der Domãnenverwaltung für jedes Jahr erhebliche Mittel für Melioration der Gebäude und Grundstücke zur Verfügung gestellt, und dadurch sind selbst⸗ verständlich erheblich größere Erträge erzielt worden als auf Privat- grundbesitz; daneben sind die Domänenvorwerke überall in den Händen durchaus tüchtiger, technisch ausgebildeter Landwirthe, und es werden nur Domänenpächter angenommen, die das nöthige Betriebskapital besitzen. In dem Mangel des letzteren kann, glaube ich, vielfach bei dem privaten Grundbesitz in gegenwärtiger Zeit besonders der Rück- gang des landwirthschaftlichen Betriebes mit gefunden werden.

Ferner bemerke ich: Von 1868 bis 1886 hat sich eine regelmäßige Steigerung der Domänenerträge vollzogen. Bekanntlich werden die Domänen auf 18 Jahre verpachtet. Wenn Sie die Zahl der Domänen feststellen, welche jetzt schon über die Hälfte der Pachtzeit zurück⸗ gelegt haben, so kann man annehmen, daß wir nach 6 bis 8 Jahren wahrscheinlich wieder auf einen normalen Pachtertrag kommen, dann hat sich bei allen Domänen im preußischen Staat die Einwirkung des Niedergangs der Landwirthschaft, des Rückgangs der Preise geltend gemacht. In dieser Richtung sind die mitgetheilten Zahlen lehrreich. Wir werden also eine Reihe von Jahren, wie ich annehme, noch im Rückgange bleiben; dann aber werden wir wieder zu normalen Pacht⸗ preisen gelangen.

Meine Herren, bei der Gelegenheit gestatte ich mir es ist das ja wohl zulässig auf ein paar andere Nachweisungen über gestundete Erträge u. s. w. einzugehen, oder wird der Herr Referent bei einem andern Titel darauf eingehen? (Berichterstatter Abg. von Bockelberg: Nein, ich habe das schon ausgesprochen h)

Aus den Nachweisungen über die Ergebnisse der anderweitigen Verpachtung der Domänen im Jahre 18916, die dem hohen Hause noch nicht vorliegen, möchte ich ein paar Zahlen mittheilen, die im Vergleich mit der Nachweisung pro 1895 interessant sind. Nach der Nachweisung der Verpachtungen von Domänen in diesem Jahre be⸗ ziffert sich der Rückgang pro 1895 auf 112993 40 Im Vor⸗ jahre betrug der Rückgang 11 , in diesem Jahre 15 ospo. Der Minderertrag wird aber erst im Etatsjahr 1897/98 im Staats⸗ haushalt zur Geltung gelangen. Von den im Wege der Lizitation verpachteten 50 Domänen sind 43 an die alten, die übrigen an neue Pächter verpachtet. Unter den Bestbietenden war der alte Pächter in 48 Fällen der höchstbeste und in zwei Fällen der zweit⸗ beste. Der Zuschlag ist ertheilt in 37 Fällen an den besten, in 13 Fällen an den zweitbesten.

Ich enthalte mich weiterer Mittheilungen. Auch aus dieser Mit⸗ theilung geht hervor, daß die Abnahme der Erträge aus den Domänenvorwerken eine allmählich zunehmende ist.

Dann, meine Herren, will ich noch einer anderen Zusammen⸗ stellung kurz erwähnen. Da aus den Kreisen der Domäͤnenpächter vielfach Wünsche auf direkte oder indirekte Pachtermäßigungen an die landwirthschaftliche Verwaltung herantreten, hat die landwirthschaftliche Verwaltung die übrigen deutschen Staaten um Mittheilung darüber ersucht, ob und welcher Rückgang in den Domãänenverträgen eingetreten sei, welche Erleichterungen den Domänenpächtern gewährt werden. Der Budgetkommission habe ich das Wesentliche aus diesen Er—⸗ mittelungen mitgetheilt; die mitgetheilte Nachweisung wird den Herren vorliegen.

Es waren drei Fragen an die übrigen deutschen Bundesstaaten gerichtet: ersteng, welchen Jahresertrag die Einnahmen an Pacht- zins im Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1894 / 9g erreichen; zweitens, in welcher Höhe dieser Pachtzins in den fünf Etats jahren 1890! 91 und 1894/95 zurückgegangen sei; und dritteng, ob und welche

Erleichterungen mit Rücksicht auf die ungünstige

Gestaltung den Domänenpächtern bezüglich in neuerer Zeit etwa gewährt

der landwirthschaftlichen Verhäͤltnisse ihrer vertragsmäßigen Verpflichtung worden seien.

Was die Frage 1 betrifft, so ergiebt sich aus der Nachweisung, daß Preußen ungefähr das Doppelte an Domanialbesitz hat, wie alle übrigen deutschen Bundesstaaten zusammengerechnet. Bayern hat keine Domänen, einzelne Bundesstaaten haben nur wenige Domänen. Preußen hat, rund gerechnet, doppelt so viel Domänenbesitz und Ein⸗ nahmen aus diesem Besitz wie die übrigen Staaten zusammen.

Verglichen das Jahr 1890 mit dem Jahr 1895, hat die Abnahme der Domänenerträge in Preußen betragen O, 34, in Braunschweig hat sich eine Zunahme von 14,7 vollzogen, in Anhalt ein Plus von O0, in Mecklenburg⸗Schwerin ein Minus von 3,62, in Sachsen⸗Weimar P O24, im Königreich Sachsen 9,44, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha 126, Oldenburg 4 6,57, Sachsen⸗Meiningen O, 6, Sachsen⸗ Altenburg 16,11, Hessen⸗Darmstadt 4,33, Württemberg 3,565, Baden O, 37 und Mecklenburg⸗Strelitz 4 bis Ho.

Sie sehen daraus, daß in den westlich und südlich belegenen Bundes⸗ staaten meistens ein Rückgang der Domänenerträge stattgefunden hat, stärker wie in Preußen. Interessant ist ein Vergleich mit dem König⸗ reich Sachsen, wo ein Rückgang von 9, 44 0o stattgefunden hat. Meine Herren, eigentlich wäre anzunehmen, daß Sachsen keinen Rückgang in den Domänenerträgen haben würde, weil dort Industrie und Land⸗ wirthschaft eng mit einander verbunden, die klimatischen Verhältnisse außerordentlich günstig und im großen Ganzen auch die Boden verhältnisse sehr günstige sind.

Dann geht aus der Nachweisung hervor: 1) daß Anfang des Jahres 1895 der Gesammtertrag der Staats⸗Domänen 14000 369 Ap, Anfang des Jahres 1890 14047 639 . betrug, daß also ein Rück— gang in den fünf Jahren von 1890 bis 1895 um 47 270 M ein- getreten ist Die Steigerungen habe ich bereits hervorgehoben.

Dann möchte ich kurz noch die Erleichterungen berühren, welche Preußen bezw. die übrigen Bundesstaaten ihren Domänenpächtern ge⸗ währen. Wenn die Herren wünschen, bin ich zu eingehenderen Mit⸗ theilungen bereit. Bei den preußischen Domänenpächtern besteht, glaube ich, eine irrige Auffassung über das, was in dieser Richtung in den außerpreußischen Bundesstaaten geschieht. In der Presse las ich die Behauptung, in anderen deutschen Staaten sei den Domänenpächtern wegen Niederganges des landwirthschaftlichen Ertrages ein allgemeiner Pachterlaß gewährt. Das ist unrichtig; es sind zwar, aber nur ausnahmsweise, in einzelnen Staaten einzelnen Do⸗ mänenpächtern für kurze Zeit Erlasse an der Domänenpacht gewährt, aber im Großen und Ganzen hat kein einziger Staat generell die vereinbarten Pachten mit Rücksicht auf die landwirthschaftliche Noth⸗ lage heruntergesetzt.

Dann hat sich ferner ergeben, daß, während hier in Preußen sehr umfangreiche Domänenpachtstundungen ohne Verzinsung stattfinden, die übrigen Staaten allerdings auch Stundungen stattfinden lassen, aber die gestundeten Beträge müssen regelmäßig verzinst werden und zwar mit Zinsen bis zur Höhe von o/, und daß so umfangreiche Stundungen, wie hier in Preußen den Domänenpãächtern für eine lange Reihe von Jahren gewährt werden, von den übrigen Bundesstaaten nicht bewilligt werden.

Endlich hat sich herausgestellt, daß in Bezug auf Meliorationen, Bauten u. s. w. Preußen mindestens seine Domänenpächter so günstig behandelt wie die übrigen deutschen Bundesstaaten.

Ich stelle aus diesen Darlegungen fest: einmal, daß der Rückgang in den preußischen Domänenerträgen ein geringerer ist als derjenige bei den meisten übrigen deutschen Staaten; zweitens, daß, soweit die Domänenpächter sich in einer schwierigen Lage befinden, sie bisher in Preußen mindestens so nachsichtig behandelt sind wie in den übrigen Staaten. Ich glaubte, dies öffentlich aussprechen zu sollen, um un⸗ richtigen Anschauungen über das, was in anderen Staaten geschieht, vorzubeugen; ich hoffe, daß das auch zur Beruhigung der preußischen Domänenpächter beitragen wird. (Bravoh

Abg. Dr. Eckels (nl. ): In Hannover haben 14 Domänen einen Mehrertrag ergeben, man muß davon aber 16 sogenannte Domanial⸗ . in Ostfriesland, kleine Wirthschaften, abziehen, fodaß nur 4 Domänen Mehrertrag ergaben, während 3 Domänen einen Rück⸗ gang aufweisen. Danach allein kann man aber die Lage der Land⸗ wirthschaft nicht beurtheilen. Maßgebender ist dafür die Anzahl der Konkurse auf den Domänen. 1894 befanden sich in Hannover nur 7 o im Konkurse, im vorigen Jahre aber 21 6. Daz Allheil⸗ mittel des Grafen Kanitz würde nichts helfen. Bie Verschuldung steigt immer mehr, eine Stundung der Pacht ist nur vereinzelt ein-

etreten; einer generellen Ermäßigung der Pacht will ich nicht das

ort reden; wie stellt sich aber die Regierung dazu, wenn der Pächter erklärt; ich kann nicht mehr weiter wirthschaften? Dann nimmt ihm die Regierung in der Regel die Pacht ab, läßt ihn aber zu einer Neupachtung nicht mehr zu, und darin kann manchmal eine Härte liegen. Wichtig ist die Frage der Abnahme des Inventars durch den Nachfolger, oft muß der Pächter die Pacht widerwillig fortsetzen, nur um nicht sein in dem Inventar liegendes Vermögen verschleudern ju müssen. In dem bisherigen Verf. liegt eine Härte. Allerdings liegen gewisse Bedenken vor gegen die Uebernahme des Inventars, wenn z. B. die Maschinen veraltet sind und der Nachfolger neue haben will; aber solche Sachen ließen sich ja von der Uebernahme ausschließen. Hannover hat die ,, . und ich wünschte, daß uns wenigstens diefelbe als berechtigte Eigen⸗ thümlichkeit erhalten bliebe, wenn der Minister nicht das Prinzip für ganz Preußen ändern will. t Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Ham mer⸗ tein:

Meine Herren! Ich will nicht auf die Frage eingehen, ob es richtiger ist, nach den Grundsätzen der früheren hannoverschen Regie⸗ rung, die für die hannoversche Klösterverwaltung auch heute noch gelten, bezüglich der Abnahme des Inventars zu verfahren oder nach denjenigen Bestimmungen, welche seit langen Jahren bei der preußi⸗ schen Domänenverwaltung maßgebend sind. Ich gehe auf das Spezielle des Unterschieds nicht ein. Allgemein glaube ich, daß der gegenwärtige Zeitpunkt der ungeeignetste sein würde, wenn man von den zur Zeit in Preußen geltenden Grundsãätzen für Inventarabnahme zu den, Grundsätzen übergehen wollte, welche früher in Hannover galten. Die gegenwärtige Lage der Land⸗ wirthschaft zwingt vielfach den neu anziehenden Pächter, wenn er be— stehen will, ein anderes Wirthschaftssystem anzunehmen als das jenige, was der alte Pächter befolgt hat. Muß der neue Pächter das ganze Wirthschaftsinventar des abziehenden Pächter gegen Taxe übernehmen, so belastet man das Betriebskapital des neuen Pächters vielleicht in bedenklichster Weise und hindert ihn dadurch an der nach seinem Er⸗ messen richtigeren Bewirthschaftung der Domäne. Der neue Pächter würde vielleicht überall nur dann geneigt sein, die Pacht zu über⸗

nehmen, wenn er freie Hand bei der Uebernahme erhält. gebe ich zu, daß die Frage verschieden beurtheilt werden Herr Abg. Eckels hat das ja auch selbst zugegeben. übrigens in Preußen das bestehende System sich bewährt. Au den eben von mir dargelegten Gründen möchte ich empfehlen, iedenfal daran zur Zeit nichts zu ändern.

Abg; von Kardorf f (fr. kons.): Der Rückgang der Domz pachterträge ist mindestens doch ein beachtenswerthes Syn die Lage der Landwirthschaft. Dieser Rückgang beruht wesentlich . dem Rückgang der Getreidepreife, und wir haben keine Voffnung . bessere Preise, wenn nicht eine Frage in meinem Sinne gelöst wd Die Landwirthschaft steht vor einer so grghen Gefahr, wie diefelbe sie noc nicht erlebt hat, wenn in Amerika dle freie Silber prãgung imme mehr Terrain gewinnt, wenn Amerika zu einem Wahrungs syste übergeht, nach welchem Silber und Gold frei geprägt wird. Deu bedeutet für Amerika allein die Silberwährung.? Bann kommen die Massen des amerlkanischen Getreides unter ahnlichen H. dingungen nach Deutschland, wie wir jetzt schon vom argentinischtn und russischen Getreide und von dem Fei aus anderen Länden mit unterwerthiger Valuta überschwemmt werden. Der Ministz pon Hammerstein hat uns neulich mitgetheilt. daß sich Englan in der Währungsfrage ablehnend verhalte. Die anze öffentlich Meinung hat seine Aeußerung dahin verstanden, daß England auf d Anfrage der deutschen Regierung seine Mitwirkung zu einer inter. nationglen Regelung, der Frage abgelehnt habe. Deshalb hat auch der Deutsche Ladwirthschaftsrath die Währungsfrage von seiner Tagesordnung abgesetzt. Wenn England das abgelehnt hätte, müßten wir die Währung frage vorläufig aus der Diskufston laffen, benn nur mit England ist sie zu lösen, und wir müßten unz nach anderen Mitteln umsehen, um der Landwirthschajt zu helfen. Unsere Freunde in England benachrichtigten unz nun: „Die Behauptung des Barons Hammerstein muß auf einem vollständigen Mißverständniß beruhen.“ Hierauf gestützt, er! kundigten wir un an maßgebender Stelle, es wurks ung diy Antwort; „Es ist eine Anfrage an England ergangen, und sie ist ab⸗ lehnend beantwortet worden. Diese Antwort gaben wir unseren englischen Freunden, und, darauf ist uns folgende Mittheilung von dem, Präsidenten der bimetallistischen Liga, dem bekannten Mr Gibbs, geworden, der dem jetzigen Ministerium außerordentlich nahe steht, und er hätte uns nicht eine solche Mittheilung gemacht, wenn er nicht mit den Mitgliedern des Kabinets Rücksprache genommen hätte. Die Mittheilung lautet in der Uebersetzung ich stelle Ihnen auch den englischen Tert zur Verfügung: „Ich höre mit größten Erstaunen, wie der deutsche Staats. Minkfler Thnen eröffnet hat, daf Graf Hatzfeldt, den Instruktionen des Fürsten Hohenlohe folgend, ej Anfrage an Lord Salisbury gestellt habe, ob England, um an einen internationalen Uebereinkommen zur Monetisierung des Silbers mi zuwirken, geneigt sein werde, die indischen Münzstätten wiede zu eröffnen; daß Lord Salisbury erklärt habe, er müsse erst den Staatssekretär für die Kolonien hören, und später eine verneinende Antwort gegeben und gesagt habe, die englische Regierung hält die Zeit für Verhandlungen nicht für geeignet. Hätte die Anfrage deß Grafen Hatzfeldt thatfächlich in solcher Wesfe stattgefunden, so bin ich überzeugt, daß sie die ernsteste Berücksichtigung der englischen Re⸗ gierung verdient und gefunden hätte. Aber auf Nachfrage erfahre ich, daß die wirklich vom Grafen Hatzfeldt gestellte Frage ohne jede Voraussetzung und Beziehung lediglich die war: Beabsichtigt die englische Regierung, die indischen Münzstätten wieder zu eröffnen? Und nach Lage der Sache hat die englische Regierung im Augenblick nicht vor, das zu thun.“ Die Frage wird auch im englischen Parlament zur Sprache kommen, und es wird scch herausstellen, daß irgendwo ein Mißverständniß stattgefunden hat. Man kann hiernach nur annehmen: wenn die deutsche Regierung eine solche Frage stellte, wie wir sie durch unsere Resolution hier und im Reichstag im Sinne hatten, würde die Antwort der englische⸗ Regierung günstiger sein.

Minister für Landwirthschaft 2c. stein:

Meine Herren! Bei der Generaldiskussion wurde von anderer Seite die Währungsfrage angeregt. Ich habe darauf damals die allgemeine Erklärung abgegeben, welche Herr von Kardorff eben verlesen hat. Da diese Angelegenheit mit dem Domãnen⸗Ctat jedenfalls nicht in direktem Zusammenhang hat, da die Frage zur Zuständigkeit des Reichs gehört und da mir bekannt ist, daß der Herr Reichs kansler vielleicht schon morgen jedenfalls in allernächster Zeit Über dẽie Sachlage eine authentische Mittheilung an den Reichstag, wohin die Sache gehört, gelangen lassen wird, so glaube ich, würde es unrichtg sein, wenn ich mich auf weitere Aeußerungen in dieser Angelegenhet hier einlassen würde.

Abg. Freiherr von Erffa (kons) meint, wenn nach Anstht des Abg. Cckels Graf Kanitz nicht den Stein, der Weisen gefmsn habe, Herr Eckels ihn auch nicht gefunden zu haben scheine.

Der Domänen⸗Ctat wird bewilligt.

Schluß nach 4 Uhr. Nächste Sitzung Sonnaben, 11 Uhr,. (Etats der Zentralgenossenschaftskasse und he direkten Steuern.)

kann;

Freiherr von Hammer—

Verkehrs⸗Anftalten.

Brem en, 8. Februar. (W. T. B.) Nord deutscher Lloyd. Der Postdampfer „Straßburg“ ist am 6. Februar Vormittag in Vigo angekommen. Der Reichs, Postdampfer Sach sen hat am 6. Februar Nachmittags die Reise von Genua nach Southampton fortgesetzt. Der Schnelldampfer . Saale“ ist am 7. Februar Vor⸗ mittags auf der Weser angekommen. Der Reichs ⸗Postdampfer Preußen“ hat am 7. Februar Morgens Gibrahtaäͤr passtert. Der Postdampfer Straßburg“ ist am 6. Februar Vormittags in Vigo angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer Sach fen hat am 6. Februar Nachmittags die Reise von Genug nach Southampton fortgesetzt. Der Schnelldampfer Saale“ ist am? Februar Vor⸗ mittags auf der Weser angekgmmen. Der Reichs Postdampfer Preußen“ hat am 7. Februar Morgens Gibraltar passiert.

amburg, 7. Februar. (W. T. B.) ann , n, kan ische Pagetfahrt Aktien Gefellschaft. Der Postdampfer Pola ria“ ist gestern in St. Thomas eingetroffen.

London, 7. Februar. (W. T. ö. Der Castle⸗ Dampfer „Warwick Castler ist Dienstag auf der Auzreife in Durban (Natal) angekommen. Der Castle⸗Dampfer „Garth Castle“ hat am Donnerstag auf der Ausreise die Canarifchen In seln passiert. Der Union⸗Bampfer Gu elph- ist am Mittwoch auf der Heim= reise von den Canarischen Inseln abgegangen. Der Union Dampfer Norman“ ist auf der Ausreise am ienstag in Kap

stadt angekommen.

Am sterdam, 7. Februar. (W. T. B.) Wie das „Handelt⸗ blad' erfährt, haben der Kapitän und die Rheder des Dampfer Ergthie“, der mit der Elben zusammenstieß, gegen den Urthellt⸗ spruch des Hotterdamer Gerichtshofs bei dem Are l aer gte f im Haag Berufung eingelegt. Der Anwalt Thorbecke wird die de, erkn⸗ den und der Rotterdamer Schöffe von Raalte den Rordbeutschen

Lloyd vertreten.

Rotterdam, 7. Februar. . T. B. Niederländisch⸗ Amertkanische Dampfschiffahrts Gefelifchaft. Der Dampfer Werkendam * ist heute Morgen in Am sserdam 9 , . Der Dampfer Edam“ hat 23 Vormittag Lizar passiert.

Im ibriyn

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 35.

Königreich Preußen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Prüfungs-Ordnung

s Erlangung der Befähigung zur Anstellung beyuf als Physikus.

1

Zur Physikatsprüfung . nur Aerzte zugelassen, welche

4. die medizinisch Doktorwürde bei der medizinischen Fakultät einer deutschen Universität nach vierjährigem medizinischem Studium auf Grund einer besonderen, von der ärztlichen getrennten mündlichen Prüfung und einer gedruckten Dissertation erworben,

nach dem Zeugniß des betreffenden Fachlehrers an

einer deutschen Universität eine Vorlesung über gerichtliche Medizin besucht,

é. eine ausreichende psychiatrische Vorbildung erworben haben.

Letztere wird als nachgewiesen erachtet durch das Zeugniß des ärztlichen Leiters einer psychiatrischen Klinik an einer deutschen Universität darüber, daß der Kandidat während seiner Studienzeit mindestens ein Halbjahr diese Klinik als Praktikant mit Erfolg besucht hat. .

Diesem Zeugniß wird gleich geachtet die Bescheinigung des ärztlichen Leiters einer psychiatrischen Klinik an einer deutschen Universität oder einer öffentlichen, nicht ausschließlich für Unheilbare bestimmten Anstalt für Geisteskranke, welche mindestens 150 Betten und einen jährlichen Zugang von mindestens 150 Kranken hat, wonach der Kandidat als appro⸗ bierter Arzt mindestens drei Monate hindurch regelmäßig an der Untersuchung und Behandlung der Kranken mit Erfolg sich betheiligt hat. ; ; .

In besonderen Fällen können auch Zeugnisse und Be⸗ scheinigungen von anderen Anstalten für Geistes kranke als den im vorigen Absatz bezeichneten Kliniken und öffentlichen Anstalten als ausreichend an geßchen werden.

82. Die Zulassung erfolgt zwei Jahre nach der Approbation als Arzt, wenn die ärztliche Prüfung „gut“ oder „sehr

gut“ bestanden ist, in den n. Fällen nach drei Jahren.

58 3.

Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist an den be⸗

treffenden Reglerungs-Präsidenten (Polizei⸗ Präsidenten in

Berlin) zu richten, welcher darüber an den Minister der

Medizinal-A Angelegenheiten berichtet. Von letzterem wird die Zulassung an den Kandidaten verfügt.

Dem Zulassungsgesuch sind, außer den im 1 geforderten Nachweisen, beizufügen: die Approbation als Arzt, ein Lebenslauf, ein Abdruck des Doktordiploms und der Inaugural—

Dissertation. ö

85.

Die Prüfung wird vor der Wissenschaftlichen Deputation

für das Medizinalwesen abgelegt und zerfällt in

I) den schriftlichen,

2) den praktischen, ;

3) den mündlichen Prüfungs-Abschnitt.

86.

Behufs der schriftlichen Prüfung hat der Kandidat wei wissenschaftliche Ausarbeitungen zu liefern, zu, welchen n Aufgaben aus dem Gebiet der gerichtlichen Medizin und der öffentlichen Gesundheitspflege oder statt der letzteren aus dem Gebiete der Psychiatrie zu entnehmen sind. ö

Bei der gerichtsärztlichen Aufgabe ist jedesmal zugleich die Bearbeitung eines fingierten forensischen Falles, der sich auf den Gegenstand der Aufgabe bezieht, mit vollständigem Ob⸗ duktionsprotokoll und legalem Sbduktionebericht zu verlangen.

.

Die Ausarbeitungen sind spätestens sechs Monate nach Empfang der Aufgaben dem Minister der Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten mit der Versicherung des Kandidaten einzureichen, daß er sie, abgesehen von den dabei benutzten literarischen Hilfs⸗ mitteln, ohne anderweitige fremde Hilfe angefertigt habe.

Die Ausarbeitungen müssen sauber und leserlich ge— schrieben, auch geheftet und mit Seitenzahlen versehen sein und eine vollständige Angabe der benutzten , hn. welche auch im Text regelrecht an den betreffenden Stellen zu zitieren sind, enthalten. 38

Nach Ablauf der sechsmonatlichen Frist werden die Arbeiten nicht mehr zur Jensur angenommen, es ö denn, daß besonders bescheinigte Gründe zu einer Ausnahme vor— liegen oder 24 auf bien ern, Antrag des betreffenden Negierungs-Präsidenten (Polizei⸗Präsidenten in Berlin) eine Nachfrist bewilligt worden ist.

Wer die sechsmonatliche fi nicht inne hält, darf fruͤhestens ein Jahr na erselben sich neue Aufgaben erhitten.

Die Probearbeiten werden der Wissenschaftlichen Deputation . das Medizinalwesen zur Beurtheilung vorgelegt und von erselben mit einer motivierten Zensur dem Minister der Medizinal⸗Angelegenheiten , .

srist bezw. die bewilligte Nach⸗ Ablauf

Genügen die Arbeiten den Änforderungen, so wird der

Kandidat zu den übrigen Prüfungs-Abschnitlen zugelassen.

Wird eine der Arbeiten „ungenügend“ oder „schlecht“ be— so ist die ganze Prüfung zu wiederhelen und dem all der Zensur eine rh von Ablauf

funden, Kandidaten je nach dein Äus Menaten bis zu 2 Jahren zu stellen, um sich na erselben neue Aufgaben zu erbitten. Eine zweite 2 nicht gestattet.

ur praktischen und mündlichen Prüfung kann der

seiner ärztlichen Praxis passend erscheinenden Termin erbitten.

sechs Monate nach Prüfung n ft werden.

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 8. Februar

1896.

sich

In der Regel müssen diese Prüfungsabschnitte spätestens Mittheilung des Ausfalls der schriftlichen

Die praktische und mündliche Prüfung wird in dem Charité⸗Krankenhause zu Berlin vor dazu bestimmten Mit⸗ gliedern der Wissenschaftlichen Deputation möglichst an zwei auf einander folgenden Tagen abgehalten. . Während der Zeit vom 15. August bis 15. Oktober finden keine Prüfungen statt. .

312.

8 In der praktischen Prüfung hat der Kandidat:

I) a. vor einem Mitglied der Wissenschaftlichen Deputation den Zustand eines Verletzten zu untersuchen und als— dann über den Befund einen begründeten Bericht mit Berücksichtigung der hierfür geltenden Bestimmungen unter Klausur im Beisein des Examinators abzufasfen,

vor einem Psychiater, welcher Mitglied der Wißffen⸗ schaftlichen Deputation ist, an einem oder zwei Geisteskranken seine . zur Untersuchung krankhafter Gemüthszustände darzuthun und Über einen dieser Fälle eine gutachtliche Aeußerung zu einem von dem ECxaminator zu bestimmenden Zweck unter Klausur schriftlich zu erstatten.

Für jede der beiden schriftlichen Klausur-Arbeiten ist eine Frist von 1 Stunde inne zu halten. 2) Sodann hat er: .

a. ein ihm vorgelegtes frisches Leichenobiekt zur mikro⸗ skopischen Untersuchung zu präparleren, mit dem Mikroskop genau zu untersuchen und dem Examinator mündlich zu demonstrieren;

an einer Leiche eine ihm aufgegebene Oöduktion zu verrichten und den Befund nebst vorläufigem Gut—

achten e ren,, Protokoll zu diktleren. Die mündliche Prüfung wird gleichzeitig mit dem im § 12 Nr. 2a und b erwähnten Theile der prakti chen Prüfung von vier Mitgliedern der Wissenschaftlichen Deputation, wovon eines der Psychiater ist, abgehalten. Es ist hierbei in der Staatsarzneikunde, Hygiene und gerichtlichen Psychiatrie zu prüfen. Die ö. in der gerichtlichen Psychiatrie kann auch unmittelbar im Anschluß an die praktische Prüfung, so⸗ mit getrennt von den anderen Theilen der mündlichen Pruüͤ— fung, aber in Anwesenheit des Leiters der letzteren vor—

genommen werden. 8 14.

Ueber beide Prüfungen ist ein Protokoll aufzunehmen, welches die Gegenstände der Prüfung, das Urtheil, der Examinatoren über das Ergebniß eines jeden Theils beider Prüfungen und die Schlußzensur über das Gesammtergebniß der Prüfung enthalten muß. .

O.

Im Fall eines ungenügenden Ergebnisses einer der beiden Abtheilungen (5 12 Nr. 1 und 2) der praktischen, oder der mündlichen Prüfung, oder aller zugleich ist entweder eine jede für sich oder es sind alle zusammen je nach der Zensur nach 3 bis 6 Monaten zu wiederholen.

Eine zweite Wiederholung der schon einmal nicht be⸗ standenen . gestattet.

). Es kommen bei der Physikats-Prüfung die Zensuren: sehr gut, gut, genügend, ungenügend und schlecht in Anwendung. ö

Auf Grund der drei ersten wird von dem Minister der Medizinal-Angelegenheiten das Zeugniß der Befähigung zur Verwaltung einer Physikatsstelle ertheilt.

8 I. .

Auf diejenigen Kandidaten, welche beim Erlaß dieser Prüfungsordnung sich im letzten oder vorletzten Halbjahre ihres medizinischen Studiums befanden oder bereits als Aerzte approbiert waren, findet die Bestimmung in 1b keine An⸗

wendung. 8

Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oltober 1896 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt treten das Prüfungs⸗Reglement vom 10. Mai 1875, sowie die Zirkular⸗Verfügung vom 4. März 1880, betreffend die Abänderung der 588 1 und 2 dieses Reglements, außer Kraft. Berlin, den 24. Januar 1896. Der Minister der geistlichen, JJ Medizinal⸗Angelegenheiten. o sse.

Per sonal⸗ Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

ffiziere, ortepee - Fähnriche x. Ernennungen, , . ersetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 4. Februar. Frhr. v. Wilzeck, Pr. Lt. vom Inf. Regt. General Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (6. Branden burg.) Nr. 64, von dem Kommando als Insp. Offizier bei der Kriegsschule in Hannover entbunden. v. Eltester, Pr. Lt. vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, als Insp. Offizier zur Kriegsschule

ĩ ver kommandiert. . 89 . . 6. Februar. v. Lig nitz, Gen. Lt. und Kommandeur

Div.“, mit der Führung des III. Armee-Korps beauftragt. Fir. Fine ft idr SM em me. Gen. Major und Kommandeur der 42. Inf. Brig, unter Beförderung jum Gen. Lt., zum Komman-⸗ deur der 11. Div., v. Massow, Gen. Major und Abthzil, Chef vom Großen Generalstab, zum Kommandeur der 42. Inf. Brig.,

ernannt.

ü des Kriegs⸗M inisteriums. 24. Ja⸗ ö 3 . . à la Suite, des Inf, Regts. von Winter⸗ feldt (2. Dberschles) Nr. 23 und Direktions ⸗Assist. bei der Gewehr

nuar. Versetzung zum 2. Westfäl. Ulan. Regt. Nr. 5, Pet sch, Roßarzt vom 2. Garde Feld⸗Art. Regt. Pieczynski, Roßarjt vom Ulan. Regt. von Schmidt (1. Pomm. ] Nr. 4, unter Versetzung zum 2. Brandenb. Ulan. Regt Nr. II. zu Ober⸗Roßärzten, Müller, Ünter⸗Roßarzt vom

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin . v. Oertzen, Sec. Lt. vom Oldenburg. Inf. Regt

Rr Ml, mit Pensson der Abschied dewilligt.

Nachweisung der beim Sanitäts⸗Korps in den

Monaten November und Dezember 1895 eingetretenen

Veränderungen.

arztes der Armee. n der militärärztlichen Bildungsanstalten, zum Unterarzt des aktiven

Dienststandes ernannt und bei dem Gren. Regt. König Friedrich J. (4. Ostpreuß.) Nr. 5j. angestellt.

Du Verfügung des General⸗Stabzs⸗ nn, . 8 Kahle, Studierender

5. Dezember. Haberling, einjährig freiwilliger Arzt vom

Ostpreuß. Train⸗Bat. Nr. 1, zum aktiven Unterarzt ernannt und zum 2. Garde⸗Regt. z. F. versetzt.

Dezember. Dr. Roemert, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom

9. Garde eld⸗Art. Regt., zum aktiven Unterarzt ernannt und zum Inf. ed , ,, Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 4 verse

. 14. Dezember. Dr. . Unterarzt vom Inf. Regt. Graf

Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, zum Feld Art. Regt. von Pod⸗ bielski (Niederschles. ) Nr. H versetzt.

24. Dezember. Robert, einjährig freiwilliger Arzt vom

1. Westfäl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, zum aktiven Unterarzt bei dem⸗ selben Regt. ernannt, zugleich, mit Ausnahme des Erstgenannten, mit Wahrnehmung je einer bei ihren Truppentheilen offenen Assist.

Arztstelle beauftragt.

Mili tãr⸗Justizbeamte. Durch Allerhöchste Abschiede. 16. Fan uar. Matthgeas,

Qber⸗ und Korps⸗Auditeur des XI. Armee-Korps, Litschgi, Justiz · Rath, Gouvernements Auditeur zu Straßburg (Elsaß), auf ihren Antrag vom 1. April 1896 ab mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Allerhöchsten Abschied. 16. Januar. Schröder,

ahlmstr. vom Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 13, Degler, Zahl mstr. 9 i n Bat, Nr. 13, bei ihrem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungs⸗Rath verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministerium s. 15. Ja—⸗ . . vom Brandenburg. Train⸗Bat. Nr. 3, unter

Feld⸗Art, Regt. Nr. 33, Braun, Unter⸗Roßarzt vom Ulan. Regt.

Kaiser Alexander III. von Rußland (Westpreuß) Nr. 1, Vogler,

Unter⸗Roßarzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 34, unter Versetzung zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 31, Wollmann, Unter Roßarzt vom Drag. Regt. König Friedrich III. (2. Schlef) Nr. 8, unter Ver⸗ setzung zum Schleswig. Feld⸗Art. Regt. Nr. “, zu Roßärzten, Siela ff, Unter⸗Roßarzt der Landw. 1. Aufgebots, Seigel, Unter⸗ Roßarzt der Res. zu RVoßärzten des Beurlaubtenstandes, . nannt. Buchholz, Ober⸗Roßarzt von der Militär⸗Lehrschmiede in Königberg i. Pr., zum Westpreuß. Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, Sch lake, Ober⸗Roßarzt vom 1. Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 14, zur Militär⸗Lehr⸗ schmiede in Königsberg i. Pr., Scholtz, Ober⸗Roßarzt vom 2. Bran⸗ denburg. Ulan. Regt. Nr. 11, zum 1. Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 14, Korff, Roßarzt vom Hannob. Hus. Regt. Nr. 15, zum Branden⸗ burgischen Train⸗Bat. Nr. 3 Rehfeldt, Roßarzt vom Feld⸗-Art. Regt. Nr. 31, zum Ulan. Regt. Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3, Stie tz, Roßarzt vom Hess. Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, zum Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. H, oh Roßarzt vom . , . ö 9, zum Ulan.

egt. von Schmidt (1. Pom) Nr. 4, versetzt.

; 16. Jan ö. ö Ober⸗Roßarzt der Landw. 2. Auf⸗ ebots, der Abschied bewilligt. . ; ö. . Langer, Ober-Roßgrzt vom Ulan. Regt. Graf zu Dohna (Ostpreuß.) Nr. 8, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt. 3 3 Riemann, Intend. Rath von der Korps⸗Intend. des V. Armee ⸗Korps, zur Korps-⸗Intend. des III. Armee Korps, Stach, Intend. Rath, Vorstand der Intend. der 30. Div., zur Korpz⸗ Intend. des V. Armee⸗Korps, Rohde, Intend. Rath, Vorstand der Intend. der 33. Div., zur Korps⸗Intend. des XIV. Armee-Korps, Dr. Kanzki, Intend. Rath von der Korps ⸗Intend. des Garde⸗ Korps, als Vorstand der Intend. der 19. Div. zum X. Armee-Korps, Kallusky, Intend. Assessor, Vorstand der Intend. der 5. Div., zur Korps Intend. des IV. Armee-Korps, Dr. Schultz, Intend. Assessor, Vorstand der Intend. der 19. Div., zur Korps⸗Intend. des XV. Armee-Korps, Bartholdy, Intend. Assessor von der Kerps⸗Intend. des IV. Armee Korps, als Vorstand der Intend. der 22. Div. zum XI. Armee-Korps, Winterfeld, Intend. Assessor von der Korps ⸗Intend. des VII. Armee- Korps, als Vorstand der Intend. der 33. Div. zum XVI. Armee- Korps, Nach städt, Intend. Assessor von der Korps⸗Intend. des VI. Armee Korps, als Vorstand der Intend. der 5. Div. zum III. Armee-Korps, sämmtlich zum 1. April d. J., versetzt. Nerlich, Intend. Referendar von der Intend. des VI. ,. Nordhoff, Vollbracht, Markmann, Intend. Referendarien von der Intend. des IV. Armee-Korps, Pfeiffer, Intend. Referendar von der Intend. des III. Armer, Korps, zu überzähl. Militär⸗-In tend. Assessoren, Herrmann, Eberhardt, Zahlmstr. Aspiranten, zu Zablmeistern beim XIV. bezw. IX. Armee-Korps. ernannt.

27. Januar. Schneider, Intend., und Baurath bei der Intend. II. Armee-Korps in Stettin, Sa igge, Intend. und Bau- rath bei der Intend. V. Armee⸗Korps in ö beide zum 1. April d. J. gegenseitig versetz. Steller, Intend. Sekretariats Assist. von der Intend. des Garde Korps, kommandiert zum Militärkabinet, zum Intend. Sekretär ernannt. .

Burch Verfügung der General- Kommandos. Zahl- meister: a. Versetzt: Leonhardt vom 3. Bat. Füs. Regts. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, zum 1. Bat. Inf. Regts. General Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, Schmidt vom 2. Bat. zum 3. Bat. Füs. Regts. Prinz Heinrich . (Brandenburg) Nr. 3, Hab er⸗ land vom 3. Bat. Inf. Regts. von Stülpnagel (8. Brandenburg.) Nr. 48, zum 2. Bat. Füs. Regts. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, Block von der 3. Abtheil. Feld. Art. Regts. General ⸗Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, zum 3. Bat. Inf. Regts. von Stülpnagel (65. r, , g,. Nr. 48, Seiffert vom 2. Bat. Inf. Regts. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, zur 3. Abtheil. Feld Art. Regts. General Feldzeugmeister (2. Branden⸗ burg.) Rr. 18, Hadas ch vom 1. Bat. Füs. Regts. von Steinm (Weftfäl. Nr. 37, zum 3. Bat. 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, dieser zum 1. April! d. J, Kray vom Rhein. Pion. Bat. Nr. 8, zum 3. Bat. 6. Rhein. Jaf. Regts. Nr. 63, EL st er, vom 4 Bat. 2. Hansegt. Inf. Regts. Nr. 76, zur 2. Abtheil. Schleswig. Feld⸗Art. Regts. Nr. 9, F*** vom 1. Bat. 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82, zum 2. Bat. 2. Hann. Inf. Regts. Nr. 77, 3 vom letztgenannten Bat., zum 1. Bat. 2. det Inf. Regts. Nr. 82; b. Infolge Er⸗ nennung zugetheilt: Abraham dem 2. Bat. Inf. Regtö. von Stülpnagel (G65. Brandenburg.) Nr. 48.

fabrik in Danzig, in gleicher Eigenschaft zur Munitionsfabrik in

Kandldat (inen ihm mit Rücksicht auf die Abkömmlichkeit aus

Spandau versetzt.