1896 / 36 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

dankbar dafür, daß Sie mich in die Debatte gezogen haben, Ihre gute Absicht habe ich Verflanden.

Abg. Dr. Bachem en Die Aeußerungen des Grafen Mirbe gd im Herrenhause sind von meinem Fraktionskollegen Fuchs angezogen worden r, ,. des Abg. Grafen von Mirbach: Der Abg. Rickert hat sie angeführt im vorigen . ) Herr Fuchs hat sie in diesem Jahre wiederholt; die Worte des Grafen Mirbach gingen dahin, daß die verbündeten Fürsten eine Aenderung herbeiführen müßten, und zwar unverzüglich! Wenn darin kein Staatsstreich ent⸗ halten sein soll, dann will ich darauf verzichten, die Worte so auf⸗ zufassen. Bezüglich des allgemeinen Wahlrechtes will ich nicht mit vielen Worten antworten . durch die That, indem wir für den vorliegenden Antrag stimmen. Daß ein Stimmenkauf möglich wäre, halte ich für gänzlich ausgeschlossen. Wir belehren das Volk schon jetzt; unsere Erfolge den Sozialdemokraten gegenüber beruhen nur auf dieser Belehrung. Dem Grafen Mirbach n gn. ich den Mißbrauch der reichen Leute bei den öffentlichen Wahlen ins Feld; ich glaube, daß die Unmündigkeit der Wähler des Grafen Mirbach nicht größer sein wird, als dieser Unfug.

Abg. Rickert (frs. Vgg. : Graf Mirbach kann nicht verlangen, daß wir den klaren Sinn seiner Rede begreifen sollen; wir können von Ihnen, Graf Mirbach, verlangen, zu hören, was Sie mit den Worten denn eigentlich gemeint haben. Im übrigen bin ich ihm dankbar für seine schätzungswerthe Offenbarung; er ist heute wieder aufgetreten als Gegner des geheimen Wahlrechts. Den Stimmenkauf wirft Graf Mirbach hoffentlich nicht unserer Partei vor. Aus den Wahlakten wird sich ja beweisen lasfen, wo0 der Stimmenkauf stattgefunden hat. Wenn jemand ein Schurke ist und seine Stimme verkauft, dann ist man beim geheimen Wahlrecht nicht sicher, daß er nicht noch weiter so schurkisch ist und doch nicht so stimmt, wie er gesprochen hat. Auf dem Lande werden die ländlichen Ar⸗ beiter wie das Vieh zur Urne getrieben, wo sie unter Aufsicht der Inspektoren stimmen müssen. Wenn Graf Mirbach von Stimmen kauf spricht, sollte er angeben, welche Partei er gemeint hat.

Abg. Graf von Mirbach: Ich habe die Crklrung über das, was ich gemeint habe, im Herrenhause gegeben. Ich habe damals in einer gewissen Erregung gesprochen und pflege meine Stenogramme nicht zu korrigieren. Es handelte sich damals um die Ablehnung der Ehrung des Fürsten Bismarck. Sie können ja die Gefühle garnicht begreifen, die uns dabei beseelt haben. Ich ö meine persoöͤnlichen Ansichten mit Ruhe zum Ausdruck gebracht, ich wollte damit niemand verletzen. Allen Respekt vor der Intelligenz der Herren am Rhein, aber die Wähler in Ostpreußen sind ebenso . wie die Herren im Westen. Ich muß meine Wähler doch gegen solchen Vorwurf ver⸗ wahren, wie ihn Herr Bachem gemacht hat. Ich bin der Meinung, daß das geheime Wahlrecht viel mehr Gelegenheit giebt zu Abwegen. Ich erinnere nur an die Wahl des Abg. Dirichlet. Bei allen Par teien kommen solche Dinge vor, die über das erlaubte Maß hinaus gehen. Ich bin nicht verpflichtet, auf solche Spezialien einzugehen.

Abg. Bin dewald (Ref. P.): Wir können dem Vorredner für ö offene Stellungnahme dankbar sein. Er that gut daran, daß er

ch nicht mit seiner Partei identifizierte. Es würde für die kon⸗ artei nicht vortheilhaft sein, wenn dieselbe sich geschlossen bschaffung der geheimen Wahl erklären würde, denn dann würde sie nur in geringer Zahl wiederkehren; das Volk ist aufgeklärt genug, zu erkennen, daß es durch Wegfall der fen n Wahl mund⸗ todt gemacht werden würde. Eine offen Wahl würde nur in einem Idealstaat möglich sein; jetzt ist die Abhängigkeit der kleinen Leute zu groß, das sieht man beim preußischen Landtagswahlrecht, bei . nur noch die reichen Leute Einfluß haben. Die kleineren Leute betheiligen sich garnicht mehr an den Wahlen, während die Theilnahme an den Reichstagswahlen von Jahr zu Jahr wächst. Deshalb müssen wir solche Angriffe auf das Reichstagswahlrecht, mit ö Graf Mirbach ja nicht allein steht, auf das Entschiedenste zurück⸗ weisen.

Abg. Auer (Soz.): Was Graf Mirbach persönlich für Ansichten über das Wahlrecht hat, ist ziemlich gleichgültig. Ich habe aber die feste Ueberzeugung, daß seine Ansichten in weiten Kreisen seiner Partei getheilt werden; nur haben nicht Alle den Muth, ihre Meinung so offen auszusprechen. Deshalb müssen wir gegen die Angriffe auf das allgemeine geheime Wahlrecht Protest erheben. Graf Mirbach be⸗ hauptet, dal bei allen Parteien Bestechungsversuche vorkämen. Ich behaupte, daß solche Versuche nicht bei allen Parteien vorkommen, sondern meist bei den dem Grafen Mirbach nahestehenden Parteien. Wenn über die bestochenen Personen scharfe Urtheile gefällt sind, so möchte ich doch sagen, daß diejenigen, welche die Bestechungsbersuche wagen, viel schärfer zu verurtheilen sind als diejenigen, welche ihrer sozialen Stellung gemäß sich dagegen nicht wahren können. Wenn Graf Mirbach in seiner Jugend keine politische Erfahrung hatte, so könnte man sagen, daß auch Mancher jetzt noch nicht Geschmack und Reife an seinen politischen Anschauungen finden kann. Nicht Jeder ist in der Wahl seines Vaters so vorsichtig gewesen wie Graf Mir— bach; aber die meisten Anderen heute werden früh ins Erwerbsleben e , und leiden früher unter den politischen Schäden und gewinnen adurch an politischer Erfahrung mehr als die goldene Jugend, deren Kenntniß im fünfundzwanzigsten Lebensjahre sich auf Hunde, Pferde und Mädchen beschränkt. Selbst die Wahlrechtsporlage der sächsischen Regierung hält noch an der geheimen Wahl fest. Wenn Sie die Bedeutung des geheimen Wahlrechts erkennen wollen, dann bitte ich, bei den nächsten Wahlen seine Beseitigung zur Wahlparole zu machen; dann werden Sie sehen, was daraus folgt.

Abg. Dr. Lie ber (Zentr.): Ich weiß nicht, ob der Vorwurf der Unmündigkeit schärfer ist oder der, daß die Wähler sich bestechen lassen. Daß Graf Mirbach gesagt hat, die Leute sollten das Geld behalten und doch stimmen, wie sie wollten, glaube ich doch nicht; ich halte ihn für besser, als er sich gemacht hat. Daß Graf Mirbach behauptet, er hätte im Reichstag sehr viele Anhänger für seine Ansichten, man habe nur nicht den Muth, das auszusprechen, ist ein Vorwurf, wie er mir im Reichstage noch nicht gemacht ist. Graf Mirbach hat nicht geant— wortet, welche Parteien Bestechungen üben; er hat auch über seine Worte im Herrenhause vom Staatsstreiche keine Erklärungen ge—

eben. Wahrscheinlich wollte auch Alexander der Große auf dem ege der Verfassung den gordischen Knoten lösen, denn darauf hat Gra Mirbach angespielt.

Abg. Graf von Mirbach: Wenn in der Partei des Vorredners solche Dinge, wie ich sie erwähnt habe, nicht vorgekommen sind, so kann ich ihm nur gratulieren; ich habe aber doch viele Wahlakten i n die das Gegentheil beweisen. Der juristische Beweis für Be—⸗ fechung u. dergl., ist natürlich sehr schwer ju führen, man erfährt die Dinge sehr viel später. Mit dem Durchhauen des gordischen Knoteng habe ich nur eine glückliche Lösung der betreffenden Frage gemeint, an das Schwert hahe ich dabei nicht gedacht. Ich habe das bereits im Derrenhause erklart und wiederhole es hier; ich darf verlangen, daß man davon Notiz nimmt und nicht Behauptungen wiederholt, welche ich als unzutreffend bezeichnet habe.

Abg., Richtzer: Wenn Graf Mirbach die Wahl Dirichlet's er— wähnt, so ist bei dieser Wahl nach meiner Erinnerung nichts vor⸗ ,,. was zu einem strafrechtlichen Eingreifen Gelegenheit ge—⸗

oten hätte. Es sind nicht Hunderttausende bei diefer Wahl ver— wendet worden, sondern noch keine tausend Mark, und auch nicht von unserer Partei; sondern ein Mann in Königsberg hatte eine Summe zu dieser Wahl zugeschossen, um Stimmzeftel und Flugblätter ver⸗ 3 6 von Mirbach: J Graf von rbach: Ich beziehe mich nur auf den steno⸗ an Bericht der Rede des Ministers . gc Cee. es gewünscht wird, werde ich r Publikationen darüber wieder bervorholen. Ob das angenehm sein wird, . dahin elt bleiben. Ich habe gesagt, daß ez bei allen Parteien Leute glebt, die über die Stränge schlagen. Wenn Herr Lieber aus einzelnen Vorfaͤllen * ? zieht, so muß ich darauf hinweisen, daß das anderwärts axch geschieht. Abg. Richter: Ich hätte gewünscht, daß Graf Mirbach den stenographischen Bericht gleich mitgebracht hätte, dann könnten wir die Thatsache gleich . Abg. Dr. von Marquardsen (ul.): Als Mitglied der Wahl—⸗

ervative für die

J

k on kann ich feststellen, daß nach den Wahlakten Be⸗ echungen in keinem Staate der Welt so wenig vorkommen wie in Her gin! Wir können stolz darauf sein.

Darauf werden die weiteren Bestimmungen des Gesetz⸗ entwurfs unverändert und ohne Debatte und schließlich der weitere Gesetzentwurf im Ganzen gegen die Stimmen der Kon⸗ servativen angenommen.

Es folgt die Fortsetzung der ersten Berathung der beiden Anträge der Sozialdemokraten und Freisinnigen, betreffend das Vereins- und Versammlungswesen.

Abg. Träger (fr. Vp.) : Als Antragsteller für die freisinnige e,. weise ich auf die Debatte der letzten Tage hin, welche die

othwendigkeit eines Reichs⸗Vereinsgesetzes klar dargelegt hat. Ein ee, , war schon 1872 in Aussicht genommen; es kam aber nicht, wohl aber wurde dag Preßgesetz verabschiedet, obgleich es in den Einzelstagten auf ebenso viel Schwierigkeiten fich wie ein Vereins⸗ gesetz. 6 hat die Reichsregierung den Erlaß eines Vereins⸗ e er fallen lassen. Das Vereinsrecht wird im Bürgerlichen Gesetz⸗ uch nach privatrechtlicher Seite hin geregelt; es hat sich aber gejeigt, daß die einheitliche Regelung dieser Seite auf Schwierigkeiten gestoßen ist gerade wegen der mangelnden einheitlichen Regelung des Versammlungswesens. Die einheitliche Regelung erstreckt sich nicht auf die politischen, religiösen, sozialen und Unterrichtspereine. Diese werden der in , me unter stellt. Man sagt, die öffentliche Ordnung muß gesichert werden; es müssen aber auch Garantien für die Vereine selbst ge⸗ schaffen werden gegen einen Mißbrauch der polizeilichen Be⸗ fugnisse. Wir ö. en das allgemeine Wahlrecht, welches nur wirksam den Willen des Volkes zum Ausdruck bringen kann, wenn Sprech⸗ und Versammlungsfreiheit herrscht, und das um so mehr, wenn man die Wahlpflicht einführen will. Es muß ein Reichs⸗-Vereinsgesetz geschaffen werden. Unser Antrag, der nicht die ganze Materie erschöpft, der nur ein Nothgesetz darstellt, läßt die landesgesetzlichen Bestimmungen über die Ueberwachung von Versammlungen bestehen. Die Hauptsache ist, daß die Vereine unter⸗ einander in Verbindung treten dürfen. Das gehört zur Parteiorgani⸗ sation und entspricht auch unserer Reichsverfassung. Jede politische artei muß, um ihre Thätigkeit ausüben zu können, gegen den jetzigen ustand auftreten, denn das Verbot des Zusammenschließens der ereine setzt geradezu eine Prämie auf die geheimen Verbindungen. Wenn die Köller'sche . an irgend einer Stelle Freude er⸗ weckt haben sollte, weil sie ja nur die sozialdemokratische Partei ge⸗ troffen habe, so ist das eine falsche Auffassung. Ueber allen . hängt das Damoklesschwert der politischen Polizei. Die rauenfrage ist nicht mehr von der Hand zu weisen, sie besteht nicht bloß in den Kreisen, die man als gemeingefährlich bezeichnet. Nicht bloß die hart arbeitenden Frauen, sondern auch diejenigen, welche den vom Dichter ihnen zugewiesenen Beruf, himmlische Rosen ins irdische Leben zu flechten haben, glauben, daß die Männer ihnen gegenüber zu weit gegangen sind in der Freiheit. Der Einfluß der Frauen auf die Politik ist schon ein mächtiger geworden und mittelbar stimmt hier doch manche Frau ab. Die Frauen sollen sich an politischen Versammlungen nicht be⸗ theiligen. Einem Handwerkerverein wurde ein Leseabend mit Damen verboten. Verschiedene hannoversche Vereine wurden geschlossen. Der Verein für das Wendenland wurde aber als unpolitischer nicht geschlossen, trotzdem wurde ihm aber Festtafel mit nach⸗ folgendem Ball verboten. Das verstößt gegen das Naturgesetz: kein Vergnügen ohne Damen, oder wie das Vereinsgesetz sagt: ohne Frauenspersonen. Wenn diese Auslegung strenge durchgeführt würde, dann würde kein Verein, der sich öffentlichen Interessen widmet, auch der Bund der Landwirthe nicht, ein Vergnügen mit Damen veranstalten dürfen. Zum Glück sind die meisten Polizei⸗ behörden klug genug, sich von solcher Auslegung fernzuhalten. Es handelt sich hier nicht um eine Parteisache, oder vielmehr, es ist eine eminente Parteisache; denn alle Parteien haben das gleiche Interesse an der Regelung dieser Frage, damit die Kampfbedingungen auf allen Seiten gleiche sind.

Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Ob gerade ein Leseabend oder ein Fest⸗ ball mit Damen verboten wird, darauf kommt es nicht an; es stehen hier wichtigere Interessen des öffentlichen Lebens in Frage. Für Preußen ist es nicht schmeichelhaft, daß diesmal nicht andere Staaten, sondern Preußen als Illustration dienen mußte. Der Minister von Köller hat die Parteileitung der Sozialdemokratie in Anklage⸗ zustand gesetzt. Wenn das Gericht der Anklage Folge giebt und die Parteilestung der Sozialdemokratie verurtheilt, dann müssen die Leiter aller anderen Parteien ebenfalls vor den Strafrichter gestellt werden. Wir haben auch Zeiten gehabt, wo wir uns über die Schwierigkeiten des Vereinsrechts hinwegsetzen mußten. Die Organisation des Katholikentages, welche unter das Vereinsgesetz fallen könnte, haben wir seit 20 Jahren aufgegeben; nicht die Ver⸗ eine treten zusammen, sondern es findet eine Generalversammlung der Katholiken statt. Ich würde garnicht erstaunt sein, wenn ein Mann wie Herr von Köller etwas fände, um gegen uns einzuschreiten. Im vorigen Jahre habe ich allerdings gemeint, daß jetzt keine geeignete Zeit für ein solches Vereins⸗ gesetz sei; aber wenn die Dinge sich so zuspitzen, wie durch die Köller'schen Maßnahmen, dann muß man doch den Versuch machen und die verbündeten Regierungen zu bewegen suchen, auf diesem Gebiete eine Regelung eintreten zu lassen. Aber wir würden die Anträge nicht ohne weiteres annehmen können, wir würden eine Kommissionsberathung beantragen, wenn der Reichstag nicht so be⸗ lastet wäre. Deshalb werden wir heute dagegen stimmen, weil die Anträge eine unbeschränkte Vereins⸗ und Versammlungsfreiheit ver⸗ langen, die nicht gestattet werden kann. Man wird die richtige Mitte finden müssen zwischen freiheitlichem Vereinsrecht und den be— schränkenden Bestimmungen, welche die öffentliche Diskussion in ge⸗ ordnete Bahnen leitet. Es ist auch nicht gerathen, das Vereins und Versammlungsrecht der Frauen dem der Männer vollständig gleich zu stellen, denn den Unterschied zwischen Mann und Frau können wir nicht aus der Welt schaffen. Auf dem wirthschaftlichen Gebiet müssen die Frauen zum Vereinsleben zugelassen werden, aber nicht auf dem politischen Gebiet. Durch die Regelung der Stellung der Berufsvereine wird auf diesem Gebiet eine Besserung herbeigeführt werden. 26 verschiedene Vereinsrechte sind unerträglich; unerträglich ist auch, daß in Preußen bei Strafe verboten ist, was in anderen Staaten erlaubt ist. Wir werden zur , . Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes beantragen: Ver

eichstag wolle beschließen, für den Fall der Ablehnung der vor⸗ liegenden Anträge, der folgenden Resolution seine Zustimmung zu geben; ‚In Erwägung, daß das bürgerliche Gesetzbuch die einheit⸗ liche Regelung der pripvatrechtlichen Verhältnisse des Vereinswesens enthält, den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstag eine Vorlage zu machen, welche die öffentlichrechtlichen Verhältnisse des Vereintz— und Versammlungswesens einheitlich regelt. Denn der Reichstag kann Gesetzentwürfe nicht außarbeiten. Ber Sozialdemokratie wollen wir durch das Vereinsrecht keine Handhabe bieten, wir wollen sie aber auch nicht bloß durch Polizeimaßregeln unterdrücken. Ohne polizeiliche Willkür haben wir die Sozialdemokratie in Köln zurück- gedrängt, sodaß wir diesmal ohne Stichwahl über sie gesiegt haben. Polizeswillkür ist frevelhaft. Recht muß Recht bleiben. Man muß einen Boden berstellen, auf dem beide Parteien sich sicher fühlen, auf dem man mit Gründen und Gegengründen kämpfen kann. Gleiches Maß und gleiches Recht für Alle, aber Schutz gegen tendenziöse Aus legung der ff das wird eine versöhnende Wirkung ausüben.

Abg. Schall (d. kons.): Eine , n,, Vereins. und Versamm⸗ lungsfreiheit können wir in Deutschland nicht gebrauchen, es müssen immer einige einschränkende Bestimmungen vorhanden sein. Redner wendet sich gegen die Auer'sche Rede vom vorigen Mittwoch und . fort: Auer wendete sich gegen die Hamburger Nachrichten' und hren Hintermann, der seine von abgrundtiefer Gemeinheit der Ge⸗ ozialdemokratie dort ablagere. gg den Fürften Bismarck und enthält eine Be⸗

ismarck wird allerdings nicht annehmen, daß

irg ee gn Rezepte gegen die

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Fürst

er durch diese Aeußerung beleidigt wird. Diese Aeußerun schließt sich mancher anderen Aeußerung der Sozialdemokraten . durch welche unser Volk auf das tiefste verletzt worden ist uruf⸗ Welches Volk?Y), unser deutsches Volk, zu dem ich mich rechne. Den, bekämpfen Sie Cu den Sozia demokraten) sich und Ihre Anträge selbt Solgnge solch. Dinge im Reichstage möglich ind, wird CGinen. der Gedanke nahe gelegt, ob es richtig ist, alle politischen Freiheita deren wir uns erfreuen, auch Ihnen . zu lassen. Da findel man es . wenn in einer Versammlung der Beschluß gefaht ist: In Erwaͤgung, daß die solialdemkratischen Bestrebungen hats; landslos und gegen Kaiser und Reich gerichtet sind, ö. sie daß nationale Gefühl verletzen, den Reichskanzler aufzufordern, eine Be. schränkung des allgemeinen Wahlrechts herbeizuführen. Dieser Beschluj ist, gefaßt worden in einer Versammlung in Hamburg, welche 2000 Personen besucht war. Der Antrag will das Vereingrecht aus, dehnen auf Minderjährige und Frauen. Wenn auch die Schulkinder unter 14 Jahren damit nicht gemeint sein sollen, so ist es schon eine ungeheuerliche Zumuthung, die jungen Leute zwischen 14 bis 21 Jahrrn zu Vereinen zujulassen. Das sind doch noch ziemlich grüne Jungen um am politischen Leben theilzunehmen, müßte man hinter den Ohren erst trocken ,,,. sein. Diese jungen und unreifen Elemenh stören die Versammlungen und machen den Radau. Die Frauen gehören ins Haus, das ist christliche Anschauung; Paulus schreibt an die Epheser: Der Mann ist des Weibes Haupt. Sie sind ja Gegner de monarchischen Prinzips im Staate, also wohl auch im Haufe; be Ihnen wird vielleicht die Herrschaft von der Frau ausgeübt, d. J. Sie stehen unter dem Pantoffel, Auf dem evangelischen Kongreß sst allerdings eine Frau zum Worte gekommen; es ist dort überhaupt manches vorgekommen, mit dem ich mich nicht identifizieren möchte Aber eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Unfere Zeiten sind politisch so aufgeregt, daß man sich hüten sollte, die politische Streiterei in den einzigen ruhigen Hafen, in das Haus hineinzu⸗ tragen. Von verständigen Frauen geht die Forderung nicht aus, daß sie Einfluß haben möchten auf das politische Leben. Wenn die Frauen, welche im Erwerbsleben stehen, auch an politischen Versammlungen theilnehmen sollen, dann möchte ich die Haus wesen sehen! Die Frauen machen der Parteileitung den Vorwurf, daß sie Frauen als Delegirte nicht gern sieht. Das Auftreten der Fral Klara Zetkin und der Frau Steinbach auf dem Breslauer Parteitag welche von Revolutign gesprochen haben, verlockt nicht gerade jut Ausdehnung der Thätigkeit der Frauen auf das politische Gebe. Die Frauen werden Ihnen auch manchmal unangenehm, wie daß Beispiel der Frau Jochem beweist. Die Wichtigkeit und den Gm der Frauenfrage erkenne ich an; es ist ein Nothstand, daß wir einn solchen Ueberschuß an Frauen und Jungfrauen haben, die nicht in den Stand der Ehe treten können. Ich wäre ganz für eine Jung . Die Hagestolze unter den Parlamentariern würde h ogar doppelt besteuern, weil sie doch eigentlich das parlamentarsst Leben nur in dem konstitutionellen Leben des eigenen Haufes kenn lernen können. Die Frauenrechte sollte man erweitern, man sol⸗ sie als Aerzte und als Inspektoren zulassen. Sonst wird die Fim angewiesen sein auf dag häusliche Leben, und diesem am nächsten komm die Schule, die Krankenpflege ꝛc. Da sollten auch die Frauen d Vereingrecht haben. Aber in das politische Leben sie hineinzuschieben, dafür werden wir nun und nimmer sein. Die Frau hat nicht nach politischen Ehren zu streben; von der Vorsehung ist ihr der Ruhm zugewiesen, einen tüchtigen Nachwuchs heranzuziehen.

Abg. Bu eb (Soz.): Auf die Nachmittagspredigt des Vorrednenz will, ich mich nicht einlassen. Wenn er meint, daß man sich in Sachsenwalde nicht beleidigt fühlt, warum entrüstet er sich denn so ehr? Ist er päpstlicher als der Papst? Warum vertheidigt er denn den

kann, der durch seine Vorschläge die Arbeiter auf die Barrikaden treibt? Das ist das Christenthum, welches herabgekommen ist auf den Satz: morituri te salutant. Für unseren Antrag sprechen namentlich die Erfahrungen der 25 Jahre, welche Elsaß,Lothringen in Bezug auf das Vereinswesen gemacht hat. Als Herr Colbus Elsaß Lothringen neulich in Vergleich brachte mit Sibirien, da ertönte namentlich ba den Nationalliberalen ein unbändiges Gelächter. Die Nilpferdpeitschen werden nicht bloß in den Kolonien zur Anwendung gebracht, bi Nilpferdpeitschen der Ausnahmegesetze werden in Deutschland selhf gegen die Reichslande angewendet. Betrachten Sie sich einmal da Monstrum der in Elsgß⸗-Lothringen geltenden Ausnahmegesetze; ich habe den betreffenden Band auf den Tisch des Hauses niedergelegt. Solche Gesetze in der Hand eines Mannes wie . von Köller, Sie können sich denken, was sie für Wirkung üben. Matthias vm Köller ist allerdings gegangen, aber sein Geist geblieben; die fran zösischen Gesetze, deren sich das französische Volk nach Abschũttelun⸗ des napoleonischen Joches sofort entledigt hat, weil es sich ihre schämte, gelten bei uns, obgleich wir im Deutschen Reich in einen Kulturstaat leben sollen. Wir sollen nicht , . werden, sondern wir werden borussifiziert wie ia das Bestreben dahin geht, gan Deutschland zu borussifizieren; Redner führt eine ganze Reihe bon Fällen an, in denen gewerkschaftliche Versammlungen verboten sin in Mülhausen, Markirch u. s. w. verboten seien, und fährt dann fotz— Politische Versammlungen werden natürlich ohne weiteres verboten sels die Berichterstattung über die Thätigkeit des Reichstags. Fuhr konnte Bebel als Straßburger. Reichstags⸗Abgeordneter nod af badischem Boden wenigstens Bericht über seine Thätigkeit im Rechen erstatten; aber diesmal verbot man es ihm auf Grund wn eines Unsittlichkeitsparagraphen. Bei der Ermordung des Fihü— kanten Schwarz, wo es sich nur um die That eͤng Einzelnen handelte, traf plötzlich ein Telegramm aus irgend einem Jagdrevier ein: Wieder ein Opfer der von den Sojil— demokraten getriebenen Aufhetzung. Wir wurden plötzlich verfoht und mit Haussuchungen bedacht. Man benutzte die Gelegenhetz, um den „Offenburger Volksfreundꝰ zu verbieten, nachdem man die „Elsaß⸗Lothringische Volkszeitung“ todtgeschlagen hatte. Cine Versammlung zur Abwehr der Beschuldigung wurde verboten, und wir mußten ins Ausland, nach Basel gehen. Ob das des Deutschen Reiches würdig ist, lasse ich dahingestellt! Selbst die unpolitischen Gesangvereine werden chikaniert. Gegen die preußische Handhabung der Ausnahmegesetze sollten einmal die süddeutschen Regierungen einschreiten, damit nicht Elsaß Lothringen, welches ein deutsche⸗ Glacis gegen Frankreich bilden soll, zu einem preußischen Glaci⸗ I Süddeutschland wird. Bei solcher Behandlung fühlen Die Elsaß⸗Lothringer kein Bedürfniß, deutsche Patrioten zu sein. In Namen der Gerechtigkeit müssen wir Rechtszustände jetzt befinden wir uns lediglich in der Lage der Besiegten.

Darauf wird die Berathung abgebrochen. Schluß nach 5 Uhr. Nächste 53 Montag 1 Uhr, (Novelle zur Gewerbeordnung und Etat des Reichs⸗Schatzamtz)

Preustischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

15. Sitzung vom 8. Februar 1896.

6 den Beginn der Sitzung ist vorgestern bericht worden.

Das Haus setzt die zweite Berathung des Staatsh aut alts⸗Etats fi. 1696 57 und zwär zunächss des Spezih

tats der Forstverwaltung fort. von Grundstücken zu den

Bei dem Fonds zum Ankauf Forsten wünscht Abg. Mooren (Zentr), daß bei Streitigkeiten zwischen den

n us und er ,,,, Gemeinden in Köͤni lib

aldungen die Rechte der Gemeinden besser vertreten werden. i empfiehlt Redner die möglichste Verstärkung dieses Fonds. Jahchh würden nur 5500 ha , . bei diesem Tempo würde et ö zum Jahre 2030 dauern, bis die 586 000 ha, welche der u ft , bedürften, wieder ertragsfähig . Die e tore g , ö s auch die Gemeinden zu Aufforstungen veranlassen. Schlleßli Redner für eine Reviston des Waldschutzgesetzes ein.

verlangen;

4 ö

Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗ ste in: Ich babe keinen Anlaß, auf den größeren Theil der Ausführungen

des Herrn Abg. Mooren einzugehen. Ich bin auch nicht in der Lage,

alle von ihm mitgetheilten statistischen Zahlen zu kontrolieren. Aus den Darlegungen will ich drei Punkte herausgreifen: Zunächst hat Herr Mooren gebeten, man möge im rascheren Tempo an die Aufforstung der Oedflächen in der preußischen Monarchie heran—⸗ treten. Die landwirthschaftliche Verwaltung hat seit 1867 26 Quadratmeilen Oedflächen erworben, sie hat die Mittel, die außeretatsmäßig aus dem Verkauf von Domanialgrundstücken der weftlichen Landetztheile, der neuerworbenen Landestheile, zum Ankauf von Forstgrundstücken zur Verfügung gestellt sind, mitheranziehen müssen, um neben den in den Forst⸗Etat eingestellten und für die Kultur der Oedflächen bestimmten Mitteln mit der Aufforstung der Oedflächen möglichst gleichen Schritt zu halten mit deren Erwerb. Trotzdem ist das in vollem Umfange nicht gelungen. Würde man noch rascher vorgehen, wie Herr Mooren es wünscht, so würde man ja bald, namentlich im Osten, einen noch umfangreicheren Besitz von Oedflächen erlangen. Aber ob es möglich sein würde, dieselben ebenso rasch, wie sie erworben sind, der Kultur zuzuführen, das erscheint mir in hohem Grade zweifelhaft.

Dann hat Herr Mooren darauf hingewiesen, daß es er⸗ wünscht sei, im Westen in demselben Umfang anzukaufen, wie es im Osten thatsächlich geschieht. Er hat aber selbst schon darauf hingewiesen, daß dem Erwerb von Oedflächen im Westen größere Schwierigkeiten entgegenstehen als im Osten. Ich darf erklären, daß von dem Moment an, wo ich in die landwirthschaftliche Verwaltung eintrat, ich bestrebt gewesen bin, da es mir schien, als sei bei dem Erwerb von Oedflächen zu sehr der Osten bevorzugt, mein ganzes Augenmerk darauf zu richten, auch im Westen im ähnlichen Umfange vorzugehen wie im Osten. Aber nicht allein ist es der Preis, welcher dort Hindernisse bereitet; sondern die Einwohner des Westens kleben so sehr an ihren Besitz, daß es in hohem Maße schwierig ist, zusammen⸗ hängende Oedflächen, sei es in der Rheinprovinz oder in Westfalen, zu erwerben. Bei der parzellierten Lage des Besitzes ist das meist unerreichbar. Indessen sind die General⸗Kommissionen angewiesen, bei allen Zusammenlegungen darauf Bedacht zu nehmen, ähnlich, wie das mit großem Erfolg im Osten geschieht, die günstig zur Aufforstung sich eignenden Flächen möglichst im Zusammenhang auszuscheiden und darauf hinzuwirken, daß sie dem Staate käuflich überlassen werden. Ich werde mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln auch fernerhin bestrebt sein, auch dem Westen den Segen der staatlichen Aufforstung ebenso zu gute kommen zu lassen wie dem Osten. Ich kann dreist behaupten, ein ebenso warmes Herz für den Wald, für die Wiederbewaldung der Oedflächen zu haben, wie zu meiner besonderen Genugthuung es der Herr Abg. Mooren heute bekundet hat. Im Walde groß geworden, ist mein Bestreben von früh auf darauf gerichtet gewesen, in dieser Beziehung zu nutzen; so werde ich an der Stelle, in der ich jetzt stehe, wo mir die Möglichkeit, dafür zu wirken, geboten ist, meiner Neigung und meiner Pflicht zu genügen bemüht sein. (Beifall.)

Meine Herren, dann ist drittens die bestehende Waldschutzgesetz⸗

gebung berührt. Die landwirthschaftliche Verwaltung hat, während ich an ihrer Spitze stehe, die Frage erwogen, ob schon der richtige Zeitpunkt gekommen sei, an eine Revision der Gesetzgebung auf dem Gebiete der Forstschutzverwaltung heranzutreten. Aber, meine Herren, ich erinnere an die Verhandlungen, die hier vor wenigen Tagen gefübrt wurden bezüglich des Waldschutzgesetzes von 1881, an die Be⸗ schwerden, welche über Handhabung und Wirksamkeit des Gesetzes hier erhoben wurden. Die Forstverwaltung wurde von verschiedenen Seiten lebhaft getadelt und angegriffen, weil sie im Waldschutz, in der Waldpflege viel zu weit gehe. Ich erinnere mich noch der Diskussion im vorigen Jahre bei der gerade von Herren auf der rechten Seite des Hauses angeregt nurde, es müßte die Gesetzgebung auch in die Beaufsichtigung der Ptivatwaldungen, des Privatwaldbesitzes schärfer eingreifen, als es zur Zeit der Fall ist. Damals protestierte man besonders auch auf der rechten Seite des Hauses mit einer gewissen Entrüstung gegen ein solches Ansinnen und wies es entschieden ab, den Privatbesitz unter staatliche Kontrole zu stellen.

Meine Herren, Aenderungen in einer derartigen Gesetzgebung kann und darf man überall nicht sprungweise ausführen. Ich gebe allerdings Herrn Mooren darin Recht, wenn er behauptet, daß das Waldschutzgesetz nicht den Erfolg gehabt habe, den man davon sich versprach. (Sehr richtig ) Ich erkenne an, daß das Gesetz wesentliche Fehler hat; der Grund— gedanke des Gesetzes ist mir nicht sympathisch, indem das Gesetz davon ausgeht, im wesentlichen sei schon alles gemacht, wenn eine Genossen⸗ schaft gebildet werde; die gebildete Genossenschaft werde dann auch jweckmäßig und richtig verwaltet; derselbe Fehler ist auch beispiels⸗ weise bei dem Gesetz von 1879 über die Bildung von Wassergenossen⸗ schaften gemacht. Die Erfahrung hat gezeigt, daß damit allein es nicht gethan ift, daß bei solchen öffentlich rechtlichen Genossen⸗ schaften ein weitgehendes staatliches Aufsichtsrecht unentbehrlich ist. Auch das scheint mir ein Fehler, daß der Staat ein Zwangsrecht jur Bildung derartiger Genossenschaften nur in einem beschränkten Umfange hat. An die Aenderung solcher Gesetzgebung beranzutreten zu einer Zeit, wo es zweifelhaft erscheint, ob man dafür im Landtage Zustimmung findet, das scheint mir nicht zweckmäßig zu sein. Auch halte ich es nicht für richtig, an solchem Gesetze schon zu ändern, da dasselbe ert eine verhältnißmäßig kurze Zeit besteht. Ich weise auch darauf hin, daß nicht allein im Gesetz der Schwerpunkt liegt, sondern bielfach auch in der Art der Ausführung; beispielsweise müssen bei der Aus⸗ führung dieses Gesetzes die kommunalen Verbände wesentlich mitwirken. Das ist beispielsweise in der Provinz Hannover geschehen: die meisten Waldgenossenschaften sind in der Provinz Hannover entstanden, und war lediglich deswegen, weil die Provinzialverwaltung aus ihren Mitteln erhebliche Zuschüsse zu den Kosten der Aufforstung gab, und namentlich die forsttechnische Hilfe bei der Aufforstung der gebildeten Waldgenossenschaften in umfangreichster Weise zur Verfügung stellte. Dadurch hat man einen guten Erfolg mit dem Gesetz erreicht. Würde man in den anderen Landestheilen ähnlich vorgehen, so würde man nahrscheinlich auch dort mit dem Gesetz dessen Mangelhaftigkeit ich jwar anerkenne einen größeren Erfolg erreichen.

Meine Herren, das sind die drei Gesichtspunkte, die ich glaubte, aus der Rede deg Herrn Abg. Mooren herausgreifen zu müssen. Ich danke nochmalg für die übrigens sehr interessanten Mittheilungen;

vielleicht findet sich, wenn eine Aehrenlese gehalten wird, noch dieser oder jener Gedanke, der von der landwirthschaftlichen Verwaltung weiter zu verfolgen ist.

Abg. Gerlich (fr. kons) empfiehlt die Bildung von Wald⸗ genosf chaten wenn das Genossenschaftẽ ge etz schon 6 50 Jahren , wäre, würden wir weiter sein. Mit dem jetzigen Wald fe ist nicht viel zu machen, wir müssen der Pflege unseres Waldes weit mehr Fürsorge zuwenden. Der Wald ist eben nicht des Einzelnen wegen da. Leider sind die Landwirthe bei der jetzigen Nothlage gezwungen, ihre Waldbestände niederzuschlagen; hier müsse der Staat für die Aufforstung sorgen, denn je laͤnger das Land brach liegt, desto schwerer sei die Neuanlage des Waldes. Die Schulen müssen durch Ausflüge die Liebe zum Walde in der Jugend wecken. Die General⸗Kommissionen müßten sich ebenfalls der Frage der Auf⸗ forstung annehmen, und vielleicht empfehle sich auch eine He nnn, des Fiskus mit Privatunternehmern zum Zweck des Ankaufs und der Aufforstung von Oedländereien.

Vach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Mooren und Szmulg wird der Rest des Forst⸗Etats bewilligt.

Der Erlös aus Ablösungen von Domänengefaͤllen und

aus dem Verkaufe von Domaͤnen⸗ und Forstgrundstücken, die Rente des Kronfideikommißfonds und der , zur Rente des Kronfideikommißfonds werden ohne Dehatte bewilligt.

Es folgt der Etat der preußischen Zentral-Genossen— schaä ttf. preußischen 3 ss

Berichterstatter Abg. von Bockelbe ) wei ĩ dieser ᷣ. 1 diesem Fehr . en gn gr rs 3 deshalb in der Budgetkommission eine längere Besprechung über die Wirkung der Gründung der Kasse veranlaßt habe; sie habe die Genossenschafte bildung und die Gründung von Genossenschaftsz verbänden, namentlich im Osten, gefördert.

Abg. Graw -⸗Allenstein (Zentr.) erkennt die segensreiche Wirkung

der Kasse durchaus an, meint aber, daß das Grundkapital von 3 Millionen Mark nicht genüge, besonders im Falle eines plötzlichen Kriege. Die Kasse müsse ferner vollständig selbständig gemacht werden, denn ein Nachfolger des jetzigen Finanz⸗Ministers könne 27 ger. i,. . bestätigt für P daß di Kasse bi. Gen offen a ftcbilbeng M i e a Te ur gem n g sich den Bedürfnissen des Personalkredits anschließen. Hoffentlich werde, dand der Energie des Genossenschaftsverbands-Direktors von Pommern und der Mitwirkung des Leiters der Zentral⸗Genossenschafts⸗ kasse, Pÿxern mit einem Netz von Kreditanstalten überzogen werden, die zu billigem Zinsfuß Personalkredit gewähren. Erfreulich sei, daß auch ein Verkehr mit den Sparkassen angebahnt sei. Abg. von Eynern (ul.): Die Kasse hat in den vier Monaten ihres Bestehens einen Geschäftzumfang von 44 Millionen Mark gehabt, sodaß das Grundkapital von 5 Millionen Mark nicht ausgereicht hat und aus der Staatskasse weitere Mittel gegeben werden mußten. Eine solche plötzliche Entwickelung sei wirthschaftlich bedenklich. Es haben sich 509 neue Genossenschaftskassen gebildet, es ist fraglich, ob die auch alle leistungsfähig seien. Vielleicht wird die Kasse bald nicht mehr mit so glänzenden Zahlen prunken können. Zur Beurtheilung im Einzelnen haben wir noch kein Material; ich möchte deshalb in den Wein des Triumphs über den Erfolg der Kasse doch etwas Wasser gießen.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich theile die Ansicht des Hrn. Abg. von Eynern, daß man über die schließlichen Ergebnisse und die schließlichen Erfolge dieser Kasse nach einer Thätigkeit von vier Mönaten noch kein un— bedingt zutreffendes Urtheil sich bilden kann. Insofern bin ich mit ihm ganz einverstanden. Aber auf der anderen Seite ist noch viel weniger Grund vorhanden, aus der bisherigen Entwickelung der Kasse irgendwelche Bedenken herzuleiten. Ich habe nichts dagegen, wenn der Herr Abg. von Eynern und das Haus selbst noch sein Urtheil über die schließlichen Ergebnisse über die dauernde Thätigkeit der Kasse suspendiert. Ich möchte nur gegen einige Bedenken, die der Herr Abg. von Eynern vorgetragen hat, eine kurze Erwiderung geben. Er sagt: es ist immer etwas bedenklich, wenn ein Geschäft, namentlich ein Bankgeschäft sich zu schnell entwickelt. Im allgemeinen ist der Satz allerdings zutreffend, weil aus einer zu rapiden Entwicklung einer neu gegründeten Bank leicht der Verdacht erwachsen kann, daß leichtsinnige und nicht gehörig fundierte Kredite gegeben werden, und daß eine solche Bank sich bestrebt, um schnell ins Geschäft zu kommen, großartige Geschäfte zu machen, und schließ— lich hat dann oft das Ende die Last. Das ist vollkommen zutreffend, aber aus einem solchen allgemeinen Satz kann man aber hier im vor⸗ liegenden Falle nach meiner Meinung nichts herleiten. Denn dazu muß man den Geschäftsbetrieb der Bank und die Grundsätze der selben, die sie befolgt, genau kennen; der Herr Abg. von Eynern sagt aber selbst, daß er sie nicht kennt. Meine Herren, gewiß haben sich auf die Existenz der Bank und auf ihren Geschäftsbetrieb hin eine Reihe von Genossenschaften gebildet, die sich sonst nicht bilden konnten; aber ich behaupte, das ist gerade die Aufgabe der Bank, dies zu er—⸗ möglichen, wenn im übrigen der Geschäftsverkehr ein vorsichtiger und solider ist. Wir haben die Erfahrung schon jetzt gemacht, daß, wenn eine solche Genossenschaft, namentlich von kleineren Besitzern auf dem Lande oder auch sonst wo sich bilden soll, die Hauptschwierigkeit eben der Anfang ist. Gewiß, diese Leute wollen sich oft ihrer bisherigen hochverzinslichen Schulden entledigen und zu diesem Zweck eine Genossenschaft bilden, um den gemeinsamen Kredit zu erlangen, den der Einzelne nicht erlangen kann. Sie stecken in Schuldverhältnissen, die ihnen bedeutende Zins- lasten verursachen, sie abhängig machen von den Gläubigern, und sie können sich ohne die Bildung einer solchen Genossenschaft aus dieser Verschlingung überhaupt nicht herausziehen. Nun ist die Kasse da, welche, wenn im allgemeinen die Bedingungen, unter denen sie mit solchen Genossenschaften in Verbindung tritt, erfüllt werden, diefen Leuten die Sicherheit giebt, daß sie sich aus den alten Schuldverbindlichkeiten loslösen, und das ist gerade der Vorzug der Kafse und der Förderung der Genossenschaften, die in der jeßigen Organisation liegt. Das Bedürfniß nach der Bildung von Genossenschaftsverbänden, Konsumgenossenschaften, Produktip⸗ genossenschaften, vor allem Kreditgenossenschaften, ist wirklich, meine Herren, im hohen Grade vorhanden. (Sehr richtig) Der Mittelstand bedarf dieser Organisationen, um sich in den schwierigen Verhältnissen, in denen er sowohl in der Stadt als auf dem Lande lebt, erhalten zu können.

Das wirthschaftliche Bedürfniß ist ein dringendes, und das Fort⸗ schreiten der Genossenschaftsbildung datiert keinegwegs erst von der Bildung dieser Genossenschaftskasse, sondern auch schon vorher, und in der letzten Zeit steigend haben sich, selbst ohne die Hilfe der Genossenschaftsbank, die Genossenschaften weiter gebildet, und es würde doch Eulen nach Athen tragen heißen, wenn ich hier mich hinstellen und den Nutzen und die Nothwendigkeit einer solchen genossenschaftlichen Entwickelung noch weiter erörtern wollte.

Meine Herren, nun ist die Sicherheit, auf welche die Genossen⸗

schaftsbank bei ihren Kreditgewährungen sich ftützt, doch eine außer⸗ ordentlich starke und ausgiebige. Einmal tritt sie mit den einzelnen Ge⸗ nossenschaften überhaupt nicht in Verbindung, sondern nur mit Genossen schaftsverbänden; die Verbände also haften ihr direkt. Aber die Verbände haben ihre Sicherheit wieder in der Verhaftung der einzelnen Ge—⸗ nossenschaften dem Verband gegenüber, und wir gehen sogar oft so weit, daß wir die Kreditfähigkeit und die Haftsumme, die sich also nun hier bildet, selbst innerhalb der einzelnen Genossenschaften uns ansehen. (Sehr richtig Wenn sich durch Feststellung der Ver⸗ mögenssteuer und der Einkommensteuer der Genossen ergiebt, bis zu welchem Betrag der einzelne Genosse für eine bestimmte Summe kreditwürdig ist, wenn die Summe dieser Kredit⸗ würdigkeiten in der einzelnen Genossenschaft addiert wird, wenn diese sich hieraus ergebenden Kreditfähigkeiten wieder addiert werden zu der Kreditfähigkeit des Gesammtverbandes, und wenn letzterer etwa nur zur Hälfte als Grundlage dient für die Kreditgewährung der Kasse, so ist nach meiner Meinung die Gefahr eine verhältnißmäßig sehr geringe. Gewiß kann man darüber keine festen Sätze und Regeln geben. Die Frage, wie die Bank im einzelnen Falle zu operieren hat, wird von der Vorsicht und dem eindringenden Ermessen der Direktion abhängen, wie bei jedem Geschäft; da kann selbst der Finanz Minister, so sehr er sich bemüht, die Kasse in die Richtung eines vorsichtigen Vorgehens in dieser Beziehung zu bringen bezw. zu erhalten, doch kaum im einzelnen Falle mitwirken; das hängt von der Direktion ab, und es wird da wesentlich von dem Vertrauen, welches man den Persönlichkeiten in dieser Beziehung schenkt, ab⸗ hängen, wie weit man an eine solide und vorsichtige Geschäfts⸗ gebarung glaubt.

Der Herr Abg. von Eynern hat dann ein kleines bedenkliches Licht auf die Thatsache geworfen, daß staatliche Gelder dieser Genossen⸗ schaftsbank für ihren Geschäftsbetrieb zur Disposition gestellt werden. Ich habe den Zusammenhang in dieser Beziehung schon früher ent—⸗ wickelt. Es ist, glaube ich, naturgemäß, daß ein so großes Geld⸗ geschäft wie die Finanzverwaltung des Staats vielfach auf längere Zeit große Kapitalien liegen hat, die sie nicht anders rentbar machen kann als dadurch, daß si sie ausleiht. Wenn wir zeitweilig bei der Reichsbank 100 und mehr Millionen zinslos liegen haben, so ist es naturgemäß das Bestreben einer verständigen Finanzverwaltung, für diese Gelder Zinsen zu bekommen. Bisher hat das nicht anders geschehen können, als daß die Seehandlung diese Gelder zeitweilig gegen Lombardierung von Effekten auslieh. Auf diese Weise kamen die Gelder in den großen Bankverkehr. Natürlich sind nicht Gelder ausgeliehen worden anders, als wenn die staatsfinanziellen Rücksichten das erforderten und zuließen. Man hat dabei niemanden begünstigen und niemand be⸗ nachtheiligen wollen, sondern ist dabei verfahren, wie jeder verständige Geschäftsmann in dieser Beziehung verfährt. Wenn überflüssige, sonst nicht rentbar zu machende Gelder vor⸗ handen sind, so hat man zu diesem Zwecke Verleihungen gemacht. Ganz ebenso verfährt nun die Staatsverwaltung hier. Was bisher lediglich dem großen Bankverkehr in dieser Beziehung zu gute kam, das kann nunmehr auf Grund der Organisation dieser preußischen Genossenschaftsbank und des Genossenschaftswesens überhaupt auch den Mittelklassen, der Landwirthschaft und dem Handwerk zum theil zu gute kommen, und das halte ich für eine Wohlthat. Meine Herren, darüber ist auch nie ein Hehl gemacht worden, daß das die Absicht wäre. Wenn Sie die Motive durchlesen, die dem Gesetzentwurf bei⸗ liegen, so ist dort schon ganz deutlich gesagt, daß in dieser Weise ver⸗ fahren werden soll.

Nun ist es ja richtig, daß auf eine solche nicht klar in ihrer Höhe und Dauer vorher zu sagende Zuwendung von Staatsgeldern, die zeit weilig zur Belegung kommen, die Bank auf die Dauer im wesentlichen nicht gestützt werden kann, sondern daß sie selbst ein genügendes Grund⸗ kapital haben muß, daß sie zwar gelegentlich auch solche Gelder in Benutzung nehmen kann, daß sie aber darauf nicht wesentlich an gewiesen sein darf.

Gerade die Erfahrungen, die wir gemacht haben, daß der Umfang der Thätigkeit der Bank so schnell gewachsen ist, hat den Gedanken nahe gelegt, oh es nicht rathsam sei, das Grundkapital der Bank zu erhöhen. Die Summe von 41 Millionen Mark Umschlag, an welcher sich der Abg. von Eynern stößt, bedeutet so gar viel noch nicht, denn das ist eben nur Umschlag. Es kommt und geht, das Geld wird aus—⸗ geliehen und zurückgezahlt: richtig ist, daß die Kredite, die hier gegeben werden müssen, namentlich in Bezug auf die ländlichen Genossen⸗ schaften, meist eine längere Zeit dauern als die Kredite im Handel und senstigen gewerblichen Verkehr. Häufig werden die Kredite über drei Monate hinaus gegeben werden müssen. Das liegt in der Natur des Umschlags, der in der Landwirthschaft stattfindet. Dadurch kommt es namentlich, daß die Bank zeitweilig in größerem Vorschuß ist, als zu anderen Zeiten. Es wird Zeiten geben, namentlich in den 4, 5 Monaten vor der Ernte, wo wenig Geld von den ländlichen Genossenschaften zurückfließt. Dann kommt wieder eine Zeit, wo die ländlichen Genossenschaften in der Lage sind, zurückzahlen zu können. Dann fließt das Geld wieder in großen Summen an hie Kasse zurück. Deswegen kann man über die Naturgemäßheit des Umschlags darin bin ich mit dem Abg. von Eynern ganz einverstanden in 4 Monaten noch nicht urtheilen. Wenn in 4 Monaten die Bank vielleicht 6,5 Millionen ausgeliehen hat und 4 zurũckbekommt, so beweist das noch nicht viel. Man muß ein ganzes Jahr vor sich haben, um zu sehen, ob das Zurückfließen des Geldes im richtigen Verhältniß zur Hergabe des Geldes steht. Das kann man zur Zeit überhaupt noch nicht bestimmt übersehen. Ich glaube, der Herr Re⸗ gierungs⸗Kommissar wird in der Lage sein er hat die Zahlen genauer im Kopfe als ich nähere Mittheilung zu machen. Meine Herren, ich kann es nur mit Freuden begrüßen, wenn hier aus dem Abgeordnetenhause der Kasse: Vorsicht! zugerufen wird. Ich nehme das niemand übel, namentlich nicht den Freunden der Sache. Den Gegnern allerdings, die gerne und absichtlich schwar; malen, weil sie die Sache selbst nicht wollen, würde ich das eher übel nehmen und mit denen würde ich mich wahrscheinlich in einer anderen Weise unter⸗ balten; aber ich glaube, alle diejenigen Genossenschaften, die bisher mit uns in Verbindung getreten sind und die Zahl : wächst ja sind mit der Art und Weise, wie der Geschäftsbetrieb gehandhabt wird, durchaus zufrieden. Der Ausschuß, der doch aus den Vorständen der einzelnen Genossenschaftsverbände besteht, hat sich; mit diesen Grundsätzen und Prinzipien einverstanden erklärt, und ich bin überzeugt, daß die sämmtlichen Genossenschaften, die mit uns in Geschãftsverkehr stehen, sich längst überzeugt haben, daß es geradezu eine Verleumdung ist, wenn heute noch behauptet wird, daß die eigent⸗