und
Königlich Preußischer Staats ⸗Anz
eiger.
Alle Nost⸗Anstalten nehmen Bestellung an; 8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Ver Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 8. für Berlin außer den Rost ⸗Anstalten auch die Expedition Sinzelne Uummern kosten 25 5.
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Inserate nimmt an:
Ansertionspreis für den Raum einer Aruchzeile 30 3.
die Königliche Expedition des Neutschen Reichs Anzeigers
und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstrate Nr. 32. /
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18906.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu serlheilen, und zwar:
des Komthurkreuzes des Königlich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens: dem Obersten Klauer von der III. Ingenieur⸗Inspektion, Abtheilungs⸗Chef im Ingenieur⸗Comitèé;
des Kommenthurkreuzes des J württem⸗ bergischen Militär⸗-Verdienst-⸗Ordens: dem General⸗Lieutenant von Langenbeck, Kommandeur der 2. Division;
des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Obersten a. D. Thieme zu Heidelberg, ale! Oberst⸗Lieutenant z. D. und Kommandeur des Landwehrbezirks Heidelberg; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Major Feill im Infanterie⸗Regiment Nr. 136 und dem Major z. D. Gollinger, Bezirks ⸗-Offizier beim Landwehrbezirk Hagen;
des Großkomthurkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus-Orbdens der Wendischen Krone:
dem General⸗Major z. D. von Matthiessen zu Ratzeburg;
des Komthurkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burg⸗schwerinschen Greifen⸗Ordens:
dem Obersten Freiherrn von Werthern, Kommandeur des Holsteinschen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 24;
des Komthurkreuzes des Großherzoglich mecklen— burgischen Haus-Ordens der Wendischen Krone: dem Oberst⸗Läeeutenant von Wrochem, Kommandeur des 2. Pommerschen Ulanen⸗Regiments Nr. 9;
des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem Major von Dittmar, etatsmäßigem Stabsoffizier in demselben Regiment, und .
dem Premier⸗Lieutenant Grafen von Kanitz in dem⸗ selben Regiment;
zes Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem Hauptmann Dittrich im 2. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 32;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier⸗Liutenant von Bülow im Kürassier⸗ Regi ment Königin (Bommersches) Nr. 2 und dem Premier⸗Lieutenant Wiesand im Infanterie⸗Regiment General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburgisches) Nr. 64;
des Kommandeurkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Herzoglich braunschweigischen Ordens einrich's des Löwen: dem General⸗Major Otto, Kommandeur der 60. In⸗ fanterie⸗Brigade, und dem General⸗Major z. D. von Hantelmann zu Braun⸗ schweig, zuletzt Kommandeur der 33. Kavallerie⸗Brigade;
des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens:
dem Obersten Diesing, Kommandeur des Infanterie⸗ Regiments Graf Schwerin 3 Pommersches) Nr. 14;
der Kommandeur⸗Insignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltifchen Haus⸗Ordens Albrecht's des Bären:
n Major z. D. von Raumer im Landwehrbezirk I n;
des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse:
dem LQberst-Lieutenant 3 D. von Schrader, Komman—
deur des Landwehrbezirks Prenzlau;
des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstli
ĩ 3 n, . Haus⸗Ordens: gil
dem Major z D. von Bogen, Kommandeur des ⸗
wehrbezirks J Hin ter ; .
ferner:
des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich schwedischen ,
ee dem Obersten i zi fine fn en . ö ; g, Kommandeur des Pommerschen
des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann von Kalckstein in demselben Regi⸗
ment; sowie
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
dem Premier-Lieutenant Gündell in demselben Re⸗ giment.
Deutsches Reich.
Dem Kaiserlichen Konsul Galli in Smyrna ist auf Grund des 8 1 des Gesetzes vom 4 Mai 1870 in Verbin⸗ dung mit 8 S5 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Cheschließungen von Reichsangehbrigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Bekanntmachung.
Auf der dem Kreise Ostrowo gehörenden, 16,53 km langen Nebeneisenbahn gen,, , nn nnr. mit den Zwischenstationen Czekanow, Ocigz und Sliwniki ist am 14. d. M. der Betrieb eröffnet worden.
Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Han⸗ nover wird der an der Strecke Lüneburg — Buchholz neu her⸗ gestellte Personen⸗- Haltepunkt Tangendorf am 20. d. M. dem öffentlichen Verkehr übergeben werden.
Berlin, den 18. Februar 1896.
Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz.
In der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Uebersicht über die Rüben⸗ Verarbeitung sowie Einfuhr und Ausfuhr von 2 im deutschen Zollgebiet im Monat Januar
7,
in der Vierten Beilage eine Zusammenstellung der Be⸗ triebs ergebnisse der Zuckerfabriken des deutschen Zollgebliets im Monat Januar 1896 und in der Zeit vom J. August 1895 bis 31. Januar 1896 veröffentlicht.
Königreich Prenßen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen vortragenden Rath im Kriegs⸗Ministerium,
Geheimen Kriegsrath Dornbach zum Militaär⸗-Intendanten zu ernennen.
Auf den Bericht vom 29 Januar d. J. will Ich hier⸗ durch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 6 000 9090 S6, zu deren Aufnahme die Stadt Charlottenburg im Regierungsbezirk Potsdam durch das Privilegium vom 20 April 1885 (GesetzSamml. S. 314) ermächtigt worden ist, von vier auf dreieinhalb Prozent herabgesetzt werde, mit der Maßgabe, daß die in dem Privi⸗ legium festgesetzte Tilgungsfrist innegehalten werde, sowie daß die noch nicht getilgten , , n. den Inhabern derselben rechtzeitig für den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihe⸗ scheine dem Magistrat zu Charlottenburg , bis zu einem von demselben festzusetzenden Termine zur Abstempelung auf l /a . eingereicht werden.
erlin, den 29. Januar 1896. Wilhelm R. Miquel. Freiherr von der Recke.
An die Minister der Finanzen und des Innern.
Kriegs-Mini st erium.
Dem Militär⸗Intendanten, Geheimen * rath Dorn⸗ bach ist die Militär⸗Intendanten⸗Stelle des VIII. Armeekorps übertragen worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Die Herren Forstbeflissenen, welche die Forst⸗Referen⸗ darien-Prüfung im bevorstehenden Fehr abzulegen wünschen, haben die oorschriftsmäßige Meldung dazu bis spätestens den 20. März d. J hierher einzureichen. Berlin, den 12. Februar 1896. . Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Donner.
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Bekanntmachung.
Aus Anlaß der Ingebrauchnahme der im Gebiete der evangelischen Luisen⸗Parochie in Charlottenburg, deren Anschluß an den Berliner Stadtsynodalverband zum 1. April 1896 bevorsteht, erbauten Kaiser⸗Wilhelm⸗Gedächtniß⸗Kirche wird von den zuständigen Staats. und Kirchenbehörden J
I) die Errichtung eines selbständigen evangelischen Kirchspiels
für die gedachte Kirche, Zwölf ⸗Apostel ⸗ Kirchen
2) die Vergrößerung der gemeinde in Berlin beabsichtigt. Demgemäß sollen felgen Maßnahmen getroffen werden: ests ngen betreffend die Errichtung einer evangelischen Kaiser⸗ Wilhelm ⸗ oa rn lf r, en,, n. in Berlin:
Die Evangelischen in denjenigen Gebieten von Berlin, Char⸗ ,, und Deutsch⸗Wilmersdorf, welche umschrieben werden:
im Osten durch die Mittellinien der Schill⸗ und Nettelbeckstraße von der Herkulesbrücke bis zur Mittellinie der Kleiststraße,
und durch die östliche Grenzlinie der Grundstücke auf der öst⸗ lichen Seite der Lutherstraße von der Mittellinie der Kleift⸗ straße südwärts bis zur Mittellinie der Motzstraße einschließlich sämmtlicher Eckgrundstücke, auch wenn sie nicht in der Luther⸗ straße gezählt werden,
Süden durch die Mittellinien der Motz⸗, Geisberg⸗ und Schaperstraße von der östlichen Grenzlinie der Grundstücke auf der östlichen Seite der Lutherstraße westwärts bis zur Mittel⸗ linie der Gravelottestraße,
im Westen durch die Mittellinien der Gravelotte⸗ und Fasanen⸗ straße von der Mittellinie der Schaperstraße nordwärts bis zur Mittellinie der Kurfürsten⸗Allee, und durch die Weichbildgrenze zwischen Berlin und Charlottenburg von der Mittellinie der u nordwärts bis zur Mittellinie des Landwehr⸗
anals,
im Norden durch die Mittellinie des Landwehr -⸗Kanals von der Weichbildgrenze zwischen Berlin und Charlottenburg ostwärts bis zur Herkulesbrücke, .
werden aus ihren i g arochien ausgepfarrt und zu einer selbft⸗ ,, Kaiser⸗Wil helm ⸗Gedächtniß⸗Kirchenge meinde vereinigt.
II.
In der Kaiser⸗Wilhelm⸗Gedächtniß Kirchengemeinde werden drei Pfarrstellen errichtet. h
Die Berufung der Pfarrer bleibt hinsichtlich der 1. Pfarrftelle dauernd, hinsichtlich der 2. und 3. Pfarrstelle für die erstmalige Be⸗ setzung derselben Allerhöchster ö vorbehalten.
gin die Kaiser⸗Wilhelm⸗Gedächtniß⸗Kirchengemeinde gelten die Gebührenordnungen, welche für den Berliner Stadtsynodalverband einheitlich festgestellt sind., im übrigen bis auf weiteres die bisherigen Gebührenordnungen der e, , von Charlottenburg.
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Als Ausstattung wird der zu gründenden Gemeinde von der Luisen Gemeinde in Charlottenburg ein etwa 15 Morgen großes Grundstück für Beerdigungszwecke ien gen n üũbereignet.
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Die Evangelischen in denjenigen Gebieten von Charlotten⸗ burg und ,,,, umschrieben werden:
im Osten durch die Mittellinie der Zietenstraße,
im Norden durch die Mittellinie der Kurfürstenstraße von der Mittellinie der Zietenstraße westwärts bis zur Mittellinie der Nettelbeckstraße,
im Westen durch die Mittellinie der Nettelbeckstraße bis zur Mittellinie der Kleiststraße und durch die östlichen Grenzlinien der Grundftücke auf den östlichen Seiten der Luther ⸗ und der Heinrich Kiepertstraße von der Mittellinie der 3 sũd⸗
wärt bis zur Mittellinie der Neuen Winterfeldtstraße,
im Süden durch die Mittellinien der Neuen Winterfeldtstraße und der Winterfeldtstraße ven der östlichen Grenzlinie der Grund= stücke auf der östlichen Seite der erh Kiepertstraße ostwarts bis zur Mittellinie der i. e,
werden aus ihren bisherigen Parochien in die Zwölf⸗Apostel⸗ Kirchengemeinde umgepfarrt.
Indem wir diesen , ,,, zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir die Betheiligten auf, etwaige Ein—⸗ wendungen gegen denselben bis zum 18. Februar d. J. während der Zeit von 10 . Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in dem Amts« zimmer Nr. 2 unseres Dienstgebäudes (Schützen theft 26) bei dem Sekretariats - Assistenten Winter oder dessen Stellvertreter unter ie, d, Ausweis über ihre f, , zur Sache schriftlich ein⸗ zureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.
Berlin, den 1. Februar 1896.
16. 8) Königliches Konsiftorium der Provinz Brandenburg, . Berlin. aber.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 19. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und Köni ubertusstock gestern Vormitta ö. J ollmann und
ekretär des Reichs⸗Marineamts, Vize⸗Admiral iherrn von
n Chef des Marinekabinets, Kontre⸗Admiral Ee , zum . —̃