Die vereinigten Ausschüfsse des Bundesraths für Zoll⸗
nd Steuerwesen und für Elsaß⸗Lothringen, sowie die ver⸗
einigten Ausschüsse für Zoll und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „R. u. St⸗Anz.“ wird eine vom 15. d. M. datierte Bekanntmachung des Finanz-Ministers, betreffend die Aus⸗ führung des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895, veröffentlicht. Diese Bekanntmachung, welche die vorzugsweise für das Publikum in Betracht kommenden Bestimmungen enthält, wird auch in den Regierungs⸗Amtsblättern publiziert werden. Die für die Behörden in Betracht kommenden 63 fen, ö die Ausführung des Stempelsteuergesetzes ind in einem besonderen Theil enthalten, welcher demnächst mit der ,, im „Zentralblatt der Abgaben⸗ Gesetzgebung und Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“ zur . gelangen soll.
Außerdem werden noch besondere Abdrücke angefertigt werden, enthaltend das Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895, die Bekanntmachung und die Dienstvorschriften zur Ausführung desselben sowie die allgemeine Verfügung des Finanz⸗-Ministers und des Justiz⸗Ministers, betreffend das gerichtliche Stempelwesen. Diese Abdrücke können von allen Haupt⸗Steuer⸗ und Haupt⸗ . gegen Zahlung des Herstellungspreises bezogen werden.
Baden.
Der „Karlsruher Zeitung“ zufolge leidet Seine Königliche , der Großherzog an einer einseitigen neuralgischen ffektion des Kopfes, befindet sich jedoch bereits auf dem Wege der Besserung. Der Großherzog nimmt täglich die regelmäßigen Vorträge entgegen.
Braunschweig.
Bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Albrecht von Preußen fand am Dienstag im , J Braunschweig ein Hofball statt, zu dem ca. 580 Einladungen ergangen waren. Ihre Durch⸗ lauchten der Prinz und die ir. essin Friedrich von Sachsen⸗Meiningen waren Gäste Ihrer Königlichen . und hen an dem Hofball theil, auch waren der
öniglich erf che außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ mächtigte Minister von Bülow und Gemahlin geladen.
Elsaßz⸗⸗Lothringen.
Der nunmehr dem Landesaussch uß zugegangene Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Wahlen der Mitglieder der Bezirksvertretungen und der Kreisvertretungen, enthält folgende Bestimmungen:
§ 1. Die Wahl der Mitglieder der Bezirksvertretungen und der Kreisvertretungen findet gemeindeweise statt. Wahlberechtigt ist, wer das Wahlrecht für den Gemeinderath et, Wählbar ist jeder Reichsangehörige, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat und im Bezirk oder Kreis zu einer direkten Staafssteuer veranlagt ist, sofern nicht Umstände gegen ihn vorliegen, welche nach § 360 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom 6. Juni 1895 das Wahlrecht für den Gemeiude⸗ rath 4 § 2. Mitglieder der Bezirks, und Kreisvertretungen können nicht sein: I) die , , und die Kreis. Direktoren, sowie die bei diesen Behörden angestellten Beamten; Y) die Beamten der Landesbauverwaltungen; 3) die Beamten der Zoll- und Steuerver⸗ waltung; h die Beamten der Forstverwaltung; 5) die Amtsrichter; 6) die im Amt befindlichen Religionsdiener und die Lehrer an öffent⸗ lichen Elementarschulen; 7) die Polizeibeamten und die Gendarmen; M Die Archivbeamten bei den Bezirksarchiven und die Waisen⸗ Inspektoren; 9) die aus Bezirksmitteln bezahlten Beamten und An⸗ gestellten mit Ausnahme der Kantonal⸗Aerzte und Kantonal-Thierärzte; 109). die Militärperso nen, des Friedensstandes (5 38 des Reichs- Militärgesetzes vom 2. Mai 1854) mit Ausnahme der Militärbeamten.
3. Niemand kann gleichzeitig 4 mehrerer Bezirks. oder reisvertretungen oder in derselben Bezirks. bezw. Kreisbertretung Mitglied für mehrere Kantone sein. Der mehrfach Gewählte ist von dem Bezirks Präsidenten zu einer Erklärung darüber aufzufordern, welche Wahl er annehmen will. Eine Erklärung unter Vorbehalt oder eine nach den vorstehenden Bestimmungen unzulässige Annahmeerklã⸗ n, sowie das Ausbleiben der Erklärung binnen einer Woche, von der 5 ellung der Aufforderung des Bezirks-Präsidenten ab, gilt als Ab— ehnung. 5 4. Mitglieder der Bezirks. und Kreisvertretungen scheiden, wenn nach der Wahl infolge des Verlustes der Reichsangehörigkeit oder des Eintritts eines der im § 30 Abs. 3 der Gemeindeordnung bezeichneten Ausschließungsgründe ihre Wählbarkeit erlischt, aus den Vertretungen aus. 5. Die auf die Wahl der Mitglieder des Ge⸗ meinderaths bezüglichen Bestimmungen der 5§5 32— 35, 42 und 70 der Gemeindeordnung finden auf die Wahlen zu den Bezirks- und Kreisvertretungen mit folgenden Maßgaben entsprechende Anwendung: 1) der Tag der Wahl wird von dem Beirks Präsidenten festgesetzt; eine Eintheilung der Gemeinde in Wahlbentrke findet nicht statt; 3) die elt ste ung des Wahlergebnisses für den ganzen Kanton erfolgt am Hauptort des Kantong; 4) jur Erhebung von Ein— sprüchen gegen die Gültigkeit einer Wahl, sowie von Ein— rüchen gegen das Recht zur Bekleidung der Stelle eines tgliedes der Bezirks,! und Kreisvertretungen auf Grund der 55 2 und 4 dieses V, e. ist jeder Wahlberechtigte des Kantons, in welchem die Wahl stattgefunden hat, sowie der Bezirkz— Präsident befugt. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist bei dem Bezirks ⸗Präsidenten einzureichen. 5 6. Im Falle der Erledigung von Stellen in den Bezirks- und Kreisvertretungen sind die erforderlichen Ersatzwahlen, soweit angängig, vor Beginn der nächsten ordentlichen Sitzungsperiode der Bezirks, oder Kreistage vorzunehmen. 57 hebt die . Gesetz entgegenstehenden BVorschriften auf und führt die einzelnen . Kraft tretenden Gesetzesbestimmungen an. Insbefondere kommt die Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Mitgliedschaft zum Bezirks tag und zum Kreistag in Wegfall.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Gestern Nachmittag fand in Wien die feierliche Bei—⸗ setzung des ver orbenen Oberst⸗Hofmeisters Prinzen zu Hohenloher Schi lin gß fur t statt. Eine Abtheilung
ruppen unter dem Befehl des Prinzen Joseph zu Windisch— gc gab dem Verstorbenen das Ehrengeleit. In der Kar⸗ meliter⸗Kirche, in welcher die feierliche insegnung stattfand, waren anwesend: der Kaiser Fran oseph, die Erz⸗ herzoge Otto, Ludwig Victor, 39 e erdin and und Friedrich, der Herzog von Tumber and, der Herzog Ernst Günther zu Schleswig⸗ olstein, der deutsche Reichskanzler Fürst zu 84 en lohe⸗ Schillings fürst, der deutsche Botschafter in Wien, Graf zu Eulenburg, Letzterer als Vertreter des * isch'n Kaisers, der bayerische Gesandte Freiherr von
odewils als Vertreter des Prinz⸗Regenten von
ayern, der ach sisch Gesandte Graf von Wallwitz, Graf Goluchowski, Graf Bade ni, Baron Kallay und andere Minister, der Kardinal⸗Fürst⸗Erzbischof Gru scha und der Nuntius Agliardi. Von der Karmeliter⸗Kirche bewegte sich der imposante Leichenzug nach der Votiv⸗Kirche, wo Ehren⸗ — 3 abgegeben wurden, und hlerauf nach dem Währinger
rtsfriedhof. . der gestrigen 5 des Eisenbahnausschusses versicherte der Eisenbahn⸗Minister . von Guttenberg, daß er den Wünschen der Bevölkerung ohne Unterschied der Nationglität stets Wohlwollen entgegenbringen werde; er hoffe demnächst wichtige Vorlagen in , des Ausbaues des Eisenbahnnetzes behufs Ergänzung der e, und Import⸗ Verkehrslinien . falls das Parlament die geplante Aufnghme des Investitlons⸗Fonds genehmige.
Mitglieder des vor einiger Zeit von dem ungarischen Ministerium des Innern aufgelösten rumänifchen Exekutiv⸗Comités haben in der zu Hermannstadt er— scheinenden „Tribuna“ einen Aufruf veröffentlicht, worin sie erklären, daß sie nach wie vor auf dem Passivitätsprogramm vom Jahre 1881 verharren. Dieser Aufruf wird in Budapest als Beweis für die vollzogene Spaltung zwischen einem Theil der unversöhnlichen Rumaͤnen in Siebenblirgen und den süd⸗ ungarischen Rumänen n fern, welch letztere zur Bildung enn. gemäßigten rumänischen Partei Boden zu gewinnen
reben.
Grosbbritannien und Irland.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Staatssekretär der Kolonien Ehamberlain: nach den neuesten Nachrichten seien 21 Mann der Streitkräfte Jameson's in dem Gefecht bei Krügersdorf getödtet worden oder später gestorben; 146 Mann seien theils krank, theils verwundet in das . gebracht worden. Ueber den Verlust der
ürgertruppen liege keine offizielle Mittheilung vor. Der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Curzon er— widerte auf eine Anfrage, es sei nichk beabsichtigt, die Schriftstücke und den Schriftwechsel über das jüngste zwischen Siam und Frankreich getroffene Abkommen vorzulegen. Ferner theilte Curzon mit: 100 russische Matrosen seien am 10. d, in Chemulpo gelandet und nach Söul abgegangen. Der König von Korea habe sich am 11. d. M. in die russische Gesandtschaft geflüchtet. Eine britische Truppen⸗ abtheilung, deren Zahl er nicht kenne, sei auf Wunsch des britischen Konsuls zum Schutze der britischen Gesandtschaft später ge— landet worden. Als Grund für das Vorgehen des Königs werde die politische Lage in Söul sowie das Bestehen einer Gefahr für den König und dessen Familie angegeben. Er (Curzon) habe keinen Grund zu glauben, daß es sich um eine Occupation seitens Rußlands handele. Der russischen Regierung wurden keine Vorstellungen in dieser Hinsicht gemacht werden. Im weiteren Verlauf der Sitzung nahm das Haus die Adresse an.
Die irische Partei des Unterhauses wählte gestern Dillon mit 38 gegen 2 Stimmen zum Präsidenten.
Frankreich.
Der Minister⸗Präsident Bourgeois erklärte vorgestern bei dem Empfange einer Abordnung von Deputierten der äußersten Linken, er wünsche jetzt nicht interpelliert zu werden; er ziehe es vor, die nn, ., des Senats abzuwarten. — In einem gestern im Elysse abgehaltenen Ministerrath wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, die politische Lage besprochen und die laufenden Geschäfte erledigt.
Spanien.
Der Madrider , berichtet, der Gesandte der Ver⸗ einigten Staaten in Madrid Taykor habe an die Regierung eine formell gehaltene Note gerichtet, worin er Aufklärungen in Betreff eines Vortrags erbitte, welchen der Kommandant der Karavelle „Santa Maria“ Concas in der Geographischen Gesellschaft über die Eindrücke während seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten gehalten habe.
Türkei.
Wie die „Politische Korrespondenz“ aus Konstantinopel erfährt, wird sich der Sultan bei der Krönung des Kaisers von Rußland durch eine Mission von drei Abgesandten, an deren Spitze ein Marschall stehen wird, vertreten lassen.
Serbien.
Die Skupschtina nahm gestern einen Regierungsantrag an, betreffend die Regelung der Notenausgabe der Nationalbank im Anschluß an den 5 11 des Statuts der Nationalbank, welcher im Jahre 1893 dahin interpretiert wurde, daß die sogenannten Silbernoten nicht auf Gold und Silber zugleich, sondern auf die ausschließliche Silbergrundlage hin ausgegeben seien. Nach der nunmehr berichtigten Interpretation wird die Nationalbank Silbernoten und Goldnoten mit getrennter Silber⸗ bezw. Golddeckung ausgeben. Die Nationalbank kann fortan den weieinhalbfachen Betrag an Noten ausgeben, welche einerseits urch eine Golddeckung, andererseits durch eine Gold⸗ und Silbergrundlage gesichert . Für die Goldnoten ist eine Dreiviertel Golddeckung erforderlich. Die Silbernotenausgabe darf 25 Millionen Franks nicht überschreiten. Sowohl der Minister⸗Präsident Novakowic wie der Finanzausschuß erklärten die angenommene Maßregel 4 eine provisorische, bis einmal eine alleinige Goldnotenausgabe möglich sein werde.
Schweden und Norwegen.
Das ordentliche norwegische Heeresbudget für das Jahr 1895/96 beträgt, wie die „Norsk MHMilitaert Tidskrift“ mittheilt, in Ausgabe 8 540 400 Kron. (1 Krone — 1,121S4 S6), in Einnahme 70 000 Kron. Das ordent⸗ liche Mrarinebudget für denselben Zeitraum weist an Aus⸗ aben 2993 656 Kron, an Einnahmen 120 000 Kron. auf. azu kommen an außerordentlich bewilligten Aus⸗ gaben für das Heer 3369 300 und für das Kü sten⸗ vertheidigungswesen und die Flotte 11 925 400 Kron.
Amerika.
Der Präsident Cleveland hat, wie „W. T. B.“ aus Washington erfährt, dem Kongreß den Notenwechsel mit der deutschen wi über die Ausschließung der amerikanischen ,,,, . esellschaften vorgelegt.
Aus Havanna wird berichtet, die . enten hätten eine 10 ki von Havanna belegene Eisenbahnstatlon in Brand gesteckt Eine in Madrid eingetroffene Depesche des Generals
genzia S sandte M
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Afrika.
Aus Massowah erfährt die „Agenzia Stefani, daß hj telegraphische Verbindung mit dem Operationskorps, mal nach längerer Unterbrechung vorgestern Nachmitta für ku ö ö. wieder , gewesen, aufs neue nl el hrdlen ].
ine Depesche bes Generals Baratieri aus Sanriat vim Z. d. M. melde, daß Ras Sebat und Ras Agos in der Nacht des 14 Februar mit einem kleinen Theil ihrer Truppen von den Italienern abgefallen seien und am 16 d. die kleine Station der Italiener bei Kol Seeta südlich vin Adigrat angegriffen hätten, worauf sie gegen den aß von Alequa zu weitermarschiert seien. Der Hauptmann r n gatta sei am 16. d. M. Vormittags 10 Uhr von Atabei einer italienischen Station, U Stunden westlich von Alequa) m 309 Mann italienischer Truppen gegen Alequa . und auf den Feind gestoßen; er habe ich mit demselben in ein Geftc eingelassen, welches er in Erwartung von Verstärkungen in de Länge gezogen habe. Der Major Valli sei dann auch mit dem 7. Bataillon eingetroffen und habe sogleich Kol Seeta angegriffen, welcher Punkt nach sehr lebhafiem Kampf zurlic genommen worden sei. Die Haltung der italienischen Truppen sei ausgezeichnet. Auf der Seite von Kassala sei alles ruhig
—
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichst befindet sich in der Dritten Hinng hetatt
— In der heutigen (44) Sitzung des Reichstagz welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister . von Boetticher und der Kriegs-Minister Bronfart von Schellendorff beiwohnten, wurde die zweite Berathung deß Reichshaushalts-Etats und zwar des Militär-Ciatz fortgesetzt.
Zu dem Kapitel ‚Militär-Gefängnißwesen“ spra bei Schluß des Blattes der Abg. gef C n hen
— In der heutigen (22) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister des Innern Freiher von der Recke beiwohnte, wurden zunächst die dem Hause
ür Westpreußen und Posen für 1895 und die Deni— chrift über den Waggonmangel auf Vorschlag de Präsidenten der Budgetkommission überwiesen.
Sodann erklärte das Haus den Bericht über die Au kenn verschiedener Gesetze, betreffend den Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat, in einmaliger Berathum für erledigt und nahm in erster und zweiter Berathung de Gesetzentwurf, betreffend die Veränderung der Grenze zwische dem Landkreise Cassel und dem Kreise Wolfhagen in Regierungsbezirk Cassel, ohne Debatte an.
k folgte die Berathung des Antrags Knebel u. Gen.:
. Denkschrift der Ansiedelungskom mission
ö
Die Re ierungen zu ersuchen, Eisenbahnausnahme— tarife für Sbstlieferungen aus den wichtigsten Erjengungh⸗ gebieten nach den Hauptabsatzgebieten Berlin und Hamburg 'som⸗ nach den Industriegebieten einzuführen.
. Abg. Knebel (ul.) begründete den Antrag unter Hinweis alf die heutige Entwickelung des Obstbaues; die Verwerthung der Ct zeugnisse desselben sei aber auf einem todten Punkt angelangt. Di Obstanlagen seien heute nicht mehr Nebensache in kleinen Ortschaften sondern seien zum Gelderwerb, zum ausschließlichen Lebenzunterhal gemacht. Redner schilderte eingehend die Konkurrenz des Auslandes, nm welches wir in den letzten drei Jahren Über 69 Millionen Mark sir frisches und getrocknetes Obst bezahlt haben. Unfere Obstaußfuhr de gegen, die sich auf Großbritannien und die Schweiz beschränke, sei seh gering. Berlin werde fast ausschließlich vom Auslande mit Oht versorgt. Aus den Verhandlungen des Landes- GCisenbahnraths den 1891 gehe hervor, daß im Nobember und Dejember 1896 von 236 in Berlin eingegangenen Waggons Aepfel nur 9 aus dem Inlande, die übrigen aus Steiermark, der Schweiz, Italien und Sachfen stammten Um der Konkurrenz des Auslandes zu begegnen, empfehle sich zunächt die Verfeinerung unserer Obsterzeugnisse und die Bildung von Ge/ nossenschaften zur besseren Verwerthung derselben. Diese Mittel . aber noch nicht genug, wenn nicht eine Aenderung unserer Eisenbahntarife hinzukdme. Das Ausland habe billigere Tarife für Obst. In Württemberg war im letzten Jahr die Obsternte sehr schlecht, im Osten unseres Staats aber sehr gut, doch hier berkam dag Obst aus Mangel an 6 Die gentelt , ,. der Obsttarife habe der Landeg⸗-Eisenbahnrath mlt Recht abgelehnt, weil davon auch das Ausland Nutzen haͤtte, wir bedürfen vielmehr billiger Ausnahmetarife für die Obstsendungen nach den Haupt, absatzgebieten Berlin und Hamburg und den Induftriegebleten. Nicht diene der Gesundheit mehr als das Obst. w
Geheimer Ober ⸗Regierungs. Rath Möllhausen: Der inländische Bedarf konnte durch das Inland nicht gedeckt werden, wir sind bisher auf das Ausland mit angewiesen gewesen. Unser Obstbau kann aber noch vermehrt werden, er hat bisher die Waare nicht liefern können welche der Markt begehrte. Die früheren Anträge wegen der tarife haben eine genaue Prüfung im Jahre 1891 veranlaßt, die n träge wurden aber abgelehnt, und so ist es bisher beim Alten geblieben. Oesterreich⸗Ungarn hat billigere Staffeltarife für Sbst. Statt einet
enerellen Klassifikation des Obstes verlangt der Vorredner i
usnahmetarife nach den ö und diefer Weg wir auch von der Eisenbahnverwaltung nicht als un inge, angesehen. Ganz zuverlässig ist die Statistik der Obsteinfuhr i, Hamburg und Berlin nicht, aber sie giebt uns doch ein 3. z der Verhältnisse, und danach sind die Anführungen des Vorre , begründet, wenigstenz bezüglich Berlins und Hamburgs. Bedenklich ist mir der Antrag in Bejug auf die Industriebezirke, wie nament ö das Saargebiet und Oberschlesten, wo Ausnahmetarife auch der au ländischen Konkurrenz nützen würden. Die Regierung wird die weiter in Erwägung ziehen. ; tigte
Abg. Freiherr von Willisen (kons) erkannte die beabsichti ö Fürsorge des Antragstellers für den Obstbau gern an, befürchtete . Ton Autnahmetarifen eher eine Schädigung als eine e na Obsthaues. Der Obstbau müsse sich vor allem den lokalen 46 erhalten. Der Millionen repräsentierende Obstbau von Ben h der Mark überhaupt könne seine Obstbäume einfach abhacken u gut. Feuer werfen, wenn die Zufuhr aus anderen Obstgegenden durch nahmetarife erleichtert werde. it Rid
Abg. von Tiedem ann-⸗Bomst (fr. kons) beantragte, mi ssart, sicht af die entgegenkommende Erklärung des Regierungskomm
nebel der Regierung als Material zu überweisen. Et * 51 ih fe. Anträge in das Haus zu werfen; denn die ent 1 enstehenden Interessen könnten in richtiger Weise nur im Landeßs⸗ Cssenbahnratk geprüft werden. . -
Abg. Pleß (Zentr) hielt den Antrag der Erwägung für werth und bat, ihn anzunehmen. . Abg. Ber old (Zentr empfahl dem Antrag gegenüber die größte Vorsicht und eingehendste Prüfung; denn bei Tarifänderungen könnten immer Verschiebungen gintreten, welche den erwarteten Portheil in Hrage stellen. Redner stimmte deshalb dem Antrag von Tiedemann zu.
Nach dem Schlußwort des Abg. Kneb el, in welchem er die Ueberweisung seines . an die Budgetkommission be⸗ antragte, wurde sowohl der Antrag auf Ueberweisung an die Regierung als Material, als auch der Antrag auf . an die Budgetkommission abgelehnt. Eine Ab⸗ stimmung über den Antrag Knebel selbst fand nicht statt.
Es folgte die Berathung von Petitionen.
Einige Petitionen von lediglich persönlichem oder lokalem Inter⸗ esse wurden ohne wesentliche Debatten erledigt.
Ueber die Petition des Gerichtsschreibers a. D. Stentzel in Patschkau um Bewilligung einer höheren Pension ging das Haus zur Tagesordnung über. . w . :
Die n,. der Mitglieder der Einschätzungskommissionen in Wandsbeck, Mohr und. Genossen, um Erstattung von Versäumniß⸗ foften, sowie die Petitionen des Magistrats in Linden und des Ma— iftrats in Zirke um Errichtung eines Amtsgerichts in Linden bezw. in
irke wurden ohne erhebliche Debatten der Regierung als Material Iberwiesen. . ;
Die Petitionen des Westpreußischen Städtetags, sowie des Magistrats und der Stadtverordneten in Elbing, betreffend die Heranziehung der Staatsbeamten zu den Gemeinde⸗ abgab en, beantragte die Gemeindekommission der Regierung als Material zu überweisen.
Abg. Lan gerhans: Er befürworte, die Petition der Regierung zur Beruͤcksichtigung zu überweisen. Material über diese Frage sei massen⸗ haft vorhanden, es sei oft genug darüber gesprochen worden. Die Staatsbeamten genießen alle kommunalen Vortheile und Einrichtungen und müßten deshalb auch voll zur Kommunalsteuer herangezogen
den. ö geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Noell bat, es bei dem Kom⸗
und bestritt die Richtigkeit der Aus—=
missionsantrage zu belassen, führungen des Vorredners.
Das Haus beschloß nach dem Antrage der Kommission. (Schluß des Blattes.)
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Wird ein eröffnetes Konkursverfahren, als zu Unrecht erfolgt, wieder aufgehoben, so hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Zipilsenats, vom 15. November 1895, der Kon⸗ kursverwalter zunächst vor wirksamer Bekanntmachung des Auf⸗ bebungsbeschlusses für die Befriedigung, bzw. Sich er stellun der Massegläubig er aus der Konkurgmasse zu sorgen und erst sodann das, was von der Masse übrig bleibt, dem Gemeinschuldner urückjugeben, widrigenfalls der Konkursverwalter persönlich * den den Massegläubigern erwachsenden Schaden haftbar gemacht werden kann, soweit die zur Zeit der Wieder aufhebung des Eröffnungsbeschlusses vorhandene Masse zur Befriedigung oder doch zur Sicherstellung der Massegläubiger zu⸗ gereicht hätte (vas die Massegläubiger darzulegen haben); in so— weit kann der nachlässige Konkursverwalter persönlich von den Masse⸗ gläubigern in Anspruch genommen werden. — Ueber das Vermögen der Waldbrauerei zu B. (Holstein) eröffnete auf den Beschluß des Landgerichts das Amtsgericht Sch. durch Verfügung vom 17. Januar 1893 das Konkursverfahren, und es bestellte den Rechtsanwalt Br. zum Konkursverwalter. Dieser Eröffnungsbeschluß wurde aber vom Ober Landesgericht aufgehoben, und die dagegen verfolgte weitere Be⸗ schwerde wurde durch Beschluß des Reichsgerichts vom 16. Mai 1893 berworfen. Das Amtsgericht hob hierauf durch Beschluß vom ol. ai 1893 das Verfahren wieder auf und machte die Wieder ⸗ aufhebung in der B. schen Zeitung, seinem Amtsblatte, am 10. Juni öffentlich bekannt. Der Konkursverwalter hatte inzwischen den Betrieb der Brauerei e et und den bisherigen Leiter, den Direktor H, beibehalten. Dieser bezog, vom Konkursverwalter dazu ermächtigt, Jon der Firma S. u. Co., drei Posten Hopfen für die Konkursma e. Die Firma S. u. Co. erhielt aber für ihre Forderung keine Befriedi⸗ ung aus der Konkursmasse, und sie machte für diese Nichtbefriedigun llagend den früheren Konkursverwalter, Rechtsanwalt Br., persõnli berantwortlich, nachdem später abermals und nun rechtskräftig der Konkurs über das Vermögen der Waldbrauerei eröffnet worden war und die Firma S. u. Co. in diesem Verfahren nach ihrer Bebauptung Be⸗ riedigung nicht zu erwarten hatte. Das Berufungsgericht verurtheilte den Beklagten, der Klägerin gegen Abtretung der aus dem Konkurse der Wald⸗
rauerei zu erwartenden Dividende den eingeklagten Betrag zu be— jahlen. Auf die Revision des Beklagten hob das Reichsgericht das Berufungsurtheil auf, unter Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht, insbesondere behufs Feststellung, in wie weit die damals vorhandene Konkurtzmasse zur Befriedigung oder doch zur Sicherstellung der vom Konkursverwalter kontrahierten Schulden zu— reichte. Es handelt sich um die Frage, ob der Konkursverwalter im alle der Wiederaufhebung des Eröffnungsbeschlusses verpflichtet ist, ür die Befriedigung bezw. Sicherstelkung der (Masse⸗) Gläubiger zu sorgen, obwohl das Gesetz im Anschluß an § 165 der Konk. Drdn. nicht die Vorschrift gegeben hat, weich im Anschluß an den Zwang⸗ dergleich in 5 176 der Konk.-Ordn. getroffen worden ist. Diese Frage mußte bejaht werden. Der die Eröffnung aufhebende Beschluß vernichtet nicht das voraufgegangene Verfahren ex tund, sondern beendigt es. Es behalten daher auch alle Versügungen, die der Konkurs⸗ verwalter 1 Grund der ihm mit seiner Bestellung vom Gesetze zu⸗ iel, ufgabe über die Konkursmasse und für dieselbe getroffen at, vollen Rechtsbestand, sind daher auch insbesondere für den Gemeinschuldner in derfelben Weise bindend, wie bei Beendigung des Konkurses durch ordnungzmäßlgen Verlauf ober durch Zwangsvergleich. Es wird aber auch seine Stellung zu den Masseglaäͤubigern dadurch nicht verändert, daß der Eröffnungsbeschluß als zu Unrecht erfolgt wieder aufgehoben wird. Das echt der Massegläubiger, wegen ihrer Ansprüche vorweg aus der Masse befriedigt zu werden, ist vom esetze nicht von der Rechtskraff des Eröffnungsbeschluffes abhängig gemacht. Ihrem Anspruch auf Befriedigung aus der Masse entsprscht die Pflicht des Konkursverwalterg, für ö. Befriedigung zu sorgen, enn nur der Konkursverwalter in dieser feiner Eigenschaft und den m vom Gesetz . Befugnissen ist ihr Mitkontrahent; nur ihm und der zu seiner Verfügung? stehenden Masse wollen sie trauen, nicht dem durch die Konkurgeröffnung kreditloz gewordenen Gemein⸗ chuldner. Ihr Vertrauen kann fich als ungerechtfertigt erweisen, wenn die Masse entweder von Anfang an unzulaän lich ist oder in der olge durch Absonderung unzulänglich wird; anch aber Masse vor⸗ anden ist, muß der Konkurgverwalter für Ihre Befriedigung bezw. Sicherstellung mit dieser Masse sorgen. Die Legitimation des Konkurg⸗ berwalters endigt ö nicht vor der wirksamen Bekanntmachung der üfhbebung des Konkursberfahreng. ... Gleichwohl erschelnt die erurtheilung des eg, nach Lage der Sache zur Zeit nicht ge⸗ e tt . Die Massegläubiger können den Konkursverwalter per— mlich nur soweit in ÄÜnspruch nehmen, als ihnen infolge der Nicht, erfüllung der dem Konkursverwalter obliegenden Pflichten ein Schaden wachen ist. Zur Begründung der Klage war daher darzulegen, daß 8. damals vorhandene KRonkursmasse zur Befriedigung oder doch zur erung der vom Konkursverwalter kontrahlerten Huf ꝰᷣ zureichte.
Nach dem Thatbestande des Berufungsurtheils sind jedoch nach dieser Richtung substantlierte Behauptungen nicht aufgestellt und eine diese Frage erledigende Feststellung ift nicht getroffen worden.“ (229 /95.)
Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts.
Nach 5 65 18 des Allg. Landrechts, sowie nach allen Baupolizei⸗ verordnungen muß zwar dersenige, welcher gewisse Bauten ausführen will, den polizeilichen Baukonsens vor der Ausführung derselben fordern, und es macht sich der strafbar, der vor Erthellung des Konsenses baut; hat er aber ohne den erforderlichen polizeilichen Baukonsens gebaut, so kann er, nach einem Urtheil des Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichts, IV. Senats, vom 27. November 18965, auch für den ohne Konsens ausgeführten Bau nachträglich den 1 . Baukonsens fordern. „Der polizeiliche au⸗ konsens ist nichts weiter, als die Erklärung der Bau⸗
olizeibehörde, daß ein Bau dem, bestehenden, materiellen
aupolizeirecht entspreche, Diese Erklärung ist, wie für einen erst beabsichtigten, so auch für einen in der Ausführung befindlichen und schon vollendeten Bau möglich. Will man leichwohl die Ertheilung des Konsenses auf nur projektierte, noch nicht ausgeführte Bauten beschränken, so knüpft man an die Versagung des Konsenses rechtliche Folgen, die das materielle Baupolizeirecht nicht vorsieht. — Es ist nicht zu übersehen, daß nach der gleichmäßigen, von der Ver⸗ waltung nicht angezweifelten, sondern stets beachteten Rechtsprechung des Gerichtshofes die Polizeibehörde die rechtliche Zulässigkeit einer bestehenden baulichen Anlage, wenn sie vor deren Beurtheilung estellt wird, nur nach Maßgabe des zur Zeit ihrer Prüfung , materiellen Baurechts, nicht nach dem, das zur Zeit der Bauausführung in Kraft stand, zu prüfen hat. Verneint man gleichwohl die Zulässigkeit, eine polizeiliche Prüfung und Konsens⸗ ertheilung nach begonnenem oder ausgeführtem Bau zu gigen. so statuiert man damit die rechtliche Möglichkeit, den thatsächlichen Be⸗ stand zahlreicher Bauten je nach den wechselnden Anforderungen er⸗ gehender Baupolizei⸗Ordnungen polizeilich in Frege zu stellen. Und diese Folge würde sich keineswegs etwa nur an dle dolose Umgehung bestehender Baupolizei Ordnungen knüpfen. Zu welchen baulichen An⸗ lagen ein vorgängiger polizeilicher Konsens erforderlich ist, wird in den verschiedenen Baupolizei Ordnungen sehr verschieden und oft so bestimmt, daß die Beantwortung dieser Frage schwierig und zweifel⸗ haft ist. Sie kommt infolge dessen häufig zur Entscheidung der Ver⸗ waltungsgerichte, indem die Polizeibehörden, insoweit ihres Amtes sachgemäß waltend, die Eigenthümer anhalten, den Baukonsens einzu⸗ holen, auch wenn der Bau bereits begonnen oder vollendet tt,. Cd v. 1667)
Kunst und Wissenschaft.
4 Man ist gewöhnt, die Ausstellung der Vereinigung der XL als das gan ter der künstlerischen Wintersaison zu be⸗ trachten; die Namen der Mitglieder dieser Vereinigung bürgen dafür, daß der Kunstfreund durch ihre Leistungen mit dem bekannt gemacht wird, was die edigste der jüngeren Berliner Künstlergeneration zur Zeit geschaffen, daß man den Entwickelungsgang unserer modernen ,, in seinen neuesten Phasen in dieser Aus, stellung kennen lernt. Auch diesmal finden wir die rühmlich bekannten Namen rühmlich vertreten bis auf Hugo Vogel, der in Rom weilt und nichts autgestellt hat, und Max Klinger, der nur einige ältere, wenig bedeutende , ner,, beigesteuert hat. Max Liebermann — der auch die inladungs⸗ karte mit einer programmatischen Kreidezeichnung geschmũckt hat: die theatralisch gekleidete Historienmalerei steigt von ihrem Thron herab, vor dessen Stufen die Requisiten der akademischen Kunst am Boden liegen, während im Hintergrunde die Sonne über einer naturalistisch aufgefaßten Flachlandschaft aufgebt — steht unbestritten als Führer der Genossenschaft da. Das vom Leipziger Stadtmuseum angekaufte Bild In den Dünen“ zeigt den Künstler auf der
ö6he seines Könnens. Die meisterhafte Luftstimmung des olländischen Flachlandes, die ergreifend wahre Haltung des ermüdet am Wege sitzenden alten Fischers, die trotz des breiten Vortrags diskrete und vornehme Farbengebung bringen die persönliche Art des großen Naturalisten klassisch zum Ausdruck. Auch die „Allee bei Haarlem“ und die „Straße in Katwyk“ zeigen die be⸗ kannten Vorzüge seiner Malweise in immer wieder überraschendem Licht. Weniger nachhaltig ist die Wirkung eines bäuerlichen Interieurs, während zwei Kinderbildnisse glücklichste Beobachtungsgabe und ge⸗ müthvolle Intimität verrathen. Die Kohlezeichnungen und Rade rungen Liebermann's ergänzen das Bild seines 22 Schaffens in willkommener Weise. Seine kraftvolle, 6 immer gleichbleibende Künstlerpersönlichkeit unterscheidet sich vortheilhaft von der nervösen Hast und Unruhe des gleichfalls hochbegabten W. Leistikow der gegenwärtig in Nachahmung der jungdänischen Landschaftsmaler lich gefällt. Deren Art, aus der Beobachtung der Natur heraus sich einen dekorativen Farbenstil zu bilden, hat sich Leistikow mit be— merkenswerthem Geschick und feinem Geschmack zu eigen gemacht. Seine Farbenarrangements in Gelb und Grünblau, wie der „Hafen“ und „Schlachtensee“ geben eine , , in willkürlich ge⸗ steigerter Intensität mit Glück wieder, ohne jedoch den Beschauer so zu packen, daß er die Willkür dabei übersieht. Hellstes Sonnenlicht strahlt über dem Teich in Friedrichsruh“, der am wenigsten von dieser Farbenstilisierung angekränkelt ist. Dagegen fehlt der großen dekorativen Malerei Nachtraben' die Wucht und zwingende Kraft des Eindrucks, die L's. Wikingerbooten auf der ta e n Ausstellung nicht abzusprechen war. eniger sensationell, dafür aber desto intimer in der Wirkung sind einige Waldinterieurs und das Seestügk, das wilde Schwäne bei sinkender Sonne auf dem Wander- zuge schildert. Ludwig von Hofmann hat in diesem Jahre nur ein kleines, aber vornehm gestimmtes Bild ausgestellt, das er Träumerei“ nennt. In einer arkadischen Felsenlandschaft tummeln fich jugendliche Gestalten; den Vordergrund nimmt die Halb⸗ Figur eines träumerisch vor sich hinblickenden Mädchen ein. Die heitere Hund keit des Hintergrundes kontrastiert wirkungsvoll mit dem stillen Ernst in den Zügen des edel geformten Mädchenkopfes. Von der überschäumenden Phantastik,ů die Hofmann's frühere Bilder be⸗ kundeten, ift in diesem abgeklärten Kunstwerk kaum noch etwas zu spüren, wenngleich dasselbe neben den . und eindrucks⸗ losen Marinen von Sch nars⸗Alquist immer noch wie eine Wunder⸗ blume neben Wegerich anmuthet. Hans Herrmann's Alt Amster⸗ dam lehrt uns keinen besonderen Fortschritt in der Entwicklung des Malers kennen; seine Studien aus Walcheren und Ein stürmischer Tag in Vlissingen“ dagegen sind flotter im Vortrag, und seine Hochplateau⸗ landschaft bekundet sogar eine gewisse Gee rin ber der Naturauffassung. F. Skarbina, der bereits im vorigen Jahre Neigung verrieth, in das Lager der Neuidealisten überzugehen, zeigt diesmal ein Doppel gesicht. Sein „Waldesflüstern ist durch eine unbekleidete weibliche Gestalt im Waldes dickicht versinnlicht, deren llassische Formenschönhelt und zart durchgeführte Karnation das ieh n feinfühligen Studiums und ernstester Arbeit ist, während das Pastell „Gin Windstoß in Ostende“ flott, und kokett einen Augenblickseindruck festhält. Hinter der pikanten Wirkung dieser Schöpfung bleibt F. Stahl mit einen suͤßlich langweiligen dekorativen Bildern und auch Wo sson mit seinem Streben nach neuen Farbeneffekten weit zurück. Die nüchterne Steifheit, die hie und da Alberts' Halligeninterieurs anhaftet, ist in der Wahl einer Vorwürfe begründet, denen der Künstler eine unwandelbare iebe und ernstestes Studium widmet. Seine Landschaften, die uns die holsteinischen Inseln im vollen Blüthenschmuck des Frühlings schildern, zeugen ebenfalls von dem innigen Verhältniß, in dem Alberts zu der Natur seiner in ihrer Reizlosigkeit doch stimmungobollen Peimath steht. ,
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und acbsperruags
Maßregeln.
Portugal.
Durch Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern ist der Hafen der u Kolonie Macao für der Beulenpest verdächtig erklärt worden.
Türkei.
Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in Konstantinopel unterliegen Herkünfte von der Mittel meerküste Egyptens vom 11. d. M. ab nur noch einer 48 stündigen Beobachtung in den Lazarethen von Beyrut, Tripolis oder Clazomenae, nebst Desinfektion der getragenen Kleidungsstücke und Effekten; die Schiffsinsassen werden elf unter sucht.
Für Herkünfte von der egvptischen Küste des Rothen Meeres bleibt es bei der 5H tägigen Quarantäne. (Vergl. ‚R.⸗Anz.“ Nr. 26
vom 29. v. M.) Griechenland. =
Die Königlich griechische Regierung hat die gegen europäische Häfen noch bestehenden Quarantäne⸗Maßnahmen au ib, Nur die aus türkischen Häfen kommenden Schiffe haben allgemein einer strengen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. .
Aufrecht erhalten bleibt die fünftäͤgige Beobachtungs⸗Quarantãne für Herkünfte aus egyptischen Häfen sowie die gen Damiette angeordnete zehntägige Effektiv Quarantäne. (Vergl. Reichs⸗Anz.“ Nr. 255 vom 24. und Nr. 260 vom 30. Oktober v. JJ)
Der Gesundheitsstand in Berlin blieb auch in der Woche vom 2. bis 8. Februar ein guter und die Sterblichkeit die gleich niedrige wie in der Vorwoche (von je 1000 Einwohnern starben, auf das Jahr berechnet, 17,4). Unter den Todesursachen herrschten zwar noch immer akute Entzündungen der Athmungsorgane vor, doch wurde der Verlauf ein milderer und die 6. der durch sie bedingten Sterbefälle eine bedeutend kleinere. Auch Erkrankungen an Grippe haben abgenommen; es wurden auch nur 3 Todesfälle infolge von Grippe gemeldet. Akute Darmkrankheiten zeigten sich gleich⸗ falls nicht häufiger als in der Vorwoche als Todesveranlassung. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war eine geringe, von je 10 090 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 42 , Von den Infektionskrankheiten blieben Erkrankungen an Unterleibg⸗ typhut selten; Erkrankungen an Masern und Scharlach blieben in beschränkter Zahl und kamen in keinem Stadttheile in nennenswerther Höhe zur Anzeige; Erkrankungen an Diphtherie, die seltener als in der Vorwoche zur Meldung gelangten, waren in der Rosenthaler und Oranienburger Vorstadt fowie auf dem Wedding am zahlreichsken. Ansehnlich gesteigert war die Zahl der an Kindbettfieber erkrankt 6 meldeten Frauen (11). Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der 6. blieben selten. Recht zahlreich kamen jedoch wieder Er⸗ krankungen an Keuchhusten, die in 14 Fällen . endeten, zur ärztlichen Behandlung. Auch rheumatische Beschwerden aller Art suchten häufig ärztliche Behandlung auf.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kokg an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 18. d. M. gestellt 11 457, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. ᷓ In Oberschlesien sind am 17. d. M. geftellt 4449, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Verdingungen im Auslande.
Portugal.
4 März, Mittags. Königlich portugiesische Eisenbahngesellschaft in Lissab on: Lieferung von 1246 m einfachen und doppelten Leder- riemen in verschiedenen Abmessungen und von 300 galvanisierten Wellblechen von 1,8 m X J mm Dicke nach der Galvanifation. Näheres in den Räumen der Gesellschaft, Rue de Chateaudun 28 in
Paris. Griechenland. 26. Februar n. St. , , . Piraeus - Athen — Pelopones, Themistoklesstraße 8 in Athen: Erd. und Maurer⸗ arbeiten der Abtheilungen 2 und 3 der Linie Myli — Kalamata.
Rumänien.
27. Februar. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Bukarest: Errichtung einer Holjbrücke über den Doduma⸗Fluß bei Purcoreni, National · Chaussee PitestiCampuluny, und Bau von zwei Dämmen zum Schutz der Brücke. Voranschlag 82 802 Fr.
29. Februar. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Bukarest: Befestigung des linken Trotus⸗Ufers gegenüber der Stadt Targu⸗Ocna. Voranschlag 52 329 Fr.
4. März. Rumänische Eisenbahnverwaltung in Bukarest Lieferung und Aufstellung eines Dampfkessels mit Wasserversorgungs⸗ bassin und zugehöriger Dampf · Compoundyumpe, System Werthington, zur Speisung des Depots von Buzen. Kaution 2600 Fr.
6. März. Kriegs⸗Ministerium in Bukarest: Lieferung von 30 009ꝙg m Matratzenleinwand und 60 m Leinwand für Kopfkissen⸗ überzüge. Voranschlag 100,.
.Märj. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Bukarest: Wiederherstellung der Corozol⸗ Brücke auf der National- Chaufsfee Tecuci = Galatz. Voranschlag 34 731 Fr.
Egypten.
24. Februar. Kriegs⸗Ministerium in Kairo: 90 000 Okkas Butter.
18. April. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Kairo: Bau des neuen Museums für egyptische Alterthümer in Kairo. Kaution 1000 egyptische Pfunde. Näheres in den Räumen des Verwaltungsdienstes in Kakro, an den Nichtfesttagen von 8-1 Uhr.
2. Mai, Mittags. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Kairo: Bau des arabischen Museums und der Bibliothek des Khedive in Kairo. Kaution 300 egyptische Pfunde. Näheres in den Räumen des Verwaltungsdienstes in Kairo, an den Nichtfesttagen von 8— 1 Uhr.
Verkehrs⸗Anftalten.
In der gestrigen, zweiten Sitzung des WN. Vereinstages des Deutschen Nautischen Vereins vergl. Nr. 43 d. . er⸗ tattete der Direktor der Deutschen Seewarte, 6 Geheime dmiralitäts Rath, Professor Dr. Neumayer Hamburg Bericht Über die letztsährigen Arbeiten der Deutschen Seewarte. Ju den bedeut⸗ samsten Arbeiten der letzten Zeit, bemerkte der Redner der Nordd. Allg. Ztg.“ zufolge, gehöre die Augarbeitung der Segelhandbücher für den großen Dzean. In dem vor kurzem erschienenen dazu gehörigen Atlas mit etwa 34 Karten sejen die neuesten wissenschaftlichen git ee , e, besonders die für den Seemann wichtigen physikallschen Verhältnisse verarbeitet. Das Werk berube im wesentlichen auf deutschen Forschungen. Dag Segelhandbuch sei bereits im Druck begriffen und werde in den nächsten Monaten erscheinen. Das Segelhandbuch für den Atlantic, das se seit einem Jahre vergriffen sei, befinde sich in neuer Bearbeitung. Pie mit Holland gemeinsam ausgeführte — des n . hydrographischen Materials der Schiffsjournale sel soweit vorgesch daß von den 17, in Angriff genommenen Quadratabschnitten 1 fertig gestellt seien. Die 1851 begonnene Arbeit der Rüsten⸗ beschreibungen sei in stetem Fortgang rie Gegenwärtig sei das Mittelländische Meer an der Reihe. Fur das Sturmwarnungzwesen . viel geschehen; augenblicklich bestehen an den deutschen 90 is 100 Warnungsstationen. Die von Reykjavik aus angeregte der 36 eines Kabels von Jsland über die Färöer nach dem europaͤlschen ella würde für die Wetterkunde insofern von hoher ein
Lieferung von
Bedeutung s als dadurch eine , des eventuell auf mehrere Tage ermöglicht werden könnte. — Von dem