.
eg, nach den vielfach sehr deutlich die vollste Unkenntniß der Sache
hlungsverbindlichkeiten, welche diesseits die Aufhebung der bezüg⸗ Punktationen nach ö. ezogen haben. Solcher zurückgegangener nktationen sind im . gezählt 59 Stück. Damit sank ie Zahl der zu stande gekommenen unktationsabschlüsse bis gegen Ende Dezember 1895 auf 186, gegen 222 beziehungsweise 241 in den beiden Vorjahren. Bezüglich des weiteren Restes an Punktationen 6 noch die erforderlichen Erhebungen über die persönlichen und ermögengperhältnisse der Ansiedelungganwärter.
Unter den zur Begründung ihrer Rücktritte von den westdeutschen . , Anständen erscheinen neben Zufälligkeiten, wie dörbschaftzanfalle, Verheirathung, anderweitige Seßhaftmachungen in der Heimath, befonders häufig zwei Ausreden; —
1) Schwierigkeit, den hecken Besitz zu angemessenem Preise los zu werden,
3) Widerwille der Frauen gegen das. Ansiedeln wegen der Schwierigfeiten und Unbequemlichkeiten, die der eigene Aufbau und die Ausrüstung des Hofes mit sich bringt. ;
inter dem Anstande zu 1 wird 6h wohl zumeist die Unzuläng⸗ lichkelt des Baarvermögens der Ansiedler verbergen, ie in der Hoff⸗ nung, mehr Geld aus dem Verkauf ihres Besitzes in der Heimath zu lösen, über eine zu theure Ansiedlerstelle Punktation abgeschlossen
n. Indessen e i.. sich die Ansprüche, die an die Höhe des Anlage⸗ kapitals bei den Ansiedlern gestellt werden, nicht herabmindern, da ein , . unter dle jetzt festgehaltene Grenze einer Betheiligung des
entenansiedlers mit eigenem Kapital in Höhe von etwa 40 0o der Bodenanrechnungswerthe, d. i. mit 250 bis 350 auf den Hektar, faum befürwortet werden kann, weil sonst die Verschuldung der Rentengüter zu gefährlich hoch wird.
Man wird sich mit der Hoffnung begnügen müssen, daß die Kenntniß von den Änfiedelungsbortheilen aus dem Gesetz vom 26. Äprll 1886 sich in Deutschland verbreitet, und daß die Vergröße⸗ rung des Kundenkreises die Punktationsausfälle aus diesen Verkaufs⸗ schwierigkeiten in der Heimath der Ansiedler ausgleicht. Freilich scheint
perrathenden Anfragen aus bäuerlichen Kreisen zu urtheilen, daß die Verbreitung diefer Kenntniß in den Schichten der Bevölkerung, auf die es das 14 vom 26. April 1886 abgesehen hat, ihre großen Schwierigkeiten hat.
Dem jweiten Anstande wird bis zu einem gewissen Grade dies seits begegnet werden können.
Es 9 nämlich . daß in den letzten Jahren der Aufbau von Ansiedlergehöften fiskalischerseits eingeschraͤnkt worden ist; einmal weil die Abtheilung O der Anfiedelungskommission sehr stark mit Bauten
r öffentliche Zwecke — vergl. Abschnitt Hochbauten · — in An⸗ pruch genommen war, dann aher auch um deshalb, weil die solidere Konstruktion der fiskalischen Bauten und das vorgeschriebene Ver⸗ gebungs verfahren solche Gehöftbauten vertheuert und weil die nicht zu vermeldende Schablonisierung sie bei den Ansiedlern und den Ansiede⸗ lungsvermittlern unbeliebt gemacht hatte. Man glaubte, den Ansiedlern den Aufbau der Gehöfte . ihrem Geschmack ganz überlassen zu sollen. So fehr aber solcher Eigenaufbau, wenn er gelingt, die Anhänglichkeit an die Scholle und auch in finanzieller Hinsicht das Wohlbefinden des An⸗ siedlers zu fördern geeignet ist, so fraglich wird die Sache bei einem wenig in Bausachen erfahrenen oder verwöhnten Ansiedler, der die Wohnungsbequemsichkeiten des Westens mit seinen alten geräumigen ö. deren Koͤften frühere Generationen getragen haben, nach der
nstedlerstelle verpflanzen will. In solchen Fällen können gute Rath⸗ r ge des Ansiedelungsbeamten und Drohungen des Präsidenten der
nsiedelungskommission mit Einstellung der katerialienlieferung und sonstiger Vergünstigungen das Unheil theurer und oft auch unzweck⸗ mäßiger Hofbauten kaum abwenden.
Wie aber die Sache auch ausfallen möge, dieser Eigenaufbau bringt während der Bauperiode für die Ansiedlerfrau sehr erhebliche Mühfale, die sie zu scheuen alle Ursgche hat. Daher erscheint es zweckmäßig, im nächsten Jahre den Versuch zu machen, das An— n , durch billige und größere Bequemlichkeiten für den . vorsehende Hofbauten auf fiskalische Kosten zu
eben. Die Studien nach dieser Richtung hin sind unter voller Wärdi—⸗
ug der gerade in jüngster Zeit erschienenen zahlreichen Veröffent- a n uͤber den bäuerlichen Hofbau in Deutschland in die Wege eitet. Sr Vermeidung von Schwierigkeiten, die etwa aus der Abneigung des Bauern gegen Fremdartiges in der Begebung solcher Höfe ent⸗ stehen könnten, ist geplant, die Dorflagen um die möglichst zeitig zu erbauenden Kirchen thunlichst geschlossen anzulegen und mit solchen fiskalischen Gehöftsbauten zu . So wird es möglich sein, einmal fiskalischerseits eine örtliche Bauaufsicht über eine größere Anzahl von fiskalischen Bauautführungen einzurichten und dadurch die Technik zu verbessern, sowie die Baukosten zu ermäßigen, dann aber auch die Verkäufiichkeit dieser Höfe sicher zu stellen, denn die Lage in der Nähe der Kirche wird immer eine besonders für den Ansiedler be⸗ gehrte sein.
Nach der Darstellung des Stellenbegebungsverkehrs bis zum
Schluß des Berichtsjahres sind begeben a. zu Rente: ha zum Werthe von 060 h bis zum Schlusse 1894. 24 862. 08,41 15 820 046, 78 27) im gn iord g ; 3 280, 46,71 2136 689,63
. 28 142,55, 12 7 956 736,41
b. zu Pacht:
1 3 085,36, 53 1816377, 93 Zusammen
211,37. 88 122 892,00 3 296, 74,41 1939269, 93 Zusammen a. und b. II 4589, 29, 5 97 396 006, 34 an 1784 Ansiedler. Danach braucht der Ansiedler durchschnittlich 1762 ha Land zu 18. II 152 4 Werth nach den Berechnungen der Ansiedelungskommission. Erwägt man, daß die Dotationen für öffentliche Zwecke, die den Ansiedelungen seitens der Ansiedelungs⸗ kommission geftiftet werden, mindestens 50 /o des Ansiedlerstellenareals außmachen, so ist das vergebene Areal zur Zeit zu schätzen auf rd. 33 61 ha, was 37,0 e des derzeitigen Grundbesitzes der An— siedelungskommission ausmacht.
Nach Abstammung und Konfession sind
I) aus den Ansiedelungsprobinzen. 710 Ansiedler — 39, 80 oo, 2 aus dem übrigen Deutschland . 991 ; hh, bh o sc, 3) von außerhalb Deutschlands. 83 ö — 4 66 0so, 4 1653 Gyangelische gegenüber 131 Katholiken.
Was im vorigen Jahre von der Beliebtheit oder Unbeliebtheit der einzelnen Ansiedelungsgüter gesagt worden, gilt gerade so für das Berichtsjahr. Bevorzugt werden große Anstedelungen mit zahlreichen Stellen und mit Kirchen und Schulen am Ort, oder wenigstens in gut erreichbarer Nähe und mit guter Verkehrslage.
Beaufsichtigung der Ansiedler, deren finanzielle Lage und Organisation zu Verbänden.
Daß die Ansiedelunge kom mission in den Verwaltern der benach⸗ barten, im großwirthschaftlichen Betrieb stehenden oder in der Be—⸗ , n . Güter, sowie in ihren sonstigen Vertrauenspersonen örtliche Organe besitzt, durch die sie auch über dle Weiterentwicklung der ilteren Ansiedelungen sich fortlaufend unterrichten kann, ist im Berichts jahre wieder als ein Umstand empfunden worden, der die Thãtigkeit der Posener Zentralstelle in wünschenswerther Weise unterstützt und in a wo es notthut, ein rechtzeitiges und sachgemäßes Eingreifen ermöglicht.
Immerhin hat es sich altz nothwendig erwiesen, in der An⸗ erkennung des Bedürfnisseö zu solchen Eingriffen Zurückhaltung zu üben. Es entsteht sonst die Gefahr, daß die Ünsiedler den Eindruck gewinnen, als ständen sie zu der kolonisierenden Staatsbehörde in einem andern Verhältniß, als sonst der Käufer einet Grundstücks zu dem Verkäufer steht, und als hätten sie bei Verlegenheiten jeder Art seitens des Staatg noch besondere Hilfen zu erwarten, oder gar zu
Es ist daher nicht zu verhindern ungeachtet eine Anzahl Ansiedler die hauptet ha
ewesen, daß aller Aufsicht esetzten Chun nicht fe
t. Zur Feststellung, wie und warum da geschehen ist, wird eine
33 Fälle, die sich fo an,,
Rentengutsbertrags unter Auszahlung zum bauten:
b. wegen
Berufsbeschäftigung als Schankwirth und beamter
infolge Vermögensverfalls, durch Trunksucht und Unfrieden im Hause
B. Pächter. kommission ausgesprochen gemäß bedingungen holtem Rückständigbleiben mit Pachtzinsen in
und zwar: a. bei 2 Krugpächtern, b. bei 12 Landwirthen. Von diesen hat ein gegen ihn einge
ist in Vermögensverfall gerathen.
familien aus.
der Rentenansiedler, die in ulden gerat
gebildet sind, um durch der bedenklichen Fälle von 1.170 so.
schaͤft der Besitzer macht, über kurz oder la Besitzer trifft, mit den zur
gehoben ist. Daß die wirthschaftliche Entwicklung
in Spalte 3 dagegen das „Ist“ an geleisteten der nachträglich gezahlten Reste:
a. wegen Haltung unzureichenden Inventars. Verlaffens der Stelle nach einem seitens des Prãäsidenten der Ansiedelungskommission nicht genehmigten Verkauf der Stelle an einen ungeeigneten Besitznachfolger.
c. wegen Verlassens der Stelle, um den i r Wiederkauf zu erzwingen, zwecks Aufnahme der e,
2) Uebergang durch Zwangs verkauf an die zweite Hand in einem Falle
Zusammen
) Pachtauflösungen wegen Verlassens der Pachtungen achter sich anderweitig durch Ankauf an e g gemacht, ein zweiter ist infolge eines
eiteten Strafverfahrens nach Amerika gus⸗ gewandert, der dritte, ein früherer Wirthschafts⸗Inspektor,
⸗ Zusammen.. ö Diese 33 Fälle machen 1,B83 0 der 1784 angesetzten Ansiedler⸗
Nachweisung der ,, 5 geführt. Sie zählt bis jetzt klaffiftzieren lassen
- ,,,
1) Eintritt des fiskalischen Wie , , . gemäß
heil nicht
8 des
t unerheblicher
Beträge an die Betroffenen für von ihnen aufgeführte Gehöfts⸗
11 Fälle
1 Fall
en
Wirthschafts⸗
2 Fälle herbeigeführt
ö 16 Falle
1) Pachtkündigungen sind seitens des Präsidenten der Ansiedelungs⸗ §z 29 der „Allgemeinen Pacht wegen unzureichender Betriebsmittel und nach wieder⸗
14 Fällen,
3 Fälle.
Außer dieser Liste der Ihle angenen besteht noch eine Nachweisung
hen zu Pächtern zurück⸗
ö die Erwerbung der von ihnen errichteten Ge⸗ bäude feitens des Fiskus baare Geldmittel in die Hand zu bekommen. Solcher Fälle sind bis jetzt 21 gezählt, sie stammen zumeist aus den Ansiedelungen der ersten Jahre. Das bedeutet einen weiteren Zuwachs
Damit ist indeß die Zahl der schwierigen Fälle noch nicht er⸗ schöpft und einige Subhastationen von lange mit Stundungen unter⸗ stützten Ansiedlerwirthschaften sind nach dem Eindruck, den die Wirth⸗
ng zu erwarten. Selbst⸗
verständlich wird andererseits bei Fällen, in denen die Schuld an einem augenblicklichen Niedergange der Wirthschaft offenbar nicht den erfligung stehenden Erleichterungen, ins besondere auch aus dem Ditpositionsfonds des Präsidenten, nach Mög⸗ lichkeit geholfen, wie schon in den früheren Berichten mehrfach hervor⸗
der Ansiedler, obgleich
gehemmt durch die ungünstigen landwirthschaftlichen Konjunkturen und steilenweise durch schlechte Ernten, sich im allgemeinen in aufsteigender Richtung bewegt, beweisen die eingegangenen Zahlungen.
Die folgende Uebersicht enthält in Spalte 2 das „Jahres Soll für die in Spalte 1 aufgeführten Jahre (ohne Reste aus Vorjahren),
Zahlungen einschließlich
Soll MI
Jahrgang
269 7785 17819 54789 96 276 144 697 201 017 244 672 303775
101 926 175 686 241 171 313 685
101803 Darnach haben im Jahre 1894/95 — a 1888/55 — die Zahlungen das Soll zum und zwar um rund 10 0090 6 Es sind al worden, und bleiben, da
das Gesammt⸗Ist aber. beträgt, am 1. April 1895 im Rest
Fh oo, fechs in den ersten Jahren der Thä
Gründung der Behörde die eur gemachten bezüglich der Vorbereitung
waltung, noch nicht zu Gebote standen. gung der persönlichen Verhältnisse des Ein die thatfächlich verbleibenden Reste um diesen
Lage der Anstedler nur gewarnt werden. Wie
sichts dieser Verschiedenheit der Verhältnisse
die Berichte, die über die Entwicke Zeit in die Oeffentlichkeit gedrungen sind — don westlichen, mit den Verhältnissen des
sierendes Bild von den thatsächlichen Verhältn
preußen . ihre Gebäude bei der ge sichetrn mußten, infolge seines für die
theilweifer Erhöhung der Prämien gegen die
beanspruchen, anstatt wie jeder andere Landwirth lediglich auf die eigene Kraft angewiesen zu sein.
ist ein anderweiter geschlossen, wonach diese nicht nur, wie bisher,
das Gefammt⸗Soll für 1886/‚8! bis 1894 / 895.
In dem Feuerversicherungswesen der An dem J. Januar 1895 eine wesentliche Veränderung vor sich gegangen, als der dis dahin laufende Vertrag mit der Aachen. Münchener Feuer⸗ versicherungsgesellschaft, wonach sämmtliche Ansiedler gegen Gewährung eines Präͤmienrabatts ihr Mobiliar, diejenigen der i , West⸗
960 37 44
bgesehen von dem Jahre ersten Mal überstiegen, so von den im Vorjahre
verbliebenen Resten von 121 341,K53 M rund 10 000 4 abbezahlt
10M180903,75 4, gb0 37244.
pv d. X
Daz sind 10, 40/9 des Solls, gegen 15.8 oso im Vorjahre. An diesem Reste sind wie im Vorjahre hauptsächlich betheil igt, und zwar mit
tigkeit der Ansiedelungs⸗
kommission (1887 bis 1890) begründete Ansiedlergemeinden, bei deren
Erfahrungen, namentlich
herabgewirthschafteter Güter für die Be⸗ siedelung durch eine mehrjährige fiskalische großwirthschafiliche Ver⸗
In Anerkennung dieses
Umstandes ist den betreffenden Ansiedlergemeinden, unter Berücksichti⸗
zelnen von ihren Resten
ein Nachlaß von im Ganzen 24 922, 24 6 gewährt worden, sodaß sich
Betrag ermäßigen.
In den übrigen Ansiedlergemeinden sind auch im Rechnungsjahre 1894755 verhältnißmäßig wenig Reste verblieben.
Abgesehen von den Schlüssen, die dieses Zahlenmaterial zuläßt, kann vor einer generalisierenden Beurtheilung der wirthschaftlichen
schon in einem früheren
Berichte erwähnt, machen sich zwischen den einzelnen Ansiedelungen und wester auch innerhalb der einzelnen Ansiedlergemeinden ganz auf⸗ fallende Verschiedenheiten in der Schnelligkeit ihres wirthschaftlichen . geltend, wobei sich namentlich in zunehmendem Maße gezeigt at, einen wie ausschlaggebenden Einfluß auf das Gedeihen einer Ansiedler⸗ stelle die persönlichen Eigenschaften des Besitzers ausüben.
Ange⸗ und bei Berücksichtigung
des Umstandes, daß die eigenthümliche rechtliche Konstruktion der Ansiedlerstelle leicht zu Mißverstäͤndnissen, insbesondere zu Verwechs⸗ lungen mit den von Privaten unter Mitwirkung der General Kommissionen gegründeten Rentengũtern , n, , giebt, ist es erklärlich, daß
ung der Ansiedelungen in letzter
namentlich soweit sie Ostens nicht vertrauten
und nur wenige Tage die Ansiedelungegüter bereisenden Verfassern ausgehen, — sowohl in dem anerkennenden, wie in dem absprechenden Urtheile, das sie fällen, vielfach ein schiefes und übertrieben generali⸗
3. der Ansiedler geben edler ist insofern mit
nannten Gesellschaft ver⸗ Gesellschaft ungünstigen
finanziellen Ergebnisses nicht zur e, ,. gekommen ist. Unter 8
dahin gezahlten Sätze
ertrag mit der Posenschen Provinzial ⸗Feuersoꝛietät
die Gebäude, sondern —
in der neu errichteten Abtheilung für Mohbiliarversicherung — auch die bewegliche Habe sämmtlicher posenschen Ansiedler gegen Feuer versichert, und für die e, Anfiedler mit der Immohbiliar⸗ feuersozietät für die Provinz Westpreußen, wonach diese die Gebäude dersicherung sämmtlicher westpreußischer 5 übernimmt. Der Abschluß derartiger Verträge ist durch die Bestimmung des Renten⸗ gutspertrags ermöglicht, daß der Ansiedler gegen Hagel und Feuer bei der vom ö. — als Realberechtigten — ju bestimmenden Gesell⸗ schaft versichern muß. Der Vortheil dieser Verträge ift darin, daß sie die Erzielung eines Prämienrabatts — mit Rücksicht auf die Größe des Versicherungsobjekts — ermöglichen und außerdem die im ,,. Interesse erforderliche Kontrole über die Erfüllung der den Instedlern obliegenden Versicherungspflicht sehr erleichtern. Da be⸗ züglich der beweglichen Habe der westpreußischen Ansiedler von den befragten Gesells aften ein fester Vertrag mit Gewährung eines Prämienrabatts nicht zu erlangen war, ist für Westpreußen versuchs weife die Auswahl der Gesellschaft, bei der sie ihre bewegliche Habe versichern wollen, den Ansiedlern selbst überlassen worden. Es hat dies bei einzelnen, besonders ungünstigen Risiken dazu e get. daß die betreffenden Ansiedler nur schwer und zu sehr hohen Prämiensätzen eine Gesellschaft gefunden haben, die sie aufnahm.
Da, die Ueberführung derjenigen Ansiedler, deren Verträge mit ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft über den 1. Januar 1895 hinausliefen, zu den Provinzial⸗Feuersozietäten noch nicht abgeschlossen ist, können abschließende Angaben über den 9 der bei diesen Gesellschaften versicherten Vermögensbestandtheile der Ansiedler erst t gegeben werden.
Im Kalenderjahre 1896 sind 5 neue Raiffeisen'sche Darlehns⸗ kassen in Ansiedlergemeinden begründet worden (Jaroschau, Bis marcks⸗ felde, Lawau, Biechowo und Gulbien). Die Bildung von Drainage⸗ genossenschaften zur Unterhaltung der vom Fiskus angelegten Drainagen ist eingeleitet worden in Kaisersaue, Komorowo und Ost⸗ wingen.
Ein Versuch mit der Umwandlung einer gut erhaltenen, mit annähernd S06 HI Kontingent versehenen Brennerei in eine Genossen⸗ schaftsbrennerei der Ansiedler soll auf dem neu zur Besiedelung aus⸗ gelegten Gute Orchowo (Kreis Mogilno) gemacht werden.
Finanzielles Ergebniß einer abgeschlossenen Besiedelung.
In einer Uebersicht über die Ergebnisse der Besiedelung der An⸗ fiedelungsgüter Lubowo und Lubowko, im Kreise Gnesen, aus denen die Ansiedlergemein de Libau gebildet ist, wird nachgewiesen, daß die fiskalische Schadloshaltung in einer Verzinsung der fiskalischen Baar⸗ aufwendungen zu 2,45 vom Hundert, uneingerechnet die bis zum Ein tritt der Fälligkeit der Ansiedlerrenten, beziehungsweise Pachten ver⸗ lorenen Kapitalszinsen, besteht.
Die Ansiedlergemeinde Libau theilt ihre Kirchspieleinrichtungen mit der Ansiedlergemeinde Komorowo und den Ansiedelungsgũtern Lednagora und Riegnowo. Wenn, wie geschehen, die mit einem Kostenaufwande von rund 90 000 S hergestellten Kirchspiels⸗ einrichtungen von Libau dieser Ansiedlergemeinde zu Last geschrieben sind, fo werden die Ergebnisse der Besiedelung in Romorowo, Lednagora und Rzegnowo sich antheilig um so viel günstiger stellen müuen, als das hier bei Liban der Fall ist. Das beweist schon das im Jahresberichte für 1893 mitgerheilte finanzielle Ergebniß der Be— siedelung von Komorowo, ausweislich dessen die Verzinsung der fis— kalischen Aufwendungen dort mit 2,620 berechnet war.
Zur Zeit ist die in Lednagora eingeleitete Besiedelung noch nicht abgeschlossen, und das jüngst erworbene Gut Rzegnowo harrt noch der Auftheilung.
Die weitere Mittheilung finanzieller Ergebnisse in anderen An— siedelungen — bis jetzt sind dergleichen Abrechnungen von 9 Gütern mitgetheilt — hat sich als unthunlich herausgestellt, weil jetzt gerade die Güter in he gg kommen, deren Ansiedler die in dem vorher—⸗ gehenden Abschnitt nachgewiesenen Renten bezw. Pachtreste auf⸗ juweisen hatten. Es wird abgewartet werden müssen, bis hier stabile Verhaͤltnisse sich eingestellt haben.
Maßregeln zur Hebung der Rindviehzucht in den
Ansiedelungen.
Mit der Einrichtung von Viehdepots, welche dank der vor= sichtigen Auswahl der von den Gutsverwaltungen dorthin zu liefernden Stücke sich auch im vergangenen Jahre gut bewäbrt hatten, ist weiter fortgefahren und auf dem im 8 1895 angekauften Gute Konojad im Kreise Strasburg in Westpreußen ein neues Depot angelegt worden.
Bezüglich der im letzten Bericht erwähnten drei Depots zu
Sobiesiernie, Wyganow und Laskowo sind infolge fortschreitender Be⸗ siedelung infofern Veränderungen nothwendig geworden, als das Depot bon Sobiesiernie, Kreis Witkswo, nach Goniczki, Kreis Wreschen, und das von Laskewo, Kreis Inin, nach dem benachbarten Janowitz ver⸗ legt wurden. Alus diesen vier Depots sind bisher an Ansiedler auf Grund von Kaufverträgen 377 Stück Kühe und Färsen im Werthe von 4 26, S0 M. abgegeben worden, wovon im Berichtejahre 154 Stück im Werthe von 351 904,22 6
Die auf Kaufpreise geleisteten Zahlungen 44 120,83 A160
Die vertragsmäßig festgesetzten Abzahlungen sind im allgemeinen von den Ansiedlern pünktlich geleistet worden.
Versorgung der Ansiedler mit Obstbäumen.
Im Jahre 1895 wurden von der Ansiedelungskommission an die Ansicdler 726 Obstbäume zum Gesammtkostenpreis von 6419, 40 geliefert und zwar:
2687 Apfelbäume, 1981 Birnbäume, 1055 Kirschbäume, . 1003 Pflaumenbäume. Hiervon entfallen auf den Regierungsbezirk Posen 2559 Stück, Bromberg z Marienwerder Danzig
belaufen sich auf
. zusammen 6776 Stück. Geliefert wurden diese Bäume von Baumschulenbesitzern aus
der Provinz 2140 Stück, Schlesien
Posen Westpreußen 304 zusammen .. . GIz6 Stück.
Für die Zukunft wird der Bezug von Obstbäumen aus der Pro— vinz Sachsen trotz der etwas billigeren Preise unterbleiben müssen, well infolge der weiten Entfernung die Sendungen nur selten recht⸗ zeitig eintreffen und daher infolge verspäteten Pflanzens das Gedeihen der Bäume mangelhaft war.
nebergang von Ansiedlerstellen in die zweite Hand.
Für das Berichtsjahr werden 34 solcher Uebergänge nachgewiesen, und jwar 18 von Rentenstellen, 16 von Pachtstellen.
Von den 18 Rentenstellen gingen 5 im Erbgang auf den Sohn oder Schwiegersohn über, von den 16 Pachtstellen 2. ö
In 16 von ben obigen 34 Fällen sind Gewinne aus den ein, gesehenen Verträgen , gewesen, in 16 Fällen sind solche zu hermuthen, aber nicht festzustellen, in 2 Fällen scheinen Vermögenkt⸗ verluste eingetreten zu sein. ;
Start betheiligt bei diesen Besitzeränderungen ist die Pacht kolonie Sablonowo mit ' Stellen von den 17 der ganzen Ansiedelung. In einem diefer Fälle ist der Mangel eines Erben, der sich der Land— wirthschaft widmen will, bestimmend für den Entschluß der Pacht⸗ aufgabe seitentz des alternden Pächters gewesen, in einem zweiten die Rückkehr zu dem Bauhandwerk, das der Pächter zu Gunsten der Landwirthschaft aufgegeben hatte. . ⸗
Der Uebergang in die zweite Hand ist im allgemeinen nicht zu
keen weil bie Erwerber meist kapitalkräftiger sind wie die Ver⸗ ufer.
*
zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger
M 45.
Berlin, Donnerstag, den 20. Februar
1896.
1e — 1 —
Königreich Preußen.
Privileg i um gen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe⸗
eine der Stadt Landsberg a. Warthe im Betrage von 1265 000 A
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem die städtischen Behörden der Stadt Landsberg a. W. beschlossen haben, die zur Tilgung älterer Schulden, zur Grbauung einer Wasserleitung und einer höheren Mädchenschule, zum Grund⸗ erwerb für die Eisenbahn Meseritz = Landsberg a. W., zur Herstellung einer Zufuhrstraße zum Bahnhöfe in der Brücken⸗Vorstadt, zur ersten Anlage von Straßen im neuen Stadttheile, sowie zur Verlegung des Bettes des Cladowflusses erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen ir auf den Antrag der Stadtvertretung,
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 265 000 4 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §5 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen im Betrage don 1 266 Oö , in Buchstaben: Einer Million zweihundert fünf und sechzig Tausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 335 Stück zu 200 S6 — 65 9000 6, 500 . — 400909090 . , looo. — 4099999 . , 2000 — 4000900 zusammen 1265 0900 66. nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit jährlich drei und einem alben Prozent zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittels Verloosung jährlich, vom 1. Oktober 1896 ab, und zwar 800 000 M mit wenigstens einem, 266 875 mit einem und einem halben und 209 125 mit zwei und einem halben Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den ett n Anleihe⸗ cheinen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium nsere landes⸗ he. Genehmigung ertheilen. .
Bie Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein eder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist. ohne zu dem Nachweise der Ueber⸗ fragung des Cigenthums verpflichtet zu sein. .
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigun der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über⸗ nommen. . .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 29. Januar 1896.
(L. &) Wilhelm R. Miguel. Freiherr von der Recke.
Provinz Brandenburg. RegierungsbezirkFrankfurt a. O. Anleiheschein der Stadt Landsberg a. W. jweite Ausgabe, Buchstabe 2 Nr. «... sibWer ... . Mark Reichswährung.
Ausgesertigt in Gemäß k
Frankfurt a. D. vom. und Gesetz ⸗Samm
Auf Grund der vom Bezirksausschusse zu Frankfurt a. O. ge⸗ nehmigten Beschluße der städtischen Kolleglen der Stadt Lands. berg a. W. wegen Aufnahme einer Schuld von 1265 000 6 bekennt
ch der Magistrat, namens der Stadtgemeinde Landsberg a. W., durch
sese, für jeden Inhaber gültige, feitens des Gläubigers unkündbare Ver⸗ schreibung zu einer Darlehnsschuld von.. ;. , welche an die Stadt⸗ emeinde baar gezahlt worden und mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Bie Rückzahlung der ganzen Schuld von 1265 000 C6 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittels Verloosung der AÄnleihescheine in den Jahren 1896 bis spätestens 1932 ein⸗ schließlich aus einem Tilgungestock welcher für Soo O00 ν mit wenigstens inem Prozent, für 255 875 6 mit wenigstens einem und einem halben Prozent und für 209 125 M mit wenigstens zwei und einem halben Prozent des Kapitals jährlich unter Zurechnung der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird;
Die f uh geschieht im Monat März jeden Jahres. Der Stadtgemeinde bleibt sedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock J verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindlichen
ne , ,. auf einmal zu kündigen. — ie durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben falls dem Tilgungsstock zu. ö
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben. Nummern und Beträge, sowie des Termins, an' welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem „Deutschen Reichs⸗ nud Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, sowie in der Neumärkischen Zeitung?. Geht ein dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat der Stadt Landsberg a. W., mit Genehmigung des Regierung. Präsidenten zu Frankfurt a. O., ein anderes Blatt bestimmt. !
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am J. April und 1. Ok- tober, von heute ab gerechnet, mit drei und einem halben Prozent sahrlich verzinst.
Bie Auszablung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen n, n, beziehungsweise dieses An⸗ leihescheins bei der Kämmereikasse zu Landsberg a. W, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe scheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits⸗ termine zurückzureichen.
Für die r r Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital ab⸗
gezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren 36 dem Rückjahlungstermin nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjaͤhren zu Gunsten der Stadtgemeinde. ‚.
Bat Äufgebot und die Kraftloserklärung verlorener Fder ver. nichteter Al de hein erfolgt 6 Vorschrift der 55 S838 ff. der Zibisprozeßordnung' für daz Deutsche Reich vom 3G. Januar 18. her de , n n S. 83) bezw. nach 8 29 des. Ausführungsgesetzes 9 6 Ziwilprojeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz · Samml.
y können weder ö, noch fr kraftlos erklärt werden. och soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der viersährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten Besirßz der Zinkscheine durch
Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und biz dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden. . Mit diesem Anleihescheine ssind halbjährige Zinsscheine bis zum 1. April 1906 ausgegeben; die ferneren HF hene werden für zehn⸗ jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der , , zu Landsberg a. W. gegen Ablieferung der der älteren e beigedruckten Anweisung. : Anweisung ö, die Ausreichung der neuen nleihescheins, sofern dessen
ingegangenen Verpflichtungen haftet mit ihrem Vermögen und mit
(Stadtsiegel.) Anmerkung. Die des Maglfstrats Dirigenten und eines anderen
zu versehen.
Regierungsbezirk Frankfurt a. O. Zinsschein w zu dem Anleihescheine der Stadt ö W. zweite Ausgabe, Buchstabe . . . . Nr. . . . über 3. ark zu 34 oso Zinsen iber... Mark. Pfennig. J.
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen des vorgenannten Anleihe⸗ scheins für das albiahr vom. bis .. ten
ĩ ark . . . Pfenni berg a. W.
Landsberg a. W., den.. (Siegel.) Der Magistrat.
(Faksimile der Unterschrift des (Gigenhändige Namensunterschrift re irg. Ylrigenten und eines des Kontrol⸗Beamten.) anderen Magistrats Mitglieds.) .
Dieser Ile her: . ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Faͤlligkeit erhoben wird.
Provinz Brandenburg.
Regierungsbezirk Frankfurt a. O' weis
Jahre vom . berg a. W, sofern nicht weifenden Inhaber des
wird.
Landsberg a. W., den .. ten
(Siegel.) Der Magistrat. arg j der Unterschrift des (Eigenhãndige Namensunterschrift kagistrats. Dirigenten und eines des Kontrol⸗Beamten.)
anderen Magistrats⸗Mitglieds.)
Anmerkung. Die Anweisung ist zum Unterschied auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
ter Zinẽschein. ter Zinsschein.
Anweisung.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Hebung der sozialen und wirthschaftlichen Zustände auf dem Lande.
Eine der bedenklichsten Erscheinungen unserer Zeit ist die immer mehr zunehmende Entvölkerung des platten Landes. Während im Jahre 1871 die Bevölkerun zbertheilung in Deutschland noch alt normal gelten konnte, da eine andbevölkerung von 26 219 361 Personen (63,9 oo der Gesammtbevölkerung) 14790 798 Stadtbewohnern (36,1 0 o der Gesammtbevölkerung) gegenüberstand, — zeigte die Volks⸗ zählung vom Jahre 1890, daß die Landbevölkerung seit 1871 nicht nur kekne Vermehrung aufzuweisen hatte, sondern um 34110 Köpfe auf 26 185 241 zurückgegangen war und nur noch 53,0 9½ der Ge⸗ fammtbevölkerung ausmachte. Die Stadtbevölkerung dagegen war in diefer Zeit auf 25 243 229 Seelen, also auf 4700s der Gesammt⸗ bevölkérung gestiegen. Vermuthlich wird die . vom 2. De⸗ zember 1855 den Beweis erbringen, daß sich dieses ah enn, inzwischen weiter zu Gunsten der großen tädte verschoben hat. Au die in dieser Volksbewegung liegende Gefahr ist en oft aufmerksam
emacht worden. Große Vereinigungen haben s gebildet, um die e r. zu lösen, an Stelle dieser krankhaften eine gesunde Entwicke⸗ lung zu schaffen, und haben dahinzielende Vorschläge gemacht. Einen werthvollen Beitrag zu . Frage hat vor kurzem auch die Zentral⸗ stelle fͤr Arbeiter Wohl ahrizeinrichtungen geliefert, die in einer) shrer letzten Schriften an guten, nacha mungswürdigen Beispielen aus dem praktischen Leben zu zeigen sucht, in we cher Richtung gearbeitet werden müsse: Eine allgemeine, nach festen Zielpunkten organisierte ländliche Woblfahrtspflege ist es, wozu sie alle maß⸗ gebenden Kreise der Landbevölkerung aufruft.
In erster Linie weist sie auf die Macht der Vereinigung hin und Jeigt, daß landwirthschaftliche Genossenschaften, in denen die reichen und die armen Mitglieder zusammensitzen, um über die ge— melinsame Arbeit zur Förderung der Wohlfahrt zu berathen und belsend für die kleinen Landleute einzutreten, in denen der soziale Ünterschied, die Kluft zwischen reich und arm immer mehr überbrückt wird, mit großem Erfolg die maferielle Lage des Bauernstandes im weitesten Sinn des Wortes — bis hinauf zu dem Gutsherrn mittleren . und hinab bis zu dem altangesessenen ländlichen Arbeiter — zu beffern, die Mitglieder für ihren Beruf zu bilden, kurz, an der Hebung derselben in jeder Beziehung mitzuhelfen und einen Stamm tüchtiger Ortsbürger heranzuziehen vermögen. Von wie großer Wichtigkeit und Bedeutung solche e für den Landmann sind, erhellt z. B. aus dem im vorigen Jahre veröffentlichten Bericht
Die Wohlfahrtspflege auf dem Lande, in Beispielen aus dem praktischen Leben dargestellt von Heinrich Sobnrey. J. Theil: 5 der sozialen und wirthschaftlichen Zu⸗ stände. Nr. 9 der Schriften der Zentralstelle für Arbeiter ˖ Wohl⸗ fahrtscinrichtungen. VIil und 224 S. Preis 4 4 Verlag von
Karl Heymann, Berlin.
einer Genossenschaft zur Verwerthung des Getreides, der Backereigenossenschaft zu Peiskern bei Winzig, in dem es heißt:
Wir erfreuen uns genossenschaftlich des besten Wohlbefindens, verwerthen unser Getreide durch Mühle und Bãaͤckerei bestmöglichst; der Verdienst der Zwischenhändler bleibt uns Landwirthen, unsere Kunden haben , Brot, sind zufrieden, und wir sehen heute, welche weitgehenden Vortheile dieses Zusammenwirken hat; unsere Leute sind seßhafter geworden, sie bekommen Überall das gleiche gute Brot. Wenn wir krotz des billigen Brotpreises von einer Anlage von un⸗ gefähr 87 000 Mαι etwa 20 G00 M in drei Jahren abschreiben konnten, so ist eö dem Umstand zu verdanken, daß wir, besonders das erste Fahr, bei fortwährend steigenden oder doch nicht fallenden Getreide preisen gut verdienten, — auch ist die ,, n, durch eine höchst gelungene Mühlen. und Bäckereianlage die denkbar beste; 50 og unseres GHeschhftsumschlages liegen in dem Detailverkauf und dem Umtaus mit kleinen Leuten; wir gehen auch für dieses Jahr einem guten Abschlu entgegen besonders durch Verwerthung von Futtermitteln. In der Müslerel liegt ein fehr großes Geschäft nur in der eigenen Ver⸗ werthung durch Brot ⸗ und Semmelbäckerei; wir verkaufen dabei das Brot fur 67 3. das Pfund, verdienen auf das Pfund K ; in Breslau wird schlechteres mit 8 3 verkauft, ebenso in Görlitz, Hirsch⸗ berg, Glogau. —= In dem eigenen Mahlen liegt ein großer Werth; wir haben vom besten Kaufmehl nur 128 00 Brot, von unserem da⸗ gegen 136 0 9 backen können. Unsere Genossen (Landwirthe) werden zwar nicht all ihr Getreide los, doch immer 30 000 Zentner; dadurch kommt aàber vor allem Konkurrenz in die Sache, so daß wir das übrige Getreide besser bezahlt bekommen! — Das aber war von jeher unser Gedankengang: möglichst viel von der Inlands ernte dur Selbst⸗ verbrauch als Korn, Schrot, Mehl (Brot), Kleie zu verwerthen, des halb kein ausländisches in zuzukaufen, dadurch die Nachfrage nach unferem Getreide möglichst zu beleben und damit die Preise zu heben. Wenn erst an hundert Stellen nr att je bo 009 Ztr. Getreide so direkt (ohne Zwischenhändler verarbeitet würden, soõö wäre das ein Verbrauch von 5 000000 Itr. Getreide, an welchem die Landwirthe nicht ,, verdienen könnten, die jetzt den Händlern, Müllern und; ackern in die Taschen fließen. In Futter Schrot, Kleie, Schwarzmehl) kann mit uns in Bezug auf Qualität niemand konkurrieren.
Völlig vernachläfsigt sind auf dem Lande noch die meisten Zweige des Versicherungswesens. Hier bleibt noch viel zu thun; denn es handelt sich nicht mehr allein, um die Versicherung von Gütern und Leben, sondern um die Beseitigung großer soʒialer Schwierigkeiten mit 86 der Versicherungen; es braucht hier nur auf Altentheil und
rbenabfindung hingewiesen zu werden. Auch auf diesem Gebiete vermag der echte genossenschaftliche Geist die richtige Organisation zu schaffen. Die An fange dieser Genossenschaften und das spricht wohl für ihre e, , — Feigten sich schon längst im Bauern- thum; wir sehen sie z B. in den primitiven dörflichen Viehversicherungs· vereinigungen, wie sie bei den Schwarzwäldern von jeher bestehen. Cine ausgebildetere und in vieler Beziehung bedeutun ovollere Organi- sation zeigt die Kreis. Viehversicherungs. Anstalt für den Kreis Schlüchtern. Bie zum theil sehr ungünstige materielle Lage einer großen Anzahl ffeinbäuerlicher Gristenzen jener Gegenden, in denen der Zwergbesth überwiegt, wird vornehmlich ö im Viehstand und Ueber vortheil ung durch die Händier beim Vieh. An. und Verlauf zurück⸗ gefũhrt. Es bestanden allerdings auch im Kreise Schlüchtern“, sagt ber Kreis Rentmeister in seinem Bericht, „schon seit Jahren und bestehen heute noch einzelne Orts. Viehkassen. Doch sind dlese durchwe nicht leistungs und exiftenzfähig, denn wenn in einer Gemeinde zw bis drei Schadengfalle kurz aufeinander folgen, löst sich die Ver⸗ , . wegen Mangels an Mitteln und wegen zu hoher Beiträge n' ber Regek auf. Wese Zustände führten den Landrath des Kreises Schlüchtern zur Errichtung einer Kreis⸗Versicherungsanstalt für Rindvieh und Schwei ne. Es wurde Stimmung hierfür bei ben Viehbefitzern gemacht und ihnen die Regulierung aller Schãden bei Erhebung, von 1, Prämie von der ersicherungssumme ga rantiert. Bie Verwaltung der Anstalt, übernahm der eg. Kommunalverband mit seinen Organen fostenfrei, der Kreistag he⸗ schloß, für die ersten drei Jahre alle Schäden, welche durch 100 Prämienerhebung nicht gedectt würden, auf Kreismittel 4 übernehmen. Unter diesen 8 . trat die Anstalt am 1. Juli 1889 mit 80 Policen über 221 Thiere und etwa 5g oo0 Versicherungskapital ns Leben. In jedem Ort wurde ein Ortsvertreter und ein Stell. vertreter beslellt. Der FreigRentmeister hielt hier und da Vorträge sber die Vortheile der Versicherung, und die Anstalt wuchs langsam, aber sicher, sodaß sie egenwãaͤrtig olicen über 2600 Thiere und rund ohö ö . Versicherunggkapita Bestand hat. Der Kreis hatte feine Garantie big J. April ls ausgedehnt; von dieser Zeit an ist 6 aufgehoben. Die Opfer, welche der Kreis gebracht hat, sind im
erhältniß zu den Vertheilen gering gewesen: in den sechs Garantie ⸗ jahren sind von ihm rund etwa 30600 4A zugeschossen. Die le alt würde sämmtliche Ausgaben haben decken können, wenn man im Anfang 15 und später 1 Prämie erhoben hätte. Im setzten Jahre hat sie 1 4 10 3 (; Cane 60 3, II. Halbjahr bo ) von 165 6 Versicherungskapital erhoben, und hierbei konnten noch 630 M dem Reservesonds ü erwiesen werden. Es ist anzunehmen, daß auf 100 versicherte Thiere zwei adensfälle im Jahre kommen. = Die Vorthelle, welche die ses Instltut für den Kleinbauern hat, sind hier ganz enorm, weil alle Verhältnisse berücksichtigt werden können. Bek der diesseitigen Kassenderwaltung (Kreis Sar. und Leihkasse, Kreis ⸗Kommunalkasse, Kreis. Krankenkasse, reis Viehversiche kung, landwirthschaftlicher Kreigverein u. J. w) werden die on en und wirthschaftlichen Verhältnisse aller Kreisinsassen am besten be⸗ kannt; hier kann jedem geholfen werden, und eine große Anzahl von Gxistenzen sind .. schon vom Untergange gerettet worden.
Den größten Ümfang nimmt die Wanderung 21 den Fabriken,. der Zug nach der Stadt naturgemäß da an, wo der ngesiedelte auf der erworbenen Scholle keinen genügenden Ertrag. findet und in die Lage gesetzt wird, diesen Mangel durch die
rwerbszweige auszugleichen, wo der Land⸗ während
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84 1 nelleren, bewährten belgischen Staatgteglerung bringt den Bestrebungen zur N
Hebung des Flachsbaues ein großes Interesse entgege
die am 1. Mai und 27. Juni 1895 im Hause d gegebenen Erklärungen dargethan haben. Bie landwirthschaftliche