leitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten gestellten An⸗
nd in besonderer Rechnung nachzuweisen, die schriftlichen Vereinbarungen, welche
deres ausdrücklich ver⸗ Arbeiter, insoweit erachtet wird, rbeiter auf eigene Kosten an Srten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie Desinfektion und demnächstige
Geräthe ꝛc. sowie
Der Unternehmer hat, wenn nicht ein An r das Unterkommen seiner ür erforderli
forderungen zu entspr Etwaige Mehrar unter deutlichem Hinweis auf bezüglich derselben getroffen worden sind. Tage lohnrechnungen. Werden im Auftrage des baulei nehmers Arbeiten im Tagelohn ausge igten Arbeiter dem bauleitenden B rüfung ihrer Richtigkeit täglich stellungen dagegen sind dem Unternehmer binn
einbart worden ist, fü dies von dem bauleitenden Beamten selbst zu sorgen. den ihm angewiesenen ͤ r deren regelmäßige Reinigung, orge tragen. Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, f der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tragen, lediglich Sache des Unternehmers. Mitbenutzun Die von dem Unternehmer ihres Bestehens auch anderen B lassen. Aenderungen an den Benutzung seitens der übrigen Bauhandwerker vorzu⸗ nehmen, ist der Unternehmer nicht verpflichtet.
ten seitens des Unter⸗ führt, so ist die Liste der hierbei eamten oder dessen Vertreter
vorzulegen. en längstens acht Tagen
tenden Beam
von Rüstungen.
rgestellten Rüskungen sind während auhandwerkern unentgeltlich zur Be⸗ Rüstungen im Interesse
ie Tagelohnrechnungen sind längstens von zwei zu zwei Wochen
nutzung zu über dem bauleitenden Beam ten einzureichen. der bequemeren ahlungen. .
lgt auf die vom Unternehmer einzu— bald nach vollendeter Prüfung und Fest
werden dem Unternehmer in angemessenen Maßgabe des jeweili en mit Sicher
Die Schlußzahlung er reichende Kostenrechnung als stellung derselben.
Abschlagszahlungen Fristen auf Antrag nach von dem bauleitenden Beamt
Bleiben bei zwischen dem bauleitenden Beamten oder und dem Unternehmer bestehen, so soll das de zustehende Guthaben demselben gleichwohl nicht vorent
Verzicht auf spätere Geltendma drücklich vorbehaltenen
Vor Empfangnahme des von de bauleitenden Behörde als Restguthaben zur Betrags muß der Unte Vertragsverhältniß über noch zu haben vermein widrigenfalls die Geltendmachung dieser
Zahlende Kasse.
sofern nicht in den besonderen Be etzt ist, aus der Kasse der bauleitenden
§ 1.
icher Vorschriften. Haftung des für seine Angestellten rc. usführungen bestehenden polizei⸗ ders ergehenden polizeilichen An= fang seiner vertrags⸗ welche ihm dadurch ber nicht in Rechnung gestellt
tung für die Dieser Ver⸗
Beobachtung polizeil Unternehmers
Für die Befolgung der für Baua lichen Vorschriften und der etwa beson ordnungen ist der Un mäßigen Verpflichtungen verantwortlich. erwachsen, können der Staatskasse gegenũ
g Geleisteten heit vertretbaren Höhe
der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenheiten der bauleitenden Behörde m letzteren unbestritten halten werden.
chung aller nicht aus— Ansprüche.
m bauleitenden Beamten oder der Auszahlung angebotenen rnehmer alle Ansprüche, welche er aus dem die behördlicherseits anerkannten hinaus etwa t, bestimmt bezeichnen und sich vorbehalten, später ausge⸗
ternehmer für den ganzen Um
Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwor Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. r aberauch verpflichtet, eine von dem bau⸗ Ergänzung und Verstärkung der ne Kosten zu bewirken.
selbst oder seinen Be⸗ st fallenden Vernach⸗ g erhoben werden, icht aufzukommen.
des Vertrags für alle n und Arbeiter persönlich. Schaden an Person oder Eigenthum zu Dritten oder der
antwortung unbeschadet ist e leitenden Beamten angeordnete Rüstungen unverzüglich und auf eige Fur alle Ansprüche, die wegen einer ihm vollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern zur La lässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltun hat der Unternehmer in jeder Hi Ueberhaupt haftet er ndlungen seiner Bevollmächtigten, Gehil nsbesondere jeden vertreten, welcher durch ihn oder seine Organe Staatskasse zugefügt wird. Krankenvers Der Unternehmer ist verpflichtet, in die Krankenversicherung der Arbeiter vom S. 73) die Versicherung schäftigten Personen gegen ereits nachweislich rungen entsprechenden Krankenkasse sind. Auf Verlangen der nannten Gesetzes gegen orschriften dieses Gesetzes entspre ür feine nicht bereits anderweitig versi rbeiter und Angestellten allein, oder mit welchen die Ausführung von Arbeiten auf eigene Rechnung übertragen wird, gemeinsam zu erricht Wird ihm diese Verpflichtung nicht auferlegt, bauleitende Behörde selbst eine Bau bereits anderweitig versicherten ver Angestellten in dies
schlossen ist.
Alle Zahlungen erfolgen,
icherung der Arbeiter. dingungen etwas Anderes festges
Gemäßheit des Gesetzes über 15. Funi 1883 (RG. Bl. bei der Bauausführun Krankheit zu bewirken, soweit die Mitglieder einer den gesetzlichen Anforde⸗
ehörde hat er gemäß S 70 des Bestellung ausreichender Sicherheit eine den chende Baukrankenkasse entweder cherten versicherungspflichtigen anderen Unternehmern,
Gewährleistung. Die in den besonderen Bedingungen des Vertrags vorgesehene, nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften für die dem Unternehmer obliegende Gewähr⸗ der Materialien beginnt mit
der von ihm
in Ermangelung solcher sich bestimmende Frist leistung für die G dem Zeitpunkt der Abr Der Einwand nicht rechtzeiti . Waaren (Art. 347 des Handelsgesetzbuchs) ist nicht statthaft.
üte der Arbeit oder nahme der Arbeit oder Lieferung. er Anzeige von Mängeln gelieferter
bauleitenden B
5 16. Sicherheitsstellung. Bürgen. Bürgen haben als Selbstschuldner in den Vertrag mit einzutreten.
Kautionen. Kautionen können in baarem Gelde oder guten Werthpapieren oder sicheren — gezogenen — Wechseln oder Spaꝛkassenbüchern bestellt
rschreibungen, welche von dem Deutschen Reich oder Bundesstaat ausgestellt oder garantiert sind, sowie Stamm- Prioritäts⸗Aktien und die Prioritäts« deren Erwerb durch den preußi⸗ werden zum vollen Kurswerthe bei der Deutschen Reichs bank beleibbaren Effekten werden zu dem daselbst beleihbaren Bruchtheil z als Kaution angenommen.
ner in Werthpapieren bestellten Kaution kann der Kurswerth
errichtet jedoch die o hat er seine nicht sicherungepflichtigen Arbeiter und unt das Statut Zu den Kosten Baukrankenkasse hat er in Verlangen der bauleitenden Behörde einen von der- selben festzusetzenden Beitrag zu leisien. Unterläßf es der Unternehme ihm beschäftlgten versicherungepflich er verpflichtet, alle Aufwendungen zu er leitenden Behörde hinsichtlich der von i Erfüllung der aus dem Reichsgesetze vom Verpflichtungen erwachs Etwaige, in diesem F geleistete Unterstützungen
rklärt hiermit ausdrücklich die von ihm gestellte sämmtlichen, vorstehend bezeich⸗ die Arbeiter ⸗Krankenversicherung
krankenkasse, s
e Kasse aufnehmen zu lassen und erke derfelben in allen Bestimmungen als verb
und Kassenführung der Die Schuldve
von einem deutschen die Stamm und r Obligationen derjenigen Eisenbahnen, schen Staat gesetzlich genehmigt ist, als Kaution angenommen.
der Rechnungs⸗ diesem Falle auf
die Krankenversicherung der von tigen Personen zu bewirken, so ist statten, welche etwa der bau⸗ beschäftigten Personen durch
15. Juni 1883 fich ergebenden des Kurswerth
Die Ergänzung einer r . t werden, falls infolge eines Kursrückgangs
alle von der Baukrankenkasse stgtutenmäßig Bruchtheil desselben für den Betrag der Kaution
sind von dem Unternehmer gleichfalls zu beim. der zulässige
r Deckung bietet. Baar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinst. Zinstragenden ieren sind die Talons und Zinsscheine, insoweit bezüglich der fonderen Bedingungen nicht etwas Anderes bestimmt Die Zinsscheine werden so lange, als nicht eine ckung entstandener Verbindlich⸗ 5, an den Fälligkeitsterminen Talons, die sowie den Ersatz
Der Unternehmer erklä Kaution auch für die Erfüllung der
mn 1 -. — i n be neten Verpflichtungen in Bezug auf leßteren in den b
wird, beizufügen. Veräußerung der Werthpapiere zur De keiten in Aussicht genommen werden mu dem Unternehmer ausgehändigt. F Einlöfung und den Ersatz ausgelooster Werthpapiere, laufener Wechsel hat der Unternehmer zu sorgen. Falls der Unternehmer in t nachkommt, kann die
La. nternehmers bei Eingriffen desselben in die Rechte Dritter.
Für Beschädigungen angrenzender Entnahme, durch Auflagerung von Erd⸗ er schriftlich dazu angewiesenen Flächen o ingleichen für die Folgen eigenmächtiger Versperrungen chließlich der Unternehmer, seinem Bevollmächtigten,
Haftpflicht des U Für den Umtausch der Ländereien, insbesondere durch und anderen Materialien der durch unbe⸗
irgend einer Beziehung seinen Ver—⸗ Behörde zu ihrer Schadlos—⸗ einfachsten, gesetzlich zulässigen Wege die hinterlegten d Wechsel veräußern bezw. einkassieren.
Verbindlichkeiten erfolgt, nachdem llständig erfüllt arantieverpflichtung In Ermangelung
bindlichkeiten nich haltung auf dem Werthpapiere un
Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselben für des Ünternehmers nicht in Anspruch zu nehmen ist, der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen vo hat, und infoweit die Kaution zur Sicherung der G die Garantiezeit abgelaufen ist. bredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Höhe zur Deckung der Garantieverbindlichkeit einzubehalten ist.
außerhalb d fugtes Betreten, r von Wegen und Wasserläufen haftet auss mögen dlese Handlungen von ihm oder von Gehilfen oder Arbeitern vo
Für den Fall einer sol Neberzeugung der Verwaltun Beschädigung erklärt sich derf leitende Behörde auf Verlangen des Besch
enommen sein.
en widerrechtlichen und nach pflichtmäßiger g dem Unternehmer zur Last fallenden elbe damit einverstanden, daß die bau— adigten durch einen nach nehmers von ihr zu wählenden Sachverständigen Betrag des Schadens ermittelt und für seine alle eines rechtlichen ahlung oder Hinter-
dient, nachdem anderweiter Vera Anhörung des Unter auf seine Kosten den Rechnung an den Beschädigten auszahlt, im Zahlungshindernisses abe legung mit der Ma forderung für den F 1 Klage dem Beschädigten der Ers erkannt werden sollte.
nebertragbarkeit des Vertragkt.
Ohne Genehmigung der bauleitende nehmer seine vertragsmäßigen Verpflicht
r hinterlegt, sofern die be erfolgt, daß dem Unternehmer die Rück all vorbebalten bleibt, daß auf seine
n Behörde darf der Unter⸗
gerichtliche ungen nicht auf Andere über⸗
ans anz oder theilweise ab⸗ . akanspruch ganz hellweise n g des Vertrags in Konkurs,
erfällt der Unternehmer vor Erfüllun ertrag mit dem Tage
so ist die bauleitende Behörde berechtigt, den V der Konkurseröffnung aufzuheben.
Bezüglich der in d der Gewährung von Abs §z 9 sinngemäße Anwendung. Fall, daß der Unter der Vertrag vollständig erfüllt ist, Wahl, ob fie das Verkragtzverhältniß mit den Erben des setzen oder dasselbe als aufgelöst betrachten will.
Aufmessungen während des Baues und Abnahme.
Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen, daß über alle später nicht mehr nachzumessenden bezeichnenden Beauftragten wäbrend der zuerkennende Notizen geführt werden, welche demn zu Grunde zu legen sind.
Von der Vollendung der Arbeiten od Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch einges rauf der Termin für die Abnahme mit thun beraumt und dem Unternehmer schriftlich chriebenen Briefes be⸗
. zu an n ,, sowie ö . agszahlungen finden die Bestimmungen des Arbeiten von den beiderseits zu chlagi . g Ausführung gegenseitig an⸗
chf nehmer mit Tode abgehen sollte, bevor achst der Berechnung
hat die bauleitende e . die elben fort⸗ er Lieferungen hat der selben fert chriebenen Brief Anzeige zu machen, wo lichster Beschleunigung an egen Behändigung annt gegeben wird.
Ueber die Abnahm
ö
Gerichts stand.
Vertrage entspringenden Rechtsstreitigkeiten er im § 19 vorgesehenen Zu⸗ ür den Ort der Bau⸗
Für die aus diesem hat der Unternehmer — unbeschadet d keit eines Schied rung zuständigen
schein oder mittels einges
richts — bei dem f
e wird in der Regel eine Verhandlung auf— : ericht Recht zu nehmen.
mmen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen. Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für den ⸗ selben etwa erscheinenden Stellvertreter mit
Von der über die Abnahme aufgenommen dem nternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt. cheint in dem zur Abnahme anberaumten Termin, gehöriger weder der Unternehmer selbst noch ein gelten die durch die Organe der bau⸗ leitenden Behörden bewirkten Aufnahmen, Notierungen ꝛc. als anerkannt.
Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten im Falle der Arbeitzentziehung (3 finden diese Bestimmungen gleichmaͤßige Anwendung. .
Müssen Theillieferungen sofort nach ihrer Anlieferung werden, so bedarf es einer besonderen Benachrichtigun nehmers hiervon nicht, vielmehr ist es Sache desselben, wefenheit oder Vertretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.
.
.
zu vollziehen. Scied icht
z ; gericht. me Ter band lung wird Streitigkeiten über die durch den r die Ausführung des Behörde zur Entscheidung vorzulegen.
Bie Entscheidung dieser Behörde gilt Unternehmer nicht binnen vier Wochen vom felben der Behörde anzeigt, daß er auf schiedsrichterliche Ent
ie Fortführung der Bauarbeiten nach Maß Verwaltung getroffenen Anordnungen darf hierdur
5 das schiedsrichterliche Verf Deutschen Zivilprozeßordnung vom Anwendung. über die Bildun Vertragsbedingungen ernennen die u Dieselben sollen nicht gewä Betheiligten oder derjenigen Beamten, gelegenheit gehört hat.
n ·
Vertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie übe Vertrags sind zunächst der
Benachrichtigung ungeachtet, vertragschließenden
Bevollmächtigter desselben, so als anerkannt, falls der
Tage der Zustellung der⸗
der von der nicht aufgehalten
ahren finden die Vorschriften der 36. Januar 1877 §5 851 bis 872
des Schiedsgerichts durch die besonderen riften nicht getroffen sind, nd der Unternehmer je einen Schiedsrichter. hlt werden aus der Zahl der unmittelbar zu deren Geschäftskreis die An⸗
abgenommen des Unter⸗ r seine An⸗
§13. Rechn ungsaufstellung.
z abwelchende Vors ellen Aufstellung der Rechnung, welche in der erwaltung u Bezeichnung der Bautheile resp. Räume und tionsnummern genau nach
ist, hat der Unternehmer den von der bau—
Bezüglich der form Ausdrucks weise, olge der Posi anschlag einzurichten
dem Verdingungs⸗
Falls die Schiedsrichter sich über elnen gemeinsamen Schledaspru nicht einigen können, wird das e er g; durch einen Dr ergänzt. Derselbe wird von den Schiedtzrichtern gewählt oder, wenn diefe fich nicht einigen können, von dem Präsidenten derjenigen be= nachbarten Provinzlalbehörde desselben Verwaltungezweigs ernannt, . 2 dem Sitze der vertragschließenden Behörde am nächsten elegen ist.
aher Dbmann hat die weiteren Verhandlungen zu leiten und darüber zu befinden, ob und inwieweit eine Ergänzung der bisherigen Verhandlungen (Beweisaufnahme u. s. w-) stattzufinden bat. Die , über den Streitgegenstand erfolgt dagegen nach Stimmen mehrheit.
Bestehen in Besiehung auf Summen, über welche zu entscheiden ist, mehr als zwei Meinungen, so wird die für die größte Summe n,, Stiinme der für die zunächst geringere abgegebenen hinzu—
erechnet. ; Ueber die Tragung der Kosten det schiedsrichterlichen Verfahrens entscheidet das Schiedsgericht nach billigem Ermessen.
Wird der Schiedsspruch in den im 8 867 der Zivilprozeßordnung bern e n eng aufgehoben, so hat die Entscheidung des Streitfall im ordentlichen Rechtswege zu erfolgen.
§ 20. Kosten und Stempel.
Briefe und Depeschen, welche den Abschluß und die Ausführung des Vertrags betreffen, werden beiderseits frankiert.
Die Portokosten für solche Geld ⸗ und sonstige Sendungen, welche . ausschließlichen Interesse des Unternehmers erfolgen, tragt der etztere.
ö Die Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Beten tungen.
Die übrigen Kosten des Vertragsabschlusses fallen jedem Theile
zur Hälfte zur Last.
Vorstehende Bedingungen werden hiermit öffentlich be⸗ kannt gemacht. Berlin, den 20. Februar 1896. Königliche Ministerial⸗Baukommission. von der Marwitz.
Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
A. Sitzung vom 25. Februar 1896.
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden.
Das Haus setzt die zweite Berathung des Etats der Eisenbahnverwaltung bei dem Titel „Ausgaben für die Eisenbahn-Direktionen“ fort.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! Im allgemeinen kann ich mich auch heute auf die Ausführungen beziehen, die ich im vorigen Jahre an dieser Stelle gegeben habe. Ich möchte nur dem Herrn Vorredner entgegenhalten, daß die Behauptung, es sei durch die Neuorganisation für die technischen Beamten der Staats⸗Eisenbahn verwaltung nichts geschehen, eine irrige ist. Meine Herren, Sie werden sich erinnern aus den Etatsverhandlungen des vorigen Jahres, daß die Vorstände der Inspektion sowohl im Gehalt, wie in ihrem Rang eine nicht un— erhebliche Aufbesserung erfahren haben. Es ist das Maximalgehalt der Inspektionsvorstände von 4800 auf 5400 M erhöht, und die Hälfte derselben wird zu Räthen vierter Klasse befördert, was früher nicht der Fall war. Es sind infolge dessen mit der Neuorganisation 100 und einige 20 Bauinspektoren zu Regierungs⸗ und Bauräthen befördert. Meine Herren, ich glaube also, daß nach diesen beiden Richtungen hin eine wesentliche Ver⸗ besserung der Lage der technischen Beamten eingetreten ist.
Andererseits ist es richtig, und das wird von mir durchaus nicht geleugnet oder verkannt, daß die zeitliche Lage der Baumeister aus gewissen Jahrgängen eine ungünstige ist. (Hört, hört h Meine Herren, das trifft aber nicht nur die Baumeister, die in der Staats. Eisen⸗ bahnverwaltung beschäftigt sind, sondern trifft auch die Baumeister der allgemeinen Bauverwaltung und liegt im wesentlichen daran, daß in der Mitte der achtziger Jahre eine außergewöhnlich große Anzahl von Baumeistern in die Verwaltung übernommen worden sind. Ich werde mir gestatten, Ihnen gleich auch die bezüg⸗ lichen Ziffern mitzutheilen. Es tritt hier also dieselbe Erscheinung ein, die auch in anderen Staatsdienstzweigen wiederholt leider eingetreten ist, daß sich im Avancement und damit auch im Aufrücken im Gehalt sehr unliebsame Stockungen zeigen. Die Herren werden sich erinnern, daß dies in der Justizverwaltung wie in der allgemeinen Verwaltung zeitweise ebenso beklagt worden ist, wie es heutzutage hier nicht nur von seiten der betroffenen Beamten, sondern auch von mir, ihrem Chef, beklagt wird.
Auch unter den administrativen Beamten der Staats ⸗Eisenbahn⸗ verwaltung werden ähnliche Mißstände beklagt, wenn dies auch nicht in die Presse gekommen ist. Auch bei den Assessoren der Staats ⸗˖ Eisenbahnverwaltung vollzieht sich jetzt und wohl noch mehr in der nächsten Zukunft in ihrem Avancement und in ihrem Aufrücken im Gehalt eine unliebsame Veriögerung. In der allgemeinen Staatsverwaltung liegen, glaube ich, zur Zelt bezüglich der Assessoren die Verhältnisse, soweit mir bekannt ist, nicht viel günstiger.
Dies vorausgeschickt, möchte ich mir erlauben, folgende amtliche Ziffern zu geben.
Die Reuorganisation hat bekanntlich die Betriebsàmter auf⸗ gehoben und statt dessen die Direktionen von 11 auf 20 vermehrt. Wir haben jetzt für die höheren Beamten folgende Stellen kn der Eisenbahnverwaltung: administrative Beamte bei den Direktionen 136 Stellen; das jüngste administrative Direktionsmitglied — von Anfang Februar sind die Zahlen — ist Assessor vom 18. Mai 1889. Wir haben technische Beamte 132 Stellen, und zwar sind darunter 100 Bautechniker und 32 Maschinentechniker; das Dienstalter des jüngsten Direktionsmitglieds ist bei den bautechnischen Beamten als Bauinspektoren vom 11. Juni 1868, als Baumeister vom 24. Juni 1876 (hört! hört! links), bei den maschinentechnischen Beamten als Bauinspektoren vom 1. April 1886, als Baumeister vom 12. November 1879. Zweitens Inspel⸗ tionsvorstände und Bauinspektoren: etatsmäßige Stelle für administra⸗ tive Beamte haben wir hier nicht, dagegen finden Sie eine Anzahl von Assessoren zur Zeit mit der Wahrnehmung der Vorstände von Verkehrs ⸗Inspektionen betraut. Diese Beamte sind aber außeretatt ⸗ mäßig. Für etatsmäßige bautechnische Beamte sind inklusive des Ministeriums 277 Stellen vorhanden, maschinentechnische 167 Stellen, auch einschließlich des Ministeriumß. Hier ju
.
2 Stellen für Telegraphen⸗Inspektionsvorsteher. Das Dienstalter des jängsten Bauinspektors als Baumeister ist vom 12. Mal 1884, das Dlenstalter des jüngsten maschinentechnischen Mitglieds als Bau—⸗ meister ist vom 20. Dezember 1886.
Daraus geht zunächst hervor, maschinentechnischen Beamten etwas günstiger ist.
Ich erlaube mir, hier gleichzeitig auch die Zahlen mitzutheilen in der allgemeinen Bauverwaltung, weil das Verhältniß derselben zu der Eisenbahnverwaltung ja doch hier auch von Interesse sein möchte.
Der jüngste Bauinspektor im Hochbaufach hat ein Patent als Baumeister vom 20. November 1886, steht also günstiger, wie der in der Eisenbahnverwaltung beschäftigte. im Wasserbaufach hat ein Patent vom J. Mai 1884, steht also mit dem Beamten der Eisenbahnverwaltung ungefähr gleich bis auf Das Dienstalter des jüngsten Bauinspektors für Ma— schinenbaufach datiert vom 20. März 1885. Auch hier ist also der Techniker des Maschinenbaufachs am günstigsten gestellt. Ich bemerke hierzu, daß es in der allgemeinen Verwaltung nur wenige Stellen für Maschinenbautechniker giebt.
Das wären die Zahlenverhältnisse, wie sie sich zur Zeit für die neuorganisterten Eisenbahnverwaltungen ergeben. Es ergiebt sich schon daraus, daß die Anstellungsverhältnisse der Regierungs- Baumeister des Ingenieurbaufach ungünstige sind. Es sind am 1. April 1896, wenn der neue Etat zur Ausführung kommt, 257 Regierungs⸗Bau⸗ meister im Ingenieurbaufach vorhanden; davon werden 49 für den Betrieb und 208 für Neubauzwecke verwendet. hören 17 dem Prüfungsjahr 1384, 63 dem Prüfungsjahr 1885, 60 dem Prüfungsjahr
Betriebsergebnisse Mittheilungen zu machen über die Arbeitszeit, Ruhe⸗ ungen der Beamten und Arbeiter und darüber, ahrtseinrichtungen bestehen.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Wenn das hohe Haus dem Antrage des Herrn Abg. Richter zustimmen würde, würde für mich keine Veranlassung vorliegen, die gewünschten Daten in dem nächsten Betriebsbericht nicht zu geben. Meine Verwaltung ist stets bestrebt gewesen, in der Be⸗ ziehung den Wünschen des Landtags thunlichst entgegenzukommen. manchmal das Gefühl eigentlich schon
zweiter oder dritter Klasse die Strecken bereisen würde, würde er manches erfahren, was dem Minister unbekannt bleibt. .
Abg. Graf zu Lim burg⸗Stirum (kons): Die Rede des Herrn
Vorredners giebt mir Anlaß, mich einigermaßen etwas mit den Pe—⸗ titionen der Beamten zu befassen. können nicht alle nach einem Maße behandelt werden. Es welche, die unbedingt berechtigt sind und auch außerhalb des mens der allgemeinen Besoldungsverbesserung eine Berücksicht Aber mitunter wird mit den Petitionen ein kolossaler Bi. Beamtenkategorien treiben einen wahren etitionen, daß man erstaunt ist über die Ko die Beamten machen. nen Sekretär haben müßte, beiten, so möchte ich ihn bitten, die Petitionen zu sichten und zu scheiden zwischen berechtigten und unberechtigten Eingaben. unberechtigte Petitionen. nden preußischen F Da verfällt Herr Richter wie⸗ Einnahmen Wenn wir das thun, wird
tage und Ürlaubsbewilli welche besonderen Wohl
Die Forderungen der Beamten
daß das Avancement bei den Meine Herren!
Unfug getrieben. Sport mit den
Ich habe Betriebsbericht jetzt
als ob der zu umfangreich sich ge⸗ Es ist ein dickleibiges Buch, welches wir jedes Jahr dem Allein es würden ja die statistischen Nachrichten einmal über die Beschäftigung der Beamten und Arbeiter, zweitens über die Vertheilung der Arbeiter auf die einzelnen Betriebszweige und drittens über ihre Lohn« und Beschäftigungsverhältnisse und endlich auch über die für die Arbeiter eingerichteten Wohlfahrts⸗ einrichtungen, soweit ich das heute hier zu übersehen vermag, keinen Betriebsbericht bilden. würde also für den Fall, daß das hohe Haus dem Antrage zu⸗ stimmt, meinerseits nichts dagegen zu erinnern haben, die gewünschten Daten zu geben, soweit sie nicht im Betriebsbericht schon vorhanden sind. Ich möchte nun hier noch hinzufügen, daß bereits im Jahre 1854 die allgemeinen Vorschriften, von denen der Herr Abg. Richter sprach, über die Beschäftigung, die Dienstdauer der Arbeiter in den einzelnen Zweigen erlassen worden sind. Eine Statistik, wie sich nun nach diesen Vorschriften für die einzelnen Kategorien und innerhalb der einzelnen Verwaltungsbezirke der Staats⸗Eisenbahnverwaltung die Verhältnisse nicht vor und müßten diese Angaben Direktionen Ziffer mittheilen, welche mir zur Hand ist, daß nämlich durch die Einführung der Sonntagsruhe jetzt überhaupt 26 239 Bedienstete der Staatseisenbahnverwaltung mehr Sonntagsruhe genießen, als bisher der Fall war, (Bravo! im Zentrum und rechts) und daß im übrigen seitens der Zentralverwaltung strenge darauf geachtet wird, daß die von ihr erlassenen Vorschriften über die zulässigen Grenzen der In— anspruchnahme der Beamten in allen Dienstzweigen auch eingehalten Dabei kann es immerhin vorkommen, daß wenn Noth an Mann geht, auch mal diese oder jene Beamte oder Arbeiter über die Zeit in Anspruch genommen werden, und ich setze voraus, daß das von seiten des hohen Hauses als natürlich und unvermeidlich be⸗ trachtet wird.
Sch mieding (nl):
err Rickert mei etitionen zu bear⸗
iüngste Bauinspektor
Landtag vorlegen. zehn berechtigte
Richter spricht von den sich be könnten wir die Gehälter erhöhen.
kommen fünfzi
wenige Tage.
dauernde Ausgaben basiert werden sollen. ein Defizit die Folge sein. Vorsicht ist in diesen Dingen unbedingt Petitionen können hier nicht erörtert werden, das kann nur großen Zuwachs auf Grund der Berichte der Kommission geschehen., Der Widerspruch gegen die Wünsche der Beamten kann sich hier nicht geltend machen, uziel Regierungskommissare die Aufbesserung der Beamkengehälter bedauerlicher Weise aufgeschoben ist, so liegt das nicht an der Regierung, sondern an den Herren, welche auf die Reichsfinanzen ihren schädlichen Einfluß ausüben, welche im Reiche nicht die Mittel flüssig machen, deren Gerade Herr Richter hat, als er einen noch gebenderen Einfluß hatte als jetzt, das besonders verhindert. Bei allen anderen Behörden beschränkt sich das Publikum mit seinen Anforderungen, aber bei der Cisenbahnverwaltung stellt es die größten Wenn das Publikum englische Sitten annimmt und dann wird für die Eisenbabn⸗
wir bedürfen. Von denselben ge⸗
140 Baumeister Anforderungen.
Sonntags nicht spazieren fährt, beamten sehr schnell eine Sonntagsruhe geschaffen werden. noch eine Reihe von Beamten, welche gar keine Sonntagsruhe haben. Von dem Antrage Richter ist die Forderung einer Darstellung der Wohlfahrtseinrichtungen der Eisenbahnverwaltung für meine Freunde am annehmbarsten; aber ob die anderen Punkte Annahme finden Die Frage nach der Beurlaubung t doch rage, die zu sehr in die Details eindringt. Solche Dinge, die einem Abgeordneten interessant erscheinen, muß die Verwaltung zusammenstellen; dadurch entstehen viele Schreibereien und . Deshalb habe ich Bedenken, heute schon auf den Antrag einzugehen, weil derselbe auch finanzielle Bedenken hat. Ich halte es für besser, den Antrag erst der Budgetkommission zu überweisen.
Abg. Richter: Gewiß haben Petitionen Werth, es fällt mir nicht ein, deshalb, weil petitioniert wird, den Anspruch für berechtigt zu erkennen. Unfug der Petitionen, aber nicht dann, wenn man auf agrarischer Seite Zuwendungen auf Kosten des Reichs und Staats verlangt. einem Sport! Wie kann man die
verkennen, daß Petitionen des Ein Sport, sich siebes Kind zu ö treiflie aber doch nicht ein Sport, wodurch die Beamten sich mißliebig bei ihren Vorgesetzten machen. Die Beamten können sich nicht selber helfen, sie sind auf das Petitionieren an- Daß so viele Mitglieder aller Parteien sich der Petitionen annehmen, mit Ausnahme allerdings der Freunde des Vorredners zeigt, daß, unabhängig von dem Parteiinteresse, die Herren die Wünsche als t . Das Schweigen der Verwaltung gegenüber diesen Ausführungen des Vorredners über die Beamten ist doch bezeichnend. Graf Limburg leugnet nicht, daß ein Ueberschuß vorhanden ist; ich bitte das festzuhalten bei den künftigen Erörterungen. Aber er meint, die E nahmen seien unsicher. Wann soll denn dann überhaupt die Aufbesserung — 4 Reichseinnahmen beruhen auf indirekten Steuern; die Betriebgeinnahmen in Preußen sind unsicher. — ichere ausgeschieden werden soll, dann kommt der Moment zu einer 1 —; Man kommt doch zu der Gesammtauffassung, daß nach einer längeren Depression sich ein wirthschaftlicher Aufschwung Ach, die 1000 verkrachten Grundbesitzer im Oste m ꝛ Ueberall, wo die Erwerbsverhältnisse si reflektieren, merkt man, daß wir zu normalen Erwerbsverhältnissen ort sir daß eine fortschreitende Verbesserung eingetreten Es ist mir gar nicht eingefallen, zu verlangen, daß man die 30 Millionen Mark Mehreinnahme zu Besoldungserhöhungen ver— Ich habe mich nur dagegen verwahrt, daß man bei Mehraufwendungen immer über die schlechte Ich will nicht untersuchen, ob ich mit meiner all bringen können ohne die enn ich dabei mitgewirkt habe,
9 * 1 J. J . e erausstellen, während man eine neue Tabacksteuer von 33 Mill nde King ehr! hãtte, die ; Was wollen Sie denn vom Reich? Das Reich kostet Preußen nicht einen Pfennig in diesem Jahr. Die Ueberweisungen übersteigen die Matrikularbeiträge, und das ist ohne Das Reich verlangt weniger, als im Etat angesetzt ist, und das Reich vertheilt 35 Millionen mehr, als man Also man kann mit dem Reiche sehr zufrieden sein, wenn man nicht einen Steuerfanatismus hat. ist bereit, meinen Antrag ohne weiteres anzunehmen. Graf Limburg, um an diesem Antrag dieses und jenes auszustellen. Es handelt sich nicht bloß um die Feststellung der freien Sonntage, sondern auch darum. ob für einen nichtfreien Sonntag eine Ent⸗ schädigung in der Woche eintritt. bestimmungen über die Sonntagsruhe, und wir sollen für 181 000 Eis bahnarbelter gar nichts thun? Da ist Herr Stöcker Ibnen (rechte) doch ö. in die Exekutive ist die Frage nach den Urlaubs- bewilligungen doch nicht; das ist doch eben solche der Dauer der Arbeitszeit. Ist das nicht auch eine Woblfabrtseinrichtung? Bei der Eisenbahn ist die Fr eine Frage der Sicherheit des aus der Ueberanstrengung von Beamten entstanden? Graf Limburg meint, es würden die Drucksachen zu dick werden. diese Rücksicht nicht bei Ibren Spezialinteressen. Bericht über die Betriebsergebnisse um einige Blätter stärker w was schadet das? Ueber vie Arbeiterstatistik veröffentlicht die Statift dicke Bände, und wir wollen aus Sparsamkeitsrücksichten uns über die Verhältnisse der Eisenbabnarbeiter nicht unterrichten! Mehr Arbeits- kräfte braucht man wohl nicht, denn eine Verwaltung, die das Inter- esse ibrer Arbeiter wahrnehmen will, muß aus eigenem Interesse . l t ü ͤ Graf Limburg hat klargestellt, wie die Konservativen über Arbeiter und Beamte denken, daß der schärfste Gegner sie nicht besser hätte zeichnen können.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen: Der Herr Abgeordnete Richter bat es als charakteristisch für die Auffassung der Regierung gegenüber den Petitionen erklärt, daß die Regierung beute keinerlei Aeußerungen gethan, sondern alles schweigend mit angebört babe. Meine Herren, das ist aus dem Grunde von dem Regierungstisch aus gescheben, weil Tagezordnung gehören. zunächst der Budgetkommission überwiesen, um dann im Plenum erörtert zu werden. Die Reglerung wird also in der Budgetkommission und im Plenum reichlich Gelegenbeit haben, ihre Stellung zu den einzelnen Petitionen darzulegen.
Ich möchte mich daher bier beute nur auf zwei allgemeine Be—⸗ merkungen beschränken. Ueber die Hälfte der Petitionen ruübrt von Beamten her, die im Jahre 1890,91 bereits erbeblich in ibrem Gehalt
Nationalliberalen) erst von den
— nun nehmen die Zahlen wieder ab. 40 gehören dem Jahre 1887, 26 dem Jahre 1883, 29 dem Jahre 1889, 7 dem Jahre 1890, 11 dem Jahre 1891, 4 dem Jahre 1892 an.
Aus diesen Zahlen geht also deutlich hervor, daß die 4 ersten Jahrgänge allerdings außergewöhnlich ungünstig gestellt sind und für sie eine Stockung auf verhältnißmäßig lange Zeit hinaus zu befürchten ist. Wie gesagt, die Ursache liegt im wesentlichen darin, daß in der Mitte der achtziger Jahre der in der Eisenbahnverwaltung beschäftigten Baumeister statt—⸗ Es waren vor dem 1. April 1895 an Beamten des Ingenleur⸗Baufachs H2l etatsmäßige und 366 diätarisch beschäftigte also zusammen 877, während gegenwärtig z73 etatsmäßige und 257 Diätarien beschäftigt waren, in Summa also nur 630 Beamte, und zwar für Betriebs, und für Neubauzwecke.
Wie es gehalten worden ist mit denjenigen Beamten, die infolge des Eingangs der betreffenden Beschäftigungsstellen nicht mehr inner⸗ halb der Eisenbahnverwaltung als Baumeister verwendet werden konnten, das ist bereits im vorigen Jahre weitläufig erörtert worden, und brauche ich wohl darauf nicht weiter einzugehen. natürlich, daß vorzugsweise ältere Beamte zur Disposition gestellt und die dadurch frei werdenden Stellen mit besetzt worden sind, sodaß allerdings auch aus diesem Grunde ein rasches Vorrücken in den nächsten Jahren kaum zu erwarten ist.
Meine Herren, es kann, wenn man diese Zustände bessern will, sich im wesentlichen nur darum handeln, den augenblicklichen und, wie Verhältnissen dadurch schaffen, daß man einen Theil der diätarisch beschäftigten Bau—⸗ etatsmäßige Dieserhalb finden z. Zt. Verhandlungen mit dem Herrn Finanz⸗ Meine Herren, es ist außerordentlich schwierig, die Verhältnisse der Beamten in einem einzelnen Ressort nur allein für Es entsteht sofort innerhalb der Staatsregierung die Frage, ob durch einseitige Verbesserung im Gehalt oder Rang einer einzelnen Kategorie von stellungen anderer Zweige der Staatsverwaltung entstehen, und diese Rücksicht hat sich auch geltend gemacht bezüglich der Aufbesserung der Lage der technischen Beamten innerhalb meines Ressorts. handlungen im Schoße der Königlichen Staatsregierung werden fort— gesetzt und hoffentlich zu einem baldigen gedeihlichen Ende führen.
können, ist mir doch zweifelhaft. der Beamten ist doch eine
en d Statistiken. außergewöhnliche Vermehrung
gefunden hat. verschiedenen
Baumeister vorhanden, Graf Limburg spricht von dem
Herr Richter spricht immer von den n stillen Reserven, die noch im Etat vorhanden sind, namentlich im Eisenbahn⸗-Etat, aber niemals von den latenten Defizits, die gerade im Eisenbahn⸗-Etat stecken, denn es fehlt noch die Reform der Güter⸗ tarife und eine Aufbesserung der Beamte kann niemals stellung der Beamten.
Stellung der Beamten wohl Sports wegen eingereicht werden. machen, ist begreiflich; i Die Finanzlage . urückstellung der Besser⸗ t . Der Minister erklärte es früher für bedenk⸗ lich, daß die Beamten erst mit dem 40. Jahre angestellt werden. Wenn aber die Baumeister erst mit 50 Jahren zur Anstellung ge⸗ langen, so ist das geradezu unerträglich. Eß muß vor allen Dingen ein richtiges Verhältniß zwischen den diätarischen und den etatsmäßigen Stellen geschaffen werden. .
Abg. Freiherr von Eynatten (Zentr.) hält ebenfalls eine baldige Aufbesserung der Gehälter der Eisenbahnbeamten für nothwendig und empfiehlt. besonders die Berücksichtigung der Petitionen der Lokomotiv⸗ führer, Heizer und Bahnmeister,
Abg. Rickert (fr. Vg. ): Es liegt allerdings ein Nothstand vor; seit 1879 ist eine Erhöhung der Beamtengehälter versprochen, und es : ! Man kann die zahlreichen Petitionen gar nicht mehr lesen, es muß eine Abhilfe geschaffen werden. Bei den Baumeistern handelt es sich schließlich doch um ganz kleine Summen. Wenn man die Zeit zusammenrechnet, die hier darauf verwendet wird — jeder Tag kostet außer den Stellvertretungekosten der Beamten 6009 bis 7000 . —, dann sind diese Ausgaben bald gedeckt. Verhältniß zwischen
ein Grund sein für die
Nun ist ja
jüngeren Beamten berechtigt anerkennen.
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Wenn alles Un⸗
ich annehme, vorübergehenden Abhilfe zu
l / Aufbesserung niemals. ist noch nichts geschehen. bemerkbar macht. Minister statt. die machen's doch nicht. zurückgekehrt sind, Es handelt etats mäßigen In Bezug auf die Skrecke Han⸗ Es gehen drei Züge
sich zu betrachten. sich darum, das richtige diätarischen Stellen herbeizuführen. nover Pyrmont geht mir ein Nothschrei zu. auf dieser Strecke, aber keiner legt die 71 Km lange Strecke unter zwei Stunden zurück. Man sagt mir, es seien eine Menge Petitionen eingereicht, um eine größere Schnelligkeit herbeizuführen, aber bisher erfolglos. Der Abendzug ferner, der in Hameln stecken bleibt, sollte bis Pyrmont durchgeführt werden.
Abg. Felisch (kons): Die technischen Beamten stehen schlechter als die administrativen Beamten in Bezug auf Gehalt und Rang; sie wünschen bei ihrer etatsmäßigen Anstellung ebenso wie die admi⸗ nistrativen Beamten den Rathztitel zu erhalten, wenden sich an ihre vorgesetzte Behörde nicht, weil sie annehmen, daß sie dann ein schwarzes Kreuz bekämen. n S0 000 M im Jahre würde den Beamten schon geholfen sein; das sist gegenüber den 230 Millionen Ueberschuß doch nur eine kleine
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Die Ausführungen des Herrn Abg. Felisch würden mir keine Veranlassung geben, hier nochmals das Wort zu ergreifen, wenn er nicht eine Bemerkung gemacht hätte, die ich nicht mit Stillschweigen übergehen lassen darf. Er hat gesagt, daß eine Deputation höherer technischer Beamten bei ihm gewesen wäre, die ihm ihre mißlichen Verhältnisse auseinandergesetzt hätten, und dann ihm auf die Frage: warum sie sich nicht direkt an ihren Ressort⸗Minister gewandt hätten, die Antwort gegeben haben: ja, wenn wir das thun, bekommen wir ein schwarzes Kreuz. Weichensteller oder Portier gesagt haben würde, dann würde ich mich nicht wundern; ich würde das dem Bildungsgrade dieser Leute zu gute halten. Aber daß höhere Beamten wirklich eine solche Auffassung von ihrem Chef haben sollten, muß ich bestreiten.
Abg. Sch ultz⸗ Bochum (ul.) tritt ebenfalls für die Aufbesserung der Gehälter der Eisenbahnbeamten ein, die allseitig als nothwendig erkannt fei; dem gegenüber dürfe man nicht auf die schlechte Finanz⸗ sage verweisen. Mindestens sollte man in Bezug auf die Wohnungs—⸗ frage fur die Beamten sorgen; denn in den Industriegegenden
könnten die Beamten mit dem Wohnungsgeld von 180 „ nicht Dafür bekämen sie höchstens zwei Dachkammern.
Abg. von Tzscho ppe (fr. kons.): Die Bahnsteigsperre bringe der und eine Ersparniß Erfparung der Kontrolbeamten. In der letzteren Richtung ist die ahl der Beamten nicht ussteigen die Thüren zu
wenden soll. kleinen nothwendigen Finanzlage jammert. Steuern hätte Unterstützung der Zentrumspartei. so rechne ich es mir zum Verdienst an. die Millionen
nicht ungerechte Zurück⸗
stehen, wenn Ueberschüsse
welche die Industrie erschüttert!
Abg. Richter. (fr. Volksp.): Die Petitionen sind so zahlreich, daß man beinahe einen besonderen Registraturbeamten braucht, um sie übersichtlich zu ordnen. Es liegt gar keine Ursache vor, die Be⸗ friedigung der Wünsche der Beamten hinauszuschieben. gilt daz auch von der Ausgleichung in den Verhältnissen der Ab sertigungs ⸗ und der Bureaubeamten. Auf eine allgemeine Besoldungs⸗ verbefserung wird man noch eine längere Zeit warten müssen; aber man sollte die schrittweise Besoldungsverbesserung nicht unterlassen. solche Besoldungsverbesserung Konse ĩ Die erste Besoldungsverbe erstreckte sich nur auf die Subaltern ⸗ und Unterbeamten, aber man nahm keinen Anstand, einige Klassen der höheren Beamten hinein zuziehen. Neue Mittel sind zur Aufbesserung gar nicht erforderlich. Die Verhältnisse haben sich gebessert infolge der grö wendungen aus dem Reich. Der Ueberschuß der Eisenba Millionen höher laufende Etatsjahr wird mit einem Ueberschuß von 30 abschließen, stait mit einem Defizit von z Millionen, und da sollen wir un um jede 10 oder 50 Tausend Mark herumstreiten mit Rück⸗ sicht auf die Finanzlage. Zwingen Sie doch Herrn Miquel, Farbe zu bekennen, daß er sehr viele überflüssige Millionen hat für die hier be⸗ sprochenen Zwecke. 1591 habe ich einen Antrag gestellt betreffs der Zahl der dienstfreien Wochen, und Sonntage des Eisenbahnpersonals. Aus der gegebenen Statistik ging hervor, noch nicht drei dienstfreie Tage im Monat haben und 40 0½ nur Die Statistik ist veraltet. eingetreten dadurch, daß der Güterverkehr an Sonntagen meist au gehoben ist, abgesehen von den Zeiten des, Wagenmangels. die ellah · lothringische Eisenbahn hat der Minister neulich im Reichs⸗ gemacht, wonach dag Bureaupersonal zu 80,790 / 0 eden Sonntag frei hat; ungünstiger stehen die Stationsbeamten und : Ich möchte annehmen, daß der Minister auch über die preußischen Staatsbahnen ähnliche Mittheilungen machen kann, aber ich möchte die Statistik ausgedehnt sehen auf die Frage, ob und wie weit den Beamten Urlaub gewährt wird im Laufe des Jahreg. Es fehlt auch jede Andeutung über die Arbeitszeit der Die Regierung veranstaltet jetzt die ein⸗ Ehendsten Enqusten über die Arbeiterverhältnisse bei ber die Arbeiterverhältnisse im Staatsbetriebe erfahren wir nichts, t sind. Aus dem Etat kann man e 135 Millionen Mark au Ebenso wenig erfahren wir etwas über die allen diesen Richtungen hin muß der Be⸗ i. etriebsverhältnisse vervollständigt werden. rauf an, daß solche Zahlen regelmäßig in jedem Jahre mit . e verglichen werden können. ntragen: die Staatzregierung zu ersuchen,
Die Beamten ; ; den Automaten erreicht.
g Mit Aufwendun o Insbesondere ᷣ 8. Von angenommen hatte.
Der Minister Da erbebt sich
Allerdings wird
aber das ist überall so. Meine Herren!
Man macht die Arbeiterschutz⸗
Ein Eingriff rage, wie die nach Etatsvoranschl e der Arbeitszeit zu gleicher
Sind nicht Unfälle häufig Meine Herren, wenn das ein Sonst haben Sie Wenn auch der
Eisenbahnbeamten
zwei freie Tage. Eine Veränderung i
eine solche Statistik aufstellen.
tage Mittheilung
auskommen.
ie Abfertigungsbeamten. Meine Herren!
Verwaltung Mehreinnahme
Verwaltung zu weit gegangen, sodaß die autzreicht, um namentlich den Damen beim öffnen u. s. w. Dazu kommt das lange Warten der Reisenden beim Betreten des Bahnsteigs. Redner verweist besonders auf den Bahnhof Ueljen, wo sich die Züge von Berlin kreuzen. Früher gab es zwei Zug einen Eingang angewies welche den Bahnstei
Beamten und Biätare.
rivaten, aber Petitionen
trotzdem 151 009 Arbelter beschäfti nicht einmal erfehen, wie sich selben vertheilen. fahrtsesnrichtungen. Nach
Hamburg und Hamhurg⸗Bremen jetzt sind alle Reisenden auf ch von denen benutzt werden muß, Die Anstellung eines einzigen Be—⸗ amten und die Eröffnung eines zweiten Zugangs würden die Klagen Aehnlich wird es auf manchem anderen Bahnhof sich ver⸗ halten. Wenn ein Ministerial ˖Kommissar, natürli Freifahrschein in erster Klasse,
werden, damit
Ich möchte da
icht in dem Bericht über die nicht auf seinyn
Publikum in
sondern mitten