1896 / 52 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

das

.

u des alten t B. aus den Tafeln, die die Aussaat ünd Exnte verzeichnen, , . daß die babylonischen Felder im Durchschnitt das Zöste bis 5Hosie Korn gewährt haben: ein reicher Ertrag, der aber freilich weit unter Herodot's fabelhafter Angabe des 200sten Korns zurückbleibt.

Die Viehherden bestehen überwiegend aus Schafen und Rindern, daneben kommen Ziegen und Esel vor, und zwei unserer Tafeln betreffen auch die Fütterung der Tempelhunde. Die Verwaltung der einzelnen Städte und ihrer Tempel wird von sogenannten Patesi in, die dem König untergeben sind; es ist ö. auch eine Prinzessin einmal . ein solcher Patesi genannt wird. Die Priester und die

eamten,

uns in diesen Thontafeln wiederspiegelt; wir lernen au . ö . in ihnen kennen, die für die Beu

Soldalen und Arbeiter der Tempel beziehen ihren gesammten Lebensunterhalt aus dem Vermögen der Heiligthümer, in deren Dlensten sie stehen; wie sie in ihrer Thätigkeit von k.. kontroliert werden, lehrt uns eine merk⸗ würdige Tafel des Fundes, die über die Verwendung zweier Mannschaften von je 0 Pian (unter dem Hauptmann Luscha⸗ masch und dem Hauptmann Schizibarra) berichtet. Es sind davon unter Anderen an einem bestimmten Tage ausgesandt: 1 Mann zu dem Bewässerungskanal des Königs Dungi, 15 Mann beim König Dienst zu leisten, 8 Mann mit dem gif nach Nina. ö Im Ganzen sind 95 verwendet und nur 25 blieben zurück,

„die nicht aus der Stadt gegangen sind“.

Im Verein für deutsches Kunstgewerbe hielt am Mitt⸗ woch Abend Herr Professor Dr. Lichtwark, Direktor der Kunsthalle in Hamburg, einen Vortrag über „die Medaille einst und jetzt; ihre Gefchichte, ihre Technik, ihre Zukunft?. Was die Kunst unsere Jahrhunderts erarbeitet habe, so etwa führte der Vor⸗ tragende aus, dringe jetzt in manche Gebiete, die bisher nur hand⸗ werklich gepflegt worden seien: Dat Plakat, den Tapetendruck, die Maler⸗ radierung und Anderes. Auch die Medaille sei erst seit 1870 von Pariser Künstlern in harter Arbeit der Kunst neu exobert worden, unabhängig von der Medaillenkunst der italienischen Rengissance, die auf demselben Wege zu höchster Blüthe gelangt war. Zunächst hätten einige bedeutende französische Bildhauer, durch ihre modernen Porträtmedaillons die neue Richtung vorbereitet. Diese Meister selbst und neben ihnen einige künftlerlche Medailleure, wie Chaplain, Noty und Andene hatten die Medaille mit poetischer Erfindung und Stimmung erfüllt und ihr im Gegensatz ju den tünstlerischen Sraveurmedaillen einen reijvollen Stil gegeben: statt des blanken Rundes, von dem sich der Kopf hart und unerfreulich ab⸗ setze, ein, weiches Relief, das Komposition und. Hintergrund zu einem schönen Ganzen verarbeite; statt der pedantischen ö frei behandelte Buchstaben; statt des erhabenen Randes, der nur bei Münzen berechtigt fei, eine frei auslaufende Fläche. Dieser Stil habe sich in Frankreich für die Medaille und neuerdings auch für die Münze durchgerungen. Wenn auch wir unsere Medaillen mit künstle⸗ rischem Inhalt erfuͤllen wollten, so sei es erforderlich, eine eigene deutsche Richtung heraus zubilden. Der Vortrag wurde durch Arbeiten fran⸗ zösischer Künstler und einige deutsche, Medaillen von Reinh. Begas, . A. Scharff, G. Schiller, A. Vogel und Anderen erlqu

Aus Leipzig vom gestrigen Tage, wird das Ableben des Lehrers der Bildhauerkunst an der dortigen Königlichen Kunst— Akademie und Direktors des städtischen Kunstgewerbe⸗Museumè, Pro⸗ feffors Zur Straßen gemeldet, Melchior Anton Zur Straßen, geboren am 28. Dezember 18532 zu Münster in Westfalen, lernte seit 1850 bei dem Bildhauer Imhof in Köln und

nicht nur dieses Verwal em der n, kam

abyloniens von Interesse sind. So läßt 3.

1864 in Rauch's Atelier nach Berlin, wo er bis zum . desselben . blieb, um sich dann nach Rom u begeben. Von dort kehrte er 1863 zurück und beiog das ehemalige

teller Rauch'z. Bis 1870 vollendete er die Gruppe des Kaisers Wilhelm J. und des ronprinjen Friedrich Wilhelm auf dem

chlachtfeld von Königgrätz, ferner 23 große Porträtmedgillons in Bronze für das Berliner Rathhaus und Ändereg. Von 1870 bis 1877 wirkte er als Lehrer an, der Königlichen Kunst— schule zu Nürnberg und folgte dann einem Ruf an die Leipziger le hem wo er auch die Leitung des Kunstgewerbe; Museums über⸗ slahm. Dort fertigte er eine Giebelgruppe für das Bahnhofsgebäude in Gera, ferner für Leipzig das Frontispiz des Hauptpostgebaudes, die Statuen von Rembrandt und Rubens im Museum sowie die Stand⸗ bilder Friedrich's des Streitbaren, Moritz' von Sachsen, Goethe's und Lessing's für die Universitäts Bibliothek. Für das neue Museum in Linz (Ober.Oesterreich) schuf er im Jahre 1886 einen 110 m langen Fries und zehn Freistatuen.

Theater und Mufik.

Konzerte.

Zwei jugendliche Künftlerinnen: Johanna Carsten (Sopran), O. 6 und Margarethe Fersen⸗

Schülerin des Herrn heim (KOlaviery, bei Herrn Professor Gernsheim ausgebildet, traten am Mittwoch iGm Konzertfaal, Potsdamerstraße 9. zum ersten Mal vor die Oeffentlichkeit. Erstere ließ in Händel's Arie aus . Rode⸗ linda? Mio caro bene eine klangvolle, sorgfältig geschulte Stimme erkennen, muß sich jedo in Bezug auf den Vortrag noch mehr Lebendigkeit und Innigkeit an⸗ eignen; diese Eigenschaften blieben besonders bei den Liedern von Schubert, Weber und. Anderen zu wünschen. Die Pianistin be⸗ sitzt eine weit entwickelte technische Fertigkeit und brachte Präludium und Fuge in A-moll ven Bach. Lisjt und Schumann's Kreisleriana“, . von einigen Härten des Anschlags, in recht gelungener Weise zu Gehör.

Gestern gab die hier nicht mehr unbekannte Konzertsängerin Katharina Lange im Saal Bechstein ein Konzert, welches sie mit fechs beliebten Liedern von Brahms eröffnete, denen noch mehrere von Hugo Wolf und Jensen folgten. Die Sängerin besitzt eine klangvolle und umfangreiche Mezzosopranstimme, die zwar gestern, vielleicht infolge einer Indieposition, in der Höhe etwas scharf klang; jedoch erweckte der feinfühlige Vortrag der hübschen Lieder „Verborgenheit?' und „Er ist'sz⸗ von Wolf, und „Meine Liebe ist grün' von Brahms lebhaften Applaus. Der junge Violinist Max Himm er unterstützte das Konzert durch einige Piecen von Gade, Svendsen und Schumann, welche gleichfalls eine aünstige Aufnahme fanden. Sein Spiel ließ sorgfältig geschulte Technik und musikalisches Verständniß erkennen.

Im Königlichen Opernhause gelangt morgen Sullivan's JIvanhoe“ unter Kapellmeister Pr. Muck's Leitung in folgender Be⸗ setzung zur Auffübrung: JIvanhoe: Herr Sylva; Templer: Herr Bulß; Rebecca: Frl. Reinl; Rowena: Frl. Weiß.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Goethe's Egmont“ mit Herin Matkowgky in der Titelrolle gegeben. Im übrigen lautet die Besetzung: Oranien: Herr Ludwig; HVerzog von Alba: Herr Molenar; Klärchen: Fräulein Lindner; deren Mutter:

rau Schramm; Brackenburg: Herr Purschian: Margarethe ven

arma? Frau Stollberg; Macchiadell; Herr Arndt; Ferdinand: Herr

ertzer. Die Musik von L. van Beethoven wird von der Königlichen

apelle unter Leitung des Kapellmeisters Weingartner zu Gehör gebracht (Anfang 7 Uhr).

Das Lessin g⸗Theater bereitet als nächste Nopität das aus dem Berliner Künstlerleben geschöpfte fünfaktige Schauspiel Fräulein Tizian von Benno Jacobson vor. Das Werk wird am Sonntag, den 8. März, zur ersten Aufführung gelangen. In der Titelrolle wird Fräulein Paula Wirth ihr Gastspiel fortsetzen. ö

Bas Schiller⸗Theater veranstaltet am Sonntag. den 1. März, im Bürgersaale des Rathhauses einen Paul Seyse,

Abend?. Den lomponierte

e , . Schiller ⸗Theaters

nierten Lieder des Dichters

J e, er

erg singt Frau Klossek. . (Herr Martin Plüddemannz. Die Mitglieder des Grete Meyer, Ewald Bach, Paul Har und

Eduard von Winterstein werden lyrische und 9 Dichtungen

Heyfe'z und den Dialog ‚Falter und Kerze“ zum

ortrag bringen.

Mannigfaltiges.

In der gestrigen Tir g der Stadtverordneten berichtete

zunächst namens

des Ausschusses Stadtv. Dr. Schwalbe über die Vor⸗

lage des Magistrats, betreffend die anderweitige Organisation der stadtischen Webeschule, welche dieselbe zu einem besseren Gedeihen

bringen soll. Der Äusschuß rieth zur Annahme der vorgeschl

agenen

Aenderungen unter dem Ersuchen, daß der Magistrat mit dem Ministe⸗ rium und den anderen Webeschulen eine Aenderung des 5 15 vom Etatg⸗ jahr 1897 98 ab herbeiführe, dahin gehend, daß der bei dem Schulgeld zwischen Preußen und den nichtpreußischen Deutschen gemachte Unterschied wegfalle und dafür ein jährliches . von 206 M für Deutsche“

festgesetzt werde.

häufigere Bekanntmachungen als bisher

agistrat ersucht werden, für orge zu tragen und die

Zugleich möge der

hierzu erforderlichen Mittel durch Verstärkung der betreffenden Etats

positionen bereit zu stellen.

Die Anträge des Ausschusses wurden

obne Debatte angenommen. Es folgte hierauf die erste Lesung des

Stadthaushalts. Etats pro 1896ĩ97.

Der Etat schließt nach dem

Entwurf des . in Einnahme und Ausgabe mit 89 17 812 4A

ab, gegen den vo

rjährigen Etat mehr: 1 268 543 6 Die Einnahme

ist im Ordingrium mit 86 300 238 ½ (gegen den vorjährigen Etat mehr 3 565 499 MS), im Extraordinarium mit 2 817 574 4A (weniger

4834052 M0) Sl 010 216.

8 107 596 A160 , 5 919 558 A1). ihre

bekanntlich rechnen bei dem

oder Ueberschüssen.

eingestellt; die Ausgabe im Ordinarium mit (mehr 6h 095 S6), im Extraordinarium mit Die städtischen Werke haben eigenen, besonders festzusetzenden Etats und Stadthaushalts⸗Etat nur mit den etwaigen Zu— Dieselben ergeben insgesammt einen Ueber⸗

schuß von 3 740 709 ½ (gegen das Vorjahr weniger 660 344 4)

Die Etats der

Einnahme und

städtischen Werke balancieren insgesammt in Ausgabe mit 64798 549 66 und würden mit dem

Stadthaushalts. Etat zusammen einen Gesammt Etat der Sta

Berlin von 153 916 361 4 ergeben.

der Etat einem

t Nach längerer Debatte ö aus 15 Mitgliedern bestehenden Ausschuß zur Vor⸗

berathung überwiesen. Die Reiseberichte der Beamten und Lehrer,

welche die Ausste haben, wurden ei

lung in Chicago mit städtischer Unterstützung besucht nem Ausschuß überwiesen, ebenso die Vorlage, be⸗

treffend den Erwerb von Ländereien zur Erweiterung der nördlichen

Rieselfelder.

Bezüglich der Veranstaltung eines Cyelus von

zwölf Doppelvorlefungen über Elektrotechnik für die technischen

Beamten des Magistrats, Deputationen der

die Mitglieder der Verkehrs und der

städtischen Werke sowie auch für die Mit-

glieder des Magistrats und der Stadtverordneten⸗Versammlung hatte

der Magistrat fo

lgenden Antrag an die Stadtverordneten⸗Versamm⸗

lung gerichtet: ‚Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden,

daß durch den schule Dr.

Wedding ein

Professor an der Königlichen Technischen Hoch Cyeluß von 12 Doppelvorlesungen

über den heutigen Stand der Elektrotechnik veranstaltet und zur Be—

streitung des Honorars für Summe von

Unkosten die Rechnungs jahres

hob der Magistrat den Werth hervor,

bei der großen B

technischen Wissenschaft für die technischen Beamten selbst⸗

diese Vorlesungen und der sonstigen 2560 ½ aus den Neberschüssen des 1894/95 bereit gestellt werde. In der Begründung welchen derartige Vorlesungen edeutung und fortschreitenden Entwickelung der ö. wie au

für die städtischen Bauausführungen haben müßte. Der Antrag wurde nach lebhafter Debatte schlleßlich einem Ausschusse von fünf

Mitgliedern zur

(GFortsetzung

n m e

vom 28. Februar, Morgens.

0

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peratur *

Wetter.

Stationen.

Bar. auf 06r u. d. Meeressp. red. in Millim X in O Cel 50 C.

2

dedeckt volkig Schnee Dunst bedeckt Schnee bedeckt heiter

Belmullet .. Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm . , . ersburg Moskau ...

Cork, Queens⸗

Sonntag:

222 8 S d& &

von A. Adam. Beauplan.

Laurin.

750

. ; 22 00pö202t Q *

22 ST &

x N

776

heiter Anfang 76. Uhr. bedeckt wolkig halb bed. bedeckt i) Schnee Dunst bedeckt bedeckt Regen bedeckt bedeckt bedeckt wolkig Schnee bedeckt Dunst . wolkenlos wolkenlos

UI 769 762 757 758 756 757 757

768 761 767 766 766 763 . 4211141 764 Breslau... 762 772 J 66 ) Nachts Schnee. Uebersicht der Witterung.

Die barometrische Depression, welche gestern nörd⸗ lich von Schottland lag, ist ostwärtz nach dem mittleren Norwegen fortgeschritten, während ein

eit.

Neufahrwasser Memel ; K ünster. .. Karlsruhe .. Wiesbaden.

= do E d 2 N DN Q W Q 2 O & O dN O Nd db

i, er z Uhr.

at. Dementsprechend sind über westliche Winde eingetreten, unter deren Einfluß die Temperatur erheblich gestiegen ist. In Deutschland ö. das Wetter vorwiegend trübe bei normalen ärmeverhältnissen; vielfach ist Regen oder Schnee efallen, jedoch nur in geringer Menge. Die West. kannn Deutschlands ist froslfrei, im Osten herrscht noch leichter Frost. Feuchte, milde Witterung dem⸗

ächst w inlich. nichft wahrscheinlich Deutsche Seewarte. 1

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern haus. i nnn Ivanhoe. Romantische

Zentral Europa Gast

hafen.

Sonnabend:

Oper in 4 Akten von Arthur Sullivan. Walter Scott'z gleichnamigem Roman bearbeitet von Julian Sturgis, deutsch von H. Wittmann. In Scene gefetzs vom Ober ⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober ⸗Inspektor Brandt. Sirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr. Schauspiel haus. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Welfgang von Musik von Ludwig van Beethoven, gesetzt vom Ober · Regisseur Max Grube. Kapellmeister Weingartner. Dpernhaus. r Nürnberger Puppe. Komische Oper in 1 Akt

Deutsch von Phantastisches Ballet in (6 Bildern), nach einer Dichtun von Emil Graeb. Musik von ?

Schauspielhaus. Lustspiel kowronnek. Anfang 75 Uhr.

Deutsches Theater. Sonnabend: Die Jüdin von Toledo. Anfang 74 Uhr.

Sonntag, Nachmittags 24 Uhr: Die Weber. Abends 7 br: König Heinrich der Bierte.

Montag: Romeo und Julia.

Berliner Theater. Sonnabend: Der Pfarrer von Firchfeld. Anfang 71 Uhr.

Sonntag, Fachmittags 2 Uhr: Faust. Abends 73 Uhr: König Heinrich.

Montag: König Heinrich.

Lessing · Theater. Sonnabend: (Hedwig Niemann als Gast) serauf: Der Innge von Hennersdorf. Anfang

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthümlichen Preisen: Comtesse ochdruckgebiet über Südwest⸗Europa sich ausgebildet . , . rün.

Hierauf: Montag? Zum b0. Male: Comtesse Guckerl.

Residenz Theater. Direktion: Lautenburg. Sonnabend: LHMStel du in 3 Akten von bearbeitet von Benno Jacobson. ;

Sonntag und folgende Tage: Hotel zum Frei⸗

Friedrich Wilhelmstadtisches Theater. Chausseestraße 265 = 26. Mit großartiger Ausstattung an n von Henri Chivot und Henri Blondeau.

Kostümen, Dekorationen und Requisiten: Der uf von Marius Carman. Anfang 75 Uhr.

Nach Hungerleider.

60. Vorstellung. Egmont. Sonntag: Der Hungerleider.

oethe. w

n Scene ö Nenes Theater. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Letzte Woche 55. Vorstellung. Die des Herrn Franz Tewele. Direktor ( MHonsieur 10 Text von Leuven und A. von Ernst Pasqu. 1 Carr. 3 Aufzügen In Seene gesetzt Vorher: Fenern.

Emil Taubert's, oritz Moszkowski.

Die kranke Richard

61. Vorstellung. 5 Uhr

in 4 Aufzügen von

Tewele. Der Herr Direktor.

Richter von Zalamea.

der Halle. Komische Oper in 3 ville, Siraudin und Koning, Langer. Musik von Ch. Lecocq;, Kapellmeister Federmann.

Ballet⸗Divertissement,

meister J. Reisinger. Der Bettelstudent.

Jungfer Hale.

Hierauf:

uckerl. Abends 71 Uhr: (Hedwig Niemann als

er Junge von Hennersdorf. , .

Sigmund Vorher: Die Bajazzi.

Hotel zum Freihafen. Libre Echane. ) Schwank Georges Feydegu, übersetzt und Anfang 73 Uhr

Benno Jacobson. Musik von 75 Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

einmalige Aufführung: Große Posse mit

Ausstattungs Komödie mit Gesang und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und Louis Herrmann, mit theilweiser Benutzung einer Idee des Mark Twain. Musik von Louis Roth. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Derr Kapellmeister Winns. Anfang 71 Uhr.

Schiff bauerdamm 4 a. / 5.

Luftspiel in 3 Akten von Alexandre Bisson und Deutsch von Ferdinand Groß. von Sigmund Lautenburg. Ein Zündhölzchen zwischen zwei Schwank in 1 Aufzug nach . des H. Honors von Georg Hiltl. Anfang

Sonntag: Abschieds Vorstelluug von Franz Montag: Erster Baumeister⸗

Thenter Unter den Linden. Jultus Fritzsche. Sonnabend: Angot, die Tochter

deutsch von

ierauf:

arranglert vom Ballet Anfang 73 Uhr.

Sonntcg, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen:

Dperette in 3 Akten von

Zell und R. Gene. Musik von Carl Millocker.

Abends 1 Ubr: Angot, die Tochter der

Komische Oper in 3 Akten von

Großes Ballet ⸗Divertissement,

arrangiert vom Balletmeister J. Reisinger.

Adolph Ernst Theater. Sonnabend: Char⸗ leyns Tante. Schwank in 3 Akten von Thomas Repertoirestück des Globe⸗Theaters in Tondon. In Scene gesetzt von Adolph Ernst.

d Tanz in 1 iet e r bs d esang und Tanz in von Ed. Jacobson un 1 F. Roth. Anfang

Bentral⸗ Theater. Alte Jakobstraße Rr. 30. Sonnabend: Benefiz für Bruno Bollmann. Nur Nadfahrer auf Reifen. esang und Tanz in 3

des Gastspiels Der Herr Directeur).

dem Fran⸗

Abend. Der

Direktion:

kten von Clair⸗ Anton

Dirigent: Herr Großes

h. Lecoeq.

Posse mit

Akten

Vorberathung überwiesen.

des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Sonntag und folgende Tage ununterbrochen:

Eine tolle Nacht.

Konzerte.

Konzert / haus. Karl Meder Konzert. Sonnabend: Straus⸗Abend.

Sing · Ahademie. Sonnabend, Anfang 8 Uhr: Konzert des Klaviervirtuosen Joss Vianna da Motta mit dem Phitharmonischen Orchester Dir.: Prof. F. Mannstaedt).

Birkus Renz. Karlstraße. Sonnabend, Abende

präzise 75 Ubr: Novität! Lustige Blatter! Novität! Eigens vom Direktor fran Renz un dem Großherzoglich bessischen Hof ⸗Balletmeister August Siem für Berlin komponierte, mit änzlich neuen fechnischen Apparaten und. Beleuchtungk. Einrichtungen inscenierte Original ⸗Borstellung in 2 Abtheilungen mit den Ausstattungh⸗ Diver⸗ tissements Weltstadtbilder! Anfang prãäzise Abends 7 Uhr. . Sonntag: Zwei Vorstellungen: Nachmittage 4 Uhr: Grosse humoristische Vorstellung (er⸗ mäßigte Preise und 1 Kind unter 10 Jahren freh. Abends 7 Uhr: Lustige Blätter! Montag, den 2. März: Zwei Vorstellungen 2 3 Uhr: Auf Allerhöchsten Befehl: Groste Extra Vorstellung. Auffũhrung roßen milüͤärischen Ausstattungsstücks 1876 / 71. bends 73 Ühr: Luftige Blätter!

Familien ⸗Nachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem . Lieut. Alphont Brauer (Hanau). Eine Tochter: Hrn. Major von Hopffgarten· Heidler (Görlitz).

Gestorben:; Hr. Hauptmann a.

Kamele (Ratzeburg i. L.). Hr. . t. Kurt von Kronenfeldt (Hannover). Hr. hel Ernst Krey (Greifswalb). Hr. Rektor em. Georg Vielitz (Wittstock.

.

Verantwortlicher Redakteur: Si em enroth in Berlin. Verlag der Eppedition (Scholi) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Vetlagk' inset Berlin C, Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

me et er eee eee eee ere nume nee

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 52.

Er st e 8Seitage

Berlin, Freitag, den 28. Februar

Prenszischer Landtag. Herrenhaus. .

4. Sitzung vom 27. Februar 1896.

. den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden.

ur Berathung gelangt der Gesetzen twurf, betreffend n nerbenrecht bei Renten- und Ansiedelungs⸗ gütern, ;

Berichterstatter Graf von Pfeil Hausdorf referiert namens der Kommission über die allgemeinen Gesichtspunkte, welche der Vorlage zu Grunde liegen, und empfiehlt die Annahme der von der Kommission beschlossenen Abänderungen.

Nach 51 werden durch Eintragung der Anerbenguts— eigenschaft im Grundbuch Anerbengüter alle Rentengüter, welche auf Grund der Rentengütergesetze vom 27. Juni 1890 und vom 7. Juli 1891 begründet sind oder künftig begründet werden, sowie alle Ansiedlerstellen, welche nach dem An⸗ siedelungsgesetz für Westpreußen und Posen ausgegeben sind oder künftig ausgegeben werden.

Bei diesem Paragraphen läßt der Präsident zunächst eine Generaldiskussion zu.

Freiherr von Durant dankt der Regierung für die Ein⸗ bringung der Vorlage, welche ein erster Schritt zur Entlastung des Grundbesitzes sei, und bittet, die beschränkte Geltungsdauer der- selben bald auf, die ganze. Monarchie auszudehnen. Hätte man seiner Zeit bei der Landgüterordnung bereits das Anerbenrecht ein⸗ geführt., so wären viele Güter in der Familie erhalten, geblieben und nicht in andere Hände gefallen. So aber habe die Landgüter⸗ ordnung nur einem Theil der Fandwirthschaft zum Segen gereicht. Mit der liberalen, manchesterlichen Theorie müsse die Gescgsebuns brechen, der Schwache müsse gesetzlich geschützt werden. Cin, be⸗ fonderer Vortheil der Vorlage sel die Möglichkeit der Abfindung der Miterben durch Renten und die Möglichkeit, daß die Renten der Abfindungen. durch die Rentenbank in Kapital verwandelt werden können. Mit den Aenderungen der Kommission, wie z. B. mit der Beschränkung der Befugnisse der Generalkommissionen, seien seine Freunde einverstanden. Redner empfiehlt schließlich die von der Kom⸗ mission beantragte Resolution, wodurch die Regierung ersucht werden soll, Gesetzentwürfe vorzulegen, welche für den gesammten land wirthschaftlichen Grundbesitz a. das Anerbenrecht einführen und auf die Umwandlung der Hypotheken, und, Grundschulden in Renten schulden mit Amertisationszwang hinwirken, b. der realen Verschul⸗ dung Grenzen ziehen, e. die Bildung besonders mittlerer Fidei⸗ kommisse erleichtern.

Ober Bürgermeister Westerburg - Cassel stimmt der Tendenz der Vorlage, die Lage der, Landwirthschaft. zu verbessern, zu, fann aber doch nicht dafür stimmen, weil die erwarteten günstigen Folgen nicht eintreten würden, sondern die Einführung des Anerben⸗ rechtz für die Landwirthschaft schädlich wirken werde. In Landestheilen, wo das Anerbenrecht noch gar nicht bekannt sei, werde man nur Un⸗ zufriedenheit erreichen. Er sei prinzipiell gegen die gesetzliche Fest⸗ legung des Anerbenrechts überhaupt und berufe sich dabei auf die Autoritãt des Reichsgerichts Raths Bähr. Das Anerbenrecht sei keineswegs, wie man behaupte, deutschrechtlichen, sondern römisch-⸗recht. lichen Ursprungs. Es handle sich nicht um die Theilbarkeit eines Gutes, sondern um die Gleichheit des Erbrechts, und diese dürfe nicht perändert werden. Nach den Erfahrungen in Süddeutschland und . könne auch ohne Anerbenrecht die Zersplitterung des Grund⸗

. vermieden werden. Der Werth des Grund und Bodens werde durch das Anerbenrecht künstlich gesteigert werden. Ein weiterer wirthschaftlicher Nachtheil werde es sein, daß den Erben das Gut gleichsam in die Wiege gelegt werde, ohne daß es eigener Anstrengung bedürfe, um sich etwas zu erwerben. Was solle mit all den Abfind⸗ lingen geschehen ? Sie würden das Proletariat vermehren, sie seien die geborenen Objekte für die Sozialdemokratie. Statt dessen müsse man möͤglichst viele selbständige wirthschaftliche Existenzen schaffen. Lehne er die Vorlage mit ihrem beschränkteren Geltungskreis ab, so müsse er natürlich um so mehr gegen die Resolution sein.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich kann auf die Beweisgründe des Vorredners nicht eingehend erwidern, da ich zu meinem Bedauern viele seiner Ausführungen von diesem Platz hier nicht habe verstehen können. Aber ich glaube doch genügend von seinen Ausführungen verstanden zu haben, um einige Gegenbemerkungen machen zu können.

Herr Ober⸗Bürgermeister Westerburg sagte: wenn es sich bloß um das vorliegende Gesetz handelte, so könnte man ja vielleicht zu⸗ stimmen, weil es sich hier wesentlich um das fiskalische Interesse handelt, und ebenso hat Herr Freiherr von Durant bezüglich dieses Gesetzes das fiskalische Interesse in den Vordergrund gestellt. Meine Herren, wenn hier allerdings auch ein fiskalisches Interesse bei den Rentengũtern konkurriert, so ist dasselbe doch durchaus nicht das entscheidende; denn hätten wir bei Gelegenheit der Bildung der Rentengüter fiskalische Interessen verfolgen wollen, dann wäre es vorsichtiger gewesen, von dieser Bildung überhaupt abzusehen. Daß ein gewisses fiskalisches Risiko in der Bildung der Rentengüter, in der Umwandlung der Renten in Rentenbankrenten und Rentenbriefe mit Garantie des Staats liegt, darüber sind wir uns von vornherein klar gewesen. Wir haben aber geglaubt, eine Kulturaufgabe zu erfüllen, wenn wir auf dem Wege der Rentenbildung die Herstellung und Erhaltung des kleineren und mittleren bäuerlichen Grundbesitzes befördern. Nun stehen wir hier vor der Frage, wie sollen die Güter erhalten werden, die wir auf diese Weise gebildet haben, und da allerdings sagen wir uns: wenn das Landrecht oder das römische Recht für diese Güter in Rechtskraft bleibt, so ist neben dem fiskalischen Interesse wegen der eintretenden Gefahr der Leistungsunfähigkeit infolge dieses Erbrechts auch der Bestand des Gutes selbst gefährdet. (Sehr richtig) Daher ist das fiskalische Interesse zwar nicht ohne Bedeutung, es steht aber nicht im Widerspruch, sondern deckt sich mit dem Kulturinteresse, das wir hier verfolgen. Meine Herren, der Herr Vorredner sagt selbst = und ich verstehe das ganz gut, weil ich auch in diesen Ländern gelebt habe —, er sei ein Mann des fränkischen Rechts, und daher könne er sich in diese Gesetzgebung nicht so recht hineinfinden. Da muß ich einen Vorbehalt machen: es hanbelt sich hier nicht um den Gegensatz im deutschen Recht, der sächsischen Rechtsauffassung und des fränkischen Rechts nein, in der engeren jetzigen Heimath des Herrn Ober ⸗Bürger meisters von Cassel ist in Ganzen dieselbe Rechtsanschauung herrschend, welche wir hier nicht zu gemeinem Recht machen wollen. Ich bin Mitglied des Provinzial ⸗Landtags von Hessen gewesen, als das Höfe⸗

recht, die Einführung der Höferolle, berathen wurde, und wenn damals die Königliche Staatsregierung durch den Mund des damaligen Herrn Ober ⸗Präsidenten sich nicht so entschieden dagegen erklärt hätte, so war wohl sicher in dem kurhessischen Provinzial ⸗Landtag selbst ein⸗ schließlich der Mitglieder aus Frankfurt und Nassau eine Mehrheit dafür vorhanden gewesen, dieses Höferecht gewissermaßen um⸗ zukehren und zu sagen: wer sich nicht ausdrücklich aus⸗ tragen läßt, ist von selbst dem Höfegesetz unterworfen. Das war die Rechtsauffassung in Kurhessen. Ich habe das schon oft aufgeführt, daß das fränkische Recht in dieser Beziehung mit dem sächsischen garnicht in Widerspruch steht, sondern daß ganz andere Gründe, die ich gelegentlich neulich berührt habe, in denjenigen Ländern, die südlich vom römischen ... graben liegen, die Naturaltheilung von Grund und Boden und die Auftheilung unter den Erben herbei—⸗ geführt haben.

Ich hörte den Ausdruck glebae adscripti. Ich greife gleich diesen Ausdruck heraus, weil wir ihn ja schon so vielfach in den gegnerischen Blättern lesen und die Sache so dargestellt wird, als wenn wir gewissermaßen durch die Einführung des Anerbenrechts eine Art neuer Erbunterthänigkeit einführen wollten. Was thun wir denn hier? Wir thun ja nichts weiter als ein neues Intestaterbrecht ein⸗ führen, welches in keiner Weise die Testierfreiheit und die Disposition unter Lebenden beschränkt. Wie kann man da solchen Ausdruck gebrauchen und solche Gesichtspunkte in den Vordergrund schieben! Die einzige Frage, die wir zu entscheiden haben, ist die: Ist dies Intestaterbrecht den wirthschaftlichen und sozialen Auffassungen der Betheiligten in dubio entsprechend und entspricht es großen, ander⸗ weitigen Staatsinteressen? Nun, meine Herren, wissen wir doch aus der Statistik, die jetzt im Landwirthschafts⸗Ministerium bearbeitet wird, daß in dem größeren Theil von ganz Norddeutsch2 land, dort, wo das Landrecht und das römische Recht solange geherrscht haben, doch die wirthschaftliche Nothwendigkeit dahin geführt hat, durch Ehestiftungen, Gutsübergabevertheilungen und sonstige Formen dasjenige zu sichern, was wir hier als den vermuthlichen Willen der Betheiligten hinstellen und zum Intestaterbrecht erheben. Wir üben also keinen Zwang aus, wir legen den betheiligten Gutsbesitzern auch keinen unnatürlichen Druck auf. Umgekehrt; wir befreien sie von dem unnatürlichen Zwang der heutigen Gesetzgebung, die sie zwingt, Verträge zu machen oder testa— mentarische Bestimmungen eintreten zu lassen, um denselben Zweck zu erreichen, der hier durch das Gesetz erreicht wird. Das ist die einzige Frage, die man zu beurtheilen hat.

Nun sagt man: Dies System ist doch ein ungerechtes den abgefundenen Erben gegenüber; es ist eine neue Ungleichheit unter den Kindern. Meine Herren, ich habe darauf schon früher geantwortet und kann heute nur wiederholen, daß nach meinen Erfahrungen dies römische Erbrecht bei den Grundstücken, die ihrer Natur nach garnicht getheilt werden können, nicht paßt, in der Rheinebene kann ich den Morgen noch zehnmal wieder theilen, und jeder Theil hat noch eine gewisse Bedeutung; aber in Norddeutschland in unseren Verhältnissen ist ein Gut, welches bestimmte Gebäude hat, bestimmte Stallungen, bestimmte Scheunen, und zu dem eine größere Zahl von Land gehört, naturgemäß untheilbar. (Sehr richtig) Wenn man aber das Gut nicht theilen kann, wenn die Erben gezwungen sind, es einem zu überlassen, dann, sage ich, ist das römische und landrechtliche Erbrecht in seiner krassen Durchführung die Privilegierung der ersten Generation. (Sehr richtig) Denn, meine Herren, in der zweiten Generation ist oft mehr zu theilen. (Sehr richtig) Sehen Sie sich einmal die Rentengüter an! Welche Rentenlast übernehmen die kleinen Ansiedler! Meistens genügt die Rente noch nicht einmal; sie haben nicht die Baarmittel, zu bauen, sie haben oft nicht die genügenden Mittel, um gleich ein vollständiges Vieh Inventar anzuschaffen; sie müssen oft noch Hypotheken hinter den Renten aufnehmen. Wenn da schon die erste Generation bei der Theilung nicht mehr viel bekommt, bekommt die zweite Generation doch nichts mehr. (Sehr richtig! Hört! hörth Wie aber in dem Gebiete des Anerbenrechts! Z. B. meiner Heimath, in Osnabrück, schon? Gewiß wird der Anerbe da ftark bevorzugt; aber wie betrachtet er sich? Er betrachtet sich, selbst wenn die Eltern todt sind und das Gut angenommen ist, mehr noch als Verwalter eines Familienguts; er hilft den heraus⸗ gegangenen Brüdern und Schwestern, der Hof bleibt ihnen immer gewissermaßen eine Reservestellung und da die Verschuldung bei diesen Gütern infolge der geringeren Abfindung weit geringer ist, ist auch viel eher die Möglichkeit vorhanden, baare Kapitalien zu ersparen und sie zur Abfindung der übrigen Kinder mit zu verwenden, ohne das Grundstück selbst für alle Zukunft mit Hypotheken zu belasten. Also, meine Herren, wir thun hier nichts Gewaltsames, sondern es ist endlich die Zeit gekommen, wo wir nicht mehr unter dem Druck des formalistischen römischen Rechts stehen, welches auf vielen Gebieten höchst heilsam, auf diesem Gebiete nach meiner Meinung den natürlichen Verhältnissen in Deutschland nicht entsprach; wir sind endlich dahin gekommen, um unser Recht aus unseren eigenen Verhältnissen heraus zu konstruieren und das wir sind selbstbewußt und stark genug geworden dürfen wir uns heute in Deutschland erlauben.

Meine Herren, nun sagt der Herr Vorredner, das Anerbenrecht hätte den schweren Nachtheil, daß gewissermaßen wenn ich ihn recht verstanden habe der Anerbe von vornherein als der prädestinierte Nachfolger das Gut in seine Wiege gelegt bekäme, und er sich infolgedessen ge⸗ wissermaßen als der Herr des Hofs ansehe. Das ist vollkommen richtig; das kann ich nicht ganz bestreiten, aber es ist kein zutreffender Einwand gegen dies hier vorliegende Gesetz; denn dem Vater steht es immer zu, wenn der älteste Sohn die körperlichen und geistigen Qualitäten nicht hat, oder wenn er sich in seinem Be⸗ tragen nicht danach anläßt, einen jüngeren Sohn zu nehmen. Es ist also in dieser Beziehung für den Anerben kein wohlerworbenes Recht gegeben, das Gut zu erhalten. Ich halte es auch nach meinen Erfahrungen für sehr nöthig, daß der Vater die

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Befugniß hat, unter den Söhnen den Geeignesten auszuwählen, und, wenn es nothwendig ist, auch den ältesten Sohn zu übergehen. Ja, ich gehe noch weiter! Wenn man das einführen könnte, was man wohl gegenüber den im allgemeinen vorhandenen Sitten nicht einführen kann, daß das Minorat die Regel wäre, so würde ich das Minorat dem Majorat für kleine bäuerliche Besitzungen weit vorziehen.

Meine Herren, der Herr Vorredner hat nun erhebliche Bedenken getragen, sich auf dies Gesetz einzulassen, weil er sagt: Die Regierung sowohl wie die Kommission und das Herrenhaus haben sich auf den Standpunkt gestellt, daß dies der erste Schritt sei; man will weiter gehen, man will das ganze Land diesem Anerben recht unterwerfen. Ja gewiß, ich glaube auch, daß die Inten . tionen der Königlichen Staatsregierung dahin gehen, hier nur den ersten Schritt zu thun und nach und nach dieses Anerbenrecht auch auf andere Landestheile auszudehnen. Aber, meine Herren, das sage ich ausdrücklich gegenüber dem Wortlaut der wohl wahr⸗ scheinlich nicht so gemeinten Resolution. Ich glaube nicht, daß es die Meinung der Staatsregierung ist, dies An⸗ erbenrecht unbedingt auf das ganze Land auszudehnen, sondern man wird unterfuchen müssen, wo die wirthschaftlichen Ver= hältnisse dem entsprechend liegen, wo die Sitte und Gewohnheit noch erhalten ist, daß einer das Gut unter Abfindung der übrigen Erben übernimmt. Ich halte ein Intestaterbrecht auf der Grundlage des Anerbenrechts für diejenigen Landestheile in Nassau und am Rhein, wo schon seit Jahrhunderten die Naturaltheilung vollständig Sitte und Gewohnheit ist und dem Rechtsgefühl des Volkes auch vollständig entspricht, für durchaus unzweckmäßig und unrichtig. Ich glaube, daß man da höchstens ein fakultatives Anerbenrecht einführen kann, aber es regelrecht als Intestaterbrecht in diesen Ländern einzuführen, das halte ich nicht für ausführbar. Aber ich kenne noch andere Landes theile, wo das sehr schwer sein wird, beispielsweise wird in einem Theil unserer Elb⸗ und Wesermarschen und der holsteinischen Marschen die Sache immer schon sehr zweifelhaft.

Aber darüber, glaube ich, kann kein Zweifel sein, daß in dem größten Theil der preußischen Monarchie das Anerbenrecht das natürliche Intestatrecht sein würde (Bravo, und wir werden daher allerdings der Frage nachgehen müssen, ob es nicht zweckmäßiger ist, auch für solche Landestheile das Anerbenrecht später ebenso zu be—⸗ handeln.

Meine Herren, vor kurzem hat der Provinzial ⸗Landtag von Westfalen, wie ich höre, Beschlüsse gefaßt wegen Aenderung der Höferollegesetzgebung, die ganz auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs stehen, nur mit einer Ausnahme allerdings, die ich als Finanz⸗Minister nicht annehmen kann, worauf ich aber zur Zeit nicht eingehen will. (Heiterkeit)

Dort haben wir also die Bezeugung des Provinzal Landtages einer bedeutenden Provinz, die sagt: wir wünschen dieselben Rechtsgrundlagen, die hier in dem Gesetz enthalten sind, und ich bin überzeugt, derartige Aussprüche sachkundiger Personen aus verschiedenen Landestheilen kann man noch sehr viele beibringen. Wenn demgegenüber sich nun der Herr Vorredner auf Autoritäten berufen hat, so muß ich sagen: die Autorität des Professors Brentano für unsere hiesigen bäuerlichen Verhältnisse liegt bei mir nicht schwer, so sehr ich ihn auch sonst schätze; ich verlasse mich da mehr auf die praktischen Erfahrungen der Männer, die in solchen Gebieten gelebt haben oder leben, als auf die Anschauungen eines Professors, der meines Wissens sich diese Dinge nie mit eigenen Augen angesehen hat. (Heiterkeit)

Ich glaube, daß der Herr Vorredner auch den Geheimen Rath und früheren Minister von Schaeffle erwähnt hat, wenn ich recht verstanden habe. Ja, meine Herren, von Schaeffle erklärt sich aller⸗ dings gegen das Anerbenrecht, aber nur deswegen, weil er sagt: dasselbe geht nicht weit genug. Das Wesentliche ist die Einführung einer Ver⸗ schuldungsgrenze auf die Hälfte des Gutswerths. Das wäre eine ganz andere Beschränkung, meine Herren, und ich weiß nicht, ob in dieser Beziehung nicht Schaeffle schließlich Recht behalten wird. Zur Zeit steht die Frage nicht auf der Tagesordnung; aber solche Motive können doch nicht als Autorität gegen das Anerbenrecht geltend gemacht werden. Außerdem ist Schaeffle ein Süddeutscher, der die Verhältnisse, die wir im Norden . wohl aus eigenem Studium und eigener Anschauung wenig ennt.

Meine Herren, ich habe schon früher gesagt: wir sind auf diesem Gebiete in der Zeit der Revision. Gewiß, die Geister scheiden sich; die einen bleiben stehen auf den her⸗ gebrachten römischen und landrechtlichen Rechtsanschauungen, halten die absolute Freiheit und das jus utendi vel abutendi dominii, die Parzellensouveränetät, für das allein Richtige. Die anderen fassen die Bedeutung des Grundbesitzes anders auf; sie glauben nicht, daß es rathsam ist, den Grundbesitz allen rechtlichen Bestim mungen zu unterwerfen, wie den Mobiliarbesitz; sie wollen nicht, daß der Grundbesitz rein den Charakter einer Waarg annimmt, sie wollen mit allen Kräften die wachsende gefahrdrohende, uns Alle erschreckende Verschuldung des Grund und Bodens zu verhüten suchen. Sie erblicken in dem verkehrten Erbrecht einen der Hauptgründe der Verschuldung, und sie fragen sich daher: können wir bei den hergebrachten landläufigen Anschauungen stehen bleiben, oder müssen wir aus der Erfahrung lernen und diejenigen Maß- nahmen ergreifen, die uns geboten scheinen? Diese Anschauung geht weiter davon aus, daß der Grund und Boden doch auch eine ganz andere Beziehung zur gesammten Gesellschaft und Gesellschaftsordnung und zum Staat hat, wie irgend ein Glas Bier oder ein Zehnmarkstück, und sie sagen, es ist durchaus nicht zutreffend, daß dieselben Rechtsprinzipien ohne Wahl und ohne Qual auf jede Form des Eigenthums angewendet werden müssen. Wer die Geschichte des Rechts kennt, namentlich des Grund und Bodens, der weiß ja, wie das Recht sich mit den wirthschaftlichen Verhältnissen und den sozialen Aufgaben des Grund und Bodens stetig verändert hat.

Warum sollen wir denn nun immer auf derselben Stelle bleiben und schließlich einem Abgrund zusteuern! (Lebhaftes Bravo.)