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Veranlassung, sie zu machen; aus meiner Initiative werde ich es nicht thun. Das habe ich wiederholt ausgesprochen, und dabei werde ich bleiben.
Nun, meine Herren, das Ordensgesetz. Der Herr Abg. Roeren hat gesagt: der Kompromißstandpunkt, den ich hervorgehoben hätte, sei nicht richtig; die Kirche habe seiner Zeit die Aufhebung aller Be⸗ schränkungen in Bezug auf die katholischen Orden gewünscht, der Staat habe aber diesen Wunsch nicht erfüllt, er sei nicht soweit gegangen; jetzt wäre es doch wohl an der Zeit, daß — wiederum — der Staat die Initiative ergreife, um die katholische Kirche von diesen ihr angeblich so ungemein drückenden Fesseln zu befreien. Nun, meine Herren, was die Handhabung des Gesetzes anlangt, so glaube ich in der That, daß der Superlativ, in dem der Herr Abg. Roeren sprach, daß nämlich die Orden, namentlich auch die weiblichen Orden in ihrer Liebes- thätigkeit vom Staat behandelt würden wie nur Verbrecher, absolut unbegründet ist. (Widerspruch im Zentrum) Das kann ich Ihnen nachweisen. Wir hatten vor dem Kulturkampf im Jahre 1873 914 Niederlassungen in Preußen mit 8795 Mitgliedern. Im Jahre 1875 nach Erlaß des ersten Ordensgesetzes blieben noch 596 Riederlassungen bestehen. Im Jahre 1887 hatten wir S8g0 Niederlassungen und 8305 Mitglieder; im Jahre 1889 schon 988 Niederlassungen und 10428 Mitglieder (hört, hört h, also weit mehr als wir vor dem Ordensgesetz überhaupt gehabt haben; und im Jahre 1893 waren vorhanden 1215 Nieder⸗ lassungen und 14 044 Mitglieder. Danach sind zur Zeit 301 Nieder⸗ laffungen und b249 Mitglieder mehr vorhanden als beim Beginn des Kulturkampfs. (Hört! hört h)
Also, meine Herren, wie Verbrecher werden die Orden nicht behandelt! (Zuruf und Widerspruch im Zentrum.)
Nun, meine Herren, könnte man ja fragen: warum hat der Staat denn das Ordensgesetz überhaupt erlassen? Zunächst mache ich darauf aufmerksam: nennen Sie mir irgend einen Staat, auch einen solchen, in dem die katholische Bevölkerung das Uebergewicht hat, in welchem keine Beschränkung der Orden stattfände! — Es giebt einen solchen Staat nicht!
Ja, ich gehe weiter: einer Ihrer früheren Fraktionsgenossen, der verewigt ist, hat kurz vor seinem Tode gesagt: ‚In Preußen steht die katholische Kirche besser wie in irgend einem Staat, in dem die Mehrheit der Bevölkerung katholisch ist. Meine Herren, das ist voll⸗ kommen zutreffend und ist namentlich auch zutreffend auf dem Gebiete des Ordenswesens. Meine Herren, die Staaten haben ein Interesse daran, das Ordenswesen zu kontrolieren. Wenn ein Staat, dessen Bevölkerung zu 2/3 evangelisch ist, solche Beftimmungen aufrecht er⸗ hält, dann beruft er sich — soweit ich mich der Verhandlung bei dem Ordensgesetz seiner Zeit entsinne — darauf, daß iwar nicht alle, aber doch zahlreiche katholische Orden sich erfahrungsmäßig als Propaganda gegen die evangelische Kirche erwiesen haben. Sehr richtig! links. Widerspruch im Zentrum.) Daß da der Staat im Interesse der Aufrechterhaltung des konfessionellen Friedens seine Hand darüber hält, ist ganz natürlich. Es handelt sich nur darum, daß diese Aufsicht des Staats gerecht und billig und milde gehand⸗ habt wird — und das geschieht in vollem Maße.
Auch der Fall aus Kleve, den Herr Abg. Roeren angefübrt hat, liegt doch etwas anders, als er ihn vorgetragen. Die Sache liegt nach meinen Ermittelungen thatsächlich folgendermaßen. Die seit 1891 in Kleve bestehende Niederlassung diente der Leitung einer Kleinkinderschule. Ohne die staatliche Genehmigung auch nur nach— gesucht zu haben, dehnte die Niederlassung ihre Thätigkeit auf die Leitung einer Handarbeitsschule für schulpflich tige und für nicht mehr schulpflichtige Kinder aus. Als Entschuldigung der Schwestern — das will ich im Interesse der Gerechtigkeit doch sagen — bezũglich der Unterlassung der Einholung der staatlichen Genehmigung mag angesehen werden, daß der Lokal⸗-Schulinspektor und Dechant den Schwestern seinerzeit die Ertheilung des Unterrichts erlaubt bat. Richtig war das nicht; aber die Schwestern will ich damit entschuldigen. Der Dechant hat zweifellos falsch gehandelt — vielleicht auch bona fide, meine Herren; das weiß ich nicht, ich bin weit entfernt, das zu bestreiten. Aber falsch und ungesetzlich war es gehandelt. Nachdem nun in der letzten Session des Abgeordneten hauses der Herr Abg. von Eynern einen ähnlichen Fall, ich glaube in Brakel, hier besprochen hat, wurde die Regierung in Düsseldorf von mir auf den Klewer Fall, der in den Zeitungen gestanden hatte, auf⸗ merksam gemacht, obgleich eine Beschwerde an mich nicht gelangt war, und die Regierung veranlaßte die Oberin zur Stellung eines Antrags auf staatliche Genehmigung der Ausdehnung der Ordens ⸗ thätigkeit auf die Leitung des Handarbeitsunterrichts. Nun haben wir dem Antrage stattgegeben, soweit als es das Gesetz gestattet, nãmlich wir haben die Leitung einer Handarbeitsschule für nicht mehr schul— pflichtige Kinder zugestanden. Die Regierung wurde darauf hingewiesen, daß schulpflichtige Kinder den Handarbeitsunterricht nicht mehr besuchen dürfen, denn das ist durch das Gesetz ausdrücklich verboten. Meine Herren, ist diese Behandlung wirklich eine Behandlung der Schwestern, als ob sie Verbrecherinnen wären?! Ich frage die Herren und berufe mich auf das Urtheil des ganzen Hauses, ob dieser superlativische Ausdruck hier begründet ist. — Er ist sicher vollkommen unbegründet.
Nun, meine Herren, will ich Ihnen auch sagen, warum wir nicht Anlaß nebmen, das Gesetz abzuãndern. Wenn Sie glauben, daß das Gesetz abgeändert werden muß, so liegt die Verpflichtung, die Initiative ju ergreifen, bei Ihnen, nicht bei uns; wir haben gar kein Interesse daran. Wir hätten ein Interesse, wenn das Gesetz uns nöthigte, ungerecht gegen Sie und Ihre Kirche vorzugehen. Das thut es nicht, und wir thun es erst recht nicht, denn wir mildern jede Schärfe des Gesetzes, wo wir können, soweit es mit den staat⸗ lichen Gesichtspunkten und dem öffentlichen Interesse vereinbar ist. Wollen Sie das Gesetz beseitigen, — nun gut, so sehen Sie zu, ob Sie aus Ihrer Initiative heraus für einen Gesetzentwurf die Mehr— heit dieses hohen Hauses und die Mehrheit des Herrenhauses bekommen. Wir werden die Sache gehen lassen, und dann werden wir im Staats⸗ Ministerium in Erwägung nehmen, ob einem solchen Gesetze die staat⸗ lichs Zustimmung und die Sanktionierung zu verschaffen ist. Das ist der rechte Weg; diesen Weg mögen Sie gehen. Wir werden Ihnen dabei nicht entgegen sein; im Gegentheil, es ist sehr wohl möglich, wenn das Gesetz so ausfällt, wie es im staatlichen Interesse erforderlich ist, daß dann auch die Staatsregierung in der Lage ist, Ibrem Antrage zuzustimmen.
Abg. Dr. r, , Für die protestantische Bevölkerung ist
die Vermehrung der katholischen Ordensniederlassungen nicht angenehm. Wenn das Gesetz über die kirchliche Vermögensverwaltung gut
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Diese Behauptung ist von Anfang bis Auf die Denunziation des Kreis ˖ Schul= urger zu Schroda erwidere ich, daß und Kommunionurterricht meine Vikare ertheilen. ch als unbegründet erwies, über sie habe ich sofort angeordnet, daß dieselben nach wie por den deutschen Kindern den Kommunionunterricht in deutscher Sprache ertheilen, und ich werde dafür Sorge tragen, daß sie meiner Anordnung nachkommen.
Abg. von Eynern: Was den Abg. Dasbach betrifft, so macht es mir immer Freude, wenn das Zentrum ihn gegen mich
Schluß nach 4m / Uhr. Naächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. Kultus Etat.)
Beichtunterricht ertheilt werde.
n man seine Aufhebung vom Staat nicht verlangen, zu Ende objektiv unwahr.
eint: wohin käme es, wenn das Zentrum nicht Wacht also damit an, daß das Zentrum für das katholische Die katholische Kirche ist durch Staatszuwendun nftigt als die ebangelische. eweis der polonisierenden Agitation Die Bamberger sind allerdings davor bewahrt ge⸗ n begann erst später, Kinder den Sinn religiöser Sprüche Sprache nicht verstehen, damit ab: wenn nur können! tation nicht geleugnet werden. stellen muß das pädagogische
funktioniert, kan err Bachem m ielte; er erkennt Volk nöthig sei. gen verhältnißmäßig mehr be von Jazdzewski der Geistlichen. blieben, die polonisierende Agitatio nwand, daß deutsche
arochie den Beicht⸗ ls eine Beschwerde, welche si vermißt den an mich kam, Ein Propst schnitt den Ei in polnischer
ganzen polnischen Geschichte kann die Agi Bei Besetzung der Kreis. Schulaufsichts vornehmlich berücksichtigt werden. Kreis ⸗Schulinspektor eten Lokal⸗Schulinspektor stehen? die Aufsficht in der Schule haben, meinheit gegenüber etwaigen Strömun plizierten Schulverhältnisse lassen sich als durch ein allgemeines Schulgesetz. esetzes hat die Staats sch, daß bei uns am mei sich nur andere Länder ansehen. ozialdemokratischen Tendenzen in keiner sollte eigentlich sagen, die Kirche h sie den z 166 entbehren kann.
n Stellung in die Defensive gedrängt worden; s heute Herr Roeren schon der langen Debatten müde war. Das ist ein Erfolg der Thätigkeit meines Freu ) bemängelt das Ges d das Ordensgesetz. Der § 166 sei gegen⸗ ssion durch eine andere nöthiger, wie Thümmel sel schon vor zehn Jahren wegen kraments der katholischen Kirche heil sei nur vom Reichsgericht aufgehoben mel sich der Oeffentlichkeit nicht . Priester
seminaristisch
Der Staat muß damit er die Interessen der Allge⸗ en wahren esser von Fall zu Fall regeln Die Einbringung des Schul⸗ Herrn Stöcker bestreite sten Umsturzelemente vorhanden sind; er soll istenz des § 166 hat die eise zurückgehalten. at ein so starkes Fundament, daß Das Zentrum ist jetzt aus seiner der Erfolg
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Der antichretische Pfandgläubiger, welcher aus dem Einkommen des verpfändeten Grundstücks die Zinsen an die Hypothekengläubiger zahlt und sich von diesen dafür ihre Ansprüche auf die von ihm empfangenen Zinsen zedieren läßt, erlangt, nach einem Urtheil des Reichsgericht“, V. Jivilsenats, vom 30. November 1895, im Gebiet des Preußischen Allgemeinen Landrechts dadurch keinerlei Rechte; der Zession
autorität geschãdigt.
Zinsenzahlung trotz der Aus⸗ als Tilgungsakt anzusehen. antichretische Pfandgläubiger eines Grundstücks, X 1 Verwaltung dst desselben die laufenden Hypothekenzinsen an den ersten ssion seiner dinglichen Zinsenforderungsrecht Das Grundstück kam sodann zur Subhastation, belegung beanspruchte E, daß die ih den Kaufgeldern gezahlt würden. Hypothekengläubiger angefochtene für unbegründet erachtet, indem es begründend ausführte: § 139 1 20 A. L. R. als antichretischer verpfändete ordnungsmäßig
„hatte während
Grundstũcks Einkünften
ndes von Eynern. Abg. Kirsch (Zentr etz über die kirchliche Vermögensverwaltung un über Beschimpfungen einer Konfe der Fall Thümmel zeige. Beschimpfung eines Sa bestraft worden, das Urt worden, weil es annahm, daß Thüm bewußt gewesen sei.
gläubiger gegen Ze und bei der Kaufgelder⸗ m zedierten Zinsenforderungen aus öfen Dieser von einem ausgefallenen öffentlicher Anspruch wurde vom Reichsgericht klagte (.) war nach
Wegen seiner Broschüre andgläubiger
und Laienrichter“ sei Thümmel auch bestraft worden. nicht als Richter gesprochen, im Beruf komme es bei der Thätigkeit Redner bestreitet die Angaben des n und katholischen Schüler Weß Geistes Kind der könne man daraus entnehmen, daß sondern auch tendenziöse
verpflichtet, Grundstãck
sondern als Ab⸗ des Eigenthümers
denburg habe hier n geordneter; auf die Stellung der Abgeordneten nicht an. von Eynern über die Anzahl der evangelische und Lehrer der Düsseldorfer Gymnasien. Schultes'sche Geschichtskalender sei, nicht auf Thatsachen beschränke, Kritiken gegen die katholische Kirche daran knüpfe. Auf die 1 Eynern nicht berufen.
ch Zentr.) kommt auf die Dortmunder Wahl behauptet, daß vom Zentrum Wahlenthaltung proklamiert worden sei, weil die Nationalliberalen immer gegen das 3 nn es sich um die Bekãmpfung eines Sozial⸗ enn die Zentrumsmitglieder für Redner will noch Nationalliberalen vor⸗ Präsidenten Krause daran verhindert, Etat nichts zu thun habe, und geht Er könne nicht ein⸗
n Realforderungen berücksichtigte und die dnung des Grundbuchs zur Bejahlung Bei dieser Verwendung der Einkünfte han — Wie der hekenzinsen keine Eigenthümer⸗ gten Gläubigers kein Pfandrecht o kann auch der antichretische Hypothekengläubigers, die er epflichten hat ertheilen lassen,
auf dem Grundstücke ruhende Einkünfte gemäß der R der Zinsen verwendete. delt? er als Bevollmächtigter des Schuldners. Letztere durch Zahlung von Hypot hypothek oder durch Zession des befriedi an dem Grundstück erwerben kann, s fandgläubiger aus einer Zession ich unter Verletzung seiner Rechte nicht erlangen.“
— Der 5 5. Mai 1872:
könne sich Herr vor
zurück und
41 des Preußischen Eigenthum⸗Erwerbe⸗Gesetzes vom Hat der Erwerber eines Grundstücks die auf demfelben haftende Hypothek in Anrechnung auf das Kaufgeld nommen, so erlangt der Gläubiger gegen den Erwerber die persön⸗ auch wenn er dem Uebernahmevertrag nicht beigetreten ach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, ß bei Kaufverträgen, sondern auch bei insbesondere Schuldübernahme seitens t ausdrücklichen Worten erklärt zu halt des Veräußerungs⸗ auschpreises
aufgetreten seien, auch we demokraten handelte. Ungeziefer, daß man si weitere Wahlgeschichten über das Verhalten der bringen, wird aber vom Vize⸗ weil diese Sache mit dem Kultus⸗ rage des Volksschulgesetzes über. ch ein Schulgesetz die Grundlagen des preußischen chstens ein Sturm in den Tintenfässern, Versammlungen und Resolutionen wären die Folge, chüttere aber nicht den Sturms der Rationalliberalen gegen ein mit Gesetz müsse man sich die
Halte man d ch ihnen so fern halte?
liche Klage, ist — findet n vom 4. Januar 1896, nicht blo Veräußerungsverträgen, Tausch verträgen Anwendung.
des Erwerbers braucht nicht mi werden; es genügt, daß dieselbe aus dem In geschäfts, insbesondere aus der Belegung des Kauf oder T sich ergiebt.
— Nach § 42 Abs. sorgniß der Befangenheit die Ablehnun statt, wenn ein Grund vorliegt, welcher geeignet die Unparteilichkeit eines Richters z diese Bestimmung hat das Reichsgerich vom 11. Januar 1896 ausgesp lehnung des Richters we nur Umstände vorliegen,
dann auf die F sehen, daß dur Staats erschüttert würden. Hö ein Federkrieg, und das sei man doch schon gewöhnt, es ers Angesichts des der Genehmigung des Königs eingebrachtes Natisnalliberalen einmal genau ansehen.
Königstreue der Artikel der Kölnischen
verliest ein Zeitung“ über die m Vberalismus und knüpft daran die Bemerkung: Die Bulle „Be salut animarum“ habe die Verhältnisse der Do—⸗ tationen und Fonds des Staats nach der Säkularxisation der Kirchen⸗ er nicht ausgeführt worden. Schwierigkeiten 8 aus dem katholischen Katechismus ist nicht für das irdische Leben as ewige Leben. Wolle man durch solche Mittel gewaltsam nehmen? Herr auf Broschüren der „Germania“, diese seien allerdings den re zu hassen, ihnen aber Die Redemptoristen seien vom
2 der Zivilprozeßordnung findet wegen Be⸗ eines Richters Mißtrauen gegen In Bezug auf t, V. Zivilsenat, durch Beschluß stattet die Ab⸗ Besorgniß der Befangenheit nicht, wenn aus welchen die Besorgniß der Befangenheit ft werden kann, sondern es gestattet die Ablehnung nur dann, Grund vorliegt, welcher geeignet ist Mißtrauen gegen feine Unparteilichkeit zu rechtfer nommen werden, daß die Belästigungen, in Magdeburg durch die den Beklagten (Gewerkschaft des Salzberg⸗ werks Neu- Staßfurt u. Gen.) schuldgegebene Verunreinigung des schen Leitungswassers periodisch entstehen, zumal der Klage im wesentlichen in anderer Unbefangenheit der in Magdeburg woh⸗ scheidung des vorliegenden Prozesses zu trüben enfo wenig begründet erscheint es, die Besorgni anzuknüpfen, daß die städtischen A agdeburg entfallenden Antheile, werden, wenn die klagende Stadt diesen Es wird nicht verkannt, daß die Beschwerde⸗ niß einer Befangenbeit der aber das Gesetz gestattet 5 der Befangenheit nur Mißtrauen
en dor mehreren Jahren geschriebenen kel d onarchische Gewalt und die steifen Nacken des
Nette Patrioten das! nr (echt fertigen?
guter geordnet, sie sei ab Das Geset geführt würde, Ein Kreis⸗Schulinspektor habe 187 den Satz streichen wollen: Der Mensch eschaffen, sondern für Gott und d undamentalsatz aller Konfessionen. ; ihren Glauben
tigen. „Es kann . k welche auch für die Richter Eynern berufe sich au schů aber nicht aggressiv, sondern defensiv; es werde darin
bie evangelijche Leh Elbwassers und städti
da ihnen nach den Angaben Weise abgeholfen wird, di nenden Richter für die Ent permöchten, und eb Befangenheit an den Umstand o auch die davon auf die Richter in M voraussichtlich vermehrt Prozeß verlieren sollte.
führer aus diesen Umständen die Besorg Magdeburger Richter schöpfen konnten,
blehnung des Richters wegen Besorgni ein Grund vor
Katholiken empfoblen,
verboten, die Personen zu hassen. Bundesrath nicht für Jesuiten erklärt und daher zugelassen worden. abgegangene Eingabe um Genehmigung einer Niederlafsung der Redemptoristen sei aber bis heute noch nicht beantwortet.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ich möchte mich bei der vorgerückten Zeit auf folgende Erwiderungen bezüglich der Ausführungen des Herrn Abg. Dasbach beschränken.
Auf das behauptete Vorgehen des Kreis⸗Schulinspektors im Jahre 1878 habe ich gar keine Veranlassung mich einzulassen. Ich kann nur wiederholen, daß seit der Zeit, wo ich die Ehre habe, das Kultus- Ministerium hier zu vertreten, kein Fall vorgekommen ist, in welchem wir in die dogmatische Lehre der katholischen Kirche eingegriffen
vor einem Jahre
liegt, welcher geeignet ist, chkeit zu rechtfertigen, und daß das hier fo weniger anerkannt werden, als die abgelehnten lich erklärt haben, daß sie selbst sich nicht für befangen
gegen seine Unparteili der Fall sei, Richter amt
nes telephonisch abgeschlossenen rach einem Urtheil des Reichsgerichts, anuar 1896, nicht von der nachfolgenden hat ein angeblich be⸗
— Die Gültigkeit ei Handelsgeschäfts hängt, III. Zivilsenats, vom I. J t n Bestätigung ab, vielmehr ewohnheite recht, wonach ein telephonisch abgeschlossenes UÜnsicherheit dieses Verkehrs der nachfolgenden die Bedeutung, daß die schriftliche endgültigen Geschäfte⸗
katholischen Religionsunterrichts auch nicht einmal indirekt einzugreifen in der Weise, wie es nach den Angaben des Herrn Abg. Dasbach damals geschehen sein soll.
Was ferner die Radizierungsfrage anlangt, so kann sie von mir allein nicht erörtert werden; sie kann nur erörtert werden unter Zu⸗ ziehung der andern betheiligten Ressorts, und das sind namentlich der Finanz⸗Minister und das Ressort der Auswärtigen Angelegenheiten. Redemptosristen Dasbach bitten, Ich mache aufmerksam, meine Herren, daß ich nicht allein über die Sache zu entscheiden habe, sondern nach dem Gesetz zusammen mit dem Herrn Minister des Innern, und daß wir zwar jetzt die Ermächtigung haben, die Redemptoristen zuzulassen, daß aber die Frage im einzelnen Fall, ob es im öffentlichen Interesse ist, sie zuzulassen oder nicht, unserer pflichtmäßigen Prüfung nach wie vor unterliegt. (Unruhe im Zentrum. Die Erörterungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen; darüber müssen die Provinzialbehörden gehört werden. Die Frage erhältnissen der einzelnen Orte, um die
do ischen In 5 schriftliche stehendes Handelsg Geschäft we schriftlichen Bestätigung nur zur K abschluffes erforderlich ei. (280 / 95.)
estätigung bedürfe, Klarstellung des
Entscheidungen des Ober⸗Vwerwaltungsgerichts. welche für geschlossene Ge⸗
tglieder der Ge⸗
der Gesellschafts räume, Gesellschaftsmitglieder be⸗ Anforderungen nicht ist nach einem Urtheil des Ober ⸗Verwaltungs⸗ ts, vom 19. Dezember 1895, ungült ig. öniglichen Landrath des Kreises S. für de wonach die Gesellschaftsräume
den Herrn Abg. zu warten,
Entscheidung Eine Polizeiverordnung,
sellschaften, deren Hauptzwe welcher Art im Großen ei im Gesenschaftslokale zum wieder zu veräußern, die Benutzung
wenn sie den nach der Gesammtzahl der messenen gesundhei untersagt, gerichts, III. Sena 1894 wurde vom K Kreises eine Po von geschlossenen haben müssen, daß auf 10 chm und ein Flächenraum vo vorhandenen geschlossenen Gesellschaften d binnen zwei Monaten zu treffen 1894 erließ die Ortspolizeibehörde en Vorstand des Rh. Kons chränkter Haft
nzukaufen und an die
tspolizeilichen
n Umfang dieses lizeiverordnung erlassen, Gefellschaften der erwähnten Art eine sole jedes Gesellschaftsmitglied ein Minimal n Iz 4m kommt, und wonach die er gedachten Art diese Ein⸗ Unter dem
in einem Ort dieses umvereins, eingetragene pflicht, eine Verfügung, durch Ausschank geist iger Getrãnke in dem da die Größe der Räumlich⸗ Auf die Klage des
wird gewissenhaft nach den es sich handelt, entschieden werden.
Was endlich den Fonds des aufgehobenen Marienstifts in Erfurt anlangt, so wird über seine Verwendung gegenwärtig verhandelt. Er ist übrigens stets ausschließlich zu katholischen Zwecken verwandt worden, und die verzinsliche Anlegung erklärt sich daraus, daß dem Fonds noch sehr kostspielige Bauten obliegen, zu deren Ausführung ein Baukapital angesammelt ist, über dessen Verwendung in der nächsten Zeit definitiv Entscheidung getroffen wird. (Rufe: Vertagen 9)
Darauf wird die Berathung vertagt.
Abg. Dr. von Jazdzewski: Der Mini
hätte mich geweigert, dem berechtigten Verlangen m Parochlen zu entsprechen, daß ihren Kindern deutscher Kommunion ⸗ und
Kreises an den dorti Genossenschaft mit be der Vorstand aufgefordert wurde, den Vereinslokal sofort einzustellen, keiten für die Zahl der Mit Konsumvereins ge instanz das Ober verfügung vom 1 kann dahingestellt bleiben,
lieder nicht genügte. olljeibehörde erkannte in der Reyisions⸗ erwaltunge gericht auf Außerkraftsetzung der Polizei. August 1894, indem es begründend ob der gleichzeitigen An
ersönlich bemerkt ö. hat behauptet, ich
einer deutschen ührte: Es
enheit einer
größeren Anzahl von Mitgliedern in dem Vereinslokal, alz nach dem von Standpunkte der Verhinderung einer Gesundheitsgefahr aus für den einzelnen anwesenden Menschen als nothwendig angenommenen Raume hineingehen, hätte entgegengetreten werden können. Die Verordnung vom 31. März 1894 hat sich nicht hierauf beschränkt, sondern ist darüber weit hinausgegangen, indem sie nicht einmal von so vielen Mitgliedern, als nach ihrem eigenen Maßstabe sich ohne Gefundheitsgefahr gleichzeitig in dem Lokal aufhalten können, die Ge⸗ sellschaftsräume weiter benutzen lassen will. Ein so allgemeines Verbot wird' durch die Obliegenheit der Polizei, Gesundheitsgefahren zu ver— hindern, nicht mehr getragen; für dieses Verbot fehlt es jedenfalls an einer dadurch zu keseitigenden Gesundheitsgefahr. Eine lediglich zur Abwehr einer Gesundheitsgefahr erlassene Polizeiverordnung aber sst ungültig, wenn dag, was sie um der Gesundheitsgefahr willen verbietet, mit einer solchen gar nicht verbunden ist. ¶ II. 16789.)
— Gegen eingetragene Genossenschaften sind nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, III. Senats, vom 19. Dezember 16565, polizeiliche Verordnungen und Verfügungen, die aus polizeilichen, außerhalb des Genossenschaftsgesetzes liegenden Gründen, und zwar aus Fürsorge für Leben und Gesundheit und zur Verbinderung einer Gesundheits gefahr Anforderungen stellen, zul ässig. Wie anerkannt ist, sind gegen sonstige Vereine und Versammlungen polizeiliche Verordnungen und Verfügungen, die aus polizeilichen, von dem besonderen Vereins. und Versammlungsrecht unabhängigen Gründen Anforderungen stellen, zulãssig. Das Gleiche muß für eingetragene Genossen⸗ schaften und die Versammlungen der Gengssenschaften gelten; der 579 des Gesetzes vom J. Mai 1889, betreffend die Erwerbs. und Wirthschaftsgenossenschaften, welcher für die Auflösung von Genossen⸗ schaften wegen gesetzwidriger, das Gemeinwohl gefährdender Hand⸗ lungen oder Unterlassungen oder wegen ö anderer als der in dem Gesetze bezeichneten geschäftlichen Zwecke bestimmte Vorschriften trifft, hat mit den Befugnissen der Polizei zum Einschreiten außer— halb des Genossenschaftsgesetzes und nicht behufs einer Auflösung der noffenschaft nichts zu thun und kann daher dieses Einschreiten nicht beschränken .... III. 15979.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Wohlfahrts-Einrichtungen.
Der in Blumenthal (Reg. Bez. Stade) bestehende Spar und Bauverein, über den bereits früher berichtet wurde, hat neuerdings abermals einen tüchtigen Schritt zu seiner weiteren Entwickelung gethan. Nachdem in der Gemeinde Lüssum eine zusammenhängende Fläche von 24 Morgen in unmittelbarer Verbindung mit der dortigen Bebauungs⸗ fläche erworben worden war, ist es in Fahr durch das Entgegenkommen der Aktiengesellschaft Bremer Vulkan gelungen, Bauterrdin in der besten Lage zu günstigen Bedingungen zu erwerben, sodaß, wenn der Zuzug fremder Arbeiter für diese Industriegesellschaft in Fähr und Sobbendorf beginnt, eine entsprechende Bauthãtigkeit an⸗ heben kann. Voraussichtlich werden in Fähr bis zum 1. Mai ein geber Miethwohnhaus mit 6 Wohnungen und 7 Einfamilienhäuser
ergestellt sein. Gleichzeitig liegen für das Bauterrain in Lüssum neue
Anmeldungen vor, und es wird. wenn nicht unvorhergesehene Hinde— rungen dazwischen treten, die Bauthätigkeit des Jahres 1835 durch das laufende Jahr noch übertroffen werden.
Gine bemerkenswerthe Neuerung hat der Spar- und Bauverein ferner dadurch eingeführt, daß er solchen Mitgliedern, welche darauf antragen, ein Fahrrad auf Abzahlung liefert. Durch Benutzung des Fahrrades wird der Weg von und nach der Arbeitsstelle, der jetzt wischen 12 und 18 Minuten beträgt, auf ein Viertel der Zeit herabgesetzt und der Arbeiter in einer ganz anderen Weise, als dies bisher möglich war, während der Mittagspause seiner Familie wiedergegeben. Bei Abnahme von 40 Rädern auf einmal und Baarzahlung hat sich der Preis für ein schweres Zweirad neuester Konstruktion und solidester Ausführung, das von den Agenten der betreffenden Fabrik sonst gegen 270 bis 360 6 baar verkauft wurde, auf 155 4 frei Blumenthal gestellt. Die bestellten 40 Räder sind vergriffen. Weitere Bestellungen sind mit Sicherkeit zu erwarten. Die Fahrräder bleiben Eigenthum des Vereins und Zubehör des Hauses, bis durch Ratenzahlungen der Kaufpreis getilgt ist. Der Kaufpreis wird abgetragen in wöchentlichen Raten von 1 6, also in rund 3 Jahren. Die Zwischenzinsen trägt der Verein.
Die freiwilligen Gesellenprüfungen im Großherzogthum
essen. (Nach dem Gewerbeblatt für das Großherzogthum Hessen, ; Jahrgang 1889 big 1885.)
Nachdem schon in den achtziger Jahren von einzelnen Orts— gewerbevereinen im Großherzogthum Hessen mit befriedigendem Erfolge der Versuch gemacht worden war, durch freiwillige Gesellen⸗ prüfungen auf eine Hebung der gewerblichen Lehrlingserziehung hin⸗ zuwirken, erließ auf Vorschlag des Landesgewerbevereins die Groß⸗ herzogliche Zentralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbeverein“ im September 1891 „Allgemeine Bestimmungen für die Abhaltung der freiwilligen Gesellenprüͤfungen des Gewerbevereins für das Groß⸗ herzogthum Hessen“ ( Gewerbeblatt f. d. Großh. H. 1891, Nr. 43). Der wesentliche Inhalt dieser Bestimmungen ist folgender:
Die Prüfungen werden geleitet durch Kommissionen, welche je von einem Orts gewerheverein gewählt und deren Mitglieder der Großherzoglichen Zentralstelle angezeigt werden. Diese Gesellen⸗ prüfungtz-⸗Kom misfston en- bestimmen Zeit und, Srt der Prü— fungen, erlaffen öffentliche Aufforderungen zur Betheiligung, nehmen Anmeldungen entgegen, entscheiden über die Zulassung zur Prüfung, ernennen die Prüfungẽmeifter (Schaumeister) für die einzelnen Gewerbe. Für die Zulassung soll in der Regel der Nachweis einer auf Grund eines Lehrbertrags ordnungsmaäͤßig vollendeten oder nahezu vollendeten Lehrzeit verlangt werden; auch ist die Zulassung von dem erfolgten Besuch einer Fortbildunggschule oder Handwerkerschule abhängig zu ma en, soweit immer ein solcher Schulbesuch dem Lehrling nach den ortlichen Ver⸗ hältnissen möglich gewesen ist. — Die Prüfung soll aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Probearbeit . G esellen stück⸗ und aus einer Prufung in elementaren Schul⸗ und Geschäftskenntnissen bestehen. — Das Prüfungsergebniß wird unter Benutzung der Noten: „mit Aus— jeichnung bestanden ', „gut bestanden und „bestanden auf einem von der Großherzoglichen Zentralstelle zur Verfügung gestellten Formular als ‚Gefellenb rief“ ausgefertigt und durch die Kommission dem Geprüften eingehändigt. Die Note „mit Auszeichnung bestanden kann nur unter besonderer Bestätigung durch die Großherzogliche Zentralstelle zur Ausfertigung gelangen. — Die Namen der⸗ jenigen, welche die Prüfung bestanden haben, sind unter 6 ung der Note und der Nennung, des Lehrmeisters
er Großherzoglichen Zentralstelle bebufs Veröffent- lichung im Gewerbeblatt einzugeben. — Die Prüfungen sind für die Lehrlinge unentgeltlich. Lehrern der Handwerkerschulen und anderen Personen, welche bei Vorbereitung und Durchführung der . , beschaͤftigt sind, wird für den dabei gemachten eitaufwand eine Vergütung aus zu diesem Zwecke verfügbaren Mitteln der Großherzoglichen Zentralstelle geleistef. — Die von den Ortsgewerbevereinen zu erlassenden Ausführungsbestimmungen sind der Großherzoglichen Zentralstelle vorzulegen.
Bis zum Jahre 1895 hatte sich die Einrichtung soweit entwickelt, daß g enk ig werden konnten in Offenbach. .. . die 19. Gesellenprüfung mit 49 Prüflingen
1 ö 43 Bensheim. .
rn, Mörfelden. 1 Babenhausen. ;
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Die vorftehend gejäblten Prüflinge haben sämmtlich den An⸗ forderungen der Prüfung genügt, wäbrend elne Anzahl von Lehrlingen, gemeldet hatten, vorher zurũckgewiesen werden mußt i Die Zahl dieser letzteren ist nicht ersichtlich. — Das Prädikat mit Auszeichnung bestanden“ ällen zugebilligt worden zu sein.
die sich zur Prüfun mußten bezw. die Prüfung nicht bestanden. scheint 1895 nur in zwei Prädikat gut bildet die
Dem Gewerbszweige nach zählten zu den Prüflingen u. a. osser und Eisendreher, aurer. 11 Zimmerer, 7 Mechaniker, je O Spengler, Sattler, Schneider und Häcker, je Tapezierer, Wagner und Schuh⸗ . Leider ist nur in einzelnen Berichten angegeben, wie viele Prüflinge in Großbetrieben und wie viele im eigentlichen Hand ; hatten. Beiden Kategorien steht die Ablegung der Prüfung gleichmäßig frei, wie ja auch Großbetrieb und Kleinbetrieb in den Srksgewerbevereinen sowohl wie im Landesgewerbeverein gemein⸗ sam an der Hebung und Förderung des ganzen Gewerbefleißes arbeiten. Von den in Darmfstadt freigesprochenen Lehrlingen stammten 12 aus Großbetrieben und 31 aus dem Handwerk.
Befonders zu bemerken ist noch, daß nach den vorliegenden Be— richten die Uebergabe der Geseilenbriefe und damit die Frei⸗ der jungen Leute sich durchweg zu einem feierlichen, Akt gestaltet hat. und Lehrherren der Freizusprechenden den Vorständen der Srtsgewerbevereine und den Leh
26 Maschinenschl 23 Schreiner, 19
macher u. s. w.
werk gelernt hatten.
sprechung! eindrucksvollen
rern der Hand werkerschulen ch Staats. und Gemeindebeamte, Grohindustrielle und stige Gönner und Förderer des Gewerbes regelmäßig an diesen Feierlichkeiten. In Büdingen war j. B. auch Seine Durchlaucht der YVsenburg mit dem Erbprinzen dazu erschienen. Die Bedeutung ichtigen Schritts aus der Gebundenheit des Lehr— ngebundenheit des Gesellen und gelernten Arbeiters ugend gerade heute nicht ernst genug vor Augen führt werden, und es ist nicht zu bezweifeln, daß das lebhafte nteresse, welches die sogenannten gebildeten Stände an dem gewerb⸗ sichen Vereinsleben im Großherzogihum Hessen seit Jahrzehnten und so auch neuerdings an den freiwilligen Gesellenprüfungen bethäti haben, wesentlich zu einer gesunden Entwickelung gerade der kleingewer lichen Zustände beizutragen geeignet ist.
betheiligten si zahlreiche son
des so überaus w verhältnisses in die U kann der gewerblichen
Hochseefischerei und Fischhandel.
Der Hochseefischereiverkehr hat sowohl an der Elbe wie an der Weser im abgelaufenen Jahre im Ganzen nicht unbefriedigende Er— gebnisse erzielt. . sö24 Fischdampfer und 543 Segelfahrzeuge, zusammen 2067 zeuge. Gegen das Vorjahr ergieb dagegen eine Abnahme von 194 Segelfahrzeugen.
In Geestemünde belief sich der Umsatz im Jahre 1895 in den Auktionshallen auf 27 586 147 Pfd. Fische mit 2720 138 6 Erlös beim freihändigen Verkauf auf 631 550 Pfd. Fische mit 46 357 * Erlös, zusammen auf 28 217 697 Pfd. Fische mit 2766 495 während im Jahre 2628 788 Erlös erzielt wurden, refultate bezüglich der Edelfische (Zungen und Steinbutt) besenders Dagegen wurde großer Schellfisch weniger angetroffen, wie Die Fischerei auf der Weser lieferte sowohl im Besonders günstig fiel der Die am Ende des Jahres 1894 aus 48 Fahrzeugen bestehende Fischdampferflotte der Unterweser hat im abgelaufenen Jahre einen Zuwachs von 19 Fahrzeugen erfahren. Dem steht ein m Dampfer gegenüber, fodaß am Schluß des Jahres 1895 ein Bestand von 66 Schiffen verblieb. aäßig in der Geeste.
Jahre 1894 in Geestemünde in Betrieb gekommene uch im Vorjahre einen guten Absaßtz gehabt. Die arinieranstalt hat gleichfalls günstige Fortschritte
t sich eine Zunabme von 121 Dampfern,
25 556 233 Pfd. Fische
Im Vorjahre waren die Fang
in den Vorjahren. Die n Sommer wie im Herbst gute Erträge. Stintfang aus.
Abgang von eine ĩ h 50 Dampfer verkehren zur Zeit regeln
Fischwurstfabrik hat a mit ihr verbundene M zu verzeichnen. .
Vor kurzem hat sich ferner für die Hechseefischerei in Geestemünde die Aussicht auf einen neuen Nebenbetriebszweig eröffnet. Bereits längere Zeit fanden Versuche statt, welche auf die Verwerthung der Leberthrans abzielten. islang wurden die Lebern nur jur Fabrikation von Gerberthran Es ist jetzt gelungen, einen Thran herzustellen, der nach dem Urtheil Sachverständiger von vorzüglicher Qualität ist und diejenige des norwegischen Thrans übertrifft. Letzteres ift aus dem Umftande erklärlich, daß die Fischlebern in Norwegen günstigsten Falls bis 3 Tage alt zur Verarbeitung gelangen, während dieselben auf den Fischdampfern, welche für die Fabrikationsversuche dienen, sofort auf See verarbeitet wurden.
Gewinnung medizinischen
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Kottbus wird der Köln. 3 Tertilarbeiter berichtet:
zum Ausstand der Die Ausständigen nahmen eine Ent— schließung an, nicht eber mit den vereinigten Fabrikanten zu ver— handeln, als bis die Massenkündigung aufgehoben antworteten, daß sie Einigungsverhandlungen brüchigen bis zur Wiederaufnahme der Arbeit ablehnen.
Rus Guben wird demselben Blatte gemeldet, daß es der Ver= mittelung des Gewerbe ⸗Inspektors Jordan gelungen ist, eine Einigung im Weber ⸗ Aus stand zu erzielen, wonach sämmtliche Arbeiter in der bereits geschloffenen Tuch fabrik C. Lehmanns Wittwe u. Sohn am Montag die Arbeit wieder aufnehmen. (Vgl. Nr. 53 d. BI.)
In Mann beim fand der „Frkf. Ztg.“ 00 Buchdruckern aus Baden, ner Entschließung wird die neunstündige Arbeitszeit und Erhöhung des Lohnminimums gefordert.
Hier in Berlin wurde in einer V drucker am Sonntag folgende von der ‚Post“ mitgetheilte Ent⸗ angenommen: Ber Vorstand des Deutschen Buchdrucker⸗ (Gebilfen) wird ersucht, eine Tarifrevision in die Wege zu lich mit der Verkürzung der Arbeitszeit ner Erböhung der Grundposition des Tarifs Die Entschließung ist dem Vorstande des Bundes der Berliner Buchdruckerei ⸗Besitzer umgehend zu ũber⸗ mitteln; man erwartet von diesen bis jum 4. März Antwort zu
=: Die Lage des Ausstandes Gestern wurde in den Kohlenrevieren elcher die Arbeiter
sei. Die Fabrikanten den Vertrags⸗
zufolge eine Versamm⸗
lung von 5 Hessen und der Pfalz
ersammlung der Buch⸗
leiten, welche sich ledig auf neun Stunden und ei um 15 0 zu beschäftigen hat.
der Sache.
Aus Karwin meldet ‚W. ist im allgemeinen unverändert. eine Kundmachung der Ber aufgefordert werden, bis Arbeit zurückzukehren, widr vorgegangen werden müßte.
n Ostricourt haben die aus Tens berichtet wird, mit 428 gegen 92 Aus st and fortzusetzen.
Handel und Gewerbe.
Versteigerungen.
Amtsgericht 1 Berlin standen am Grundstucke zut Versteigerung. Lübecker. August Kraatz gehörig; Fläche 5, a; t dem Gebot von 1277 300 M blieb der rendt zu Pankow, Parkstraße 120, Meist⸗ eschiedenen Frau H che 12,63 a; für das Meift⸗ enthümer Hermann Rathke,
Direktion erlassen in w rbe pätestenß am 4. März zur regelmäßigen sgenfalls nach der Dienstordnung gegen sie
Bergarbeiter, wie dem, W T. B.“ Stimmen beschlossen, den
Beim Königlichen 2. März die nachbezeichneten straße 23, dem Kaufmann Nutzungswerth 8140 M; Rentier Samuel Beh bietender. — Putbu serstraße 12, der g Schul je, geb. Salomon, gebör gebot von 236 900 6 wurde der Raunynstraße 87, Ersteher. Königlichen nachbejeichneten Grundstũcke zur Goltzstraße 13a, dem rlottenburg Nutzungswerth zur J 199 756 ½ blieb der Kaufmann . 1 Behrenstraße 50 / 2, Meistbietender. — Grundstück ju Schsne⸗
Amtsgericht I Berlin standen die Versteigerung: Grundstũck zu Schöne. Maurermeister Hermann Schwack
Flaͤchenraum 9,7 a; mit 12 600 4
ebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot von
Wilhelm Wolff ju Berlin,
berg, Maxstraße 6, der xerehelichten Schlãchtermeister Louife Genfef, geb. Majews ki, zu Schöneberg. gebörig; Flachenraum 7,12 a; mit 90900 M Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt; Meistbietende blieb die Frau Klara Krüger zu Schöne⸗ berg, mit dem Gebot von 115 2560 0 — Grundstück zu Groß -Lichterf elde, Lorenzstraße 65, dem Zimmermeister Stte Lebmert ju Berlin, gehörig; Flächenraum 7,93 a;, mit 22330 0 Nutzungöswerih zur Gebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot von 43 300 „6 blieb der. Baumeister Arthur , zu Groß⸗Lichterfelde, Lankwitzerstraße 112, Meist⸗ ietender. — Grundstück zu Schöneberg, am Tempelhofer Weg belegen, der Wittwe Au guste Wilhelmine Goetsch, geborene Netzebrand, und der Frau Bertha Schmohl, geb. Goetsch, beide zu Schöneberg wohnhaft, gehörig; Flächenraum 10,30 a; mit oö , Rutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot pon 54 400 „M' blieb die Frau Kaufmann Klara Krüger zu Schöneberg Meistbietende. ᷣ
Beim Königlichen Amtsgericht zu Charlottenburg wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des zu Char⸗= lottenburg, Goethestraße 47, belegenen Fri e f e dem Maler⸗ meister Ernft Tobenzig zu Berlin gehörig, aufgehoben.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht- vie hm arkt vom 29. Februar 1896. Auftrieb und Marktpreise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebend⸗ gewicht gehandelt werden. Rin der. Auftrieb 4301 Stück. (Durch. schnitkspreis für 100 kg.) I. Qualität 112 - 120 0, 1I. Qualität 160 -= 108 M, III. Qualität 90o— 966 M, JV. Qualität S9. - 6 6 — Schweine. Auftrieb 8856 Stück. (Durchschnittspreis für 100 Eg.) Mecklenburger 81 - 86 16, Landschweine: a. gute 80-82 1, h. ge⸗ ringere 74-78 ƽ, Galizier — — „, leichte Ungarn — — 46 ei 269 Tara. Bakonver —w— M bei — Eg Tara pre Stück. — Kälber. Auftrieb 1206 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Eg.) J. Qualität 1 06— 1,16 ƽ, II. Qualitãt O, 96 - 104 MS, III. Qua- sttãt O, S6 - 094 M — Schafe. Auftrieb 7863 Stück. (Durch⸗ schnittspreis für 1 Rg.) J. Qualität (, 90 - I‚00 M, II. Qualität o,. 84 - 0, 853 M, III. Qualitãt — — Mt
— Der Aussichtsrath der Vereinigten Berlin- Frank⸗ furter Gummiwagren-⸗Fabriken hat beschlossen, der Gengral= verfammlung die Vertheilung einer Dividende von 60 für das Jahr 1895 (gegen 8 o/o im Vorjahre) vorzuschlagen.
— Vor kurzem hat sich für die Hochseefischerei in Geeste-⸗ münde die Aussicht auf einen neuen Nebenbetriebszweig eröffnet. Bereits längere Zeit fanden auf Anregung und unter Leitung des jweiten Hafenmelsters Deege Versuche statt, welche auf die Ver⸗ werthung der Fischlebern zur Gewinnung medizinischen Leberthrans abzielten. Bislang wurden die Lebern nur zur Fabrika—⸗ tion von Gerberthran verwendet. Es ist jetzt gelungen, einen Thran berzustellen, der nach dem Urtheil Sachverständiger von vorzũglicher Qualität ist und diejenige des norwegischen Thrans übertrifft. Letzteres sst aus dem Umstande erkläͤrlich, daß die Fischlebern in Norwegen günstigenfalls 2 bis 3 Tage alt zur Verarbeitung gelangen, während dieselben auf den Fischdampfern, welche für die Fabrikationsversuche dienten, fofort auf See verarbeitet wurden. Da die Norweger die Fabrikationsmethode des medizinischen Leberthrans als Geheimniß bewahren, war man hier darauf angewiesen, selbst ein geeignetes Fabrikationsverfahren ausfindig zu machen.
Ein Fischdampferrheder wird eine Anlage zur Raffinierung des auf See gewonnenen Rohprodukts schaffen. Saͤmmtliche Rheder der Geestemünder Fischdampfer sollen möglichst dazu veranlaßt werden, die Fischlebern an Bord verarbeiten zu lassen. Die hierfür nöthigen Einrichtungen erfordern nur einen verhältnißmäßig geringen Kosten . aufwand. Es ist zu wünschen, daß das Unternehmen gelingen möge, um so mehr, als, soweit bekannt, Veutschland bisher den für den' inländischen Konsum bestimmten medizinischen Leberthran aus— schließlich vom Auslande beziebt.
Breslau, 2. März. (W. T. B.) Getreide und Pro⸗ duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 / exkl. 50 S Verbrauchs- abgaben pr. März 50,0, do. do. 70 06 Verbrauchsabgaben pr. März 31, 00.
Magdeburg, 2. März (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornjucker exklusive, von 92 ½ο. — — Kornzucker erklustve 88 */ Rendement 12,45 — 12,5, Nachprodukte erkl. 75 0½ Rendement — —. Still. Brotrafsinade 1 25, 2v5. Brotraffinade 11 25,00. Gem. Raffinade mit Faß 24575 — 25,25. Melis 1 mit Faß 24. 265. Ruhig. Rohbzucker J. Produkt Trans. f. a. B. Hamburg pr. Mär; 12,15 Gd., 1217 Br., pr. April 12.225 Gd., 1230 Br., pr. Mai 12,40 bez, 12423 Br, pr. Juli 12, 69 bez. u. Br, pr. Oktober⸗ Dezember 11537 bez, 11,409 Br. Ruhig.
München, 2. März. (W. TB.) Serienziehung der 4 / Prämien- Anleihe von 1866: 9 79 83 115 127 142 148 176 288 301 307 311 346 348 378 395 401 422 429 445 453 470 473 477 479 503 509 542 553 563 582 628 640 676 738 747 755 780 S821 840 876 1005 1017 1034 1126 1156 1208 1275 1314 1326 1339 1422 1429 1503 1523 1532 1591 1685 1696 1733 1857 1862 1869 1895 1969 2031 2072 2080 2089 2138 2188 2224 2240 2247 2294 2374 2430 2483 2502 2521 2554 2618 2669 2673 2688 2709 2762 2809 2935 2956 2977 2990 3062 3069 3113 3120 3154 3188.
Augsburg, 2. März. (W. T. B.) Prämienziehung der Augsburger? Fla Loose: 6000 Fl. Serie 1812 Vr. 52, je 300 Fl. Ser. 917 Rr. 95, Ser. 1609 Nr. 67; je 150 Fl. Ser. 249 Nr. 29, Ser. 917 Nr. 59, Ser. 1575 Nr. 82, Ser. 1627 Nr. 71, Ser. N34 Nr. 20; je 1090 Fl. Ser. 109 Nr. 15, Ser. 441 Nr. 6, Ser. 833 Nr. 77, Ser. 917 Nr. 27, Ser. 917 Nr. 48, Ser. 917 Nr. 71, Ser. 1575 Nr. 95, Ser. 1609 Nr. 50, Ser. 1609 Nr. 55, Ser. 20190 Rr. 22; je 50 Fl. Ser. 109 Nr. 90, Ser. 249 Nr. 69. Ser. 441 Rr. 77, Ser. 441 Nr. 88, Ser. 638 Nr. 71, Ser. 833 Nr. 6, Ser. S833 Nr. 15, Ser. 917 Nr. 37, Ser. 1154 Nr. 34, Ser. 1575 Nr. 30, Ser. 1609 Nr. 22, Ser. 1624 Nr. 43, Ser. 1627 Nr. 82, Ser. R384 Nr. 39, Ser. 1734 Nr. 56, Ser. 1734 Nr. 91, Ser. 1812 Nr. 49, Ser. 1847 Nr. 20, Ser. 2010 Nr. 14. Ser. 2123 Nr. 9, Ser. 2123 Nr. 21, Ser. 2123 Nr. 69; je 30 Fl. Ser. 109 Nr. 21, Ser. 109 Nr. 64, Ser. 249 Nr. 27, Ser. 249 Nr. 46, Ser. 441 Rr. 52, Ser. 522 Nr. 88, Ser. 638 Nr. 78, Ser. 683 Nr. 17, Ser. 683 Nr. 22, Ser. 683 Nr. 32, Ser. 683 Nr. 43, Ser. 833 Rr. 2, Ser. 833 Nr. 7, Ser. 917 Nr. 24, Ser. 917 Nr. 40, Ser. ilß4 Nr. 16, Ser. 1154 Nr. 62, Ser. ib 75 Nr. 47, Ser. 1678 Nr. 48, Ser. 1575 Nr. 88, Ser. 1609 Nr. 23, Ser. 1609 Nr. 32, Ser. 16095 Nr. 97, Ser. 1613 Nr. 91, Ser. 1624 Nr. 42, Ser. 1624 Rr. 77, Ser. 1637 Nr. 48, Ser. 1627 Nr. 60, Ser. 1627 Nr. 90 Ser. 1847 Nr. 49, Ser. 2610 Nr. 9, Ser. 2010 Nr. 37, Ser. 2010 Rr. 41, Ser. 2010 Rr. 57, Ser. 2010 Nr. 97, Ser. 2019 Nr. 99, 66 Rr. 8, Ser. 2014 Nr. 16, Ser. 2014 Nr. 85, Ser. 2123 Nr. 74.
Leipzig, 2. März (W. T. B.) Kammzugz Termin ban del. La Plata. Grundmufter B. pt. März 3,474 *ñ, pr. April 3,50 M, pr. Mar 3,524 M, pr. Juni 3,55 Æ, Pr. Juli 3.55 A, pr. Auguft 3,57 1, pr. September 3, 690 M, pr. Oktober 3.50 Æ, pr. Nobember 3, 60 Æ, pr. Dejember 3,626 M, pr. Januar 3,5625 46, pr. Februar 3, 626 M Umsatz 45 009 Kg. Fest.
Bremen? 2. März. (W. T. B.) Börsen ⸗ Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer etroleum. Börfe Ruhig. Loko 5,60 Br. Russisches Petroleum. oko i0 Br. — Sch malj. Fester. Wilcox 299 3, Armour sbield 5z , Cudahy 30 . Choice Grocerv 30 83, White label 35 3, Fairbanks 25 5. — Speck. Ruhig. Short elear middling loko 277 J3. — Reis unverändert. — Kaffee unverändert. — Baumwolle. Matt. Uvland middl. loko 404 3. — Wolle. ümfatz: 57 Ballen. — Taback. Umsatz. 300 Packen Paraguay, 260 Seronen Ambalema.
Hamburg, 2. März. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weijen loko sest aber ruhig, holsteinischer loko neuer 134 — 168. Roggen loko fest aber ruhig, hiesiger — mecklenburger loko neuer 1486 — 145, russischer loko fest, 87 —– 90. Hafer uf aber ruhig.