1896 / 59 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

e,

2 . 8 23 w , u, . d , , e e , , ,

2

tretenden Bedurfnisses die untere Verwaltungsbehörde Ueber⸗ arbeit für zulässig erklärt hat;

b. außerdem an jährlich zwanzig der Bestimmung des Arbeitgebers überlassenen Tagen. Hierbei kommt jeder Tag in Anrechnung, an dem auch nur ein Gehilfe oder Lehrling über die unter den Ziffern 1 und 2 festgesetzte Dauer beschäftigt worden ist. .

Auch an solchen Tagen, mit Ausnahme des Tages vor dem Weihnachts-, Oster⸗ und Pfingstfest, muß zwischen den Arbeitsschichten den Gehilfen eine ununterbrochene Ruhe von mindestens acht Stunden, den Lehrlingen eine solche von mindestens zehn Stunden im ersten Lehrjahre. mindestens neun Stunden im zweiten Lehrjahre gewährt werden. .

Die untere Verwaltungsbehörde 6. die Ueberarbeit (a) für höchstens i i Tage im Jahre gestatten. .

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß an einer in die Augen fallenden Stelle der Betriebsftaͤtte ausgehängt ist:

a. eine mit dem polizeilichen Stempel versehene Kalender⸗ tafel, auf der jeder Tag, an dem Ueberarbeit auf Grund der Bestimmung unter Ziffer 3h stattgefunden hat, noch am Tage der Ueberarbeit mittels Durchlochung oder Durchstreichung mit Tinte kenntlich zu machen ist;

h. eine Tafel, weiche in deutlicher Schrift den Wortlaut dieser Bestimmungen (L bis V) wiedergiebt.

5) An Sonn- und Festtagen darf die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen auf Grund des 810956 der Gewerbe⸗ ordnung und der in den Ss8§ 10656 und 1056 a. 4. O. vor⸗ gesehenen Ausnahmebewilligungen nur in so weit erfolgen, als dies mit den Bestimmungen ünter den Ziffern 1 bis 3 ver⸗ einbar ist.

In Betrieben, in denen den Gehilfen und Lehrlingen für den Sonntag eine mindestens vierundzwanzigstündige, spätestens am Sonnabend Abend um zehn Uhr beginnende Ruhezeit gewährt wird, dürfen die an den zwei vorhergehenden Werktagen endigenden Schichten um je jwei Stunden über die unter den Ziffern 1 und 2 bestimmte Dauer hinaus ver—⸗ längert werden. Jedoch muß auch dann zwischen je zwei Arbeitsschichten den Gehilfen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens acht Stunden, den Lehrlingen eine solche von mindestens zehn Stunden im ersten Lehrjahre, mindestens neun Stunden im zweiten Lehrjahre gelassen werden. .

II. Als Gehilfen und Lehrlinge im Sinne der Bestim⸗ mungen unter L gelten solche Personen, welche unmittelbar bei der Herstellung von Waaren beschäftigt werden. Dabei gelten , . unter sechzehn Jahren, welche die Ausbildung zum Hehilfen nicht erreicht haben, auch dann als Lehrlinge, wenn

ein Lehrvertrag nicht abgeschlossen ist. Die Bestimmungen über die Beschäftigung von Gehilfen finden auch auf gewerbliche Arbeiter Anwendung, welche in Bäckereien und Konditoreien lediglich mit der Bedienung von Hilfsvorrichtungen (Kraftmaschinen, Beleuchtungsanlagen und dergleichen) beschäftigt werden.

III. Die Bestimmungen unter L finden keine Anwendung auf Gehilfen und Lehrlinge, die zur Nachtzeit überhaupt nicht oder doch nur mit der Herstellung oder Herrichtung leicht ver⸗ derblicher Waaren, die unmittelbar vor dem Genuß hergestellt oder hergerichtet werden müssen (Eis, Crsmes und dergleichen), beschaͤftigt werden.

IV. Die Bestimmungen unter Lfinden ferner keine An⸗ wendung:

I) auf Betriebe, in denen regelmäßig nicht mehr als dreimal wöchentlich gebacken wird; .

ö. auf Betriebe, in denen eine Beschäftigung von Gehilfen oder Lehrlingen zur Nachtzeit lediglich in einzelnen Fällen zur

4 eines bei Festen oder sonstigen besonderen Ge⸗

legenheiten hervortretenden Bedürfnisses mit Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde stattfindet.

Diese Genehmigung darf die untere Verwaltungsbehörde für höchstens zwanzig Nächte im Jahr ertheilen. .

V. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Juli 1896 in Kraft. Während der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1896 darf Ueberarbeit auf Grund der Bestimmung unter 1 Ziffer Za für höchstens zehn Tage und Nachtarbeit auf Grund der Bestimmung unter IV Ziffer 2 für höchstens zehn Nächte gestattet werden, sowie Ueberarbeit auf Grund der Bestimmung unter L Ziffer 3b an höchstens zehn Tagen stattfinden.

Berlin, den 4 März 1896.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.

Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Schweine⸗ seuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. Vom 4. März 1896.

Auf Grund des 5 10 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdruͤckung der Viehseuchen, vom 23. Juni 186 / 1. Mai 1834 (Reichs⸗Gesetzbl. Isg4 S. 409) be⸗ stimme ich: . .

i das Großherzoglich oldenburgische Fürstenthum irken feld wird vom 16. März d. J ab bis auf weiteres für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine die Anzeigepflicht im Sinne des 9 des erwähnten Gesetzes eingeführt. Berlin, den 4. März 1896.

Der Reichskanzler.

In Vertretung:

von Boetticher.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Auszahlung der Zinsen von im Reichs schuldbuch eingetragenen Forderungen bei den damit ben, nr, Reichs bank Nebenstellen und bei den Spezialkassen der einzelnen Bundegstaaien in Zukunft bereits am 25. des der igkeit der Zinsen vorangehenden Monats beginnt.

Berlin, den 4 März 1896.

Reichsschulden⸗Verwaltung. von Hoffmann.

Das im Jahre 1883 in West⸗Hartlepodl aus Eisen erbaute bisher unter britischer Flagge gefahrene Schraubendam sschiff Annie“ von 1137,11 britischen Register⸗Tons Netto⸗Raum⸗ 3 hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigen⸗

um der Firma Zerssen u. C6. in Tönning das Recht zur

Führung der deu . Tagge erlangt. Dem iffe, für 3 hi Eig n . 6 en, . afen ge⸗ wählt hat, ist von dem Kaiserlichen sulat in . ol k XV. Februar d. I ein Flaggenatte ilt worden.

Bekanntmachung,

betreffend die Ausdehnung der Unfallversicherung auf die zur Besatzung deutscher Heringslogger gehörenden Seeleute.

Der Senat bringt die nachstehende Bekanntmachung des Reichs⸗Versicherungsamts mit dem Bemerken hierdurch noch besonders zur Kenntniß der Betheiligten, daß in Gemäãßheit der Bekanntmachung des Senats vom 29. Juli 1887 (Ham⸗ burgische Gesetz Samml. S. 103) die Verrichtungen der Orts⸗ polizeibehörden für die Stadt (einschließlich der ehemaligen 1 St. Pauli und der fruheren Vororte; vergl. Gesetz vom 2X. Juni 1894) von der städtischen Polizeibehörde, f die Landherrenschaft Ritzebüttel von dem Amtsverwalter, für die Landherrenschaft Bergedorf von dem . , von Bergedorf und für das uͤbrige Landgebiet von der bezüglichen Landherrenschaft wahrgenommen werden.

Bekanntmachung,

betreffend die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe der großen Heringsfischerei. Vom 28. Februar 1896.

Durch Beschluß des Bundesraths vom 6. Februar 1896 sind die zur Besatzung deutscher Heringslogger gebörenden Seeleute vom 1. April 1396 ab nach Maßgabe des See⸗Unfall versicherungsgesetzes vom 13. Juli 1887 (Reichs. Gesetzblatt Seite 329) für versicherungs⸗ pfsichtig erklärt worden. Unter Heringsloggern werden diejenigen Segelfahrzeuge von mindestens 100 ebm Netto⸗Raumgehall ver⸗ ssanden, mit welchen Hochseefischerei auf Heringe in der Art betrieben wird, daß die Fahrzeuge für einen mehrwöchentlichen Aufenthalt auf See ausgerüftet sind und die Heringe auf der Reise an Bord zu⸗ e gefalzen und in Fässern verpackt werden (große Herings—

scherei).

Rach 5 21 des genannten Gesetzes sind die Eigenthümer der in das Schfffsregister nicht eingetragenen Heringslogger verpflichtet, den für die letzteren ausgefertigten Meßbrief der Ortspolizeibehörde des Heimathshafens binnen einer von dem Reichs-Versicherungsamt zu bestimmenden Frist einzureichen.

Diese Frist wird hiermit auf die Zeit bis zum 30. April 1896 einschließlich festgesetzt.

Das Reichs⸗Versicherungsamt.

In Vertretung:

Gaebel.

Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 4. März 1896.

Königreich Preußen. Justiz⸗Ministe rium.

Versetzt find: der Amtsgerichts-Rath König in Tarnowitz an das Amtsgericht in Glogau, der Landrichter Wiener in Ratibor an das Landgericht J in Berlin, der Amtsrichter n . in Lautenburg Westpr. und der Amtsrichter

ichalowski in Thorn als Landrichter an das Landgericht in Thorn, der Amtsrichter Lange in Ottmachau als Land⸗ richter an das Landgericht in Breslau und der Amtsrichter Bötticher in Kuüͤstrin an das Amtsgericht in Frankfurt g. O.

Dem Amtsgerichts Rath Willius in Witzenhausen ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Der Erste Staatsanwalt von Heusinger in Nordhausen ist an das Landgericht in Aachen versetzt. .

Dem Notar Rumann in Rinteln ist der Wohnsitz in Einbeck angewiesen.

Zu Notaren sind ernannt: der Rechtsanwalt Aperdunk in Potsdam für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Potsdam, und die Nechtsanwalte Schunck und Hünnebeck in Bochum für den Bezirk des Ober Landes⸗ gerichts zu Hamm, mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Bochum.

In der Liste der Rechtsanwalte find gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Rumann bei dem Amtsgericht in Rinteln, der Rechts⸗ anwalt Freiherr von Morsey⸗Picard bei dem Amtsgericht in Quakenbrück und der Rechtsanwalt Seidenfaden in Velbert bei dem Amtsgericht in Langenberg.

In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen:. der Gerichts Assessor Kempner bei dem Landgericht U in Berlin, der Gerichts⸗-Assessor Dr. Trim born bei dem Landgericht in Köln, der Gerichts⸗Assessor Dr. * bei dem Landgericht in n,. a. M., der Gerichts⸗Assessor Offszanka bei dem

andgericht in Duisburg, der Gerichts-Assessor Blumberg bei dem Amtsgericht in Heillcrnstẽß und der frühere Gerichts⸗ Assessor Prochownik bei dem Landgericht Lin Berlin.

Die Rechtsanwalte und Notare, Justiz-⸗Räthe Des es in Friedeberg N⸗M. und Wulff in Schwelm, der Rechtsanwalt rn Rath Sternberg in Aachen, der Notar, , . Roch in Glatz und der Rechtsanwalt und Notar Eberhard in Dt⸗Krone sind gestorben.

Karte des Deutschen Reichs in 674 Blättern und im Maßstabe 1: 100 00.

Bearbeitet von der Königlich vreußischen Landes Aufnahme, den

Topographischen Bureaux des Königlich baverischen und des Königlich

ir Generalstabeß und dem Königlich württembergischen Statistischen Landes Amt.

Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 7. Dejember 18965 wird hierdurch bekannt gemacht, ö nachstehend genannte Blätter: A2. Landsberg a. W., A4. Birnbaum und 352. Geldern . durch die Kartographische Abtheilung bearbeitet und veröffentlicht worden sind. Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandlung von R. Eisen schmidt hierselbst, Neusladtische Kirchstraße Nr. 413 ö Ferner wird bekannt gegeben, daß vom Königlich württembergischen Statfftischen Landes⸗Amt das Blatt Nr. 576. Dinkelsbühl ö fertig gestellt ist und durch die bedeutenderen Buchhandlungen in Stuttgart vertrieben wird. . Ber Preis eines jeden Blattes beträgt 1 1 50 4. Berlin, den 5. März 1896. Kön liche Landes. Aufnahme,. Kartographische Abtheilung. von Usedom, General · Major.

Abger eist: Seine Excellenz der kommandierende General des J. Armee⸗ . General der Infanterie Graf Finck von Fincken⸗ ein. Angekommen:

der Ministerial⸗ und Ober⸗Baudirektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Schroeder, aus Saarbrücken.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗-Anzeigers“ wird die Konzessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Brohl über Niederzissen nach Weibern mit Fortsetzung nach Kempenich durch die Brohlihal⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft, verõffentlicht

Nichtamtliches Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. März.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Chefs des Generalstabs der Armee, Generals Grafen von Schlieffen und arbeiteten hierauf mit dem Chef des Militärkabinets, General von Hahnke.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfin⸗ gen gestern den Besuch des Prinzen und der Prinzessin Friedrich von Hohenzollern.

Im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs hat sich der Kommandant des Kaiserlichen Haupt⸗ quartiers, Generaladjutant, General⸗Lieutenant von Plessen zur Feier des militärischen Jubiläums Seiner Königlichen ö, des Prinzen Georg von Sachsen nach bre

egeben.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung. ;

Durch eine in Heft 2 des vom Kaiserlichen Patentamt herausgegebenen Blattes für Patent-, Muster⸗ und Zeichen⸗ wesen, S. 62 und 63, veröffentlichte Mittheilung der Abtheilung für Waarenzeichen wird an rechtzeitige nmeldung ge⸗ richtlich registrierter Zeichen zur Uebertragung in die k erinnert.

Die Mittheilung lautet wörtlich:

Es ist wiederholt wahrgenommen worden, daß Inhaber gerichtlich eingetragener Waarenzeichen mit Rücksicht auf 24 des Gesetzes zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 den Antrag auf Uebertragung in die seit dem 1. Oktober 1894 bei dem Patentamt lh e eichenrolle auch dann noch für zulässig halten, wenn die Schutzfrist des früheren Rechts bereits abgelaufen ist. Ob der Bestand eines Zeichens am 1. Oktober 18394 dessen Uebertragungsfähigkeit bis zum 1. Oktober 1898 unter allen Umständen sichert und ob nicht vielmehr der Fortbestand des früheren Schutzes bis zur An⸗ meldung bei dem Patentamt erfordert werden muß, darüber liegen endgültige Entscheidungen des Patentamts und der Ge⸗ richte noch nicht vor. Immerhin werden die Betheiligten zur Vermeidung von Weiterungen und Verlusten gut thun, die Uebertragung von Zeichen in die neue Rolle zu beantragen, bevor die Schutzfrist des früheren Rechts abgelaufen ist.

In Betreff der Verfallzeit der alten Zeichen ist mehrfach die AÄnsicht hervorgetreten, daß der Tag der ersten Anmeldung den Lauf der zehnjährigen Gültigkeitsdauer auch dann be⸗ stimme, wenn bereits eine Erneuerung stattgefunden hat. Dies erscheint mit Rücksicht auf die Bestimmung in 385 Abf. 2 Ziff. 3 des Gesetzes über Markenschuz vom 30. No⸗ vember i874 unrichtig; vielmehr läuft von jeder An⸗ meldung der Beibehaltung eines Zeichens die zehn⸗ jährige Erneuerungsfrist. Wer die erste Anmeldung am Mai 1876 und die Erneuerung am 1. April 1886 bewirkt hatte, muß bis zum 1. April 1896 entweder bei dem zu⸗ ständigen Gericht die weitere Erneuerung oder bei dem Patentamt die Uebernahme in die Zeichenrolle nachsuchen,

Die Erneuerung des gerichtlichen Schutzes ist auch nach der Anmeldung bei dem Kaiserlichen Patentamt nicht ohne Be⸗ deutung. Es empfiehlt sich deshalb nicht, den gerichtlichen . vor der Eintragung des Zeichens in die neue

eichenrolle verfallen zu lassen.“

Der argentinische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten fh Herr Carlos Calvo ist von seiner zeitweiligen Mission beim Päpstlichen Stuhl nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der hiesigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Stettin, 6. März. In der heutigen 4. Sitzung des Pommerschen Provinzial-Landtags wurden die ver⸗ schiedenen Etats festgestellt. Die stellvertretenden sechs Mitglieder des Provinzial⸗Ausschusses, deren , ne. abgelaufen ist, wurden gewählt bezw. wiedergewählt. Damit waren sãmmtliche Gegenstände der Tagesordnung erledigt. Der , . dent, Staats⸗Minister von Puttkamer sprach der Versamm⸗ lung für die von ihr bethäͤtigte, hingebende Arbeit seinen Dank aus und erklärte im Namen Seiner Majestät den Provinzial⸗ Landtag für geschlossen. Die Versammlung trennte sich unter begeistertem Hochrufe auf Seine Majestät den Kaiser und König.

Kiel, 7. März. S. M. Yacht „Hohenzollern“ hat, wie ‚W. T. B.“ meldet, heute Vormittag durch den Kaiser Wilhelm⸗Kpanal die Reise nach dem Mittelmeer angetreten.

Sach sen.

Die Zweite Kammer setzte gestern die Berathung über die Vorlage, betreffend das Wahlrecht, fort. 56 57 des Entwurfs lag ein von den Abgg. Dr. Mehnert, Niethammer,

May und 50 anderen Abgeordneten unterschriebener An⸗ rag vor, wonach in die zweite Abtheilung nicht nur le die Urwähler gehören sollen, die mindestens 50 , sondern schon alle die gehören sollen, die mindestens B 4 an Grund⸗ und Einkommensteuer zahlen. Der Staats⸗ Ninister von Metzsch erklärte, die Regierung habe im Prinzip

en diesen Abänderungsantrag nichts einzuwenden. Die anze Vorlage mit dem Abänderungsantrag Mehnert wurde zarauf in namentlicher Abstimmung mit 56 gegen 2 Stimmen mgenommen.

Baden. ;

Der Zweiten Kammer ist gestern ein Nachtrags—⸗ stat zum Budget der Eisenbahn⸗Bauverwaltung zugegangen, vorin u. a. für die Erbauung eines neuen Rheinhafens bei gehl als erste Rate 600 000 4 gefordert werden.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Erzherzog Otto ist gestern Abend von Wien nach Dresden abgereist, um den Kaiser bei dem fünfzig⸗ sährigen Die stjubiläum des Prinzen Georg von Zach fen zu vertreten. Nach den Feierlichkeiten wird sich der Erzherzog nach Stuttgart begeben und seiner Schwester, der Herzogin Margarethe Sophia von Württemberg einen mehr⸗ ägigen Besuch abstatten.

Großbritannien und Irland.

Der Staatssekretär der Südafrikanischen Republik Dr. geyds machte, wie aus London gemeldet wird, gestern im Luswärtigen Amt einen Besuch, traf aber Lord Salisbury ficht an. Später hatte Dr. Leyds eine freundschaftliche Unter⸗ redung mit dem Staagtssekretär des Kolonialamtes Chgmber⸗ ain. Heute wird Dr. Leyds seine Rückreise nach Prätoria antreten.

Dem Unterhause ist gestern ein umfangreiches Blau⸗ buch über die venezolanische Frage zugegangen. Es enthält Aktenstücke aus spanischen Archiven und anderen Duellen sowie Schriftstücke aus der Zeit vom Jahre 1585 bis zum 12. Oktober 1893. In dem laubuch wird behauptet, Re Ansprüche Venezuelas würden durch die Thatsachen nicht urterstützt, und andererseits habe England immer versöhnlichen Sinn gezeigt.

Campbell Bannerman kündigte gestern im Unter—⸗ hause an, er werde bei der Berathung des Etats des Kriegs⸗ Ministeriums die Streichung der außerordentlichen Pension von 1800 Pfund für den in den Ruhestand getretenen Ober⸗ Befehlshaber der englischen Truppen beantragen.

Frankreich.

Der Präsident Faure traf gestern Nachmittag 41/ Uhr in Marseille ein, wo er enthusiastisch 33. wurde. Vorher hatte der Präsident, überall herzlich empfangen, den Irten Draguignan und La Ciotat einen Besuch abgestattet. In La Ciotat wurden von der Menge Schmährufe gegen den Senat ausgestoßen.

Die Budgetkommission hat gestern mit 28 gegen 5 Stimmen die . abgelehnt und die Regierung aufgefordert, einen anderen Gesetzentwurf vor⸗ zulegen, welcher die Lasten in gerechterer Weise vertheile. In der Armeekommission vertheidigte der Kriegs⸗-Minister Tavaignac sein System der Neuorganisation des XX. Korps, welches von der Kommission abgelehnt worden war. Der Vor⸗ sitzende ersuchte den Kriegs⸗-Minister, die Ansicht des obersten Käriegsrathes über diese Angelegenheit kundzugeben; der Minister lehnte dies aber ab, indem er ecklärte, daß er allein dRerantwortlich sei. Nachdem er sich entfernt hatte, beschloß die Kommission, der Vorsitzende solle heute weitere Schritte bei dem Kriegs⸗Minister unternehmen, um Mittheilungen über die Anficht des obersten Kriegsrathes zu erhalten.

Die indirekten Steuern haben im Monat Februar 16h eine Mehreinnahme von 25 Millionen Franes gegenüber den Monat Februar 1895 ergeben.

Der Etat für die Armee und die Marine im Jahre lh beziffert, der France Militaire“ zufolge, den Bedarf für die Armee auf 693 434 807 Fr., wobon für das Heer im Nutterlande 563 7 151 Fr. zu ordentlicher und 2 000 000 Fr. ju außerordentlicher , , werden; für das Heer m den Kolonien auf 100 977 656 Fr., wovon hl 343 810 Fr. für den Bedarf der Reserve dieses Heeres in Frankreich, Algerien und Tunesien und 49 633 846 Fr. für das Heer selbst in den Kolonien bestimmt find. Für die Flotte werden 237 147 300 Fr. gefordert: 28 000 600 Fr. weniger, als im Vorjahre be⸗ billigt waren, was daher rührt, daß dieser Betrag, welcher ür das Kolonialheer verwendet wurde, vom Marine⸗ Mnisterium auf das Kriegs⸗-Ministerium übergegangen ist.

Ganzen werden mithin für die bewaffnete Macht BS 312 661 Fr. beansprucht.

Rußland.

Der Kommandant des Kreuzers „Rurik“, Kapitän Lriger, ist, wie ‚T. T. B.“ aus St. Petersburg erfährt, an Stelle des verstorbenen Admirals Kalageras zum Komman⸗ danten des russischen Mittelmeer-Geschwaders ernannt worden. * Geschwader wird demnächst nach dem Stillen Ozean ab⸗ zhen.

Italien.

Der König empfing gestern Vormittag kurz nach einander in Senator Finali und die Deputirten Cadolini und Colombo, nachmittags hen General Mezzacapo, den Senator Brioschi, latauf den Minister Saracco und nach diesem den Präsidenten des Senats Farini.

Ueber die Lösung der Kabinetskrisis laufen in Rom, die W. T. B. berichtet, widersprechende Gerüchte um. Der König habe noch keinen Auftrag zur Bildung eines Ministeriums ettheill. Der „Dpinione“ . bestehe die meiste Wahr⸗ scheinlichkeit für ein Kabinet Rub ini⸗Ricotti. Wie „Italie“, Fanfulla“ und „Tribuna“ melden, sei gestern auch von einer

ombination Saracco-Sennino die Rede gewesen.

Aus Anlaß von Gerüchten, daß ein Ministerium Saracco wahrscheinsich sei, beschlofsen gestern Nachmittag 45 radikale und so zialistische Deputirte eine Ta esordnung, in welcher sie erklären, daß fie entschlossen ihre Agitation in der Jammer und auf dem Lande fortsetzen und jedes Kabinet be⸗ impfen würden, das nicht einen vollständigen Wechsel der Polltik sowohl in der afrikanischen Frage wie im Regierungs⸗ system darstelle.

Das zurückgetretene Ministerium hat beschlossen, die Frage, betreffend die = einer Anklage gegen den . Baratieri, dem neuen Ministerium zu überlassen.

Gestern Abend wurde in Rom eine öffentliche Kund⸗ gebung auf der Piazza Colonna versucht, welche indeß keine Bedeutung erlangte. Die Demonstrierenden begaben sich nach dem Kapltol, um dort die dr, , . der Truppen aus Afrika zu verlangen; die öffentliche Macht verhinderte indeß die Menge, zum Kapitol zu gelangen. Nach kurzen Ansprachen der radikalen Deputirten Taroni und Zavattari löste sich die Versammlung auf.

Ueber die vorgestern Abend in Mailand vorgekommenen Unruhen wird berichtet, daß die Ruhestörer sich auf das falsche Gerücht hin, daß Truppen nach Afrika abgehen sollten, zum Bahnhof begeben hätten, in der Absicht, dieselben an der Abfahrt zu verhindern; dort seien Fensterscheiben zertrümmert und einige Soldaten und Polizeibeamte . worden; eine Abtheilung Soldaten sei angerückt und es sei derselben ge— lungen, bis 2 Uhr Morgens den Bahnhof zu säubern; 6 von den Soldaten und Beamten wie von

en Bürgern seien mehrere verletzt worden. Viele Verhaftungen seien vorgenommen worden. Gestern Vormittag habe der Präfekt eine Bekanntmachung veröffentlicht, worin er zur Ruhe mahne und jede Zusammenrottung oder ähnliche Veranstaltungen verbiete. Auch in Parma sei es vorgestern Abend zu Unruhen durch den Streit eines Soldaten mit mehreren Individuen gekommen; es habe sich ein Auf⸗ lauf gebildet, und eine Abtheilung Soldaten sei mit Stein⸗ würfen empfangen worden. Die Abtheilung habe über die Köpfe der Menge hinweggeschossen und die Ordnung bald wiederhergestellt.

Spanien.

In Val encig veranstalteten, wie W. T. B.“ berichtet, gestern etwa 4000 Personen eine Kund gebung; Hochrufe auf Spanien und Rufe gegen die Volksvertretungen der Ver⸗ einigten Staaten wurden laut. In zahlreichen anderen Pro—⸗ vinzstädten fanden gleichfalls Kundgebungen statt.

b Belgien.

In der gestrigen Sitzung der Repräsentantenkammer begründete der Abg. Lorand in längerer Rede eine Inter⸗ pellation über das Gerücht von einem gemeinsamen Vor— gehen des Congostaats, Englands und Italiens im Sudan. Der Minister des Auswärtigen de Favereau gedachte in ehrenden Worten der zivilisatorischen Bestrebungen des Königs der Belgier; die Zeit, welche der Kammer zu Gebote stehe, sei indeffen zu kosibar, als daß man über alle beliebigen Zeitungsauslassungen betreffs dieser Angelegenheit eine Be— rathung eröffnen könne. Die Auslassungen des Abg. Lorand, fügte der Minister hinzu, hätten den Zweck, die Anklage gegen die belgische Regierung zu erheben, daß sie nicht für die Inter— essen Belgiens gesorgt habe; die Regierung weise eine der⸗ artige Anklage mit Entrüͤstung zurück. In jedem Falle werde der Congostaat davon sei die Regierung fest überzeugt den internationalen Verpflichtungen nachkommen, welche er eingegangen sei.

Türkei.

Nach einer Meldung der, Times“ aus Konstantinopel wäre der Gouverneur von Kreta Karatheodory Pascha ermächtigt worden, fich nach Konstantinopel zu begeben, um ärztlichen Rath einzuholen. Sein Entlassungsgesuch sei aber nicht angenommen worden.

Aus Athen wird demselben Blatt von gestern gemeldet, daß in Retimo auf Kreta die Türken einen Schullehrer ermordet hätten. In Retimo und Canea herrsche große Erregung. Das Reform⸗Comité von Apokorona habe seinen Sitz nach Askypho verlegt und erkläre, es sei entschlossen, die Wiederherstellung der Privilegien der Charte zu verlangen.

Amerika.

In New-⸗Jersey (Vereinigte Staaten) ist es zu einer antispanischen Demonstration gekommen. Studenten schleppten die spanische Flagge durch die Straßen und zerxrissen sie dann.

Nach Depeschen aus Havanna, die in Nem⸗York ein⸗ getroffen sind, wären im Distrikt der Vuelta de Abajo dreizehn Städte in Asche gelegt worden, darunter Cabanas, Bahiahonda, San Diego Nünez, Santa Cruz, Palacios, Paso Real de San Diego und San Diego de los Banos; die Städte San Juan und San Luis hätten noch in Flammen estanden, als die spanischen Truppen angelangt seien. Die Insurgenten hätten diese Städte geräumt und seien unter Gomez“ Führung nach Matanzas und Princeton zurück⸗ gekehrt.

Die „Times“ meldet aus Caräcas vom 5. d. M.: Nach einer Privatdepesche aus Curagao wären die dortigen Be— hörden davon benachrichtigt worden, daß ein britisches Ge⸗ schwader von fünf Schiffen nächstens in Curagao ankommen

werde.

Asien.

In San Francisco eingegangene Nachrichten aus Söul besagen, 127 russische Marinesoldaten seien am 19. Februar dort eingetroffen. Der König und der Kronprinz hãtten sich nach der russischen Gesandtschaft begeben und ein neues Ministerium gebildet. Der frühere Premier⸗Minister und sieben andere Minister, welche den Japanern günstig gewesen. seien enthauptet worden. Alle neuen Minister seien Mitglieder der Familie Min. Die Zeitungen in Tokio verbreiteten die

achricht, daß der König in der russischen Gesandtschaft, welche von 260 Marinesoldaten bewacht werde, verbleiben

werde. Afrika.

Wie die „Opinione“ meldet, hat der General Bal⸗ dissera, welcher vorgestern in Asm ara angekommen ist, lange telegraphische Berichte nach Rom gesandt, in denen er die Lage als ernst beurtheilt und Forderungen behufs besserer Kriegsausrüstung von Asmara stellt.

Die „Tribunga“ meldet aus Massowah:

Unter den von den Schoanern ann genommenen Truppen befänden sich nach einer gestern gemachten ufftellung 409 Italiener, darunter der Oberft. Lieutenant Galliang. Menelik halte sich in Acsum auf Bie Ankunft des Generals Baldissera habe nach, Aussage aller vom Hochplateau in Massowah eintreffenden Offiziere den Muth der jitalienischen Truppen geboben. Soldaten, die an der Schlacht bei Adua theilgenommen karre. erzãhlten aus derselben nachfolgende Einzelbeiten Nachdem man im Hauptquartier zwei Stunden untbãtig verbracht habe, sei es nicht zur Aufstellung einer neuen Schlachtlinie ge⸗ kommen, fodaß die Truppen in drei Abtheilungen getheilt geblieben seien: die Frolönne des Generals Albertone, zur Rechten die des General Vabormiba. in der Mirte neben dem General Arimondi der Gengral EGllena, dessen Brigade in kleine Trupps getheilt gewesen sei. Der

General Albertone habe, wie aus seinen Berichten hervorgehe, die Lage alsbald ganz klar beurtheilt und vom Dherkommando ent- sprechende Maßregeln verlangt; die bn, ,. sei aber erst spät und zur Unzeit eingetroffen. Der General ormida habe tapfer bis in die sinkende Nacht hinein gekämpft. Die Askaris bezeugten ein⸗ ftimmig, daß die Truppen Dabormida' sich tapfer geschlagen hätten. Die Flaliener hätten fest wie die Mauern gestanden. Die Truppen. abtheilung im Zentrum, bei welcher sich der General Baratteri' befunden habe, sei am muthlosesten gewesen weil sie auf eine Stellung beschränkt gewesen sei, in welcher sie sich nicht habe entwickeln können. Der Theil der Trupyen, welcher den Auf⸗ marsch habe bewerkstelligen kõnnen, darunter ein Bataillon des Regiments Nava, habe sich fehr gut gehalten. Die Soldaten seien kaltblütig und guten Muths gewesen. Im Gegensatz zu den ersten Nach⸗ richten, welche wenig günstig gelautet hätten, erklärten die Offiziere und Askaris einstimmig, daß die Haltung der italienischen Soldaten der Erwartung überall vollkommen entsprochen habe, wo sie gut ge⸗ führt worden feien. Die Soldaten welche zurückkehrten, seien keines⸗ wegs entmutbigt.

Dem „Corriere della Sera“ wird aus Massowah telegraphiert:

Die Ursache der Niederlage am JI. März müsse nicht in der physischen und moralischen Haltung der Soldaten, sondern ziel mehr in der falschen Vertheilung der Truppen gesucht werden. Die Brigade Albertone, welche man sich hatte stark engagieren lassen, babe sich hartnäckig und erbittert geschlagen, in der sicheren Erwartung des Sieges, da sie auf das Eingreifen der anderen Brigaden gerechnet habe; aber der Feind babe immer neue Massen entwickelt, und als nach jweistündigem Kampfe viele Offiziere ge⸗ fallen seien, babe sich das Selbstvertrauen der Truppen Albertone s verringert. Vergebens seien die letzten Reservekompagnien mit dem Major Valli herbeigeeilt; sie seien vom Feinde umzingelt worden, der sich der Batterien bemächtigt und die Offiziere auf⸗ gefordert habe, sich zu ergeben. Diese aber hätten sich schnaubend vor Wuth, mit dem Säbel in der Faust vertheidigt. Die Soldaten seien in wildem Lauf, verfolgt von den Schoanern, nach dem Haupt⸗ quartier gestürzt. Das Bataillon Galliano habe versucht, den heftigen Ansturm des Feindes aufzuhalten. Die Verwirrung sei dadurch ent standen, daß die Italiener nicht geglaubt hätten, daß Albertone sich bereits im Gefecht befinde. So hätten auch die Unterstützungs truppen nicht vorrücken können, da sie die Entwickelung des vorher vereinbarten Gefechtsplans abgewartet bätten. Die Brigaden Dabormida und Arimondi seien zu spät vorgerückt, ohne die Möglichkeit zu haben, sich zu entwickeln. Die Mannschaften und die Pferde hätten, durch den Ansturm des Feindes durcheinandergebracht, die Reihen durchbrochen, um sich Luft zu schaffen. Die Gallasreiterei habe den letzten Wider⸗ stand zu nichte gemacht. Oberst Valenzano habe noch eine Batterie zu sammeln versucht, aber. die Verwirrung sei bereits zu groß gewesen. Elf italienische Batterien hätten nicht in Wirksamkeit treten können. Wie es heiße, seien Gallian? und Arimondi gefangen. Nach einer anderen Devesche des Corriere della Sera“ besitze das Fort von Adigrat 3 Batterien und 1 Mitrailleuse. Kassall! solle von den Derwischen umjingelt worden sein. Die Schiffe in Massowah seien nahe an der Küste, um die Schoaner anzugreifen, falls dieselben nach Archice herabkommen sollten, was für wenig wahrscheinlich gelte.

Die „Opinione“ berichtet, daß die Nachrichten aus Adigrat nicht gut lauteten. Das Fort sei von Rebellen⸗ haufen umzingelt, und der General Baldissera habe telegra⸗ phiert, daß er jetzt zum Entsatze von Adigrat nichts versuchen könne. Lebensmittel sollten fuͤr einen Monat dort vorhanden sein. Die Garnison bilde ein aus Italienern zusammengesetztes Jäger⸗Bataillon unter dem Major Prestingri. Auch nehme man an, daß viele in der Schlacht vom 1. März Verwundete und Versprengte nach Adigrat geflüchtet seien.

Der „Italia militare“ zufolge beträgt der Gesammt⸗ verlust der Italiener in der Schlacht vom 1. März 4500 Mann (Offiziere und Mannschaften), davon 3000 Mann 8 der Kolonne Albertone gehörig, welche vier Eingeborenen⸗ Bataillone und einige Abtheilungen weißer Soldaten hatte. Nur der Tod des Generals Dabormida sei als gewiß bekannt; auch wisse man, daß der General Albertone ver⸗ wundet niedergestürzt sei. Von dem General Arimondi sei nichts bekannt.

Der „Times“ wird aus Kairo von gestern gemeldet: Abessinier oder Derwische hätten die Telegraphenleitung zwischen Kassala und Massowah zerstört. Es werde befürchtet, daß 2000 Italiener, die in der letzten Woche Asmara verlassen hätten, um die Besatzung von Kassala zu verstärken, abgeschnitten worden seien. Nach den neuesten Nachrichten bedrohe ein großes Derwischheer Kassala.

Aus Kapstadt erfährt das „Reuter sche Bureau“, Rutherford, der Agent der „Debeers und Chartered Compagnien“, sei unter der Beschuldigung, an der verbotenen Beiseiteschaffung von Waffen und Munition betheiligt gewesen zu sein, verhaftet und alsdann gegen Stellung einer Bürg⸗ schaft auf freien Fuß gesetzt worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die estrigen Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (54) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, beim Art. 3 fortgesetzt, welcher die Konsumvereine den Vorschriften für die Schank⸗ und Gastwirthschaften unterwerfen will.

Abg. Metzner entr.) bekämpfte die Konsumpereine, welche durch den Schnapsverkauf gute Geschäfte machten und die anderen Gewerbetreibenden, die nicht Schnaps verkaufen dürfen, ruinierten, empfiehlt aber jedenfalls die Annahme der Vorlage. ü

Abg. Freiherr von Stum a (Rp.) äußert sich ebenfalls gegen die Konsum vereine und wirft die Frage auf, ob dadurch, daß die Ronsum · vereine dem Gesetz unterworfen würden, dieselben gejwungen waren, sich auch den polizeilichen Vorschriften, namentlich über die Polizei⸗ stunde, zu unterwerfen. ;

Staatssekretãr des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher erwidert darauf, daß die Frage bis zur dritten Lesung noch geprüft werden könne. ö

Bei Schluß des Blattes hatte der Abg. Reiß haus (Soz.) das Wort.

Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen (37) Sigung, in welcher der Minister der geistlichen . An⸗ gelegenhelten D. Dr. Bosse zugegen war, die zweite Be⸗ rathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten beim Kapitel „Höhere Lehranstalten“ 6e

Abg. Krause . Waldenburg (frkons bat die Regierung, in Erwägung zu ziehen, ob nicht die Gehaltzaufbesserung der Lehrer an Anstalten, für welche die Dienstalterszulagen noch nicht eingefübrt seien, schon vor der allgemeinen Aufbesserung der Beamtengehälter erfolgen könne. Für die Leiter der Anstalten kämen zu dem anstren-

genden Dienst noch Repräsentationspflichten hinzu. Nach dent

J a 8 ü 2 rn, . , ö . , r

8