r , — * * 22 —— * E 3
XIV. Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe.
a. Wäsche, Kleidung, Kopfbedeckung, Putz. 1) Nãherei. 2 Schneiderei. — ö . 35 Herstellung fertiger Kleider und Wäsche (Ronfektion). 3 utzmacherei. 53) Fertigstellung, Bekleidung und Ausstattung von Puppen. 6) Verfertigung von künstlichen Blumen und Federschmuck. 7 Sutmacherei, Verfertigung von Filzwaaren. ; 8 ützenmacherei (auch wenn perbunden mit Hutmacherei). 3 Kürschnerei. 10 , (auch wenn zugleich Kravattenmacher). 115 Verfertigung ven Kravatten und Hosentrãgern. 12 Verfertigung von Korsets. b. Schuhmacherei. ; ᷣ C. Barbieren, Frisieren, Perrückenmacherarbeit. 1 Barbiere (auch wenn zugleich Friseure). 3) Frifeure und Perrückenmacher. d. Baden und Waschen. I) Badeanstalten. . . 23 Waschanstalten, Wäscherinnen, Plätterinnen. ; I) Fleckenausmacher, Kleiderreiniger, Stiefelwichser, Kammer⸗ jãger. XV. Bangewerbe. a. Bauunternehmung und Bauunterhaltung (Hoch, Eisenbahn⸗ Weg und Wasserbau), soweit nicht zu den folgenden Klassen h bis n zu ohn . 1 d. 3 Baggereibetrieb. ; 3 . Zivilingenieure, Bautechniker und bau⸗ technische Bureaux. 5 ; b. Feldmesser, Geometer, Markscheider, Kulturtechniker und Wiesenbauer. Maurer. im merer. Glaser. ; . 3 ö. Stubenmaler, Staffierer, Anstreicher, Tücher, Stubenbohner. Stuckateure. . . SHachdecker Ziegel-, Schiefer,, Schindel ⸗, Strohn. i. Steinsetzer, Pflasterer und Asphaltierer. Brunnenmacher. . J. Einrichter von Gas- und Wasseranlagen (Gas und Wasser⸗ installateure). 4 g m. . (auch wenn zugleich Töpfer, vergl. IV d 3. n. Schorsteinfeger. XVI. Polygraphische Gewerbe. a. Schriftschneiderei und Gießerei, Holschnitt. p. Buchdruckeri, auch Stein. und Metall, sowie Farbendruck. 1) Buchdruckerei. . 2 Stein⸗ und Zinkdruckerei. 3) Kupfer und Stahldruckerei. 45 Farbendruckerei. Photographische Anstalten.
XVII. günstlerische Gewerbe.
Maler und Bildhauer (Künstler).
ISraveure, Steinschneider, Ziseleure, Modelleure. Musterzeichner, Kalligraphen.
Sonftige kunftlerische Gewerbe.
XVII. Handelsgewerbe.
Waarenhandel. ) Handel mit Thieren. Handel mit landwirthschaftlichen Produkten. Handel mit Brennmaterialien. Handel mit Baumaterialien, ; Handel mit Metallen und Metallwaaren. ; : Jandel mit Maschinen und Apparaten (Nähmaschinen, Fahrrädern ꝛc. . Handel mit Droguen, Chemikalien und Farbwaaren. z Handel mit Kolonial“, Eß und Trinkwaaren. * Handel mit Wein. : Handel mit Taback und Zigarren. Handel mit Leder, Wolle, Baumwolle ö Zandel mit Manufaktur (Schnitt⸗) Waaren. !! E Zandel mit Kurz⸗ und Galanteriewaaren. ö z Handel mit verschiedenen und anderen als vorstehend benannten Waaren. 15) Trödelhandel. . b. Geld und , c. Spedition und Kommissien. . d. 8e Runfst⸗ und Musikalienhandel, auch Zeitungsverlag und dition. . 266 1) Buch⸗, Kunst⸗ und Musikalienhandel, einschließlich Verlag und ,, . 2) Leihbibsiotheken. ö z Jeitung h verlag und ⸗Spedition (auch Expedition). . Hausierhandel. . . f. Hande s vermittelung 93 Kemmissionäre, Agenten laus⸗ 1ommen Versicherungsagenten). un 5 Hilfégewerbe des Handels (Stauer, Schauerleute, Taxatoren, Narkbelte Messer, Wäger, Packer, Sackträger ꝛc.). bh. Versteigerung, Verleibung, Aufbewahrung, Stellen⸗ und Annoncenvermittelung. Auskunftsbureaur. Auktion 3 und Auktionatoren. fandleihanstalten. . . . eg mi., einschließlich Maschinen Lohndrescherei. Aufbewabrungsanstalten. 5) Stellenvermittelung. 6) Inseratenvermittelung und Auskunftsbureaur.
XIX. Versicherungsgewerbe.
Lebens⸗ und Rentenversicherung. Unfallversicherung. Feuerversicherung. Hagel versicherung.
; Vie b verfich? rung =. f Son stige Versicherungs weige (Transport,, Glas⸗, Wasser⸗
schãdenversicherung ꝛc.) und Betrieb mehrerer Versicherungszweige.
XX. Verkehrsgewerbe. a. Landtransport. ; 1 Posthalterei und Personenfuhrwerk. 2 Siraßenbahnbetrieb. ; ö. 3) Fracht ⸗ (auch Roll / Fuhrwerk. Güterbestatter. b. Wa fferkrane vort (thererei, Schiffahrt und Flößerei. 1) See⸗ * , 2 Binnenschiffahrt t e. ; em, unt Tootsendienst, Küstenbewachungs⸗ und ⸗Beleuchtungs en, Schleusen⸗ und Kanalwacht. ĩ — 7 d. Dienstmannsinstitute 8 — Lohndiener, Boten · gänger, Rofferträger, Fremden füäbrer und dergleichen. . Leichenbestattung, einschließlich Todtengrãber.
XXI. Beherbergunge⸗ und Er quickungsgewerbe.
3. Beherbergung (Hasthöfe und Hotelsgarnis) b. Erquickung (Schank⸗ und Speisewirthschaftem.
Abänderung der Gewerbeordn zwar bei der Frage der Konzess Klein handels mit Bier.
Gast⸗ und Schankwirthschaften konzession
wenn Thatsachen vorliegen, welche
Abg. von Holleuffer (dkons.):
die , das Spiel fördern? Wie
über die Vorlage hinausgehend. Jede Einzelstaaten ein Bedůrfniß für die handels mit Bier vor. Für Preuß folche Befugniß der Regierung nicht,
davon, daß es ,,, macht, händler Bierausschank betreibt. Bie 1600 bis 2000 Millionen Flaschen
foll denn bei einer kleinen Uebertretung
Man wird sehr bald in Bayern vor d
Maßregeln. Wenn das Bier nicht in verkaufe weitaus das größte Quantum sede andere Brauerei; meine Abnehmer vielleicht auch gewünscht, daß eine B die Verbältnisse und weiß, daß durch
auf diese Weise ein paar Konkurrenten geordneten sind dann bereit, unter der
Herrn von Strombeck hin, daß. um ein Theil des Mittelstandes geschädigt
Geheimer Regierungs ⸗ Rath G
möchte. Der Kleinhandel mit Bier in Gelegenbest, das Bier zum sofortigen
Interesse fordert. Die Vorschriften passen für den Kleinbandel mit Bier abschwãchen.
Abg. Lenzmann (fr. Volkẽv.): Schädler wohl nicht gemacht haben; er
ständig ju verhindern. Die Aufsicht
einer Flasche
man sollte dieses Denunziantenwesen
füllen. Das ist Förderung der Vßblle
vorwärts kommen, dann sollen sie zum und diesen nebenbei betreiben. Wenn
kommt gerade den ärmsten Leuten zu
Redner, beim Bier zu bleiben! Wer will, der darf den Die, nicht besch Mißbrauch mit dem Konze
Lust verspüren, dasselbe auszudehnen. Bestimmung ju ftreichen und alle Antr abzulehnen.
einmal ein Fehler vorgekommen sein weg im Verwaltungsstreitverfabren.
schuldigungen zurückweisen.
von Wohlhabend und?
stellung der Konsequenzen aus 8 33.
Deutscher Reichstag. 55. Sitzung vom 9. März 1896, 1 Uhr. Die zweite Berathung des Ges etzentwurfs, betreffend die
Abg. Dr. Schädler (Zentr.) beantragt, den Kleinhandel mit Bier unter § 33 der , ,,,, zu stellen, d. h. ebenso wie die
Nach der Vorlage sollte der Kleinhandel mit Bier gleich dem Betrieb des Droguenhandels untersagt werden können,
Gewerbetreibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun. Abg. Roesicke (b. k. F) beantragt. diese Vorschrift nur für den Kleinhandel mit Bier vom Faß zu erlassen.
etwas Bestechendes, weil es scheint, daß er kenn ist, die Winkel⸗ wirthschaften zu unterdrücken. Aber wie soll. and erg ani Bier konzessionspflichtig gemacht werden? Wie kann er die Völlerei,
Lokaffrage bestimmlen Bedingungen unterworfen werden? Der Klein⸗ rng 96 Bier braucht gar kein Lokal. Und wie soll die Be⸗ dürfnißfrage geprüft werden? Der Kleinhändler mit Bier soll bestraft werden, wenn er unbefugter Weise Bierausschank betreibt. Aber dazu bietet die Gewerbeordnung. keine Handbabe; denn darin kann noch nicht ein Grund zur Entziehung der Konzession liegen. Deshalb sollte man sich begnügen mit der Bestimmung, daß bei wiederboltem unerlaubten Ausschank . . zum Klein⸗
ndel mit Bier zurückgenommen werden könne,. . . * Abg. Fe ri r . halte den Äntrag Schädler für bedenklich
laschenbierverbrauchs hat den Schnaps konsum vermindert. Die egierung scheint selbst nur gedrängt zu sein zu dieser Bestimmung; denn von Mißständen ist in der Begründung keine Rede, sondern nur
einmal eine Flasche beim Händler ausgetruͤnken wird, so ist das nicht schlin m. Man trifft durch solche Maßregeln nur die kleinen Materialisten und Lebensmittel verkäufer. Warum
Gewerbebetrieb entzogen werden? Die Bestinimungen über die Kon⸗ zessionierung von Schankwirthschaften passen garnicht für den Klein⸗ handel mit Bier, weil die Bedũrfnißfrage dabei garnicht in Betracht gezogen werden kann. Die Gastwirthe haben in ihren Versammlungen sich gegen den Flaschenbier handel ausgesprochen, aber lediglich aus Gründen der Konkurrenz. Die Gastwirthe haben in Nort deutschland allerdings trotz der hohen Preise ein? schwierigere Stellung als in Süddeutschland. Aber durch die Beseitigung des Flaschenbierhandels fönnen die Gastwirthe ihre wirthschaftliche Lage nicht bessern; denn das Publikum hat sich an den. Genuß des Flaschenbiers gewöhnt. Solche Beschrãnkungen, wie Herr Schädler sie vorgeschlagen. führen zur Gon, zentration und Monopolisierung des Betriebes. In Süd deutschland bringt man das halbe Leben in der Bierstube zu; bei uns in Norddeutschland ist es nicht so. Die kleinen Brauereien in Bayern kranken nicht unter der Konkurrenz des Flaschenbiers, sondern unter der hohen Steuer.
diefe kolofsal hohe Biersteuer noch aufrecht erhalten werden kann. Den norddeutschen Bragereien wird durch die Konkurrenz der kapital⸗ kräftigen süddeutschen Großbrauereien das Leben schon schwer gemacht; Sie follten ihre Lage nicht noch mebr erschweren durch solche
verkauft wird, so liegt die Gefahr des Winkelschanks viel näher.
handels durchgeführt wird. Aber ich kenne aus eigener Erfahrung
Großbrauer, sondern nur der kleine geschädigt wird. Jeder hofft helfen, in den Kampf einzutreten. Ich weise auf die Worte des
schränkungen nicht vermehren, sondern vermindern.
Winkelausschanks ift doch eine größere, als der Vorredner zugeben
Antrag Schädler geht allerdings etwas weiter, als es das die Prüfung der Lokalverhältnisse, die Bedürfnißfrage u. s. w.
Roesicke würde die Vorlage der verbündeten Regierungen außerordentlich
ss . ᷣ ie Sa . studiert, und ich effenten haben. Aber ich habe die Sache als Rechtsanwalt studiert, weiß, daß die Strafmittel ausreichen, um den Winkelausschank voll⸗
eine fo strenge, daß ein Winkelschank böchstens noch möglich ist, wenn jemand seinen großen Durst befriedigt durch
ö die er beim Spezereihändler kauft. Das ist d nicht gefährlich und fördert nicht die Völlerei, welche ewas mehr Bequemlichkeit liebt. Auf diesem Gebiet herrschen die Denunziatlonen der Konkurrenten in übermäßiger Weise;
man auf diese Weise Vergehen gegen das Nahrungsmittel geseß beim Bier treffen will, dann müßte man jede Nahrungsmittel. in ustrie der Polizei unterftellen. Aber die Vorschrift hat lediglich den Zwed, den Haustrunk zu erschweren und die Wirthsräume zu
bient nicht der Sittlichkeit. Wenn die kleinen Schankwirthe nicht
wird das Kartenspiel gefördert. Der Flaschenbierhandel begünstigt den Haustrunk und leert die Wirthshäufer. Der billige Haustrunk
wein greifen. An das Getränk des reichen Mannes, den Wein. wagt man 6. nicht. Gegen die Bier⸗ und Schnaps kasinos schreitet man ein — um die Weinkasin os, wo vielleicht noch Schlimmeres getrieben wird, bekümmert man sich nicht. Der Biergenuß ist der beste 6 des Schnapsteufels. (Präsident Freiherr von Buol: Ich bitte den
sionswesen getrieben wird, der dürfte keine
nisterial- Direktor von Woedtke bestreitet, daß ein Miß, nen n Konzefsionswesens vorgekommen sei. Es könne ja wobl
Thatsachen vorgebracht würden, müsse er solche allgemeinen An⸗ Abg. Dr. Hasse , Es handelt sich hier nicht um den Gegensatz
rm, um den Gegensatz von Bier und Schngpẽ, von Flaschenbierhandel und Gaslwirthschaf
ung, wird fortgesetzt und ionspflichtigkeit des
epflichtig zu machen.
die Unzuverlässigkeit des
Der Antrag Schädler hat der Kleinhändler mit
kann er in Bezug auf die
nfalls liegt nicht für alle
Beschränkung des Klein en selbst wünsche ich eine Gerade die Ausdehnung des
festzustellen, ob ein Klein⸗ r in Flaschen wird in abgesetzt; wenn da wirklich
gleich die Genehmigung zum
ie Frage gestellt werden, ob
Flaschen, sondern vom Faß n mee, ; von Flaschenbier mehr als unter den Gastwirthen hätten eschränkung des Flaschenbier⸗ jede Beschränkung nicht der
los zu werden, und die Ab⸗ Devise, dem Mittelstande zu
dem Mittelstande zu helfen, wird. Man sollte die Be—⸗
runer: Die Gefahr des
Flaschen oder vom Faß giebt Genuß zu verkaufen. Der
über die Schankwirthschaft,
durchaus nicht. Der Antrag
Spezielle Studien wird Herr
wird seine Angaben von Inter⸗
und die Rechtsprechung ist das Hinunterstürzen
nicht noch verstärken. Wenn
rei. Wer dafür eintritt, der Flaschenbierhandel übergehen die Bierstuben gefüllt werden,
gute, die sonst zum Brannt.
den Schnapsgenuß beschränken ränken. Wer da weiß, welcher
Redner empfieblt, die ganze äge, auch den Antrag Roesicke,
, aber da gebe es den Rechts- Solange nicht bestimmte
t, sondern um die Sicher
die, wenn sie eine Konzesston nicht erhalten haben, den Versuch machen, auf einem Umwege das Schanlgewerbe auszuüben. glaube nicht, daß irgend einer meiner politischen Freunde für den An. krag Schädler stimmen wird. Der Kleinhandel mit Bier paßt nicht in den 3 35. Mir scheint der Antrag Holleuffer annehmbar, nach welchem der Gewerbebetrieb untersagt werden kann, wenn Kontra. ventlonen vorgekommen sind. Der Antrag Roesicke würde die ganze Sache Überflüssig machen, denn es wird wenig vorkommen, daß das Bier vom Faß verkauft wird. .
Abg. Schmidt- Berlin (Soz.): Man spricht von der Hebun der Moral und Sittlichkeit; da sollte man erst dafür sorgen, . die Schulen besser werden und die wirthschaftlichen Verhäͤltnisse si so heben, daß die Bevölkerung nicht auf den Schnapskensum an⸗ gewiefen ist. Der Schnapskonsum hat in ganz Deutschland nicht zugenommen. Aber in Bayern hat der Tonsum von Bier etwas ab— genommen; ob dort eine Zunahme des Schnaps konsums stattgefunden hat, ist nicht festzustellen. Daß Mißbrauch mit der Konzessions. ertheilung getrieben wird, wissen wir am allerersten. Wenn ein Gast⸗ wirth feine Versammlungsräume den Sozialdemokraten zur Verfũgung stelt, dann wird ihm die Polizeistunde beschränkt; anderen Leuten wird sie verlängert. Redner behauptet, daß in Adlershof ein Lokal vom Amtevorsteher in dieser Weise benachtheiligt werde; das sei ein großes Sommerlokal, nicht ein Lokal, in welchem hauptsächlich Branntwein geschãnkt werde. Die Sozialdemokraten, welche sich mit dem Flaschenbierhandel befassen wollten, würden wahrscheinlich ebenfo chikansßs behandelt werden, wie die Gastwirthe. Der Benunziation würde Thür und Thor geöffnet werden. Für eine solche weitere Chikanierung der gewerblichen Kreise liege durchaus kein Grund vor. ; . Ministerial⸗-Direktor von Woedtke: Selbst wenn es in den einzelnen Fällen der Konzessionsertbeilung nicht ganz objektiv zuge- gangen sein sollte, so paßt das nicht auf den Kleinhandel mit Bier, der nicht der Konzessionspflicht unterworfen wird, wo die Genehmigung zum Gewerbebetrieb nur zurückgenommen werden kann, und zwar im Rechtswege, wo keine Willkür entscheidet. ö.
Abg. Freiherr von Stumm (Ry): Wir überzeugen uns doc nicht, sondern vertrödeln nur die Zeit. Daß das die Absicht sein sollte, habe ich nicht gesagt. Sie (links) finden alles, Heil in der freien Kon. kurrenz, wir nicht. Die Ausdehnung des Bierkonsums hat Herr Roesicke gelobt. Danach hätte der Reichstag also zu Unrecht die Frage des Bedürfniffes in den Vordergrund gestellt; des ist aber geschehen. Ist es denn wunderbar, daß die Gastwirthe sich wehren gegen die Ronkurrenz des Flaschenbierhandels? Herr Lenzmann hat Herrn Sedlmayr vorgeworfen, daß er sich zum Vormund der kleinen Brauer gemacht hat; das hat Herr Roͤsicke ebenfalls gethan. Wenn man in diesem Hause etwas durchsetzen will, dann spricht inan immer von den kleinen Leuten. Es handelt sich nicht um die Großen oder um die Kleinen, sondern darum, daß die Trunksucht eingeschränkt win Wenn Hert Lenzmann behauptet: der Bierkonsum in den Wirth schaften habe abgenommen, da der Hautztrunk zugenommen. hat, so ist das nicht richtig; an beiden Stellen ist der Konsum gestiegen. Die Trunkfucht in Bier ist in Süddeutschland ebenso groß wie in Nord deutschland beim Schnaps. Der Bierkonsum hat auch seine physischen Nachtheile. Wenn wir in Norddeutschland den Flaschenbierhandel nicht konzessionspflichtis machen wollen, warum sollen wir den Wünschen der Herren im Süden nicht nachkommen? Wenn der Kleinhandel mit Branntwein der Konzessionspflicht unterstellt werden sell, warum nicht auch der Flaschenhandel mit Bier? Ich werde für den Antrag Schädler und für die Regierungsvorlage stimmen.
Abg. Birk (Soz) bestreitet, daß die Trunksucht zugenommen habe. In München habe vor einigen Jahren der. Flaschenbierhandel angefangen, und der erste Anfänger habe damit ein riesiges Geschäft gemacht, sodaß das Publikum die großen Brauer gezwungen habe, ebenfalls zum Flaschenbierhandel überzugehen. Wer mit dem Ken— zessionswesen Erfahrungen gemacht habe, dem graue vor einer Erweite⸗ rung der Konzession. Trotzdem das Bedürfniß und ein geeignetes Lokal vorhanden gewesen ware, sei die Konzession abgelehnt worden, während ein beim Magistrat beliebter Herr sogar auf einem Bauplatz eine Konzession bekommen habe. —
Abg. von Sali sch (d'kons.): Herr Lenzmann meinte, dem Wein sollte man nicht zu Leibe gehen, Wer hat denn gegen die Wein⸗ steuer gestimmt? Daß es vortheilhafter ist, Bier zu Hause zu trinken als in der Kneipe, ist doch kein Standpunkt, den man einstlich ver⸗ treten kann. Bei den Droguisten sollten die Zahlen aus Berlin nicht maßgebend sein, und jetzt werden zwei Fälle angeführt, in denen Kon— zesstonen nach Gunst ertheilt sind, und das soll nun für uns maß⸗ gebend sein. Die Gastwirthe werden als Denunzianten hingestellt; was sst es aber anders, wenn man gegen einen Stand von Beamten den Vorwurf erhebt, daß sie chikanös verfahren! Dagegen muß ich auf das entschiedenste vrotestieren. .
Abg. Dr. Schädler: Die Bedenken gegen meinen Anmnag werden wohl am besten durch die Regierungen im Wege der Lander gesetzzebungen beseitigt werden können. err Lenzmann macht mih zu einem Apostel der Völlerei, der die Wirthsstuben füllen wolle. Das hat auch in einer Berliner Zeitung gestanden, aus welcher es Herr Lenzmann vielleicht entnommen hat; die Zeitung hat auch mit einem gewissen Augenverdrehen, dabon geschrieben, daß es derselbe Abg. Schädler gewesen, der für die Beschränkung der Theater eingetreten sei. Behalten Sie in Norddeutschland, was Sie haben, und geben Sie uns, was wir wollen! (Zuruf des Abg. Richter:; Und wo bleibt das Deutsche Reich?! Das Deutsche Reich ist nicht auf der Grund lage des Flaschenbierhandels aufgebaut. (Zuruf des Abg. Richter: Geben Sie uns doch die Biersteuer) Kommen Sie doch mit Ihren Anträgen, wir wissen ja langst, was Sie wollen! Wir treten für den seßhaft gewordenen Gewerbestand der Schankwirthe ein.
Damit schließt die Debatte.
In der Abstimmung wird beschlossen, die Konsumvereine nach dem Antrag Gröber derselben Konzessionspflicht zu unter⸗ werfen, wie die Gast⸗ und Schankwirthschaften; der Antrag Schädler wegen der Konzessionspflichtigkeit des Kleinhandels mit Bier wird abgelehnt; dafür stimmen die Konservativen, ein Theil des Zentrums und einige Nationalliberale.
Bezüglich des Artikels 4 wird beschlossen, nach dem Antrag von Holleuffer für den Kleinhandel mit Bier die Üntersagung eintreten zu lassen, wenn der Gewerbetreibende wiederholt wegen . Betriebs der Scan wirt schaf bestraft ist; ferner wird nach dem Antrag Gröber der Handel mit Loosen von Lotterien und ,, unter die Vor⸗ schrift des s 35 gestellt. Bezüglich der Droguen und Prã⸗ parate wird ebenfalls der ntrag Gröber n e wonach der Handel mit Droguen und chemischen raparaten unterfagt werden kann, sofern die Handhabung des Gewerbe⸗ betriebes Leben und . der Menschen gelte er,
In namentlicher Abstimmung wird darau Artikel 4 mit 137 gegen 78 Stimmen angenommen. .
Näch Artikel 5 kann, wenn in den Fällen des 3 35 die Untersagung eines Gewerbebetriebes erfolgt ist, durch die , oder eine andere von ihr zu best n mende Behörde die Wiederaufnahme des Gewerbes gestattet werden, sofern seit der Untersagung mindestens 1 Jahr ver⸗ flossen ist. .
Artikel 5 wird ohne Debatte angenommen.
Darauf wird um 5i/, Uhr die weitere Berathung bis Dienstag 1 Uhr vertagt.
Gs giebt sehr viele Leute,
diele Verhaͤltniffe' im Bezirk Erflrt aber untersucht werden.
3 G1.
Preustischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 3. Sitzung vom 9. März 1896, 11 Uhr.
worden. Das Haus setzt die zweite Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten beidem Kapitel, Elementar— , fort. g. Szmulag (Zentr.) erklärt, daß der Abg. Sattler die oberschlesischen Verhältnisse nicht richtig kenne. Freche und unver⸗ scaämte Behauptungen über die Katholiken habe die Kölnische n. aufgestellt, sie behaupte, ein Geistlicher habe zu seiner ? emeinde gesagt; Wenn Ihr ein einziges Wort deutsch sprecht, fo sst das eine so schwere Sünde, daß ich Guch davon nicht lossprechen lann; das habe Fürstbischef Kopp an einer Tafel erzählt. Das sei die gemeinste Lüge, die seit Eischaffung der Welt vorgekommen sei, der Minister könne eine Million aussetzen für den Geistlichen, der dat gesagt habe, Die Regierung wolle die polnische Sprache nur ver—⸗ irn, 96 a. . Flunkerei.
Abg. Dr. Sattler nl): Seine Erregung halte ich dem Abg. Sömula zu gute. Nicht alle Oberschlesier stehen auf der Seite c herrn Szmula; Herr von Gilgenheimb, der selbst aus Oberschlesien s, hat sich neulich zu unserem Standpunkt bekannt. Wir können uns uicht so auf die Zeitungs stimmen verlassen, wie auf die Berichte der
Bunten. Die färstbischoflichen Kommissare haben sich mit den Er⸗
ohen des Religiongunterrichtz in Oberschlesien völlig befriedigt erklärt.
Sollen wir denen auch nicht glauben, weil Herr Szmula es will? Die Regierung befindet sich mit ihrer Schulpolitik auf dem richtigen Weg.
Abg. Gerlich (frkons.) vertbeidigt die Politik der Regierung gegen die Angriffe des Zentrums und der Polen. Die Polen strebten danach, daß die Kinder, sobald sie die Schule verlassen haben, das Deutsche wieder verlernen. Daß ein Geistlicher das Polnische als die allein zulässige Sprache bezeichne, komme tagtäglich vor. Es sei in den Ostprobinzen anerkannt worden, daß der hn mit den Polen einmal ein Wort deutsch gesprochen habe. ;
Abg. Wolczyk Gentr tritt nochmals für die Ertheilung des Religionsunterrichts in polnischer Sprache ein.
Abg. Schröder (Pole) führt aus, daß die Schule ohne Berück⸗ tigung der Muttersprache ihre Aufgabe, zu erziehen, nicht erfüllen
Abg. Dr. Por sch (Zentr.) bestreitet, daß die fürstbischöflichen Kommissare mit den Resultaten des Religionsunterrichts 6 hn schlesien überall zufrieden gewesen seien. Die Frage der Muttersprache dürfe nicht nach politischen Gesichtspunkten entschieden werden. Die Paritãtsklage des Abg. von Eynern sei gänzlich unbegründet, dieser habe dem Jentrum immer das Verlangen einer mechanischen Parität vorgehalten und operiere nun selbst damit. Es handle sich um Zuschüũsse an unvermögende Gemeinden, und wenn die Regierung mehr katholische Gemeinden ,, gefunden habe, so ö die Sache einfach er⸗ klärt. Aber die meisten Summen für die katholischen Gemeinden ent. fielen auf die Ostprovinzen und dienten der Germanisierungepolitik, nicht dem Katholizismus an sich.
Abg. Dr. Sattler; Herr von Eynern hat gewiß nur die mechanische und kalkulatorische Art der Bachem'schen Aufstellung mit seinem beutigen Beispiel ad absurdum führen wollen. Wir haben garnichts dagegen, daß die oberschlesischen und sonstigen katbolischen Gemeinden des Ostens den Zuschuß erhalten; von einem Germanisierungszwecke kann aber nicht die Rede sein.
Abg. Dr. Porsch: Ich freue mich, daß Herr Sattler die Be— hauptung des Herrn von Gynern eingeschränkt hat. Dieser meinte es beute ebenso ernst wie neulich mit der Beunruhigung der evangelischen . durch die angebliche Bevorzugung der katholischen
risten.
Auf, eine Anfrage des Abg. Dauzenberg Gentr.) erklärt Niisterial. Direktor Dr. Kuegler, daß zur Errichtung . Prãpa⸗ nandenanstalt in der Rheinprovinz kein Bedürfniß sei.
Bei den Ausgaben für die Schulaufsicht erklärt uuf eine i des Abg. Tamoschus .
Ministerial ˖ Direktor Dr. Ku eg ler, daß in Ostpreußen in der Unter⸗
suse und Mittelstufe das Littauische beim Religionsunterricht berück= sichigt werde; in der Oberstufe werde der Religionsunterricht mit sehr m Erfolge deutsch ertheilt. Abg. Sch nau bert (kons.) tritt für die Erhaltung der littauischen Strache und CGigenart ein; einer Germanisierungspolitik bedürfe es in Littauen nicht, weil da kein nationaler Gegensatz vorhanden sei; die Littauer wollten selbst, daß ihre Kinder auch Deutsch lernen.
Abg. Da uzen berg (Zentr.) beklagt, daß das Schulaufsichtsgesetz non 1872 die Schulaufsicht gänzlich in die Hände des Staates gelegt habe; die Schulaufsicht müsse den Geistlichen übertragen werden. Der Minister meine, die Schulaufsicht sei eine rein schultechnische Frage und müsse von Fachmännern ausgeübt werden; aber Fach⸗ wänner würden leicht einseitig. Die Schule sei trotz allem nicht eine Veranstaltung des Staates, sondern der Gemeinde, und die Eltern und die, Kirche haben dabei auch ein. Wort mitzusprechen. Von 1872 bis 1880 habe man die Schulaufsicht rr t, um den Religiongzunterricht zu kürzen und kaͤtholisch - kirch= 1 Leben nicht aufkommen zu lassen. Die evangelische Kirche ha e man nicht berührt. Unter den jeßigen Verhältnissen müßten die Katholiken unversöhnliche Gegner der Kreis⸗Schulinspektion bleiben; denn hier werde am meisten mit zweierlei * gemessen; die katho⸗ lischen Geistlichen seien aus der Kreis Schulinspektion beinahe ver- däängt. Herr Stöcker habe dem Staat die Konzession der Kreis- Schulin speltion machen wollen, damit der Geistliche sich ausschließlich nem kirchlichen Amt widmen könne, aber die Aufsicht über die Gniehung gehöre mit zu den pornehmsten ie . der Geistlichkeit. Die Bestimmungen des Falk 'schen Erlasses über die Lokal · Schul inspektion müßten geändert werden. Man müsse die Schule Überhaupt mehr in Ruhe lassen und nicht so viel reglementieren. In Bezug auf Schulsachen lasse man sich von einem gewissen Größenwahn leiten; wir müßten wieder zu der früheren schönen Einfachheit zurück= lehren. Die Schule solle eine Unterrichts, und Erziehungsanstalt in hhristlichem Sinne fein.
Ministerial Direktor Dr. Kuegler erklärt, daß er die letzten Wen⸗ ungen von Größenwahn und schöner Einfachheit nicht verstebe. Goit sei Dank, sei die Schule eine chriftliche Ünterrichts. und Er— siehungsanstalt. Ueber 7139 Schulen haben die Geistlichen die Orts Hul cu ssicht, unter den Kreis⸗Schulinspektoren seien 95 katholische Geiftliche. Herr Dauzenberg solle die Dinge mehr praktisch ansehen.
Abg. von Strombeck (Zentr.) beschwert sich über die Polizei⸗ Her nungen wegen der Verwaltung des Schulvermögens im Erfurter JYelirk und wegen der Entschuldigungen bei Schulversäumnissen; die Strafen für Schulversäumnisse seien so hoch, daß sie die kleinen Leute auf dem Lande ruinierten.
Ministerial⸗ Direktor Dr. Kuegler erwidert, daß die Polizei- rordnungen über die Bestrafung wegen Schulversäumnisses durch die richte für ungültig erklärt seien; die Versäumnißstrafen seien des- Alb neu geregelt, eine Beschwerde über die Höhe derselben sei noch
Dritte Beilage
Berlin, Dienstag, den 10. März
zum Deutschen Reichs⸗AUnzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1890.
inspektion sei Sache von Fachmännern, und Geistliche könne man nicht Co ipso als Fachmänner auf diesem Gebiete ansehen. Die Aus⸗ führungen des Abg. Dauzenberg seien bereits in jedem Jahre wider⸗
Herr Dauzenberg lieber an sich und seine Freunde richten, und wenn
Zentrum nicht täglich nach dem Schulgesetz à la Zedlitz rufen. Abg. Neubauer (Pole) wünscht die ö der Schul⸗ inspektion auf Geistliche und beklagt es besonders, daß in seiner Heimath in Westpreußen die Orts. Schulinspektion fast durchweg dem Kreis— Schulin spektor übertragen sei; wollten die Eltern ihre Kinder vom Schulbesuch die pensiert haben, so müßten sie erst zwei, drei Stunden Weges zum Schulinspektor zurücklegen. . Die Debatte über die Schulaufsicht wird durch einen Schlußantrag geschlossen. Bei den Besoldungen der Kreis-Schulinspektoren wün jh Abg. Gerlich (fr. kons.), daß man die Lokalinspektio icht Kreis-Schulinspektoren übertrage, und daß mehr ,, , . U. Er freue sich, daß diese arrière den Seminarlehrern eröffnet sei, und wü daß Gebrauch davon gemacht werde. ö Abg. Das bach (Sentr.) schließt sich dem Wunsche des Abg. Neubauer nach Ernennung katholischer Kreis,. Schulinspektoren in n an e ht die Geistlichen am meisten für die Schul⸗ ion für geeignet. Regierungs⸗ und Schulrath Böckler hab auch . , n ö 1 ü inisterial Direktor Dr. Kuegler erwidert, daß dieser Fall dur die Mittheilung des Wortlauts der Rede des e er er, Böckler in der Berliner Korrespondenz aufgeklärt sei; derselbe habe h . fen . e e, . Na. die Entchristlichung der olle. eminarlehrer würden mehr und is⸗ Schulinspektoren ernannt. K Bei dem Fonds von 28 809 009 S6 für allgemeine Er— 1a der . spricht Abg. von Detten (Zentr.) die Hoffnung aus, daß mit Hilfe des Staats die katholische Schule in Nachod bei Altena zu — 2 öffentlichen Schule erhoben werden könne, und wünscht die Gündung einer katholischen Schule in Saarstedt. . Ministerial ˖ Direktor hr. Kuegler setzt die Schwierigkeiten aus⸗ einander, welche der Erfüllung des letzteren Wunsches entgegenstehen, und theilt mit, daß die Schule in Nachod vom 1. April ab eine dien . . erf g. Kircher (Zentr) wünscht die Gründung einer katholischen Schule in Eckenheim bei Fulda und erörtert die Frage, was 36 öffentliche Schule sei: ein Begriff, der juristisch nicht feststehe. Ministerial Direktor Dr. Kuegler erwidert, daß die Regierung bemüht gewesen sei, die Gründung einer katholischen Schule in Eckenheim zu , diese aber an dem Widerstand der politischen Gemeinde gescheitert sei.
Um 4 Uhr wird die Verhandlung abgebrochen und a Abends 71 Uhr vertagt. ; w ö
Abendsitzung vom 9. März, 7½ Uhr Abends.
wie fen, Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-An— gelegenheiten nimmt ihren Fortgang.
Es folgen die Titel: Beihilfen an Schulverbände wegen Unvermögens für die Schulunterhaltung 7399 120 , behufs Errichtung neuer Schulstellen 127 768 6, zur Unterstützung von Schulverbänden wegen Unvermögens bei Elementarschul⸗ bauten 1 000 000 10
Die Budgetkommission beantragt: die Regierung auf⸗ zufordern, hinsichtlich der Vertheilung dieser Fonds folgende Maßnahmen zu treffen: 1) Die Grundsätze, nach welchen aus diesen Fonds Beihilfen zu geben sind, werden vom Kultus⸗ Minister gemeinschaftlich mit den Ministern des Innern und der Finanzen festgestellt. 2) Die Fonds selbst werden von den genannten Ressort⸗Ministern 1 die Regierungsbezirke ver⸗ theilt. 3) Die Regierungs⸗Präsidenten bewilligen en an , nach den ad 1 festgestellten Grundsätzen die einzelnen Beihilfen nach Anhörung der Selbstverwaltungskörper.
Die Abgg. von der Acht (Zentr.) und Genossen bean⸗ te dazu folgende Abänderungen: J. ad 1 nach dem Worte „festgestellt“ beizufügen „und veröffentlicht“. II. ad 3 am Schlusse an Stelle des Wortes „Selbstverwaltungskörper“ zu setzen „Kreisausschüsse“. II. folgendes als Nr. 4 zu setzen: 4 e eee. wird dem Landtage eine Nachweisung der Bei⸗ hilfen vorgelegt, welche aus diesen Fonds an politische Ge⸗ meinden und Schulverbände gewährt worden sind.
Die Abgg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.) und Genossen beantragen statt des Kommissionsantrags folgende Fassung: Die Regierung aufßufordern: die Bewilligung der einzelnen Beihilfen aus kin Fonds durch Organe der , n. Landesverwaltung nach Anhörung von Selbstver⸗ waltungskörpern zu ermöglichen, und zwar durch eine gesetz⸗ liche Neuordnung der eg fl hen! Schulverwaltung in der Provinzialinstanz dahin, daß die Geschäfte der Schulabthei⸗ lungen der Bezirksregierungen auf Behörden der allgemeinen Landesverwaltung unter geordneter Mitwirkung von Selbst⸗ verwaltungsorganen übertragen werden, insbesondere eine der . an die Kreise stattfindet.
Der Abg. Graf von Strachwitz beantragt, die Nr. I wie folgt zu fassen; ad 3 am Schlusse hinter dem Wort ,, ,. zuzusetzen: (Kreisausschüsse, Stadt⸗ ausschüsse).
Abg. von Bockelberg (kons.) empfiehlt namens der kon— servativen Partei den Antrag der Budgetkommission im Interesse einer größeren Dezentralisation.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Wenn es mir, wie der Herr Vorredner gesagt hat, gelingen sollte, auf dem Gebiet der Vertheilung dieser großen Dispositions—⸗ fonds allgemeine Zufriedenheit herzustellen im Sinne des Herrn Vor⸗ redners und auch wohl des Antrags, der Ihnen jetzt vorliegt, so würde mich das sehr glücklich machen, und ich werde es an keiner Arbeit und an keiner Mühe fehlen lassen, um dieses Ziel zu erreichen. Ich bin mit dem Herrn Vorredner darin voll kommen einverstanden, daß diese
nicht eingegangen; nach der Anregung des Abg. von Strombeck sollen
Abg. Knörcke (frs. Vgg.) theilt mit, daß er Herrn D
. ; ; ; auzenber im Interesse des Fortgangs der Etatsberathung zu veranlaffen 8 habe seine Rede über die Schulaufsicht, die derselke nun schon seit 20 Jahren wiederhole, diesmal zu unterlassen; Herr Dauzenberg habe
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet seine Rede aber für unumgänglich nothwendig erklärt. Die Schul⸗
legt worden; der Staat werde hoffentlich sein Recht auf die Schul s nn werner H 6 R 1 e niemals aufgeben. Die Mahnung, der Schule Ruhe zu lassen solle
es ihm damit ernst sei, daß die Schule Ruhe habe, so solle das
abzunehmen.
Nun ist aber bereits in der Budgetkommission hervorgehoben — Ihr Herr Berichterstatter hat Sie ja in seinem ausgiebigen und klaren Vortrag über die Verhandlungen der Kommission darũber orientiert — und ebenso ist bei den Verhandlungen in der Kommission für das Lehrerbesoldungsgesetz wieder bolt zur Sprache gekommen, wie ungeheuer schwer es ist, hier Grundsãtze in dem Sinne zu finden, daß sie einen festen, sicheren Maßstab bilden, den man nur an die Verhältnisse einer Gemeinde anzulegen braucht, um ganz genau zu wissen, was dieser Gemeinde . was ihr gewährt werden muß und was ihr gewährt werden
ann.
Meine Herren, wir haben es versucht. Ich habe in durchaus lovaler Verfolgung des von Ihnen im vorigen Jahre angenommenen An⸗ trags unmittelbar nach Schluß des Landtags kommissarische Verhandlungen zwischen den betheiligten Ressorts herbeigeführt. Diese Verhandlungen haben eminente Schwierigkeiten ergeben. Wir würden vielleicht weiter sein, wenn nicht, wie ja heute wohl auch schon erwähnt ist, der Ministerwechsel im Ministerium des Innern dazwischen gekommen wäre. Dadurch sind diese Verhandlungen ins Stocken gerathen; sie werden aber wieder aufgenommen und würden auch selbst ohne diesen Antrag unmittelbar nach Schluß der Etatsberathungen wieder auf⸗— genommen worden sein. Das würde unsere Pflicht sein, selbst wenn Sie diesen Antrag nicht annehmen sollten. Ich glaube, daß wir schon sehr dankbar sein müssen, wenn es bei gutem Willen und ernster Arbeit gelingt, einigermaßen klare, sichere und gerechte Anhalte= punkte zu finden für die Vertheilung dieser Fonds. Das ist, glaube ich, das Höchste, was wir überhaupt erlangen können; und das wäre schon sehr viel.
Nun, meine Herren, es soll an uns dabei nicht fehlen, um das
herbeizuführen, was Sie hier namentlich unter Ziffer J des von der konservativen Seite gestellten Antrags verlangen. Der Herr Vorredner hat gesagt, er wünsche auf diesem Gebiet eine gründliche Dezentralisation. Ja, meine Herren, damit sind wir ganz einverstanden; aber ich muß doch hervorheben, daß wir bereits eine Dezentralisation haben, daß wir auch jetzt schon diese Fonds nicht von hier aus an die einzelnen Gemeinden, sondern daß wir sie auf die Regierungsbezirke vertheilen. Diese Dezentrali⸗ sation ist bereits herbeigeführt: auch jetzt geschieht die Vertheilung im einzelnen durch die Bezirksinstanz. Nun ist freilich darüber geklagt worden — und so glaube ich auch den Herrn Vorredner verstanden ju haben —, daß infolge der Direktiven von der Zentralinstanz aus bei der Einzelvertheilung ein viel zu mechanisches und deshalb zu unzutreffenden Ergebnissen führendes Verfahren beobachtet werde. Meine Herren, ich will es ja nicht leugnen, daß gewiß Fälle vorkommen, wo die Regierungen auch einmal fehlgreifen in der Vertheilung dieser Fonds; aber die An⸗ nahme, daß wir ganz mechanisch den Satz von 75 0υάσ der Staats. steuerbelastung als einen unter allen Umständen absolut anzuwendenden Mahßstab hingestellt und damit eine mechanische Vertheilung herbei⸗ geführt hätten, — diese Annahme ist nicht zutreffend. Ich darf mir wohl gestatten, Ihnen eine Verfügung theilweise mitzutheilen, die in dieser Frage im vorigen Jahre ergangen ist. Es heißt in der Verfügung, die ich wohl mit Erlaubniß des Herrn Präsidenten verlesen darf:
In den Erlassen vom 21. Juni vorigen Jahres und 15. Fe⸗ bruar dieses Jahres — d. h. 1895 — ist eine Belastung mit Volksschulabgaben in Höhe von 75 0½ der Real und Einkommensteuern lediglich deshalb als Regel oder durchschnittliche Belastung bezeichnet, weil der derzeitige Umfang des Fonds Kap. 121 Tit. 34 des Staatshaushalts⸗ Etats zu Staatsbeihilfen für unvermögende Schulverbände eine allgemeine Ermäßigung der Volksschullasten unter diesen Satz nicht gestattet. Es ist indessen zugleich ausdrücklich betont, daß neben den Schullasten auch auf die anderen öffentlichen Abgaben, sowie auf die besonderen wirth⸗ schaftlichen und Erwerbsverhältnisse der Gemeinden billige Rücksicht zu nehmen ist. Demgemäß ist auch nach⸗ gelassen, daß in denjenigen Fällen, in denen die Gemeinden sich in be⸗ sonders ungünstigen Verhältnissen befinden, die Schullasten bis auf 50 oο m der genannten Steuern und ausnahmsweise auch dar⸗ unter ermäßigt werden können, während in anderen Fällen, in denen die Steuerkraft der Gemeinden eine besonders hohe ist, eine Belastung für die Zwecke der Volksschule bis zu 100 oo der Staatssteuern gefordert werden muß.
Ja, meine Herren, hiernach wird man uns das wenigstens nicht vor⸗ werfen dürfen, daß wir einen rein mechanischen Maßstab hingestellt hätten.
Nun fragt es sich: wie wird denn die Sache in der Bezirks instanz gemacht? Ja, das macht nicht etwa bloß der Schulrath in der Schulabtheilung, sondern das macht die Schulabtheilung im Einvernehmen mit der Finanzabtheilung; dabei werden alle die konkreten Verhältnisse, auf die der Herr Vorredner sehr richtig hin⸗ gewiesen hat: die gesammte wirthschaftliche Lage der Gemeinde, das Verhältniß der Kirchenlasten, der Kommunallasten, der bereits fest⸗ stehenden sowohl wie der für längere Jahre bevorstehenden, — kurz es werden alle wirthschaftlichen Verhältnisse der Gesammtgemeinde ge— prüft, und diese Prüfung erfolgt seitens der Schulabtheilung gemeinsam mit der Finanzabtheilung der Regierung. Also, meine Herren, so mechanisch, wie der Herr Vorredner es angenommen hat, ist das jetzige Verfahren in der That keineswegs.
Nun habe ich mit Rücksicht auf den Beschluß des vorigen Jahres und unsere dazu abgegebene Erklärung nichts dagegen einzuwenden, daß Sie den
großen Dispositionsfonds eine schwere Last für das Kultus⸗Ministerium
Antrag unter Ziffer J annehmen; er ruft der Staatsregierung ihre
sind, und daß ich nur dankbar sein kann, wenn es gelingt, feste Grundsätze aufzustellen, nach denen sie zu vertheilen sind, und die geeignet sind, einen großen Theil der schweren Verantwortlichkeit, die wir jetzt in Bezug auf diese Fonds tragen, uns zu erleichtern oder
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