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die Parade des Regiments siatt, welcher ebenfalls die Prinzen Heinrich und Wilhelm beiwohnten. Nach dem Parade⸗ marsch verlas der General⸗Adjutant, Genera l⸗ Lieutenant Wernher nachstehenden Tagesdefehl:
An Mein 1. Infanterie. (Leibgarde) Regiment Nr. 1I6.
In schwerer Zeit vor zwei und dreiviertel Jahrhunderten, bei Beginn des unbeilvollen dreißigjährigen Krieges, welcher unser deutsches Vaterland in seinen Grundvesten erschütterte, hat Mein erlauchter Ahnherr Ludwig V. der Getreu Landgraf von Hessen, den Be febl zur Errichtung Meines Leibgarde, Regiments gegeben.
Was das Regiment von jenem 11. März 1621 an bis heute er⸗ lebt und erftrebt, wie es stets den Wabhlspruch seiner Fürsten . Gott, Ehre, Vaterland“ boch gebalten in Krieg und Frieden, wie es auf fast allen Schlachtfeldern Euroxas gestritten hat, ohne einen Tag der Untreue, obne einen Tag der Schande ist mit ebernem Griffel für ewig in Bech der Geschichte eingetragen. Alle Wandlungen des Krieges, die blutigen Schlachten des spanischen Erbfolgekrieges und die langen Feldzüge pon 1732 fis 1815 bat das alte Regiment gesehen, Die Ein⸗ nahme von Landau 1702, die Schlacht am Speierbach 1703, der Feldzug am Lech 1798 und 1799, die mörderischen Schlachten von Aspern und Wagram, der Feldzug 1812 mit seinen ewig denkwürdigen Tagen von Krasnovy am 17. und dem Uebergang über die Beresina am? 27. und 28. November unter der Fübrung eines heldenmüthigen Prinzen Meines Hauses sind besondere Maifsteine der Hingebung, der Jusdauer und des Heldenmutks Meines Leibgarde Regiments.
Viele Generatoren Meiner Vorfahren, Tausende und aber Taufende von braven Offizieren und Soldaten haben in seinem Ruhm und feiner Ehre den eigenen Ruhm und das eigene böchste Lebensziel gefunden. Sie sind Alle dahingegangen! Das Regiment aber ist ewig jung geblieben. Heute steht es vor uns, ein Bild von jugend⸗ licher Manneskraft und Stärke. — Sie Alle, Offijiere, Unteroffiziere und Soldaten, geben ihm durch Ibre Ehre und Ihr Leben die Ge⸗ wißheit einer ebenso großen ruhmvollen Zukunft, als es die Ver— gangenbeit gewesen ist.
Wie dle Errichtung des Regiments in die trübe Zeit des Nieder⸗ gangs des alten Deutschen Reichs fiel, so war es dem Regiment ver⸗ gönnt, vor 25 Jahren ein thätiger Mithelfer an der Wiederherstellung des neuen Deusschen Reichs zu sein. Die Schlachtfelder Frankreichs die in den vorderen Jahrhunderten so oft schon seine Söhne stets auf der Seite der Ehre ünd der Pflicht gesehen hatten, wurden die blut⸗ getränkte Wahlstatt, welcher das neue Deutsche Reich seine Wieder erstehung verdankt.
Die Tage von Vionville⸗ Mars la Tour, Gravelotte · Et. Privat, Metz, Noisseville, Orleans, Meung, Beaugeney· Eravant, Montlivault⸗ Thambord und Vienne, die auf Euren Fahnen verzeichnet, sind beredtes Zeugniß dafür, was das Regiment an der Seite andrer deutfcher Bruderftämme damals geleistet hat. Unter der ruhmvollen Führung Meines in Gott ruhenden Herrn Vaters Ludwig IX., unter bem Okerkefebl des Großen Kaisers Wilhelm J. ist das Regiment vor 25 Jahren zum letzten Male ins Feld gezogen; mit Rubm und Ghre bedeckt, ist es in unfere hessische Zeimath zurückgekehrt.
Offiziere, Unteroffiziere, Soldaten!
Lasset d' Erinnerung an die glorreiche Geschichte unseres Regiments für Jeden ein Anfporn sein, sich zu vervollkommnen in jeder militärischen Tugend und Fertigkeit, damit wir stets bereit sind, kem Rufe unferes Allerhöchsten Kriegsberrn, Seiner Majestät des Kaisers und Königs, zu folgen, würdig unserer Vorfahren, ein Vor⸗ bild für künftige Geschlechter.
Darmstadt, den 11. März 1896. ⸗
Ernst Ludwig.
Nachmittags 3 Uhr fand im Offizier⸗Kasino ein Festmahl und Abends im Großherzoglichen Hof⸗-Theater Fest— vorstellung statt.
Sachsen⸗Meiningen.
Das „Regierungsblatt für das Herzogthum Sachsen⸗ Meiningen“ veröffentlicht das vom Landtag in der Sitzung vom 5. d. M. angenommene Gesetz, welches, in Ergänzung des Grundgesetzes vom 23. August 1829 und des Gesetzes vom 20. Juli 1891 über das Domänenvermögen, ander— weitige Bestimmungen über die Zugehörigkeit zum Herzoglichen Hause, die Erbfolge, die Regierungsverwesung, die Rechtsver⸗ haltnifse der Mitglieder des Herzoglichen Hauses und das Vermoͤgen des Herzoglichen Spezialhauses enthält.
Reuß ä. L. Gestern ist folgendes Bulletin über das Befinden Seiner Durchlaucht des Fürsten ausgegeben worden Das Allgemeinbefinden Seiner Durchlaucht ist im wesentlichen beute das gleiche wie gestern. Der Appetit hat sich etwas gehoben. DOperlach. Fleck.
Elsa ß ⸗Lothringen.
Der Landesaussch uß hat in seiner vorgestrigen Sitzung bei der Fortsetzung der zweiten Berathung des Landes⸗ baushalts-Etats die Einführung des Systems der Dienstaltersstufen bei der Besoldung der Unterbeamten und der denselben gleichgestellten Beamten angenommen. Die Regierungsvorlage hatte zu diesen beiden Kategorien noch „ein—⸗ zelne Kategorien von subalternen Beamten“ mit aufgenommen. Letztere Forderung wurde abgelehnt. ö
In der gestrigen Sitzung des Landes ausschusses beantragte der Unter⸗Staatssekretär von Schraut im Auf⸗ trage des Statthalters einen außerordentilichen Kredit von 100000 6 angesichts der in den letzten Tagen durch Hochwaffer entstandenen Schäden. Unter dem Beifall des Haufes befürwortete der Abg. Köchin den Antrag, welcher alsdann einstimmig angenommen wurde.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Ausschuß des österreichischen Ab geordneten⸗ haufes für die Wahlrefarmvorlage setzte gestern in An⸗ wesenheit des Minister⸗Präsidenten Grafen Badeni die Be— rathung über die Bestimmung der Wahlorte fort. Der Minister⸗ Präsident Graf Badeni erklärte, er sei mit keinem der gestellten Amendements einverstanden, und setzte an der Hand der Vorlage die Bestimmungen über die Wahlorte, Wahl⸗ bezirke, direkten und indirekten Wahlen auseinander. Zum Schluß bat der Minister⸗Präsident, den Antrag der Regierung anzunehmen, zumal dieser dadurch keine zu große Macht eingerãumt werde Der Ausschuß nahm sodann einen Ankrag des Abg. Ruß an, wonach kleinere Wahlkreise inner⸗ halb der Gerichisbezirke gebildet werden sollen, sowie den An⸗ trag des Abg. Grafen Falkenhayn, wonach bei Einführung unmittelbarer Wahlen in den Wählerklassen der Landgemeinden in dem betreffenden Lande jeder Ort, welcher durch die Landes gesetzgebung für die Landtagswahl überhaupt als Wahlort bestimmt sei, einen Wahlort bilden solle. Der Abg. Beer er⸗ klaͤrte fich namens der Deutsch-Linken bereit, bei der Berathung der Steuerreform einem Antrage auf Erhaltung des Wahlrechts bisher Wahlberechtigter entgegenzukommen. Schließlich wurde ein Antrag des bg Freiherrn 9 on Dipaulieinstimmig angenommen, worin die Regierung aufgefordert wird, vor der Berathung
kte Personalsteuer eine betreffend die thunlichste ch Steuernachläͤsse oder einzubringen.
des Einführungsgesetzes über die dire Novelle zur Reschsraths⸗Wahlordnung, Sicherstellung des Wahlrechts der dur Steuerbefreiungen Der Minister⸗Prä keine Einwendungen erhoben.
Im ungarischen Unterhause Handels⸗Minister Daniel einen Gesetzent Ausbau der Bahnlinie Alvincz — bis zur rumänischen Landesgrenze. die Berathung des Justiz⸗Etats fort. meinen wurde, unter Ablehnung der von der brachten Anträge, angenommen und sodann berathung eingetreten.
tangierten Wähle ü sident Badeni hatte gegen diesen
gestern der wurf ein, betreffend den tadt - Rothenthurmpaß Das Haus setzte darauf Der Etat im allge⸗ Opposition einge⸗ in die Spezial⸗
Hermanns
Der Minister des Aeußern He hat, dem, W. T. B.“ zufolge, an die Rom ein Rundschreiben gerichtet, Vertrauen zu deren freundschaftlicher Unt einen Entschluß kundgiebt, die fre ziehungen zwischen Italien recht zu erhalten
Die „Opinione“ meldet: Regierung für die neuen Ausg Deputirtenkammer 7 werde die Summe und die neue Steuern aufzubringen, enthalten. Regierung wahrscheinlich beantragen, Budgetkommission oder einer besonderen Prüfung zu überweisen.
Der ehemalige Garibaldianer⸗O treffs seines Planes, Afrika zu bilden, dem „Fanfulla“ Theilen Italiens Briefe von Pers diese den Wunsch aussprächen, Fazzari erklärt, er sei sicher, in ein einstellen zu können. Verstärkungen werden ü
rzog von Sermoneta Vertreter der Mächte in worin er sein volles erstützung ausdrückt undschaftlichen Be⸗ und den betreffenden Mächten auf— und weiter zu en der Gesetzentwurf, welchen die
Afrika der
Art und Weise, dieselben ohne
Außerdem werde die den Gesetzentwurf der Kommission
berst Fazzari theilt be—⸗ Freiwilligen⸗L
erhalten habe, worin in die Legion einzutreten. em Monat 60 000 Mann nach Afrika abgehenden berall von der Bevölkerung lebhaft
— Die neuen
Breslau Dr. Kopp hat Rom chdem er noch am naͤmlichen fangen worden
den dortigen
Der Kardinal⸗Fürstbischof vor am Montag Abend verlassen, na on dem Papst in längerer Audienz emp d sich zunächst nach Wien begeben, um Bischofskonferenzen beizuwohnen.
Griechenland. Vier der Opposition angehörige T. B.“ zufolge, gestern in der Interpellatton über die Er Gouverneurs für Kreta ein. die Ernennung Turkhan
Deputirte brachten, dem Deputirtenkammer ung eines türkischen Der Minister des Aeußern
erwiderte, Pascha's sei
Amerika. Der Senat hat, nach einer Meldung des „W. T die Berathung über die von der ssion angenommene Resolut kennung der cubanischen Aufstän⸗ auf unbestimmte Zeit
aus Washington, mischten Kommi treffend die Aner dischen als kriegführende Macht,
Cuba eingetroffen, o die Aufständi⸗ Todte verloren Gefecht habe in der Provinz Matanzas seien 70 Aufständische getödtet während die
In Madrid sind Meldungen aus wonach in der Provinz Pinar del Ri schen geschlagen Ein anderes stattgefunden; in demselben viele verwundet worden,
Spanier sehr gering gewesen seien.
ia Stefani“ berichtet aus Massowah, daß egus Menelik, welches langsam vorrücke, noch Der Major Salsa, der von drei Unter⸗ angen worden sei, habe dem Lager des Negus mit Kassa la stehe bei Golusit. — Aus Kairo
Die „Agen das Heer des bei Entiscio stehe. Befehlshabern Ras Makonnen 's empf 9. März Vormittags Die Verbindung brochen, Os man Digma von gestern wird der Times“ Schaaren von Derwischen, gegen Kassala vorrück würde die Sudangrenze neu beleben. vorlägen, rüsteten sich Räuberbanden aus Anmarsch gegen Egypten.
Staatssekretär für die
Obersten Sir Richard Martin zum en der Polizei von Bechuana⸗ raland ernannt. sar unter dem Ober⸗
eine unter Osman Digma, as Unterliegen der Garnison von mahdistische Bewegung an der ganzen Nach Meldungen, die in Kairo Dongola zum
Kolonien Cham⸗
General-Kommandant land, Matabeleland und Maschor zugleich als Kommis Afrika abgeordnet und allein de sein; er wird am 4. April
R. Martin Kommissar von Süd— lischen Regierung verantwortlich von London abreisen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige S tags und der Schluß Hauses der Abgeordneten bef
itzzung des Reichs⸗ gestrige Sitzung des
bericht übe J l inden sich in der Ersten
(58.) Sitzung des Reichstags, Staats ⸗Minister Kommissare beiwohnten, standen zu⸗ ung die Anträge f gesetzes vom
— In der heutigen der Staatssekretär, Boetticher und mehrere nächst auf der Tagegsordn hebung des Imofzwang welche eingebracht stettin (Reformp.) un von einigen Konservativen u zialdemokraten Abgg.
Abg. Dr. Förster⸗ Begründung des Antrags. seine Rede noch fort.
S. April 1874, Abgg. Dr. Förster⸗Neu⸗
sind von den Ne GZentr.), unterstützt
d Metz ner Neustadt nd Zentrumsmitgliedern, Bios und Genossen. Neustettin ergriff zuerst das Wort zur Bei Schluß des Blattes dauerte
te in der heutigen Miquel und der Freiherr von Hammerstein taatshaushalts⸗ dem Etat der Ansiedelungs⸗ en und Posen fort.
— Das Haus der Abgeordneten setz 41.) Sitzung, in welcher der Finanz Minister Dr. Minister für Landwirthschast ꝛc, zugegen waren, die zweite Etats für 1896,97 bei kommission für Westpreuß
Berathung des S
Hierzu lagen die Denkschrift der Ansiedelungskommission über die Ausführung des Ansiedelungsgesetzes im Jahre 1895 und der Antrag der Abgg. Motty (Pole) und Genossen vor die Regierung um baldthünlichste Aufhebung des Ansiedelunge⸗⸗ gesetzes zu ersuchen.
Abg von Brodnieki (Pole) begründete den Antrag der polni⸗ schen Fraktion und erklärte es für unbegreiflich, daß ein solches Gesetz wle das Ansiedelungsgesetz, habe zu stande kommen können, das der Verfasfungsbeflimmung, nach welcher alle Preußen vor dem Sesetz gleich seien, widerspreche. Es fei unkerechtigt, das Eigenthum eines Staaisange⸗ hörigen aufzukaufen, um es einem Anderen zu geben. Man wolle nicht nur die Polen, sondern damit zugleich auch die katholische Religion verdrängen. Nachdem die Polen mit Gut und Blut sir das deutsche Vaterland gekämpft hätten, könne der Mohr nicht nur gehen, sondern auch untergehen. Seine Partei werde immer wieder mit diesem Antrag kommen, denn: ceterum censeo hane legen esse delendam.
Abg. Dr. Mizerski (Pole) trat früheren Ausführungen der Abg. Dr. Sattler entgegen; es sei eine Ungerechtigkeit, daß das An— siedelungsgesetz sich nicht auf den ganzen Bauernstand beziehe. We solle sich unter diesen Umständen der polnische Bauer der Woblthaten des Gefetzes theilhaftig machen? Mit Hilfe dieses Gesetzes werde ja der Wohlstand des polnischen Volks untergraben. Man wolle fich gegen irgendwelche polnische Exkursionen schüͤtzen; seien aber solche in den zehn Jahren des Bestehens dez Gefetzes vorgekommen? Vom Standpuntt des Staats sei es per sländlich, daß er durch Verschmelzung der polnischen Bevölkerung ein unitarischer Staat werden wolle; seien aber die Polen daran schuld daß Preußen kein unitarischer Staat sei? Das Ansiedelungsgesetz be⸗ weise, das Preußen den Bissen, den es vor hundert Jahren verschlug habe, nicht verdauen könne. Trotz aller Gewaltmaßregeln werde man der Polen nicht froh werden.
Abg. Seer (ul.): „An ibren Früchten sollt ihr sie erkennen.“ Das Ansiedelungsgefetz hat bewirkt, daß aus zerfallenen Bauernbäusem neue schöne Gekäude und woblhabende Gehöfte entstanden sind. In dem letzten Jahre ist nech mehr von Deutschen gekauft worden, als früher. Ich wünsche der Ansiedelungt kommission eine weitere segentz reiche Thätigkeit.
Abg. Pr. Eckels (nl). . Das Gesetz bestebt zu Recht, und ich lasse mich darüber in eine Diskussion mit den Polen nicht ein. Wir haben nur darauf zu sehen, daß die Staatsfonds zweckmäßig verwendet werden. Es fehlt immer noch an geeigneten Ansiedlern; im Westen des Staats ist der Segen des Gesetzes noch viel zu wenig bekannt, daher wandern die Leute rach Amerika aus, de ein sicheres, gutes Unterkommen mit der Unterstũtzun ber Anfiedelungetommission im Osten bekommen. könitzn. Jedes gemeinnützige Unternehmen bedarf einer möglichst grehen Publizität, es sollte eine kleine fachgemäße Schrift über die Ansiere, lungskommission im ganzen Lande mit Hilfe der Amts. und Otte, vorsteher verbreitet werden.
Äbg. von Glebocki (Poleö; Man wirft uns vor, daß wir immer Polendebatten berbeiführen; wenn wir aber alle unsere Klagen vorbringen wollten, müßten wir hundert und mehr Polendebatten haben. Daß das Ansiedelungsgesetz nur zum Schutz des Deutsch⸗ thums gegeben sei, ist ein Vorwand — das Gesetz dient dem An— griff. Bie polnischen Bauern sind nicht aggressiv, sie fügen fich den bestehenden Gesetzen. Wenn man den polnischen Land⸗ adel der Agitation beschuldigt, warum macht man nicht gegen diesen ein Gefetsz? Das Ansiedelungsgesetz schädigt zunächst den polnischen Bauer ud erst in zweiter Linie den Adel. Die Germanisierung er⸗ reichen Sie durch dieses Gesetz doch nicht. Wir wollen gleichberechtigt fein vor dem Gesetz. Der Abg. Sattler hat gesagt, wir sollten der prenßischen Regierung und Gott auf den Knien danken für die Be⸗ handlung, die uns zu theil werde. Es ist bezeichnend, daß er die preußische Regierung Gott voranstellt, Fürst Bismarck wollte mit dem Geseß den Frieden der Nationalitäten fördern, jetzt sieht man an dem Spstem der Regierung und der Mehrheit, gegen uns, was das für ein Friede ist. Wir werden uns vertheidigen im Vertrauen auf Gott. unser Recht und unsere Arbeit.
(Schluß des Blattes.)
Nr. 11 der, Veröffentlichun gendes Kaiserlichen Gesund⸗ vom 11. März bat folgenden Inhalt: Personalnach⸗ zolkskrankheiten. — Sterbe⸗ Cholera ꝛc. — . Reich.) stãttengesetz.
Städten des Auslandes. Großstädte. — Desgl. in deutschen Witterung.
Nr. 10 des Eisenbahn⸗ Verordnungs⸗Blatts“, bern gegeben im Ministerium der offentlichen Arbeiten, vom 3. Mar! hat folgenden Inhalt:; Staate vertrag zwischen Preußen und Dellen betr. Ken Ban und Befrieb einer Gisenbahn von Sahschlir; nach Schlitz, vom 20. November / 2. September 1893. — Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen. Coburg ˖ Gotba, Schwarzburg⸗Sond ers. kKaustn! und Schwarzburg-Kudolstadt wegen Herstellung eint Gin, babn von Mäkibausen nach Ebeleben, vom 6. Nobembher 18965. — Allerhöchste Konzessionsurkunde, betr. den Bau und Betrieb Eisenbahn von Brobl über Niederzissen nach Weibern mit Fortsetzuns nach Kempenich durch die Brohltbal ⸗˖ Eisenbabngesellschaft, dom 19. August 1895. — Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 26. Februar 1896, betr. Bestellung des Kommiffars für die Aus, übung des staatlichen Aufsichts rechts über die Eisenbabn von Brobl über Nicderzissen nach Weibern mit Fortsetzung nach Kempenich; vom 3. März 1866, betr. Ueberwachung des Baues von Betriebe mitteln; vom 4. März 1896, betr. Anwärterdienstalter zum snichttechnischen Gisenbahn⸗ Sekretär; vom 4. Märj 1896, betr. Einholung der Ge— nehmigung zur Veräußerung oder zum Austausch von Grundstũden vom 4. März 1896, betr. Stellvertretung von Eisenbabn ⸗ Betriebe beamten; vom 4. März 1896, betr. Ablieferung des Erlöses aus dem
Verkauf von Grundstücken an die General⸗Staatstasse; vom 1 Mn S636, betr. Ausstellung von Erlaubnißkarten zum Betreten der Bahn⸗
anlagen und zum Ueberschreiten der Gleise. — Nachrichten.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Ist der gegen Brandschaden Versicherte außer stande, innen ere mmer *. Entschädigungsansprüchen bestimmten Frist eine Schadenshere nung aufzustellen, so kann er, nach einem Urtbeil des Reichs gerichte
11*
halb der in den Versicherunge bedingungen zur
III“ Zivilfenats, vom 22. Nobember 1883. wirksam, beb Abwendung des Verlustes seines Anspruchs, eine
gesellichaft zum Schadensersatze erbeben, und er jst
zur Leistungsklage überzugehen.. Die Voraussetzungen für
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Zulassigteit der Festf
wesende Gemeindemitglieder oder Forensen besondere Benachrichtigungen
ju
lichen Bekanntmachung ortsüblich, so kann, wo das Gesetz eine ortsübliche zffentliche Bekanntmachung vorschreibt, darunter nur diejenige Art der sffentlichen Bekanntmachung verstanden werden, die eben an dem fraglichen Ort üblich ist. Ist es an dem betreffende Ort üblich ge—⸗ wesen, in gewissen Fällen an abwesende Gemeindemitglieder oder Fotensen besondere Benachrichtigungen zu erlassen, so beruht das sffenbar auf Billigkeits., oder Zweckmäßigkeitsgründen, die Bedeutung
bleibt aber davon unberührt, Wo eine und nur eine Art der öffent⸗ lichen Bekanntmachung ortsüblich ist, da gilt dieselbe für alle Be— theiligten . (240 / 95.)
der Klage begründeten Rechts hängigkeit der Streitsache vorliegen. Sind sie zu diesem Zeitpunkte gegeben, so kann eine später eingetretene Jerãnderung den Kläger wohl berechtigen, aber nie verpflichten, zur Teistungeklage überzugehen. 222/95)
— Die Zession einer fällig gewordenen Mitgiftfor derung fi, nach cinem Urtbeil des Reichsgerichtcs, TV, Zivilsenats, vom 6. Dezember 1895, im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechts rechts⸗ wirksam. „Zwar wird in der Regel die Hits ft zu dem Zwecke ersprochen werden, um die wirthschaftlichen Lasten der Ehe zu er— leichtern, und bei der Lebenestellung der Parteien kann angenommen werken, daß auch die Beklagten zu diesem Zwecke das Mitgift⸗ erfprechen abgegeben haben. Aber B. und dessen Gbefrau haben die eimgeklagte Forderung an den Kläger erst zediert, nachdem — wenn die Behauptungen des letzteren wahr sind — bereits die Fällig⸗ fert derselben eingetreten war. Es spricht, die Ver⸗ mutbung dafür, daß die Zession nicht unentgeltlich gescheben t, oder es ist, falls dieselbe gemäß der Behauptung der Beklagten auf nem Scheingeschäft beruht, das Eigenthum der Forderung bei den B.schen Eheleuten verblieben. In diesem letzteren Falle ist die Mit- gift ihrem Zweck üũberbauyt nicht entfremdet. Aber auch im ersteren alle bat ihr Leistungsinhalt keine oder doch nur eine unwesentliche Veränderung erlitten, da mit der Valuta der Zession dasselbe und in gleicher Weise erreicht werden kann, wag mit der angeblichen Mitgift reicht werden sollte. Unter diesen Umständen steht der Veräußerung nd VBerwerthung der Mitgiftforderung die Vorschrift des 8 382 J. 16 bes Ällg. S. MR. oder des 8 99 der Einleitung zum A. X. R. nicht ntgegen. . (208 / 95.)
Nach S 39 Abs. und 2 des Reichs gesetzes vom 21. Dezember 1871, betreffend die Beschränkungen des Gruündeigenthums in der Um Zzebung von Festun gen, haben die Besitzer der Grundstücke, die sich durch die auferlegten Beschränkungen beeinträchtigt glauben, sbren Ansyruch auf Entschädigung binnen einer sechswöchigen Präklusivfrist nach Feststellung des Ravonplans hei der FKommandantur geltend zu machen. Beginn und Ablauf der Frist sind gleichzeitig ni der Feststellung des Rayonplans öffentlich bekannt zu
Unter der öffentlichen Bekanntmachung in dieser Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivil⸗ § 11, betreffend
9.
414
be⸗ effenden Orte die Praxis bestanden hat, in gewissen Fällen an ab—
erlassen. Ist in einem Orte eine Art der öffent⸗
nd rechtliche Wirkung der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung
jeder die über sein Eigenthum gehenden Gräben und Kanäle, burch welche das Wafser seinen ordentlichen und gewöhnlichen Ablauf bat, zu unterhalten verbunden. In Bejug auf diese Bestimmung hat as Sber - Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 13. Dezember 1895 ausgesprochen, daß diese Pflicht zur Unter⸗ beltung von Gräben dann nicht vorliegt, wenn der Graben seit längerer Zeit eingegangen ist und alse dem ordentlichen und gewöhnlichen Ablauf des Wassers nicht mehr gedient hat. Wird trotzdem von der zuständigen Behörde die Wir er en n ffn g des Grabens verfügt, um die vom Nachbar verlangte Vorfluth zu be⸗ schaffen, und infolge Unterlassung der rechtzeitigen Anfechtung zwangsweise durchgefährt, so darf dem Grundstückseigenthümer die Zu schüttung . hergestellte Grabens nicht untersagt werden. UlII. 1980.
nnr r en 66 , m , . ö. nütien. Unter der Vorgussetzung, daß ein Graben auf dem Grund-
zu Entwässerung des Grundstücks des Klägers, sondern auch ves ober- zalb belegenen H.schen Grundstüuͤcks bestimmt ist (6 10 18 A. 2. R.), würde die Beschädigung und die Zuschüttung desselben eine unbefugte, nach S 31 des Feld. und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 straf⸗ bare Handlung darstellen. Eine derartige Handlung im voraus zu mntersagen, wäre der AÄmtsvorsteher nach der Aufgabe der Polizei, zesetzlich verbotene Handlungen zu5 verhindern, berufen gewesen; nur wäre freilich die Androhung der Strafe außer Kraft zu setzen gewesen, weil das Gesetz die Handlung bereits unter eine bestimmte Strafe gestellt hat und daneben für die Verletzung der gesetzlichen Straf⸗ . nicht nochmals eine Strafe angedroht werden darf.“ III. 15980.
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Nach 5 10 1 8 des Allgemeinen Landrechts ist in der Regel ein
Kw Polizeibebsrde ist, nach einem Urtheil des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, III. Senats, vom 19. Dezember 1895, zwar wirr, dem Eigenthũmer eines Grundstücks die Beschädigung und zuschüttung eines auf seinem Grundstück befindlichen Grabens, rt, welchen fomobl sein. Grundstück als auch die oberbalb belegenen Jachbargrundstücke entwässern, zu untersagen, jedoch ist diese Behörde icht befugt, an die Unterfagung die Androhung einer Strafe zu
stic des Klägers in der streitigen Richtung besteht und nicht bloß
in den Jahren 18935 und 1894 werden im letzten Heft der Zeitschrift des Königlich bayerischen. Statistischen Bureaus. eingehende Mit- kbeilungen der Medizinal Abtheilung des bayerischen Kriege Ministeriums deröffentlicht, denen folgende Daten entnommen sind.
dä beim. 6 593 in den Verstellungslisten enthaltenen Militär; pflichtigen der Ober⸗-Ersatztlommission õ3 76 bezw. os 648 Pflichtige wirklich vorgeftellt, militärärztlich untersucht und untauglich im all⸗ gemeinen bejw. tauglich befunden:
untauglich i. a. tauglich 33 6 — 56.5 o
Untar 1892:
1391: 1886: 66,5 3 31, 1885: 64,2 6 5. 1554: 64,0 88: 65,65 34,4 1883: 63,1 .
n n nicht einwurfsfrei anzustellen, da für die ärztliche Unter⸗ * *
n maßgebend ist, durch welche eine große Zahl von Militär- aten, welche früher auf Grund von Fehlern und Gebrechen für e. . untauglich erachtet wurden, nunmehr dem Landsturm J, Auf⸗ 2. s überwiesen wird, wenn die Gebrechen nur in geringerem Grade als anden sind. Vom Jahre 1888 ab ist daber der Prozentsatz der untauglich im allgemeinen bezeichneten erheblich geringer als vor
Klage
auf FeststellunJ. der Verpflichtung der er f bern
16 ; f 160 ug berpflichtet, im Verlaufe des Rechteftreit, nach Erlangun⸗ der Möglichkeit zur ziffermäßigen Darlegung des Schaden kansprug
die
tellungeklage müssen bei der durch die Erhebung
Statistik und Volkswirthschaft.
Ueber die Ergebnisse des Militär⸗Ersatzgeschäfts in Bayern
Bei dem Ersatzgeschäft des Jahres 1893 bezw. 1894 wurden von
1
Die entsprechen den Prozentzahlen der Vorjahre sind: uglich i. a. Tauglich Untauglich i. a. 91,9 48, 1387: 64,9
Ein Vergleich der Grsatz geschãfte der Perioden vor und nach 1889
Tauglichkeit die im genannten Jahre eingeführte Heer⸗
dieser Zeit. Auch die im Jahre 1893 hinsichtlich der Beurtheilun
e ,,. 2 der . ist 6 *
ilung der Zunahme der Tauglichen von 1893 1892 (55,5 0 99 14 8 Acht zu lassen. 66 3.
Von obigen — 44,5 0i9ο. bew. 26 0168 — 44,40 =
lich im allgemeinen Befundenen 6 e k
. . 1894
a. bedingt tauglich. 4691 o 5761 — 9.8 0so
und zwar wegen Minder⸗ .
nie yo A425 O, 7 9so
wegen körperlicher Gebrechen 4427 7 5336 9, 1 0 o
b. zeitig untauglich 7 498 2,9 9/0 6961 11,9 s
nur tauglich zum Landsturm 3
19 8857 15, 1 0/o
3 802 0 5 694
ergiebt
bei den
Untauglichen. Wird von den zeitig Untauglichen abgesehen, so befinden sich unter 50 78 bezw. 51 687 Untersuchten: . 1893 1894 J. Taugliche.. ... . 32 476 — 63,7 M 32 632 — 63, 1 9s II. bedingt Taugliche 4691 — 9.20, 5 761 = 11, III. tauglich nur zum Land⸗ sturm 1. Aufgebots. . 10009 — 19,6 LIV. Zauernd Untaugliche 3 802 ; 8. 6 oso Was die Gebrechen und Leiden anbelangt welche dauernde Un. tauglichkeit nach Anlage 4a und 4 der Heerordnung bedingen, so sind im Königreich Bayern in den Jahren 1893 und 1894 von allen untersuchten Wehrpflichtigen 3802 — 6,5 Co, bezw. 4437 — 7,6 0 als dauernd untauglich erklärt worden, und zwar: A. wegen Leiden allgemeiner Natur 1393 oder verschiedenen Sitzes (allge⸗ meine Körverschwãche und Minder⸗ maß mit Schwächlichkeit),. ... wegen Fehlers am Kopfe, vorzüglich de,, „wegen Fehlers am Halse und an der Wirbelsäule, meist Kropf .. wegen Fehlers an der Brust (haupt⸗ sächlich schmale, schwache Brust, Lungen⸗ und Herzleiden) . 2. wegen Fehlers am Unterleibe (meist Brüche) ,, d. wegen Fehlers an den Harn und Geschlechtsorganen. .... 3. wegen Fehlers an den Extremitäten im allgemeinen... ;
H. wegen Fehlers an den Händen J. wegen Fehlers an den anderen
Extremitäten (Verbildung der Füße, Plattfuß und Krampfadern) 252 — 6,40 251 — 406 Wegen unerlaubter Auswanderung wurden gerichtlich
i. J. 1895 i. J. 1894 im J. Armee-Korps 238 261 Mann im II. Armee⸗Korps 3677 4240 Mann ; Summe 38915 1501 Mann. Wegen desselben Vergehens befanden sich je am Schlusse des
verurtheilt:
Jahres in Untersuchung:
. i. J. 1893 i. J. 1894 im J. Armee-Korps 252 294 Mann im II. Armee⸗Korps 1066 1183 Mann 3 Summe 1518 1477 Mann. Das Jahr 1894 zeigt demnach gegen das Vorjahr eine immerhin
nicht unerhebliche Mehrung jener Perfonen, welche sich absichtlich der Wehrpflicht entziehen.
Zur Arbeiterbewegung. In Leipzig haben gestern die Verhandlungen der Buchdruckerei⸗
besitzer mit den Vertretern der Gehilfenschaft Deutschlands über die Lohnbewegung begonnen. Wie der Vorwärts“ meldet, waren die Tarifperhandlungen Abends um 10 Ühr noch nicht beendet; einer Meldung des . W. T. B.“ zufolge soll eine Einigung über die friedliche Beilegung des Lohnstreits erzielt sein. — Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig hat, unterstützt von 13 hervorragenden dortigen Verlagsbuchhändlern, tem Vorstande des Buchdruckervereins gegenüber in einer Zuschrift die Erwartung ausgesprochen, daß keine Erböhung der Löhne zu— gestanden werde, ohne daß der Buchbandel gehört wird. Der Buchhandel würde sich nicht gegen eine berechtigte Erhöhung der Löhne sträuben, bei nichtberechtigter Arbeitseinstellung aber die Buchdruckereien in jeder möglichen Weise unter⸗ stützen. Die mitunterzeichneten Verleger erklären, bei einem Aus— stand der Buchdruckergehilfen ihre gesammte Verlagsthätigkeit, soweit sie nicht auf unabweisbaren Verpflichtungen beruhe, einstellen, billige Forderungen bewilligen, aber der Vrohung mit Arbeitseinstellung unter keinen Umständen nachgeben zu wollen.
Ueber die Lohnbewegung in der Berliner Damen und
Kindermäntel-FIndustrie verhandelte am Dienstag eine Ver⸗ sammlung der Kleinmeister, in der die Kommission über ihre Thätigkeit Bericht erstattete. Schließlich wurde, wie wir der. Voss. Ztg.“ entnehmen, folgende Erklärung angenommen Die Versammlung erklärt sich mit dem vorgelegten Lohntarif nicht einverstanden. Der Bericht der 21er Kommission rechtfertigt nicht diesen Tarif; daher sehnt ibn die Versammlung ab. Ueberhaupt protestiert die Versamm⸗ lung gegen das Wort „Lohntarif“, indem für die Schneidermeister nur ein Preistarif“ festzustellen war; auf Grund dieses Preistarifs wärden die Meister ibren ohntarif gegenüber den Arbeiterinnen fest · stellen. Der Vorsitzende der Kommission Heyl erhob gegen diese Erklärung Einfpruch und legte dann zugleich mit dem Schneider⸗ meifter Stolzmann sein Amt nieder. Der Lohntarif kommt nunmehr nicht mehr zum Aushang, falls nicht doch noch eine Einigung statt ⸗ findet. — Die Schlosser der Firma Stephan u. Co. in Berlin haben, der Berliner ‚Volks⸗Itg.“ zufolge, die Arbeit niedergelegt. — Bie Stellmacher Berlins sind in eine Lohnbewegung ein⸗ getreten.
Aus Reichenberg in Böhmen wird der Köln. Ztg. berichtet,
daß die dortigen Textilarbeiter in die Lohnbewegung eingetreten sind; sie beschlossen, den zehnstündigen Arbeitstag dadurch zu erzwingen, daß sie täglich eine Stunde später die Arbeit beginnen oder früher aufhören.
Aus Bern meldet W. T. B.“: Außer dem Zugpersonal
erklärte sich auch das Maschinen⸗ und Stationspersonal mit den von der Direktion der Jura⸗Simplonbahn bewigigten Zu— geständnissen befriedigt. Die Verhandlungen mit den Werkstätten⸗ arbeitern dauern noch fort, sodann wird mit den Angestellten der Zentralverwaltung verhandelt. Die sämmtlichen Verhandlungen sollten heute Abend zu Ende geführt sein.
Aus Lüftich wird der „Köln. Itg.“ gemeldet: 2090 Arbeiter
von der Lütticher Firma Chginaye, Lh oi st u. Co. im nahen Moha sind ausständig. Mehrere Personen wurden wegen versuchter Ver⸗ hinderung der Arbeit verhaftet.
Kunst und Wissenschaft.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat die Veranstaltung einer Kant ⸗Ausg abe beschlossen, welche alle noch erreich⸗ baren Briefe, Handschriften und Vorlesungen des großen Denkers ver⸗ werthen soll. Die von ihr eingesetzte Kommifsion, welche aus den
Herren Diels, Dilthey. Stumpf. Vahlen und Weinhold besteht, ist
zunächst an die Feststellung der Maßregeln für die Gewinnung und Sammlung des Materials, und an die Verständigung mit den Gelehrten, welche die Abtheilungen der Briefe, der einzelnen handschrift⸗ lichen Aufzeichnungen sowie der Vorlesungen übernehmen, heran- geireten. Zur Mithilfe bei der Erreichung ihrer Ziele wendet sich
die Akademie nun mit einer Aufforderung an das Publikum. Haupt-
fächlich sind es vier Klassen von Handschriften, welche im Besitz von öffentlichen Anstalten oder Privatpersonen sich vorfinden könnten. Die Zahl der in den bisherigen Kant⸗Ausgaben veröffentlichten Briefe von ünd an Kant ist nicht fehr erbeblich. Eine große Zahl von Briefen an Kant ist im Besitz der Dorpater Bibliothek und von der russischen Regierung bereitwillig zur Verfügung gestellt worden. Seit vielen Jahren haben unter Benutzung dieser Dorpater Sammlung Dr. Reicke und Oberlehrer Sintenis gegen 300 eigenhändige Briefe Kant's und über 600 Briefe an Kant zusammengebracht. Als Autographen sind solche Briefe durch die ganze Welt verstreut, auch in Brief. sammlungen aus ihrer Zeit können sie noch versteckt sein. So darf man die Hoffnung hegen, daß der Aufruf manchen interessanten Brief von oder an Kant an daz Licht bringen wird. Auch ist nicht ausge⸗ schlossen, daß ganze wissenschaftliche Manuscrixte Kant's noch ver— borgen sind. Fand sich doch noch neuerdings in Rostock eine Einleitung zur, Kritik der Urtheilskraft', welche nun auch in der geplanten Ausgabe ihren angemessenen Platz finden wird. Vor allem aber wird man mit einiger Sicherheit darauf rechnen dürfen, daß sich noch hier und da Zettel mit eigenhändigen Notizen finden. Auch in Kompendien die Kant für seine Vorlesungen benuste, oder in seinen Sanderemplaren der eigenen Schriften, überbaupt in Büchern aus seiner Bibliothek könnten Aufzeichnungen von ihm sich vorfinden. Hatte er doch die Gewohnheit, aufsteigende Gedanken in die von ihm meist benutzten Büũcher einzuschreiben, und giebt es Kompendien, in denen viele Blätter mit seinen feinen Schriftzügen ganz bedeckt find. Solche Kompendien, die sich noch nicht wiedergefunden haben wären Der erste Theil von Gottfried Achenwall's „us naturae, Basedow's Methodenbuch“‘, Baumeister's Institutiones metaphy- sicae“, Bock's „Lehrbuch der Erziehungskunst', Eberhard's Erste Gründe der Naturlehre“, Erxleben's Anfangsgründe der Natur lehre“, Feder's „Grundriß der philosorhischen Wissenschaften“,
Karsten's Anfangsgründe der Naturlehre“. Wolff's Aus—⸗
zug aus den ÄUnfangsgründen aller mathematischen Wissen
schafteñ. Auch Nachschriften der Vorlesungen Kant's sind
sehr verbreitet gewesen. Gewiß sind nicht nur in öffent⸗
lichen Bibliotheken, sondern auch in dem Bücherschaß mancher Familie solche Nachschriften noch verborgen. Die Nachschriften tragen keineswegs immer einen Titel, welcher über ibren Perfasser und ihren Gegenstand unterrichtete. Findet sich eine nicht näher be—⸗ zeichnete 5
Vorlesung Kant's enthalte, so geschieht natürlich auch durch Ueber sendung einer solchen der Sache ein Dienst.
kachschrift, von der vermuthet werden kann, daß sie eine
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗
Maßsßzregeln.
2 Cholera. Egvpten. Wie nachträglich bekannt geworden ist, wurden in
der Zeit vom 6. bis 13. Februar in Alexandrien, 7 Neu- erkrankungen und 7 Todesfälle festgestellt. Vom 22 betrug die Zabl der Neuerkrankungen 16, die Zahl der Todesfälle 10. 25 n.
2. bis 27. Februar
Ostind ien. Kalkutta. Vom 19. bis Januar starben
45 Personen an Cholera und 249 an Fieber
ᷓ Gelbfieber. In Rio de Janeiro wurden im Januar unter 2175 Todes.
fällen (davon 972 bei Ausländern) 522 solche an Gelbfieber und 97 an Accesso pernicioso“ festgestellt.
Verschiedene Erkrankungen. Pocken: St. Petersburg 3, Warschau 4 Todesfälle; Regierungs-
bezirk Posen, Budavest je 2, Paris 9, St. Petersburg 20 Er⸗ krankungen; Flecktyp bus: St. Peterẽburg 2 Erkrankungen; Rö n fel fieber! Moskau 3, St. Petersburg 8 Todesfälle und 157 Erkrankungen; Genickstarre: New⸗Jork 5 Todesfälle; Re⸗ fer n , r Stettin 3 Erkrankungen; Milzbrand: Wien bezirk Marienwerder 6 Erkrankungen; Keuchhusten: London 67 Todesfälle; Stockholm 50, Wien 64 Erkrankungen; Influenza: mehr als 2 Todesfälle in Berlin (6). Köln und Leipzig (ie 3), London (17), Moskau (95), New⸗York (4), Paris (7), Stockholm (5) Todesfälle; Frankfurt a. O. 28, Nürnberg 328, Kopenhagen 199, Stockholm 35 Erkrankungen. — Mehr als ein Zehntel aller Ge— ssorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 15851390: I30 0,50): in Barmen, Freiburg, Königsberg, Darmstadt, Metz und Venedig — Erkrankungen sind angemeldet in Berlin 56, Brezlau 31, in den Regierungsbezirken Arnsberg 378, Düssel⸗ dorf 125, Königsberg 155, Posen 241, in Lübeck 43 Hamburg S0, Budapest 1765, Edinburg 58, St. Petersburg 208, Wien 249 —
Todesfall und 1 Erkrankung; Trichinose: Regierungs—
an Siphtherie und Croup (Durchschnitt aller deutschen Berichts- orte 1881/96: 4,49 o9): in Brandenburg und Zwickau — Erkrankungen kamen vor in Berlin 89, in den Regierungsbezirken Arnsberg 150, Düsseldorf 122, in Kopenhagen 44, London 97 Krankenhäͤuser), Paris 94. St. Petersburg 82, Wien 46 — desgl. an Scharlach in Berlin 59, Budapest 36, Edinburg 29, London 244 (Krankenhäuser), Paris 43, St. Petersburg 966, Wien 87 — desgl. an Unterleibs⸗ 1yöphus in St. Petersburg 168.
Verkehr s⸗Anstalten. Bremen, 12. März. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd.
Der Postdampfer München hat am 10. März Nachmittags Dover passiert. Der Reichs⸗Postdampfer . Preußen“ ist am 11. März Vormittags in Hongkong angekommen. Der Schnell- dampfer Lahn“ hat am 11. März Mittags von Southampton die Reise nach Bremen fortgesetzt; derselbe überbringt 213 Passagiere und volle Ladung.
Rotterdam, 11. März. (W. T. B. Niederländisch⸗
Amerikanische Dampfschiffgbrts, Gesellschaft. Der Dampfer Maasdam ! ist heute Nachmittag von Rotterdam ab⸗ gegangen.
Theater und Musik.
Neues Theater. Das neue Drama ‚Winterschlaf' von Max Dreyer fand bei
seiner gestrigen ersten Aufführung im Neuen Thegter eine im Ganjen ge her Aufnahme. Von dem Verfasser ist vor Jahresfrist schon ein
kal ein Schauspiel „Drei“ mit ähnlichem Erfolge auf der Bühne
erschienen. In dem alteren Stück wie in dem neuen ist eine hervor⸗ ragende Begabung für die dramatische Technik unverkennbar. Der „Winterschlaf“ ist scenisch trefflich aufgebaut; knapp und klar wird die Exposition gegeben, schlingt sich der Knoten und voll⸗ zieht sich die Lösung; nur ist es dem Dichter bis jetzt noch nicht gelungen, dem Seelenleben seiner Hauptpersonen ein völlig eigenartiges, ursprüngliches Gepräge zu verleihen. In seinen Dramen drängen sich dem Hörer und Zuschauer unabweis« sich Erinnerungen an bekannte Vorbilder auf. er ‚Winterschlaf“ erinnert in der geschilderten Einöde eines Forsthauses an das polnische weltferne Pfarrhaus der . Jugend“, während in der Sehnsucht der jungen Försterstochter Trude nach der Welt und der freien Bethäti⸗ gung ihrer Kräfte die Erinnerung an Magda aus Sudermann's „Hei⸗ math‘ auftaucht und in dem grausigen Ende Trude's die widerwär⸗ tigen Schrecken auß ‚Sodoms Ende“ wachgerufen werden. Der