1896 / 68 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reiehs⸗Anzeiger

und

öniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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————— . Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 . Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Jeutschen Reichs- Anzeigers

und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers

Aer Gezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 3. Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer den RNost - Anstalten anch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Sinzelne Uummern kosten 25 3. 26 ö

G8.

Berlin,

Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗

ehmen sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes,

Der vierteljährliche Bezugspreis des nd des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗Konsistorial-⸗Rath und Mitgliede des Evan⸗ elischen Ober⸗Kirchenraths Hubert den Rothen Adler-Orden weiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Ober⸗Bürgermeister a. D., Geheimen Regierungs⸗ Rath Pelzer zu Aachen den Rothen Adler-Orden dritter Rllafse mit der Schleife,

dem Hauptmann vom Hagen, à la suite des Jäger⸗ Bataillons Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreußisches) Rr 1 und Lehrer bei der Militär-Turnanstalt, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem bisherigen unbesoldeten Beigeordneten, Stadtältesten Zernikow zu Oderberg im Kreise Angermünde den König— ichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse, sowie

dem Genossenschafts⸗Forstaufseher Ludwig Staake zu Fber im Kreise Einbeck, dem Fabrikmeister Peter Jose ph Weckmann zu Blumenthal im Kreise Schleiden, dem Vor— arbeiter und Streckenwärter Andreas Schrader zu Magde⸗ burg und dem Dienstknecht Andreas Müller zu Linkenbach im Kreise Neuwied das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes des Königlich bayerischen St. Georgs-Ordens: dem Second ⸗Lieutenant der Reserve des Westfälischen Ulanen⸗Regiments Nr. 5 Grafen von Spee zu Heltorf im Landkreise Düsseldorf; des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone: dem Mitglied des Direktoriums der Firma Krupp Fritz Asthöver zu Essen;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs-Ordens: . dem Ressort⸗Chef im Schmelzbau und Hammerwerk der Firma Krupp MaxzUhlenhaut, ; —ͤ dem Abtheilungs⸗Chef der Kanonen-Werkstätten der Firma Krupp Otto Budde und . J dem Chef der Feuerwehr und des Sicherheitsdienstes in den Werken der Firma Krupp, Hauptmann a. D. Walther, sämmtlich zu Essen; der Königlich württembergischen silbernen Verdienst—⸗ Medaille: den Meistern in den Werkstätten der Firma Krupp: Vilhelm Gramonisch zu Altendorf im Lanzkreise Essen, Karl Roßbach und Heinrich Brinkert zu Essen; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichen! gub des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Obersten a. D von Wedelstge dt zu Offenburg in Baden, bisher Kommandeur des Landwehrbezirks Offenburg; des Ritterkreuzes erster Klasse des selben Ordens: dem Landrath Bake zu Saarbrücken; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des selben Ordens: dem Bürgermeister Feldmann zu Saarbrücken, dem Bürgermeister Dr. Neff zu St. Johann an der Saar und dem Fabrikanten, Rittmeister der Landwehr Karl Ludwig Karcher ebendaselbst; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich's des Löwen: dem Major a. D. Macken sen von Astfeld zu Wies⸗ baden; des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse: dem Obersten a. D. von Bloedau zu Sondershausen; der Fürstlich schwarzburgischen Ehren-Medaille in Silber: dem Kaufmann Hermann Weise zu Erfurt; des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich schaumburg-lippischen Haus-Ordens: n dem Fürstlich schaumburg⸗lippischen Hofkammer⸗Präsi⸗ enten, Landrath a. D. von Wegnern zu Bückeburg;

mit Eichenlaub

:

aus dem Deutschen Reichs Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗ Reich beträgt im Deutschen Reichs-Postgebiet 4 66 50 5. Bei verspaͤteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen,

des Ehrenkreuzes dritter Klasse desselben Ordens: dem Grenz⸗Kommissarius, Major a. D. Krause zu Eydtkuhnen;

ferner: der Königlich schwedischen Wasa⸗Medaille in Silber: dem Polizei⸗Wachtmeister Ide und dem Kriminal⸗ Schutzmann Nickel zu Berlin;

der Königlich rumänischen goldenen Verdienst⸗ Medaille: dem Obergärtner Friedrich Stapf in Fürstlich Hohen⸗ zollernschen Hofdiensten in der Weinburg; sowie

der Königlich rumänischen silbernen Verdienst⸗ Medaille: den Lakaien Stephan Lendle und August Füll— grabe,

dem Vorreiter Friedrich Strobel und

dem Hausdiener Thomas Rupprecht, sämmtlich in Fürstlich Hohenzollernschen Hofdiensten in der Weinburg.

Deutsches Reich.

Dem zum brasilianischen Vize⸗Konsul in Bremen er⸗ nannten Dr. Jos Marcelino de Moraes Barros ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.

Cin nr ern Nachdem bekannt geworden ist, daß in Rußland natorisch unter den Schweinebeständen ansteckende Seuchen, insbesondere die Schweineseuche, der Rothlauf, die Wild- und Rinderseuche und die Maul- und Klauenseuche, herrschen, wird hierdurch auf Grund des 83 des Gesetzes vom 12. März 1881, be⸗ treffend die Ausführung des Reichs ⸗Viehseuchengesetzes, die Einfuhr von frischem Schweinefleisch aus Rußland auf dem Seewege vom Beginn des dritten Tages nach Publikation dieser Anordnung ab bis auf weiteres verboten. Stralsund, den 17. März 1896. Der Regierungs⸗Präsident. von Arnim.

Landespolizeiliche Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit russischen Schweinen, beziehungsweise Schweinefleisch.

Zur Verhinderung der Einschleppung übertragbarer Thier⸗ seuchen aus dem Auslande wird auf Grund des 8 3 des Gesetzes vom 12. März 1881, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh⸗ seuchen vom 23. Juni 1880 (Gesetz⸗Samml, Seite 128), in Verbindung mit 87 des letztbezeichneten Gesetzes (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 153), mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Folgendes an⸗ geordnet: .

1) Die Einfuhr von frischem Schweinefleisch aus Rußland ist verboten. Zubereitetes Schweinefleisch darf Über die Grenzen der Kreise Beuthen und Kattowitz, jedoch nur in gekochtem Zustande und nur in Mengen bis zu 2kęg eingeführt werden.

2 Die Einführung lebender russischer Schweine in die Schlachthäuser zu Beuthen, Kattowitz, Myslowitz und Tarnowitz bleibt auch fernerhin in der für jedes Schlachthaus festgesetzten Stückzahl gestattet. Jedoch ist die Ausfuhr des ausgeschlachteten Fleisches und sonstiger Bestandtheile dieser Schweine über die Grenzen der Kreise Beuthen Stadt und Land, Kattowitz, Zabrze, Tarnowitz, sowie der Stadt Gleiwitz nebst den an die⸗ selbe angrenzenden Ortschaften Trynnek, Petersdorf von Welczek und Petersdorf städtisch untersagt.

3) Zuwiderhandlungen gegen die ordnung, welche am 20. d. M. in Kraft tritt, 5 328 des Strafgesetzbuchs bestraft.

Oppeln, den 17. März 1896.

Der Regierungs⸗Präsident. von Bitter.

Vorschriften dieser Ver⸗ werden gemäß

wie der geringe Vorrath reicht.

Bekanntmachung.

Nach amtlicher Feststellung herrschen in den angrenzenden Landestheilen Rußlands unter den Schweinen ansteckende Seuchen, insbesondere die Schweineseuche, der Rothlauf, die Wild⸗ und Rinderseuche und die Maul⸗ und Klauenseuche. Da der Ansteckungsstoff dieser Seuchen auch durch frisches Schweinefleisch auf lebende Schweine übertragen werden kann, so verbiete ich mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hierdurch auf Grund des 8 3 des Gesetzes vom 12. März 1881118. Juni 1894, betreffend die Ausführung des Reichs⸗Seuchengesetzes vom 253. Juni 18801. Mai 1894, bis auf welteres allgemein die Einfuhr von frischem Schweinefleisch aus Rußland auf dem Seewege.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot unterliegen den Strakbestimmungen im 8 66 Nr. 1 des Reichsgesetzes vom B. Juni 18301. Mai 1894 beziehungsweise im 8 328 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs.

Vorstehende Anordnung tritt vom Beginn des dritten Tages nach Publikation dieser Bekanntmachung in Kraft.

Stade, den 17. März 1896.

Der Regierungs⸗Präsident. Himly.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem. Fabrikbesitzer Ferdinand Bartels senior in Gütersloh, Kreis Wiedenbrück, den Charakter als Kommerzien⸗ Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.

Die bisherigen Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Friedrich⸗-Wilhelms-Universität, Erster Assistenz-Arzt an der psychiatrischen Klinik zu Berlin Dr. Maximilian Koeppen, Erster Assistenz Arzt am klinischen Institut für Chirurgie zu Berlin Br. Dietrich Nasse und Abtheilungs⸗Vorsteher am physiologischen Institut zu Berlin Dr. Johannes Thier⸗ felder sind zu außerordentlichen Professoren in derselben Fakultät ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die Verwaltungsgeschäfte bezüglich

4. der 3 prozentigen Sch uldverschreibungen der Säal-Eisenbahn vom 22. Juli 1886,

b. der 3M prozentigen Prioritäts⸗-Obligationen der Werra-Eisenbahn vom 1. Januar 1895 an Stelle der J. und II. Emission getreten —,

„der 4 prozentigen Prioritäts-Obligationen der Werra-Eisenbahn vom 1. Juli 1890, IV. Emission 2. Theil —,

gehen vom 1. April d. J. ab von der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion in Erfurt auf uns über.

Die Einlösung der fälligen Zinsscheine und verloosten Schuldverschreibungen dieser Anleihen erfolgt in Zukunft bei den bisher hierzu benutzten Stellen.

Berlin, den 16. März 1896.

Hauptverwaltung der Staalsschulden. von Hoffmann.

gn eine betreffend die von der Landes- Aufnahme veröffent⸗ lichten Meßtischblätter im Maßstab 1: 25000. Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 12. Dezember 1895 hiermit bekannt gemacht, daß nachstehende Blätter erschienen sind: 1914. Libbenichen, 1915. Lebus, 1916. Gr. Rade, 1921. Meseritz, 1983. Frankfurt a. O., 2050. Brieskow, 2117. Grunow, 2119. Fürstenberg a. O., 2191. Züllichau, 2192. Trebschen, 2409. Beuthen 9. O., 2778. Wevelinghoven, 2782. Remscheid, 2784. Meinerzhagen, 2845. Kürten, 2910. Overath, 2968. Düren, 2971. Brühl, 3030. Stolberg, 3036. Siegburg, 3094. Zülpich, 3153. Mechernich, 3209. Blankenheim, 3263. Hallschlag, 3264. Stadtkyll, 3265. Dollendorf.

wird Nr.