1896 / 69 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Braunschweig.

Der Landtag hat heute, wie ‚W. T. B. berichtet, nach zweitägiger Berathung einstimmig die grundlegenden Para— graphen des neuen Einkommensteuergesetzes genehmigt, nachdem der Staats-Minister Dr. Otto eine den Landtag * friedigende Erklärung über die Weiterführung der Steuer⸗ reform abgegeben hatte.

TDachsen⸗Meiningen. Seine Hoheit der Herzog ist gestern zu längerem Auf⸗ enthalt von Meiningen nach Süditalien abgereist.

Lübeck.

Die Bürgerschaft hat in ihrer vorgestrigen Sitzung bei der Berathung des Staatsbudgets für 1896/97 beschlossen, von dem muthmaßlichen Fehlbetrag 134400 s6 auf die Staatsanleihe von 1895 und 217 351,49 6 auf die Reserve⸗ kasse anzuweisen. Der Rest von 80 900 M6 soll durch einen Zuschlag von 1231 Proz. zur Einkommensteuer von allen steuerpflichtigen Einkommen uͤber 2000 66 gedeckt werden.

Elsaß⸗Lothringen.

Der Landesausschuß beendigte in seiner vorgestrigen Sitzung die dritte Lesung des Etats und berieth gestern die 5 betreffend die Gewerbe und Wander⸗ gewerbesteuer. Der Unter⸗Staatssekretär Schraut begründete eingehend die Vorlagen, welche einerseits eine gleichmäßlgere Vertheilung der Steuerlast durch eine erhebliche Entlastung des Kleingewerbes erstreben, andererseits dazu bestimmt sind, das seßhafte Gewerbe gegen das in Elsaß-Lothringen überwuchernde Hausiergewerbe zu schũützen. Sämmtliche 3 stimmten dem Reformplan bei. Sodann vertagte sich der Landesausschuß auf unbestimmte Zeit.

von

Defterreich⸗ Ungarn.

Der Kaiser empfing heute den österreichisch-ungarischen Botschafter in Konstantinopel Freiherrn von Calice in Audienz.

Die Kaiserin ist gestern an Bord der Jacht, Miramar“ in Neapel eingetroffen.

Der Wahlreformausschuß erledigte gestern die ganze Vorlage über die Wahlreform bis auf den Anhang, welcher das Regulativ für die Wahlen enthält.

Großbritannien und Irland.

Die Ernennung des Kaisers von Oesterreich zum

f der „Kings Dragoon-Guards“ ist gestern amtlich

gemacht worden.

Das Unterhaus nahm gestern die zweite Lesung der Gesetzorlage an, wonach Fleisch und Käse, die aus dem Aus⸗ land und den Kolonien eingefuhrt werden, von den Verkäufern entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Der Präsident des Handelsamtes Ritchie trat im Prinzip für die Vorlage ein und bemäng ie Einzelheiten derselben.

. . Frankreich. aussier ist durch

zahre in seinem Amt als

t worden.

Rußland. sfeierlichkeiten in Moskau sind, aus St. Petersburg, r, Bataillone und Artillerie⸗ ef wworden. Das un ichkeiten wird

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Italien.

die beiden Parlamente einverstanden sei, aber darin einen

einfachen

die Sympa Rumäniens für Erwiderung an die

müßten.

e, r. erblicke Canegallo betonte, daß iebezeugungen der Parlamente Englands und ann durch eine ihrer Bedeutung würdige beiden Nationen geehrt werden (Langanhaltender Beifall des Hauses, einzelne

Protestrufe auf der äußersten Linken.)

Dur Königlich S ö.

Rumänien.

in der Deputirten kammer verlesenen

ch einen die gestern abgelaufene ordentliche

en Erlaß ist

ion des Parlaments als eine außerordentliche bis zum

2. Mai d. J. verlängert worden.

Der

Bulgarien. bisher nur bei der Regierung beglaubigt gewesene

diplomatische Vertreter Rumäniens Papiniu hat gestern dem

Fürsten

sein Beglaubigungsschreiben und zugleich ein Hand—⸗

chreiben des Königs von Rumänien überreicht.

Die

Dänemark. Vermählung der Prinzessin Luise, ältesten Tochter

des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Dänemark, mit dem Prinzen Friedrich zu Schaumburg-Lippe wird,

wie „W.

T. B.“ aus Kopenhagen erfährt, am 5. Mai in

Schloß Amalienborg stattfinden.

Amerika.

Nach einer Depesche aus Managua hätten die Truppen des Präsidenten Zelaya die in den Händen der Aufständischen befindliche Festung Metapa genommen; tausend Mann der

Besatzung

Mora s nommen Zondur

hinan

seien theils getödtet, theils verwundet worden. Auch ei von den Truppen des Präsidenten Zelaya ge⸗ worden, während die verbündeten Truppen von as Viego besetzt hätten und wahrscheinlich demnächst dega nehmen würden.

Nach einer heute in New⸗Hork eingetroffenen telegraphischen

*

Meldung aus Havanna hat, wie „W. T. B.“ berichtet, der Oberst Fernandez in der Nähe von Candelaria, Provinz Pinar del Rio, 4000 Insurgenten unter Maceo geschlagen; die Insurgenten verloren 300 Mann an Todten und Ver⸗ wundeten. Auf Seiten der Spanier sind Hauptmann Guerrero

und 5 Mann gefallen.

Lieutenant Comas und 56 Mann

wurden verwundet.

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Asien. meldet aus Singapore vom 17. d. M.:

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„Times

Nach den dorthin gelangten Meldungen habe die japanische Regierung erklärt, ihr Flottenprogramm umfasse den Bau von sieben Kriegsschiffen. Das chinesische Heer mache gegen die mohamedanischen Aufständischen keine Fort— schritte, die Soldaten plünderten vielmehr auf dem Lande.

Die

Afrika. „Agenzia Stefani“ berichtet aus Ma ssowah, Ge—⸗

neral Baldissera habe befohlen, daß die Gelegenheit der

Rückkehr

der großen italienischen Karawane dazu benutzt wer⸗

den solle, um alle unnöthigen Menschen und Thiere, sowie

den entbehrlichen

Troß aus Kassala zu entfernen. Der

Kommandant des Forts von Kassala Major Hildalgo glaube,

daß er

Steigens

Den daß die

von zwei Stunden genähert hätten. sie nur die Ankunft O

auf diese Weise den Posten bis zur Periode des des Atbara (im Juli) werde behaupten können.

„Popolo Romano“ wird aus Massowah berichtet, Derwische sich Kassala bis auf eine Entfernung Wie es scheine, warteten sman Digma's ab, um den Angriff

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zu unternehmen. —die Armee des Negus befinde sich immer

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arasmai. Die italienischen Gefangenen seien nicht nach

Schoa gebracht, sondern in Dembien interniert worden. Die gefangenen italienischen Offiziere befänden sich im Lager des

Negus. Feinde zustellen. Rom ein

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Der General Baldissera sei bemüht, die vom

unterbrochene Verbindung mit Adigrat wieder her⸗

Der Major Salsa, welcher sich mit neuen, aus getroffenen Instruktionen zu dem Negus begeben habe, ier bei demselben.

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rine⸗Etats fortgesetzt.

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Parlamentarische Nachrichten.

Sitzung des Reich s⸗ die gestrige Sitzung des sich in der Ersten

n der heutigen (643) Sitzung des Reichstags, welcher sekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, nister Freiherr von Marschall und der Staats— Reichs⸗Marineamts, Vize-Admiral Hollmann

wurde die zweite Berathung des Reichshaus— bei den einmaligen Ausgaben des

das Wort

Richter (fr. Volksp.) noch fort⸗

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arg sia hoi —RHhIiurß

Rede, die bei Schlú

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Haus der Abgeordneten erledigte in der 46.) Sitzung, in welcher der Justiz⸗Minister Schönstedt ö. 2115 s . x1 9 Qesfur 1 31 Ng 2391 war, zunächst in dritter Lesung ohne Debatte den f, betreffend Abänderungen des Pen—

vom 2A. März 1872, und ging dann zur Gesetzentwurfs, betreffend die stergehälter und die Ernennung

* ***

desselben nahm das Wort der dessen Rede bei Schluß des B

) morgen nachgetragen werden wird.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

nt ist, nach einem Urtheil des 14. November 1895, befugt,

selbst wenn dies

ie Hauptpartei aust⸗

so ist der

nicht befugt.

Bildet bei einer Werkverdingung ein vom Werlmeß dem Besteller überreichter An schlag die Grundlage für die Heile abrede und enthält der Anschlag zum Schaden des Werk reis. einen Rechenfehler, welchen der Besteller bei der Beere ler des Preises gekannt und dem Werkmeister gegenüber derschwi n bann so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. giyllsen c En zu 2. Dejember 1895, im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechts die ren abrede für den Werkmeister nicht bindend, falls nach der Sachla reit. Besteller annehmen mußte, daß der Werkmeister bei Ken la * Rechenfehlers sich auf die feschehene Preisabrede nicht eingelaffen det würde. Der Winkelier T zu St. (Westfalen) ließ sich von ö Bauunternehmer O. ein Wohnbaus nebst Anbau auf Grund en Voranschlags, welcher mit einer Summe von 13 500 4 abschloß n. Vereinbarung, daß von dem Anschlag 560 6 gelassen werden und der Bau im Ganzen 13000 4 kosten ch. erbauen. T. zahlte nach der Vollendung des Baues dem 13 000 6, womit sich jedoch H. nicht für befriedigt erklärte machte geltend, daß er sich bei der Addition der einzelnen Posten Anschlag um 2000 6 zu seinem Schaden geirrt hätte, indem auf 8 ersten Seite bei Titel I unrichtis mit 2168 . fiait mit gin aufgerechnet ist und dieser Fehler sich sodann, durch lieben tragung der unrichtigen Zabl auf die folgende Seite fortsetzt. Dies Rechenfehler habe T. (wie H. in der von ihm gegen T. erheben Klage auf Zahlung weiterer 2119 6 behauptete) bei der Durchsicht des Anschlags erkannt und ihm (dem H.) gegenüber, verschwiegen. D Klage des H. wurde in beiden Instanzen abgewiesen, indem defen Behauptung, daß die Preisabrede aus einem vom Beklagten benutzen Irrthum des Klägers hervorgegangen sei, für bedeutungslos erachte wurde. Auf die Revision des Klägers hob das Reichsgericht das Pe. rufungsurtheil auf und verwies die Sache in die Berunungsinstan zurück, indem es begründend ausführte: „Haben die Parteien den Preis auf 13 000 M verabredet und hat der Kläger sih dabei lediglich in dem Irrthum befunden, daß der von ibm genehmigte Preis dem Anschlag entspreche, während in Wirklichkeit der Anschlag bei richtiger Rechnung eine höhere Summe ergab, fo betrifft der Iꝗsrthum nicht den Preis selbst, sondern nur di Thatsachen, die der Kläger voraussetzte, als er den Preis in diefer Höhe genehmigte, ist alfo ein Irrthum im Beweggrund, der die Willenserklärung für sich allein noch nicht entkräftet. Indessen bestimmt 5 148 A. L. R. J 4, daß aus einem vom Erklärenden in, thümlich sür richtig angenommenen falschen Beweggrunde derjenige, welcher diesen Irrthum vorsätzlich veranlaßt hat, keinen Vor. theil ziehen kann. Hierauf richtet sich die Behauptung de Klägers, daß der Beklagte den Additionsfehler gekannt und verschwiegen habe. Das Berufungsgericht verkennt dies zwar nicht, und stellt auch nicht in Abrede, daß der vorsätzlichen Veranlassunz des Irrthums die wissentliche Benutzung desselben gleich steh r. Er erachtet gleichwohl die Behauptung nicht für ausreichen, um im Fall ihrer Richtigkeit einen Betrug anzunehmen. Wenn dei Gericht dabei von der Ansicht ausgeht, daß ein Betrug nicht vorliegen würde, falls der Beklagte glauben konnte, dem Kläger sei der Rechen— fehler bekannt, oder der Irrthum habe keinen Einfluß auf die Willent—⸗ bestimmung des Klägers, so ist dies zwar richtig. Allein die Annahme, daß hier der Beklagte das Eine oder das Andere habe glauben können, bedurfte mit Rücksicht auf die Sachlage einer näheren Begründung, die im Berufungsurtheil vermißt wird. (237 95.)

Auf die Verletzung der Bestimmungen des jüdischen Ehe— scheidungsrechts, welches für die jüdischen Staatsangehörigen in Königreich Rürttemberg und in der preußischen Provinz Han— nover gilt, kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1II. Zidil— senats, vom 24. Januar 1896, in Ehescheidungsprozessen zwichen jüdischen Ebeleuten die Revision gestützt werden. Ferne hat das Reichsgericht durch dasselbe Urtheil ausgesxrrochen: Bei fortgesetzter geschlechtlicher Ausschweifung des Mannes kann die Ehefrau nach jüdischem Recht Scheidung der Ehe verlangen; Ehebruch der Frau aber gilt nach jüdischem Recht als ein im öffentlichen Interesse begründeter Schei— dungsgrund, der Mann ist also nicht bloß berechtigt, sondern auch verpflichtet, sich von der des Ehebruchs schuldigen Frau scheiden zu lassen, indem deren ferneres Zusammenleben und eine Verzeihung demselben verboten ist. . 5 Jder Kaiserlichen Ver⸗ ordnung vom 28. September 1879, wonach die Revision auf die Ver⸗ letzung anderer Gesetze als derjenigen des gemeinen oder französischen Rechts nur gestützt werden kann, wenn diese über den Bezirk Berufungsgerichts hinaus für den ganzen Umfang mindestens zweier deutscher Bundesstaaten oder zweier Provinzen Preußens oder einer preußischen Provinz und eines anderen Bundesstaats Geltung erlangt haben, ist dahin auszulegen, daß dieser Geltungsbereich nicht abge— sehen vom Bezirk des Berufungsgerichts erfordert wird, es genün vielmebr, daß das Gesetz, welches im Bezirk des Berufungsgericht gilt, im Ganzen für den vollen Umfang zweier Bundesstaaten eder zweier preußischer Provinzen oder eines Bundesstaats und einer preußischen Provinz gilt, sodaß also hierbei der Bezirk des Berufunge— gerichts mitge zählt wird. . .. G07 / 95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

In Bezug auf 5 336 der Reichs⸗Gewerbeordnung; . Wer gewerbsmäßig Musikaufführungen, Schaustellungen theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, ohne da ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft dabei ok waltet, von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen darbieten will, bedarf der vorgängige Erlaubniß der Orts, Polizeibehörde!

hat das Ober. Verwaltungsgericht, III. Senat, durch Urtheil von 28. November 1895 ausgesprochen:

1 Nur der Darbieter derartiger Lustbarkeiten, nicht derienig⸗

welcher diesem den Platz zur Veranstaltung der Lustbarkeiten gewãbtt edarf der polizeilichen Erlaubniß. „»Der Kläger (ein Gastwirth welcher den vor dem Gasthause belegenen freien Platz des Gastbans— grundstücks an Besitzer von Karussels ꝛc. vermiethet hatte) vermietbet lediglich einen Theil seines Privatgrundstücks an Besitzer don Tarussels ꝛc., ohne letztere dem Publikum zur Benutzung für,

Rechnung freizustellen. Dadurch werden von ihm Lustbarkeiten n

e des 5 „3b nicht dargeboten; das Darbieten geschieht vielmeht

ns der Besitzer der Karussels, und nur diese bedürfen hierzu eine ichen polizeilichen Erlaubniß.“ ö

Schanklokale und die dazu gehörigen Hofraum.

2c. sind nicht als öffentliche Plätze im Sinne e § 33, anzusehen, und' die Aufführung der eérwähnten Lustbarkeilen in diesen Räumen bedarf demnach nicht der in dieser Bestimmum vorgeschriebenen vorgängigen polizeilichen Erlaubniß. . Der Entmun zur Novelle vom 1. Juli 1883 enthielt binter den Worten Straßen Plätzen noch die Worte „oder an anderen öffentlichen Orten“; dam sollten Räume getroffen werden, die dem Publikum unbeschrãntt wenn auch gegen Eintrittsgeld, zugänglich sind. Allein der Reichstag bat die letzteren Worte gestrichen, woraus entgegen der Annabme in dem Urtheil res Strafsenats des Königlichen Kammergerichts ven 21. Januar 18359 gefolgert werden muß, daß Schanklokale und hej dazu gehörigen Hofräume, Gärten ꝛc. nicht als „öffentliche Platze im Sinne des 5 335 angesehen werden können.“ (III. 1479.)

Nach dem bestehenden Wegerecht in der Mark Branden burg sind hinsichtlich eines zwei Gemeinden verbindenden Fußwege regelmäßig beide Gemeinden an den Kosten der Erneuern? des Weges je zur Hälfte betheiligt, wenn auch der Weg vor allen nur von' den Einwohnern der einen Gemeinde benutzt wird und ter Interessen dient; an diesem Rechts zustande wird auch dadurch nickt geändert, daß von dieser meist interessierten Gemeinde allein wich, holt kleinere Reparaturen an dem Wege auf eigene Kosten on, weitere? gemacht wurden, um in der Benutzung des Weges so wenig. möglich behindert zu werden. (Urtheil des Ober⸗Verwaltungs gericht IV. Senats, vom 18. Dezember 1895. 1V. 1811.)

ildung einer Observanz, eines Gewohnheits⸗

nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungẽègerichts,

wi genats, vom 18. Dezember 1895, eine gewisse Gemeinschaft najenigen, für die dag Recht zelten soll. Dazu ist aber nicht das handenfein eines korvorativen Verbandes erforderlich, es genügt zielmebr dazu eine bestehende, durch äußere Merkmale hervortretende Irteressengemęinschaft. so namentlich ein Weg, auf dessen Zenn gung die Betreffenden angewiesen sind. „Vergleiche dazu auch s Grkenntniß des Reichsgerichts vom 11. Juli 1894, welches eine durch thatfächliche Verhältnisse vermittelte, auch bloß örtliche durch ein rechtliches Band nicht umfaßte Gemeinschaft als einen zur Hmäldung einer Observanz geeigneten Boden ansieht. IV. 1811.)

Nach § 5 des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 18650 sind die Besitzer isoliert belegener Höfe berechtigt, sich mit denjenigen Irundstũcken, welche zusammenhängend den Hof ganz oder theilweise umgeben, also nicht mit fremden Grundstücken in Gemenge liegen, pen dem gemeinschaftlichen FJagdbezirk auszuschließen, wenngleich die Grundstücke nicht zu den in 82 gedachten gehören. In Bejug auf diese Bestimmung hat das Dber⸗Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 25. November 1895 ausgesprochen, daß der Bestßer eines Hofes, welcher nach öffentlich- rechtlichen Grundsätzen nicht ie ffoltert zu erachten ist, nicht auf Grund iner privaten Ver einbarung, mit der Gemeindebehörde die Ausschließung aus dem gemeinsckaftlichen Jagdbezirk beanspruchen kann. Ein Streit“ über ie Zulässigkeit der Ausschließung eines Hofes aus dem ge minschaftlichen Jagdbezirk gemäß 3 5 4. a. O. ist nach zfentlichen Grundsätzen von den, Verwaltungsgerichten (5 106 e Zuständigkeitsgesetzes) zu entscheiden, er betrifft die Zugehörigkeit u der eine öffentliche Zwangsgenossenschaft darstellenden Gemeinschaft er Befitzer derjenigen Grundstücke, welche den Jagdbezirk bilden, und rer diese Zugehörigkeit kann durch eine private, den öffentlich⸗ rechtlichen Vorschriften zuwiderlaufende Vereinbarung nicht Be⸗ stmmung getroffen werden.“ III. 1468.)

Kunft und Wissenschaft.

4 Die in der Königlichen National⸗Galerke veranstaltete 1usstellung von Werken des am 6. Januar 1895 verstorbenen porträtmalers Gustapy Graef bat aus dem reichen Vorrath von Hemälden dieses Künstlers, die sich in Berliner und auswärtigem Yrivatbesitz befinden, eine stattliche Auswahl vereinigt, welche einen guten sieberblick über die künstlerische Entwickelung Graef s bietet. Ein kutjes Vorwort des Katalogs giebt in prägnanter Schilderung an er Hand biographischer Daten ebenfalls ein Bild dieser Entwickelung. Fracf, der 1821 in Königsberg geboren wurde, verdankt säne malerische Ausbildung der Düsseldorfer Akademie, die er am Anfang der vierziger Jahre unter Leitung von Theodor Hildebrandt nd Wilhelm Schadow absolvierte. Obwohl er der Neigung, sich ils Historienmaler zu versuchen, nicht widerstehen konnte einige Vandgemälde in der Aula der Universität seiner Vaterstadt, Auftrãge ur Ausschmückung der Marienburg und des Alten Museums sowie mnjelne Darstellungen aus den Befteiungskriegen legen dafür Jeugniß ab war Graef, durch seine Begabung doch nöerster Linie auf die Bildnißmalerei hingewiesen, und nit Recht ist auch der Schwerpunkt der Ausstellung auf diese Seite liner künstlerischen Thätigkeit gelegt. Viele der älteren Porträts, die bekannte Persönlichkeiten der Berliner Gesellschaft darstellen. muthen begreiflicherweise heute etwas altväterisch in Auf⸗ sasunß und Technik an; aber einzelne Leistungen, wie B. das Vildniß der Frau von Keudell (Nr. 17 des Katalogs) und ein großes Damenporträt in ganzer Figur (14) zeigen ein für die Zeit ihrer Entstehung beachtenswerthes koloristisches Bestreben. Auch die Charakteristik einzelner Männerköpfe, wie z. B. des vor wel Jahren in Leipzig verstorbenen bekannten Pandektenlehrers Prof. Vindscheid (45) darf als gelungen bezeichnet werden. Im Ganzen nber äberwiegt in Graef's Malerei eine weichliche Eleganz des Vortrags md eine gewiffe Leere des Ausdrucks. Aus der swaͤteren Zeit seiner Fntwicklung, in der er sich auch den koloristischen Tendenzen der Frei⸗ sihtmalerei anzuschließen versuchte, sind in der Ausstellung nur wenige Aibeiten, wie etwa das 1891 gemalte Damenporträt vertreten. Die allreichen Studien und Entwürfe in Oel bieten einigen Ersatz für die sethwendigerweife auf der Ausstellung fehlenden größeren historischen Lompositionen. Auch die Zeichnungen, die allerdings nur. in kleiner Rabl herangezogen sind, zeigen meist Entwürfe zu historischen Dar⸗ kungen. Das Streben, künstlerische Aufgaben mit Sorgfalt und Ermst durchzuarbeiten, klingt aus allen Werken Graef's heraus, wenn ün auch die Kraft feiner Begabung versagte, in die Reihe der füh— nden Künstler seiner Zeit vorzurücken.

In Nürnberg ist, wie W. T. B.“ meldet, Professor r. Stockbauer, Kustos am Bayerischen Gewerbe-Museum, in der nmangenen Nacht gestorben.

In St. Petersburg hat sich, wie . W. T. B. meldet,

Srientalische Gesellschaft“ gebildet, welche heute Gegenwart von Mitgliedern der türkischen und persischen Bot⸗ Haften, Professoren der orientalischen Sprachen und Anderer die erste zung abhalten wird. In dieser Sitzung wird die Verlesung der tatuten stattfinden.

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Land⸗ und Forstwirthschaft.

Wie groß der Schaden ist, welchen die inmitten größerer Städte ultivierten Psflanzen durch den Rauch erleiden, diese Frage wurde in kurzem in ausgezeichneter Weise von F. W. Oliver „On the ects of urban fog upon cultivated plants“, im „Journ. of the koyal Horticulturai So(ßsiWwWip6saa“rE06γ, : beantwortet. Wir finden mdieser interessanten Arbeit die genaueren Umstände, welche den durch den Rauch an verursachten Schaden bedingen, einzeln besprochen. Die Untersuchungen

die in Glashäusern kultiviert

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anderen im Rauch enthaltenen Stoffe erst in zweiter Linie in Frage kommen. Es kommt aber, um die Gefährlichkeit des Rauchs für die Pflanzen darzuthun, noch ein neues Moment hinzu, nämlich daß derselbe auch schon durch die Entziehung des Lichts schädlich wirkt. Viele der durch Lichtentziehung erzeugten Pflanzenerkrankungen gleichen sehr denjenigen, welche wir schon als durch die giftigen Stoffe des Rauchs hervorgebracht kennen gelernt haben. Sie bestehen näm- lich hauptsächlich in der sogenannten Gelbfleckigkeit der Blätter, ferner dem allmählichen Abfallen der Blätter und der Unbeweglichkeit der Stärke in den Blättern, die also nicht in Zucker umgesetzt und in den Stamm abgeführt wird. Während aber die giftigen Stoffs des Rauchs auf alle Pflanzen fast gleichmäßig schädigend wirken, ist die Wirkung der Ver— dunkelung eine sehr verschiedene. Denn es leuchtet ein, daß Schattenpflanzen nur wenig oder garnicht, Sonnenpflanzen dagegen sehr stark beein— flußt werden. Jedenfalls ist es sehr auffallend, daß die Farne, Pflanzen mit so außerordentlich zarten Blättern, im allgemeinen gegen den Rauch weniger empfindlich sind, als die meisten Blüthenpflanzen, daß ihnen also offenbar auch die schweflige Säure weniger Schaden zuzu— fügen vermag. Als Heilmittel für die in Großstädten in Glashäusern gezogenen und durch den Rauch leidenden Pflanzen schlägt Oliver zweierlei vor: einmal nämlich, die Luft nur durch solche Filter in die Gewächshäuser eintreten zu lassen, welche die schädlichen Stoffe des Rauchs, vor allem die schweflige Säure, zurückhalten; und dann, daß man durch künstliche Beleuchtung, wie elektrisches Licht, die Verdunkelung durch den Rauch wieder aufhebe. Ueber beide Punkte wurden schon Verfsuche angestellt, welche gute Resultate ergeben haben und sicher noch erweitert und vervollkommnet werden können.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. ; ö Türkei.

Zufolge Beschlufses des Internationalen Gesundheitsraths in Konstantinopel vom 10. d. M. ist die für Herkünfte von Alexandrien angeordnete 48 stũndige Beobachtung auf 24 Stunden herabgesetzt worden. ;

Schiffe mit oder ohne Passagiere von dem übrigen Theil der Mittelmeerküste Egyptens haben sich nur einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. (Vergl. R. Anz.“ Nr. 62 vom 1I. d. M. und Nr. 56 vom 4. d. M.)

; Schweden.

Zufolge Bekanntmachung des Königlichen Kommerz-⸗Kollegiums vom 10. d. M. sind die Stadt St. Petersburg und die russischen Gouvernements St. Petersburg, Kiew und Wolhynien, sowie ferner Wladiwostok in Ostsibirien und Galizien für rein von Cholera erklärt worden. (Vergl. R. ⸗Anz.“ Nr. 282 vom 26. November v. J.)

Cholera.

Rußland. Dem Medizinal Departement wurden bis zum 22. Fehruar nachstehende Erkrankungen (und Todesfälle) angezeigt: in der Stadt St. Petersburg vom 1. bis 22. Februar 11 G), im Gouvernement St. Petersburg vom 1. bis 8. Februar 2 (— ).

Ostindien. Kalkutta. Vom 26. Januar bis 8. Februar starben 102 Personen an Cholera und 521 an Fiebern.

Pest. Hong kong. Einer Mittheilung vom 31. Januar zufolge ist die Krankheit in den vorausgegangenen Monaten zwar in einzelnen Fällen, jedoch nicht in größerer Verbreitung unter der chinesischen Bevölkerung vorgekommen. Gelbfieber.

In Rio de Janeiro wurden, den „Public health reports zu- folge, in den beiden Wochen vom 5. bis 18. Januar I14 bezw. 137 Todesfälle angezeigt, ferner auf Cuba in Havanna in den beiden Wochen vom 7. bis 20. Februar 1 bezw. 2 bei etwa 6 bezw. 9 Neuerkrankungen, in Cienfuegos vom 3. bis 3. Februar 1, in Santjago in den beiden Wochen vom 2. bis 15. Februar je 7.

Verschiedene Erkrankungen.

Pocken: London 2, Odessa 3, Paris 2, St. Petersburg 5, Warschau 3 Todesfälle; Regierungsbezirk Posen 4, Budapest 2, London 13 (Krankenhäuser), Paris 13, St. Petersburg 12 Erkran— kungen; Flecktyphus: St. Petersburg 2 Todesfälle und 4 Er— krankungen; Rückfallfieber: St. Petersburg 12 Todesfälle und 196 Erkrankungen; Genickstarre: New⸗York 2 Todesfälle; Regierungs⸗ bezirk Stettin 2 Erkrankungen; Tollwuth: St. Petersburg 1 Todes fall; Trichinose: Regierungsbezirk Posen 5 Erkrankungen; Keuch⸗— busten: London S5 Todesfalle; Stockholm 44. Wien 63 Erkran— kungen; Influenza: Mehr als 2 Todesfälle in Berlin (6), Erfurt (35. Nürnberg (9, Kopenhagen (, London (153), Moskau (3), New⸗Jork (5). Paris (77; Frankfurt a. O. 36, Nürnberg 298, Kopen. hagen 247, Stockholm 52 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1851/80: 1,ů30 0,½): in Freiburg, Hagen und Venedig Erkrankungen wurden gemeldet in Berlin 34, Breslau 51, in den Regierungsbezirken Arnsberg 292, Düsseldorf 119, Erfurt 9ä, Hildes⸗ heim 164, Königsberg 240, Minden 210, Posen 262, in München 79, Lübeck 36, Hamburg 99, Budapest 127, Edin burg 57, St. Petersburg 155, Prag 41, Wien 316 an Diphtherie und Eroup (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1881/90: 4,49 ): in Brandenburg Erkrankungen kamen vor in Berlin 9.4, in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 120, Düsseldorf 126, in München 47, Nürnberg 33, London 70 (Krankenhäuser), Paris 114, St. Peters— burg 73, Wien 69 desgl. an Scharlach in Berlin 57, im Reg. Bezirk Posen 158, in München 37, Christiania 33, Edinburg 42, London 244 (Krankenhäuser), Paris 64, St. Petersburg 123, Wien 110 desgl. an Unterleibstyphus in St. Petersburg 235.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 18. d. M. gestellt 11 688, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 17. d. M. gestellt 4955, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs-⸗-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 17. März die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteige rung; Danzigerstraße 85, dem Bauunternehmer Joseph Tobek gehörig, Fläche 7,31 a; Nutzungswerth 9500 A; mit dem Gehot pon 168 550 M blieb die Neue Berliner Baugesellschaft A.-G., Roonstraße 127, Meistbietende. Rykestraße 32, dem Maurer meister Ernst Gaertke gehörig; Fläche 3,19 a; Nutzungswerth 4050 M; Meistbietender blieb der Kaufmann Simon Labisch, Klopstockstraße 3, mit dem Gebot von 65 500 .

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Grundstück zu Schöneberg, Ecke Kyffhäuserstraße 21 und Frankenstraße 4 be⸗ legen, dem Maurermeister Friedrich Paul Rust gehörig; Flächen raum 11,53 a; mit dem Gebot von 191 000 M blieben die Bank— Direktoren Eduard Sanden ju Potsdam und Paul Puch; müller zu Charlottenburg Meistbietende. Grundstück zu Schöneberg, Coburgstraße 6, dem Bauunternehmer Hermann Delchsel gehörig; Flächenraum 6,633 a; mit Sö00 S Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt; mit rem Gebot von 50 bo S blieb die Neue Berliner Bau— gefellschaft A. G. zu Berlin, Roonstraße 12 Meistbietende. Grundstück zu Wilmersdorf, Ecke Uhland—⸗ und Güntzelstraße, dem Maurermeister Heinrich Ellrott gehörig; Flächenraum 14,2415 mit dem Gebot von 49 000 S blieb der Ober · Regierungs · Rath Maximilian von Voß zu Marienwerder Meistbietender. Grundstück des Tischlernieisters Karl Richter zu Schöneberg, Menzelstraße 34; Flächenraum 11,64 a; mit dem Gebot von 130 000 Ss blieb die Schöneberg⸗Friedenguer Terrain— gesellschaft A.-G. zu Friedenau, Dürerplatz 1, Meistbietende.

den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 18. März 1896. Marktpreise nach Schlachtgewicht; nur Schweine werden nach Lebendgewicht r, , Rinder. Auftrieb 294 Stück. (Durchschnittspreis ür 100 kg.) I. Qualität —— M. II. Qualität —— A, III. Qualitat S8 -- 94 A, IV. Qualität S0 - 84 60 Schwein e. Auftrieb 8560 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 84 S6, Landschweine: a. gute 80 82 6, b. geringere 74 - 78 M, Galizier —— , leichte Ungarn bei 20 */9 Tara, Bakonyer Æ bei Eg Tara pro Stück. Käl ber. Auftrieb 1889 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Eg) I. Qualität l, 12 1,18 6. II. Qualität 1,02 -— 1,10 46, II. Sualtiat O, 94. 1,00 M Scha fe. Auftrieb 824 Stück. (Durchschnittspreis für kg.) I. Qualitãt O, 90 - 0,96 A, II. Qualitãt O, 89 - 86 4, III. Qualitãt

Die Betriebs⸗-Einnahmen der Jura-Simplon⸗Bahn be⸗ trugen im Februar 1896 1 861 000 Fr. Die Ausgaben 1 141 000 Fr. Der Ueberschuß betrug 720 009 Fr. gegen 286 168 Fr. im Februar 1895. Der Cinnahme ⸗Ueberschuß der beiden ersten Monate 1896 be⸗ trägt 690 440 Fr. mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Breslau, 18. März. (W. T. B.) Getreide⸗ und Pro duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1“ 10060 exkl. 50 6 Ver⸗ brauchsabgaben pr. März 50,50, do. do. 70 S6 Verbrauchsabgaben pr. März 30,90.

Magdeburg, 18. März. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl., von 92 / 13,35, Kornzucker exkl. 88 0 Rendement 12.70 12,85, Nachprodukte exkl. 75 0/0 Rendement 9,40 10,40. Fest. Brot⸗ raffinade J. 265,25. Brotraffinade 1I. 25,90. Gem. Raffinade mit Faß 24 50 25,25. Melis J. mit Faß 24,00. Fest. Rohzucker J. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. März 12,40 Gd., 12,45 Br., pr. April 12.479 bez., 12,50 Br., pr. Mai 12.60 bez., 12.623 Br., vr. Juli 12,877 bez. und Br., pr. Oktober Dezember 11,477 Gd., 11,55 Br. Stetig.

Leipzig, 18. März. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. März 3,50 S, pr. April 3,50 M, pr. Mai 3,523 „S, pr. Juni 3.525 „S, pr. Juli 3,55 A, pr. August 3,55 6, pr. Seytember 3578 1, pr. Oktober 3, 60 . pr. November 3,60 S, pr. Dezember 3,62 „S, pr. Januar 3,65 4, pr. Februar 3,65 Umsatz: 90 000 kg. Behauptet.

AuJus weis über

VBerdingungen im Auslande.

Spanien.

22. März, Mittags. Stadtverwaltung von Bermer (Provinz Vizcava): Arbeiten an der Städtischen Wasserleitung. Muthmaßlicher Voranschlag 32 340,32 Peseten. Kaution 1617 Peseten. Näheres bei der Stadtverwaltung.

30. März, 10 Uhr. Stadtverwaltung von Biar (Provinz Alicante): Verbesserungsarbeiten an der Städtischen Wasserleitung. Muthmaßlicher Voranschlag 35 027 Peseten. Kaution 50,0. Näheres bei der Stadtverwaltung.

Portugal.

8. April, Mittags. Königlich portugiesische Eisenbahngesellschaft in Lissabon: Lieferung von verschiedenen Drehscheiben, 260 000 kg Mineralöl, 2000 Wasserstandsgläsern. Näheres in den Räumen der Gesellschaft, Paris, Rue de Chäteaudun 28.

Rumänien. 25. April n. St. Kriegsministerium in Bu karest: Lieferung von 40900 Sätteln, 5000 Leinwandsäcken, 7400 Leinwandeimern und 5000 Netzen für Heu.

Verkehrs⸗Anstalten.

Krefeld, 19. März. (W. T. B.) Die Trajektstörung Spyck—Welle war heute Vormittag 11 Uhr beseitigt.

Bremen, 19. März. (W. T. B.) Nord deutscher Lloyd. Der Postdampfer Pfalz ist am 18. März Morgens auf der Weser angekommen. Der Postdampfer Craigearn“ hat am 17. März Nachmittags St. Vincent passiert. Der Schnelldampfer Werra“ ist am 18. März Vormittags in Alexandrien ange— kommen. Der Schnelldampfer Aller! hat am 18. Maͤrz Morgens Dover passiert. Der Schnelldampfer Saale. ist am 17. März Mittags von New⸗York nach der Weser abge— gangen. Der Schnelldampfer Spree“ ist am 18. März Vor⸗ mittags in Southampton angekommen und hat die Reise nach Bremen fortgesetzt; er überbringt 159 Passagiere und volle Ladung. Der Postdampfer „Halle hat am 18. März Mittags Dover passiert. Der Postdampfer „Salier“ ist am 18. März Vormittags in Oporto angekommen.

Rotterdam, 18. März. (W. T. B.) Niederländisch⸗ Amerikanische Dampfschiffahrts Gesellschaft. Der Dampfer „Edam ist heute Nachmittag von Rotterdam abge⸗ gangen. Der Dampfer, Spaarndam ! ist heute früh in Rotter dam angekommen.

Theater und Musik.

Schiller ⸗Theater.

Das Lustspiel Die Kinder der Excellenz' von Ernst von Wolzogen und W. Schumann fand, wie vordem an anderen Bühnen Berlins, auch gestern im Schiller ⸗Theater eine außerordentlich warme Aufnahme. Die im Vordergrunde der Handlung stehenden lebenswahren und humorvollen Gestalten des Majors von Muzell und des Deutsch⸗Amerikaners Mr. Normann müssen in jeder einigermaßen glaubhaften Darstellung die Zuschauer für sie einnehmen. Daz bewies auch die gestrige Aufführung. die, wenn man sie auch nicht zu den besten des Schiller Theaters rechnen kann., doch ihren Zweck vollauf erreichte. Herr Steinecke spielte die Rolle des Majors wehr auf die derbkomische Wirkung hin als in dem Bestreben, dem Charakter die feineren Seiten abzugewinnen; dasselbe gilt von Herrn Laurence, der zwar ein ganz naturgetreues deutsch⸗englisches Kauder⸗ welsch sprach, hingegen die Innerlichkeit vermissen ließ. Einwandfrei waren die weiblichen Rollen mit den Damen Detschy, Illing und Lever mann befetzt, von denen die ersteren beiden, den feinen, gedämpften Gesellschaftston vorzüglich trafen, während die letztere eine kaum dem Backfischaster entwachsene junge Dame mit frischer Natürlichkeit dar stellte. Unter den übrigen Mitwirkenden verdienen Herr Schmasow als alter Diener des Majors und Herr Pauly, der einen literarischen Agenten scharf charakterisierte, besondere Anerkennung; auch Herr Dahlen als alter Musikdirektor war lobenswerth, während die Herren Pahlau und Reimann sich in ihren Rollen nicht recht wohl zu fühlen schienen. .

Im Königlichen Opernhause gelangen morgen Richard Wagner's „Meistersinger von Nürnberg“ zur Aufführung. Herr Theodor Reichmann von der Wiener Hofoper gastiert als Hans Sachs. Im übrigen ist die Besetzung folgende: Pogner- Herr Stammer; Beckmesser: Herr Schmidt; Walther von Stolzing: Herr Gudehus; David: Herr Lieban; Eva: Fräulein Hiedler; Magdalena: Frau Gößtze.

Im Königlichen Schauspielbhause geht morgen zum ersten Mal „Hadasa“, Märchendrama in 4 Aufzügen von Georg Engel, in Scene. Die Besetzung lautet: Ahasver, König von Persien: Herr Matkowsky; Haman, Kanzler des Reichs: Herr Keßler; Bistha, Oberfeldherr: Herr Nesper; Mehuman, erster Kämmerer; Herr Vollmer; Mardonius, Arzt aus Hebron: Herr Molenar; Hadasa, seine Tochter: Fräulein Lindner; Soba, Hauptmann: Herr Purschian; eine Melonenhändlerin: Frau Schramm; Sklavinnen: Fraͤulein von Mayburg, Fräulein Galafrès. Das Werk ist vom Ober ⸗Regisseur Grube in Scene gesetzt. Die dekorative Einrichtung ist vom Ober Inspektor Brandt; die Kostüme sind nach den Zeichnungen und An⸗ gaben des Theater⸗-Kostümiers Guthknecht angefertigt.

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