1896 / 70 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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möglicherweise abzuleitenden Vorwürfen zu begegnen, gegen die ich in an. Ernst die Kanalverwaltung in Schutz zu nehmen habe, müssen Sie r schen geftatten, Ihnen mit wenigen Worten den Hergang klarzulegen. Die Initi ative zur Anschüttung berubt auf einem ausdrücklichen Antrag des Reichs⸗-Marineamts. Dasselbe wendete sich an das Reiche amt des Innern mit dem Antrag: es möge der Boden, der bei Projensdorf zur Herstellung des Kanalbettes ausgehoben werde, an der Ibnen bekannten Stelle der Kieler Bucht abgelagert werden, um der Marine auf diese Weise S Strandgrundstücke zu verschaffen, auf deren si i Ric ten der Verwaltung Werth zu legen

i uns einging, babe ich mir sagen mässen,

keine Veranlassung habe, der Marine—

aus dem , e nicht sich recht⸗ daß also die Marineverwaltung, wenn werden s Verpflichtung Fortschaffung

der die Anschüttung

setzen. Sodann aber kam der

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ja als vorsich shebung und Fo r Reichs ztag die Ber aber der Kan 36 g und die Marineverw . der Grundstücke gelangt, wie 595 aber kam dabei in Betracht, en dargelegt hatte, aus welchen und Rücksichten sie den Besitz der Grundstũcke wünsche, ich inen Zweifel darüber haben konnte, daß auch der Reichstag diesen er nden sich demnächst 6 verschließen werde. Nun liegt die Sache meines Erachtens so

genommen everm altung

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insbesondere Pensionierungen von Offizieren nicht aus dem Grunde eintreten zu laffen, daß ein Offizier, welcher sich für seine bisherige , als genügend befäbigt erweise, für die nãchft höhere

Dienftstellung nicht geeignet erscheine,

Abg. Haußmann (fr. Volksp.): Der Pensionsfonds wächst mit rapider Schnelligkeit an; er ist in wenigen Jabren von 48 auf S4 Millionen Mart gestiegen, und die Zabl der vensionierten Offiziere bat sich nahelu um 1090 vermehrt Die Vermehrung der Pen sionierungen ist eine Folge der Vermehrung der Offizierstellen infolge der Her beim bra ferner eine Folge der Besserstellung der Pensionäre, weil bei der Anstellung der Pensionäre im Kommunal— und rr dir eine Kürzung der Pension nicht mehr eintritt. Es verletzt das Rechtsgefübl des Volks, wenn die Pensionäre neben ibrer Pension ein auskömmliches Gebalt bezieben. Es besteht auch Klage darüber, daß die Pensionierung der Militãrpersonen aus unzureichenden Gründen erfolge, wäbrend die Offiziere noch volllsmmen dienstfähig seien. Ein aktiver Offizier hat mir mit⸗

getheilt, daß auch in der Armes der große Umfang der Pen— fionie rungen Unwillen erregt hat. In der bayerischen Abgeordneten. la mmer ist 5 worden, daß den Offizieren vielfach eröffnet

sie würden in die nächstböhere Stelle nicht mehr aufrücken,

inen de 2. Einreichung des Pensionẽgesuches bedeute. Es Offiziere für den Felddienst unfähig erklärt worden, die

ur nich davon wußten, sondern sogar schon für ibr erwartetes ment eine Geftllschaft zur Feier eingeladen hatten. Die Kriegs⸗ fragt diese für Felddienst unfähig erklärten Leute, z. B.

er. Majorsecke gescheiterten, ob sie für den Fall . Krieges 663 als Major einzutreten. Früher erhielten die Offiziere von

sbrer Qualifikation Kenntniß, das ist jetzt nicht mebr der l Und welche Gründe . als maßgebend lelrachtet dafür, daß ein Offizier nich? mehr haltbar ist in der Truppe! Dadurch werden die Offiziere reranlaßt. geschmeidig nach oben sein, und die charaktervollen ffiziere berschwinden immer mehr. Das Beschwerderecht der Offiziere echter gestellt als das der gemeinen Seldaten. Sie sind voll— rechtlos ibren Vorgesetzten preisgegeben ir Bezug auf ihre ation. Woran liegt es, daß a die fi h in immer Jahren vensionieren lassen mi . z schaffen besseres Avancement für lag h der

der anderen Klasser Stelle der

s mehr die Unte roffizie n im Kriege ., ichte * warum lãß mnicht die Unter⸗

Carrière mit der Lieutenantsstellung abschlie ßen ? Ferner ö. Calle . die jungen Offiziere, welche nilitärische gGarriẽ ere ohne Pensio⸗ ̃ 6 sich bei Ziter einem anderen ige Abschließung des Offizierkorps

365lk⸗ erung sonbern auch von den Unteroffizi e ̃ Abschließung ist ein k V ͤ s unsere Armee ein Volk in affe Die Kriege ve freilich wird sich mit einem solchen

wollen, sie sich mit der zwei⸗ er eing solche Reform s Volkes entsprechen. immer unter dem Bei— mPensionären ihre Pension

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Zeit Sie noch mit einer langen Rede zu belästigen, um so wen als, wie es scheint, ich nach der Vertagung dieses hohen 26 Gelegenheit haben werde, mich über die Kond Gi e, in Anknüpfung an den von dem Herrn Abg. Mever e. Aussicht gestellten Antrag noch näher zu äußern. Ich will. een meinen ganz formalen Standpunkt kurz berühren. Es ist un— zweifelhaft, daß zu einer Konvertierung der Reichsanleihen 2 Gesetz nöthig ist. Zu einem derartigen Gesetz müssen wir 26 die Zustimmung der verbündeten Regierungen haben, und es ist nahe. liegend, daß diejenigen Regierungen, die sich selbst noch nicht babe entschließen können, mit der Konvertierung vorzugehen, auch fi Bundesrath ihre Zustimmung nicht ertheilen werden . einer Konvertierung der Reichsanleihen. Denn sie sich natürlich sagen, daß, sobald die Reichkanleihen ertiert würden, selbstverständlich die Konvertierung eigenen Anleiben eine zwingende Nothwendigkeit sein Ich glaube also, meine Herren, der Schwerpunkt für Konvertierung liegt vielmehr in den Einzelstaaten im Reich (sebr richtig) um so mehr, meine Herren, als Preu den siebenfachen Betrag an 4prozentigen, Bavern den ber Betrag und Preußen den 2 fachen Betrag an 33 prozentigen Schu ld⸗ titeln wie das Reich besitzt. Meine Herren, die Frage kurzem in einem Einzellandtage behandelt worden; man hat d eine Resolution gefaßt, welche die Regierung auffordert, bald, sobald der Geldmarkt es gestattet, mit der Konvertierung der hochverzinslichen Staatsschultscheine vorzugehen. Aber man hat zanz ausdrücklich betont, daß das ein so verantwortlicher . daß für ihn der geeignete Augenblick nur von selbst nach Maßgabe der momentanen Konjunkturen , (Sehr richtig Meine andpunkt, wenn das bobe

(Danzig) unz n

3 werden kon.

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Nun möchte ich hier noch die Gelegenheit ergreifen, eine allgemeine Bemerkung anzuknüpfen. Wir baben eine wo es Manchem schien, als ob aus England ein Tbeil unserer Sch in. titel nach Deutschland zurückströmen wollte, und ängstliche Gemünber sahen eine Gef für den Kurs unserer Anleihen. Mei Herren, zunächst, glaube ich, wird der Betrag, der im Auslande a Schuldtiteln des Reichs in Umlauf ist, ganz schätzt. Ferner war die Befürchtung aber auch unbegründet. lich glaube ich könnten wir solchen finanziellen Krebsen mit größ Wir wohlhabend genug, um sie zu be genug, um sie auch zu verdauen e n. leiber

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und wir können es nur möglickst ihren Markt Um 6 Uhr wird darauf di . bie

1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. der Abgeordneten. zung vom 19. . 1896. sordnung steht 3 * treffend die nd die Ernennung d hönstedt:

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. em die mit beiden Häus Systems in allen zwar in Anerkennung Staat wie für die einzelnen insonderheit ö. Hinblick . ich der ö. ichaltriger Beamter könn nen, wann dies istes auszudehnen . g bedürfen, daß d nur, weshalb sie ni Herren, die z Entwurfs entgegengestan beruhen darin eine andere war wie

finanzieller Verf me,. eigentlich n

Gesetz

Einbringung nicht 6 nt. zeamten die Sachlage

iten, daß fur sie ein nen

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n ne, mr onnte als mit bloß im Wege der jährlichen 9. Staatsanwalte, die mitbetheiligt sind, genommen werden konnte, weil dies selh⸗ R Richtern vollkommen gleichgestellt waren Staatsanwaltschaft und Ri . erscheinen läßt, eine

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r geen ige Gehaltsfrage bei ,.

ke iden Kategorien zdindernisse, welche eir Wege der Etatsfeststellung Sie beruhen darin, daß zum Gerichteverfassungẽges 8 . aphen erlassene, mit Ges 8 vem 15. April 1579 die Grundsät Zust dien st sich bestimmen, festgelegt um an 3 , e kam die Schw , . artigen Gestaltung,

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sich aus der auß e die Gehaltsverhältnisse in d Provinzen genommen haben, für die Staatsregierung *r Gesichtspunkt aus ergab. Sie wissen, k vähbrend für die ö. ,,,, für eine aufsteigende altsskala giebt, f Landgerick ichts⸗Präsidenten . Ober Staats e,, Ober Landesgerichts ⸗Räthe und Stag tẽa nwalte und Staa

die Ersten 1 giebt, die die gesammte Mer arc und Amtcgerichte

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gelung im Auge denheiten hervor— ebildet haben, ae.

Mer k Bezirken,

n baben, waren doppelter Art. Einmal sagte man, es würde u großen geschäftlichen Schwierigkeiten verbunden sein, die Ge⸗ 9 Land- und Amtsrichter der Monarchie, die beinahe die Zahl n Lob erreichen, in einem großen Etat zusammenzuwerfen. Sodann ee man durch eine Scheidung nach Bezirken zu erreichen, daß ein er Ausgleich stattfinde bezüglich der mit äußeren Vorzügen und * ar, schkeiten weniger günstig ausgestatteten Bezirke im Ver⸗ sbtui iu den günstiger gelegenen, und zwar dahin, daß in n weniger bevorzugten Bezirken ein rascheres Aufsteigen Sebãlter stattfinden, eine frühere Anstellung sich ermöglichen lassen „e, sodaß in diesen Bezirken die Herren günstiger gestellt sein würden, , den schöneren und deshalb gesuchteren Bezirken. Diese Er— in . eingetreten; sie hat sich sogar zum theil in das il verkehrt, und, wie Sie aus der Begründung des Entwurfs n, . jLetzt oben an in Bezug auf die Gestaltung der Gehalts⸗ ub Anif die auch im übrigen bevorzugten Bezirke des Ober⸗ gerichts Köln und des Kammergerichts, während andere, wie 3. Stettin und Hamm, in Hinsicht der Gehälter ganz erheblich urgen zurück stehen, obgleich sie sich sonst mit jenen anderen Bezirken 6 6 vergleichen können. Es hat das zu ganz auffälligen Ver⸗ ö en geführt, die zum theil jeder inneren Berechtigung ent— Ich brauche in der Beziehung nur aufmerksam zu ö ennterschiede, die zeitweise hervorgetreten sind in den Bezirke gil und Frankfurt am Main, wo vielfach der Rhein die Grenze * r derseitigen Bezirke bildet. Es ist hier , gekommen, daß auf n linen Rheinufer der Amtsrichter in einer gewissen Alte rs stufe gehalt von 900 hat im Vergle ö. mit dem den, gleichaltrigen Amtsrichter auf der rechten * Amtsrichter in St. Goar 900 S mehr haben wie arshausen, derjenige in Koblenz 900 mehr ied, derjenige in Andernach 900 Linz, obgleich von einer Verschiedenheit in den in den Ansprüchen der Lebenshaltung absolut erden kann. also der Zweck, erzielt worden; inen Grund zu selbstverständlich nicht aus e Regelung , . worden, wohl aber aus besondere dem Ober - Landesgerichtsbezirk Kiel, und ich meine, d Bezirken wiederholt hier im Hause das Verlangen lar ist, mit diesem System aufzuräumen die Gleichstell in allen Bezirken und ö en herbeizuführen. neine Herren, hat sich f Justizverwaltung aus diese sen ein besonderer Anlaß ö en, nicht länger mit der Gin. des Dienstaltersstufensystems auf diese Kategorie von Beamten

Einführung mit sich

Situation hinein⸗

Meine He es ist ja unverkennbar, daß die s solchen neuen Systems mancherlei k chkeiten kingt, das diejenigen, die dadurch in eine besser

ihr anders gegenüberstehen als e n e. wenigstens in ihren Hoffnungen, nicht in einer solchen Verschle

; dem Entwurf 1a

Standpunkt aus eine sebr . .

Staatsregierung hat sich nach

bindung mit dem Ihnen vorg ,

en . Zusammenhange mit 6

gestalten, daß die möglichen Beschwerden vom finanzielle

unkt aus auf ein Minimum reduziert werden können.

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ausgegangen,

eines solchen

selbst, meine Herren, war zu Anfang davon nothwendige Vorbedin der Einbringung das Minimalgehalt de r Richte r erster t ja allseitig anerkannt wird, zu erhöhen. ö. der Verhandlungen überzeugen müũss ser Gelegenheit solche Erhöhung war, dern auch billiger Weise dadurch berechtigte Klagen ufen sein würden, bei denen un— gehalte n worden i 5 eine Er— 6 dieses S daß sowohl bas Minimal⸗ bleiben müssen, a der Gesammtaufwand eb festgehalten werden müsse und nicht erhöht wer meine ö ist es mir gelungen, in rf 3 Zustimmun Herrn Finanz ⸗Minif i. . nicht sehr erhebliche, aber * g des Gesammtaufwandes für deiligten Beamten nn, werden ist. Die Finanzverwaltung hat mer zugestimmt, recht erhebliche Opfer zu bringen dur ch . ö ketimmungen, welche den Zweck haben, den bereits jetz 1 Dienst ö schon angestellten, unter anderen Vor aussetzung zen in den üdienst eingetretenen Richtern sowie den ernannten nn diesen Uebergang zu erleichtern. Ich will mi sen, sie liegen Ihnen ja alle vor. zorzug, eine Verbesserung enthält de er Entwurf im wesent— die älteren Richter, und eine Zahl befindet sich im Entwurf, ich ergiebt, daß 376 ältere Richter sofort i in das Höchstgehalt worauf sie sonst noch Jahre zu warten hätten. unteren Stufen, in denen bisher, namentlich in einzelnen tirken, ein überaus rasches Aufsteigen stattfand, ist dadurch ein Aus— esucht und, wie wir glauben, gefunden worden, daß die höheren zulagen in die unteren Stufen gelegt worden sind, daß also ö nentlich bei den Landrichtern und Amtsrichtern die ersten . erhöht worden sind, wãhrend sie je bt 300 M betragen 3s werden daher, glaube ich, kaum Beschwerden übe Hehandlung der Richter irgendwo erhoben werden . Die mittleren Klassen sind vielleicht weniger gut . mmen. M habe einmal den Gedanken gehabt, ob es nicht möglick sei, en henne des bisherigen gsammtaufwan des eine gr gun * undestgehalts auf 3000 M zu erreichen. Abgesehen von dem Viderspruch, der auch in dieser Richtung mir prinzipiell bei der dinan de n,. entgegengesetzt wurde, habe ich mich schließlich über⸗ ssen. nachdem die Sache eingehend geprüft war, daß das ve iigehende Schlechterstellung der älteren Richter zur ö. haben würde, daß davon nothwendigerweise werden mußte; denn wir werden doch gerade zyteressen der älteren Richter, die sich in vorgerückteren Jahren

irchzusetzen

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befinden, eine große Familie, nicht erst in zweiter Reihe dahin zu sehen, daß sie erlangen.

Die Vorschläge des Entwurfs richten sich nun dahin und ich bitte alles das, was ich sage

ge, im , . nur auf die Richter erster Instanz zu beziehen, denn für die übrigen höheren Beamten kategorien erledigt sich die Frage sehr viel einfacher daß Höchstgehalt erreicht wird in einem Zeitraum von 24 Jahren, der ersten etatsmäßigen Anstellung an. Meine Herren, . liegt eine wesentliche Abweichung von dem geltende n Recht. nissen Nähe a denden wissen, daß bisher sich die Höhe des richtete k sogenannten ri . . e. .

erwachsene Kinder zu versorgen haben, zu befriedigen . sondern wir haben öglichst früh ein auskömmliches Gehalt

wartete, J tell . nicht in seinen ? en , n,, , einem me. , n. in Sis? ö . t

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kämen wir dahin, einem Zeitraum 5 zu eiche in würde. id wenn dann erst oder Amts⸗ Minimal⸗

orgerũcktem 41 3 , uthet

diesem Grunde konnte

de enn es ist ganz augenscheinli enstaltersstufensystem sei

Assessor⸗Dienst⸗

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vo vrausgeseßten Fall

mit der untersten r , sodaß entstehen erheblichen Widerstand

Zahl

ft ben ü zelastung der Finanzverwaltung einem ganz

wie ich glaube, gerechten müssen deshalb dahin streben, die

er auf das Maß des wirklichen Bedürfnisses zurückzu führen. erren, wir kommen hierzu zugleich aus einem anderen zon seit einer Reihe von Jahren den ö gebildet bat, der in allen Gen bien m ge chts⸗Präsidenten wiederkehrt, de laut geworden ist und der auch in Hauf 1dtags Ausdruck gefunden hat. Lage, in der sich die Justizverwaltung dadurch befindet, daß sie nach den bestehenden Gesetzen genöthigt , ien Vorbereitungsdienst aufzunehmen nicht nur diejenigen Anwärter, welche sie selbst zu verwenden gedenkt und zu verwenden nöthig hat, sondern daß sie auch die Vorbildungsstufe ist für eine ganze Reihe anderer Verwaltungszweige, deren Bedürfnisse nicht befriedigt werden können, ohne daß die dort eintretenden Herren auch ein gewisses Maß, wenn nicht die volle juristische Vorbildung, sich angeeignet haben. Das hat j der Praxis dahin geführt, daß von den Herren, welche die große Staatsprüfung bestanden haben, zunächst sämmtliche andere ö,. die ja nach der bestehenden Lage der Verhãältnisse Ueberzeugung nach viel günstigere pekuniäre und en. zu bieten im stande sind, aus dem reichlich vor⸗ en Material an Gerichts⸗-Assessoren diejenigen Herren sich aus nic ihnen durch ihre Tüchtigkeit und ihre soziale Stellung, durch

zusammenhang, durch ihre ganze innere und äußere Das hat dahin geführt,

denjenigen Herren, tie die dem Prädikat „gut“ Prozentsatz der

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seinen Das ist die ungünstige

e e. ihren Familien Bildung die größten Garantien gewähren. daß seit einer Reihe von Jahren von Prüfung mit Aus zzeichnung oder wenigstens mit bestanden haben, ein unverhältnißmäßig starker Justiz entzogen worden ist, und daß so eine Minder— heit von solchen Herren dort zurückblieb (Rufe: Lauter!)

lauter? (Redner mit erhobener Stimme fortfahrend): Was aber die Justiz (Heiterkeit) unter allen Umständen behielt, meine Herren das waren diejenigen Herren, denen solche Vorzüge nicht nachgerühmt werden können, und das hat dahin geführt, daß der Durchschnittstypus möchte ich sagen bei dem Nachwuchs, der zur V zerfügung der Justizverwaltung bleibt, nicht auf derselben Höhe steht wie der Durch⸗ schnitt in den übrigen Verwaltungen, welche das beste Material vorweg aussuchen. (Widerspruch linke.) Ich glaube, daß die Herren aus der Justiz selbst diese Thatsache an und für sich nicht bestreiten werden, weil sie

eine nothwendige, unabweisbare Folgerung ist aus der von mir vor— getragenen Thatsache, daß das beste Material zu einem erheblichen Theil zu anderen Verwaltungen, zu anderen Verwendungen üb bergeht, während das weniger hervorragende Material der Justiz ve bleibt Widerspruch links; Ruf: Wird auch so bleiben! Nein, meine Herren, das soll nicht so bleiben, wenn die Vorschläge der Regierung durch⸗ gehen. Denn die Justizverwaltung hat die er nstliche Absicht, wenn dieses Gesetz durchgeht, si in Zukunft s richten, ah ne felt die f hat, k mehr in ũberzãhlige Kräfte an andere Verwaltungen von besenderen Ausnahmefällen daß die übrigen Verwaltungen sich in anderer reisen . * aterial suchen müssen, für deren Vor— sowei r e. auch fernerhin

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ine Herren, anerkannt wird, ulassung zum höheren Richteramte,

dann fragt es sich,

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ĩ Justizve rwal. seine Semester hinter sich hat nur deshalb, um nicht einzuschränken. nach der jetzigen

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der Ueberzeugung

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solchen Gedankens in ernste

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gekommen

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und schwere

juristischen Prüfungen vom

nicht sehr

eine Herren, das Gesetz über die ahn, S869 bestimmt, ich glaube, in se het 511 ein schöner Wortlaut —:

„Die in der großen 1èReferendare

ernannt.“

Staatsprüfung bestandene werden von dem Justiz⸗Minister zu Gerichts ⸗Assessoren Wenn man das so glatt liest, sollte man glauben, daraus ergebe sich die gesetzliche Verpflichtung für die Justizverwaltung, jeden, der das Examen bestanden hat, auch zum Gerichts⸗-Assessor zu ernennen. Ich thelle den Standpunkt nicht; ich glaube, auch das hohe . theilt ihn nicht; denn dieser Standpunkt würde im Widerspruch stehen mit der verfassungsrechtlichen Bestimmung daß die Verleihung der Aemter auch im Zivildienst eine Prärogative des Königs ist und dieser Grundsatz findet auch da Anwendung wo das An⸗ stellungsrecht von Seiner Majestät gesetzlich delegiert ist auf andere Behörden, wie im vorliegenden Falle. Auch für diese Be⸗ hörden besteht die Freiheit, aus den Befähigten eine Auswahl zu treffen; sie dürfen selbstverständlich nicht ganze Kategorien zurücksetzen aber unter den Einzelnen, die die Be efähigung zu einem gewissen Amte sich erworben haben, steht an und für sich nach Staats und Verfassungsrecht der zuständigen Behörde bezw. Seiner Majestät in den der Allerhöchsten Entschließung vorbehaltenen Fällen das freie Wahlrecht zu. Ich glaube, dieser Satz von keinem Staatsrechtslehrer in Zweifel gezegen Roenne spricht ihn unumwunden und klar aus ohne jeden Vorbehalt und erwähnt auch meines Wissens keine wid ersprechende Ansicht. Nun, meine Herren, ist schon das Assessoramt nach unseren gesetz⸗ lichen Vorschriften ein richterliches Amt; denn das preußische Aus—⸗

daß

wird.

führungsgesetz zum deutschen Gerichts verfassungsgesetz ich glaube,