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zur 8 Reihe IV und bei den i itt F mit den Zinsscheinen Reihe III Nr. i , Nr. 8 . 8 Anweifung jur Abhebung der Zinsscheine er- nnen. Der Geldbetrag der eswa fehlenden, unentgeltlich w Zinsscheine wird an dem Kavita der Obligation zurũckbehalten. Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen nicht bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. oder bei der Königlichen , in Wiesbaden, . bei einer der anderen affen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen mit insscheinen und Zinsschein⸗ Anweisungen vierzehn Tage vor dem Ver⸗ termin bei diesen Kassen einzureichen, von welchen dieselben vor deren Auszahlung an den w zur Prüfung einzusenden sind. Räckständig sind noch aus der: 17. Verloosung: E. 3798. 22. Verloosung: E. 18515. 24. Verloosung: E. 3645. 39. Verloosung: F. 768 3779. 10. Verloofung: E. 1875 32658, E. 2423 3671. 26 41. Verloosung: E. 12831 2475 3569 3580, E. 152 2023 3184 3424. 42 Verloosung: E. 1850 253 2584 3634 3716, E. 326 1835 2232 2505 2776 2544 2896 3012 3425 3551. Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. Wienbaden, den 17. März 1896. Der Regierungs⸗Prãsident. In Vertretung: von Aweyden.
Aichtamtliches. Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 26. März.
Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sind mit den beiden ältesten Prinzen an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern“, welche von S. M. S. „Kaiserin Augusta⸗ egtortiert war, nach einer schönen Reise beftern Nachmittag 5 Uhr vor Neapel eingetroffen. Nachdem die Hohenzollern an der Mole vor Anker gegangen war, empfingen Ihre Majestäten den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Heinrich von Preußen.
Heute Morgen um 9 Uhr unternahmen, wie W. T. B.“ meldel, Ihre Majestãten mit den beiden Prinzen und Gefolge einen Ausflug nach dem Vesuv.
Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung. Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für Rech⸗ nungs wesen und für Elsaß-Lothringen, sowie der Ausschuß für Justizwesen.
Der Bevollmãchtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial⸗Rath von Geiger ist nach München abgereist.
Laut telegraphischer Meldungen an das Ober⸗Kommando der Rarine it S. M. S. ‚„Hohenz ollern?, Kommandant Kapitän zur See Freiherr v0n Bodenhausen, gestern in Neapel angekommen; S. M. S. „Prin zeß Wilhelm“ Kommandant Korvetten⸗Kapitän von Holten dorff, ist gestern in Amoy angekommen und beabsichtigte heute nach Shanghai in See zu gehen.
In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird die vom Reichs⸗ Eifenbahnamt aufgestellte tabellarische Uebersicht der Be⸗ ö deutscher Eisenbahnen für den Monat Februar d. J. veröffentlicht, auf welche am Dienstag an dieser Stelle auszuglich hingewiesen worden ist
SDachsen. Ihre Majestäten der König und die Königin sind 81 Nachmittag in die Königliche Villa zu Strehlen über⸗ gesiedelt.
Die Erste Kam mer bewilligte gestern die Kapitel 59 bis
einschließlich 6 a des Staats haushalts, welche das Departement des Innern betreffen. Sachsen⸗ Altenburg.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Olden burg hat sich gestern von Altenburg nach Gmunden begeben. Anhalt.
Der Landtag ist gestern durch den Staats⸗Minister Dr. von Koseritz im Namen Seiner Hoheit des Herzogs geschlossen worden. Samburg. Die Bürgerschaft bewilligte in ihrer gestrigen Sitzung 5i/n Einheitssätze der Einkommensteuer, entgegen den vom Senat geforderten 6 Einheitssätzen.
Desterreich⸗ Ungarn.
Der Gebührenausschuß des österreichischen Ab⸗ geordnetenhauses beendigte gestern die Spezialdebatte über ben Gesetzentwurf, betreffend die Börsen steuer, und lehnte die auf Erleichterungen für die Kulisse gerichteten Anträge ab.
Großbritannien und Irland.
Gestern fand ein Ministerrath statt, an welchem der Ober⸗ Befehlshaber der Armee Viscount Wolselen und der General Adjutant der Armee Sir J Grenfell theilnahmen.
Der Staatssetretãr für die Kolonien Chamberlain er⸗ klärte gestern in einer Rede bei dem, Canadian dinner“: Die Iolierung Großbritanniens in der letzten Zeit habe in allen Kolonien eine Kundgebung der Loyalität und Zuneigung erweckt, welche überall Widerhall gefunden habe. Canada sei bereit alle drohenden Gefahren zu ertragen, und werde im Kriege Schulter an Schulter mit England stehen. Er hoffe,
diese Aeußerungen würden nicht vorübergehen ohne ernstliche 4 Staatsmãnner in r,, und im Mutterl diese Gefühle zu praktischen Folgen umzu⸗ estalten. Die Reichsföderation sei eine zu große umfassende
e, als daß sie augenblicklich gelöst werden könne sie müsfe sich ihrem Ziele aber guf anderem Wege nähern. Er erkläre, die größte Verpflichtung liege in der Ver⸗ theidigung des Reichs, die größten Interessen in dem Handel des Reichs Das erstere müsse durch das letztere erreicht werden. Bezüglich des Vorschlags der canadischen Regierung, auf An⸗ künfte aus dem Ausland einen Zoll zu legen, sagte der Staats⸗ sekretär: er sei ein ausgesprochener Freihändler, aber gleich⸗ zeitig nicht ein solcher Pedant, daß er nicht, falls ihm ge⸗ nũgende Vortheile . würden, eine Abweichung von dem strikten Dogma in Betracht ziehen sollte. Aber so lange nicht ein genügendes quid pro quo . werde, um England zu veranlassen, einen sicheren Verlust und ein mögliches Risiko hinzunehmen, sehe er, im Hinblick auf die 4 Handelspolitik Englands. in einer Zollunion des ganzen Rei elne unmögliche Alternative.
Frankreich.
Die Berathung über das Einkommensteuergesetz wurde in der gestrigen Sitzung der De putirten kammer fortgesetz Der Neferent Delom bre fuhr in seiner vorgestern abgebrochenen Rede fort und erklärte, es sei richtig, daß ein Einkommensteuergesetz in Deutschland in Kraft sei, es sei aber unmöglich, die beiden Länder mit einander zu vergleichen. Der Redner schloß mit der Bemerkung, daß die Re⸗ glerungs vorlage für Frankreich unanwendbar. sei; die Rommission 2 die Kammer, was sie zu thun gedenke. Der Finanz⸗Minister Doumer warf der Budget⸗ foömmifsion vor, Laß sie sich geweigert habe, seinen Entwurf zu prüfen, und bestand auf der Nothwendigkeit, die Steuern zu Hunsten der kleinen Steuerzahler zu reformieren. Das . . unterbrach den Minister heftig, als derselbe bei seiner
ehauptung blieb, daß in der Schaffung einer Einkommensteuer eine wirkliche Veibesserung liege. Der Finanz⸗Minister ging sodann auf die Einzelheiten der Vorlage ein, sagte, er werde etwaige Abanderungsvorschläge gern eingebracht sehen, und ersuchte die Kammer, sich über das Prinzip einer der— artigen Steuer, nicht über die Vorlage selbst auszusprechen, da die Budgetkommission es nicht für gut befunden habe, die⸗ selbe zu prüfen. a Schluß erinnerte der Finanz ⸗Minister daran, daß das Kabinet sich verpflichtet habe, das Einkommen⸗ steuergesetz einzubringen, und stellte die Vertrauensfrage. Heute wird die Debatte fortgesetzt werden.
Rußland.
Kiamil Pascha und Kenan Bey wurden gestern von dem Kaiser im Winterpalais empfangen. Der Empfang währte eine halbe Stunde. Heute werden dieselben dem Fürften Lob anow⸗Rostowsky einen Besuch abstatten und ihm die Insignien des Imtiaz⸗Ordens überreichen
Der Oberbefehl über die zweite, von der Gesellschaft vom Rothen Kreuz nach Abessynien entsandte Sanitäã ts⸗ abtheilung ist dem Artillerie Hauptmann Zwiagin über⸗ tragen worden, welcher diesen Auftrag angenommen hat.
Italien.
Der Senat setzte . die Berathung über die für Afrika verlangten Kredite fort. Ueber den Verlauf der Sitzung liegt folgender Bericht des W. T. B. vor: Major ano erõrterte die Lage in Afrika und billigte das ein⸗ sichtige und bedãchtige Programm der Regierung, welches am besten dem Friedfertigen Geiste des Landes entspreche. Der Schatz ⸗Minister Colombo setzte den finanziellen Theil der Kreditvorlage auseinander und erllärte, daß die dem vorigen Ministerium bewilligten 20 Millionen in der gegenwärtigen Operation von 140 Millionen mit inbegriffen seien. Weiter rechtfertigte der Minifter die Verfügung, daß die Emission der Anleibe in ausschließlich im Lande ju begebenden Werthen erfolgen werde. Bezüglich der Deckung der neuen Anleibe sagte der Minister, die Belastung des jeßigen Budgetjahres werde eine sehr geringfügige sein. Eine friedliche Politik könne die Ein⸗ nahmen steigern, und es sei nicht ausgeschlossen, daß man noch kũnftig⸗ bin irgendwelche Ersparnisse erzielen könne. Lampertico sagte, das Heilmittel fur Italiens afrikanische Leiden bestehe darin, den status quo anzunehmen, Erpthrãa nicht aufzugeben, jedoch innerhalb wohlvrãji⸗ sierter, durch die Thatsachen und das Recht bestimmter Grenzen zu bleiben, um eine den Handel sichernde Kolonie zu schaffen. Redner schloß feine Ausführungen mit einem Hinweis auf die Kundgebungen der Theilnahme, welche Italien von verschiedenen eurcpäischen Staaten zu theil geworden seien. Die selben hätten dazu beigetragen, die in Afrika zu Tage getretenen Meinungsverschiedenbeiten zwischen zwei Staaten zu beseitigen, von denen der eine Italiens Verbündeter, der andere Italiens Freund sei. Der ebemglige Minister des Auswärtigen Baron Blanc erklärte: die Pflicht gebiete ihm, über den Inhalt der auf die auswärtige Politik in Afrika Bejug babenden Aktenstũcke Stillschweigen zu beobachten. So bald es jedoch die Regierung für angebracht erachten werde, diefe Schrifrftäcke ju veröffentlichen, werde daraus die volle Recht⸗ fertigung der fraäberen Staatsleitung hervorgehen. Redner erklärte, daß das frübere Kabinet es für vuützlich und möglich gehalten babe, die dem General Baldisserg verliehenen Vollmachten zu konsolidieren. Wenn das gegenwãrtige Ministerium diese Ueberzeugung nicht theile, so werde es besser thun, Afrika aufjugeben. Redner wies auf das Bündniß mit England als volliogene Thatsache hin. Die Ein. 2 zum Abschluß eines Friedens und die Annahme einer mõgli Räumung Kassalas seien ein genügender Beweggrund für dag öffentliche und entschiedene Hervortreten der englischen Verbün⸗ deten gewesen. Diese Allianz habe eine solidere Grundlage, als sie dixylomatische und varlamentarische Protokolle und Grflãrungen bildeten, denn sie ftütze sich auf eine wirkliche, vraktische Gemeinsam⸗ keit der Vertbeidigungsinteressen beider Staaten, welche sich auf die Sicherung Italiens als Seemacht und speziell als Mittelmeermacht erftreck Bieses Refultat sei nunmehr durch die nationale Politik Itallens erreicht worden. Italien sei ein wirksames Bindeglied jwischen England und dem Dreibund geworden. Auf dieser doppelten Basis fei die auswärtige Sicherbeit Italiens begründet, welche keines⸗ wegs die Annäherung anderer Friedens mãchte ausschließe. Die Regierung könne alfo in voller Unabhängigkeit und Freibeit die nationalen Inferessen auch auf dem afrikanischen Kontinente verfolgen. Der Minister des Aeußern zog von Sermone ta jagte in seiner Antwort auf die Rede des Baron Blane: Bezüglich Kassalas sei durch das Pretokoll vom April 1891 eine Regelung geschaffen worden. Die egyptische Regierung habe damals ihre Rechte jus pendiert, nicht aber auf dieselben verzichtet. Wenn die Expedition nach Dengola ihren Zweck, den Sudan wiederzuerobern, erreichen sollte, so müsse Italien, falls Gagland es wolle, Kassala zurückgeben. Er sei glücklich über die Giklärungen des Baron Blanc über eine Allianz zwischen Italien und England, welche auf eine wahre Sympathie der Völker gegründet sei, aber es sei auch eine Allianz der
mungen. ‚Unser gegenwärtiges Programm für Afrika basiert nicht darauf, in Afrika ju bleiben, ohne zu wissen, was dabei heraus. kommt; die gegenwärtige Politik zielt darauf hin, daß wir uns aus Afrika zurück eben, insowest dazu eine Möglichkeit gegeben ist. Das vorige Kabinet trägt in allem und jedem die Verantwortlichkeit für
alle Unglũckefãlle. Man muß in ũ e obne zurũckge zu werden, so ift er ebenso verantwortlich die Regierung, welche derartiges gestattet hat. ? 8 „daß das ganze Land in der ang . . . e . aron e un en, un ũ ! des Landes. Saracco, e n n, im frũheren k den Herjosz ven Sermoneta angesichts der orte gegen da letzte Kabinet um Mittheilung aller , Dokumente in General Baratieri ertheilten Befeble. Das biehenn⸗ und Baratieri
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chel i r. zur Macht 8* t sein. Der ne g,, di n
klärte, der Minister des Auswärtigen würde seine Aeußerungen, si welche er, der Minister. Präsident, die volle Verantwortlichtelt äber. nehme, nicht gethan haben, wenn Baron Blang nicht ein: so berk⸗ Kritik gegen die gegenwärtige Regierung gerichtet hätte, wobei er di Verantwortlichkeit dergessen habe, welche auf ibm selber lafte. Baron er dem General Baratieri unumschrãnkte Voll.
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befugnisse abgetreten habe. aron Blanc entgegnete, die Vol. machten seien dem General Baldissera, nicht dem General Baratzern ertheilt worden. Saracco erklärte, zu einer Diskussion hierüber müsse die Regierung die betreffenden Dokumente veröffentlichen; die vorige Regierung sei schlecht bedient gewesen; sie habe nicht daz gewußt, was sie hätte wissen mũssen. Es sei nicht die Regierang gewesen, welche den General Baratieri in die Katastrophen von Ama Aladii und. Makalle getrieben babe. Der Minister. Prãsident di Rudini erklärte, er sehe nicht. worin die Herausforderung, welche dem Herzog von Sermoneta zur Last gelegt werde, besteb⸗ Derfselbe babe geglaubt, auf einen Angriff des Baron Blanc damit antworten zu müssen, daß er an die Verantwortlichkeit erinnere, welche auf dem vorigen Kabinet laste Man könne jetzt ein Grünbuch welche mit der Geschichte übereinstimme, nicht veröffentlichen, wel die auf die Nebergabe ron Makalle bezüglichen und noch andere Dokumente feblten. Er glaube ja nicht, daß Saracco eine Verax. wortlichkeit treffe — dieser habe vielleicht vieles nicht gewußt — aber man habe doch genau wissen können, daß Abessynien eine starke militãrische Macht sei, gegen welche einige wenige Soldaten wie jut
Schlachtbank geschickt worden seien. Der Minimnter ⸗Präsident schleß⸗.
er kõnne niemals die afrilanis che Politik des vorigen Ministeriums billiger Ferraris entwickelte sodaan folgende, mit Pater no stro eingebrachte Tagesordnung: . Der Senat hat die Erklãrungen der Regierung angebẽn und ist überzeugt, daß die Regierung ihre Politik gegenüber den Schwierigkeiten in der erythrãis Kolonie in einer der Würde und den Interessen des Landes entsprechenden Weise regeln wird, und gebt zur Berathung der einzelnen Artikel über. Der Kriegs ⸗Minsster Ricotti erklärte, er glaube nicht. daß es nothwendig sein werde jetzt noch weitere Truppen nach Afrika zu schicken. Die Ehre der italienischen Fahnen und das Prestige Italiens werde nicht vermindert werden, wenn ein ehrenvoller Friede schloffen werde, der, den Interessen Italiens entspreche. Für den bisherigen Krien babe die Vorbereitung gefeblt. Die Regierung babe auch Unrecht gehabt, den General Baratieri nickt ab juberufen. Er werde nicht Frieden schließen, wenn er nicht die Ebre und das Interesse der Kolonie rette. Ber Minister. Präßtdent di Rudini erklärte, er nehme die Tagesordnung Ferraris und
ternoftro s an, und fügte binzu, die Beziehungen Italiens und onglands seien tradition. freundschaftliche, gewissermaßen ber liche; es sei eine Freundschaft der Völker, derart, * es kefremdend erscheine, wenn Baron Blanc für sich die Ghre einer Aüiance in Anspruch nebme. Die Stellung Italien in Kaffala bringe es in die intimsten Beziehungen zu England, das konstatiere er mit großer Freude. Die Regierung werde Erpthräa in einer starken militärischen Stellung erbalten, aus jeder Groberungs versuch und auch auf Tigre verzichten und nicht auf zer dr, ,. in einem eventuellen zukünftigen Vertrage de= tehen. Das Protektorat über Abessynien sei einfach das Streben eines Ministe riums gewesen, aber das Protektorat sei niemals aus geübt worden, und man verzichte auf nichts, wenn man es aufgebe Mit diesen Vorsätzen werde die Regierung den Krieg sorisi bre. wenn sie nicht einen Italiens würdigen Frieden schließen könne. Se züglich der Zehauptung des Baron Blanc, er babe die Be⸗ ziehungen mit Gngland verbessert, erklärte di Rudini, de selbe fei durchaus unzutreffend; diese Beziehungen hätten aus den einfachen Grunde keine Befserung erfahren können, weil ie bereits die möglichst beften gewesen seien, Di Rudini bestãtigte, das die über Afrika vorgefundenen Schriftftücke nicht vollsländig seien und sagte, er habe von dem General Baldifssera Duplikate der Dokumente betreffend die Üebergabe von Makalle, verlangt. Baldiffera babe en antwortet, daß der betreffende Bericht feit dem Verschwinden der Dberst · Lieutenants Galliano seble. Hierngch wurde durch Auffteben and Sitzenbleiben der von Ferrari und Paternostro vorgeschlazn*n Tages ordnung zugestimmt. Sodann wurden ohne Debatte die einselaen Artikel des Gesches, betreffend den Kredit für Afrika, und schließlic in geheimer Abfümmung mit 165 gegen 5 Stimmen das ganze Geseß angenommen.
Schweiz.
Die Kommission des Ständeraths für das Eisen⸗ bahn⸗Rechnungsgesetz hat, in Abweichung von dem früheren Antrag des Ständeraths, beschlossen, die an n, k dem Beschlüß des Nationalraths über die Eifezung der onzessionsgemãßen ¶ Schiedagerichts burch das Bunde gericht zu beantragen, halt dagegen daran sest do der Erneuerungsfo nicht auch für den Hochbau und mechanische Stationseinrichtungen anzulegen sei. Die Zustimmung des Stãnderaths * Ersetzung der Schiedsgerichte durch das Bundesgericht wird als cher angesehen Dat Desez über Errichtung einer Bun des bank mird erst in der Juni⸗Session der Bundes versammlung erledigt werden.
Belgien.
Der Senat hat gestern die fünf ersten Artikel des Gesehes betreffend die Fabrikation und den Import von Al ohol, angenommen.
Türkei. . Die Pforte hat, dem W. T. B. Jufolge die 2 dingungen der Botschafter, unter welchen diese h zur ( 1 von Delegirten für die Kommission zur Revision er Qugitaxen bereit erklären, angenommen. Ser französische otschafter Camb on ist nach Konstantinope: zurückgekehrt
Rm zern ee, . ö wird ber Konig das Yferfesf fa
Aufentha
Serbien. Meldung des W. T. B.“ aus en . am 1. April . abreisen, um ilindar eine Andacht i erfolgt am 2. April ern.
, folgt ein Besuch des russischen Klosters Panteleimon r n, die Abreise nach Athen, wo der Köni lt nehmen und von wo aus er sich später nach 83
begeben wird. In der Begleitung des Königs werden sich der egs⸗Minister Franassowic sowie der Adiutant. Qberst⸗ hen enant EhiriFe und der Hof⸗Marschall Rasic befinden.
Bulgarien. er Fürst Ferdinand hat, wie W. T. B. berichtet, 6 12 h. 42 Minuten von Sofia seine Reise nach an stan tingpel angetreten. In seiner Begleitung befinden sich Minifter⸗Präsident Stoilowm, der Kriegs⸗Minister Petr o w sowie der türkische Kommissar in Sofia.
Schweden und Norwegen.
Fär Schiffsneubguten sind in Schweden für 1896 50 00 Kronen bewilligt worden. Im Bau befinden sich, der Kgl. krigs vet. Akad. Handl. och Tidfkrift“ zufolge a. das
erbcot „Oden“, welches 1895 begonnen und 1897 voll⸗ del sein soll; h. der Torpedokreuzer ern. dessen Er⸗ kaunng einschließlich Torpedos, Bewaffnung und Munitions⸗ erüstung für 378 900 Kronen abgeschlossen ist. (Das Schiff erhält folgende Abmessungen!· Länge 677 m, Freie 822 m, Tiefgang 271 m, Deplacement unge⸗ är 870 t. Die Armierung besteht in zwei 12 em Kanonen nd vier 57 mm Schnellfeuerkanonen. orn befindet sich ein gancierrohr für 38 em Torpedos. Der Torpedokreuzer er⸗ hält nur ein Panzerdeck zum Schutz der Maschinen, zwei Ichrauben mit Maschinen von 4000 HP, garantierte Fahrt⸗
schwindigkeit 19 Tnoten. Der ern. wird in Göteborg ebaut nd muß im August 1896 abgeliefert werden); c. ein Torpedoboot glaffe von õ t Deplacement, garantierte Fahrtgeschwindigkeit H noten. (Dasselbe erhält zwei Ausschießrohre für 38 em Torpedos, ein festes vorn und ein bewegliches hinten. Das Foot wird auf der Schichau schen Werft in Elbing erbaut nd soll im August 1896 abgeliefert werden)
Afrika. .
Aus Massowah von gestern wird gemeldet, daß die gage im Süden noch immer unverändert sei. Der Oberst Stevani fei in Eladab angekommen und habe dort Halt ge⸗ nacht, um die Truppen, welche er zur Verfügung hat, zu⸗ sammen zuziehen. Oberst Stevani habe telegraphiert, daß die vytische Telegraphenverbindung zwischen Sabderat und Kassala seü Tiengtag Abend infolge Nebels unterbrochen sei. Gestern th habe man in Sabderat mehrfach Kanonenschüsse gehört; vahrscheinlich seien diese von Kassala aus auf Patrouillen der Derwische abgegeben worden.
Parlamentarische Nachrichten.
Das Herrenhaus ehrte in der heutigen (8) Sitzung, welcher der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Fürst zu Fohen lohe, der Finanz⸗Minister Dr. Miguel, der Mi⸗ nister der öffentlichen Arbeiten Thielen, der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hamm erstein, der Justiz⸗ Minister Schönste dt und der Minister des Innern Freiherr don der Recke beiwohnten, zunächst das Andenken des am A. d. M. verstorbenen Mitgliedes von Wedel⸗Blanckensee in der üblichen Weise. ;
Darauf wurde beschlossen, das Lehrerbesoldungsgesetz nach Dstern, sobald es an das Haus komme, einer besonderen ersten Berathung zu unterziehen und erst dann einer Kommission zu iberweisen. 5 ;
Es folgte der Bericht der Finanzkommission über den Staatshaushalts⸗Etat für 189697 und das dazu gehörige w , , . . .
Der General⸗Berichterstatter von P fuel wies darauf hin, baz in der Kommiffion namentlich das Verhältniß des Reichs zu den Einzelstaaten einer Erörterung unterzogen Ind daß die vom Minister Dr. Miquel angeregte . Finanzreform allseitig als eine gute anerkannt worden sei.
(Schluß des Blattes)
Enutscheidungen des Reichsgerichts.
Nach 5 99 1 3 Preuß. Allg. Landrechts darf auch in den privatflüsfen, zum Nachtheil der Nachbarn und Uferbewohner, nur Demmung des Ablaufs derselben nichts unternommen ober nrändert werden. In Bezug guf diese Bestimmung bat das Reichs ⸗ tericht. Vi. Zivilsenat, durch Urtheil vom 21. Nohember 1895 aus- keprochen Bei einem Brückenbau über einen Privatfluß seitens ä Gigenihümerg des felben baftet diefer für die dadurch bewirkte Dnmung des Abiaufs des Finsseg und den daraus erwachsenen
chaden der Nachbarn und Ujerbewohner nur dann in so weit, az i6n bei der Brückenanlage ein Ver schulden trifft. 8 28 a. a. D. enthäst kein Ff ererre Verbot der Hemmung
* Wasserablaufs in Priwatflüssen, dessen Uebertretung nach 5 13 18. 13, § 16 158 eine Haftung auch für zu fälligen Schaden * sich zsge. Ließe der Wortlaut hierüber noch einen Zweifel, so hahe ech atscke end dar . lg sds, ü s , , nn nds . ist der Eigenthämer des Privatflusses in seinem Eigenthumsrecht cchränkt, * er sich solcher Veranstaltungen enthalten muß,
uach
die den demmen Dies j ĩ s
men. e Verpflichtung kommt, wenn der Eigenthümer des irg uf ein Gssenbahnunternehmer ist, der den Fluß zu den Zweden ö EGisenbahn überbrückt, mit dessen im Prinzip aus 8 14 des Ge⸗ ö. vom 3. November 1835 folgenden Verpflichtung zur Herstellung . Schutz der Nachbarn erforderlichen n mn g überein und be⸗ 6 ckensowenig wie diefe Verpflichtung eine Haftung der Sisen. an wür den in ber Vergangenhelt liegenden, nicht vera usseh⸗ . Schaden. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ist vielmehr de hier die Gntschãdigungepflicht durch ein V erschu! den bedingt, san ann nicht vorliegt, wenn der Handelnde bei schuldiger Aufimerk· ö 5 seines Thuns nicht hat erkennen können.
Die im Interesse d O ts inde geschebene Ver⸗ D nteresse der Ortsgemeinde gescheh
ige rung des ger fenfts seitens der Polijeibehörde, welche pa n ron der zussändigen Behörde ale ungerechtfertigt aufgehoben
berechtigt, mch Cen, ürtheil deg eichsger chts, z]. Zirl.
95 dLandrechts den am Bauen Gehinderten, den ihm aus auperweigerung entflandenen Schaden von der Drts⸗
36 bom 35. November 1895, im Gebiet des Preußischen All⸗
asserablauf zum Nachthei! der Anlieger
gemeinde ¶ einzufordern, gleichviel os der Gemeinde aus der Bauverweigsrung ein Vortheil erwachsen ist oder nicht. Alerding; könngn. die Kläger uus den 55 73 - 75 der Ginleitung des Allg. E- R. einen Entschãdigunge⸗ anspruch gegen die nur dann herleiten, wenn die Auf ⸗ oapferung, ju welcher ihr Srhlasser infolge der ungerechtfertigten polizei. lichen Anordnungen genöthigt wurde, ju m Wohle des gemeinen Wesengs und sreiiell im Interesse der beklagten Stadt. gem einde geschehen war. Trifft aber diese Voraugsetzung zu, was im vorliegenden Falle als feststehend anzusehen ist, so muß die Beklagte den durch die ungerechtfertigten Anordnungen verursachten Schaden ohne a darauf ersetzen, ob ihr infolge der Aufopferung des Geblassers der Kläger ein wirklicher Vermögens. vortheil erwachsen ist oder nicht. Insbesondere laßt sich hierbei der Gesichtspunkt der Bereicherung in keiner Weise verwerthen, da unter den vorliegenden Verbältnissen garnicht die Rede davon sein kann, daß infolge der polizeilichen Anordnungen aus dem Vermögen des Erblassers der Kläger etwas in das Vermögen der Beklagten über⸗ gegangen sei. (224 / 95.)
— Im Handel werkehr gilt, nach einem Urtheil des Reichs erichts, J. Zivilsenatz, vam 1. Dezember 1895, der Grundsatz, daß
chweigen auf eine Anfrage oder Anzeige, welche ein bereits hestebendes Vertragsverbaltniß betreffen und ju einer Antwert Anlaß bieten, gegen denjenigen Kontrahenten auszulegen ist, der eine Gegenäußerung unterlafsen hat, obgleich dieses Verhalten nach Tage der Ümstände geeignet war, den anderen zu einem ibm nach · theiligen Thun oder Unterlassen zu bestimmen, oder mit anderen Worten: obgleich die Rücficht auf Tren und Glauben e ine Antwort erforderte. (251 985.)
Entscheidungen des Ober⸗Berwaltungsgerichts.
. 4 § 28 des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892 autet:
Personen, welche infolge eintretender Erwerbelosigkeit aus der Vasse ausscheiden, verbleibt der Anspruch auf die gesetzlichen Mindeftleiftungen der Kasse in Unterstũgungfällen, welche während der Erwerbslosigkeit und innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen nach dem Ausscheiden aus der Kasse ein ·˖ treten. wenn. der Aucscheidende dor, seinem Ausscheiden mindestens drei Wochen ununterbrochen einer auf Grund dieses Gesetzes errichteten Krankenkasse angehört bat.
Diese Bestimmung greift nach einem Urtheil des Qber⸗
Verwaltungs gerechts, III. Senats, vom 19. September 1885, dann Platz, wenn während der Erwerbslosigkeit ein Unterstũtzungẽfall ein · fritt, d. h. wenn der Beginn der Krankheit, um derenwillen ern, . beansprucht und gewährt wird, in die Zeit der rwerbslosigkeit fällt. st dagegen die Krankbeit, d. b. ein JZustand, welcher ärztliche Hehand lung, AÄrmei u. s. w. erfordert, bereits während der Mitglied⸗ schaft entftanden, jo wird der hierdurch begründete Anspruch des Mit- gliedes davon nicht beruhrt, daß dieses inzwischen erwerbe los wird und erst wäbrend der Zeit der Erwerblosigteit ärztliche Hilfe in Anspruch nim mt. Im vorliegenden Fall ist der Er⸗ krankte, nachdem er am 20. April 1893 aus der Arbeit getreten ist, am 21. April in das Krankenbaus wegen einer Magenkrankheit auf⸗ enommen worden, die nach etwa 10 Monaten zu seinem Tode geführt at. Ünter diesen Umständen lag die Annahme, daß der Beginn der Krankheit, an der der Erkrankte berstorben ist, bereits in die 31 fiel, wo er noch Mitglied der Beklagten war, so nahe, daß es einen wesentlichen Mangel des Verfahrens bedeutet, wenn der Vorderrichter es unterlafsen bat, diefen für den Ausfall der Entscheidung maß geblichen Punkt durch Einziehung eines Gutachtens des behandelnden Arztes oder in sonft geeigneter Weise näher aufjuklären und festzu⸗ stellen . ¶ II. 1163.)
Das kommunalrechtliche Besteben der Gutsbezirke im preußischen Staat ist, nach einem Urtheil des Ober Verwaltungs⸗ erichts,. J. Senats, vom 27. September 1895, von den privatrecht⸗ e Dispofitionen des Cigentbümerg am Grund und Boden über diesen unabhängig; es können also Gutsbenirke als solche niemals durch Zerstücke lung des Guts allein sondern nur durch einen entsprechenden Akt der Staatshoheit (k‚urch die Entschließung des Landesherrn] aufgehoben werden, der Gutsherr kann sich seiner guts⸗ herrlichen Pflicht, insbesondere der provinzialrechtlichen gutsherr⸗ lichen Schu lunterhaltungslasten, nicht. willkürlich durch einseitig? Handlungen, wie durch Parzellierung des Grund und Bodens, durch Veräußerung oder Ablösung der ihm an demselben zustehenden Rechte entledigen. Dasselbe gilt namentlich auch in dem Gebiet der Schulordnung für die Elementarschulen der Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845. Der Begriff des Guts herrn sst in dem Gesetz vom 11. Dejember 1845 kein anderer als nach gemeinem d,, . Recht. Wenn der 5 47 daselbst die Verthei⸗ fung der Schullaften zwischen mehreren jum Schulbezirke gehörigen Gutsherren nach der Zabl der Haushaltungen ihrer Hintersassen als die Regel vorschreibt, so berechtigt dies eineswegs ju dem daraus von Ter Reviston gezogenen Schluß, daß u nangesessene Gutsherrschaften — nicht eiwa nur beitragsfrei, sondern sögar = dem Gesetze unbekannt, im Bereiche desselben rer rechtlichen Eristen nicht fäbig seien. Bei der Aufstellung jener Vertheilungsnorin bat der Gesetzgeber allerdings nur den gemein gewöhnlichen Fall der Konkurrenz von Gutsherren mit Grundbesitz und Hinterfassen im Auge gebabt und diesen allein & welt. aber durchaus nicht den ebenfalls möglichen und gar nicht selten, haupt⸗ fachlich auf Seiten des Domänen fiskus vorkommenden Fall des Vor handenseins und der Bestragepflicht eines Guts herrn. ausschließen wollen, der entweder gar keinen oder doch keinen von Hintersassen be⸗ wohnten Grund und Boden im Schulbezirk besitzt . . 1236.)
— Der Mangel einer pelizeilichen Bauerlaubniß bin sichtlich der Errichtung einer Anlage bewirkt, nach einem Urtheile des Sber Verwaltungegerichts, IV. Senats, vom 16. November 1895, nicht ohne weiteres einen unstatthaften, von der Polizeibehõrde abzustellenden Zustand; ein solcher Zustand ist vielmehr erst dann vor- handen, wenn die ohne Erlaubniß ausgeführte Anlage gegen dag be stehende, dem Schutze der Polljelbehorde anvertraute öffentliche Recht verst ot. Die n dem Bescheide des Beklagten (der Polizeiwerwaltung zu B erörterte Frage, ob zur Errichtung des streitigen Bauzaunes pol itei- liche Erlaubniß erforderlich war oder nicht, kann für das vorliegende Verfahren ganz dahingeftellt bleiben. Darauf würde es nur an kommen, wenn es sich um die Bestrafung des Klägers wegen Ueber⸗ tretung der Baupolizelordnung bezw. auf. Grunz de⸗ § 367 Nr. 15 des Strafgesetzbuchs handelte. Für die etzt zur Entscheidung stehende Frage der = der volizeilichen Anordnung, durch welche die Befeitigung des Jaunes verlangt worden ist,. kann der Mangel der Itwa erforderlich gewesenen polizeilichen Erlaubniß nicht von Be⸗ deutung sein. ¶ V. 1593.)
Gesundheitswesen,/ Thierkrankheiten und Ab sperrungẽs⸗ Maßregeln.
Cholera.
Rußland. Einer Bekanntmachung des Medizinal · Departements
zufolge sind in St. Petersburg seit dem 24. Februar Cholerafãlle nicht mehr vorgekommen; biernach ist Rußland nunmehr als cholera⸗
frei zu erachten. . . Egvpten. In Alexandrien wurde, nach einer Mittheilung
pom 7 Mär, neuerdings in je etwa zwei Tagen eine Erkrankung
tgestellt. fette C, ,,. Kalkutta. Vom 9. bis 15. Februar starben
63 Perfonen an Cholera, 2 an Pocken und 257 an Fiebern.
Verschledene Erkrankungen.
Pocken Ddessa ?. St. — 3 Todesfälle; London 4 ( Krankenhäuser). Parig 12, St. Petersburg 11 Erkrankungen; Fleck⸗ typhus; St. burg 2 Todesfälle und 9 Erkrankungen; Rück ˖ fallfie ber: St. Petersburg 16 Todesfälle und 213 ankungen; Genickstarre: New Jork 3 Todesfälle; Regierungsbezirk Münster 3 Erkrankungen; Keuchhusten;: London 119 Todesfälle; Stockholm 47, Wien 74 Erkrankungen; Influenza: Mehr als 2 Todesfälle in Berlin (3), London (18), Moskau 6 Frankfurt a. D. 41, Nürn⸗ berg 205. Kopenhagen 248, Stockholm 66 Erkrankungen. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller denmschen Berichtsorte 1881‚80: 1.30 ). in Darmstadt, Kassel und Venedig — Erkrankungen kamen vor in Berlin 49. Breslau 42 in den egierungebentrken Arnsberg 325, Düsseldorf 1153, Rnigeberg 110. Pofen 133, Stettin 138 in Hamburg 98. Budapest 154, Chrsstiania 37, St. Petersburg 244. Wien 282 — an Siphtberie und Croup (Durchschnitt aller deutschen Berichts⸗ orte 1551330: 449 : in M. Gladbach — Erkrankungen wurden ge meldet in Berlin 85, Kopenhagen 40. London 102 (Krankenbäuser) Paris 93, St. Petersburg 72. Wien 71 — desgl an Scharl ach in Berlin 43. Eoinburg 43. Kopenhagen 35, London 217 (Kranken⸗ bäuser, Paris 64, St. Petersburg 114, Wien 128 — desgl. an Unterleibstyphus in St. Petersburg 150.
Sandel und Gewerbe.
Nach der Wochenũhersicht der Reichsbank vom 23. Mär 1895 betrãgt der gesammte Kassenbestand 74 619 000 153951 129 107 000) . bat sich alfo der Vorwoche gegenüber um 1591 000 6 vermindert 15895 Abnahme 272 000 4), der Metallbestand allein zeigt aber eine Zunahme um 360 009 (1895 Zunahme 2644 000) Der Befstand an Wechseln von 5953 916 G00 (1895 456 734 000) zeigt Ine Zunahme um I5 zo6 000 (1895 Zunabme 11 290 000M 6 und der Beftand an Lombardforderungen mit 82 279 000 (1895 65 735 990) 4 eine solche um 3 455 000 (1395 Abnahme 446 000) 4; auf diesen beiden Anlaaekonten zusammen ist also ein Zugang um 18 791 000 (1895 Zunahme 10 844 00, M eingetreten. Auf passiver Seite erscheint der Betrag der umlaufenden Noten mit 10149400900 (1895 ghz 273 O00) 16 um 18 687 000 (1895 Zunahme 19702 000) 6. böber als in der Vorwoche, und die sonstigen täglich fälligen Verbind⸗ sichkeiten (Giroguthaben) von 523 697 06900 (895 556742 000) 4 haben sich um 697 000 (1895 Abnahme 6 957 000) 4 vermindert.
Der Polizei ⸗Präsident von Berlin erläßt mit Zustimmung des Magsstrats fur den Stadtkreis Berlin eine vom 11. März datierte olijzei⸗ Verordnung; die folgende Bestimmungen enthalt: Jeder nbaber eines offenen Geschäftslokals ist verpflichtet, an seinem Deschäftslokal in einer von der Straße aus deutlich erkennbaren Schrift entweder seinen vollen bürgerlichen Vor und Zunamen oder die Bezeichnung seiner im Handels. oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firma anzubringen. Die angeordnete Bezeichnung res Geschäftslotals hat mit der Neueröffnung eines Geschäfts zu erfolgen. Bestebende offene Geschäfte haben den Vor⸗ schriften dieser Verordnung bis zum 1. Mai 1896 zu genügen. Die etwa erforderlichen Aenderungen der Aufschrift sind spätestens eine Woche nach Eintritt des Ereignisses, welches die Aenderung erforder · sich macht, zu bewirken. Für die Befolgung der getroffenen Bestim⸗ müngen der Verordnung ist neben dem Inhaber auch derjenige, welcher die Len aft des Geschäfts führt, verantwortlich. Zuwiderhand⸗ lungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden mit Geld⸗ kf bis zu 30 , an deren Stelle im Unvermögensfall entsprechende Haft tritt, geahndet. Die Verordnung tritt mit dem 1. April 1896 in Kraft.
Essen a. d. Rubr, 26. März. (W. T. B.). Das Kohlen⸗ syn dikat tritt am 30. d. M: zu einer Zechenbesitzer Versammlung zusammen, um, wie die „Rhein. Westf. Itg.“ meldet, darüber Be⸗ schluß zu fassen, ob die jeweilig beschlossene prozentuale Einschränkung der Förderung auch für neue Schachtanlagen gelten müsse.
Wien, 36. Märj. (W. T. B.) Die Noten beider Regierungen beantwortend, erklärt die Sesterreichisch⸗Angarische Bank, sie fei nicht in der Lage, auf die mitgetbeilten Bedingungen wegen der Erneuerung des Privilegiums in eine Vereinbarung einzugehen, jedoch bereit, zur Erzielung einer für beide Theile annehmbaren Vereinbarung zu verhandeln. ⸗
St. Peters burg, 26. März (W. T. B. Der Regierungs⸗ bote veröffentlicht das Reglement, betreffend die Preisrichter und die Preise für die diesjährige Ausstellung in Nis i ,. sowie eine Kaiserliche Ordre, durch welche das Zusatzũbereinkommen zu der Konvention, betreffend den Waarentransport auf Fifenbahbnen, vom 2. November 1890 genehmigt wird.
Verkehrs⸗Anstalten.
Vom 1. April ab dürfen Edelsteine, Schmucksachen und andere kostbare Gegenstände aus Deutschland im Postwege nach Eg ypten in Rücksicht auf die dort stattfindende Kontrole nur noch in Kästchen mit Werthan gabe verschickt werden. Die Ver⸗ sendung von derartigen Gegenständen in Postpacketen ist im Verkehr nach Cgvpten nicht mehr zulässig.
Tilsit, 25. März. (W. T. B.) Die Schiffahrt auf der Memel ist heute wieder eröffnet. ᷣ
Tre nen, 26. März. W. T. B.) Nord deutscher Lloyd. Der Postdampfer „Graf Bismarck ist am 24. März Abends in Lntwerpen angekommen. Der Schnelldampfer . Spree! hat am 25. März Vormittags Dover passiert. Der Schnelldampfer Sante“ hat am 75. März Nachmittags Hurst Castle passiert. Der Schnelldampfer Ems“ ist am 25. März Morgens in New⸗ Vork angekommen.
Theater und Mufik.
Berliner Theater.
Ludwig Anzengruber's Volksstück Der Meineidbguer! fand gestern Abend bei seiner ersten Aufführung auf dieser Bühne eine fast . Aufnahme. Eine reine, kräftige Luft geht von diesem bäuerlichen Drama aus, welche die Herzen stärkt und die Sinne klärt, die unter den raffinierten, sittlich und ästhetisch nicht immer sauberen Klügeleien der modernen literarischen Strömung erkaltet und matt eworden sind. Die Darsteller thaten ihr Bestes, um die unverfälschte datur des Volks im Kampf mit dem bitteren Ernst des Lebens schlicht und ergreifend zu gestalten. Herr Max Pohl zeichnete den Meineidbauern, der sich felbst und seinem Sohn gegenüber durch listige, schlaue Winkel⸗ juͤge fein Verbrechen zu einem Gott woblgefälligen Werk stempeln möchte, naturwahr und fesselnd. Der Darfteller verband die Be⸗ schränktheit und frömmelnde . der Gedanken des Kreuz ˖ weghofbauern zu einer glaubhaften Einheit, die , e . Schwäche Mitleid erzeugt und doch zugleich ein Lächeln erweckt. Herr Wehrlin spielte den Bauernsohn, der als 2 nendes Gewissen zu seinem Vater heimkehrt und der dur seine Liebe zu Vroni dem sittlichen Rechte bewußtsein auch durch die That zum endlichen Sieg verhilft, mit starkem Gefühl und guter ltung. Die Rolle der Vroni führte r Geßner mit gewandter Rede, die allerdings für bäuerliche Ver at zuweilen etwas zu vornehm klingt, muthig und kraftvoll durch. Herr Sommerstorff als Vronbs verlotterter Bruder Jakob fand in der Sterbescene ergreifende Töne für den Ausdruck des Dankes, in der heimathlichen Hütte bei der Großmutter und Schwester sterben zu dürfen. Die hingebende Liebe in der Sterbestunde zwischen diesen armen und sonst doch recht trotzigen Menschen wirkt in ihrer schlichten dichterischen Gestaltung tief rührend. Auch der poetische Gehalt der Scene, in welcher der verzweifelte Meineidbauer aus Nacht und Sturm in die entlegene Hütte der Baumahm tritt, die den Nichten gerade die