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Zu. der Frage, ob in dem Gesetze Bestimmungen über die Stellung dieser Geschů tsfũhrer (Syndici = Dandelskammersekretãre), insbeson⸗ dere in Beziebung auf ihre Vorbildung und ihre Gehalts, und r, ,. zu treffen seien, haben die Handelskammern und a
Absatz 3).
ufmännischen Korporationen in ihrer überwiegenden Mehrheit eine ablebnende Haltung eingenommen. Gegen das Erforderniß eines be⸗ stimmten Bildungsgangs wird eingewendet, daß dadurch die an sich schon geringe Zahl von Personen, die für diese Stellungen nach Fähig⸗ keit und Neigung in Frage kommen, noch weiter vermindert werden und daß ferner die akademische Vorbildung an diese würde vor⸗ nehmlich zu denken sein — doch keine ausreichende Sicherheit für die Befähigung als Handels kammerfekretär gewähren würde. Von gesetz. lichen Vorschriften über die Anftellungs. und Pensionsverhältnisse wird eine unzweckmäßige Einschränkung in der gerade in dieser Beziehung erwünschten Bewegungsfreiheit der Handelskammern befürchtet. Da die Berechtigung dieser Bedenken nicht zu verkennen war, so ist von der . solcher Vorschriften abgesehen worden. Es ist das in der rwartung geschehen, daß die Handelskammern ebenso bestrebt wie befähigt sein werden, für ihre Geschäftsführung die geeigneten Kräfte zu finden und durch angemessene Anftellungs bedingungen zu gewinnen. Die Verleihung der juristischen Persönlichkeit gewährt ihnen die recht⸗ siche Möglichkeit, Anstellungs verträge auf längere Zeit und unter Be— gründung von Pensionsansprüchen abzuschließen. Die Bestimmung (G 25), daß den Mitgliedern eine den bagren Auslagen für die Theilnahme an den Sitzungen entsprechende Ent schädigung gewährt werden kann, ist dem Gefetz über die Landwirth⸗
lich der Einziehung, der
aus der Erwägung,
für Maßnahmen öffentlich
in Frage kommen werden,
der Handels kammermitglieder wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Die näheren. Vorschriften über die Festsetzung und Aufbringung der Kosten der Handelskammerverwaltung (868 26 ff.) baben einzelne Aenderungen und Ergänzungen erfahren.
Zu bemerken ist Folgendes: Nachdem seit dem Gewerbesteuergesetz vom 24. Juni 1891 nicht
mehr die einzelnen Betriebsstellen (Kaufläden 26) zur Gewerbesteuer veranlagt werden, sondern der ganze Gewerbebetrieb des Zensiten, ist den Handelskammern zunächst im Verwaltungs wege empfohlen worden, denjenigen Theil der Gewerbesteuer von Zuschlägen frei zu lassen, der auf Betriebe entfällt, die nicht im Kammerbezirk ihren Sitz haben. Eine solche Bestimmung, die zur Vermeidung einer Doppel besteuerung
gelassen ist.
bleiben. fraglichen Einrichtungen zu
sammensetzung die prägravierten besonders zu berücksichtigen sind.
Die preußischen Handelskammern und kaufmännischen Korporationen nach
nothwendig ist, soll nunmehr im Geletz Aufnahme finden (8 26
Der Mangel bestimmter Vorschriften in dem Gesetz vom 24. Fe⸗ bruar 1876 sowohl in Betreff der Mittheilung des Ergebnisses der Gewerbesteuerveranlagung an die Handelskammern, Handelskammerbeiträge hat mehrfach zu Weiterungen und Schwierigkeiten geführt. S§ 27 und 28 entsprechende Bestimmungeu vorgesehen worden.
Daß in dem Einspruchs verfahren gegen die Heranziehung zu Handel kammerbeitrãgen ( 29) nicht der Satz lagten Gewerbesteuer angegriffen werden dürfe daselbst Absatz 3), folgt daß die Handelskammern werbesteuerveranlagung keinen Antheil haben, Veranlagung die in? dem Gesetze vom 24. Juni 1891 gegebenen Rechtsmittel ergriffen werden können,
Zu § 30.
In verschiedenen Gesetzen, zuletzt im § 18 Absatz 2 des Gesetzes über die Landwirthschaftskammern, gelangt, bei der Aufbringung der Kosten für sol
ich, rechtlicher Gemeinschaften, Thessen der Gemeinschaft in besonders sonders geringem) Maße zu gute kommen, eine Mehr⸗ (oder Minder /; Belastung dieser Bezirke eintreten zu lassen. Handelskammern zugewiesenen Verwaltungsgebiete häufig Einrichtungen die für einzelne =, , oder 4 ,. i e nn f ö schaftü kammern entlebnt (8 16 daselbst). Der ehrenamtliche Charakter ortbildungesschulen für einzelne aften, Fachschulen für bestimmte chaf 8 selbst J He bar . u. ä., fo ist dieses Prinzip auch für die Handelskammern angenem men und dem Bedürfnisse gemäß in der Richtung weiter aus⸗ gebaut worden, daß die Prägravierung nicht nur für räumliche Theile des Kammerbezirks, sondern auch
Die Verwaltung solcher Einrichtungen kann troß der Mehr⸗ belastung einzelner Interessenten gruppen bei der Handelskammer ver⸗ Der Äbfaß 2 giebt aber auch die Möglichkeit, vierten Gruppen einen größeren Einfluß auf die Verwaltung der u gewähren, indem er zu dem Zwecke die Einfetzung örtlicher und fachlicher Ausschüsse vorsiebt, bei deren Zu⸗ Bezirketbeile oder Betriebszweige
ute kommen, als auch hinsicht⸗ Es sind deshalb in den
der staatlich veran⸗ an der staatlichen Ge—⸗ und ferner gegen diese
ist der Grundfatz zum Ausdruck e Einrichtungen oder die einzelnen hervorragendem (oder in be⸗
Da gerade auf dem den
Gruppen der Betheiligten sind, wie
für einzelne Betriebszweige zu⸗ Dagege Handels: die im B den prägra. zu unterwerfen. wirthschafts kammern.
allgemeinen Begründung erörtert worden, s§ 34 und 35) bedürfen keiner Erläuterung.
dem Bestande am 31. De zember 1895.
üsse zu delegieren.
; der die Handelska gn lk solcher Gin hn .
auf die ju ih
Mit die
r alten. Uerungt. essen der nahme euorganj⸗ ngen ge Besten.
AÄbsatz? und 3 entsprechen dem S22 des Gesetzes über die Lan,
Bie Üebergangebestimmungen (88 32 und Iz3) sind bereits in n die Schlußbestimmunge
.
Das Wahlrecht ist bedingt durch die Veranlagung jiur Gewerbesteuer zu einem Satze
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Das Wabltetz ift bedingt dn
Bezir f a Veranlan⸗
ur Gewerbe un zu einem Seh
von
I) Provinz Ostpreußen.
HGrgnn ß berg Stadt Braunsberg. Kauf wännische Korporation: a n . Stadtbezirk Königeberg (Der Vorstand führt die Be⸗ ; jeichnung: ‚Vorsteheramt der Kaufmannschaft ). Kaufmännische Korporation: Memel. ..,, , . Stadtbezir Memel mit meiligem Umkreise der Der Vorstand fübrt die Be! Stadt, Bommelgvitte und Schmel . zeichnung: Vorsteheramt der Kaufmannschaft )). Insterburg Kaufmannis . (Der Vorstand führt die Be⸗ zeichnung: Vorfsteheramt der Raufmannschaft !).
Stadt und Kreis Infterburg
che Rorvoration . Stadt Tilsit .
2) Provin; Westpreußen. Kaufmãͤnnische Korxoration:
— Amtsgericht Danziz (Stadt Danjig und Landkreise (Der Vorstand fübrt die Be⸗ Danziger Höbe und Danziger Niederung) zeichnung: Vorstebheramt der Raufmannschaft )). Kaufmännische Korroration:
l (Der Vorftand führt die Be⸗ zeichnung: „Aelteste der Kauf⸗ mannschaft!).
Thorn. ;
Stadt Elbing
Kreis Thorn 3) Provinz Branden burg.
Kottbudss.. 6. Kreise; Kottbus, Stadt und Land, Kalau und Die Handelskammer führt die Spremberg. v JJ Bezeichnung: „Handelskammer führt die Niederlausitz in Kott⸗ bus).
Frankfurt a. O.
32 0
Stadt Frankfurt a. O nebst dazu gebörigen Sämmęerei körfern fomie die Kreise Königsberg N. M., Lebus, West Sternberg, Zůllichau · Schwiebus und Guben G,, Inn Klasse J- III. Oestlich vom Neisse⸗Fluß belegener Theil des Kreises Ssrau, ausschließlich der zur Gerichtsdeputation . Forst gehörigen Srtschaften 32 Caufmännische Korporation: Berlin Stadtberirk von Berlin und Charlottenburg... — (Der Vorstand fübrt die Be⸗ zeichnung: Aelteste der Kauf⸗ mannschaft ).
Sorau.
4) Provinz Pommern.
AKaufmãnnische Korvporation: Stettin d ann n,
(Der Vorftand führt die Be⸗
zeichnung. Die Vorfteher der
Raufmannschaft )). Swinemũnde
reise Usedom⸗Wollin . Stadt Stralsund
5) Provinz YPosen.
Stadt Swinemünde und fis kalischer Hafengrund 4
Stralsund
Stadt Posen .) ; Stadt Bromberg“).
6) Provini Schlesien.
ö 6 Freise:; Reichenbach, Schweidnitz. Waldenburg und D . 24 46 Start und Kreis Gärliß außer Stadt Reichenbach . 32 * Kreise: Hirschberg und Schõnaunn .. In Klasse I- IV. Fre Sandeghnttttt 24 Kreis Lauban und vom Kreise Löwenberg der süd westlich vom Gisenbahndamm der Schlesischen Ge birg'bahn belegene Theilrlꝛ(— Start, und Landkreis Liegnitz, Kreise: Läben, Gold. berg, Havnau, Bunzlau und Jauer . Kreise: Sagan und Sprottau. Regierungsbezirk Oppeln.
In i L -= IV. In Klasse L- IV.
56 60
32 — ; 6 — 72 .
e , . 1 ; ; nn. Die Benrke der Dandelekammern sind seit dem J. Januar 1896 auf die Regierungsberirłe IE L. 1
7 Provini Sachsen.
Kreise: Aschersleben, Calbe, Halberstadt, Stadt und Land, Jerichow J, Jerichow II, Neuhaldensleben, Oschersleben, Stendal, Wanileben, Wernigerode, WBVolmirstedt und der Bezirk der ehemaligen Kreis. gerichts-Kommission Ermsleben .
Halberstadt.
Kaufmännische Korporation: k., ., . . Magdeburg nebst einmeiligem Umkreise dieser Stadt Der Vorstand fübrt die Be. zeichnung: „ Aelteste der Kauf mannschaft ). . w Regierungebenirt Merseburg ausschließlich der Kreise Sangerhaufen und Schweinitz, sowie des Gerichts ee ffn rh. w 55 Stadtbezirk Erfurt, Kreis Schleusingen, Stadt Som N merda, sowie die Srtschaften Ilbertzgehofen, Gis⸗ persleben-Kiliani und -BViti ; M . Kreise: Müblhaufen, Stadt und Land, Heiligenstadt JI Städte Rordhausen, Ellrich, Benneckenstein, Bleiche rode, Artern, Kelbra, Kreis Sangerhausen und Amtsbezirk Hohnsteien !
Erfurt.
Muhlhausen. Nordhausen.
8) Provinz Schleswig ⸗Holstein.
Kaufmännische Korporation: Altona (Die Bejeichnung: legium ). Flene burg
Kiel
, JJ Korporation führt die Kommerj⸗ Kol ⸗ . Städtischer Poliheibeßirk von Flensburg einschlieklich Duburg und Jürgensbyrere , Stadt Kiel einschlietzlich Dorfgarten, Ellerbeck und Neumühlen. ,,,,
9) Provinz Hannover.
Stadt und Landkreise Hannover und Linden, Kreise: Reuftadt a. R, Springe, Hameln, Stadt ⸗ und Landkreis Celle, Kreise: Burgdorf, Gifhorn und
J
Kreise: Verden, Achim, Rotenburg, Syke, ehe Rienburg, Stolienau, Sulingen und Fallingboftel Stadt und Landkreis Hildesheim, Kreise: Peine,
Marienburg, Gronau und d
Kreife: Goslar, Zellerfeld und Ilfeld mit Ausnahme des bei der Händelkammer in Nordhausen ver
(bleibenden ebemaligen Amts Hohnstein..
Kreife: Osterode, Duderstadt, Stadt und Landkreis Göttingen, Kreife: Münden, Einbeck, Uslar und ö . Siadt., und Landkreis Lüneburg, Kreise: Bleckede, lelzen, Isenhagen, Dannenberg, Lüchow, Soltau
kö ö)
Stadt. und Landkreis Harburg, Kreise Jork, Stade, Kehdingen, Bremerdörde, Zeven, Neuhaus a. O. ö . greise: Lehe, Geestemünde, Osterholi und Blumenthal Regierungebenrk Osnabrück mit Aueschluß der Stadt ,,. sowie die Kreise Tecklenburg und iephol d
Regierungsbezirk Aurich und die Stadt Papenburg
Hannover.
Verden Hildesheim Goslar
Göttingen Luneburg.
Harburg.
Geestemuünde. Osnabrůck
Emden bis zum 1. Januar 18985, Leer: 1895, 1896, 1897, und so fort alle 3 Jahre wechselnd = (Die Handelẽ kammer führt die Bejeichnung: Handelskammer . Ostfriesland und Papen
urg).
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
32 4 In Klasse L= II.
20
In Klañe L= Il
*
In Klasse 11 In Klase -=
20 A
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
376.
Berlin, Freitag, den 27. März
1896.
*
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
J
Bezirk
Das Wahlrecht ist bedingt durch die Veranlagung zur Gewerbesteuer zu einem Satze
Das Wahlrecht ist bedingt durch die Veranlagung zur Gewerbesteuer zu einem Satze von.... .
Bezirk
J
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10 Provinz Westfalen. Nünster Bielefeld
Tecklenburg...
Stadt Kreise:
lotho) . Minden
Arnsberg Bochum Dortmund Hagen. . Iidenscheid
Kreis Bochum, Stadt und Land. dd Stadt und Land J MRreis Hagen, Stadt und Land.
; 7
Siegen Kreis Siegen
1 Ing Handelskammer führt die Bezeschnung: „Handelskammer für das Lennegebiet des Kreises Altena und für den Kreis
Dlye).
11) Hessen⸗Nassau.
11 Stadt ⸗ und Landkreis Cassel und Kreise; Hofgeismar, Fritzlar, Melsungen, Fschwege, Retenburg, Hersfeld, Homberg, Ziegen Marburg und Frankenberg mit
W NVellfkagen ain. Kirchhain, ö
hanau Stadt und
Gersfeld
Stadt⸗ und
Ftankfurt a. M. , taunuskreis
Dies baden
Usingen. Untertaunuskreis,
imburg. Uunterwesterwaldkreis, Kreis
Braubach. Dillenburg
. Regie run sbezirk Münster ausschließlich des Kreises
; Kreise; Bielefeld, Stadt und Land, Halle. Wieden · brück, Herford (ausschließlich Amtsbezirk Gohfeld· Menninghüffen und Bünde⸗Rödinghausen und
Minden, Lübbecke und vom Kreise 8
Amts beirk Gohfeld. Menninghüffen und Rödinghausen und Stadt Vlotho, ;
Kreise: Ärnsberg. Meschede und Brilon
Start An. Amt gidenscheid, Aemter⸗ scheid, Meinertshagen und Kierspe.
Stadt und Amt Altena, Stadt und Amt Pletien⸗ burg, Amt Neuenrade und Kreis Olpe
dandkreis Hanau und Kreise: Geln.⸗ bausen mit Orb, Schlüchtern, Fulda, Hünfeld und Landkreis Frankfurt a. M. und Ober⸗
Stadt / und Landkreis Wiesbaden, Kreise: Höchst und Rheingaukreis Kreis St. Goarshausen mit Ausnahme des Be⸗ zirks des vormaligen Amts Braubach. Westerburg, Oberlahn ⸗ kreis, Kreis Limburg, Unterlahnkreis und vom Kreise St. Goarshausen den vormaligen Amtsbezirk
Dillkreis, Vberwesterwaldkreis und Kreis Biedenkopf
In Klasse L- III.
In Klasse L- IV.
k be Krefeld J n Klasse L= III. 56 1606. ; 24 32 40 ö In Klasse 1 - III. Halver, Her
Duisburg Düsseldorf
. Elberfeld. ö. 9 Essen . . Gladbach.
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Lennep
Witzenhausen, delskammer in Lennep). Mülheim a. d. Ruhr
Neuß .. Solingen. Wesel .
24 .
20 606
72 M für den Stadkreis, in Kl. 1 — III für den Landkreis und den Ober⸗ taunuskreis.
Köln. Bonn .
Mülheim a. Rh. . Saarbrücken. . und Trier In inklasse 1 -= III.
Aachen . Eupen In Klasse 1 - IV. Stolberg. 16 M6
Stadt ⸗ und Landkreis Koblenz,
e, Dandelstammer führt die Bezeichnung: ‚Bergische Han⸗ . Stadt und Bürgermeisterei Mülheim a. d. Rubr . Kreis Neuß V
Kreis Solingen JJ Kreis Rees und vom Re ierungsbezirke Münster die
ö
. Kreise:
j Gemeindebenirk von Aachen und Burischeid e Landkreis Aachen ausschließlich Burtscheid und Kreis
19 Rheinprovinz.
Kreise: St. Goar, Kreuznach, Zell, Cochem, Mayen, Neuwied, Alten⸗ kirchen, Melsenheim, Städte: Ahrweiler, Sinzig, Remagen, und die Orte Oberwinter und Brohl des Kreises Ahrweiler. WJ
Stadtkreis und Oberbürgermeisterei Barmen In Klasse I-III.
Gemeindebezirke Krefeld, Uerdingen und Kempen, die Landbürgermeiftereien des Landkreises Krefeld und die Landbürgermeistereien Hüls, St. Tönis, Tonis · J / K
Gemeindebezirk der Stadt Duisburg 4 ö
Gemeindebezirk Dũsseldorf, Gerresheim nebst Erkrath, Eckamp, Ratingen und Hilden, Büůrgermeisterei 1 In Klasse I= III.
Sladtkreis und Oberbürgermeisterei Elberfeld... —
Kreis Essen, Stadt und Land . In Klasse I= III.
Kreife: Gladbach, Stadt und Land und Grevenbroich sowie vom Kreise Kempen die Bürgermeistereien Bracht, Dülken, Süchteln, Kaldenkirchen, Lobberich,
Burgwaldniel, Kirchspielwaldniel Dedt, Grefrath, Breiell, Boisbeim, Amern, St. Anton und Amern St. Georg fowie die Sammtgemeinden Brüggen 1 In Klasse L= III.
Kreife: Lennep, Gummersbach und Wipperfürth sowie die Burgermeistereien Kronenberg, Velbert, Wulf rath und die Stadt Remscheid . ; In Klasse I-III.
Klasse L -= III. K
und Gemeindebezirk Oberhausen 46 k In« Klasse L= III.
Gemeinden Stadt Bocholt, Stadt Anholt, Wig / bold Werth, Aemter Dingden, Liedern und Rhede mee, . Stadt⸗ und Landkreis Köäln⸗.. 2 Stadt. und Landkreis Bonn, Kreise: Euskirchen,
In Klasse L= III. Rheinbach, Siegburg, Waldbröl und Bergheim b6 S 833 — Saarbrücken, Saarlouis, Ottweiler und
k Stadt und Landkreis Trier, Kreise: Bitburg. Saar
burg, Wittlich, Merzig, Prüm, Berncastel und
Daun 2 ö In LKlasse 1 = III. In Klasse 1 -= III.
Düren In Klasse L- III.
Preußzischer Landtag. Herren haus. 8. Sitzung vom 25. März 1866.
Auf. der Tagesordnung steht die Berathung des Staats haushalts⸗Etats für 18966897 und des dazu gehörigen Anleihegesetzes. Graf'v on Mirbach: Das Herrenhaus ist in der Lage, bei der Ctatsberathung ein Streiflicht zu werfen auf die gesammte Politik sber die Lage des Landes. Die friedliche und friedliebende Politit Deutschlands gereicht dem Vaterland zum Segen. Anders liegen die Dinge im Innern des Landes. In Berlin ist man nicht klar iber die Situation, welche auf dem platten Lande. herrscht. Ich möchte eine Bemerkung machen gegenüber dem Herrn Grafen Franckenberg. Er sagte im vorigen Jahre, daß ich einen Staatsstreich geplant bätte bezüglich des Wahlrechts. Ich habe im Reichstag erklärt, daß ich an der Allgemeinheit des Wahlrechts nicht rühren wolle, ind ich habe poftlive Vorschläge zur Reform gemacht, Eine große Anzahl von Uebelständen 3 zurückzuführen auf das all⸗ Lemeine, geheime und unbeschränkte Wahlrecht. Die konservative hartei könnte ein Stillleben wie früher führen, wenn zicht Tas Agemeine Wahlrecht waͤre. Sie würde von der Piltfläch; her; schwinden, wenn man an ihrer vollen unbedingten Selbständigkeit iweifeln könnte. Als das Branntweinsteuergesetz 1857 beschlossen wurde, wären wir in eine sehr schiefe Lage gekommen, wenn wir nicht heftige Dpposition gemacht hätten gegen das helastende Alters, und Invaliditãtẽ· dersicherungsgefetz. Fürst Bismarck meinte damals, die Agitation richte sich L gegen ihn? aber er hat eg verwunden und, mir das, nicht nachgetragen. In dem Bunde der Landwirthe hat sich die konser⸗ dative Partei organisiert. Das sind nicht alles Diplomaten, ihre Worte kann man nicht immer auf die Goldwaagge legen. Diese Orga⸗ nisation giebt der Regierung eine Macht an die Hand, auf die man immer rechnen kann. Ich habe mit der Agitation des Bundes nichts u thun, ich kann alfo objektiv urtheilen. Wenn die Agitation unangenehm berührt, dann möchte ich doch bitten zu beachten, wie i. Drganisatlon entstanden ist. Sie verdankt ihr Entstehen der Nißachtung der Landwirthschaft seitens der liberalen Presse und der ungeschickten Leitung der inneren Pelitik, welche dem Land; wirth rieth, abzuschreiben. Man braucht ja wohl jetzt nicht nehr auf fslche Deduktion zu rechnen. Die Regierung hat jetzt n,. Worte, aber die Thaten lassen doch auf sich warten, Auf die Währunge frage will ich später zurückkommen. Vor allem kommt ö Betracht die Haltung der Regierung gegenüber der Rückerstattung * Grundsteuerentschädigung. Beide Häuser des Landtags haben ke hoe daß diefe Rückerstattung nicht erfolgen solle; trotzdem hut die Regierung das entschieden ab, Ich habe in dem Zweifel, wo 9 Ii oe ff n . bezüglich der Währungsfrage herrsche: ob bei r englischen oder der deutschen Regierung, auf seiten der deutschen eghrunge gesianden, Aber wie die Frage behandelt ist gegenüber e Besghllissen det Reichstags und beider Häuser des Landtags, das gen deß die Landwirthschaft nicht das Wohlwollen findet, nel et sie bei ihrer Nothlage erwarten könnte. Das zweite poße Mittel war der Antrag Kaniß. Seine Annahme würde eg chere Verantwortung mit fich bringen; aber wenn damit e oth der Landwirthschaft aus der Welt geschafft wird, so hat i nw nthschaft eine mildere Kritik, zu erwarten. Hie scharfe n welche wir erfahren haben, wird in den Herzen der Landwirthe und ich glaube, daß die Landwirthe der Feier des, 18. Ja⸗ unrefsern geblieben sind. Ich habe bie Kieler Festlichkeiten nicht n mncht, weil ich nach dem dort herrschenden Prunk nicht die en in der Heimath sehen wollte. Das wöberstebt meinem Gefühl.
(Widerspruch links) Sie verstehen das nicht, Sie stehen auf den Shen des städtischen Lebens. Letzthin stellten die Landwirthe das Verlangen, die landschaftlichen Pfandbriefe sollten ebenso lombardiert werden' wie die Staatspapiere. Es handelt sich um o/o. Bei der gegenwärtigen Lage der Landwirthschaft follte nicht jedes Mittel ohne weiteres fo schroff abgewiesen werden, Ich bedauere, daß wir nicht mehr in der Lage sind, eine Politik der schönen Worte, der Enquséten und Erwägungen mit anzufehen. Wir erwarten eine be— stimmte, feste und klare Politik.
Graf von Klinckowström:; Der Etat weist eine Verbesserung der finanziellen Verhältnisse des Staats nach, aber er weist auch einen Niedergang des wichtigsten Erwerbszweigs des Landes, der Land⸗ wirthschaft, nach. Die Erträge der Domänen gehen in erschreckender Weise zurück, die Pachtrückstände wachfen an. Wenn ein so wichtiges Glied krankt, muß der ganze Körper kranken, wenn es auch jetzt noch nicht zu Tage tritt. Aber es wird zu Tage treten bei der Einkommen steuer, wo diejenigen, welche eine genaue Buchführung haben, eine Ginkommensteuer äberhaupt nicht mehr zahlen. Wo die Schätzung eintritt, da zahlen die Leute Steuer ven einem Einkommen, welches fie nicht mehr haben. So dankenswerth die Maßnahmen des Land, wirthschaftsMinisters auch sind, eine Heilung der Landwirthschaft bringen sie nicht. Die Nothlage zeigt sich in der Verschuldungs⸗ statistik. Im Bezirk des Ober Landesgerichts Königsberg haben die Eintragungen 37 900 9000 , die Leistungen nur 27 390 000 4 be⸗ tragen. Wenn das so weiter geht, dann ist der Grundbesitz in 35 Jahren enteignet. Die Bevölkerung des Landes nimmt ab, die der Städte wächst, namentlich in Berlin und in den westlichen Industriebezirken. Von den Handeleverträgen mögen einzelne In⸗ dustrielle einen Vortheil gehabt haben, aber die Berichte der Handels⸗ kammern mehren sich, daß unsere Handelsbilanz immer schlechter wird. In der Nation“ hat Herr Kommerzien. Rath Frentzel die Nüßlichkeit der Handels verträge nachzuweisen gesucht, aber er hat sich dabei große Blößen gegeben. Er hat die Masfe der Ernte berechnet. Daß nach den Dandelsverträgen der liebe Gott über uns gute Ernten gegeben hat, karlmit den Handelsverträgen nichts zu thun. Er hat das Jahr 1892 in die Periode nach Abschluß der Handelsverträge verlegt und die Kartoffelernte mit in Rechnung gezogen und danach einen Vortheil von einer Million Mark für die TLandwirthschaft herausgerechnet. Berechnet man aber vor und nach den Handel sberträgen dieselben Preise, dann haben die Handelsverträͤge einen Schaden von . ol4 600 000 Sι ergeben. Ich will diese Rechnung auch nicht vertreten, man sollte solche Rechnungen überhaupt unterlassen, weil sie nichts beweisen. Ich habe auf den Nachtrag zum Art. 19 des Handelsvertrags mit Rußland als besonders bedenklich hinge wiesen. Derselbe ist meiner Meinung nach nicht rechtsgültig, weil er der Genehmigung des preußischen Landtags entbehrt. Es handelt sich um die Tarife nach Königsberg, Memel und Danzig, Ich möchte bie Staatsregierung bitten, sich darüber zu erklären: Ist das Reich ermächtigt, über einzelne Bahnen eines Einzelstaats solche. Verträge abzuschließen? Ich finde in der Reichs verfassung nichts darüber. Ist damals das preußische Staats Ministerium und der Minister für öffentliche Arbeiten gefragt worden? Die Tarife sind keine Ver⸗ waltungsmaßregeln, sondern eine Ausübung des Hoheitsrechts, welches in die Hand einer anderen Macht gelegt wird. Ein solcher Vertrag würde der Genehmigung des Landtags unterliegen. Fast der gesammte Hafer und Roggen, der nach Deutschland eingeführt ist stammt aus Rüßland; die Einfuhr von Gerste ist erheblich gestiegen, sodaß die Herren in Sachsen ihre Gerste nicht los werden können. In Rußland bestehen weitgehende Staffeltarife. Daß die billigen Tarife nur dann zur Geltung kommen, wenn die Wagen entladen werden, macht nichts aus; denn der russische Roggen wird nicht so herwendet, fondern gemischt mit deutschem Roggen. Durch
diesen Tarif kommt das russische Getreide 50-60 billiger nach Königsberg, als ohne diesen Tarif. Wir müssen mit den Preisen der Sceestäbte uns begnügen. Die Aufhebung des Identitãtsnach⸗ weises könnte einen gewissen Vortheil bringen, aber dieser Vortheil hat lange aufgehört. Der russische . ist gar nichts werth. habe mir einige Proben russischen Roggens besorgt, die Herren geben ihn nicht gern her. Ich bitte zunächst die Herren Minister, sich die Proben anzusehen. (Große Heiterkeit. Ein Diener des Hauses überreicht den Ministern drei Porzellanschalen mit Getreideproben.) Die anderen Herren können sich den Roggen nachher besehen und sie werden sagen: Wenn wir unseren Händlern diesen Roggen anbieten würden, dann würden sie sagen: Für den Dreck bezahlen wir gar nichts. Die Könige berger Markt⸗ preife sichern den Händlern einen Verdienst von 13—15 , während der reelle Händler mit einem Verdienst von 2 S pro Tonne rechnet. Ich habe mich an Händler gewendet, um Hafer zu kaufen. Die höchfte Notiz war 95 — 96 , die geforderten Preise waren 106 bis 130 ½ Wenn ich Hafer kaufen will, muß ich bezahlen 116 und 5 6 Fracht; beim Verkauf bekomme ich höchstens 98 S, davon gehen 6 M Fracht ab, bleiben 92 „S. Es bleibt also ein Händler⸗ berdienst von einem Drittel des Preises. Kann bei solchen Preisen die Landwirthschaft im Osten bestehen? Für die Aufhebung des Identitätsnachweises sind wir im Ssten eingetreten im Interesse des Getreidehandels der Seestädte, um den Getreidee port zu erleich⸗ tern. Der Fehler war der, daß für jeden ausge ührten Zentner Getreide, mochte er aus einheimischem, ausländischem oder gemisch⸗ tem Getreide bestehen, ein ö ohne jede Beschränkung gegeben wurde. Es sollte eine bagre Vergütung nur für aus geführtes einheimisches Getreide gezahlt werden. Da durch die Schuld des Reichs der Schaden zugefügt ist, so sollte das Reich den Schaden decken und eine weitere Ausfuhrprämie pon 50 J für den Zentner gewähren. Ein weiterer Schaden ist daraus entstanden, daß die Staffeltarife aufgehoben sind, nicht aus preußischen Interessen, sondern infolge des Drucks anderer Bundes⸗ staaten. Die Tarife sind jetzt noch zu hoch, um an die See zu kommen, namentlich für die kürzeren Entfernungen. Der Tarif müßte ungefähr auf die Hälfte herabgesetzt werden, wenn auch ein kleiner Einnahmeausfall entsteht; die Privatbahnen müssen sich gleichfalls dazu entschließen, wenn der nöthige Druck ausgeübt wird. Durch diefe Maßregeln erreichen wir, was die Landwirthschaft fordert, näm— lich eine mäßige Steigerung der Getreldepreise. Ich erwarte nicht, daß die Regierung sich heute gleich erklärt; ich möchte nur um wohl⸗ wollende Prüfung bitten und namentlich darum, daß die Regierung die Interessen der Landwirthschaft mehr berücksichtigt als die der Seesfädte. Von dem Bunde zur Abwehr der agrarischen Uebergriffe ist uns vorgeworfen, wir wären Straßenräuber u. s. w. Das vor⸗ gebrachte Material beweist das Gegentheil; wir verlangen im Namen des gesammten Bauern und Grundbesitzerstandes, daß uns ge⸗ holfen wird.
Präsident des Staats⸗Ministeriums Fürst zu Hohenlohe:
Meine Herren! Ich habe nur mit zwei Worten auf eine Be— merkung des Herrn Grafen von Mirbach einzugehen. Herr Graf Mirbach hat die Währungsfrage berührt und hat mir, respektive der Staatsregierung, Mangel an Wohlwollen bei der Behandlung der Währungsfrage vorgeworfen. Ich weiß nun nicht, worin der Mangel an Wohlwollen bestehen soll. Wir haben Alles gethan, was nothwendig war. Wir erkennen vollkommen die Nachtheile an, die aus dem Fallen des Silberwerthes entstanden sind. Wir waren
bereit, Maßregeln zu ergreifen, um den Silberwerth zu heben. Wir