1896 / 84 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Apr 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

2 a.

Ver Grzu

Königlich Preußischer

und

. k— .

den 8. April, Abends.

Be

Insertionaprris für den Raum einrr Aruckzeile Inserate nimmt au:

taats⸗Anzeiger.

30 5. die Königliche Expedition des Jeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Preußischen Staats · Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. ]

——

1896

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem . a. D., Rechnungs⸗ Rath Eich berg zu Berlin, dem Ersten Gerichtsschreiber und Gerichtskassen⸗Rendanten a. D., Kanzlei-Rath Reinecke zu Neuhaldens leben, dem Gerichtsschreiber und Rendanten a. D., KanzleiRath Troja nn zu Wriezen, dem Revisions-Inspekfor a. D. Schuder zu Cassel, dem Gber⸗Steuer⸗Kontroleur a. . Steuer-Inspektor Lassak zu Gleiwitz, dem Haupt-Steueramts— Kontroleur a. D. n gr zu Eberswalde, dem Steuer-Ein⸗ nehmer erster Klasse Siller zu Kreuzburg O-S. und den Steuer-Einnehmern erster Klasse a. D. Scharfe zu Mettmann und Ziegner zu Freyburg a. U, bisher zu Merseburg, den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse,

dem dienstthuenden Kammerherrn Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Leopold von Preußen von Trotha und dem Postdirektor Klindt zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,

den Haupt⸗-Steueramts⸗-Assistenten a. D. Kaiser zu Berlin und Betzolt zu Potsdam, den Haupt ⸗Zollamts⸗ Assistenten a. D. Brockmann zu Lübeck und Lahann zu Flensburg, und dem Sieucr-Einnchmer zweiter Klasse a. D. Neumann zu Riesenburg, bisher zu Szittkehmen im Kreise Goldap, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem emeritierten Hauptlehrer und Organisten Frieden zu Weener und dem emeritierten Lehrer und Küster Kettner zu. Zieckau im Kreise Luckau den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,

dem Landgestüts⸗Sattelmeister Kos ke zu Marienwerder, dem Steuer⸗Aufseher a. D. Grothnam zu Königsberg i. Pr., dem Ersten Gerichts diener a., D., Botenmeister Heinzel zu Neisse und dem Schleusenmeister a. D. Bassinger zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Revisions-Aufseher a. D. Hamann zu Lübeck, dem Steuer⸗Aufseher a. D. Niesigk zu Berlin, bisher zu Vierraden im Kreise Angermünde, dem Gefangen⸗-Aufseher 9. D. Kar! Günther zu Berlin, dem Gerichtsdiener a. D. Ludwig Kramer zu Rixdorf, bisher in Berlin, dem Privat⸗Hegemeister Karl Preuß zu Forsthaus Trausen im Kreise Gerdauen und dem Hofmeister August Noffz zu Bornzin im Kreise Stolp das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den ständigen Hilfsarbeiter im Reichs⸗Justizamt, Geheimen

Regierungs⸗Rath Grzywacz zum vortragenden Rath im Reichs⸗Justizamt zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Fabrik-⸗Direktor Hugo Wulff zum Konful in Norrköping (Schweden) zu ernennen geruht.

Den nachbenannten Kranken kassen:

L St. Johannet⸗Krankenkasse (C. H.) in Bottrop, 5

2) Allgemeine Kranken⸗Unterstützungs⸗ und Sterbekasse u Stierstadt (E. S), ;

3) Central⸗Kranken⸗ und Sterbekasse „Colonia“ (E. H. in Köln,

4) Centrale Kranken- und Sterbekasse der Kutscher und verwandten Berufsgenossen zu Berlin (E. H.),

5) Kranken⸗ und Begräbnißkasse für Eylographen in Berlin und Umgegend (E. H.), ;

6) Bandwirker⸗Kranken⸗ und Sterbekasse (6. H.) zu Lüttringhausen, ö.

7) Hilfskrankenkasse für das Kirchspiel Trupe-Lilienthal

8) Krankenkasse des Hilfsvereins für weibliche An⸗ 6. gestellte (6. H.) in Berlin . ist auf Grund des 8 75a des Krankenversicherungsgese es in der Fassung vom 10. April 1892 (R-G.-Bl. S. 379) die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, . der döbe des Krankengeldes, den Anforderungen des 5 75 a. a' G. genügen.

Berlin, den 2. April 1896. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf die landespolizeiliche Anordnung vom 11. Februar 1893 (Extrablatt zu Rr. 5 des Reg ⸗Amtsbl. für 1898) bringe ich nachstehend ein anderweites, nach dem Stande der Lumgenf euch e aufgestelltes . Sperrgebiete in Oesterreich⸗Ungarn zur öffentlichen

Kenntniß, aus welchen eine Einfuhr von Rindvieh in das Inland nicht stattfinden barf. Breslau, den 27. März 1896. . Der Regierungs⸗-Präsident. Dr. von Heydebrand und der Lasa.

Verzein·iß der von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebiete in Oesterreich-Ungarn, aus welchen die Einfuhr von Rindvieh auf Grund Art. 5 des Viehseuchen⸗Ueberein⸗ kommens vom 6. Dezember 1891 sowie Ziff. 5 des Schluß⸗ protokolls zu untersagen sst.

Ausgegeben im Kaiserlichen Gesundheitsamt zu Berlin

am 21. Marz 1896. A. Oesterreich. frei. B. Ungarn.

Die Komitate: Arva, Bars, Lipté (Liptau), Nyitra Neutra), Pozsony (Preßburg), Szepes (Zips), Turöcz (Thurocz) und Zolyom (Sohh.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Regierungs- und vortragenden Rath im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Frei⸗ herrn von Seherr-Thoß in Berlin zum Geheimen Ober⸗ Regierungs⸗Rath zu ernennen.

Min isterium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Ein Einzelfall hat die Veranlassung gegeben, in eine Prüfung der Frage einzutreten, ob der 9 12 Äbs. 1 der Dienstinstruktion für die Königlich preußischen Förster vom 23. Oktober 1868, welcher die Einholung des Heirath— konsenses den Forstbeamten vorschreibt, nach Lage der Gesetzgebung noch aufrecht zu erhalten ist. Diese rage hat verneint werden müssen. Demzufolge wird der Abs. des § 12 der genannten Instruktion hiermit aufgehoben und durch nachfolgende Vorschrift ersetzt:

„Wenn der Forstbeamte sich verheirathen will, so hat er sowohl hiervon als auch von der demnächst er— folgten Verheirathung der Reglerung durch seinen Vor— gesetzten Anzeige zu erstatten.“

Die Königliche Regierung wolle hiervon den sämmtlichen Forstbeamten des Bezirks Kenntniß geben und die vorhandenen xemplare der Förster⸗Dienstinstruktion entsprechend berichtigen

86

lassen. Berlin, den 27. März 1896. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Donner. An die sämmtlichen Königlichen Regierungen, aus— schließlich Merseburg, Aurich und Sigmaringen.

Dem Thierarzt Paul Richter in Siegburg ist, unter Anweisung des Amtswohnsitzes in Siegburg, die kommissarische Verwaltung der Kreis⸗Thierarztstelle für den Siegkreis über⸗ tragen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die sämmtlichen, bisher noch nicht zur Verloosung ge⸗ kommenen 3 prozentigen Schuldverschreibungen der Saal⸗Eisenbahn vom 22. Juli 1886 werden im Äuftrage des Herrn Finanz⸗Ministers den Besitzern hiermit zu m J. No⸗ vemher 1896 zur baaren Rückzahlung gekündigt.

Die Besitzer werden aufgefordert, die Nennbeträge der Schuldverschreibungen vom 3. November 1896 ab bei einer der nachbezeichneten Stellen und zwar:

a. in Leipzig bei der Königlichen Eisenbahn-Stations—

kasse, Th. Bahnhof, .

b. in Frankfurt a. M. und in Erfurt bei den König—

lichen Eisenbahn⸗Hauptkassen,

c. in Berlin bei dem Bankhause von Jacob Landau

und bei der Berliner Handelsgesellschaft,

d. in München bei dem Bankhause von Merck, Finck u. Co. gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der dazu gehörigen, alsdann noch nicht fälligen Zinsscheine Reihe ] Nr. 20 nebst Zinsscheinanweisungen zu erheben. Neben dem Kapitalbetrage der Schuldverschreibungen werden gleichzeitig noch die Stückzinsen für die vier Monate Juli bis einschließlich Oktober 1896 gezahlt werden. .

Die Schuldverschreibungen nebst den zugehörigen Zins— scheinen und Zinsscheinanweisungen können einer der vor— bezeichneten Stellen schon vom 1. Oktober d. J. ab eingereicht

werden, welche die Effekten der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. November d. J. ab bewirkt'

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.

Vom 1. November 1896 ab hört die Verzinsung dieser Schuld verschreibungen auf.

Der durch unsere Bekanntmachung vom 21. März d. J. auf den 9. April d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumte Ver— loosungstermin ist aufgehoben.

Zugleich werden die früher ausgeloosten, zum 1. Juli 1895 en,, noch rückständigen Schuldverschreibungen

Nr. 893, 2575 und 3372 zu 500 (Mt,

mit welchen die Zinsscheine Reihe F Nr. 18 bis 20 nebst Zinsscheinanweisungen unentgeltlich zurückzuliefern sind, wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Ver⸗ zinsung aufgehört hat, und daß dieselben werthlos werden, wenn sie während 10 Jahre jährlich einmal öffentlich auf⸗ gerufen und dessenungeachtet nicht spätestens „innen Jahres⸗ frist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung ein⸗ gereicht werden.

Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗ genannten Stellen, sowie von der Staatsschulden⸗Tilgungs kasse unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 2. April 1896.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Bekanntmachung.

Die sämmtlichen R /xprozentigen Prioritäts-Obli⸗ gationen der Werra-Eisenbahn vom 1. Januar 1895 werden im Auftrage des Herrn Finanz⸗Ministers den Besitzern zum 1. August 1896 mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag von diesem Tage ab bei der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse hierselbst W. Taubenstraße Nr. 29 = gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der dazw ge⸗ hörigen, alsdann noch nicht fälligen Zinsabschnitte 665 scheine) Nr. Z bis 20 nebst Zinsleiste Jinsscheinanwel ung) zu erheben.

Neben dem Kapitalbetrage der Obligationen werden gleich⸗

zeitig noch die Stückzinsen fuͤr die vier Monate Ap il bis ein— schließlich Juli 1896 gezahlt werden. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäfistage jeden Monats. Dle Einlösun geschieht auch bei den Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen un in Frankfurt a. M. bei der Königlichen Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Obligationen nebst den zugehörigen Zins⸗ abschnitten (3insscheinen) und Zinsleisten (Zinsscheinan weisungen) einer dieser Kassen schon vom 1. Juli d. J, ab eingereicht werden, welche die Effekten der Staatsschulden⸗Tilgungs kasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom J. August d. J. ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsabschnitte scheine) wird vom Kapital zurückbehalten.

Vom 1. August d. J. ab hört die Verzinsung dieser Obligationen auf.

Die Staateschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

2 den 2. April 1896.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

(Zins⸗

Sekanntm achung.

Auf Grund des §3 der in Nr. 284 des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ vom 2. Dezember 1891 veröffentlichten und am 1. Januar 1893 in Kraft getretenen Vorschriften für die Lieferung und Prüfung von Papier zu amtlichen Zwecken hat ferner die folgende Fabrik ihr Wasserzeichen ben der unterzeichneten Anstalt angemeldet.

Die Anmeldungen Nr. 1— 7 sind im, RA.“ Nr. 84 d. J. 1892, S—14 , , '? . 15 —26 27 - 34 S639 „40 - 44 45 -= 49 50 = 55 õ6 -= 665 66 = 67 68 45689 70

veröffentlicht.