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Leipzig, 16. april. (W. T. B.) Kammzug—- Ter min« handel. La Plata. Grundmuster B. vr. April 3,328 M, vr. Mai 3, 826 . pr. Juni 37. 46, pr. Jul 3,37 n, pr. August 3,40 S, pr. September 3, 40 „, vr. Sftober 3,10 6, pr. November 3424 , pr. Dezember 3,45 „, pr. Januar 3, 45 16. pr. Februar 3, C74. 4, pr. März 3,479 t, pr. April — Umsatz: 65 M0 5 Ruhig.
Bremen, 15. April. (W. T. B) Börsen ⸗ Schluß ⸗ Bericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer
etroleum-Börse) Fest. Loko b,70 Br. Russisches Petroleum. oko 5, 40 Br. Sch ma lz. Ruhig. Wilcor 28 9 Armour shield * I. Gudahy 287 *, Choice Grwöcery 284 3, Whlte label Wi 3 * rbanks 255 3. Speck. Ruhig. Short elear middling loko 234 3
eis unverandert. Kaffee unverändert. Baumwolle mahig. Upland middl. Ioko 4. 3. Wol le. Umsatz; 156 Ballen. Taback. 30 ch Kentucky, 59 Seronen Carmen, 65 Seronen Ambalema, 22
Packen St. Felix. . Ham burg, 16. April. (W. T. B.) Getreidemarkt.
Weizen loko fefter, holsteinischer loko neuer 154—– 156. Roggen lolo fester, hiefiger — mecklenburger lok9 neuer 130 132, russischer loko ruhig, 83-848. Hafer ruhig. Gerste rig Rüböl (unverzollt) stiü, loko 47. Spiritus still, per April Mai 163 Br., pr. Mal- Juni 1686 Br.“, vr. Junt-Jull 168 Br., ver September Dttober 73. Kaffee fest. Umsatz 4000 Sack. Petroleum behauptet, Standard white loko 5,60.
Kaffee. (Nachmittagsbericht) Good average Santos pr. Mai 67, pr. September 534, pr. Dezember 594, pr. März 593. Ruhig. — Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben. Rohzucker J. Produkt Basls 88z / Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. April 125774, pr. Mai 12823, pr. Juli 13,06, pr. August 13,12 pr. Dezember 11.90, pr. März 1215. Ruhig. ö .
London, 16. April. (W. T. B.) An der Küste 5 Weizen ladungen angeboten. : ( .
6 o Javazucker 131 stetig, Rüben⸗Rohzucker loko 12k stetig. — GEbile⸗-Kupfer 445/is, pr. 3 Monat 441 / is.
Liverpook, 16. April. (W. T. B.) Baumwolle. Umsa 10 000 B., davon für Spekulation und Export 5090 B, Stetig. Middl. amertkanlsche Lieferungen: Stetig. April. Mai 410 / es J Mai. Jun inse = 49sa Käuferprels, Juni-Juli 41 /s. —– 4 do., Juli— Jugusf 41 /n 416 / . Verkäuferpreis, August September 4 / e Kãͤufer⸗ prelg, September Oktober 41 — 4 /e do., Oktober ˖ Nopember 36 / s⸗ bis 3nsun do., November Dezember 359,64 = 5315 is do. Dezember Januar Fos / = z3id /i do., Januar-Februar zis / ig d. Verkäuferpreis.
Liverpool, 165. April. (W. T. B.) Offizielle Notierungen. American good ordin. 45a, do. low middling 4wosa, do. middling 43, do. good middling 415 / za, do. middling fair 41 / is Pernam fair 43, do. good fair 45, Ceara fair 4, do. good sair 44, Egvpptian brown fair hz, do. do. good fair 6, do. do. good 63 Perun rough good fair 6ä/is, do. do. good o / it, po. do. * 65, do. moder. rough fair Hr, do. do. good fair Hu / is do. do. good 6, do. smooth fair 476, do. do. good fair 41 / is M. G. Broach good z, do. fine 41/16, Bhollerah good 3, do. fully good Iz, do. fine Jiöhsiz, Somra good Zé / is, do. fullv good 3üu is, do. fine 6. . good fair 24, do. good 26, Bengal fullv good 23,
o. fine 33.
Paris, 16. April. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucken behauptet, S8 9 loko 324 — 33. Weißer Zucker behauptet, Nr. 3, pr. 100 1 pr. April 34, vr. Mai 34, pr. August 344, pr. Ja nuar ;
Johannesburg, 16. April, (W. T. B.) Laut Meldung des
R. B.“ hat die Vertretung der Bergwerke beschlossen, ein omilẽ zur Reviston der ganzen Verfassung dieser Körperschaft ein
jzusetzen.
Verdingungen in Auslande.
Italien.
22. April, 11 Uhr. Artillerie! und Ausrüstungsdirektion des ersten Seedepartements in Spez ia: Lieferung gewöhnlicher Schwämme. Voranschlag 34 100 Fr., Kaution 3410 Fr., endgültiger Zuschlag am 12. Mai, ian .
Rumänien.
20. April. Kriegs. Ministerium in Bukarest: Lieferung von 25 000 Kochgeschirren mit Deckel und Löffel, alles aus verzinntem Weiß⸗ blech. Kaution 10 ½ des Angebotswerthes.
23. April. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Bu kar est: Errichtung des metallischen Oberbaues mehrerer Brücken auf der Eisenbahnlinie Pitessi -Cuerta — de Arges.
Dänemark.
24. April, 1 Uhr. Staatsbahnverwaltung (Maskinafdelingens Contor, Golbjörnsensgade No. 6), Kopenhagen: Lieferung von ho 000 Pfund weißem Twistabfall, 300 m wollenem gern in , S00 m baumwollenem Gardinenzeug, 1000 m rothem Plüsch, 1600 m grauem Plüsch, 1000 m Hessian⸗Leinewand, 1200 im Fagon—⸗ Leinewand, 1000 m ungebleichter Leinewand, 4000 Stück Wischtüchern, 106 Stück fertig genähten Handtüchern, 600 m Linoleum, 23 Stück ö Bedingungen und Angebotsformulare an Ort und telle und beim Reichs Anzeiger (in dänischer Sprache).
Theater und Mufik.
Im Königlichen Opernhause gelangt morgen Smetana's komische Oper „Die verkaufte Braut‘ in folgender Besetzung zur Aufführung: Marie: Fräulein Weitz; Hans: Herr Naval; Wenzel: Herr Lieban; Kezal: Herr Mödlinger; Esmeralda: Fräulein Bietrich; Springer: Herr Philipp; Micha: Herr Krasa; Agnes: Frau Götze; Kruschina: Herr Stam mer; Kathinka: Fräulein Kopka. — Hierauf folgt das Ballet -Phantasien im Bremer Raths— keller“, in welchem die Damen Dell'Era und Urbanska auftreten. — In der nächsten Woche beginnt eine Gesammtaufführung von Richard Wagner's Bühnenfestspiel ‚Der Ring des Nibelungen“ unter Mitwir⸗ kung des Königlich bayerischen Kammersängers Herrn Heinrich Vogl, der als Loge und Siegfried auftritt. — Die Königliche Sängerin Fräulein . Dietrich hat soeben am Stuttgarter Hof ⸗Theater ein von glänzendem Erfolg begleitetes Gastspiel als Rosine, Regi⸗ mentstochter, Gretel ꝛc. beendet. Die Künstlerin war Gegenstand lebhaftester Auszeichnung seitens des Hofes und des Publikums, und die dortige Presse rühmt einstimmig die hervorragenden Leistungen Fräulein Dietrich's.
Im Königlichen Schauspielhause findet morgen eine Auf« führung von Nicolai Gogol's fünfaktigem Lustspiel Der Revisor' statt. Die Herren Vollmer, Klein, Keßler, Oberländer, Hartmann, Link, Heine, ichholtz, die Damen Abich, Plan, Schramm und Stoll. berg sind darin beschäͤftigt.
Im Schiller ⸗-Theater erfolgt jetzt die Ausgabe neuer Abonnementshefte für daöß am 23. April beginnende IV. Quartal. In dieses Quartal fällt das Gastspiel der Frau Clara Meyer, Fhrenmitglieds des Königlichen Schauspielhausez. Das Gastspiel umfaßt 40 Abende, sodaß jeder Abonnent die Künstlerin an drei Abenden in drei verschiedenen Rollen zu sehen bekommt. Am ersten Gastspielabend wird Antigone‘ mit Frau Clara Meyer in der Titelrolle in Scene geben.
Gustavo Sakvini beginnt morgen, Sonnabend, im Neuen Theater ein Gastspiel mit Giacometti's Drama „La mort civile‘ (. Bürgerlicher Tod?). Die Preise der Plätze für dieses Gastspiel find nicht erhöht, auch eine Vorverkaufgebühr wird nicht er— hoben. — Am Sonntag Nachmittag findet die letzte Nachmittags. Vorstellung dieser Saison statt; in derselben gelangt zu halben Preisen der „Hüttenbesitzer zur Aufführung.
Mannigfaltiges.
Die Bronze⸗Gruppe von Professor Herter „Ein seltsamer Fang“ ist gestern im Viktoria ⸗ Park, vor dem Bassin, aufgestellt
worden.
Mit der Freilegung der Marienkirche ist jetzt begonnen worden. Es gelangen zum Abriß die Häuser Marienkirchhof. 7, 8, 11, 13 und 14, Neue Gasse 2, Klosterstraße 16, 17, 18, 19, Bischof⸗ straße 5 und 7 und voraussichtlich zum Juli auch Nummer 8. Die zum Abriß kommenden Häuser gehören fast alle dem alten Berlin an und stammen größtentheils aus der, Mitte bezw. dem Anfang des vorigen Jahrbunderts. Mit der Niederlegung dieser Häuser wird auch die fogenannte Kirchgasse verschwinden.
Kattowitz, 17. April. Aus Laurahütte wird gemeldet: In den Raͤumlichkelten der hiesigen Ortskrankenkasse wurde in der vergangenen Nacht ein Einbruchsdiebstahl verübt; es wurden 30 600 M gestohlen. Von den Dieben fehlt jede Spur.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene De peschen.
Karlsruhe, 17. April. Heute Vormittag 11169 Uhr alarmierte Seine Majestät der Kaiser die gesammte hiesige Garnison. Dieselbe nahm auf dem Schloßplatz Auf— stellung. Der Kaiser und der Großherzog ritten die Front der Truppen ab und ließen dieselben sodann vorbeimarschieren.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Wetterbericht vom 17. April, 3 Uhr Morgens.
Stationen. Wind. Wetter.
Bar. auf Gr u. d. Meeressy red. in Millim
Belmullet . 764 WMW 4 heiter Kberdeen. 758 SW. A halh bed. Ihristianfund 61 SSD. J wolken los Copenhagen. 763 WSW 2 halb bed. Gtockholm . I.69 still bedeckt Saparanda . 1.766 still wollig St. Petersburg 769 NNO 1 bedeckt Moskau.. JI 73 S L wolkenlos Cork,. Queens⸗ ö. 1 767 3 halb bed. Gherbourg. 767 3 halb bed. 762 W wolkenlos
ohne Geist.
764 1 bedeckt . 6 , winemünde 768 heiter?) Neufahrwasser 768 NNW J bedeckt Memel. 1766 still Nebel ars... 766 WNW 3 wolkig Münster.. . I64 SO 4 Regen FRarlsruhe. 768 S 4 bedech s) Wiesbaden. I68 W 2 bedeckt München. I69 W 1 beiter Chemnitz.. 769 SO wolkig Berlin... I68 SO 2 heiter.) Wien.... 768 WNW 3 bedeckt Breslau =. 768 WW l bedeck? Ile dix. . 7698 W 5 Regen 12 dtizja .... 766 O halb bed. 11 ö still heiter 1
) Reif. ) Reif. I Reif. ) Gestern Regen Kostümen, und Reif. Uebersicht der Witterung.
Das barometrische Minimum das gestern nord- westlich von Schottland lag, ist ostwärts nach den Shetlands fortgeschritten und entsendet einen Aus— läufer südostwärts nach dem südlichen Nordseegebiete, wo wieder Regenwetter eingetreten ist. Barometrische Maxima liegen über Südwest⸗ und Ost⸗Europa. Bei schwacher sudlicher Luftströmung ist das Wetter in Deutschland trübe und etwas wärmer; nur in dem Streifen zwischen der Odermündung und Böhmen herrscht heitere itterung. geblet im Westen ostwärts sich fortpflanzt, dürfte ei vile.
e 28
Lautenburg.
hafen.
Friedrich
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leider.
Deutsche Seewarte. Sonntag:
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern, besttzer. haus, Fe. Vorfiellng, Die verkaufte Braut. M 'ntag? Romische Oper in 3 Akten bon Friedrich Smetang. Kean. Text von K. Sabina, deutsch von Max Kalbeck. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom
Ober ⸗Regisseur Tetzlaff. Steinmann. — Phantasien im Bremer Raths ⸗ Komische
speare.
73 Uhr. Schauspielhaus. 104. Vorstellung. Der Revisor, Die Lustspiel in 5 Aufzügen von Nicolai Gogol, deutsch von Johann
von Glsa von Schabelsky. In Scene gesetzt vom Bettelstudent.
DOber⸗Regisseur Max Grube. r nf 7I Uhr. Millöcker.
Sonntag: Opernhaug. 99. Vorstellung. Rienzi⸗ der Letzte der Tribunen. Große tragische Oper in 5 Akten von Richard Wagner. Ballet von Emil Graeb. Anfang 66 Uhr.
t , ,. h. tiss? Tai fran von Hrleans. ne romantische Tragödie flotte Berlin. gn ge lg er wn i siaen ö Treptow und Ed. Jacob
Dentsches Theater. Sonnabend: Liebelei. = Vorher: Der zerbrochene Krug. Anfang 75 Uhr. Sonntag, Nachmittags 2 Uhr; Der Kanfmann stellung. von Venedig. — Abends 77 Uhr: Nora. Montag: Die Weber.
Berliner Theater. Sonnabend: Die Frau Anfang 74 Uhr. Sonntag, Nachmittags 2 Uhr: Faust. — Abends . ; 77 Ubr: König Heinrich. ͤ . Montag: König Heinrich.
Lessing Theater. Sonnabend: Gastspiel von Friedrich Mitterwurzer. Das Glück im Winkel. Anfang 73 Uhr. Sonntag: Gastspiel von Friedrich Mitterwurzer. Das Glück im Winkel.
Montag: , ,. von Friedrich Mitterwurzer. Das Glück im
Residenz · Theater. Direktion: Sigmund Sonnabend: Hotel zum Freihafen. (L HMötel du Lihpre Echange,) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, übersetzt und bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 75 Uhr.
Sonntag und folgende Tage: Hotel zum Frei⸗
Sonnabend: Delorationen und Requistten: Der Hungerleider. Ausstattungs Komödte mit Gesang und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und Louis Herrmann, mit theilweiser Benutzung einer Idee des Mark Twain. Musik von Louis Roth. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Berr FKapellmeister Winns. Anfang 76 Uhr. Sonntag und folgende Tage:
Neunes Theater. Schiffbauerdamm 4a. / 8. Sonnabend: Gastspiel des Herrn Gustavo Salvini Da das Deprefsions. mit seiner Gesellschaft. Erster Abend: La morte ¶ Bürgerlicher Tod.)
kruübe, milde Wirterung mit Regenfall zu erwarten sein. 5 acti di P. Giacometti. Anfang 74 Uhr. Othello. Trauerspiel in 5 Akten von W. Shake⸗
Sonntag Nachmittag: Letzte Nachmittags. Vor⸗ stellung zu halben Kassenpreisen: Der Hütten⸗
Salvini. Gastspiel. Dritter Abend: M
Theater Unter den Linden. Direktion:
Dirigent: Musikdirektor Julius Fritzsche. Sonnabend: Die Fledermaus. perette in 3 Akten von Meilhae und Feiler. Phantaslisches Tanzbild, frei nach Wilhelm Halvy, bearbeitet von C. Haffner und Rich. Gen ze. Hauff, von Emil Graeb. Mustk von Adolf Stein. Musik von Johann Strauß. Dirigent: Herr Kapell⸗
mann. Dirigent: Mustkdirektor Steinmann. Anfang meister Federmann. Anfang 71 Uhr. gen, — 8. enn nn, 9 9 d. R. ; ra gar Seyssel mi elheid Gräfin von
Wartensleben. — Hr. Hauptmann Flechtner mit
Frl. Fanny Eckard (Lüneburg) — Hr. ? ßmann (Zawadzki
Sonntag, Nachmittags 3 1 ledermans. Komis
BViengtag, den 21. April: Gaftspiel der Madame Geboren: Anne Jude und Gesellschaft. Femme a Papa. — Chansonnettes.
105. Vorstellung. Die Jung⸗
Borlin. Anfang 75 Uhr.
Sonnabend: Gastspiel des
Sonntag und die folgenden Tage: Dieselbe Vor⸗
Bentral-⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30.
Adolph Ernst Theater. Sonnabend: Das Conrad, Dreher a. G Zum vorletzten Male: Der geen hoff in 3 Akten von Leon Anfang 4 Uhn.
Schwiegervater. Sonniag: Zum letzten Male: Der Schwieger
on. Kuplets und Quodlibets vater von Gustav Görß. Musik von Gustary Steffens. ö In Scene gesetzt von Adolph Ernst.
2. Alt: Alt. — Konzerte.
Konzert Haus. Karl Meder gtouzeri.
Sonnabend: Oneretten und Walzer . Abend,. unter gefälliger Mitwirkung des Opernsängers Herrn Willy Frank. . ]
Schluß der Konzert⸗Saison; 29. April er.
Conrad Dreher⸗ Sämmtliche Abonnement ⸗Billets verlieren mit
Ensembleß vom Münchener Gärtnerplatz Theater. dem 29. April ihre Gültigkeit.
inkel.
Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25 — 26. Mit großartiger Ausstattung an
Der Hunger⸗
Drama in
Salvini⸗Gastspiel. Zweiter Abend:
Verlobt:
Gräfin zu Inn Hr. Dr. jur. Horler mit
Bei halben Preisen: Operette in 3 Akten Strauß. bends 75 Uhr: Der Operette in 3 Akten von Carl
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Kob mit Frl. Elisabetb O. S.).
Tochter: rn. ,
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rl. Helene Schulenburg mit Hrn. Prem.
Lieut. William Nethe (Berlin). — FR
lotte Schultz⸗Völcker mit Hrn. Assessor Waldemar von Schramm (Hirschberg i. Schl). .
Vere helicht: . Lieut.! von Jagow mit Hedda
ausen u. Knyphausen (Berlin). — —
; Frl. Marie Ziegler
Le
Gin Sohn: Hrn. heimen Rath von der Wense Hauptmann H. von Wick
Familien⸗ Nachrichten.
1
Nachruf.
Am 8. d. Mts. starb nach kurzem Krankenlager der Rentmeister bei der Königl. Westpreußischen General⸗ Landschafts⸗Direktion hierselbst, Hauptmann a. D., Ritter des Kronen⸗Ordens und Rothen Adler⸗Ordens IV. Klasse
Herr Hermann Ulrich
im 70. Lebensjahre.
Wir betrauern in dem Dahingeschiedenen, welcher nahezu 50 Jahre im Dienste der Westpreußischen Land⸗ schaft thätig gewesen ist, einen durch Zuverlässigkeit und strenges Pflichtgefühl ausgezeichneten Beamten, die Achtung und Liebe seiner Mitarbeiter, sowie die An⸗ erkennung und Werthschätzung seiner Vorgesetzten in vollstem Maße erworben hat.
Sein Andenken wird von uns stets in hohen Ehren gehalten werden.
Marienwerder, den 11. April 1896.
Königl. Nestnreußistie n e in. HDireßition. ehle.
der sich
Gestorben: Hr. Oberst⸗Lieut. z. D. Kunibert 39. Knobelsdorff Brenkenhoff (Eberswalde) — ö General-Lieut. z. D. Siegfried von Tietzen ö. Hennig (Berlin). — Hr. Stabsarjt a. V. “* F. Müller (Wernigerode).
Frl. Char⸗
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Den . Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und . Anstalt Berlin W., Wilhelmstraße Nr. 3? Acht Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).
r. Pastor
Wirklichen Ge—⸗ (Wien). — Eine
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 92.
Dentscher Reichstag. 69. Sitzung vom 16. April 1896, 2 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. .
Nach 8 J kann derjenige, welcher in öffentlichen Bekannt⸗ machungen oder Mittheilungen über geschäftliche Verhältnisse, insbesondere über Beschaffenheit, ö oder Preis⸗ bemessung von Waaren ꝛc, über die Art des Bezugs oder die Bezugsquelle, über den Anlaß oder den Zweck des Verkaufs unrichtige Angaben macht, welche geeignet sind, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, auf Unter⸗ lassung dieser unrichtigen Angaben in Anspruch genommen werden von jedem Gewerbetreibenden, der Waaren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder in geschäftlichen Verkehr bringt. Daneben haben die Ge— werbetreibenden auch Anspruch auf Ersatz des ver⸗ ursachten Schadens ö en denjenigen, der die unrichtigen An⸗ gaben gemacht hat, falls dieser ihre Unrichtigkeit kannte oder lennen mußte. Bei öffentlichen Bekanntmachungen durch die Presse sollen die für den Inhalt der . verantwort⸗ lichen Personen zum Schadenersatz nur herangezogen werden können, wenn der verantwortliche Redakteur die unrichtigen Angaben kannte oder wenn derselbe einen Verfasser oder Einsender nicht nachweist, welcher sich im Bereich der richter⸗ lichen Gewalt eines deutschen Dend ah befindet.
Drei Abänderungsanträge beziehen sich auf diesen letzten Punkt bezüglich der Presse:
1) Abg. Roeren (Sentr.) will die Vorschriften des 8 1 auf die für den Inhalt einer Druckschrift verantwortlichen Personen nur inso— weit Anwendung finden lassen, als dieselben die Unrichtigkeit der An⸗ gaben kannten.
2) Die Abgg. Schmidt und Träger (fr. Volksp.) wollen eine Inanspruchnahme al, der Presse dann nicht zulassen, wenn die unrichtigen Angaben im Auftrage eines Dritten in die Druckschrift aufgenommen worden sind und dies aus der Art der Bekanntmachung selbst erkennbar hervorgetreten ist.
3) Abg. Basserm ann (ul.) will hierzu noch hinzufügen: „oder falls letzteres nicht der Fall ist, wenn auf erfolgte Aufforderung der Verfasser oder Einsender nachgewiesen wird.“
Außerdem beantragt
Abg. Bassermann, daß die Verwendung von Namen, welche nach Handelsgebrauch zur Benennung gewisser Waaren dienten, ohne deren 6 bezeichnen zu sollen, nicht unter vorstehende Bestimmung fallen solle.
Die Abgg. Singer (Soz.) und Lenzmann lr. Volksp.) wollen übereinstimmend die Worte „über Geschäftsverhältnisse, insbefondere“ streichen.
S1 wird in seinen einzelnen Absätzen getrennt behandelt; es kommt zunächst zur Verhandlung der Absatz 1, betreffend die Unterlassung unrichtiger Angaben mit den An⸗ trägen Singer und Lenzmann.
Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) hält es für zu weitgehend, die Angaben über geschäftliche Verhältnisse hier hineinzuziehen, wo man doch nur den unlauteren Wettbewerb in Handel und Wandel selbst treffen wolle, aber nicht Angaben über die Geschäftsverhältnisse, vielleicht also eine kleine übertreibende Behauptung über die Größe der Werkstätte, über die Zahl der beschäftigten Personen u. s. w. Die Konkurrenten könnten sich gegenseitig in dieser Beziehung mit Klagen chikanieren.
Abg. Singer (Soz.): Bei dem Antrage leitet mich hauptsächlich das Mißtrauen gegen die Interpretation solcher dehnbaren Be⸗ stimmungen seitens der Richter. Dem Grundgedanken des Entwurfs stehe ich freundlich gegenüber, aber ich will nicht eine neue Quelle seltsamer Interpretationen eröffnen; das Gesetz selbst soll die Merk- male angeben für das Urtheil des Richters. Das ist besonders nothwendig, weil wir hier auf ein neues, ungewohntes Gebiet der Gesetzgebung kommen. Sonst werden die Richtersprüche schließlich begründet auf dem Urtheil eines neidischen Konkurrenten, der darüber ärgerlich ist, daß er nicht selbst das Geschäft gemacht bat. Die Regierungsvorlage enthielt die bedenklichen Worte nicht. Alle Parteien wollten die concurrence déloxyale bestraft wissen, aber nur an der Hand klarer und fester Vorschriften. Warum will man ein Spezialgesetz nun auf einmal verallgemeinern? Sollten die Worte nicht gestrichen werden, so werden meine Freunde gegen Sl stimmen.
Abg. Bassermann (ul) tritt für die Annahme des Kom missionsbeschlusses ein. Allerdings, so führt der Redner aus, wird durch die Aufnahme der allgemeineren Klausel eine unangenehme Uebergangszeit für das Publikum entstehen, ehe die Richtersprüche sich miteinander in Uebereinstimmung setzen; aber das wird auch beim Streichen der allgemeinen Worte der Fall sein. Richterliche Urtheile erscheinen allerdings manchmal seltsam; das ist aber bedenklicher bei strafrechtlichen Urtheilen als bei zivilrechtlichen. Nur durch eine Generalklausel können alle Mittel des unlauteren Wettbewerbes ge⸗ troffen werden, weil man nicht alle denkbaren oder möglichen Mittel aufzählen kann.
Abg. Roeren (Zentr.) hält die Aufnahme einer Generalklausel für nothwendig, denn es würden sonst die Reklamen, welche das Publi⸗ kum durch gefälschte Atteste irre leiten, nicht unter das Gesetz fallen. Eine gleiche Bestimmung befinde sich schon im Artikel 62 des Handelsgesetzbuches, welcher von der Auflösung des Gehilfenverhält⸗ nisses handele, welches erfolgen könne „aus gewichtigen Gründen, ins— besondere ꝛc. Die Bestimmung könne um so eher angenommen werden, als niemals eine redliche Existenz davon getroffen werden könne. Bei anderen Gesetzen könne einmal ein Unschuldiger getroffen
werden.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:
Meine Herren! Ueber die Absicht, die unser Gesetzentwurf zu verfolgen hat, besteht zwischen den beiden letzten Herren Vorrednern und den verbündeten Regierungen eine Meinungsverschiedenheit nicht. Wir wollen den unlauteren Wettbewerb treffen und wir wollen ihn möglichst wirksam in allen seinen Praktiken treffen; wir sind deshalb auf seiten der verbündeten Regierungen auch sehr geneigt, wenn die Aufrählung der Fälle der unlauteren Reklame in dem § 1 des Regierungtentwurfs für nicht erschöpfend angesehen wird, eine Ver⸗ vollstndigung dieser Aufzählung vorzunehmen.
Die Frage, ob eine Generalklausel in dem 1 aufzunehmen sei, ist auch im Kreise der verbündeten Regierungen Gegenstand sehr ein gehender Erörterungen gewesen und eine der verbündeten Regierungen . sich mit einer gewissen Lebhaftigkeit auf den Standpunkt gestellt, en Ihre Kommisston eingenommen hat, d. h. also auf den Stand-
Berlin, Freitag, den 17. April
punkt, daß eine wirksame Verfolgung des unlauteren Wettbewerbs nur möglich sei, wenn eine solche Generalklausel in dem Gesetz enthalten ist. Aber man hat sich im Laufe der Berathungen dech davon überzeugen müssen, daß es nicht wohlgethan ist, zu einer solchen Gen eralklausel überzuzehen. Und, meine Herren, darüber besteht zwischen den letzten Herren Rednern und den Herren Antragstellern, welche die Streichung der Worte „über geschäftliche Verhältnisse“ anstreben, eine Meinungsverschiedenheit nicht, daß diese Worte wirklich eine Generalklausel enthalten.
Die Gründe nun, meine Herren, welche auch mich zu der noch— maligen dringenden Bitte bestimmen, daß Sie es rücksichtlich der Fassung des ersten Absatzes des 1 bei dem Regierungsentwurf belassen möchten, sind folgende:
Die Bewegung auf Abwehr des unlauteren Wettbewerbs ist wesentlich aus der Betrachtung hervorgegangen, daß mit der allgemeinen Schadenersatzpflicht, welche aus der Handlung des Einen, die zum Schaden eines Anderen gereicht, heraus erwächst, nach der Praxis der deutschen Gerichte nicht viel anzufangen ist. Ganz mit Recht ist in dem sehr eingehenden und dankens— werthen Kommissionsbericht darauf hingewiesen, daß in dieser Beziehung sich in Frankreich eine ganz andere Rechtsanschauung herausgebildet hat, als sie bei unseren Gerichten anzutreffen ist; und es ist hier als Motiv für ein Spezialgesetz der Umstand betont, daß der deutsche Richter, um mit seiner Rechtsprechung wirk— same Abhilfe gegen unlautere Machenschaften leisten zu können, noth⸗ wendigerweise Sondervorschriften haben müsse, die bis ins Einzelne bestimmen, was unter den Begriff des unlauteren Wett— bewerbs fallen soll, damit, wenn eine Handlung unter diesen speziellen Begriff zu subsumieren ist, auch die Rechtsfolgen ausgesprochen werden können, die der Gesetzgeber will. Dieser Gesichtspunkt, meine Herren, das werden Sie mir nicht bestreiten können, tritt stark in den Hintergrund, wenn Sie eine Generalklausel in den 5 1 aufnehmen. Allerdings müssen, wie der Herr Vorredner mit Recht betont hat, auch bei einer Generalklausel die übrigen Kriterien gegeben sein, um die Rechtsfolgen des Gesetzes eintreten zu lassen; Sie haben aber hiermit den Vortheil aufgegeben, welcher aus einer genauen Begriffsbestimmung der einzelnen Handlungen des unlauteren Wettbewerbs sich ergiebt. Was eine Bezugkquelle ist, was Beschaffen⸗ heit der Waare, was Herstellungsart der Waare, was Veranlassung und Zweck des Verkaufs bedeutet, das ist unschwer festzustellen. Der Begriff geschäftliche Verhältnisse“ ist aber außerordentlich schwer zu umgrenzen, und Sie werden es erleben, daß, wenn nach dem Antrage Ihrer Kom⸗ mission diese Worte im Gesetz stehen bleiben, entweder die Praxis den Begriff sehr verschiedenartig und schwankend auslegt, oder daß der Richter diese Bestimmung einfach unbeachtet läßt und nur in den einzelnen Fällen, die der Gesetzgeber besonders aufgeführt hat, die Rechtsfolgen des Gesetzes eintreten läßt. Beide Möglichkeiten halte ich für unerwünscht. Ich halte es für viel richtiger, wenn sich beute schon das Bedürfniß einer Erweiterung der in § 1 aufgezählten einzelnen Bethätigungen des unlauteren Wettbewerbs herausstellt, dann diese weiteren Fälle auch einzeln dem § 1 hinzuzufügen. Dies würde vortheilhafter und richtiger sein als die Einfügung einer Generalklausel, die, wie gesagt, einer schwankenden Auslegung naturgemäß unterworfen sein muß, und die nach den von uns gemachten Erfahrungen von den Gerichten zweifellos verschieden ausgelegt werden wird. Was können Sie nicht alles unter die Rubrik „geschäftliche Verhältnisse' subsumieren? Ein Kaufmann giebt bekannt, daß er eine Erbschaft gemacht habe. Das ist un— zweifelhaft ein Moment, welches unter Umständen für seine Kredit- würdigkeit von Bedeutung sein kann. Es beeinflußt die Meinung des Publikums bei der Beurtheilung der Solidität und Reellität seines Geschäfts. Wollen Sie den Kaufmann, wenn diese Mittheilung un— richtig ist, deshalb wegen unlauteren Wettbewerbs den Folgen des Gesetzes unterwerfen? So können Sie die Fälle zahllos vermehren. Nach der eingehenden Erörterung dieser Frage in den Kreisen der verbündeten Regierungen bin ich der Meinung, daß Sie gut thun werden, — und in dieser Beziehung lassen wir durchaus mit uns reden — die Fälle, welche Sie in dem § 1 noch aufgeführt wissen wollen, auch ausdrücklich in dem § 1 zu bezeichnen. Die Generalklausel, fürchte ich, führt nicht allein nicht zu dem von Ihnen ersehnten Ziel, sondern sie trägt vielleicht dazu bei, bei dem Richter ein milderes Urtheil über den allgemeinen Charakter des un— lauteren Wettbewerbs hervorzurufen. Wenn Sie so verfahren, wie ich rathen möchte, dann haben Sie außerdem auch den großen Vortheil, daß Sie in der Begriffsbestimmung des § 1 jede Abweichung von der Begriffsbeslimmung des § 4 vermeiden; dann ist für die zivile und kriminelle Verfolgung der unlauteren Reklame der Thatbestand, soweit er hier in Frage kommt, der gleiche. Ich möchte also rathen, daß Sie sich die Sache noch sehr überlegen. Es wird sich ja vielleicht mit der Beibehaltung der Worte, die Ihre Kommission beschlossen hat, leben lassen. Gewiß, ich gebe auch zu, daß das Gesetz auch dann noch gegenüber dem bis— herigen Rechtezustand einen Foitschritt bedeuten wird, aber nur wegen seines allgemeinen Charakters, nicht wegen der eingeschalteten Worte. Letztere steigern die Wirkung des Gesetzes nicht. Im Gegentheil, ich bin der Meinung, sie verschlechtern die Vorlage der verbündeten Re— glerungen, und deshalb kann ich Ihnen nur empfehlen, diese Worte zu streichen.
Abg. Dr. Freiherr von Langen (d. kons.): Die Kommission hat, außer in diesem Punkt, es vermieden, eine Verallgemeinerung eintreten zu lassen, sonst häften wir ganz nach dem französischen Muster jeden un= sauteren Wettbewerb verboten. Ein Richter wird Niemanden ver— urtheilen wegen unlauteren Wettbewerbs, wenn er an eine Bretter ⸗ bude grist fllon! schreibt. Wenn ein Zigarrenhändler keine Havanna— zigarren verkauft, wezwegen soll er dann einen Mohren ins Schaufenster stellen, der stol; eine Havannazigarre raucht? Nothwendig ist daß nicht. Bie Spezialfälle erschöpfen den unlauteren Wettbewerb nicht; es muß eine Verallgemeinerung eintreten, denn man gz ja
eute noch nicht, welche Mittel und Wege nach Erlaß des Gesetzes eng n werden. . Urtheilssprüche der Richter haben Kopf
1896.
schütteln hervorgerufen, aber doch meist nur auf strafrechtlichem Gebie während es sich hier um zivilrechtliche Fragen . s Cr. wird durch die Generalklausel jedenfalls nicht angerichtet.
. Abg; Dr. Vielhaben (Reform⸗P.): Ohne die Generalklausel würde die Vorlage keine 66 haben, denn diejenigen, gegen welche das Gesetz gerichtet ist, sind sehr erfinderisch in ihren n; man hat
ar keine Vorstellung, wie reich die Phantasie dieser Geschäftsleute ist.
n Hamburg schrieb ein Zigarrenhändler mit großen rothen Buch taben an seinem Laden an: „Wegen Miethsregulierung Verkauf äammtlicher Wagren!“ Miethe bezahlen will n g jeder Geschäft⸗ mann und seine Waaren verkaufen auch. Der Mann hatte aber großen Zulauf. Werden nur einzelne Spezialbestimmungen aufgenommen, so nehmen sich die Geschästsleute in Acht, unter die einzelnen Beslim= mungen zu fallen. Wird eine allgemeine Klausel aufgenommen, so müssen sie viel achtsamer sein. Jedenfalls sind die bemängelten Worte nicht unklarer als z. B. die Bezeichnung „Betriebsgeheimniß“.
Absatz 2, vom Schadenersatz handelnd, ruf i Debatte hervor. J . .
Absatz 3 betrifft die Vorschriften über die Presse; es liegt außer den oben mitgetheilten Anträgen noch ein Antrag Vielhaben (Reform⸗P.) vor, diesen ganzen Absatz zu streichen. ;
ö Abg. Schmidt zieht seinen Antrag zu Gunsten des Antrags ö .
bg. oeren ändert seinen Antrag formell dahin, da er nicht alle für den Inhalt einer Druckschrift . Personen (d. h. die strafrechtlich verantwortlichen Personen), fondern nur die Redakteure, Herausgeber, Drucker und Verbreiter von Druck⸗ schriften unter dieses Gesetz fallen lassen wolle. Ganz hätten die Druckschriften nicht ausgeschsossen werden können, weil sonst von einem leistungsunfähigen Geschäftsmann gar kein Schadenersatz zu erlangen gewesen wäre, wenn ein Drucker für ihn fortwährend Reklameanzeigen verbreitet hätte.
Abg. Bassermann: Man wollte die dem unlauteren Wett bewerb dienenden Anzeigen treffen, aber man wollte auch dem ganzen Geschäftsbetrieb des Inseratenwesens Rechnung tragen. Nach meinem Antrag haftet die Presse für dolus unbedingt; wo culpa vorliegt, soll eine Haftung der verantwortlichen Presse nicht statt- finden, wenn das Inserat als von einem Dritten herstammend gekenn⸗ zeichnet ist, oder wenn bei anonymen Anzeigen der Einsender nicht angegeben werden kann, um ihn schadenersatzpflichtig zu machen. Diese anonymen Anzeigen würde der Antrag Roeren nicht treffen. Mit diesen Vorschlaͤgen sind die Eingaben der Presse vollständig einverstanden und darüber hinauszugehen in Bezug auf die Entlastung der Presse ist wohl nicht nothwendig. Die Eingabe der Preßinteressenten, die unterzeichnet ist von dem „Hannoverschen Courier“, der ‚Magde⸗ burger Zeitung“ u. s. w. verlangt nur, daß die Redakteure u. s. w. straffrei sein sollen, wenn die Anzeige als im Auftrage eines Dritten aufgenommen gekennzeichnet ist. Auch bezüglich der anonymen Anzeigen ist die Eingabe mit meinem Antrage einverstanden.
. Geheimer Ober ⸗Regierungs Rath Hauß: Von seiten der Regierungsvertreter ist von vornherein gegen die Ergänzung, welche die Kommission in Bezug auf die Presse hat eintreten lassen, Wider⸗ spruch erhoben worden, weil es nicht richtig ist, der Presse eine exceptionelle Stellung in dieser Beziehung einzuräumen. Soll aber eine Ergänzung der Vorlage stattfinden, so ist der Antrag Roeren wobl ausreichend. Der Antrag Bassermann ist nicht klar genug für das Publikum und für die Richter, so daß selbst der Wunsch der Presse nicht dazu führen sollte, eine solche Aenderung vorzunehmen. „Abg. Vielhaben; Für die Bildung der öffentlichen Meinung sind die Zeitungen die Hauptsache; weist man diesen eine Ausnahme⸗ stellung an, so schädigt man die Wirkung des ganzen Gesetzeg. Die Presse befindet sich in keiner anderen Lage als ein großer Agent, der eine Menge von Artikeln vertreibt. Dieser muß in Zukunft alle ihm von den Fabrikanten zugeschickten Reklamezettel durchlesen. Warum sollen die Zeitungen nicht auch die Anzeigen durch einen besonderen Angestellten prüfen? Bei politischen Nachrichten kommt es auf die Schnelligkeit an; ob eine Anzeige ein oder zwei Tage später erscheint, ist gleichgältig. Deswegen kann bei Anzeigen eine gründliche ,,, u 4
Berichterstatter Abg. Dr. Meyer (fr. Vgg.): Die Verantwortlich⸗ keit des Redakteurs für Artikel, die er nicht geschrieben, ja 6 nicht einmal gelesen, ist eine Ordnungsbestimmung; anders liegt es aber bezüglich der Anzeigen, die der Redakteur gar nicht kennt.
Abs. 4, wonach unter Waaren im Sinne dieses Gesetzes auch landwirthschaftliche Erzeugnisse zu verstehen sind, veranlaßt keine Debatte.
Der zweite Antrag des Abg. Bassermann (nl)), be⸗ treffend die Benennung von Waaxren mit handels⸗ gebräuchlichen Namen, soll dem § 1 als fünfter Absatz angefügt werden. ,
Der Antragsteller weist darauf hin, daß das Waarenzeichengese solche Benennungen zulasse; das ,, Gesetz . e eg stimmung nicht aufheben, weil durch die Verwendung solcher handels- gebräuchlicher Namen keine Täuschung beabsichtigt werde.
Abg. Roeren erklärt sich gegen den Antrag, weil die Be—⸗ stimmung des Waarenzeichengesetzes, welche hat f iich im Interesse der Weingroßhändler getroffen sei, zu vielfachen Klagen, namentlich der kleinen Winzer, Veranlassung gegeben habe. Eine strafrechtliche Verfolgung werde durch das Waarenzeichengesetz verhindert, aber die zivilrechtliche Verfolgung sollte man in diesem Falle nicht beseitigen. Bei Frankfurter Würstchen, Berliner Blau oder Königsberger Marzipan wisse man, daß diese Waaren nicht in den betreffenden Orten produziert werden, aber beim Wein könnte eine falsche Ursprungs⸗ bezeichnung leicht zu Betrügereien führen.
Abg. Schmidt ⸗Elberfeld (fr. Volksp.) empfiehlt den Antrag Bassermann, der um so nothwendiger sei, als auch die landwirtb= schaftlichen Erzeugnisse unter die Vorlage fielen. Eine genaue Be= zeichnung des Weines nach seinem Ursprunge könne durchaus nicht ge⸗ troffen werden.
Abg. Singer: Für Wein allein könnte der Antrag Bassermann vielleicht hingehen. Aber es giebt eine ganze Menge von Volts— nahrungsmitteln, welche sich mit einer bestimmten Ursprungsbejeichnung eingebürgert haben und deren Verkauf unter der üblichen Bezeichnung in Zukunft unter Strafe gestellt werden würde.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:
Meine Herren! Wenn Sie einmal in den ersten Absatz des § 1 die Worte „über geschäftliche Verhältnisse' wirklich aufnehmen wollen, dann glaube ich, müssen Sie, wenn Sie nicht ganz unabsehbare, unheilvolle Folgen im Handel hervorrufen wollen, sich noth⸗ wendig zu dem Antrag Bassermann verstehen. (Sehr richtig! links Wie liegt dann die Sache? Der Herr Vor⸗ redner motiviert seinen Antrag auf Ablehnung des Antraget des Herrn Abg. Bassermann mit der Ausführung: ein unlauterer Wettbewerb liegt garnicht vor, wenn das Publikum nicht irregeführt
ist. Diese Auffassung aber entspricht dem Abs. 1 des § 1 nicht. Unlautere