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n,, 18. April. (W. T. B.) . 1 Pa , . aft. Ver Schnell. dampser Augusta Vietoria“ ist gestern Abend in New⸗YPork
eingetroffen. (W. T. B.) Der Castle⸗ Dampfer
London, 18. April. Doune Castle“ ist heute auf der Heimreise von den Canari⸗ e,, n,. Tantallon
hen In seln abgegangen. Der Castle und der ö. ampfer Warwick Castle“ sind heute auf der Heimreise in London angekommen. . . Rotterdam, 18. April. 6. T. B. Niederländisch⸗ Amerikanische Dampfschikfahrts⸗ Gesellschaft. Der e,, Gdam“ ist heute Vormittag in Rotterdam ange⸗ ommen. — 19. April. (W. T. B.) Der Dampfer Veendam ist in New-⸗JYork eingetroffen. Der Dampfer
gestern Nachmitta Am sterdam 1 gestern Vormittag von New-⸗York abgegangen.
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause findet morgen eine Auf⸗ führung von Donizetti's ‚Lucig von Lammermoor“ statt. Fräulein ranceschina Prevosti gastiert in der Titelrolle; den Edgardo singt err Lapvin aus New⸗JYJork (der in Paris ausgebildete junge Künstler ehört erst seit kurzem der Bühne an), den Lord Asthon Herr Bulß. Ce der am Donnerstag stattfindenden Aufführung von Meyerbeer's Robert der Teufel! singt Frau i zum ersten Male die Rolle der Isabella. Mit der Einstudierung des Werks, welches im Jahre 1891 zuletzt auf der Königlichen Bühne erschien, ist Kapellmeister Sucher betraut. . werden auch Die Stumme von Portiei: von Auber, „Die weiße Dame“ von Beieldieu und „Aida von Verdi in den Spielplan der Königlichen Oper wieder aufgenommen werden. .
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Richard Skowronnek's Lustspiel „Die kranke Zeit‘ gegeben. Die Damen Dee. Schramm, Conrad, von Mayburg, Hausner, die Herren
ollmer, Molenar, . und Heine sind darin beschäͤftigt.
Im Schiller-⸗Thegter werden am Freitag die Aufführungen des Lustspiels ‚Durchs Ohr‘ wieder aufgenommen. Dem Jordan⸗ schen Werk voran geht Paul Heyse's einaktiges Lustspiel Unter , Paul Lindau's Schwank „Der Zankapfel beschließt den
end. Fräulein Johanna Haacke aus Halle, Fräulein Lotte Dienel, Herr Gruselli (ein neuer Tenor) und Herr Arthur Mönch werden am nächsten Mittwoch, Mittags 12 Uhr, bei dem Orgelvortrag des Musikdirektors Otto Dienel in der Marienkirche mitwirken. Der Eintritt ist frei.
Da nunmehr die Baulichkeiten im Ausstellungspark zu Treptow ihrer Vollendung nahe d so ist auch die erste Theater⸗ Vorstellung in Alt- Berlin“ bereits auf den 1. Mai fest⸗ gesetzt worden. Zunächst sollen zur Aufführung gebracht werden: Die Wendentaufe“ von Karl Bleibtreu, Die schwere Noth“ von ruft Freiherrn von Wolzogen, und ein „Ringelstechen“.
Mannigfaltiges.
Am 21. Januar d. J. hat sich hier unter dem Namen „Frei⸗ williger Erziehungsbeirath für schulentlassene Waisen“ ein Verein konstituiert, welcher die sittliche und wirthschaftliche Förde⸗ rung der Waisen Berlins in den auf ihren Austritt aus der Schule folgenden Jahren sich zur Aufgabe 6 hat. Ehren-⸗Präsident des⸗ selben ist der Staats · Minister Herrfurth, Vorsitzender Landgerichts Rath Dr. Felisch. Mitglied des Vereins können erwachsene Personen beiderlei Geschlechts ohne Unterschied des Berufs, der Partei und des Glaubens⸗ bekenntnisses, sowie Pers ,, . Behörden und Körperschaften werden, und zwar durch ausdrückliche Erklärung des Beitritts als
fleger oder Pflegerin, als fachmännischer Beistand, als zahlendes , . oder als immerwährendes Mitglied, in letzterem Falle durch ahlung eines einmaligen Beitrags von mindesfens 100 M Die kitglieder haben gleiche Rechte nst ' lic aller Einrichtungen des Vereins; Frauen sind zur Bekleidung jedes Amts im Verein befugt. Die Pfleger und Pflegerinnen, deren Wirkungskreis möglichst an den der Waisenräthe angegliedert werden soll, verpflichten sich, zur Erreichung der Ziele des Vereins nach Maßgabe einer besonderen Pflegeordnung thätig zu werden. Insbesondere haben sie bei der Berufswahl der ihnen überwiesenen Waisen und bei der Unterbringung dieser in dem er⸗ wählten Beruf mitzuwirken, die Waisen zu überwachen, über deren Arbeitgeber sich zu unterrichten, gute Beziehungen zwischen diesen und ihren . anzubahnen und letzteren mit Rath und That bei⸗
zustehen. Der fachmännische Beistand hat dagegen betreffs seines
eigenen Berufs dem Vorstand und dessen Mitgliedern auf Fragen, die im Interesse der Waisen an ihn gerichtet werden, Auskunft zu ertheilen und in Angelegenheiten seines Faches die Pfleger und Pflegerinnen auf 6 zu unterstützen.
Der unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich stehende Hauptverein für Knaben-Handarbeit hielt am Sonnabend Abend in der Aula des e ,, . Real⸗ , seine 9. Jahresversammlung ab, der in Vertretung des
kinisters der geistlichen 2c. Angelegenheiten der Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Brandi beiwohnte. In der Aula war eine Aust . von Lehrer⸗ und Schülerarbeiten veranstaltet, aus der aus—⸗ erwählte Stücke auf der Berliner Gewerbe- Ausstellung vor⸗ geführt werden sollen. Geleitet wurde die Versammlung von dem Abg. von Schenckendorff, der auch den Jahres—⸗ bericht n e, In den 5 Werkstätten des Vereins sind danach im letzten Sommer in 18 Abtheilungen 333 Schüler, im Winter in 23 Abtheilungen 463 Schüler beschäftigt worden. Hlerzu traten im Winter noch 240 Kinder der 8 Knabenhorte. Von den 463 Schülern besuchten 77 Gymnasien, 34 Realgymnasien, 35 Realschulen, 10 Privatknabenschulen und 290 Gemeindeschulen; 17 wurden zu Lehrern ausgebildet. Die Unterrichtskosten betrugen 8989 16, die Gesammtausgaben 9664; vereinnahmt wurden dagegen 11022 4, und zwar an Unterrichtsgeld, verkauftem Material u. s. w. 5173 M und an Jahresbeiträgen 1727 4 von 296 Mitgliedern (42 weniger als im Vorjahre). Das Ministerium der geistlichen 2. Angelegenheiten ewährte an Unterstützung 1000 M, die Stadt Berlin 1800 SS Die Herd eng an der Gewerbeausstellung verursacht 3— 4000 M Kosten; man hofft dieselben aus einem besonderen Staatszuschusse und aus freiwilligen Spenden zu decken. Der bisherige Vorstand wurde wieder⸗ gewählt. Dr. P. Jessen schilderte sodann in längerem Vortrage die Bedeutung der Schülerwerkstätten als Erziehungsmittel für Kunst
Industrie und Handwerk.
Die Deutsche Kolonial⸗-Ausstellung, welche eine Ab— theilung der Berliner Gewerbe-⸗Ausstellung 1896 bildet, ist, wie die Deutsche Kolonialzeitung“ mittheilt, so weit gefördert worden, daß sie sich am , . e recht gut, wenn auch hier und da noch nicht ganz fertig (die Südsee⸗Insulaner kommen z. B. aus klima—⸗ tischen Rücksichten erst im Mai), präsentieren wird. Die Ausstellung zerfällt in einen ethnologischen und einen wissenschaftlich kommerziellen Theil, die auch räumlich von einander getrennt sind. In dem ersteren sind Vertreter besonders charakteristischer Stämme aus Afrika und dem Bismarck⸗Archipel vereinigt, welche in ihren originellen Hütten, die zum theil aus echtem Material gefertigt sind, ihren Beschäftigungen obliegen werden. Es wird ein möglichst getreues Bild des Lebens dieser Stämme gegeben werden, da keine Mühe und Kosten . sind, das ethnologisch Interessante herbeizuschaffen. Diese
usstellung wird nicht nur die Schaulust kefriedigen, sie soll vor allem die Eingeborenen dem Verständniß der großen Masse näher bringen. Man wird sehen, welche kunstvollen Schnitzereien die als wenig bildungsfähig beurtheilten Papuas nur mit der Steinaxt und Muscheln verfertigt haben, welche großartigen praktischen Be⸗ festigungen die Wanjamwesi bauen ꝛc. Die wissenschaftliche Ab⸗ thei , . aus mehreren Theilen bestehen. In einem hölzernen, echten Tropenhause wird ein Bild der Produktion, des Handels und des Verkehrs, der von der Verwaltung geschaffenen Ein⸗ richtungen, sowie der Lebensweise der Europäer in unseren Schutz gebieten gegeben werden. Ein anderes Gebäude, in arabischem Stil, soll das statistische Material darbieten und einen sich langsam drehenden Riesen⸗Globus als Mittelpunkt erhalten, während in der Kolonial⸗ halle die Ausstellung der Deutschen Kolonialgesellschaft und der kolonialen Erwerbsgesellschaften und Missionen stattfindet. Auf dem Terrain dieser Abtheilung erheben sich auch die Gebäude für die privaten Aussteller, alle in sansibaritisch⸗indischem Stil oder in dem modernen Pavillonstil aufgebaut, und gruppieren sich um einen kleinen See. Hier liegt auch das große Ausstellungs-Restaurant, in dem die auf den 30. Mai festgesetzte Hauptversammlung abgehalten werden wird.
Nachdem Herr Dr. Beerwald von der Leitung der Unfall⸗ station VII zurückgetreten ist, hat dieselbe provisorisch der Erste Assistent dieser Station, Herr Dr. Wachsmann übernommen.
Der Wassersturz des Viktoriaparks soll gemäß dem Beschluß der städtischen Parkdeputation in diesem Jahre an fol⸗ genden Tageszeiten in Thätigkeit gesetzt werden: vom 1. Mai bis J. September von 11 Uhr Vormittags bis 7 Uhr Abends, vom 1. September bis 15. Oktober von 16 Uhr Vormittags bis 6 Uhr
Abends.
Ueber die k Monat März 1886 berichtet dag Königliche Meteorologische Institut auf Grund der angestellten Be— obachtungen Folgendes: Am bemerkenswerthesten in der Witterung. geschichte des vergangenen Monats war die langanhaltende heitere und insbesondere ö warme . in der zweiten Hälfte desfelben. An manchen Orten sind noch niemals seit dem Beginne amtlicher Beobachtungen, d. i. seit 48 Jahren, im März (. hohe Tageg⸗ mittel der Temperatur verzeichnet worden; vom 22. bis 24. lagen sie zu Berlin um mehr als 19 Grad über der normalen. In der ersten 8 des Monats wie auch in den letzten Tagen desselben waren die
ärmeverhältnisse ziemlich der 3 entsprechend. Lediglich jener Periode ist daher der große Wärmeüberschuß zuzuschrei en, welchen die Mitteltemperatur des Monats an allen Stationen auf— weist, und der im Osten vielfach bis zu 40 beträgt. Auch die Nieder. schläge übertrafen den vieljährigen Durchschnitt in hohem Maße, in verschiedenen Gegenden sogar um mehr als das Doppelte. Nur die höheren Lagen Schlesiens sind etwas zu trocken gewesen. Mehrfach erfolgten starke Schneefälle, die aber in den tiefer gelegenen Gebieten nirgends eine ,. andauernde Schneedecke hervor⸗ riefen; nur auf den Gebirgen hielt sie sich, meist von betrãchtlicher Stärke, während des ganzen Monats. In der ersten Dekade stand die Witterung unter dem Einfluß mehrerer im Norden vorbeiziehender Depressionen, die durch südliche und west— liche Winde die anfangs normale Temperatur etwas erhöhten. Als aber Norddeutschland vom 8. an auf die Rückseite einer Depression zu liegen kam und sich ein Gebiet hohen Luftdrucks von Spanten nach Finland erstreckte, gelangten kühlere nördliche Winde zur Herrfchaft und brachten die Temperatur zunächst langsam zum Sinken. Zu Be— ginn der zweiten Dekade wurde durch ein von Schweden südostwärtz ziehendes Minimum, welches lebhafte nördliche Winde und starke Schnee fälle ö die Abkühlung beschleunigt, sodaß am 14. vielfach die niedrigste Temperatur beobachtet worden ist. Vom 15. ab war Zentral- Guropa in ein Hochdruckgebiet aufgenommen, dessen Kern meist im Südosten lag, während Depressionen im Norden und Nordwesten vorüberwanderten; hierdurch wurden warme südliche bis westliche Winde bedingt, die im Verein mit dem meist heiteren Wetter die Temperatur bis zum 26. außerordentlich rasch und stark erhöhten. Vom 26. März ab gewannen wieder Depressionen, die über Deutsch⸗ land hinwegzogen, derartigen Einfluß, daß unter Regen- und Schnee— fällen eine sehr starke Abkühlung eintrat. Am Monatsschluß lag dem⸗ zufolge die Temperatur meist unter dem Normalwerth.
Bremen, 19. April. Der englische Dampfer „Kraigeard“, welcher gestern Nachmittag von Bremerhaven in See ging, kam Abends 9 Uhr in der Nähe von Norderney bei dichtem Nebel mit dem englischen Dampfer Sid dons“, von Odessa mit Getreide nach Hamburg bestimmt, in Kollision. Der Dampfer ‚„Siddons“ ist gesunken; Kapitän und Mannschaft wurden von dem Dampfer Kraigeard“ aufgenommen. Der letztere kehrte mit Beschädigung am Bug nach Bremerhaven zurück.
St. Petersburg, 19. April. Die Russische Telegraphen⸗ Agentur“ erhielt nachfolgendes Telegramm aus Irkutsk: Der Gou⸗ verneur von Jakutsk, Skripizin, theilte dem Gouverneur von Irkutsk, Swetlizkijt, zur Veröffentlichung mit, daß der Gehilfe des i , Kazantsew aus Ustyantsk unter dem 9. März nach— tehenden Bericht erstattete: Die Einwohner von Ustyansk wissen nichts betreffs des Schicksals der Nansen'schen Expedition. Die Eingeborenen, welche sich vom Mai bis zum November v. J. auf den Inseln Liakhow und Kotelny aufhielten, woselbst auf Befehl des Barons Toll Vorräthe niedergelegt wurden sahen weder ein Schiff auf dem Meere, noch auch Spuren eines Schiffbruchs. Kuchnarew sei nicht befragt worden, da er wegen geschäftlicher Angelegenheiten nicht anwesend sei und die Entfernung mehr als 1000 Werst von Ustyvansk betrage; Personen, welche Kuchnarew kennen, versicherten, er habe , . Expedition Nansen's nach alten Mittheilungen der Blätter geschrieben.
Lissabon, 20. April. Der Londoner Times“ wird aus Lissabon berichtet: Ein wohlhabender Fabrikant, der am Sonnabend Abend zu Wagen seine Fabrik verließ, wurde sammt dem Kutscher durch eine mit Dynamit und Nägeln gefüllte Bom be in die Luft gesprengt und ö Die Polizei fahndet eifrig nach den Urhebern des Ver—
rechens.“
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Wetterbericht vom 20. April, Uhr Morgens. —
am Morgen leichter Bewölkung wahrscheinlich.
Weitere Abnahme der Deutsche Seewarte. e r uhr
rost.
3
Stationen. Wind. Wetter.
Temperatur 56 G.
in O
Bar. auf 06r. lu. d. Meeressp red. in Millim.
bedeckt halb bed. halb bed. heiter wolkenlos wolkig wolkenlos wolkenlos
Gelmullet .. Aberdeen. FChristiansund Kopenhagen. ee, . -
aranda. St. Petersburg Moskau ...
Cork,. Queens;
— — — — — — 0 do —
mann. (Lucia: als Gast. Sir Vork, als Gast.)
Zeit. Lustspiel
833 — — d do do — — de
Max Grube.
85
heiter wolkenlos wolkig wolkenl. ij) wolkenl. ) Regen!) Nebe lj bedeckt
bedeckt bedeckt bedeckt halb bed. Regen bedeckt Regen wolkig bedeckt le dAix. . 772 wolkenlos . halb bed. Crlest ... 766 bedeckt
) Reif. Reif. 3) Nachts Regen. Nachts
egen. Uebersicht der Witterung.
Ueber Europa ist der Luftdruck andauernd hoch und gleichmäßig vertheilt. Das barometrische Maximum liegt über Südschweden gegenüber einer achen Depression jenseits der Alpen. Dement— prechend wehen über Zentral ⸗ Europa vorwiegend nordöstliche Winde, welche im südlichen Ostseegebiete ch auftreten. In Deutschland, wo Regen gefallen st, ist das Wetter bei abnehmender Bewölkung etwas kälter im nordwestlichen Deutschland wurde Reif beobachtet. In Nordwestrußland herrscht
rin. agner. * f 6 . 774 winemünde 772 Neufahrwasser 773 Memel ... 772
. k , 2 Karlsruhe. 771 Wiesbaden 771 München. I!769 Tnbemnitz .. 712 Berlin.... 771 Wien... 769 Breslau... 771
Anfang 7 Uhr
Anfang 7 Uhr. Opernhaus. Anfang 7 Uhr. lungen.
Ring des 100. Male:
—— de w r d — — O — K d X 7 — — — —
reitag:
do = — — dd — — — dn — — 0 — — — N 22
Mittwoch: H Donnerstag: Max Halbe.
Donnerstag:
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern baus. 101. Vorstellung. Lucia von Lammermoor. Oper in 3 Akten von Gastano Donizetti. von S. Camerano.
Schauspielhaus.
Skowronnek. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 102. Vorstellung. Lohen⸗ Romantische Oper in 3 Akten von Richard (Lohengrin: Herr Heinrich Vogl, Königlich bayerischer Kammersänger aus München, als Gast.)
Schauspielhaus. 108. Vorstellung. 1812. Schau⸗ spiel in 5 Aufzügen von Otto von der Pfordten.
Vorabend: Herr Heinrich Vogl, als Gast.) Sonnabend: Der
Die Walküre. Sonntag: Don Inan. cesco d'Andrade, als Gast.)
Schauspielhaus. Shakespeare's: Othello, der Mohr von Venedig. Doktor Klaus.
onntag: Der Sturm. 7 Uhr: Halali. Die Dienstboten.
Nentsches Theater. Dienstag: Liebelei.!— Vorher: Zu Hause.
Herliner Theater. Dienstag: Die Fran
ohne Geist. Anfang 79 Uhr. Mittwoch: König Heinrich.
Gin inen Wr neil Theater. 24 ng fl Das Glück im Winkel.
Text Dirigent: Musikdirektor Stein⸗ Signorina Franceschina Prevosti, Edgardo: Herr Lavin aus New⸗ Anfang 75 Uhr.
107. Vorstellung. Die kranke in 4 Aufzügen von Richard
Lautenburg. Dienstag:
bearbeitet von Benno Jacobson.
hafen.
Dienstag: Kostümen, Hungerleider.
In Seene gesetzt von Julius
Lessing Theater. Dienstag: Gastspiel von riedrich Mitterwurzer. Das Glück im Winkel.
Mittwoch: Gastspiel von Friedrich Mitterwurzer. Donnergtag: Gastspiel von Friedrich Mitterwurzer.
Residenz · Theater. Direktion: Sigmund Hotel zum Freihafen. ¶ LĩMHGtel du Libre Echange.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, übersetzt und Anfang 71 Uhr.
Mittwoch und folgende Tage: Hotel zum Frei⸗
Friedrich · Wilhelmstüdtisches Theater.
Chausseestraße 25 — 26.
Mit großartiger Ausstattung an Dekorationen und Requisiten: Ausstattungs⸗ Komödie mit Gesang und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und Louig Herrmann, mit theilweiser Benutzung einer Idee des Mark Twain. Musik von Louis Roth. Fritzsche. Dirigent:
Donnerstag: Robert der Tenfel. Herr Kapellmeister Winns. An
Freitag: Der Ring des Nibe⸗ Das Rheingold. (Loge: leider.
Abend: Anfan (Don Juan:
Zum 71 err Fran⸗
Nibelungen. I.
Julius ritzsche. Tournöe Th. de r* Dienstag: 1.
Donnerstag: Am Geburtstage Femme a
Papa.
Sonnabend: Indith.
(rolls Theater) Anfang Anne Judie.
75 Uhr.
Anfang 74 Uhr. amlet. ten Male: J 6 Zum ersten Male: Jugend ven Adolph Ernst Thenter.
flotte Berlin.
von Gustar Steffens. Ernst. 2. Akt: Alt Berlin.
König Heinrich.
— sang 71 Uhr. Mittwoch und folgende Tage:
Theater Unter den Linden. Direktion: Judic.
Gastvorstellung der Judie. Comòdie - operette en 3 Actes de Hennequin et Millaud. Musique de Hervé. — Chansonnettes, Chef d'Orchestre: Rögisseur général: M. E. Chambly.
Mittwoch: 2. Gastvorstellung Anne Judie. La Femme aàa Papa. — Chansonnettes.
Dienstag: Große Ausstattungs⸗Gesangsposse in 3 Akten von Leon Treptow und Ed. Jacobson. Kuplets und Quodlibets von Gustav Görß. Musik
esetzt von Adolph . 77 Uhr. Mittwoch: Das flotte Berlin.
In Scene
Bentral-⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Dienstag: Gastspiel des Conrad Dreher⸗ Ensembles vom Münchener Gärtnerplatz ⸗ Theater. Conrad Dreher a. G. Zum zweiten Male: Schloß Montbeliard. — Hierauf: Zum zweiten Male: Die beiden Afrikaner. Anfang 74 Uhr. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Konzerte.
Konzert Haus. Karl Meyder · Konzert.
Dienstag: Ouvertüre „Zanetta“, Auber. Wil⸗ belm Tell‘, Rossini. Der König von Wetot', Adam. „Danse macabre“ von Saint Sans. Waljer „Sagen aus dem Spreewald“ (neu) von Landwehr. „Souvenir de Bade“ für Violine von Leonard (Herr Carnier). Phantasie aus „Carmen“ von Bizet. Largo (mit Orgel) von Händel. Weber's letzter Gedanken für Piston von Fucht (Herr Werner).
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Eleonore von Hohnhorst mit Hrn. Amtsverwalter a. D. Günther Grafen von Bern⸗ storff (Gartow). — Frl. Elise Nowack mit Hrn. Fyrst· Assessor, Prem. Lieut. d. R. Bernhard Voigt (Berlin Schleswig).
r. Geboren; Ein Sohn: Hrn. Prem. ⸗Lieut. Gustab
Direktion: . von Bodenhausen (Dresden). — Hrn.
Der
Der Hunger⸗
rofessor Dr. Adolf Passow (Charlottenburg). —
La ine Tochter: Hrn. Lieut. Bethcke (Glogau), — Hrn. Regierungs⸗Rath Dr. Bredow (Danzig) Gestorben: Hr. Sber und Korpz⸗Äuditeur Carl ecker (Berlin). — Verw. Fr. Rittergutsbesttze milie Fleischer, geb. Papsdorf (Friedeberg NM) Anfang — Verw. Fr. Hossägermeister von Hertel, geb. von Krauthoff (Gruͤnrade).
vorgetragen von ö. Rosensteel.
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Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Crypedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerel und Verlagk⸗ Anstalt Berlin SwW., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
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Deutscher Reichstag. 7I. Sitzung vom 18. April 1896, 1 Uhr.
Tagesordnung: Zweite Berathung des Ges etzentwurfs, betreffend die Abänderung des Gefsetzes über die ö und Wirthschaftsgenossenschaften (Konsum— vereine).
Abg. Metzner (Zentr.) beantragt einen 63 = schaftsgesetz 6 . gehend: ; Kö
Branntwein und sonstige Spirituosen, welche dem Genusse dienen, gehören nicht zu den Lebeng, und Wirthschaftsbedürfnissen und dürfen von Konfumvereinen nicht geführt werden.“
Der. Antragsteller weist auf die roße Ausdehnun in welche die Schnapskonsumvereine . hätten, 3 se . Konzessienspflicht nicht unterworfen wären. Sie Trunkfucht! werde durch solche Konsumvereine gefördert, wie aus den zahlreichen Klagen aus allen Theilen des Reichs deutlich hervorgehe.
Abg. Wurm (Soz.): Der Vorredner ist ein Gegner aller Konsumvereine; er will aber mit der Sprache nicht ganz heraus, sondern versucht es, sie methodisch, nach und nach zu unterdrücken. Die Konzessionspflicht ist bereits in der Novelle zur Gewerbe⸗ ordnung beschlofsen; die Vorlage, ist eine neue Quelle der Chikanierung. Den Schnapsverbrauch bedauern wir; er ist eine . der schlechten wirthschaftlichen Verhältnisse. Für Schnaps onsumpereine haben wir nichts übrig. Aber die Konfumvperelne an sich sind ein Mittel, dem Volke billige und gute Lebensmittel zu ver⸗ schaffen und damit dem , entgegenzutreten. Der Antrag Metzner ist der unlauterste Wettbewerb zum Schutz des Mittelstandes gegen die Konsumvereine. Den Mittelstand schädigt man aber durch die Steuergesetze, durch das Verbot des Detailreifens ꝛc. Daß die I von den Behörden begünstigt würden, kann man nicht agen.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von
SBoetticher:
Der Herr Vorredner hat die Meinung ausgesprochen, daß die verbündeten Regierungen dem Genossenschaftswesen, insbesondere dem Konsumvereinswesen, feindlich gegenüberständen. Es wird mir interessant sein, bei der Berathung des § 8, für welche er die nähere Begründung dieser seiner Ueberzeugung in Aussicht gestellt hat, zu vernehmen, aus welchen Gründen die Regierungen einer Feindseligkeit gegen das Ge⸗ nossenschaftswesen bezichtigt werden könnten. Vorläufig halte ich es für einen starken und unbegründeten Vorwurf gegenüber der Regie⸗ rung, die das Genossenschaftswesen durch das Gesetz von 1889 geregelt hat. Vielleicht überlegt es sich der Herr Vorredner aber auch noch, bis vir an den 5 8 kommen, ob er diese Begründung wirk⸗ lich beizubringen im stande ist. Vorläufig bin ich der Meinung, daß dieser Theil seiner Ausführungen wesentlich darauf berechnet war, nach außenhin Eindruck zu machen lsehr richtig rechts,, und nament— lich auch, soweit diese Ausführungen darauf ausgingen, den adeligen Kreisen der Nation, welche auch in den Behörden zahlreich vertreten sein sollen, eine besondere Feindschaft gegen die Konsumvereine in die Schuhe zu schieben. Vielleicht wird ihm der Abg. von Podbielski nachher auseinandersetzen, daß er keineswegs ein Gegner der Konsum⸗ bereine ist, und zahllose Beispiele würden sich anführen lassen, um die Grundlosigkeit dieser seiner Ausführungen nachzuweisen. Wenn auch die Regierungen sich frei wissen von dem Vorwurf, daß sie Gegner des Ge— nossenschafts⸗ und Konsumvereinswesens sind, so können sie sich doch nicht don der Verpflichtung entbunden halten, da, wo Mißstände im Konsum⸗ bereinswesen und Genossenschaftswesen sich herausstellen, auch mit helfender Hand einzugreifen, um diese Mißstände abzustellen, und wenn sich in dem Geschäftsverkehr der Konsumvereine eine Dieparität gegenüber dem Geschäftsverkehr von Handelsleuten herausstellt und sich ergiebt, daß die Konsumvereine dem berechtigten Geschäftsverkehr eine unberechtigte Konkurrenz machen, so sind die Regierungen nicht bon der Verpflichtung entbunden, hier helfend einzugreifen.
Gleichwohl, meine Herren, glaube ich doch dem Antrage des herrn Abg. Metzner nicht das Wort reden zu sollen, Sie im Gegentheil bitten zu müssen, diesem Antrag Ihre Zu⸗ siimmung ju versagen. Der Antrag in seiner Fassung, wie er uns vorliegt, giebt zu wesentlichen Bedenken Veranlassung. An sich halte ich es — der Herr Abg. Metzner möge mir das verzeihen — für eine kühne Behauptung, daß der Brannt⸗ wein und Spiritus nicht zu den Lebensbedürfnissen gehören. Ich glaube laum, daß der Gesetzgeber sich wird entschließen können, diesen ab⸗ soluten Satz in einem Gesetzesparagraphen auszusprechen. Es würde jedermann, der einmal einen Schnaps genossen hat, sich baß darüber wundern, daß man den Branntwein nicht zu den Lebens⸗ bedürfnissen rechnet, und wenn etwa der Herr Antragsteller der Mei⸗ nung gewesen sein sollte, daß der Schnaps kein nothwendiges leben sbedürfniß ist, so kann ich ihm das für weite Kreise der hepölkerung zugeben; es giebt aber Umstände und es giebt deise, für die sich allerdings die Behauptung nicht m Abrede stellen läßt, daß auch der Schnaps zu ihren kebensbedũrfnissen gehört. (Sehr richtig! rechts.) Also schon um des willen scheint mir der Antrag etwas gewagt. — Aber auch aus an⸗ deten Gründen glaube ich nicht, daß darauf einzugehen sein wird. Der herr Antragsteller hat ihn damit motiviert, daß er gemeint hat, wenn auch die Absicht der Gesetzgebung, wie sie im Artikel 3 der Gewerbeordnungsnovelle auf einen Beschluß des Reichstags in iweiter Lesung ihren Ausdruck gefunden hat, nämlich den Aus— wüchsen des Branntweinvertriebs in den Konsumvereinen entgegen— lutreten und eine Gleichstellung dieses Theils des Geschäftsbetriebs der Konsumvereine mit dem Gewerbebetrieb aller Schankwirthe und bänder herzuftellen, eine ganz löbliche und anerkennenswerthe sei, daß et aber doch die Meinung vertreten müsse, es werde auf diesem Gebiete nicht augreichend geholfen werden. Meine Herren, kann den Herrn Abg. Metzner darüber beruhigen, ich . ihm sagen, und ich werde ihm dies sogleich nachweisen, 9 eine vollständige Gleichstellung des Geschäftsbetriebs der Konsum— rreine mit dem Geschäftsbetrieb der Schankwirthe und Zwischen— hindler herbeigeführt wird, wenn der Beschluß den der Reichstag zu . z der Gewerbeordnungsnovelle gefaßt hat, demnächst Gesetz 1d. Der Herr Antragsteller ist der Meinung gewesen, eine Genossen. hhaft als eine Organisation von vielen Köpfen sei nicht mit denselben
. Er st . Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
m 94.
Berlin, Montag, den 20. April
Folgen der Uebertretung gewerbepolizeilicher Vorschriften zu belegen wie das dem Einzelnen gegenüber möglich sei. Dabei hat er aher übersehen, daß unsere Gewerbeordnung in 8 161 in dieser Beziehung schon Vorsorge getroffen hat; wenn nämlich in einem Konsumwverein Uebertretungen vorkommen, welche, wenn es sich um den Geschäfts⸗ betrieb eines einzelnen Schankwirths gehandelt hätte, die Konzessions⸗ entziehung zur Folge gehabt haben würden, so ist ein solches Ver—⸗ fahren auf Grund des § 151 ebenso den Konsumvereinen gegen⸗ über möglich. Der § 151 handelt von der Bestrafung der Stell⸗ vertreter, welche für einen Gewerbebetrieb bestellt sind und welche sich einer Kontravention schuldig machen. Es heißt in § 151:
Sind bei der Ausübung des Gewerbes polizeiliche Vorschriften bon Personen übertreten worden, welche der Gewerbetreibende zur Leitung des Betriebes oder eines Theils desselben oder zur Beauf⸗ sichtigung bestellt hatte, so trifft die Strafe diesen letzteren.
Also da ein Konsumperein als solcher nothwendigerweise den Vertrieb des Branntweins, den er vorzunehmen beabsichtigt, durch einen Stellvertreter besorgen lassen muß, so werden nothwendigerweise im Falle der Uebertretung gewerbepolizeilicher Vorschriften diese Stell⸗ vertreter dafür verantwortlich gemacht werden, daß sie die gewerbe⸗ polizeilichen Vorschriften übertreten haben.
Aber weiter: auch die Konzessionsentziehung wird nicht unter—⸗ bleiben, denn wenn — und das ergiebt sich aus Alinea 2 des § 151 — der Konsumverein der Anforderung der Behörde, einen solchen Stellvertreter zu entlassen, nicht genügt, so ist der Ver⸗ tretene, also der Konsumverein, dem Verlust der Kon⸗ zessioij, der Approbation u. s. w. unterworfen. Es ist also in dieser Beziehung eine begründete Sorge dahin nicht zu hegen, daß, wenn man den Artikel z der dem Reichstag vorliegenden Gewerbe— ordnungsnovelle in der Fassung, die er durch die letzten Beschlüsse ge⸗ wonnen hat, zum Gesetz werden läßt, dann nicht in dieser Richtung eine vollständige Gleichstellung des Geschäftsbetriebs der Konsumvereine mit dem der Gewerbetreibenden herbeigeführt werden würde. Ich kann auch aus diesem Grunde nur bitten, daß die Herren den Antrag des Herrn Abgeordneten Metzner ablehnen mögen.
Abg. Dr. Schneider (fr. Volksp.): Wenn die Konsumvereine ein bedenkliche Konkurrenz für die Gastwirthe sind, dann 6 man 3. ganzen. Kleinhandel mit Branntwein verbieten. Wenn beim Schnapz⸗= verkauf so viel Geld verdient wird, dann haben doch die Arbeiter als Mitglieder der Konsumvereine den Vortheil davon in den hohen Dividenden, die ihnen durch den Antrag Metzner genommen werden.
Abg. Dr. Osann (nl): Die Nationalliberalen werden gegen den Antrag stimmen, weil derselbe in der Kommission erst hätte geprůft werden müssen und weil er ferner mit dem Zwecke des Gesetzes nicht im Zusammenhange steht. Der Antrag richtet sich gegen Konsumvereine, die nur den billigen Bezug von Schnaps bezwecken; diesem Unwesen ist ein Ende gemacht. Aber Branntwein und Wein gehören zu den Lehensbedürfnissen, und warum soll man reellen Konfumvereinen nicht gestatten, neben anderen Lebensbedürfnissen auch diese zu verkaufen?
Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) erklärt sich ebenfalls gegen den Antrag, weil die Vorlage sich nicht gegen die Konsumpereine an sich, sondern nur gegen deren Auswüchse richte; man könne den Konsum— bereinen den Verkauf des Branntweins nicht verbieten, wenn andere Vereine von diesem Verbote nicht betroffen würden.
Der Antrag wird gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt.
. Nach dem Artikel J der Vorlage sollen Konsumverei ne im regelmäßigen Geschäftgverkehr nur an ihre Mitglieder oder deren Vertreter . dürfen. Landwirthschaftliche Konsum⸗ vereine, welche, ohne Haltung eines offenen Ladens, lediglich für den landwirthschaftlichen Betrieb bestimmte Waaren besorgen, sind davon ausgeschlossen.
Abg. Dr,. Schneider beantragt, diese Bestimmung zu ersetzen durch eine solche, welche die Aufhebung des Absatzes 4 des § 8 des Genossenschaftsgesetzes enthält, welcher den Konsumvereinen den Ver⸗ kauf an Nichtmitglieder verbietet.
Abg. Augst (fr. Volksp.) weist darauf hin, daß durch die Unterdrückung der Konsumvereine hauptsächlich auch die Landwirthe geschädigt wurden. Auf dem Lande gebe es keine Geschäfte; die Land⸗ wirthe seien auf die Hausierer angewiesen, und wenn man deren Be⸗ trieb beschränke, dann seien die Konsumvereine für die Landwirthe das einzige Mittel, sich billig gewisse Bedürfnisse zu verschaffen. Redner bittet um Ablehnung des Antrags.
Abg. Wurm: Die Bestimmung des Absatz 4 in § 8 beruht auf dem Antrag Kulemann, die Strafbestimmung dazu wurde aber nicht angenommen, weil die Regierung erklärt hatte, daß ihr die Be⸗ stimmung nicht genehm sei. Jetzt kommt die Regierung selbst und bringt die Vorlage, welche die Konsumvereine belästigt. Konsum⸗ vereine vertreten die Stelle der Großbetriebe, wo die Vortheile den einzelnen Unternehmern zufließen, während sie in den Konsum⸗ vereinen den Arbeitern zu gute kommen. Schaden wird die Vorlage den Konsumvpereinen nicht viel, aber sie wird sie be—⸗ lästigen, weil sie dem Lockspitzelthum Thür und Thor öffnet. Wer den Verkehr in Konsumvereinen an Sonnabend⸗Abenden beobachtet hat, der wird wissen, daß der Verkäufer eines Konsumvereins gar nicht genau kontrolieren kann, ob er an Mitglieder verkauft. Ein Interesse haben die Konsumpereine am Bern an Nichtmitglieder an sich nicht; sie werden nur dadurch verhindert, neue Mitglieder zu werben. Je größer die Konsumvereine sind, desto geringer ist der Verkauf an Nichtmitglieder. Es wird also nur das Entstehen neuer Konsum⸗ vereine erschwert. Herr Metzner spricht es offen aus, daß das seine Absicht ist; aber die anderen Herren verschanzen sich hinter die an⸗ geblichen Ausschreitungen. Die landwirthschaftlichen Genossenschaften will man nicht treffen; dafür werden wir stimmen, weil wir nicht wollen, daß neben den städtischen auch die landwirthschaftlichen Konsumvereine gestört werden.
Abg. von Podbiel ski (d, kons); Wir sind keine Gegner der Genossenschaften, aber das Gesetz von 1889 hat eine Reihe von Mißständen gezeitigt, deren Beseitigung nothwendig ist. Die Gewerbe⸗ treibenden werden durch die Konsumpereine erheblich geschädigt. Die landwirthschaftlichen Konsumpereine sind schwerer zu bilden als die ,, auf dem Lande ist der Waarenbezug ein schwierlger, nur beim Einkauf im Großen kann ein billiger Preis erzielt werden. Die landwirthschaftlichen Konsumvereine sind nur Bezugsvereine von Rohstoffen. Ein Mißbrauch kann also nicht getrieben werden. Ich bitte um Annahme der Vorlage.
Abg. Dr. Schneider! Das Genossenschaftsgesetz von 1867 hat den Verkauf der Genossenschaften an Nichtmitglieder ge⸗ stattet, und 1889 nahm die Reglerung noch denselben Stand
punkt ein gegenüber dem Antrage Kulemann. as hat sich seitdem geändert? In der . hat man gesagt, der Verkauf an Nichtmitglieder lasse die Beziehung von Genossen zu Genossen
1896.
bermissen. Die Genossenschaften sind aber kein geschlossene
von Personen, ihre Mitglieder wechseln, und are e . i. hat das Ausscheiden der Genossen noch mehr erleichtert. Die wohl⸗ habenden Leute haben die Möglichkeit, ihre Bedürfnisse im Großen u beschaffen und sich dadurch Vortheile zuzuwenden. Die Konsum⸗ , bringen denselben Vortheil für die kleinen Leute und leiten . zum Sparen an, indem sie ihnen den Unterschied zwischen Ein⸗ . und Verkaufspreis ansammeln. Die Konsumvereine müssen e Spargelder versteuern, während niemand daran denkt, den Ra⸗ 36 zu versteuern, den die Privatkaufleute gewähren. Die Gewerbe⸗ ki i welche sich durch die Konfumbereine geschädigt fühlen haben doch keinen rechtlichen Anspruch darauf, daß die Leuke nur bel ihnen kaufen und ihnen einen Gewinn zuwenden sollen. Es bleibt e. übrig, als die Bestimmung des § 8 Absatz 4, der in zwölfter ö tunde in das a r r ef hineingelommen ist, zu streichen; . die Vorlage wird nicht ihren Zweck erfüllen, der schließlich nut 9 K e, man ö. , verbietet. In
i nsumvereine wird aber das ĩ Beunruhigung und Unzufriedenheit erregen. *,,
Staatssekretar ⸗Mini Boe n e' des Innern, Stats Mein iter Dr. von
Meine Herren! Ich will der Versuchung widerstehen, das Material, welches der Herr Vorredner uns hier vorgebracht hat, einer kritischen Beleuchtung zu unterziehen. Ich will auch nicht Gleiches mit Gleichem vergelten und mich nicht in so lange Ausführungen einlassen, sondern mich möglichst kurz fassen, indem ich mich an die Aufgabe der Spezialdebatte halte und über die Frage verbreite, ob wirklich hier eine Aenderung der Stellungnahme der verbündeten Regierungen vorliegt, die sich nicht rechtfertigen ließe, und weshalb die Ihnen vorliegende Novelle das Genossenschaftsgesetz so, wie sie es thut, auszugestalten unternommen hat.
Darin haben beide Herren Vorredner Recht, daß bei der Vorlage des Jahres 1889 von den verbündeten Regierungen ein Verbot des Vertriebes von Waaren an Nichtmitglieder der Konsumvereine nicht in Autsicht genommen war. Wenn aber der Herr Abg. Wurm ge⸗ meint hat, daß die Aufrechterhaltung dieses durch den Reichstag selbst in das Gesetz vom Jahre 1889 eingeschalteten Verbots eine An= näherung an die reaktionären Bestrebungen des Zentrums und der konservativen Partei enthalte, und wenn er diese Behauptung sogar verallgemeinert und gegen die verbündeten Regierungen den Vorwurf erhoben hat, daß sie sich überhaupt in wirthschaftlichen Dingen den reaktionären Anschauungen, wie sie der kenservativen Partei und dem Zentrum entsprechen, sich nähern (sehr richtig! links), so glaube ich ihn zur Widerlegung dieses Vorwurfs darauf hinweisen zu können, daß wir in dieser Beziehung den Forderungen der kon—⸗ servativen Partei und des Zentrums noch bei weitem nicht gerecht werden, daß uns im Gegentheil von beiden Parteien andererseits der Vorwurf gemacht wird, daß wir zu liberale Anschauungen hätten. (Oh! links. Heiterkeit) Also, meine Herren, ich sage, es ist richtig, daß im Jahre 1889 die verbündeten Regierungen das Verbot des Vertriebs von Waaren an Nichtmitglieder der Konsumvereine nicht in Aussicht genommen hatten. Der Reichstag hat diese Vor⸗ schrift hineingebracht, und zwar nicht in letzter Stunde und unüber⸗ legt, sondern, wenn Sie die Verhandlungen des Jahres 1889 nach⸗ lesen wollen, so ist darüber sehr reichlich gesprochen worden. Der Reichstag hat aber unterlassen, die Kon⸗ sequenz dieses Berbots zu ziehen, es auszugestalten und namentlich eine Strafvorschrift zu erlassen, die auch die Beachtung dieses Verbots sicherstellt. Seit dem Jahre 1889 sind auch aus der Mitte des Hauses wiederholt Anträge gestellt worden, welche darauf abiielten, diese les imperfecta zu einer vollständigen zu machen, und Sie dürfen es doch den verbündeten Regierungen nicht ver— denken, wenn sie nun, nachdem die Vorschrift einmal im Gesetz darin steht, auch das Ihrige dazu beitragen, um diesen aus der Mitte des Reichstags heraus geäußerten Wünschen gerecht zu werden, zumal wenn sie sich davon überzeugen müssen, daß ohne ihre Ausgestaltung die Vorschrift eine wirkungslose ist, die ein⸗ fach bloß auf dem Papier steht. Nun kommt aber weiter hinzu: im Jahre 1889 hatten die tonsumvereine noch lange nicht die Entwickelung genommen, die sie jetzt genommen haben, 1889 war man auch bei Vorbereitung des damals vorgelegten Entwurfs darüber im Zweifel, ob es möglich sein werde, ausreichende Kontrolvorschriften zu erlassen, um das Ver⸗ bot des Verkaufs an Nichtmitglieder der Konsumwvereine sicher zu stellen. Seitdem hat uns die Erfahrung über jeden Zweifel, der in dieser Beziehung aufgetaucht war, hinweggeholfen. Es giebt ein deutfches Land, das ist Württemberg, das hat sich vermöge seiner Landesgesetzgebung dadurch geholfen, daß es dieser lex imperfecta bereits die Wirk- samkeit gesichert hat, und es liegt mir hier ein Schreiben der Königlich württembergischen Regierung vor, aus welchem sich ergiebt, daß es mit außerordentlich gutem Erfolg und ohne jede Schädigung des Geschäftsbetriebs der Konsumvereine geschehen ist. Ich werde mir erlauben, dieses Schreiben mitzutheilen. Wir haben selbstverständlich bei der Reichsverwaltung die Durchführung des Gesetzes mit Interesse verfolgt, haben darüber Aeußerungen erbeten von den einzelnen Bundesregierungen, wie diese Wirksamkeit sich gestaltet habe, und haben, namentlich was die Frage der Bestrafung des Verkaufs an Nichtmitglieder der Konsumvereine anlangt, von der Königlich württembergischen Regierung folgende Aeußerung erhalten:
Auf Grund des in dem diesseitigen Schreiben vom 5. Dejember v. J. angeführten Ministerial⸗Erlasses vom 22. Juni 1893 haben die Bezirksämter, in deren Bezirken Konsumvereine bestehen, Veran⸗ lassung genommen, den Vorständen der Genossenschaften und den Ladenverkäufern die Einhaltung der Vorschrift des 5 8 Abs. 4 des Genossenschaftsgesetzed unter Androhung von Ungehorsams⸗ strafen unterschriftlich zur Auflage zu machen. Dies hat zur Folge gehabt, daß, soweit seitens der Vereine die Kontrole den Einkäufern gegenüber eine laxe gewesen war, nunmehr auf deren strengere Handhabung Bedacht genommen wurde, und überhaupt vielfach zweckdienliche Maßnahmen zur Verhütung von Mißbräuchen neu eingeführt oder besser durchgeführt wurden, so z. B. die Legitimation der Mitglieder durch Mitgliedskarten und Mitglieds⸗
bücher und die Abgabe von Waaren nur gegen Vorzeigung solcher,