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Dentscher Neichs⸗Anzeiger
und
Staats⸗Anzeiger.
Königlich Preußischer
Aer Kezugapreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 9.
Alle Host-Anstalten nehmen Kestellung an;
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sürr Kerlin außer den Kost-Anstalten auch die Ezpedition * . 24 .
8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne ummern kosten 25 3.
ö Ansertionapreis für den Naum einer Aruchzeile 30 3. . e,, Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Aeutschen Reichs · Anzeigers
und Königlich Nreußischen Staats · Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
M S6.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Assistenten bei der Staatsanwaltschaft in Tilsit Robert Kohtz und dem Regierungs-AUssessor Max Freiherrn von Oppenheim, z. 3. in Berlin, die Erlaubniß zur An— legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er⸗ theilen, und zwar ersterem: des dem ar braun⸗ schweigischen Orden Hreinrich's des Löwen affiltierlen Verdienft= kreujes erster Klasse, letzterem: der Großherrlich türkischen 3 Lihakat⸗Medaille und des Medschidje⸗Ordens dritter
asse.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, bisherigen
Wirklichen Legations⸗Rath Dr. Michahelles zum Geheimen Legations⸗Rath zu ernennen.
Gesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichs einnahmen zur Schuldentilgung.
Vom 16. April 1896.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Uebersteigen im Etatsjahre 1896/97 die den Bundes— staaten zustehenden Ueberweifungen aus den Erträgen an ien, 3 Branntweinverbrauchsabgabe und Zu⸗ chlag zu derselben, sowie an Reichsstempelabgaben für Werth— Papiere ꝛc. die aufzubringenden Matrikularbeiträge, so sst die Hälfte des Ueberschusses zur Verminderung der Reichsschuld zurückzuhalten. Bei Ermittelung des Unherschieds zwischen dem zu Ueberweisungen verfügbaren Betrag und den Matri⸗ kularumlagen werden von den letzteren die von einzelnen Bundesstaaten zur Reichskasse zu zahlenden Ausgleichungs⸗ beträge abgesetzt.
Die Verminderung der Reichs⸗Anleihe erfolgt durch ent⸗ sprechende Absetzung vom Anleihesoll. Soweit geeignete Än⸗ leihekredite nicht mehr offen stehen, wird über die Art der Schuldentilgung durch den Reichshaushalts-Etat Bestimmung getroffen. .
ußerdem wird die Summe, welche gemäß 8 8 des Zoll⸗ tarifgesetzes vom 15. Juli 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 207) der e n e eff. von dem Ertrage der Zölle und der Tabacksteuer verbleibt, für das Etatsjahr 1895796 behufs Verminderung der Reichsschuld von 150 000 000 MS auf 143 060 000 ͤöht
Urkundlich unter Unserer , . Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Karlsruhe, den 16. April 1896. (L. S.) Wilhelm. von Boetticher.
Bekanntmachung, betreffend , der Bekanntmachung vom u
5. Februar 1895 über Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetrieb.
Vom 20. April 1896.
Auf Grund des §z 1654 der Gewerbeordnung hat der Bundesrath beschlossen:
I) In der Tabelle, welche der nn nz vom 5. Februar 1895 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 13), betreffend Aus⸗ nahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbe⸗ betrieb, beigefügt ist, erhält die Gruppe II (Gewerbe, welche in n fen Zeiten des Jahres zu einer außergewöhnlich ver⸗ stärkten Thätigkeit genöthigt sind) unter Ziffer s folgenden Zusatz:
ö *
Gattung der Betriebe.
Bedingungen, unter welchen die Arbeiten gestattet werden.
2. 3 3.
Die Sonn⸗ und Fest⸗ tage, an denen die Be⸗ schäftigung gestattet ist, können von der Ortt⸗ polizeibehörde festgesetzt werden. Wo dies nicht geschehen ist, muß die Beschäftigung vor dem Beginn der Ortspolizei⸗ behörde angezeigt werden.
Bezeichnung der nach 5 106 d zu⸗ gelassenen Arbeiten.
Der Betrieb an 6 Sonn oder Fest⸗ tagen im Jahre bis mr Mittags. Diese Ausnahme findet auf
das Weihnachts“, Neujahrg ., Oster⸗ . und
fingstfest keine An⸗ wendung.
2) Die vorstehende Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 20. April 1896. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.
Auf Grund des 5 75a des Krankenversicherungasgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 i. Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Kr , . 1) der Kranken- und Sterbekasse der Tischler und im Tischlerfach beschäftigten Arbeiter für Hamburg und Umgegend (6. H.) in Hamburg, 2) der Kranken⸗ und Sterbekasse „Morgenstern“ (früher der vereinigten Brotträger) (E. H.) in Hamburg, 3) der Zentral⸗Kranken⸗ und Sterbekasse der deutschen Korbmacher (G. H.) in Zeitz don neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des S 75 des Krankenversicherungsgefetzes genügen.
Berlin, den 20. April 1896. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Woedkke.
Flaggenatteste sind ertheilt worden:
I) von dem Kaiserlichen Konsulat in Southampton unter dem 7. April d. J. der im Jahre 1891 in Gosport von Holz erbauten, bisher unter britsscher Flagge gefahrenen Yacht „L'Espsérance“ von 48,33 briuͤschen Registertons Raum⸗ Chat nach dem Uebergang derselben in dag ausschließliche Figenthum Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von rr welcher Kiel zum Heimathshafen des Fahrzeugs gewä at;
2) von dem Kaiserlichen Konsul in Middlesborough unter dem 8. April d. J. dem daselbst aus Stahl neu erbauten Dampsschiff Minneburg“ von 1604,69 britischen Register⸗ tons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der deutschen Damypfsschiffahrts⸗ Gesellschaft Hansa“ in Bremen, welche Bremen zum Heimaths⸗ hafen des Schiffs gewählt hat.
Die Nummer 9 des „Reichs⸗Gesetzblatts“, die von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 2298 das Ich wegen Verwendung ,, er Reichs⸗-Einnahmen zur Schuldentilgung, vom 16. April 1896; unter Nr. 2299 die Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Bekanntmachung vom 5. Februar 1895 über Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe, vom 20. April 1896; und unter Nr. 2300 die Bekanntmachung, betreffend die Aichung von chemischen Meßgeräthen, vom 8. April 1895. Berlin, den 22. April 1896. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht:
den ordentlichen Professor an der Universität Jena und Direktor der r chere lich sächsischen Lehranstalt für Land⸗ wirthe daselbst Dr. Theodor Freiherrn von der Goltz, unter Verleihung des Charakters als Geheimer Regierungs⸗ Rath mit dem Range der Räthe dritter Klasse, zum Direktor der Landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf und zum ordentlichen ig. in der philosophischen Fakultät der Universität Bonn, sowie
die , außerordentlichen Professoren Dr. Anton Kranich und Dr. Victor Röhrich in Brauns berg zu ordentlichen Professoren, ersteren in der theologischen Fakultaͤt, letzteren in der philosophischen Fakultät des Lyceum Fosianum daselbst, zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
auf Grund des 5 28 des Landegsverwaltungsgesetzes vom
30. Juli 18835 CGeseß Samml. S. 195) den Regierungs⸗Rath
Dr. Michgelis in Arnsberg . Stellvertreter des ersten
ernannten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu Arnsberg auf die Dauer seines Hauptamts daselbst zu ernennen.
oni:
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent Dr. Karl Bu sz zu Marburg ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Akademie zu Münster i. W. ernannt worden.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 der „Gesetz⸗ Sammlung“ enthaͤlt unter Nr. 9818 die Verordnung, betreffend Kautionen von Beamten aus dem Bereich des Ministeriums für Handel und Gewerbe, vom 18. März 1896; und unter Nr. 9819 die Verordnung, betreffend die Kaution des Lootsen⸗Kommandeurs in Geestemünde, vom 23. März 1896. Berlin W., den 22. April 1896. Königliches GesetzSammlungs⸗Amt. Weberstedt.
Aichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. April.
Seine Majestät der Kaiser und Köni trafen, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend gegen 6 Uhr in 66 ein und wurden am ö von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog sowie den Spitzen der Behörden empfangen. Seine 2 begaben 26 vom Bahnhof mit dem Groß⸗ herzog zu Wagen nach der Wartburg. Der Bahnhof und die Straßen der Stadt waren festlich geschmückt, und die Be⸗ völkerung begrüßte Seine Majestät den Kaiser sehr herzlich Nach der Abendtafel fuhren Seine Majestät gegen 91 Uhr nach Wasungen und trafen Nachts 15, Uhr auf dem dortigen Bahnhof ein.
Heute früh 31/. Uhr begaben Sich Seine Majestät der Kaiser in Begleitung des Ober⸗-Landjägermeisters von Strauch in das Wasunger Revier zur Auerhahnjagd und kehrten um 5isz Uhr zurück. Die aer. nach Eisenach erfolgte nach 7 Uhr, die Ankunft auf ber Wart urg um 9 6 Vormittags.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin sind gestern kurz vor Mitternacht, von Coburg zurückkehrend, in bestem Wohlsein im Neuen Palais eingetroffen.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für . und Verkehr, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Der nn, Gesandte in Oldenburg von Bülow hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.
Laut . Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. Y. „Hohenzollern“, Kommandant Kapitän zur See Freiherr von Bodenhausen, gestern in Gibraltar angekommen und beabsichtigt, heute nach Kiel in See zu gehen.
Anhalt. Ihre Hoheiten der Herzog und die . in haben sich mit Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Alexandra r. zu langerem Aufenthalt von Dessau nach Ballenstedt egeben.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der Kaiser empfing vorgestern die am Sonntag in Wien eingetroffene Deputation des großbritannischen 1. Garde⸗ Dragoner⸗ Regiments, sowie die Deputationen ber russischen Regimenter, deren Chef , ist. Gestern wurden die Deputationen auch von dem Erzherzog Karl Ludwig empfangen. —
Der König von Serbien ist gestern Abend von Triest nach Budapest abgereist. .
Der ungarische Finanz⸗-Minister Luka es ist gestern Mittag ur Fortsetzung der Verhandlungen über die Erneuerung dez Privllegiums der Oesterreichisch⸗ungarischen Bank in Wien ein⸗
etroffen. Nachmittags fand im Finanz-Ministerium eine drei⸗ kündige Konferenz ber beiden Finanz⸗Minister und ihrer Referenten mit den Bankvertretern statt.