Für die große Ausgabe der Leges Wisigothorum hat Herr Professor Zeumer im Frühling 1896 in Paris den Codex Ruricianus und andere Handschriften verglichen, gefördert durch die stets von neuem zu rühmende Gefälligkeit der Herren Delisle und Henri Omont, welch letzterer besonders auch Herrn Dr. Krusch durch vielfache Aus⸗ künfte verpflichtete. Der Druck kann vielleicht schon in diesem Geschäftsjahre beginnen, während die Geschichte der westgothischen Gesetzgebung einer besonderen Ausführung vorbehalten bleibt. Mit der neuen 3. der Lex Baiuvariorum ist der Professor Freiherr von Schwind in Innsbruck betraut, der in den Osterferien 1897 des- halb die italienischen Bibliotheken zu besuchen gedenkt.
Von den durch Herrn Dr. Schwalm in Göttingen weiter geführten Gonstitutiones imperatorum steht der Druck des 3. Bandes im Register. Herr Dr. Schaus hat sich an den Korrekturen desselben in ersprießlicher Weise betheiligt. Für den 3. Band sind noch manche k erforderlich, bevor er druckreif werden kann, für den 4, zumal die Zeit Ludwig's des Baiern, eine Archivreise nach München und an den Rhein, welche im nächsten Sommer stattfinden foll. Ein neuer Mitarbeiter bleibt für diese Abtheilung ein hoffentlich in nicht alliu ferner Zeit zu be— friedigendes Bedürfniß. Auch für die Leges ebenso wie für die geriptores hat die Reise des Herrn Dr. Hampe nach England viel- ältigen Ertrag geliefert, werthvolle Beiträge aus England und
rankreich verdanken wir für die Gonstitutiones imperatorum auch dem Herrn Dr. Herm. Herre in München.
In der Abtheilung Diplomata hat Herr Professor Breßlau, unterstützt von den Mitarbeitern Bloch und Meyer, den Druck der Urkunden Heinrich's II. langsam, doch stetig fortgesetzt. Während er selbst dafür in Far; und Besangon einige. Nachträge sammelte, befuchte Bloch die Archive bon Vercelli, Novara, Pavia, Mailand. Durch seine Entdeckungen ist der hervor⸗ ragende Antheil, welchen Bischof Leo von Vercelli unter Otto III. und Heinrich an der Abfassung von Königs⸗ urkunden gehabt hat, klar . und wird in einer Ab⸗ handlung des Neuen Archivs näher beleuchtet werden. .
Für die von Herrn Professor Mühlbacher zu bearbeitenden Karolinger-⸗Urkunden hat sein Mitarbeiter Dr. Dopsch von Ende März bis Mitte Oktober 1895 einen großen Theil Italiens bis hinab nach Neapel bereist und neben einigen unbekannten Stücken für viele bekannte bessere Formen der Ueberlieferung gefunden. Eben 3 wird zu dem gleichen Zweck Venedig und Friaul, das noch fehlte, von ihm nachgeholt. Unter den Vorständen, welche seine Zwecke in gefälliger Weise förderten, sind besonders P., Ehrle von der Vaticana und Archiprete Tononi in Piacenza rüh⸗ mend hervorzuheben. Eine empfindliche Einbuße erlitten die Arbeiten des Herrn Mühlbacher durch die Berufung seines zweiten Mitarbeiters M. Tangel als Professor nach Marburg, doch wird der⸗ selbe von dort aus benachbarte Gebiete wie Fulda und Hersfeld, Trier und Prüm noch ferner bearbeiten, und in Wien ist in der Person des Dr. Max Schedy ein anderer Hilfsarbeiter an seine Stelle getreten. Eine Reise des Herrn Dr. Dopsch nach Belgien und dem nördlichen Frankreich wird für das nächste Jahr erforderlich.
Von den en Professor Scheffer⸗Boichorst für die Vervoll⸗ ständigung der staufischen Königturkunden bewilligten Mitteln hat er selbst mit günstigem Erfolge in Unter⸗-Italien und Sizilien eine Anzahl Archive besucht, und sein Mitarbeiter Schaus hat zu demselben Zweck im November bis Januar das obere Italien bereist. Einige weitere Stücke lieferte auch Herr Dr. Bloch.
In der Abtheilung Epistolae hat, nachdem der Text des Re- istrüm Gregorii zu Ende gedruckt war, Herr Dr. Hartmann in ien mit Hilfe des Doctorandus Wenger seine Arbeiten an dem
Register fortgesetzt, welches ein sorgfältig ausgeführtes Bild aller sprachlichen Cigenthümlichkeiten Gregors darbieten soll. Die Vollendung des Drucks darf im Laufe des Jahres erwartet werden.
Für den 5. Band der Ppistolas hat zwar Herr Dr., Hampe die Briefe Einhard's, Frothar's, sowie einen Theil der päpstlichen druck— fertig gemacht, während anderes von mir vorbereitet wurde, allein die Unzulänglichkeit unserer Sammlungen nöthigte doch vor allem, neues Material herbeizuschaffen. So begab sich denn Herr hr. Hampe nach einem kleineren Ausfluge nach München und Karlsruhe im Mai von Mitte Juli 1895 bis in den Februar 1896 nach England, um in umfassenderer Weise, als es seit langer Zeit geschehen war, die dortigen Bibliotheken für die verschiedenen Abtheilungen zu durchsuchen. Eine hervorragende Stelle nahm darunter wegen der stets drohenden Gefahr einer Zersplitterung ihrer Be— stände die jetzt dem Mr. Fenwick gehörende Bibliothek in Cheltenham ein, der allein 34 Tage gewidmet wurden. Ein ausführlicher Bericht über diese besonders auch für das I3. Jahrhundert fruchtbare Reise ist in Vorbereitung. Von der wichtigen und durch ihre Tironischen Noten schwierigen Handschrift des Servatus Lupus in Paris verdanken wir dem Professor de Vries in Leiden eine ungemein sorgfältige Vergleichung. Eine kürzere Neise nach Brüssel und Paris würde für diesen und den folgenden Band noch wünschenswerth sein. ö
In der Abtheilung Antiquitates hat Herr Professor Herzberg ⸗Fränkel in Czernowitz durch einen Urlaub für den Sommer endlich die nöthige Muße gewonnen, um das schon lange vorbereitete Register der Salz- burger Todtenbücher zu Ende zu führen; doch bedarf es wegen der darin zu gebenden Erläuterungen einer Reise auf einige österreichische Bibliotheken. Von dem durch Herrn Dr. Traube in München heraus 2 3. Bande der Posta latini Carolini fehlt nur noch das
egister, welches Herrn Dr. Neff als Hilfsarbeiter übertragen ist. Für den 4. Band der Poetae ist Herr Br. von Winterfeld hierselbst als Mitarbeiter seit einem Jahre eingetreten, hierzu durch eingehendes Studium der altrömischen wie der mittelalterlichen Dichter besonders berufen. Er hat sich seiner Aufgabe auch mit so nachhaltigem Eifer unterzogen, daß der Druck der ersten, den Schluß der karolingischen Zeit enthaltenden Hälfte vielleicht noch in diesem Geschäftsjahre be— ginnen kann. Eine nochmalige Vergleichung der Handschrift der Gesta Berengar in Venedig besorgte Herr Dr. Schaus auf seiner Reise, Gedichte aus dem Ende des 10. Jahrhunderts in Vercelli verglich Herr Dr. Bloch. .
Das Neue Archiv hat unter der Leitung des Herrn Professor Breßlau in dem erweiterten Umfange von 50 Bogen seinen geregelten Fortgang gehabt und gebietet nach wie vor über eine reiche Fülle werthvoller Zusendungen. In den Redaktionsausschuß ist an Stelle des Herrn von Sybel Herr Professor Scheffer⸗Boichorst eingetreten.
Vergleichungen verdanken wir außer den schon genannten besonders noch den Herren Lebogue in Paris, Mons. Amelli in Monte Cassino, Dr. Jul. Koch in Rom, Professor Pirenne in Gent, Canonicus Truchet in St. Jean de Maurienne. Herr Professor Holder Egger wurde bei seinen Ärbeiten auf der Bibliothek in Jena von Herrn Ober- Bibliothekar Dr. Müller in zuvorkommender Weise unterstützt und bei seinen Erfurter Studien von Herrn Oberlehrer Dr. Beyer daselbst. Aus Magdeburg besorgten ihm die Archivare Herren Dr. Theuner und Dr. Liebe Abschriften.
Allen diesen Herren, ganz vorzüglich aber auch dem Auswärtigen Amt des Deutschen Reichs für seine stets gefällige Vermittelung und vielen Archiv!, und Bibliothekvorständen des In« und Auslandes, unter denen namentlich Paris, Brüssel, Gent zu erwähnen sind, sei unser wärmster Dank gewidmet.
Literatur.
Das Gesundheitswesen in Preußen nach deutschem Reichg. und preußischem Landesrecht. Von Dr. M. Pist or, Ge⸗ heimem Ober⸗Medizinal⸗ Rath. Band 1, 2. und 3, Abtheilung. Berlin, Verlag von Richard Schoetz. Preis 24 A6 — Ein Sammel werk für die gesetzlichen und Verwaltungsbestimmungen über das öffentliche Gesundheitzwesen in Preußen fehlte bisher gänzlich. Aerzte und Verwaltungsbeamte werden daher daz Erscheinen dieses Werkes mit Freuden begrüßen, das zum ersten Male ein klares und übersicht⸗ siches Bild davon giebt und zugleich sich als ein für sie überaus brauchbares Handbuch erweist. , der geschichtlichen Entwickelung sind in dem bisher erschienenen ersten Bande alle medizinalpolizei⸗
lichen Bestimmungen des Reichs. und Landesrechts zusammengestellt, welche fich auf das Heilwesen und zwar auf das Heilpersonal die Be⸗ börden der Mediztnal⸗Verwaltung im Deutschen Reich und in Preußen, das eigentliche Heilverfonal — Arzt, Kreisphvsikus und Zahnarzt —, dessen Ausbildung, Pflichten und Rechte, die Ausbildung des Apothekers, das Apothekenrecht, Verkehr mit Arineimitteln außerbalb der Apotheken, das ärztliche Hilfspersonal: Hebammen und Krankenpfleger) und auf die Einrichtungen zur Heilung von Kranken C(Heilanstalten, Armenkrankenpflege) beziehen. Auch die mit der öffentlichen Gesund⸗ heitspflege nur in einem lockeren ,, ,, stehende gerichtliche Medizin ist wenigftens insoweit 3 worden als ö den Medizinalbeamten als solchen angeht. Ein zweiter Band soll die Vorschriften für die staatliche Ueberwachung der öffentlichen Gesundheltspflege (Gesundheits ˖ oder Sanitätspolizei enthalten, ins ˖ besondere die gefundheitspolizeilichen Vorschriften zur Verbesserung der Lebensbedingungungen (Trinkwasser, Nahrungsmittel, Wohnung), zum Schutze der Kinder, die Maßregeln gegen ,, , r,, Schädigungen durch Gewerbebetrieb, die Maßregeln zur Bekämpfung der Verbreitung . Krankheiten, die Vorschriften über Bestattung u. s. w. ehandeln.
— Zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs und dem Entwurf eines ,, , in der Fassung der Reichstagsvorlagen ist soeben ein sehr sorgfältig zusammengestelltes, 102 Seiten umfassendes alphabetisches Sachregister nebst einer Üebersicht über die Verweisungen in Karl Heymanniz Verlag, Berlin, erschlenen (Preis 1,20 6). Die Bearbeitung ist nicht nach Seiten, sondern nach Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezw. Artikeln des Einführungsgesetzes erfolgt, so daß das Sachregister und die Uebersicht über die Verweisungen zu allen Ausgaben (den Reichstags⸗ drucksachen und den von den Verlagen von Guttentag, Heymann, Lieb⸗ mann und Vahlen veranstalteten Ausgaben) Verwendung finden können.
— Miether und Vermiether nach dem heutigen und künftigen deutschen Recht. Von Hr. Leopold Schlesinger, Rechtsanwalt in Karlsruhe. Dritte Auflage. A. Bielefeld's Hof⸗ bnchhandlung, Karlsruhe. — Die kleine Schrift ist sehr geeignet, die Miether und Vermiether darüber zu orientieren, wie weit der dem Reichstag vorliegende Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs ihren Interessen Rechnung trägt. Als Jurist begrüßt der Verfasser es als einen bedeutsamen Fortschritt, daß das neue Gesetzbuch auch bezüglich des Miethrechts cinige der prinzipiellen Fragen, an deren Lösung bisher Richter und Anwaste mit verschwenderischem Scharfsinn gearbeitet haben, endlich durch positive. Gesetzes⸗ Bestimmungen geregelt und dadurch in einer für das wirthschaftliche und soziale Volksleben wichtigen Rechtsmaterie die Sicherheit des Rechts gefördert hat. Inszbesondere finden seine Billigung die Stellung des Entwurfs zu den Miethverträgen im Fall des Verkaufs des vermietheten Grundstücks und die Anerkennung des Grundsatzes: Kauf bricht nicht Miethe“, sowie die Regelung des Rücktrittsrechts des Miethers wegen Gesundheitsschädlichkeit der Wohnung. Auch mit den in § 56l des Entwurfs enthaltenen Bestimmungen, nach denen dem Vermiether ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Miethers für den verfallenen Miethzins unbeschränkt, bezüglich des später verfallenden nicht nur für das laufende, sondern auch noch für das folgende Miethjahr gewährt ist, aber die Kompetenzstücke des Miethers von dem Pfandrecht des Vermiethers nicht ergriffen werden, sondern unter allen Umständen dem Miether verbleiben, sowie mit der Begrenzung des bisher vielumstrittenen Widerspruchsrechts des Vermiethers bezüglich der Entfernung von Gegenständen aus der Miethwohnung durch § 502 und mit der Regelung des Verhält⸗ nisses zwischen dem Vermiether und dem Gläubiger des Miethers und des Verhäͤltnisses eines früheren Vermiethers zu einem nachfolgenden ist der Verfasser einverstanden. Dagegen er— blickt er in der Anerkennung des Grundsatzes, daß einer dritten Per son — z. B. der Ehefrau oder einem Untermiether — gehörige, aber vom Miether eingebrachte Sachen dem Vermiether nicht haften, selbst wenn dieser bei deren Einbringung in gutem Glauben gewesen ist, d. h. angenommen hat, daß sie dem Miether gehören, — eine Schmälerung der Sicherungsbefugnisse des Vermiethers an den ein—
ebrachten Mobilien des Miethers und eine ungerechtfertigte Begün⸗ tigung des letzteren. Was die rechtliche Gestaltung der Unter— miethe im Entwurf betrifft, so billigt der Verfasser, daß nach 5 493 der Miether nur mit Erlaubniß des Vermiethers untervermiethen kann. Bekanntlich ist aber in einem diesem § 493 hinzugefügten weiteren Satze ausgesprochen: Verweigert der Vermiether die Erlaubniß, ohne daß in der Person des Dritten ein wichtiger Grund“ vorliegt, so kann der Miether das Miethverhältniß unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Diese Bestimmung bezeichnet der Verfaffer als eine zukünftige Prozeßquelle, und er befürwortet deren Beseitigung, da sie das Recht der Parteien lediglich dem wechselnden Ermessen des Richters anheimgebe.
— Reform des Grunderbrechts. Von Peter Rams auer, Ober⸗Regierungs⸗Rath. Oldenburg, Schulze'sche Hof ⸗Buch⸗ handlung. Preis 50 1. — Diese beachtenswerthe, für die Erhaltung eines lebensfähigen Familiengrundbesitzes eintretende Schrift eines sachkundigen Verfassers behandelt nur die thatsächlichen und recht lichen Verhältnisse im Herzogthum Oldenburg, darf aber auch über die Grenzen desselben hinaus als ein Beitrag zur Klärung der wichtigsten Fragen der Agrargesetzgebung Interesse beanspruchen. Denn die allgemeinen Gesichtspunkte der Rechtsbildung über⸗ haupt und derjenigen auf dem wirthschaftlichen Gebiet ins⸗ befondere sind für die Verhältnisse in den deutschen Staaten im wefentlichen die gleichen; die speziellen, auf geschichtlicher Entwickelung, Boden, Kultur und Stammesart beruhenden Anschauungen und Be— dürfnisse aber sind in den einzelnen Theilen Deutschlands so mannig—⸗ faltig, daß als lebendiges Beispiel die Darstellung der Verhältnisse eines engeren Kreises genügt, um ausreichenden Stoff und Anhalt zur Prüfung und Vergleichung auch weiteren Kreisen darzubieten.
— Die Handelsgesetze des Erdball. Nachtrag III: Das japanische Handelsgesetzbuch, in das Deutsche übertragen und mit Anmerkungen versehen von Dr. jur. Oskar Borchardt. I Wechselgesetz (Preis 1,60 AM), 2) Fallimentsgesetz (Preis 2 J. Berlin, R. von Decker's Verlag. — Nach wiederholten Kommissionsberhandlungen und Parlamentsberathungen haben drei Theile des japanischen Handelsgesetzbuchs — das Wechselrecht, das Konkursrecht und das Gesellschaftsrecht — vom 1. Juli 1895 ab Gefetzeskraft erhalten. Allerdings soll bei Fertigstellung der übrigen Theile eine nochmalige Durchsicht des ganzen Gesetzbuchs vorgenommen werden. Aber angesichts der wachsenden Be⸗ deukung der Handelsbeziehungen. Deutschlands mit Japan, die eine nähere Kenntniß des japanischen Handelsrecht in Deutschland schon jetzt als durchaus nothwendig erscheinen lassen, hat der Verfasser der „Handelsgesetze des Erdballs“ die Vollendung des japanischen Gesetzbuchs nicht erst abgewartet, sondern es sogleich unternommen, die bereits geltenden Theile desselben zu bearbeiten und dem deutschen Kaufmann und Juristen zugänglich zu machen. Gegen⸗ wärtig liegen in der mustergültigen Borchardt'schen Uebertragung die wechselrechtlichen und die konkursrechtlichen Bestimmungen vor, die nach Ansicht des Verfassers auch bei einer nochmaligen Durchsicht wesentliche Modifikationen nicht erleiden dürften. Das japanische Wechsel⸗ gesetz beruht theils auf dem deutschen, theils auf dem französischen Mecht, weist daneben aber auch Spuren des englischen Rechts auf, während dem Fallimentsgesetz der französische Code zu Grunde liegt, neben welchem sich nur noch der Einfluß des belgischen Rechts bemerkbar macht. Aus der französischen Quelle geschöpft ist insbesondere der strenge Geist, der das ganze japanische Konkursrecht beherrscht. Das Verdienst, weiches der Verfasser der Handelsgesetze des Erdballs sich durch diese Uebertragung und Veröffentlichung von neuem erworben hat, werden die deutschen Juristen, und die deutsche Handelswelt um so mehr anerkennen, als er in zahlreichen Anmerkungen nicht, nur den Gesetzestext erläutert, sondern auch aus dem reichen Schatz seiner Kenntniß der Legislationen aller Länder neben dem deutschen und dem französischen Recht auch die neuesten Gesetzbücher von Brasilien, England, Italien, Spanien und Portugal zur Vergleichung herangezogen hat.
— Bie Gesetze und Verordnungen, betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von
Geldbeträgen, mit Anmerkungen und ausführlichem Sachregister. Vierte Auflage. Berlin, R. von Decker's Verlag. Preis 1475 M — In diesem Huch sind alle Bestimmungen zum Abdruck gelangt, welche nach der Justizgesetzgebung von 1879 zur anderweiten Regelung des Verfahrens der Zwangsvollstreckung wegen Geld—⸗ forderungen aus den m, , oder Anordnungen der zu⸗ ,, Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichte, Auseinander⸗ etzungsbehörden oder Institute, denen die Befugniß zur Zwangsvoll⸗ streckung zusteht, erlassen worden sind, insbesondere die Verordnung vom 7. September 1879, die Ausführungsanwelsung hierzu vom 15. September 1879 und die Verordnung vom 4. August 1884 über das Verwaltungszwangsverfahren in Angelegenheiten der Justijver⸗ waltung. Zur Erläuterung sind in Anmerkungen die darauf bezüg ⸗ lichen Minifterial⸗Bestimmungen und Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe mitgetheilt. Ein ausführliches Sachregister erleichtert die Benutzung des Buches. ö
In demselben Verlage ist auch eine mit zahlreichen erläuternden Anmerkungen versehene Ausgabe des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, die Verfetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 21. Juli 18652, erschienen. Ein An hang enthält außerdem noch das Gesetz vom 9. April 1879, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Disziplinargesetze.
— Gruchot's Beiträge zur Erläuterung des Deutschen Rechts, in besonderer Beziehung auf das preußische Recht, mit Einschluß des Handels., und Wechselrechts, herausgegeben von Pr. Rassow, Reichsgerichts, Rath, und hr. Küntzel, Wirklichem Ge— heimen Ober⸗Justij⸗Rath, unter redaktioneller Mitwirkung von Dr. Eccius, Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. — Heft 2/3 des V. Jahrgangs (fünfter Folge) bringt fol⸗ gende Abhandlungen: „Die Proypisionsansprüche der Grundstücks⸗ vermittler? von Justiz⸗Rath Dr. Reuling in Berlin; Das fidusiarische Rechtsgeschäft? von Reichsgerichts: Rath Dr. Dreyer; „Klauseln beim Handelekauf von Regierungs⸗Rath Dr. Schultz in Breslau; „Die Legitimation des Hypetheken, gläubisers im Zwangsbersteigerungs und Zwangsverwaltungsverfahren“ von Referendar Kurlbaum in Stettin; „Kompetenzstreitigkeiten zwischen ordentlichen Gerichten und Auseinandersetzungsbehörden (agrarischen Gerichten), sowie Uebergang schwebender . von der einen dieser Behörden auf die andere“ von Landrichter Pr, Delius in Kottbus; ‚Prozeßrechtliche Fragen bei dem Rechtsstreit einer Kirchengemeinde (8§ 6650 - 662 Allgem. Landr. II. II) von Gerichts- Assessor Dr. Lüttgert zu Koblenz; ‚Kann der Schwurpflichtige, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wenn ihm wegen Abwesenheit vom Vormundschaftsgericht ein Vormund oder Pfleger bestellt worden ist, zu denjenigen Personen gerechnet werden, welche im Sinne des 8 433 Z. P.-O. zur Leistung des Eides unfähig sind?‘ von Land⸗ richter Fuchs in Limburg; „Eine Beschränkung des Rechts der Kompenfation durch den Entwurf zum Bürgerlichen Gesetzbuch'? von Magistrats-Assessor Fürst in Berlin; „Der Entwurf eines Bürger lichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich in zweiter Leung? (Fort- setzung) von Gerichts⸗Assessor Ritgen in Berlin; Beschlis⸗ die von der Kommission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs bei der Revision der zweiten Lesung gefaßt worden sind“ (Fortsetzung), mitgetheilt von Dr. Küntzel, Wirklichem Geheimen BberJustiz⸗Rath. An die Abhandlungen schließen sich zahlreiche Ent scheidungen des Reichsgerichts mit ausführlicher Begründung, Bücher besprechungen, kurze literarische Anzeigen und die Veröffentlichung von Preisausschreiben an.
— Eisenbahnrechtliche Entscheidungen und Ab— handlungen. Zeitschrift für Eisenbahnrecht, herausgegeben von Dr. jur. Georg Eger, Regierungs⸗Rath. Breslau, J U. Kern's Verlag. — Heft 3 des XII. Bandes enthält neben 51 Entscheidungen oberster Gerichtshöfe folgende Abhandlungen: „Die Uebertretung des § 61 Abf. 1 der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutsch= lands vom 5. Jull 1892 in ihrer Bedeutung für die Haftpflicht der Eisenbahnen' von Dr. Riesenfeld, Gerichts-Assessor am Landgericht Breslau; ‚Ueber die Haftung für Schäden bei Reexpedition einer Sendung“ von Theodor Ritter von Rinaldini in Wien; Ueber die Berechnung des Schadenersatzes bei Beschädigung von Frachtgut nach internationalem Eisenbahnfrachtrechte, von Geerg Muschweck in München; ‚Die Arbeiterschutzgesetzgebung und die Eisenbahnunter⸗ nehmungen‘ von Ober⸗Rechnungs⸗Rath Br. W. Zeller.
F Zur Geschichte und Kritik der modernen deutschen Kunst Gesammelte Aufsätze von Julius Meyer. Herausgegeben von Conrad Fiedler. Leipzig, F. W. Grunow, 1895. 8. — Es war ein dankenswerthes Unternehmen des im vergangenen Jahre leider verstorbenen Dr. C. Fiedler, eines Schwiegersohns des eben— falls bereits todten langjährigen Direktors der Berliner Gemälde—⸗ galerie Julius Meyer, die größtentheils in den ‚Grenzboten“ erschienenen Aufsätze und Abhandlungen seines Schwiegervaters über neuere deutsche Kunst zu einem Buche zu vereinigen. Die feinsinnige Kritik des Ver⸗ fassers in allen Fragen der Kunst bewährt sich auch in diesen am An— fange seiner schriftstellerischen Laufbahn entstandenen Essays glänzend. Wenn auch die darin erörterten Kunstfragen kein aktuelles Interesse für unsere Tage mehr haben — es handelt sich namentlich um die künstlerischen Bestrebungen Münchens in den sechziger Jahren — so be halten doch viele der Ausführungen Meyer's auch heute noch ihre Be⸗ deutung für denjenigen, der der Kunst in der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts als Historiker gegenübersteht. Anderes, wie die Be⸗ trachtungen über die Gegensaͤtze in der modernen Kunst und die Bildung des modernen Künstlers, verdient auch losgelöst von der be⸗ sonderen Veranlassung, aus der es entstanden, die Beachtung eines jeden Kunstfreundes; nicht minder endlich die fesselnd geschriebene Einleitung Fiedler's, welche grelle Streiflichter auf die Entwickelung der modernen Kunstwissenschaft wirft.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. . An der Ruhr sind am 28. d. M. gestellt 11 936, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. ; x In Oberschlesien sind am 27. d. M. gestellt 4484, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 28. April die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Brüder⸗ straße l) und Scharrenstraße as, dem Kaufmann Carl Zehn⸗ pfund gehörig; Nutzungswerth 13 870 „; mit dem Gebot von 315 000 ½ blieb der Rittergutsbesitzer Reinh. Herrmann zu Leipzig Meistbietender. — Danziger straße 91, dem Schlosser⸗ meister Adolf Geduld gehörig; Meistbietender blieb der Kaufmann Sally Gerson zu Charlottenburg mit dem Gebot von 162 200 M — Alton aerstraße 22, der Frau Architekt Rudolf Mann, Helene, geb. Hesse, zu Berlin gehörig; Fläche 22,90 a; Nutzungẽ⸗ werth 19180 „; Meistbietender blieb der Rentier Ludwig Vase⸗ mann zu Charlottenburg mit dem Gebot von 375 000 M6
— In der heutigen Generalversammlung der Aktionäre der Berlinischen Lebens- Versicherungs-Geselschaft wurden die wegen Ablaufs ihrer Amtsperiode ausscheidenden Herren Konsul H. Ketbel als Direktor und Kaufmann W. Quincke als Stellvertreter der Direktoren wiedergewählt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wie das Bilanzkonto wurden genehmigt und die Direktion entlastet.
For st i. d. Lau sitz, 28. April. (W. T. B.) Die zweite Wollauktion findet hier am 24. Juni statt; Anmeldungen hierzu sind bis zum 20. Juni einzureichen. Die Auktion umfaßt fast aud⸗ ausschließlich deutsche Rückenwäsche und Schweißwollen.
Königsberg, 28. April. (W. T. B.) Getreidemartt. Weizen unverändert. Roggen ruhig, pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 1065 — 106. Gerste behauptet. Hafer sest, do. lolo pr. 30090 Pfd, Zollgewicht 111. Weiße Erbsen pr. 000 Pfd. Zollgewicht 108.09. Spiritus pr. Io ter 100 5 loko 32,30, do. pr. April 32,30, do. pr. Früh⸗ jahr 32,80.
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
2 3 102.
Berlin, Mittwoch, den 29. April
Statistik und Volkswirthschaft.
Die Hypothekenbewegung in Preußen 1886/87 bis 1894195.
(⸗Stat. Korr.) Nach den Aufzeichnungen der Grundbuch⸗ behörden hat während der Jahre 1886/3867 bis 1894 / 95 in den r: schen Bezirken, denen auch diejenigen Landgemeinden und Gutsbezirke beigezählt sind, in welchen die Grundstückswerthe durch andere Be⸗ ziehungen als den Betrieb der Landwirthschaft bedingt werden, die grundbuchmäßige Verschuldung um 6187,38, im Jahre 1894 / 95 allein um 7453,44 illionen Mark zugenommen. Hiervon kamen 2765,69 bejw. A3. 29 Millionen auf den Bezirk des Kammergerichts, in welchem namentlich die Ausdehnung Berlins und seiner . e err, neue Unterlagen für größere hypothekarische Beleihungen
ehen ließ. Die , des eigentlichen „platten Landes“ blieb begreiflicherweise weit hinter derjenigen der Stadtbezirke; im obigen Sinne zurück, schreitet indessen regelmäßig und in nicht un⸗ beträchtlichen, in den letzten Jahren fortwaͤhrend steigenden Beträgen
fort. Am geringsten war sie mit 88,03 Millionen Mark in dem
ünstigen Erntejahre 1387.88, am bedeutendsten in den vier letzten ahren 189192 bis 1894ñ95, wo sie 206,65 bezw. 208,68, 228,29 und 6 , . . bern gf as die einzelnen Bezirke betrifft, so wiesen an ländlicher Mehr⸗ verschuldung auf: Millionen Mark . 8 h 18868
die Ober · Landesgerichts Bezirke bis im. Jahre
. 1866 95 186 /S Königsberg 12, 86 Marlenwerder 4,00 Berlin 27,81 Stettin 9, 27 1,28 30, 20 26, 23 18,01 31,67 48,19 assel . 6,65 rankfurt a. M 3,59 34, 26 0, 65
Die gi buchmäßige Mehrverschuldung im Bezirk Cassel wird von den Behärden wesentlich auf die Anlegung der Grundbücher zurück geführt, welche mit der Löschung zahlreicher alter, längst abgezahlter, aber bisher noch ungelöschter Hypotheken verbunden war. In den Be⸗ zirken Posen und Marienwerder wirken ef. den umfangreichen Löschungen auf den von der Ansiedelungskommission erworbenen Gütern auch die Löschungen bei Zwangsversteigerungen nicht unerheblich auf die buchmäßige Bewegung ein. Dieselben haben seit 1889,90 (früher wurden sie nicht festgestellt) auf dem platten Lande des Staatsgebiets 265,53 Millienen, davon in den Bezirken Marienwerder und Posen 27,51 bezw. 32, 81 Millionen Mark betragen. Noch um fangreicher waren übrigens diese Löschungen mit 33.20 bezw. 55,573 Mlllionen Mark in den Bezirken Naumburg und Breslau, in denen es sich aller⸗ dings überhaupt um weit höhere Bodenwerthe handeln wird als in den heiden K Provinzen. Die Vorbehalte, mit welchen diese Ziffern aufzunehmen sind, wollen wir hier nicht wiederholen und nur darauf hinweisen, daß dem oft betgnten Zuwenig. an Löschungen, welches in jedem Jahre durch die Nichtlöschung abgezahlter Hhpotheken entsteht, auch ein Zuviel! durch Löschungen alter, schon in einem früheren Jahre ab⸗ eiahlter Schulden gegenübersteht, welche folgerichtig diesem letzteren Jahre, nicht dem Berichtsjahre hätten „qutgeschrieben' werden müssen. Offenbar gleichen sich diese Verhältnisse von Jahr zu Jahr mehr aus, sodaß die wirkliche Verschuldungsbewegung in der buchmäßigen immer vollständiger zum Ausdruck gelangt. — Von Bedeutung ist noch die Thatsache, daß thatsächlich die städtischen Bezirke im 6 Sinne auch zahlreiche „praedia rustica“ einschließen, deren Werth und. Verschuldung wesentlich durch landwirthschaftliche Verhältnisse beftimmt wird, und daß wohl noch in viel weiterem Umfange auf dem platten Lande“ sich Fabrikgrundstücke und andere „praedia urbana“ befinden oder neu 22 und dadurch die Bodenwert he wie die Verschuldungsbewegung beeinflussen. Daß dieser Einfluß stellenweise nicht unbedeutend ist, dafür spricht z. B. der Umstand, daß von der Aändlichen⸗ Mehrverschuldung im Bezirk des Kammergerichts im Jahre 1894/95 1086 Millionen Mark, also rund drei Siebentel, allein auf die „Landbezirke! des Landgerichts II zu Berlin entfallen, welche alle zwar noch überwiegend von der Land. wirthschaft abhängigen, aber doch hier und da unstreitig schon stark von gewerblich-städtischem Wesen durchsetzten oder beeinflußten Land- gemeinden und Gutsbezirke im 3. bis 4meiligen Umkreise von Berlin umfassen. Ziffermäßig genau würde übrigens die eigentlich land- wirthschaftliche Hypothekenbewegung selbst dann nicht festgestellt werden können, wenn man in jedem einzelnen Fall praedia „rustica“ und „urban“ unterschiede; denn auch auf einem praedium rusticum“ entsteht mitunter eine Verschuldung durch eine gewerbliche Anlage. Schon jene Unterscheidung in allen Einzelfällen würde aber die Grundbuchbehörden mit einer kaum zu bewältigenden Arbeit belasten.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Dillenburg wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: Unter den Arbeitern des nassauischen Industriegebiets ist eine Lohnbewegung im Gange, die schon längere Zeit vorbereitet war.
In Kottbus hat nach demselben Blatt eine große Bersammlung von Textilgrbeitern beschlossen, im Interesse von 300 ge— maßregelten e,. en die Fünfer⸗Kommission zu ersuchen, wegen Einstellung der ö elten in Kottbuser Fabrikbetriebe bei dem Fabrikantenverein nochmals vorstellig zu werden.
In der Margarinefabrik von Mohr in Ottensen ist, wie der „Voss. Ztg.“ berichtet wird, der Ausstand von neuem aus— , da Herr. Mohr von den vorgeschlagenen 200 älteren
rbeitern, die ausständig waren, nur 170 wieder einstellen wollte. (Vgl. Nr. 96 d. Bl).
In Lei 1 ist, einer Mittheilung des Dr. J.“ zufolge, am Montag ein Ausstand der Klempner von größerer Ausdehnung aus— gebrochen. Nach Mittheilungen. der Lohnkommission arbeiten bei 265 Arbeitgebern, welche die aufgestellten Forderungen bewilligt haben, etwa 126 Gehilfen weiter, während 400 Gehilfen die Arbeit eingestellt haben. — Am Sonntag hielten die Steinsetz⸗ meister Leipzigs eine Versammlung ab, um über die Lohn⸗ forderung der Gehilfen zu berathen. Die Gehilfen verlangen einen Stundenlohn von 48 oder 50 bei täglich zehnstündiger Arbeits zeit vom Jahre 1897 ab aber einen Mindestlohn von 50 * ür die Stunde. Die 2 gelangten am Sonntag nach eingehender Berathung zu folgendem Beschluß: der Stundenlohn soll 44 bis 48 3 betragen; die Arbeitszeit wird auf 10 Stunden festgesetzt u. s. w.
ei den neu Ausgelernten soll es bei dem früher gefaßten Beschlusse bewenden, d. i. bei einem Stundenlohn von 38 8 der J nach den Leistungen steigt. — Die Schmiede sind im Begriff, ebenfalls in eine Lohnbewegung einzutreten. n einer Versammlung beschlossen e, den neuen Tarif, der einen Mindeststundenlohn von 35 * bei Fstündiger Arbeitszeit zur Grundlage hat, nochmals den Arbeitgebern
1896.
vorzulegen und bei allen Meistern, die diesen Tarif nicht bewilligen, die Arbeit zu kündigen, damit nach 14 Tagen in einen Ausstand ein⸗ getreten werden kann. — In einer Versammlung der Bauschlosser wurde mitgetheilt, daß sich die Schlosserinnung r längerem Zögern bereit erklart hat, mit der Lohnkommission wegen Vereinbarung n Tarifs zu verhandeln. Dies soll am 29. April geschehen.
Hier in Berlin fand am Montag der Berliner ‚Volks⸗Ztg.“ zufolge eine Versammlung der Maurer statt, in welcher mitgetheilt wurde, daß am Montag weiteren 400 Gehilfen die Forderungen: neunstündige Arbeitsdauer und 55 3 Mindeststundenlohn be⸗
Kronland
Maul ⸗ und Klauenseuche . Rothlauf der Schweine.. , , Maul⸗ und Klauenseuche . Rothlauf der Schweine. Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche . Maul⸗ und Klauenseuchen. Maul⸗ und Klauenseuche . Rothlauf der Schweine.. Seen ge ö S
Nieder⸗Oesterreich
Ober⸗Oesterreich.
Schlesien Salzburg
Steiermark.
Küstenland . Tirol Vorarlberg
; weinepest (Schweineseuche) ͤ Rothlauf der Schweine.. I Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche .. gan nf nc, . I Rothlauf der Schweine Schweinepest e eue Maul⸗ und Klauenseuche .. , Maul-⸗ und Klauenseu Rothlauf der Schweine.. Schweinepest (Schweinesenche) Rothlauf der Schweine.. Maul⸗ und Klauenseuche . Rothlauf der Schweine. Schweinepest (Schweineseuche)
Böhmen
Mähren
. Galizien
Bukowina.
Dalmatien.
— — . — 8 8 , ,, , 8 2
4. März.
Komitate: Orte: Höfe: Maul ⸗ und Klauenseuche .. 31 146 1087 30 , 8 16 16 8 Rot lauf der Schweine. 26 121 1093 24 Schweineseuche.. ... 40 874 — 42
Rußland.
Rinderpest. Im Monat Januar. Zahl Gouvernement: des getödteten gefallenen Viehs: Stawropol (Kaukasus) 00 59 Gebiete: Kuban (Kaukasus) 3 Terek (Kaukasus) 38
1. — 15. März. ; 16.—31. März. Maul⸗ und Klauenseuche. Zahl der 9 und verdächtigen e:
Stã Orte: Staͤlle:
Solothurn Basel˖ Stadt Appenzell a. Rh. St. Gallen
Rothlauf der Schweine und Schweineseu che.“) Zahl der verseuchten Kantone: Drte: Kantone: Orte: 8 26 10 48.
3ů ih Am stärksten verseucht waren die Kantone: Bern, Waadt und ürich. Belgien. 1.—15. März. 16.—1. März. Zahl der verseuchten Provinzen: Gemeinden: Provinzen: Gemeinden: Maulseuche . 3 4 3 8.
In der Woche vom 12. bis 18. April blieb der Gesundheitsstand in Berlin ein guter und die Sterblichkeitsziffer eine niedrige (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 17,2). Unter den Todesursachen haben akute Entzündungen der Athmungs-⸗ organe eine erheblichere Abnahme erfahren, und auch die Zahl der durch sie bedingten Sterbefälle wurde eine kleinere. Erkrankungen an Grippe wurden gleichfalls seltener beobachtet und nur noch 1 Todesfall infolge von Grippe gemeldet. Akute Darmkrankheiten zeigten sich ebenfalls seltener und endeten auch in weniger Fällen mit dem Tode. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb eine feine von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 39 Säug⸗ inge. — Von den Infelktionskrankheiten blieben Erkrankungen an Unkerleibstyvphus vereinzelt, Erkrankungen an Masern haben ab, an Diphtherie etwas zugenommen, während Erkrankungen an Scharlach in fast gleicher Zahl wie in der Vorwoche zur Anzeige kamen, und zwar zeigten Erkrankungen an Diphtherie in der Rosenthaler Vorstadt am häufigsten, Erkrankungen an Masern und Scharlach traten in keinem Stadttheil in nennenswerther Zahl zu Tage, Er⸗ krankungen an Kindbettfieber wurden 6 bekannt, rosenartige Ent ˖ ündungen des Zellgewebes der Haut wurden etwas weniger beobachtet. rkran , . an Reuchhusten, die in 11 Fällen tödtl ar ngen kamen sellener zum Vorschein, während rbeumatische Beschwerden 17 Art in ihrem Vorkommen keine wesentliche Veränderung auf- wiesen.
Sandel und Gewerbe. Die „Statistischen Uebersichten, betreffend den
willigt worden wären, sodaß nunmehr 3875 Mann a 334 Han zu den geforderten Bedingungen arbeiteten, . rend noch 1334 Mann ausständig seien. — Zum Ausftande der Mo delleure und Gipsbildhauer wird gemeldet: Die Mehrzahl der Meister hat die e, e, der eh fen be⸗ ut unter der Bedingung, daß die Arbeitnehmer bei Arbeitgebern, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, die Arbeit niederlegen. Nachdem nunmehr die Gehilfen beschlossen haben, diese Bedingungen nicht zu erfüllen, erklären die Meister, daß sie mit dem 1. Mai sämmt⸗
Komitate: Orte: Höfe:
auswärtigen e nhl! des österreichisch ⸗ungarischen Zoll- gebiets im Jahre 1896*, welche vom Statistischen Departement im . 2
liche Zugeständnisse zurückziehen würden.
Gesundheitswesen, Thierkraukheiten und Absperrungs⸗Maßregeln.
Nachrichten üher die Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande.
21. März. Zahl der verseuchten Höfe: Orte: Höfe: 74 33 87 4 6 8 12 16 18 3 1
31. März.
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20. März. Zahl der verseuchten Komitate: Orte: Komitate: Orte: Höfe:
14 1110 27 117 27 108 S7
15 15 5 14 5 14 14 117 1066 23 116 25 95 472 896 — 47 940 — 43 döl —
25. März.
österreichischen Handels ⸗Ministerium zusammengestellt werden, enthalten im vorliegenden III. Heft die Ergebnisse der Ein ⸗ und . im e, 1896. u anzig, 28. April. (W. T. B) Getreidemarkt. Wei
loko ruhig, Umsatz 150 t, do. inland, hochbunt und wei 1. do. inländ. hellbunt 148, do. Transit hochbunt und weiß 116 do. hellbunt 112— 114, do. Termin zu freiem . pr. Ayrll. Mal 145, 00, do. Transit pr. April⸗Mai 111,50, egulierungspreis zu freiem Verkehr 150. Roggen loko unverändert, inlandischer 108 = 109 do. russischer und polnischer zum Transit 73, do. Termin pr. April. Mal 113,00, do. Termin Transit pr. April Mai 78,50, do. Regu⸗ lierungspreis zum freien Verkehr 199. Gerste große (660 - 700 Gramm) l e er fr, e e ö nn Ge , nl di he,
O0. rbsen, inländi O. iritus loko konti 51,50, nicht kontingentiert 32.00. . .
Breslau, 28. April. (W. T. B.) Getreide⸗ und ien, ,. . 8. 100 1 100 ½ exkl. 50 M Ver⸗ rau gaben pr. Apri „S0, do. do. 70 Æ Verbra pr. 8 . a enn
Magdeburg, 28. April. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker nf von 92 0/9 — — Kornzucker 88 960 Rendement — , Nachprodukte exkl., 75 00 Rendement 10 — 10,75. Still. Brotraffinade 1 265.25. Brotraffinade II 25,00. Gem. Raffinade mit Faß 2475 — 25,25. Melis 1 mit Faß 2450. Ruhig. Rohzucker IJ. Produtt Transito f. a. . Hamburg pr. April 13 85 Gr, 12 565 Br, * .* . rg ; m,, pr. * 6 d, 12,95 Br.,
r. Augu 06 332 r., pr. ober ⸗ Dezember 11,85 Gd. 11,90 Br. Stetig. 7
Leipzig, 28. april. (W. T. B.) Kammzu g⸗Terminhandel. La Plata. Ge n, B. pr. April — 4 . Mai 691 A. pr. Juni 3,326 „M, pr. Juli 3,32 6, pr. August 3,35 M, pr. September 3.37 6, pr. Oktober 3,37 M, pr. November 3, 40 M. pr. Dejember 3,427 , pr. Januar 3, 45 6, pr. Februar 3,45 A. pr. 3 3,45 * ung. . Co re g t. Sa 9
remen . ril. 4 ꝑrsen Schluß ⸗ Bericht. Raffiniertes bet ro leu m. ¶ Offizielle Notierun 3 Bremer etroleum⸗Börse.) Fest. Loko 5, 65 Br. e ae Petroleum. oko 5,45 Br. Schmal 5 Niedriger. Wilcor 7 Armour shield 266 8, Cudahy 275 , Choice Grocery A 3, White label 27 16 25 3. Speck. Fwöig Short clear middling loko 1 * eis ruhig. Kaffee fest. aumwolle ruhig. land middl. loko 414 3. Taback. 73 Seronen Carmen, 147 eronn Havanna, 20 69g Burley. 28. April x. T J! am burg, April. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko matt, holsteinischer loko neuer 154 — 155. Rog 3 lol matt, hiesiger — mecklenburger loko neuer 123 6) russischer loko ruhig, S3 384. 86 matt. Gerste matt. Rübzf (unverzollt) still, loko 47. . ruhig, per April ⸗Mai , , , r e , , n, ,, er ⸗Oktober 17. affer ; msa Petroleum fest, Standard white loko 5, 70. ö
Kaffee. (Nachmittagsbericht) Good average Santos pr. Mai 67, pr. September 644, pr. Dezember 60, pr. März . Behauptet. — Zuckermarkt. 1 Rüben · Rohzucker . Produkt Basis IS o Rendement neue Ufance, frei an Bord burg pr. April 12,57, pr. Mai 12623, pr. Juli 12 374, pr. Auguft 12,97, pr. Dezember 11,873, pr. März 12,121. Behauptet.
Wien, 28. April. (W. T. 3 Der Verwaltungsrath der Betriebsgesellschaft der Orientalischen Eisenbahnen hat be schlossen, von dem 2 244 811 Fres. betragenden Ueberschuß für 1895 nach eberweisungen an den Reservefonds der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 16 Freg. vorzuschlagen.
London, 28. April. (W. T. B.) Die heute eröffnete Woll⸗ auktion war gut besucht bei mäßiger Betheiliqung. Australlsche
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